Dieser Artikel ist Teil 3 von 4 der Serie

Sobald Sie sich für den Erwerb einer Photovoltaikanlage interessieren, bekommen Sie es mit mehr oder weniger qualifizierte Vertreter der Herstellerfirmen zu tun. Mit bunten Prospekten und einer positiven Vergleichsrechnung soll der Interessierte von den Vorzügen und im Endeffekt vom Kauf der Photovoltaikanlage überzeugt werden. Mit diesem Artikel wollen wir eine Vergleichsrechnung anstellen um zu sehen, ob sich der Betrieb einer Photovoltaikanlage nach der Kürzung der Einspeisevergütung noch lohnt.

Vereinfachtes Beispiel unter optimalen Bedingungen

Nicht jede Dachfläche hat die optimale Neigung oder eine unverschattete Südrichtung. Treffen diese Faktoren bei Ihnen zu, ist die Leistung der Anlage geringer und dadurch entsprechend auch der Ertrag. In unserem Beispiel gehen wir von optimalen Bedingungen aus.

Eingangsdaten

Die Leistung einer Photovoltaikanlage wird in der Einheit Kilowatt Peak (kWp) angegeben. Eine 1 kWp Photovoltaikanlage entspricht einer benötigten Dachfläche von 9-10 m² bei einer Leistung von ca. 800 kWh.

Die Installation einer 10 kWp Photovoltaikanlage erfolgt in 7/2010 auf dem Dach eines Einfamilienhauses. Der gesamte Strom wird eingespeist, einen Selbstverbrauch schließen wir für das Beispiel aus.

Anschaffungspreis

Je nach Hersteller liegt der Anschaffungspreis pro ein kWp bei rund 3.000,- Euro netto, die 10 kWp Anlage kostet somit 30.000,- Euro netto. Planungs- und Montagekosten, und die Kosten für Zusatzmaterial wie Halterungen, Zähler und Wechselrichter sind im Angebotspreis bereits berücksichtigt.

Betriebskosten

Typischerweise rechnet man als Betriebskosten mit rund einem Prozent des Anschaffungspreises. Im gezeigten Beispiel können Sie daher mit jährlich 300,- Euro (30.000 Euro x 1 Prozent) Betriebskosten rechnen. Mit dieser rechnerischen Pauschale sind Versicherungen, Wartung und andere eventuelle Störungen abgedeckt.

Einspeisevergütung

Die Vergütung beträgt laut dem EEG für ab 1. Oktober 2010 pro kWh 32,88 Cent. Diese Vergütung wird konstant für 20 Jahre gezahlt. Bei 10 kWp werden unter idealen Bedingungen in Mitteldeutschland im Jahr 8.000 kWh (10 kWp x 800 kWh) Strom produziert. Damit wird ein Umsatz von 2630,40 Euro (8.000 kWh x 0,3288 Euro ab dem 1.10.2010) pro Jahr erzielt.

Leistungsabschwächung

Solaranlagen produzieren in den Folgejahren durch Leistungsabschwächung immer ein bisschen weniger Strom. Prozentual geht man im Allgemeinen von 0,25 Prozent weniger Leistung pro Jahr aus. Diese Abschwächung müssen Sie bei der Finanzierung berücksichtigen, da sich der Ertrag entsprechend vermindert.

Finanzierung

Da sehr viele Komponenten bei der Finanzierung berücksichtigt werden müssen, ist selbst mit einer Modellrechnung nur ein ungefährer Wert zu ermitteln. Die Stiftung Warentest hat einen Onlinerechner entwickelt, hier können Sie die notwendigen Daten nach dem oben aufgeführten Beispiel eingeben. Zusammengefasst in einer Tabelle ist dann ablesbar, ob sich Ihre Investition über den Zeitraum von 20 Jahren lohnt oder nicht.

Hier geht es zum Onlinerechner: Solarrechner der Stiftung Warentest

Mit dem Onlinerechner können Sie die verschiedenen Finanzierungsszenarien durchrechnen. Angefangen von einer Vollfinanzierung bis hin zu keinem Fremdkapitalbedarf. Die Zinshöhe nach Ablauf der Zinsbindungsfrist, die Laufzeit des Kredits sowie die Auszahlungshöhe kann je nach wirtschaftlicher Situation angepasst werden. Im Beispiel sind wir von einer Kreditsumme von 15.000 Euro mit einer Laufzeit von 20 Jahren ausgegangen.

Hinweis: die monatliche Tilgung wird nicht als Ausgabe bei der Gewinnermittlung bzw. bei der Einkommensteuer berücksichtigt. Nur die gezahlten Zinsen stellen eine berücksichtigungsfähige Ausgabe dar.

Einkommensteuer

Auf den Gewinn aus der Solaranlage muss Einkommensteuer gezahlt werden. Der Onlinerechner berücksichtigt eine pauschale Steuer, die sich je nach den persönlichen Verhältnissen nach oben oder unten ändern kann.

Ergebnis

Nach unserer beispielhaften Rechnung unter optimalen Bedingungen wird jährlich ein Gewinn erzielt. Nach 20 Jahren ist die Anlage bezahlt und produziert auch noch weiterhin Strom. Jedoch kann heute niemand beurteilen, wie hoch die Einspeisevergütung in 20 Jahren sein wird oder ob die Einspeisung überhaupt noch vergütet wird.

Von einer Vollfinanzierung der Anlage ist eher abzuraten, da die Eigenkapitalrendite dann einen Verlust ausweist. Berücksichtigen sollten Sie in jedem Fall die äußeren Bedingungen, wie eine mögliche Verschattung der Anlage und die Dachneigung. Hier liegen die größten Gefahren für eine Leistungsabschwächung und damit einem geringeren Ertrag als prognostiziert.

Im letzten Teil unserer Serie wollen wir auf die Auswirkung des Betriebs einer Photovoltaikanlage auf ein bereits bestehendes Gewerbe oder Nebengewerbe eingehen.

Als Alternative zum Bankkredit bieten sich private Darlehen geradezu ideal an. Dabei ist zu beachten, dass auch hier einige Stolpersteine warten. In aller Regel werden private Darlehen im Familien- und Freundeskreis in Anspruch genommen, aber auch Kunden können Sie ansprechen. Es gilt aber immer, dass Sie einige wichtige Punkte beachten, bevor Sie ein solches privates Darlehen in Anspruch nehmen.

Schriftliche Verträge nicht zwingend, aber sinnvoll

Gerade im Familien- und Freundeskreis vertraut man sich häufig blindlings. Auf schriftliche Vertragsfixierungen wird oftmals verzichtet. Die schriftliche Form für den Darlehensvertrag ist auch vom Gesetzgeber nicht zwingend vorgeschrieben, wenn dieser zwischen zwei Privatpersonen abgeschlossen wird, was regelmäßig dann der Fall ist, wenn der Gründer sein Geschäft noch nicht eröffnet hat.

Dennoch empfiehlt es sich, die wichtigsten Vertragsbestandteile schriftlich zu fixieren. Hierzu zählen insbesondere die Höhe des Darlehens, die Höhe der Verzinsung, die Rückzahlungsmodalitäten und der Tag der Auszahlung.

Steuerrechtliche Aspekte beachten

Auch bei privaten Darlehen werden in der Regel Zinsen vereinbart. Wichtig ist, dass diese Einkünfte Kapitalvermögen darstellen und dementsprechend in der Steuererklärung vermerkt werden müssen. Kommt es hingegen zu einer Schenkung innerhalb der Familie, so sollten Erbschafts- und Schenkungssteuer beachtet werden, die hierbei anfallen. Zwar gibt es Freigrenzen, doch sind die gesetzlichen Regelungen sehr kompliziert und umfangreich, sodass es sinnvoll ist, einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Beteiligungen an Unternehmen

Neben dem privaten Darlehen kann auch eine Beteiligung am Unternehmen eine sinnvolle Alternative zu den Bankdarlehen darstellen. Hierbei sollten jedoch die Geldgeber umfassend über die Geschäftsidee informiert werden, um sich ein Bild machen zu können, ob die Idee wirtschaftlich tragfähig ist. Ebenso wichtig ist es zu entscheiden, ob die Beteiligung als stille Beteiligung erfolgt oder ob der Geldgeber an den Entscheidungen im Unternehmen beteiligt wird.

Beteiligungen können zudem oft als Eigenkapital in das Unternehmen eingebracht werden, ebenso wie vor der Gründung abgeschlossene Darlehen. In beiden Fällen steigt somit die Eigenkapitalquote an, sodass es Banken oft leichter möglich ist, zusätzlich einen Kredit zu gewähren.

Vorteile bei privaten Krediten und Beteiligungen

Private Darlehen und Beteiligungen aus dem näheren Umfeld des Gründers bieten zudem einige Vorteile. Sollte es einmal zu einem finanziellen Engpass kommen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die privaten Kreditgeber eine großzügige Lösung für den Darlehensnehmer vereinbaren. Eine Stundung der Raten oder eine Senkung selbiger sind keine Seltenheit.

in Anlehnung an: Starting Up, Juni/Juli/Aug 10, S. 44-47

Bei vielen Businessmodellen ist ein Auto ein unverzichtbares Fortbewegungsmittel. Bei einigen Gründungen wie z.B. einem Logistik-Dienstleister oder einem Pizza-Service sogar Kern des gesamten Konzepts. Neben der Wahl der Fahrzeugklasse sollte man sich als Gründer fragen, ob es ein Neuwagen sein muss oder ob es nicht auch ein Gebrauchter tut. 

Gebrauchtwagen sind meist zu wesentlich günstigeren Konditionen zu bekommen und werden zum Start des Business erstmal Ihren Zweck erfüllen. Angst vor häufigen Reparaturen muss dabei keiner haben. Gerade kleinere Reparaturen kann man mit etwas Geschick häufig selber erledigen. Die Versorgung mit Ersatzteilen, vor allem mit Verschleißteilen, ist dabei nicht nur bei den gängigsten Modellen wie Golf, Smart, Scudo, Sprinter & Co. sehr gut. Ein Autoteile-Preisvergleich wie Carmio macht es Ersatzteile-Suchenden leicht, die richtigen Teile zu günstigen Preisen zu finden – so lassen sich beim Kauf von Ersatzteilen bis zu 70 Prozent sparen. Außerdem gibt es auf dem Portal Anleitungen, wie man kleinere und größere Reparaturen selbst durchführen kann. Diese Schritt-für-Schritt-Anleitungen helfen beim Do It Yourself – Schrauben und sagen auch, welches Werkzeug benötigt und welche Autoteile gleich mit gewechselt werden sollten. 

Dem gegenüber steht die Herstellergarantie bei einem Neuwagen. Hier scheint man zunächst ein Mal vor weiteren Kosten geschützt zu sein. Zu beachten ist aber, dass ein Neuwagen im ersten Jahr bereits 10-15 Prozent an Wert verliert. Sobald man den Hof verlässt, hat man da eigentlich schon Geld eignebüßt. Bei Gebrauchtwagen hat man „nur“ eine Händlergewährleistung von einem Jahr, bei Reparaturen die Garantie für das Ersatzteil und die Gewährleistung für den ordnungsgemäßen Einbau von der Werkstatt. 

Noch ein Pluspunkt für einen Gebrauchtwagen: Auch ihn kann man leasen. Zum Beispiel gibt es einen VW Polo schon ab 199,- €. Was viele nicht wissen, auch Tageszulassungen und Jahreswagen gelten als Gebrauchtwagen. Beide - sowohl der Gebrauchte als auch der Neue - können als Betriebsausgaben abgeschrieben werden. 

Fazit

Wer ein bisschen handwerkliches Geschick mitbringt, kann mit einem Gebrauchtwagen bares Geld sparen. 

Wer sich selbstständig macht, hat schon genug damit zu tun, Aufträge zu akquirieren und einen festen Kundenstamm aufzubauen. Doch unerlässlich für dauerhaften Erfolg, gerade bei jüngeren Zielgruppen, ist ein überzeugender Internetauftritt. Die Suche nach Produkten und Dienstleistern beginnt bei vielen über das Netz. Die digitalen Besucher erwarten Preisinformationen, Produktabbildungen, aber auch Formulare zur direkten Kontaktaufnahme. Virtuelle Unternehmenspräsentationen und die Möglichkeit zur E-Mail-Korrespondenz werden heute auf jeder Internet-Seite erwartet.

Cyber-Kriminalität führt zu Finanz- und Imageschäden 

Doch der Bedeutungszuwachs des Internets als neuer Vertriebskanal lässt auch die Cyber-Kriminalität ansteigen. Viren, Würmer und Trojaner befallen statistisch eines von fünf Unternehmen. Die Folgen des Systemausfalls können fatal sein: Arbeit staut sich, Daten werden schwer beschädigt oder gehen verloren, Kunden springen ab. Das Resultat sind finanzielle Verluste.

Viele Selbstständige installieren daher eine kostenlose Antivirus-Software. Allerdings bietet diese, wenn überhaupt, häufig nur dann einen effizienten Schutz, wenn der Anwender erfahren genug ist, um die Einstellungen zu optimieren und anzupassen. So genannte Freeware wird den hohen Ansprüchen an betrieblicher Sicherheit meist nicht gerecht. Mit dem unzureichenden Schutz können Unternehmens- und Kundendaten ausspioniert werden, was nicht selten ebenso zu finanziellen Einbußen und einem gehörigen Imageschaden führen kann. 

Professionelle Sicherheitslösung für Existenzgründer

Kostenpflichtige Produkte dagegen sind darauf ausgelegt, den Anwender zu entlasten. Sie sind einfacher zu benutzen und ermöglichen dem Kunden zudem verschiedene Serviceleistungen. So bietet beispielsweise Sage Software (www.sage.de) in Kooperation mit Panda Security eine webbasierte Sicherheitslösung an. Das Sage Security Center (www.sage.de/security_center) richtet sich speziell an die Anforderungen von Selbstständigen, Existenzgründern und kleinen Unternehmen. 

Die Software zum Aufspüren und Entfernen von Schadprogrammen mit integrierter Firewall-Lösung schützt vor elektronischen Viren, Würmern sowie Trojanern und ist intuitiv zu bedienen. Kleinunternehmer erhalten somit den Komfort einer professionellen Sicherheitssoftware, die jedoch kein umfassendes Know-how im Bereich Datensicherheit voraussetzt. Zudem nimmt das Sage Security Center Sicherheits- und Produktaktualisierungen regelmäßig und ohne manuellen Aufwand über die Internetverbindung vor. Ein weiterer Vorteil: Kunden erhalten ganzjährig telefonische Unterstützung sowie einen so genannten Managed Service. Bei diesem Angebot übernehmen die Support-Mitarbeiter die Einrichtung der individuellen Einstellungswünsche des Anwenders. Ein Service, den kostenlose Programme nicht bieten können. So ist sichergestellt, dass sich ein umfassender Netzwerkschutz nicht mehr zu Lasten der eigentlichen Aufgaben auswirkt.

Weitere Infos unter: www.sage.de/security_center

Autorin: Anne Draeger

In Zeiten des Internetbooms gibt es zahlreiche soziale Netzwerke, welche viele Leute miteinander verknüpfen. Aber wie sieht es mit den Netzwerken der Investoren und den Start-ups aus? Wer kennt hier wen und was für eine Rolle spielt das Vertrauen? Die Antwort findet man in der folgenden Studie.

Aufbau der Studie

Um die Verbindungen der deutschsprachigen VC-Szene zu analysieren, verwendet man die Methode der Netzwerkanalyse. Die Investoren werden als Knoten und die Co-Investments als Verbindung definiert. Wenn zwei VCs gemeinsam ein Start-up finanziert haben, wird eine Verbindung gesetzt. Je mehr Start-ups gemeinsam finanziert wurden, desto stärker ist die Verbindung. Daraus resultiert der Grundgedanke, dass sich zwei VCs aus Verhandlungen für die gemeinsame Finanzierung eines Start-ups kennenlernen. Es wurden allerdings nur VCs berücksichtigt, welche in technologiebasierte Start-ups investieren.

Resultate der Analyse

Bei der Netzwerkanalyse fallen die großen Vernetzungsdifferenzen zwischen den Akteuren auf. Einige Akteure sind sehr stark vernetzt, während dies bei anderen kaum der Fall ist. Das Kontaktnetzwerk weist eine mittlere Netzwerkdichte auf. Also rund die Hälfte der möglichen Verbindungen zwischen den Akteuren kommen zustande.

Bei der Positionierung im Netzwerk gibt die Centrality Auskunft, wie leicht die Erreichbarkeit der Akteure im ganzen Netzwerk ist. Ist die Centrality bei einem Akteur größer, desto mehr Verbindungen zu unterschiedlichen Akteuren unterhält er. Der European Founders Fund (EFF) (75 % der möglichen Verbindungen) zählt zu den zentralsten Akteuren des Netzwerkes. Gefolgt von Tiburon (71 % der möglichen Verbindungen) und Holtzbrinck Ventures (61 % der möglichen Verbindungen).

Die Betweenness gibt Auskunft, welche Macht die Akteure in ihrem Netzwerk haben. Sie errechnet sich aus der Anzahl der Verbindungen, die über den Akteur laufen. Hier steht Tiburon und EFF mit 56 Prozent an erster Stelle, gefolgt von Holtzbrinck Ventures mit 50 Prozent. Eine hohe Betweenness deutet darauf hin, dass Informationen meistens über die Akteure fließen.

Implikation der Vernetzung

Die bloße Vernetzung gibt noch keine Auskunft über die Auswirkungen, welche eine solche Vernetzung auf die Investitionsentscheidung hat. Daher wurden Interviews mit fünf VCs aus der Netzwerkanalyse durchgeführt. Im Mittelpunkt standen die zentralen Fragen, wie soziale Kontakte der Akteure ihre Investitionsentscheidung beeinflussen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Co-Investement zustande kommt.

Die Interviews zeigen, dass die sozialen Netzwerke für die VC-Praxis von großer Bedeutung sind. Das Vertrauen bei Investitionsentscheidungen spielt eine sehr große Rolle, wobei Vertrauen sich in zwei Formen unterscheidet. Die erste Form des Vertrauens ist das Systemvertrauen, das auf Reputationseffekten durch die Überschaubarkeit der Branchen basiert. Hier gehen die VCs davon aus, dass der Co-Investor kein Interesse daran hat, zu betrügen. Die zweite Form des Vertrauens ist das persönliche Vertrauen. Es basiert auf den persönlichen Kontakten der VCs. Dieses Vertrauen ist losgelöst vom Systemvertrauen und entwickelt sich mit den wiederholten persönlichen Kontakten mit den Netzwerkpartnern. Somit kann gesagt werden, dass persönliches Vertrauen von sozialen Netzwerken ein entscheidender Faktor beim Entstehen eines Deals mit einem Co-Investment ist.

Quelle: Venture Capital Magazin 06/2009, S. 38 - 39
 

Dank Fremdfinanzierung konnten Private Equity Investoren Firmen im Verhältnis von 4 : 1 (Fremdkapital : Eigenkapital) kaufen. Das heißt, man konnte für 1 Milliarde USD eine Firma im Wert von 5 Milliarden USD kaufen. Funktionieren kann das wie folgt: Die Banken gewähren niedrige Zinsen und großzügige Kreditvergaben mit immer komplexeren Finanzierungsstrukturen. Dies führt zu einem Missverhältnis zwischen Eigenkapital und Fremdkapital, welches zu Lasten der betroffenen Unternehmen geht, in dem sie für die Tilgung der Zinsen aufkommen müssen. Daraus ergibt sich, dass die Unternehmen den Cashflow nicht mehr nutzen konnten und daraus basiert das Prinzip des Zusammenbruchs des US-Häusermarktes.

Negatives Image belastet

In Zeiten der Finanzkrise haben die Banken die Zügel gespannt, wenn es um die Vergabe von Krediten geht. Wenn Banken überhaupt noch Kredite vergeben, dann zu ganz anderen Konditionen. Private Equity Gesellschaften sehen momentan keine Existenzmöglichkeiten auf dem Börsenmarkt. Auch Kunden mit Neuinvestierungen sind schwer zu finden. Diese ziehen eher bereits getätigte Investitionen wieder zurück. Für die Zukunft müssen die Private Equity Gesellschaften ihre Restriktionen schärfen und einen großen Teil der Geschäftsmodelle anpassen.

