Einnahmen-Überschuss-Rechnung

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Freiberufler und Kleingewerbetreibende dürfen zur Ermittlung des Gewinns bzw. des Verlustes einfach die Einnahmen mit den Ausgaben verrechnen. Dieser Vorgang wird als Einnahmen-Überschuss- Rechnung bezeichnet. Die Einnahmen werden dabei in dem Kalenderjahr gezählt, in dem sie eingingen und Ausgaben sind erst dann anzurechnen, wenn sie bezahlt wurden.

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