Firmengründung

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Eine Firmengründung wird auch als Existenzgründung bezeichnet, da der Unternehmer eine berufliche selbstständige Existenz gründet bzw. aufbaut. In Deutschland gilt die Wahl der freien Berufswahl (Art. 12, Abs. 1, Grundgesetzt) und  laut § 1 Gewerbeordnung (GewO) grundsätzlich Gewerbefreiheit; mit Ausnahme der erlaubnispflichtigen Gewerbe.

Das HGB regelt in Deutschland, welche Grundsätze und Voraussetzungen bei einer Firmengründung vorliegen müssen:

So besagt z. B. § 17 HGB
 „(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.“

Freiberufler und Kleingewerbetreibende dürfen keine Firma führen, sondern firmieren unter ihrem Namen und können sog. Geschäftsbezeichnungen führen.

Trotz Gewerbefreiheit muss in Deutschland jede selbstständige Tätigkeit beim zuständigen Ordnungsamt durch das vollständige Ausfüllen einer Gewerbeanmeldung angezeigt werden.Mit dieser Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt werden auch Finanzamt, Berufsgenossenschaft, statistisches Landesamt, Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer über die Ausübung des Gewerbes in Kenntnis gesetzt.

Wie lang eine Firmengründung dauert, hängt von der jeweils gewählten Rechtsform ab und den eventuell dafür erforderlichen Einträge bei Kammern und Registern, notariellen Beurkundungen und Behördenwegen. 

Bei Freiberuflern ist das Unternehmen dann gegründet, wenn laut Umsatzsteuergesetz §2 Abschn.19 „(…) die Unternehmereigenschaft mit dem ersten nach außen erkennbaren, auf eine Unternehmertätigkeit gerichteten Tätigwerden beginnt, wenn die spätere Ausführung entgeltlicher Leistungen ernsthaft beabsichtigt ist und die Ernsthaftigkeit dieser Absicht durch objektive Merkmale nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wird.(…)“

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