Umdenken ist notwendig

Private Equity Gesellschaften in Deutschland verfolgen nicht die großen börsennotierten Unternehmen, sondern sind vielmehr an mittelständischen Unternehmen interessiert. Dies kommt aber nicht von irgendwoher. Bei KMU finden Investoren hoch qualifizierte und engagierte Fachkräfte. Dies sind die besten Voraussetzungen, um eine möglichst hohe Rendite zu erzielen. Ob diese Unternehmen in Zukunft auf die Investoren zurückgreifen, ist noch nicht geklärt. Auch Unternehmen, welche Managementwechsel vorhaben oder expandieren wollen, werden wohl nur auf PEG zurückgreifen, wenn das nötige Vertrauensverhältnis vorhanden ist. Dass die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Private Equity Gesellschaften funktioniert, sind vernünftige Finanzierungsstrukturen und eine aktive Beteiligung der Private Equity Manager notwendig. Das primäre Ziel ist, dass das Unternehmen den Cashflow nicht zur Tilgung der Zinsen einsetzen muss, sondern für zukünftige Investitionen zur Verfügung hat.

Mehr Eigenmittel

Damit sich das Missverhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital nicht wiederholt, müssen Private Equity Gesellschaften vermehrt wieder eigene finanzielle Mittel einsetzen. Dies schlägt zwar auf die Rendite, wird aber später den Private Equity zugutekommen. Deswegen werden Private Equity für Investoren nicht weniger interessant. Auch wenn die Rendite nicht mehr so hoch ist, bleibt die niedrige Korrelation dieser Anlage ein Hauptvorteil. Damit in Deutschland der Private Equity Markt weiterhin funktionieren, respektive wachsen kann, sind die erwähnten Neuausrichtungen zwingend.

Damit Unternehmensgründer weiterhin Interesse an Private Equity Gesellschaften haben, müssen sich diese neu strukturieren und vermehrt auf eigene finanzielle Mittel zurückgreifen, damit das Verhältnis zwischen Eigenkapital und Fremdkapital wieder ausgeglichener ist.

Quelle: Venture Capital Magazin 06/2009, S. 44 - 45
 

Private Equity Gesellschaften sind in der heutigen Zeit wichtige Partner für Unternehmer, welche für eine Firmengründung über kein oder zu wenig Eigenkapital verfügen. Dies belegen Zahlen aus einer Studie, bei der über 80 Prozent der Private Equity Gesellschaften angegeben haben, im letzen Jahr mindestens einen Unternehmenszukauf getätigt zu haben. Bei der Auswahl der Unternehmen ist es für nur gerade die Hälfte der Private Equity Gesellschaften ein Entscheidungskriterium, dass die Unternehmensstrategie Potenzial hat. Dafür hat die Qualität des Managements eine größere Bedeutung.

Untersuchungsziel

In der Zeit der Wirtschaftskrise ist auch die Finanzierung der Transaktionen mit Fremdkapital ein großes Thema. Gerade bei den Geschäftsmodellen der Private Equity Gesellschaften. Das Thema der Fremdfinanzierung ist vor allem bei Buy-out-Fonds ein Thema. Private Equity Gesellschaften verwenden bei der Finanzierung von Firmen nur gerade 40 Prozent ihres Kapitals. Dies deutet darauf hin, dass dieses Geschäftsmodell auch in Zukunft nur mit wenig Fremdkapital finanziert wird. Transaktionen von Beteiligungen zwischen Private Equity Gesellschaften (secondary Deals) sind schon immer normale Geschäfte gewesen und werden es auch in Zukunft sein. Bei fehlenden Alternativen hat das Geschäft mit dem An- und Verkauf sogar noch eine höhere Bedeutung.

Strategien der Beteiligungsgesellschaften

Für Unternehmensgründer ist es wichtig, dass sie über ein qualifiziertes Management verfügen. Denn dies spielt bei den Private Equity Gesellschaften für die zukünftige Finanzierung der Unternehmen eine große Rolle. Stufenweise Finanzierungen kommen im Venture Capital Bereich sowohl bei erfolglosen wie auch bei erfolgreichen Unternehmen zur Anwendung. Neben der Strategie Buy and Build spielen auch Portfoliobereinigungsstrategien, Restrukturierung und Verkauf eine Rolle. Im Bezug auf die Existenzerwartung wird dem Trade Sale die wichtigste Rolle zugeschrieben.

In naher Zukunft wird sich das allgemeine Marktfeld signifikant bessern, obwohl man sich hier nicht völlig einig ist. Bei den Kaufpreiserwartungen sind sich die Private Equity Gesellschaften allerdings einig. Für das nächste Jahren werden fallende Preise erwartet. Hingegen werden für die nächsten 36 Monate steigende Kaufpreise erwartet. Die Bedeutung der Private Equity Gesellschaften wird in der Zukunft noch steigen. Zumindest erwarten über 64 Prozent eine steigende Bedeutung der Private Equity Gesellschaften.

Für Unternehmensgründer stehen die Chancen also gut, dass sie in der Zukunft weiterhin auf die Private Equity Gesellschaften zählen können. Voraussetzung dafür ist allerdings ein qualifiziertes Management, klare Unternehmensziele und eine Unternehmensstrategie, die hält, was sie verspricht.

Quelle: Venture Capital 06/2009, S. 40 - 42

Dieser Artikel ist Teil 14 von 14 der Serie

Der Import aus Fernost wäre gar zu schön, wenn nicht die bei der Einfuhr in die Europäische Union fälligen Importabgaben zu Buche schlagen würden. Schon so mancher Importeur hat sich durch die gar zu günstigen Einkaufspreise leiten lassen, musst aber dann ernüchternd die einfuhrbedingten Aufschläge in Kauf nehmen, so dass der eigentlich günstige Einkaufspreis plötzlich zu einer überteuerten Shoppingtour führte.

Welche Abgaben fallen denn effektiv beim Importgeschäft an?

Zunächst sind da die Zölle. Da es sich ja hier ausschließlich um Importe aus Asien dreht, ist der EU Binnenhandel ausgenommen, denn dort gelten andere Zollbestimmungen.

Warum Zölle?

Zölle sind eine Art Schutzmechanismus für die Wirtschaft. Durch die Erhebung des Zolls, wird das einzuführende Produkt künstlich verteuert und somit an den bestehenden Markt mit den dort existierenden Preisen angepasst. Durch den Zoll soll die Einführung von ausländischer Konkurrenzware vermieden werden.

Wie wird der Zoll ermittelt?

Da jede Zollstelle innerhalb der EG über einen elektronischen Zolltarif (EZT) verfügt, ist es auch für den deutschen Zoll möglich, danach die verschiedenen Waren aus den verschiedenen Ländern einzuordnen und dem Zolltarif zu unterwerfen. Über das System lässt sich neben der Warennummer eines Produktes, die entsprechende Maßeinheit der Ware, aber auch bestehende Verbote oder Beschränkungen, Antidumpingzölle, Ausgleichszölle, Ausfuhrgenehmigungen usw. ermitteln.
Die Höhe des Zolls richtet sich vorwiegend nach dem Transaktionswert, welcher mit dem Rechnungspreis gleichzusetzen ist. Zu diesem Rechnungspreis müssen allerdings einige Positionen hinzuaddiert werden. Dazu gehören zum Beispiel Verkaufsprovisionen oder Maklerlöhne, Verpackungskosten, Lizenzgebühren, Beförderungskosten außerhalb der EU sowie Versicherungskosten. Abzuziehen sind unter Umständen separat ausgewiesene Zölle und andere EG-Abgaben oder Beförderungskosten innerhalb der EU. Somit lässt sich der anzumeldende Zollwert ermitteln. Dazu ist es erforderlich eine Zollanmeldung und gegebenenfalls ein Zusatzblatt auszufüllen. Die so angemeldete Berechnungsgrundlage für den Einfuhrzoll führt mittels des Umrechnungskurses zur Zollabgabe.

Die Informationen zum elektronischen Zolltarif können online und kostenlos unter http://auskunft.ezt-online.de/ezto/ abgerufen werden.

Die Höhe der Drittlands- und Präferenzzollsätze, Warenbeschreibungen, etwaige Beschränkungen und andere Bestimmungen stehen über das TARIC System online unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/tarhome_de.htm zur Verfügung.

Abschöpfungen

Neben dem gewöhnlichen Einfuhrzoll kann auch einer besonderer Abgabe in Form eines Zolls auferlegt werden. Diese Abschöpfungen ist z.B. spezielle für landwirtschaftliche Produkte wie und Getreide, Milch oder Zucker bei der Einfuhr in die europäische Union verbindlich. Abschöpfungen dienen der Anpassung von ausländischen Produkten an das inländische hohe Preisniveau. Dadurch sollen inländische Produzenten und Hersteller geschützt werden, so dass die ausländischen Billigprodukte nicht den inländischen Absatz gefährden.

Nationale Abgaben – die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)

Die Einfuhrumsatzsteuer als eine besondere Erhebungsform der inländischen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird aufgrund des eingeführten Warenwertes berechnet. Der Steuersatz ist mit dem im Inland geltenden Umsatzsteuersatz identisch. Als Grundlage dient in jedem Fall der Zollwert der einzuführenden Waren, welcher nach dem Zollkodex ermittelt wurde. Zu diesem Zollwert müssen bereits gezahlte Zölle sowie Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum Bestimmungsland innerhalb der Europäischen Union hinzuaddiert werden. Der sich daraus ermittelnde Endwert bildet die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer.

Die Einfuhrumsatzsteuer stellt keine steuerliche Belastung dar

Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer stellt die Einfuhrumsatzsteuer in der Tat keine steuerliche Belastung dar, da die zu zahlende Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden kann. Sie verhält sich also ebenso wie die in Eingangsrechnungen des Unternehmers ausgewiesener Umsatzsteuer. Die Einfuhrumsatzsteuer ist daher als durchlaufender Posten betriebswirtschaftlich nicht relevant.

Vereinfachend kann festgestellt werden, dass eine Einfuhrumsatzsteuerbefreiter Import vorliegt, sofern die Ware nach der EG-Zollbefreiungsverordnung aus dem Drittland zollfrei eingeführt werden kann. Darüber hinaus existiert jedoch eine Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung und weitere Verordnungen, welche vom Importe nur hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer beachtet werden sollten.

Beispiel zur Berechnung der EUSt

Ermittelter Zollwert 100.000,- EUR
zzgl. Zoll (5,0 %) 5.000,- EUR
= Einfuhrumsatzsteuerbemessungsgrundlage 105.000,- EUR
x 19% EUSt 19.950,- EUR

Verbrauchsteuern

Eine Verbrauchsteuer ist eine Steuer, welche auf den Verbrauch oder die Anwendung einer Sache erhoben wird. In der Regel handelt es sich dabei um Luxusgegenstände. Auch wenn Kaffeetrinken oder Autofahren heutzutage nicht mehr als Luxus zu verstehen ist, so ist doch die Kaffeesteuer und Mineralölsteuer eine Verbrauchsteuer. Weitere Verbrauchsteuern sind bspw.: die Alkoholsteuer, die Stromsteuer, die Tabaksteuer, aber auch die erst kürzlich eingeführte Alkopopsteuer, welche den Konsum von derartigen Getränken besteuert.

Durch die Einführung der entsprechenden Produkte oder Dienstleistungen wird eben eine derartige Verbrauchssteuer erhoben und führt zu einer künstlichen Verteuerung der entsprechenden Produkte. Dadurch unterscheidet sich der Import nicht von der inländischen Herstellung der Waren. Die Verbrauchssteuer wird also nicht nur bei der Einführung aus einem Drittland erhoben, sondern auch wenn das Produkt in Inland hergestellt werden würde. Die Verbrauchssteuer ist entsprechend bei der Einführung anzumelden und abzuführen.

Wagniskapital ist eine der beliebtesten Möglichkeiten, um an frisches Kapital zu kommen. Gerade Gründer und Start-Ups nutzen das Wagniskapital, um das eigene Unternehmen voranzubringen. Doch so schön die Idee auch klingen mag, um an dieses Kapital heran zu kommen, sind zunächst einige Hürden zu nehmen.

War es um die Jahrtausendwende, als der Internetmarkt boomte, noch ein Leichtes, einfach aufgrund einer vielversprechenden Idee an Wagniskapital zu gelangen, haben sich die Anforderungen mittlerweile deutlich verschärft. Es gilt, dass Kapitalgeber nicht nur eine Idee präsentiert bekommen wollen, sondern vielmehr ein bereits fertiges Produkt, zumindest aber einen Prototypen. Wichtig für ein erfolgreiches Gespräch, bzw. damit es erst einmal zu diesem kommt, ist eine intensive Vorbereitung auf die Investorensuche. Dabei sollten Start-ups keinesfalls überstürzt Wagniskapitalgeber ansprechen, denn nur, wenn diese im persönlichen Gespräch den Eindruck erhalten, dass man sich umfassend und intensiv mit dem eigenen Produkt beschäftigt hat, besteht die Chance auf einen weiteren Schritt.

Das Management-Team

Wagniskapitalgeber sind natürlich nicht nur daran interessiert, hohe Risiken einzugehen, sondern auch bestmögliche Renditen zu erwirtschaften. Eine entscheidende Rolle kommt dabei dem Management-Team zu. Es muss fachlich äußerst versiert sein, stressresistent und einen extrem starken Willen aufweisen, etwas zu erreichen. Auch sollte es vollständig sein. Immer wieder kommt es vor, dass das Gründerteam zwar hervorragende technische Kenntnisse und Erfahrungen im erfolgreichen Marketing hat, aber einfach ein Partner für die Zahlenbegutachtung fehlt.

Das ist zwar noch nicht das Aus für eine Finanzierung durch den Investor, er muss allerdings erkennen können, dass das Team bereit ist, sich zu erweitern und zusätzliche Leute mit ins Boot zu holen. Erst dann kann das Management-Team vervollständigt werden und die Chancen auf eine Finanzierung steigen.

Voller Einsatz für den gemeinsamen Erfolg

Ebenfalls erwarten die Wagniskapitalgeber heute, dass sämtliche Zahlen im Rahmen der Due Diligence auf den Tisch gelegt werden. Sie wollen den vollen Einsatz der Unternehmer für das gemeinsame Ziel erkennen. Dazu gehört es nicht nur, Wagniskapitalgeber zu finden, sondern genauso, Kunden zu akquirieren und Mitarbeiter zu führen. Ein regelmäßiges Reporting an den Investor muss selbstverständlich sein.

Ebenso sollten Gründer und Start-ups stets kritisch mit sich selbst umgehen und ihre eigenen Stärken und Schwächen erkennen. Wenn sie bereit sind, zu einem späteren Zeitpunkt das Management-Team nochmals zu erweitern oder sich gar aus dem Management zurückzuziehen oder stattdessen in den Aufsichtsrat wechseln, kann dies durchaus sinnvoll sein. Bekannte Beispiele, wie Larry Page und Sergey Brin von Google haben den Sinn dieser Vorgehensweise gezeigt.

Quelle: Venture Capital Magazin 10/2008, S. 40 - 41
 

Gerade Start-ups brauchen jede Menge Geld. Oftmals ist der Weg in die Selbstständigkeit nur dann zu schaffen, wenn vorab finanzielle Mittel zusammengetragen wurden. Soll jedoch ein Investor gefunden werden, muss bereits an einem anderen Punkt angesetzt werden. Denn Investoren lassen sich kaum auf noch nicht einmal gegründete Unternehmungen ein. Wichtig ist es deshalb, aus den eigenen finanziellen Mitteln wenigstens eine GmbH oder eine AG zu gründen. In diese sollten Start-ups sämtliches Know-how, Domainnamen, Patente, Lizenzen und ähnliches bereits einbringen.

Auch bei der Auswahl des Gründerteams ist eine besondere Überprüfung der einzelnen Mitglieder durchzuführen. Sie müssen sich möglichst ergänzen, so dass sämtliche Aufgaben gut übernommen werden können. Bestehen Defizite, bemerken das Investoren in der Regel recht schnell. Deshalb sollten Start-ups evtl. Änderungen oder Ergänzungen im Gründerteam gegenüber stets offen reagieren.

Businessplan - auch bei der Investorensuche das A und O

Grundlegend wollen Investoren natürlich handfeste Belege erhalten, nach denen sie eine Entscheidung treffen. An erster Stelle ist hierbei der Businessplan zu nennen. Ihm geht eine meist zwei bis drei Seiten umfassende Executive Summary voraus. Hierin wird das geplante und angestrebte Projekt kurz beschrieben.

Der Investor soll eine übersichtliche Zusammenfassung der geplanten Tätigkeiten erhalten. Wichtig ist, dass die Zusammenfassung sachlich ist und die Inhalte einer Überprüfung standhalten. Eine zu werbliche Ausdrucksweise kann Investoren schnell abschrecken. Auch Berater in den Bereichen Finanzierung, Buchhaltung, Patente und Vertrieb sollten bereits vorhanden sein. Das macht auf Investoren einen professionelleren Eindruck.

Die richtige Auswahl und Ansprache der Investoren

Start-ups sollten zunächst eine so genannte „Longlist" erstellen. Auf dieser werden alle in Frage kommenden Investoren aufgelistet. Daraus ergibt sich im nächsten Schritt die „Shortlist", die nur noch die Investoren beinhaltet, bei denen eine Aussicht auf tatsächliche Finanzierung besteht. Am besten erarbeitet das Gründerteam die „Shortlist" gemeinsam mit seinen Beratern.

Sofern einer der Investoren über einen Dritten angesprochen werden kann, der das Gründerteam empfiehlt, sollte diese Möglichkeit genutzt werden. Im ersten Kontakt wird nur die Executive Summary übersandt, erst auf Nachfrage sollte der Businessplan vorgelegt werden.

Der Zeitfaktor und die Verträge

Wichtig ist auch, dass Start-ups ausreichend Zeit für die Investorensuche einplanen. Vom Erstkontakt bis zur endgültigen Finanzierung vergeht im Regelfall ein halbes Jahr. Der Vorgang kann beschleunigt werden, wenn die Due Diligence bereits vorhanden ist und jederzeit vorgelegt werden kann. Auch sollten Start-ups nach Möglichkeit auf selbst aufgesetzte Verträge setzen, die Verhandlungsvorteile bringen. Die Kosten werden somit schnell amortisiert.

Quelle: Venture Capital Magazin 10/2008, S. 38 - 39
 

Dieser Artikel ist Teil 12 von 14 der Serie

Bevor einzuhaltende Einfuhrgenehmigungen, Lizenzen, Verbote und andere Beschränkungen im Mittelpunkt stehen, sollten zumindest einige Begriffe grundlegend definiert und erklärt werden. Dazu gehören insbesondere die Begriffe Import oder Einfuhr. Die Experten trennen bei den genannten Begrifflichkeiten in Länder oder Territorien, in welche entsprechende Produkte eingeführt, importiert oder verbracht werden sollen.

Warenverkehr innerhalb der EU-Länder

Solange Unternehmen innerhalb der Europäischen Union Handel betreiben und Waren über europäische Grenzen hinweg kaufen oder verkaufen, spricht der Fachmann von Handelsgeschäften im EU – Binnenmarkt. Dabei ist der Begriff Import eher nicht zu verwenden, sondern wird durch den "Eingang", "Bezug" oder "Erwerb" ersetzt. Der Binnenhandel zieht nicht zwangsläufig die Abwicklung von Zollformalitäten nach sich. Aufgrund der Regelungen innerhalb der EU-Länder sind also diese bürokratischen Hindernisse ausgeschaltet worden. Der Unternehmer muss allerdings die Vorschriften der Umsatzsteuer beim innergemeinschaftlichen Erwerb beachten. Darüber hinaus müssen auch statistische Angaben des Intrahandels abgegeben werden.

Warenverkehr außerhalb der EU-Länder

In diesem Fall werden Waren aus so genannten Drittländern in die europäische Union eingeführt. In diesem Fall wird dieser Warenverkehr auch Import bezeichnet. Im Außenhandel oder Extrahandel sind nach wie vor die Zollabfertigung und andere Vorschriften zu beachten.

