Einkünfte aus Kapitalvermögen

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Einkünfte aus Kapitalvermögen sind Einnahmen, die durch den Einsatz von Geld oder Kapital entstehen. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören gem. § 20 Abs. 1 und 2 EStG Erträge aus Kapitalanlagen (Einkunftsquellen) sowie Gewinne aus der Veräußerung von Einkunftsquellen. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind demnach die Gewinnanteile aus Aktien, Gewinnanteile von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Einnahmen aus der Beteiligung eines stillen Gesellschafters an einem Handelsgewerbe sowie Zinsen aus Grundschulden, Hypotheken. Besteuert wird nur der Überschuss der Einnahmen über den Sparerpauschbetrag. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen werden entweder in der ANLAGE KAP bzw. in der ANLAGE AUS eingetragen.

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