Articles by Sabine Hutter

Ich bin Sabine Hutter und bin hauptberuflich als Personalreferentin und Assistentin. Als Personalfachkauffrau und Staatlich geprüfte Betriebswirtin schreibe ich bevorzugt über Themen aus den Bereichen Personalwesen, Management und Betriebswirtschaft.

Wer ein eigenes Auto hat, weiß um die Problematik mit den vielen kleinen Visitenkärtchen, die immer wieder daran befestigt werden. Doch diese Art der Verteilung von Werbung ist nicht rechtens. Ein Gebrauchtwagenhändler hatte seine Vistenkarten mit Aussagen, wie „Wollen Sie Ihr Auto verkaufen? Dann rufen Sie uns an." verteilt, und zwar auf öffentlichen Parkplätzen. Von der Stadt erhielt der Händler einen Bußgeldbescheid über 200 Euro, den er jedoch nicht akzeptieren wollte.

Also landete die Sache vor Gericht, das jedoch die Ansicht der Stadt teilte. Es handele sich bei dieser Form der Werbung um eine genehmigungspflichtige Sondernutzung. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am 12.07.2010 unter den Aktenzeichen IV-4RBs 25/10 und IV-4Ws 57/10 Owi, dass das Verteilen von Visitenkarten auf öffentlichen Straßen über den bestimmungsgemäßen Gemeingebrauch der öffentlichen Straßen hinausgehe.

Sie seien schließlich dafür da, dass Autos dort fahren könnten und ein Ort der Kommunikation. Sobald jedoch die geschäftlichen Interessen überwiegen, wie es bei der Werbung der Gebrauchtwagenhändler der Fall sei, müsse eine Sondernutzungsgenehmigung bei der Straßenbaubehörde beantragt werden. Wird diese Aussage des Gerichts missachtet, riskieren die Händler ein saftiges Bußgeld.

in Anlehnung an: http://www.rechtstipps.de

Dieser Artikel ist Teil 1 von 1 der Serie

Gerade junge Unternehmen scheitern oftmals schon innerhalb der ersten fünf Jahre nach Gründung. Warum das so ist und was dagegen zu tun wäre, wollen wir Ihnen in dieser Serie zeigen. Die Erkenntnisse sind zwar nicht für jedes Unternehmen zu 100 Prozent anzuwenden, aber dennoch sehr weit verbreitet.

Die wichtigsten Gründe für das Scheitern

Zunächst einmal sind Gründe für das Scheitern in der Geschäftsidee selbst zu sehen. Ist diese nicht tragfähig, geht sie am Markt vorbei oder werden die Produkte nicht effizient hergestellt, hat das Unternehmen kaum eine Chance.

Neben der Effizienz des Unternehmens ist aber auch der Unternehmer oftmals am Scheitern des Betriebs beteiligt. Unzureichende Kenntnisse des Marktes, der wichtigen Bereiche Controlling und Marketing, sind hier zu nennen. Vielfach gründen technisch versierte Fachleute, die jedoch zu geringe kaufmännische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse mitbringen. Aus diesem Grund ist das Unternehmen nahezu zum Scheitern verurteilt. Denn bei geringen betriebswirtschaftlichen und kaufmännischen Kenntnissen kommt es sehr oft zu teils massiven Fehlentscheidungen.

Ein weiterer wichtiger Punkt für das Scheitern junger Unternehmen sind zu geringe Finanzierungsmöglichkeiten. Die Banken sind sehr sicherheitsorientiert, bewerten aber die Chancen des Unternehmens am Markt nicht. Auch im Falle einer Insolvenz werden die Insolvenzverwalter nicht genügend dazu gereizt, eine echte Sanierung durchzuführen.

Die Finanzierung: Möglichkeiten dem Scheitern entgegen zu wirken

Alleine bei der Finanzierung ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten, die Unternehmen vor dem Scheitern zu bewahren. Durch angemessene Kreditlinien, die nicht nur den Anfangsfinanzierungsbedarf abdecken, sondern auch unvorhergesehene Probleme, wie Schwankungen im Absatz oder Zahlungsausfälle von Kunden, decken, wäre es möglich, die Unternehmen zu stärken.

Eine andere Alternative ist es, die Kreditvergabe nicht nur anhand der Sicherheiten zu ermöglichen. Genauso sollten die Chancen des Unternehmens am Markt näher beleuchtet werden. Dadurch gelänge es, aussichtsreichen Unternehmen höhere Finanzierungen zu ermöglichen. Allerdings müssten dann Branchenkenner und nicht nur Kreditsachbearbeiter für die Kreditvergabe zuständig sein.

Weiterhin kommt Beteiligungskapital in Frage. Dieses kann deutlich höher ausfallen, als Bankkredite. Die Rückzahlung ist erfolgsabhängig. Aber auch die Nutzung von Kredittranchen, also mehreren kleinen Krediten, ist möglich. Der folgende Kredit wird dann immer erst gewährt, wenn ein bestimmter, vorher vereinbarter Meilenstein erreicht wurde.

Sanierung im Insolvenzverfahren als Ziel setzen

Die Sanierung soll im Insolvenzverfahren das eigentliche Ziel darstellen. Dennoch fehlen für Insolvenzverwalter die Anreize, kleine und junge Unternehmen zu sanieren. Verantwortlich dafür sind oft die fehlende Masse, die nicht einmal zur Abdeckung der Kosten des Insolvenzverfahrens ausreicht. Auch sind zu wenige wirklich fachlich versierte Insolvenzverwalter tätig. Die meisten kennen die Branche nicht und können deshalb die Chancen des Unternehmens nicht erkennen.

Die Abwicklung des Insolvenzverfahrens erfolgt oftmals über Rechtspfleger. Richter, deren Hauptaufgaben in völlig anderen Bereichen angesiedelt sind, werden auch am Insolvenzgericht, einer Unterabteilung der Amtsgerichte eingesetzt. Fachliche Kenntnisse fehlen hier ebenfalls.

Lesen Sie im nächsten Teil der Serie mehr zu den Problemen auf den Absatzmärkten junger Unternehmen.

Quelle für diese Serie: Studie "Ursachen für das Scheitern junger Unternehmen in den ersten fünf Jahren ihres Bestehens" im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

Google ist eines der Unternehmen, die in den letzten Jahren besonders häufig von sich reden machten. Jetzt ist es soweit, dass Google ein eigenes, internationales Branchenbuch zusammenstellen will. In diesem sollen künftig zahlreiche Unternehmen aufgelistet werden, es wird nicht mehr länger als Lokale Branchen Center bezeichnet, sondern künftig unter dem Namen Google Places agieren.

Dabei setzt Google auf eine eigene Webseite für jeden Standort eines Unternehmens. Auf dieser Webseite finden sich die standardisierten Infos zu den Unternehmen ebenso, wie Kundenbewertungen und andere Informationen, die aus dem gesamten Netz zusammengetragen werden. Auch ein Eintrag bei Google Maps ist dabei selbstverständlich. Doch wie bekommen Sie nun Ihr Unternehmen in dieses internationale Branchenbuch? Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich in 4 einfachen Schritten eintragen können.

Schritt 1: Neues Unternehmen hinzufügen

Im ersten Schritt rufen Sie die Seite http://google.de/places auf und wählen den Menüpunkt „Neues Unternehmen hinzufügen". Dort können Sie nun zunächst entscheiden, ob Sie Ihr Unternehmen an einem oder mehreren Standorten betreiben. In letzterem Fall können Sie den Button „Mehrere Einträge hochladen" auswählen. Google gibt Ihnen dann genaue Anweisungen, wie Sie eine Excel-Tabelle mit allen relevanten Adressdaten erstellen und diese hochladen können. So sparen Sie jede Menge Arbeit und Zeit.

Schritt 2: Die Basisinformationen zum Unternehmen

In diesem Schritt geben Sie die genauen Adressdaten an, wie Straße, Postleitzahl und Co. Auch Telefonnummern, Webseite und E-Mail-Adresse können Sie hier angeben. Eine Kurzbeschreibung, die maximal 200 Zeichen beinhalten darf, können Sie ebenfalls eingeben. Anschließend ordnen Sie Ihr Unternehmen einer Kategorie zu, die es am besten beschreibt. Dabei macht Google Ihnen automatisch einige Vorschläge. Sie können bis zu fünf Kategorien auswählen und auch eigene Vorschläge machen. Sobald Sie diese Daten eingegeben haben, wird Ihr Eintrag in einem kleinen Vorschaufenster angezeigt, dabei ist auch eine Markierung in Stecknadelform bei Google Maps enthalten. Sollte diese falsch sitzen, klicken Sie auf den Button „Falsche Position der Markierung korrigieren" und verändern Sie die Stecknadelposition.

Schritt 3: Zusatzinformationen zum Unternehmen

Im dritten Schritt reichern Sie Ihren Eintrag mit zusätzlichen Infos an. Dabei können Sie erst einmal Ihren Leistungsbereich angeben. Ein bestimmter Radius um Ihren Geschäftssitz kann zeigen, wohin Sie liefern oder Ihre Leistungen erbringen. Auch mehrere Standorte, an denen Sie arbeiten, können Sie hier markieren. Ebenfalls können Sie Angaben zu den Öffnungszeiten, den Zahlungsoptionen und Co. machen. Ebenfalls lassen sich bis zu zehn Fotos zu Ihrem Unternehmen hochladen und es sind insgesamt fünf Videos möglich, die allerdings zunächst auf YouTube hochgeladen werden müssen. Dann geben Sie nur noch die YouTube Adresse für die Videos ein. Unter dem Feld „Zusätzliche Details" können Sie besondere Serviceleistungen, angebotene Marken und viele weitere, individuell zu definierende Informationen angeben. Dies ist jedoch nur in Stichpunkten möglich.

Schritt 4: Daten einreichen

Im letzten Schritt finden Sie den Button „Einreichen", den Sie anklicken. Nun werden Sie nach Kontaktmöglichkeiten zur Verifizierung Ihrer Daten gebeten. Möglich sind ein Anruf, eine SMS oder Postkarte. Es kann jedoch derzeit noch einige Wochen dauern, bis Ihre Daten freigeschaltet werden.

in Anlehnung an: http://www.marketing-trendinformationen.de

Stockfotografie ist ein Begriff, der derzeit in aller Munde ist. Besonders häufig wird darüber berichtet, wie mit Stockfotografie eine Existenz aufgebaut werden kann. Doch auch Sie als Gründer können von der Stockfotografie profitieren. Wir zeigen Ihnen, wie es geht.

Was ist Stockfotografie eigentlich?

Die Stockfotografie ist zwar derzeit sehr bekannt und wird häufig diskutiert, dennoch ist noch nicht Jedermann klar, was genau darunter zu verstehen ist. Dabei handelt es sich, vereinfacht dargestellt, um den Verkauf von Fotos aus einer Art Lagerhaltung. So setzt sich auch der Begriff zusammen, denn „stock" steht im Englischen für Lager.

Das heißt, die Fotografen machen ihre Fotos, bearbeiten sie oft noch nach und bieten sie anschließend zum Verkauf an. Dadurch wird ein Fotolager aufgebaut, aus dem heraus verkauft werden kann. Für die Veröffentlichung der Fotos stehen verschiedene Bildagenturen im Web zur Verfügung, die sich um die Vermarktung und den Verkauf kümmern. Dafür erhalten sie eine Provision. Die Fotografen profitieren davon, dass ihre Bilder professionell und international vertrieben werden, ohne sich um etwas kümmern zu müssen. Die Kunden erhalten eine riesige Auswahl oft professionell erstellter Fotos.

Wozu Sie Stockfotografie nutzen können

Stellt sich nun die Frage, wofür Sie als Gründer Stockfotografie nutzen können. Im Grunde genommen ist es im Marketing, auf der Webseite, in Internetblogs, Imagebroschüren und vielem mehr, notwendig, Fotos einzubinden. Selbst das hauseigene Kundenmagazin darf nicht ohne Fotos ausfallen. Denn diese lockern Texte und Berichte auf und können so die Kunden besser ansprechen. Die Stockfotografie können Sie also vielseitig einsetzen.

Wichtig dabei ist, dass Sie stets professionelle Aufnahmen auswählen. Die meisten Bildagenturen stellen zwar gewisse Mindestanforderungen an Fotos, die bei ihnen eingestellt werden können, doch sollten Sie selbst ebenfalls darauf achten, Fotos auszuwählen, die zu der Aussage passen, die Sie damit treffen wollen.

Die 4 besten Online Bildagenturen für Stockfotografie

Im Web finden sich unzählige Bildagenturen für die Stockfotografie. Die bekanntesten vier Anbieter wollen wir Ihnen kurz vorstellen.

Fotalia

Die bekannteste Bildagentur ist wohl fotalia.com. Hier gibt es Bilder bereits ab 0,14 Euro. Zur Verfügung stehen verschiedene Lizenzarten, wie die Standardlizenz und die erweiterte Lizenz. Erstere gliedert sich in unterschiedliche Größen, so dass die Bilder für den Online- oder den Printbereich genutzt werden können. Die erweiterte Lizenz wird nötig, wenn die Bilder weiter verkauft werden sollen. Die Zahlung erfolgt in Credits, die per PayPal oder Kreditkarte gekauft werden können.

http://de.fotolia.com

Panthermedia

Diese Bildagentur ist ebenfalls sehr bekannt. Sie bietet Fotos für das Web ab 3,00 Euro an. Außerdem stehen Bilder-Abos zur Verfügung, etwa 100 Bilder für das Web für 39 Euro im Monat. Die Laufzeiten sind mit einem Monat auch bei den Abos sehr kurz gehalten.

http://www.panthermedia.net

Dreamstime

Dreamstime bietet Bilder ab 0,17 Euro an. Sie können hier aber auch ein Monatsabo erhalten. Gezahlt wird wiederum mit Credits, die über Kreditkarte oder Paypal gekauft werden können.

https://www.dreamstime.com

iStockphoto

Auch bei iStockphoto gibt es zahlreiche Fotos zu günstigen Preisen. Wiederum erfolgt die Zahlung mit Credits, die gekauft werden müssen.

http://www.istockphoto.com

Quellen: http://www.boomfaktor.de
http://magazin.unternehmerweb.at

Interim Management steht in dem Ruf, teuer zu sein. Sicher ist, dass es immer auf die jeweilige Situation ankommt, weshalb Sie selbst diese einschätzen sollten und Kosten und Nutzen des Interim Managers entsprechend abwägen sollten.

Tagessatz vereinbaren

In der Regel werden Sie mit einem Interim Manager Ihrer Wahl einen Tagessatz vereinbaren. Diesen Tagessatz zahlen Sie aber nur dann, wenn der Interim Manager auch tatsächlich tätig wird. Fixkosten für Ausfallzeiten, wie es bei fest angestellten Mitarbeitern der Fall wäre, entfallen somit.

Meist wird der Tagessatz sich am Zieleinkommen eines fest angestellten Mitarbeiters in gleicher Position orientieren und prozentual von diesem berechnet werden. Liegt also das Zieleinkommen bei 100.000 Euro jährlich, so wird dieser Betrag als Grundlage genommen. In der Regel wird ein Prozent des Zieleinkommens als grobe Marschrichtung für den Tagessatz angenommen, im vorliegenden Beispiel wären das also 1.000 Euro. Die Realität sieht allerdings anders aus, so schwanken die Preise zwischen 0,7 und 1,5 Prozent, so dass Sie einen Interim Manager auch zum Tagessatz von weniger als 300 oder mehr als 4.000 Euro beschäftigen können. Schalten Sie eine Interim Management Gesellschaft dazwischen, steigen die Kosten weiter.

Die Kosten sind gerechtfertigt

Auf den ersten Blick sehen diese Kosten wahrlich sehr hoch aus. Allerdings sind sie durchaus gerechtfertigt. Denn generell gilt, dass der Interim Manager jeden Tag mit 100-prozentiger Leistung angehen wird, was bei Angestellten eher selten der Fall ist. Zudem müssen seine Zeiten, in denen er Urlaub macht, nach neuen Aufträgen sucht und ähnliches ebenfalls finanziert werden, was aus dem Tagessatz heraus geschieht. Ebenso sollten Sie sich folgende Vorteile vor Augen führen, die Sie mit einem Interim Manager erhalten:

  • Sie zahlen nur für tatsächlich erbrachte Leistungen.
  • Ausfallzeiten wegen Urlaub, Krankheit oder ähnlichem kosten Sie nichts.
  • Der Interim Manager verkauft Ihnen sein Know-How, das einen unbezahlbaren Wert hat, ebenso wie die langjährige Erfahrung des Managers.
  • Sie müssen sich keine Gedanken um die Zukunft des Interim Managers nach Abschluss der Zielaufgabe machen, wie es bei einem Angestellten der Fall wäre.
  • Sie brauchen nicht aufwändig nach einem angestellten Manager zu suchen und diesen lange einarbeiten, sowie die langfristig anfallenden fixen Kosten zu zahlen.

Die Amish in den USA sind bekannt für ihre ewig gestrige Denkweise. Sie leben noch heute so, wie man im 19. Jahrhundert lebte. Sie verzichten auf Strom und Auto, auf Telefon und Handy. Und dennoch scheinen sie ein glückliches Leben zu führen. Doch damit nicht genug. Selbst in der Geschäftswelt setzen die Amish neue Trends.

Studie zeigt den Trend

So ergab eine Studie während der Krise, dass nur zehn Prozent der Firmen der Amish innerhalb der ersten fünf Jahre nach Gründung scheiterten. Üblicherweise liegt die Rate der gescheiterten Gründungen binnen fünf Jahren nach Gründung bei 50 Prozent. Damit wird deutlich, dass auch deutsche Gründer sich diese Chancen zunutze machen sollten.

Doch nicht nur in den USA kann man erfolgreich sein, wenn man es wie die Amish macht. Das Erfolgsrezept lässt sich auch für deutsche Gründer anwenden, sofern sie es denn richtig umsetzen. Erik Wessner, ein Amerikaner, hat genau dieses Erfolgsrezept nun auf den Punkt gebracht.

Erfolgsrezept in drei Schritten

In drei einfachen Schritten erlangen Sie mit Ihrem Unternehmen langfristig Erfolg. Wir zeigen Ihnen, wie es geht:

1. Grenzen zwischen Firma und Familie

Die Amish sind sehr traditionelle Menschen, die viel Wert auf die Familie legen. Während es hierzulande üblich ist, Beruf und Privatleben strikt voneinander zu trennen, sieht es bei den Amish anders aus. Alle Familienmitglieder erhalten hier stets die Chance, sich aktiv an der Firma zu beteiligen, die Motivation steigt.

2. Familiäres Arbeitsklima

Der zweite Schritt auf dem Weg zum Erfolg: Die Mitarbeiter müssen sich wohlfühlen. Wenn Eigentümer von Unternehmen sich um ihre Mitarbeiter kümmern und ein entsprechend familiäres Arbeitsklima bemühen, sind die Chancen auf dem Markt besser. So kann ein gemeinsames Frühstück mit den Mitarbeitern Wunder bewirken.

3. Nicht abheben

Ebenfalls setzen die Amish auf das Motto, dass alle Arbeit getan werden muss, auch wenn sie keinen Spaß macht. So packen selbst die Inhaber der Unternehmen mit an, wenn zu viel zu tun ist. Damit zeigen sie, dass sie nicht abgehoben sind, nur weil sie den Chefposten inne haben.

in Anlehnung an: Trend Alert vom 23.6.2010

Dieser Artikel ist Teil 5 von 5 der Serie

Wir haben uns ausführlich mit drei verschiedenen Auftragsverwaltungssoftwareprodukten beschäftigt. Heute möchten wir uns noch den genauen Funktionsumfang ansehen und schließlich einige Empfehlungen darüber abgeben, welche Software für welchen Einsatzzweck am besten geeignet ist.

Der Funktionsumfang

 

Hersteller

Lexware

WISO

Billomat

Produkt

faktura+auftrag 2010

Mein Büro 2010 Standard

Tarif M

       

digitale Signatur

x

k. A.

x

individuelle Kundenpreislisten

x

x

-

Mahnwesen

x

x

-

Onlinebanking-Anbindung

x

x

-

Datenimport/-export

ASCII, DATEV

ASCII, DATEV

x

Abo-Rechnungen

x

-

x

Anbindung an MS Office

x

x

-

Paypal-Anbindung

-

x

-

individuelle Vorlagen

x

-

x

individuelle Berichte und Auswertungen

x

x

-

Umsatzsteuervoranmeldung

-

x

-

Erstellen einer EÜR

-

x

-

Rechnungsversand per Mail

x

x

x

Termin-/Aufgabenmanager

x

x

-

Lieferantenverwaltung

x

x

-

Bestellungen

x

x

-

Umwandeln von Angebot in Rechnung

x

x

x


x = ist vorhanden
- = ist nicht vorhanden
k. A. = keine Angaben vom Hersteller

Welche Software für wen?

Jedes der getesteten Softwareprodukte konnte auf einem oder mehreren Gebieten überzeugen. Dennoch sind nicht alle für dieselben Zielgruppen geeignet.

Einzelunternehmer, Freiberufler und kleine Unternehmen profitieren sicherlich von der Einfachheit der Online-Lösung von Billomat. Auch für mittelgroße Unternehmen kann das Produkt geeignet sein, wenn recht einfache Standard-Rechnungen verfasst werden und keine speziellen Funktionen erforderlich sind. WISO Mein Büro ist eine sehr gut geeignete Alternative, die durch einen größeren Funktionsumfang und dennoch eine klare Übersichtlichkeit überzeugt und somit sowohl für Einzelunternehmer als auch mittlere Unternehmen geeignet ist.

Lexware faktura+auftrag 2010 ist für sehr kleine Unternehmen nicht so gut geeignet, da viele mit der Fülle an Funktionen überfordert sind. Wer sich jedoch die Zeit nehmen möchte, um sich gut in die Software einzuarbeiten und eventuell auch eine Schulung besuchen möchte, erhält mit dem Lexware-Produkt einen fähigen Alleskönner an die Hand, der das Unternehmen auch über Jahre hinweg durch das Wachstum begleiten kann.