Einfuhrgenehmigungen und Einfuhrlizenzen

Nicht alle Produkte können bedenkenlos und ohne Anmeldungen, Genehmigungen oder Lizenzen in die europäische Union oder speziell nach Deutschland eingeführt werden. Dies verbieten zum einen europäische Sicherheitsstandards, welche in Zeiten von Attentaten und Terrorismus überarbeitet wurden oder in naher Zukunft überarbeitet werden müssen. Diese Regelungen dienen nicht zuletzt der inländischen Bevölkerung, den Arbeitern und Angestellten an den Flughäfen oder anderen Verkehrsknotenpunkten. Zum Anderen sind derartige Einfuhrgenehmigungen oder Einfuhrlizenzen auch zum Schutz der inländischen Wirtschaft gedacht. Dieser Schutzmechanismus kommt vor allem in der Textilbranche oder dem Bekleidungssektor zum Tragen. Diese Wirtschaftszweige unterliegen einer besonderen Schutzwürdigkeit, so dass der europäische und insbesondere der deutsche Gesetzgeber Billigprodukte aus dem fernen Osten vom inländischen Markt fern halten muss, um inländische Verkaufspreise und somit das inländische Lohnniveau aufrecht erhalten zu können.

Zu den einfuhrbeschränkten Branchen zählt auch die Stahlindustrie sowie einige Produkte der chemischen Industrie, aber auch diverse Haushaltsprodukte und Gebrauchsgegenstände. Für oben genannte Erzeugnisse und Waren muss der Importeur zur Einfuhr eine Genehmigung vor der Einfuhr einholen. Alternativ kann auch ein Überwachungsdokument vorgelegt werden. Auch der Nachweis des Herstellungsortes bzw. des Ursprungs der Waren und Produkte kann erforderlich werden. Dazu ist ein so genanntes Ursprungszeugnis vorzulegen. Welche Waren und Produkte bei der Einfuhr beschränkt werden, wird regelmäßig im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist in Deutschland für entsprechende Genehmigungsverfahren und für Ausschreibungen für die Waren der gewerblichen Wirtschaft zuständig. Produkte aus dem land- und forstwirtschaftlichen Bereich und einige Waren der Nahrungsmittelindustrie unterliegen einer bestimmten Einfuhrlizenzpflicht. Für deren Genehmigung ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verantwortlich.

Eine Erleichterung für geringfügige Waren ohne oder nur mit geringwertiger wirtschaftlicher Bedeutung (z. B. Proben oder Muster) können Vereinfachungen oder Erlasse der Dokumentationspflicht erhoben werden, wenn derartige Artikel nicht für den Handelsverkehr importiert werden.

Wichtige Internetadressen:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung www.ble.de 
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de

 Ob ein Import nun genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig ist, entscheidet im Wesentlichen das Außenwirtschaftsrecht. Danach sind Einfuhren aus Drittländern in die Europäische Union / Deutschland grundsätzlich genehmigungsfrei zulässig. Lediglich für einige Güter existieren Beschränkungen, welche direkt mit dem betreffenden Land ausgehandelt bzw. für dieses Land festgelegt wurden. Zu diesem Zweck existiert eine Einfuhrliste, welche entsprechende Waren und Güter enthält. Diese Informationen sind im elektronischen Zolltarif (EZT) enthalten und können online und kostenlos unter http://auskunft.ezt-online.de/ezto/ abgerufen werden.
   
Die Höhe der Drittlands- und Präferenzzollsätze, Warenbeschreibungen, etwaige Beschränkungen und andere Bestimmungen stehen über das TARIC System online unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tarchap?Lang=DE zur Verfügung.

Das Ursprungszeugnis

Einige Waren aus dem Nicht Europäischen Ausland verlangen den Nachweis ihrer Herkunft bzw. des Ursprungs. Wenn der Gesetzgeber ein derartiges Ursprungszeugnis verlangt, muss der Importeur eine Art Geburtsurkunde für die zu importieren Waren bereitstellen. Die Notwendigkeit des Ursprungszeugnis ist ebenfalls aus der Einfuhrliste zu entnehmen. Weitere Informationen zum Ursprungszeugnis kann jede Industrie- und Handelskammer erteilen. In den meisten Fällen hat das Zielland über die Notwendigkeit eines derartigen Zeugnisses zu entscheiden. Das Ursprungslandzeugnis wird in den meisten Ländern von der zuständigen IHK oder der Außenhandelskammer erstellt.

Verbote und Beschränkungen

Anders als wirtschaftliche Beschränkungen können auch nichtwirtschaftliche Beschränkungen die Einfuhr von asiatischen Waren und Produkten beeinflussen. Derartige Einschränkungen sind unter „Verbote und Beschränkungen (VuB)“ zusammengefasst. Unter diese Einfuhrbeschränkungen fallen Waren die besonders schutzbedürftig sind, so z.B. geschützte Tiere und Pflanzen oder Waren, welche die Gesundheit gefährden. Andere Kriterien sind bspw. der Umweltschutz oder der Urheberschutz. Auch sehr eingeschränkt sind Importe im Bereich Waffen oder Drogen und Betäubungsmittel. Weitere Hinweise zu den VuB findet man unter www.zoll-d.de

Die CE-Kennzeichnung bei technische Produkten

Die von der EU-Richtlinie festgelegte Kennzeichnung technischer Produkte zeigt dem Benutzer, Verkäufer oder Käufer, dass bei dem Produkt sämtliche Sicherheitsrichtlinien innerhalb der Europäischen Union eingehalten wurden. Diese Kennzeichnung ist selbstverständlich auch ein Qualitätsmaßstab im Ausland und sollte auf jeden Fall beachtet werden.

Dieser Artikel ist Teil 11 von 14 der Serie

Neben allen Vorkehrungen zur sicheren, zuverlässigen und unproblematischen Abwicklung des Importgeschäfts sollten Unternehmer, welche Waren aus dem asiatischen Ausland beziehen, immer die mit derartigen Geschäften zusammenhängenden Risiken bedenken und beachten. Jedes Land hat seine eigenen spezifischen kulturellen und politischen Eigenarten. Die Tatsache, dass in Deutschland der Frieden nahezu selbstverständlich geworden ist, heißt bei weitem nicht, dass dies in der ganzen Welt so sein muss. Der Importierende Unternehmer sollte sich stets der Gefahr durch kriegerische Auseinandersetzungen, Boykotten, Revolutionen sowie Bürgeraufständen bewusst sein und seine Aktivitäten mit asiatischen Geschäftspartnern entsprechend vorbereiten, durchführen und auch absichern. Nur auf diese Weise können größere finanzielle Verluste ausgeglichen oder vermieden werden. Neben diesen politischen Risiken sollten allerdings auch kaufmännische Risiken beachtet und gewertet werden.

Das Beschaffungsrisiko

Das Beschaffungsrisiko kann aus folgenden Einzelrisiken bestehen:

Wird die bestellte Anzahl auch geliefert?
Wird zum richtigen Zeitpunkt geliefert?
Wird die zugesicherte Qualität geliefert?
Kann der vereinbarte Preis zum Lieferzeitpunkt noch eingehalten werden?

Das Qualitätsrisiko, das Mengenrisiko und das Lieferzeitpunktrisiko kann durch eine sorgfältige Auswahl des ausländischen Vertragspartners verringert werden. Nicht selten ist für diese Sicherheit ein etwas höherer Preis zu zahlen, was es jedoch dem importierenden Unternehmen Wert sein sollte. Eine Unterstützung bei der Auswahl des ausländischen Geschäftspartners erhält der Importeur durch die Außenhandelskammern (AHK) oder durch die von uns bereits vorgestellten Verbände und Internetseiten.

Das Produkthaftungsrisiko

Derartige Risiken entstehen in der Regel durch fehlerhafte Produktion oder Bearbeitung der zu importierenden Waren im Herstellerland. In den meisten Fällen muss der Unternehmer also der Importeur nachweisen, dass die zu importierende Ware fehlerfrei war. Dieser Nachweis ist im allgemeinen sehr aufwändig und teuer und führt nicht selten zu einem Rechtsstreit zwischen Käufer und Verkäufer. Daher sollte der Importunternehmer vor Order seiner Produkte die Produkthaftung und das damit verbundene Risiko überprüfen, einschätzen und gegebenenfalls absichern. Die Absicherung kann beispielsweise durch eine Produkthaftpflichtversicherung herbeigeführt werden. Es sollte stets daran gedacht werden, dass eine Produkthaftung nicht durch allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere mündliche oder schriftliche Nebenabreden ausgeschlossen werden kann.

Das Zahlungsrisiko

Dieses Risiko setzt sich zum Einen aus dem Vorauszahlungsrisiko und zum Anderen aus dem Anzahlungsrisiko zusammen. Dabei verliert der Importeur, also der zahlende Unternehmer, bereits geleistete Anzahlung oder Vorauszahlung ohne dafür die bestellten Waren und Produkte zu erhalten.

Senkung und Minimierung der Risiken durch Versicherungen

Versicherungen können in nahezu allen Fällen zur Risikominimierung abgeschlossen und eingesetzt werden. Importeure müssen allerdings die dadurch entstehenden Kosten in die Produktkalkulation einbeziehen, um beim Verkauf der importierten Produkte keine Verlustgeschäfte zu erleiden. Daher empfiehlt es sich bei der Auswahl der abzuschließenden Versicherungen auch den Kostenfaktor nicht zu vergessen.

Die Transportversicherung – eine der wichtigsten Sicherheitsvorkehrungen

Gerade die extremen und daher riskoreichsten Situationen des Transportgeschäfts sind in der Regel nicht durch die Versicherungen des Spediteurs abgesichert, so dass der Importeur eine eigene, zusätzliche Warentransportversicherung abschließen sollte. Die über den Versicherungsschutz des Spediteurs hinausgehende Absicherung sollte Ereignisse wie Kriege, Streiks, Unruhen oder die Beschlagnahmung der Waren absichern. Die Höhe der zusätzlichen Warentransportversicherung hängt vielmehr von der Versicherungssumme der Transportversicherung des Spediteurs ab, was ein weiterer Grund für den Importeur ist, Speditionsunternehmen genau unter die Lupe zu nehmen und sich nicht von Billigangeboten blenden zu lassen. Dazu sind auch die vertraglichen Vereinbarungen genau zu lesen und danach die Lage hinsichtlich der Transportversicherung zu beurteilen.

Informationen und Einzelheiten zu den Transportversicherungen und den Modalitäten dieser äußerst wichtigen Schadensbegrenzungsvorkehrung kann der Unternehmer bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), den Außenhandelskammern (AHK) sowie den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV, www.gdv.de) erhalten.

Die Höhe der Versicherung richtet sich insbesondere nach der Art der zu versichernden Waren und der bisherigen Versicherungsinanspruchnahme durch den Importeur. So müssen beispielsweise zerbrechliche Produkte weitaus teurer bezahlt werden als unzerbrechliche Waren.

Im Schadensfall oder auch bei einem Schadensverdacht sollte sich der Unternehmer sofort an seine Versicherung wenden. Sofern es sich um ein seriöses Versicherungsunternehmen handelt, werden die zu regulierenden Transportschäden unverzüglich und durch begleitende sowie beratende Unterstützung reguliert.

Dieser Artikel ist Teil 10 von 14 der Serie

Man stelle sich vor, eine Ware von einem deutschen Händler zu kaufen. Bei diesem rechtlichen Konstrukt wird ein Kaufvertrag zwischen den beiden deutschen Unternehmern geschlossen. Was passiert im Falle einer Gewährleistung oder eines Sachmangels? Wer muss für den Schaden und die Nachbesserung der mangelhaften Sache aufkommen? All dies ist in Deutschland mehr oder minder eindeutig in deutschen Gesetzten (in den meisten Fällen das Handelsgesetzbuch oder das Bürgerliche Gesetzbuch) geregelt. Die Unternehmer wissen also bereits vor Vertragsschluss was in einer solchen Situation zu tun oder zu lassen ist. Sowohl der Verkäufer kennt seine Rechte und Pflichten, als auch der Käufer der Waren.

Welches Recht gilt bei einem Auslandsgeschäft?

Diese Frage sollte unbedingt vor Vertragsschluss beantwortet sein. Nicht zuletzt sollte ein entsprechender Vertrag rechtssicher im Vorfeld geschlossen werden. Dabei ist stets auf die Form des Vertrags zu achten. Bei einem Auslandsgeschäft sollte daher immer die Schriftform gewählt werden. Bei Unklarheiten sollte gerade der Importneuling sachkundige Hilfe von einem Rechtsanwalt oder der entsprechenden Kammer nutzen.

Das jeweilig anzuwendende Landesrecht wird bei internationalen Verträgen durch das Internationale Privatrecht (IPR) bestimmt. Dieses ist in Deutschland teilweise im Einführungsgesetz des BGB (EGBGB) niedergeschrieben. Das IPR wird auch als Kollisionsrecht bezeichnet, da im Streitfall mehrere Rechtsnormen gleichzeitig den Sachverhalt regeln können. Darüber hinaus ist durch das IPR das zuständige Gericht zu bestimmen. Eine Grundregel des IPR besagt, dass das Landesrecht anzuwenden ist, zu welchem der Vertrag eine engere Bindung hat. Das ist bei Kaufverträgen für gewöhnlich das Landesrecht, in welchem der Verkäufer seinen Sitz hat.

Einfacher ist es, die Vertragsparteien entscheiden sich vor Vertragsschluss für das anzuwendende Landesrecht. Das ist meistens das Land des „stärkeren“ Handelspartners. Zudem besteht meistens eine Unkenntnis über das Recht des Partnerlandes. Deshalb ist es sinnvoll sich auf internationales Rechts (incoterms, etc.) zu einigen.

Diese Entscheidung sollte wiederum schriftlich festgehalten werden, um spätere Missverständnisse und Unklarheiten von vornherein aus dem Weg zu räumen. Auch ein unbeteiligtes Drittland kann als Landesrecht gewählt werden. In allen Fällen sollte sich der Importeur über die Folgen des gewählten Landesrechts im Klaren sein. Diese bestimmen mitunter bei einem Streitfall einen erheblichen Teil der Schadensregulierung. So muss Klarheit über das Vorgehen bei einer Gewährleistung, Wandlung, Minderung oder Schadensersatzpflichten sowie hinsichtlich einer Verjährung bestehen. Und genau in diesem Punkten gehen die Meinungen der Vertragsparteien mitunter weit auseinander, so dass es dahingehend bereits zu Unstimmigkeiten bei der Vertragsanbahnung kommen kann. Der Käufer möchte selbstverständlich die für ihn günstigste Regelung im Vertrag und durch das anzuwendende Landesrecht festhalten, was automatisch die gegenteilige Reaktion beim Verkäufer nach sich zieht, so dass bei diesem eine ungünstige Vertragssituation entsteht. Zudem muss abgewogen werden, ob ein Rechtsstreit über haupt durchführbar wäre oder finanziell zu rechtfertigen.

Automatischer Bestandteil eines Importgeschäftes – das UN-Kaufrecht

Sofern das UN-Kaufrecht nicht ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen wird, ist es Bestandteil eines jeden Importgeschäfts zwischen Deutschland und dem Vertragsstaat. Derzeit zählen mehr als 65 Staaten der Erde zu den Vertragsstaaten des UN-Kaufrechts, darunter auch China. Das UN-Kaufrecht ist nur anwendbar, sofern Waren für den öffentlichen Handel transferiert werden, also keinesfalls Wareneinkäufe für Privatzwecke. Durch die weitgehende Annährung des BGB an das UN-Kaufrecht mittels der Schuldrechtsmodernisierung, ist es für den Importeur unbedingt notwendig über die Regelungen des bürgerlichen Gesetzbuchs sowie des UN-Kaufrechts hinaus Regelungen hinsichtlich der Gewährleistung seitens des ausländischen Lieferanten und anderer Unternehmer in der Lieferkette festzulegen. So ist es beispielsweise erforderlich die Beweislastumkehr der sechsmonatigen Garantie oder der innerhalb von zwei Jahren möglichen Geltendmachung von Mängeln abzufedern. Anderenfalls könnte es passieren, dass der Importeur auf dem Schaden der geltend gemachten mangelhaften Ware sitzen bleibt, da sich ausländische Lieferanten aufgrund mangelnder Regelungen sich einer Schadensregulierung entziehen.
Um von vornherein einen Rechtsstreit für Gewährleistung zu vermeiden, ist eine in der Praxis häufig vorkommende „Überlieferung“ möglich (Sie bestellen 1.000 Einheiten, der Hersteller liefert aber 1.010. Die Ware ist damit von jedem weiteren Umtausch ausgeschlossen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Importeurs

Neben den gesetzlichen Regelungen eines jeden Landes, des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts versucht jeder Unternehmer seine individuellen Vertrags- und Lieferbedingungen in Form der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geltend zu machen. Bei Verträgen in Deutschland ist dies gang und gebe und auch gesetzlich geregelt, wie die AGB zu gestalten sind und welche Inhalte nicht rechtskräftig werden. Allgemein ausgedrückt kann festgestellt werden, dass die AGB nicht gegen geltendes Recht verstoßen dürfen. Im internationalen Handel werden die Anforderungen an die allgemeinen Geschäftsbedingungen noch weiter verschärft. Hier müssen die Vertragsparteien einige Grundregeln und Voraussetzungen beachten. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen in der Landessprache des Vertragspartners oder in der Vertragssprache in vollständigem Wortlaut bei Vertragsschluss vorliegen.

Die zu verwendende Vertragssprache

Die Vertragsparteien müssen sich im Laufe der Verhandlung zu einer Vertragssprache bekennen, in welcher der schriftliche Vertrag verfasst wird. Diese wichtige Regelung dient der Rechtsdurchsetzung im Ausland, so dass bei Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten der Vertrag im Ausland anerkannt wird. In den meisten Fällen einigt man sich auf Englisch als Vertragssprache. Darüber hinaus ist es jedoch auch möglich für den Geschäftspartner eine Vertragsversion zu erstellen, welche in der jeweiligen Landessprache verfasst ist. In diesem Fall ist es jedoch notwendig, im Vertrag die jeweilige Vertragssprache festzulegen, so dass nur ein bestimmter der verschiedenen Verträge als amtlicher Vertrag fungiert. Neben der Vertragssprache können auch die entsprechenden AGBs der Vertragsparteien, detaillierte Warenbeschreibungen, Zahlungs- und Lieferbedingungen sowie Passagen zur Schadenshaftung und zu Gewährleistungsansprüchen in den Vertrag aufgenommen werden. Nicht zuletzt ist eine Beschreibung und Vorgehensweise zur Streitschlichtung empfehlenswert.

Streitschlichtung und Streitbeilegung

Um zusätzliche Unstimmigkeiten und Streitereien und damit zusätzliche Kosten und Mühen zu vermeiden, sollten die Vertragsparteien bereits bei Vertragsaufsetzung einen Passus zur Streitbeilegung im Streitfall integrieren. Dieser Absatz oder Paragraph dient zur vorsorglichen Festlegung des Gerichts oder der Schlichtungsstelle in einem Streitfall. Des Weiteren kann auch der Schlichtungsweg vertraglich festgelegt werden. Zur Streitbeilegung existieren staatliche Gerichte. Ein ausgewähltes ordentliches Gericht sollte als Gerichtsstand im Vertrag festgelegt werden. Dahingehend sollte unbedingt ein Rechtsbeistand bemüht werden, welcher Fragen wie die der Urteilsvollstreckung oder der gerichtlichen Zuständigkeit in den verschiedenen Ländern erläutern kann.

Das Schiedsgericht als Streitschlichter

Nicht immer ist die Anrufung eines ordentlichen (staatlichen) Gerichts sinnvoll, gerade wenn es um Streitigkeiten mit Geschäftspartnern aus Ländern mit teilweise rabiaten und juristisch ungeklärten Verhältnissen geht. Diese Verfahren sind häufig von Bestechung und Korruption gekennzeichnet und haben beim hiesigen Unternehmer in der Regel einen etwas faden Beigeschmack. Denn wer setzt sich schon gern in ein chinesisches Gericht ohne ein Wort zu verstehen und dazu noch mit dem Gedanken im Hinterkopf nach einem positiven Gerichtsentscheid vor der Tür „weggefangen“ zu werden. Um diesen Gefahren aus dem Weg zu gehen, kann auch im Vertrag ein im Streitfall zuständiges Schiedsgericht zur Schlichtung bestimmt werden. Das Schiedsgericht führt in der Regel zur Verkürzung des Verfahrens, ist allerdings aus Kostengründen auch nur bei einem Streitwert von mehr als 50.000 EUR empfehlenswert. Die Streitparteien können im Vorfeld den Schiedsrichter wählen und genießen aufgrund des Ausschlusses der Öffentlichkeit die besonders vertrauliche Atmosphäre des Verfahrens. Nicht zuletzt liegt der Vorteil eines Schiedsverfahrens in der Einflussnahme der Parteien auf das Verfahren, was sich durchaus zu einer Win-Win-Situation ausprägen kann. So haben beide Vertragsparteien einen Vorteil aus dem Schiedsgerichtsverfahren.

