Eines der wichtigsten Dinge zum Beginn der Selbständigkeit ist für Gründer die Erstellung Ihres Finanzplans. Der Finanzplan ist neben der verbalen Beschreibung ein unerlässlicher Bestandteil des Businessplans. Gründer erfassen hier nicht nur Ihre prognostizierten betrieblichen Ausgaben, sondern ermitteln auch die Höhe der privaten Ausgaben. Aus dem Finanzplan geht ebenfalls hervor, wie viel Geld in der Anlaufphase benötigt wird und ob Fremdkapital aufgenommen werden muss.

Wie ein solcher Finanzplan aussehen kann und welche Einzel-Pläne ein erforderlicher Bestandteil sind, haben wir in einem Muster – Finanzplan zusammengestellt.

Aufbau eines Finanzplans

Der Aufbau des gezeigten Finanzplans ist beispielhaft und nicht als abschließend anzusehen.

Deckblatt und Inhaltsverzeichnis

Erstellen Sie ein Deckblatt mit den notwendigen Unternehmensdaten, wie Name, Anschrift und Telefon. In das Inhaltsverzeichnis werden die einzelnen Pläne aufgenommen.

Kapitalbedarfsplan

Mit der Erstellung des Kapitalbedarfsplans bekommen Gründer einen Überblick über das benötigte Kapital für die Startphase Ihres Unternehmens und die laufenden Kosten. Nicht zu vernachlässigen sind die fixen privaten Ausgaben. Erstellen Sie sich die erforderlichen Anlagen zum Kapitalbedarfsplan.

Nutzen Sie zur Erstellung auch unsere kostenlose Vorlage und den Onlinerechner.

Anlage: Betriebs- und Geschäftsausstattung

In dieser Anlage haben wir beispielhaft den Bedarf an Einrichtungsgegenständen erfasst. Die Aufzählung ist nicht abschließend. So wurde bspw. der eventuelle Bedarf eines Fahrzeugs nicht berücksichtigt. Bei der Büroausstattung haben wir eine sparsame Auswahl getroffen, ein Schreibtisch kann auch gut das Zehnfache kosten.

Anlage: Jährlich widerkehrende Kosten

Die Höhe der Miete und der Nebenkosten sind übliche Preise in einer Thüringer Kleinstadt. Der von uns geschätzte Personalbedarf kann ohne weiteres noch höher liegen, so kann es sich bspw. als notwendig erweisen, einen Außendienstmitarbeiter einzustellen.

Rentabilitätsvorschau

Mit der Rentabilitätsvorschau ermittelt der Gründer, wie rentabel sein Unternehmensplan ist. Stellen Sie die erwarteten Umsätze den errechneten Kosten gegenüber. Einzelne betriebliche Kosten haben wir geschätzt. Die Abschreibung wurde mit einer durchschnittlichen Abschreibungsdauer von fünf Jahren auf die gesamte Betriebs- und Geschäftsausstattung ermittelt.

Nutzen Sie zur Erstellung auch unsere kostenlose Vorlage und den Onlinerechner.

Finanzierungsplan

Der Finanzierungsplan gibt zum Abschluss dem Gründer darüber Aufschluss, wo die benötigten Mittel zur Gründung herstammen. Reicht das vorhandene Kapital nicht aus, ist der Gründer gezwungen, Fremdkapitalgeber zu finden.

Nutzen Sie zur Erstellung auch unsere kostenlose Vorlage und den Onlinerechner.

Download Kostenloser Muster - Finanzplan

Deckblatt (PDF, 25 KB)
Umsatz- und Wareneingangsentwicklung (PDF, 23 KB)
Kapitalbedarfsplan (PDF, 36 KB)
Anlage: Betriebs- und Geschäftsausstattung (PDF, 29 KB)
Anlage: Jährliche widerkehrende Kosten (PDF, 29 KB)
Rentabilitätsvorschau (PDF, 23 KB)
Finanzierungsplan (PDF, 23 KB)

Heute scheint mein Glückstag zu sein, schon wieder habe ich ein gutes und zudem noch kostenloses E-Book für Existenzgründer gefunden. Diesmal geht es um den Kundennutzen und die Antwort zu der Frage, wie man erfolgreich vermarktet und verkauft. Dazu werden in diesem kostenlosen Handbuch 39 Ratschläge mit Beispielen und Checklisten gegeben.

