Dieser Artikel ist Teil 2 von 3 der Serie
Im ersten Teil unserer Serie über Steuerklassen haben wir Ihnen die Bedeutung der Lohnsteuerklassen 1 bis 6 näher gebracht. Im zweiten Teil der Serie möchten wir Ihnen aufzeigen, wie die Wahl der richtigen Steuerklasse Ihren Nettolohn und damit einhergehend auch die Höhe der Lohnersatzleistungen beeinflusst.
Alleinstehende mit Kind
Unverheiratete und nicht in einer eheähnlichen Partnerschaft lebende Arbeitnehmer werden automatisch der Steuerklasse 1 zugeordnet. Gehört zum Haushalt des Alleinstehenden mindestens ein Kind, für das der Arbeitnehmer Anspruch auf den Kinderfreibetrag oder Kindergeld hat, kann er bei seiner Gemeinde die Lohnsteuerklasse 2 beantragen. Die Änderung hat für den Alleinerziehenden den Vorteil, dass der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei der Berechnung der monatlichen Lohnsteuer berücksichtigt wird. Die Höhe des Entlastungsbetrages gem. § 24b EStG beträgt zur Zeit 1.308,- EUR im Kalenderjahr. In der Folge erhält der Alleinerziehende monatlich ein höheres Nettoentgelt.
Ehegatten haben die Wahl
Ehegatten, die nicht dauernd getrennt und im Inland leben, können ihre Lohnsteuerklasse in Kombination selbst wählen. Dabei kommen die Kombinationsmöglichkeiten Steuerklasse 3 und 5, Steuerklasse 4 und 4 und Steuerklasse 4 und 4 mit Faktor in Frage. Je nach Höhe des Arbeitsentgelts der beiden Partner sollte die entsprechende Kombination gewählt werden.
Kombination der Steuerklassen 3 und 5
Die Steuerklassenkombination 3 und 5 sollten Ehepaare wählen, wenn der Großteil des gemeinsamen Arbeitseinkommens von einem Ehepartner erzielt wird. Als Faustformel gilt, erzielt ein Ehepartner ca. 60% des gemeinsamen Arbeitseinkommens, sollte dieser die Lohnsteuerklasse 3 wählen. Dem anderen Ehepartner wird dann automatisch die Lohnsteuerklasse 5 zugewiesen.
Auswirkungen der Wahl dieser Steuerklassenkombination
Der Ehepartner mit der Lohnsteuerklasse 3 hat nun eine deutlich geringere Lohnsteuerbelastung auf seine monatlichen Bezüge zu zahlen. Damit steigt sein Nettoentgelt. Der Ehepartner mit der Lohnsteuerklasse 5 dagegen, muss eine deutlich höhere Lohnsteuerbelastung seiner Bezüge hinnehmen. Sein monatliches Nettogehalt sinkt entsprechend.
Vorteil
- Das monatliche Netto Gesamt-Arbeitseinkommen des Ehepaares steigt, was der Haushaltskasse zu Gute kommt.
Nachteile
- Liegt der Anteil des Gutverdienenden Ehepartners über 60 % des gesamten Arbeitseinkommens, ist die Steuerbelastung im laufenden Jahr wahrscheinlich zu gering. Mit der Einkommensteuererklärung kommt dann eine Nachzahlung auf das Ehepaar zu.
- Die Einkommensteuererklärung ist bei der Steuerklassenwahl in der Kombination 3 und 5 für das Ehepaar Pflicht.
- Lohnersatzleistungen werden nach dem Nettoentgelt berechnet. Muss der Ehepartner mit der Steuerklasse 5 durch Arbeitslosigkeit oder Krankheit Lohnersatzleistungen beziehen, fallen diese Leistungen entsprechend niedriger aus.
