Ehegattenarbeitsverhältnis

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Als Ehegattenarbeitsverhältnis wird ein Arbeitsverhältnis bezeichnet, bei dem ein Ehepartner Arbeitgeber und der andere Ehepartner Arbeitnehmer ist.

Da ein Ehegattenarbeitsverhältnis dem Arbeitgeber aus steuerlicher Sicht günstige Möglichkeiten eröffnet, sind an die Anerkennung durch die Finanzbehörden strenge Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehört, dass das Arbeitsverhältnis klar und eindeutig, möglichst in Form eines schriftlichen Arbeitsvertrages, vereinbart wurde und die Vergütung angemessen ist und regelmäßig gezahlt wird.

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