Franchising

(1 Bewertungen) +1 | -0

Beim Franchising erwirbt der Franchisenehmer gegen Entgelt eine Lizenz, also das Recht, bestimmte Waren, Marken, Geschmacksmuster oder Werbekonzepte des Franchisegebers für eine gewisse Dauer einzusetzen. Das Franchising wird in der Regel mit einem Franchisevertrag untermauert. Darin sind die rechtlichen Rahmenbedingungen des Franchise festgelegt. So zum Beispiel die Höhe der Lizenzgebühr oder weitere Umsatzbeteiligungen des Franchisegebers am Unternehmen des Franchisenehmers.

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

Über den Autor

Interessantes aus dem Lexikon

  • Provision
  • Sachspende
  • Einzahlung
  • Forderung
  • Internethandel
  • Lexikon Begriffauswahl

    Aus dem Magazin

    Aus dem Ratgeber