Kombination der Steuerklassen 4 und 4
Haben die beiden Ehepartner annähernd den gleichen Anteil am gesamten Arbeitseinkommen, bietet sich die Steuerklassenwahl in der Kombination 4 und 4 an. Die Steuerklassenkombination 4 und 4 wird auch als der gesetzliche Regelfall bezeichnet. Die Lohnsteuerbelastung der Steuerklasse 4 entspricht der Belastung der Steuerklasse 1.
Vorteil
- Beide Ehepartner werden entsprechend ihres Entgelts mit Lohnsteuer belastet.
- Die Zahlung von Lohnersatzleistungen, die durch Arbeitslosigkeit oder Krankheit in Anspruch genommen werden müssen, erfolgt in reeller Höhe.
- Es besteht keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.
Nachteil
- Die genannten Lohnersatzleistungen und das Elterngeld würden höher ausfallen, wenn der betroffene Ehepartner rechtzeitig die Steuerklasse 3 wählt.
Kombinationder Steuerklassen 4 und 4 mit Faktor
Erstmals ab 2010 können Ehepaare statt der Kombination 3 und 5, die Steuerklassenkombination 4 und 4 mit Faktor wählen. Diese neue Konstellation soll die Nachteile der Kombination 3 und 5 ausgleichen. Den formlosen Antrag zum Faktorverfahren muss das Paar gemeinsam beim zuständigen Finanzamt stellen. Dabei sind beide Lohnsteuerkarten vorzulegen und das voraussichtliche Arbeitseinkommen in 2010 der beiden Partner muss angegeben werden.
Wie wird der Faktor berechnet?
Das Finanzamt berechnet den Faktor für jedes Ehepaar individuell. Dabei werden die voraussichtlichen Arbeitslöhne des Paares zu Grunde gelegt und die Lohnsteuerbelastung der Klasse 4/4 mit der voraussichtlichen Jahressteuer nach dem Splittingtarif ins Verhältnis gesetzt. Der so ermittelte Faktor berücksichtigt bei den Ehepartnern jeweils die Entlastungsfaktoren, wie den Grund- und Kinderfreibetrag, den Sonderausgabenabzug und die Vorsorgepauschale. Der ermittelte Faktor von 0,… wird auf drei Nachkommastellen genau in die Lohnsteuerkarten eingetragen.
Wie berechnet der Arbeitgeber die Lohnsteuer im Faktorverfahren?
Für den Arbeitgeber ist die Berechnung der Lohnsteuer im Faktorverfahren nicht komplizierter als ohne. Er ermittelt die Lohnsteuer auf Grundlage der Steuerklasse 4 und multipliziert sie mit dem auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Faktor.
Vorteile
- Der Faktor korrigiert die Steuerprogression, die durch die unterschiedliche Höhe der Einkommen entsteht.
- Der Partner der vorher die Steuerklasse 5 auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen hatte, erhält durch den Faktor ein höheres Nettoentgelt.
- Hohe Nachzahlungen im Zuge der Einkommenssteuererklärung werden vermieden.
Nachteile
- Der besser verdienende Partner, der vorher die Steuerklasse 3 eingetragen hatte, muss nun mit einem geringeren Nettoentgelt rechnen.
- Das Ehepaar muss für das betreffende Jahr eine Einkommenssteuererklärung abgeben.
Welche Steuerklasse sollen Ehepaare wählen?
Diese Frage kann nicht allgemeingültig beantwortet werden. Das Paar muss die Steuerklassenwahl je nach den persönlichen Obliegenheiten bewerten und anpassen.
Onlinerechner des Bundesministeriums der Finanzen
Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Onlinerechner bereitgestellt. Mit diesem Onlinerechner können Paare die Differenzen, die sich aus ihrer Steuerklassenwahl ergeben, genau ermitteln. Damit wird den Ehepaaren eine wichtige Entscheidungshilfe an die Hand gegeben.
Hier gehts zum Onlinerechner: Abgabenrechner
Im dritten Teil unserer Serie über Steuerklassen gehen wir auf weitere Auswirkungen der Steuerklassenwahl und mögliche Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte ein.
Letzte Kommentare