Guten Tag!
Ich bin augenblicklich bereits selbstständig tätig. Ich bin in einer GbR zusammen mit einem Kollegen gleichberechtigter Inhaber und Geschäftsführer eines Handwerksbetriebes. Wir produzieren vornehmlich Schilder, Fahrzeug- und Objektbeschriftungen und wickeln mittels Zuliefererfirmen auch die meisten anderen Aufträge zur Realisation von Werbemitteln ab.
Da wir unseren Schwerpunkt in der Produktion haben, ich jedoch sehr engagiert im Bereich der Gestaltung bin, möchte ich mir als freiberuflicher Gestalter ein zweites Standbein aufbauen, um vor allem auch ein erfüllteres berufliches Dasein zu führen...
So könnte ich freiberuflich gestalterische Arbeiten anbieten und nach Kundenrücksprache gleich ein unverbindliches Angebot mit dem Handwerksgewerbe für die Umsetzung machen und auf diesem Weg für Neukunden und zusätzliche Aufträge im Betrieb sorgen.
Die freiberufliche Tätigkeit sollte unter Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung geschehen, so dass die Rechnungen ohne MwSt. ausgewiesen werden, diese aber auch nicht beim Finanzamt geltend gemacht werden kann.
Steht diesem Vorhaben etwas entgegen bzw. welche Folgen sind zu beachten?
Ich bin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wenn ich es richtig verstehe, wird sich diese durch ein gesteigertes Einkommen erhöhen.
Auf der Webseite www.drweb.de hab ich jedoch folgenden Satz entdeckt: „Ihre Beiträge erhöhen sich durch Ihre Nebeneinkünfte zum Glück nicht. Selbstständige sind nämlich nicht versicherungspflichtig“.
Dies gilt nur für Arbeitnehmer, die sich nebenberuflich selbstständig machen, oder?
Des Weiteren habe ich im Bezug auf die Vorgaben von Krankenkassen gelesen, dass eine Nebentätigkeit nicht mehr als 15 Std. pro Woche beanspruchen darf.
Auf den Betrieb würde die freiberufliche Tätigkeit keinen Einfluss haben, richtig?
Gewerbesteuer, Beiträge für Handwerkskammer, IHK, Berufsgenossenschaft etc. werden von einer freiberuflichen Tätigkeit des Inhabers/Geschäftsführers nicht beeinflusst. Oder liege ich hier falsch?
Außerdem bin ich über diesen Satz gestolpert, dessen Relevanz mir (in meinem Fall) nicht ganz klar ist.
„Die Gesamteinkünfte aus selbstständiger Arbeit plus Einkommen aus unselbstständiger Arbeit dürfen 35.000 Euro (70.000 Euro bei Zusammenveranlagung) nicht überschreiten.“
Herzliche Grüße und vielen Dank für etwaige Hilfe!


