| Autor |
Beitrag |
|
|
#1 Sat Feb 06, 2010 2:13 pm
|
|
Mitglied
Registriert: Jan 2010
Beiträge: 8
|
Guten Tag! Ich bin augenblicklich bereits selbstständig tätig. Ich bin in einer GbR zusammen mit einem Kollegen gleichberechtigter Inhaber und Geschäftsführer eines Handwerksbetriebes. Wir produzieren vornehmlich Schilder, Fahrzeug- und Objektbeschriftungen und wickeln mittels Zuliefererfirmen auch die meisten anderen Aufträge zur Realisation von Werbemitteln ab. Da wir unseren Schwerpunkt in der Produktion haben, ich jedoch sehr engagiert im Bereich der Gestaltung bin, möchte ich mir als freiberuflicher Gestalter ein zweites Standbein aufbauen, um vor allem auch ein erfüllteres berufliches Dasein zu führen... So könnte ich freiberuflich gestalterische Arbeiten anbieten und nach Kundenrücksprache gleich ein unverbindliches Angebot mit dem Handwerksgewerbe für die Umsetzung machen und auf diesem Weg für Neukunden und zusätzliche Aufträge im Betrieb sorgen. Die freiberufliche Tätigkeit sollte unter Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung geschehen, so dass die Rechnungen ohne MwSt. ausgewiesen werden, diese aber auch nicht beim Finanzamt geltend gemacht werden kann. Steht diesem Vorhaben etwas entgegen bzw. welche Folgen sind zu beachten? Ich bin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn ich es richtig verstehe, wird sich diese durch ein gesteigertes Einkommen erhöhen. Auf der Webseite www.drweb.de hab ich jedoch folgenden Satz entdeckt: „Ihre Beiträge erhöhen sich durch Ihre Nebeneinkünfte zum Glück nicht. Selbstständige sind nämlich nicht versicherungspflichtig“. Dies gilt nur für Arbeitnehmer, die sich nebenberuflich selbstständig machen, oder? Des Weiteren habe ich im Bezug auf die Vorgaben von Krankenkassen gelesen, dass eine Nebentätigkeit nicht mehr als 15 Std. pro Woche beanspruchen darf. Auf den Betrieb würde die freiberufliche Tätigkeit keinen Einfluss haben, richtig? Gewerbesteuer, Beiträge für Handwerkskammer, IHK, Berufsgenossenschaft etc. werden von einer freiberuflichen Tätigkeit des Inhabers/Geschäftsführers nicht beeinflusst. Oder liege ich hier falsch? Außerdem bin ich über diesen Satz gestolpert, dessen Relevanz mir (in meinem Fall) nicht ganz klar ist. „Die Gesamteinkünfte aus selbstständiger Arbeit plus Einkommen aus unselbstständiger Arbeit dürfen 35.000 Euro (70.000 Euro bei Zusammenveranlagung) nicht überschreiten.“ Herzliche Grüße und vielen Dank für etwaige Hilfe!
|
|
|
#2 Wed Feb 10, 2010 12:17 pm
|
|
Mitglied
Registriert: Sep 2008
Beiträge: 45
|
Hallo Deichkind, Du hast die Möglichkeit, mehrere Einkommensquellen zu nutzen. Einmal aus unselbständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalanlagen, aus selbständiger Arbeit (Handwerk), aus selbständiger Arbeit (freiberuflich z.B. Autor oder etwas anderes) und so manche andere noch mehr, die ich jetzt nicht aufführen will. Es geht ums Prinzip. Also "ja" - Du kannst Gewerbe und Freiberufler unter einem Hut vereinbaren. Allerdings wird dir Dein Steuerberater sagen, dass Du unterschiedlich getrennte Aufzeichnungen vornehmen musst. Bei Deiner Ekst kommt das wieder unter eine Nummer. Aber das sind steuerrechtliche Angelegenheiten, die du dort bitte klären musst. Hoppla "Nebentätigkeit" (15 Std.) Eine Nebentätigkeit gilt als solche nur für "Nichtselbständig Tätige", die in einem Anstellungsverhältnis stehen. Du bist in Deinen Handwerksberuf "selbständig" tätig und erweiterst Dein Betätigungsfeld um eine zusätzliche, freiberufliche, selbständige, weitere Tätigkeit. Nein, auf Deinen Handwerksbetrieb hat die freiberufliche Tätigkeit keinen weiteren Einfluss. Zu deinem letzten Absatz kann ich Dir nicht viel sagen, da solltest Du den Steuerberater mal konsultieren. Ansonsten gebe ich Dir abschließend noch einen kleinen Literaturtipp mit den wichtigsten Inofrmationen bei Start eines Gewerbes und einer freiberuflichen Tätigkeit. Existenzgründung - Fakten & Grundsätzliches - 2. Auflage - ISBN 978-3-938684-07-8 . Mache Dich einfach mal kundig. Lese das Inhaltsverzeichnis unter www.uvis-verlag.de/uv5100.htm . Sicherlich bekommst Du viele Anregungen. Wünsche Dir bei Deinem weiternVorhaben viel Erfolg.