Fragen wie: "Warum kaufen Kunden?", "Kundennutzen: Bitte nicht mit der Brechstange", "5 Schritte, um überzeugende Kaufargumente zu entwickeln", "Kundennutzen oder warum Ihr Produkt die Welt verbessern sollte", "Kundennutzen heißt, dem Kunden nutzen" oder "Wie, wann und warum Menschen kaufen" werden auch 106 Seiten beantwortet. Auch wenn sich hier einiges wiederholt, so ist es doch eine sehr gute Zusammenfassung, um mit dem daraus gewonnenen Fachwissen als Existenzgründer und Folter starten zu können.

(PDF, 106 Seiten, 855 kb)

Habe den Titel etwas gekürtzt, vollständig lautet er "24 schmackhafte Ideen und Impulse, Experten-Tipps und Best-Practice-Beispiele für mehr Würze im Marketing!" - was das ist? Ein kostenloses E-Book zum Thema Marketing, von Experten für Existenzgründer geschrieben. Aufgebaut wie ein Gewürzregal, bestehend aus 24 Fachbeiträgen verschiedener Autoren rund um das Thema Marketing. Sollte man ruhig mal als Gründer probieren.

KommunikationBlog e-BookOptisch sehr gut aufgemacht, so wie man das aus dem Marketing kennt. Fachlich vielleicht etwas gewöhnungsbedürftig, aber gespickt mit sehr vielen Tipps und interaktiven Hinweisen. So wird aus dem e-Book zu bestimmten Präsentationen im Internet oder anderen Inhalten verwiesen, was dieses eBook zusätzlich interessant macht.

Themen wie "Die süße Verführung im Marketing", "Scharf, schärfer, am schärfsten", "Das feine Aroma des Besonderen", "Zart und mild oder hart und wild?", "Einmal süß-sauer, bitte! oder
Wie werde ich zu einem Klassiker für meine Kunden?" oder auch "Alter Wein in neuen Schläuchen –
Social Media Marketing" lassen einem eher das Wasser im Munde zusammenlaufen, als an Arbeiten, Selbständigkeit oder Marketing zu denken.

Aufgefallen ist mir dieser Ratgeber zuerst über Twitter (@pr_doktor) und dem Verbreiter dieser Nachricht. Anschließend habe ich die wirklich informative Seite von Dr. Kerstin Hoffmann und ihrem Kommunikationblog gefunden. Ich wünsche beim Lesen guten Appetit und viel Erfolg beim Unternehmen Marketing.

 

(PDF, 54 Seiten, 2,7 MB)

Existenzgründer müssen neben einer zündenden Geschäftsidee auch bei den kaufmännischen Abläufen punkten. Denn ohne einen gewissen Grad an betriebswirtschaftlichem Know-how wird auch die beste Idee nicht erfolgreich sein. Wir geben Ihnen 7 Tipps, auf die Sie bei der Wahl einer kaufmännischen Lösung achten sollten.

 

Endlich auf eigenen Beinen stehen! Kein Chef, der einen zu Überstunden verdonnert, sondern man selbst verschiebt den Feierabend auf später. So sehen Vorstellung und gleichzeitig Realität vieler Existenzgründer aus. Ein eigenes Unternehmen führt meist zu einem radikalen Lebenswandel. Nach der zündenden Geschäftsidee und einem überzeugenden Businessplan fangen die Herausforderungen nämlich erst an. Behördengänge, Papierkram mit Verbänden und "nebenbei" Kunden gewinnen und Aufträge generieren.

