EGZ
EGZ ist die Abkürzung für Eingliederungszuschuss und beschreibt die im SGB III gesetzlich verankerten Möglichkeiten für den Arbeitgeber, Zuschüsse für die Einstellung förderungsbedürftiger Arbeitnehmer zum Arbeitslohn zu erhalten. Die gesetzlichen Regelungen zum EGZ dienen vor allem dazu, den Arbeitsmarkt dahingehend zu steuern, dass dieser auch potentiellen Arbeitnehmern mit bestimmten Vermittlungshemmnissen offen steht. Ein EGZ kann in der Regel dann gewährt werden, wenn solche Vermittlungshemmnisse wie Schwerbehinderung, sonstige Behinderung oder höheres Alter des Arbeitnehmers vorliegen. Die Förderhöhe bzw. Förderdauer eines EGZ richtet sich im Regelfall nach den Eingliederungserfordernissen des jeweiligen Falles.
5 Ergebnisse in den NewsWir haben zum Thema EGZ 5 Nachrichten in unserem Blog gefunden.
Mit diesen Tipps finden Sie die richtige Versicherung Versicherungen sind aus unserem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken. Aus Zeitmangel und ...
Wie man gegen Lampenfieber angeht Jeder Redner, der einen gewissen Respekt seinem Publikum gegenüber hat, wird Lampenfieber ...
Feedback geben, aber richtig Ursprünglich entstammt der Begriff Feedback, der heute aus nahezu keinem Unternehmensalltag mehr ...
Neue Begriffe im Gründerlexikon Es tut sich was in unserem Gründerlexikon! Auch im September haben wir wieder einige Begriffe in ...
Finanzkrise als Chance für neue Geschäftskonzepte im Finanzsektor Nach der Krise ist vor der Krise? Viele Pessimisten trauen unserem Finanzmarkt keine Reformen zu ...
5 Suchergebnisse im ForumWir haben zum Thema EGZ 5 Ergebnisse im Forum gefunden.
Ist es sinnvoll mehrere 400 EUR Jobs zu einem Nebengewerbe zusammenzulegen? Habe mir die 10 meistgestellten Fragen bereits ...
Geschäftsidee Online Handel für Hundegeschirre auch ich kämpfe gerade mit dem Gedanken mein ...
Kleingewerbe trotz Privatinsolvenz hallo
Ich lebe mit meiner Frau und deren 3 ...
einstiegsgeld ich brauche ein businessplan für das arbeitsamt ...
Einstiegsgeld Hallo!
Ich habe eine wichtige Frage. Ich bin ...
letzte Änderung: 03.10.2009 Aufrufe: 859
Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt. Unkommerzielle Nutzung gestattet, jedoch ausschließlich mit Quellenangabe (mind. Link auf http://www.gruenderlexikon.de)
Alle Angaben im Lexikon ohne Gewähr.
<< Effektiver Jahreszins | Ehegattenarbeitsverhältnis >>
| Seite verlinken? Dann benutzen Sie folgenden Code: | |
|
|
|