Eigenverbrauch

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Als Eigenverbrauch wird die Entnahme oder Nutzung betrieblicher Vermögensgegenstände für den privaten Gebrauch bezeichnet. Grundsätzlich unterscheidet man den Eigenverbrauch von Waren und den Eigenverbrauch von Leistungen. Beim Eigenverbrauch von Waren, auch als Sachentnahme bezeichnet, wird prinzipiell der Nettoeinkaufswert zuzüglich der Mehrwertsteuer verbucht, denn auch der Eigenverbrauch unterliegt der Mehrwertsteuer. Zum Eigenverbrauch von Leistungen zählt z. B. die Nutzung des betrieblichen Telefons oder des Betriebs-Kfz. Die Telefonkosten werden anteilig verrechnet und für die Nutzung des Pkw kann zur Ermittlung des privaten Anteils z. B. ein Fahrtenbuch geführt werden.

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