Damit Sie eine erfolgreiche Messeteilnahme gewährleisten können, müssen Sie auch für die richtige Standbesetzung sorgen. Achten Sie deshalb auf eine genaue Planung. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen gilt oft, dass jeder Mitarbeiter, der nicht vor Ort im Haus ist, fehlt. Deshalb sollten Sie frühzeitig planen, welche Mitarbeiter Sie als Standbesetzung einsetzen.

Verkäufer müssen in jedem Fall anwesend sein

Da die Messe vor allen Dingen der Kundengewinnung, sowie dem Knüpfen von Kontakten dienen wird, sollten Sie in jedem Fall Verkaufspersonal bei der Standbesetzung mit berücksichtigen. Hierbei gilt, dass Sie die besten Verkäufer Ihres Unternehmens auf die Messe bringen sollten. So steigern Sie Ihre Chancen auf Erfolg.

Idealerweise sorgen Sie vor der Messeteilnahme noch für Schulungen, wie man auf die Kunden zugehen sollte und diese an den eigenen Stand holt. Denn es reicht keinesfalls aus, lediglich am Stand zu warten, bis die potenziellen Kunden selbst kommen.

Keine Fluktuation bei der Standbesetzung

Achten Sie ebenfalls darauf, dass Ihre Standbesetzung nicht wechselt. Gerade bei mehrere Tage andauernden Messen kommt vielleicht mancher Besucher mehrfach an Ihren Stand. Sind dann immer andere Mitarbeiter anwesend, wirkt dies unprofessionell.

Sie können natürlich ebenso die Möglichkeit nutzen, professionelle Standbesetzungen für die Messe zu buchen. Bedenken Sie dann aber, dass Sie diese Personen erst einmal hinsichtlich Ihrer Produkte und Leistungen schulen müssen. Schließlich sollen sie den Kunden etwas verkaufen, was nur mit Hintergrundwissen möglich wird.

Achten Sie aber genauso bei Ihren eigenen Mitarbeitern darauf, dass die Standbesetzung stets ausreichende Kenntnisse rund um die Produkte, deren Herstellung und Lieferzeiten aufweist. Notfalls schulen Sie vor der Messe nach.

Wenn Sie in Verkaufsverhandlungen starten, dann kennen Sie sicher das Problem, dass Ihre Kunden stets versuchen werden, Sie herunter zu handeln. Wenn Sie ihnen aber auf die richtige Art und Weise begegnen, haben Sie gute Chancen, das Beste für sich selbst herauszuholen. Mit diesen 8 Tipps werden Sie garantiert erfolgreiche Verkaufsverhandlungen führen können. Wir zeigen Ihnen, wie es geht:

8 Tipps, um erfolgreich zu verhandeln

Setzen Sie in Ihren Verhandlungen einfach die folgenden 8 Tipps um und erzielen Sie so bessere Ergebnisse.

  1. Geben Sie niemals Ihr maximales Limit an, bis zu dem Sie beispielsweise preislich heruntergehen könnten. Das führt nur dazu, dass Sie nicht mehr als dieses Limit erhalten werden.
  2. Geben Sie keine Spielräume, sondern feste Größen an. Andernfalls wird der Kunde sich für das Ende des Spielraums entscheiden, welches ihm am besten passt.
  3. Geben Sie nicht von sich aus Rabatte und Nachlässe, sondern warten Sie, bis Ihr Gegenüber mit den Verhandlungen beginnt. Andernfalls laufen Sie Gefahr, ein Angebot zu machen, dass zu niedrig oder zu hoch ausfällt.
  4. Beobachten Sie die Körpersprache Ihres Gegenübers genau. Sie erkennen hieran, ob ein sehr heikles Thema angesprochen wurde oder erfahren Details, die Ihnen Ihr Gegenüber nicht preisgeben wollte.
  5. Geduld ist eine Tugend, die Sie auch in Verkaufsverhandlungen aufbringen sollten. Geben Sie nicht zu schnell nach, verhandeln Sie hartnäckig. Das braucht zwar mehr Zeit, bringt aber auch bessere Ergebnisse.
  6. Achten Sie stets darauf, höflich zu bleiben, selbst wenn Ihr Gegenüber Sie angreift. Wer höflich bleibt, erhält Sympathiepunkte und damit die Chance, bessere Abschlüsse zu erzielen.
  7. Das erste Angebot ist nur der Ausgangspunkt für weitere Verhandlungen, es sollte niemals sofort angenommen werden. Handeln Sie, sonst denkt Ihr Gegenüber, sein Angebot sei zu niedrig gewählt.
  8. Beschäftigen Sie Ihr Gegenüber mit möglichst vielen Fragen. Dadurch erfahren Sie nicht nur wichtige Details und können ein Vertrauensverhältnis aufbauen, sondern gewinnen auch Zeit. Diese können Sie nutzen, um zu überlegen, wie Sie am besten weiter vorgehen.

Verhandlungen sind Menschensache

Sie sehen also, es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten, um Verhandlungen erfolgreicher zu führen. Vergessen Sie dabei aber nie, dass auch die Sympathie entscheidend für erfolgreiche Abschlüsse ist. Deshalb sollten Sie bei Bedarf besser jemand anderen als Verhandlungspartner einsetzen, kommen Sie selbst mit einem Kunden nicht zurecht.

in Anlehnung an: Newsletter Verkauf & Vertrieb inside 28.06.2010

Die Kündigungen wegen Diebstahls geringwertiger Sachen aus den Betrieben haben in den vergangenen Monaten reichlich Aufsehen erregt. Vor allem die medialen Kreuzzüge der einzelnen Fälle machten dieses Aufsehen aus. Doch während Arbeitgeber immer unsicherer werden, da vielfach nicht jeder Diebstahl zur Kündigung führt, kommen auch Arbeitnehmer bei der aktuellen Rechtsprechung nicht mehr ganz nach.

Geisteshaltung ist entscheidend

Im deutschen Arbeitsrecht müssen vor einer verhaltensbedingten Kündigung, wie sie auch die Kündigung wegen Diebstahls darstellt, Abmahnungen ausgesprochen werden. Diese können allerdings entfallen, wenn dem Arbeitnehmer während seines Tuns bereits klar sein musste, dass er sich falsch verhält, wie es bei einem Diebstahl der Fall ist.

Deshalb kann hier auch ohne vorherige Abmahnung eine außerordentliche Kündigung erfolgen. Dabei spielt vor allem die Geisteshaltung eine entscheidende Rolle. Die Gerichte setzen keine feste Wertgrenze, ab der ein Diebstahl zur Kündigung führt. Denn es sei nicht abzugrenzen, ob die gestohlenen Maultaschen für den kleinen Betrieb noch zu verkraften wären, die veruntreuten Gelder in größeren Höhen für einen großen Betrieb ebenfalls.

Gerichte entscheiden dennoch individuell

Obwohl diese Geisteshaltung entscheidend ist und so auch bei minimalem Diebstahl eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden kann, entscheiden die Gerichte in der Regel individuell. Zugrunde gelegt werden hierbei unter anderem die Betriebszugehörigkeit und der bisherige Verlauf der Tätigkeit. Dazu zählen unter anderem, ob der Mitarbeiter schon wegen anderer Delikte eine Abmahnung erhalten hat.

Ebenfalls können Arbeitgeber auch schon beim Verdacht auf eine Straftat kündigen. Diese Tat- und Verdachtskündigung hat vor Gericht allerdings selten Bestand, da der Verdacht nicht eindeutig bewiesen werden kann. Bei einer Tatkündigung, die vorsorglich auch als Verdachtskündigung, sowohl außerordentlich als auch ordentlich erfolgen soll, muss zudem der Betriebsrat angehört werden.

in Anlehnung an: Pro Firma, Mai 2010, S. 40-41

Wenn Sie Kunden neu erschließen wollen, werden Sie schnell feststellen, dass Ihnen verschiedene Typen von Kunden gegenüber treten. Eine besonders unangenehme, weil schwierig zu überzeugende Spezies ist dabei der Typ Besserwisser. Diese Kunden schnappen hier und da viele Infos auf, die aber oftmals nur Halbwahrheiten darstellen. Demzufolge widersprechen Ihnen diese Kunden und hinterfragen jedes Detail, das Sie in einer Verkaufsverhandlung äußern.

Was der Besserwisser will

Für den Typus Besserwisser geht es darum, dass er sich profilieren will. Er sucht in allen Bereichen nach Anerkennung und Wertschätzung, die Sie ihm in jedem Fall entgegen bringen sollten. Zeigen Sie dem Kunden, dass Sie seine Meinung akzeptieren. Bestätigen Sie ihn, wo es möglich und sinnvoll erscheint, in seiner Meinung.

Ein einmal ausgesprochenes Lob, eine Anerkennung, etwa darüber, wie gut sich der Kunde in einem bestimmten Bereich auskennt, kann hier schon das Eis brechen. Wenn der Kunde merkt, dass Sie ihm das geben, was er will, lässt er sich leichter zum Kauf animieren.

Anerkennende Bemerkungen verhelfen zum Erfolg

Mit ein wenig Wertschätzung und Anerkennung können Sie somit auch besserwisserische Kunden überzeugen. Verlieren Sie dabei keinesfalls die Geduld, denn sobald nur ein Hauch von Ironie in Ihrer Stimme zu vernehmen ist, wird der besserwisserische Kunde den Rückzieher machen.

Ebenfalls sollten Sie darauf achten, den Kunden nicht in Punkten zu bestärken, die er eindeutig falsch sieht. Erklären Sie ihm lieber Ihre eigene Sichtweise und achten Sie darauf, dies mit sinnigen Beispielen zu untermauern. Erkennen Sie dabei aber seine eigene Meinung stets an.

in Anlehnung an: Newsletter Verkauf & Vertrieb inside Juni 2010

Als Selbstständiger muss die Zahlung an die GEZ nicht unbedingt erfolgen. Dies hat jetzt der Verwaltungsgerichtshof unter dem Aktenzeichen 10 A 2910/09 entschieden. Im vorliegenden Fall verlangte der Hessische Rundfunk die Zahlung von GEZ-Gebühren von einem Informatiker für dessen PC. Der Informatiker hatte den betroffenen PC in seinem häuslichen Arbeitszimmer im Keller untergebracht. Da er für seine privaten Rundfunkempfangsgeräte bereits GEZ-Gebühren bezahlte, weigerte er sich, diese auch für den PC zu entrichten. Der Verwaltungsgerichtshof gab ihm Recht, denn auch ein internetfähiger PC sei, sofern private Geräte angemeldet seien, als kostenfreies Zweitgerät zu führen.


in Anlehnung an: Pro Firma, Mai 2010, S. 80

Der KfW-Gründungsmonitor 2010 ist erschienen und zeigt einen deutlichen Aufwärtstrend bei den Gründungen in Deutschland. Die wichtigsten Ergebnisse des Gründungsmonitors betreffen die Anzahl der Gründungen, die wir Ihnen an dieser Stelle vorstellen wollen.

Zahl der Gründungen gestiegen

Im Jahr 2009 machten sich etwa 872.000 Personen selbstständig, was einer Steigerung um zehn Prozent im Gegensatz zum Vorjahr entspricht. Damit ist das erste Mal seit sechs Jahren wieder eine Belebung im Gründerbereich Deutschlands zu erkennen. Insbesondere der Start in eine Vollerwerbs-Selbstständigkeit hat sich von 330.000 Personen in 2008 auf 397.000 Gründungen in 2009 erhöht.

Ebenfalls hat die Krise viele chancenreiche Gründungen hervorgebracht, wie die KfW Bankengruppe in ihrem Gründungsmonitor berichtet. Man konnte deutlich erkennen, dass die Gründungen aus der Arbeitslosigkeit an Bedeutung gewannen. 20 Prozent waren vor der Gründung arbeitslos, die Hälfte von ihnen sogar langzeitarbeitslos. Allerdings mussten auch 23 Prozent der Gründer mit externem Finanzierungsbedarf feststellen, dass dieser sich nicht so leicht umsetzen ließ. Ebenfalls ergab sich, dass 90 Prozent der Gründer externe Beratungen in Anspruch nahmen, aber auch 25 Prozent aller Gründungen binnen der ersten drei Jahre wieder vom Markt verschwinden. Die besten Chancen haben größere Gründungen.

Weitere Ergebnisse im Überblick

Daneben zeigte der KfW-Gründungsmonitor 2010 folgende Ergebnisse:

  • 69 Prozent der Gründungen waren Neugründungen.
  • Die Zahl der Gründungen im Bereich Übernahme bestehender Unternehmen verdoppelte sich nahezu, sie lag bei 13 Prozent, in 2008 noch bei sieben Prozent.
  • Die Gründungen im Krisenjahr 2009 waren größer und beschäftigten von Anfang an Mitarbeiter.
  • Durch die Gründungen 2009 entstanden etwa 517.000 Vollzeitstellen.
  • Mehr als zwei Drittel der Gründer benötigten externe Finanzierungsmittel, nur zehn Prozent benötigen keinen Kapitaleinsatz zur Gründung.

in Anlehnung an: http://www.newcome.de

Gerade Gründer stellen ihren ersten Arbeitsplatz oft zu Hause auf. Doch schnell merken sie, dass diese Büroräume keinesfalls den notwendigen Anforderungen gerecht werden. Dann könnte das Bürosharing eine Alternative sein.

Anbieter für Bürosharing

Anbieter für Bürosharing finden sich mittlerweile in fast jeder Stadt. Man muss allerdings unterscheiden, denn während einige Büros dauerhaft in einem Gründungs-Zentrum z. B. angemietet werden können, sieht das eigentliche Bürosharing etwas anders aus. Hier teilen sich mehrere Gründer eine Bürofläche. Sie können diese nach eigenem Belieben gestalten und für einige Tage, Stunden, Wochen oder auch längerfristig anmieten.

Die gesamte Einrichtung wird dabei vom Vermieter gestellt. Die Mieter müssen lediglich Laptop und Co. mitbringen. Sie werden einfach an das Stromnetz angeschlossen und fertig ist das komplett nutzbare Büro.

Vorteile beim Bürosharing

Das Bürosharing bietet zahlreiche Vorteile. So können sich die Gründer mit anderen Gründern aus der gleichen oder artverwandten Branchen austauschen. Sie sind nicht so isoliert, wie im Home Office. Gerade für kreative Berufe ist dies von Vorteil. Ebenfalls bietet sich Bürosharing an, wenn Kunden empfangen werden sollen. Denn die zur Verfügung stehenden Büros sind sehr hochwertig und repräsentativ eingerichtet. So entstehen Arbeitsplätze, die bei den Kunden einen bleibenden Eindruck hinterlassen.

Außerdem lassen sich die Fixkosten des Unternehmens senken. Denn beim Bürosharing fallen Kosten nur dann an, wenn das Büro auch tatsächlich genutzt wird. Wird es nur einmal im Monat benötigt, fallen also auch nur einmal im Monat die Kosten an.

Zusatzleistungen beim Bürosharing

Eine andere Möglichkeit des Bürosharings sieht vor, dass das Büro dauerhaft angemietet wird. Damit wären wir wieder bei den Gründerzentren und ähnlichem. Hierbei bietet sich der Vorteil, dass nicht nur das Büro zur Verfügung gestellt wird, sondern auch zahlreiche Dienstleistungen angeboten werden.

Beginnend beim Büro- und Sekretariatsservice über einen Empfangsservice bis hin zu Backoffice-Leistungen ist alles möglich. Das heißt, die Zentrale im Zentrum sorgt dafür, dass eingehende Anrufe entgegen genommen werden, selbst wenn der Gründer zur Zeit nicht im Büro ist. Auch Kunden können empfangen werden und im Sekretariat werden verschiedenste Aufgaben übernommen. Das bietet gerade für Gründer, die häufig unterwegs sind, die Sicherheit, auch ohne Einstellung von Mitarbeitern für ständige Erreichbarkeit während der Geschäftszeiten zu sorgen.

Quelle: http://www.buerocenterlinde.de

Der Fachkräftemangel ist längst nicht mehr nur ein Thema, das in den Medien aufgewärmt wird, sondern gerade im Mittelstand deutlich zu spüren. Das Problem: Der demografische Wandel unserer Gesellschaft sorgt für immer weniger Nachwuchskräfte. Der Mittelstand stellt zwar die meisten Arbeitsplätze zur Verfügung, doch muss er gegen die großen Konzerne antreten, die oft bei den Bewerbern begehrter sind. Schon vor vier bis fünf Jahren entwickelte sich der Trend, der Mittelstand konnte viele offene Stellen, insbesondere für Fachkräfte, nicht mehr besetzen. Umso wichtiger ist es, sein Image bei Bewerbern und Mitarbeitern zu steigern. Mittelständische Unternehmen müssen eine eigene Marke als begehrenswerter Arbeitgeber aufbauen, das so genannte Employer Branding.

Vorteile des Employer Branding im Personalbereich

Wenn Sie ein solches Employer Branding aufbauen, erhalten Sie zahlreiche Vorteile, die einerseits im Personalbereich angesiedelt sind, sich aber auch positiv auf das gesamte Unternehmen auswirken können. So wird mit einer Bildung dieses Brandings die eigene Attraktivität als Arbeitgeber deutlich erhöht. Ebenfalls werden sich aufgrund der höheren Attraktivität besser geeignete Bewerber finden. Die Kosten für Personalbeschaffung oder Fehleinstellungen werden verringert.

Im Bereich der Mitarbeiterbindung kann das Employer Branding ebenfalls Vorteile aufweisen. So erhöht sich regelmäßig die Zufriedenheit der Mitarbeiter und sie identifizieren sich mehr mit dem Unternehmen. Das Know-How der Mitarbeiter wird im Unternehmen gehalten, die Fluktuation sinkt deutlich und auch die damit verbundenen Kosten.

Weitere Vorteile des Employer Branding

Weiterhin ergeben sich auch in den anderen betrieblichen Bereichen Vorteile durch das Employer Branding. So sinkt der Krankenstand, der Zusammenhalt wird gestärkt und die Kommunikation innerhalb des Unternehmens verbessert. Die Qualität der Arbeitsergebnisse steigt ebenso an, wie die Loyalität der Mitarbeiter. Sie übernehmen dann oft auch mehr Eigenverantwortung.

Sogar das Unternehmensimage kann positiv beeinflusst werden und den Unternehmenswert kann das Employer Branding erhöhen.

Dieser Artikel ist Teil 4 von 5 der Serie

WISO Mein Büro 2010 richtet sich bewusst an kleine Unternehmen aus allen Branchen, Einzelunternehmer und auch Freiberufler. Das Unternehmen wirbt damit, dass sich gerade Gründer und Neueinsteiger in die Selbständigkeit schnell zurecht finden.

WISO Mein Büro 2010 zeigt gleich beim Einstieg in das Programm die „Heute“-Seite an, auf der alles Wichtige für den aktuellen Tag zusammengefasst ist, von Terminen über offene Bestellungen bis hin zu Mahnungen und Statistiken. So ist es leicht, den Überblick zu behalten. Rechnungen können sozusagen „interaktiv“ in das Rechnungsformular eingegeben werden, statt sie in einer Maske zu erfassen. Die Software erlaubt eine Vielzahl von Auswertungsmöglichkeiten.

Im Prinzip lässt WISO Mein Büro 2010 kaum eine Option aus, die kleine und mittlere Unternehmen für die Verwaltung ihrer Aufträge benötigen könnten. Faszinierenderweise ist es WISO dennoch gelungen, die Software übersichtlich und verständlich aufzubauen. Wichtige Funktionen sind schnell und bequem über die Menüs zu erreichen.

Vorteile

  • Die Nase vorn hat WISO Mein Büro 2010 bei der Anbindung an das Onlinebanking. So ist nicht nur der Abruf von Kontoauszügen über normale Bankkonten möglich, sondern auch eine Anbindung an Paypal und verschiedene Kreditkarten wurde mit der 2010er-Version realisiert.
  • Eine nützliche Erweiterung des normalen Funktionsumfangs einer Auftragsverwaltung ist die Verwaltung von Terminen und Aufgaben. So können nahezu alle wichtigen Details über die Geschäfte in einer Software verwaltet werden.
  • Mein Büro bietet zahlreiche Module, die über die klassische Auftragsverwaltung hinausgehen, beispielsweise die Verwaltung von Bestellungen, eine Textverarbeitung und eine Termin- und Aufgabenverwaltung. Somit erhalten die Kunden nicht nur eine Auftragsverwaltungssoftware, sondern ein Rundum-Talent für die gesamte Büroarbeit.
  • Der Einführungsassistent kann bei Bedarf beim Erkunden der Software behilflich sein. So bekommen die Kunden schneller einen Durchblick über die vielfältigen Funktionen.

Nachteile

  • Nachteilig bei WISO Mein Büro ist die Kostenpolitik des Unternehmens. So wird hier keine einmalige Gebühr für die Anschaffung berechnet, die dann bei Bedarf durch kostenpflichtige Updates ergänzt werden kann, sondern stattdessen sozusagen eine Jahresmietgebühr berechnet. Der Kaufpreis wird also genau ein Jahr später erneut fällig. Wird er nicht bezahlt, läuft die Nutzungsmöglichkeit automatisch aus. Die tragische Folge: Der Nutzer kann auf seine Daten erst wieder zugreifen, wenn er die Jahresgebühr bezahlt hat – bis dahin bleibt die Software gesperrt.
  • In der Standard-Version muss leider auf einen Großteil des Moduls „Auftragserfassung und Lieferscheine“ verzichtet werden, da es erst ab der Professional-Version verfügbar ist. Zudem fehlt in dieser Version die Möglichkeit, Formulare und Vorlagen individuell an die eigene Corporate Identity anzupassen.

Fazit

Wir finden: WISO Mein Büro 2010 ist ein gelungenes Softwareprodukt für die Auftragsverwaltung, das ebenso für Einzelunternehmer und Freiberufler als auch für kleine und mittelgroße Unternehmen geeignet ist. Man könnte das Programm also als echten Allrounder bezeichnen. Der Aufbau ist so einfach gestaltet, dass die Einarbeitung schnell geht. WISO Mein Büro 2010 sorgt also sogar für eine richtige Zeitersparnis.
 

