| Autor |
Beitrag |
|
|
#1 Fri Jan 15, 2010 3:39 pm
|
|
Mitglied
Registriert: Jan 2010
Beiträge: 1
|
Hallo,
folgendes Problem hat sich bei mir aufgetan: Ich bin in meiner Freizeit sehr dem Basteln verfallen und aktuell arbeite ich hin und wieder an Dingen wie Halsketten, Ringe, Buttons und ähnliches. Da sich das alles sonst bei mir ansammeln würde, habe ich begonnen die Sachen bei der Plattform vondir.de einzustellen. Ich habe bisher sehr unregelmäßig kleine "Gewinne" erzielt und sehe es eher als Hobby als wirkliches Nebengewerbe an. Mitglieder der Seite meinten nun, dass ich grundsätzlich bei Internethandel einen Gewerbeschein benötige. Eine Anmeldung als Kleinunternehmer als Nebentätigkeit soll es werden. Meine Erträge sind jedoch weeeeit unter den Kosten.
Muss ich nun dafür ein Gewerbe als Kleinunternehmer anmelden (vielleicht stuft es das Finanzamt auch als Liebhaberei ein) und was muss ich beachten beim Ausfüllen von dem Anmeldungsbogen?
Soweit ich es verstanden habe muss ich dann nur noch bei meiner Einkommenssteuerklärung dem Finanzamt eine Aufschlüsselung darüber beifügen und das wars dann?
Ich danke schon jetzt für die Hilfe. Ich bin etwas überfordert damit. Janine
|
|
|
#2 Fri Jan 15, 2010 5:26 pm
|
|
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 1561
|
Ließ dir mal unser Gratis E-Book zum Thema durch. E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur NebentätigkeitDa sollten die meisten Fragen beantwortet werden. Wenn dann noch was ist, bitte neu posten, in der richtigen Kategorie. Danke Prinzipiell muss es angemeldet werden, wenn du die dinge aber privat oder auf einem markt verkaufst, dann kommt da so schnell keiner nach. im internet schon.
|
|
|
#3 Sun Jan 17, 2010 7:20 pm
|
|
Moderator
Registriert: May 2007
Beiträge: 255
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder weltweit übers Internet
|
Hallo, also wenn die Ausgaben tatsächlich dauerhaft die Einnahmen übersteigen, dann ist Ihre Tätigkeit ertragsteuerlich (Einkommensteuer) unbeachtlich und unterliegt auch nicht der Gewerbeordnung, also keine Anmeldepflicht. Umsatzsteuerlich sind Sie "befreit", so lange Ihre Einnahmen jährlich unter 17.500 EUR liegen. Um gegebenenfalls spätere Nachweisprobleme zu vermeiden, sollten nicht nur Einnahmen, sondern auch Ausgaben gesammelt werden. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
|
|
Aus unserer Erfahrung die zur Existenzgründung wichtigsten Themen |
|
Die folgenden Wörter stehen stellvertretend für die häufigsten Fragen zur Existenzgründung im Forum. Bitte beschäftigen Sie sich zunächst intensiv mit diesen Stichwörtern:
|