Doppelte Haushaltsführung

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Muss der Arbeitnehmer oder der Unternehmer zwei oder mehr Haushalte aus betrieblichem oder beruflichem Anlass führen, so wird dies doppelte Haushaltsführung genannt. In der Regel kommt das vor, wenn der Unternehmer beruflich außerhalb des Ortes seines eigenen Hausstandes beschäftigt ist und am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung unterhält.

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