Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

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Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind Einkünfte, die der Steuerpflichtige im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses erzielt, innerhalb dessen er gegenüber seinem Arbeitgeber weisungsgebunden ist. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden auch als sogenannte Überschusseinkünfte bezeichnet und unterliegen der Lohnsteuer.
Gem. § 19 EStG gehören Löhne, Gehälter, Gratifikationen, Tantiemen sowie Bezüge und Vorteile zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Auch geldwerte Vorteile, die dem Arbeitnehmer zufließen, gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Unter anderem zählt auch die Überlassung des Firmenwagens zur privaten Nutzung dazu.

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