Die Kündigungen wegen Diebstahls geringwertiger Sachen aus den Betrieben haben in den vergangenen Monaten reichlich Aufsehen erregt. Vor allem die medialen Kreuzzüge der einzelnen Fälle machten dieses Aufsehen aus. Doch während Arbeitgeber immer unsicherer werden, da vielfach nicht jeder Diebstahl zur Kündigung führt, kommen auch Arbeitnehmer bei der aktuellen Rechtsprechung nicht mehr ganz nach.

Geisteshaltung ist entscheidend

Im deutschen Arbeitsrecht müssen vor einer verhaltensbedingten Kündigung, wie sie auch die Kündigung wegen Diebstahls darstellt, Abmahnungen ausgesprochen werden. Diese können allerdings entfallen, wenn dem Arbeitnehmer während seines Tuns bereits klar sein musste, dass er sich falsch verhält, wie es bei einem Diebstahl der Fall ist.

Deshalb kann hier auch ohne vorherige Abmahnung eine außerordentliche Kündigung erfolgen. Dabei spielt vor allem die Geisteshaltung eine entscheidende Rolle. Die Gerichte setzen keine feste Wertgrenze, ab der ein Diebstahl zur Kündigung führt. Denn es sei nicht abzugrenzen, ob die gestohlenen Maultaschen für den kleinen Betrieb noch zu verkraften wären, die veruntreuten Gelder in größeren Höhen für einen großen Betrieb ebenfalls.

Gerichte entscheiden dennoch individuell

Obwohl diese Geisteshaltung entscheidend ist und so auch bei minimalem Diebstahl eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden kann, entscheiden die Gerichte in der Regel individuell. Zugrunde gelegt werden hierbei unter anderem die Betriebszugehörigkeit und der bisherige Verlauf der Tätigkeit. Dazu zählen unter anderem, ob der Mitarbeiter schon wegen anderer Delikte eine Abmahnung erhalten hat.

Ebenfalls können Arbeitgeber auch schon beim Verdacht auf eine Straftat kündigen. Diese Tat- und Verdachtskündigung hat vor Gericht allerdings selten Bestand, da der Verdacht nicht eindeutig bewiesen werden kann. Bei einer Tatkündigung, die vorsorglich auch als Verdachtskündigung, sowohl außerordentlich als auch ordentlich erfolgen soll, muss zudem der Betriebsrat angehört werden.

in Anlehnung an: Pro Firma, Mai 2010, S. 40-41

Gerade Gründer und Kleinunternehmer entscheiden sich zu Beginn ihrer selbstständigen Tätigkeit oft für die falschen Mitarbeiter. Das macht sich jedoch recht zügig bemerkbar, wenn die Mitarbeiter beispielsweise nur Dienst nach Vorschrift machen oder einfach die Arbeitsleistung zu wünschen übrig lässt. Die Gründe für die fehlerhafte Einstellung der Mitarbeiter sind ebenso vielfältig wie diejenigen, einer falschen Personalentscheidung vorzubeugen.

Diese Gründe führen zu fehlerhaften Personalentscheidungen

Viele Jungunternehmer werden alle anfallenden Aufgaben im Unternehmen zunächst selbst übernehmen. Das beginnt bei der Kundensuche, geht über die Auftragsabwicklung, die Herstellung von Produkten bis hin zur Buchhaltung und den Verwaltungsaufgaben. Früher oder später wird ihnen diese Vielzahl von Aufgaben jedoch über den Kopf wachsen und dann wird begonnen, nach Mitarbeitern zu suchen.

Fehler: Die Zeitfalle

Dabei begeht man den ersten Fehler schon dann, wenn man erst nach Mitarbeitern sucht, wenn man dringend Unterstützung benötigt. Die Personalsuche ist eine stete Aufgabe, die Sie ständig in Ihren Arbeitsalltag einplanen sollten. Wer sich nur drei oder vier Bewerber ansieht, hat gute Chancen, den Falschen einzustellen.

Fehler: Die ungeliebten Aufgaben abgeben

Der zweite Fehler besteht darin, dass Sie meist versuchen, ungeliebte Aufgaben an den Mitarbeiter abzugeben. Schon im Vorstellungsgespräch werden Sie erklären, welche Aufgaben der Mitarbeiter übernehmen soll –
haben Sie jedoch selbst eine negative Einstellung zu diesen Aufgaben, merkt das auch Ihr Gegenüber. Seine Arbeitsleistung wird folglich schnell herabgesetzt.

Fehler: Die Einstellung

Grundsätzlich können Sie potenzielle Mitarbeiter in zwei Gruppen unterscheiden: diejenigen, die eine Aufgabe suchen und diejenigen, die einen Arbeitsplatz suchen. Erstere werden motiviert ans Werk gehen, sie haben ihr Ziel mit dem Arbeitsplatz noch lange nicht erreicht, sondern es lediglich konkretisiert. Letztere haben ihr Ziel mit dem Arbeitsvertrag erreicht und die Leistungen werden nachlassen.

Das sollten Sie bei der Mitarbeitersuche beachten

Damit Sie sich von Anfang an für die richtigen Mitarbeiter entscheiden können, sollten Sie deren Aufgaben klar benennen können. Spielen Sie sie nicht herunter, erkennen Sie die Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die Arbeit, die Ihnen Mitarbeiter abnehmen, an. Das muss nicht immer finanziell geschehen, ein Lob ist vielen Mitarbeitern mehr wert als ein Plus auf dem Lohnzettel.

Wählen Sie Ihre Mitarbeiter nicht nur nach Sympathie und Zeugnissen aus, lassen Sie sie auch Probe arbeiten, um zu sehen, wie sie sich ins Team integrieren. Hinterfragen Sie die Einstellung Ihrer Mitarbeiter.

Dieser Artikel ist Teil 11 von 11 der Serie

Wie schon vorher beschrieben, gibt es für jeden Menschen verschiedene Dinge, die ihn in seinem Arbeitsleben antreiben. Das heißt, dass man nicht jeden mit der gleichen Methode motivieren kann. Hier sollte man wieder jede Menge Fingerspitzengefühl aufweisen können, um die richtige Motivation für den entsprechenden Mitarbeiter zu finden. Hier ein paar Anregungen:

Der Karrieretyp

Bei diesem Typ von Mitarbeiter ist es relativ einfach, eine Motivation zu finden, denn er ist sehr karrierebezogen und lässt sich sehr schnell durch Aufgaben motivieren, die eigentlich über seinem Niveau liegen und eine Herausforderung für ihn bedeuten. Auch mit einer Beförderung oder der Aufgabe, vorrübergehend ein Team anzuleiten, kann man diesen Typ Mitarbeiter sehr gut motivieren. Durch die ihm übertragende Verantwortung fühlt sich der Karrieretyp herausgefordert und wird zu Höchstleistungen auffahren und mit Sicherheit den späteren Erfolg durchaus genießen und mehr davon wollen.

Der Familienmensch

Hier kann man fast direkt vom Gegenteil ausgehen, denn der Familientyp ist oft sehr auf seine Familie bedacht. Den Familienmenschen kann man nicht durch Beförderungen oder Extra-Aufgaben motivieren. Hier kann man als Motivation eher ein Arbeitszeitmodell anbieten, welches sich der Familie des Mitarbeiters besser anpasst als das Jetzige. Auch mit ein paar freien Tagen kann man diesen Mitarbeiter durchaus motivieren, da er danach mit neuem Elan an die geforderten Aufgaben herangeht.

Zusammenfassend kann man sagen, dass man auf jeden Mitarbeiter speziell eingehen sollte, wenn die nötige Motivation am Arbeitsplatz nicht mehr gegeben ist. Wenn man mit dem jeweiligen Mitarbeiter das Gespräch sucht , erfährt man schnell, was ihn antreibt und kann so auch eine entsprechende Motivation anbieten. Bei einem solchen Vorgehen haben beide Seiten einen Vorteil durch diese Gespräche und der Erfolg der Firma wird weiterhin vorangetrieben.

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Natürlich ist der Ablauf in jedem Unternehmen nicht immer reibungslos und es wird immer wieder Probleme geben, die es aus der Welt zu schaffen gilt. In jedem Unternehmen gibt es Mitarbeiter, die sich nicht immer an die Regeln halten oder zumindest versuchen, die Regeln ein wenig auszudehnen. Aber durch gezielte Regeln für diejenigen, die ständig zu spät kommen oder aggressiv anderen Mitarbeitern entgegenkommen, kann man die Probleme in einem Unternehmen minimieren.

Umgang mit Unpünktlichkeit

Es gibt immer wieder Mitarbeiter in einem Unternehmen, die kontinuierlich zu spät kommen. Oftmals haben diese zwar eine gute Leistung in der Arbeit aufzuweisen, doch werden andere Mitarbeiter dadurch benachteiligt, die immer pünktlich zur Arbeit erscheinen. Möglichkeiten, um dieses Problem in einem Unternehmen zu beseitigen, wären, eine Gleitzeit einzurichten, womit sicherlich beiden Parteien geholfen wäre, oder aber eine Strafe in Form von Extraarbeit einzurichten, was allerdings mit Sicherheit nicht gut bei den Angestellten ankommen wird.

Umgang mit aggressiven Mitarbeitern

Oft gibt es auch in jedem Betrieb den ein oder anderen Mitarbeiter, der schnell ein aggressives Verhalten an den Tag legt. Jedoch wird man hier mit einer Bestrafung sicherlich nicht den gewünschten Erfolg erzielen. Hier sollte man definitiv das Gespräch mit dem entsprechenden Mitarbeiter suchen. In einem persönlichen Gespräch kann man so genau klären, aus welchem Grund der Mitarbeiter ein solch aggressives Verhalten an den Tag legt und eventuelle zusammen weitere Schritte zur Problembewältigung in Angriff nehmen.

Umgang mit streitsüchtigen Mitarbeitern

Wenn es in einem Team nicht immer so klappt, wie es eigentlich der Fall sein sollte, dann kann man sich nicht wirklich dagegen wehren. Die einzige Möglichkeit, effektiv damit umzugehen, ist die Mitarbeiter, die sich untereinander nicht verstehen, zu einem Gespräch zu bitten und ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass man am Arbeitsplatz respektvoll miteinander umgehen sollte und ein bestimmter Ton in dem Unternehmen nicht geduldet werden kann. Mit einer Abmahnung kann man im schlimmsten Fall deutlich machen, wie ernst es mit der Verwarnung wirklich ist.
 

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Was in den Sportvereinen als Selbstverständlichkeit angenommen wird, gilt auch für das Büro, wird aber oft nicht genauso selbstverständlich angenommen. Man muss sich in einem Team richtig einspielen, bevor man gemeinsame Höchsterfolge verzeichnen kann. Das Team muss dafür die Stärken und auch die Schwächen des anderen kennenlernen und in das Spiel integrieren, um eine Taktik zu entwickeln.

Viele Mitarbeiter sehen sich in der heutigen Zeit weniger als Einzelkämpfer am Arbeitsplatz, sondern eher als Teil eines Teams, welches gemeinsame Ziele verfolgt. Sie arbeiten jeden Tag mit ihren Kollegen zusammen. Die einen intensiver, die anderen weniger intensiv. Deswegen verstehen sich schon viele Kollegen untereinander ganz selbstverständlich als Team. Aber welche Vorteile bringt die Teamarbeit wirklich im Gegensatz zu Einzelarbeit?

Vorteile der Teamarbeit

  • Der Kontrollaufwand der Vorgesetzten minimiert sich, da man nicht jede Person im Einzelnen kontrollieren muss.
  • Das Wissen der verschiedenen Mitarbeiter wird in das Team eingebracht und mit allen geteilt.
  • Gegenüber dynamischen Anforderungen reagieren Teams wesentlich flexibler.
  • Die Kreativität wird gesteigert, was bei der Lösung von Problemen sehr hilfreich ist.
  • Die Identifizierung der Mitarbeiter mit dem Unternehmen wird verstärkt.
  • Motivation und auch Zufriedenheit der Mitarbeiter nimmt zu.
  • Die Kommunikation innerhalb eines Teams ist größer.
  • Das Verständnis bezüglich diverser Probleme ist wesentlich höher.
  • Mitarbeiter erkennen in einem Team besser, dass sie auch Freiräume haben, um Dinge selbst zu entscheiden.
  • Mitarbeiter unterstützen sich gegenseitig besser.
  • Dadurch, dass die Ziele des Unternehmens einen zunehmend höheren Schwierigkeitsgrad erreichen, stellt sich unter den Teams eine Art Wettbewerb ein, welcher zu mehr Ansporn bei der Arbeit führt.

Nachteile der Teamarbeit

Trotz dieser vielen positiven Aspekte, die bereits eingeräumt wurden, gibt es auch hier Kritiker, die sich eindeutig gegen die Teamarbeit stellen. Begründungen sind solche, dass bestimmte Arbeiten doch viel besser von einzelnen Mitarbeitern übernommen werden können und dann auch schneller und effizienter erledigt werden. Zudem bemängeln Kritiker auch noch den Aspekt, dass Menschen sich in einer Gruppe unbewusst zurückhalten. Probleme gibt es in jeder Firma. Im nächsten Artikel wird erklärt, wie man solche Probleme am besten aus der Welt schaffen kann.

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Lob und Kritik sind eine elementare Grundvoraussetzung für den Kommunikationsprozess eines Unternehmens. Positiv eingesetzt hilft es, Wünsche und Gefühle zielorientiert zu vermitteln, Missverständnisse zu klären und Arbeitsergebnisse zu besprechen. Lob und Kritik bezüglich des Verhaltens und des Erfolgs erleichtern die Zusammenarbeit der Mitarbeiter in einem Unternehmen ungemein. Denn durch das Feedback der Vorgesetzten kann sich ein Mitarbeiter besser selbst einschätzen und eigene Stärken und Schwächen werden für den Mitarbeiter ersichtlich. Durch regelmäßiges Lob und Kritik wachsen das Vertrauen und auch das Verständnis zwischen den Mitarbeitern und seinen Vorgesetzten.

Welche Ziele durch Lob und Kritik erreicht werden können

  • Das Leistungsniveau eines Mitarbeiters kann ermittelt werden.
  • Unternehmensmaßnahmen können überprüft werden.
  • Missverständnisse und Konflikte können beigelegt werden.
  • Neue Zielsetzungen können entwickelt werden.
  • Es kann der Karriereplanung dienen.
  • Neue Entlohnungssysteme können entwickelt werden.

Handlungsräume erweitern

Der professionelle Umgang mit Lob und Kritik kann den persönlichen Handlungsspielraum eines Unternehmens erweitern und dazu auch noch viele neue Motivationsanreize für die Mitarbeiter des Unternehmens schaffen. Aber um das alles auch wirklich erreichen zu können, müssen klare Regeln bezüglich des Lobes und der Kritik und auch für die Durchführung bestehen. Zusammengefasst kann man sagen, dass Lob und Kritik eine wirklich gute Möglichkeit ist, gesteckte Ziele eines Unternehmens umzusetzen. Aber es sollte immer mit Takt- und Fingerspitzengefühl vonstattengehen, nur dann kann es ein wertvolles Werkzeug für die Mitarbeitermotivation sein.

Bewertung der Mitarbeiter durch Lob und Kritik

Bewertet ein Chef seine Mitarbeiter, sollte man vermeiden, pauschale Aussagen oder sogar dem Mitarbeiter Vorwürfe zu machen. Es ist in solchen Fällen viel besser, seine eigene Meinung zu sagen und die Situation betreffende Beispiele zu nennen. Solche Gespräche sind von immenser Wichtigkeit, da durch sie auch klargestellt werden kann, ob die Mitarbeiter richtig ausgelastet sind und ob die Anweisungen, die gegeben werden, auch wirklich in der entsprechenden Abteilung ankommen.

Und im nächsten Artikel wird genauestens erklärt, warum Teamarbeit so wichtig ist.

