Genossenschaft

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Der Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen, die sich aufgrund gleicher wirtschaftlicher oder sozialer Interessen gemeinsam unternehmerisch betätigen, wird als Genossenschaft bezeichnet. Von Bedeutung ist ausschließlich die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft, deren rechtliche Grundlagen sich im Genossenschaftsgesetz finden. Die Mitgliederzahl der Genossenschaft ist nicht begrenzt. Die Genossenschaft muss in das Genossenschaftsregister eingetragen werden, wobei bestimmte formale Kriterien zu beachten sind. Der Geschäftszweck der Genossenschaft liegt in der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder. Genossenschaften sind häufig in der Landwirtschaft, im gewerblichen Mittelstand sowie im Bau- und Wohnungsbereich zu finden.

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