|
|
|
#3 Wed Feb 10, 2010 3:13 pm
|
|
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 1532
|
Zum Thema Freiberufler haben wir einen schönen Artikel verfasst: Wie unterscheidet sich der Freiberufler vom Gewerbetreibenden FAQ 18bitte einfach informativ lesen. Auch von mir der Tipp und Hinweis, Bitte in dieser Angelegenheit unbedingt einen Steuerberater befragen, es kann sonst teuer werden und wie immer im Leben gilt auch hier: Unwissenheit schützt Vorstrafe nicht.
|
|
|
#4 Wed Feb 10, 2010 8:01 pm
|
|
Mitglied
Registriert: Jan 2010
Beiträge: 8
|
Vielen Dank euch beiden! Die Artikel habe ich natürlich schon gelesen. Ich werde mich, wenn ich meine Kenntnisse für ausreichend halte, natürlich mit meinem Steuerberater zusammen setzen. Aber erst wollte ich mir mal das notwendige Grundwissen aneignen. Es wäre nicht das erste Mal, dass ich die Information erhalte, dass das schon passt und sich dann doch Probleme ergeben. Von daher bin ich bestens informiert über die Sache mit der Unwissenheit... Ich habe mir den Freiberufler Atlas von Martin Massow besorgt. Hier finden sich einige gute Informationen und auch schöne Übersichten über die freien Berufe. Für die Konstellation wie ich sie anstrebe ist es allerdings schwer grundsätzliche Informationen zu bekommen. Zu mindest habe ich diesen Eindruck. Das mag aber verständlicherweise daran liegen, dass es nicht gerade ein gängiger Fall ist, im Gegensatz zu bspw berufstätigen im Angestelltenverhältnis, die sich selbstständig machen wollen. Freiberufler und ... habe ich in zig Varianten gefunden, aber noch nirgends als Freiberufler, der bereits selbstständiger Gewerbetreibender ist. Das das Ganze aber getrennt ablaufen soll, sowohl vom buchhalterischen, als auch generell ist klar, sicher und auch in meinem Interesse. Es soll ja keine Auslagerung einer Tätigkeit des Betriebes werden oder ähnliches. Ich möchte hier komplett eigenständig arbeiten und auftreten. Es wäre wohl nur ziemlich wahrscheinlich und natürlich auch in meinem Sinne, wenn die Umsetzung der als Freiberufler geleisteten Arbeit dann im Betrieb als selbstständiger Gewerbetreibender passiert, da der Kontakt ja bereits besteht und der Ansprechpartner der selbe ist. Gut. Stellt sich dann nur noch die Frage, ob der Status als Freiberufler auch anerkannt wird, wenn viel grafische Arbeit geleistet wird... Oh! Eine Frage noch: Ich habe zwar schon gelesen, dass die Möglichkeit besteht im Falle einer Nichtanerkennung Widerspruch einzulegen und ggf. zu Klagen, aber besteht prinzipiell denn auch die Möglichkeit zu sagen "Na gut, dann halt nicht"? Sollte doch möglich sein, bevor man zwangsweise ein Gewerbetreibender wird. Oder vor Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit diese anerkennen zu lassen? Denn bisher habe ich nur gelesen, dass spätestens 1 Monat nach der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit diese beim FA zu melden sei. Oder beinhaltet die so formulierte Regelung, dass die Aufnahme auch bspw 1 Monat vor der Aufnahme gemeldet (vor allem im Sinne von geprüft) werden kann? Liebe Grüße und noch mal Danke- auch schon mal vorab  « Zuletzt durch Deichkind am Wed Feb 10, 2010 8:07 pm bearbeitet. »
|
|
|
#5 Fri Apr 16, 2010 7:11 pm
|
|
Mitglied
Registriert: Jan 2010
Beiträge: 8
|
Deichkind schrieb Die freiberufliche Tätigkeit sollte unter Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung geschehen, so dass die Rechnungen ohne MwSt. ausgewiesen werden, diese aber auch nicht beim Finanzamt geltend gemacht werden kann.
