Einzelfirma

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Die Einzelfirma ist als einfachste Form der Unternehmensgründung ein Unternehmen, welches von einer einzelnen natürlichen Person, die gleichzeitig auch Inhaber ist, auf eigene Rechnung betrieben wird. Die Einzelfirma selbst ist rechtlich unselbstständig. Das bedeutet, dass alle aus dem Unternehmen erwachsenden Rechte und Pflichten automatisch der Unternehmer übernimmt. Der Inhaber der Einzelfirma haftet demnach persönlich und unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen. Die Gründung einer Einzelfirma erfolgt formlos durch den Einzelunternehmer selbst. Es ist jedoch zu beachten, dass bei bestimmten gewerblichen Tätigkeiten gesonderte Vorschriften und Auflagen einzuhalten sind. Auch für die Einzelfirma gilt die Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung. Als Synonym für Einzelfirma wird häufig auch der Begriff Einzelunternehmen verwendet.

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