Der gesättigte Markt zeigt sich heute mit voller Kraft. In den Nachkriegsjahren wurde das Wachstum von der Nachfrage bestimmt, die aufgrund knapper Güter hoch war. Heute allerdings sind die Märkte gesättigt, die Preise können international verglichen werden, wofür das Internet die Möglichkeit bietet. Der Markt wird immer mehr zum Käufermarkt, denn die Käufer können mit Einkaufszusammenschlüssen und Co. die Konditionen diktieren. Daraus ergeben sich vielfältige Nachteile und Auswirkungen, denen es richtig zu begegnen gilt.

So wirkt der gesättigte Markt

Der gesättigte Markt hat viele Nachteile für Unternehmen. Dazu zählen

  • sinkende Preise, die von den Käufern vorgegeben werden,
  • Diktat von Konditionen, damit ein Geschäft zum Abschluss kommen kann,
  • sehr kurze Fristen zur Entscheidung für oder gegen ein Produkt oder ein Angebot.

Diese Vorgehensweisen im gesättigten Mark wirken sich wie folgt aus:

  • Planungssicherheit für Unternehmen bezüglich Stückzahlen, Renditen und Umsätzen geht verloren
  • Komplexität und die dafür aufzuwendenden Kosten steigen
  • Gewinne werden permanent gefährdet
  • das Verhalten des Wettbewerbs wird intransparent

4 Wege zum Überleben im gesättigten Markt

Deshalb sollten Sie als Unternehmer die vier wichtigsten Punkte kennen, um im gesättigten Markt zu überleben. Das sind:

  • gemeinsame Zielverpflichtungen
  • Effektivität bei Innovationen
  • individuelle Produkte zum Standardpreis
  • selbstlernende Regelkreise

Bei den gemeinsamen Zielverpflichtungen müssen Sie sicherstellen, dass alle Entscheidungsträger dieselben Ziele verfolgen. Innovationen werden nur dann bis zur vollständigen Reife gebracht, wenn sie auch tatsächlich effektiv sind. Die Produkte müssen mittels Baukastensystemen schnell veränderbar und den individuellen Wünschen der Kunden anpassbar gemacht werden. Aus diesen drei wichtigen Punkten ergeben sich dann die selbstlernenden Regelkreise. Hier kommt es darauf an, dass alle Mitarbeiter im Unternehmen dieselben Ziele verfolgen und dabei das Wohl des Unternehmens im Blick behalten.

Die aktuelle Krise schwächt das Vertrauen in Unternehmen immer mehr. Damit das aber nicht auch auf Sie abfärbt, sollten Sie frühzeitig für Referenzen und Testimonials sorgen. Denn durch positive Kundenstimmen lassen sich auch Neukunden schneller und einfacher gewinnen. Wie aber kommen Sie an solche Referenzen? Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit Referenzen mehr Erfolg erreichen.

So bekommen Sie Referenzen

Natürlich müssen Sie erst einmal Referenzen bekommen, um diese anschließend zur Steigerung Ihres Erfolges einsetzen zu können. Am besten gehen Sie so vor, dass Sie Ihre Kunden einige Tage oder Wochen nach der Lieferung nochmals kontaktieren. Dies ist sowohl schriftlich, als auch telefonisch oder im persönlichen Gespräch möglich.

Fragen Sie hierbei gezielt nach, welche Eigenschaften der Produkte oder Leistungen Ihres Unternehmens besonders positiv bewertet wurden. Aus diesen Aussagen können Sie zum Einen Informationen zur Verbesserung Ihrer Leistungen und Produkte erhalten, zum Anderen erfahren Sie, wie zufrieden der Kunde war. Sollte es wider Erwarten harsche Kritik hageln, ist das auch nicht tragisch. So konnte Ihr Kunde sich seinen Kummer von der Seele reden und wird vermutlich nicht öffentlich über Sie herziehen. Haben Sie Lob geerntet, fragen Sie, ob Sie dies in Textform als Referenz verwenden dürfen. Lassen Sie den Text aber unbedingt vom Kunden freigeben.

So setzen Sie Referenzen ein

Nachdem Sie die Referenzen bekommen haben, gilt es, diese richtig einzusetzen. Schriftliche Referenzen auf dem Briefpapier des Kunden sollten Sie rahmen und im Eingangsbereich Ihres Unternehmens aufhängen. Auch eine Veröffentlichung in der Kundenzeitschrift oder im Internet ist sinnvoll.

Ebenfalls können Sie Videos drehen, in denen Ihre Kunden zu Wort kommen und diese auf eigenen Seiten im Internet sowie auf externen Portalen vorstellen. Bedenken Sie immer: Eine Empfehlung eines Dritten wirkt auf viele Kunden deutlich besser, als die reinen Werbeaussagen der Unternehmen selbst. Halten Sie Ihre Referenzen dabei auch stets aktuell. Denn Referenzen von Unternehmen, die es nicht mehr gibt, sind wenig wert. Trennen Sie sich auch von Referenzen der Kunden, die negativ in den Schlagzeilen auffallen.

Die Politik ebenso wie die Gesellschaft sind sich einig: Eine Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus ist häufig nur eine Notgründung und daher meistens keinen wirklichen Erfolg. Die Wahrheit allerdings sieht anders aus, wie eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, kurz DIW, unter der Leitung von Alexander Kritikos und Marco Caliendo bestätigt.

Motive für die Gründung wurden erfasst

Zu Beginn der Studie wurden Gründer aus dem Jahr 2003 zu ihren Motiven für die Gründung befragt. Dabei waren folgende Antwortmöglichkeiten vorgegeben:

  1. Die Arbeitslosigkeit sollte beendet werden.
  2. Erste Kunden waren schon vorhanden.
  3. Der Wunsch, sein eigener Chef zu sein, bestand schon länger.
  4. Der Anspruch auf Arbeitslosigkeit sollte auslaufen.
  5. Es wurde eine Marktlücke entdeckt.
  6. Der Berater in der Arbeitsagentur hatte zur Gründung geraten.

Aufgrund dieser Motive für die Gründung wurden drei große Gruppen gebildet. Betrachtet wurde die Hauptgruppe der Befragten, etwa 1.900 Männer aus Westdeutschland, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagten. Die drei Gruppen waren

  • Push-Gründer,
  • Pull-Gründer und
  • Push-Pull-Gründer, also gemischte Typen.

Als Push-Gründer wurden diejenigen bezeichnet, die tatsächlich eine Notgründung durchführten, um die Arbeitslosigkeit zu beenden. Als Pull-Gründer kamen diejenigen Gründer in Frage, die zielorientiert an einem hohen Erfolg ihrer Gründung arbeiteten und die dritte Gruppe der gemischten Gründer wurde von beiden Motiven beeinflusst.

Während die Push-Gründer nur 12 Prozent ausmachten, waren es bei den Pull-Gründern 16 Prozent. Die größte Gruppe mit 72 Prozent machten aber die gemischten Typen aus.

Erfolgsaussichten für Push- und Pull-Gründer

In der erwähnten Studie wurden die Gründer sowohl zum Start ihrer Selbstständigkeit, als auch 1,5 Jahre, 2,5 Jahre und fünf Jahre nach der Gründung befragt. Daraus ergibt sich folgendes Bild für den Erfolg: Absolut waren 60 bis 70 Prozent der Gründer auch nach fünf Jahren noch selbstständig, immerhin 20 Prozent hatten wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen und nur zehn Prozent haben sich erneut arbeitslos gemeldet. Im Gegensatz dazu steht eine Gruppe Arbeitsloser, die weiterhin nach einer geeigneten Stelle suchte, aber im Durchschnitt höhere Arbeitslosenquoten und ein deutlich geringeres Einkommen aufwies.

Push-Gründer suchten die Selbstständigkeit nach Angaben der Studie in Branchen, die sie bisher nicht kannten und scheiterten deshalb recht häufig mit ihrer Gründung. Die Pull-Gründer haben ebenfalls einige Fehler gemacht, sie nahmen kaum externe Beratungen und Coachings an, wogegen die gemischten Typen diese nutzten.

Im Hinblick auf die geschaffenen Arbeitsplätze konnten die Pull-Typen im Schnitt 4,2 neue Arbeitsplätze schaffen, bei den gemischten Typen waren es 3,5 neue Arbeitsplätze und bei den Push-Gründern wurden lediglich 2,8 Arbeitsplätze geschaffen. Das zeigt ebenfalls, dass die Gruppe der Pull-Gründer und der gemischten Typen größere Erfolge verbuchen konnten.

Kapitaleinsatz und Altersstruktur

Ähnlich sah es beim Kapitaleinsatz aus. Hier investierten die Pull-Gründer am häufigsten Summen über 10.000 Euro, während die gemischten Typen und die Push-Gründer am häufigsten ohne Kapitaleinsatz gründeten.

Die reinen Pull-Gründer waren im Durchschnitt 35,8 Jahre alt, die gemischten Typen 39 Jahre und die Push-Gründer schon 40,9 Jahre. Demnach zeigt sich, dass jüngere Menschen in der Regel motivierter sind, sich eine eigene Existenz aufzubauen.

Quellen:

http://www.diw.de
http://www.gruendungszuschuss.de

Kunden, die Ihr Unternehmen oder Ihre Produkte weiter empfehlen, sind wünschenswert. Doch obwohl die daraus resultierende Empfehlungsrate schon mit kleinen Aufmerksamkeiten deutlich gesteigert werden kann, nutzen die wenigsten Unternehmen bisher diese Chancen. Damit die Empfehlungsrate gesteigert werden kann, müssen Sie zunächst einmal wissen, welche Kunden und wie viele von ihnen Sie weiter empfehlen und wo die Gründe hierfür liegen. Außerdem müssen Sie in Erfahrung bringen, welche Produkte am häufigsten empfohlen wurden und wer Ihre besten Empfehler sind. Sie sollten sich bei Ihnen schließlich entsprechend bedanken. Um diese Fragen beantworten zu können, müssen Sie Ihre Empfehlungsrate messen. Wir zeigen, wie es geht.

Empfehlungsrate messbar machen: Die 3 Fragen

Die oben genannten Angaben sind für die Planung der weiteren Vorgehensweise wichtig. Sie erhalten sie durch drei Fragen, die am Ende jedes Telefonats oder Gesprächs stehen sollten.

  1. Wie sind Sie auf uns aufmerksam geworden?
  2. Was hat der Empfehler genau gelobt?
  3. Wer war der Empfehler?

Wenn Sie diese Fragen beantwortet bekommen können, können Sie erfahren, welche Kunden Sie weiter empfehlen. Sofern Sie den Namen des Empfehlers herausfinden konnten, sollten Sie sich zügig telefonisch oder besser noch persönlich bei ihm bedanken. Ebenfalls erkennen Sie an diesen Fragen, ob Ihr Werbebudget in Mailings oder anderen Aktionen überhaupt sinnvoll angelegt wird. Werden Mailings an erster Stelle nie genannt, können Sie künftig darauf verzichten.

Vergleichen Sie die Kennzahlen

Wichtig ist außerdem, dass Sie das Geschäft aus Empfehlungen mit denen aus herkömmlicher Neukundengewinnung vergleichen. Kernbereiche, in denen Sie Vergleiche anstellen sollten, sind:

  • durchschnittliche Umsätze
  • Dauer bis zum Abschluss
  • Bedeutung von Rabatten und Sonderkonditionen
  • Kosten für die Kundengewinnung

Ebenfalls sollten Sie ermitteln, wer Ihre besten Empfehler sind. Bedanken Sie sich am besten mit einem kleinen Geschenk. Bekommt Ihr Kunde Anerkennung von Ihnen, so wird er Sie vielleicht noch häufiger weiter empfehlen. Denken Sie immer daran: Das Empfehlungsgeschäft ist die kostengünstigste und damit effektivste Möglichkeit, Neukunden zu gewinnen.

Quelle: http://www.anneschueller.de

Gerade die Selbstständigkeit zwingt Sie zu genauen Kalkulationen, um Ihre Kosten vollständig abdecken zu können. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, Ihren Tagessatz zu berechnen: Die erste Variante ist die lohnabhängige Berechnung des Tagessatzes, die zweite die Break-Even-Berechnung des Tagessatzes.

Lohnabhängige Tagessatz-Berechnung

Bei der lohnabhängigen Tagessatz-Berechnung agieren Sie vor allem mit den Werten, die Sie als Arbeitnehmer schon kannten. Sie stellen sich in diesem Fall nicht besser und nicht schlechter, als zuvor. Dabei müssen im Tagessatz Ihr Lohn, die laufenden Fixkosten, die Kosten für Kranken- und Rentenversicherung, Leerlaufzeiten und Verdienstausfälle berücksichtigt werden.

Rechenbeispiel für die lohnabhängige Tagessatzberechnung

Nehmen wir die folgenden Größen als gegeben hin:

  • bisheriges Jahreseinkommen: 40.000 EUR
  • Arbeitgeberanteil zur SV (27,5 %): 11.000 EUR
  • Arbeitgeberbruttoeinkommen: 51.000 EUR

Teilen Sie das Arbeitgeberbruttoeinkommen durch 220 Arbeitstage, ergibt sich ein Tagessatz von 231,82 EUR. Dieser beinhaltet jedoch noch nicht die Zuschläge für evtl. Verdienstausfälle bei Krankheit oder Auftragsmangel. Um diese Ausfälle zu kalkulieren, rechnen Sie mit 200 Arbeitstagen und kommen auf einen Tagessatz von 255 EUR. Dieser Satz ist Ihr Netto-Tagessatz, den Sie mindestens erreichen müssen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Allerdings müssen Sie noch die Umsatzsteuer dazu rechnen, wenn Sie Ihren Kunden Angebote machen.

Break-Even-Berechnung des Tagessatzes

Die zweite Variante zur Berechnung Ihres Tagessatzes ist die Break-Even-Methode. Sie dient vor allem der Abdeckung sämtlicher Kosten und orientiert sich so nicht nur am erwünschten Einkommen. In die Berechnung müssen neben den bereits bekannten Werten zu Kranken- und Rentenversicherung auch Fixkosten, wie Mieten, Löhne, Leasingraten, Reinigungs- und Telefonkosten, Rücklagen für Anschaffungen und private Kosten einfließen.

Rechenbeispiel für die Break-Even-Methode zur Tagessatzberechnung

Für dieses Rechenbeispiel nehmen wir die folgenden Größen als gegeben hin:

  • Krankenversicherung: 300 EUR
  • Rentenversicherung: 150 EUR
  • Büromiete: 300 EUR
  • Leasingraten: 150 EUR
  • Tankkosten: 150 EUR
  • Reinigungskosten Büro: 165 EUR
  • Lohnkosten: 400 EUR
  • Telefonkosten: 50 EUR
  • Rücklagen für Anschaffungen: 150 EUR
  • private Kosten: 1.500 EUR

Berücksichtigen Sie die Miete auch dann, wenn Sie bis dato noch von zu Hause aus arbeiten, können Sie den Tagessatz auch künftig nutzen. Eine Anpassung ist schwieriger, als gleich zu Beginn richtig zu kalkulieren. Gleiches gilt für die Lohn- und Reinigungskosten. Selbst wenn Sie die Reinigungsarbeiten selbst übernehmen, sollten Sie die Kosten kalkulieren.

Summieren Sie die Zahlen auf, kommen Sie auf 3.315 Euro. Diese Summe müssen Sie jeden Monat erwirtschaften, teilen Sie sie durch die normalen 20 monatlichen Arbeitstage, erhalten Sie einen Tagessatz von 165,75 EUR. Dabei sind noch keine Ausfälle berücksichtigt. Hierfür teilen Sie die Summe durch 15 Arbeitstage. Dann kommen Sie auf einen Tagessatz von 221 EUR.

Allerdings gilt auch hier, dass Sie den Tagessatz zum Auffangen zu zahlender Steuern noch einmal verdoppeln müssten, also auf 442 EUR. Zusätzlich können bzw. sollten Sie Gewinnaufschläge berechnen.

Fazit

Die Break-Even-Methode bei der Tagessatzberechnung ist allerdings nur bedingt für Kalkulationen geeignet, da sie die Marktgegebenheiten nicht berücksichtigt, sondern nur Ihre eigene Kostensituation. Deshalb sollten Sie idealerweise Ihren Tagessatz nach beiden Methoden berechnen und einen Mittelwert bilden, der am Markt akzeptiert wird

Gerade als Gründer haben Sie viel um die Ohren und oft nur ein geringes Budget, um alle Gründungskosten zu stemmen. Dennoch müssen das neue Büro, die Praxis oder der Laden eingerichtet werden und dabei formschön wirken. Wir zeigen Ihnen, wie Sie trotz kleiner finanzieller Mittel attraktive Akzente setzen können.

Gestaltung beginnt mit der Corporate Identity

Der Wiedererkennungswert ist für Unternehmen besonders wichtig. Achten Sie auch bei der Einrichtung Ihrer Geschäftsräume darauf. Verwenden Sie ähnliche Farben, wie beim Firmenlogo oder dem Briefpapier. Gestalten Sie alles aufeinander abgestimmt, so dass Kunden sich schnell in Ihrem Unternehmen wiederfinden.

Achten Sie außerdem auf eine gut durchdachte Aufteilung des Raumes. Verlieren Sie sich nicht in Kleinigkeiten, sondern setzen Sie lieber auf große, geradlinige Flächen, die schnell erkennen lassen, wo die Kunden Waren finden, wo der Empfangsbereich ist usw. Akzente können Sie mit kleinen, farbigen Dekorationsgegenständen setzen.

Teuer ist nicht immer gut

Nicht immer müssen es die teuersten Materialien sein, die Ihren Geschäftsräumen zu neuem Glanz verhelfen. Vielfach ist es auch mit sehr einfachen Materialien möglich, stilvolle Akzente zu setzen. Statt dem teuren Naturstein im Empfangsbereich, kann eine formschön lackierte MDF-Platte in den Firmenfarben besser und zeitloser wirken. Mit Aluminium und Edelstahl lassen sich elegantere Akzente, als mit imitiertem Gold, setzen. Statt eines Holzbodens können Sie Laminat verwenden, bei der Beleuchtung reichen indirekt beleuchtende Leuchtstoffröhren aus.

Achten Sie immer darauf, dass Sie die wichtigsten Bereiche so hochwertig wie möglich gestalten. Bereiche, in denen Ihre Kunden sich nicht aufhalten, können Sie einfacher gestalten. Insgesamt sollte das Erscheinungsbild Ihrer Geschäftsräume aber zum Verweilen einladen und Ihre Kunden ansprechen. Dabei sollten Sie nie billig wirkende Lösungen verwenden, wie mickrige Büropflanzen. Besser ist es, einige Blüten in einer Schale zu verteilen. Ein teurer Kunstdruck an der Wand ist nicht notwendig, einfacher ist eine farbliche Gestaltung, direkt auf die Tapete aufgebracht.

Dieser Artikel ist Teil 3 von 5 der Serie

Die Registrierung bei Billomat ist in wenigen Schritten erledigt. Schön übersichtlich ist das Angebot gleich auf den ersten Blick. Die so genannte Schaltzentrale zeigt kompakt die wichtigsten Informationen zu offenen und überfälligen Rechnungen, zur Umsatzentwicklung (Grafik) oder zu offenen Angeboten.

Billomat beschränkt sich aber in jeder Hinsicht immer auf die einfachste Variante der Auftragsverwaltung ohne unnötigen Schnick-Schnack. Kunden- und Artikelstammdaten können erfasst werden, Angebote werden angelegt, Rechnungen erstellt und schließlich die Zahlungseingänge zugeordnet.

Von den anderen Softwareprodukten, die Gegenstand dieses Tests sind, hebt sich Billomat allerdings durch das Zeiterfassungstool mite ab. Wer sich dort registriert, kann seine Zeiten, die für Aufträge anfallen, erfassen und automatisch in Rechnungen in Billomat einfließen und abrechnen lassen.

Vorteile

  • Der Wechsel zwischen den einzelnen Billomat-Tarifen ist einfach – so bleibt man flexibel. Das ist sehr wichtig, da in den einzelnen Paketen die Anzahl der Rechnungen und Angebote, die pro Monat geschrieben werden können, beschränkt ist.
  • Billomat hat sich bei der Gestaltung des Programms auf die wesentlichen Funktionen einer Auftragsverwaltung beschränkt. Das führt zwar zu einem geringeren Funktionsumfang, allerdings auch zu einem Maximum an Übersichtlichkeit.
  • Trotz der Einfachheit der Software können zahlreiche Einstellungen und Vorlagen gemäß der eigenen Vorstellungen und Bedürfnisse angepasst werden. Bei Bedarf kann Billomat so also doch im Rahmen der Möglichkeiten recht flexibel genutzt werden.
  • Es können mehrere Nutzer angelegt werden, sodass beispielsweise der Steuerberater oder die Buchhaltungsfachkraft Zugriff auf die in Billomat gespeicherten Daten erhalten können.
  • Ein großer Vorteil von Billomat ist sicherlich die Zeitersparnis, die durch die einfache und unkomplizierte Bedienung des Systems entsteht. Wo andere Systeme durch nicht nachvollziehbare Prozesse und ein nahezu überladenes Bild Pluspunkte verlieren, kann Billomat Boden gut machen.

Nachteile

  • Der Speicherplatz ist begrenzt. Im Tarif M können nur 100 MByte gespeichert werden.
  • Der Funktionsumfang ist im Vergleich zu unseren anderen zwei getesteten Softwareprodukten nicht der Rede wert. Es können zwar Kundenstammsätze angelegt und verwaltet werden, aber nützliche Funktionen wie individuelle Kundenpreislisten oder abweichende Liefer- und Rechnungsanschriften fehlen.

Fazit

Wir finden: Billomat ist eine gelungene Auftragsverwaltung, die sich vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen lohnen könnte. Auch Freiberufler werden in Billomat eine Variante finden, die einfach und komfortabel genutzt werden kann. Wer jedoch erhöhte Anforderungen an seine Auftragsverwaltung stellt und auch weiterführende Funktionen benötigt, wie beispielsweise ein anständiges Mahnwesen oder diverse Auswertungsfunktionen über Artikel und Kunden, wird wahrscheinlich mit Billomat nicht glücklich werden. Dennoch ein gutes Tool, das wir für eine einfache Auftragsverwaltung durchaus empfehlen können.
 

