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EGZ

EGZ ist die Abkürzung für Eingliederungszuschuss und beschreibt die im SGB III gesetzlich verankerten Möglichkeiten für den Arbeitgeber, Zuschüsse für die Einstellung förderungsbedürftiger Arbeitnehmer zum Arbeitslohn zu erhalten. Die gesetzlichen Regelungen zum EGZ dienen vor allem dazu, den Arbeitsmarkt dahingehend zu steuern, dass dieser auch potentiellen Arbeitnehmern mit bestimmten Vermittlungshemmnissen offen steht. Ein EGZ kann in der Regel dann gewährt werden, wenn solche Vermittlungshemmnisse wie Schwerbehinderung, sonstige Behinderung oder höheres Alter des Arbeitnehmers vorliegen. Die Förderhöhe bzw. Förderdauer eines EGZ richtet sich im Regelfall nach den Eingliederungserfordernissen des jeweiligen Falles.





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letzte Änderung: 03.10.2009
Aufrufe: 859

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