Eintragungskosten

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Von Eintragungskosten ist gewöhnlich dann die Rede, wenn durch die Eintragung einer Tatsache oder Veränderung ein Geldbetrag fällig wird oder zu zahlen ist. Bspw. entstehen Eintragungskosten bei der Eintragung des Eigentümerwechsels eines Grundstücks aufgrund eines Grundstückskauf im Grundbuch.

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