Filiale
(1 Bewertungen)Unter einer Filiale ist eine Zweigniederlassung eines Unternehmens zu verstehen. Filialen können am selben Ort des Mutterunternehmens – allerdings nicht in denselben Räumlichkeiten – betrieben werden. Üblicherweise wird allerdings ein anderer Standort gewählt, um eine überregionale Kundennähe zu erreichen. Neben dieser räumlichen Trennung muss eine Filiale denselben sachlichen Hintergrund haben wie die Hauptniederlassung. Betreibt zum Beispiel eine Großbank eine Filiale, muss sich diese ebenfalls mit Bankgeschäften beschäftigen, darf also nicht nur auf den Vertrieb von Versicherungsprodukten beschränkt sein.
Eine Filiale ist keine Tochtergesellschaft
Auch wenn sich der Begriff der Filiale vom lateinischen Wort „filia“ – also Tochter – ableitet, sind Filialen nicht mit „Tochtergesellschaften“ zu verwechseln. Denn: Eine Filiale ist im Gegensatz zur Tochtergesellschaft kein rechtlich unabhängiges Unternehmen und somit keine eigene Rechtspersönlichkeit. Dennoch müssen Filialen auf eine gewisse Dauer angelegt und wirtschaftlich und organisatorisch von der Hauptniederlassung getrennt sein. Dies bedeutet, dass ein Leiter der Filiale bestimmt werden muss, der Prokura oder zumindest Handelsvollmacht erhält. Filialen müssen ebenfalls von Franchiseketten oder genossenschaftlich organisierten Handelssystemen unterschieden werden, auch wenn ein einheitliches Auftreten dieser Betriebsstätten ein Filialsystem vermuten lässt.
Filialen als Instrument der Marketingpolitik
Filialen findet man vor allem in den Bereichen Handel und Dienstleistungen. Durch diese erweiterten Vertriebsmöglichkeiten stellen Filialen besondere Marketinginstrumente der Hauptniederlassungen dar. Obwohl die Werbemaßnahmen meist zentral organisiert werden, ergibt sich für Unternehmen durch Filialen die Möglichkeit, auf die jeweils besondere regionale Nachfrage von Produkten einzugehen. Bekannteste Filialketten sind sicherlich die großen Discounter im Bereich des täglichen Bedarfs sowie die großen Kaufhäuser.
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