Können Sie sich folgende Situation vorstellen?
Sie haben sich gerade mit Ihrem Traumjob selbständig gemacht. Mit Ihrer Ausbildung haben Sie beste Voraussetzungen, sowohl kaufmännisch, als auch unternehmerisch. Familiär stimmt auch soweit alles, Ihre Lieben sind eingeweiht und freuen sich genau so auf den Schritt in Ihre Selbständigkeit wie Sie. Die Chance etwas neues auf die Beine zu stellen, Spaß bei der täglichen Arbeit und das Gefühl, etwas zu schaffen und zwar für die eigenen Tasche löst sowohl bei Ihrer Familie als auch bei Ihnen selber bei jedem Gedanken daran die pure Euphorie aus. Besser können die Voraussetzungen nicht sein. Doch irgendetwas beunruhigt Sie. Etwas fehlt noch, man schmeckt aus der Suppe der Selbständigkeit eine leicht bittere Note heraus.

Was trübt den leckeren Geschmack der Existenzsuppe?

Unsere oben beschriebene Familie hatte in der Vergangenheit nicht so sehr viel Glück. Hin und wieder Arbeitslosigkeit und eine Krankheit machten das Leben nicht gerade leicht. Dazu kamen dann noch unvorhergesehene Ausgaben für das Auto und das Haus. Da ergaben sich einfach keine Möglichkeiten ein paar Euros zur Seite zu legen. Und genau das ist der Bitterstoff der Suppe. Das Geld fehlt nun, um einen leistungsfähigen PC und Ware zu kaufen. Das Büro müsste auch eingerichtet werden, ein paar Aktenschränke, Drucker, Fax und Kopierer. Wenn das Lager dann noch fertig gestellt werden könnte, dann wären alle Voraussetzungen geschaffen. Handwerklich wäre das kein Problem, nur das Material muss angeschafft werden.

Gleich mit Schulden starten?

Die Bekannten und Verwandten möchten Sie diesbezüglich nicht einweihen, denn da sind eh zu viele dabei, die Ihnen diese berufliche Veränderung und den eventuell eintretenden Erfolg nicht gönnen. Die aber laut lachen werden, wenn Sie nach der Gründung plötzlich keinen Atmen mehr haben und dann noch mit Schulden da stehen. „Das hätte ich ihm gleich sagen können.“ oder „Hätte er mal mich gefragt.“ sind dann die Sprüche und darauf haben Sie keine Lust. Woher aber nehmen wenn nicht stehlen? Glücklicher Weise kann Existenzgründern mit dem neusten Produkt der KfW Bankengruppe, dem KfW-StartGeld geholfen und unter die Arme gegriffen werden. Insofern wird der obigen Frage das Gewicht genommen, denn bevor ein Kredit an den Gründer ausgereicht wird, werden stets die Voraussetzungen und die Tragfähigkeit des Vorhabens geprüft.

Wer kann das KfW-StartGeld nutzen?

Das KfW-Programm können alle natürlichen Personen nutzen, welche ein Unternehmen in Deutschland gründen möchten. Ausgenommen sind daher Kapitalgesellschaften wie die GmbH. Daneben können auch bestehende Unternehmer und Freiberufler mit weniger als 50 Mitarbeitern der gewerblichen Wirtschaft, also Handwerker, Händler, Dienstleister und das produzierende Gewerbe den Existenzgründerkredit nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass entsprechende Unternehmen weniger als 3 Jahre am Markt agieren.

Was finanziert die KfW Bank mit dem StartGeld?

Wenn der Erfolg der Existenzgründung dargelegt und bestätigt werden kann, finanziert die KfW Bank mit dem StartGeld sowohl die Übernahme eines Unternehmens, als auch die Neuerrichtung.
Der KfW Kredit kann so bspw. für folgende Investitionen eingesetzt und genutzt werden:

  • Erwerb von Grundstücken, Gebäuden sowie den Baunebenkosten
  • Anschaffung von Anlagen, Maschinen sowie Einrichtungsgegenständen
  • Kauf von Betriebs- und Geschäftsausstattung wie Computer, Möbel und Büroausstattung
  • Erstanschaffung eines Materiallagers, Warenlagers oder auch eines Ersatzteillagers
  • Anschaffung von Betriebsmitteln sowie der Wiederbefüllung des Warenlagers

Werden nebenberufliche Betätigungen auch finanziert?

