Dienstreise

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Ist ein Arbeitnehmer aus dienstlichen Gründen vorübergehend außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte tätig, liegt eine Dienstreise vor. Übliche Dienstreisen sind z. B.: Fahrten zu Messen, Seminaren, Kunden oder Lieferanten. Das Gegenstück zur Dienstreise ist bei Unternehmern die Geschäftsreise. Mit der Änderung der Lohsteuerrichtlinien 2008 werden die Begriffe Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit unter dem Begriff „beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit“ zusammengefasst.

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