 

Damit nach dem Anstoß nicht gleich der Abpfiff kommt, müssen neben einem Top-Produkt oder einer klasse Dienstleistung aber auch die notwendigen Prozesse im Hintergrund stimmen. Dass heißt, dass auch so ungeliebte Themen wie die Buchhaltung und die kaufmännischen Abläufe professionell erledigt werden müssen: von der Angebotserstellung und Auftragsbestätigung bis hin zur Rechnung und gegebenenfalls Mahnung müssen diese Abläufe bei der Existenzgründung reibungslos funktionieren. Andernfalls ist schnell Ebbe in der Kasse und die Gründung gescheitert.

Nur wer also einen 360 Grad-Blick auf sein Unternehmen hat, behält den Überblick und somit auch seine Kunden. Denn die fachliche Kompetenz kann noch so groß sein: wenn Angebote auf sich warten lassen oder Rechnungen mehrmals versendet werden, sind die Kunden schnell verärgert.

  

Kundendaten und betriebswirtschaftliche Kennzahlen auf einem Blick

 

Doch wie kann man die Vielzahl an buchhalterischen Abläufen vernünftig managen? Konfuse Zettelwirtschaft sollte von Anfang an vermieden werden. Software-Programme wie Word und Excel sind ideal als Schreib- und Kalkulationswerkzeuge, haben aber nichts in der Buchhaltung und Warenwirtschaft zu suchen. So sollten Existenzgründer nicht davor scheuen eine professionelle kaufmännische Software einzusetzen. Es gilt als erstes kaufmännisches Know-how aufzubauen und eine Software auszuwählen, mit der das Management des eigenen Unternehmens ein Kinderspiel wird.

 

Für viele Gründer ist dieses Thema aber Neuland. Daher haben wir Ihnen 7 Punkte aufgelistet, auf die Sie bei der Auswahl einer betriebswirtschaftlichen Softwarelösung achten sollten:

1.      Wie ist das Bedienkonzept der Software angelegt? Eine intuitive Benutzeroberfläche und selbsterklärende Bedienung kann Berührungsängste nehmen.

2.      Sind alle Informationen, die ein Unternehmens-Chef benötigt, auf einen Blick ersichtlich? Ein Business Cockpit, das individuell angepasst werden kann und alle wesentlichen Kennzahlen auf einem Blick anzeigt, kann die Transparenz der Geschäftskennzahlen wesentlich erhöhen.

3.      Enthält das Programm von der Buchhaltung über die Warenwirtschaft bis hin zum Verwalten von Adressdaten alle Funktionen in einer Lösung und erlaubt die Arbeit auf einer Datenbasis? Ein Programm, das aus verschiedenen Modulen besteht und womöglich noch auf unterschiedliche Datenbasen zugreift, ist umständlich und kostet Zeit.

4.      Enthält die Software auch die Möglichkeit, neben Warenwirtschaft und Buchhaltung kleinere Marketing-Kampagnen aus dem Programm heraus zu starten und so gezielt Ihre Kunden z.B. an die jährliche Wartung oder einen besonders günstigen Kaufpreis zu erinnern?

5.      Erfüllt die Software alle Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung (GoB) und ist sie entsprechend zertifiziert?

6.      Neben dem Produkt spielt auch der Service bei der Wahl der Software eine große Rolle: Enthält das Angebot einen Wartungsvertrag, durch den sichergestellt ist, dass die Software kontinuierlich aktualisiert wird? Und gibt es kostenlose Updates, mit denen der Kunde bei allen relevanten gesetzlichen Aktualisierungen immer auf dem neuesten Stand arbeitet?

7.      Ein weiterer Aspekt ist die Qualität des Supports: Bietet das Softwarehaus die Möglichkeit, bei Installation, Einarbeitung oder im Alltag, Hilfe und Tipps von Experten einzuholen? Steht Ihnen - egal ob per Telefon, E-Mail oder Fax – ein fachkundiges Support-Team bei individuellen Fragen und Problemen zur Seite?

