Einkommensteuervorauszahlungen

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Als Einkommensteuervorauszahlungen werden Vorauszahlungen bezeichnet, die der Steuerpflichtige aufgrund der am Ende des Veranlagungszeitraumes zu entrichtenden Einkommensteuer bereits im Vorfeld zu entrichten hat. Zur Einkommensteuervorauszahlung sind diejenigen verpflichtet, die steuerpflichtige Einnahmen erzielen, ohne dass die Steuer automatisch abgezogen wird, so wie es z. B. bei der Lohnsteuer der Fall ist. Die Höhe der Einkommensteuervorauszahlungen bemisst sich nach der Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer, wobei sich dass Finanzamt aber an der Einkommensteuer des letzten Veranlagungszeitraumes orientiert. Die Einkommensteuervorauszahlungen sind vom Steuerpflichtigen vierteljährlich zu entrichten und erfolgen jeweils am 10. März, am 10. Juni, am 10. September und am 10. Dezember.

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