Die Messen sind noch immer ein wichtiges Vertriebsinstrument, das Sie nicht außer Acht lassen sollten. Gerade als Gründer haben Sie kaum Erfahrung, wir zeigen Ihnen deshalb den Weg zu erfolgreichen Messeauftritten.

Die richtige Messe finden

Damit der Messeerfolg auch wirklich gegeben ist, müssen Sie zunächst die richtige Messe finden. Im Internetauftritt von AUMA werden Ihnen fast alle Messen detailliert vorgestellt. Sie finden hier genaue Hintergrundinfos zu den Besuchern und Ausstellern auf der Messe. Dabei ist es besonders wichtig, dass Sie Ihre Zielgruppe kennen und klare Vorstellungen davon haben, was Sie mit der Messe bewirken wollen. Dazu sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Können die Messebesucher eine Kaufentscheidung treffen?
  • Werden Presse und Journalisten vor Ort sein und über mein Unternehmen berichten?
  • Ist die Messe zu reinen Informationszwecken oder auf Verkäufe hin ausgerichtet?
  • Wo findet die Messe statt?
  • Was kostet ein Messestand?

Anhand dieser Fragen können Sie eine Checkliste erstellen und die für sich am besten geeigneten Messen finden.

Auffallen lohnt sich

Ebenfalls müssen Sie für erfolgreiche Messearbeit auffallen, sich von den Konkurrenten abheben. Verteilen Sie Gutscheine – das lockt bekanntlich Kunden an Ihren Stand. So kommen Sie ungezwungen ins Gespräch und können Ihre Produkte oder Leistungen vorstellen. Statten Sie Ihre Mitarbeiter auf der Messe mit einheitlicher Kleidung aus. Setzen Sie auf T-Shirts mit interessanten Sprüchen, die Lust auf mehr machen.

Achten Sie auch auf gut geschultes Personal am Messestand. Die Besucher sollten nicht erst an den Stand kommen müssen, sondern bereits unterwegs abgeholt werden.

Die Nachbearbeitung ist entscheidend

Von großer Bedeutung ist die Nachbearbeitung der Messe. Erstellen Sie Angebote kurzfristig und analysieren Sie, wie viele Besucher die Messe gebracht hat, wie viele Kontakte, Verkäufe und welche Kosten sie verursacht hat. Suchen Sie nach Verbesserungsmöglichkeiten für die nächste Messe.

in Anlehnung an: Starting Up, Juni/Juli/Aug 10, S. 33

Dieser Artikel ist Teil 4 von 4 der Serie

Nachdem wir Ihnen in den vergangenen Teilen unserer Serie zum Gründungszuschuss bereits gezeigt haben, wie hoch dieser ausfällt, wie lange er gewährt wird und welche Phasen es gibt, geht es heute um die dritte Voraussetzung für die Gewährung des Gründungszuschusses. Nachdem Sie noch Ihren Restanspruch auf Arbeitslosengeld I haben und auch hauptberuflich gründen werden, müssen Sie einen Businessplan anfertigen.

Warum muss der Businessplan sein?

Der Businessplan soll die voraussichtliche Tätigkeit Ihres Unternehmens darstellen und mit wichtigem Zahlenmaterial untermauern. Sie selbst werden mit der Erstellung des Businessplans gezwungen, sich ausführlich mit Ihrem Gründungsvorhaben auseinanderzusetzen. Das ist ein wichtiger Faktor, um die Ernsthaftigkeit des Gründungsvorhabens zu überprüfen. Anhand des dargestellten Zahlenmaterials will die Agentur für Arbeit prüfen, ob Ihre Geschäftsidee tragfähig ist, also Sie in absehbarer Zeit davon leben können. Verständlicherweise soll der Gründungszuschuss nur an Gründer gezahlt werden, die Aussicht auf Erfolg haben. Einen ersten Anhaltspunkt hierzu gibt der Businessplan.

Die fachkundigen Stellen

Da die Agentur für Arbeit sich darüber im Klaren ist, dass sie alleine die Tragfähigkeit eines Konzeptes nicht beurteilen kann, muss Ihr Businessplan zudem von einer fachkundigen Stelle überprüft worden sein. Das kann ein Steuer- oder Unternehmensberater, die IHK bzw. die Handelskammer oder auch eine Bank sein. Diese prüfen Ihren Businessplan und können Ihnen bereits im Vorfeld Auskunft über die Chancen auf Gewährung oder die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung geben.

Finanzierung muss stehen

Im Businessplan müssen Sie Aussagen zur Finanzierung treffen. Werden Rücklagen angegeben, müssen diese auch vorhanden sein. Kalkulieren Sie mit einem Bankkredit sollten Sie die Zusage bereits in Händen halten. Andernfalls kann der Gründungszuschuss nicht gewährt werden, da die Gründung nicht wie im Businessplan beschrieben erfolgen kann.

An dieser Stelle stellen wir Ihnen immer wieder die besten neuen Geschäftsideen vor. Dabei wollen wir uns heute mit ausländischen Geschäftsideen befassen, die oft mit wenig Kapital, aber viel Kreativität umgesetzt werden können. Sieben wichtige Ideen wollen wir Ihnen heute vorstellen.

1. Geld sparen bei Solaranlagen

Unternehmen sind Einkaufskooperationen längst bekannt. Sie erhalten durch den Zusammenschluss oft attraktive Rabatte. Doch Privatpersonen ist dies nicht möglich, zumindest war das bisher der Fall. Dave Llorens hat sich genau mit diesem Thema befasst und die Community One Block of the Grid ins Leben gerufen. Dabei können sich Käufer von Solaranlagen zusammenschließen. Dave Llorens fasst dann die Käufer aus einer bestimmten Region zusammen und verhandelt mit Herstellern und Installateuren über günstigere Preise. So können alle Beteiligten sparen und auch die Umwelt schützen. Neben dem Gründer ist auch ein Venture Capital Unternehmen von der Idee überzeugt und unterstützt das Projekt mit fünf Millionen US-Dollar. Mehr Infos zur Idee gibt es unter http://1bog.org.

2. Das fahrende Restaurant

Auch Travis Schmitz und Jason Freeman kamen auf eine ganz besondere Geschäftsidee. Sie eröffneten das erste „BUStaurant". Bisher gibt es in Los Angeles schon den Taco Truck, der mexikanisches Fast Food anbietet. Mit dem „BUStaurant" wollen die beiden Gründer mit auf den Zug aufspringen. Ein alter Doppeldecker-Linienbus wurde so umgebaut, dass im vorderen Bereich eine Theke integriert wurde, an der die Laufkundschaft bedient wird. Im hinteren Bereich baute man eine vollwertige Küche ein und wer möchte, kann das Essen direkt vor Ort im oberen Teil des Busses bei offenem Dach genießen. Mehr Infos zum „BUStaurant" gibt es unter http://worldfare.com.

3. Gastronomie zum Selbermachen

Ein Open Source Restaurant Konzept hat die Waag Society aus Holland kürzlich entwickelt. Es soll auf diversen Großveranstaltungen und anderen Events vorgestellt werden. Unter anderem ist die nächste Picnic-Konferenz als besonders wichtig einzustufen, um das Restaurant bekannter zu machen. Unter http://instructablerestaurant.com wird in neun einfachen Schritten erklärt, wie dieses Restaurant gebaut werden kann. Damit sollen auch weitere Gründer von dem vermutlich sehr erfolgreichen Konzept profitieren können. Für gastronomische Franchise-Geber könnte diese Geschäftsidee zur echten Gefahr werden, denn horrende Kosten für den Einstieg in das Franchise-System könnten dann nicht mehr durchgesetzt werden.

4. Handgefertigte Uhrenarmbänder

Lederarmbänder geben der Armbanduhr oft erst den letzten Schliff. Dabei hat sich Daniel Luczak mit dem Label DaLuca Straps auf handgearbeitete Lederarmbänder spezialisiert. Die Kundenwünsche werden dabei individuell berücksichtigt. Allerdings ist auch ein sehr hoher Arbeitsaufwand für die Anfertigung der Armbänder vonnöten, weshalb schnell Kosten von 200 Dollar und mehr auf die Käufer zukommen. Doch wenn die Luxusuhr alleine schon mehrere Tausend Euro gekostet hat, dürften diese Preise durchaus tragbar sein. Neben dem Ersatz verschlissener Armbänder kann durch die Lederarmbänder die eigene Uhr auch zum Unikat werden. Welche Möglichkeiten es für die Armbänder gibt, erfahren Sie unter www.dalucastraps.com.

5. Ekelfaktor nutzen

Eine sehr gewöhnungsbedürftige Geschäftsidee sorgt in Taiwan für Aufsehen: Das Modern-Toilet-Restaurant hat aber gerade mit der außergewöhnlichen Idee für reichlich Kundschaft gesorgt. In diesem Restaurant stehen keine Stühle bereit, sondern die Sitzgelegenheiten sind Kloschüsseln. Als Getränk steht Grüner Tee auf der Speisekarte, der in Urinbechern gereicht wird, die Hauptspeise, ein Toiletten-Eintopf, wird in Gefäßen serviert, die der Kloschüssel in ihrer Form nachempfunden sind. Auch das Dessert, ein Softeis, gibt es im Pissoir. Wenngleich sich diese Geschäftsidee, die sich unter www.moderntoilet.com.tw präsentiert, auf den ersten Blick sehr ekelerregend klingt, kommt sie bei Jugendlichen und Touristen äußerst gut an. Es wird sogar schon überlegt, ein Franchise-System daraus zu machen. Einfach essen gehen, will heute niemand mehr, die Menschen suchen nach dem besonderen Kick.

6. Küche mieten

Unter www.kitchenchicago.com wird ein weiteres Erfolgskonzept vorgestellt. Künftige Gastronomen, Bäcker und Co. können sich hier eine voll ausgestattete Küche stunden- oder tageweise mieten. Neben der Küche steht auch ein Raum zur Verfügung, in dem die Speisen serviert und verzehrt werden können. Außerdem werden Experten eingeladen, die künftigen Restaurantbesitzern vermitteln, wie sie ein Restaurant erfolgreich führen können. Dabei eignet sich die Idee ideal für alle Gastronomen, die erst einmal austesten wollen, was geht. Die Küche kann sieben Tage die Woche und 24 Stunden am Tag angemietet werden. Die Kosten richten sich danach, wie häufig die Räumlichkeiten gebucht wurden.

7. Viele Produkte, ein Preis

Auch die Plattform www.fiverr.com ist ein überaus erfolgreiches Konzept aus den USA. Dort können Verkäufer alle nur erdenklichen Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Allerdings nur dann, wenn sie fünf Dollar kosten. Alle Produkte zu einem Preis anzubieten scheint ein Mix aus den Angeboten von woot.com zu sein, bei denen täglich nur ein Produkt verkauft wird, und den Angeboten der 1-Dollar-Shops, in denen alle Artikel nur einen Dollar kosten. Dadurch wird ein besonders einfaches und übersichtliches Prinzip im Shop von fiverr.com geboten.

in Anlehnung an: Starting Up, Juni/Juli/Aug 10, S. 34 - 39

Gerade in den alltäglichen Abläufen können Unternehmen auf umfangreiche Checklisten und Arbeitsanweisungen zurückgreifen, die den einzelnen Mitarbeitern genau zeigen, wie sie in welcher Situation vorzugehen haben. Es kommt aber auch immer wieder zu Anfragen oder Aufgaben, für die kleine klaren Vorgehensweisen definiert wurden. Dabei können Ticket-Systeme und Wiki-Software hilfreich sein. Wie das geht, zeigen wir Ihnen hier:

Das Ticket-System

Kommt es zu einer Anfrage durch einen Kunden, bei der die weitere Vorgehensweise nicht ganz klar ist, wird ein Servicemitarbeiter diese Anfrage aufnehmen und ein Ticket erstellen. Dabei stehen oftmals wichtige Checklisten bereits zur Verfügung, andernfalls muss improvisiert werden. Anschließend wird das Ticket auf einen bestimmten Status gesetzt, wie „in Bearbeitung" oder „zu erledigen" und einem Mitarbeiter oder einer Abteilung zugewiesen.

Diese werden per E-Mail über das neue Ticket informiert und können oftmals über eine Web-Oberfläche alle Informationen, die bereits erfasst sind, einsehen. Das Ticket kann entsprechend bearbeitet werden und abschließend wird es auf „geschlossen" gesetzt, wenn dem Kunden die Lösung präsentiert wurde und dieser evtl. noch einen Auftrag ausgelöst hat.

Die Wiki-Software

Nachdem die Bearbeitung eines Tickets abgeschlossen wurde, kann die Wiki-Software genutzt werden. Sie dient somit der Nachbearbeitung. Mitarbeiter können webbasierte Seiten in dieser Software erstellen und über Zugriffsrechteverwaltungen lassen sich auch bestimmte Mitarbeiter auswählen, die Zugriff auf die Seiten erhalten.

Anhand des Vorgehens bei dem vorliegenden Ticket kann nun überlegt werden, ob sich dieses Vorgehen auch auf ähnliche Fälle anwenden ließe. Dementsprechend können Arbeitsanweisungen oder Checklisten erstellt werden. Die Struktur der Abläufe wird so verbessert und je besser die Mitarbeiter wissen, wie sie in einem bestimmten Fall reagieren müssen, umso effizienter lässt sich die Kundenanfrage bearbeiten.

Ebenso besteht die Möglichkeit, entsprechende Checklisten auf der Firmenhomepage zu veröffentlichen. Kunden können so viele Probleme selbst lösen, zumindest aber dazu beitragen, alle wichtigen Informationen zu einer Anfrage zu liefern, damit diese schneller bearbeitet werden kann. Die Servicequalität und die Zufriedenheit der Kunden werden damit gesteigert.
 

Das Versprechen von Microsoft, dass die Handhabung von Excel 2007 gegenüber 2003 leichter fallen soll, ist von vielen nicht so empfunden worden.

Neue Benutzeroberfläche

Die Benutzeroberfläche ist bei Excel 2007 neu gegliedert worden und soll laut Hersteller vereinfacht worden sein. Leider empfindet dies aber ein Großteil der Nutzer ganz anders. Zwar sind die Registerkarten erweitert worden, man sieht viele Befehle gleich auf den ersten Blick, dennoch sind andere Zusammenfassungen vorgenommen worden, was die Bedienung an und für sich schon wieder um einiges erschwert.

Verbesserungen

Die größeren Obergrenzen von Zeilen und Spalten sind durchaus ein positiver Effekt der neuen Version. Bis zu eine Millionen Zeilen und 16.000 Spalten können im neuen Excel 2007 angelegt werden. Konnte man bisher nur auf circa 4000 Formatierungstypen zurückgreifen, können Sie nun unendlich viele Formatierungen in einem Arbeitsblatt speichern. Das neue Excel soll angeblich auch schneller sein, was einige User aber anzweifeln und diesem Punkt nicht so ganz zustimmen möchten. Das gleiche gilt auch für die Unterstützung der Farbe, die verfeinert sein sollte, aber auch hier zweifeln viele User, ob dies wirklich der Fall ist, da es kaum auffällt.

Allgemeine Meinung

Von vielen ist Excel 2007 nur widerwillig angenommen worden und einige versuchen sogar, diese Version zu umgehen und warten lieber auf die Version 2010, da diese noch mehr Neuerungen bringen soll, die das effektive Arbeiten mit Excel erleichtert. Sicher wurde vieles verändert, aber vieles ist einfach nur in ein neues Gewand gepackt worden, ihm wurde ein anderer Name zugeteilt oder ähnliches. Das meist gehörte Resümee ist „Never change a running system!" – Warum sollte etwas geändert werden, das gut läuft? Aber genau das hat ist bei Excel 2007 geschehen – ein System, das von allen verstanden wurde, wurde von Grund auf verändert, aber ohne einen tatsächlichen Mehrwert zu bieten.

Viele Experten sind sich auch einig darüber, dass sich Microsoft mit dieser kaum verbesserten Version für den Endverbraucher ein Eigentor geschossen hat. Es bleibt abzuwarten, was uns Excel 2010 bringen wird und ob dort die Versprechen besser umgesetzt werden als in dieser Version.
 

Dieser Artikel ist Teil 11 von 11 der Serie

Die Zahlungsabwicklung im Netz soll sicher und einfach sein. Das haben wir bereits erkannt. Dafür werden auch neue Zahlungsarten angewandt, die nahezu vollständig via Internet ablaufen. Bekannt sind beispielsweise die Anbieter PayPal, Moneybookers, ClickandBuy, sofortüberweisung.de, iClear und viele weitere.

Bezahlen über E-Mail

PayPal und Moneybookers arbeiten auf eine recht ähnliche Art und Weise. So werden Beträge an eine E-Mail-Adresse verschickt und von einer solchen empfangen. Auch das Anfordern von Zahlungen von E-Mail-Adressen ist möglich. Der Vorteil besteht darin, dass die persönlichen Bankdaten dem Onlinehändler nicht bekannt gegeben werden. Auch erfolgt die Gutschrift beim Händler binnen Sekunden, sodass die Waren entsprechend schnell ausgeliefert werden können.

Während PayPal lediglich den Empfänger des Geldes etwas kostet, sieht es allerdings bei Moneybookers etwas anders aus. Hier fallen saftige Gebühren an: 1,9 Prozent des Betrages werden beim Aufladen des zugrunde liegenden Kontos fällig, für den Zahlungsempfänger hingegen werden keine Gebühren fällig.

Ein weiterer Dienstleister dieser Art ist Wirecard. Allerdings sind die Kosten hier ebenfalls sehr hoch. Pro Überweisung fallen Kosten in Höhe von einem Euro an, bei Lastschriften sind es 1,99 Prozent des Betrages und bei Kreditkartenzahlungen sogar drei Prozent. Außerdem werden für jede getätigte Transaktion 0,50 Euro fällig. Vorteil bei diesen Zahlungsmethoden: Auch Zahlungen vom und ins Ausland werden binnen kürzester Zeit und sehr kostengünstig abgewickelt.

Bezahlen von Kleinstbeträgen

Beim Bezahlen von Kleinstbeträgen hat sich das System von Firstgate, bekannter unter dem Namen ClickandBuy, am besten etabliert. Abgerechnet werden können Micropayments von 0,10 Euro bis zehn Euro. Dieses Bezahlverfahren kommt vor allem für kostenpflichtige Online-Inhalte in Frage.

Der Kunde muss sich lediglich einmal bei ClickandBuy anmelden, seine Bankverbindung oder Kreditkartendaten hinterlassen und fertig. Sobald er einen Artikel lesen will, der nur gegen Zahlung einer Gebühr einsehbar ist, kann er diese mit ClickandBuy bezahlen. Der Zahlungsanbieter sammelt diese kleinen Beträge und zieht sie einmal monatlich vom Konto bzw. der Kreditkarte ab.

Quellen: http://www.customweb.ch

Dieser Artikel ist Teil 2 von 5 der Serie

Die Installation von Lexware faktura+auftrag geht einfach und schnell vonstatten. Sobald die Software gestartet ist, kann die Software entweder mit einem Testmandanten genauer unter die Lupe genommen werden oder mit dem Eingeben der Firmendaten begonnen werden. Der erste Blick in der Software gilt der Startseite. Von hier aus lassen sich zentral die wichtigsten Teilbereiche der Software aufrufen. Sie kann außerdem noch nach Bedarf mit weiteren zentralen Funktionen ergänzt werden, sofern gewünscht. Es können mehrere Funktionen parallel ausgeführt werden, zwischen denen dann problemlos schnell hin- und hergeschalten werden kann. Obwohl die Software nahezu unzählig viele Funktionen bietet, ist sie überraschend übersichtlich.

Das wichtigste Menü ist natürlich die Auftragsverwaltung. Über dieses Menü können direkt alle möglichen Auftragsarten abgewickelt werden wie Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen, Sammel- und Abschlagsrechnungen und Bestellungen. Die zur Verfügung gestellten Listen können individualisiert werden und durch gewünschte Felder erweitert werden. Auch das Filtern und Sortieren ist bequem möglich.

Vorteile

  • Die Software hat einen riesigen Funktionsumfang. Neben der normalen Auftragsverwaltung ist natürlich auch die Verwaltung der Stammdaten für Artikel, Kunden und Lieferanten möglich. Die Berichtszentrale ermöglicht den Druck vieler Statistiken und Listen.
  • Es ist eine vollwertige Anbindung an MS Office vorhanden.
  • faktura+auftrag kann bei einer Expansion des Unternehmens problemlos mit anderen Lexware Produkten wie im Baukasten-System erweitert werden.

Nachteile

  • Da die Software sehr umfangreich ist, kann es für Einsteiger schwierig sein, sich einzuarbeiten. Wer ein einfaches System sucht, bei dem er sich innerhalb weniger Minuten einigermaßen zurechtfindet, ist mit Lexware faktura+auftrag wahrscheinlich nicht so gut bedient.
  • Der Service kann recht penetrant werden, da mindestens einmal im Jahr unaufgefordert ziemlich teure Updates zugesandt werden und auch ständig Werbung für Schulungen und ähnliches ins Haus flattert.
  • Ein wirkliches Mahnwesen ist nicht enthalten. Dieses ist Teil der Buchführungssoftware von Lexware.

Fazit

Wir finden: Lexware faktura+auftrag ist eine hervorragende Software, die nahezu alle Funktionen bietet, die das Unternehmerherz begehrt. Vor der Anschaffung sollten Sie sich allerdings darüber im Klaren sein, dass die Fülle an Möglichkeiten manchmal auch undurchsichtig sein kann und der Überblick etwas leidet. Dennoch handelt es sich dabei um ein absolut empfehlenswertes Produkt, das ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis bietet. Es ist das perfekte Instrument für Kleinunternehmer mit gesteigerten Anforderungen und mittlere Unternehmen.
 

