Dauerschuldzinsen

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Dauerschuldzinsen ist ein Begriff aus dem Gewerbesteuergesetz. Als Dauerschuldzinsen werden die Zinsen bezeichnet, die wirtschaftlich mit der Gründung oder dem Erwerb eines Betriebes bzw. Teilbetriebes zusammenhängen. Darüber hinaus zählen auch Erweiterungen oder Verbesserungen des Betriebes bzw. die nicht nur vorübergehende Verstärkung des Betriebskapitals dazu. Ein gesetzlich festgelegter Prozentsatz ist nach dem Gewerbesteuergesetz bei der Ermittlung des Gewerbeertrags dem Gewinn hinzuzurechnen.

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