Folgender Fall: ein 16-jähriger mit einer Geschäftsidee, wie bspw. dem Betrieb einer Internetseite, will ein eigens Gewerbe anmelden. Im folgenden Beitrag wollen wir aufzeigen, wann ein Minderjähriger ein Gewerbe anmelden darf und unter welchen Voraussetzungen ihm die Anmeldung gestattet wird.

Ein Minderjähriger darf ein eigenes Gewerbe eröffnen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen

  1. Vor der Anmeldung des Gewerbes müssen die gesetzlichen Vertreter (Eltern) den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Geschäfts ermächtigen.
  2. Das Vormundschaftsgericht muss diese Ermächtigung genehmigen.

Laut § 112 (2) BGB kann der gesetzliche Vertreter die Ermächtigung nur mit Genehmigung des Familiengerichts zurücknehmen.

Die einzelnen Schritte zur Gewerbeanmeldung

1.    Erstellung eines Businessplans

Der Minderjährige erstellt für seine Geschäftsidee zunächst einen Businessplan. In dem Plan müssen realistische Zahlen für den Zeitaufwand, die zu erwartenden Kosten und Einnahmen erscheinen. Die Eltern geben ihr Einverständnis zu diesem Plan indem sie ihn eigenhändig und mit Datum unterschreiben.

2.    Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht

Der Minderjährige beantragt beim Vormundschaftsgericht die Genehmigung der Ermächtigung der Eltern. Dazu wird er in der Regel beim Vormundschaftsgericht vorgeladen. Ein Rechtspfleger beurteilt, ob der Minderjährige die notwendige Reife besitzt und über die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt um ein Unternehmen zu führen. Kann der Minderjährige die Fragen glaubhaft beantworten, steht der Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht nichts mehr im Weg.

Mit der Genehmigung ist der Minderjährige dann in allen Fragen rund um das Gewerbe, unbeschränkt geschäftsfähig.

3.    Gewerbeanmeldung

Für die Gewerbeanmeldung ist das Gewerbeamt oder die Gewerbestelle der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zuständig. Mit den Eltern und der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts kann der Minderjährige nun sein Gewerbe anmelden.

Fazit

Ein professionell erstellter Businessplan ist für Minderjährige, die ein Unternehmen gründen wollen, enorm wichtig. Mit der Erstellung des Plans setzt sich der zukünftige Unternehmer mit allen Belangen der Geschäftsführung auseinander. Er kann in der Folge Auskunft zum Zeitaufwand und zur Gewinnsituation geben. Der Zeitaufwand darf bspw. keinesfalls mit der Schulpflicht kollidieren.

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Gewerbeanmeldung FAQ 14

In dieser Frage herrscht in Deutschland unter den Unternehmern große Unsicherheit. Im folgenden Artikel wollen wir Ihnen die Antwort auf diese Frage geben.

Gibt es eine Pflicht zur Einschaltung eines Steuerberaters?

Juristisch gibt es in Deutschland kein „Muss“, einen Steuerberater für die Erstellung der Steuererklärungen einzuschalten. Dem Unternehmer stehen verschiedenen Alternativen zur Erstellung der Steuererklärungen offen. Er kann die Erklärung selbst erstellen, oder bspw. Bekannte oder Verwandte einspannen, auf einen Buchführungsservice oder Unternehmensberater zurückgreifen.

Wann und unter welchen Voraussetzungen diese Alternativen rechtssicher sind?

1. Der Unternehmer erstellt die Steuererklärung selbst

Erstellt der Unternehmer seine Steuererklärung selbst, hat er damit augenscheinlich die kostengünstigste Variante gewählt. Die Selbsterstellung setzt aber immer ein gewisses Maß an Fachkenntnissen voraus. Das deutsche Steuerrecht ist für Laien sehr kompliziert, dadurch können schnell Fehler entstehen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ein weiterer Nachteil der Selbsterstellung ist der eingesetzte Zeitaufwand, Stichwort Opportunitätskosten. In den bspw. zwanzig verbrauchten Stunden kann sich der Unternehmer nicht um sein eigentliches Geschäft kümmern. Das so verlorene Geld finanziert in der Regel bereits den Steuerberater.

2. Ein Bekannter oder Verwandter erstellt die Steuererklärung

Diese Konstellation wird oft praktiziert. Ein Bekannter, der sich in Steuerfragen auskennt, erledigt die Steuererklärung für den Unternehmer. Vertraut der Unternehmer dem Wissen und Können des Bekannten, ist dies eine gute Alternative. Den berühmten „Hut“ hat jedoch der Unternehmer selbst auf. Er steht für die abgegebenen Erklärungen ein. Außerdem sollte an dieser Stelle immer geprüft werden, wer von den Freunden, Verwandten und Bekannten überhaupt steuerliche Beratung und Hilfestellung geben darf.

3. Ein Buchführungsservice erstellt die Steuererklärung

Im Laufe des Jahres hat der Unternehmer seine Buchhaltung vertrauensvoll in die Hände eines Buchführungsservice, Buchführungsbüro oder Kontierungsservice gelegt. Zum Ende des Jahres kommt er zu dem Schluss, das dieser Buchführungsservice auch gleich seine Steuererklärung erledigen kann.

Ein Buchführungsservice darf aber nur dann eine Steuererklärung erstellen, wenn die folgende Qualifikation vorliegt. Der Verantwortliche muss einen Abschluss als Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder als vereidigter Buchprüfer vorweisen können. Nur dann ist es ihm erlaubt, Steuererklärungen zu erstellen.

4. Ein Unternehmensberater erstellt die Steuererklärung

Ein Unternehmensberater berät Unternehmen mit dem Ziel, den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zu sichern und auszubauen. Der Unternehmensberater darf, genau wie der Buchführungsservice nur unter Vorlage der o.g. Qualifikationen eine Steuererklärung erstellen.

5. Der Steuerberater erstellt die Steuererklärung

Beauftragt der Unternehmer einen Steuerberater mit der Erstellung der Steuererklärung ist er in jedem Fall auf der sicheren Seite. Er kann nicht nur auf das Wissen seines Steuerberaters zurückgreifen, er erhält auch rechtssicheren Rat zu seiner aktuellen Unternehmenssituation. Während Kleinunternehmer und andere nebenberuflich Selbständige ihre Steuererklärung noch problemlos selbst erledigen können, ändert sich die Situation schlagartig, sobald das Unternehmen wächst. Die entstehenden höheren Kosten für den Steuerberater, sollte der Unternehmer als Investition in die Zukunft des Unternehmens ansehen.

Fazit

Als Kleinunternehmer, nebenberuflich Selbständiger oder Unternehmer mit Vorkenntnissen können Sie Ihre Steuererklärung eigenständig erledigen. Mit wachsendem Unternehmenserfolg bzw. Unternehmensgröße dagegen, ist die Beauftragung eines Steuerberaters oft der richtige Weg.

Unser Tipp:

Nutzen Sie einen Onlinesteuerberater, so haben Sie Rechtssicherheit zu einem günstigeren Preis als beim konventionellen Steuerberater und schlagen 2 Fliegen mit einer Klappe. Wir empfehlen: steuerberaten.de

Dieser Artikel ist Teil 2 von 3 der Serie

Viele Internetnutzer betreiben ihre eigene Internetseite. Sei es um Bekannten und Freunden die Bilder des letzten Urlaubs zu zeigen oder zum Führen eines Tagebuch-Blogs. Eine im Forum sehr häufig gestellte Frage lautet: „Muss ich für meine private Internetseite ein Gewerbe anmelden?“

Gewerbe muss angemeldet werden

Betreiben Sie den Blog mit Gewinnerzielungsabsicht, müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Wann kann von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgegangen werden? Im Moment der ersten Einblendung einer Werbung handeln Sie mit der Absicht Gewinn zu erzielen. Ab diesem Zeitpunkt wird aus Ihrem privaten Blog bzw. Ihrer privaten Internetseite eine gewerbliche. Es ist für die Gewerbepflicht nicht einmal notwendig, dass tatsächlich Einnahmen generiert werden.

Es entsteht kein Gewerbe

Solange Sie mit Ihrer privaten Seite keine Einnahmen erzielen wollen, werden Sie nicht zum Gewerbetreibenden. Die private Internetseite ist und bleibt dann privat.

Konsequenzen der unterlassenen Gewerbeanmeldung

Früher oder später erfährt Ihr zuständiges Finanzamt, bspw. über Kontrollmitteilungen, von Ihren Einnahmen. Habe Sie in Ihrer Steuererklärung keine Einnahmen erklärt, wird das als Steuerhinterziehung gewertet. Zur Steuernachzahlung erwartet Sie dann obendrein eine Geldstrafe.

Fazit

Wenn Sie die Absicht haben mit Ihrer privaten Seite Geld zu verdienen, melden Sie ein Gewerbe an. Sie müssen so die Einnahmen versteuern, können aber im Gegenzug auch die entstandenen Ausgaben ansetzen.

Quelle: Website Boosting 2.0

Dieser Artikel ist Teil 3 von 3 der Serie

In den beiden ersten Teilen haben wir sowohl Standartbuchführungssoftware als auch Profibuchführungssoftware verglichen. Nun sind die Internetseiten der Firmen an der Reihe. Findet man auf der Seite was man sucht? Übersichtlichkeit ist bei derartigen Programmen wichtig, man möchte ja nicht das falsche Programm kaufen, nur weil man es nicht richtig erklärt bekommen hat.

Lexware

Unter www.lexware.de findet der Nutzer mit wenigen Mausklicks die entsprechenden Programme. Alle Programme von Lexware sind untereinander abgestimmt, damit ist gewährleistet, dass die verschiedenen Module ohne Datenverlust miteinander arbeiten. Für die jeweiligen Produktlinien stehen Datenblätter im PDF Format zum Download bereit. Die einzelnen Produkte sind in den Datenblättern übersichtlich und informativ angeordnet. Damit ist ein Gesamtüberblick über die Funktionen der verschiedenen Produktlinien absolut gewährleistet. Der Unternehmer kann sehr schnell erkennen, welche Produktlinie seinen Anforderungen entspricht und der er sieht ebenfalls recht schnell, auf welches Produkt er nachrüsten kann.

Lexware Buchhalter
Lexware financial office (nicht mehrplatz- bzw. netzwerkfähig)

Nachteil
Fragen und Probleme könne nur über eine Servicenummer oder im Lexwareforum gelöst werden.

Sage

Sage bietet mit GS Buchhalter und dem PC Kaumann Komplettpaket pro zwei Produkte an, die dem Unternehmer bei seiner Buchführung helfen können.

GS Buchhalter
PC Kaumann Komplettpaket pro

Nachteil

Den Aufbau und die Struktur der Seite von www.sage.de verstehen wahrscheinlich nur deren Mitarbeiter. Selbst wenn der Interessent bereits von einem Programm gehört hat, kann er es auf der Seite nicht suchen. Während unserer gesamten Recherchezeit hat die Suchfunktion nicht einmal funktioniert. Hat der Nutzer das Programm, bspw. Sage GS Buchhalter über Google auf der Seite gefunden, werden im dazugehörigen Datenblatt die Funktionen von GS-Buchhalter Comfort 2010 erläutert. Irgendwo in den acht Seiten sind auch die Funktionen des ursprünglich gesuchten Programms versteckt. Ein informatives Datenblatt sieht definitiv anders aus. Mit sehr viel Aufwand ist es dem Interessenten möglich, das Programm für seine speziellen Anforderungen zu finden. Warum mutet Sage den Interessenten diesen Informationswust zu? Das geht besser!

Buhl Data GmbH

Die Seite www.wiso-kaufmann.de ist anfänglich übersichtlich gestaltet. Beispielhaft ist das Handbuch im PDF Format. Das Handbuch ist übersichtlich und mit einer Fülle von Informationen bestückt, so dass auch absolute Anfänger auf eine übersichtliche Hilfe zurückgreifen können.

Nachteil

Will der Nutzer jedoch nähere Informationen, fängt die Sucherei an. Das es verschiedene Programmversionen, bspw. Buchhaltung 2010 Standard und Buchhaltung 2010 Professional gibt, erfährt man erst in der Versandbestellung. Die Preise auf der Leistungsübersicht der einzelnen Programmen und der Bestellmaske weichen voneinander ab. Bestimmte Informationen sind nicht mal mit Hilfe der FAQ auffindbar, bspw. ob eine Umsatzsteuererklärung mit einem der Programme erstellt werden kann. Eine Testversion war während der gesamten Recherchezeit nicht verfügbar.

WISO Buchhaltung 2010
Kaufmann 2010 Professional: Die betriebswirtschaftliche Gesamtlösung

Agenda Informationssysteme GmbH

Die Agenda Informationssysteme GmbH hat eine absolut übersichtliche Seite aufgebaut. Unter www.agenda-software.de kann sich der Unternehmer mit wenigen Mausklicks das gewünschte Programm auswählen. Eine übersichtliche Produktbeschreibung steht als PDF zum Download bereit. Weiterhin kann der Unternehmer sich eine Video-Infotour zum jeweiligen Produkt anschauen. Erklärungsbedürftig ist die Preisstruktur bei Agenda. Auf Nachfrage bestätigte uns eine Mitarbeiterin von Agenda, dass es bei der Nutzung mehrerer Module ein internes Rabattsystem gibt. Eine weitere Bezahlmöglichkeit besteht in der Aufteilung von Grundpreis und einer Nutzungsgebühr pro Stunde mittels einer aufladbaren Prepaidkarte. Diese Variante ist besonders für kleinere Unternehmen lukrativ. Die Grundgebühr beträgt bei diesem Modell 26,50 EUR pro Monat, eine verbrauchte Stunde kostet 3,- EUR. In der Prepaidvariante ist die sonst kostenlose Anwenderberatung allerdings nicht enthalten.

Nacheil

Es fallen Kosten für notwendige Zusatzmodule an, die mittels Beratung durch ein internes Rabattsystem rabattiert werden können. Schade, diese Undurchsichtigkeit sollte der teuerste Anbieter im Vergleich nicht nötig haben.

Löschung der Daten des Testberichts für Agenda Software

Auf Wunsch der Agenda Informationssysteme GmbH wurde das Testergebnis für die Agenda Software aus unserem Testbericht entfernt. Was sicher mit dem schlechten Abschneiden zu tun hat. Leider ist man in der Agenda Informationssysteme GmbH nicht in der Lage aus derartigen Tests und kostenlosen Ergebnissen zu lernen und die sehr komplizierte Preisstruktur zu vereinfachen. Stattdessen sucht man den Fehler lieber bei der Konkurrenz, dem unqualifizierten Test von gruenderlexikon.de uvm. Trotzdem haben wir uns dazu entschlossen, die Ergebnisse aus unserer Tabelle zu entfernen. Vielleicht sollte die Firma mal wirklich über ihre Preisstruktur nachdenken und auch den Assistenten auf der Firmen Webseite überarbeiten. Dann würden solche Missverständnisse gar nicht erst entstehen und man hätte über einen derartigen kostenlosen Testbericht zusätzliche Werbung im Internet erzeugt und zudem noch kostenlose Besucher, welche später als Interessenten und Käufer der Software auftreten.

