Einkommensteuererklärung

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Als Einkommenssteuererklärung wird die gegenüber dem Finanzamt abzugebende Erklärung eines Steuerpflichtigen über seine Einkommensverhältnisse bezeichnet. Das Finanzamt legt auf Grundlage der Angaben der Einkommenssteuererklärung die Höhe der Einkommenssteuer fest. Die Einkommenssteuererklärung kann entweder durch den Steuerpflichtigen selbst oder aber durch einen von diesem bevollmächtigtem Steuerberater abgegeben werden. Der Gesetzgeber hat in den §§ 149 Abs. 1 AO, § 25 Abs. 1 EstG sowie § 56 EstDV geregelt, wer zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet ist. Auch, wer keine Einkommensteuererklärung abgeben muss, kann diese freiwillig erstellen und so eventuell im Vorjahr gezahlte Steuern zurück erstattet bekommen. Die Einkommenssteuererklärung ist bis zum 31. Mai des Folgejahres beim zuständigen Finanzamt abzugeben.

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