Fazit

Um Streitfälle im Vorfeld zu vermeiden empfiehlt es sich, die Ware vor Ort beim Hersteller zu prüfen. Außerdem müssen Sie sich bewusst sein, dass Sie besonders am Anfang Ihres Importgeschäftes „Spielgeld“ benötigen: Fehler sind unvermeidlich und Sie müssen finanziell in der Lage sein, kleine Verluste ertragen zu können ohne sich in lang hinziehende Rechtsstreite verwickeln zu lassen.

Sie können aber davon ausgehen, dass die überwiegende Mehrzahl der Händler zuverlässig sind. Dazu gehört natürlich eine gesunde Menschenkenntnis. Prüfen Sie mehrmals, ob der Händler zu den Geschäftszeiten  telefonisch erreichbar ist oder nur eine „fake“-Adresse aufrecht erhält. Schauen Sie sich den Internetauftritt genau an. Prüfen Sie, ob der Hersteller oder Handelspartner eine Exportlizenz hat oder sich zumindest im Export auskennt. Dabei helfen auch offizielle Listing oder Punktebewertungen von Handelsplattformen wie z.B. Alibaba.

Berücksichtigen Sie aber auch, dass andere Länder auch andere Vorstellungen von einer Handelsbeziehung haben. Chinesische Handelspartner sagen Ihnen auf Nachfrage ehrlich, ob die Ware eine Kopie ist oder nicht. Verantwortlich sind aber letztendlich Sie selbst als Importeur, wenn die Ware vom Zoll beschlagnahmt wird oder sich beim Verkauf in Deutschland der Patentbesitzer meldet und den weiteren Verkauf unterbindet. Die Ware können Sie in den seltensten Fällen dem chinesischen Hersteller zurückgeben.

Handeln Sie zu Beginn über offizielle Marktplätze wie Alibaba.com. Schon anhand der Produktvielfalt und Professionalität können Sie „faule Eier“ von guten Partnern leicht unterscheiden.

Lassen Sie sich vor dem Handelsabschluss eine Proforma-Invoice (Vorrechnung) schicken. Dort sollten alle wichtigen Punkte kurz geregelt sein.

Berücksichtigen Sie, dass besonders in China vor Produktionsbeginn eine Anzahlung von 30% normal ist. Bei Produktionsende oder spätestens bei der Schiffsverladung sind die fehlenden 70% fällig. Der Chinesische Handelspartner traut der Deutschen Gesetzgebung ebenso wenig wie umgekehrt …

In jedem Fall sollte der Importeur im Streitfall die Kosten und den Gang zu einem spezialisierten Juristen / Rechtsanwalt nicht scheuen, da gerade in der Gestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Importvertrages an sich sowie der Prüfung von Bedingungen und Verträgen des Geschäftspartners ein hohes Risiko liegt, welches durch fachkundige Hilfe minimiert werden kann. In jedem Fall bietet die AHK, DIHK sowie ausgewählte IHK-Geschäftsstellen Broschüren zu den Themen Schuldrechtsreform, Internationales Kaufrecht, UN-Kaufrecht und Vertragsgestaltung an. Darüber hinaus können die Kammern auch hilfreiche Hinweise zu spezialisierten Rechtsanwälten erteilen.

Dieser Artikel ist Teil 9 von 14 der Serie

Die Zahlungsbedingung bei einem Importgeschäft ist, ähnlich wie im Inlandsgeschäft, ein für die Vertragsparteien äußerst wichtige Vereinbarung. Das „Wann“ der Zahlung bestimmt bei beiden Unternehmern die Liquidität und die Möglichkeit des weiteren geschäftlichen Agierens. Der internationale Handel wirft aber, im Gegensatz zum nationalen Warenhandel weitere Risiken für den Importeur auf. Der Importeur ist in der Regel an einer äußerst späten Begleichung der offenen Rechnungen interessiert ist. Aber nicht nur die Zahlungsbedingungen und -methoden stellen ein Risiko für den Importeur dar, sondern auch politische und wirtschaftliche Risiken müssen beachtet werden. Das politische Risiko durch Bürgerunruhen, Aufstände oder Putschversuche könnte dem Importeur bei einigen Zahlungsbedingen Kopf und Kragen kosten. Man denke nur an bezahlte, aber noch nicht gelieferte Waren. Wirtschaftliche Risiken wie die Lieferunfähigkeit des Exporteurs sind allerdings ebenso riskant und von größter Wichtigkeit einer Prüfung unterzogen zu werden. Ein noch weniger kalkulierbares Risiko tritt dem Importeur mit den Wechselkursänderungen entgegen. Was heute verhältnismäßig günstig erscheint, kann durch Währungsschwankungen morgen schon unbezahlbar teuer sein.

Rechtliche Vorschriften für die einzuhaltenden oder anzuwendenden Zahlungsbedingungen gibt es in den wenigsten Fällen, viel mehr kommt es dabei auf das Verhandlungsgeschick des importierenden Unternehmers an. Die vereinbarten Sicherungsmöglichkeiten des „Deals“ sollten im Rahmen der Verhandlungen über die Zahlungsbedingungen ebenso berücksichtigt werden, wie das Zahlungsziel und die bei der Zahlung entstehenden Gebühren durch Banken oder andere Geldtransferunternehmen. Welche Zahlungsmethoden für Importeure existieren, wo bei diesen die Vor- und Nachteile liegen wird im Folgenden dargestellt und zusammengefasst.

Aufteilung der Zahlungsabwicklung

Zunächst lässt sich eine Aufteilung der Zahlungsabwicklung hinsichtlich der Notwendigkeit des Verwendens genutzter Dokumente in die beleglose und belegbare Zahlungsabwicklung treffen:

Beleglose Zahlungsabwicklung

Der Importeur kann also eine Warenlieferung mit und ohne Rechnungen oder Verträge abwickeln. Das geschieht im Wesentlichen immer bei An- oder Vorauszahlungen bzw. der extremsten Form der Zahlungsabwicklung der Vorauskasse. All diese Möglichkeiten stellen für den Importeur ein sehr hohes Zahlungsrisiko dar, da er mit seinen finanziellen Mitteln das Geschäft selbst vorfinanzieren muss. Das in dieser Vorfinanzierung eingebrachte Geld ist gebunden und kann daher nicht für andere unternehmensinterne oder –externe Zwecke verwendet werden. Darüber hinaus ist die Kontrolle der zugesicherten Qualität erst nach Bezahlung möglich. Weitere Dokumente, für die eigentliche Einfuhr der Ware über den Zoll, könnten der Lieferung nicht hinzugefügt sein, so dass der Import unmöglich gemacht wird. Wenn es sich bei der Situation nicht um ein Versehen des Geschäftspartners handelt, scheint die Rückerstattung des bereits gezahlten Geldes schier unmöglich zu sein.

Genau das Gegenteil der Anzahlung oder Vorkasse ist für den Importeur die Zahlung gegen Rechnung. Dabei geht er fast kein Zahlungsrisiko ein. Er kann die Ware in aller Ruhe auf Qualität und Quantität prüfen und nach seiner positiven Begutachtung bezahlen. Die Zahlung auf Rechnung wird dagegen von den Exporteuren weniger favorisiert.

Belegbare Zahlungsabwicklung

Diese auch dokumentäre Zahlungsabwicklung genannte Möglichkeit verbirgt eine Reihe von Alternativen sicherer oder weniger sicherer Zahlungsabwicklungen im grenzüberschreitenden Handel. Verschiedene Dokumente und Belege werden bei dem Importgeschäft eingesetzt, um eine Sicherheit in Punkto Bezahlung und Warenauslieferung zu erhalten. Einige der wichtigsten Papiere seien hier genannt:

Transportdokumente

Konnossement (Bill of Landing)
Dieses Transportdokument mit Wertpapierfunktion verbrieft einen Herausgabeanspruch. So kann im Seefrachtverkehr und bei Binnenschifftransporten die geschäftliche Beziehung zwischen dem Verfrachter, dem Verlader, dem Exporteur und dem Empfänger geregelt werden. Das Konnossement ist ein Inkasso- und Akkreditivpapier, was den Inhaber auch zur Sicherungsübereignung und Verpfändung der Ware berechtigt.

Ladeschein (Flusskonnossement)
Der Ladeschein beschränkt sich gegensätzlich zum Konnossement auf die Binnenschifffahrt, stellt aber grundsätzlich ein Konnossement dar.

Internationaler Frachtbrief
Diese Urkunde findet seine Anwendung im Eisenbahn-, Straßen-, und Luftverkehr. Der Frachtbrief stellt im obigen Sinne kein Wertpapier dar, welches die Auslieferung der Ware garantiert, sondern dient lediglich als Warenbegleitdokument. Als Sicherheit und Inkassoinstrument ist der Frachtbrief nur bedingt geeignet, da zu diesem Zweck einige weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Internationale Spediteurübernahmebescheinigung
Im Englischen wird dieses Papier als Forwarders Certificate of Receipt (FCR) bezeichnet. Es dokumentiert die unwiderrufliche Anweisung an den Spediteur, die Ware einem festgelegten Empfänger zur Verfügung zu stellen.

Versicherungsdokumente
Die Vertragsparteien sollten sich über den Abschluss einer Transportversicherung einigen bzw. wer diese zu zahlen hat. Dabei können Einzel- oder Generalpolicen unterschieden werden. Derartige Abschlüsse werden durch diese Versicherungsscheine nachgewiesen und dokumentiert.

Lagerdokumente
Die ordnungsgemäße Übernahme der Waren in ein Lager wird durch den Lagerschein bestätigt. Dieses Dokument ermächtigt auch zur Herausgabe der Ware aus dem Lager. So eignen sich Lagerscheine auch zur Kreditsicherung.

Ursprungszeugnis (Certificate of origin)
Die ausländischen Industrie- und Handelskammern bescheinigen durch dieses Dokument die tatsächliche Herkunft bzw. den Ursprung einer Ware, so dass die Zollbehörden eine unrechtmäßige Zollvergünstigung vermeiden können.

Zahlungsformen im Auslandsgeschäft

Da für den Importeur eine Vorauszahlung oder eine Anzahlung in den wenigsten Fällen in Frage kommt, muss eine Art von Gegenleistung oder Pfand geschaffen werden. Da liegt die Idee nahe, die Frachtpapiere und Einfuhrdokumente zur rechtmäßigen Übernahme der Ware gegen Bezahlung dieser „Einzulösen“ – das Ganze nennt sich dann Dokumenteninkasso.

Der Importeur erhält also erst dann die Verfügungsgewalt über die Ware in Form der mitgelieferten Dokumente, wenn die Ware bezahlt wurde. Vorteil für den Importeur ist die Gewissheit, dass geliefert wurde. Allerdings kann der inländische Unternehmer auch nicht die Güte, Qualität und Beschaffenheit der Ware prüfen. Die Internationale Handelskammer (ICC) entwarf dabei eine einheitliche Richtlinie für Inkassi (ERI).

Dokumente gegen Kasse (documents against payment)

Bei dieser speziellen Bezahlform des Dokumenteninkassos erhält die Bank des Exporteurs sämtliche Urkunden, Zeugnisse und Versandpapiere der Ware. Die Ware selbst ist in einem Lager im Bestimmungsland deponiert. Die Bank des Importeurs erhält von der Exporteurbank die zu bezahlenden Unterlagen, welche diese dann nach erfolgreicher Zahlung an den Importeur heraus gibt. Der kann dann seine Ware aus dem Lager abholen und darüber verfügen.

Dokumente gegen Akzept (documents against acceptance)

Im Gegensatz zum Dokument gegen Kasse muss der Importeur bei Aushändigung der Transportdokumente einen Wechsel auf seinen Namen akzeptieren. Dieses eher „altertümliche“ Zahlungsmittel befähigt ihn allerdings zur Zahlung des Betrages zu einem späteren Termin, was wiederum ein Liquiditätsvorteil für den Importeur darstellt.

Dokumenten Akkreditiv

Was ist ein Akkreditiv?

Ein Akkreditiv (lat. credere, glauben) ist ein Zahlungsversprechen, welches losgelöst vom eigentlichen Kaufvertrag an Bedingungen geknüpft ist. Die Voraussetzung beim Auslandsgeschäft ist daher ein zustande gekommener Kaufvertrag über Waren. Die rechtlichen Grundlagen für das Dokumentenakkreditiv werden durch die Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (ERA) umspannt. Das abstrakte Zahlungsversprechen stellt also die Unabhängigkeit vom eigentlichen Kaufvertrag, unbeachtlich dem Zustand der Ware, dar.

Und so funktioniert das Akkreditiv

Der Importeur beauftragt seine Hausbank (Akkreditivbank) seinem Geschäftspartner dem Exporteur ein Akkreditiv zu eröffnen, was eine gewisse Kreditwürdigkeit des Importeurs bei seiner Hausbank voraussetzt. Das Akkreditiv umschreibt die betreffende Ware in Bezug auf Art, Menge und Verpackung sowie hinsichtlich der fristgerechten Versendung und der Vorlage von Versandpapieren wie Handelsrechnungen, Ursprungszeugnis, Ladepapiere und Versicherungsdokumente. Die Akkreditivbank zahlt bei dieser Zahlungsform nur, wenn die in den Dokumenten festgelegten Bedingungen vollständig erfüllt sind.

Die Finanzplanung bei einer Unternehmensfinanzierung sollte ausreichend durchdacht werden. Von der Art des Unternehmens hängt der Kapitalbedarf ab. Hypothekendarlehen sind meist recht günstig; jedoch sollten dafür einige Voraussetzungen erfüllt sein. Benötigt man eine Vollfinanzierung, so ist ein Hypothekendarlehen nicht die richtige Wahl.

Das Hypothekendarlehen

Muss ein Kreditinstitut mehr als sechzig Prozent eines Kaufpreises finanzieren, so lassen sich die Banken das erhöhte Risiko mit Zinsaufschlägen bezahlen. Ist hingegen genügend Eigenkapital vorhanden, so ist das Hypothekendarlehen die richtige Finanzierung. Damit eine Bank ein Hypothekendarlehen gewährt, muss ein sicheres und regelmäßiges Einkommen nachgewiesen werden.

Ein Hypothekendarlehen ist immer an das zu finanzierende Objekt gebunden. In das Grundbuch wird eine Grundschuld eingetragen, und diese Eintragung ist mit weiteren Kosten verbunden. Die Unternehmensfinanzierung und deren Planung bestehen aus zwei Aufgaben, zum einen der Kapitalbeschaffung und zum anderen der Liquiditätssicherung.

Für diese Bereiche muss das Unternehmen Zahlungsmittel beschaffen. Das Verhältnis von Fremd- zu Eigenkapital sollte im Vorhinein überprüft werden. Gezahlte Zinsen können beim Finanzamt geltend gemacht werden. So ergibt sich ein zusätzlicher Steuervorteil. Durch die Zahlung von Zinsen mindert man seinen Gewinn und somit wird dann weniger Gewinn versteuert.

Der richtige Weg zum Fremdkapital

Die Beschaffung von Krediten für Unternehmer wird zurzeit in Deutschland durch viele bürokratische Regelungen erschwert. Unternehmensfinanzierungen werden in der Regel nicht durch ein Hypothekendarlehen geleistet. Es sei denn, der Geschäftsinhaber beleiht ein vorhandenes Grundstück oder Haus. Um Fremdkapital von Banken zu erhalten, muss sich ein Unternehmer gut darstellen. Er muss eine umfassende schriftliche Darstellung seines Unternehmenskonzeptes vornehmen und den Banken vorlegen.

Den Geldgebern fällt es umso leichter, je umfangreicher dieser Bericht ausfällt. Etablierte Unternehmen können meist anhand betriebswirtschaftlicher Auswertungen und positiver Bilanzen leichter Fremdkapital erhalten. Bei Unternehmensgründern muss ein nachhaltiger Businessplan vorgelegt werden, um Gelder zu erhalten.

Die Banken prüfen dann das Risiko-Chance-Verhältnis, bevor einem Kredit zugestimmt wird. Weiterhin besteht die Möglichkeit, auf öffentliche Kapitalgeber zurückzugreifen. Spezielle Banken bieten zinsgünstige Förderkredite an, ohne dass ein Businessplan vorgelegt werden muss. Im Internet können Interessenten zahlreiche Tipps und Informationen zum Thema Finanzierungsdarlehen für Unternehmen erhalten.

Quelle: kredit-und-finanzen.de

Gerade für Existenzgründer und Firmen, die noch nicht sehr lange bestehen, ist die Berechnung des ROI (Return on Investment) sehr wichtig. Um den ROI berechnen zu können, benötigt man den Kapitalumschlag und die Umsatzrendite. Jede Firma sollte einen Gewinn erzielen, um rentabel zu arbeiten. Dieser Gewinn wird durch den Nettoumsatz geteilt und man erhält die Umsatzrendite. Den Kapitalumsatz kann man aus Nettoumsatz und Gesamtkapital errechnen.

Bedeutung des ROI

Den ROI einer Firma zu kennen ist sehr wichtig, denn er ist eine Kenngröße des Wachstums und des finanziellen Erfolgs der Firma. Die Berechnung des ROI ist sehr interessant, besonders wenn sie zum Erfolg der Firma durch  Einzelinvestitionen betragen kann. So sollte sich die Investition in einer bestimmten Zeit auf die Firma positiv auswirken und zu deren Stärkung führen. Mit dieser Art Berechnung können vor allem kleine Firmen bei den Banken ihre Position offen legen und diese überzeugen, einen Kredit zu gewähren.

Einfluss des ROI auf Investitionen

Die Berechnung sollte eine Vorausschau auf den Gewinn der Firma nachweisen und das für einen Zeitraum von drei Jahren. Denn diese Zeitspanne wird einem Existenzgründer gewährt, um sein Geschäft anlaufen und gewinnbringend arbeiten zu lassen. Kann man den Banken nicht mit positiven Zahlen gegenübertreten, dann wird jede finanzielle Angelegenheit zur Hürde und die fehlenden Mittel zum Hindernis. So müssen die gesamten Investitionskosten zahlenmäßig erfasst werden.

Dazu gehören auch die Installation einer Maschine und deren Wartung. Aber auch Schulungskosten für die Mitarbeiter oder Transportkosten gehören in die Berechnung. Die aufgeführten Beträge sind erst einmal Kosten, die auf die Firma zukommen, dagegen werden dann die Produktionskosten im Verhältnis genommen und daraus der Gewinn errechnet. Bei manchen Anschaffungen sind die Kosten erst einmal höher als der voraussichtliche Gewinn in kurzer Zeit. Deshalb empfiehlt sich manchmal eine periodische Ermittlung. Hier werden die Gewinne in einem längeren Zeitraum ermittelt und so die Investition gerechtfertigt.

Quelle: http://www.foerderland.de

Private Equity ist eine Kapitalunterstützung auf Zeit. Ein Unternehmen benötigt zunächst einmal Kapital von Investoren, um später den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens unter den Kapitalgebern aufzuteilen. Private-Equity-Kapitalgeber spielen in der Wirtschaft eine große Rolle; allerdings sollte das Risiko einer Private-Equity-Beteiligung genau untersucht werden. Ist ein Unternehmen über mehrere Jahre etabliert, kann es Eigenkapital nachweisen und steht auf wirtschaftlich gesunden Füßen, so kann die Private Equity eine hohe Rendite bringen. Eine gewisse Risikobereitschaft kann in vielen Fällen zum Erfolg führen.

Kann man mit Private Equity Gewinne erzielen?

Schaut man sich die Genussrechtsbeteiligung an, so stellt man fest, dass dies eine Mischung aus Private Equity und Unternehmensanleihen ist. Diese Variante ist nicht so risikoreich. Man erhält neben einer Bonusdividende, die in Abhängigkeit vom Erfolg des Unternehmens in der Regel fünf Prozent beträgt, eine feste jährliche Basisdividende, die meist um die neun Prozent liegt. Je nach Risikobereitschaft ist es in jedem Fall lohnenswert, weitere Informationen einzuholen.

Wie wird Private Equity definiert?