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Führen steht nicht immer gleichbedeutend mit „alles alleine machen“. Im Gegenteil; wer seine Mitarbeiter gut führen kann, der weiß auch, wie wichtig es ist, Arbeiten an andere richtig zu delegieren. Denn nur so kann man mit der Unterstützung von anderen das gemeinsam gesteckte Ziel auch wirklich erreichen. Jeder Manager und jeder Chef ist doch auf die Leistungsfähigkeit seiner Mitarbeiter angewiesen. Es stärkt nicht nur das Vertrauen der Mitarbeiter, sondern auch das Team und ist als eine der höchsten Formen der Motivation anzusehen.

Delegieren – was ist das?

Als Vorgesetzter sorgt man durch das Delegieren dafür, dass die Mitarbeiter in einem gut strukturierten Umfeld arbeiten und Unterstützung erhalten, wenn diese nötig ist. Arbeiten sollten so delegiert werden, dass jeder die Arbeiten zugesprochen bekommt, die er am besten kann. Nur so kann man effektiv arbeiten und Erfolge verzeichnen. Delegieren hat aber auch eine zweite Bedeutung und zwar „wachsen“, was sowohl auf einzelne Personen, als auch auf ganze Unternehmen bezogen wird. Ziel des Delegierens ist, jedem Mitarbeiter eine individuell zu ihm passende Aufgabe zu erteilen.

Warum man delegieren sollte

  • Delegiert man richtig, schafft das eine Entlastung und Platz für neue Aufgaben.
  • Man kann in der gleichen Zeit mehr schaffen, als wenn man alles alleine machen würde.
  • Durch die Delegierung der Aufgaben werden auch die zugehörigen Informationen im Betrieb weiter gestreut und das Wissen kommt nicht nur beim Manager, sondern auch gleich automatisch bei seinen Mitarbeitern an.
  • Jeder Mitarbeiter wächst mit seinen Aufgaben.
  • Auszeiten und Urlaub kann man sich als Manager dann eher einmal erlauben.

Typische Hürden bei der Delegierung

Grundsätzlich darf man nicht auf dem Standpunkt bleiben, dass man nur selbst die Aufgaben richtig erledigt. Man muss Mitarbeitern vertrauen und Ihnen neue Aufgaben zutrauen. Oft kann es sich auch als Hürde erweisen, wenn man beim Delegieren Angst um seinen eigenen Job hat. Aber wer aus Angst seine Mitarbeiter klein hält, kann selbst nicht wachsen und die Mitarbeiter werden ihre Motivation schnell verlieren. Man muss genau abwägen, welcher Mitarbeiter die Fähigkeiten für welche Aufgaben hat. Nur dann können alle effektiv miteinander arbeiten.

Aber auch mit Lob und Kritik muss man umgehen können. Wie man dies am besten bewerkstelligt, zeigt der nächste Artikel.
 

Dieser Artikel ist Teil 6 von 11 der Serie

Die innerbetriebliche Kommunikation ist der Schmierstoff und zugleich auch das Bindemittel, um eine effiziente und reibungslose Zusammenarbeit in einem Unternehmen zu sichern. Wenn Fehler und Probleme auftreten, sollen meist kurze Memos, E-Mails oder Anweisungen das Desaster wieder richten. Nur, wenn dann die interne Kommunikation mit diesen Hilfsmitteln nicht funktioniert, verschlimmert sich das Problem noch. Es ist also äußerst wichtig, dass die interne Kommunikation und der Umgang mit den dafür vorhandenen Hilfsmitteln jedem Mitarbeiter geläufig sind.

Umgang mit E-Mails

E-Mails haben den Vorteil, dass man sie jederzeit und an jedem Ort abrufen kann. Es ist eine gute Möglichkeit, die Mitarbeiter auch außerhalb des Unternehmens zu erreichen, wenn man etwas Dringendes mitteilen muss. Man kann wichtige E-Mails auch als Einschreiben versenden und erfährt somit direkt, wann die Mail gelesen wurde. E-Mails ermöglichen den freien Kontakt mit Kunden, denn wenn der Kontakt lediglich in schriftlicher Form stattfindet, sind auch die Kunden offener, was Wünsche und Anforderungen angehen.

Intranet

Das Intranet ist eine Art internes System, durch welche die Mitarbeiter eines Unternehmens untereinander wichtige Informationen austauschen können, die auf keinen Fall der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen. Den Mitarbeitern wird in einem Intranet auch eine Recherchemöglichkeit durch verschiedene Verzeichnisse gegeben, um sich entweder weiterzubilden oder mit anderen Mitarbeitern zu kommunizieren.

Messenger

Besonders in Firmen, die viele Mitarbeiter beschäftigen, die ihren Arbeitsplatz im eigenen Zuhause haben, empfiehlt es sich, die innerbetriebliche Kommunikation über einen Messenger zu tätigen. Die Nachrichten werden zeitgenau verschickt und es können beliebig viele Dateien über dieses Format versendet werden. Es spart den Mitarbeitern die lange Zeit, die man benötigen würde, um in den E-Mail Account zu gehen und zu schauen, ob neue Nachrichten vorhanden sind. Ganz besonders, wenn es um dringliche Nachrichten geht, ist der Messenger die beste Lösung.

Die Besprechung

In einem ganz normalen Unternehmen ist die Besprechung immer noch die meist genutzte Möglichkeit, dringende Anweisungen oder Erneuerungen im Betrieb den Mitarbeitern mitzuteilen. Offene Fragen und Einwände können direkt zur Sprache und auf den Weg gebracht werden. Sie ist der sicherste Weg, um Missverständnissen und Fehlinterpretationen aus dem Weg zu gehen, und erfreut sich deswegen immer noch reger Beliebtheit.

Im nächsten Artikel wird genau erläutert, wie wichtig es ist, seine Mitarbeiter richtig zu delegieren.
 

Dieser Artikel ist Teil 5 von 11 der Serie

Nichts ist in einem Unternehmen wichtiger, als Mitarbeiter, die durch Kreativität glänzen und andere Mitarbeiter mitreißen können. Deswegen ist es wichtig, alle seine Mitarbeiter zu fördern, und nicht nur diejenigen, die mit dem Stoff nicht mitkommen.

Hinter einem erfolgreichen Unternehmen stehen als treibende Kraft immer talentierte Mitarbeiter. Es ist für jedes Unternehmen wichtig, kreative Mitarbeiter zu finden und sie dann auch halten zu können. Im globalen Kampf um die Talente der Arbeitswelt steht man sehr schnell auf der Verliererseite, wenn man es nicht schafft, diese Talente letztendlich in der eigenen Firma zu halten.

Wie man Kreativität organisieren kann

Erstes Gebot für einen Manager oder auch dessen Chef ist es: Den Mitarbeitern muss immer der Rücken frei gehalten werden, denn wenn die Mitarbeiter sich keine Gedanken darum machen müssen, wer ihr Kind versorgt, wenn es krank ist, oder wer es von der Schule abholt oder Ähnliches, dann arbeiten die Mitarbeiter wesentlich entspannter und kreativer. Aufgabe des Managers ist es, bei seinen Mitarbeitern die Kreativität entfachen zu lassen. Aber Kreativität entsteht nur durch Beziehungen, also durch Menschen, die schon längere Zeit zusammenarbeiten, deswegen ist es wichtig, seine Mitarbeiter langfristig binden zu können.

Förderung des Mitarbeiters durch Gespräche

In einem persönlichen Gespräch kann sehr schnell klar werden, was den Mitarbeiter an seiner kreativen Entfaltung in dem Unternehmen hindert. So wird schnell ersichtlich, ob es Probleme zwischen den Mitarbeitern gibt, die die Kommunikation untereinander hindern, oder ob es an etwas anderem liegt. Liegt das Problem nicht an der Kommunikation, so kann man es in den meisten Fällen durch eine gezielte Förderung in Angriff nehmen und beseitigen.

Denn wenn der Mitarbeiter gezielt gegen seine Schwächen gefördert und weitergebildet wird, wird sich sehr schnell auch wieder ein Erfolgserlebnis einstellen. Und nur durch Erfolgserlebnisse werden auch in Zukunft weitere Erfolge verzeichnet und der Mitarbeiter ist motiviert, weiterzumachen.

Aber nicht nur generelle Kommunikation ist wichtig, sondern auch ganz besonders die innerbetriebliche Kommunikation spielt eine große Rolle. Mehr dazu kann im nächsten Artikel gelesen werden.
 

Dieser Artikel ist Teil 4 von 11 der Serie

Jeder Mitarbeiter verbringt im Schnitt ungefähr 1.400 Stunden jährlich an seinem Arbeitsplatz. Umso wichtiger ist es zu erkennen, dass die Kommunikation am Arbeitsplatz auch maßgeblich an der Motivation und Leistung des Mitarbeiters beteiligt ist. Es zeigt einem, wie wichtig es ist, ein funktionierendes Arbeitsumfeld mit guter Kommunikation zu haben.

Durch Kommunikation motivieren

Durch Motivation gehen Mitarbeiter in eine gezielte Richtung. Man könne sie auch als Triebfeder des menschlichen Verhaltens betiteln. Kommunikation nimmt wesentlich Einfluss auf viele Prozesse, die mit der Motivation zu tun haben. Kommunikation wirkt mittels Zielvorgaben und Emotionen durchaus auf die Entwicklung und Entstehung von Motivation ein.

Es werden Motive aktiviert und auch die Bedürfnisse nach Information und nach sozialer Zugehörigkeit werden damit geweckt. Besonders große Wirkkraft entfaltet dabei die persönliche Kommunikation. In Beziehungen wird negatives und positives Kommunikationsverhalten ganz unmittelbar wahrgenommen und spielt eine wichtige Rolle, wenn man am Arbeitsplatz nach den Faktoren der Mitarbeiterzufriedenheit forscht.

Mitarbeiterführung eines Managers durch Kommunikation

Besonders die kommunikative Beziehung zwischen Mitarbeiter und Manager ist hier ausschlaggebend. Gerade Führungskräfte in einem Unternehmen sehen sich immer mehr in der Rolle des Coachs, um die Mitarbeiter zu motivieren und somit seine von der Firma gesetzten Ziele erreichen zu können. Die Kommunikation bestimmt in einem Unternehmen durchaus den Alltag und die sozialen Kompetenzen der Führungskraft entscheiden somit auch über den Erfolg der aktuellen Personalführung.

Der Manager stellt die zentrale Anlaufstelle im gesamten Kommunikationsnetzwerk dar und wird somit auch von den Mitarbeitern oft als einer der wichtigsten Beziehungspartner am Arbeitsplatz angesehen. Er hat die schwere Aufgabe, die Ziele, die er von seinem Vorgesetzten bekommt, mit den Mitarbeitern umzusetzen und durch Kommunikation diese so zu motivieren und anzutreiben, dass alle Ziele auch fristgerecht umgesetzt werden. Wird im Management systematisch kommuniziert, so stützt und fördert es dementsprechend als spezifisches Handlungsfeld der Kommunikation in einem Unternehmen die Zufriedenheit und natürlich auch die Motivation der Mitarbeiter. Man orientiert sich ganz eng an den Erwartungen und Bedürfnissen und muss bei der Planung eine gute Kommunikation nutzen, um auch alles umsetzen zu können.

Durch die Förderung von Dialogen werden in einem Unternehmen Interessen der Mitarbeiter geweckt und durch den Manager können eine Bedarfsermittlung und eine Aktualisierung der Mitarbeiterwünsche durchgeführt werden. So kann der Manager genauer erkennen, was der Mitarbeiter benötigt, um seinen Job mit Zufriedenheit auszuüben. Auch unter den Mitarbeitern ist die Kommunikation sehr wichtig, da durch diese untereinander Arbeitsabläufe erleichtert werden und bei Problemlösungen mehrere Mitarbeiter beteiligt sein können. Dadurch kommt man schneller zu der Lösung des Problems und kann damit effektiver arbeiten.

Wie man beispielsweise durch Förderung die Kreativität eines Mitarbeiters stärkt, wird im nächsten Artikel etwas genauer erklärt.
 

Dieser Artikel ist Teil 3 von 11 der Serie

Die Motivation eines Mitarbeiters spielt eine große Rolle bezüglich des Engagements, das ein Mitarbeiter für ein Unternehmen zeigt. Neben der Motivation durch Beförderungen, Lob und finanzielle Anreize spielt auch die eigentliche Motivation durch den Arbeitsplatz selbst eine große Rolle.

Die Ausstattung am Arbeitsplatz

Hat ein Mitarbeiter einen Arbeitsplatz, an dem er sich nicht wohlfühlt, können die Leistungen des Mitarbeiters schnell durch Unlust an der Ausführung seiner Arbeit sinken. Man kann einem Mitarbeiter den Arbeitsplatz so gestalten, dass er sich dort weitestgehend wohlfühlt und gute Leistungen erbringt. Hierzu gehört selbstverständlich eine gute Kommunikationstechnik, denn nur so können Mitarbeiter sich untereinander austauschen und im Team arbeiten, um schneller zu Lösungen und Ergebnissen zu kommen. Auch ergonomische Büromöbel fördern die Konzentration. Sind die Büromöbel nicht ergonomisch, kann es schnell zu Ausfällen des Mitarbeiters kommen (Bandscheibenverletzungen, Sehnenscheidenentzündungen, Rückenleiden etc.).

Persönliche Dinge am Arbeitsplatz

Gestaltet ein Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz etwas persönlicher, fühlt er sich sofort wohler. Jeder Mensch ist ein Individuum und möchte auch als ein solches gesehen werden. Hat jeder Mitarbeiter exakt das gleiche Büro mit der gleichen Ausstattung und Optik fühlt er sich schnell als verzichtbar und nicht mehr als Individuum. Fotos von Familienangehörigen, selbst mitgebrachte Büroeinrichtungsgegenstände und ein paar weitere private Dinge am Arbeitsplatz fördern nicht nur das Wohlbefinden eines Mitarbeiters, sondern auch seine Leistungsfähigkeit.

Die richtige Beleuchtung am Arbeitsplatz

Die richtige Beleuchtung am Arbeitsplatz spielt ebenfalls eine große Rolle. Sind Fenster vorhanden, sollte nicht nur regelmäßig gelüftet werden, um die Sauerstoffzufuhr zu unterstützen und Kopfschmerzen vorzubeugen, sondern auch genügend Licht an den Arbeitsplatz gelassen werden. Falls man nicht genügend Fenster am Arbeitsplatz hat, sollte dafür gesorgt sein, dass  eine ausreichende Beleuchtung vorhanden ist, damit die Augen des Mitarbeiters nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Ein schlechtes Licht am Arbeitsplatz kann zu Kopfschmerzen, Augenschmerzen und starken Konzentrationsstörungen führen und hemmt die Effizienz des Mitarbeiters.

Auch die Kommunikation spielt eine wichtige Rolle für die Motivation. Wie man sie richtig einsetzt, zeigt der nächste Artikel.
 

Dieser Artikel ist Teil 2 von 11 der Serie

Der Begriff Work-Life-Balance steht für die Ausgeglichenheit zwischen Beruf, Privatleben und noch einigen weiteren wichtigen Bereichen im Leben. Jeder Mensch will am liebsten immer alles auf einmal im Leben haben: einen tollen, zufriedenstellenden Job, eine glückliche Familie, einen gutaussehenden Körper und vieles mehr. .Aber wer wirklich in allen wichtigen Bereichen des Lebens das Optimale herausholen möchte, der ist gezwungen, seine Energie gezielt und auch effizient einzusetzen.

Was ist die Work-Life-Balance? 

Work-Life-Balance steht im Allgemeinen für das ausgewogene Verhältnis zwischen Privatleben und Berufsleben eines Menschen. Berufsleben und Privatleben in optimalen Einklang miteinander zu bekommen, ist das Ziel einer Work-Life-Balance. Engagiert man sich nur in einem einzigen Bereich im Leben, muss man vor allem bei der eigenen Lebensqualität Einbußen machen und sich einschränken.