 

All in one: GS-Office 2010

 

Eine solche Kombination von Warenwirtschaft und Finanzbuchhaltung mit integriertem Service- und Support-Konzept, die auch eine 360 Grad-Sicht auf das Unternehmen erlaubt, findet sich zum Beispiel in der kaufmännischen Komplettlösung GS Office 2010 (www.gsoffice.de) von Sage. Das Unternehmen ist mit über 25 Jahren Erfahrung und 250.000 Kunden der führende Anbieter von betriebswirtschaftlicher Software im deutschen Mittelstand. Mit der neuen Softwarelösung GS-Office 2010 bietet Sage mittelständischen Firmen nun eine voll integrierte kaufmännische Komplettlösung, die ihnen mehr Zeit für das Wesentliche lässt: Denn anders als bei modularen Programmen zahlreicher konkurrierender Software-Anbieter, müssen die Anwender bei GS-Office nicht zwischen den verschiedenen Anwendungen wechseln, um Eingaben in der Warenwirtschaft oder Buchhaltung vorzunehmen. Vielmehr arbeiten sie nur noch in einer Software und auf einer Datenbank und verringern so den Aufwand für die Bearbeitung ihrer kaufmännischen Vorgänge um ein Vielfaches: Von der Angebotserstellung über die Auftragsbestätigung und Rechnungsstellung bis hin zur Auswertung seiner offenen Posten und Kosten erhält der Anwender eine 360 Grad-Sicht auf sein Geschäft. Sämtliche relevanten Daten stehen automatisch in einer Anwendung zur Verfügung und können sofort weiter verarbeitet werden. Eine doppelte Eingabe, Pflege oder Sicherung der Daten entfällt. Unternehmen können damit deutlich produktiver und schneller arbeiten, vereinfachen ihre Prozesse und schaffen so mehr Raum für das Wachstum ihres Geschäfts.

 

Eine betriebswirtschaftliche Software kann also dabei helfen, dass Existenzgründer nach dem Anstoß am Ball bleiben.

 

Autor: Anne Draeger, Sage Software GmbH

Wann lohnt es sich eigentlich, die Mini GmbH zu gründen und wann ist eine normale GmbH besser geeignet? Zahlreiche Existenzgründer und solche, die es werden wollen, stellen sich diese Frage immer wieder aufs Neue. Deshalb sollen hier einige Fälle dargestellt werden, mit denen sich die Frage einfacher beantworten lässt. Die letztendliche Entscheidung müssen Gründer aber stets selbst treffen, die hier erfolgten Angaben können lediglich als Entscheidungshilfen dienen.

Gründer und Einzelunternehmer

Gründer, denen es darauf ankommt, Betriebs- und Geschäftsvermögen zu trennen, können sich für die Unternehmergesellschaft entscheiden. Die UG beinhaltet immer eine Haftungsbeschränkung, so dass der Gründer nicht privat haftbar gemacht werden kann. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass eine einfache Geschäftstätigkeit ausgeübt wird. Außerdem wird das Risiko für den Gründer auf ein Minimum beschränkt, da auch eine Vorgründer-Haftung ausgeschlossen wird. Die Gründung erfolgt sehr einfach und kostengünstig mit Hilfe des Musterprotokolls.

Einzelunternehmer, die kein hohes Anlagevermögen halten, können ebenfalls über die Umwandlung in eine Unternehmergesellschaft nachdenken. Auch hier sollte eine einfache Geschäftstätigkeit vorliegen. Mit der Gründung der UG minimiert der Einzelunternehmer seine persönliche Haftung und schließt ebenso die Vorgründer-Haftung aus. Die Gründung erfolgt wieder mittels Musterprotokoll. Allerdings kann der Einzelunternehmer das bisher als Einzelunternehmen geführte Unternehmen im Rahmen einer Kapitalerhöhung in die UG mit einbringen. Ebenfalls kann die Kapitalerhöhung durch den Kauf verschiedener Wirtschaftsgüter erfolgen. Entsteht aus der Einbringung des Einzelunternehmens, der Zwangsrücklage und weiteren Einlagen ein Gesamtbetrag von mehr als 25.000 Euro, so wird durch die Kapitalerhöhung eine vollwertige GmbH entstehen.

