Gesamtrechtsnachfolge

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Bei der Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) geht das gesamte Vermögen mit allen Konsequenzen (Rechten und Pflichten) auf den Gesamtrechtsnachfolger über. Dadurch nimmt er die Stellung seines Rechtsvorgängers ein. Als wichtigstes Beispiel wäre hier der Erbfall zu nennen. Dazu sollte auch die Beschreibung der Einzelrechtsnachfolge auf der vorhergehenden Seite beachtet werden.

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