Man sollte sich weder im Beruf noch im Privatleben die Ziele so hoch stecken, dass daneben nichts anderes mehr existieren und gedeihen kann. Es geht hauptsächlich darum, ein Nebeneinander der beiden Bereiche zu erzielen und kein „entweder – oder“.

Die vier Lebensbereiche eines Menschen

Um alle Bereiche zu erfassen, reicht es nicht aus, nur zwei Bereiche aufzuteilen. Deswegen wird der Teil, der sich mit dem Privatleben befasst, noch einmal in drei Bereiche eingeteilt: Kontakt, Körper und Sinn. Zusammen mit dem beruflichen Teil hat man jetzt die vier Lebensbereiche eines Menschen und mithilfe dieser Bereiche kann eine Work-Life-Balance ermittelt werden.

Sinn

Unter diesem Bereich kann man im Grunde den Sinn des Lebens verstehen. Gemeint ist die Vorstellung, die jeder Mensch von seinem Leben hat und was für den Einzelnen den Sinn ausmacht. In diesem Bereich sollte jeder Einzelne entscheiden, was wirklich wichtig ist.

Kontakt

Unter dem Bereich Kontakt kann man die persönlichen Beziehungen eines Menschen sehen. Hier geht es um die Familie, Freunde und Partnerschaft. Durch verschiedene soziale Kontakte lernt man sich selbst auch besser kennen, sie sind geprägt durch ein ständiges Geben und Nehmen untereinander.

Arbeit

Hier geht es im Allgemeinen um die Erwartungen, die jemand an seinen Beruf und seine Karriere stellt. Durch unterschiedliche Einstellungen zur Karriere stellen sich selbstverständlich auch hier für jeden andere Wertstellungen für diesen Bereich zusammen.

Körper

Im Bereich Körper geht es um Erholung, Fitness und die Gesundheit eines Menschen, denn es heißt ja nicht umsonst: „In einem gesunden Körper steckt auch ein gesunder Geist.“

Für eine gute Work-Life-Balance ist es wichtig, dass alle vier Bereiche eines Menschen mit Erfolg und Erfüllung gekrönt werden. Und wenn sich die eigenen Schwerpunkte verlagern, was auch oft geschieht, gilt es nur darauf zu achten, dass kein Bereich zu kurz kommt und nach einiger Zeit die Bereiche ihre alte Ordnung wiederfinden. Denn es ist keinem geholfen, wenn man bereits in einem Alter von 40 oder 50 Jahren so ausgebrannt ist, dass man seine Erfolge, die man erbringt, nicht mehr genießen kann.

Auch der Arbeitsplatz kann einen Mitarbeiter motivieren. Wie das geht, wird im nächsten Artikel dieser Serie genauer erklärt.

 

Dieser Artikel ist Teil 1 von 11 der Serie

Oft denkt man, dass ein paar nette Worte gegenüber den Mitarbeitern und ein entsprechendes Gehalt allein dafür reichen sollten, damit die Mitarbeiter eines Unternehmens jeden Tag erneut motiviert auf dem Arbeitsplatz escheinen. Aber leider sehen die Tatsachen oft ganz anders aus. Mitarbeiter sollen Marionetten sein, die man beliebig mit einem Knopfdruck auf Erfolg und Höchstleistung stellen kann. Um ein wirklich motivierendes Mitarbeiterklima in einer Firma zu erreichen, benötigt man viel Fingerspitzengefühl und auch Engagement. Individuelle Bedürfnisse und Vorlieben der jeweiligen Mitarbeiter sind immaterielle Faktoren, die das Betriebsklima beeinflussen.

Was ist eigentlich Mitarbeitermotivation und wie entsteht sie?

Da jeder Mensch anders ist, unterscheiden sich auch dahin gehend die Ziele und Motive eines Mitarbeiters. Dennoch gibt es ein paar grundlegende Faktoren zur Motivation, die die Zufriedenheit des Mitarbeiters am eigenen Arbeitsplatz fördern. Laut Umfragen ist es den Mitarbeitern besonders wichtig, Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb des Unternehmens zu haben. Zudem sollte auch ein gutes Klima zwischen den Mitarbeitern und der jeweiligen Führungskraft herrschen. Zusätzliche Faktoren, wie zum Beispiel Telearbeit, flexible Arbeitszeiten, die sich der Familie anpassen können, und selbstverständlich neueste Arbeitszeitmodelle, steigern die Motivation eines Mitarbeiters.

Damit man erfährt, was für Bedürfnisse der jeweilige Mitarbeiter am Arbeitsplatz benötigt, muss man den Menschen kennenlernen, um dann auch die Faktoren bestimmen zu können, die man für die Motivation benötigt. Nur wenn man diese Faktoren kennt, kann man sie auch richtig einsetzen. Dabei kann man sich jedoch auch auf ganz grundlegende Bedürfnisse stützen.

Menschliche Bedürfnisse erkennen

Jeder Mensch fühlt sich gerne einer Gruppe angehörig, dementsprechend sollte man in seinem Unternehmen dafür sorgen, dass Teamgeist großgeschrieben wird. Es ist sehr wichtig, dass die Mitarbeiter gut im Team arbeiten können, denn damit wird der Zusammenhalt der Mitarbeiter gestärkt und es werden zudem auch noch höhere Erfolge bei der Arbeit erzielt.

Anerkennung und Wertschätzung

Viele Menschen suchen an den verschiedensten Stellen nach Anerkennung. Zum Teil bei Freunden, Familienangehörigen, aber natürlich auch auf der Arbeitsstelle sucht man nach Anerkennung. Im beruflichen Bereich sucht man nach dieser Wertschätzung in einer Form von beruflichem Aufstieg oder finanziellen Belohnungen. Erkennt man dies, hat man die Möglichkeit, seine Mitarbeiter in einer solchen Form zu belohnen und somit das Selbstvertrauen des Mitarbeiters zu schüren und Erfolge in seinem Unternehmen zu verzeichnen.

Selbstverwirklichung

Nicht immer ist es leicht zu wissen, was einen Mitarbeiter im Leben wirklich antreibt, um glücklich zu sein. Aber hat man dies erst einmal erfahren, kann man die Mitarbeiter damit viel mehr motivieren als mit allen anderen vorher genannten Faktoren. Diese Bedürfnisse unterscheiden sich aber von Mitarbeiter zu Mitarbeiter und erfordern höchstes Fingerspitzengefühl. Es gibt zum Beispiel Mitarbeiter, deren Ziel es ist, in dem Unternehmen eine hohe Führungsposition einzunehmen. Für andere kann es dagegen Ziel sein, den Job zu machen und trotzdem immer Zeit für die eigene Familie zu haben. Solch einem Mitarbeiter wäre mit einer Beförderung wenig geholfen –  im Gegenteil, es würde ihn eher demotivieren.

Im nächsten Artikel wird einmal aufgezeigt, wie wichtig die Work-Life-Balance wirklich ist.
 

Das Vorstellungsgespräch ist spätestens seit Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, kurz AGG, deutlich schwieriger geworden. Schon immer gab es Fragestellungen, die vom Bewerber bewusst mit Lügen beantwortet werden durften. Neuerdings gibt es jedoch sogar haftungsrechtliche Ansprüche bei Fragestellungen, die gegen das AGG verstoßen und somit eine Diskriminierung bewirken können. Für Arbeitgeber wirft dies einige Fragen auf, wie denn das Vorstellungsgespräch ohne Verletzung aktueller Gesetze geführt werden kann.

Die Ausgangssituation

Das Ziel, das Arbeitgeber und Bewerber verfolgen, könnte unterschiedlicher nicht sein. Der Arbeitgeber scheut sich vor der Einstellung einer Person, die er nicht genau einschätzen kann. Deshalb versucht er so viel wie möglich über sie herauszufinden. Der Arbeitnehmer dagegen will natürlich keine negativen Ereignisse in seinem Leben aufdecken. In gewisser Weise ist er sogar berechtigt zu lügen.

Dies gilt generell für alle unzulässigen Fragen im Bewerbungsgespräch, wie die Frage nach bestehenden oder geplanten Schwangerschaften oder der Religionszugehörigkeit. Wobei in letzterem Falle Ausnahmen für religiöse Gemeinschaften und Arbeitgeber gelten. Lügt der Arbeitnehmer dagegen bei einer zulässigen Frage, etwa nach der beruflichen Laufbahn, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag anfechten, wenn er die Lüge aufdeckt.

Diese Fragen sind immer verboten

Grundsätzlich verbotene Fragen gibt es nur wenige, diese müssen jedoch umso genauer beachtet werden. Die Frage nach der Schwangerschaft ist ausnahmslos unzulässig, ebenso wie die Frage nach Wehr- oder Ersatzdienst. Diese stellen jeweils eine Diskriminierung nach dem Geschlecht dar.

Generell verboten sind Fragen nach der Zugehörigkeit einer Gewerkschaft oder einer politischen Partei - das ist sogar im Grundgesetz verankert. Ebenfalls darf nicht nach der Rasse oder der ethnischen Herkunft gefragt werden. Allerdings kann der Arbeitsvertrag vom Vorliegen einer Arbeitserlaubnis abhängig gemacht werden.

Diese Fragen sind manchmal erlaubt

Eine Frage nach der sexuellen Identität ist nur bei Kirchen und Religionsgemeinschaften zulässig, in allen anderen Bereichen ist sie verboten. Gleiches gilt für die Frage nach Religionszugehörigkeit und Glauben. Nach bestehenden Krankheiten, insbesondere ansteckenden Krankheiten oder gar AIDS, darf nur in Gesundheitsberufen gefragt werden, sofern sich die Krankheit auf die Arbeit auswirken kann.

Die Frage nach einer einstigen Stasi-Tätigkeit ist nur dann erlaubt, wenn eine Einstellung im öffentlichen Dienst, in einer höheren Hierarchieebene geplant ist. Fragen nach den Vermögensverhältnissen sind bei Bankangestellten erlaubt, Fragen nach Vorstrafen nur, wenn diese auf den Beruf Auswirkungen hätten.

Die Frage nach einer Behinderung kann erlaubt sein, wenn dies bereits in der Stellenausschreibung angekündigt wurde, etwa mit der Information, dass behinderte Bewerber eingestellt werden sollen, um die entsprechende Quote im Betrieb zu erhöhen.

Von sich aus muss der Arbeitnehmer dagegen auf Hemmnisse der Arbeitsleistung hinweisen. Hierzu zählen ansteckende Krankheiten in Gesundheitsberufen oder die Verhinderung des Arbeitsantritts aufgrund einer bereits bewilligten Kur. Werden diese Angaben nicht gemacht, hat der Arbeitgeber das Recht, den Vertrag anzufechten.

Quelle: Pro Firma 11/2009, S. 42-43

Gerade Existenzgründer sind oft auf Mitarbeiter angewiesen, die einen Teil der anfallenden Aufgaben schon zu Beginn eines Unternehmens übernehmen. Doch nicht immer können die Mitarbeiter auch gehalten werden. Muss eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden, muss sich der Arbeitgeber an die Kündigungsfristen halten.

Diese sind in § 662 Abs. 2 BGB festgehalten. Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind immer anwendbar, wenn der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung ausspricht. Es können jedoch in gesonderten Tarifverträgen auch kürzere Kündigungsfristen für eine ordentliche Kündigung vorgesehen werden. Oftmals werden verkürzte Kündigungsfristen auch im Einzelarbeitsvertrag vereinbart, doch sofern diese die gesetzlichen Kündigungsfristen unterschreiten, sind sie nicht rechtens.

Ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber muss für eine ordentliche Kündigung die gültigen Kündigungsfristen zwingend einhalten. Diese richten sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des betreffenden Arbeitnehmers. Bei einer Betriebszugehörigkeit von weniger als zwei Jahren sind vier Wochen Kündigungsfrist vorgesehen, ab zwei Jahren beträgt die Frist, mit der gekündigt werden kann, einen Monat.

Diese Fristen staffeln sich nach der Betriebszugehörigkeit: Nach fünf Jahren sind zwei Monate, nach acht Jahren drei Monate, nach zehn Jahren vier Monate, nach zwölf Jahren fünf Monate, nach 15 Jahren sechs Monate und nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit sieben Monate Kündigungsfrist einzuhalten.

Allerdings werden dabei die Betriebszugehörigkeiten nicht angerechnet, die vor dem 25. Lebensjahr liegen. Das heißt, ist ein 40-jähriger Mitarbeiter seit 20 Jahren im Betrieb tätig, werden für ihn nur 15 Jahre angerechnet. Arbeitgeber können sich somit einen Monat der Kündigungsfrist einsparen.

Wann die Kündigungsfrist zu laufen beginnt

Die Kündigungsfrist beginnt frühestens mit der Zustellung der Kündigung zu laufen. Das bedeutet, dass spätestens zum Monatsende eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden muss, um die Kündigungsfristen entsprechend einhalten zu können.

Die Kündigungsfristen für die ordentliche Kündigung gelten für alle Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Arbeiter gleichermaßen. Ebenfalls gelten sie für Geschäftsführer, die nicht als Gesellschafter an dem Unternehmen beteiligt sind. Ausnahmen gelten nur bei Geschäftsführern, die mit mindestens 50 Prozent am Gesellschaftskapital beteiligt sind, sowie für die Mitglieder des Vorstands einer Kapitalgesellschaft.

Wollen Arbeitnehmer dagegen kündigen, dann muss lediglich die im Arbeitsvertrag festgelegte Kündigungsfrist eingehalten werden. Diese wird in der Regel vier Wochen bis einen Monat betragen.

Quellen:
http://www.ra-kotz.de

Die Potentialanalyse unterstützt Unternehmen bei der Auswahl der Kandidaten. Sie gleicht einem Bewerberinterview, in dem Führungsqualitäten, Teamverhalten und Motivation des Kandidaten erforscht werden. Die Potentialanalyse geht jedoch tiefer als ein Interview; sie wird systematischer ausgeführt und ist somit zuverlässiger.

Die objektiven Ergebnisse sind sehr aussagekräftig und dienen bei Entscheidungen als Hilfe, nicht aber als endgültiger Entscheidungsmaßstab. Anforderungsprofile können mit der Potentialanalyse ebenfalls erstellt werden, und somit können die Möglichkeiten im Vergleich von Eignung und Anforderung voll genutzt werden.

Die Potentialanalyse umfasst 14 Faktoren der beruflichen sozialen Kompetenz

Für den beruflichen Erfolg sind diese Faktoren besonders wichtig, oft sogar wichtiger als das spezielle Fachwissen, das oft erst im Lauf der Tätigkeit erarbeitet wird.

Die 14 Faktoren der Potentialanalyse setzen sich folgendermaßen zusammen: Eigenverantwortlichkeit, emotionales Verhalten, Führungsqualität, Belastbarkeit, Selbstvertrauen, Motivation, Einfühlungsvermögen, Auftreten, Flexibilität, Systematik, Leistungsstreben, initiatives Verhalten, Teamverhalten und Kontaktfähigkeit.

Die Potentialanalyse entdeckt die „weichen Faktoren“

Führungsstärke, Teamfähigkeit und Motivation, diese Fähigkeiten werden oft bei internen oder externen Stellenausschreibungen gefordert. Hier liegt der Haupteinsatzbereich der Potentialanalyse im Unternehmen. Kaum ein Unternehmen hat die Möglichkeit zur Beurteilung der 'weichen Faktoren'. Diese Lücke schließt die Potentialanalyse und hilft bei der individuellen Analyse der Personalentwicklungsmaßnahmen. Dadurch können die Mittel für Personalentwicklung effizienter eingesetzt werden und Fehlinvestitionen lassen sich vermeiden.