Auch ist wohl der Satz etwas vermessen: "Wir haben genug Links..." auf meine Anmerkung hin, dass wir die Daten und damit auch den Weblink auf die Internetseitelöschen. OK, wir wollen niemanden an seinem Glück hindern. Wer nciht will der hat.

Wir haben auch schon Ersatz gefunden. Konz Steuertipps wird demnächst sein neues Produkt hier vorstellen.

Datev

Die Programme von Datev sind untereinander hundertprozentig aufeinander abgestimmt. Der Wechsel von einer Einsteigerversion, bspw. von einer Version die speziell auf Existenzgründer zugeschnitten ist, auf eine höhere Version ist ohne Probleme und ohne Datenverlust möglich. Die Datevprogramme sind so ausgelegt, dass Sie aus vielen externen Programmen, bspw. aus Ihrem eigenen Fakturaprogramm oder aus Excel Daten importieren können. Die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater ist mit Datev jederzeit möglich. Die Seite www.datev.de bietet mit seinem Programmfinder eine geeignete Möglichkeit, das spezielle Programm für die eigenen Bedürfnisse zu finden. In einem Demovideo wird dem Unternehmer an Hand der realen Masken eine kurze Einführung und Erläuterung des gewählten Programms gegeben. Kritikpunkt: Die Leistungsbeschreibung und der Produktvergleich lassen keinen vollständigen Überblick über die Funktionsfähigkeit der einzelnen Programme zu. Ob und mit welchem der angebotenen Rechnungswesenprogramme eine Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung erstellt werden kann, war aus den Beschreibungen nicht erkennbar.

Rechnungswesen compact
Rechnungswesen

Nachteil
Datev Programme sind nur in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater erhältlich.

Akademische Arbeitsgemeinschaft

Die Seite www.steuertipps.de vermittelt einen übersichtlichen Eindruck. Das Programm Steuer-Spar-Erklärung 2010 ist besonders für Existenzgründer und kleine Unternehmen interessant. Mit diesem Programm kann der Gründer seine Gewinnermittlung mit sehr wenig Aufwand selbst erstellen. Die Eingabe der verschiedenen möglichen Einnahmen, bspw. Honorare oder Rechnungen sind zum auswählen vorgegeben. Ähnlich strukturiert sind die Ausgaben. Der Unternehmer kann seine Ausgaben sortiert nach Herkunft, wie bspw. Wareneinsatz, Telefonkosten oder Büromaterial eingeben. Aus den eingegebenen Daten werden automatisch die einzelnen Auswertungen erstellt. So kann sich der Unternehmer seine monatliche Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) oder zum Jahresende die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ausdrucken. Das gilt ebenso für die Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung. Ein interner Prüfer und eine umfangreiche Hilfe stehen dem Gründer bei der Eingabe seiner Daten zur Seite. Die Steuer-Spar-Erklärung 2010 bietet darüber hinaus noch die Erstellung der Einkommensteuererklärung. Damit hat der Unternehmer für wirklich kleines Geld ein Rund um Paket. Die Steuer-Spar-Erklärung 2010 bietet sich insbesondere für Gründer und für Nebengewerbler mit wenigen Einnahmen bzw. Ausgaben an.

Steuer-Spar-Erklärung 2010

Nachteil
Verkauft oder kauft der Unternehmer innerhalb der EU oder im Ausland, ist das Programm nicht mehr anwendbar. Der innergemeinschaftlichen Erwerb und daraus folgend die Zusammenfassende Meldung sind mit der Steuer-Spar-Erklärung 2010 nicht möglich.

Fazit

Das Buchführungsprogramm muss sich jeder Unternehmer speziell nach seinen Anforderungen und Vorkenntnissen auswählen. Unser Test hat gezeigt, dass einige Anbieter wie Lexware, Datev und die Akademische Arbeitsgemeinschaft sehr empfehlenswert sind. Andere Anbieter wollen ihren Kunden ungefragt die eigene Struktur schmackhaft machen oder haben Preise, die jenseits von Gut und Böse liegen. Der einzelne Unternehmer muss sehr genau zwischen den Kosten für das Buchführungsprogramm und der erforderlichen Zeit für die Buchführung und den Kosten für einen Steuerberater (inkl. der fachlichen Beratung) abwägen.

Vergleich weiterer Buchführungsprogramme

Weitere Buchführungsprogramme, dargestellt in einem übersichtlichen Test können Sie unter http://www.buchhaltungssoftware.in-research.info/index.php vergleichen.

Dieser Artikel ist Teil 2 von 3 der Serie

Für Unternehmer, die ihre gesamte Buchführung und den dazugehörigen Jahresabschluss in Eigenregie erstellen, müssen noch weitere Anforderungen vom Buchführungsprogramm erfüllt sein. Was die getesteten Programme leisten, kann aus der folgenden Tabelle abgelesen werden.

 
Vergleich von Buchführungsprogrammen für Unternehmer
zur laufenden Buchführung mit Jahresabschluss
  Lexware Sage WISO Agenda
Software
DATEV Akade-mische AG
  financial
office 2010
PC
Kaufmann Komplett- paket pro 2010
Kaufmann Prof. Daten wurden auf Wunsch des Unternehmens gelöscht Rechnungs- wesen
Steuer- Spar- Erklärung 2010
 
 
Wahl des Konten-rahmens
x
x
x
 
x
-
Wahl Soll-Ist Versteuerung
x
x
x
 
x
-
abweichendes Wirtschafts- jahr
x
x
k.A.
 
x
-
Debitoren und Kosten- stellen
x
x
x
 
x
-
Angebote und Rechnungen schreiben
x
x
x
 
-
-
Mahnungen schreiben
x
x
x
 
x
-
Offene- Posten-Verwaltung
x
x
x
 
x
-
USt VA
x
x
x
 
x
x
Antrag Dauer-fristver-längerung
x
x
x
 
x
x
zusammen- fassende Meldung
x
x
k.A.
 
x
-
Verwaltung Anlage- vermögen
x
x
x
 
x
x
BWA
x
x
x
 
x
x
EÜR
x
x
x
 
x
x
Bilanz mit GuV
x
x
x
 
-
-
integrierte Kassen-buchfunktion
x
x
x
 
x
-
Verbuchung innergemein-schaftlicher Erwerb
x
x
k.A.
 
x
-
Umsatz- steuer- erklärung
x
k.A.
k.A.
 
k.A.
x
Gewerbe- steuer-erklärung
x
k.A.
k.A.
 
k.A.
x
Betriebs- prüfer- Modus
x
x
k.A.
 
x
x
Banken- mappe
x
x
k.A
 
k.A.
-
Export- funktion
ASCII, Datev
Datev
Datev
 
x
x
SQL- Datenbank
x
x
k.A.
 
k.A.
-
Client/ Serverfähig
x
(bis zu 3 Nutzer in der pro Version)
x
(bis zu 3 Nutzer)
x
(bis zu 5 Nutzer)
 
x
-
Anzahl Buchungen begrenzt
<100.000
k.A.
k.A.
 
k.A.
-

Normalpreis
in EUR

inkl. MwSt

269,90

831,81
399,-  
ab 571,20
ab 24,95
Update Preis  in EUR
237,88
665,21
jährliche Neu-
auflage
 
mtl.
Überlas-
sungs-
gebühr
jährliche Neu-
auflage
 
 

x = ist vorhanden

- = ist nicht vorhanden

k.A. = keine Angaben vom Hersteller

Dieser Artikel ist Teil 1 von 3 der Serie

Buchführung oder auch Buchhaltung bezeichnet die zahlenmäßige Erfassung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens. Dabei definiert der Begriff Finanzbuchführung das externe Rechnungswesen, das den Jahresabschluss, die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und die Bilanz entwickelt. Der Begriff Betriebsbuchführung bezeichnet das interne Rechnungswesen zur Ermittlung der innerbetrieblichen Kosten als Voraussetzung bspw. der Kalkulation. In der Buchführung muss der Grundsatz: „Keine Buchung ohne Beleg“ immer eingehalten werden. Sowohl Existenzgründer als auch Unternehmer können ihre Buchhaltung selbst erledigen. Für die Erstellung der Buchhaltung in Eigenregie ist ein Mindestmaß an Vorwissen über die Buchhaltung natürlich eine Grundvoraussetzung. Unternehmer, die über kein Grundwissen verfügen oder ihre Zeit besser in ihr eigentliches Kerngeschäft investieren wollen, können jederzeit einen Steuerberater beauftragen. Die Vor- und Nachteile beider Varianten haben wir bereits im Beitrag Buchführungsprogramm oder Steuerberater erörtert und verglichen.

Anforderungen an die Buchführungsprogramme

Einzelne Unternehmer können an Buchführungsprogramme völlig unterschiedliche Anforderungen stellen. So nutzt ein Teil der Unternehmer sein Programm nur für die unterjährige Buchführung. Den Jahresabschluss erstellt hingegen ein beauftragter Steuerberater. Ein weiterer Teil von Unternehmern erledigt die komplette Buchführung eigenständig und ohne fremde Mithilfe, bspw. durch einen Steuerberater.

1. Unternehmer erledigt nur unterjährige Buchführung

Erledigt der Unternehmer seine Buchführung im Jahr über selbst, muss das verwendete Buchführungsprogramm die folgenden Voraussetzungen erfüllen. Der Unternehmer muss die Wahl zwischen Kontenrahmen, wie bspw. SKR 03 oder SKR 04 haben. Die Anlage von Debitoren, Kreditoren und Kostenstellen muss möglich sein. Das Programm sollte die Möglichkeit bieten, Rechnungen und Mahnungen zu schreiben. Die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung (USt VA) mittels Elster muss gewährleistet sein. Zur Erstellung des Jahresabschlusses beim Steuerberater müssen die Buchhaltungsdaten exportiert werden können. Damit ist die Exportfunktion, besser noch eine Datevexportfunktion der Daten hier eine unverzichtbare Anforderung. Ebenfalls wichtig ist eine monatliche betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) für den Unternehmer.

2. Unternehmer erledigt die Buchführung und den Jahresabschluss mit Steuererklärungen komplett eigenständig

Erledigt der Unternehmer seine Buchführung komplett eigenständig, muss das Buchführungsprogramm neben den obenstehenden, noch die folgenden weiteren Anforderungen erfüllen. Das Programm sollte Netzwerk- und Mehruserfähig sein, dadurch können mehrere Personen gleichzeitig mit dem Buchführungsprogramm arbeiten. Die Verwaltung des Anlagevermögens und eine Verbindung zum Warenwirtschaftssystem muss das Programm ermöglichen. Für den Jahresabschluss muss der Unternehmer mit seinem Buchführungsprogramm eine zusammenfassende Meldung (ZM), eine EÜR bzw. GuV und Bilanz, die Umsatzsteuererklärung, und die Gewerbesteuererklärung erstellen können.

Vergleich Preis- und Leistungsverhältnis der Programme für Einsteiger

Welche Kosten müssen Unternehmer für welche Funktionen einplanen? In den nachstehenden Tabellen haben wir die wichtigsten Programmfunktionen aufgelistet. Weiterhin können Sie vergleiche, welches der getesteten Buchführungsprogramme die einzelnen Funktionen anbietet und welche Kosten der Unternehmer für das jeweilige Programm einplanen muss.

 
Vergleich von Buchführungsprogrammen für Unternehmer
zur laufenden Buchführung ohne Jahresabschlussfunktion
Hersteller Lexware Sage WISO e-conomic
Deutsch-
land
Datev Akad. Arbeits-gemein-
schaft
Produkt

Buch- halter

GS Buch- halter

Buch- haltung Standard 2010

e-conomic

Rechnungs- wesen compact

Steuer- Spar- Erklärung 2010

 
Wahl des Konten-rahmens
k.A.
x
 
x
x
-
Wahl Soll- Ist Versteu- erung
x
x
x
-
x
-
abw. Wirtschafts- jahr
x
k.A.
k.A.
x
x
-
Debitoren
und Kosten-stellen
x
x
-
x
-
-
x
x
x
x

-
-

Rechnungen schreiben
-
-
-
x
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-
Mahnungen schreiben
x
x
-
x
x
-
Offene- Posten-Verwaltung
x
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-
x
x
-
USt VA
x
x
x
x
x
x
Antrag Dauer-fristver- längerung
-
x
x
-
x
x
zusammen- fassende Meldung
-
x
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in Pl.
x
-
BWA
x
x
x
x
x
x
EÜR
x
x
x
x
x
x
Bilanz mit GuV
x
x
x
x
-
-
Verbuchung inner-
gemein- schaftlicher Erwerb
x
k.A.
k.A.
x
x
-
integrierte Kassen-
buch-funktion
-
k.A.
x
x
x
-
Betriebs- prüfer- Modus
x
x
k.A.
x
x
x
Banken- mappe
x
x
k.A.
x
k.A.
-
Export- funktion
ASCII, Datev
Datev
Datev
Datev u.a.
x
x
Anzahl Buchungen begrenzt
<10.000
k.A.
k.A.
<2.000
k.A.
nein

Preis/Jahr
in EUR

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109,90
141,61
k.A
inkl.
mtl. Überlas-
sungs-
gebühr
k.A.
 

 

x = ist vorhanden

- = ist nicht vorhanden

k.A. = keine Angaben vom Hersteller

in Pl. = in Planung, soll den Anwendern kurzfristig zur Verfügung gestellt werden.

Im nächsten Teil der Serie vergleichen wir Programme zur Buchführung für Fortgeschrittene.

Mit der Frage, wie hoch die Steuern auf den erwirtschafteten Gewinn ausfallen, beschäftigen sich viele Unternehmer. So einfach und pauschal kann diese Frage nicht beantwortet werden. Der Gewinn, bspw. aus Gewerbebetrieb stellt nur eine Einkunftsart dar. Die Einkommensteuer wird aber auf das zu versteuernde Einkommen berechnet.

Berechnung des zu versteuernden Einkommens

In einer vereinfachten Darstellung ermittelt sich das zu versteuernde Einkommen wie folgt. Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Tätigkeit oder Land- und Forstwirt werden die Einkünfte des Ehepartners, die Einkünfte aus Kapitalvermögen, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie die sonstige Einkünfte hinzugerechnet. Daraus ergibt sich die Summe der Einkünfte. Von dieser Summe werden die Sonderausgaben, z.B. Krankenversicherung oder Lebensversicherung, eventueller Unterhalt und außergewöhnliche Belastungen, wie bspw. Arztkosten oder Kosten für Zahnersatz abgezogen. Nach diesen Abzügen steht das Einkommen fest. Hiervon werden zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens eventuell noch Kinderfreibeträge abgezogen. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen bestimmt ist, kann eine Aussage über die Steuerlast getätigt werden.

