Wir veröffentlichen grundsätzlich nur professionelle Pressemitteilungen zu themenverwandten Sachverhalten, Internetseiten oder bereits veröffentlichten Artikeln. Unter themenverwandt werden von uns folgende Themen verstanden:
- Existenzgründung oder Selbständigkeit allgemein
- Hilfreiche Services oder Tools für Existenzgründer im Netz
- Onlinerechner, Checklisten oder ähnlicher Mehrwert für Gründer
- Statistiken oder andere informative Artikel
Wie können Sie Ihre Pressemitteilung veröffentlichen?
- Senden Sie uns Ihre Pressemitteilung per Mail Impressum zu, nach eingehender Prüfung entscheiden wir über die Veröffentlichung der Pressemitteilung.
- Bei einer längerfristigen Zusammenarbeit erhalten Sie die Zugangsdaten als Autor und können sich im Newsbereich der Seite anmelden.
- Erstellen Sie mit Ihrem Text einen neuen Artikel in der Kategorie Pressemitteilungen.
- Nach redaktioneller Prüfung wird die Pressemitteilung von uns freigeschaltet.
Was erwarten wir als Gegenleistung für die Veröffentlichung?
Im Gegenzug für die Veröffentlichung Ihrer Pressemitteilung erwarten wir die Aufnahme in Ihrem Pressebereich, auf Ihrer Seite oder in Ihrem Presse- oder Newsbereich mit einem Link oder einem Banner auf das Gruenderlexikon oder unseren Blog.
Für die Nutzung und Einbindung des Gründerlexikons und dessen Informationen auf Ihrer eigenen Webseite stellen wir Ihnen weitere kostenlose Möglichkeiten zur Verfügung. Auch unsere kostenlosen Onlinerechner können auf Ihrer Website veröffentlicht und als Gegenleistung für das veröffentlichen Ihrer Pressemitteilungen verstanden werden.
Fakten zum Gründerlexikon
Das Gründerlexikon ist nicht nur ein kostenloses Lexikon. Es ist auch ein kostenloses und durch einen Steurerberater moderiertes Forum, regelmäßige Nachrichten im Blog, kostenlose Vorlagen und Muster und kostenloser Onlinerechner.
Rechte Dritter
Zur Veröffentlichung dürfen keine Inhalte eingereicht werden, welche die Rechte Dritter verletzen oder beeinträchtigen würden. Dazu zählen u.a. Urheber-, Marken-, Namens- oder Datenschutzrechte. Alle rechtswidrigen, jugendgefährdenden, pornografischen, gewaltverherrlichenden oder anderweitig sich nicht im gesetzlichen Rahmen befindliche Inhalte, dürfen in keiner Form verwendet werden.



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