Ohne Potentialanalyse können Schäden entstehen

Oftmals entstehen durch Fehlbesetzungen große Schäden. Etwa 13 Prozent aller Arbeitsverträge werden bereits im zweiten oder dritten Jahr aufgelöst. Die notwendigen Nachbesetzungen hemmen Arbeitsprozesse, belasten durch finanzielle Ausgaben und sorgen für Unruhe im Unternehmen. Eventuell trägt der Arbeitgeber ein schädigendes Image davon. Aus einer Untersuchung von 128 Unternehmen unterschiedlicher Branchen in Deutschland und Österreich sind die Verlustzahlen einer Fehl- oder Nachbesetzung bekannt.

Bei Fachkräften sind es 50 Prozent des Jahresgehaltes plus Lohnnebenkosten; bei Führungskräften liegt der Verlust bei 75 bis 100 Prozent des Jahresgehaltes plus Lohnnebenkosten. Mit einer Potentialanalyse kann diesem Verlust vorgebeugt werden. Sie ist das optimale Instrument, um die richtigen Mitarbeiter am passenden Arbeitsplatz im Unternehmen zu platzieren.

Quelle: online-artikel.de

Ferienarbeit für Studenten und Schüler ist in den Sommerferien heiß begehrt. Besonders in der Gastronomie, jedoch auch bei anderen Unternehmen werden einige Jobs angeboten. Um eine dieser heiß begehrten Ferienjobs zu ergattern, müssen sich Schüler und Studenten früh genug – noch vor den Ferien – auf die Suche machen.

Einen Ferienjob finden

Oft ist es hilfreich, einfach seinen Interessen entsprechend kleinere Betriebe persönlich aufzusuchen und sich vorzustellen. Persönlichkeit, gepflegtes Äußeres und gute Umgangsformen können so vom Personalverantwortlichen direkt in Augenschein genommen werden. Nachzufragen lohnt sich beispielsweise in Gaststätten, Bäckereien, Krankenhäuser, am Theater, in landwirtschaftlichen Betrieben, in Betrieben der gewerblichen Wirtschaft, als Einkaufshelfer, als Packhilfe im Supermarkt oder bei Veranstaltungen von Vereinen, Kirchen und Verbänden.

Schüler sollten laut Gesetz mindestens 15 Jahre alt sein. Unter diesem Alter gelten sie noch als Kinder, und Kinderarbeit ist gesetzlich verboten. Zu den das Alter der Schüler betreffenden bestehenden Ausnahmeregelungen kann die zuständige Industrie- und Handelskammer konkrete Auskünfte geben. Sind die Schüler noch nicht volljährig, müssen arbeitsrechtliche Aspekte beachtet werden. Hierbei greifen vor allen Dingen die Einschränkungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Infos zu interessanter Ferienarbeit gibt auch die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie die Agentur für Arbeit.

Die unproblematische Abrechnung der Tätigkeiten

Wenn Schüler und Studenten in einem Betrieb regelmäßig ein paar Stunden arbeiten und der Verdienst nicht mehr als 400 Euro beträgt, gilt die Sonderregelung 'Minijob'. Der Arbeitgeber hat dabei einen stark reduzierten Verwaltungsaufwand und muss an die 'Minijobzentrale' eine Abgabenpauschale von etwa 30 Prozent (15 Prozent Rentenversicherung, 13 Prozent Krankenversicherung, 2 Prozent Steuern) zahlen. Diese Zentralstelle leitet die Teilbeiträge an den Fiskus sowie an die Kranken- und Rentenversicherungsträger weiter.

Ferienarbeit lohnt sich

Wer nur in den Sommerferien eine Ferienarbeit sucht, um sein Taschengeld aufzubessern, wird ein so genannter „kurzfristig Beschäftigter“. Hier handelt es sich dann um eine echte Ferienarbeit mit einer maximalen Tätigkeit von 2 Monaten oder 50 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Hierbei muss der Arbeitgeber für den Schüler oder Studenten keinerlei Sozialabgaben leisten. Eine Lohnsteuer muss von so niedrigen Entgelten meistens auch nicht entrichtet werden. Eine Eintragung auf der reicht Lohnsteuerkarte völlig aus und ist im Regelfall günstiger als der Pauschalabzug der Lohnsteuer in Höhe von 25 Prozent.

Minijobs wurden einst eingeführt, um die Schwarzarbeit zu bekämpfen und neuen Schwung in den Arbeitsmarkt zu bringen. Die Intention des Gesetzgebers war es, die Abrechnungsmodalitäten für geringfügig Beschäftigte zu erleichtern, sodass Arbeitgeber eher gewillt waren, einen Minijobber einzusetzen. Aus diesem Grund wurden bereits die Verdienstgrenzen von 325 auf 400 Euro angehoben. Ebenfalls sind die Einschränkungen bezüglich der maximalen Arbeitszeit von 15 Wochenstunden gefallen.

Für die Arbeitgeber ergibt sich beim Minijob der Vorteil, dass die Abrechnung recht einfach verläuft. Es werden die Arbeitslöhne an die Arbeitnehmer ausgezahlt; hinzu kommen 25 Prozent pauschale Sozialabgaben, die an die Bundesknappschaft abgeführt werden. Die Anmeldung ist via Internet sehr einfach möglich, sodass auch Haushaltshilfen von Privatpersonen schnell und einfach angemeldet werden können.

Zusammensetzung der Beiträge zur Bundesknappschaft

Die Beiträge an die Bundesknappschaft liegen pauschal bei 25 Prozent. Sie setzen sich aus 11 Prozent Beiträgen für die Krankenversicherung und 12 Prozent Beiträgen für die Rentenversicherung zusammen. Hinzu kommt die pauschale Lohnsteuer in Höhe von 2 Prozentpunkten. Der Gesamtbetrag wird an die Bundesknappschaft überwiesen.

Wichtig ist, dass diese Möglichkeit nur besteht, wenn der monatliche Arbeitslohn 400 Euro nicht überschreitet. Allerdings ist es mittlerweile auch möglich, dass der Arbeitslohn durchschnittlich errechnet wird. Ergibt sich in einem Monat eine Zahlung von 300 und im nächsten eine Zahlung von 500 Euro, wird der Minijob nicht sozialversicherungspflichtig. Jedoch sollten Abweichungen nur recht selten vorkommen.

Bundesknappschaft: Lohnsteuer nicht zwingend erforderlich

Die pauschale Lohnsteuer kann der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer abführen. Allerdings kann er diese auch vom Lohn einbehalten, wenn er auf Lohnsteuerkarte abrechnet. Jedoch sollten gerade kleine Arbeitgeber und Existenzgründer bedenken, dass die Abrechnung mittels Lohnsteuerkarte wieder komplizierter ausfällt.

Für die Arbeitnehmer ergibt sich der Vorteil, dass sie ihr Bruttoentgelt vollständig ausgezahlt bekommen, also keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Allerdings werden die Zeiten mit Minijobs auch bei der Rente nicht angerechnet, da die Beschäftigung nicht rentenversicherungspflichtig ist. Es kann jedoch freiwillig der Beitrag an die Rentenversicherung gezahlt werden, damit die Zeiten anerkannt werden.

Für die Arbeitgeber ist die vereinfachte Abwicklung der Minijobs der Hauptvorteil. Früher mussten sie mit mehr als 350 Krankenkassen und 700 Finanzämtern abrechnen; heute laufen sämtliche Beiträge nur noch über die Bundesknappschaft und dort die sogenannte Minijobzentrale.

Quellen: http://www.handelswissen.de

Die größten Vorteile der Zeitarbeit konnten deutsche Unternehmen in der letzten Krisenzeit genießen. Das Personalleasing wird in den Unternehmen in Zukunft eine große Rolle spielen, selbst wenn der Aufschwung langsam in Sicht kommt.

So können bei Auftragszunahme schnell und ohne Risiko für das Unternehmen hoch qualifizierte Mitarbeiter eingestellt werden. Im Abschwung trägt dagegen diese Flexibilität dazu bei, die Klippen der Krise zu umschiffen. Eine Mischung aus fest angestellten Mitarbeitern und Zeitarbeitsmitarbeitern sorgt für die optimale Abwicklung des Tagesgeschäfts.

Personalleasing ist inzwischen für deutsche Unternehmen ein Grundbaustein für die Gesamtplanung. Dies wird sich besonders für hochqualifizierte Arbeitnehmer auszahlen, im Gegensatz zu der vorhergehenden Wirtschaftskrise, bei der es vorrangig um Arbeitnehmer mit gering qualifizierten Ausbildungen ging. Das Personalleasing hat sich in der deutschen Wirtschaft etabliert und wird gänzlich von der Regierung und den Bürgern akzeptiert.

Personalleasing als Wettbewerbsfaktor

Unternehmen, die sich mit Personalleasing intensiv beschäftigt haben, konnten im letzten Jahr trotz Auftragsrückgang ihr Überleben sichern, indem sie ihr Kapital in dringend nötige Investitionen steckten. Die unkomplizierte Trennung von den Mitarbeitern war zum Überleben sehr wichtig, und diese Flexibilität der Personalstruktur wird auch in Zukunft einer der wichtigsten Wettbewerbsfaktoren in der deutschen Wirtschaft sein.

Flexibilität ist auch für Arbeitnehmer wichtig

Personalleasing bietet den Unternehmen und Arbeitnehmern nicht nur Flexibilität, sondern kann auch genutzt werden, um den persönlichen Erfahrungsbereich zu vergrößern, sich über Netzwerke auszutauschen und weiterführende Kontakte zu knüpfen. Gerade in der Wirtschaftskrise ist es wichtig, über den Tellerrand zu schauen. Es bietet sich für Unternehmen wie Mitarbeiter an, sich kennenzulernen, und eventuell findet sich eine weitergehende und dauerhafte Zusammenarbeit.

Boom für Personalleasing nach der Wirtschaftskrise in Sicht?

Branchenexperten rechnen für die Jahre 2011/2012 mit über einer Million Mitarbeiter im Personalleasing. Auch wenn durch Einbrüche während der Wirtschaftskrise Entlassungen an der Tagesordnung waren, hat sich laut Bundesverband Zeitarbeit (BZA) die Lage inzwischen entspannt. Die Personaldienstleister registrieren seit einiger Zeit ein hohes Auftragsvolumen und suchen in etlichen Bereichen Arbeitskräfte.

Quelle: http://www.arbeitsrecht-management.de

Seit Januar 2002 (Rentenreform) haben alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Selbst kleine und mittlere Firmen müssen sich nun mit diesem Thema beschäftigen. Der Anspruch liegt bei einem Maximalbetrag von 4 Prozent der individuellen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, hat also nichts mit dem gezahlten Gehalt oder Lohn zu tun. Es gibt aber auch eine Mindestumwandlung, und zwar in Höhe von 1/60 des monatlichen Bezuges.

Die Sozialversicherungsfreiheit galt bis Dezember 2008. Ab 2009 wird die betriebliche Altersvorsorge als Entgeltumwandlung auf allen Durchführungswegen sozialversicherungsbeitragspflichtig. Nur für die vom Arbeitgeber finanzierte betriebliche Altersvorsorge bleibt die im Steuerrecht festgeschriebene Obergrenze zur Sozialversicherungsbeitragsfreiheit bestehen.

So lässt sich betriebliche Altersvorsorge in jedem Unternehmen realisieren

Ein Modell von insgesamt fünf ist die Pensionskasse. Hier zahlt der Arbeitgeber die Beiträge ein und die Beschäftigten haben die Möglichkeit, sich durch eigene Einzahlungen aus ihrem Gehalt oder Lohn daran zu beteiligen (Entgeltumwandlung).

Die Pensionskasse sammelt Beiträge und Erträge zu einem Kapitalblock, aus dem die spätere Betriebsrente gezahlt wird. Die Beiträge werden in diesem rechtlich selbstständigen Unternehmen angelegt, das in Zusammenarbeit mit einer Versicherung kaum Verwaltungsaufwand benötigt. Die Arbeitnehmer erhalten somit die fast vollständigen erwirtschafteten Gewinne. Dieser Durchführungsweg lässt sich in allen Unternehmen leicht realisieren.

Im Insolvenzfall ist keine Beleihung, Abtretung oder Verpfändung möglich, wenn die Einlagen im Pensions-Sicherungs-Verein gesichert sind.

Wenig Einschränkung beim Geldanlegen über den Pensionsfonds

Der Pensionsfonds wurde mit der Rentenreform neu zugelassen. Bei diesem Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge ist die Wahl der Geldanlage wenig eingeschränkt. Durch den Einsatz von Risikokapital werden hohe Erträge ermöglicht. Auch hier kann die Riester-Förderung beantragt werden, wenn Einzahlungen aus versteuertem Lohn oder Gehalt kommen.

Weil der Pensionsfonds einem hohen Anlagerisiko unterliegt, wird er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt. Zudem ist es erforderlich, dass der Arbeitgeber im Pensions-Sicherungs-Verein Mitglied ist, falls es zu einer Insolvenz kommt.

Es geht noch einfacher

Der einfachste Weg für eine betriebliche Altersvorsorge ist die Direktversicherung. Bei diesem Durchführungsweg spielt die Mitarbeiterzahl absolut keine Rolle. Der Arbeitgeber schließt auf das Leben des Mitarbeiters eine Lebens- oder Rentenversicherung ab und der Mitarbeiter hat das Bezugsrecht (eventuell seine Hinterbliebenen). Der Verwaltungsaufwand für diesen Durchführungsweg ist äußerst gering, daher in jedem Unternehmen anwendbar.

Zu erwähnen ist noch die Unterstützungskasse. Sie wird von einem oder einer Gruppe von Arbeitgebern getragen. Zuletzt gibt es noch die Direktzusage. Sie wird in Deutschland bisher am meisten für die betriebliche Altersvorsorge genutzt, aber oft nur in sehr großen Unternehmen.

Quelle: http://www.ihre-vorsorge.de

Dieser Artikel ist Teil 12 von 12 der Serie

Führungskräfte werden heute nicht nur als Manager verstanden, sondern auch als Personen, die andere Menschen wirklich führen. Dafür müssen sie sich im Laufe der Zeit ein umfangreiches Repertoire an Fähigkeiten und Eigenschaften erarbeiten. Die heutige Führungskraft muss fähig sein, Probleme kreativ zu lösen und konzeptionelle Fähigkeiten zu entwickeln. Ebenso gehören die Kommunikation und die Interaktion zu den wichtigsten Fähigkeiten einer Führungskraft.

Die tägliche Herausforderung einer Führungskraft besteht aber vor allem darin, dass sie ein sehr vielfältiges und breit gefächertes Aufgabengebiet zu erledigen hat. Dabei steht sie stets unter größtem Zeitdruck und wird immer wieder unterbrochen. Um diese Schwierigkeiten im Alltag umgehen zu können gibt es einige Tipps, die befolgt werden sollten.

Aufgaben delegieren

Die meisten Führungskräfte belasten sich selbst enorm dadurch, dass sie zu viele Entscheidungen selbst treffen. Ein Großteil der Entscheidungen kann auch durch die Mitarbeiter erledigt werden, in manchen Fällen aus fachlichen Gründen sogar besser als von der Führungskraft. Es sollten daher grundsätzlich alle weniger wichtigen Entscheidungen an Mitarbeiter delegiert werden, so dass sich der Vorgesetzte mit den wirklich relevanten Entscheidungen beschäftigen kann.

Einzelfallprobleme können gewöhnlich sofort gelöst werden, indem improvisiert wird. Für Grundsatzentscheidungen dagegen sollte sich die Führungskraft immer auch etwas Zeit nehmen, da diese gewöhnlich weitreichendere Folgen haben.

