Wo liegt der Unterschied zwischen Nebentätigkeit und Nebengewerbe?

Sie wissen jetzt, dass Sie Ihr Nebengewerbe nicht ohne weiteres auf andere Personen anmelden dürfen. Doch was ist eigentlich ein Nebengewerbe? Die Begrifflichkeiten der Nebentätigkeit und des Nebengewerbes werden häufig durcheinandergeworfen bzw. sogar synonym verwendet. Dies ist so allerdings nicht ganz korrekt. Deshalb erklären wir Ihnen die Begriffe im Folgenden kurz und stellen sie gegenüber.

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Die Nebentätigkeit

Die Nebentätigkeit dürfen Sie ganz allgemein als eine Tätigkeit verstehen, die nicht als Vollzeittätigkeit ausgeführt wird. Als Nebentätigkeit können selbstständige Tätigkeiten ebenso wie Arbeiten im Angestelltenverhältnis bezeichnet werden:

  • Minijob / geringfügige Beschäftigung (bis 450 Euro)
  • Midijob (bis 850 Euro)
  • Teilzeitarbeit im Angestelltenverhältnis
  • gewerbliche Nebentätigkeit
  • selbstständige / freiberufliche Nebentätigkeit

Für das Finanzamt ist es unerheblich, ob man eine Nebentätigkeit zusätzlich zu einer Vollzeittätigkeit ausübt oder sie die alleinige Einnahmequelle ist. Nicht ganz so großzügig sehen das die Krankenkassen: Für sie liegt nur dann eine Nebentätigkeit vor, wenn ein gewisser Umfang nicht überschritten wird. Sobald Sie mit der Nebentätigkeit mindestens 20 Wochenstunden pro Woche verbringen, mehr als in Ihrem Hauptarbeitsverhältnis verdienen oder mehr als einen Mitarbeiter geringfügig beschäftigen, gilt die Arbeit nicht mehr als Nebentätigkeit.

Abgrenzung zum Nebengewerbe

Der Begriff des Nebengewerbes deckt einen Teilbereich der Nebentätigkeit ab. Man könnte also sagen, dass jedes Nebengewerbe eine Nebentätigkeit ist, aber längst nicht jede Nebentätigkeit ein Nebengewerbe.

Als Nebengewerbe bezeichnet man jede nebenberufliche Beschäftigung, die der Gewerbeordnung unterliegt, also ein angemeldetes Gewerbe erfordert. Mit welcher Rechtsform das Gewerbe gegründet wurde, spielt hingegen für die Bezeichnung keine Rolle.

Wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, ist es immer notwendig, ein Gewerbe anzumelden. Anders sieht es aus, wenn diese Tätigkeit als Freiberufler ausgeführt wird. In dem Fall muss kein Gewerbe angemeldet werden. Gleichzeitig gilt sie dann auch nicht als Nebengewerbe, sondern als Nebentätigkeit.

Eine Anmeldung eines Nebengewerbes erfolgt immer über das Gewerbeamt. Es kann auch sein, dass die Zuständigkeit bei der Gewerbemeldestelle liegt. Hier können Sie sich alle notwendigen Informationen bei der Verwaltung holen. Bei einer Gewerbeanmeldung ist es notwendig, die Tätigkeit anzugeben, die über das Gewerbe ausgeübt werden soll.

Gibt es Unterschiede bei den Einnahmen aus Nebengewerbe und Nebentätigkeit?

Beide Formen müssen beim Finanzamt gemeldet werden. Dabei erfolgt die Behandlung der Einkünfte durch das Finanzamt ohne Unterschied. Allerdings erfolgt eine unterschiedliche Einordnung der Einkünfte in der Steuererklärung. Während die Einnahmen aus dem Nebengewerbe als Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb gewertet werden, sind die Einnahmen aus der Nebentätigkeit Einkünfte aus einer nicht selbstständigen Arbeit.

Wichtig: Es gibt eine Freigrenze. Diese gilt nicht, wenn die Einkünfte aus einer nicht selbstständigen Einnahmequelle stammen. Wenn das Nebengewerbe als Kleingewerbe geführt wird, kann in einigen Fällen noch der Härteausgleich gewertet werden.

Die Bedeutung der Krankenversicherung bei einem Nebengewerbe oder einer Nebentätigkeit

Wenn ein Nebengewerbe oder eine Nebentätigkeit betrieben werden, kommt auch die Frage in Bezug auf die Krankenversicherung auf. Diese besteht grundsätzlich bereits durch die Festanstellung. Für eine Krankenversicherung ist eine Nebentätigkeit nur dann auch wirklich eine Nebentätigkeit, wenn sie sowohl wirtschaftlich als auch von den Arbeitsstunden her bestimmte Grenzen einhält. Das heißt, Sie dürfen hier nicht mehr verdienen, als in Ihrem Hauptberuf. Zudem sollte die Wochenarbeitszeit nicht mehr 18 Stunden betragen.