Dieser Artikel ist Teil 3 von 4 der Serie

Wie wir bereits in den letzten Teilen unserer kleinen Serie zum Gründungszuschuss erfahren haben, gibt es bestimmte Voraussetzungen für dessen Gewährung. Eine davon ist ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I, über den wir im letzten Artikel berichtet haben. Heute soll es darum gehen, dass Sie den Gründungszuschuss nur dann erhalten können, wenn Sie hauptberuflich gründen.

Wann liegt eine hauptberufliche Neugründung vor?

Eine hauptberufliche Neugründung schließt eine vorher nebenberuflich ausgeübte Tätigkeit nicht aus. Sie können also schon vor der eigentlichen Gründung nebenberuflich selbstständig sein und bis zu 165 Euro zum Arbeitslosengeld I hinzuverdienen. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie in diesem Fall nicht mehr als 14,9 Wochenstunden arbeiten. Ab einer Arbeitszeit von 15 Wochenstunden gelten Sie nämlich nicht mehr als arbeitslos und erhalten keinen Anspruch auf Gründungszuschuss mehr.

Ebenfalls liegt eine hauptberufliche Neugründung dann nicht vor, wenn Sie bereits vor der Arbeitslosigkeit selbstständig waren und aus den Einnahmen Ihren Lebensunterhalt bestreiten konnten.

Nebenberufliche Tätigkeiten schließen den Gründungszuschuss nicht aus

Wichtig für den Gründungszuschuss: Neben Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit können Sie eine nebenberufliche, nichtselbstständige Tätigkeit in geringem Umfang ausüben. So wird beispielsweise ein 400-Euro-Job von den Arbeitsagenturen in der Regel anerkannt. Erzielen Sie höhere Einnahmen, etwa durch mehrere Nebentätigkeiten, können diese allerdings häufig zur Ablehnung des Gründungszuschusses führen. Das kann auch nachträglich passieren.

Stichtag beachten

Beachten Sie außerdem den Stichtag, an dem Sie gründen. Ab diesem Tag sind Sie nicht mehr arbeitslos und müssen sich selbst versichern. Sie erhalten kein Arbeitslosengeld I mehr, der Gründungszuschuss wird allerdings nahtlos weitergezahlt, wenn Sie den Antrag rechtzeitig gestellt haben.

Lesen Sie im nächsten Teil mehr zur dritten Voraussetzung für den Gründungszuschuss, dem Businessplan.
 

Autoresponder gehören heute in jedem Unternehmen zum guten Ton. Am bekanntesten ist die Abwesenheitsnotiz, die bei eingehenden E-Mails während des Urlaubs automatisch erfolgt. Aber auch Onlineshops nutzen Autoresponder, beispielsweise um ihren Kunden eine Danke-Seite für die Bestellung anzuzeigen. Sie sollten jedoch beachten, dass solche Autoresponder zwar vielfach nett gemeint sind, oft aber ihren Zweck verfehlen und Kunden sogar verärgern können. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Stolpersteine und wie Sie diese erfolgreich umgehen können.

Die Danke-Seite richtig nutzen

Die Danke-Seite wird regelmäßig nach einer Bestellung im Onlineshop angezeigt. Sie listet die bestellten Produkte und deren Preise noch einmal genau auf. Die meisten Kunden werden dieser Seite viel Aufmerksamkeit schenken, nutzen Sie diese für sich.

Machen Sie Ihre Kunden darauf aufmerksam, wie das weitere Vorgehen bezüglich des Anliegens aussieht und welche Termine für die Auslieferung oder die Erstellung des Angebotes vorgesehen sind. Geben Sie ebenfalls Kontaktinformationen bekannt, sollten beim Kunden Rückfragen auftreten. Bieten Sie außerdem eine Druckfunktion an, damit sich der Kunde seine Anfrage oder Bestellung ausdrucken kann.

4 Tipps für richtige E-Mail-Autoresponder

Bei dem Autoresponder per E-Mail gibt es ebenfalls einige Punkte zu beachten. Diese sollten Sie in jedem Fall umsetzen, um Ihre Kunden nicht zu verärgern.

Kontaktinformationen

Geben Sie alle relevanten Kontaktinformationen an. Dazu zählen neben E-Mail-Adressen auch Telefonnummern und Ansprechpartner.

Betreffzeile

In der Betreffzeile sollten Sie Bezug auf die Anfrage oder Bestellung Ihres Kunden nehmen. Das erleichtert ihm die Zuordnung.

Statusmeldung

Geben Sie eine Statusmeldung zur Bestellung oder Anfrage mit, also bis wann mit der Bearbeitung zu rechnen ist.

Abwesenheitsnotizen

Geben Sie bekannt, wann die Anfrage bearbeitet wird, wie lange Sie abwesend sind oder wie die Kunden Sie telefonisch erreichen können. Haben Sie eine Vertretung, geben Sie deren Kontaktinformationen an und ob die Anfrage automatisch von ihr bearbeitet wird oder neu formuliert werden soll.

Mit diesen einfachen Mitteln können Sie Autoresponder und Danke-Seiten nutzen, um Ihre Kunden enger an sich zu binden und deren Zufriedenheit zu erhöhen. Vermeiden Sie aber inhaltslose Aussagen, wie „Ihre Anfrage wird bearbeitet" ohne zeitlichen Bezug.
 

Schon bei der Anmeldung zur Messe müssen Sie einige Punkte beachten. Informieren Sie sich im Voraus, bis wann die Anmeldung erfolgt sein muss und welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Bedenken Sie, dass Sie durch eine frühzeitige Anmeldung bei einigen Messen auch noch Einfluss auf Ihren Standort haben.

Sie sollten sich für Ihren Messestand, sofern möglich, einen Platz wählen, an dem die Besucher auf jeden Fall vorbei kommen. Ideal wäre ein Messestand direkt am Eingang, so werden alle Besucher der Messe automatisch auch bei Ihnen vorbei kommen. Dadurch steigen Ihre Chancen automatisch.

Wer mit wem?

Achten Sie ebenfalls darauf, welche Aussteller in direkter Umgebung Ihres Messestandes vertreten sein werden. Schlecht wäre es beispielsweise, wenn Sie mit einem direkten Konkurrenten, der die gleichen Produkte wie Sie anbietet, unmittelbar nebeneinander platziert würden. Sinnvoller ist es, wenn in unmittelbarer Umgebung Aussteller zu finden sind, die ergänzende Produkte zu Ihren anbieten.

Dann können nicht nur Kunden einen deutlichen Mehrwert erhalten, Sie selbst haben so auch die Chance, Gespräche zu führen und Kooperationen anzubahnen. Durch zusätzliche, ergänzende Angebote an Ihre Kunden können Sie für diese den Mehrwert steigern.

Frühe Anmeldung und Rabatte?

Rabatte werden Sie für eine frühzeitige Messeanmeldung in der Regel nicht erhalten. Dennoch lohnt sich die frühzeitige Anmeldung alleine aufgrund der oben aufgeführten Punkte. Sie sollten dabei stets bedenken: Je früher Sie sich für die Messe entscheiden, desto mehr Zeit bleibt Ihnen, diese auch gut vorzubereiten. Schließlich muss der Messestand entwickelt werden und auch die Produkte, die Sie vorstellen wollen, sollten sorgfältig ausgewählt werden.
 

Netzwerken ist heute im beruflichen Leben unverzichtbar geworden. Social Networking heißt das Ganze neudeutsch, aber es ist nicht erst seit gestern für mehr Erfolg im Unternehmen notwendig. Vielmehr gibt es das Netzwerken an sich schon seit Langem, man denke an Organisationen wie die Rotarier, den Lions Club und viele mehr.

Auch im multimedialen Zeitalter sieht es nicht anders aus, es besteht lediglich ein Unterschied in der ersten Kontaktaufnahme. So werden die Kontakte heute über soziale Netzwerke, wie Xing, LinkedIn, Facebook, SchülerVZ oder StudiVZ, geknüpft.

Kontakte richtig aufbauen und pflegen – so geht's

Oberstes Ziel dieser sozialen Netzwerke ist es, ein eigenes Kontaktnetzwerk mit Gleichgesinnten aufzubauen, in dem man sich gegenseitig hilft oder welches für den Vertrieb genutzt werden kann. Ein gutes Netzwerk bedeutet auch Werbung, denn eine Weiterempfehlung ist wertvoll. Das funktioniert aber nur, wenn Sie sich an bestimmte Grundregeln bei der täglichen Kontaktpflege halten. Die wichtigsten sechs Regeln wollen wir Ihnen im Folgenden zeigen:

Profile müssen gepflegt werden

Profile, die im Web angelegt werden, dürfen nicht zu allgemein gehalten sein. Verwenden Sie möglichst viele Informationen, die allerdings nicht zu detailliert werden sollten. So kann sich Ihr Gegenüber einen guten Eindruck von Ihnen verschaffen. Aktualisieren Sie Ihr Profil ebenfalls in regelmäßigen Abständen. Lange Texte, allgemeine Aussagen und Floskeln sollten Sie aber vermeiden.

Verwenden Sie Suchbegriffe

Fast jedes soziale Netzwerk bietet die Möglichkeit, unter „Ich suche" und „Ich biete" anzugeben, was man sich von der Mitgliedschaft erhofft. Nutzen Sie diese Chance, aber suchen Sie nicht einfach nach Aufträgen. Das ist zu allgemein, gehen Sie mehr ins Detail, bilden Sie aber keine langen Sätze, sondern kurze, prägnante Schlüsselwörter.

Beteiligen Sie sich aktiv

Die aktive Beteiligung an verschiedenen Gruppen, Diskussionsforen und vielem mehr ist eine der Grundlagen für professionelles und erfolgreiches Social Networking. Hierbei geht es darum, die eigene Präsenz  und sich als Fachmann auf seinem eigenen Gebiet zu zeigen. Verlieren Sie sich vor lauter Aktivität aber nicht im Web, sondern planen Sie eine halbe Stunde täglich für die Kontaktpflege und die aktive Beteiligung ein.

Qualität statt Quantität

Viele Unternehmer setzen immer noch auf möglichst zahlreiche Kontakte. Das ist der falsche Weg, wissen Experten. Besser ist es, sich ein kleines Netzwerk aufzubauen. Je mehr Kontakte man hat, desto schwieriger wird es, sich regelmäßig mit diesen auszutauschen oder sich gar einmal persönlich zu treffen.

Ein Netzwerk reicht nicht

Die Social Networking Portale sind sehr unterschiedlich aufgebaut. Bei Xing können Sie jedes Mitglied ansprechen, bei LinkedIn wird dies erst nach Freigabe des Empfängers möglich. Deshalb sollten Sie mehrere Netzwerke nutzen, da alle ihre Vor-, aber auch Nachteile haben.

Persönlicher Kontakt ist entscheidend

Setzen Sie ebenfalls auf persönliche Kontakte, telefonieren oder treffen Sie sich mit den Mitgliedern Ihres Netzwerks. Letztendlich werden Geschäfte noch immer zwischen Menschen abgewickelt, im persönlichen Gespräch.

in Anlehnung an: Pro Firma, März 2010, S. 24-32

Wenn Sie innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte abwickeln oder steuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferungen durchführen, sind Sie verpflichtet, eine so genannte Zusammenfassende Meldung abzugeben. Diese muss spätestens bis zum zehnten Tag nach einem Kalendervierteljahr eingereicht worden sein. Die Erklärung muss an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) am Dienstsitz Saarlouis gerichtet werden. Kleinunternehmer sind von dieser Regelung ausgenommen, da sie ohnehin keine Umsatzsteuer ausgewiesen hätten.

Wie hat die Meldung zu erfolgen?

§ 18a Abs. 1 Satz 1 UStG bestimmt, dass die Zusammenfassende Meldung auf dem elektronischen Weg abgegeben werden muss. Dies hat gemäß der Steuerdaten-Übermittlungs-Verordnung StDÜV zu erfolgen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die Zusammenfassende Meldung abgegeben werden kann. Dies hängt davon ab, ob mit einer Buchhaltungssoftware gearbeitet wird oder nicht. Wenn die Buchhaltungssoftware das XML-Datenformat unterstützt, kann die Meldung über den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung abgegeben werden. Wenn sie das CSV-Datenformat unterstützt, kommt das Elster Online Portal in Frage. Wenn nur ein anderes Datenformat möglich ist, muss die Schnittstelle manuell programmiert werden. Die Übermittlung erfolgt dann über das BZSt Online Portal.

Zusammenfassende Meldung über XML

In diesem Fall wird die Meldung automatisch über die Buchhaltungssoftware angemeldet. Zur genauen Vorgehensweise sollten Sie daher am besten die Anleitung Ihrer Buchhaltungssoftware überprüfen.

Zusammenfassende Meldung über das Elster Online Portal

Sie müssen sich zunächst für das Elster Online Portal registrieren. Wenn Sie dabei Hilfe benötigen, können Sie sich in unserem Artikel zur Anmeldung informieren, wie das im Detail funktioniert. Loggen Sie sich anschließend in Ihren Account am Elster Online Portal an. Rufen Sie im Menü den Bereich „Formulare“ auf. Hier finden Sie den Punkt „Umsatzsteuer“, dem auch die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung zugeordnet ist.

Nun geht es auch schon mit der Erfassung der entsprechenden Daten in Ihrem Profil los. Sie werden zunächst aufgefordert, Ihre Umsatzsteuer-ID-Nr. einzugeben, sofern Sie diese nicht in Ihrem Benutzerkonto hinterlegt haben. Anschließend geben Sie den Meldezeitraum an. Die Zusammenfassende Meldung wird gewöhnlich für drei Monate gesammelt abgegeben. Daher können Sie hier nur das Jahr und das entsprechende Quartal auswählen. Klicken Sie anschließend auf „Weiter“. Sie können nun die nächste Seite aufrufen, auf der Sie Angaben zu Ihrem Unternehmen machen können. Gefordert sind Ihr Name oder der Ihres Unternehmens, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer.

Die letzte Seite des Meldevorgangs beschäftigt sich nun mit den zu meldenden Beträgen. Sie müssen für jeden Kunden den Gesamtbetrag für das Quartal eingeben. Hierfür benötigen Sie die USt-IDNr des Kunden. Wenn Sie mehrere Kunden beliefert haben, können Sie beliebig viele weitere Zeilen einfügen. Wenn alle Daten eingegeben sind, können Sie die Meldung absenden.

Zusammenfassende Meldung über den Formularserver des BZSt

Wenn Sie sich nicht in das komplizierte Elster Online Portal einarbeiten möchten, können Sie die Zusammenfassende Meldung auch über den Formularserver des BZSt abgeben. Das entsprechende Formular finden Sie unter https://www.formulare-bfinv.de. Die einzugebenden Daten sind dieselben wie beim Elster Online Portal, allerdings werden sie direkt in ein PDF-Formular eingetippt. Hilfe beim Ausfüllen des Formulars erhalten Sie in der Anleitung, die der BZSt zur Verfügung stellt.

Wenn die Meldung über den Formularserver des BZSt eingereicht werden soll, muss zunächst eine Teilnehmernummer beantragt werden. Ein Link im Formular führt direkt zum Antrag für die Teilnehmernummer. Der ist schnell ausgefüllt und wird auf dem Postweg an das BZSt gesandt. Wenn Sie alle Daten inklusive Ihrer Teilnehmernummer richtig ausgefüllt haben, können Sie über einen Klick auf das Dateiordner-Symbol in der Leiste ganz oben den Upload über den Formularserver starten.

Wenn Sie keine Teilnehmernummer besitzen, können Sie das Formular dennoch ausfüllen. Einen Ausdruck starten Sie durch das Druckersymbol in der Leiste ganz oben. Es wird ein PDF aus dem ausgefüllten Formular erzeugt, das dann ausgedruckt werden kann. Dieses ausgedruckte Formular senden Sie anschließend an die angegebene Adresse (Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis).

Weiterführende Informationen zur Zusammenfassenden Meldung finden Sie beim BZSt.

Beschwerden von Kunden sind sicherlich alles andere als wünschenswert. Dennoch sollten Sie den Reklamationen Ihrer Kunden viel Bedeutung beimessen. Als Faustregel gilt: Kunden, die sich beschweren, geben Ihnen noch eine Chance. Kunden, die sich nicht beschweren, wandern oft für immer zur Konkurrenz ab. Deshalb sollten Sie Kunden immer ernsthaftes Interesse entgegenbringen, auch wenn niemand gerne Beschwerden entgegennimmt.

Beschwerden einfach machen

Bieten Sie Ihren Kunden möglichst viele und vor allem einfache Mittel und Wege, ihre Beschwerden vorzubringen. Zwar steigern Sie dadurch die Quote der Reklamationen, doch können Sie nur so die Kunden davon überzeugen, dass ihre Interessen im Vordergrund stehen.

Ebenfalls ist eine Beschwerdezufriedenheit bei Kunden wünschenswert. Wird eine Beschwerde vorgebracht, sollte schnellstmöglich eine Lösung für das Problem angestrebt werden. Ebenfalls sollten Sie versuchen, auf eine sachliche Gesprächsebene zu gelangen, nachdem der Kunde sich abreagiert hat.

Beschwerden zügig beantworten

Nicht alle Reklamationen und Beschwerden lassen sich sofort klären. Sollten Sie etwas Zeit zur internen Klärung benötigen, setzen Sie einen festen Zeitrahmen, den Sie dem Kunden mitteilen. Halten Sie sich an diesen und antworten Sie stets höflich. Achten Sie bei schriftlichen Antworten auf korrekte Rechtschreibung und Grammatik. Insbesondere der Kundenname muss richtig geschrieben sein, sonst sorgt das nur für Unmut auf der anderen Seite.

Ebenso wichtig ist, dass Sie die Kenntnisse, die Sie aus den Beschwerden erlangen, richtig nutzen. Sie können Herstellungsverfahren optimieren oder Kommunikationsstrategien im Unternehmen verbessern. Diese wertvollen Daten kann Ihnen keine Marktforschungsstudie geben.

in Anlehnung an: Starting Up, Mär/Apr/Mai 10, S. 40

Gerade Gründer und Kleinunternehmer entscheiden sich zu Beginn ihrer selbstständigen Tätigkeit oft für die falschen Mitarbeiter. Das macht sich jedoch recht zügig bemerkbar, wenn die Mitarbeiter beispielsweise nur Dienst nach Vorschrift machen oder einfach die Arbeitsleistung zu wünschen übrig lässt. Die Gründe für die fehlerhafte Einstellung der Mitarbeiter sind ebenso vielfältig wie diejenigen, einer falschen Personalentscheidung vorzubeugen.

Diese Gründe führen zu fehlerhaften Personalentscheidungen

Viele Jungunternehmer werden alle anfallenden Aufgaben im Unternehmen zunächst selbst übernehmen. Das beginnt bei der Kundensuche, geht über die Auftragsabwicklung, die Herstellung von Produkten bis hin zur Buchhaltung und den Verwaltungsaufgaben. Früher oder später wird ihnen diese Vielzahl von Aufgaben jedoch über den Kopf wachsen und dann wird begonnen, nach Mitarbeitern zu suchen.

Fehler: Die Zeitfalle

Dabei begeht man den ersten Fehler schon dann, wenn man erst nach Mitarbeitern sucht, wenn man dringend Unterstützung benötigt. Die Personalsuche ist eine stete Aufgabe, die Sie ständig in Ihren Arbeitsalltag einplanen sollten. Wer sich nur drei oder vier Bewerber ansieht, hat gute Chancen, den Falschen einzustellen.

Fehler: Die ungeliebten Aufgaben abgeben

Der zweite Fehler besteht darin, dass Sie meist versuchen, ungeliebte Aufgaben an den Mitarbeiter abzugeben. Schon im Vorstellungsgespräch werden Sie erklären, welche Aufgaben der Mitarbeiter übernehmen soll –
haben Sie jedoch selbst eine negative Einstellung zu diesen Aufgaben, merkt das auch Ihr Gegenüber. Seine Arbeitsleistung wird folglich schnell herabgesetzt.

Fehler: Die Einstellung

Grundsätzlich können Sie potenzielle Mitarbeiter in zwei Gruppen unterscheiden: diejenigen, die eine Aufgabe suchen und diejenigen, die einen Arbeitsplatz suchen. Erstere werden motiviert ans Werk gehen, sie haben ihr Ziel mit dem Arbeitsplatz noch lange nicht erreicht, sondern es lediglich konkretisiert. Letztere haben ihr Ziel mit dem Arbeitsvertrag erreicht und die Leistungen werden nachlassen.

Das sollten Sie bei der Mitarbeitersuche beachten

Damit Sie sich von Anfang an für die richtigen Mitarbeiter entscheiden können, sollten Sie deren Aufgaben klar benennen können. Spielen Sie sie nicht herunter, erkennen Sie die Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die Arbeit, die Ihnen Mitarbeiter abnehmen, an. Das muss nicht immer finanziell geschehen, ein Lob ist vielen Mitarbeitern mehr wert als ein Plus auf dem Lohnzettel.

Wählen Sie Ihre Mitarbeiter nicht nur nach Sympathie und Zeugnissen aus, lassen Sie sie auch Probe arbeiten, um zu sehen, wie sie sich ins Team integrieren. Hinterfragen Sie die Einstellung Ihrer Mitarbeiter.

Dieser Artikel ist Teil 10 von 11 der Serie

Im letzten Teil unserer kleinen Serie über die Zahlungsarten im Netz befassen wir uns mit der elektronischen Geldbörse. Sie eignet sich für Micropayments gleichermaßen wie für Macropayments. Dabei wird diese Variante des E-Payments dem Pre-Paid-Verfahren zugeordnet.

Ablauf bei der Zahlung mit der elektronischen Geldbörse

Die elektronische Geldbörse wird auch als Wallet bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Software, in der man Geldmünzen aufbewahrt. Diese werden von Banken oder Dienstleistern herausgegeben und mit einer Seriennummer gekennzeichnet. Dabei hat jede Geldmünze in der Software einen realen Gegenwert.

Um neue Münzen zu erhalten, müssen diese also erst einmal gekauft und bezahlt werden. Wird mit den Münzen eine Rechnung bezahlt, so wird das Geld dem Verkäufer auf elektronischem Wege sofort gutgeschrieben.

