Einzahlung

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Das Rechnungswesen versteht unter der Einzahlung den Zufluss von Geldmitteln, durch welche die liquiden Mittel eines Unternehmens erhöht werden. Dazu zählen insbesondere der Kassen- und Bankbestand der Firma. Eine Einzahlung muss nicht zwangsläufig ein Ertrag oder ein Umsatz in der Firma sein. So stellt die Privateinlage zwar eine Einzahlung dar, jedoch keine einnahme, so dass der Bankbestand zwar mehr wird, der Gewinn des Unternehmens dadurch nciht ansteigt. Bei bilanzierenden Firmen stellt die Bezahlung einer Eingangsrechnung durch einen Kunden auch eine Einzahlung dar, jedoch keine Einnahme, da gleichzeitig die Forderungen des Kunden getilgt werden.

Beispiel für eine Einzahlung:

Der Unternehmer U erhält per Banküberweisung den bisher noch offenen Betrag in Höhe von 500 EUR eines Kunden aufgrund der ihm gestellten Rechnung. Hier handelt es sich um eine Einzahlung, jedoch nicht um eine Einnahme, da gleichzeitig die Forderungen des U um den Betrag von 500 EUR sinken, somit lediglich ein Austausch der Beträge stattgefunden hat.

Der Unternehmer zahlt von seinem privaten Konto einen Betrag von 1.000 EUR auf sein Geschäftskonto ein, um damit in der nächsten Woche eine noch offene Warenrechnung zu begleichen. Die Privateinzahlung der 1.000 EUR stellt hier eine Einzahlung, jedoch kein Ertrag dar.

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