De-Minimis Beihilfe

(1 Bewertungen) +1 | -0

De-minimis Beihilfe ist ein Begriff aus dem Subventionsrecht der EU. Beihilfe steht synon. für eine Förderung zu einem bestimmten Zweck. „De-minimis“ sagt aus, dass diese Förderung so gering ist, dass sie den Wettbewerb innerhalb des gemeinsamen EU Marktes nicht beeinflusst.
De-minimis Beihilfe ist demzufolge eine Beihilfe, die ein EU Mitgliedsland an ein Unternehmen auszahlt und die wegen Geringfügigkeit nicht von der Europäischen Kommission genehmigt werden muss.

Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgenden Artikel gelesen:

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

Über den Autor

Verwandte Begriffe

Lexikon Begriffauswahl

Aus dem Magazin

Kredite für selbständige Hartz IV Empfänger möglich

Nicht immer lässt sich binnen weniger Monate eine Unternehmensidee so verwirklichen, dass diese ei...

Immigrant ernährt sich und seine Familie durch einen Pizzadienst - Asylant erhält Arbeitserlaubnis

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es rund sieben Millionen Ausländer. Ein Bruchteil davon ist...

So gehen Sie mit Geschäftspartnern um, die chronisch bescheißen möchten

Der Mensch ist immer mehr oder weniger auf seinen eigenen Vorteil bedacht. Grundsätzlich spricht a...

Aus dem Ratgeber

Harz 4

hallo ich habe vor mich selbständig zu machen. ich benötige hier unbedingt geld mit bis zu 5000,00...