Ja, sofern dieser nebenberufliche Erwerb, mit maximal 15 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit, auf absehbare Zeit in einen hauptberuflichen Erwerb mündet.

Wie hoch ist der maximale KfW Kreditbetrag beim StartGeld?

Die KfW Bank finanziert maximal 50.000,- EUR zu 100%. Dabei werden allerdings eigene Mittel in der Beurteilung der Bonität des Gründers berücksichtigt.

Wie lange läuft der KfW-Kredit?

Der Antragsteller hat die Wahl zwischen einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren, wobei maximal die ersten 2 tilgungsfreie Jahre sind. Die andere Alternative begrenzt die Laufzeit auf bis zu 5 Jahre mit dem ersten Jahr als tilgungsfreies Jahr.

Wie hoch sind die Zinsen und Gebühren für das KfW StartGeld?

Zinsen

Die Zusage zum KfW-StartGeld erfolgt mit dem Zinssatz, welcher an diesem Tag gilt und sich am Marktzinssatz orientiert. Der Zinssatz wird für die gesamte Laufzeit festgeschrieben, so dass der Gründer oder Unternehmer keine Abweichungen nach oben oder nach unten zu befürchten hat.

Disagio

Der Kredit wir zu 100% ausgezahlt, es entstehen daher keine Zusatzkosten für sonst übliche Disagios (Abgeld) durch die KfW Bank oder die Hausbank.

Bereitstellungszinsen

Zusätzliche Bereitstellungszinsen entstehen nur für den Fall, dass der Antragsteller den Kredit nicht rechtzeitig abruft, also in Anspruch nimmt. Dieser Fall schlägt mit 0,25% je Monat zu buche.

Sonstige Gebühren

Sowohl die Hausbank als auch die KfW Bank berechnen keine weiteren Bearbeitungsgebühren.

Tilgung und tilgungsfreie Anlaufjahre

Die Tilgung, d.h. die Rückzahlung des Darlehens erfolgt, im Gegensatz zu bisherigen KfW Modellen, monatsweise. Die Tilgungsrate besteht aus dem Betrag der Kredittilgung sowie dem Zinsanteil. Häufig halten Existenzgründer die tilgungsfreien Anfangsjahre für belastungsfreie Jahre, was allerdings falsch ist. In der Zeit der tilgungsfreien Jahre braucht der Gründer den KfW-Kredit nicht tilgen, muss jedoch die fälligen Zinsen zahlen. Eine komplett belastungsfreie Zeit wird es daher nicht geben, was meiner Erfahrung nach sehr viele Kreditnehmer verwechseln oder nicht beachten.

Sicherheiten beim KfW-StartGeld?

Da die KfW-Bank dahingehend keine Angaben macht, muss das Thema mit der Hausbank geklärt werden. Es liegt also im Ermessen Ihrer Hausbank zu entscheiden, ob die Sicherheiten ausreichend sind oder ob der Kredit auf dessen Grundlage verwehrt wird. Insofern ist es schon eine Willkür, die sich für den Existenzgründer aufbaut. Obwohl die KfW Bank der Hausbank das KfW-StartGeld zu 80% absichert, wird das erhöhte Risiko der Kreditvergabe bei Existenzgründern immer wieder von Hausbanken als Ablehnungsgrund vorgeschoben. Da Sparkassen oder Volksbanken nur noch ein Risiko in Höhe von 20% zu tragen haben, ist das m.E. eine belanglose Ausrede. Die Gründe für das Handeln der Hausbanken, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.

Wie muss das StartGeld beantragt werden?