„Private Equity“ heißt übersetzt „außerbörsliches Eigenkapital“. Es handelt sich um Beteiligungskapital, welches nicht an Börsen handelbar ist. Man unterscheidet private Equity und Venture Capital. Beide Begriffe beschreiben, dass Kapital für Unternehmungen zur Verfügung gestellt wird. Das Private-Equity-Kapital fließt ausschließlich in bereits bestehende und erfahrene Unternehmen, wobei das Venture Capital Unternehmen zur Verfügung gestellt wird, die sich in der Gründungsphase befinden. Diese Form ist vergleichsweise mit einem etwas höheren Risiko behaftet, wobei dies auch je nach Gründung sehr variieren kann.

Wozu wird Private Equity eingesetzt?

In der Wirtschaft werden durch die Bereitstellung von Kapital für mittelständische Unternehmen nicht nur Arbeitsplätze gesichert, sondern es können auch Arbeitsplätze dauerhaft geschaffen werden. Kapitalbeteiligungsgesellschaften haben sich auf diese Form der Beteiligung spezialisiert. Der Private-Equity-Fonds ermöglicht den Ausbau und den Erhalt des deutschen Mittelstandes.

Die Equity-Kapitalgeber überprüfen mit großer Sorgfalt die Zielunternehmen. Es müssen mehrere aufeinanderfolgende positive Bilanzen vorgelegt werden. Außerdem muss das Unternehmen Eigenkapital nachweisen. Es hat sich gezeigt, dass Unternehmen, die von Private-Equity-Gesellschaften Kapital erhalten haben, den Unternehmenswert merklich steigern konnten; auch ist die Anzahl der Arbeitsplätze gestiegen.

Quelle: http://www.foerderland.de

Mezzanine-Finanzierungen werden aufgrund ihres wirtschaftlichen und rechtlichen Charakters zwischen Fremdkapital und Eigenkapital eingeordnet. Vor allem für Unternehmen, die große Wachstumsziele erreichen möchten und dafür Kapital brauchen, eignet sich die Mezzanine-Finanzierung. Das Unternehmen sollte eine gute Ausgangsposition haben.

Neben einer guten Ausgangsposition wären eine gute Marktposition, eine hohe Ertragskraft sowie eine gute Eigenkapitalrendite von Vorteil. Der Mezzanine-Kapitalgeber kann am Unternehmenserfolg beteiligt werden. Von großer Bedeutung ist, dass das Unternehmen Zinsen und Tilgung begleichen kann. Der Zinssatz liegt in der Regel zwischen zehn und zwanzig Prozent. Allerdings müssen keine Bürgschaften oder Sicherheiten erbracht werden.

Die richtige Finanzierung für Ihr Unternehmen

Wird einem Unternehmen ein Kredit nicht mehr gewährt, weil Sicherheiten fehlen, kann das Mezzanine-Kapital dazu dienen, Finanzierungslücken im Unternehmen zu schließen. Um eine Verbesserung der Bilanzen zu erreichen, können Mezzanine-Finanzierungen in einem Unternehmen eingesetzt werden. Existenzgründer kommen meist nicht in den Genuss dieses Finanzierungskonzeptes.

Die Finanzierung per Mezzanine sind zeitlich begrenzte Finanzierungsalternativen. In der Regel beträgt die Laufzeit zwischen fünf und zehn Jahren. Da der Finanzgeber meist eine Gesellschafterstellung einnimmt, kommt es nicht zu Veränderungen der Stimmverteilungen im Unternehmen.

Individuelle Finanzierungen gestalten

Finanzierungsvarianten ermöglichen es, auf die Bedürfnisse und Gegebenheiten eines Unternehmens einzugehen. Mezzanine-Finanzierungen werden unter anderem zur Vorbereitung eines Börsenganges eingesetzt, aber auch für Akquisitions- oder Wachstumsstrategien werden diese Finanzierungen vorgenommen. Des Weiteren können Mezzanine-Finanzierungen zur Erweiterung der Produktionskapazitäten oder zur Entwicklung neuer Produkte eingesetzt werden.

Üblicherweise werden Finanzierungen mit Mezzanine-Kapital in Unternehmen nicht für eine Frühphasenfinanzierung herangezogen. Das Mezzanine-Kapital zeichnet sich durch die langfristige Kapitalüberlassung aus. Im Gegenzug zur Bereitstellung des Kapitals werden oftmals Beteiligungen an der Wertsteigerung des Unternehmens angeboten. Mezzanine-Kapitalgeber können zwar eine höhere Rendite erwarten, jedoch tragen sie auch ein höheres Risiko.

Vereinbarungen sind wichtig

Kreditkonditionen können ganz individuell vereinbart werden. Je größer das Eigenkapital des Unternehmens, desto mehr Risiko besteht für den Kapitalgeber. Eine erfolgsunabhängige Basisverzinsung bildet die Grundlage für die Rendite des Kapitalgebers. Finanzlösungen mit Mezzanine-Finanzierungen eignen sich nur für Unternehmen mit hohen zu erwartenden Wertzuwächsen. Bei einem eventuellen Insolvenzfall erhalten erst alle anderen Gläubiger ihr Geld, bevor der Mezzanine-Kapitalgeber Geld erhält.

Allerdings besteht eine Vorrangigkeit gegenüber dem Eigenkapital, mit dem ein Unternehmen in die Haftung gezogen werden kann. Die große Flexibilität von Mezzanine-Finanzierungen ist eine weitere große Besonderheit. Nur wenige gesetzliche Vorgaben schränken die Ausgestaltung von Konditionen, Laufzeit, Kündigungs- und Tilgungsmöglichkeiten sowie Gewinn- und Verlustmöglichkeiten ein. Unabhängig davon, welche Rechtsform ein Unternehmen gewählt hat, kann eine Finanzierung mit Mezzanine-Kapital vorgenommen werden.

Quelle: http://www.foerderland.de

Das Kfz-Leasing ist gerade für Unternehmer und Existenzgründer interessant. Es wird zwar derzeit sehr stark auch für Privatpersonen beworben, die vor allen Dingen mit den niedrigen monatlichen Raten angelockt werden sollen, doch lohnt es sich hier nur selten. Denn steuerliche Vorteile, wie es selbst bei Kleinunternehmern der Fall ist, gibt es für Privatpersonen gar nicht.
Aufgrund mangelnden Wissens über das Kfz-Leasing sind jedoch immer noch viele Fragen offen, die hier geklärt werden sollen. Als Faustregel gilt jedoch: Unternehmer, die ein Fahrzeug benötigen, sollten über ein Kfz-Leasing ernsthaft nachdenken.

Kfz-Leasing und die Steuer

Zunächst wird beim Kfz-Leasing das passende Fahrzeug ausgesucht. Es wird hierbei meist ein Neufahrzeug gewählt; bei gebrauchten Fahrzeugen ist ein Leasing mit zusätzlichen Problemen behaftet. Für das Fahrzeug wird eine Anzahlung in vereinbarter Höhe geleistet, die als Betriebsausgabe absetzbar ist. Ebenfalls werden die monatlichen Leasingraten steuerlich abzugsfähig als Betriebsausgaben angesetzt.

Allerdings sollten Kleinunternehmer darauf achten, dass die betriebliche Nutzung des geleasten Fahrzeuges mindestens 50 Prozent beträgt. Andernfalls kann das Fahrzeug dem privaten Vermögen zugerechnet werden; die steuerlichen Vorteile werden dann wieder aufgehoben. Zudem muss bei nicht ausschließlicher betrieblicher Nutzung ein Fahrtenbuch geführt oder die 1%-Regelung angewendet werden. Dabei erhöht sich der Gewinn des Unternehmens um einen Prozentpunkt vom Bruttolistenpreis, den der Kleinunternehmer versteuern muss. Allerdings ist in der Regel die Führung eines Fahrtenbuchs günstiger, wenngleich diese mit mehr Aufwand verbunden ist.

Kfz-Leasing und die dazugehörigen Vereinbarungen

Ein weiterer Punkt beim Kfz Leasing: Das Auto geht nicht ins Eigentum des Kleinunternehmers über. Die Leasingraten sind daher eher als eine Nutzungsgebühr anzusehen. Aus diesem Grund werden im Leasingvertrag verschiedene Vereinbarungen getroffen. So darf zum Ende der Laufzeit beispielsweise ein vereinbarter Kilometerstand nicht überschritten sein oder das Fahrzeug muss einen bestimmten Restwert aufweisen. Wird der vereinbarte Wert nicht eingehalten, muss der Leasingnehmer hierfür nachzahlen.
Die bessere Variante ist in der Regel die Vereinbarung einer gewissen Kilometerleistung während der Laufzeit, da diese beeinflusst werden kann. Die Wertentwicklung beim Kfz-Leasing zu vereinbaren ist schwierig, da diese nicht beeinflusst werden kann. Zudem kommen auf den Kleinunternehmer in der Regel Kosten für eine Vollkasko-Versicherung zu, mit der sich der Leasinggeber absichern will.

Quelle: http://www.motor-talk.de

Dieser Artikel ist Teil 5 von 14 der Serie

Man stelle sich vor, eine Ware von einem deutschen Händler zu kaufen. Bei diesem rechtlichen Konstrukt wird ein Kaufvertrag zwischen den beiden deutschen Unternehmern geschlossen. Was passiert im Falle einer Gewährleistung oder eines Sachmangels? Wer muss für den Schaden und die Nachbesserung der mangelhaften Sache aufkommen? All dies ist in Deutschland mehr oder minder eindeutig in deutschen Gesetzten (in den meisten Fällen das Handelsgesetzbuch oder das Bürgerliche Gesetzbuch) geregelt. Die Unternehmer wissen also bereits vor Vertragsschluss was in einer solchen Situation zu tun oder zu lassen ist. Sowohl der Verkäufer kennt seine Rechte und Pflichten, als auch der Käufer der Waren.

Welches Recht gilt bei einem Auslandsgeschäft?

Diese Frage sollte unbedingt vor Vertragsschluss beantwortet sein. Nicht zuletzt sollte ein entsprechender Vertrag rechtssicher im Vorfeld geschlossen werden. Dabei ist stets auf die Form des Vertrags zu achten. Bei einem Auslandsgeschäft sollte daher immer die Schriftform gewählt werden. Bei Unklarheiten sollte gerade der Importneuling sachkundige Hilfe von einem Rechtsanwalt oder der entsprechenden Kammer nutzen.

Das jeweilig anzuwendende Landesrecht wird bei internationalen Verträgen durch das Internationale Privatrecht (IPR) bestimmt. Dieses ist in Deutschland teilweise im Einführungsgesetz des BGB (EGBGB) niedergeschrieben. Das IPR wird auch als Kollisionsrecht bezeichnet, da im Streitfall mehrere Rechtsnormen gleichzeitig den Sachverhalt regeln können. Darüber hinaus ist durch das IPR das zuständige Gericht zu bestimmen. Eine Grundregel des IPR besagt, dass das Landesrecht anzuwenden ist, zu welchem der Vertrag eine engere Bindung hat. Das ist bei Kaufverträgen für gewöhnlich das Landesrecht, in welchem der Verkäufer seinen Sitz hat.

Einfacher ist es, die Vertragsparteien entscheiden sich vor Vertragsschluss für das anzuwendende Landesrecht. Diese Entscheidung sollte wiederum schriftlich festgehalten werden, um spätere Missverständnisse und Unklarheiten von vornherein aus dem Weg zu räumen. Auch ein unbeteiligtes Drittland kann als Landesrecht gewählt werden. In allen Fällen sollte sich der Importeur über die Folgen des gewählten Landesrechts im Klaren sein. Diese bestimmen mitunter bei einem Streitfall einen erheblichen Teil der Schadensregulierung. So muss Klarheit über das Vorgehen bei einer Gewährleistung, Wandlung, Minderung oder Schadensersatzpflichten sowie hinsichtlich einer Verjährung bestehen. Und genau in diesem Punkten gehen die Meinungen der Vertragsparteien mitunter weit auseinander, so dass es dahingehend bereits zu Unstimmigkeiten bei der Vertragsanbahnung kommen kann. Der Käufer möchte selbstverständlich die für ihn günstigste Regelung im Vertrag und durch das anzuwendende Landesrecht festhalten, was automatisch die gegenteilige Reaktion beim Verkäufer nach sich zieht, so dass bei diesem eine ungünstige Vertragssituation entsteht.

Automatischer Bestandteil eines Importgeschäftes – das UN-Kaufrecht

Sofern das UN-Kaufrecht nicht ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen wird, ist es Bestandteil eines jeden Importgeschäfts zwischen Deutschland und dem Vertragsstaat. Derzeit zählen mehr als 65 Staaten der Erde zu den Vertragsstaaten des UN-Kaufrechts, darunter auch China. Das UN-Kaufrecht ist nur anwendbar, sofern Waren für den öffentlichen Handel transferiert werden, also keinesfalls Wareneinkäufe für Privatzwecke. Durch die weitgehende Annährung des BGB an das UN-Kaufrecht mittels der Schuldrechtsmodernisierung, ist es für den Importeur unbedingt notwendig über die Regelungen des bürgerlichen Gesetzbuchs sowie des UN-Kaufrechts hinaus Regelungen hinsichtlich der Gewährleistung seitens des ausländischen Lieferanten und anderer Unternehmer in der Lieferkette festzulegen. So ist es beispielsweise erforderlich die Beweislastumkehr der sechsmonatigen Garantie oder der innerhalb von zwei Jahren möglichen Geltendmachung von Mängeln abzufedern. Anderenfalls könnte es passieren, dass der Importeur auf dem Schaden der geltend gemachten mangelhaften Ware sitzen bleibt, da sich ausländische Lieferanten aufgrund mangelnder Regelungen sich einer Schadensregulierung entziehen.

Welcher selbstständige Handwerker kennt das nicht: Man erhält einen eiligen Auftrag, doch das nötige Material ist nicht vorrätig. Also schnell ab in den nächsten Baumarkt, in der Hoffnung, dass das Produkt vorrätig ist ... oder sofort den Artikel über hagebau.de bestellen. Einfacher geht es wirklich nicht!

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Speziell für Handwerker und Hausmeister

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Ein großer Vorteil des Vertriebes bei Hagebau ist das Betreiben der Baumärkte im Franchisesystem. So können Angebot und Größe der einzelnen Märkte genau auf die örtlichen Kundenwünsche abgestimmt werden. Wer also eine Existenzgründung im Baumarktbereich anstrebt, ist hier optimal aufgehoben. Aufgrund des Verbundes ist eine professionelle Unterstützung von der Unternehmensberatung über Marketing bis hin zu Logistik und Schulungsmaßnahmen garantiert.

Fazit: Nicht nur der Handwerker kann schnell und unkompliziert von zu Hause seine Ware bestellen, sondern Hagebau bietet auch für Gründungswillige per Franchisesystem eine geniale Geschäftsidee an.
 

Dieser Artikel ist Teil 4 von 14 der Serie

Im letzten Teil zu den Fachbegriffen rund um das Thema Import, befasse ich mich auch schon mit der Frage, wie und wo man am besten zu Produkten und Herstellern recherchieren kann.

Viel Spaß dabei

Präferenz- und Freiverkehrsnachweis

Derartige Zeugnisse sind bei der Zollabfertigung vorzulegen, sofern die Anwendung einer Präferenz beantragt wird. Die Anwendung einer Präferenz ist nicht bei Einfuhren aus jedem Land erforderlich.

Einfuhrgenehmigung, Einfuhrerklärung, Einfuhrlizenz

Solche Genehmigungen können im Agrar- und Textilbereich erforderlich sein. Die betroffenen Waren sind im Einzelfall durch eine Einfuhrliste von der Genehmigungsbehörde zu ermitteln. Dies muss durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bzw. durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bei Agrarprodukten vor dem Import geschehen. Die Notwendigkeit einer Einfuhrgenehmigung ist aus dem Zolltarif (TARIC) ersichtlich.

Ursprungszeugnis

Einige Waren machen ein Zeugnis über den Ursprung erforderlich. Dieses Zeugnis oder diese Erklärung wird vom Zoll geprüft, daher ist der Exporteur für die Beschaffung des Ursprungszeugnisses im entsprechenden Exportland verantwortlich. Für welche Waren ein derartiges Zeugnis nötig ist, verrät wiederum der Zolltarif.

Warenverkehrsbescheinigung

Sofern der Internationale Handel mit Ländern vollzogen wird, welche durch die EU in Punkto Zoll befreit oder begünstigt sind, ist dies durch eine Warenverkehrsbescheinigung zu belegen.

Zollwertanmeldung

Unterliegt die einzuführende Ware dem Wertzoll, so ist eine Zollwertanmeldung bei der Einfuhrzollstelle vorzulegen, welche diese Ware in den freien Verkehr einbringen soll. Dahingehend existiert eine Bagatellgrenze, welche bis zu einem Zollwert von 5.000,- EUR die Zollwertanmeldung ausschließt.

Recherche nach Produkten und Herstellern

Für einen Großteil aller importinteressierten Unternehmer ist die Recherche, die Sprachbarrieren sowie die eigentliche Geschäftsanbahnung das größte Hindernis. Wie bekomme ich die Adressen von seriösen Geschäftspartnern? Wie finde ich geeignete Speditionen oder Importeure?

1. Möglichkeit: Die Auslandshandelskammern (AHK)

In mehr als 80 Ländern existieren Auslandshandelskammern, welche Unternehmen unterstützen und die jeweiligen Interessen in diesem Land vertreten. Dabei können spezifische Wirtschaftsinformationen recherchiert oder Wirtschaftskontakte vermittelt werden. Aber auch die Betreuung von Geschäftsreisenden aus Deutschland im jeweiligen Land sowie die Organisation von Unternehmertreffen, Kongressen und Seminaren sind Aufgaben der AHK. So helfen also diese Institutionen zur Knüpfung des ersten Kontaktes und auch zur Herstellung einer erfolgbringenden Geschäftsbeziehung. Eine Übersicht aller Auslandshandelskammern sind auf der Internetseite www.ahk.de zu finden. Zu den weiteren Leistungen der AHK zählen die Marktanalyse, Absatzberatung, die Rechtsauskunft und die Terminorganisation. Der Unternehmer sollte allerdings zunächst fragen, was derartige Auskünfte kosten, denn auch bei der AHK sind für solche Auslandsauskünfte Gebühren zu zahlen.

2. Möglichkeit: Industrie- und Handelskammern (DIHK)

Neben den Auslandshandelskammern können Unternehmer auch die ausländischen Industrie- und Handelskammern nutzen, um Geschäfte vorzubereiten oder Kontakte zu knüpfen. Der Dachverband der Industrie- und Handelskammern (DIHK) gibt ein Anschriftenverzeichnis heraus, welches direkt bei der DIHK oder auch über die IHK zu beziehen ist.

3. Möglichkeit: Auslandsbotschaften

Adressen und Kontaktdaten werden in vielen Fällen auch über die ausländischen Botschaften, Konsulate oder Handelsförderstellen zum Nulltarif herausgegeben. Das Auswärtige Amt hat dahingehend eine Broschüre veröffentlicht.

4. Möglichkeit: Adress- oder Mitgliederverzeichnisse

Die DIHK und der AHK können importwilligen Unternehmern bei der Recherche mit Adressdatenbanken oder Mitgliederverzeichnissen zur Seite stehen. Diese Datensammlungen werden in der Regel auf CD-Rom oder im Internet kostenpflichtig oder auch kostenfrei zur Verfügung gestellt.

5. Möglichkeit: Messen

Eine sehr zeit- und kostspielige Möglichkeit, aber gleichzeitig eine der effizientesten der hier aufgeführten ist der Besuch einer ausländischen Messe. Auf einer derartigen Veranstaltung kommen sehr viele potentielle Kunden und Anbieter zusammen, so dass innerhalb kürzester Zeit Kontakte geknüpft und Adressen getauscht werden können.

6. Möglichkeit: Internetportale

Einer der wichtigsten Möglichkeiten zur Kontaktfindung und des Austausches von Informationen bietet das Internet. Zahlreiche Träger und Institutionen haben Onlinemarktplätze und Suchportale zur „Verkupplung“ der in- und ausländischen Geschäftspartner entwickelt. Als Beispiel sei zum Thema Onlinekontaktbörsen die Seite www.e-trade-center.com aufgeführt.

Weitere interessante Internetseiten zum Thema Außenhandel:

www.ixpos.de - Das Außenwirtschaftsportal
www.bfai.de - Bundesagentur für Außenwirtschaft
www.auma.de - Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.

Dieser Artikel ist Teil 4 von 14 der Serie

Im 2. Teil führen wir die die Fachbegriffe zum Direktimport aus China fort. Diesmal geht es vorwiegend um die Handelsklauseln. Innerhalb des Warenverkehrs werden international einheitliche Abkürzungen zur Vereinheitlichung des Frachtverkehrs verwendet. Die folgenden Begriffe sind nach dem Risiko und den damit verbundenen Kosten sortiert.

