Gegenstandseigenverbrauch

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Als Gegenstandseigenverbrauch wird im Bereich des Umsatzsteuerrechts die Entnahme von Gegenständen oder Leistungen bezeichnet. Seit 1999 wird der Gegenstandseigenverbrauch in den Bereich der unentgeltlichen Wertabgaben als sogenannte Sachentnahme eingeordnet. Der Gegenstandseigenverbrauch eines Unternehmers ist sowohl für die Einkommensbesteuerung als auch im Umsatzsteuerrecht bedeutsam. Durch sogenannte Pauschbeträge kann der steuerpflichtige Unternehmer den Gegenstandseigenverbrauch monatlich pauschal verbuchen, ohne jede einzelne Entnahme exakt in der Buchführung zu belegen. Die Finanzverwaltung setzt die Pauschbeträge für den Gegenstandseigenverbrauch fest. Die Pauschbeträge zum Gegenstandseigenverbrauch orientieren sich jeweils am üblichen Warensortiment der betreffenden Gewerbeklasse und sind Jahreswerte für jeweils eine Person.

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