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Erlösschmälerung

Minderungen der Erlöse, die aufgrund von Boni, Gutschriften, Preisnachlässen, Skonti und Warenrücksendungen entstehen, werden als Erlösschmälerungen bezeichnet. Der um die Erlösschmälerung verminderte Erlös ist dann der verbleibende Nettoerlös. Erlösschmälerungen wirken sich entsprechend auf die abzuführende Umsatzsteuer aus, wenn ursprünglich ein höherer Betrag in der Rechnung angegeben wurde. Eine Rechnungsberichtigung hat dann durch den Unternehmer zu erfolgen.





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letzte Änderung: 13.02.2010
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