In diesen Fällen ist es nicht notwendig, zusätzlich eine Krankenversicherung abzuschließen. Wenn die genannten Punkte nicht eingehalten werden können, muss sowohl für das Nebengewerbe als auch für eine Nebentätigkeit eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden. Hier besteht die Wahl zwischen einer zusätzlichen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder auch einer privaten Krankenversicherung.

Wird ein Nebengewerbe immer nur als Kleinunternehmen geführt?

Wenn Sie sich entscheiden, ein Nebengewerbe zu eröffnen, stehen Sie auch vor der Frage, ob Sie dieses als Kleinunternehmen führen sollen. Zur Frage: Ein Nebengewerbe ist nicht immer als Kleinunternehmen zu führen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, ein Kleinunternehmen zu gründen, bringt Ihnen dies in erster Linie eine Erleichterung in Bezug auf die Umsatzsteuer.

Niemand ist verpflichtet, sich als Kleinunternehmer anzumelden. Es gibt sogar immer wieder Diskussionen darüber, inwieweit es wirklich sinnvoll ist, diese Regelung anzuwenden. Es ist sinnvoll, sich in diesem Zusammenhang auch noch einmal mit dem Steuerberater zu besprechen und sich durch diesen beraten zu lassen.

Hinweise zur Information in Bezug auf den Arbeitgeber

Wer als Arbeitnehmer darüber nachdenkt, einen Nebenjob anzunehmen, der sollte immer erst einmal einen Blick in den Arbeitsvertrag werfen. Grundsätzlich ist eine Genehmigung durch den Arbeitgeber nicht notwendig. Dies gilt für jede Form der Nebenbeschäftigung. Die Ausübung unterliegt zudem dem Arbeitszeitgesetz. Auch in diesem Bereich ist es wichtig, sich noch einmal zu informieren.

Regelungen mit dem Arbeitgeber zu finden, liegt im Interesse beider Parteien. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, sich freiwillig zu entscheiden, die Nebenbeschäftigung zu melden.

Wichtig: Es gibt einige Ausnahmen von der Regel. Der Arbeitgeber ist dann zu informieren, wenn einer der folgenden Punkte vorliegt:

  • Sie sind Beamter.
  • Sie sind Richter.
  • Sie sind Soldat.
  • Es gibt spezielle Absprachen, die im Arbeitsvertrag vermerkt wurden.

Zudem ist wichtig zu beachten, dass es nicht erlaubt ist, mit der Nebentätigkeit dem Unternehmen Konkurrenz zu machen. Dies ist in den meisten Verträgen festgehalten. Daher kann es, auch für ein faires Arbeitsverhältnis, immer sinnvoll sein, den Hauptarbeitgeber zu informieren, auch wenn keiner der oben genannten Aspekte der Fall ist.

Hinweise zur Information in Bezug auf die Rentenversicherung

In Bezug auf die Rentenversicherungspflicht muss auf die Tätigkeitsgruppe geschaut werden. Dies bezieht sich nur auf das Nebengewerbe. Einige Berufsgruppen sind pflichtversichert. Andere nicht. Wenn durch Einnahmen aus dem Nebengewerbe mehr Beträge eingenommen werden, als die Geringfügigkeitsgrenze vorgibt, besteht die Einzahlungspflicht in die Rentenversicherung.

Tipp: Vor der Aufnahme eines Nebengewerbes sollte noch einmal nachgeprüft werden, wie hoch die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze ist.

Besteht eine Pflicht für die Einzahlung in die Rentenversicherung, geben Sie für das erste Jahr eine Einschätzung Ihres Einkommens ab. Auf dieser Basis wird dann der zu zahlende Betrag festgelegt.

FAQ – die wichtigsten Fragen rund um Nebentätigkeit und Nebengewerbe

Darf mir mein Arbeitgeber eine Nebentätigkeit verbieten?

Grundsätzlich ist es dem Arbeitgeber nicht möglich, seinen Arbeitnehmern eine Nebentätigkeit zu verbieten. Wenn im Arbeitsvertrag ein Passus zu finden ist, dass eine Nebentätigkeit oder auch ein Nebengewerbe immer angemeldet werden müssen, ist dies jedoch verbindlich. Stellt der Arbeitgeber fest, dass ein Arbeitnehmer dennoch eine Nebentätigkeit ohne Genehmigung durchführt, kann er dies verbieten oder auch eine Verwarnung aussprechen. Daher sollte immer vor der Aufnahme ein Blick in den Arbeitsvertrag geworfen werden.

