Geldwerter Vorteil

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Als geldwerter Vorteil wird die Bereicherung des Arbeitnehmers aus einem Sachbezug, einer Sachleistung oder einer sonstigen Leistung bezeichnet, bei der es sich nicht um das gewöhnliche Arbeitsentgelt handelt.

Die Einnahmen im Sinne des geldwerten Vorteils bestehen also nicht in Geld, stellen jedoch trotzdem steuerpflichtige Einnahmen dar.

Hiervon sind die sogenannten Aufmerksamkeiten des Arbeitgebers abzugrenzen, die nicht der Steuerpflicht unterliegen, aber an bestimmte Bedingungen geknüpft sind.

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