Zeitfenster einrichten

Wenn man sich Zeitfenster schaffen möchte, sollte man sich Gedanken darüber machen, welche Aufgaben perfekt und sofort erledigt werden müssen. Das Eisenhower-Prinzip besagt, dass diese A-Aufgaben von der Führungskraft selber und unverzüglich ausgeführt werden sollten. Als B-Aufgaben werden Aufgaben eingestuft, die zwar wichtig sind, aber auch noch später erledigt werden können. Diese können unter Umständen auch delegiert werden. Achten Sie beim Delegieren darauf, dass Sie dem Mitarbeiter genau sagen, was zu tun ist, und ihm erklären, worin der Sinn der Aufgabe besteht.

Aufgaben, die nicht perfekt erledigt werden müssen, aber dringend sind, sollten immer delegiert werden, denn dabei handelt es sich um Zeitfresser. Aufgaben, die weder dringend noch wichtig sind, sind ein Fall für den Papierkorb.

Selbstreflexion

Jede Führungskraft sollte sich regelmäßig darüber Gedanken machen, was sie mit ihrem Handeln bewirkt. Dazu sollte sie sich ihren Mitarbeitern öffnen und sich regelmäßig ein Feedback geben lassen. Sie sollte sich überlegen, wie sie Probleme gelöst hat und ob die eingeschlagenen Wege richtig waren oder eher andere Menschen vor den Kopf gestoßen haben. Jeder Mensch hat in seiner Persönlichkeit „blinde Flecken“, also Eigenschaften, die er selbst nicht registriert, die aber anderen Menschen (durchaus auch negativ) auffallen. Mit der Selbstreflexion kann man sich diesen blinden Flecken nach und nach nähern.

Quelle: ProFirma 10/2009, S. 76 - 79
 

Die betriebsbedingte Kündigung erscheint vielen Arbeitgebern als der einfachste Weg, um Mitarbeiter rechtlich gesichert entlassen zu können. Doch gerade Existenzgründer sollten sich nicht auf diese allgemein anerkannte Regelung berufen, denn oft genug ist eine betriebsbedingte Kündigung auch gar nicht möglich. Die wichtigsten Regelungen dazu sollen hier kurz aufgezeigt werden.

Die betriebsbedingte Kündigung wird nur dann möglich, wenn dringende betriebliche Gründe dafür sprechen. Diese können innerbetrieblich oder außerbetrieblich begründet sein. Zu Ersteren gehören die Verringerung der Produktion aus Gründen der Gewinnmaximierung oder der Kostensenkung sowie die üblichen Rationalisierungsmaßnahmen oder die Auslagerung von einzelnen Abteilungen. Außerbetriebliche Gründe sind fast immer im Wegbruch von Aufträgen zu sehen.

Die betriebsbedingte Kündigung muss nachvollziehbar sein

Eine betriebsbedingte Kündigung kann nicht einfach ausgesprochen werden. Vielmehr muss der betreffende Arbeitsplatz tatsächlich wegfallen. Dies ist beispielsweise dann nicht gegeben, wenn vom Arbeitgeber nur behauptet wird, der Arbeitsplatz werde nicht mehr benötigt. Ebenfalls können kurzfristige Auftragsrückgänge nicht zur betriebsbedingten Kündigung führen.

Außerdem muss eine genaue Überprüfung der Mitarbeiter stattfinden, bevor eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen werden kann. So muss geprüft werden, ob der Mitarbeiter nicht anderweitig eingesetzt werden kann oder eine Versetzung innerhalb des Unternehmens möglich ist.

Betriebsbedingte Kündigung erfordert Sozialauswahl

Ebenso ist darauf zu achten, dass die betriebsbedingte Kündigung nach sozialen Gesichtspunkten erfolgt. Das bedeutet, dass nicht nur die Arbeitnehmer der betreffenden Abteilung genauer zu überprüfen sind, sondern genauso alle anderen Arbeitnehmer. Ist ein Austausch oder Ersatz des Arbeitnehmers möglich, kann die betriebsbedingte Kündigung auch einen Arbeitnehmer aus einer anderen Abteilung treffen.

Die soziale Auswahl sieht laut Gesetz die Berücksichtigung wichtiger Punkte vor. Dazu zählen die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, evtl. bestehende Unterhaltspflichten und eine vorliegende Schwerbehinderung. Diese vier Punkte müssen ausreichend beachtet werden, um die betriebsbedingte Kündigung auch sozial rechtfertigen zu können. Zusätzliche Punkte und Kriterien können vonseiten des Arbeitgebers ebenfalls berücksichtigt werden, wobei die gesetzlichen Kriterien nicht vernachlässigt werden dürfen. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, spezielle Leistungsträger im Unternehmen von der Sozialauswahl auszuschließen; allerdings muss hierfür eine entsprechende Begründung seitens des Arbeitgebers vorliegen.

Quellen:
http://www.berufszentrum.de

http://www.anderfuhr-buschmann.de

Wurde eine Kündigung Arbeitsvertrag ausgesprochen, stehen viele Mitarbeiter vor der Frage, ob sie diese einfach so hinnehmen sollen oder dagegen klagen sollen. Diese Entscheidung sollte sorgfältig überlegt werden, muss jedoch auch recht zügig erfolgen. Denn eine Kündigungsschutzklage kann nur binnen drei Wochen nach der Kündigung des Arbeitsvertrages gestellt werden.

Ziel der Kündigungsschutzklage ist es in der Regel, die Unwirksamkeit der Kündigung durch ein Gericht bestätigen zu lassen. Dadurch kann eine erzwungene Weiterführung des Arbeitsverhältnisses erreicht werden. Jedoch ist diese Regelung nur eines der verfolgten Ziele. Vielen Arbeitnehmern und -gebern erscheint eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aufgrund der Belastung durch die ausgesprochene Kündigung nicht sinnvoll. Dann kann das Ziel der Kündigungsschutzklage auch ein Vergleich sein, in dem der Arbeitgeber eine Abfindung an den Arbeitnehmer zahlt.

Kündigung Arbeitsvertrag - Kündigungsschutzklage ohne Anwalt möglich

Für Arbeitnehmer stellt sich ebenso die Frage, wie sie die Kündigungsschutzklage nach der Kündigung des Arbeitsvertrags am besten durchführen. Vielen fehlt schlicht und ergreifend das Geld für einen Anwalt. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht können sich Arbeitnehmer jedoch auch selbst vertreten.

Nur wenn in dieser Instanz keine Einigung zustande kommt bzw. Berufung eingelegt wird, muss der Prozess in der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht erfolgen. Hier muss auf jeden Fall eine anwaltliche Vertretung erfolgen. Die Kosten dafür sind aber über eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt, sofern diese besteht. Alternativ kann der gewerkschaftliche Anwalt zu Rate gezogen werden. Ebenso ist es möglich, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Wann lohnt sich die Kündigungsschutzklage?

Die Kündigungsschutzklage lohnt sich immer dann, wenn die Kündigung Arbeitsvertrag unwirksam war oder berechtigte Zweifel an deren Wirksamkeit bestehen. Unwirksam ist eine Kündigung Arbeitsvertrag regelmäßig, wenn sie nicht schriftlich ausgestellt wird oder wenn eine Schwangere oder ein Betriebsratsmitglied ordentlich gekündigt wird. Ebenfalls ist die Kündigung des Arbeitsvertrages unwirksam, wenn ein Schwerbehinderter gekündigt wird, ohne die Zustimmung des Integrationsamts einzuholen oder wenn der Betriebsrat vor der Kündigung des Arbeitsvertrages nicht angehört wurde.

Berechtigte Zweifel an der Kündigung können dann aufkommen, wenn eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird, die mit einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers begründet wird, der jedoch keine oder nur eine schwammige Abmahnung vorweg gegangen ist. Auch eine ordentliche, betriebsbedingte Kündigung kann unwirksam sein, sofern sie sich nicht nach dem Sozialplan richtet. Ebenfalls kann die krankheitsbedingte Kündigung berechtigte Zweifel zulassen, wenn keine Fehlzeiten von mehr als sechs Wochen pro Jahr festgestellt werden konnten.

Quelle: http://www.hensche.de

Gerade Existenzgründer, die den Start ihres Unternehmens planen, sind bei einigen Branchen von Anfang an auf Mitarbeiter angewiesen. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass sie sich mit den wichtigsten Regelungen zum Urlaubsanspruch auskennen.

Zunächst sollte das Bundesurlaubsgesetz bekannt sein. Denn in diesem ist der Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer, Zeitarbeiter und Auszubildende geregelt. Der Mindesturlaubsanspruch beträgt dabei 24 Werktage, was bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstagen entspricht. Eine Besserstellung des Arbeitnehmers ist durch Betriebsvereinbarung, Arbeitsverträge und Tarifverträge möglich. Soll der Urlaubsanspruch dagegen verringert werden, kann dies nur durch den Tarifvertrag geschehen.

Wann der Urlaubsanspruch entsteht

Urlaubsanspruch entsteht mit Beginn der Arbeit. Für jeden voll gearbeiteten Monat werden also mindestens zwei Werktage Urlaubsanspruch erworben. Dies gilt auch während der Probezeit, was viele Arbeitgeber und Existenzgründer nicht wissen. Zudem haben alle Mitarbeiter Anspruch auf ihren jährlichen Erholungsurlaub, sowie gegebenenfalls Sonderurlaub und Bildungsurlaub.

Während des Urlaubs der Mitarbeiter muss der Lohn weiter gezahlt werden. Deshalb ist auch die Rede von bezahltem Urlaub. Der Urlaubsanspruch darf jedoch nicht missbraucht werden. Arbeitet der Arbeitnehmer während seines Erholungsurlaubs gegen Entgelt, kann dies gegen den Arbeitsvertrag verstoßen.

Urlaubsanspruch: Termine rechtzeitig planen

Die Arbeitnehmer werden in der Regel einen bestimmten Terminwunsch für den Urlaubsanspruch aussprechen. Der Arbeitgeber muss diesem Wunsch nach Möglichkeit nachkommen. Ausnahmen gelten dann, wenn betriebliche Belange dem Urlaubswunsch entgegen stehen. Ebenfalls kann der gewünschte Jahresurlaub verwehrt werden, wenn andere Mitarbeiter während der gleichen Zeit in Urlaub wollen, sie jedoch aufgrund sozialer Gesichtspunkte zu bevorzugen sind. Als Beispiel: Der Familienvater von schulpflichtigen Kindern kann mit diesen seinen Urlaub nur während der Schulferien verleben. Ihm ist der Urlaub bevorzugt zu gewähren, dem Single ohne Kinder dagegen kann er verwehrt werden.

Urlaubsanspruch übertragen

In der Regel muss der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch im laufenden Jahr nutzen. Ist dies aufgrund von Krankheit oder dringender betrieblicher Erfordernisse nicht möglich, kann der Urlaubsanspruch auf das Folgejahr übertragen werden. Regelmäßig muss der Urlaubsanspruch dann aber innerhalb der ersten drei Monate genutzt werden, da er andernfalls verfällt. Ausnahmen gelten bei den entgegenstehenden Vereinbarungen aus einem Tarifvertrag heraus. Ebenfalls kann der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch nach Ablauf dieser drei Monate nutzen, wenn der Arbeitgeber während dieses Zeitraums den Urlaub verwehrt hat.

Quellen:
http://www.rechtsrat.ws
http://www.arbeitsratgeber.com
http://www.sueddeutsche.de

Dieser Artikel ist Teil 11 von 12 der Serie

Führungskräfte werden oftmals mit Managern verwechselt, wobei es deutliche Unterschiede zwischen den beiden Bereichen gibt. Manager umfassen das gesamte Unternehmen, Führungskräfte dagegen sind auch in den unteren Hierarchien zu finden. Das bedeutet, dass Führungskräfte beispielsweise auch Teamleiter sein können oder Abteilungsleiter.

Galt einst der Grundsatz, dass Führungskräfte nur anleiten müssten, dass sie anwesend und den eigenen Arbeitsbereich nach außen repräsentieren müssen, hat sich das Bild in der Praxis deutlich gewandelt. Aktuelle Untersuchungen haben gezeigt, dass die Aufgabenbereiche der Führungskräfte enorm vielfältig sind und dass sie in ihrer Arbeit mit ständigen Unterbrechungen leben müssen.

Problematik der Macher-Mentalität

Viele Führungskräfte beklagen sich über zu viele Entscheidungen, die sie treffen müssen. Dies wird auch als „Macher-Mentalität“ bezeichnet. Dabei geben die Führungskräfte keine Entscheidungen oder Aufgaben aus der Hand und kümmern sich um alle Fragen selbst. Genau diese Form der Arbeit wird jedoch auf Dauer zu erheblichen Leistungsverlusten führen, die selbst mit enormer Mehrarbeit nicht mehr ausgeglichen werden können.

Arten von Entscheidungen

Deshalb sollte grundsätzlich zwischen den Problemen und den dazu gehörigen Fragestellungen unterschieden werden. Dabei teilt sich das Ganze in Einzelfälle und Grundsatzprobleme. Einzelfälle treten nur einmalig auf, sie sind nicht komplex und lassen sich leicht lösen. Diese Fragestellungen werden im Unternehmen oft intuitiv entschieden, teils wird hierbei improvisiert.

Grundsatzprobleme dagegen sind sehr komplex, sie bedürfen einer genauen Analyse, um zu einer tragfähigen Entscheidung zu gelangen. Für die Grundsatzprobleme sollte sich die Führungskraft Zeit nehmen, sie beispielsweise mit der „Mind-Mapping-Methode“ analysieren. Erst wenn alle Teilbereiche erkannt sind, kann eine zufriedenstellende Entscheidung getroffen werden.

Einzelfälle dagegen können auch gut an Mitarbeiter delegiert werden, um sich selbst zu entlasten. Eine Führungskraft, die zu viele Entscheidungen selbst trifft, arbeitet ineffektiv. Die Kunst des Führens von Menschen besteht darin, Aufgabenbereiche auch zu delegieren.

Prioritäten setzen mithilfe der ABC-Analyse

Ebenfalls sollten sich Führungskräfte bei jedem auftretenden Problem die Frage stellen, ob es der A-, B- oder C-Sparte angehört. A-Probleme werden von der Führungskraft gelöst. B-Probleme sind wichtig, aber nicht dringend. Sie können oftmals ebenfalls delegiert oder auf später verschoben werden. C-Probleme sollten generell delegiert werden. Weniger wichtige und wenig dringende Aufgabenstellungen werden dagegen in die Ablage oder den Papierkorb verschoben. So schafft sich die Führungskraft Zeitfenster, um innerhalb einer bestimmten Zeit die wirklich wichtigen Probleme zu lösen.

Quelle: Pro Firma 10/2009, S. 76 - 79
 

Dieser Artikel ist Teil 10 von 12 der Serie

Die Mitarbeiter, die im Unternehmen beschäftigt sind, zählen heute zum Erfolgsfaktor Nummer eins. Gerade in Bezug auf die Arbeitszeit wird jedoch häufig Schindluder getrieben. Es finden sich dabei insbesondere zwei Extreme, die immer wieder auftreten. Einerseits sind das ständige Überstunden und Mehrarbeit. Diese führen langfristig gesehen zum Burn-Out-Syndrom. Außerdem ist bereits seit dem Zweiten Weltkrieg aus Studien klar, dass mehr als acht Stunden täglicher Arbeit zu erheblichen Leistungsdefiziten führen.

Das andere Extrem ist der Leerlauf. Wird die Arbeitszeit nicht effektiv organisiert, kommt es zu Leerlaufzeiten. Die Mitarbeiter langweilen sich und täuschen Beschäftigung vor, um den Arbeitsplatz nicht zu verlieren. Dauerhaft führt dies zu Unzufriedenheit und Stress, was letztlich im „Bore-Out“ enden kann.