Das StartGeld kann ausschließlich über die Hausbank des Antragstellers beantragt werden. So empfehle ich energisch auf den Kredit zu pochen, da aus meiner Sicht die Hausbanken an der Weiterreichung häufig nicht interessiert sind. Denn bei maximal 50.000,- EUR Kreditvolumen verdienen Hausbanken an eigenen Produkten weitaus mehr als durch die Aufwandsentschädigung der KfW Bank gezahlt wird.

Nicht immer lässt sich binnen weniger Monate eine Unternehmensidee so verwirklichen, dass diese eigenständig den Lebensunterhalt eines Selbstständigen sichern kann. Aus diesem Grund nehmen sowohl Gründer als auch gestandene Unternehmer, die auf eine jahrelange Erfahrung zurückblicken können, die Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch.

Doch auch wenn durch diese finanzielle Beihilfe zunächst die individuelle Lebensgrundlage gesichert werden kann, entstehen für selbstständige Hartz IV Empfänger ganz neue Probleme. Das Eigenkapital ist in der Regel so knapp, dass bereits die Anschaffung von einfachen Betriebsmitteln nicht möglich ist. Seit dem 1. Januar 2009 können selbstständige Hartz IV Empfänger nun von einem Kredit im Rahmen einer Erweiterung der Leistungen der Bundesagentur für Arbeit profitieren.

Den führenden Köpfen dieser ist es gelungen, die genauen Richtlinien der „Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen" zu konkretisieren. Somit steht seit diesem Jahr erstmals eine Kreditmöglichkeit für selbstständige Hartz IV Empfänger von den Behörden zur Verfügung, die über den Gründungszuschuss und das Einstiegsgeld hinausgeht. Durch das „Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente" wurde das SGB II um einen Paragrafen erweitert. Nach diesem Passus können erwerbsfähige Hilfsbedürftige nun Sachmittel-Beihilfen für den eigenen Betrieb beantragen. Doch auch auf die neue Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Somit kann der zugeteilte Berater vollkommen eigenständig entscheiden, wer mit den Darlehen und Zuschüssen unterstützt wird.

Wer kann ein Darlehen in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich können sowohl Gründer als auch bereits aktive Selbstständige die Sachmittel-Beihilfe von der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Die genauen Anforderungen an den Antragsteller werden wie folgt definiert:

  • Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich ausgeführt werden und wirtschaftlich tragfähig sein.
  • Durch die Darlehen und Zuschüsse soll die Hilfsbedürftigkeit der Betroffenen beendet werden. Ein Nachweis muss von bestehenden Unternehmen nach 12 Monaten erbracht werden. Gründern wird ein Zeitfenster von 24 Monaten eingeräumt.
  • Die Beihilfe kann erst in Anspruch genommen werden, wenn andere Finanzierungsmöglichkeiten abgelehnt wurden. Als Nachweis dient eine Kreditabsage der Hausbank.

Für welche Sachmittel kann die Beihilfe genutzt werden?

Die Sachhilfen-Beihilfe der Bundesagentur für Arbeit steht sowohl für neue Betriebsmittel als auch für gebrauchte Lösungen zur Verfügung. Neben der einfachen BGA, wie zum Beispiel ein PC, können auch alle notwendigen Marketingmaßnahmen gefördert werden. Auch die Unterstützung für Fahrzeuge und Maschinen sowie für alle nötigen Elemente einer Erstausstattung wird durch das neue Gesetz geregelt. Das neue Gesetz bezieht zudem alle zur Verfügung stehenden Konzessionen ein.

Grundsätzlich werden nur die Sachmittel durch Zuschüsse und Darlehen unterstützt, die einem für Hartz IV Empfänger und dessen Lebensumstände passend sind. Demnach muss grundsätzlich die günstigste Alternative ins Auge gefasst werden.

Wie gestaltet sich die Sachmittel-Beihilfe?