Gründer mit Wunsch nach „Firma“

Gründer, die eine einfache Geschäftstätigkeit ausüben und dabei vor allem auf private Sicherheit Wert legen, entscheiden sich mitunter für die Gründung der GmbH. Privat- und Geschäftsvermögen werden wiederum getrennt, die Vorgründer-Haftung entfällt. Die Gründung ist mit dem Musterprotokoll möglich. Allerdings verfolgen die Gründer, die eine GmbH gründen, das Ziel, mit einer soliden und anerkannten Rechtsform auf dem Markt aufzutreten.

Einzelunternehmen mit Anlagevermögen

Einzelunternehmen, die hohe Anlagevermögen besitzen, sollten sich ebenfalls für die Gründung einer Unternehmergesellschaft entscheiden, da die Vorgründer-Haftung entfällt und eine klare Trennung zwischen privatem und geschäftlichem Vermögen vorliegt. Die Gründung erfolgt mit dem Musterprotokoll, das eigene Risiko wird auf ein Minimum reduziert. Im Zuge einer Sacheinlage wird das Einzelunternehmen in die UG eingebracht. Durch diese Form der Kapitalerhöhung entsteht schnell eine Summe aus Zwangsrücklage, Kapitalerhöhung und Einlagen von über 25.000 Euro, wodurch eine vollwertige GmbH entsteht.

Drei GbR-Gesellschafter

Statt einer GbR können sich mehrere Unternehmer auch für die Gründung einer GmbH entscheiden, um die eigenen Risiken zu minimieren. Das Musterprotokoll kann verwendet werden, sollte jedoch nach Eintragung abgeändert werden, um alle Regelungen individuell treffen zu können. Wichtig ist, dass für die Änderung des Musterprotokolls drei Viertel der Gesellschafter zustimmen müssen. Steuerneutral können dann bestehende Einzelunternehmen und Personengesellschaften eingebracht werden. Dies erfolgt im Zuge der Kapitalerhöhung als Sacheinlage.

Mehr als drei GbR-Gesellschafter

Bei mehr als drei Gesellschaftern empfiehlt sich ebenfalls die Gründung einer GmbH. Allerdings ist das Musterprotokoll hierbei nicht mehr zu verwenden. Vielmehr muss ein gesonderter Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden, der zusätzlich notariell beglaubigt werden muss. Durch diese bürokratischen Aufwendungen entstehen deutlich höhere Kosten bei der Gründung. Allerdings ist bei mehreren Gesellschaftern ein gesonderter Vertrag ohnehin sinnvoll, um spezielle Regelungen treffen zu können. Die bestehenden Einzelunternehmen und Personengesellschaften können dann durch Umwandlung steuerneutral eingebracht werden. Es gilt dabei, dass eine Gesamtrechtsnachfolge besteht.

Tochtergesellschaften von Konzernen mit hohem Kapital

Soll eine Tochtergesellschaft eines Konzerns mit hoher Kapitalausstattung gegründet werden, dann empfiehlt sich in jedem Fall die Gründung einer GmbH. Die Gründung kann mit dem Musterprotokoll erfolgen. Danach wird das Stammkapital erhöht, die Mustersatzung wird in der Regel nach den Vorgaben des Mutterkonzerns verändert. Die Gründungskosten sind recht gering, die Kosten für die späteren Kapitalerhöhungen und dadurch bedingte Änderungen, die beim Notar geprüft und eingetragen werden müssen, sind deutlich geringer, als bei einer Gründung mit hohem Kapital. Somit sparen sich Konzerne Verwaltungskosten, wenn sie die Kapitalerhöhung erst später vornehmen.

