Hallo tina,
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erstmal ein dickes lob für die super Website, ist die beste die ich gegoogelt hab.
Herzlichen Dank, das freut mciht zu hören, besonders das es die beste bei Google gelistete Seite ist. Das entschädigt etwas für die vielen Stunden, zumal es ja viele Seiten zum Thema Existenzgründung gibt.
Übrigens haben wir auch die anderen
Foren zur Existenzgründung getestet und im Blog vorgestellt.
Wir schreiben überall mal mit.
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Erstmal möchte ich mich entschuldigen wenn ich jetzt fragen stelle die zum 10 mal gestellt wurden dann hab ich sie leider überlesen.
Das sind wir auch gewohnt, da jeder genau seine Situation geklärt haben möchte. einige sind auch einfach nur zu faul zum suchen. Deswegen haben wir angefangen häufig gestellte Fragen (FAQ) zusammenzutragen und regelmäßig zu erweitern. Das Ganze ist unter dem Thema
Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung zu finden.
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Wir sind drei Frauen die einen Party und catering service eröffnen wollen.
Da streuben sich mir als Mann die Haare
Warum? weil ich soetwas schon mal live betreut habe, nicht zu dritt sondern zu zweit. Das hat kein halbes JAhr gedauert, da hatten die sich gestritten und dann folgen wirklcih die Fetzen. Aus meiner Sicht:
Kompany ist lumperie - so heißt es bei uns - also lieber allein machen. Zusammenschließen können Sie sich immer noch. Oder testen Sie es erst einmal im Nebengewerbe, wenn das dann gut geht, könnte man es auch hauptberuflich wagen.
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Da es in unserer Region nur Metzger gibt die zusätzlich einen Partyservice haben und dort die auswahl sich sehr in grenzen hält haben wir gedacht dass könnte unsere chance sein.
Hört sich zunächst gut an, aber könnten drei personen favon leben? Gibt es täglcih so viele Leute, die so viel essen, dass Sie davon zu dritt leben können? Das ist die Frage. Der Metzger oder Fleischer (bei uns) kann es auch, wen niemand isst. Denn der verkauft wurst und fleisch und das Geschäft mit den Essen Catering etc. ist eine Synergie, das heißt, dort kann erprima das nciht verkaufte aus dem Laden unterbingen und spart so noch Geld, da er nix wegschmeißen muss. Das geht bei Ihnen nicht, da es Ihr Hauptgescäft ist. Also nicht einfach mit dem Metzger vergleichen, der hat andere Bedingungen.
Wie viele Leute müssten den tgl. versorgt werden? Sie müssen rechnen und dann anfangen, nicht andersrum.
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Da wir bestimmt in den ersten Jahren nicht über 17500Euro umsatz kommen da wir alle noch hauptberuflich arbeiten ( 2 Vollzeit) ( 1 Saisonarbeiterin sommer und winter) stufen wir uns als Kleingewerbe ein.
Haben sie denn dann Zeit um das auch zuverlässig zu machen, wenn die Situation so aussieht? Dann macht der eine mal mehr und der andere weniger, weil der ja arbeiten muss und schon ist der Ärger da und die Streiterei geht los. Ich mach alles und du nichts.
Die beiden am häufigsten benutzten Wörter nicht nur in der Ehe lauten dann: "Immer und nie." ich arbeite immer und du nie
Sehen Sie, bevor Ihre Fragen drankommen, habe ich schon vieles in Frage gestellt. Doch nun will ich auch die beantworten.
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1. Können wir zu Dritt ein Nebengewerbe betreiben?
Sollte kein Problem sein, vorher mit dem Gewerbeamt sprechen und mit den Chefs oder Arbeitgebern. das die bescheid wissen.
Wenn das Nebengewerbe nicht zeitlcih mehr in Anspruch nimmt, als der HAuptjob ist es ok. Außerdem sollte es keine Konkurenz zum Chef sein.
Könnte man mit einer Musikkapelle aus drei Leuten vergleichen, die machen das ja auch neben dem Hauptjob
Zu Nr. 2: Den Namen können Sie nehmen, sofern es in der region, als Konkurenz im einzugsgebiet nciht schon einen solchen Service mit dem Namen gibt. Da kann Ihnen das Gewerbeamt aber mehr zu sagen, denn die müssen oder sollten das vor der Gewrbeanmeldung prüfen. Außerdem haben die das eher im Auge als Sie. Nummer sicher gehen Sie, wenn sie eine Namensrecherche bei der IHK machen. hat ei uns 60 EUR gekostet.
Nr. 3:
Ich kann nur sagen, im Nebenjob dürfen Sie nciht mehr wie 15 Stunden / Woche. wie das in ihrem Arbeitsvertrag zu sehen oder geregelt ist oder was Ihr Chef davon ält weiß ich nicht. das sollten Sie mit dem Krankenhaus als AG abklären.
Aber diese ZAhlen zeigen mir, dass es nicht einfach werden wird, nach einer solchen Schicht noch gutes essen zu machen und leute zu bewirten. Im Zweifel für 50 EUR oder so mal einen rechtsanwalt fragen, der vieleich tuach den Vertrag prüfe könnte. Wir machen so was nciht, ich hoffe sie verstehen das.
Rechtsberatung per MAil oder telefon: http://www.gruenderlexikon.de/rechtsberatung.php
Mein Tipp und meine ehrliche Meinung:Lassen Sie es, zumindest als Krankenschwester. wenn man arbeitslos ist und nebenbei das macht ok, aber nciht wenn man schon Vollzeit arbeitet.