Erlösschmälerung
Minderungen der Erlöse, die aufgrund von Boni, Gutschriften, Preisnachlässen, Skonti und Warenrücksendungen entstehen, werden als Erlösschmälerungen bezeichnet. Der um die Erlösschmälerung verminderte Erlös ist dann der verbleibende Nettoerlös. Erlösschmälerungen wirken sich entsprechend auf die abzuführende Umsatzsteuer aus, wenn ursprünglich ein höherer Betrag in der Rechnung angegeben wurde. Eine Rechnungsberichtigung hat dann durch den Unternehmer zu erfolgen.
0 Ergebnisse in den NewsLeider existieren zum Stichwort Erlösschmälerung kein Artikel in unserem Blog.
Tipp: Lesen Sie andere News in in unserem Blog!
0 Suchergebnisse im ForumLeider existieren zum Stichwort Erlösschmälerung keine Beiträge in unserem Forum.
Tipp: Schreiben Sie doch den ersten Beitrag zum Thema Erlösschmälerung in in unserem Forum!
letzte Änderung: 13.02.2010 Aufrufe: 1375
Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt. Unkommerzielle Nutzung gestattet, jedoch ausschließlich mit Quellenangabe (mind. Link auf http://www.gruenderlexikon.de)
Alle Angaben im Lexikon ohne Gewähr.
<< Erlös | Eröffnungsbilanz >>
| Seite verlinken? Dann benutzen Sie folgenden Code: | |
|
|
|