Firmensitz
(1 Bewertungen)Als Firmensitz wird der Sitz bzw. die Hauptniederlassung der Verwaltung einer juristischen Person bezeichnet. Geregelt ist dies in § 24 BGB. Der Firmensitz stellt quasi das Gegenstück zum Wohnsitz einer natürlichen Person dar. Der Firmensitz kann innerhalb Deutschlands frei gewählt und auch verändert werden. Mit dem Firmensitz ist aber auch der Gerichtstand des Unternehmens bei juristischen Streitigkeiten verbunden.
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- Torsten Montag
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