Fahrt zwischen Wohnung und Betrieb

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Die Aufwendungen, welche der Steuerzahler für die Fahrt zwischen Wohnung und Betrieb hat, werden im Einkommenssteuerrecht mit der sogenannten Entfernungspauschale bei der Steuer berücksichtigt. Als Strecke, die für die Fahrt zwischen Wohnung und Betrieb für die Steuerberücksichtigung zugrunde gelegt wird, ist grundsätzlich die kürzeste Wegstrecke zu wählen. Eine andere Strecke wird nur dann vom Finanzamt anerkannt, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig benutzt wird. Selbstständige können die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb als Betriebsausgabe geltend machen.

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