Durchschnittssteuersatz
(1 Bewertungen)Unter dem Durchschnittssteuersatz ist der Quotient aus Einkommensteuer und dem zu versteuernden Einkommen zu verstehen. Die so ermittelte relative Zahl gibt an, wie viel vom zu versteuernden Einkommen auf die zu entrichtende Einkommensteuer eines Steuerpflichtigen fällt. Der Durchschnittssteuersatz ist auch in der Einkommensteuertabelle (PDF) berechnet.
Beispiel zum Durchschnittssteuersatz
Der ledige Steuerpflichtige ermittelt ein zu versteuerndes Einkommen für das Jahr 2009 von 20.000 EUR. Darauf fallen exakt 2.911 EUR Einkommensteuer an. Teilt man nun diese 2.911 EUR durch die 20.000 EUR (laut obiger Berechnung) erhält man einen Durchschnittssteuersatz von 14,55%. Das heißt: Durchschnittlich ist das zu versteuernde Einkommen des ledigen Steuerpflichtigen mit 14,55 % Einkommenssteuer belastet.
Es wird dabei jedoch nicht ausgesagt, dass dem ersten Euro des zu versteuernden Einkommens einen ganz anderen Steuersatz beigemessen wird, als der letzte Euro des zu versteuernden Einkommens von 20.000 EUR. Es handelte sich hier wie es der Name schon sagt, um einen Durchschnittssteuersatz. Für die künftige Besteuerung des zu versteuernden Einkommens sollte der Steuerpflichtige lieber den Grenzsteuersatz berechnen und im Auge behalten.
Zur Berechnung des zu versteuernden Einkommen, des Einkommens oder anderer steuerrelevanter Faktoren sollte der Artikel So haben sich die Steuerfreibeträge im Zeitraum von 1999-2010 entwickelt gelesen werden. Auch bei der Beantwortung der Frage was der Grundfreibetrag aussagt, kann dieser Artikel hilfreiche Dienste erweisen. Daneben kann in diesem Artikel ein Schema zur Berechnung der Einkommensteuer nachvollzogen werden.
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- Torsten Montag
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