Die Arbeitszeitmodelle

Um beiden Varianten aus dem Wege zu gehen, steht Unternehmen eine ganze Reihe verschiedener Arbeitszeitmodelle zur Verfügung. Das bekannteste Modell ist die Teilzeit, wobei hierunter nicht nur die Halbtagsstelle, sondern jede Form von Arbeitszeitverkürzung verstanden wird. Eine andere Variante, die bereits seit den 1960er Jahren bekannt ist, ist die Gleitzeit. Es wird eine Kernzeit festgelegt, in der Anwesenheitspflicht besteht. Den Beginn und das Ende der Arbeit können die Mitarbeiter aber selbst bestimmen und schaffen sich so mehr zeitliche Flexibilität.

Des Weiteren gibt es die Funktionszeit. Bei diesem Modell muss eine bestimmte Abteilung innerhalb eines bestimmten Zeitraums funktionstüchtig sein. Hierbei muss jedoch auf eine korrekte Zeiterfassung geachtet werden. Das Jobsharing bietet weitere Möglichkeiten, die Arbeitszeit zu gestalten. Hierbei teilen sich mehrere Mitarbeiter eine Stelle und können private Angelegenheiten erledigen, da sie sich mit dem zweiten oder dritten Mitarbeiter absprechen können, wer wann arbeitet.

Die Wahl des richtigen Arbeitszeitmodells

Um sich für das richtige Arbeitszeitmodell im eigenen Unternehmen zu entscheiden, sollten die Mitarbeiter mit einbezogen werden. Eine Befragung lässt die Wünsche und Hoffnungen der Mitarbeiter erkennen und diese können mit in die Auswahl einfließen.

Auch die Unternehmensziele müssen bei der Wahl berücksichtigt werden. Nach einer entsprechenden Einführungsphase muss eine Kontrolle durchgeführt werden. Anhand der Zufriedenheit der Mitarbeiter, sowie der Leistungen selbiger kann erkannt werden, ob sich das Unternehmen für das richtige Arbeitszeitmodell entschieden hat.

Quelle: Pro Firma 09/2009, S. 68 - 71
 

Die Lohnpfändung ist eines der beliebtesten Vollstreckungsmittel, wenn es um offene Forderungen geht. Gläubiger nutzen die Pfändung des Gehalts sehr gerne, da sie damit bessere Erfolge erzielen können, als es bei einer Kontopfändung der Fall wäre. Jedoch sollte hierbei beachtet werden, dass bestimmte Pfändungsfreigrenzen gelten.

Diese Grenzen müssen in jedem Fall eingehalten werden; der Arbeitnehmer erhält den Anspruch auf den so ermittelten Mindestbetrag für sein Einkommen. Der Mindestbetrag ergibt sich aus der Tabelle in § 850 c ZPO. Er muss in der Regel vom Arbeitgeber ermittelt werden.

Die Pfändung flattert ins Haus

Damit eine Pfändung des Lohns oder Gehalts eines Mitarbeiters möglich wird, muss der Gläubiger zunächst eine titulierte Forderung erwirken. Erst dann kann er die Lohnpfändung, von der auch bei Pfändung eines Gehalts die Rede ist, beantragen. Dafür muss jedoch die Adresse des Arbeitgebers des Schuldners bekannt sein.

Diesem geht dann ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, kurz PfÜB, zu. In diesem Beschluss ist genau aufgeschlüsselt, welchen Betrag der Gläubiger fordert und dass dieser direkt vom Lohn oder Gehalt einbehalten und an den Gläubiger ausgezahlt werden muss. Durch den PfÜB wird ein Verbot ausgesprochen, das volle Arbeitsentgelt an den Arbeitnehmer zu zahlen. Tut der Arbeitgeber dies dennoch, wird er gegenüber dem Gläubiger schadensersatzpflichtig. Dann muss der betreffende Betrag nochmals an den Gläubiger überwiesen werden.

Bei der Pfändung Auskunft geben

Ebenfalls ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Gläubiger mitzuteilen, ob er die Forderung anerkennt und bereit ist zu zahlen. Des Weiteren muss er dem Gläubiger mitteilen, ob andere Ansprüche gegen den Lohn des Arbeitnehmers bestehen und welche Ansprüche dies sind. Werden diese Mitteilungen nicht vorgenommen, kann der Arbeitgeber wiederum schadensersatzpflichtig gegenüber dem Gläubiger werden.

Zudem ist zu beachten, dass immer der Gläubiger, der die erste Pfändung eingereicht hat, auch als Erster zu bedienen ist. Kommt eine Lohnabtretung dazu, dann ist diese mitunter noch bevorzugt zu behandeln. Das ist immer dann der Fall, wenn die Lohnabtretung vor der ersten Pfändung datiert ist. Wenn sich Arbeitgeber unsicher sind, was gerade bei kleinen Unternehmen oder Gründern der Fall sein dürfte, die sich mit der Materie bisher noch recht wenig beschäftigen mussten, sollte juristische Hilfe in Anspruch genommen werden. Gerade bezüglich der Prioritäten ist dies oftmals sinnvoll.

Quelle: http://cms.ihksaarland.de

Hin und wieder wird jeder Selbstständige eine Kündigung formulieren müssen. Hierbei gibt es einige Grundregeln, die für alle Kündigungsschreiben gelten, andere wiederum, die nur bei bestimmten Vertragsverhältnissen zur Anwendung kommen. Wer sich unsicher ist, wie die richtige Kündigung aussieht, sollte sich ein Muster Kündigungsschreiben ansehen. Diese sind fast immer von Rechtsanwälten auf ihre Rechtswirksamkeit hin überprüft worden und können somit auch für den eigenen Bedarf genutzt werden.

In jeder Kündigung müssen Name und Anschrift beider Vertragsparteien enthalten sein. Das Datum, an dem die Kündigung verfasst wurde, ist ein ebenso wichtiger Bestandteil, was genauso für das Textfeld gilt. In diesem muss genau erläutert werden, welcher Vertrag gekündigt wird, zu welchem Termin dieser gekündigt wird und bei fristlosen Kündigungen, warum der Vertrag aufgelöst werden soll. Handelt es sich um eine Kündigung beim Telefonanbieter oder eines Zeitschriftenabonnements, sind zusätzlich die Vertrags- und Kundennummer zu berücksichtigen. Hier sollte auch eine evtl. bestehende Einzugsermächtigung widerrufen und eine schriftliche Bestätigung der Kündigung angefordert werden.

Muster Kündigungsschreiben für Arbeitnehmer

Wer dagegen aus welchen Gründen auch immer Arbeitnehmer kündigen will, sollte sich hierbei umso mehr auf ein Muster Kündigungsschreiben verlassen. Denn gerade im Bereich dieser Vertragsverhältnisse kommt es immer wieder zu unwirksamen Kündigungen aufgrund falscher Formulierungen.

Als Selbstständiger und Gründer müssen Sie beachten, dass Sie eine fristlose Kündigung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilen können. Diesem müssen in der Regel auch entsprechende Abmahnungen der Mitarbeiter vorausgegangen sein. Sie müssen die Kündigung in jedem Fall begründen.

Wenn Sie eine fristgemäße Kündigung aussprechen wollen, müssen Sie ebenfalls den Grund dafür angeben. Verlassen Sie sich hier auf anwaltlich geprüfte Muster Kündigungsschreiben. Denn diese bewahren Sie vor einem Streit vor dem Arbeitsgericht, bei dem Arbeitgeber oft verlieren, weil sie bestimmte Formvorschriften nicht eingehalten haben.

Wenn Arbeitnehmer kündigen

Erhalten Sie dagegen eine Kündigung von Ihrem Arbeitnehmer, haben Sie kein Recht auf eine Begründung, sofern die Kündigung fristgemäß erfolgt. Nur wenn eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird, muss der Arbeitnehmer diese begründen. Zumeist wird auch er sich auf die Muster Kündigungsschreiben stützen. Prüfen Sie jedoch, ob beispielsweise die fristlose Kündigung tatsächlich gerechtfertigt ist. Mitunter können Sie hiergegen widersprechen, so dass die Kündigungsfrist eingehalten wird und Sie die Chance haben, Ersatz zu finden.

Quellen: http://www.rechtsanwalt-friedrichshain.de

Dieser Artikel ist Teil 8 von 12 der Serie

Mitarbeiter sind die wichtigsten Ressourcen eines Unternehmens, was viele Unternehmen heute bereits erkannt haben. Um sie jedoch zu fördern und zu fordern, bedarf es mehr als nur Feedback- und Zielgesprächen. Denn insbesondere der Ort, an dem sich die Mitarbeiter den größten Teil des Tages aufhalten, also der Arbeitsplatz, spielt eine entscheidende Rolle.

Die richtige Arbeitsplatzgestaltung – Input von Führungskräften

An erster Stelle steht dabei die Zusammenarbeit zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern. Der Vorgesetzte kann seine Mitarbeiter mittels Ressourcen positiv unterstützen. Das bedeutet, dass alle wichtigen Arbeitsmittel für die ausgeübte Tätigkeit zur Verfügung stehen und in einer hohen Qualität bereit gestellt werden. Auch Unterlagen und Informationen, die für den betreffenden Bereich von Bedeutung sind, sollten nicht außen vor gelassen werden.

Weiterhin sollten Führungskräfte ihre Unterstützung anbieten, also für alle betrieblichen Fragen jederzeit zur Verfügung stehen. Sie sind dafür verantwortlich, dass der erhoffte Termin des Mitarbeiters bei der Geschäftsleitung in Ordnung geht, aber genauso, dass die Mitarbeiter mit Problemen zu ihnen kommen können.

Das Design ist ebenfalls entscheidend für die Arbeitsplatzgestaltung. Hierbei kommt es darauf an, dass klare Anweisungen gegeben werden, dass der Arbeitsplatz in einem ergonomischen und ansprechenden Design eingerichtet ist, in dem sich die Mitarbeiter wohl fühlen.

Anthropometrische und physiologische Arbeitsplatzgestaltung

Bei dieser Variante geht es darum, den Arbeitsplatz auf die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter auszurichten. Hierzu zählen etwa verstellbare Tischplatten, Fußstützen und ähnliches.

Ebenfalls spielt die physiologische Arbeitsplatzgestaltung eine wichtige Rolle. Insbesondere das Klima, die Schadstoffe und die Beleuchtung sind hierbei von Belang. Beleuchtungskörper müssen flimmerfrei sein und sollten wenigstens 500 Lux Leistung für einfache Büros bieten. Die klimatischen Bedingungen sind so zu gestalten, dass es weder zu kalt noch zu warm wird.

Psychologische und informationstechnische Arbeitsplatzgestaltung

Die psychologische Arbeitsplatzgestaltung zielt darauf ab, ein angenehmes Arbeitsumfeld zu bieten. Dabei kann schon mit Pflanzen, mit einem Radio oder ansprechenden Wandfarben ein kleines Wunder erreicht werden. Beruhigende oder anregende Farbtöne sorgen für ein besseres Arbeitsklima. Bei monotonen Tätigkeiten kann ein Radio leise im Hintergrund laufen.

Bei der informationstechnischen Arbeitsplatzgestaltung geht es darum, den Mitarbeitern Hardware zur Verfügung stellen, die den Anforderungen gerecht wird. Es muss sicher gestellt werden, dass Messinstrumente mit einem Blendschutz ausgestattet sind, um sie besser ablesen zu können. Auch einfach zu bedienende Software fällt in diesen Bereich.

Quelle: Pro Firma 07/08/2009, S. 68 - 71
 

Dieser Artikel ist Teil 5 von 12 der Serie

In Unternehmen kommt es mit Mitarbeitern von Zeit zu Zeit zu Problemen. Diese können sich unterschiedlich äußern, je nachdem, was passiert ist. Doch gerade, wenn Mitarbeiter wegen wiederholter Krankheit, Verspätungen oder einer Minderleistung stets auffallen, dann ist es an der Zeit, ein offenes Gespräch mit dem Mitarbeiter zu führen.

Dabei gilt, dass ein kritisches Mitarbeitergespräch gründlich vorbereitet werden sollte. Ein passender Termin und Ort sind zu finden. Ebenfalls sollte dem Mitarbeiter das Gespräch bereits mit Nennung des Grundes dafür bekannt gegeben werden. Denn so hat er auch eine Chance, sich darauf vorzubereiten.

Die Vorbereitung des Gespräches

Zunächst einmal muss die Führungskraft das Problem identifizieren und nach dessen Kern suchen. Danach folgt die klare Definition des Problems. Hier hilft es, Fragen zu stellen und sich daraus einen Gesprächsleitfaden zu entwickeln. Dabei sollten die Aufgaben des Mitarbeiters betrachtet werden sowie dessen Verhalten. Auch seit wann das Problem entsteht, ist entscheidend. Ebenfalls sollten mögliche Gründe für die Entstehung gefunden werden. Wichtig ist, die Kritik nicht auf den Menschen zu übertragen, sondern auf dessen Arbeit.

Danach können Ziele definiert werden, die vom Mitarbeiter erwartet werden. Eine Änderung des Verhaltens etwa bis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sollte diese Veränderung nicht stattfinden, sind ebenfalls Konsequenzen festzulegen. Sie sollten zum einen nach dem Zeitpunkt und zum anderen nach der Art der Konsequenz festgelegt werden.

Das Gespräch

Im Gespräch selbst sollten Vorgesetzte darauf achten, das Wissen aus Feedback-Gesprächen zu nutzen. So wirken positive und wertschätzende Formulierungen anregend für das Gespräch. Sinnvoll ist es auch, dem Mitarbeiter Fragen zu stellen, etwa ob er ein Problem sieht, seit wann es besteht und worin die Gründe dafür liegen.

Nachdem man eine gemeinsame Basis gefunden und das Problem gemeinsam definiert hat, sollten nur die möglichen Lösungsansätze diskutiert werden. Wünsche können formuliert werden, mit einem klaren Zeitfenster. Und auch die Konsequenzen sollten dargestellt werden, sie sollen keine Bedrohung darstellen, aber klar machen, dass die Situation ernst ist.

Alle Ergebnisse des kritischen Mitarbeitergesprächs sollten zudem schriftlich festgehalten werden, um bei späteren Gesprächen oder etwaigen Konsequenzen darauf zurückgreifen zu können.

Quelle: Pro Firma 06/2009, S. 76 - 79
 

Sie fragen sich, was es mit Ideenmanagement auf sich hat? Dann fehlt in Ihrem Unternehmen offensichtlich noch eine wichtige Variable der Mitarbeitermotivation. Ihre Mitarbeiter strotzen nur so vor Ideen über Möglichkeiten, wie in Ihrem Unternehmen Prozesse gestrafft und damit Geld gespart werden kann. Und das ist ja nur logisch: Denn wer sollte einen Arbeitsprozess schon besser beurteilen können als der Mitarbeiter, der ihn tagtäglich durchlebt und danach arbeitet?

Leider haben viele Führungskräfte aufgehört, ihren Mitarbeitern wirklich zuzuhören. Wenn diese auf ihre Verbesserungsvorschläge keine Taten folgen sehen, hören sie irgendwann auf, welche zu machen.

Das Mitarbeiterpotential nutzen

Viele große Unternehmen haben den Trend hin zum Ideenmanagement erkannt und sind auf diesen Zug aufgesprungen. In vielen Unternehmensbereichen konnten bereits Ideen umgesetzt werden, durch die Millionen von Euro eingespart werden konnten.

Die Unfallversicherung VBG berichtet, dass eine einzige Idee eines Mitarbeiters eine Ersparnis von rund 300.000 Euro in die Kassen spülte. Die Ideencoaches des Unternehmens stellen zunehmend fest, dass den Mitarbeitern nicht primär an der ausgesetzten Prämie gelegen ist. Viele sind schon damit zufrieden, dass sie für ihre gute Idee Anerkennung erhalten. So lässt sich die Motivation der Mitarbeiter steigern und dabei kann das Unternehmen auch noch Geld sparen.

Was ist Ideenmanagement?