Onlinerechner zur Ermittlung der Einkommensteuer nutzen

Den errechneten Wert kann der Unternehmer in unseren kostenlosen Onlinerechner zur Einkommensteuer eingeben. Der Rechner ermittelt die zu zahlende Einkommensteuer auf Basis der eingegebenen Werte. Damit hat der Unternehmer einen Anhaltspunkt für seine zukünftige Belastung. Eine hundertprozentige Aussage über die Höhe der Einkommensteuer kann mit dieser Berechnungsmethode natürlich nicht getroffen werden, denn sie ersetzt keinen Steuerberater. Für rechtssichere Auskünfte können Sie die Steuerberater von steuerberaten.de nutzen.

Weitere Informationen

Weitere wichtige Informationen können Sie im Beitrag Vom Gewinn zur Einkommensteuer nachlesen.

Eine der häufigen Fragen ist die nach Beratung und nach einem geeigneten und zugelassenen Berater zur Existenzgründung.

Welchen Berater kann ich als Existenzgründer nehmen?

Wo komme ich kostenlose Beratung her?

Muss ich einen Steuerberater als Existenzgründer haben?

Diese und ähnliche Fragen möchten wir in diesem FAQ zusammenfassen und darüberhinaus auch einiger Erfahrungen zum Thema Beratung bei der Existenzgründung schildern.

Steuerberater

In Deutschland gibt es bisher kein Gesetz, welches den Existenzgründer oder dem Unternehmer im Allgemeinen verpflichtet, einen Steuerberater zu engagieren. In einigen Fällen ist es jedoch besser, einen steuerlichen Berater zu konsultieren. Nun stellt sich die Frage, wie unterscheidet man die Wichtigkeit, die Fälle und die Anlässe, bei welchen man einen Steuerberater nehmen sollte und wann man darauf verzichten kann. Ein entscheidendes Kriterium bei der Wahl ist sicherlich der Kostenfaktor.

Steuerberatergebührenverordnung

Steuerberater müssen ihre Leistungen nach der Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften oder kurz der Steuerberatergebührenverordnung abrechnen. Sie können also nicht wie andere Berater einen pauschalen oder gewillkürtem Preis mit dem Kunden festlegen. Jede Tätigkeit ist in dieser Gebührenverordnung verankert und muss in einem bestimmten Spielraum abgerechnet werden. Wie teuer die einzelnen Dienstleistungen, Tätigkeiten und Arbeiten bei einem Steuerberater letztlich sind, ist daher sehr schwer pauschal zu sagen. Dazu gibt es einen regelrechten Katalog mit Leistungen, welche in folgendem Onlinerechner zur Gebührenberechnung eines Steuerberaters verankert ist.

Mehr ist nicht immer weniger

In unserem Artikel Steuerberater für Existenzgründer sind wir bereits darauf eingegangen und haben auch einen mathematischen Beweis erbracht, dass ein Steuerberater auch für einen Existenzgründer besser ist als kein Steuerberater. Das resultiert aus der Tatsache, dass die Kosten für den Steuerberater als Betriebsausgaben abzugsfähig sind und der Steuerberater darüberhinaus noch für seine Tätigkeit haften muss. Ja er sogar eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für seine Tätigkeit abschließen muss.

Fazit

Zur bloßen Existenzgründung, zur Gewerbeanmeldung und zur Kalkulation von Preisen sowie zur Erstellung eines Marketingskonzeptes ist wohl ein Steuerberater überqualifizierte und nicht nötig, vielleicht auch zu teuer. Sofern der Existenzgründer jedoch spezielle Fragen zur Buchführung oder zur steuerlichen Gestaltung seiner Existenzgründung hat, womöglich nicht weiß, welche Rechtsform er aus steuerlicher Sicht nehmen sollte, ist der Gang zum Steuerberater unumgänglich. Dabei kann der Steuerberater auch pauschal für eine Erstberatung abrechnen, das sollte nicht mehr als 150 EUR kosten. Näheres kann der Gründer mit dem Gebührenrechner für Steuerberater nachrechnen.

Onlinesteuerberater

Wer einen Steuerberater unkompliziert und ohne örtliche Bindung sucht, kann auch einen Onlinesteuerberater nutzen. Den kann man per Telefon oder per E-Mail kontaktieren. Die Unterlagen können entweder per Post oder elektronisch zur Bearbeitung übermittelt werden.

Unternehmensberater

Im Gegensatz zum Steuerberater ist der Unternehmensberater nicht verpflichtet, einer Kammer oder Berufsvereinigung beizutreten. Das hat zur Folge, dass jeder beliebige Mensch, welcher denkt, er könne wirtschaftlich handeln und beraten, Unternehmensberater sein und werden kann. Es wird von staatlicher Seite schlichtweg nicht geprüft, wie hoch die Qualität des Unternehmensberaters ist.

Unternehmensberater nicht unterschätzen

Dennoch sollte man Unternehmensberater nicht unterschätzen und sie für bestimmte Aufgaben im Bereich der Existenzgründung einsetzen. Eine Preiskalkulation oder Marktanalyse, auch eine Konkurrenzanalyse oder eine Standortanalyse kann von einem Unternehmensberater ohne Zweifel zuverlässig und qualitativ hochwertig durchgeführt werden. Wie auch beim Steuerberater sollte sich der Existenzgründer vorher zum Ruf, den Referenzen und der fachlichen Qualifikation des Unternehmensberaters erkundigen. Selbstverständlich sollte man auch hier Preise vergleichen, denn der Unternehmensberater unterliegt keiner Gebührenverordnung und kann somit seine Honorare und Stundensätze frei gestalten. Der Existenzgründer kann daher eine Menge Geld sparen, wenn er statt 150 € pro Stunde bei einem Unternehmensberater gerade mal 50 €  zahlen muss.

Wo die Freundschaft aufhört

Steuerliche Prüfungen, komplizierte Anlagenverwaltung oder andere Themen aus den Bereichen Rechnungswesen, Bilanzierung oder dem Steuerrecht sollten aus haftungstechnischer Sicht einem Steuerberater überlassen werden, was nicht heißen soll, dass der Unternehmensberater zu diesen Fragen keine Antwort findet. Selbstverständlich wissen viele Unternehmensberater auch bei derartigen Fragen Rat. Aus juristischer Sicht darf der Unternehmensberater jedoch keinen Rat in Sachen Steuerrecht geben, da dies eben nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten ist. Diese müssen dazu vor der Steuerberaterkammer und dem zuständigen Finanzamt eine Steuerberaterprüfung ablegen.

Fazit

Unternehmensberater können sehr gut die Existenzgründung vorbereiten und dem Existenzgründer bei allen Fragen rund um die Gründung helfen. Unternehmensberater haben sich in der Regel auf Themenschwerpunkte, vielleicht sogar die Existenzgründung selber, spezialisiert und können somit dem Existenzgründer wesentlich zielgerichteter und individueller helfen als der Steuerberater. Geht es jedoch um steuerrechtliche Optimierungen oder Fragestellungen wie:

"Wie viele Steuern muss sich am Jahresende zahlen?"

"Ist die Kleinunternehmerregelung für mich günstiger als die Regelbesteuerung?"

"Mein Mann hat einen 400 EUR Job und arbeitet nebenbei als Kleinunternehmer. Wenn ich mich nun mache, muss sich dann Gewerbesteuern zahlen?"

sollte man nicht die 50 € scheuen und einen Fachmann in Sachen Steuerrecht bemühen. Der Existenzgründer muss bedenken, dass die Antworten der Nichtsteuerberater, steuerlich gesehen für nicht bindend und daher keine rechtsverbindliche Sicherheit für den Existenzgründer darstellen. Im Falle eines Streites oder einer Steuernachzahlung kann der Ratgeber immer sagen: "Ich bin ja kein Steuerberater." und der Existenzgründer sitzt dann mit seinem Problem wieder allein und muss zahlen.

Übrigens, diese und ähnliche Fragen werden häufig in unserem Existenzgründerforum gestellt, worauf wir regelmäßig auf den dort moderierenden Steuerberater verweisen.

KfW Gründungsberater

Eine Spezialform des Beraters ist der KfW Gründungsberater. Dieser von der KfW Bank (früher: Kreditanstalt für Wiederaufbau) zugelassene Berater kann sowohl ein Unternehmensberater als auch ein Steuerberater sein. Die KfW Bank hat unter anderem die Aufgabe, den Mittelstand und die Existenzgründer zu fördern. Weitere Aufgaben der KfW Bank finden sich zusammengefasst auf wikipedia

Gründungsberater wird zuvor geprüft

Der KfW Gründungsberater wird im Vorfeld von der KfW Bank auf seine Fähigkeiten, Referenzen und seine Berufserfahrungen geprüft und erst dann zum Gründungsberater der KfW zugelassen. Ab diesem Zeitpunkt darf der KfW Gründungsberater erst die Produkte und Fördermittel der KfW für seine Mandanten und Klienten beantragen.

KfW Beraterbörse

Sämtliche KfW Gründungsberater sind in der KfW Beraterbörse zusammengefasst. Dort kann man nach Bundesländern, Postleitzahlen, Einsatzgebiet, Beratungsprodukt sowie der Branche des Existenzgründers einen geeigneten KfW Gründungsberater suchen. Das derzeit häufigste Fördermittel, welches KfW Gründungsberater und deren Mandanten in Anspruch nehmen heißt Gründercoaching Deutschland.

Fazit

Wer einen zuverlässigen und geprüften Berater zur Existenzgründung haben, zusätzlich noch Förderungen und Beratungszuschüsse für seine Gründung und sein neues Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, der ist mit einem KfW Gründungsberater sehr gut bedient. Dabei besteht zusätzlich die Möglichkeit, einen Steuerberater zu nehmen, der gleichzeitig KfW Gründungsberater ist. Die Honorare werden in diesem Fall mit Sicherheit höher ausfallen als bei einem Unternehmensberater, da jedoch das Gründercoaching Deutschland als Beratungszuschuss und Förderung für Existenzgründer und dessen Beratung beantragt werden kann, belasten die Kosten nur zu einem sehr geringen Prozentsatz direkt das Budget des Existenzgründers.

Rechtsanwalt

Auch der Rechtsanwalt kann in Sachen Existenzgründung helfen, jedoch vorwiegend im juristischen Bereich. Da bei den meisten Gründern deartige Fragen, das Aufsetzen von Verträgen, Gesellschafterverträge, Geschäftsverträge, Mietverträge oder ABGs eher untergeordnet ist, wird der Rechtsanwalt eher weniger von Existenzgründern als Gründungsberater bemüht. Der Anwalt hat darüber hinaus den Nachteil, dass er sich meist nicht mit Buchführung und Steuern auskennt und auch die Kalkulation, Marketing und Unternehmensführung nicht sein Spezialgebit ist.

Fazit

Den Anwalt als Gründungsberater nur dann nutzen, wenn juristische Probleme nicht mehr von einem Steuerberater geklärt werden können oder individuelle vertragliche Beziehung geknüpft werden, was über das Maß des Einzelunternehmers hinaus geht. So zum Beispiel eine GmbH, OHG oder KG Gründung mit entsprechenden Gesellschaftsverträgen. Für die Ausarbeitung von AGBs oder die Gewerbeanmeldung ist in der Regel kein Rechtsanwalt nötig. Wer dennoch einen Rechtsanwalt benötigt und konsultieren möchte, der kann mit unserer Anwaltssuche in seinem Gebiet den passenden Anwalt finden.

Hausmeisterdienste sind beliebte Dienstleistungen, die im Rahmen von Existenzgründungen regen Zulauf haben. Unklar sind dabei fast immer die Informationen über die Tätigkeiten, die der Hausmeister ausüben darf. Aufgrund der Gewerbefreiheit in Deutschland darf grundsätzlich erst einmal jeder ein Gewerbe unabhängig von seinen Qualifikationen anmelden. Einschränkungen erfährt diese Gewerbefreiheit nur dann, wenn überwiegend Tätigkeiten ausgeübt werden, die einer Ausbildung oder Meisterqualifikation bedürfen.

Der Hausmeister darf also Gartenpflege ausüben. Auch allgemeine Reinigungsarbeiten und kleinere Reparaturarbeiten darf der Hausmeister durchführen, sofern diese nicht aufgrund ihrer speziellen Anforderungen eines Meisterbetriebes bedürfen. Die grundsätzliche Instandhaltung einer Wohnanlage darf in den Händen eines Hausmeisters liegen. Auch überwachende Tätigkeiten, zum Beispiel der Tiefgarage oder die Kontrolle der Heizungsanlagen, dürfen vom Hausmeister durchgeführt werden.

Grundsätzlich definiert das Gewerberecht, dass der Hausmeister alle instandsetzenden und pflegerischen Aufgaben übernehmen darf, bei denen es sich nicht - und vor allem nicht überwiegend - um fachspezifische, handwerkliche Tätigkeiten handelt.

Muss der Hausmeister seine Tätigkeit bei der Handwerkskammer anmelden?

Die Hausmeistertätigkeit bedarf grundsätzlich keiner besonderen Erlaubnis. Sie muss aber dem zuständigen Gewerbeamt als selbständige Tätigkeit gemeldet werden. Im Rahmen der Gewerbeanmeldung wird dann vom Gewerbeamt die zuständige Handwerkskammer über die Aufnahme des Gewerbes informiert. Da es sich nicht um eine meldepflichtige Tätigkeit handelt, sich der Hausmeister also nicht mit einem Handwerk selbständig macht, für das eine besondere Qualifikation wie die Meisterprüfung vorliegen muss, ist er auch nicht verpflichtet, seine Tätigkeit eigenständig und formell der Handwerkskammer aufzuzeigen.

Bedingung hierfür ist allerdings, dass dann auch tatsächlich nur Tätigkeiten, die im Rahmen der Hausmeistertätigkeit ausgeübt werden dürfen, von diesem angeboten werden. Macht sich ein Handwerker als Hausmeister selbständig und erledigt in diesem Handwerk auch spezielle Auftragsarbeiten, so ist die Tätigkeitsaufnahme für das spezielle Handwerk auch im Rahmen der Hausmeistertätigkeit meldepflichtig. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Hausmeister im Rahmen seiner Tätigkeit auch eigenständige Tür- oder Fenstereinbauarbeiten erledigen würde.

Welche Tätigkeiten darf der Hausmeister nicht ausüben?

Der Hausmeister darf keine Einbauten von Baufertigteilen, wie Türen, Fenster usw. vornehmen. Weiterhin darf er keine kein Holz- und Bautenschutzgewerbe betreiben. Auch Bodenverlegerarbeiten sowie Rohrreinigungstätigkeiten sind ihm nicht erlaubt. Regelmäßige Teppichbodenreinigungsarbeiten und Tankschutzarbeiten - zum Beispiel an Heizöltanks - sowie das Bautrocknungs- und das Fugergewerbe gehören neben Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten zu den Tätigkeiten, die der Meldepflicht bei der Handwerkskammer unterliegen, da für die Ausübung dieser Arbeiten ein Eintrag in die Handwerksrolle erforderlich ist.