Quelle: Pro Firma 03/2009, S. 50

Wir haben die häufig gestellten Fragen zur Existenzgründung aus der Kategorie FAQ des Gründermagazins in einem kostenlosen eBook zusammengefasst. Die Anregungen für die Fragen stammen aus unserem Forum zur Existenzgründung. Wenn Sie weitere existenzieller und häufige Fragen zur Existenzgründung haben, welche in unser E-Book aufgenommen werden sollten, schreiben Sie einen Artikel im Gründerforum mit Ihrer Frage und dem Stichwort E-Book oder Leitfaden zur Existenzgründung.

Aktualisierung des eBooks

Sofern in der Zukunft neue und interessante Fragen zur Existenzgründung entstehen, werden diese selbstverständlich in das kostenlose E-Book zur Existenzgründung aufgenommen.

Und nun viel Spaß beim Download und lesen des E-Books

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Mutter und KindEndlich der eigene Herr sein, das eigene Wissen nutzbringend anwenden, Motivationen eine eigene Firma zu gründen gibt es viele. Um nicht gleich zu 100 % ins kalte Wasser zu springen, ist die Gründung im Nebengewerbe eine gute Alternative.

1. Wo liegt der Unterschied zwischen Nebentätigkeit und Nebengewerbe?

Unter dem Begriff Nebentätigkeit werden sämtliche Beschäftigungen zusammengefasst, die nicht hauptberuflich ausgeübt werden. Darunter fallen bspw. auch Freiberufler die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Das Nebengewerbe dagegen beschreibt ein angemeldetes Gewerbe.

2. Muss das Nebengewerbe beim Gewerbeamt angemeldet werden?

Gewerbetreibende

Sobald eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird, muss das Gewerbe angemeldet werden. Dabei ist es unerheblich, ob die gewerbliche Tätigkeit als Nebengewerbe oder Hauptgewerbe betrieben werden soll. Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt bzw. der Gewerbemeldestelle der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Die ausgeübte Tätigkeit muss dabei vom Unternehmer näher bezeichnet werden. Das Gewerbeamt teilt dem Finanzamt und der Berufsgenossenschaft die Anmeldung des Gewerbes mit. Gewerbeanmeldung FAQ 14

Freiberufler

Eine freiberufliche Tätigkeit, wie bspw. Hebamme, Rechtsanwalt oder Übersetzer muss nicht beim Gewerbeamt angemeldet werden. Der Freiberufler meldet seine Tätigkeit nur beim Finanzamt an.
So unterscheidet sich der Freiberufler vom Gewerbetreibenden FAQ 18

3. Nebeneinkünfte und Finanzamt

Die Finanzämter behandeln Nebeneinkünfte genau so wie Haupteinkünfte. Sie werden der entsprechenden Einkunftsart zugeordnet. So hat ein Arbeitnehmer der im Nebengewerbe einen Handel betreibt, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

4. Muss im Nebengewerbe eine extra Krankenversicherung abgeschlossen werden?

Für die Krankenversicherung ist entscheidend, dass die Nebentätigkeit wirtschaftlich nicht die Haupttätigkeit überwiegt und das max. bis zu 18 Stunden pro Woche für die Nebentätigkeit aufgewendet werden. Solange beide Punkte zutreffen, muss für das Nebengewerbe keine extra Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Versichert ist der Unternehmer entweder über seinen Hauptjob, bei ALG 1 Bezug über die Bundesagentur für Arbeit oder als ALG 2 Bezieher über das Grundsicherungsamt. Unternehmer die eine Familienversicherung über den Partner abgeschlossen haben, bleiben unter der Berücksichtigung der o.g. Punkte familienversichert.

