Firmenname

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Durch die Eintragung des Firmennamens in das Handelsregister ist dieser ab dem Zeitpunkt der Unternehmensgründung geschützt. Ein gleicher oder nur ähnlicher Name darf dann in der betreffenden Region nicht noch einmal als Firmenname genutzt werden. Wer den Namen seiner Firma auch überregional schützen will, muss ihn zusätzlich beim Deutschen Markenamt als Marke eintragen lassen.

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