Das Ideenmanagement ging aus dem in den 90er Jahren bekannten betrieblichen Vorschlagswesen hervor. Es ist nicht nur in der Lage, Kosten einzusparen, sondern optimiert gleichzeitig Prozesse und verbessert die Qualität der Produkte und Dienstleistungen. Im Zentrum stand früher der Gedanke, dass der Mitarbeiter für eine umsetzbare Idee eine finanzielle Prämie erhalten sollte.

Während man jedoch früher darauf wartete, dass Ideen eingingen, setzt man beim Ideenmanagement eher auf eine aktive Beteiligung des Unternehmens. So sprechen die Ideencoaches gezielt einzelne Mitarbeiter darauf an, ob sie Ideen für die Verbesserung ihrer Arbeitsbereiche haben. Ideenmanagement sollte heutzutage Teil einer modernen Arbeitsumgebung sein.

Quelle: Sicherheitsreport 4/2009 (Magazin der VBG), S. 45

 

Dieser Artikel ist Teil 7 von 12 der Serie

Mitarbeiter sind heute der wichtigste Erfolgsfaktor für Unternehmen. Dass dies die Arbeitgeber mittlerweile erkannt haben, zeigt sich an der deutlich veränderten Wertschätzung den Mitarbeitern gegenüber. Doch nicht nur auf Seiten des Arbeitgebers hat sich das Bild gewandelt, auch Arbeitnehmer stellen heute andere Anforderungen an ihren Job, als es noch vor einigen Jahren der Fall war.

Natürlich steht das Gehalt nach wie vor an erster Stelle, denn mit einer beruflichen Tätigkeit will sich ein Jeder seinen Lebensunterhalt verdienen. Doch immer wichtiger werden weitere Faktoren. Darunter ist ein sicherer Arbeitsplatz zu finden. Der Anreiz zeigt sich durch langfristige Arbeitsverträge und lange Kündigungsfristen. Auch wollen immer mehr Mitarbeiter durch ihre Arbeit den Kontakt zu anderen Menschen wahren und durch ihre Arbeit Anerkennung erhalten. Die Selbstverwirklichung ist ebenfalls ein wichtiger Faktor, der bei der Arbeit erfüllt werden muss.

Die richtige Förderung

Um Mitarbeiter also richtig zu fördern, muss zunächst einmal geprüft werden, aus welchem Grund sie arbeiten gehen. Lassen sich die Mitarbeiter in einer der oben genannten Gruppen wiederfinden, dann kann mit einfachen Mitteln eine Förderung der Leistungsbereitschaft erzielt werden. Menschen, die vor allem den gesellschaftlichen und sozialen Status während der Arbeit genießen, also das Miteinander mit anderen Menschen, sollten mehr in Teamprojekte einbezogen werden. Kundenkontakte und Großraumbüros können diese Mitarbeiter fördern.

Wer in der Gesellschaft anerkannt werden will, wird Wert auf Macht und Statussymbole legen. Ein Firmenwagen, ein geschäftliches Handy, mehr Verantwortung – mit diesen Mitteln lassen sich Führungskräfte motivieren. Wer sich dagegen selbst verwirklichen will – meistens also Künstler und Forscher, die etwas bewegen wollen – dem sollte ein gewisser Freiraum zugestanden werden. Mit einem gut ausgestatteten Arbeitsplatz und den notwendigen Freiräumen steigt die Motivation dieser Mitarbeiter sehr.

Für Abwechslung sorgen

Viele Mitarbeiter leisten nach aktuellen Studien nur „Dienst nach Vorschrift“. Sie sind weder mit dem Unternehmen, noch mit ihrer beruflichen Tätigkeit besonders verbunden, die „innere Kündigung“ ist oft schon erfolgt. Befragt man diese Personen, warum sie unmotiviert sind, ist fast immer etwas von einer eintönigen Arbeit zu hören. Zu viele Routinetätigkeiten und zu wenige Herausforderungen werden als großes Problem angesehen.

Um dem entgegenzuwirken, gilt es, die Mitarbeiter nicht nur zu fördern, sondern auch, sie zu fordern. Hierbei kommen insbesondere das Job-Enrichment, das Job-Enlargement und die Job-Rotation in Frage. Beim Job-Enrichment werden zeitweise weitere Aufgaben übertragen. So kann der Mitarbeiter beispielsweise zusätzlich zu den normalen Tätigkeiten eine Kundenbefragung durchführen und erhält somit Abwechslung. Beim Job-Enlargement werden dem Mitarbeiter dauerhaft weitere Aufgaben übertragen. Er muss mehr Verantwortung übernehmen, fühlt sich dadurch aber auch besser gefordert. Bei der Job-Rotation dagegen werden verschiedene Prozesse durchlaufen, die ebenfalls wichtig sind, um mehr Abwechslung zu erhalten.

Quelle: Pro Firma 05/2009, S. 84 – 87
 

Dieser Artikel ist Teil 6 von 12 der Serie

Die Mitarbeiter eines Unternehmens gelten immer häufiger als deren wichtigster Erfolgsfaktor. Die Ressource Mensch wird also auch künftig weiter an Bedeutung gewinnen. Dies zeigt insbesondere der bereits heute bestehende Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt, der sich in den nächsten Jahren noch dramatisch verschlimmern wird. Um dem aus dem Wege zu gehen, ist die Personalentwicklung entscheidend. Denn diese sorgt nicht nur für mehr Effizienz und Produktivität, sondern genauso für eine bessere Motivation der Mitarbeiter.

Die Bedarfsanalyse

An erster Stelle für die erfolgreiche Personalentwicklung steht eine Bedarfsanalyse. Hierbei muss einerseits beachtet werden, dass ein Mitarbeiter nicht unbegrenzt Wissen aufnehmen kann, dass viel Wissen bereits in den Mitarbeitern schlummert und dieses nur noch heraus geholt werden muss. Nachdem festgestellt wurde, welche Mitarbeiter wie entwickelt und weiter gebildet werden sollen, folgt der zweite Schritt.

Die Planung der Ziele und Maßnahmen

Im zweiten Schritt geht es um die Planung der Ziele, die mit der Personalentwicklung erreicht werden sollen. Das kann eine Verbesserung der sozialen Kompetenzen bei Führungskräften sein, um einen besseren Führungsstil zu sichern oder eine Vertiefung von Fachwissen bestimmter Mitarbeiter in einem bestimmten Tätigkeitsfeld.

Als nächstes werden die Maßnahmen zur Personalentwicklung geplant. So müssen die Mitarbeiter benannt werden, die an einer Fortbildung teilnehmen sollen, die Dauer und der Ort dieser Fortbildung müssen festgelegt werden und auch Kostenaspekte sollten mit einfließen. Denn Mitarbeiter, die an der Personalentwicklung teilnehmen, fallen zunächst einmal für ihre eigentliche Tätigkeit aus.

Die Durchführung der Maßnahmen

Im nächsten Schritt werden die geplanten Maßnahmen durchgeführt. Hierbei sollte auf verschiedene Punkte geachtet werden. Wenn etwa die persönlichen Ziele der Mitarbeiter mit berücksichtigt werden, dann fördert dies in vielen Fällen die Bereitschaft, mehr und besser zu lernen. Auch Workshops, die sich über mehrere Tage erstrecken, sind sinnvoll.

Hierbei sollte auf effektive Lernmethoden zurückgegriffen werden. Wissen, welches man nur hört, wird nur zu 20 Prozent behalten. Wer das Wissen, das vermittelt werden soll, sehen kann, behält bis zu 30 Prozent davon im Gedächtnis. Beim Hören und Sehen werden es gar 40 Prozent. Wenn die Mitarbeiter selbst Wissen erarbeiten und es vorstellen, bleiben bis zu 70 Prozent haften und wenn das vermittelte Wissen direkt angewendet wird, bleiben bis zu 90 Prozent davon erhalten.

Die Erfolgskontrolle

An letzter Stelle steht die Erfolgskontrolle, denn diese ist ja das entscheidende Ziel der Personalentwicklung. Ermittelt werden kann die Erfolgskontrolle über einen Soll-Ist-Vergleich, über eine Messung der Produktivität, die gesteigert wurde, über Verhaltensänderungen der Mitarbeiter am Arbeitsplatz oder auch über Befragungen. In diesen geben die Mitarbeiter selbst an, wie sinnvoll für sie die Fortbildung war oder nicht. Zusätzlich kommen bestimmte Kennzahlen wie Qualität oder Lernwert als Erfolgskontrolle in Frage.

Quelle: Pro Firma 04/2009, S. 76 - 79
 

Dieser Artikel ist Teil 4 von 12 der Serie

Ursprünglich entstammt der Begriff Feedback, der heute aus nahezu keinem Unternehmensalltag mehr wegzudenken ist, aus der Kybernetik und bedeutet so viel wie Rückkoppelung. Im Allgemeinen wird Feedback heute eher als Rückmeldung über bestimmte Verhaltensweisen oder Leistungen angesehen. Es besteht immer aus dem Feedback geben und dem Feedback nehmen. Meist wird das Feedback vom Vorgesetzten an den Mitarbeiter gegeben und von diesem angenommen.

Insbesondere in Unternehmen sind regelmäßige Feedback-Gespräche von besonderer Bedeutung. Einerseits können diese Mitarbeiter motivieren, andererseits kann so frühzeitig Fehlentwicklungen im Unternehmen vorgebeugt werden. Feedback kann sowohl positiv als Lob, als auch negativ in Form von Kritik, geäußert werden. In jedem Fall kommt es bei einem Feedback-Gespräch auf verschiedene Faktoren an.

Feedback immer zeitnah geben

Feedback sollte nach Möglichkeit immer zeitnah gegeben werden. Es wird zwar angestrebt, feste Termine für Feedback-Gespräche mit den Mitarbeitern zu setzen, allerdings darf darunter die Spontanität nicht leiden. Denn oftmals lässt sich ein kleines Lob auch im Vorbeigehen aussprechen, wird es erst Wochen später ausgesprochen, so ist der Bezug zur zugrunde liegenden Handlung nicht mehr nachvollziehbar, das Feedback verfehlt seine Wirkung.

Internes und externes Feedback

Wenn Vorgesetzte ihren Mitarbeitern Feedback geben, dann wird dies als internes Feedback bezeichnet. Gleiches gilt, wenn Mitarbeiter ihren Vorgesetzten ein Feedback, beispielsweise über deren Führungsqualität, geben sollen. Letztere Variante ist jedoch nur selten möglich und sollte auch sehr vorsichtig behandelt werden.

Externes Feedback liegt dagegen vor, wenn Pressemeldungen oder Zeitungsartikel über ein Unternehmen erscheinen. Ebenfalls können Kundenbeschwerden oder ein Lob des Kunden als externes Feedback bezeichnet werden. In jedem Fall sollte externes Feedback ernst genommen werden, um notwendige Änderungen durchführen zu können.

Feedback-Gespräche

Die Feedback-Gespräche sollten sorgfältig vorbereitet werden. In größeren Unternehmen wird hierbei auch ein Beurteilungsbogen angefertigt. Dieser beinhaltet die einzelnen Aufgaben des betreffenden Mitarbeiters, die anhand eines Bewertungsschemas bewertet werden. Anhand des Bogens wird dann das Feedback-Gespräch geführt.

Wichtig ist es, den richtigen Ort und den passenden Zeitpunkt für das Feedback-Gespräch zu finden. Es muss ausreichend Zeit eingeplant werden, um auch die Sicht des Mitarbeiters und seine Stellungnahme zum Feedback zu hören. Ebenfalls sollte insbesondere bei kritischem Feedback ein Vier-Augen-Gespräch stattfinden. Denn alles andere würde den Mitarbeiter verletzen. Zu Beginn des Gesprächs sollte etwas Positives stehen, der Feedback-Geber sollte mit Ich-Botschaften arbeiten. Dabei muss sachlich argumentiert werden. Ebenfalls sollte nachgefragt werden, wie das Gegenüber den Sachverhalt sieht. Forderungen für Änderungen sollten nicht gestellt werden, diese sollten besser als Wünsche formuliert werden.

Quelle: Pro Firma 03/2009, S. 76 - 79
 

Dieser Artikel ist Teil 3 von 12 der Serie

Häufig werden in Unternehmen Ziele vereinbart, die sich in zwei große Gruppen unterscheiden lassen: einerseits die Sachziele und andererseits die Entwicklungsziele. Erstere Ziele dienen vorrangig dazu, ein bestimmtes Arbeitsergebnis zu erreichen. Die Entwicklungsziele hingegen sollen den Mitarbeiter fördern und motivieren, indem eine Qualifikation oder ähnliches als Ziel festgelegt wird.

Die festgelegten Ziele setzen sich dabei aus der Orientierungs- und der Leistungsfunktion zusammen. Anhand der Orientierungsfunktion erhält der Mitarbeiter Vorgaben zu den finanziellen Mitteln, zeitlichen oder räumlichen Vorgaben. In der Leistungsfunktion dagegen geht es um motivierende Impulse.

Die SMART-Formel

Bei der Zielvereinbarung sollte die SMART-Formel angewendet werden. Sie steht für

  • S  pezifisch
  • M  essbar
  • A  nspruchsvoll
  • R  ealistisch
  • T  erminiert

Spezifisch bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sämtliche Ziele klar definiert werden, so dass der Mitarbeiter möglichst keine Interpretationsspielräume erhält. Außerdem müssen die Ziele schriftlich festgehalten werden, um auch später nachvollziehen zu können, welche Ziele vereinbart wurden.

Ebenfalls sollten die Ziele messbar sein. Hier helfen quantitative Angaben oder Kennzahlen, die deutlich nachvollziehbar sein müssen. Größen, wie Umsatz, Gewinn oder Reklamationsraten sind hierbei gute Indikatoren, um das Erreichen des Ziels zu messen. Weiterhin müssen die Ziele anspruchsvoll sein. Dem Mitarbeiter muss klar werden, dass er sich für die Erreichung der Ziele anstrengen muss. Sein persönlicher Einsatz ist hier gefragt. Eine realistische Zielsetzung ist ebenfalls von besonderer Bedeutung. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass die Mitarbeiter weder unter-, noch überfordert werden. Auch Termine sollten stets vorgegeben werden. Sind keine klaren Zeitpunkte nennbar, eignen sich die Angaben bestimmter Ergebnisse oder Erfolge.

Das Problem der Messbarkeit

Obwohl die SMART-Formel in vielen Bereichen sinnvoll ist, gibt es auch Ziele, die kaum nach dieser vereinbart werden können. Dies gilt insbesondere für nicht messbare Ergebnisse, wie beispielsweise die Zielvorgabe „Ohne Kundenunzufriedenheit“. Hierbei sollten entsprechende Kennzahlen eingeführt werden, um solche Ziele dennoch korrekt vereinbaren zu können. Bei dem Ziel „erfolgreicher Projektabschluss“, kann vereinbart werden, dass Teilziele gesetzt oder das gesamte Projekt zu einem bestimmten Termin abgeschlossen wird.

Zwischengespräche und Abschlussgespräche

Das so genannte Statusgespräch ist eine Art Zwischenbilanz. Dabei wird kurz dargestellt, inwieweit die Ziele bereits erreicht wurden oder welche Fragen und Probleme bei der Zielerreichung auftreten. Wichtig ist ein solches Gespräch immer, um Fehler frühzeitig zu erkennen und beheben zu können.

Im Abschlussgespräch dann wird festgestellt, ob das Ziel erreicht wurde. Hier kommt es dann auch zur Zusage einer Sonderzahlung oder eines Gutscheines, je nachdem, welche Leistungen für das Erreichen der Ziele festgelegt wurden.

Quelle: Pro Firma 02/2009, S. 68 - 71
 

Dieser Artikel ist Teil 2 von 12 der Serie

Früher oder später kommt es wohl in jedem Unternehmen dazu, dass neues Fachpersonal benötigt wird. Doch bevor über eine Neueinstellung diskutiert wird, sollte erst einmal überlegt werden, ob eine Einstellung überhaupt notwendig ist. Viele kurzfristige Engpässe, wie etwa eine Inventur, lassen sich einfach mit Mehrarbeit und Urlaubsverschiebungen des Stammpersonals ausgleichen. Denn die Kosten für Personal machen doch einen recht großen Anteil der gesamten betrieblichen Kosten aus.

