Familien-AG

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Die Familien- AG ist die Erweiterung der sogenannten Ich-AG auf mitarbeitende Familienangehörige. Ein Selbstständiger, der als Ich-AG einen Existenzgründungszuschuss nach § 421 SGB III erhielt und außer Familienangehörigen keine weiteren Arbeitnehmer beschäftigte, wurde als Familien- AG bezeichnet. Das Modell der Familien-AG wurde eingeführt, da der Existenzgründungszuschuss für die Ich-AG nur gewährt wurde, wenn der Gründer keine Arbeitnehmer beschäftigte. Als einzige Ausnahme war die Beschäftigung von Familienangehörigen möglich. Durch das Kleinunternehmerförderungsgesetz wurde die Einschränkung zur Gewährung des Existenzgründungszuschusses, andere Arbeitnehmer zu beschäftigen, aufgehoben. Damit war der Begriff der Familien-AG überflüssig geworden.

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