Dauerschuld

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Dauerschuld ist ein Begriff aus dem Gewerbesteuergesetz. Als Dauerschuld werden Fremdmittel, die der Unternehmensfinanzierung dienen, bezeichnet. Diese Schulden hängen wirtschaftlich mit der Gründung, dem Erwerb oder der Erweiterung eines Betriebes zusammen. Ebenso können sie zur nicht nur vorübergehenden Stärkung des Betriebskapitals eingesetzt werden. Erst bei einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wird von einer Dauerschuld ausgegangen.

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