Nimmt ein Hausmeister solche Tätigkeiten auf oder wirbt darüber hinaus auch noch für deren Erledigung, ohne aber über die notwendige Eintragung in der Haushaltsrolle zu verfügen, verstößt er einerseits gegen das Schwarzarbeitsgesetz und darüber hinaus auch gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Bedingt durch die daraus entstehende Irreführung, die den Anschein entstehen lässt, der Hausmeister besitze den Handwerksrolleneintrag, wird ein solches Verhalten mit einem Verfahren und einem Bußgeld in nicht geringer Summe geahndet.

Voraussetzungen, die für die Erfüllung der Hausmeistertätigkeit vorliegen sollten

Obwohl keine Ausbildung vorgesetzt wird, sollte jemand, der in dieser Tätigkeit aktiv werden möchte, einige Voraussetzungen erfüllen, um der Arbeit möglichst umfassend gerecht zu werden.

Sehr gut ist es immer, wenn ein Hausmeister mindestens einen, besser noch zwei handwerkliche Berufe erlernt hat. Darüber hinaus sollte aber auch ein überdurchschnittliches handwerkliches Geschick vorhanden sein. Die fachlichen Kenntnisse für die Durchführung kleiner Reparatur-, Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten bedingen eine gute Handhabung von Werkzeugen sowie handwerklichen Maschinen. Auch mit haustechnischen Anlagen, beispielsweise Elektroinstallationen, Heizungs- sowie Lüftungsanlagen sollte der Hausmeister sich auskennen. Wichtig ist auch, dass er über Grundkenntnisse in der Pflege und Unterhaltung von Grünanlagen sowie Spielgeräten verfügt. Des Weiteren sind Kenntnisse in den rechtlichen Grundlagen in der Hausverwaltung vorteilhaft.

Neben fachlichen Kenntnissen ist es für einen Hausmeister wichtig, gute Umfangsformen zu haben und auch die Fähigkeit zu besitzen, sich bei Bedarf schlichtend in Unstimmigkeiten zwischen Mietern einschalten zu können.

Quelle: PDF der Handwerkskammer Flensburg (Link deaktiviert, da PDF nicht mehr auf dem Server)

Ein selbst ernannter Hausmeister darf grundsätzlich nicht alle Tätigkeiten ausüben, die er möchte. Hier muss genau differenziert werden, wofür man Erlaubnisse oder weitere Qualifikationen benötigt.

Wann ist eine Ausübungsberechtigung der Handwerkskammer erforderlich?

Handwerkliche Tätigkeiten können in geringem Umfang und wenn keine fachspezifischen Kenntnisse für die Erledigung der Arbeiten erfüllt werden müssen, ohne Meldepflicht bei der Handwerksammer erfüllt werden. Das gilt allerdings nur für kleine Reparatur-, Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten. Spätestens dann, wenn die handwerkliche Tätigkeit beworben wird und nicht mehr ausschließlich im kleinen Umfang im Rahmen einer Hausmeistertätigkeit ausgeübt wird, besteht auch eine Meldepflicht bei der Handwerkskammer.

Wenn eine Tätigkeit aufgenommen wird, die komplett oder auch teilweise der Ausübung selbständiger handwerklicher Tätigkeiten bedarf, ist eine Meldepflicht gegeben. Auch wenn nicht immer eine Meisterqualifikation für die Ausübung einer solchen Tätigkeit vorliegen muss und diese Regelungen im Rahmen der EU auch inzwischen für viele Berufe gelockert wurden, besteht diese Meldepflicht gegenüber der Handwerkskammer.

Für Tätigkeiten im Bautrocknungsbereich, Bodenlegergewerbe, Fugengewerbe, Holz- sowie Bautenschutzgewerbe, regelmäßiger und professioneller Teppichreinigung sowie dem Einbau von Baufertigteilen, zum Beispiel Türen oder Fenstern, bedarf es einer Meldung bei der Handwerkskammer.

Wann ist zwingend eine Meisterqualifikation erforderlich?

Für die Ausübung folgender Tätigkeiten ist zusätzlich zur Meldepflicht bei der Handwerkskammer eine Meisterqualifikation erforderlich:

  • Maurer- und Betonbauarbeiten
  • Heizungsbau
  • Zimmerertätigkeiten
  • Dachdeckerarbeiten
  • Maler- und Lackiertätigkeiten
  • Gerüstbauarbeiten
  • Schornsteinfegerarbeiten
  • Klempnertätigkeiten
  • Heizungsbau- und Installateurarbeiten
  • Elektrotechnikertätigkeiten
  • Tischlerarbeiten

Für diese Arbeiten besteht generell eine Meisterpflicht.

Eine Meisterqualifikation kann zudem umgangen werden, wenn im ausgeübten Handwerk eine mindestens sechs Jahre dauernde Berufserfahrung vorhanden ist oder aber wenn zuvor in einer leitenden Position in dem angestrebten Handwerk gearbeitet wurde. Beabsichtigt also zum Beispiel ein berufserfahrener Handwerker, eine Tätigkeit als Hausmeister aufzunehmen, darf er diese Tätigkeit im Rahmen seiner Aufgaben ausführen, ohne eine Meisterqualifikation vorweisen zu müssen.

Generell ist die Meisterpflicht im Rahmen der EU gelockert worden, da die Eintragung in die Gewerberolle einen Handwerker bis zu 800 Euro kosten kann und hier eine Benachteiligung von deutschen Gewerbetreibenden gegenüber anderen europäischen Handwerkern bestünde, in deren Land keine Meisterpflicht für die Ausübung einer Handwerkstätigkeit besteht.

Quelle: HwO, Anlage A 195

Existenzgründer sollten in der Startphase des eigenen Unternehmens dem Thema Fördermittel einige Beachtung schenken. Auf einzelne Fördermittel besteht ein Rechtsanspruch, andere können gewährt werden oder die Ausschüttung erfolgt nur innerhalb eines bestimmten Budgets.

Bundeseinheitliche Fördermittel

Gründer, die Arbeitslosengeld I beziehen, erhalten als Förderung den Gründungszuschuss. Für die ersten 9 Monate nach der Gründung besteht ein Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss. Bezieht der Gründer Arbeitslosengeld II (auch Hartz 4) kann er als Förderung Einstiegsgeld erhalten. Auf Einstiegsgeld besteht kein Rechtsanspruch. Die Beratungsförderung Gründercoaching Deutschland (GCD) der KfW kann von Existenzgründern in den ersten 5 Jahren nach der Gründung genutzt werden. Auf das GCD besteht ebenfalls kein Rechtanspruch.

Bundeslandabhängige Fördermittel

Im Rahmen der Existenzgründung sind die Fördermittel je nach Bundesland unterschiedlich. In Thüringen können Gründer bspw. mit dem Existenzgründerpass, Beratungen rund um die Unternehmensgründung in Anspruch nehmen.

In der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie kann der Gründer die Fördermittel für das entsprechende Bundesland recherchieren.
http://www.foerderdatenbank.de/

Fördermittelantrag rechzeitig stellen

Eines der wichtigsten Merkmale für die Bewilligung von Fördermitteln ist die rechzeitige Antragsstellung. Werden Investitionen getätigt bzw. Dienstleistungen vor der Antragsstellung in Anspruch genommen, können dafür keine Fördermittel bzw. Investitionszuschüsse mehr beantragt werden.

Kalkulation mit Fördermitteln

Existenzgründer sollten ihre Kalkulation nicht auf Fördermitteln aufbauen. Zum einen besteht auf den überwiegenden Teil von Fördermitteln kein Rechtsanspruch. Und zum anderen werden Fördermittel im Allgemeinen nur über einen kurzen Zeitraum ausgeschüttet. Wenn der Gründer nach bspw. 6 Monaten seine Preise drastisch anheben muss, weil die einkalkulierten Fördermittel ausgelaufen sind, bekommt er am Markt Probleme.

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Im Zuge der Unternehmensgründung stellt sich für den Jungunternehmer die Frage, ob die Buchführung einem Steuerberater in die Hand gegeben oder vom Gründer selbst erledigt wird. Eine weit verbreitete Meinung ist, die paar Rechnungen kann ich selber erfassen, wofür gibt es schließlich Buchführungsprogramme. Und ein Steuerberater, wer weiß was der kostet. Das kann man übrigens mit dem Onlinerechner zur Steuerberatergebührenverordnung ganz schnell berechnen. Demzufolge versuchen sich einige Gründer selbst an ihrer Buchführung.

Welches Vorwissen sollte der Gründer besitzen?

Gründer, die ihre Buchführung in Eigenregie erfassen wollen, sollten zumindest die folgenden 5 Punkte beachten:

  1. Die Grundlagen der Buchführung sollten dem Gründer geläufig sein.
  2. Das steuerliche Hintergrundwissen muss vorhanden sein. Pauschalen, Regelungen und Berechnungsmethoden.
  3. Der Unternehmer muss die entsprechende Zeit für die monatliche Buchführung einplanen.
  4. Die Auswahl des Richtigen Buchführungsprogramms kostet Zeit. Buchführungsprogramme sind sowohl kostenlos im Internet zu finden, als auch für mehrere hundert Euro im Handel zu erwerben.
  5. Falls für den Jahresabschluss ein Steuerberater hinzugezogen werden soll, muss das eigene Buchführungsprogramm mit dem des Steuerberaters kompatibel sein.
  6. Sobald steuerliche Probleme auftreten, sollte der Unternehmer einen Steuerberater zur Hand haben, der dann weiterhelfen kann.

Im Folgenden wollen wir die Vor- und Nachteile der Buchführung in Eigenregie und beim Steuerberater gegenüber stellen.

Buchführung in Eigenregie

Vorteile

  • Die monatliche Buchführung kann fortlaufend erfasst werden, damit stehen dem Unternehmer jederzeit aktuelle Zahlen zur Verfügung.
  • Der Unternehmer kennt die Zahlungsein- und –ausgänge, damit spart er den Erklärungsbedarf.
  • Kosten für den Steuerberater entfallen.
  • Es fallen ggf. geringere Fahrtkosten an, da keine Ordner oder Belege zum Steuerberater gebracht werden müssen.

Nachteile

  • Kenntnisse in der Buchführung müssen erworben und auf dem neusten Stand gehalten awerden.
  • Ausgaben für ein Buchführungsprogramm fallen für den Kauf oder für die investierte Zeit bei Suche nach einem kostenlosen Programm an.
  • Bei steuerlichen Problemen muss doch ein Steuerberater hinzugezogen werden.
  • Viele Unternehmer müssen sich am Monatsende zur eigenen Buchhaltung zwingen. (Der Spaßfaktor bei der Erstellung und Sortierung der Buchführung ist nicht besonders hoch)
  • Höherer Zeitaufwand als durch einen Steuerberater.

Buchführung beim Steuerberater

Vorteile

  • Korrekte Buchführung sollte beim Steuerberater obligatorisch sein.
  • Das Risiko liegt beim Steuerberater. Der Steuerberater hat eine Vermögensschadenshaftpflcihtversicherung, die etwaige Schäden durch Falschberatung oder Falschbuchung begleichen kann.
  • Der Unternehmer benötigt kein Buchführungswissen.
  • Weder Zeit noch Geld müssen in die Suche und die regelmäßige Aktualisierung (Update) nach einem Buchführungsprogramm investiert werden.
  • Die gesparte Zeit kann sinnvoll in das Kerngeschäft des Unternehmens investiert werden.

Nachteile

  • Der Steuerberater kostet Geld, da er nach der Steuerberatergebührenverordnung abrechnen muss.
  • Es muss eine gewisse Zuarbeit auch für den Steuerberater geleistet werden. Etwa: Vorsortieren der Belege, markieren bestimmter privater Zahlungen oder der Wareneingangsrechnungen.
  • Je nach Schnelligkeit, stehen dem Unternehmer nicht immer aktuelle Zahlen zur Verfügung.

Welches Buchführungsprogramm sollte der Gründer einsetzen?

Buchführungsprogramm gibt es zu Hauf, vergleiche dazu unseren ausführlichen Vergleich der Buchfühungsprogramme. Der Gründer sollte sich vor dem Kauf Gedanken machen, ob neben der Buchführung eine Warenwirtschaftssystem und/oder die Lohnabrechnung und/oder die Anlagenbuchhaltung enthalten sein soll. Einige Buchführungsprogramme gibt es nur speziell für bestimmte Branchen, demzufolge muss die Branche ebenfalls berücksichtigt werden.

Kostenpflichtige Buchführungsprogramme

Lexware Buchhalter Lexware Buchhalter -  Die einfache und sichere Buchhaltung; Euro Fibu; WISO Buchhaltung; Sage KHK, microdat

Kostenlose Buchführungsprogramme

TZ-EasyBuch Start; MS-Buchhalter auch das kostenlose Buchführungstool von Harry Zingel Der Buchungshelfer (MS Access Datenbank)

Buchführung online

Colmex

Den richtigen Steuerberater finden

Den richtigen Steuerberater kann der Unternehmer finden, indem er sich umhört. Welche befreundeten Unternehmer sind bei welchem Berater, wie zufrieden sind sie, usw.

Eine weitere gute und kostengünstige Möglichkeit, ist die Nutzung eines Onlinesteuerberaters.

Fazit

Hat der Unternehmer die entsprechenden Vorkenntnisse in der Buchführung kann er ohne weiteres seine Buchhaltung in Eigenregie erfassen. Dabei sollte er das Kosten- Nutzenverhältnis im Auge behalten. Mit dem eigenen Kostensatz kann der Unternehmer die Kosten für die Buchführung ermitteln. Diese Kosten dürfen nicht über denen des Steuerberaters liegen, spätestens dann sollte auch ein Unternehmer der die Buchführung selbst ausführen kann, zum Steuerberater wechseln.

Unternehmer, die von Anfang an weniger Vorkenntnisse in der Buchführung besitzen, sollten gleich einen Steuerberater oder analog ein Buchführungsbüro mit der laufenden Buchhaltung beauftragen.

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Warum ein Steuerberater mehr Einkommensteuer spart als kein Steuerberater

Mit dem dritten Teil unserer Reihe, wann eine Steuererklärung abgegeben werden muss, gehen wir auf die Gewerbesteuer ein.

Teil 1: Wann muss ich eine Umsatzsteuererklarung abgeben? FAQ 20
Teil 2: Wann muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben? FAQ 23

Wer ist überhaupt Gewerbesteuerpflichtig?

Alle Gewerbetreibenden im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG unterliegen gem. § 2 Abs. 1 GewStG der Gewerbesteuer. Kapitalgesellschaften wie bspw. eine GmbH oder  AG gelten stets mit ihrer gesamten Tätigkeit als Gewerbebetrieb.

Nicht gewerbesteuerpflichtig sind Freiberufler bspw. Ärzte oder Steuerberater, außer der Freiberufler führt seine Tätigkeit in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft aus.

