Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind steuerpflichtige Einnahmen, zu denen gem. § 21 EStG Einkünfte aufgrund der Entgeltlichen Überlassung von Zimmern, Wohnungen, Immobilien oder der Verpachtung von Grundbesitz gehören. Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen. Auch die Entgelte aus der Vermietung von Betriebsvermögen und Wirtschaftsgütern sowie aus der zeitlichen Überlassung von Rechten, wie z. B. schriftstellerische, künstlerische und gewerbliche Urheberrechte, werden zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gezählt. Auch Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen gehören zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Werden Grundstücke, Immobilien und Rechte dem Betriebsvermögen zugerechnet, werden die durch die Vermietung oder Verpachtung erzielten Einnahmen den Betriebseinnahmen zugerechnet. Damit werden die Einkünfte den Einkünften aus Gewerbebetrieb zugeordnet.

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