INCOTERMS – International Commercial Terms (Internationale Handelsklauseln)

Die INCOTERMS ermöglichen einen rechts- und handlungssicheren Handel zwischen zwei Ländern. Durch diesen Standart weiß jede Vertragspartei, auf was sie sich einlässt, was sie zu tun hat und was der Gegenüber entsprechend tun muss. So werden bspw. Beschaffungspflichten wie Transport und Genehmigungen, aber auch Gefahrenübergänge, wie Liefer- und Abnahmeverpflichtungen geregelt. Nicht zuletzt sind Kostenübergänge klar definiert, so dass Versicherungen, Zölle und Steuern eindeutig dem Zahlungsträger zugeordnet werden. Auf diese Weise kann es im Nachgang nicht zu Streitigkeiten kommen.
Die INCOTERMS regeln allerdings nicht die Zahlungsabwicklung, den Eigentumsübergang oder den Gerichtsstand bzw. das anwendbare Recht.

Die internationalen Handelsklauseln können zunächst in vier Klassen eingeteilt werden. Auch die Klassen sind nach einem bestimmten Muster sortiert, wobei die Klasse E die geringste Verantwortung für die zu liefernde Ware auf der Seite der Verkäufer darstellt.

Folgende Einteilung kann vorgenommen werden:

E-Klausel: Abholklausel, der Käufer hat das Transportrisiko sowie dessen Kosten zu tragen.

F-Klausel: Der Käufer hat die Haupttransportkosten sowie das Haupttransportrisiko zu verantworten.

C-Klausel: Die Risiken und Kosten werden geteilt, so dass der Verkäufer die Haupttransportkosten und der Käufer die Haupttransportrisiken übernimmt.

D-Klausel: Ankunftsklausel, sowohl die Risiken als auch die Kosten des Transportes fallen dem Verkäufer zur Last.

Zur näheren Erläuterung der einzelnen Klassen:

E-Klausel

EXW (engl., ex works; dt., ab Werk)

Diese Regel teilt dem Käufer mit, dass er die Ware beim Verkäufer und zwar auf dessen Grundstück in einer Lagerhalle, einem Werk oder in seiner Fabrik abholen muss. So hat der Käufer auch die damit verbundenen Kosten wie Versicherungen, Fahrt- und Transportkosten sowie die Kosten der Ausfuhr zu tragen. Das Risiko geht sofort nach der Übergabe der Waren auf den Käufer über. Diese Form des Imports stellt für den Importeur das höchste Risiko dar und ist daher auch nur erfahrenen Unternehmern zu empfehlen.

F-Klausel

FCA (engl. free carrier; dt. Frei Frachtführer)

Durch diese Klausel ist der Verkäufer verpflichtet, die zu importierende Ware an einem bestimmten Ort an einen Frachtführer zu übergeben, wobei allerdings die Transportrisiken und -kosten durch die Übergabe auf den Käufer übertragen werden.

FAS (engl. free alongside ship; dt. frei Längsseite Schiff)

Durch diese Klausel muss die Ware auch übergeben werden, allerdings nicht an einen Frachtführer an einem bestimmten Ort, sondern die Ware muss vom Verkäufer in einem bestimmten Hafen an der Längsseite eines vorher bestimmten Schiffs abgesetzt werden.

FOB (engl. free on board; dt. frei an Board)

Durch eine geringfügige Steigerung der Verantwortung, muss der Verkäufer in dieser Klausel die Ware zu der Lieferung in den vereinbarten Hafen, auch an Board des vorher bestimmten Schiffes schaffen. Die Risiken und Kosten des Transportes gehen ab der ordnungsgemäßen Ablieferung an Board auf den Käufer über.

C-Klausel

CFR (engl. cost and freight; dt. Kosten und Fracht)

Die beim Schifftransport Verwendung findende Klausel verpflichtet den Verkäufer die Ware an Board des vereinbarten Schiffs zu bringen und darüber hinaus die Kosten und die Fracht inkl. Ausfuhr bis zum Bestimmungshafen zu übernehmen. Das Transportrisiko bleibt allerdings beim Käufer. Dieser kann alternativ eine Versicherung für dieses Risiko abschließen, wodurch bereits eine neue Klausel angedeutet wird.

CIF (engl. cost, insurance, freight; dt. Kosten, Versicherung und Fracht)

Durch diese sehr oft verwendete Klausel muss der Verkäufer neben den Kosten und der Fracht auch die Transportversicherungen übernehmen. Damit verbunden ist dann auch die Zollabfertigung im Ausfuhrland. Das Risiko und die damit verbundenen Kosten durch Verlust oder Beschädigung der Waren trägt der Käufer, der ja extra dafür eine Versicherung abgeschlossen hat.

CPT (engl. carriage paid to; dt. Frachtfrei)

Der Verkäufer hat Kraft dieser Klausel die Kosten des Transports zu zahlen, wobei allerdings die Aufwendungen für Steuern, Zölle und Abgaben vom Käufer zu Lasten des Käufers fallen. Die Risiken durch Verlust und Beschädigung der Waren muss der Käufer tragen.

CIP (engl. carriage and insurance paid to; dt. frachtfrei versichert)

Durch eine Erweiterung auf die Kosten der Transportversicherung, wird dieses Risiko durch eine derartige Absicherung getragen. Alle anderen Verpflichtungen sind identisch mit der CPT-Klausel.

D-Klausel

DAF (engl. delivered at frontier; dt. geliefert bis zur Grenze)

Die Lieferung der Ware durch den Verkäufer bis zur Grenze ist Bestandteil dieser Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer. Bei diesem Transport muss der Verkäufer keine Transportversicherung abgeschlossen haben. Der Käufer muss die Ware entladen und trägt ab Ankunft an der Grenze bis zum Bestimmungsort das Transportrisiko sowie die damit verbundenen Kosten.

DES (engl. delivered ex ship; dt. geliefert ab Schiff)

DES verpflichtet den Verkäufer die Ware mit dem Schiff in den vom Käufer gewünschten Bestimmungshafen zu befördern. Entladen sowie die Risiken und damit verbundenen Kosten muss der Käufer.

DEQ (engl. delivered ex quay; dt. geliefert ab Kai)

Die Erweiterung der DES Klausel verpflichtet den Verkäufer die Ware entweder selbst oder durch einen beauftragten Dritten im Zielhafen entladen zu lassen, wobei die Kosten und Gefahren erst nach der Entladung auf den Käufer übergehen.

DDU (engl. delivered duty unpaid; dt. geliefert unverzollt)

Der Verkäufer wird mittels der DDU Klausel verpflichtet die Ware am Zielhafen bereitzustellen und für den Zoll freizumachen, dieser muss allerdings vom Käufer gezahlt werden.

DDP (engl. delivered duty paid; dt. geliefert und verzollt)

Da der Verkäufer alle Kosten des Versands und des Transportes (inkl. des Zolls) sowie die damit entstehen Risiken und Gefahren durch Verlust oder Beschädigung bis zum Zielort zahlen muss, stellt DDP die für den Käufer beste Alternative der internationalen Handelsbestimmungen dar.

Im nächsten Teil geht es weiter mit Fachbegriffen sowie der Frage wie und wo man nach Produkten und Herstellern recherchieren kann.

In vielen Situationen des Lebens kann es erforderlich werden, dass man weiß, wie viel das eigene Unternehmen wert ist. Dies kann beispielsweise notwendig werden, wenn man das Unternehmen an einen Nachfolger übergeben möchte. Um den Wert eines Unternehmens zu berechnen, gibt es drei verschiedene Verfahren.

Ertragswertverfahren

Das Finanzamt zieht zur Bewertung eines Unternehmens das so genannte vereinfachte Ertragswertverfahren heran. Grundlage der Berechnung ist das Betriebsergebnis der vergangenen drei Geschäftsjahre. Diese müssen jedoch noch abgeändert und beispielsweise um Sonder- oder Teilwertabschreibungen erhöht werden. Dieser ermittelte Wert muss schließlich mit dem Faktor 12,33 multipliziert werden (Kapitalisierungsfaktor). Das Finanzamt geht bei seiner Bewertung davon aus, dass der Inhaber bei einem Verkauf des Unternehmens am Markt mehr als zwölfmal den Gewinn erzielen würde. Leider sind diese Werte nicht einmal annähernd realistisch.

Berechnung nach dem AHW-Standard

Bei dieser Berechnungsmethode, die vor allem im Handwerk üblich ist, geht man vom Geschäftsergebnis der letzten vier Geschäftsjahre aus. Einbezogen werden müssen dabei auch außerordentliche Erträge und Aufwendungen. Es erfolgt dann eine Abzinsung mit einem so genannten Kapitalisierungszinssatz. Dieses Verfahren erbringt schließlich einen niedrigeren Unternehmenswert als das vereinfachte Ertragswertverfahren.

Die betriebswirtschaftliche Hochrechnung

Bei dieser Methode errechnen Experten, welche Gewinne das Unternehmen zukünftig erreichen kann. Bei dieser Berechnung werden natürlich auch Risiken entsprechend der Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts miteinbezogen. Dazu gehören beispielsweise auch zu erwartende Gesetzesänderungen oder technologische Veränderungen. Das errechnete Ergebnis wird mit einem Faktor zwischen sieben und zehn erhöht. Auch hier entsteht ein wesentlich niedrigerer Firmenwert als beim vereinfachten Ertragswertverfahren.

Quelle: Impulse 08/2009, S. 71

Dieser Artikel ist Teil 3 von 14 der Serie

Der Import aus einem Drittland, also keinem EU-Mitgliedsstaat wie China, wird in der Regel durch das Überführen von Gütern in das Zollgebiet der Europäischen Union beschrieben. Bei Warenverkehr innerhalb der EU wird von so genannten „Eingängen“ gesprochen, was jedoch umgangssprachlich mit der Einfuhr gleichzusetzen ist. Der Gesetzgeber unterscheidet also zwischen Warenlieferungen zwischen einem Drittland und der EU sowie dem Binnenhandel, also den Lieferungen innerhalb der EU.
Da wir uns in dieser Reihe mit den Direktimporten aus Asien beschäftigen, stehen also für uns die Einfuhren von Waren im Rahmen des Außenhandelverkehrs zwischen Deutschland und dem Drittland im Vordergrund.

Unser kleines Glossar soll zunächst einige Begriffe klären sowie die Formen des Außenhandels und deren Voraussetzungen aufzeigen. Der inländische Geschäftspartner kann das Einführen der Waren entweder selbst in die Hand nehmen oder durch einen fremden Dritten organisieren lassen. Man spricht in diesen Fällen von dem direkten und dem indirekten Import. Die geeignete Form ist von mehreren Gesichtspunkten abhängig, so z.B. von den zu kalkulierenden Kosten durch den Importeur, die Kosten durch Speditionsunternehmen und anderen Zwischenhändlern. Aber auch von den individuellen Erfahrungen des inländischen Unternehmers sowie der Art der einzuführenden Waren und der Größe der beteiligten Unternehmen. Nicht zuletzt ist die persönliche Erfahrung des inländischen Unternehmers ein ganz entscheidendes Kriterium, so dass ein Anfänger oder noch sehr unerfahrener Unternehmer aus Sicherheitsgründen auf jeden Fall den indirekten Import bevorzugen sollte.

Indirekter Import

In diesem Fall wird ein Vertrag zwischen in- und ausländischem Geschäftspartner über ein unabhängiges Importunternehmen geschlossen. Der Importeur kauft also die betreffende Ware vom ausländischen Hersteller und verkauft sie in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an den inländischen Unternehmer weiter. Dabei wickelt er alle nötigen Formalitäten ab und zahlt auch alle gesetzlichen Zuschläge, Zölle u.a. Abgaben. Diese stellt er selbstverständlich dem inländischen Abnehmer in Rechnung.

Direkter Import

Beim direkten Import dagegen organisiert der importierende Unternehmer die Einfuhr seiner Waren selbst. Es existiert dabei also kein Zwischenhändler oder Makler. Daher ist diese Form der Einfuhr auch kostengünstiger, für Importanfänger allerdings auch risikoreicher.

Der Zoll

Egal ob direkter oder indirekter Import, am Zoll muss die Ware in jedem Fall vorbei. Die finanziellen Belastungen aufgrund der Zollbestimmungen müssen also unter allen Umständen in den Einkaufspreis mit kalkuliert werden.

Was ist der Zoll und was soll er bewirken?

Aus heutiger Sicht ist der Zoll weniger als Einnahmequelle des Staates zu sehen. Umso mehr hat diese gesetzliche Abgabe seine Aufgabe bei der Verbringung von Waren über eine Staatsgrenze gefunden. Der Zoll hat lenkende und wirtschaftsbeeinflussende Wirkung. Er ist mit einer Steuer im Sinne der Abgabenordnung gleichzusetzen, soll aber die Einfuhr von bestimmten Gütern steuern und damit Bürger und Wirtschaft schützen. Weitere Ausführungen zum Thema Zoll können Sie im Teil Abgaben, Zölle und Steuern nachlesen.

Die Verbrauchsteuer

Der Importeur hat auf bestimmte Güter diese Art von Steuern zu zahlen. Die Verbrauchsteuer besteuert den Verbrauch von Gütern und Waren, so z.B. die Mineralölsteuer, die Getränkesteuer, die Tabaksteuer, die Kaffeesteuer oder die Biersteuer. Bei den Verbrauchsteuern gilt das Bestimmungslandprinzip, was den Importeur verpflichtet die jeweiligen Verbrauchsteuern im Bestimmungsland (in unserem Fall in Deutschland) abzuführen. Die Verbrauchsteuer ist keine spezielle Steuer sondern verkörpert eine Gruppe von Steuern, daher kann sie von Fall zu Fall verschieden sein.

Die Einfuhrumsatzsteuer

Auch die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Verbrauchsteuer, welche erhoben wird, wenn eine Ware von einem Drittland nach Deutschland eingeführt wird. Sie ist weitestgehend mit der inländischen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) identisch, da sie eine besondere Erhebungsform von dieser ist. Aus Einfachheitsgründen wird die Einfuhrumsatzsteuer vom deutschen Zoll und nicht vom Finanzamt erhoben. Sofern der Unternehmer Waren für sein eigenes Unternehmen einführt, so kann er die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer in Deutschland wieder geltend machen.

TARIC-Code

Darunter ist der gemeinsame Zolltarif der EU zu verstehen, was „Tarif intégré des Communautés européennes" also „Integrierter Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften“ bedeutet. Die ersten 8 Stellen beschreiben einen Warencode, mit Hilfe dessen die Ware eindeutig identifiziert werden kann. Die neunte und zehnte Stelle verschlüsseln den Zollsatz der Ware.

Impulse, ein Unternehmermagazin, führt einmal jährlich in Zusammenarbeit mit der Frankfurter Rating- und Finanzierungsberatung (FRF) einen Test der großen Leasing-Anbieter durch. Dabei wird vor allem geprüft, in welchem Verhältnis der Preis zur Leistung steht. Es werden also keine reinen Preisvergleiche durchgeführt, sondern auch nachgesehen, ob die zugehörigen Konditionen transparent und fair sind.

Gegenstand des Tests: Operate Leasing-Angebote

Im Test wurden vor allem Operate Leasing-Angebote getestet, da diese im Vergleich zum Restwert-Leasing für den Leasingnehmer mit deutlichen Vorteilen aufwarten können. Es ist vor allem für kürzere Laufzeiten geeignet. Der Leasingnehmer kann den Leasingvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist kümmern. Das wirtschaftliche Risiko sowie die Instandhaltung obliegen dem Leasinggeber. Die Übernahme des geleasten Geräts nach dem Ende des Leasing-Vertrags ist nicht vorgesehen.

Interessant war jedoch, dass viele Leasing-Unternehmen gar nicht dazu bereit waren, ein Operate Leasing-Angebot abzugeben. Während sich einige Firmen gar nicht erst bei den Testern meldeten, gaben sehr viele Unternehmen entgegen der Anfrage ein Angebot für einen Restwert-Vertrag ab. An dieser Reaktion lässt sich schon sehr genau ablesen, dass immer noch viele Anbieter das Vermarktungsrisiko, das am Ende eines Leasingvertrages besteht, auf die Leasingnehmer abzuwälzen.

Die Sieger des Tests

Im Bereich des Autoleasings gewann 2008 Arval Deutschland den Test, allerdings nur mit geringem Abstand zum Tabellenzweiten. Die monatliche Leasing-Rate war die geringste und gleichzeitig konnte das Angebot auch in Bezug auf die Transparenz und die Geschäftsbedingungen überzeugen. Im Bereich des IT-Leasings konnte sich Columbus Leasing an die Spitze setzen, das die günstigste EDV-Anlage zur Verfügung stellen konnte.

Doch egal, in welche Branche man schaut, eins wird immer deutlich: Es gibt keine Leasing-Anbieter, die dauerhaft über Jahre hinweg an der Spitze stehen. Kein Anbieter kann die niedrigen Preise auf Dauer durchhalten. Deshalb empfehlen die Tester, die einzelnen Angebote jedes Jahr zu überprüfen. Die Leasing-Branche ist eine Branche, in der sich Angebotsvergleiche mehr als auszahlen können.

Worauf zu achten ist

Wer Leasing-Angebote nutzen möchte, sollte auf einige Dinge achten. Zum einen sollte man sich nicht immer nur auf einen Anbieter konzentrieren, da dieser unter Umständen schon wenige Monate später bezüglich der Konditionen das Schlusslicht der Branche sein kann. Vergleiche sind also das A und O.

Zudem sollte man die Verträge niemals mehr oder weniger ungelesen unterschreiben. Viele Verträge enthalten unsaubere Klauseln, die teilweise sogar gegen geltendes Recht verstoßen. Viele Leasing-Anbieter bauen in ihre Restwert-Verträge neuerdings Aufschläge für Mehr- oder Minderkilometer ein. Dies ist eigentlich falsch, da dies nur bei Operate Leasing-Angeboten zutreffend ist. Hier versuchen sich die Anbieter zu Lasten des Kunden zu bereichern. Das sollte man sich aber nicht gefallen lassen.

Quelle: http://www.impulse.de

Dieser Artikel ist Teil 2 von 14 der Serie

Aus den obigen Angaben, einem durchschnittlichen Verkaufspreis von ca. 50,- EUR pro Schuhpaar und einem gerundeten Einkaufspreis von 5 Euro pro Paar, kann durch ein erfolgreiches Importgeschäft aus Asien eine Handelsspanne von ca. 90% errechnet werden.

Stark vereinfachte Berechnung der Handelsspanne

Formel Handelsspanne

Gewinnmaximierung durch Import, aber wie?

Das Importgeschäft birgt also für den Händler eine große Chance seinen Gewinn zu erhöhen. Daneben bestehen weitere Vorteile in der Ausweitung des bereits vorhandenen Produktsortiments sowie dem in Zugewinn an Erfahrungen und Unternehmens Know-How. Das Risiko des gewerbsmäßigen Handels kann durch das Importgeschäft auf mehrere Märkte bzw. verschiedene Lieferanten verteilt werden, so dass ein Ausfall eines Zulieferers relativ schnell und unkompliziert durch einen Alternativlieferanten ersetzt werden kann.
Nachteilig fällt das Importgeschäft durch zusätzliche Investitionskosten, Kosten für Informationsbeschaffung und ein erhöhtes Beschaffungsrisiko sowie eine aufwändigere Logistik aufgrund längere Transportwege auf. Diese Reihe soll helfen genannte Risiken möglichst unaufwändig zu bewältigen, um somit noch effizienter die Vorteile des Importgeschäftes nutzen zu können.

Importchinesisch verstehen?

Im folgenden Teil der Reihe „Direktimport aus Asien“ werden einige wichtige Grundbegriffe des Importgeschäftes verständlich erklärt und in der Systematik eingeordnet. Was versteht der Fachmann unter einer Zollanmeldung, welche Behörde ist für die Erteilung der Einfuhrgenehmigungen zuständig oder was ist eine Einfuhrlizenz? Neben diesen Fragen soll auch die Vorteilhaftigkeit des direkten Imports gegenüber dem indirekten Import geklärt werden.

Darf jeder beliebige Gegenstand nach Deutschland importiert werden?