Gewerbesteuererklärung Abgabefristen

Die Gewerbesteuererklärung ist gem. § 149 (2) AO bis zum 31.05. des Folgejahres abzugeben. Wird die Erklärung von einem Steuerberater o.ä. im Sinne der §§ 3 und 4 StBerG angefertigt, verlängert sich die Frist gem. § 109 AO bis zum 31.09. des Folgejahres. In Einzelfällen kann auf Antrag die Frist bis zum 28.02. des darauf folgenden Jahres verlängert werden.

Gewerbesteuervorauszahlungen

Auf die zu erwartende Steuer sind Vorauszahlungen zu leisten. Das Finanzamt erlässt einen Gewerbesteuermeßbescheid zu Vorauszahlungszwecken. Auf dieser Grundlage legt die Gemeinde die Vorauszahlungen fest.

Im § 19 GewStG sind die Termine für die Gewerbesteuervorauszahlungen geregelt:

(1) 1Der Steuerschuldner hat am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November Vorauszahlungen zu entrichten.

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Seit 2008 gelten neue Regeln für die Gewerbesteuer
Freiberufler zahlen auch weiterhin keine Gewerbesteuer
So unterscheidet sich der Freiberufler vom Gewerbetreibenden FAQ 18

Mit dem zweiten Teil unserer Reihe, wann eine Steuererklärung abgegeben werden muss, gehen wir auf die Einkommensteuer ein.

Teil 1: Wann muss ich eine Umsatzsteuererklarung abgeben FAQ 20

Wer ist überhaupt einkommensteuerpflichtig?

Ob der Unternehmer einkommensteuerpflichtig ist, erfährt er  im § 2 EStG

(1) 1Der Einkommensteuer unterliegen

1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
5. Einkünfte aus Kapitalvermögen,
6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
7. sonstige Einkünfte im Sinne des § 22,

Somit müssen alle Unternehmer, die Einkünfte bspw. aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft haben, eine Einkommenssteuererklärung abgeben.

Einkommensteuererklärung Abgabefristen

Die Einkommensteuererklärung ist gem. § 149 (2) AO bis zum 31.05. des Folgejahres abzugeben. Wird die Erklärung von einem Steuerberater o.ä. im Sinne der §§ 3 und 4 StBerG angefertigt, verlängert sich die Frist gem. § 109 AO bis zum 31.09. des Folgejahres. In Einzelfällen kann auf Antrag die Frist bis zum 28.02. des darauf folgenden Jahres verlängert werden.

Einkommensteuervorauszahlungen

Das Finanzamt kann Vorauszahlungen für die Einkommensteuer durch einen Vorauszahlungsbescheid festsetzen. Grundsätzlich bemisst sich diese Vorauszahlung nach dem der Einkommensteuer der letzten Veranlagung.

Welche Grenzen bestehen bei der Einkommensteuervorauszahlung?

Die Grenzen, ab wann eine Einkommensteuervorauszahlung geleistet werden muss, sind im § 37 (5) EStG geregelt.

Demnach sind Vorauszahlungen nur zu leisten, wenn sie im Kalenderjahr mindestens 400,- EUR und für einen Vorauszahlungszeitpunkt mindestens 100,- EUR betragen

Zu welchen Terminen muss die Einkommensteuervorauszahlung geleistet werden?

Die einzelnen Zahlungstermine sind ebenfalls im § 37 (1) EStG geregelt:

(1) Der Steuerpflichtige hat am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zu entrichten, die er für den laufenden Veranlagungszeitraum voraussichtlich schulden wird. Die Einkommensteuer-Vorauszahlung entsteht jeweils mit Beginn des Kalendervierteljahres, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, oder, wenn die Steuerpflicht erst im Laufe des Kalendervierteljahres begründet wird, mit Begründung der Steuerpflicht.

Mit dieser Frage beschäftigen sich Gründer oft schon vor dem eigentlichen Start in die Selbständigkeit. Die Angst beim Finanzamt etwas falsch zu machen oder ein Formular nicht oder zu spät abzugeben, sitzt bei den meisten Unternehmern tief. Im nachfolgenden erläutern wir, wann ein Unternehmer verpflichtet ist, eine Erklärung zur Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer, abzugeben.

Einkommensteuererklärung

Unternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, freiberuflicher Tätigkeit oder aus Land- und Forstwirtschaft bezogen haben, sind verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Die Abgabe der Erklärung bedeutet nicht, dass auch Einkommensteuer gezahlt werden muss. Liegen die Einkünfte bspw. unter 410,- EUR pro Jahr, fallen sie unter den so genannten Härteausgleich.

Fazit

Selbst wenn keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, besteht die Verpflichtung zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung.

Umsatzsteuererklärung

Die Umsatzsteuer entsteht gem. § 1 UStG, wenn ein Unternehmer im Sinne des § 2 UStG Lieferungen und sonstigen Leistungen, im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.
Zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung ist jeder Unternehmer verpflichtet. Ausgenommen davon sind nur die Unternehmer, die Umsätze ausführen, die gem. § 4 UStG steuerbefreit sind bspw. Versicherungsvertreter oder Ärzte. Für die Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung ist es nicht ausschlaggebend, ob während des Jahres Umsatzsteuervoranmeldungen (UStVA) beim Finanzamt abgegeben wurden.

Umsatzsteuervoranmeldungen

Umsatzsteuervoranmeldungen müssen nur beim Überschreiten gewisser Grenzen der Umsatzsteuerschuld aus dem Vorjahr abgegeben werden. So müssen Unternehmer monatlich eine UStVA abgeben, wenn die Umsatzsteuerschuld aus dem Vorjahr mehr als 7.500,- EUR betragen hat. Vierteljährlich muss der Unternehmer die UStVA abgeben, wenn die Umsatzsteuerschuld aus dem Vorjahr zwischen 1.000,- und 7.500,- EUR lag. Unternehmer mit einer Umsatzsteuerschuld unter 1.000,- EUR im Vorjahr müssen keine UStVA abgeben. Weitere Fakten können im folgenden Artikel nachgelesen werden: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben FAQ 20

Kleinunternehmer

Unternehmer, die die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG anwenden, müssen ebenfalls eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Der Kleinunternehmer muss allerdings nur den Umsatz aus dem Jahr der Erklärung und dem Vorjahr auf der ersten Seite der Erklärung eintragen.

Innergemeinschaftlicher Lieferverkehr

Werden von einem Unternehmer Waren in einen anderen EU Staat geliefert, ist diese Lieferung unter der Einhaltung bestimmter Voraussetzungen als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei gem. § 4 Nr. 1 i.V.m. § 6a UStG. Diese Umsätze sind in der Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung zu erfassen.

Umsatzsteuerfreie Berufe

Die Umsätze bestimmter Berufe sind umsatzsteuerbefreit gem. § 4 UStG. Zu diesen Berufen zählen u.a. Hebammen, Ärzte oder Versicherungsvertreter.

Gewerbesteuererklärung

Der Gewerbesteuer unterliegen nur Gewerbetreibende, denn jeder Gewerbetrieb (im Sinne des § 15 Abs 2 EStG), der im Inland betrieben wird, unterliegt der Gewerbesteuer gem. § 2 GewStG.
Gem. § 1 GewStG erheben die Gemeinden die Gewerbesteuer.

Muss die Gewerbesteuererklärung zur Gemeinde?

Die Gewerbesteuererklärung muss beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Das Finanzamt setzt den Steuermessbetrag fest und erlässt den Messbescheid. Auf der Grundlage des Messbescheides setzt die Gemeinde die Gewerbesteuer fest.

Gibt es bei der Gewerbesteuer einen Freibetrag?

Natürlichen Personen und Personengesellschaften steht ein Freibetrag in Höhe von 24.500,- EUR zu. Das bedeutet, dass vom Gewerbeertrag der Freibetrag abgezogen wird. Liegt bspw. der Gewerbeertrag eines Unternehmens bei 18.000,- EUR abzgl. des Freibetrages von 24.500,- EUR verbleibt ein Betrag von ./. 6.500,- EUR. In dem Fall ist keine Gewerbesteuer zu zahlen.
Kapitalgesellschaften wie einer GmbH oder AG steht hingegen kein Freibetrag zu.

Unterliegt ein Freiberufler auch der Gewerbesteuer?

Freiberufler im Sinne des § 18 EStG sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Näheres zur Abgrenzung zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist im folgenden Beitrag beschrieben: So unterscheidet sich der Freiberufler vom Gewerbetreibenden FAQ 18.
 

Für Gründer gehört es mittlerweile bereits zum guten Ton, sich in der Gründungsphase ein Geschäftskonto einzurichten. Durch das Führen eines Geschäftskontos hat der Gründer die Möglichkeit, private und geschäftliche Transaktionen gut zu trennen. In dem Artikel über die Notwendigkeit eines Geschäftskontos kann der Gründer mehr über den Sinn und Zweck eines Geschäftskontos erfahren. Sehr häufig wird allerdings die Frage gestellt, ob ein Geschäftskonto eher im Internet bei einer Onlinebanken (Direktbank) eröffnet werden sollte oder lieber der konventionelle Weg bei einer Bank mit Filiale am Wohnort. Das kann sowohl die Sparkasse, die Volksbank, die Dresdner Bank, die Commerzbank oder die Deutsche Bank sein. Was ist aber nun für den Existenzgründer besser? Das haben wir versucht in folgendem Artikel zu klären.

Die besten Geschäftskonten für Selbständige im Vergleich

Welche Kosten können durch die Eröffnung eines Geschäftskontos auf den Gründer zu kommen?

In der Regel wird ein Geschäftskonto, im Gegensatz zum Privatkonto, nicht gebührenfrei angeboten (Ausnahmen finden sich häufig bei den Direktbanken).

Auf den Gründer können monatlich folgende Kosten zukommen:

  • Kontoführungsgebühr (Grund- oder Pauschalpreis)
  • Kosten für beleghafte Buchung (Abgabe des Überweisungsträges am Schalter der Bank)
  • Kosten für beleglose Buchungen (online getätigte Überweisung)
  • Gebühr für die Einlösung eines Schecks
  • Gebühren für ein Onlinekonto
  • Gebühren für Kreditkarten
  • Kosten für Bargeld Ein- und Auszahlungen
  • Kosten der Bereitstellung bzw. Zusendung von Kontoauszügen

Geschäftskonto bei einer konventionellen Bank

Konventionelle Banken wie bspw. die Sparkasse, Volksbank oder die Commerzbank bieten standardmäßig den Unternehmern Geschäftskonten an.

Vorteile eines Geschäftskontos bei einer herkömmlichen Bank

Der größte Vorteil eines Geschäftskontos bei einer konventionellen Bank liegt in der Beratung. Diese benötigen gerade Existenzgründer, und zwar direkt zugeschnittenen auf ihr Gründungsvorhaben. Ein weiterer Vorteil ist die Begleitung durch die Banken bei der Beantragung von Fördermitteln, wie bspw. dem KfW Startgeld. Die konventionellen Banken besitzen in der Regel ein dichtes Filialnetz, so dass die Kunden bspw. die Geldautomaten in verschiedenen Städten kostenlos nutzen können.

Nachteile eines Geschäftskontos bei einer herkömmlichen Bank

Der Beratungsvorteil der konventionellen Bank kann sich schnell in einen Nachteil verwandeln. Das geschieht immer dann, wenn neben den Bankleistungen bspw. auch Versicherungen angeboten werden. Nicht wenige Gründer schließen die angebotene Versicherung ab, weil sie glauben, sonst bspw. den benötigten Kredit oder das Geschäftskonto nicht zu bekommen.
Ein weiterer Nachteil ist in der Nichtvergleichbarkeit der Gebühren der regionalen Filialen zu sehen. Ein Geschäftskonto bei einer Sparkassen- oder Volksbankfiliale in Hamburg hat eine andere Gebührenstruktur als in einer Filiale in München. Das bedeutet, der Gründer muss die einzelnen Filialen kontaktieren und sich ein Angebot unterbreiten lassen.

Geschäftskonto bei einer Direktbank

Direktbanken heißen deswegen direkt, weil keine lokalen Filialen in den Städten und Gemeinden und somit persönlicher Ansprechpartner existieren. Der Kontakt kann nur über das Telefon oder dem elektronischen Weg per E-Mail erfolgen. Darüberhinaus besteht nur die Möglichkeit, Willensäußerungen schriftlich per Postweg zu erledigen. Das spart der entsprechenden Direktbank Personalkosten und Raumkosten, so dass die Dienstleistungen, das Führen eines Kontos oder andere Leistungen einer Bank, wesentlich günstiger angeboten werden können.

Vorteile eines Geschäftskontos bei einer Direktbank

Direktbanken, bspw. die 1822direkt oder die DKB, bieten kostenlose Geschäftskonten an. Direktbanken sind im Allgemeinen rund um die Uhr über eine Hotline oder das Internet zu erreichen. Die Gebühren sind klar und übersichtlich strukturiert und bundesweit einheitlich. Einige Direktbanken nutzen regionale Vermittler, über die bspw. ein Kreditgeschäft ablaufen kann.

Nachteile eines Geschäftskontos bei einer Direktbank

Nicht alle Direktbanken bieten überhaupt Geschäftskonten an. Bei einer Direktbank kann der Gründer keine Beratung erwarten. Bargeld kann nicht immer oder überall kostenlos abgehoben werden.

Wann sollte der Gründer eine konventionelle Bank und wann eine Direktbank nutzen?

Eine konventionelle Bank ist allen Gründern anzuraten, die einen hohen Beratungsbedarf haben oder den Bankmitarbeiter gern persönlich sprechen wollen. Weiterhin sind Verkäufer mit vielen Bargeldeinzahlungen bei einer herkömmlichen Bank gut aufgehoben.
Eine Direktbank ist den Gründern anzuraten, die das Geschäftskonto hauptsächlich für die Zahlungsein- und -ausgänge nutzen und keine Beratung benötigen.

Geschäftkontenmodelle

Konventionellen Banken bieten Unternehmern spezielle Geschäftskontenmodelle an. Die Commerzbank bspw. bietet drei verschiedene Modelle für die Führung eines Geschäftskontos an. Die Kosten liegen zwischen 5,90 EUR und 13,90 EUR pro Monat, je nach Aufkommen von beleghaften oder beleglosen Zahlungen.
Bei Direktbanken sind solche verschiedenen Modelle eher unbekannt, weil bspw. beleghafte Zahlungen oder Bargeldeinzahlungen nicht möglich sind.

Für weitere Fragen zum Thema Geschäftskonten oder Banken unser Forum in folgender Rubrik nutzen:

http://www.gruenderlexikon.de/forum/forum-10.html

Sehr häufig wir im Forum die Frage gestellt Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? oder Welche Steuererklärung muss ich abgeben? aber auch Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

Da dieses Thema sehr komlex ist und auch verschiedene Steuerarten betrifft, kann man nicht in einem Artikel oder einem Satz antworten. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, eine kleine Serie daraus zu machen. Der erste Teil beschäftigt sich mit der Umsatzsteuer. Danach werden die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer in jeweils einem Artikel behandelt.

Wer ist überhaupt umsatzsteuerpflichtig?

