Garantie

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Als Garantie wird die Verpflichtung des Händlers oder Herstellers zu einem bestimmten Handeln bei Eintreten eines bestimmten Falls bezeichnet. Diese Verpflichtung ist freiwillig und erfolgt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Die Garantieansprüche bestehen unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen. Hat der Händler bzw. Hersteller (Garantiegeber) die Garantie gegenüber dem Kunden erklärt, ist er auch an seine Erklärung gebunden. Die Höchstdauer der gesetzlich zugelassenen Garantiedauer beträgt in Deutschland 30 Jahre.

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