Sicher gibt es neben Sport- und Herrenschuhen auch wesentlich interessantere Gegenstände aus der asiatischen Welt, welche in Deutschland in dieser Form überhaupt nicht auf dem Markt sind. Exotische Tiere, seltene Pflanzen oder andere Liebhabereien und Souvenirs lassen sich in Deutschland mit Sicherheit sehr gut und Gewinn bringend verkaufen. Aber nicht alles was Geld bringt darf auch zu Geld gemacht werden, so dass es vom deutschen Gesetzgeber einige Beschränkungen gibt, welche beim Importgeschäfte beachtet werden müssen. Eine Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen, Einfuhrverbote und Beschränkungen wird im dritten Teil dieser Reihe vermittelt.

Was, wie viel, von wem, wann zu welchem Preis?

Im dritten Teil der Reihe "Direktimport aus Asien" wird das 4WP-Modell (Was, wie viel, wer, wann, Preis) erläutert. Dabei werden Möglichkeiten der Recherche nach Produkten und Herstellern, die Nutzung von Datenbanken, die Gewinnung von Herstelleradressen sowie die Recherchemöglichkeiten des Internets unter die Lupe genommen. Zunächst sollte jeder importbegeisterte Unternehmer klären, welches Produkt er künftig nach Deutschland einführen möchte und wer dieses Produkt im asiatischen Ausland mit einer überzeugenden Qualität zu einem annehmbaren Preis herstellt. Welche Auskünfte und Informationen müssen vor einem erfolgreichen Importgeschäft unbedingt eingeholt und auf welche Informationen oder Daten kann getrost verzichtet werden? Welche Hilfe kann von Kammern, Verbänden und Vereinen erwartet werden? Nicht zuletzt stellt sich die Frage, wie der Import Kataloge, Muster oder Proben der ausländischen Hersteller für sein Unternehmen nutzen kann? All diese Informationen sind nur demjenigen zugänglich, welcher es beherrscht, Kontakt zu den künftigen Lieferanten und Geschäftspartnern herzustellen.

Wie schnell kann man Chinesisch lernen?

Ein großer Prozentsatz der Gewerbetreibenden und Händler schrecken vor dem Importgeschäft aufgrund von Sprachbarrieren zurück. Ist es aber nötig unbedingt chinesisch oder eine andere asiatische Sprache zu beherrschen, um mit den künftigen Geschäftspartnern verhandeln und kommunizieren zu können? Fakt ist, um ein bestimmtes Produkt nach Deutschland importieren zu können, müssen sie den recherchierten Hersteller in Asien kontaktieren. Dies kann entweder per Telefon, per E-Mail, per Post oder durch einen persönlichen Besuch geschehen. Welche dieser Möglichkeiten die Beste ist oder was man eher mit seinen asiatischen Geschäftsfreunden nicht tun sollte, wird in diesem Teil erläutert. Sitten und Gebräuche der Asiaten spielen dabei eine nicht unwesentliche Rolle. Die richtigen Umgangsformen sowie eine korrekte Kontaktaufnahme erleichtern die anfänglichen Schwierigkeiten enorm. Jeder Importeur sollte spätestens in diesem Zusammenhang auch eine geeignete Lagermöglichkeit für seine zukünftige Ware berücksichtigen. Gerade diese Überlegung kann sich später als sehr wichtig herausstellen, wenn hunderte von Kisten in ihrem Wohnzimmer Platz finden sollen.

Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste

Wie oft müssen sie Geld im Umschlag nach Asien senden bevor es tatsächlich beim Lieferanten ankommt? Oder existieren im Außenhandel auch andere Möglichkeiten der Bezahlung? Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus den einzelnen Bezahlungsformen beim Auslandsgeschäft und was passiert, wenn aufgrund politischer Unruhen die Ware zerstört wird? Inwieweit können Währungsrisiken oder Risiken durch Lagerung, Qualität und Transport abgesichert werden? All diese Überlegungen werden im sechsten und siebten Teil der Reihe "Direktimport aus Asien" angestellt.

Abgaben, Zölle und Kalkulation

Was wäre Deutschland ohne gesetzliche Regelungen und Bürokratie? Auch vor dem Außenhandel und dem Import schreckt die deutsche Gründlichkeit nicht zurück. Wie viel verlangt das Finanzamt oder der Zoll von den importierten Waren und wie müssen entsprechende Erklärungen in Deutschland ausgefüllt werden? Welche Formulare und Dokumente sind verpflichtend und wie können derartige zusätzliche Belastungen kalkuliert und berechnet werden? Zusätzlich werden in der Anlage zu dieser Reihe eine Adressdatenbank der 500 wichtigsten Importadressen aus Asien zusammengestellt.

Mit diesen Informationen kann sich jeder Laie sein eigenes Importunternehmen schnell und unkompliziert aufbauen und erhält durch diesen Leitfaden eine Fülle an Informationen und Adressen zur weiteren Unterstützung.

Dieser Artikel ist Teil 1 von 14 der Serie

Wir möchten mit dieser neuen Serie zum Direktimport aus Asien und einige Informationen zum Thema Import, Grundbegriffe, Recherche, Kontaktaufnahme und Präsentation, Sitten und Gebräuche in Fernost (insbesondere China), Bezahlung der Ware, Risiken und Versicherungen, Abgaben und Zölle und Steuern sowie Kalkulation und Lieferbedingungen geben.

Zur Geschichte der Importgeschäfte

Bereits im 13. Jahrhundert handelte das augsburgische Geschlecht der Welser mit Textilien. Einige Jahre später legte die Familie der Fugger im 15. Jahrhundert den Grundstein ihres Erfolgs und Reichtums mit dem Textilhandel. Die Fugger und Welser haben vorwiegend Textilien zu günstigen Preisen eingekauft und über ihre Handelswege gewinnbringend weiterverkauft. Das so erwirtschaftete Vermögen wurde an andere Kaufleute und Adlige gegen einen entsprechenden Zins verliehenen. So bauten sich beide Geschlechter durch derartige Bank- und Kreditgeschäfte beträchtliche Vermögenswerte auf. Die Handelsgeschäfte erstreckten sich vornehmlich auf europäische und asiatische Geschäftsbeziehungen. Sind diese Zeiten endgültig vorbei oder kann ein Kaufmann auch heute noch durch geschicktes kaufmännisches agieren zu großem Reichtum kommen?

Sind im eCommerce Zeitalter Außenhandelsaktivitäten noch zeitgemäß?

Das Bestreben eines jeden Verkäufers liegt wohl im Ziel eine möglichst hohe Handelsspanne zu erreichen. Der Unterschied zwischen Wareneinkaufs- und –verkaufspreis stellt die Handelsspanne, auch Marge genannt in Prozent dar. Der gewerbliche Händler kann also an Hand zweier Stellschrauben seine Handelsspanne zu seinem Vorteil verändern. So führt die Steigerung des Verkaufspreises zur Erhöhung des Prozentsatzes der Handelsspanne. Diese Vorgehensweise muss aber aus betriebswirtschaftlicher Sicht abgelehnt werden, da der Absatzmarkt Deutschland durch ein enormes Angebot keine Preissteigerungen mehr zulässt. Diese Maßnahme zieht einen sofortigen Rückgang der Nachfrage nach sich, wodurch auf keinen Fall eine Verkaufsförderung oder eine Steigerung des Absatzes zu erwarten ist. Die Anpassung des Verkaufspreises ist im Absatzmarkt Deutschland also eine ungeeignete und ineffiziente Maßnahme.

Der Händler kann neben der Optimierung des Verkaufspreises auch seinen Wareneinkauf finanziell verbessern. Intensive und geschickte Verhandlungen mit Herstellern und Produzenten führen in einigen Fällen zu einer Gewährung eines einmaligen Rabattes oder aber zu einer umsatzabhängigen Gewährung eines am Jahresende fälligen Bonus. Diese Maßnahmen sind jedoch nur ein Tropfen auf den heißen Stein, um die Handelsspanne der Firma positiv zu beeinflussen. Der Ausweg aus dieser Zwickmühle zwischen günstigen Einkaufspreisen und gigantischen Abnahmemengen wird von immer mehr Unternehmen im Import gesucht.

Kann eine Verlagerung des Wareneinkaufsmarktes zu einer nennenswerten Steigerung der Handelsspanne führen?

Eine Antwort gibt ein einfaches Rechenbeispiel. Mit der Pressekonferenz des Hauptverbands der deutschen Schuhindustrie vom 05. März 2006 wurden einige Zahlen des Importwesens der deutschen Schuhindustrie veröffentlicht. Diese Daten geben Aufschluss über die möglichen Handelsspannen beim Import von Schuhen aus Asien.
Im Jahr 2004 wurden insgesamt 412 Mio. Paar Schuhe nach Deutschland importiert, wovon allein 116 Millionen Paar aus China stammten. Ein Jahr später wuchs der Schuhimport auf 464 Millionen Paar weltweit an. Deutsche Schuhhändler importierten im Jahr 2005 allein 225 Millionen Paarschuhe aus China. Vergleicht man die wertmäßige Entwicklung eines Schuhpaars, so kann man feststellen, dass im Jahr 2002 das Paar Schuhe durchschnittlich 11,47 EUR gekostet hat. Im Jahr 2005 fiel der Preis pro Paar auf magere 8,42 EUR. Der Einfuhrpreis pro Paarschuhe aus China bewegt sich allerdings noch weit unterhalb dieser Grenze, so dass im Jahr 2004 für importierte Schuhe aus China 4,63 EUR zu zahlen waren. Eine weitere Senkung der Importpreise konnte der Hauptverband im Jahr 2005 bekannt geben. Durchschnittlich schlug ein Paar importierte Schuhe aus China mit 4,32 EUR zu buche. Die durchschnittlichen Produktionskosten von in Deutschland produzierten Schuhen liegen bei mehr als 30,- EUR pro Paar.
Vergleicht man die Importpreise der Schuhe aus China mit den Produktionskosten der Schuhe in Deutschland, so kann man, unbeachtlich der Art der Schuhe und eventueller Qualitätsunterschiede bei der Verarbeitung, einen Preisunterschied von mindestens 25,- EUR pro Schuhpaar errechnen.

Im nächsten Teil der Serie erfahren Sie unter anderem, wie man durch Importgeschäfte seiner Handelsspanne steigern kann.
 

Die Multifunktionsgeräte werden schon längst als eines der wichtigsten Ausstattungsmerkmale von Unternehmen angesehen. Sie ersparen unnötige Ausgaben und nutzen den zur Verfügung stehenden Platz in Räumlichkeiten optimal aus.

Auf den Zahn gefühlt

Experten haben sich in den vergangenen Monaten mit einer Rangliste für die Multifunktionsgeräte auseinandergesetzt. Ziel war es, durch einen eingehenden Vergleich Merkmale so miteinander zu kombinieren, dass für Unternehmen Ergebnisse entstehen, die als Entscheidungsgrundlage genutzt werden können. Während bei den Multifunktionsgeräten, die mit Tinte arbeiten, die HP Officejet Pro Lösungen an den obersten Positionen zu finden sind, sind sie auf den Top-Platzierungen der Laser-Multifunktionsgeräte überhaupt nicht vertreten. Das beste Laser-Multifunktionsgerät ist der Oki C3530 MEP, gefolgt vom Epson Aculaser.

Samsung kann mit seinen Multifunktionsgeräten sowohl bei den schwarz / weiß Multifunktionsgeräten als auch bei den schwarz / weiß Laserdruckern begeistern und findet sich jeweils auf dem zweiten und dem zweiten und dritten Platz wieder.

Das sollten Multifunktionsgeräte können

Multifunktionsgeräte werden in verschiedenen Konzeptionen angeboten. Wer mit diesen lange Freude haben möchte, sollte darauf achten, dass sie sowohl drucken als auch kopieren können. Zudem machen sich Scannen und Faxen als weitere Optionen durchaus bezahlt. Die Multifunktionsgeräte sollten durch die Kombination der einzelnen Funktionen die Einzelgeräte in einem Unternehmen ersetzen.

Allerdings muss es sich hierbei nicht grundsätzlich um die richtige Entscheidung handeln. Multifunktionsgeräte bieten sich überwiegend für kleine Unternehmen an, in denen die Lösungen die Büroarbeiten ergänzen sollen. Ein klassisches Beispiel hierfür ist ein einfacher Handwerksbetrieb. Durch die Anschaffung eines kleinen Alleskönners ersparen sich kleine Betriebe immense Kosten, die sich bei der Investition deutlich zeigen. Zudem können sie durch die Multifunktionsgeräte die Flexibilität sichern.

Große Konzerne, in denen täglich Kopien angefertigt werden und das in großen Umfang, sollten sich hingegen für einen Großkopierer entschieden, da sie durch diesen langfristig die eigenen Ausgaben minimieren können. Grundsätzlich hängt die Entscheidung für ein Multifunktionsgerät von der Menge und auch der Häufigkeit der Nutzung ab.

Quelle: Pro Firma 05/2009, S. 78 - 81
 

Kunden wollen Qualität erhalten. Sie wollen hochwertige Produkte, die auf ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt und perfekt umgesetzt sind. Doch der Begriff Qualität lässt sich im Grunde genommen viel weiter fassen. Denn hierzu gehören der Service, die internen Abläufe und die gesamte Unternehmensstrategie genauso, wie die Produktqualität.

Bedeutung der QM-Systeme

Da Qualität nicht immer ohne Weiteres messbar ist, haben sich Qualitätsmanagement-Systeme, kurz QM-Systeme, in vielen Branchen durchgesetzt. Sind diese Systeme, die mitunter zertifiziert werden können, in vielen Branchen ein unbedingtes Muss, können andere Unternehmen frei entscheiden. Doch auch hier gilt, dass ein QM-System dauerhaft zu mehr Erfolg führen wird.

Jedes Unternehmen sollte sich im Vorfeld der Gründung die Zeit nehmen, ein solches System zu erarbeiten. Damit kann bereits zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit festgelegt werden, worauf bei den betrieblichen Abläufen zu achten ist. Anpassungen an aktuelle Änderungen im Markt und Verbesserungen, die erst im Laufe der Zeit sichtbar werden, können ohne großen Verwaltungsaufwand in das QM-System integriert werden.

Keine Lösungen von der Stange

Mittlerweile gibt es viele QM-System-Pakete, die im Internet zu erhalten sind. Teils entstehen für das komplette QM-Handbuch und alle weiteren Unterlagen Kosten von 50.000 Euro und mehr. Doch diese Lösungen sind in der Regel wenig empfehlenswert. Sie stellen nur eine pauschale Aussage dar, ohne dabei auf die individuellen Gegebenheiten im Unternehmen einzugehen.

Sinnvoller ist es, ein individuelles QM-System zu erarbeiten. Damit können sich Chef und Mitarbeiter besser identifizieren. Wichtig ist, dass alle Mitarbeiter bis in die unterste Hierarchie-Ebene die Grundgedanken des QM-Systems verstehen und verinnerlichen. Ebenso sollten stets Anreize für Verbesserungsvorschläge gegeben werden. Denn ein QM-System wächst mit der Zeit.

Die wichtigsten Aspekte eines QM-Systems

Ein QM-System baut auf verschiedenen Qualitäten auf. Zum einen gibt es die eigentliche Produktqualität, die dem Kunden einen hohen Nutzen verschafft und gleichzeitig seine sonstigen Wünsche an ein Produkt erfüllt. Eine fehlerfreie Produktion ist hierbei ein unbedingtes Muss.

Die Servicequalität ist ebenfalls ein wichtiger Faktor beim QM-System. Hier lohnen sich regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter. Unter der Prozessqualität versteht man hingegen die reibungslosen Abläufe im Betrieb selbst. Sie ist die Voraussetzung für die Produkt- und Servicequalität.

Ein QM-System empfiehlt sich somit für jedes Unternehmen, um unnötige Kosten durch Nachbesserungen oder Rückrufaktionen zu vermeiden. Diese würden zusätzlich den eigenen Ruf schädigen. Wichtig ist, dass alle Mitarbeiter die Leitlinien verinnerlichen. So sollten im vollen Ladengeschäft keine beratungsintensiven zusätzlichen Angebote unterbreitet werden. Warten die Kunden kürzer, wird die Servicequalität wieder gesteigert. Die Produktqualität wird durch die Verwendung ausschließlich hochwertiger Materialien gewährleistet. Auch wenn dies einen Verlust der erzielten Margen beinhaltet, lohnt sich dieser Denkansatz.

Quelle: Starting Up, Mär/Apr/Mai 09, S. 12 - 15

Egal, welches Gewerbe Sie betreiben – Sie werden irgendwann vor der Entscheidung stehen, eine Investition zu tätigen. Doch oft überlegt man sich dann, ob sie sich wirklich lohnt. Viele wissen nicht, wie sie das herausfinden können.

Eine Investition lohnt sich dann, wenn durch die Tätigung ein echter Mehrwert entsteht. Es müssen dadurch entweder die Erlöse gesteigert oder die Kosten gesenkt werden. Nur dann amortisieren sich die Anschaffungskosten irgendwann und das Unternehmen kann einen Nutzen aus der Investition ziehen.

Der Kapitalbedarfsplan

Zunächst müssen Sie jedoch überprüfen, ob Sie die Investition finanzieren können. Dabei müssen sämtliche betrieblichen und privaten Ausgaben berücksichtigt werden. Da es sich hierbei um sehr umfangreiche Berechnungen handelt, bieten wir Ihnen kostenlos unseren Onlinerechner zum Kapitalbedarfsplan an. Er zeigt Ihnen den Gesamtkapitalbedarf Ihrer Unternehmung.

Der Finanzierungsplan

Im nächsten Schritt sollten Sie feststellen, ob Sie genügend Kapital für die Finanzierung Ihrer Investition aufbringen können. Hierfür stellen Sie den Finanzierungsplan Ihres Unternehmens auf. Dabei werden das gesamte Eigenkapital, alle Fremdkapitalpositionen und die Sicherheiten des Unternehmens aufgelistet und addiert. Damit Sie keine dieser wichtigen Positionen vergessen, sollten Sie unseren kostenlosen Onlinerechner zum Finanzierungsplan verwenden.

Übersteigt der ermittelte Kapitalstock den Gesamtkapitalbedarf, so steht der Investition nichts im Wege. Zeigt sich jedoch eine Unterdeckung, muss die Investition über zusätzliches Fremdkapital finanziert werden.

Investitionen zusätzlich absichern

Vor allem bei teuren Investitionen sollte man sich vor der Anschaffung vergewissern, dass es sich um die richtige Entscheidung handelt. Am besten ist es, wenn man sich dabei einer unabhängigen Meinung bedienen kann. In vielen Bereichen führt die Stiftung Warentest umfangreiche Tests durch, die die Qualität, den Service und ähnliche Kriterien von Produkten und Dienstleistungen überprüfen.

Auf der Homepage der Stiftung Warentest sind all dieses Tests abrufbar. Einige gibt es zum kostenlosen Download, wieder andere dagegen sind nur kostenpflichtig nutzbar. In vielen Fällen ist jedoch auch nur ein bestimmter Teil kostenpflichtig, sodass Sie grundsätzlich von den wichtigsten Informationen des Tests kostenlos profitieren können. Diese Tests zeigen dem Interessenten, welches Produkt einer bestimmten Sparte am empfehlenswerten ist.

Kostenvoranschlag

Oftmals hilft auch ein einfacher Kostenvoranschlag, um die Entscheidung einer sinnvollen Investition durch einen guten Preis zu bestärken.

Die Erstausstattung des Existenzgründers muss oft nicht nagelneu sein. Besonders kostengünstig kann der Gründer auf Versteigerungen das Equipment für den Neustart erstehen. So versteigern viele Behörden wie bspw. die Post ihre Fahrzeuge nach einer bestimmten Laufzeit. Ebenso werden Fundsachen und Insolvenzwaren duch Behörden und Ämter zur Versteigerung angeboten.

Fahrzeugversteigerung

Fahrzeugversteigerungen werden nur noch selten bei einzelnen Behörden direkt vor Ort angeboten. Im Normalfall werden die Versteigerungen online durchgeführt. Das Verwertungsunternehmen des Bundes, VEBEG, führt Fahrzeugversteigerungen des Bundes und anderer öffentlicher Auftraggeber durch. Die Post versteigert ihre Fahrzeug ebenfalls online. Die Angebotspalette reicht vom Firmenwagen, über Kleintransporter bis hin zu Lkw´s.