Muss ich im Nebengewerbe Rechnungen schreiben?

Wenn ein Nebengewerbe aufgenommen wird, handelt es sich immer um eine selbstständige Tätigkeit, die auch mit Rechnungen einhergeht. Auch wenn mit den Auftraggebern andere Vereinbarungen getroffen werden, sollte für eine lückenlose Buchhaltung immer eine Rechnung gestellt werden. Wird das Nebengewerbe als Kleingewerbe geführt, muss dies auch auf den Rechnungen vermerkt werden.

Kann ich im Nebengewerbe betriebliche Käufe von der Steuer absetzen?

Ein Nebengewerbe ist ebenso ein Gewerbe, wie auch ein Hauptgewerbe. Das heißt, hier profitieren Sie von allen steuerlichen Vorteilen. Wenn Sie ein Kleingewerbe führen, können Sie keine Mehrwertsteuer bei Käufen geltend machen. Führen Sie jedoch kein Kleingewerbe, können Sie betriebliche Ausgaben aufnehmen und diese mit Ihren Einnahmen verrechnen sowie die Mehrwertsteuer der Umsatzsteuer gegenrechnen. Auf diese Weise reduzieren Sie Ihre Einnahmen und können einen steuerlichen Vorteil erhalten.

Was ist, wenn die Nebentätigkeit eine Konkurrenz bildet?

Es ist verständlich, dass Sie sich eine Nebentätigkeit oder auch ein Nebengewerbe suchen, bei dem Sie Ihr Können einsetzen. Daher besteht natürlich die Option, dass es zu Überschneidungen zu Ihrer Arbeit im Angestelltenverhältnis kommt. Wenn eine Interessenkollision erfolgt, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordern, die Nebentätigkeit wieder zu beenden. Hier ist es daher wichtig, das direkte Gespräch zu suchen und klar zu kommunizieren, um was für einen Job oder eine Selbstständigkeit es sich handelt und lieber die Genehmigung einzuholen.

Wie sieht es bei Nebentätigkeit und Kurzarbeit aus?

Die erlaubten Stunden einer Nebentätigkeit oder eines Nebengewerbes orientieren sich an einer normalen Anstellung. Wenn ein Arbeitnehmer nun in die Kurzarbeit geht, kommt die Frage auf, ob er die Nebentätigkeit dann noch durchführen kann. Wenn die Nebentätigkeit bereits vor der Kurzarbeit aufgenommen wurde, hat dies keine gegenseitigen Einflüsse. Anders sieht es aus, wenn Sie einen Nebenjob erst dann annehmen, wenn Kurzarbeit besteht. In dem Fall erfolgt eine Berechnung und das Kurzarbeitergeld reduziert sich. Hier sollte vorher eine Beratung in Anspruch genommen werden.

Kann eine Genehmigung für einen Nebenerwerb auch widerrufen werden?

Der Arbeitgeber hat seine Zustimmung zum Nebenerwerb und der Tätigkeit gegeben? Das ist erst einmal ein guter Schritt. Doch wie sieht es aus, wenn er sich jetzt entscheidet, dass er diese widerrufen möchte? Grundsätzlich ist dies nur dann möglich, wenn bei der Erteilung diese unter Vorbehalt erfolgte. Sollte keine Vereinbarung dazu getroffen worden sein, dass die Genehmigung jederzeit widerrufen werden kann, ist dies auch nicht möglich. Der Arbeitnehmer kann sich dann darauf berufen, dass die Zustimmung nicht mehr zurückgenommen werden kann. Es ist jedoch nicht verkehrt, mit dem Arbeitgeber zu sprechen, warum er die Genehmigung nicht mehr erteilen möchte.

 

  1. Nebentätigkeit und Nebengewerbe sind zwei unterschiedliche Dinge, auch wenn es teilweise Überschneidungen gibt.
  2. Wenn Sie darüber nachdenken, neben dem Hauptjob eine weitere Tätigkeit auszuführen, ist es wichtig, diese erst einmal zu definieren.
  3. Bevor Sie ein Gewerbe anmelden oder eine Nebentätigkeit aufnehmen, sollten alle Fragen rund um Arbeitszeiten, Einnahmen und auch Versicherungspflichten beantwortet werden.
Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.