So, gut Ding wollte mal wieder Weile haben und es hat sich kaum Neues ergeben. Da ich jetzt aber langsam in die Puschen kommen möchte fange ich grad wieder an mich zu informieren und bin über folgenden Satz gestolpert: Wenn eine Person mehre Unternehmen betreibt, werden die Umsätze zusammengerechnet; wenn sie ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen betreibt, sind auch die anderen Unternehmen umsatzsteuerpflichtig.
Das ist ja jetzt blöd. Dann kann ich das mit der Kleinunternehmerregelung wohl vergessen, oder? 
|
|
|
#6 Mon Apr 19, 2010 9:48 am
|
|
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 1532
|
jo, wenn dann alle oder keiner, ist eben so
|
|
|
#7 Tue Apr 27, 2010 6:47 pm
|
|
Mitglied
Registriert: Jan 2010
Beiträge: 8
|
Kurzes Update: Der Steuerberater hat gesagt, dass es kein Problem ist die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, da die GbR und ich als Person getrennt betrachtet werden und sich somit dieses Problem nicht ergibt. 
|
|
|
#8 Tue Aug 10, 2010 9:10 am
|
|
Mitglied
Registriert: Aug 2010
Beiträge: 2
|
Das Ausüben von einer gewerblichen Tätigkeit neben einer freiberuflichen Tätigkeit ist immer heikel.
Es besteht die Gefahr, dass aufgrund der gewerblichen Tätigkeit auch für den freiberuflichen Teil als Gestalter als gewerblich eingestuft wird.
Soweit mir bekannt ist, darf kein sachlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen beiden Tätigkeiten bestehen. Jeglicher Anschein ist diesbezüglich zu vermeiden. Wichtig ist, dass Einnahmen und Ausgaben getrennt ermittelt und die Buchführung getrennt erfolgt.
Da dies alles sehr heikel ist, sollte unbedingt eine Beratung z.B. durch einen Steuerberater vielleicht auch durch die IHK erfolgen. Dabei sollte auch geklärt werden, in welchen Fällen ein Grafiker überhaupt Freiberufler ist. Hierzu muss seine Arbeit so weit ich weiss künstlerisch genug sein. Dafür dürfen ihm die Auftraggeber nicht zuviel Vorgaben machen.
|
|
|
#9 Tue Aug 10, 2010 9:16 am
|
|
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 1532
|
Hallo Haraldus und danke für die Beiträge. Kannst du dich kurz vorstellen? Wo beziehst du deine Infos her? Danke
|
|
|
#10 Sun Aug 15, 2010 12:21 pm
|
|
Mitglied
Registriert: Aug 2010
Beiträge: 2
|
kann mich gerne kurz vorstellen. Bin Jurist und schreibe als Fachautor Beiträge aus dem rechtlichen und steuerlichen Bereich. Das was ich oben geschrieben habe, ergibt sich u.a. aus einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 24.09.1998 mit dem Aktenzeichen IV R 16/98. Näheres dazu. « Zuletzt durch Torsten am Mon Aug 16, 2010 10:13 am bearbeitet. »
|
|
|
#11 Mon Aug 16, 2010 10:15 am
|
|
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 1532
|
Danke, werde auf dich nach dem Relaunch des Gruenderlexikons zukommen, da wir dann Fachautoren suchen und Juristen kann man immer brauchen, besonders wenn Sie so schrieben können, dass Nichtjuristen es verstehen, so wie du. Danke
|
|
|
#12 Sat Aug 28, 2010 11:07 pm
|
|
Mitglied
Registriert: Jan 2010
Beiträge: 8
|
Vielen Dank für die weiteren Informationen! Leider lässt sich das Vorhaben für mich bis auf Weiteres ohnehin nicht realisieren bzw. nach den Angaben von Haraldus wohl generell nicht. Ich will aber niemanden davon abhalten das Thema mit weiteren Beiträgen zu ergänzen. Herzliche Grüße!
|
|
|
#13 Sun Aug 29, 2010 12:32 pm
|
|
Moderator
Registriert: May 2007
Beiträge: 255
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder weltweit übers Internet
|
Hallo, Haraldus schrieb: Zitat Da dies alles sehr heikel ist, sollte unbedingt eine Beratung z.B. durch einen Steuerberater vielleicht auch durch die IHK erfolgen.
Meine Empfehlung: Lassen Sie das mit der IHK, die größere Erfahrung hat in der Regel ein Steuerberater, der haftet im Übrigen auch für seine Beratung und ist hiergegen versichert. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
|
|
Aus unserer Erfahrung die zur Existenzgründung wichtigsten Themen |
|
Die folgenden Wörter stehen stellvertretend für die häufigsten Fragen zur Existenzgründung im Forum. Bitte beschäftigen Sie sich zunächst intensiv mit diesen Stichwörtern:
|