Überwiegt die Nebentätigkeit wirtschaftlich die Haupttätigkeit oder die 18 Stunden Grenze wird überschritten muss für die Nebentätigkeit eine extra Krankenversicherung abgeschlossen werden. Der Unternehmer kann sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln.

Studenten dürfen nicht mehr als 20 Stunden pro Woche für die Nebentätigkeit aufwenden, sonst verlieren sie die studentische Versicherung.

Was muss ein Existenzgründer bei einem zusätzlichen Minijob bzw. einem 400,- EUR Job beachten FAQ 17
Nebenberuflich selbständig und 400,- EUR Job, wie viel muss für die freiwillige Krankenversicherung bezahlt werden?
Wie lange kann ein Selbständiger die Familienversicherung nutzen?
Private oder gesetzliche Krankenversicherung

5. Wie viele Stunden darf im Nebengewerbe gearbeitet werden?

Dem Gewerbeamt und dem Finanzamt sind die Stunden einerlei. Ob Haupt- oder Nebengewerbe, dass Prozedere ist für den Unternehmer identisch. Anders sieht es bei der Krankenversicherung aus. Die Krankenversicherungen haben die Grenze von 18 Stunden pro Woche festgelegt. Bis zu dieser Grenze gilt das Gewerbe als Nebengewerbe. Die Bundesagentur für Arbeit und das Grundsicherungsamt sehen bis zur Grenze von 15 Stunden eine nebenberufliche Selbständigkeit. Arbeitssuchende können bis zu dieser Grenze eine nebenberufliche Selbständigkeit aufbauen, ohne den Anspruch auf ALG 1 bzw. ALG 2 zu verlieren.

6. Wo liegen die Hinzuverdienstgrenzen im Nebenerwerb?

  Hinzuverdienstgrenze
Arbeitnehmer Keine
ALG 1 165,- EUR pro Monat
ALG 2 100,- EUR pro Monat pauschal; übersteigen die Einkünfte diesen Betrag, wird eine komplizierte Berechnung durchgeführt
Onlinerechner Hinzuverdienst ALG 2
Student mit BAFÖG 400,- EUR pro Monat
Erziehungsurlaub Hinzuverdienst wird auf das Elterngeld angerechnet
Erwerbsunfähigkeitsrente 400,- EUR pro Monat
400,- EUR Job Keine
Soldat Keine (Nebentätigkeit muss vom Dienstherren genehmigt werden.
Hinterbliebenenrente
(Witwenrente)
Pauschaliertes Nettoeinkommen abzgl. Freibetrag ergibt Summe X, davon werden 40% auf die Hinterbliebenenrente angerechnet

7. Nebengewerbe immer als Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer bzw. die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist eine Erleichterung die das Umsatzsteuergesetz für Unternehmer vorsieht. Der Unternehmer kann die Kleinunternehmerregelung anwenden, wenn der Umsatz im Wirtschaftsjahr die Grenze von 17.500,- EUR nicht übersteigt. Es besteht aber keine Verpflichtung zur Anwendung. Wendet der Jungunternehmer die Regelung nicht an, muss er monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung beim zuständigen Finanzamt abgeben. Je nach Kundenkreis kann es für den Unternehmer vorteilig sein die Regelung anzuwenden. Handelt ein Unternehmer hauptsächlich mit Privatleuten, bietet sich die Anwendung der Kleinunternehmerregelung an. Werden überwiegend Firmenkunden bedient, sollte von der Regelung Abstand genommen werden.

8. Muss der Arbeitgeber informiert werden?

Der Arbeitgeber muss nicht informiert werden. Von dieser Regel gibt es nur wenige Ausnahmen bspw. bei Beamten, Richtern, Soldaten u. ä. Berufsgruppen oder bei individuellen Absprachen im Arbeitsvertrag. Macht der Jungunternehmer seinem Chef Konkurrenz, kann dieser das natürlich untersagen. Den Chef freiwillig über die Nebentätigkeit zu informieren, kann sich als sinnvoll erweisen.
Ich will mich nebenberuflich selbständig machen, muss ich meinen Chef informieren? FAQ 2

9. Besteht Rentenversicherungspflicht im Nebengewerbe?

Je nach Tätigkeitsgruppe besteht auch im Nebengewerbe Rentenversicherungspflicht. So sind bspw. Hebammen und Handwerker zulassungspflichtiger Handwerksbetriebe, wie Mauer oder Bäcker pflichtversichert.