Die Sachmittel-Beihilfe der Bundesagentur für Arbeit kann sowohl als Zuschuss als auch als Darlehen gewährt werden. Ein Zuschuss ist auf eine Maximalsumme von 5.000 Euro begrenzt. Zudem können beide Optionen miteinander kombiniert werden. Der Antragsteller muss nachweisen können, dass die Sachmittel, die benötigt werden, für eine Verbesserung der individuellen Situation sorgen und zudem tragfähig sind. Notfalls muss hierbei die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, wie der IHK, eingeholt werden.

Neben der Sachmittel-Beihilfe der Arbeitsagentur bieten auch einzelne Finanzunternehmen Darlehen für selbstständige und nicht selbstständige Hartz IV Empfänger an. In der Regel muss hierbei jedoch mit höheren Kosten in Hinblick auf die Konditionen gerechnet werden.

Die deutschen Bürgschaftsbanken sehen keine Probleme, sollten die Banken sich weigern, ihren mittelständischen Kunden Kredite zu gewähren. Alleine die Bürgschaftsbank von Baden-Württemberg ist in diesem Jahr mit 500 statt 150 Millionen Euro ausgestattet. In dieser Höhe kann sie Bürgschaften für die Kredite der mittelständischen und kleinen Betriebe übernehmen. Die Banken erhalten dadurch ein Plus an Sicherheit, welches sie sich sicher nicht entgehen lassen werden.

Beihilferecht der EU gelockert

Auch die EU trägt ihren Teil dazu bei, dass kleine und mittelständische Unternehmen künftig einfacher an Kredite und Fördermittel heran kommen. Durch die Lockerung des Beihilferechts steht den Betrieben nun ein Kleinbeihilferahmen von 500.000 Euro zur Verfügung. Diesen können die Betriebe als Fördermittel in Anspruch nehmen, ohne dass die EU dabei als Förderer zutage tritt.

Forderungen der Bürgschaftsbanken

Obwohl derzeit noch keine klaren Anzeichen für eine Kreditklemme bestehen, ist es so, dass die Bürgschaftsbanken, wie auch Guy Selbherr, Vorstand der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, bestätigt, eine zentrale Rolle bei der Kreditvergabe spielen dürften. Sie könnten für die Wirtschaft schon bald als Selbsthilfeeinrichtung angesehen werden.

Von daher fordern die Bürgschaftsbanken von der Regierung auch mehr Freiräume. So sollen die geplanten Kredit- und Bürgschaftsprogramme deutlich erweitert werden. Auch die maximale Bürgschaftsquote solle von 80 auf 90 Prozent angehoben werden. Die Bürgschaftsgrenzen sollen verdoppelt werden, insgesamt auf zwei Millionen Euro. Außerdem fordern die Bürgschaftsbanken, dass die Rückbürgschaftsquoten des Bundes erhöht werden. Diese liegen derzeit in den alten Bundesländern bei 65 Prozent und sollen erhöht werden auf 80 Prozent, in den neuen Bundesländern gelten 80 Prozent, die auf 90 Prozent erhöht werden sollen.

Auch die KfW ist mit hohen Mitteln ausgestattet

Die KfW als eine der zentralen Förderbanken Deutschlands sieht der Finanzkrise und eventuellen Kreditklemmen ebenfalls positiv entgegen. Sie ist mit 50 Milliarden Euro ausgestattet, die im Rahmen der Konjunkturpakete entsprechend ausgeteilt werden können. Alleine die Hälfte davon steht schon in diesem Jahr zur Verfügung, die anderen 25 Milliarden Euro können im Jahr 2010 ausgegeben werden. Deutsche Unternehmen werden laut dem Vorstandsvorsitzenden Ulrich Schröder mit 40 Milliarden gefördert. Der Rest des Geldes wird voraussichtlich in Infrastrukturmaßnahmen und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz fließen.

Hypovereinsbank Thüringen verzeichnet Plus

Ein deutliches Plus bei den Einlagen und im Darlehensgeschäft konnte die Hypovereinsbank in Thüringen bereits im vergangenen Jahr verzeichnen. Man zeigt sich auf Seiten der Bank auch für das Jahr 2009 zuversichtlich und will das Geschäft mit den Darlehen sogar noch weiter ausbauen.

Der Leiter Privat- und Geschäftskunden der Bank, Frank Werner, ist ebenfalls überzeugt, dass es keine Kreditklemme gebe. Denn alleine seine Bank könne mehr Darlehen anbieten, als sie überhaupt nachgefragt werden. Gerade im vergangenen Jahr konnte die Hypovereinsbank Thüringen bei der Kreditvergabe an Existenzgründer und Firmennachfolger ein deutliches Plus verzeichnen.

Quelle: In Anlehnung an Pro Firma 03 2009, S. 42

Existenzgründer können für ihren Start in die Selbständigkeit auf das KfW Startgeld zählen. Dabei ist es unerheblich, ob der Gründer die Mittel für ein Gebäude, die Anschaffung von Maschinen oder die Ausstattung seines Warenlagers benötigt.

Wie hoch wird gefördert?

Der gesamte Finanzierungsbedarf darf maximal 50.000,- EUR betragen. Die Förderung kann bis zu 100% des Bedarfs ausmachen.

Beispiel

Der Existenzgründer G benötigt für die Erstausstattung seines Warenlagers 20.000,- EUR. Über seine Hausbank beantragt er diesen Betrag als KfW Startgeld. Weil die Einnahmen in der Gründungsphase noch spärlich fließen, nutzt G die Möglichkeit der zwei tilgungsfreien Jahre, bei einer Kreditlaufzeit von 10 Jahren. Der Gründer muss bei dem derzeitig geltenden effektiven Zinssatz von 5,96% eine Rate von 258,83 monatlich aufbringen. Über die Laufzeit zahlt er so 7.322,67 EUR Zinsen.

Was ist noch zu beachten?

Das Darlehen kann ohne Kosten für den Gründer vorzeitig teilweise oder ganz zurückgezahlt werden.

Neben den üblichen Unterlagen, wie das Gründungskonzept bzw. der Businessplan, einer Rentabilitätsvorschau, der BWA und einer Risikoanlage muss der Gründer auch einen tabellarischen Lebenslauf inklusive des beruflichen Werdegangs bei der KfW einreichen.

Tilgungsplan KfW Startgeld

Darlehensbetrag
20.000 EUR   1. Zahlung (nur Zinsen) 30.06.2008
Nettodarlehen
20.000 EUR   1. Tilgungsverrechnung 30.05.2010
Auszahlung
100,00 %   1. Zinsabrechnung 30.06.2008
Anfangstilung
9,72971 %      
Auszahlung
30.05.2008   Ratenzahlung monatlich
Ende der Zinsbindung
30.05.2018   Tilgungsverrechnung monatlich
Effektivzins p.a.
5,96 %   Zinsabrechnung monatlich
Nominalzins
5,80 %   Tilgungsfreie Zeit 2 Jahre
Bearbeitungskosten
0,00 %      
Ratenhöhe
258,83 EUR      

 

Gesamtlaufzeit endet
30.05.2018   Gesamtbetrag 27.322,67 EUR
Tilgungsbetrag
20.000,00 EUR      
Gesamtkosten (Zinsen)
7.322,67 EUR      
Raten (Gesamtanzahl 120

 

 

 

davon mit Tilgung 97)

 

 

  Laufzeit 10 Jahre, 0 Monate,

 

 

 

0 Tage

 

Kontobewegungen

 

Datum
Betrag
Zinsanteil (EUR)
Tilgungsanteil (EUR)
Kontostand
2008
676,69
676,69
0,00
-20.000,00
2009
1.160,04
1.160,04
0,00
-20.000,00
2010
2.457,32
1.137,86
1.319,46
-18.680,54
2011
3.105,96
1.028,82
2.077,14
-16.603,40
2012
3.105,96
905,11
2.200,85
-14.402,55
2013
3.105,96
774,03
2.331,93
-12.070,62
2014
3.105,96
635,11
2.470,85
-9.599,77
2015
3.105,96
487,92
2.618,04
-6.981,73
2016
3.105,96
331,97
2.773,99
-4.207,74
2017
3.105,96
166,74
2.939,22
-1.268,52.
2018
1.286,90
18,38
1.268,52
0,00
Summen
27.322.67
7.322,67
20.000,00
 

 

Weitere Hilfen, Rechner und Merkblätter der Kfw

Weitere Einzelheiten zum Kfw Kredit (Startgeld):

Merkblatt Kfw Startgeld.pdf

Der Tilgungsrechner der Kfw Bank gibt zu jedem Kfw Kredit Auskunft.

Der Onlinerechner für Subventionen hilft im Vorfeld bei der Planung.

Die aktuellen Konditionen für Zinsen und andere Modalitäten der Kfw Kredite.

Hier können alle Anträge, Formulare und Merkblätter geladen werden und hier können Sie die verschiedenen Anträge auch online ausfüllen und per elektronischem Formular zur Kfw absenden.

Alternative Kredite vergleichen

Der Existenzgründer sollte neben den obigen Kfw Angeboten auch Kredite für Selbstständige von anderen Banken oder Anbietern ins Kallkül ziehen. Wir haben eine Übersicht von gängigen Ratenkrediten zusammengestellt. Hier kann der Gründer schnell und ohne Anmeldung Konditionen, Zinsen und Kosten vergleichen.

In unserem Forum ist ein Beitrag zum Thema Existenzgründerkredit verfasst worden.

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Wir als Gründerberatung haben die Erfahrung gemacht, dass gerade Existenzgründer in Sachen Kredite bzw. der Finanzierung der Existenzgründung ein äußerst schweres Los haben. Bund und Ländern bewerben Mikrodarlehen und speziele Förderkredite mit besonders günstigen Konditionen. Klingt erst mal gut. In folgender Datenbank können sich Existenzgründer eine Liste mit den derzeit aktuellen Förderkrediten von Bund und Ländern ansehen:

www.foederdatenbank.de
Der Gründer kann seine Gründungskosten, wie bspw. Wareneinkauf, Maschinen, Software etc. über Fremdkapital finanziereen ohne eignes Geld, Ersparnisse oder andere Geldanlagen zu verwenden.

Die traurige Wahrheit

Die meisten der Förderkredite müssen über die Hausbank (Sparkasse, Volksbanken etc.) des Existenzgründers vorbereitet und beantragt werden. Dabei strecken schon die meisten der Direktbankenalle Viere von sich, denn derartige Dienstleistungen sind nicht in den meist kostenlosen Girokonten enthalten oder müssen richtig teuer bezahlt werden.

Der Gang zur Hausbank und die Vorstellung der Idee bei einer Förderbank wie der Kfw in Berlin ein Existenzgründerkredit (z.B. Mikro-Darlehen) beantragen zu wollen, treibt dem Bänker in der Regel Falten auf die Stirn, denn dies bedeutet für den SAchbearbeiter viel Arbeit, jedoch kein akzeptabler Profi, da keine Hauseigenen Kredite sondern Fremdkredite bearbeitet und ausgereicht werden. Der Verdienst der Banken ist also bei Förderkrediten in der Regel nicht so hoch, wie der bei eigenen Produkten. Aus unserer Erfahrung werden daher Existenzgründer in vielen Fällen vom Förderkredit weg zu Bankeigenen Krediten beraten.

Niedrigen Zinsen ein Vorteil?

Bisher waren die Zinsen bei BAnken sehr niedrig, so dass der angebliche Zinsvorteil von Förderkrediten kein Argument war. Es war demExistenzgründer daher egal, ob er 3,9 % bei der Sparkasse im JAhr zahlt oder 3,7 % bei der Kfw BAnk, der finanzielle Vorteil war verschwindend gering. Das hat sich mit der jetzigen Zinsentwicklung bereits geändert, os dass die Differenz mit unter bei 2 bis 3% liegen dürfte.

