EÜR
(1 Bewertungen)EÜR ist die Abkürzung für Einnahmen-Überschuss-Rechnung was auch mit Gewinnermittlung gleich gesetzt werden kann. In der EÜR werden die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abgezogen. Auf diese Weise wird das Betriebsergebnis des Unternehmens ermittelt. Es kann sowohl ein Gewinn als auch ein Verlust sein.
In Deutschland gibt es sowohl eine amtliche EÜR als auch eine nichtamtliche EÜR. Die amtliche EÜR muss von allen Unternehmen verwendet werden, welche mehr als 17.500 € Umsatz pro Jahr erwirtschaften. Bewegt sich der Umsatz des Unternehmens unterhalb dieser Grenze, kann die nichtamtliche EÜR genutzt werden.
Abgabe der EÜR beim Finanzamt
Die EÜR wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt mit eingereicht und dokumentiert die Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder die Einkünfte aus selbständiger Arbeit in der Einkommensteuererklärung. Durch die einheitliche Gestaltungsweise der amtlichen EÜR ist es der Finanzverwaltung möglich, sehr schnell Unternehmen der gleichen Branche miteinander zu vergleichen. Die amtliche EÜR kann entweder über Buchführungsprogrammen oder Software zur Erstellung der Steuererklärung bezogen werden, Elster online, als amtliche Software zur Datenübertragung von Steuererklärungen oder aber auch als Formular direkt beim Finanzamt.Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
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