Entnahme

(1 Bewertungen) +1 -0

Als Entnahmen werden nach § 4 I EStG alle Wirtschaftsgüter bezeichnet, die der Steuerpflichtige dem Unternehmen für sich, seinen Haushalt oder zu anderem Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahres entnommen hat. Zu den Entnahmen zählen Sachentnahmen ebenso wie die Entnahmen von Nutzungen oder Leistungen. Bei der Gewinnermittlung des Unternehmens sind die Entnahmen nicht wie die Betriebsausgaben gewinnmindernd zu berücksichtigen. Anders ist das bei bilanzierenden Unternehmen. Entnahmen werden auch als Privatentnahmen bezeichnet.

Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

Häufig gelesen

Kleingewerbe

Als Kleingewerbe werden umgangssprachlich insbesondere die Unternehmen bezeichnet, die die Kleinunte...

Gründungszuschuss

Seit dem 01.08.2006 können Arbeitslose für die Gründung eines Unternehmens im Haupterwerb einen Gr...

Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung schafft speziell für Kleinunternehmer Erleichterungen im Umsatzsteuer...

Nebengewerbe

Unter einem Nebengewerbe ist ein angemeldetes ...

Kleinunternehmer

Als Kleinunternehmer bezeichnet das Umsatzsteuergesetz alle selbständigen oder gewerblich Tätigen,...

Zuletzt geschrieben

AdSense

AdSense ist ein Werbeprogramm von Google, mit dem man relativ einfach Werbung in die...

Partnerprogramm

Mittels eines Partnerprgramms können Webseitenbetreiber durch die Vermittlung von Verkäufen an and...

Wareneinkauf

Da Momentan kein Text zum Stichwort Wareneinkauf vorhanden ist, sehen Sie sich doch das Video ersa...

Review

  Das englische Wort Review, was auf deutsch und im redaktionellen Sinne so viel wie Nachschau,...

Gehaltsnachweis

...

Lexikon Begriffauswahl

Interessantes aus den Vorlagen

Über den Autor Xing_icon Facebook_iconGoogle_plus_iconYoutube_icon

Wir antworten auf jede Frage

Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen