Gerade in der Krise sollte der Fiskus mehr auf die Unternehmer und Steuerzahler eingehen, wie selbst führende Politiker es verlangen. Dennoch zeigt sich im täglichen Leben, dass dem nicht so ist. Wie Sie sich dennoch erfolgreich wehren können, sollen Ihnen die folgenden, weiteren Fallbeispiele zeigen, die unsere kleine Serie fortsetzen.
Zugriffsbeschränkung bei Betriebsprüfungen
Wenn Ihnen eine Betriebsprüfung ins Haus steht, achten Sie darauf, welche Daten Sie dem Prüfer vorlegen. Grundsätzlich darf er nur die steuerlich relevanten Daten einsehen. Nach aktuellen Gerichtsurteilen zählen hierzu jedoch lediglich die Pflichtaufzeichnungen. Freiwillige Aufzeichnungen müssen Sie nicht vorlegen.
Um jedoch Streitigkeiten aus dem Wege zu gehen, sollten Sie nicht in jedem Fall auf Ihr Recht pochen. Können freiwillige Aufzeichnungen keine Nachteile bei der Steuer bedingen, zeigen Sie sie vor und somit auch Ihren guten Willen.
Probleme beim Fahrtenbuch
Das Fahrtenbuch ist einer der Knackpunkte überhaupt bei Betriebsprüfungen. Doch Vorsicht, kleine Fehler bedingen keine Unwirksamkeit des gesamten Fahrtenbuchs und damit keine ungünstigen Schätzungen seitens des Finanzamts. Sollte Ihr Prüfer dies dennoch so sehen, verlangen Sie von ihm eine schriftliche Stellungnahme. Schnell wird er dann aufgeben, um den Aufwand zu umgehen und zeitgleich wird er die Unwirksamkeit des Fahrtenbuchs nicht bestätigen können.
Achtung beim Smalltalk
Viele Betriebsprüfer bemühen sich zu Beginn der Prüfung um ein gutes Verhältnis zu Ihnen als Steuerzahler. Doch Vorsicht: Lassen Sie sich nicht in private Gespräche verwickeln. Allzu schnell kommt es dabei zu Äußerungen, die sich nachteilig für Sie auswirken können. Bitten Sie zudem Ihren Steuerberater, bei der Betriebsprüfung mit anwesend zu sein, um eventuelle Fallstricke bereits im Vorfeld auszuschließen.
Umgang mit dem Finanzamt
Bedenken Sie zuletzt: Auch im Finanzamt arbeiten nur Menschen. Wenn Sie ihnen höflich entgegentreten, dann werden sie Ihnen dieselbe Höflichkeit entgegenbringen. Fragen Sie Ihren Sachbearbeiter bei Unklarheiten zu Steuerfragen und unterstützen Sie so dessen Selbstbewusstsein. Dann hilft er Ihnen gerne.
Quelle: Pro Firma 01+02/2010, S. 24 - 29


Letzte Kommentare