Betriebs- und Geschäftsausstattung

Bei der VEBEG kann der Gründer auch nützliche Teile zur Betriebs- und Geschäftsausstattung ersteigern. Das Angebot reicht vom PC-Tisch, über Stromaggregate bis hin zum Feuchtsalzstreuer. Einen guten Überblick über anstehende Versteigerungen von Ausstattungsgegenständen erhält der Jungunternehmer auf der Seite von Perlick oder Dechow.

Fundsachen

Fundsachen müssen 6 Monate aufbewahrt werden. Meldet sich in dieser Zeitspanne der Eigentümer nicht, kann der Finder Anspruch auf den Fund erheben. Wird keinen Anspruch auf den Fund erhoben, werden die Sachen von den Städten und Gemeinden verwertet. In der Regel werden die Fundgegenstände versteigert. In größeren Städten werden die Versteigerungstermin online bekanntgegeben.

Beispiele

Versteigerungstermine der Stadtverwaltung Erfurt - Fundbüro, die Seite ist erreichbar unter http://www.erfurt.de/ 
In Berlin ist ein Versteigerungskalender bspw unter http://www.berlin.de/ erreichbar. In kleineren Städte ist es eher schwierig Versteigerungstermine zu erfahren. Die Bekanntgabe erfolgt über die Tageszeitungen und die Stadtzeitungen bsp. Litfasssäule oder den Boten.

Finanzämter

Die Thüringer Finanzämter versteigern ihre beschlagnahmten, gepfändeten oder die von Behörden ausgemusterten Gegenstände über www.zollauktion.de. Laut telefonischer Auskunft des Finanzamtes Mühlhausen werden in Thüringen keine öffentlichen Versteigerungen vor Ort mehr von den Finanzämtern durchgeführt.

In Nordrhein Westfalen versteigern die Finanzämter ebenfalls über zollauktion.de.

In Bayern werden noch Versteigerungen vor Ort durchgeführt. Die Termine erfährt der Gründer bspw. über http://www.finanzamt.bayern.de/. Daneben versteigern auch die Finanzämter aus Bayern über zollauktion.de.

Zwangsversteigerungen Häuser

Die Zwangsversteigerung von Häusern trifft die ehemaligen Besitzer oft besonders hart. Wer hingegen eine günstige Immobilie erwerben will, kann sich unter den folgenden Seiten informieren:

http://www.zwangsversteigerung.de/ oder
http://www.zvg.com/termine/

Leasingrückläufer

Übernimmt der Leasingnehmer nach Ablauf des Leasingvertrages den Wagen nicht, spricht man vom Leasingrückläufern. Der Pkw ist zu diesem Zeitpunkt zwei bis drei Jahre alt, mit einem i.d.R. sehr guten Wartungszustand. Ein solches Fahrzeug ist für einen Existenzgründer aus finanzieller Sicht sehr interessant, weil die Fahrzeuge gerade in den ersten Jahren einen hohen Wertverlust erleiden. Leasingrückläufer können vom Gründer gekauft oder geleast werden. Leasingrückläufer findet der Gründer bspw. auf der Seite von Trovit.

Fazit

Über Versteigerungen können Existenzgründer Werkzeuge und Ausrüstungsgegenstände kostengünstig erwerben. Der Gründer sollte jedoch sich vorher gründlichst über den Zustand und die Gebrauchsfähigkeit der Gegenstände erkundigen. Sofern dies nicht möglich ist, sollte ein Sachverständiger Dritter die Wirtschaftsgüter in Augenschein nehmen. Lieber nichts kaufen, bevor man die Katze im Sack bezahlt hat. Übrigens, einen Kostenvoranschlag zu diversen Wirtschaftsgütern, wie kann man sich auch von bis zu 3 unterschiedlichen Firmen machen lassen.

Wer sich seine eigene Existenz aufbauen möchte, kommt im Zeitalter der Informationstechnologie kaum an einem Kauf eines Notebooks vorbei. Geschäftskorrespondenz per Email, Geschäftsbriefe und Rechnungsvorlagen als gespeicherter Entwurf sind selbstverständlich geworden. Zeiten, in denen mit der Schreibmaschine getippt wurde, sind lang in Vergessenheit geraten. Heutzutage kann die ganze Betriebsabrechnung einfach und ohne großen Aufwand mit nur wenigen Eingaben von Programmen erledigt werden. Selbst die Steuererklärung ist inbegriffen. Bei dem Sprung in die Selbständigkeit muss sich jeder dennoch fragen, ob es in der eigenen Situation Sinn macht, sich ein Notebook zu kaufen.

Ist der Kauf eines Notebooks notwendig?

Gerade für manche Geschäftsgebiete ist eine maßgeschneiderte Anschaffung Pflicht. In anderen Bereichen dagegen lohnt ein Standardrechner von der Stange, wenn es darum geht, einfache Bürotätigkeiten damit abarbeiten zu können.

Die Haupttätigkeit spielt eine große Rolle, zu dieser sollte das Notebook in Beziehung gesetzt werden. Damit ist gemeint, dass es auf die Wichtigkeit für den Berufsalltag und die Unterstützung in der Haupttätigkeit an kommt. Ist das Geschäftsfeld in der IT-Welt angesiedelt, wie als Webdesigner oder Informatiker, so ist die Anschaffung eines adäquaten Gerätes ein Muss, da es als zentrales Arbeitsmittel angesehen werden kann. Übt man dagegen eher handwerkliche Berufe aus, so kann ein einfaches Modell völlig seinem Zweck genügen.

Für unerfahrene Anwender bleibt auch der Punkt, ob mit der Anschaffung auch andere Ausgaben, wie für Computerkurse oder Schulungen, einher gehen. Auch Bücher und Unterlagen stellen dabei häufig eine große Ausgabeposition dar. Überlegungen, ob der Mehrwert den finanziellen Aufwand aufwiegt, sollten vorher angestellt werden, vor allem zu Beginn der Selbständigkeit, wenn finanzielle Spielräume knapp bemessen sind.

Das eigene Budget ist ein weiteres Kriterium für oder gegen die Investition in ein Notebook. Am Anfang der Selbständigkeit steht das Budget im Vordergrund, doch bei entsprechender Berufsgruppe führt kein Weg an einer ordentlichen Investition vorbei.

Welches Notebook für wen?

Je nach Berufssparte, in der man sich selbständig macht, werden andere Anforderungen an ein Notebook gestellt. Grundsätzlich gibt es aber ein paar Gemeinsamkeiten, die beachtet werden können.

Ein Notebook mit zu wenig Leistung wird nicht lange ausreichen und einen Neukauf erfordern. Die Technik veraltet mehr oder weniger schnell. Was heute noch ganz in Ordnung ist, kann in einem Jahr schon wieder unbrauchbar werden, denn die Programme werden umfangreicher und die Anforderungen an die Hardware steigen.

Andererseits sind sehr leistungsfähige Notebooks auch nicht ohne Einschränkung zu empfehlen, denn in diesen werden oft Teile verbaut, die im Preis noch sehr teuer sind und die man vielleicht gar nicht benötigt. Beispiel könnten hier die Prozessoren mit mehreren Kernen sein, die ein Handwerker für normale Bürotätigkeiten nicht benötigt. Für einen Graphiker oder Webdesigner ist dagegen ein Prozessor mit zwei Kernen schon eher notwendig, um nicht nach kurzer Zeit in einen Neukauf investieren zu müssen.

Als Standard könnte man einen Rechner mit 2 GB Arbeitsspeicher, einer Festplatte mit 300 GB Speicher und mehreren USB-Anschlüssen festlegen. Nicht unbedingt nötig ist dabei eine besondere Grafikkarte.

Kauf beim Fachhändler oder im Supermarkt?

Der Kauf des Notebook ist keine Vertrauenssache, sondern Frage des eigenen Könnens und der eigenen Ansprüche. Nicht immer sollte der Kauf beim Discounter die erste Wahl sein, denn bei späteren Problemen und Schäden könnte der Ausfall weit höher zu Buche schlagen als die Mehrkosten bei der Anschaffung.

Guter Service ist wichtig und lohnt sich finanziell wieder, wenn das Notebook nicht wochenlang entbehrt werden kann. Auch sind die Produkte aus dem Supermarkt nicht die angeblichen Schnäppchen, sondern meist mit billiger Massenware ausgestattete Rechner. Es lohnt sich also durchaus, etwas mehr zu investieren und Wert auf Service zu legen.

Die Zeiten als Rechnungen und Quittungen noch per Hand geschrieben wurden, gehören wohl schon seit einigen Tagen der Vergangenheit an. Diese Aufgaben lassen sich heute schnell und Dank der Vorlagen von Office Paketen und des Internets mit einem so genannten Office PC erledigen. Aber auch umfangreichere Software wie Fakturierungsprogramme und spezielle Programme fürs Handwerk (Kalkulationsprogramme oder Planungssoftware) haben gewisse Anforderungen. Nicht zuletzt die Aktualisierung von Software oder auch die Kommunikation per E-Mail verlangt einen Internetanschluss, der ohne PC wenig Sinn macht. Auf den Punkt gebracht heißt dies, mit jeder Existenzgründung ist die Anschaffung eines Bürocomputers oder neudeutsch Office-PCs verbunden und in einigen Fällen Computer mit spezieller Ausstattung.

Ist es heute noch In einen Aldi-PC zu kaufen?

War es vor einigen Jahren noch üblich auf Discountrechner zu setzen, so sollte heute dieses Kaufverhalten überdacht werden. Dies hat mehrere Gründe, nicht zuletzt der Preis, der dem Kunden als günstig vorgegaukelt wird, was sich in der Endabrechnung als Trugschluss herausstellen wird.

Hardware kommt nie zum Einsatz

In diesen Rechnern schlummert Hardware die in Büros nie zum Einsatz kommt, aber dennoch mit bezahlt werden muss. Teure Prozessoren, die in solchen Systemen stecken, verbrauchen meist mehr Energie als ein Computer, der individuell und somit den Bedürfnissen eines Existenzgründers, Handwerkers oder Dienstleisters angepasst ist. Diese Prozessoren müssen gut gekühlt werden und da schon ein teurer Prozessor verbaut wurde, muss man halt beim Kühler sparen. Das führt dazu, das in sonst ruhigen Büros unnötig für Lärm gesorgt wird. Und nichts ist nerviger als ein lauter PC, der die Konzentration stört.

Was tun, wenn der Lidl-PC streikt?

Aber was ist eigentlich wenn solche Discountgeräte mal streiken, was aus meiner Erfahrnung nicht selten vorkommt. Berichte in den Medien und Fachzeitschriften lassen nichts gutes ahnen. Es standen wohl schon Kleinwagen in Supermärkten, aber sind wir doch mal ehrlich, Neuwagen und auch viele Gebrauchte werden doch wohl immer noch in Autohäusern mit geschulten Fachpersonal gekauft. Gleiches sollte für Computer gelten.

Mediaturn und Satmarkt

Schon besser sieht es in Elektronikmärkten wie Mediamarkt oder Saturn aus, auch was die Beratung betrifft. Hier ist ein Gerät von der Stange das Ziel des Verkäufers. Aber beim Support muss man nicht selten das Gerät abliefern und einschicken lassen. Dies dauert in der Regel Tage bzw. Wochen. Im großen und GAnzen lieber einen Computer dort kaufen als im Aldi, denn die nette Verkäuferin, die Bohnen oder Kaffee auspackt und kassiert, hat nun gar keine Ahnung von Bits und Bytes. Wie auch, das ist nicht ihr Job und das musste sie bisher auch nicht. Die Elektronikmärkte haben sich aber darauf spezialisiert, daher ist dort eine gute Qualität mit einem ordenlichen Support und Service zu erwarten. Was allerdings nicht heißen muss, das der Existenzgründer dort auch am besten bedient ist oder wird.

Was ist aber das Beste für den Gründer und sein Computerkauf?

Ein PC aus einzelnen Komponenten vom Fachmann zusammengestellt ist des Rätsels Lösung. Ganz nach den Anforderungen einzelner Branchen können diese Geräte geordert werden. Guter Support inklusive, da es das Kerngeschäft solcher Firmen ist und nicht der Verkauf von Lebensmittel.
Ganz auf die Anforderungen der täglichen Arbeit mit dem PC wird hier das Gerät abgestimmt. Da ist schon mal das Netzteil von besserer Qualität, nicht zuletzt wegen der sonst zu hohen Lärmbelästigung. Rechner für die tägliche Büroarbeit wie Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Internetanwendungen werden meist ohne separate Grafikkarte ausgestattet. Hier befindet sich die Grafikkarte „on Board“ - also auf der Hauptplatine oder auch Mainboard genannt. Diese Rechner können jederzeit mit besserer Grafik aufgerüstet werden. Bei grafikintensiven Berufen, wie der bei Webdesignern, Statikern, Innenraumarchitekten, Künstlern, Malern oder Fotografen, ist das natürlich anders. Hier wird gleich eine separate Grafikarte verbaut, meist mit ATI oder GeForce Chips. So kann der Existenzgründer hier wesentlich mehr aus seinem PC holen, was zumindest die Grafik anbelangt.

Mein Fazit:

Immer erst mal die Frage stellen:

"Für was brauche ich für einen Rechner?" und "Wofür brauche ich den PC, was will ich damit machen?"

Diese Information ist die Grundlage für jeden Verkäufer, um den optimalen Rechner zusammen zu stellen.

Was ist, wenn nichts mehr geht?

Bleibt die Frage nach dem Support für solche Geräte. Branchenprimus Dell bietet seinen Kunden mehrere Varianten von Support, angefangen mit dem 1 Jahr Basis Support - Service am nächsten Arbeitstag, bis zur Ausweitung auf 3 Jahre. Vorab steht schon mal der Telefonsupport, der Probleme eingrenzt und das weitere Vorgehen abstimmt. Auch Support per e-Mail und Chat sind möglich. Fernwartung wird von Firmen meist im Softwarebereich angeboten. Sich vorab über die Servicequalität zu informieren, kann im nachhinein bares Geld sparen. Informationen darüber gibt es im Internet zur Genüge.

Die Preise

Preise sind in dieser Branche tagesabhängig. Dennoch kann man sagen, das ein Einstiegsofficecomputer von einem Fachmann zusammengestellt bereits ab 200 € zu haben ist. Für 500 € bekommt man auf jeden Fall schon einen kleinen Allrounder, der selbst mit aufwendigen Grafikprogrammen Top Leistungen bringt. Der Support sollte selbstverständlich vor Ort durchgeführt werden. So braucht man keinen Aldi, Lidl oder Mediamarkt und bekommt trotzdem einen guten PC mit rundumbetreuung ohne dafür aus dem Haus zu gehen.

Weiterführende Infos zum Computerkauf:

Eine Gratisausgabe der Computerzeitschrift CHIP mit DVD

Computer selber zusammen bauen

Gratisheft PC Welt mit Jahres CD

Für einen Existenzgründer ist der Kauf eines Computers oder Notebooks eine Investition, die er oft noch in der Gründungsphase tätigt. Der Jungunternehmer muss bei der Anschaffung bereits einkalkulieren, in welche Richtung sich sein Geschäft entwickeln soll. 
Welche Ausführungen der neue PC mindestens haben sollte zeigen wir mit dem folgenden 5 Punkte Plan.

1. Arbeitsspeicher

Der Arbeitsspeicher sollte mindesten eine Größe von 2.048 MB (entspricht 2 GB) besitzen. Kommen Grafikprogramme oder ähnliches aus dem Multimediabereich dazu, die gut und schnell laufen sollen, empfehlen wir einen Arbeitsspeicher von 4.096 MB (4 GB). In der Praxis wird der RAM auch mit der genauen Bezeichnung umschrieben. Das hört sich dann immer etwas wilder an, z.B. DDR3 oder DDR2 SDRAM. Die Speicherbänke kommen in der Regel immer paarig vor, daher auch die Bezeichung [2 x 1024] oder [2 x 1.024 + 2 x 512] - das geht nciht anders und ist auch nicht schlimm oder sonderlich beachtenswert. Wichtig ist noch die Anzahl freier Steckplätze, um später mal Aufrüsten zu können.

Computer mit viel Arbeitsspeicher
Computer mit weniger Arbeitsspeicher

2. Festplatte

Mit einer 40 GB Festplatte ist der PC nicht sonderlich gut ausgerüstet, was auch heute nicht mehr dem Standart entspricht. Gründer, die große Mengen an Daten speichern wollen oder müssen, haben die Möglichkeit, sich eine Festplatte mit einer Speicherkapazität von 1,5 TB (=1.500 GB) einbauen zu lassen. Wir empfehlen eine interne Festplatte mit bis zu 320 GB, das ist mehr als genug.

Computer mit großer Festplatte
Computer mit kleinerer Festplatte

3. Grafikkarte

Die meisten handelsüblichen PCs sind mit einer Grafikkarte ausgestattet, die für übliche Anwendungen völlig ausreichend ist. Gründer im Multimediabereich müssen hier extra Geld investieren. Je nach Vorgabe des verwendeten Grafikprogramms, muss die entsprechende Karten gewählt werden. Ob die Grafikkarte Spiele unterstützt ist eher unwichtig, der PC soll ja nicht der Spielecomputer der Kinder werden, sondern zum Arbeiten genutzt werden. Für webdesigner oder ähnliche Grafiktätigkeiten oder auch Videoschnitt sollte eine Grafikkarte mit ausreichendem Speicher gewählt werden. Wir empfehlen eine Grafikkarte mit mindestens 128 MB RAM.

Computer mit umfangreichem Grafikpaket
Computer mit ausreichendem Grafikpaket

4. Bildschirm

Wir empfehlen aus unserer täglichen Praxis heraus einen Flachbildschirm mit einer Größe von mindestens 17 Zoll. Ist auf dem Schreibtisch genug Platz vorhanden, kann der Existenzgründer auch 19 oder 21 Zoll in Betracht ziehen.

Sehr vorteilhaft: Wählen Sie einen Flachbildschrim mit intergrierten Lautsprechern, das spart Platz auf dem Schreibtisch und was zu hören gibt es im Internet immer.

TFT Flachbildschirme von 15 bis 24 Zoll

5. Datensicherung

Die Datensicherung ist regelmäßig das Stiefkind in der täglichen Arbeitsroutine. Bis zu dem Zeitpunkt wo nach einem Systemabsturz eine Sicherung gebraucht wird. Beim Neukauf eines PCs kann dafür schon Vorsorge getroffen werden. Der Gründer kann sich bspw. ein Bandlaufwerk einbauen lassen. Eine weitere Möglichkeit ist eine externe Festplatte, auf der täglich zu einer bestimmten Zeit eine Komplettsicherung abgelegt werden kann. Die externe Festplatte sollte eine Mindestspeichervolumen von 200 GB haben.

Passendes Zubehör für Ihren neuen PC dürfen Sie natürlcih auch nicht vergessen.

 

Unternehmer, die in den Jahren 2009 - 2011 eine Investition in ihr Anlagevermögen planen, können dafür in 2008 einen Investitionsabzugsbetrag bilden. Der Investitionsabzugsbetrag kann für neue und gebrauchte, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gebildet werden.  Bis zu einer Höhe von max. 40% der voraussichtlichen Anschaffungskosten kann der Abzugsbetrag festgelegt werden.

Hier finden Sie ein ausfürhliches Beispiel zum Thema Investitionsplanung 2009 durch den Investitionsabzugsbetrag

Zum 1. Januar 2008 dürfen die Anschaffungskosten eines geringwertigen Wirtschaftsgutes, kurz GWG nur noch 150,- EUR betragen. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten über 150,- EUR bis höchstens 1.000,- EUR, müssen dagegen in einem Pool erfasst werden. Diesen Pool schreibt man gleichmäßig über 5 Jahre ab. Die tatsächliche Nutzungsdauer, der sich im Pool befindlichen Wirtschaftsgüter, ist völlig unerheblich. Wer gerade über die Anschaffung von z.B.: Büromöbeln nachdenkt, der sollte sich damit noch bis zum Anfang des nächsten Jahres Zeit lassen. Büromöbel, natürlich selbständig nutzbar, mit Anschaffungskosten von z.B.: 535,- EUR müssen in 2007 aktiviert und über 13 Jahre abgeschrieben werden. Die gleichen Büromöbel werden in 2008 dem „GWG Pool 2008“ zugeordnet und über 5 Jahre abgeschrieben. Dagegen sollten kurzlebige, selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,- EUR noch bis zum 31. Dezember 2007 gekauft werden. Denn letztmalig in 2007 besteht die Möglichkeit, diese Wirtschaftsgüter sofort in Jahr der Anschaffung abzuschreiben.