Die richtige Personalbeschaffung

Ist die Entscheidung gefallen, dass tatsächlich ein neuer Mitarbeiter benötigt wird, geht es an weitere Fragen. So stellt sich die Frage, ob der Mitarbeiter befristet oder unbefristet eingestellt wird und wo gesucht werden soll. Es muss ebenfalls klar sein, welche Anforderungen an den neuen Mitarbeiter gestellt werden.

Daraus ergeben sich verschiedene Möglichkeiten. Die einfachste, weil schnellste Möglichkeit, ist die interne Suche. Hierbei wird aus dem Pool der bereits vorhandenen Mitarbeiter ausgewählt, sofern diese sich auf die interne Stellenausschreibung bewerben. Der Vorteil ist, dass der Mitarbeiter das Unternehmen und dessen Prozesse bereits kennt, sich also leichter einarbeiten kann. Nachteile entstehen eventuell durch ein verschlechtertes Betriebsklima aufgrund der Missgunst durch Kollegen. Auch neigen interne Mitarbeiter zur „Betriebsblindheit“, so dass wichtige Innovationen und neue Ideen nicht zustande kommen.

Die andere Möglichkeit ist die externe Personalbeschaffung. Hierbei können Stellenanzeigen geschaltet werden, was ein aktives Vorgehen bedeutet oder es kann die passive Mitarbeitersuche vonstatten gehen. Dabei werden Bewerbungsprofile auf den öffentlichen Stellenmärkten durchforstet oder eine Anfrage bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt. Bei Stellenanzeigen ist das AGG zu beachten, es darf also keine Anzeige nur auf ein Geschlecht ausgerichtet sein oder ein bestimmtes Alter fordern.

Die Schritte der Personalauswahl

Nachdem die ersten Bewerbungen eingegangen sind, lohnt sich eine Vorauswahl. Diese sollte zunächst anhand der Bewerbungsunterlagen stattfinden. Sie sollten auf Vollständigkeit, aber auch auf Sauberkeit geprüft werden.

In großen Unternehmen folgen dann gewöhnlich Einstellungstests, die sich bei kleinen Unternehmen aufgrund des erhöhten Aufwands jedoch kaum lohnen. Hier ist ein persönliches Gespräch besser geeignet, um den Bewerber kennen zu lernen. Eine Probearbeit kann beiden Seiten helfen, sich besser einzuschätzen und sollte nach Möglichkeit genutzt werden. Die sofortige Zusage eines geeigneten Bewerbers im Vorstellungsgespräch sollte hingegen nicht erfolgen. Vielmehr sollte hier ein Termin vereinbart werden, zu dem die Entscheidung fällt. Somit wissen beide Seiten, woran sie sind und das Unternehmen trifft keine vorschnelle Entscheidung.

Quelle: Pro Firma 01/2009, S. 68 - 71
 

Dieser Artikel ist Teil 1 von 12 der Serie

Heute möchten wir mit einer kleinen Serie beginnen, die die Personalarbeit von verschiedenen Seiten beleuchtet. Beginnen wir mit der Betrachtung der Personalabteilung im Unternehmen und wie sie sich in der Vergangenheit entwickelt hat, sowie in der Zukunft entwickeln wird.

Entwicklung der Personalarbeit

Noch vor etwa 50 Jahren hat kaum ein Unternehmen eine eigene Personalabteilung unterhalten. Es gab lediglich Lohnbüros. Die Personalarbeit bestand darin, die Löhne und Gehälter zu berechnen, Arbeitsverträge aufzusetzen und beim Ausscheiden eines Mitarbeiters die notwendigen Unterlagen hierfür zu erstellen. Die Personalarbeit war also eher eine nachgelagerte betriebliche Tätigkeit, die nur in speziellen Fällen zu handeln hatte. Heutzutage kann eine ganze Abteilung durchweg mit der Personalarbeit ausgelastet werden.

Heute sehen die Unternehmen jedoch ihre Mitarbeiter nicht mehr nur als Produktionsfaktor, sondern vielmehr als Wertschöpfungsfaktor, dessen Management entsprechend gut organisiert sein will. Die Personalarbeit besteht heute deshalb zu einem großen Teil auch aus betrieblichem Denken und Handeln, das langfristig angelegt sein muss.

Die Gründe für die Wandlung

Gründe für die Wandlung der Personalarbeit gibt es viele. Zum einen ist das enorme Wissen zu sehen, das heute vorliegt. Hat sich der Wissensstand zwischen 1800 und 1900 verdoppelt, geschah das Gleiche im Zeitraum von 1900 bis 1950 und dann schon wieder von 1950 bis 1960. Heute verdoppelt sich der Wissensstand ungefähr alle vier Jahre, was einen entsprechenden Informationsfluss bedingt, der von der Personalabteilung organisiert werden muss, um allen Mitarbeitern ausreichend Wissen zur Verfügung zu stellen.
Ebenfalls haben sich die Kontaktmöglichkeiten dank Internet, Telefon und Fax deutlich vermehrt, es kann und muss schneller reagiert werden, so dass neue Mitarbeitertypen gefragt sind. Durch die internationale Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen und einem steigenden Wettbewerb, steigt auch der Wettbewerb um geeignete Fachkräfte.

Nicht zuletzt haben sich auch die Werte gewandelt: heute werden andere Anforderungen an den Arbeitsplatz gestellt, als noch vor wenigen Jahren. Zudem gibt es eine demografische Entwicklung, die die Personalabteilung beschäftigt. Denn künftig werden die Belegschaften der Unternehmen immer älter. Der viel beschworene Fachkräftemangel wird sich im Laufe der nächsten Jahre durchsetzen. Die Arbeitsplätze müssen auch für ältere Menschen entsprechend eingerichtet und passende Arbeitszeitmodelle dafür entwickelt werden.

Auch die kulturellen Unterschiede zwischen den Mitarbeitern sind zu beachten und fordern eine unterschiedliche Motivation selbiger. Diese Aufgaben gehören ebenfalls zu den Kernfunktionen einer gut funktionierenden Personalabteilung.

Quelle: Pro Firma 12/2008, S. 92 - 94
 

Wenn es darum geht, neue Mitarbeiter einzustellen, werden viele Unternehmer unsicher. Denn die Bewerbungsmappe alleine sowie ein einzelnes Vorstellungsgespräch reichen oft nicht aus, um sich zu entscheiden. Die Unternehmer kennen den Arbeitsuchenden noch nicht und wissen ebenso wenig, ob die Chemie zwischen beiden Parteien stimmt. Um dennoch eine Chance zu erhalten, den Arbeitnehmer im Betrieb kennen zu lernen, lohnt sich ein „Einführungsverhältnis".

Nicht zu verwechseln ist ein solches „Einführungsverhältnis" oder auch Schnuppertage mit dem Probearbeiten. Denn hier geht es lediglich um das gegenseitige Kennen lernen von Arbeitnehmer und -geber. Der Arbeitnehmer sollte in dieser Zeit keine betrieblich notwendigen Arbeiten verrichten, schon gar nicht selbstständig. Denn dann entstünde wiederum eine Sozialversicherungspflicht. Besser ist es, den potenziellen neuen Mitarbeiter durch den Betrieb zu führen, ihm die Abläufe zu zeigen und seinen vielleicht neuen Kollegen vorzustellen.

Besondere Vorteile der Schnuppertage

Insbesondere die anderen Mitarbeiter werden dem „Neuen" gegenüber aufgeschlossener sein, wenn sie an der Entscheidungsfindung des Chefs beteiligt sind. So werden die Mitarbeiter, die künftig einen neuen Kollegen bekommen sollen, auch mit der Betreuung während der Schnuppertage beauftragt. In den meisten Fällen wird der Arbeitgeber nach Ablauf der Schnuppertage ein Feedback von den anderen Mitarbeitern einholen. So lässt sich schnell erkennen, ob die Chemie stimmt und alle bereit sind, mit dem potenziellen neuen Mitarbeiter zusammen zu arbeiten.

Das Versicherungsrecht nicht vergessen

Besonders wichtig sind bei den Schnuppertagen die versicherungsrechtlichen Belange. Vor Eingehen des „Einführungsverhältnisses" sollte Rücksprache mit der Berufsgenossenschaft oder der Bundesagentur für Arbeit genommen werden, ob der Bewerber im Unternehmen versichert ist.

Ebenfalls sollten sich Unternehmer nachweisen lassen, dass eine private Haftpflichtversicherung vorhanden ist. Denn kommt es während der Schnuppertage zu einem Schaden im Betrieb, verursacht durch den Bewerber, zahlt dessen private Haftpflichtversicherung. Dies ist darin begründet, dass es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis wie beim Probearbeiten handelt.

Quelle: Pro Firma 05/2009, S. 46/47

Vielen Unternehmen ist es zu unsicher, sich für einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu entscheiden, da hier eine große Verantwortung eingegangen wird. Soll auf einen befristeten Arbeitsvertrag zurück gegriffen werden, muss erst einmal geklärt werden, welche Art der Befristung in Frage kommt. Zum einen gibt es den zeitbefristeten Arbeitsvertrag. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag, der über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen wird. Wird das Enddatum erreicht, läuft der Vertrag aus, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Die Zweckbefristung

Beim zweckbefristeten Arbeitsvertrag wird hingegen im Vertrag ein Zweck festgehalten. Der Arbeitsvertrag endet erst dann, wenn das Ereignis bzw. der Zweck erreicht wird. Als Beispiel kann man sich einen längerfristig erkrankten Mitarbeiter vorstellen. Ein anderer Mitarbeiter wird nun zweckbefristet eingestellt. Wird der vorherige Mitarbeiter wieder gesund, endet der zweckbefristete Arbeitsvertrag. Allerdings muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mindestens zwei Wochen vorher schriftlich informieren.

Dauer von Befristungen

Grundsätzlich können befristete Arbeitsverträge nur maximal zwei Jahre lang abgeschlossen werden, sofern kein Sachgrund vorliegt. Ebenfalls ist es möglich, bei einem bestehenden Sachgrund den befristeten Vertrag mehrfach zu verlängern. Die Rede ist hier von der Kettenbefristung.

Allerdings ist dabei Vorsicht geboten, denn oftmals entscheiden Arbeitsgerichte bei der Kettenbefristung, dass eigentlich ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorliegt. Die letzte Befristung wird somit nicht anerkannt.

Quelle: Profil (IKK) 01/2009, S. 9

Der Abschluss von befristeten Arbeitsverhältnissen ist heutzutage mehr als üblich. Häufig dienen sie auch als verlängerte Probezeit, da sich beide Vertragspartner so bis zu zwei Jahre lang nicht auf ein festes Arbeitsverhältnis festlegen müssen. Außerdem wird dadurch der deutsche Kündigungsschutz ausgehebelt. Im Folgenden erfahren Sie die wichtigsten Regelungen, die für befristete Arbeitsverträge gelten.

Voraussetzungen für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages

Damit ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen werden darf, muss es einen sachlichen Grund dafür geben. Möglich wäre hier beispielsweise die Vertretung eines anderen Mitarbeiters während Krankheitszeiten oder während der Elternzeit. Weitere Sachgründe ergeben sich aus § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Dazu gehören beispielsweise auch die Mitarbeit an einem zeitlich begrenzten Projekt oder die befristete Übernahme eines Auszubildenden nach bestandener Ausbildung.

Eine Befristung ohne Sachgrund ist ebenfalls bis zur maximalen Dauer von zwei Jahren möglich, sofern zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht zuvor schon einmal ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Daran kann sich eine weitere Befristung mit Sachgrund anschließen, jedoch keine weitere sachgrundlose Befristung.

Art der Befristung

Man kann eine Befristung auf zweierlei Arten abschließen. Entweder man vereinbart einen ganz bestimmten Tag, an dem das Arbeitsverhältnis enden soll (z. B. 31. Dezember 2010). Oder man bestimmt ein Ereignis, das zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt (z. B. Rückkehr des erkrankten Mitarbeiters).

Im ersteren Fall endet das befristete Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass eine Kündigung erforderlich wäre, zum vereinbarten Zeitpunkt. Beim zweiten Fall steht der Beendigungszeitpunkt nicht definitiv fest. Man spricht hier von einer Zweckbefristung. Damit der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, rechtzeitig zu reagieren, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zuvor anzukündigen. Wenn der ersetzte Mitarbeiter die Arbeit nicht wieder aufnimmt, muss der Arbeitgeber den Befristeten dennoch weiter beschäftigen, da das beendigende Ereignis dann nicht eingetreten ist.

Vorzeitige Beendigung

Das Gesetz sieht beim befristeten Arbeitsvertrag die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung nicht vor. Dieses Recht muss ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Unberührt bleibt davon natürlich das Recht zur fristlosen Kündigung. Ebenso kann das befristete Arbeitsverhältnis jederzeit durch einen Aufhebungsvertrag im beiderseitigen Einvernehmen gelöst werden.

Schriftformerfordernis

Einen Arbeitsvertrag kann man nicht mündlich befristen. Die Befristung muss zwingend schriftlich festgehalten werden. Ist dies nicht der Fall, kann der Arbeitnehmer eine Entfristungsklage erheben und es entsteht automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, wenn er Recht bekommt. Die Bedingungen müssen bereits vor Arbeitsantritt schriftlich niedergelegt werden. Sobald der Arbeitnehmer zum ersten Mal gearbeitet hat, würde sonst sofort ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen.

Wenn ein Arbeitnehmer nach dem Ende seines befristeten Arbeitsverhältnisses weiterarbeitet und der Arbeitgeber dies duldet, entsteht ebenfalls ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses

Wenn eine Befristung verlängert werden soll, gilt die Regelung des Schriftformerfordernisses analog. Die neue Befristung muss vor dem Arbeitsantritt nach Ende der ersten Befristung schriftlich vereinbart worden sein.

Eine Befristung kann bis zu dreimal verlängert werden, solange man die Höchstdauer von zwei Jahren nicht überschreitet. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, entsteht wiederum ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Befristung bei älteren Mitarbeitern

Arbeitnehmer, die älter als 52 Jahre sind, können auch länger als zwei Jahre befristet werden. Der EuGH hat dabei entschieden, dass Befristungen bis zu fünf Jahre möglich sind. Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Arbeitnehmer vor der Einstellung mindestens vier Monate lang arbeitslos war.

Entfristungsklage

Sofern der Arbeitnehmer das Gefühl hat, dass die Befristung seines Arbeitsverhältnisses unzulässig war, so kann er eine Entfristungsklage anstrengen. Hierfür muss er spätestens innerhalb von drei Wochen nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitsgericht eine Klage auf Feststellung eines unbefristeten Arbeitsvertrags erheben. In der Praxis enden solche Entfristungsklagen häufig mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gegen die Zahlung einer angemessenen Abfindung an den Arbeitnehmer.

Bei der Beantwortung dieser Frage werden die meisten Unternehmer sicherlich den Faktor des Geldes an erster Stelle sehen. Dies ist aber laut der Akademie-Studie „Leadership und Leistung in deutschen Unternehmen" des Personalmanagement-Unternehmens K und K aus Jena ganz anders. 98,9% der Befragten entscheiden sich für das „Führungsverhalten des Vorgesetzten“ als wichtigstes Kriterium der Motivation von Arbeitnehmern. Daneben sind „Spaß an der Arbeit“ mit 84,6%, dem "eigenständigen Arbeiten" (74,6%) sowie „einer guten Zusammenarbeit“ mit 50,9% für die Befragten ebenfalls relevante Gesichtspunkte.
Quelle: Personalmanagement-Unternehmens K&K aus Jena