Vor- und Nachteile bei der elektronischen Geldbörse

Das elektronische Geld hat im Grunde genommen dieselben Eigenschaften, wie es auch beim realen Geld der Fall ist. Der einzige Unterschied besteht darin, dass es anonym ist, was vielen Kunden wichtig ist. Sollte das elektronische Geld einmal unbefugten Dritten in die Hände gelangen, ist es durch die Seriennummer und die digitale Signatur des Herausgebers eindeutig zuordenbar.

Sollte es zu einem Rechnerabsturz kommen, kann das elektronische Geld aber auch verloren gehen. Deshalb sollte stets darauf geachtet werden, dass die Geldbörse gut gesichert wird.

Quelle: e-facts Nr. 13, Februar 2006

Dieser Artikel ist Teil 1 von 5 der Serie

Die meisten Selbständigen befinden sich regelmäßig in der schönen Situation, Rechnungen schreiben zu dürfen. Wer nur zwei oder drei große Kunden hat, wird kein Problem damit haben, hier den Überblick zu behalten. Je mehr Einzelkunden jedoch im Laufe der Zeit hinzukommen, desto größer wird der Aufwand für die Verwaltung der Rechnungen.

Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, an dem eine notdürftig mit Word oder Excel erstellte Rechnung nicht mehr ausreicht. Ist es Ihnen auch schon einmal passiert, dass Sie unbezahlte Rechnungen übersehen haben, weil Sie Ihre offenen Posten nicht regelmäßig überprüfen und kein anständiges Mahnwesen etabliert haben? Kommt es vielleicht auch öfters vor, dass Sie mit leichten Kopfschmerzen an Ihre Büroarbeit denken? Dann ist es auch für Sie Zeit geworden, sich ernsthaft Gedanken über eine professionelle Fakturierungssoftware zu machen.

Was eine Auftragsverwaltung kann (und was sie nicht kann)

Nun, diese Frage ist natürlich leicht beantwortet: Sie kann Rechnungen schreiben. Wie unterschiedlich jedoch der Funktionsumfang der verschiedenen Softwareprodukte sein kann, werden wir später im direkten Vergleich auch noch sehen. Die meisten Softwareprodukte bieten eine Vielzahl weiterer Funktionsbereiche, zum Beispiel:

  • Verwaltung von Bestellungen
  • Erstellen von Angeboten, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen, Rechnungen und Gutschriften
  • Stammdatenpflege für Kunden, Lieferanten und Artikel
  • Mahnwesen
  • Berichtswesen

Eine reine Auftragsverwaltung ist allerdings gewöhnlich nicht in der Lage, eine vollständige Buchführung zu leisten. Manche Produkte verfügen über ein Modul, mit dem eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt werden kann. Für so manchen Kleinunternehmer kann dies bereits eine Komplettlösung darstellen. Allerdings können damit keine Bilanzen oder Umsatzsteuervoranmeldungen erstellt werden.

Welchen Funktionsumfang Sie benötigen, kann Ihnen niemand beantworten. Dies hängt von mehreren Kriterien ab. Eine Rolle spielt beispielsweise die Frage, wie viele Kunden vorhanden sind oder angestrebt werden. Auch die Komplexität der Rechnungen ist wichtig. Und natürlich auch die Unternehmensform/-größe sollte einbezogen werden.

Die Preise unserer Anbieter im Test

Unsere folgende Tabelle zeigt Ihnen, welche Kosten Sie für die verschiedenen Softwareprodukte einplanen müssen:

Hersteller

Lexware

WISO

Billomat

Produkt

faktura+auftrag 2010

Mein Büro 2010 Standard

Tarif M

       

Einmalige Anschaffung (inkl. USt)

109,90 Euro

--

--

Preis/Jahr (inkl. USt)

--

99,95 Euro

108,00 Euro

Update  Preis (inkl. USt)

79,90 Euro

--

--

Dieser Artikel ist Teil 2 von 4 der Serie

Wollen Sie den Gründungszuschuss beantragen, müssen Sie einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Das haben wir Ihnen bereits im letzten Artikel aufgezeigt. Heute soll es um die wichtigste Grundvoraussetzung gehen: den Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Dieser muss noch für wenigstens 90 Tage bestehen. Sie erhalten einen zwölfmonatigen Anspruch, wenn Sie in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und einen sechsmonatigen Anspruch bei einer zwölfmonatigen Einzahlung in den letzten zwei Jahren haben.

Achten Sie auf Ruhezeiten

Nach dem Erhalt der Kündigung müssen Sie sich binnen drei Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Haben Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart, dass Sie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Resturlaub in Anspruch nehmen, gilt diese Zeit als Ruhezeit. Gleiches gilt bei einer vorzeitigen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, wenn Sie eine Abfindung bis zur Beendigung des Arbeitsvertrages erhalten. In dieser Zeit dürfen Sie nicht gründen, da Sie nicht als arbeitslos gelten und somit keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss haben.

Achten Sie auf Sperrzeiten

Auch Sperrzeiten sollten Sie nicht außer Acht lassen. Sie können nach der Sperrzeit, etwa aufgrund einer Eigenkündigung, den Gründungszuschuss in vollem Umfang erhalten. Beachten Sie aber, dass die Sperrzeit Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld I verkürzt. Sie müssen also in diesem Fall früher gründen.

Auch während der Sperrzeit können Sie gründen und erhalten den Gründungszuschuss ebenfalls in voller Höhe. Er wird allerdings erst nach Ablauf der Sperrzeit ausgezahlt, sodass Sie diese Zeit mit eigenen Ersparnissen überbrücken müssen. Den Antrag für den Gründungszuschuss müssen Sie vor der Gründung abholen, können ihn aber nachträglich einreichen. Dann wird das Geld rückwirkend gezahlt.

Lesen Sie im nächsten Teil mehr zur hauptberuflichen Selbstständigkeit als Voraussetzung für den Gründungszuschuss.

 

Das Schlimmste, was einem Unternehmer passieren kann, ist eine Gewerbeuntersagung. Diese kann gegen Sie persönlich ausgesprochen werden und Ihnen die generelle Gewerbeausübung untersagen, die Tätigkeit als Geschäftsführer oder Betriebsleiter oder auch ein Verbot für eine Gewerbeuntersagung in bestimmten Branchen darstellen. Ebenfalls kann ein Verbot zur Beschäftigung versicherungspflichtiger Mitarbeiter ausgesprochen werden.

Welche Gründe für eine Gewerbeuntersagung gibt es?

Als Gründe für eine Gewerbeuntersagung kommen alle infrage, die vermuten lassen, dass Sie Ihr Unternehmen nicht korrekt führen. Das sind beispielsweise

  • verspätete oder nicht erfolgte Abgaben der Steuererklärungen und Zahlungen der Steuern,
  • verspätete oder nicht erfolgte Zahlungen an die Sozialversicherungsträger,
  • Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder Anordnung von Erzwingungshaft zur Abgabe selbiger,
  • Begehung von Straftaten im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung,
  • Fehlen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, also der finanziellen Mittel, um ein Gewerbe ordnungsgemäß zu führen.

Das sollten Sie tun, um eine Gewerbeuntersagung zu vermeiden

Wollen Sie die Gewerbeuntersagung vermeiden, müssen Sie in jedem Fall darauf achten, dass Sie Termine mit Ordnungsamt und Co. einhalten. Machen Sie Versprechungen, müssen Sie diese ebenfalls einhalten. Sinnvoll ist es, wenn Sie mit Ihren Gläubigern Kontakt aufnehmen, um so Ihren guten Willen zu zeigen.

Idealerweise werden Sie selbst aktiv und belegen Ihre Aktivitäten auch gegenüber dem Ordnungsamt, bestenfalls schriftlich. Behalten Sie zusätzlich stets den Überblick über die abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen oder die Haftbefehle für eine Erzwingungshaft. Öffnen Sie Ihre Post immer schnell und beantworten Sie sie gegebenenfalls. Versuchen Sie, Ratenzahlungsvereinbarungen zu treffen, bleiben Sie stets mit Ihren Gläubigern im Gespräch. Kommen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter nicht zurecht, suchen Sie den Weg über dessen Vorgesetzten oder einen Kollegen.

Nach der Gewerbeuntersagung

Wurde eine Gewerbeuntersagung ausgesprochen, müssen Sie Ihr Gewerbe unverzüglich abmelden. Bevor Sie ein neues Gewerbe anmelden können, müssen Sie einen Antrag Wiedergestattung der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit stellen. Dieser Antrag kann frühestens ein Jahr nach Ausspruch der Gewerbeuntersagung erfolgen.
 

Eine eigene Internetseite ist auch für Sie als Gründer heute unverzichtbar. Dabei sollten Sie jedoch einige Dinge beachten. An erster Stelle steht natürlich der Domain-Name, der idealerweise einen Bezug zu Ihnen und Ihrem Unternehmen haben sollte. Diesen sollten Sie möglichst frühzeitig bei den betreffenden Stellen registrieren lassen, andernfalls kann Ihnen ein Konkurrent zuvorkommen. Weitere Schritte zeigen wir Ihnen im Folgenden:

Präsentation und Design

Der wichtigste Punkt für eine professionelle und somit erfolgreiche Firmenhomepage ist ein einheitliches Design. Es sollte in ähnlichen oder gleichen Farben und Mustern gehalten werden, wie es bei den anderen Geschäftsunterlagen, wie Visitenkarten, Briefbögen und Co., der Fall ist. Je mehr Einheitlichkeit besteht, desto größer ist der Wiedererkennungswert.

Die Präsentation zeigt sich vor allem im barrierefreien Design und einer leicht verständlichen, intuitiven Navigation. Sie sollte von jeder Seite aus erreichbar sein, sodass die gewünschten Informationen leicht zu finden sind. Auch sollte die Webseite so gestaltet werden, dass sie die anzusprechende Zielgruppe wirklich anspricht.

Rechtssicherheit schaffen

Neben den technischen Grundlagen für eine Webseite müssen Sie auch die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten. Ein Impressum samt Kontaktformular ist heute ein absolutes Muss. Mit Letzerem erleichtern Sie Kunden die schnelle Kontaktaufnahme, Ersteres ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie tun ebenfalls gut daran, den Disclaimer für evtl. eingebaute Links zu setzen.

Onlinemarketing betreiben

Als weiterer wichtiger Punkt ist der zu erwähnen, dass eine Webseite nur dann erfolgreich sein kann, wenn sie auch gefunden wird. Melden Sie Ihre Homepage deshalb bei allen gängigen Suchmaschinen an und sorgen Sie für viele Verlinkungen. Dadurch können auch Neukunden die Webseite schneller finden.

in Anlehnung an: Starting Up, Mär/Apr/Mai 10, S. 13

Der neue Trend im Software-Bereich ist Software on demand. Obwohl bis vor wenigen Jahren kaum jemand geglaubt hat, dass Software on demand Erfolg haben könnte, sprechen die Branchenzahlen doch eine deutlich andere Sprache. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Existenzgründer zahlt sich Software on demand schnell aus.

Funktionsweise bei Software on demand

Bei Software on demand werden die Softwareprogramme von einem Dienstleister über öffentliche Netze, wie das Internet, zur Verfügung gestellt. Der Dienstleister betreibt die Software, kümmert sich um Aktualisierungen und Lizenzen. Sie als Unternehmer können die gewünschte Software bei Bedarf einfach anmieten. Die monatliche Nutzungspauschale ermöglicht es Ihnen, mit festen Kosten zu planen, dabei aber immer auf dem technisch neuesten Stand zu sein.

Sollten Sie eine Software nicht mehr benötigen, können Sie sie jederzeit wieder abbestellen. Der eindeutige Vorteil bei Software on demand liegt darin, dass Sie nicht mehr das Risiko eines Softwarekaufs tragen müssen. Die damit verbundenen Kosten sind oft sehr hoch und Aktualisierungen oder Anpassungen an Ihr Unternehmen sind häufig ebenfalls mit zusätzlichen Kosten möglich. Außerdem können Sie davon profitieren, dass Sie lediglich die Pakete buchen, die Sie tatsächlich benötigen. In gekaufter Software sind oft zusätzliche Tools enthalten, die Sie gar nicht nutzen können. Anpassungen sind zudem jederzeit möglich, ebenso wie die Entscheidung für den Kauf der Software mit individuellen Verbesserungen.

Das sollten Sie beachten

Allerdings gibt es natürlich auch bei Software on demand einige Dinge zu beachten. Zunächst einmal gilt: Entscheiden Sie sich nicht für die erste Software, die Sie finden. Nutzen Sie einen ausgiebigen Vergleich oder erstellen Sie am besten ein Profil mit den Anforderungen, die Sie an Ihre Software stellen. Keinesfalls sollten Sie eine Software nur einmal austesten, denn in jede Software müssen sich Ihre Mitarbeiter erst einarbeiten und die Betriebsabläufe müssen darauf ausgerichtet werden.

Beachten Sie außerdem, wie es um die Bonität des Anbieters bestellt ist. Schließlich soll die Software über Jahre hinweg zur Verfügung stehen. Ebenso wichtig ist der Umgang mit den sensiblen Daten Ihres Unternehmens. Doch auch die Anbindung an andere Programme, die Sie verwenden, sollte möglich sein.

Dieser Artikel ist Teil 9 von 11 der Serie

Auch das mobile Verfahren gilt heute als eine weit verbreitete Methode im E-Payment. Hierbei kommt das Handy zum Einsatz. Das Bezahlverfahren eignet sich besonders gut für Micropayments, kommt im Einzelfall aber auch für Macropayments zum Einsatz. Es fällt in den Bereich der Pay-Later-Verfahren.

Ablauf des mobilen Verfahrens

Im Grunde genommen ähnelt auch das mobile Verfahren der Telefonrechnung. Der Kunde bestellt seine Waren im Internet und wird dann aufgefordert, die Bezahlung mit Hilfe des Handys zu bestätigen. Hierfür muss er meist seine Handynummer angeben und erhält einen Code zugesendet, der wiederum im Web eingegeben werden muss. Andererseits kann auch eine SMS mit einem im Web gezeigten Code an eine bestimmte Nummer gesendet werden, um die Zahlung zu bestätigen.

Die Abrechnung selbst erfolgt auf der Handyrechnung, wo der jeweilige Betrag dann mit aufgeführt wird. Somit wird die Zahlung erst nach Inanspruchnahme der Leistungen bzw. Lieferung der Waren erfolgen.

Vor- und Nachteile des mobilen Verfahrens

Die Vorteile des mobilen Verfahrens liegen vor allem im stattfindenden Medienbruch. Dadurch, dass die Zahlung per Handy bestätigt wird, können die Daten im Internet nicht verfälscht werden. Die Sicherheit erhöht sich somit für beide Parteien. Auch die Vielzahl der heute im Einsatz befindlichen Mobiltelefone zeigt den Trend zu diesem Verfahren an.

Jedoch kommt mancher Kunde mit dem Medienbruch nicht zurecht, da nicht nur das Internet, sondern auch das Handy genutzt werden müssen. Die erhöhte Sicherheit sollte für diesen Mehraufwand jedoch entschädigen.

Quelle: e-facts Nr. 13, Februar 2006

Mit dem Unternehmen Dollarpig hat sich David White einen Traum erfüllt und eine Geschäftsidee gefunden, die sich binnen kürzester Zeit zum wahren Hit entwickelt hat. In seiner Idee geht es darum, dass viele Produkte, die in den USA gang und gäbe sind, in Deutschland schlicht nicht erhältlich sind. Viele deutsche Kunden wollen aber gerade diese Produkte kaufen. Da nur die wenigsten nach Amerika kommen, hat sich David White mit seiner Frau Katja selbstständig gemacht und beschafft nun diese Produkte, sofern denn der Preis stimmt, für deutsche Kunden.

Vorteile der Idee

Die Vorteile sind vor allem auch in den Kosten zu sehen. Denn Einfuhr, Zoll und andere Abgaben sind zwar in der Regel recht teuer, werden aber viele Einzelteile versandt, kann ein attraktives Paket geschnürt werden, sodass die Kosten sich im Rahmen halten. Für die Beschaffung der einzelnen Produkte sind sogenannte Shoppingassistenten verantwortlich.

Sie können das Hobby Einkaufen zum Beruf machen. Im Auftrag der Kunden suchen sie nach den Produkten, die auf den Wunschlisten ganz oben stehen. Sobald der Preis, den der Kunde bereit ist zu zahlen, gefunden wird, kauft man das Produkt und versendet es an den Kunden.

Erfolgreiche Idee goes global

Die erfolgreiche Idee hat sich trotz anfänglicher Skepsis von David White sehr gut entwickelt. Mittlerweile ist er so weit, dass er international agieren will. Er kann sich vorstellen, die Idee als Franchise-System auch in anderen Ländern zu etablieren. So könnten insgesamt noch mehr Kundenwünsche erfüllt werden.

Denkbar wären hierfür die Ostblockstaaten in Europa, wie Polen oder Russland, aber auch andere Länder. Für die Franchise-Nehmer ergäbe sich der Vorteil, die firmeneigene Software nutzen zu können, die Franchise-Geber könnten sich mit passenden Partnern aus aller Welt noch besser auf die Beschaffung der richtigen Produkte konzentrieren. Mit dieser Idee lassen sich sicher noch weitere Erfolge erzielen.

in Anlehnung an: Starting Up, Juni/Juli/Aug 10, S. 60-61

Mithilfe des Elster Online Portals können Sie zahlreiche Aufgaben erledigen, für die Sie ansonsten Formulare ausfüllen und umständlich per Post verschicken müssten. Hierzu gehören beispielsweise folgende Online-Formulare:

  • die Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • die Lohnsteuer-Anmeldung
  • die Lohnsteuerbescheinigung
  • die Zusammenfassende Meldung
  • die Kapitalertragsteuer-Anmeldung (gem. EStG und InvStG)

Um das Elster Online Portal nutzen zu können, müssen Sie sich jedoch zunächst registrieren. Wie das geht, zeigen wir Ihnen im Folgenden.

Die Registrierung – Schritt 1

Rufen Sie das Elster Online Portal auf und begeben Sie sich in den Menüpunkt „Registrierung“. Entscheiden Sie sich nun für das gewünschte Elster-Paket. ELSTERBasis wird in der Regel Ihren Ansprüchen genügen. Klicken Sie auf „Infos und Registrierung“, um sich die einzelnen Pakete im Detail anzusehen. Etwas weiter unten können Sie nun durch den Button „zur Registrierung“ den Registrierungsprozess starten.

Sie können nun entweder zunächst die Systemvoraussetzungen testen, oder – wenn Sie diese sicher erfüllen – gleich weiter zu Schritt 1 gehen. Unternehmen müssen ein „Nicht-persönliches Zertifikat“ beantragen. Sie werden nun nach zahlreichen Daten zu Ihrem Unternehmen befragt, unter anderem zu Ihrem Finanzamt, Ihrer Steuernummer und auch ein Ansprechpartner muss angegeben werden. Wenn Sie alle Daten eingegeben und die Anmeldung abgeschlossen haben, müssen Sie sich ein wenig gedulden. Der Aktivierungs-Code, den Sie für den Rest der Registrierung benötigen, wird Ihnen per Post zugeschickt. Dies dauert jedoch nicht lang. Innerhalb einer Woche sollten Sie den Code im Briefkasten haben.

Die Registrierung – Schritt 2

Für den Abschluss der Registrierung benötigen Sie folgende Informationen:

  • Aktivierungs-Code (kommt per Post)
  • Aktivierungs-ID (steht in der Bestätigungsmail vom Elster Online Portal)

In der Bestätigungsmail, die Sie nach der Registrierung erhalten haben, finden Sie einen Link, über den Sie die Anmeldung abschließen können. Sobald Sie diesen Schritt erfolgreich abgeschlossen haben, wird das benötigte Zertifikat erstellt. Übrigens: Wenn Sie mit dem Firefox-Browser arbeiten, kann es an dieser Stelle Probleme geben, weil das erforderliche Applet nicht geladen wird – verwenden Sie einfach einen anderen Browser, dann klappt‘s.

Sie können nun einen Pfad auswählen, unter dem das Zertifikat gespeichert wird. Sie vergeben eine PIN, die Sie sich unbedingt für später notieren sollten, und müssen Ihren Aktivierungs-Code erneut eingeben. Sie können nun Ihre persönlichen Daten vervollständigen. Jetzt ist Ihre Registrierung beim Elster Online Portal abgeschlossen und Sie können es nutzen.
 

Dieser Artikel ist Teil 7 von 7 der Serie

Franchisenehmer zu werden, ist für viele ein sicherer Weg in die Selbstständigkeit, der mit recht geringem Risiko verbunden ist. So ist zumindest die allgemeingültige Meinung und vielfach stimmt diese auch. Achten Sie allerdings auf die wichtigsten Probleme, die auf unseriöse Franchise-Unternehmen schließen lassen und werden Sie kein Franchisenehmer von solchen Firmen. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Aspekte, die Sie in Betracht ziehen sollten.

1. Neue Franchise-Systeme

Am Anfang ist es immer schwierig, aber wenn ein Franchise-System noch sehr neu ist, sollten Sie Vorsicht walten lassen. Aufgrund der geringen Erfahrungswerte sind keinerlei Möglichkeiten gegeben, sich vom Erfolg des Konzepts zu überzeugen. Sie laufen damit stets Gefahr, mit Ihrer Selbstständigkeit zu scheitern. Setzen Sie besser auf langjährig erprobte Franchise-Systeme.

2. Kein Einblick in Pilotprojekte

Verlangen Sie unbedingt Einblick in Pilotprojekte und deren Zahlen. Wenn Franchisegeber diese nicht offen legen wollen, meiden Sie dieses System. Denn die wichtigsten Zahlen und auch wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sollten Sie anhand eines Pilotprojektes in jedem Fall überprüfen können.

3. Fehlende Referenzen

Wenn Sie sich für ein Franchise-System interessieren, bei dem Sie keine Referenzen von anderen Franchisenehmern erhalten, lassen Sie die Finger davon. Sie sollten mehrere Franchisenehmer unabhängig befragen können. Nur so können Sie von deren Erfahrungen profitieren und überlegen, ob dieses Franchise-System wirklich das Richtige für Sie ist.

