De-Minimis Beihilfe

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De-minimis Beihilfe ist ein Begriff aus dem Subventionsrecht der EU. Beihilfe steht synon. für eine Förderung zu einem bestimmten Zweck. „De-minimis“ sagt aus, dass diese Förderung so gering ist, dass sie den Wettbewerb innerhalb des gemeinsamen EU Marktes nicht beeinflusst.
De-minimis Beihilfe ist demzufolge eine Beihilfe, die ein EU Mitgliedsland an ein Unternehmen auszahlt und die wegen Geringfügigkeit nicht von der Europäischen Kommission genehmigt werden muss.

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