Die Umsatzsteuer entsteht gem. § 1 UStG u.a, wenn ein Unternehmer im Sinne des § 2 UStG Lieferungen oder sonstige Leistungen im Inland, gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht ist im $ 4 UStG geregelt und gilt bspw. für Ärzte und Versicherungsvertreter.

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer müssen zu den gesetzlich festgelegten Terminen die Umsatzsteuervoranmeldung bzw. die Umsatzsteuererklärung abgeben. Dabei ist es unerheblich, ob der Unternehmer Umsätze zu 7 % oder 19 % Umsatzsteuer erbringt. Die einzelnen Termine und Fristen werden im folgenden erläutert.

Umsatzsteuervoranmeldung

Alle Unternehmer, die nicht unter die Steuerbefreiung des § 4 UStG fallen, haben gem. § 18 UStG die Pflicht, bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes eine Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) abzugeben. Die UStVA muss elektronisch per Elster an das Finanzamt übermittelt werden.

Karenzzeit zur Umsatzsteuervoranmeldung

Sie Schonfrist für die Zahlung der Umsatzsteuer beträgt 3 Tage nach Ablauf der Voranmeldungspflicht. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Unternehmer nicht mit Säumniszuschlägen für eine verspätete Zahlung gem. § 240 (3) AO rechnen. Diese Schonfrist gilt nur für Überweisungen. Für Barzahlungen oder Schecks gilt diese Frist nicht. 

Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuervoranmeldung

Beantragt der Unternehmer, der seine UStVA monatlich bzw. vierteljährlich abgibt, beim Finanzamt eine Dauerfristverlängerung, verlängert sich gem. § 18 (6) UStG die Frist zur Abgabe der UStVA um einen Monat.

Quartalszahler müssen nicht jährlich eine neue Dauerfristverlängerung abgeben. Eine einmal abgegebene und genehmigte Fristverlängerung gilt auch für die folgenden Kalenderjahre, solange die Verhältnisse sich nicht ändern.

Sondervorauszahlung bei monatlicher Umsatzsteuervoranmeldung

Unternehmer, die monatlich eine UStVA abgeben müssen, sind gem. § 47 (1) UStDV i.V.m. § 48 UStDV verpflichtet, eine Sondervorauszahlung zu leisten.

Die Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr.

Quartalszahler zahlen keine Sondervorauszahlung.

 

Grenzen der Umsatzsteuervoranmeldung

Bis maximal 1000,- EUR Umsatzsteuerschuld im Vorjahr muss der Unternehmer im laufenden Jahr keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Liegt die Umsatzsteuerschuld aus dem Vorjahr zwischen 1.000,- und 7.500,- EUR muss der Unternehmer vierteljährlich eine UStVA abgeben. Bei einer Umsatzsteuerschuld von mehr als 7.500,- EUR muss der Unternehmer die UStVA monatlich abgeben.

Umsatzsteuererklärung Abgabefristen

Zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung sind auch Unternehmer verpflichtet, die unterjährig keine Voranmeldungen abgeben mussten, bspw. Kleinunternehmer oder Jahreszahler.

Die Umsatzsteuererklärung ist gem. § 149 (2) AO bis zum 31.05. des Folgejahres abzugeben. Wird die Erklärung von einem Steuerberater o.ä. im Sinne der §§ 3 und 4 StBerG angefertigt, verlängert sich die Frist gem. § 109 AO bis zum 31.09. des Folgejahres. In Einzelfällen kann auf Antrag die Frist bis zum 28.02. des darauf folgenden Jahres verlängert werden.

Ausnahmen und Besonderheiten

Existenzgründer

Gem. § 18 (2) UStG müssen Gründer, im Gründungs- und Folgejahr, die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgeben.

Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf, ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat.

Kleinunternehmer

Von Kleinunternehmern wird gem. § 19 UStG keine Umsatzsteuer erhoben, solange die folgenden Bedingungen erfüllt sind.

(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Freiberufler

Bei Freiberuflern ist die Umsatzsteuerpflicht von der Art der Tätigkeit abhängig. Fällt der Freiberufler mit seiner Tätigkeit, wie bspw. Versicherungsvertreter, unter die Steuerbefreiung des § 4 UStG, ist er nicht umsatzsteuerpflichtig.

Existenzgründer sollten zeitnah zum Gründungstermin ein Geschäftskonto einrichten. Dabei sollte der Gründer sich nicht von den anfallenden Kosten abschrecken lassen. Ein Vergleich verschiedenster Banken zeigt, dass sowohl kostenfreie Konten, i.d.R. bei Onlinebanken angeboten werden, als auch bei regionale Banken für geringe Gebühren Geschäftskonten angeboten werden.

Vorteile eines Geschäftskontos

Alle geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben werden auf dem Geschäftskonto erfasst. Damit steigt die Übersicht über die Zahlungen und die Belegsortierung wird vereinfacht. Für das Unternehmen relevante Kosten können von Gründer nicht vergessen werden. Weil private Buchungen wegfallen, entfällt auch diese Kennzeichnungsarbeit.

Nachteile eines Geschäftskontos

Neben dem Privatkonto muss nun auch das Geschäftskonto im Hinblick auf die Ein- und Auszahlungen überwacht werden. Der Gründer muss sich bei der gewünschten Bank für das richtige Kontenmodell entscheiden, um eine möglichst geringe Kontoführungsgebühr zu zahlen.

Onlinebank oder Regionalbank?

Für den Gründer ist nicht nur der Vergleich der unterschiedlichen Gebühren für die Entscheidung zwischen Onlinebank und Regionalbank maßgeblich. Er muss für sich auch die Fragen zum Beratungsbedarf oder der persönlichen Erreichbarkeit beantworten.

Vorteile der Onlinebank

Meist ist bei den Onlinebanken die Führung des Geschäftskontos kostenfrei. Unerwünschte Beratung entfällt für den Unternehmer.

Nachteile der Onlinebank

Der Existenzgründer erhält keine auf ihn zugeschnittene Beratung. Persönliche Erreichbarkeit ist i.d.R. nicht gewährleistet. Einige wenige Onlinebanken bieten aber auch regionale Zweigstellen an.

Vorteile der Regionalbank

Bei der Regionalbank hat der Gründer i.d.R. einen festen Ansprechpartner. Häufig benötigen gerade Gründer für den Start in die Selbständigkeit finanzielle Starthilfe. Sucht sich der Gründer am Anfang seiner unternehmerischen Tätigkeit eine regionale Bank, kann das für eine Kreditvergabe von Vorteil sein. Alle Banken müssen die Kriterien von Basel II einhalten.

Nachteile der Regionalbank

Die Gebühren liegen meist über denen der Onlinebank. Berater dehnen ihre Beratung gern auch in andere Richtungen bspw. Aktien oder Versicherungen aus.

Genügen selbst ausgedruckte Onlinekontoauszüge der Aufbewahrungspflicht?

Um der Aufbewahrungspflicht zu genügen, muss der originäre, digitale Datensatz der Bank gespeichert werden. Dabei sind die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) (pdf 57 KB) zu beachten. Der Ausdruck der digitalen Kontoauszüge reicht gem. einem Schreiben der OFD-München vom 06.08.2004 Az. S0317 - 34 St 324 nicht aus. Unternehmer, die keine digitale Archivierung eingerichtet haben, müssen sich von ihrer Onlinebank die Kontoauszüge in Papierform übersenden lassen.

Wie lange müssen Kontoauszüge aufbewahrt werden?

Kontoauszüge müssen wie alle Buchungsbelege 10 Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungspflicht gilt für buchführungspflichtige Unternehmen ebenso wie für Einnahme-Überschuss-Rechner gem. § 147 AO.

Die günstigsten Geschäftskonten für Selbständige im Vergleich

Hier geht´s zum Vergleich der Girokonten

Wer ist scheinselbständig?

Erbringt ein Selbständiger auf vertraglicher Basis Dienstleistungen oder Werksleistungen für ein anderes Unternehmen und ist dabei in besonderer Weise von diesem Unternehmen persönlich abhängig, kann es sich um eine Scheinselbständigkeit handeln.

Welche Auswirkungen hat eine Scheinselbstständigkeit?

Scheinselbständige gelten im Sozialversicherungsrecht als Arbeitnehmer. Das heißt, es müssen Sozialversicherungsbeiträge für die Kranken- und Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeführt werden. Besteht eine Scheinselbstständigkeit, so endet damit die unternehmerische Tätigkeit. Das Gewerbe ist abzumelden, die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer endet.

Die Merkmale der Scheinselbstständigkeit?

Folgende Kriterien lassen sich für die Beurteilung einer Scheinselbständigkeit heranziehen:

  • Fehlendes unternehmerisches Handeln durch Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers (Merkmale u. a.: Unternehmer hat keine eigenen Geschäftsräume oder tritt in der Arbeitskleidung des Auftraggebers auf)
  • Dauerhafte Tätigkeit im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber (Die Sozialversicherungsträger gehen davon aus, sofern mit einem Auftraggeber ein Umsatz von 5/6 des Gesamtumsatzes erzielt wird.)
  • Keine regelmäßig Beschäftigten über 400,- EUR (EUR 400-Beschäftigungsverhältnisse werden nicht berücksichtigt, jedoch werden mitarbeitende Familienangehörige berücksichtigt)
  • Der Auftraggeber beschäftigt Mitarbeiter, die die gleichen Tätigkeiten ausführen, wie der Unternehmer selbst.
  • Vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit, war der Unternehmer beim Auftraggeber beschäftigt.

So können Sie prüfen lassen, ob Sie scheinselbständig sind

Für die Statusklärung ist die Deutsche Rentenversicherung Bund (Clearingstelle für sozialversicherungsrechtliche Statusfragen, 10704 Berlin www.deutsche-rentenversicherung.de Servicenummer 0800 333 1919) zuständig. Innerhalb eines Monats nach Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit, kann dort der Antrag auf verbindliche Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status gestellt werden. Im Rahmen der Statusprüfung kommt es auf die Gesamtsituation der unternehmerischen Tätigkeit an. Berücksichtigt wird dabei der Grad der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit, die Höhe des unternehmerischen Risikos und welche unternehmerischen Chancen wahrgenommen werden können. Ebenfalls wesentlich ist ob die Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbracht werden.

Wichtig ist, dass die Statusklärung nur solange erfolgen kann, wie die Deutsche Rentenversicherung noch nicht selbst ein Verfahren eingeleitet hat.

Bescheid gegen die Unternehmerschaft: Scheinselbständig

Im Falle der Entscheidung gegen eine unternehmerische Tätigkeit, im Sinne der Scheinselbständigkeit, wird die zuständige Krankenkasse informiert. Der bisherige Auftraggeber wird nun Arbeitgeber. Er hat die nun fälligen Beiträge zur Sozialversicherung aufgrund des bereits gezahlten Honorars zu entrichten, was immerhin mit ca. 27% zu buche schlägt. Der nun entstandenen Arbeitnehmer hat selbstverständlich von seinem Arbeitsentgelt auch den Sozialversicherungsanteil zu zaheln. So verringert sich der Nettoverdienst im Gegensatz zur unternehmerischen Tätigkeit erheblich, was meist eine Neuverhandlung der Bezahlung bedeutet.

Statusfeststellung aufgrund einer Prüfung

Sollte sich der Unternehmer nicht freiwillig einer Prüfung unterziehen, so kann dies auch durch eine angeordnete Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung geschehen. Die daraus entstehende Beitragspflicht kann seit Januar 2008 rückwirkend bis zur Aufnahme der Tätigkeit festgelegt werden, außer, es wurde frühzeitig ein Statusfeststellungsverfahren beantragt.

Wann verjähren die Ansprüche der Rentenversicherung?

Die Ansprüche der Sozialversicherung gegen den Beitragspflichtigen (Beitragspflichtig ist immer der Arbeitgeber, also der, der die Beiträge an die Sozialversicherung für den Arbeitnehmer abführen muss) verjähren erst nach 4 Jahren, beginnend mit der Fälligkeit der Beiträge.

Besonderheiten bei Handelsvertretern

Für die Beurteilung der Selbstständigkeit kommt es darauf an, ob diese ihre Tätigkeit im Wesentlichen frei einteilen und über ihre Arbeitszeit selbst bestimmen können. Nimmt der Auftraggeber enge Kontrollen vor oder bestehen Pflichtanwesenheiten zu vorgegebenen Zeiten oder Urlaubsregelungen, kann das für eine Scheinselbstständigkeit des Handelsvertreters sprechen. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, kann der Handelsvertreter dennoch arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger sein. Das trifft dann zu, wenn der Unternehmer regelmäßig keine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter über EUR 400 beschäftigt und er im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeitet.

Empfehlung für Existenzgründer

Sofern Sie hinsichtlich Ihrer Tätigkeit bedenken haben, sollten Sie innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit bei der Deutschen Rentenversicherung Bund die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen. Weiterhin ist bei Unklarheiten zum Status der Selbständigkeit eine Statusklärung ratsam.

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch steuerlicher Erfassungsbogen genannt, erhält jeder Existenzgründer ca. 14 Tage nach der Gewerbeanmeldung bzw. der Bekanntgabe der selbständigen Tätigkeit bei Freiberuflern, vom Finanzamt zugesandt.

Das Formular sieht folgendermaßen aus: Steuerlicher Erfassungsbogen

formular-steuerlicher-erfassungsbogen

Was muss alles ausgefüllt werden?

Seite 1 - Allgemeine Angaben

Auf der Seite 1 geht es um die persönlichen Daten des Existenzgründers, seines eventuell vorhandenen Ehepartners und der Kinder.

Seite 2 - Steuernummer, steuerliche Beratung, Empfangsvollmacht,

Soweit schon ein Geschäftskonto eingerichtet ist, sollte der Gründer diese Bankverbindung bei den Steuererstattungen eintragen. Am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen empfiehlt sich immer, weil so keine Fristen versäumt werden können. Ein vorhandener steuerlicher Berater sollte ebenfalls auf der Seite vermerkt werden.
Unter Punkt 2. auf der Seite 2 endet das „allgemeine Geplänkel“. Hier muss der Unternehmer die Art des ausgeübten Gewerbes / der freiberuflichen Tätigkeit und die Anschrift des Unternehmens eintragen.

Seite 3 - Art des ausgeübten Gewerbes / der Tätigkeit, Betriebstätten, Gründungsform

Der Gründer muss angeben, zu welchem Datum bspw. die Neugründung erfolgt, ob er der IHK angehört oder Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit erhält.

Seite 4 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen, Gewinnermittlung, Lohnsteuer un Umsatzsteuer

Unter dem Pkt. 3 muss der Gründer seine voraussichtlichen Einkünfte und Belastungen für das Gründungs- und Folgejahr aufführen. Nach dieser Prognose werden die Vorauszahlungen der Einkommens- und Gewerbesteuer festgesetzt. Ebenfalls kann der Existenzgründer unter Punkt 4 entscheiden, ob er seinen Gewinn mittels Einnahmeüberschussrechnung oder ermittelt oder eine Bilanz erstellt. Punkt 7 ist für die Kleinunternehmerregelung wichtig.

