Gemeinnützigkeit
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Die Gemeinnützigkeit ist ein Begriff, der sich auf das Handeln von Vereinen bezieht. Wenn ein Verein keinen wirtschaftlichen Gewinn anstrebt, sondern nur ideelle Zwecke verfolgt, kann er als gemeinnützig eingestuft werden. Der Vorteil einer solchen Einstufung liegt in den Steuerbegünstigungen, von denen ein derartiger Verein profitieren kann. Wesentlich für die Gemeinnützigkeit ist, dass der nicht auf Gewinn ausgerichtete Zweck des Vereins in der Satzung festgelegt ist und sich in den Tätigkeiten des Vereins manifestiert. Welche Zwecke als gemeinnützig anerkannt werden, ist in der Abgabenordnung (§ 52) festgelegt. Die dortige Aufzählung hat aber keinen Ausschließlichkeitscharakter. Vereine, deren Zweck in der Abgabenordnung nicht aufgeführt ist, können sich auf Antrag bei den Finanzbehörden für gemeinnützig erklären lassen. Die steuerlichen Vorteile, die ein gemeinnütziger Verein genießt, sind die Befreiung von der Körperschaftssteuer und der Grundsteuer. Außerdem sind Zuwendungen wie Spenden, Schenkungen oder Erbschaften steuerfrei. Unternehmen oder Privatpersonen, die einem gemeinnützigen Verein eine Spende zukommen lassen, können diese als Sonderabgaben bei der Steuererklärung geltend machen.
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