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#1 Tue Feb 03, 2009 10:59 am
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Mitglied
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 4
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Hallo erstmal alle zusammen, weiß nicht ganz ob ich hier richtig bin,aber ich frag einfach mal ;-) Arbeite in meinem Hauptberuf ganz normal als Lackierer.Habe dann noch einen 400 Euro Job bei nem Bekannten.Die 400 Euro tätigkeit läuft aber nicht auf Lohnsteuerkarte. Jetzt meine Frage. Muss ich irgendwas spezielles beachten wenn ich jetzt ein Kleingewerbe zusätzlich zu den 2 "Jobs" anmelden möchte??? Wegen Steuern,Versicherungen oder irgendwelchen Freibeträgen wo ich zusätzlich verdienen darf?? Das Kleingewerbe soll ausgerichtet sein auf Handel mit Waren und Dienstleistungen. Wäre nett wenn ihr mir weiterhelfen könntet. Beste Gruesse der Waschbaer « Zuletzt durch Torsten am Tue Feb 03, 2009 8:01 pm bearbeitet. »
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#2 Tue Feb 03, 2009 8:01 pm
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Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 1532
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Hallo Waschbär, im Allgemeinen gilt die 15 Stunden Grenze pro Monat. Was heißt, dass der Nebenjob nicht mehr als 15 Stunden betragen darf, sonst wird der Nebenjob zum Hauptjob. In Ihrem Fall würden die Nebenjobs zusammengerechnet. Werde das allerdings noch mal mit der Krankenkasse checken und dann unter www.gruenderlexikon.de/blog/ veröffentlichen. Danke für den Hinweis und die Anregung, interessante Frage, da es nicht ganz so oft vorkommt.
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#3 Tue Feb 03, 2009 10:57 pm
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Mitglied
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 4
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Hallo Torsten,danke für die Antwort.
Ich kapier das aber nicht mit den 15 Stunden im Monat...
Also,meine Vollzeitarbeit beträgt im Monat ca. 165 Stunden.Arbeite dort als Vorarbeiter in einer Pulverbeschichtungsanlage.
Dann hab ich noch meinen 400 Euro Job.Da arbeite ich ca 35 Stunden im Monat um auf dieses Gehalt zu kommen! Dann sind das ja mehr als 15 Stunden...
Und,wenn ich jetzt ein Kleingewerbe anmelde,dachte ich da kommt es nur auf die 17500 Euro an.Also den Umsatz.Und nicht auf die Stunden wo ich jetzt im Kleingewerbe arbeite...
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#4 Wed Feb 04, 2009 11:06 am
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Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 1532
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oh sorry, da hab ich mich vertippt. natürlich 15 stunden / Woche Erkundigungen laufen derzeit bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Sobald ich was weiß, poste ich wieder hier.
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#5 Wed Feb 04, 2009 3:31 pm
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Mitglied
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 4
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okay,danke Torsten.
Dann wart ich mal auf die Antwort von der Krankenkasse...
Bis dahin,schoene Zeit.
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#6 Wed Feb 04, 2009 4:09 pm
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Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 1532
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Da ist sie schon. Die IKK Thüringen sagt, die nebenberuflichen Tätigkeiten würden in dem Fall nicht zusammengerechnet, so wie es bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen (mehrere 400 EUR Jobs = Minijobs) gemacht wird und üblich ist. Da hier aber ein Minijob und zugleich eine nebengewerbliche Tätigkeit vorliegt, werden diese getrennt voneinander behandelt. Da Sie über die Hauptbeschäftigung bereits pflichtversichert sind und damit auch ihren Lebensunterhalt verdienen, wird der Minijob für sich (max. 15 Stunden / Woche) und das Nebengewerbe ebenso behandelt. Es wird also in Ihrem Fall auf die Tätigkeit abgezielt, die überwiegend den Lebensunterhalt erwirtschaftet und das ist der Vollzeitjob. Normal ist es ja so, dass bei mehreren Minijobs diese zusammengerechnet werden und daraus im Zweifel ein sozialversicherungspflichtiger Hauptjob entsteht. Da Sie den ja bereits haben, ist es kein Problem. Fazit:Kein Problem, Minijob und Nebengewerbe plus Vollzeitstelle im Haupterwerb. Allerdings sind diese Angaben ohne Gewähr. Sie sollten auf jeden Fall ihre Krankenkasse dahingehend konsultieren. Das geht übrigens per Telefon ganz gut. Lassen sie sich das Ergebnis aber schriftlich zusenden. Dann haben sie im Zweifel was in der hand.
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#7 Sun Feb 08, 2009 9:04 pm
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Mitglied
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 4
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Hallo Torsten, Vielen Dank für die Info. Bin leider erst jetzt wieder dazu gekommen hier reinzuschauen...
Dann werd ich noch bei der Kasse durchrufen und letzte Zweifel aus dem Weg räumen lassen!
Gute Zeit und bis bald
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