Wird bei Versicherungspflicht die Geringfügigkeitsgrenze von 400,- EUR überschritten, muss der Gründer auf die Einkünfte aus dem Nebengewerbe Rentenversicherungsbeiträge zahlen.

Gibt es eine Pflicht zur Rentenversicherung bei Existenzgründern?

10. Unternehmensformen

Die meisten Gründer fangen erst einmal als Einzelunternehmer an. Die Gründung einer GmbH oder Limited ist bei Existenzgründern nicht so populär. Das hat seine Gründe, so haben Gründer einer so genannten Ein Euro GmbH bspw. auf Grund des mangelnden Eigenkapitals, fast keine Chance auf einen benötigten Kredit. Als Einzelunternehmer haften sie dagegen mit ihrem gesamten Vermögen, was der Bank weitaus mehr Sicherheit bietet.

Wird mit mehreren Gründern ein Unternehmen gegründet, entsteht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die Gründung einer GbR sollte nur mit fachkundiger Beratung und Verträgen erfolgen.

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1. Termin mit der zuständigen Arbeitsagentur

Bitte holen Sie folgende Antragsformulare:
o    Antragsformular Gründungszuschuss
o    Antragsformular Coaching nach ESF (optional)
o    Antragsformular für eventuelle regionale Förderung
o    Antragsformular für die freiwillige Arbeitslosenversicherung [Bei Krankheit und Gewerbeabmeldung kann die freiwillige Arbeitslosenversicherung-helfen]

2. Teilnahme am Existenzgründerseminar

o    Besuchen Sie ein Existenzgründerseminar, z.B.: bei der IHK
o    Dauer: 3 – 4 Werktage
o    Das Teilnahmezertifikat erhalten Sie unmittelbar nach dem Seminar

3. Termin IHK oder Steuerberater

Fachkundige Stellungnahme erstellen lassen

4. Termin Gewerbeamt

Anmeldung des Gewerbes

5. Termin Unternehmensberater, Steuerberater

Bitte bringen Sie zu diesem Termin folgende Unterlagen mit:
o    Antragsformular: Gründungszuschuss
o    Gewerbeanmeldung

6. Geschäftskonto eröffnen

o    Privates oder geschäftliches Girokonto (Beratung durch Bank)
[Brauche ich als Gründer ein Geschaeftskonto?] und Girokonten kostenlos vergleichen
o    Überziehungskredit/Dispo notwendig?

7. notwendige betriebliche Versicherungen

o    Haftpflicht (gewerblich)
o    Krankenversicherung (privat oder gesetzlich) [Wann sollte der Existenzgründer sich privat oder gesetzliche Krankenversichern]
o    Rentenversicherung (kostenlose Servicenummer DRV 0800/10004800) [Gibt es eine Pflicht zur Rentenversicherung bei Existenzgründern]
o    Unfallversicherung
o    Rechtsschutzversicherung [Rechtsschutzversicherung auch ein Thema für Existenzgründer]
o    Kostenloser Versicherungsvergleich unter: www.tarifevergleichen.com

8. Werbemaßnahmen einleiten

o    Visitenkarten, Stempel, Flyer
o    Firmenlogo, Fahrzeugbeschriftung
o    Internetseite, Zeitungsannoncen

9. Bescheide

Bescheide durch Berater prüfen lassen.

10. Abrechnung der Beratungsgebühren

o    Alle Honorare werden in der Regel über Fördermittel und Zuschüsse abgerechnet.
o    Abrechnung abhängig von Abtretungserklärung.