Seite 5 - Geschäftsveräußerung, Kleinunternehmerregelung, Steuerbefreiung, Steuersatz, Dauerfristverlängerung und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Liegt der geschätzte Umsatz für das Gründungs- und Folgejahr unter 17.500,- EUR kann der Jungunternehmer die Kleinunternehmerregelung anwenden. Der Gründer muss angeben, ob er die Sollversteuerung oder Istversteuerung wählt und ob er eine Umsatzsteueridentifikationsnummer benötigt.

Seite 6 - Angaben zur Beteiligung an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft

Unter Punkt 8 ist die eventuelle Beteiligung an einer Personengesellschaft einzutragen. Dann den Fragebogen mit Datum und Unterschrift und den entsprechenden, ankreuzten Anlagen zum Finanzamt senden.

Wer ist Freiberufler?

Freiberufler oder auch Freelancer sind selbständig tätig und üben eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit aus.
Beispiele für Freiberufler: Tierarzt, Architekt, Rechtsanwalt

Um den Freiberufler vom Gewerbetreibenden abzugrenzen, wird der § 18 aus dem Einkommenssteuergesetz (EStG) verwendet. Im § 18 EStG sind alle freiberuflichen Tätigkeiten als Katalog aufgeführt. Selbständige, die in einem der aufgeführten Berufe tätig sind oder einen ähnlichen Beruf haben, sind Freiberufler.

Wer ist Gewerbetreibender?

Alle Selbständigen, die keine Tätigkeit entsprechend der Katalogberufe oder ähnliche Berufe ausüben, sind Gewerbetreibende.

Warum erfolgt eine Abgrenzung?

Wer als Freiberufler eingestuft ist, hat einen großen Vorteil. Im Gegensatz zum Gewerbetreibenden muss ein Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen. Ein Freiberufler muss unabhängig von der Höhe seines Gewinns, keine Bilanz erstellen. Er kann immer eine EÜR abgeben.

Man mag sich fragen, warum wird der eine Selbständige anders behandelt wird als der andere? Die Gewerbesteuer fließt ins Säcklein von den Städten und Gemeinden. Davon unterhalten die Städte ihre Infrastruktur. Bei Freiberuflern wird davon ausgegangen, dass sie die Infrastruktur kaum nutzen. Im Gegensatz zu einem Bauunternehmer fährt ein Rechtsanwalt nicht mit einem Lkw durch die Straßen.

Wie wird mit den sogenannten neuen Berufen verfahren?

Tendenziell entscheiden die Finanzämter hin zum Gewerbetreibenden. Wer einen Beruf, wie Webdesigner oder Programmierer als Selbständiger ausübt, muss dem Finanzamt die Freiberuflichkeit nachweisen. In dem Urteil unter dem Az.: XI R 9/03 stellte bspw. der BFH klar, dass auch Programmierer von Anwendungssoftware unter bestimmten Voraussetzungen als Freiberufler eingestuft werden können.

Wie wird eine gemischte Tätigkeit eingestuft?

Auch dazu hat der BFH ein Grundsatzurteil unter dem Az.:

XI R 10/06 vom 18. Oktober 2006 erlassen. Danach ist ein Betrieb, in dem gemischte Leistungen erbracht werden, danach zu qualifizieren, welche Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird.

Trennbare gemischte Tätigkeit

Ist die freiberufliche und die gewerbliche Tätigkeit leicht trennbar zu erfassen, bspw. ein Tierarzt verkauft nebenbei noch Schmuck , fallen für den Selbständigen Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und aus Gewerbebetrieb an. Die unterschiedlichen Einkunftsarten sollten nicht in einer Buchhaltung und nicht auf einem Bankkonto erfasst werden.

Untrennbar gemischte Tätigkeit

Ist die freiberufliche Tätigkeit untrennbar mit der gewerblichen verbunden, zählen die gesamten Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Bspw. ein Architekt verkauft schlüsselfertige Häuser und bringt seine Architektenleistung dabei ein.

Existenzgründer als Freiberufler

Existenzgründer, die sich als Freiberufler selbständig machen, melden ihre Tätigkeit beim Finanzamt an. Sie müssen kein Gewerbe anmelden. Bei einem Katalog ähnlichen Beruf muss der Gründer dem Finanzamt möglicherweise die Freiberuflichkeit nachweisen. In dem Fall sollte auf jeden Fall der Rat eines Steuerberarters eingeholt werden.

Existenzgründer als Gewerbetreibender

Alle Gründer, die nicht als Freiberufler gelten, müssen ihre selbständige Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden und unterliegen damit der Gewerbeordnung. Die Gewerbeanmeldung ist kostenpflichtig. Das Gewerbeamt teilt dem Finanzamt und der Berufsgenossenschaft die Anmeldung des Gewerbes mit.

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Starten Gründer ihre Selbständigkeit nebenberuflich (bis zu 18 Stunden / Woche), sind verschiedene Konstellationen vorstellbar. Was der Gründer hinsichtlich der Krankenversicherung beachten muss, wird im folgenden Beitrag erläutert.

Hauptberuf und nebenberuflich Freiberufler

Fall: Der Existenzgründer ist im Hauptberuf Angestellter und will sich nebenberuflich als Freiberufler selbständig machen.

Der Gründer muss auf das Einkommen aus seiner freiberuflichen Nebentätigkeit keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Das gilt solange, wie das Arbeitnehmerverhältnis wirtschaftlich übergeordnet ist und der zeitliche Aufwand unter 18 Stunden / Woche bleibt.

Hauptberuf und Nebengewerbe

Fall: Der Existenzgründer arbeitet hauptberuflich als angestellter Handwerker und will ein Nebengewerbe gründen.

Der Gründer muss auf das Einkommen aus seinem Nebengewerbe keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Das gilt solange, wie das Arbeitnehmerverhältnis wirtschaftlich übergeordnet ist.

Hauptberuf und Minijob und nebenberuflich Freiberufler

Fall: Der Existenzgründer ist im Hauptberuf Angestellter, führt nach Feierabend einen Minijob aus. Außerdem will sich nebenberuflich als Freiberufler selbständig machen.

Die IKK teilte uns bei unserer Recherche mit, dass der Minijob und die nebenberufliche Selbständigkeit nicht zusammengerechnet werden. Alle Tätigkeiten werden einzeln beurteilt. Solange die Arbeitnehmertätigkeit den Lebensunterhalt sichert und wirtschaftlich überwiegt, muss der Gründer auf nebenberufliche Selbständigkeit keine Krankenversicherungsbeiträge zahlten.

400,- EUR Job und Nebengewerbe

Fall: Der Existenzgründer arbeitet in einem Minijob. Parallel dazu baut er sich eine nebenberufliche Selbständigkeit auf.

Wenn der Gründer keinen Anspruch auf ALG 1 oder ALG 2 hat und auch keine Familienversicherung in Anspruch nehmen kann, muss er sich freiwillig selbst versichern. 

Hinweis: Für alle Konstellationen gilt gleichermaßen, dass der Gründer verpflichtet ist, seiner Krankenkasse die nebenberufliche Selbständigkeit anzeigen.

Vorweggenommene Betriebsausgaben sind ein Thema, mit dem sich früher oder später alle Existenzgründer beschäftigen. Bevor das eigene Unternehmen läuft, sind im Allgemeinen schon verschiedenste Investitionen zu tätigen. Ob noch eine Fortbildung ansteht, um sich auf den neuesten Stand zu bringen oder Beratungs- und Finanzierungskosten anfallen, es stellt sich immer die Frage nach der Abziehbarkeit der getätigten Aufwendungen und Ausgaben.

Betrieblicher Anlass und wirtschaftlicher Zusammenhang nötig

Diese Aufwendungen sind gem. § 4(4) EStG als Betriebsausgabe unter bestimmten Voraussetzungen abziehbar. Voraussetzung ist, dass der Gründer mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. Nur wer sich wirklich selbständig machen will, und diese Absicht auch belegt, kann die Aufwendungen als Betriebsausgabe ansetzen. Weiterhin muss die betriebliche Veranlassung nachgewiesen werden, wie der BFH in seinem Urteil vom 18. April 1990 Az. III R 5/88 bestätigte. In einem weiteren Urteil weißt der BFH auf den zwingend vorliegenden wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen der Betriebsausgabe und dem zu gründenden Unternehmen hin Az. VIII R 252/82 vom 14. Juni 1988.

Beispiel

Erik Ernst beschließt Anfang 2008 sich selbständig zu machen. Als erstes prüft er, welche unternehmerische Tätigkeit er aufnehmen kann. Zu diesem Zeitpunkt befindet er sich in der so genannten Vorgründungsphase des Unternehmens. Im Mai 2008 ist er sich sicher, mit einem Service rund ums Haus kann er als Unternehmer Geld verdienen. Erik Ernst sucht sich die notwendigen Berater, holt sich Angebote für ein Fahrzeug und benötigte Geräte ein. Anfang Juni wird im das passende Fahrzeug zu einem super Preis angeboten. E greift zu und kauft das Fahrzeug. Er befindet sich jetzt mitten in der Gründungsphase des Unternehmens. Im Juli schafft er sich die ersten Geräte an. Nachdem er nun auch die ersten potenziellen Kunden gefunden hat, kündigt er sein Anstellungsverhältnis zum 31.08.08. Mit der Absicht der Erbringung eigener entgeltlicher Leistungen im Wirtschaftsverkehr übt Ernst ab dem 1.09.08 sein Unternehmen aus.

Welche der entstandenen Aufwendungen kann er als Betriebsausgabe geltend machen?

Alle Aufwendungen aus der Vorgründungsphase, wie bspw. Existenzgründerberatungskosten oder Fortbildungskosten sind durch den sachlichen und zeitlichen Zusammenhang eine Betriebsausgabe. Die Ausgaben für den Kauf des Fahrzeugs und der Geräte sind durch den begründeten Zusammenhang ebenfalls Betriebsausgaben.

Welche Aufwendungen zählen nicht zu den vorweggenommenen Betriebsausgaben?

Fehlt der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen der Unternehmensgründung und der Ausgabe, bspw. Ernst kauft sich einen seltenen alten Plattenspieler, liegt keine Betriebsausgabe vor. Ausgaben, die sich zeitlich nicht mehr in Zusammenhang mit der Gründung bringen lassen, bspw. die Anschaffung einer Kreissäge einige Jahre vor der Gründung kann nicht 1:1 als Betriebsausgabe angesetzt werden. Hier hat Ernst jedoch die Möglichkeit, die Kreissäge mit dem zu ermittelten Marktwert in sein Unternehmen einzulegen. Fallen bspw. Fortbildungskosten an, müssen diese zu der Einkunftsart passen. Eine Fortbildung als Masseur passt nicht zu den Einkünften aus Gewerbetrieb und ist somit keine Betriebsausgabe.

Gibt es auch vorweggenommene Betriebsausgaben wenn keine Gründung erfolgt?

Ist der betriebliche und zeitliche Zusammenhang wie oben ausgeführt nachgewiesen, können auch vorweggenommene Betriebsausgaben ohne eine Unternehmensgründung angesetzt werden. Das FG Saarland bestätigt das in seiner Entscheidungsbegründung aus dem Urteil Az. 1 K 258/99 vom 15.12.2000. So heißt es in dem Urteil, dass der Betriebsausgabenabzug auch dann möglich ist, wenn das Unternehmen nicht ausgeübt wird, sondern bereits in der Gründungsphase scheitert oder aus sonstigen Gründen nicht zur Ausführung kommt.
 

Ob die Firma einen Namen hat oder das Unternehmen eine Firma, im folgenden Beitrag gehen wir diesen Fragen auf den Grund.

Beispiel
Erik Ernst will sich mit einem Service rund ums Haus selbständig machen. Vor der Gewerbeanmeldung überlegt er, wie er sich künftig als Selbständiger nennen will und ob er einen Fantasienamen verwenden darf.

Um zu klären, wie sich Ernst nennen darf, werden zuerst folgende Begriffe analysiert.

Kaufmann

Seit dem 1.07.1998 wird nur noch zwischen Kaufmann und Nichtkaufmann unterschieden (Muss-, Soll- und Minderkaufmann sind weggefallen). Für einen Kaufmann gilt das HGB, für den Nichtkaufmann das BGB. 

Der § 1 HGB sagt aus

(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.


Ob das Unternehmen nach Art oder Umfang einen kaufmännisch geführten Betrieb benötigt, erfährt man aus $ 141 AO, welcher aussagt:

bei einem Umsatz von mehr als 500.000,- EUR pro Kalenderjahr oder einem Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 50.000 Euro im Wirtschaftsjahr ist die Verpflichtung gegeben, Bücher zu führen.

Erik Ernst rechnet mit einem anfänglichen Umsatz im Bereich von 20.000,- bis 50.000,- EUR pro Jahr. Demzufolge muss er keine Bücher führen und ist gem. § 1 HGB kein Kaufmann.

Firma

Was der Begriff Firma beinhaltet regelt der § 17 HGB

(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.

Oben haben wir festgestellt, dass Ernst kein Kaufmann ist. Somit gilt für ihn das HGB nicht. Er kann demzufolge seinem Unternehmen keinen Firmennamen geben.

Unternehmen

Ein Unternehmer ist gem. § 14 BGB

(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Gewerbetreibender

Alle Selbständigen, die nicht eine Tätigkeit entsprechend der Katalogberufe § 18 EStG oder ähnliche Berufe ausüben, sind Gewerbetreibende.

Was ist Erik Ernst nun?

Ernst ist ein gewerbetreibender Unternehmer, er ist kein Kaufmann und hat somit keine Firma.

Der § 15b GewO beschreibt, wie der Gewerbetreibende auftreten muss:

(1) 1Gewerbetreibende, für die keine Firma im Handelsregister eingetragen ist, müssen auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen und ihre ladungsfähige Anschrift angeben.

Es existiert keine Vorschrift, die das Hinzufügen eines Fantasienamens verbietet.
Quelle: Rechtsanwältin Diana Rehbein, Dingelstädt

Erik Ernst muss demzufolge unter seinem vollständigen Namen im Geschäftsverkehr auftreten. Die Hinzufügung einer beschreibenden Geschäftsbezeichnung ist gem. § 146 GewO nicht strafbar. Solange diese Geschäftsbezeichnung bzw. der Fantasiename nicht irreführend ist, kann Ernst ihn hinzufügen.
Seine Geschäftsbezeichnung könnte bspw. lauten:

Erik Ernst Service rund ums Haus.

So sieht der schematische Ablauf der Namensgebung aus:

 Firmenbezeichnung Firmenname Existenzgründer

Darf jeder ein Gewerbe anmelden?

Nach dem Grundsatz der Gewerbefreiheit gem. § 1 GewO ist

(1) Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.

Wann muss das Gewerbe angemeldet werden?

Der § 14 der GewO gibt die Auskunft, das ein Gewerbe angemeldet werden muss, wenn u.a.
  • eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird,
  • ein bereits bestehender Gewerbebetrieb übernommen wird,
  • der Gewerbebetrieb in eine andere Kommune verlegt wird,
  • eine Zweigstelle gegründet wird,
  • der Gegenstand des Gewerbes gewechselt wird.