4. Fehlende Unterlagen

Ebenso wenig empfehlenswert ist der Abschluss eines Franchise-Vertrages, wenn kein Handbuch und keine Checkliste vorhanden ist. Mit recht einfachen Mitteln kann man diese wichtigen Unterlagen erstellen und sie gewähren wichtige Hinweise, wie in welchen Situationen zu verfahren ist. Seriöse Franchise-Systeme werden solche Unterlagen stets griffbereit haben.

5. Zu wenig Zeit

Last but not least: Lassen Sie sich niemals unter Druck setzen. Nehmen Sie sich Zeit, sowohl die Zahlen des Franchise-Systems zu überprüfen, als auch die vertragliche Gestaltung. Holen Sie sich hierzu Hilfe von einem Fachanwalt.

Dieser Artikel ist Teil 1 von 4 der Serie

Der Gründungszuschuss ist die beliebteste Fördervariante für künftige Selbstständige. Denn mit dem Gründungszuschuss gibt es bis zu 25.000 Euro vom Staat geschenkt. Die Statistiken belegen: Im Jahr 2009 haben 137.000 Gründer den Gründungszuschuss in Anspruch genommen, das sind satte 18.000 Gründer mehr als im Vorjahr. An dieser Stelle wollen wir Ihnen einen Überblick über den Gründungszuschuss, die Voraussetzungen und Höhe des Zuschusses geben.

Höhe des Gründungszuschusses

Die Höhe des Gründungszuschusses richtet sich dabei nach dem Familienstand. Alleinstehende ohne Kinder können beispielsweise bis zu 20.000 Euro erhalten. Wer verheiratet ist und den Hauptverdiener darstellt, zusätzlich noch ein Kind mit Kindergeldanspruch hat, kann bis zu 25.000 Euro erhalten. Voraussetzung für die Gewährung des Gründungszuschusses ist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I für mindestens noch 90 Tage. Der Gründungszuschuss wird in der Höhe gezahlt, in der Sie auch Arbeitslosengeld I erhalten.

Die zwei Phasen des Gründungszuschusses

Der Gründungszuschuss untergliedert sich in zwei Phasen. Die erste Phase dauert neun Monate. In dieser Zeit erhalten Sie Ihr Arbeitslosengeld I in voller Höhe weitergezahlt, nur dass es jetzt als Gründungszuschuss bezeichnet wird. 300 Euro für die Sozialversicherung bekommen Sie außerdem. Bedenken Sie aber, dass Sie sich auch um die soziale Absicherung selbst kümmern müssen. Sie können jedoch anschließend so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten, ohne dass der Gründungszuschuss gekürzt wird.

Die zweite Phase schließt sich direkt an die erste an, dauert aber nur sechs Monate. Sie muss gesondert beantragt werden. In den folgenden sechs Monaten werden jedoch nur noch 300 Euro für die Sozialversicherung gezahlt, danach ist eine weitere Verlängerung nicht mehr möglich.

Lesen Sie im nächsten Teil, welche Voraussetzungen Sie für den Gründungszuschuss erfüllen müssen.

Quelle für diese Serie: Starting Up, Juni/Juli/Aug 10, S. 14-22

Die Mischung macht´s – ieser Satz kommt nicht von ungdefähr und er lässt sich sogar auf den geschäftlichen Bereich ausdehnen. Hierbei geht es vor allem um den richtigen Altersmix in der Belegschaft. Derzeit werden immer noch sehr viele junge Arbeitnehmer gesucht, doch die meisten Firmen bedenken dabei nicht, dass die heute rekrutierte Jugend auch älter wird.

Die Entscheidung, ob man ältere Mitarbeiter beschäftigen will oder nicht, muss also nicht heute, sondern für die Zukunft getroffen werden. Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass in den kommenden fünf Jahren eine deutliche Verschiebung der Altersstruktur, insbesondere im Mittelstand, entstehen wird. Während Arbeitnehmer zwischen 30 und 45 Jahren um zehn Prozent weniger werden, steigt die Zahl der Mitarbeiter zwischen 50 und 65 um gute zwölf Prozent an.

Diese Mitarbeitergenerationen werden beschäftigt

Befassen sich Wissenschaftler mit der Altersstruktur in Unternehmen, so gliedern sie die Mitarbeiter in vier große Gruppen bzw. Generationen:

  • Die Traditionalisten oder Veteranen sind Mitarbeiter, die zwischen 1928 und 1945 geboren sind. Sie gelten als sehr beständig und loyal, als fleißig und lassen sich gut führen. Sie haben Respekt vor den Vorgesetzten, scheuen aber Konflikte. Probleme bei der Arbeit werden von ihnen nicht angesprochen.
  • Die Boomer sind zwischen 1946 und 1964 geboren. Sie gelten als besonders engagiert und durchsetzungsstark. Sie arbeiten stets motiviert und vergessen dabei den Service am Kunden nicht. Teilweise können sie aggressiv auftreten, arbeiten aber sehr gut im Team und streben stets nach Harmonie. Auf Kritik reagieren sie empfindlich und auch ein hoher Selbstbezug ist bei ihnen gegeben.
  • Die Generation X ist diejenige, die zwischen 1965 und 1978 geboren ist. Sie gilt als anpassungsfähig und kennt sich mit den modernen Techniken gut aus. Von den Vorgesetzten lässt sie sich nicht so leicht einschüchtern. Weitere Eigenschaften, die man der Generation X nachsagt, sind Kreativität, Ungeduld, Skepsis, Faulheit, wenig Durchsetzungsvermögen und viel Nörgeln.
  • Als vierte Generation wird die Generation Y oder die Millenials geführt. Sie umfasst alle Mitarbeiter, die zwischen 1978 und 2000 geboren sind. Diese Generation gilt als sehr wettbewerbsorientiert und sucht den Sinn hinter der zu verrichtenden Arbeit. Die Generation ist realistisch und zuverlässig und kann auch mehrere Aufgaben gleichzeitig erledigen. Technik macht ihr keine Angst, dafür ist sie sehr anleitungsbedürftig und antriebsarm, oft sogar illoyal.

An diesen Generationen lässt sich schnell erkennen, dass Unternehmen nur mit dem richtigen Altersmix die gewünschten Erfolge erzielen können.

in Anlehnung an: Pro Firma, Mai 2010, S. 36-38
 

Dieser Artikel ist Teil 8 von 11 der Serie

Heute geht es um das Billing-Verfahren als Form des E-Payments. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, das dem der Telefonrechnung ähnelt. Es eignet sich für Micropayments ebenso, wie für Macropayments und wird dem Pay-Later-Verfahren zugeordnet.

Ablauf des Billing-Verfahrens

Beim Billing-Verfahren erhält der Kunde ein eigenes Konto. Sobald er Leistungen in Anspruch nimmt, werden diese auf dem Konto verbucht. Der Händler bzw. Anbieter des Verfahrens stellt in regelmäßigen Abständen, oft einmal monatlich, eine Rechnung. Alternativ kann der aufgelaufene Rechnungsbetrag auch direkt vom Konto des Kunden abgebucht werden.

Vor- und Nachteile beim Billing-Verfahren

Klar im Vorteil liegt das Billing-Verfahren im Bereich der Kosten. Die Kosten pro Transaktion sind sehr niedrig und auch die Barrieren für den Einstieg in das Verfahren sind enorm gering. Der Verwaltungsaufwand hält sich durch die Abrechnung in regelmäßigen Abständen ebenfalls in Grenzen.

Obwohl das Billing-Verfahren als sicher eingestuft wird, kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Missbrauchsfällen, meist verursacht durch so genannte Dialer. Allerdings gibt es Missbrauch auch im traditionellen Handel, so dass dieser nicht überbewertet werden darf.

Quelle: e-facts Nr. 13, Februar 2006
 

Wer einen Onlineshop betreiben will, sollte sich auch der Gefahren bewusst sein, die sich daraus ergeben können. So werden die Internetkriminellen immer professioneller und wissen um die Schwachstellen im Web. Betrügereien mit gestohlenen Kreditkartendaten, gehackten Accounts und Angriffen auf Firmenwebseiten sind heute keine Seltenheit mehr. Die Kriminalstatistik der Polizei hat 2008 bereits 167.000 Fälle von Internetkriminalität ermittelt.

Sicherheit oder Bequemlichkeit

Wer nach Sicherheit für den eigenen Onlineshop sucht, der muss oft mit vielen zusätzlichen Maßnahmen rechnen. Gerade kleinere Shops wissen nicht um die Gefahren, die durch das Internet entstehen und auch große Plattformen, wie eBay, verzichten auf aufwendige technische Maßnahmen, sondern setzen eher auf die Aufklärung der Shopbetreiber.

So wird angeraten, den Bezahlservice Paypal zu nutzen, der im Falle des Zahlungsausfalls des Kunden in voller Höhe einspringt. Hinzu kommen allgemeine Hinweise, wie der Verzicht auf das Öffnen von E-Mail-Anlagen, wenn der Absender nicht bekannt ist. Auch sollten keine persönlichen Daten über einen Link eingegeben werden.

Umleitungen – Mark-Monitor kann helfen

Ebenfalls haben sich die Internetkriminellen darauf spezialisiert, ganze Unternehmenswebseiten lahmzulegen. Sie hacken die Seiten, die oft bekannte Schwachstellen aufweisen, da sie nicht richtig programmiert wurden und alle Besucher der Seite werden auf andere Webseiten umgeleitet. Dadurch entstehen den Unternehmen alleine in Deutschland jedes Jahr Schäden in Höhe mehrerer Millionen.

Vor diesen Betrügereien können Dienste, wie Mark-Monitor, schützen. Sie ahnden die Missbrauchsfälle, sind allerdings sehr kostspielig. Je nach Paket und Anzahl der zu schützenden Marken werden etwa 25.000 Euro jährlich fällig, nach oben hin bestehen natürlich keine Grenzen.

Zertifizierungen und Gütesiegel

Mittlerweile gibt es ebenfalls verschiedene Zertifizierungen und Gütesiegel für Onlineshops. Diese sorgen etwa dafür, dass das Vertrauen der Verbraucher in den Shop gestärkt wird, aber auch, dass die Händler mehr Sicherheit erhalten. Bekanntestes Gütesiegel ist wohl „TrustedShops". Unter diesem Siegel werden nur Shops geführt, die ganz bestimmte Anforderungen erfüllen.

Die Zertifizierung erfolgt nach einer Beantragung. Dabei erhalten die Shopbetreiber ein Informationspaket. In diesem werden Maßnahmen beschrieben, um sich gegen Betrügereien zu schützen, die technischen Standards müssen entsprechend angepasst werden. Anschließend erfolgt die Prüfung selbst, wobei nur Shops zertifiziert werden, die die Anforderungen erfüllen. Sie erhalten dann ein Protokoll, in dem aufgeführt ist, welche Punkte bereits erfüllt werden und bei welchen noch Verbesserungsbedarf besteht. Wird das TrustedShops Siegel ohne bestandene Prüfung geführt, ist dies ein Verstoß gegen Marken- und Urheberrecht, der zivil- und strafrechtlich verfolgt wird.

Weitere Gütesiegel, die empfehlenswert sind, sind S@fer-Shopping, das vom TÜV Süd vergeben wird, internet privacy standards (ips) und Geprüfter Online Shop.

in Anlehnung an: Pro Firma, März 2010, S. 60-63

Gerade einmal zwei Jahre war der Sammelposten entscheidend für die Abschreibung der GWG. Nun jedoch hat die schwarz-gelbe Regierung wieder Neuerungen eingeführt. Diese haben den Vorteil, dass Unternehmer wählen können, wie sie ihre Abschreibungen aufteilen wollen. Allerdings muss man sich auch wieder entsprechend umgewöhnen. Zudem lässt sich die beste Abschreibungsvariante erst zum Ende des Jahres feststellen, da erst hier klar wird, wie das Jahresergebnis des Unternehmens ausfallen wird. Welche Möglichkeiten es gibt, zeigen wir Ihnen hier:

1. Der Sofortabzug

Alle GWG, deren Anschaffungskosten unter 410 Euro liegen, können sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Das eignet sich besonders gut, wenn die Gewinne für das laufende Jahr gedrückt werden sollen. Allerdings ergibt sich auch ein Nachteil: Wer sich für den Sofortabzug entscheidet, muss auch alle anderen beweglichen Güter auf diese Weise abschreiben.

2. Der Sammelposten

Nach wie vor besteht auch die Möglichkeit, die Sammelpostenmethode zu wählen. Hierbei werden die Anschaffungskosten unterteilt. GWG, die weniger als 150 Euro gekostet haben, unterliegen dem Sofortabzug. Alle Güter, deren Anschaffungskosten zwischen 150,01 und 1.000,00 Euro liegen, werden im Sammelposten aktiviert und anschließend über fünf Jahre abgeschrieben. Dadurch lässt sich die Abschreibungsdauer verringern, allerdings müssen die Güter auch dann weiter abgeschrieben werden, wenn sie vor Ablauf dieser Zeit durch Verlust, Beschädigung oder Verkauf aus dem Unternehmen fallen.

3. Die reguläre Abschreibung

Zusätzlich ist es möglich, die reguläre Abschreibung zu wählen. Sinnvoll ist diese Variante, wenn Verluste gemacht werden und diese durch Abschreibungen nicht noch erhöht werden sollen.

Fazit: So buchen Sie richtig

Damit Sie von Anfang an richtig buchen können, ist es sinnvoll, vier verschiedene Konten zu wählen. Aufgeteilt nach Sofortabzügen bis 150 bzw. 410 Euro, nach Sammelposten und regulärer Abschreibung. Am Jahresende können Sie dann durchrechnen, welche Methode für Sie am günstigsten ist und sich für diese entscheiden.

in Anlehnung an: Pro Firma, März 2010, S. 56

Dieser Artikel ist Teil 6 von 7 der Serie

Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, einen Franchise-Vertrag als Franchisenehmer abzuschließen, sollten Sie in jedem Fall die wichtigsten Vertragsbestandteile kennen. Zu welchen Punkten der Franchise-Vertrag unbedingt eine Regelung enthalten sollte, zeigen wir Ihnen hier.

Schutzrechte und Leistungen des Franchisegebers

In jedem Fall muss das Vertragsgebiet bezeichnet sein und ein Gebietsschutz sollte ebenso vereinbart werden. So können Sie sich vor Konkurrenz aus den eigenen Reihen schützen. Lassen Sie im Vertrag auch unbedingt Regelungen zu Warenrechten und Schutzrechten aufnehmen, um selbst auf der sicheren Seite zu sein.

Der Franchisegeber bietet oftmals Schulungen an und sollte diese ebenfalls im Vertrag benennen. Bedenken Sie: Ihre Pflicht als Franchisenehmer ist es, an diesen Schulungen teilzunehmen. Neben anfänglichen Schulungen sollten auch laufend Weiterbildungen angeboten werden. Achten Sie auf entsprechende Vereinbarungen. Ebenso wichtig sind weitere Leistungen, die der Franchisegeber bietet, wie gemeinschaftliche Werbung, Buchhaltung oder den Einkauf.

Laufzeiten und Gebühren

Außerdem muss der Franchise-Vertrag in jedem Fall eine Laufzeit für die Verträge beinhalten und Angaben zur Kündigung des Vertrages. Dazu zählen insbesondere Angaben dazu, wann ein Kündigungsrecht besteht und welche Folgen die Kündigung mit sich bringt. Zusätzlich müssen Angaben zu einem eventuellen Wettbewerbsverbot enthalten sein.

Weiterhin werden vom Franchisegeber Gebühren verlangt. Diese untergliedern sich in eine höhere Startgebühr, die meist fix ist und eine laufende Gebühr, die umsatzabhängig ist. Sie wird in der Regel vom Bruttoumsatz errechnet und stellt einen prozentualen Wert dar. Die Höhe der Gebühren sollte im Vertrag unbedingt festgehalten werden.

Sofern es mit der EG-Gruppen-Freistellungsverordnung vereinbar ist, sollten auch Preisempfehlungen oder einheitliche Preise in allen Filialen vertraglich geregelt werden.

Dieser Artikel ist Teil 6 von 6 der Serie

Die Kundenbindung ist auf vielen Wegen möglich, wie wir bereits wissen und sie ist auch von großer Bedeutung für Unternehmen. Heute soll es bei den Möglichkeiten der Kundenbindung um Bonusprogramme gehen. Diese versprechen zusätzlichen Nutzen für beide Seiten, sind jedoch auch mit vergleichsweise hohen Kosten verbunden.

Möglichkeiten der Bonusprogramme

Bonusprogramme sind im gekonnten Marketing-Mix eigentlich ein alter Hut, der nur neu aufgelegt wurde. Denn schon die Tante-Emma-Läden arbeiteten mit solchen Programmen, damals noch in Form von Rabattmarken. Viel anders sieht es heute nicht aus, nur dass statt der Markenheftchen Kundenkarten zum Einsatz kommen. Wir kennen sie alle, ob vom Supermarkt, der Tankstelle oder anderen Geschäften.

Diese Bonusprogramme zielen darauf ab, den Kunden immer wieder für den Kauf im eigenen Unternehmen zu gewinnen. Durch den stets erneuten Kauf kann er Punkte, Flugmeilen oder ähnliches sammeln. Diese kann er, ab Erreichen einer bestimmten Punktezahl, meist gegen Sachprämien eintauschen. Dadurch erhält der Kunde einen ganz bestimmten Nutzen, weshalb er die Chance wahrnehmen wird.

Damit das Ganze funktioniert, muss aber auch die Leistung des Unternehmens sehr gut sein. Sie muss mindestens mit der Konkurrenz mithalten, besser diese noch übertreffen können. Ebenfalls können Sie mit einem Bonusprogramm wertvolle Daten über Ihre Kunden erhalten: Nämlich, wie oft und welche Waren sie einkaufen oder wann sie Geburtstag haben. Daraus lassen sich die Kunden in Zielgruppen gruppieren und können persönlich angesprochen werden, etwa mit einer Geburtstagskarte.

Bonusprogramme alleine durchführen?

Bonusprogramme können Sie natürlich alleine durchführen. Das macht allerdings nur dann Sinn, wenn Ihre Kunden die Mindestpunktzahl innerhalb eines überschaubaren Zeitraums erreichen können. Die Kosten sind zudem sehr hoch, so dass hier genau analysiert werden muss, ob Kosten und Nutzen in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Besser sind oftmals Bonusprogramme, an denen sich eine Vielzahl von Unternehmen beteiligt. Diese sind mittlerweile auch im Internet möglich, so dass sich beispielsweise Online-Shops zusammentun können. Hier erreichen die Kunden schneller die Punktezahl und damit können sie früher die Prämien einlösen. Das steigert die Motivation.

Quellen: GründerZeiten Nr. 37, August 2009

Nachdem wir Ihnen bereits die coolsten Geschäftsideen aus dem Ausland und in Nischenmärkten vorgestellt haben, soll es heute um die fünf besten Geschäftsideen gehen, für die Sie nur wenig oder gar kein Kapital benötigen. Diese Ideen eignen sich besonders gut für Gründer, die geringe finanzielle Mittel zur Verfügung haben.

1. Werbeträger Mensch

Nachdem Jason Sadler mit seiner Idee, jeden Tag ein T-Shirt mit anderer Werbung zu tragen, binnen nur eines Jahres 66.000 Euro verdient hat, wollen die Werbeboten es ihm gleichtun. Sie wollen das Konzept, das sie unter www.werbeboten.de vorstellen, allerdings massentauglich machen. Neben dem Buchen von Personen, die bestimmte T-Shirts tragen, soll es durch die Werbeboten auch möglich werden, bestimmte Kampagnen im Internet zu verbreiten.

2. Mitgliedskauf im Bioladen

Dass Mitgliedsläden ein echter Renner sind, hat sich in der Vergangenheit schon mehrfach bewiesen. Dabei hat auch Thomas Glass aus Wismar auf einen solchen Shop gesetzt, der im Bereich Bio-Produkte ansässig ist. Die Mitglieder können hierbei fast zu Einstandspreisen einkaufen, zahlen dafür aber eine monatliche Mitgliedsgebühr. Zu Beginn der Mitgliedschaft stellen Sie dem Laden zusätzlich ein Darlehen zur Verfügung, welches mit Beendigung der Mitgliedschaft wieder ausgezahlt wird. Insgesamt 300 Mitglieder braucht Glass, um sein Unternehmen zum Erfolg zu führen. Bisher sind 60 Mitglieder angeworben, allerdings verkauft er auch an Nichtmitglieder, dann aber zu 30 Prozent höheren Preisen.

3. Kochrezepte frei Haus

Sebastian Pieper hat unter www.meine-zettelwirtschaft.de einen Service für alle Hausfrauen eingerichtet, die sich täglich die Frage stellen: Was koche ich heute? Er liefert für jeden Tag sechs Rezeptvorschläge – samt Tipps zur richtigen Zubereitung. Auch eine Einkaufsliste ist dem Dienst beigefügt. Der Service kostet 18 Euro monatlich, im ersten Monat werden nur 17 Euro fällig. Wird die Differenz bis zum 20. eines Monats auf Piepers Konto überwiesen, gilt dies automatisch als Kündigung, der Service wird bereits im kommenden Monat eingestellt. Damit sich die Idee rechnet, braucht Pieper 100 Kunden im ersten Jahr. Der Testlauf war zwar sehr erfolgreich, allerdings bleibt fraglich, wer 18 Euro für den Service zahlt.

4. iPhone Apps machen reich

Eugene Lin arbeitet als Programmierer. Allerdings wollte er nicht sein Leben lang hart arbeiten und kaum ein Auskommen mit seinem Einkommen haben, sondern lieber schnelles Geld verdienen. Kurzerhand programmierte er eine iPhone App, die Hologramme leicht bekleideter Damen bietet. In Japan war die App wochenlang am beliebtesten im Bereich der Entertainment-Apps. Auch hierzulande erfreut sie sich großer Beliebtheit und ist unter www.appstorehq.com/peekabooiphone-58591/app zu finden.