Neben den unterschiedlichen Zinssätzen und der Dauer der Bearbeitung spielen auch zusätzliche Kosten für den Existenzgründer eine wesentliche Rolle. Der Gründer benötigt in den meisten Fällen ein gutes und ausgearbeitetes Konzept, der bekannte Businessplan . De erstellt aber nciht die Bank sondern das muss der Gründer selbst organisieren und auch bezahlen. Wer das dann nciht selber kann, muss das von einem Berater erledigen lassen. Diese Kosten (meist mehrere hundert Euro) müssen dann zusätzlich von der Bank finanziert werden.

Die Kosten für den Businessplan stehen dann nicht im Verhältnis bspw. zum Mikrodarlehen der Kfw Bank, welche z.B. mit maximal 10.000 EUR beantragt werden kann. Da sind dann seriöse Berater und Banken gefragt, die dem Kunden die Wahrheit und den tatsächlichen Nutzen mit den dazugehörigen Kosten erläutern. Leider fallen immer mehr auf diese anderen Geldhaie oder Berater rein.

An der hier gezeigten Entwicklung der Zinsen seit dem Jahr 2003 ist zu erkennen, dass es in Deutschland seit Mitte 2005 deutlich teurer geworden ist einen Kredit zu nutzen. Der Antrag auf ein Förderdarlehen daher lohnenswert ist, um Geld zu sparen.

Zinsentwicklung Deutschland

Quelle: Dr. Klein AG

Selber vergleichen und kleinere Anschaffungen über private Kredite finanzieren

Den aufwendigen ANtrag, teure Businesspläne und eine eventuelle falsche Beratung kann mit zwar etwas teureren, aber dafür sehr viel unaufwendigeren Krediten vermieden werden. Auch onlinekredite sind dafür geeignet. Wir haben mal die wichtigsten Onlinebanken mit ihren Ratenkrediten gegenübergestellt. So kann man schnell ablesen, wo derzeit der Trend liegt. Die Übersicht ist auf http://www.tarifevergleichen.com/ zu finden.

Für Gründer, Freiberufler und den kleinen Mittelstand gibt es zum Jahresanfang 2008 ein neues Kreditprogramm der KfW, das KfW-StartGeld. Grundlegend werden Haupttätigkeiten gefördert dem ungeachtet auch Nebenerwerbstätigkeiten, wenn diese mittelfristig in einen Haupterwerb übergehen. Gerade Existenzgründer und kleinere Unternehmen erhalten nur schwer eine geeignete Finanzierung, das will die KfW mit diesem Programm verbessern. Beantragt werden kann das KfW StartGeld bis zu einem Unternehmensalter von 3 Jahren bei der Hausbank. Die KfW bietet den Banken zur Risikominimierung eine 80%ige Haftungsfreistellung an, weil Unternehmen in der Gründungsphase oft keine ausreichenden Sicherheiten bieten können. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 50.000,- EUR und hat eine Laufzeit von fünf oder zehn Jahren, wobei die Anlaufzeit von ein bis zwei Jahren tilgungsfrei ist. Eine vorzeitige Tilgung ist jederzeit kostenlos möglich. Finanziert werden können Sachinvestitionen, wie die Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung, der Kauf von Betriebsmitteln oder der Aufbau eines Warenlagers. Wichtig dabei ist, dass der Kreditantrag immer vor der Anschaffung gestellt werden muss.

Speziell für Existenzgründer und kleineren Mittelständlern bietet die KfW, die Kreditanstalt für Wiederaufbau in Berlin, verschiedene Maßnahmen an. Gerade den Banken soll die Angst vor hohen Aufwand für kleine Förderdarlehen genommen werden. Auch das Ausfallrisiko wird mit bis zu 50% für Unternehmen, welche mindestens 2 Jahre am Markt sind, von der KfW Bank übernommen und abgedeckt. Wenn die Sparkassen und Volksbanken wenig Bearbeitungsaufwand benötigen, werden diese Darlehen wohl für Existenzgründer häufiger beantragt. Die Programme StartGeld und Mikrodarlehen sollen ab 2008 zusammengelegt werden.