Muss jeder ein Gewerbe anmelden?

Nein, alle Selbständigen, die nicht einen Beruf gem. dem Katalog von § 18 EStG, oder einen ähnlichen Beruf ausüben, müssen kein Gewerbe anmelden, sondern geben die Aufnahme ihrer Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt bekannt.

Wo wird das Gewerbe angemeldet?

Der Gewerbetreibende meldet sein Gewerbe im Gewerbeamt bzw. Gewerbemeldestelle seiner zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung an. Dabei muss er seine Tätigkeit näher bezeichnen. Ob der Gewerbetreibende persönlich, schriftlich oder gar online seine Anmeldung abgeben kann, ist in den verschiedenen Städten unterschiedlich geregelt.

Das Formular zur Gewerbeanmeldung

Das Formular zur Gewerbeanmeldung umfasst nur eine Seite. Auszufüllen sind u.a. die persönlichen Daten, das Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit und ob die Tätigkeit im Haupt- oder Nebenberuf geführt werden soll. Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung ist eher günstig. Sie liegt in den einzelnen Städten und Gemeinden bei ca. 15,- bis 40,- EUR.

Wer unterliegt der Zulassungsbeschränkung?

Bestimmte Berufszweige unterliegen bei der Gewerbeanmeldung einer Zulassungsbeschränkung. Darunter zählen bspw. Makler, Versicherungsmakler, das Bewachungsgewerbe oder Spielbanken. Für Handwerker ist die Zulassungsbeschränkung in der Handwerksordnung (HwO) geregelt.

Was macht das Gewerbeamt mit der Gewerbeanmeldung?

Der Mitarbeiter des Gewerbeamts prüft die persönlichen Daten auf Richtigkeit. Dann führt er eine inhaltliche Prüfung der angemeldeten Tätigkeit durch. Für eine verbotene Dienstleistung, wie bspw. Waffenhandel, Sklaverei oder Drogenhandel wird keine Gewerbeanmeldung erteilt. Ebenfalls wird die Zulassungsbeschränkung geprüft, bspw. die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses oder eines Meisterbriefes. Der Firmenname oder die Firmenbezeichnung des Gewerbetreibenden wird bei der Anmeldung nicht auf Zulässigkeit vom Gewerbeamt geprüft. Das ist , nach Aussage des Gewerbeamtes, Aufgabe der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK).

Informiert das Gewerbeamt andere Behörden oder Institutionen von der Anmeldung?

Eindeutig ja, der § 14 GewO gibt vor,

(9) 1Die zuständige Behörde darf Daten aus der Gewerbeanzeige regelmäßig übermitteln an

1. die Industrie- und Handelskammer
2. die Handwerkskammer
3. die für den Immissionsschutz zuständige Landesbehörde
3a die für den technischen und sozialen Arbeitsschutz,  zuständige Landesbehörde
4. das Eichamt
5. die Bundesagentur für Arbeit
6 die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V ausschließlich zur Weiterleitung an die zuständige Berufsgenossenschaft
7.die Behörden der Zollverwaltung zur Wahrnehmung der ihnen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz,
8.das Registergericht, soweit es sich um die Abmeldung einer im Handels- und Genossenschaftsregister eingetragenen Haupt- oder Zweigniederlassung
9. die statistischen Ämter der Länder zur Führung des Statistikregisters

Kommt der Gewerbeschein per Post? 

Gewerbetreibende, die ihr Gewerbe persönlich beim Gewerbeamt anmelden, bekommen, nachdem sie die Gebühr bezahlt haben, ein DIN A4 Blatt mit der Überschrift "Gewerbeanmeldung". Dieses Blatt ist der so genannte Gewerbeschein, mit ihm kann der Gewerbetreibende die ordnungsgemäße Anmeldung des Gewerbes nachweisen.

Brauche ich für zwei verschiedene Gewerbe auch zwei Gewerbeanmeldungen?

Die Gewerbeordnung legt dem Unternehmer keine Beschränkung hinsichtlich verschiedenartigster Betätigungen innerhalb eines Unternehmens auf.

Der § 3 GewO (Betrieb verschiedener Gewerbe) stellt fest:

 

Der gleichzeitige Betrieb verschiedener Gewerbe sowie desselben Gewerbes in mehreren Betriebs- oder Verkaufsstätten ist gestattet. Eine Beschränkung der Handwerker auf den Verkauf der selbstverfertigten Waren findet nicht statt.

Fazit

Der Gründer fasst alle Tätigkeiten, die er voraussichtlich anbieten will, auf einer Gewerbeanmelung zusammen.

Gründung zum Jahresende

Vorteile

•    Gedanklich ist die Gründung in Sack und Tüten, der Gründer kann in Ruhe Weihnachten feiern.
•    Das Weihnachtsgeschäft kann schon gute Umsätze generieren.

Nachteile

•    Auch für wenige Tage muss ein Jahresabschluss (EÜR) erstellt werden, dafür können bei einem Steuerberater schon mal 200,- bis 400,- EUR fällig werden.

Gründung zum Jahresanfang

Vorteile

•    Die zwei, drei Wochen des Jahresendes können noch gut für Vorbereitungsarbeiten genutzt werden.
•    Mit Schwung und Elan wird im neuen Jahr mit der Selbständigkeit begonnen.

Nachteile

•    Umsätze des Weihnachtsgeschäftes gehen verloren.

Die Höhe der Ausgaben spielt bei der Anwendung der Kleinunternehmerregelung keine Rolle. Entscheidend für die Kleinunternehmerregelung ist nur der Umsatz. Liegt der Umsatz im vorangegangenen Wirtschaftsjahr unter 17.500,- EUR und überschreitet der Umsatz im laufenden Wirtschaftsjahr nicht die Grenze von 50.000,- EUR, hat der Unternehmer die umsatzsteuerrechtliche Möglichkeit als Kleinunternehmer aufzutreten.

Sonderregelung für Existenzgründer

Existenzgründer müssen ihren Umsatz für das Gründungsjahre schätzen. Liegt der geschätze Umsatz für das Gründungsjahr unter 17.500,- EUR, kann der Gründer die Kleinunternehmerregelung anwenden.

Liegen die gesamten Einnahmen eines Jahres 1.1.-31.12. voraussichtlich unter 17.500,- muss der Unternehmer keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen. Er gilt umsatzsteuerrechtlich als Kleinunternehmer. Kleinunternehmer ist nur ein Begriff des Finanzamtes, speziell des UStG. Er hat nie mit dem Umfang des Unternehmes im zeitlichen Sinne zu tun.

Vor der Anmeldung müssen Existenzgünder herausfinden, ob sie Gewerbetreibende oder Freiberufler sind. Im Zweifel kann der Gründer beim Finanzamt nachfragen ob seine Tätigkeit zu den freiberuflichen zählt.

Gewerbetreibende müssen ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden, Freiberufler melden ihre Tätigkeit beim Finanzamt an, für sie entfällt Pkt. 1 Gewerbeanmeldung.

1.    Gewerbeanmeldung

Als erstes geht der Gründer zum Gewerbeamt und meldet sein Gewerbe an. Dabei ist es völlig unerheblich, ob eine neben- oder hauptberufliche Selbständigkeit angestrebt wird. Durch die Gewerbeanmeldung werden das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, das statistische Landesamt und die IHK bzw. die Handwerkskammer von der Ausübung des Gewerbes informiert.

2.    Finanzamt

Kurz nach der Gewerbeanmeldung erhält der Gründer von seinem zuständigen Finanzamt den ca. 4-seitigen steuerlichen Erfassungsbogen. Der Fragebogen muss ausgefüllt an das Finanzamt zurückgesendet werden.

3.    Berufsgenossenschaft

Der Unternehmer muss sein Unternehmen innerhalb einer Woche nach Gründung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) anmelden gem. § 192 SGB VII. Ob der Unternehmer selbst der Pflichtversicherung in der BG unterliegt, hängt von der zuständigen BG ab.

4.    Statistisches Landesamt

Auch Gründer haben dem Statistische Landesamt gegenüber Berichtspflichten. Auf Antrag können sich jedoch Existenzgründer für drei Jahre davon befreien lassen.

[Antragsformular Befreiung statistisches Landesamt, PDF 34 kb]

5.    Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer (HWK)

Die IHK bzw. HWK wird ebenfalls vom Gewerbeamt über die Neugründung informiert. Die Mitgliedschaft in der IHK oder HWK ist Pflicht. Existenzgründer, die nicht im Handelsregister (HR) eingetragen sind und deren Gewerbeertrag 25.000,- EUR nicht übersteigt, müssen in den ersten zwei Jahren keinen IHK Beitrag zahlen.

Muss ich mich bei einer selbständigen Nebentätigkeit mit einer Krankenversicherung absichern? FAQ 1

Existenzgründer, die hauptberuflich Arbeiten, ALG I oder Hartz 4 beziehen, müssen sich in ihrer selbständigen Nebentätigkeit nicht Krankenversichern. Das gilt, solange die Nebentätigkeit oder das Nebengewerbe von der wirtschaftlichen Bedeutung her untergeordnet ist und der zeitliche Aufwand unter 18 Wochenstunden bleibt.

Ich will mich nebenberuflich selbständig machen, muss ich meinen Chef informieren? FAQ 2

Das Grundgesetz billigt jedem Deutschen das Recht auf freie Berufswahl zu. Solange man seinem Arbeitgeber keine Konkurrenz macht, ist die Erlaubnis vom Chef nicht notwendig. Natürlich sollte der Jungunternehmer seine Pflichten, dem Arbeitgeber gegenüber, nicht vernachlässigen. Wer während seines Urlaubs oder einer Krankschreibung arbeitet gefährdet seinen Arbeitsplatz ohnehin.

Muss ich die Krankenkasse über meine Nebentätigkeit informieren? FAQ 3

Der § 206 SGB V sagt aus, das derjenige, der versichert ist oder als Versicherter in Betracht kommt Änderungen der Verhältnisse unverzüglich der Krankenversicherung mitteilen muss.

Kann ich als nebenberuflich Selbständiger Personal einstellen? FAQ 4

Stellt ein Existenzgründer einen Arbeitnehmer ein, der mehr als nur geringfügig in seinem Betrieb beschäftigt ist, gilt der Gründer grundsätzlich als hauptberuflich selbständig. [Weiterlesen]

Was ist ein Kleinunternehmer? FAQ 5

Ein Kleinunternehmer ist ein Unternehmer. Dieser Unternehmer nimmt umsatzsteuerrechtlich eine Sonderregelung in Anspruch. [Weiterlesen...]

Wie werden meine Ausgaben bei der Kleinunternehmerregelung berücksichtigt? FAQ 6

Einfache Antwort: Gar nicht! Bei der Beurteilung, ob ein Unternehmer umsatzsteuerrechtlich als Kleinunternehmer gilt, kommt es nur auf die Einnahmen des entsprechenden Jahres an. [Weiterlesen...]

Wie kann ich mich als Kleinunternehmer anmelden? FAQ 7

Gründer können aus ihrer Umsatzprognose ableiten, dass ihre Einnahmen unter 17.500,- EUR im Jahr bleiben. Daher können sie beim Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogens gleich bei der Kleinunternehmerregelung die entsprechenden Kreuze machen.

Muss ich ein Kleinunternehmer sein? FAQ 8

Liegen die Einnahmen unter 17.500,- EUR hat jeder Gründer bzw. Unternehmer das Wahlrecht zwischen der Regelbesteuerung und der Kleinunternehmerregelung zu optieren.

Ab wann bin ich kein Kleinunternehmer mehr? FAQ 9

Liegen die Einnahmen des Vorjahres unter 17.500,- EUR und die voraussichtlichen Einnahmen des laufenden Jahres unter 50.000,- EUR kann die Kleinunternehmerregelung weiter angewendet werden. Sobald die Grenzen überschritten werden, muss ab der ersten Rechnung des Jahres Umsatzsteuer ausgewiesen und an das Finanzamt abgeführt werden.

Soll ich mein Gewerbe zum Jahresende oder zum Jahresanfang anmelden? FAQ 10

Gerade zum Jahreswechsel stellen sich viele Gründer diese Frage. Beide Varianten müssen auf ihre Vor- und Nachteile hin, gut durchdacht werden. [weiterlesen...]

Ich will mich selbständig machen, wo muss ich mich überall anmelden? FAQ 11

Das ist eine der häufigst gestellten Fragen in unserem Forum. Im folgenden Artikel haben wir die Reihenfolge und die einzelnen Behörden bzw. Institutionen aufgelistet. [weiterlesen...]

Muss ich ein Geschäftskonto eröffnen? FAQ 12

Für Existenzgründer gibt es keine Pflicht, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Für den großen Teil der Gründer ist es jedoch ratsam, sich ein Geschäftskonto einzurichten. Mit der Führung des Geschäftskontos wird eine saubere Trennung zwischen den privaten und geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben erreicht. [weiterlesen... ]

Kaufmann oder Gewerbetreibender, Unternehmer oder Firma, welcher Name ist der richtige? FAQ 13

Der Kaufmann hat einen Namen oder das Unternehmen eine Firma? Im folgenden Beitrag klären wir den Begriffe-Wirrwarr [weiterlesen...]

Gewerbeanmeldung FAQ 14

Wann muss ein Gewerbe angemeldet werden, wer muss ein Gewerbe anmelden und was ist bei der Anmeldung zu beachten? [weiterlesen...]

Vorweggenommene Betriebsausgaben FAQ 15

Welche Ausgaben aus der Vorgründungsphase zählen zu den vorweggenommenen Betriebsausgaben? Wie wichtig ist der wirtschaftliche Zusammenhang? Was passiert mit diesen Ausgaben, wenn es nicht zur Gründung kommt? [weiterlesen...]

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16

Der steuerlicher Erfassungsbogen, welche Daten müssen Existenzgründer angeben [weiterlesen...]

Was muss ein Existenzgründer bei einem zusätzlichen Minijob bzw. einem 400 EUR Job beachten? FAQ 17

Der folgende Artikel beleuchtet verschiedene Konstellationen der nebenberuflichen Selbständigkeit [weiterlesen...]

So unterscheidet sich der Freiberufler vom Gewerbetreibenden FAQ 18

Die Einstufung als Freiberufler oder Gewerbetreibender hat nicht nur Auswirkungen auf die Gewerbesteuerpflicht [weiterlesen...]

Wann ist ein Unternehmer scheinselbständig? FAQ 19

Der Unterschied zwischen Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit lässt sich durch verschiedene Merkmale und Kriterien abgrenzen [weiterlesen...]

Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? FAQ 20

Vielen Gründern stellt sich nach dem aufregenden und arbeitsintensiven Start in die Selbständigkeit die Frage, bis wann welche Steuererklärung abgegeben werden muss. Im folgenden schlüsseln wir die einzelnen Steuerarten auf.

Umsatzsteuer [weiterlesen...)