Kurz zu meiner Person , bin Beamter in Ausbildung , verdiene also noch nicht allzuviel . Zahle pro Monat knapp 1,9 % Lohnsteuer , und wollte mich vielleicht mit einem Kleinunternehmen (Kleingewerbe,bzw. das ding unter 17500€ im Jahr) etwas dazu verdienen . Habe Steuerklasse 1
So habe mich auch schon reichlich im Netz belesen und hier auch die Suchfunktionen genutzt . Ich weiß die Mwst. kann man auf Antrag außen vor lassen , wenn der Umsatz im Jahr unter 17500€ bleibt , was bei mir der fall sein wird . Ich würde das auch in Betracht ziehen , kann mir aber zur Zeit nicht vorstellen wie das funktioniert . Mein Gewerbe würde einem Handel nachkommen . Ich meine, Ich Kaufe bei Händler A das Produkt B für 10 € und verkaufe es (wohl bei EBAY) für z.B. 18€ . Auf meiner Rechnung verweise ich auf § 19 usw. daher Mwst. 0,00 € . Aber auf der Rechnung des Händler A , welche für mich erstellt wurde , steht das ja meist mit drauf . Zahl ich die dann einfach nicht ( kann ich mir ja so nicht vorstellen ) , Krieg ich die wieder oder wenn ich sie nicht zahle , weil ich auf meinen Sonderstatus im Vorfeld vielleicht hingewiese habe , wie bekommt Händler A die wieder rein ?
Dann weiter , hat jemand Ahnung wie das mit meinem Status als Beamter wegen der Einkommenssteuer ( Bei mir ja Lohnsteuer ) zu verrechnen ist, nach dem selben Satz vielleicht ? Kann ich mir ja auch nicht vorstellen , Vielleicht gesondert abgerechtnet nach meiner Lohnsteuerklasse . Ich weiß es halt nicht , für manche sicher einfach , habe aber überhaupt keinen Plan von der Materie .
Dann noch , Vorsteuer = Mwst. ?
So das wars erst mal , schon ein ganzes Bündel an Fragen , ich weiß aber wie gesagt , überhaupt keinen Plan von der Materie .
Vielen Dank im Vorraus
Was ich noch vergaß zu sagen , ein weiterer Grund , warum ich überhaupt daran denke , ein Gewerbe anzumelden ist , dass ich Hobby mäßig an alten Motorrädern und Autos rumschraube und ein Großhändler Ersatzteile für relativ weniger Geld, als im normalen Shop verkauft aber nur an Gewerbetreibende . Wie würde ,dass dann aussehen , wenn ich Artikel für mich selber bestelle ? Zwecks der Steuern ? Theoretisch erziehle ich ja damit kein Gewinn , muss ich die mir selber "abkaufen" zu unschlagbaren Konditionen
? Oder wie sollte man das am besten verrechnen ? Sind das vielleicht Waren , die ich nicht absetzen konnte
?« Zuletzt durch Torsten am Thu Jan 28, 2010 6:17 pm bearbeitet. »