5. Beleidigungen per Post verschicken

Jemanden zu beleidigen, wird hierzulande schnell teuer. Doch es geht auch einfacher. Für 8,50 Euro und 5,50 Euro Versandkosten verschickt Roger Combotte einen Karton, der mit echtem Kuhmist gefüllt ist. Insgesamt 100 Gramm gibt es zu diesem Preis und die Botschaft wird mit Sicherheit ankommen. Neben der postalischen Beleidigung ohne Worte gibt es auch T-Shirts mit dem Aufdruck einer grinsenden Kuh. Unter www.fumier.com ist der Service online zu finden und künftig will man auch den europäischen Markt erobern. Im wirklichen Leben heißt Roger Combotte übrigens Olivier Legrand, der sich die Idee mit einem Werbespezialisten ausgedacht hat.

in Anlehnung an: Starting Up, Juni/Juli/Aug 10, S. 34-39 12

Produkthaftung und Produktsicherheit – diese beiden Begriffe sind wichtige Grundlagen, um deren Bestimmungen Sie als Gründer und Unternehmer wissen müssen. Denn durch fehlerhafte Produkte kann es schnell zu erheblichen finanziellen Schäden kommen. Das Produkthaftungsgesetz ist seit dem 01.01.1990 in Kraft und löste die bisherigen geltenden Bestimmungen ab. So sind nicht mehr nur Fehler an einem Produkt zu den Ursachen für die Produkthaftung zu zählen, sondern ebenso muss die Produktsicherheit so ausgestaltet werden, dass sie für die Zielgruppen gewährt wird. Wenn also eine Maschine nur von Fachpersonal bedient wird, das weiß, wie Fehler vermieden werden können, gelten andere Regeln, als wenn die Produkte auch an weniger erfahrene Nutzer verkauft werden.

Hinweise sind unumgänglich

Besonders wichtig im Rahmen der Produkthaftung und Produktsicherheit sind Hinweise und Instruktionen zur richtigen Verwendung der einzelnen Produkte. Dabei müssen Hinweise auf konkrete Gefahren ebenso erfolgen wie Hinweise zur Nutzung des Produkts. Durch einen naheliegenden Fehlgebrauch kann es ebenfalls zur Produkthaftung kommen, weshalb Sie als Hersteller verpflichtet sind, auf die davon ausgehenden Gefahren hinzuweisen. Selbst vor dem Missbrauch des Produkts müssen Sie warnen, insbesondere dann, wenn es dadurch schon zu Schadensfällen gekommen ist oder diese zu erwarten sind.

Sie können auf die Warnhinweise aber auch verzichten, und zwar immer dann, wenn ausschließlich Personen die Produkte nutzen, die um die davon ausgehenden Gefahren wissen. Aber auch wenn Sie solche Warnhinweise anbringen, müssen Sie trotzdem auf ausreichende Schutzmechanismen an den Produkten achten.

Warnaufkleber und weitere Pflichten

Geben Sie Informationen zum richtigen Gebrauch Ihrer Produkte, müssen Sie darauf achten, dass diese

  • deutlich,
  • leicht verständlich,
  • vollständig und idealerweise
  • mit Symbolen versehen werden.

So können auch Personen die Warnhinweise und Instruktionen verstehen, die geringe Sprachkenntnisse haben. Warnaufkleber sind ebenfalls sehr sinnvoll, sie werden oftmals mit Symbolen gekennzeichnet und müssen stets gut sichtbar angebracht werden.

Beobachten Sie zudem die bisher auf den Markt gebrachten Produkte. Ergeben sich daraus Gefahren für die Nutzer, rufen Sie die Produkte zurück.

in Anlehnung an: Starting Up, Juni/Juli/Aug 10, S. 54-55

Dieser Artikel ist Teil 7 von 11 der Serie

Im heutigen Teil unserer Serie zu den Bezahlarten im Internet wollen wir uns mit den Geldkarten oder auch Smartcards beschäftigen. Sie werden am häufigsten für Micropayments genutzt, kommen seltener auch für Macropayments in Frage. Die Bezahlung mit einer solchen Smartcard erfolgt im Pre-Paid-Verfahren.

Ablauf der Zahlung mit Geldkarten

Geldkarten werden zunächst mit einem bestimmten Geldbetrag aufgeladen. Dieser kann in der Regel frei gewählt werden. In verschiedenen Transaktionen können diese Gelder dann aufgebraucht werden. Danach kann die Karte bei Bedarf erneut aufgeladen werden.

Für die Bezahlung mit der Geldkarte ist ein Kartenlesegerät auf Seiten des Kunden notwendig. Dieses gibt es in verschiedenen Ausführungen, die Kosten sind allerdings recht hoch, insbesondere, wenn man Wert auf Sicherheit legt.

Vor- und Nachteile der Zahlung mit Geldkarten

Grundsätzlich unterscheidet man bei den Geldkarten zwischen den kontogebundenen und den kontoungebundenen Smartcards. Erstere sind recht häufig zu finden, bergen jedoch den Nachteil, dass dem Händler auch Informationen zum eigenen Konto mit auf den Weg gegeben werden. Bei kontoungebundenen Karten findet eine solche Datenübermittlung hingegen nicht statt, so dass diese anonym sind.

Allerdings sind die Geldkarten bisher kaum von Bedeutung, da die Kunden die Kosten für ein Kartenlesegerät scheuen. Sie konnten sich im Internet als Bezahl-Funktion nicht durchsetzen, aber auch im traditionellen Handel werden sie bis dato kaum eingesetzt. Der Aufwand, die Karte aufzuladen, ist vielen einfach zu hoch.

Quelle: e-facts Nr. 13, Februar 2006

Nachdem wir bereits über die coolsten neuen Geschäftsideen im Ausland berichtet haben, soll es heute um außergewöhnliche Ideen in Nischenmärkten gehen. Wenig Kapital oder besonders gute Erfolgsaussichten? –
Diese acht Ideen bringen mit Sicherheit etwas.

1. Waschen und Kaffeekranz

Christian Wolko, Auszubildender bei Henkel, kam auf eine außergewöhnliche Geschäftsidee. Statt nur einen langweiligen Waschsalon zu eröffnen, suchte er nach Möglichkeiten, den Kunden einen Mehrwert zu bieten. Entstanden ist das Wash & Coffee im Glockenbachviertel von München. Hier können die Kunden für 3,50 Euro ihre Wäsche waschen. Im Preis enthalten sind die Beratung und eine Trommel samt Waschmittel. Während sie auf das Ende des Programms warten, können sie einen Kaffee trinken und Kontakte zu den anderen Bewohnern des Viertels knüpfen. Der Wohlfühlfaktor wird hier besonders großgeschrieben. Nähere Infos zu dem jungen Unternehmen gibt es unter www.wash-coffee.com, ob es jedoch als Franchise-System geeignet ist, bleibt fraglich.

2. Hunde und Herrchen

Unter www.baak-dogwalker.de kann man sich dagegen Schuhe speziell für Hundebesitzer ansehen. Auf die Idee, in diesem Nischenmarkt tätig zu werden, kam Andrea Grusa durch ihren Hund. Gemeinsam mit ihrem Mann leitet sie die Baak GmbH & Co. KG, einen Spezialisten für Sicherheitsschuhe. Sie bemerkte schnell, dass es Arbeitsschuhe, Tennisschuhe und vieles mehr gibt, aber keine speziellen Schuhe für Hundebesitzer. Gerade sie sind aber das ganze Jahr bei Wind und Wetter mit ihren Hunden unterwegs. Deshalb wollte Andrea Grusa einen besonders strapazierfähigen Schuh entwickeln. Spezielle Garne werden für den Dogwalker verwendet. Vertrieben wird der Schuh über Hundeschulen und Vereine sowie Hundebedarfs-Fachgeschäfte. Als kleines Geschenk liegt jedem Paar Schuhe ein Pfotenreinigungstuch bei.

3. Kulinarische Genüsse

Stefan Kolle ist nicht nur Mitbegründer der erfolgreichen Werbeagentur Kolle Rebbe, sondern arbeitet mit einem kreativen Team auch an einem eigenen Food Label: The DeliGarage Custody UG. Über diesen Shop, der unter www.the-deli-garage.com zu finden ist, werden hochwertige Lebensmittel von regionalen Firmen über das Internet und ausgewählte Händler vertrieben. Die Produkte zeichnen sich durch neue Formen und Geschmacksrichtungen, eindrucksvolle Verpackungen, hohe Qualität und Preise aus. Sie erhalten so klangvolle Namen, wie Ölwechsel, Esslack, Mehrzwecknudeln, Schokoleim oder Tubenhonig. Obwohl bisher kaum Werbung geschaltet wurde, sind die Verkäufe schon sehr gut angelaufen und derzeit sucht man noch nach weiteren Distributionspartnern in ganz Europa.

Kulinarische Webtipps: Imkerhonig, Thüringer Wurst, Schwartenwurst oder Wurstgläser

4. Der Traum vom eigenen Sportflitzer

Mit dem Fractional Ownership Renn-Package der Firma G2Racing aus der Schweiz kann jeder stolzer Besitzer eines Rennwagens werden. Die Kosten belaufen sich bei sechs Anteilseignern, so viele können sich maximal einen Wagen teilen, einer dreijährigen Laufzeit und dem Modell Ferrari Challenge F430 auf 26.945 Euro jährlich pro Anteilseigner. Dabei sind Wartung, Reparaturen, Transporte von und zu den Rennstrecken, Versicherung und Rennservice inklusive. Ebenfalls steht der Wagen jedem Anteilseigner für fünf Einsätze jährlich zur Verfügung. Die Anteilseigner können dabei Rennen fahren oder nur trainieren. Mehr zu der Idee finden Sie unter www.g2racing.ch.

5. Dekorationen der besonderen Art

Bei www.docdeco.de finden Sie Schaufensterpuppen, kleine Möbel, Deko-Planen und Deko-Platten sowie Textilstoffe in reicher Auswahl. Grund für die Gründung des Shops und seines Sortiments war der, dass Schaufensterpuppen oft sehr kunstvoll gestaltet werden, nach ihrem Einsatz aber oft entsorgt werden. Das konnte Götz Wendig, der unter anderem Geschäftsführer von anytroubles ist, und seit Herbst vergangenen Jahres doc deco betreibt, nicht mit ansehen. Das Material sei zu schade zum Wegwerfen, aus Schaufensterpuppen könnten Kleiderständer oder Schmuckhalter werden, um nur ein Beispiel zu nennen. Für alle kreativen Geister, die mehr Abwechslung in den Wohnraum bringen wollen, ist doc deco damit die ideale Plattform.

6. Frauenpower im KFZ-Gewerbe

Seit wenigen Monaten ist es eröffnet, das erste Autohaus von Frauen und für Frauen. Das Seat Autohaus Senorita Maria erreichen Sie im Web unter www.senorita-maria.de. Kernaussage des Autohauses: Frauen werden zu immer wichtigeren Autokäufern, deshalb müssen sie auch ernst genommen werden. Das Unternehmen beschäftigt ausschließlich Frauen und gewährt dabei flexible Arbeitszeitmodelle sowie eine Kinderbetreuung für alleinerziehende Mitarbeiterinnen. Ebenfalls kommen die Kundinnen nicht zu kurz: Eine Spielecke für den Nachwuchs steht zur Verfügung und auf der Damentoilette finden sich Tampons, Handcreme und Haarspray. Mit dem Frauen-Autohaus will man neue Akzente in der einstigen Männerdomäne Auto setzen.

7. Leckere Cupcakes für jedermann

Unter http://jennys-cupcakes.de stellt sich das junge Unternehmen Jennys Cupcakes vor. Seit Sommer 2009 betreibt Jennifer Kraus mit ihrem Freund Jochen Horlebein das Café in Frankfurt am Main, von dem es mittlerweile schon einen zweiten Laden gibt. Die Cupcakes erinnern an Muffins, sind allerdings mit Cremehaube oder Guss bedeckt und haben einen weicheren Teig mit intensiverer Süße. Die kleinen Kuchen entdeckten die Jungunternehmer bei einem Urlaub in den USA, wo die Kuchen überall verkauft werden. Sie eignen sich hervorragend für den direkten Verzehr auf der Straße oder im Café. Viele Ideen brachten die beiden aus den USA mit, sodass heute eine große Vielfalt gegeben ist. Besonders interessant sind dabei die farbenprächtigen Cupcakes, wie etwa in Pink.

8. Neue Messe der besonderen Art

Unter www.bigsmallchic.de stellt sich eine neue Messe der besonderen Art vor. Ins Leben gerufen wurde die Messe, die erstmals vom 30.11. bis zum 01.12.2010 in München stattfinden soll, von Dr. Klaus Lanfermann. Mit seinen mehr als 30 Jahren Industrieerfahrung war er gerade prädestiniert für die Firmengründung Ende 2009. Mit der Big-Small-Chic-Messe will er einen Markt für besonders kleine und große Größen sowie individuelle Wünsche der Kunden bieten. Als Themenwelten werden dabei Mode & Accessoires, Wohnen, Kulinarik, Mobilität & Zubehör, Freizeit & Sport und Reisen & Events geboten. Alle Produkte, die in den Bereich der Nischenmärkte gehen, sollen auf der Messe vorgestellt werden. Der direkte Austausch zwischen Kunden und Händlern soll somit unterstützt werden.


in Anlehnung an: Starting Up, Juni/Juli/Aug 10, S. 34-39

Rechtliche Rahmenbedingungen gibt es hierzulande viele. Dies gilt insbesondere dann, wenn Ausländer in Deutschland ein Gewerbe gründen wollen. Generell gilt, dass eine Niederlassungsfreiheit, sowie eine Gewerbefreiheit für alle Personen innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz gilt. Das heißt, jeder darf in allen Mitgliedsstaaten ein Gewerbe gründen und es besteht im jeweiligen Aufenthaltsstaat ein Freizügigkeitsrecht. Doch es gibt noch weitere Rahmenbedingungen, die beachtet werden müssen.

Das müssen Staatsbürger aus den neuen Beitrittsländern erfüllen

Auch für die Staatsbürger aus den neuen Beitrittsländern zur EU gelten die oben genannten Bedingungen. Sie können überall ein Gewerbe anmelden und selbstständig tätig werden. Allerdings müssen auch diese Personenkreise sämtliche Zugangsvoraussetzungen für ein bestimmtes Gewerbe erfüllen, sofern solche Voraussetzungen gegeben sind.

Eine wichtige Bedingung ist, dass sie die geplante Tätigkeit auch tatsächlich ausüben können. Dafür müssen sie sowohl Sprachkenntnisse, als auch ein tragfähiges Konzept vorlegen können.

Diese Regelungen gelten für Bürger aus einem Staat außerhalb der EU

Wer aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland einreist, um ein Gewerbe zu gründen, erhält hierfür eine Aufenthaltserlaubnis, die die selbstständige Erwerbstätigkeit umfasst. Personen, die sich bereits in Deutschland aufhalten und eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen, können diese um den Punkt der Erlaubnis einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ergänzen.

Es muss jedoch für diese Erlaubnis einiges überprüft werden. In der Regel sollten mindestens fünf neue Arbeitsplätze geschaffen und wenigstens eine halbe Million Euro investiert werden. Sofern diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden können, werden andere Punkte einer genauen Prüfung unterzogen. Diese reichen von der Höhe des Kapitaleinsatzes, über die Auswirkungen auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt bis hin zur Tragfähigkeit des Geschäftskonzeptes. Hierfür wird die Ausländerbehörde Rücksprache mit IHK, HK oder Gewerbebehörden und anderen Berufsvertretungen halten.

Sofern der Gründer seinen Aufenthaltsort außerhalb Deutschlands hat, muss er einen Antrag stellen, um eine Aufenthaltserlaubnis und Gewerbeerlaubnis in Deutschland zu erhalten. Dieser Antrag ist bei der jeweiligen Auslandsvertretung der BRD zu stellen.

Quelle: GründerZeiten Nr. 10, Dezember 2007

Dieser Artikel ist Teil 5 von 7 der Serie

Für die Franchise-Gründung wird fast immer ein Vertrag vonnöten sein. Dabei sollten Sie sich ausreichend Zeit nehmen, diesen zu prüfen. Will Sie ein Franchisegeber zur schnellen Unterschrift drängen, lassen Sie lieber die Finger von dem Angebot, das bringt herzlich wenig. Wollen Sie die Franchise-Gründung als zweites Standbein zu einer bestehenden unselbstständigen Tätigkeit oder einer Selbstständigkeit vornehmen, prüfen Sie, ob dies in den Vertragsklauseln geregelt ist oder ob Sie vom Franchise-System in solchen Fällen ausgeschlossen werden.

Wichtige Punkte im Vertrag

Ebenfalls sollte der Franchisegeber Ihnen einen Gebietsschutz einräumen. Auch die KfW sollte den Franchise-Vertrag bereits anerkannt haben. Meist wird ein Franchise-Vertrag über zehn Jahre abgeschlossen, vorher kommen Sie kaum aus dem Vertrag heraus. Diese lange Bindung zeigt, wie wichtig es ist, sich umfassend über den Franchisegeber zu informieren, bevor man sich entschließt, mit diesem auf so lange Sicht zusammenzuarbeiten.

Ebenfalls wird im Franchise-Vertrag geregelt, ob Verlängerungen vorgesehen und möglich sind. Welche Vertragslaufzeiten dann in Frage kommen, sollten Sie genauso aus dem Vertrag ersehen können. Durch Unachtsamkeiten kann es immer einmal zu Verstößen gegen die Regularien aus dem Vertrag kommen. Prüfen Sie, ob der Franchisegeber in diesen Fällen das Recht zur fristlosen Kündigung hat oder erst einmal eine Abmahnung schreiben muss. Auch sollten Sie Vertragsstrafen sehr genau überprüfen, da diese schnell zu hoch ausfallen.

Wichtige Punkte zur Auflösung der Zusammenarbeit

Früher oder später wollen Sie das Geschäft vielleicht wieder aufgeben oder verkaufen. In einem seriösen Franchise-Vertrag sind die Möglichkeiten zur Veräußerung des Geschäfts genau geregelt. Oftmals können Sie auch nicht einfach so aus dem Geschäft aussteigen, sondern müssen sich an ein Wettbewerbsverbot halten. Dabei gibt es teils erhebliche Unterschiede, so reichen manchmal schon kleine Veränderungen im Sortiment oder Erscheinungsbild, um weiterhin tätig bleiben zu dürfen.

Überprüfen Sie, ob eine Anfangsschulung im Vertrag vorgesehen ist oder eine Konkurrenzklausel besteht. Wenn das Firmenlogo und der Name des Franchisegebers verwendet werden sollen, bestehen Sie auf die vertragliche Zusicherung bestehender Schutzrechte, wie der Eintragung im Patentamt.

Dieser Artikel ist Teil 5 von 6 der Serie

Die Kundenbindung gehört heute zu den Kernaufgaben eines Unternehmens, denn sie ist unverzichtbar, um langfristig erfolgreich am Markt tätig zu sein. Nach wie vor gilt der Grundsatz, dass es einfacher ist, einen bestehenden Kunden zu halten, als einen neuen zu gewinnen. Möglichkeiten für die Kundenbindung gibt es viele, heute soll es vor allem um den Servicegedanken und die persönlichen Kontakte zum Kunden gehen.

Regelmäßige persönliche Telefonate und Hotlines

Ein guter Unternehmer hat in seinem Adressbestand eine ganze Reihe wichtiger Kunden. Diese geben immer wieder Bestellungen auf und sind dem Unternehmen schon lange treu. Um sie zu halten, ist der persönliche Kontakt von großer Bedeutung. Deshalb sollten gute Unternehmer regelmäßig die wichtigsten Kunden anrufen. Sie können klären, ob noch weitere Produkte benötigt werden oder ob bei den bisherigen Lieferungen Probleme aufgetreten sind. Bedenken Sie: Viele Kunden sprechen gerade kleinere Probleme nicht von sich aus an. Zeigen Sie Interesse an gerade diesen Problemen, um sie in Zukunft vermeiden zu können. Außerdem stärken Sie den persönlichen Kontakt, Sie dürfen hier auch gerne nach der Familie oder den Kindern fragen. Das bindet zusätzlich, da die Kunden das Gefühl haben, Sie interessieren sich tatsächlich für Sie.

Bieten Sie Ihren Kunden auch eine Hotline an, die sie möglichst jederzeit anrufen können. Gerade, wenn Sie komplizierte technische Produkte vertreiben, sollten Ihre Kunden versierte und geschulte Ansprechpartner bekommen, sollten einmal Fragen oder Probleme auftreten. Wenn Ihre Hotline gut besetzt ist und man den Kunden immer Auskunft geben kann, ohne lange in anderen Abteilungen nachzufragen, erhöht das die Kundenbindung.

Mailings für die Kundenbindung

Regelmäßige Mailings sind im Bereich der Kundenbindung ebenfalls von großer Bedeutung. Gehen Sie dabei möglichst auf den Kunden ein, so fühlt er sich von Ihnen umsorgt. Bieten Sie in Mailings auch immer wieder einmal Vorteilsangebote, die Sie nur den bestehenden Kunden gewähren oder bieten Sie ihnen ein neues Produkt als erstes an.

Das zeigt dem Kunden, dass er von Ihnen wertgeschätzt wird und kann seine Einstellung zum Unternehmen verbessern. Es gibt viele Möglichkeiten bei Mailings, die Sie für sich nutzen können. Lassen Sie sich diese nicht entgehen.

Quelle: GründerZeiten Nr. 37, August 2009

Dieser Artikel ist Teil 5 von 5 der Serie

Viele Dinge, die in einer Unternehmenssanierung von Bedeutung sind, haben wir in unserer kleinen Serie zum Thema bereits behandelt. Das Wichtigste kommt aber, wie immer, zum Schluss. Wenn Sie die gröbsten Schwierigkeiten behoben haben, sollten Sie an die Zukunft Ihres Unternehmens denken. Fällen Sie langfristige Entscheidungen, um eine solche Krise in der Zukunft vermeiden zu können.

Unternehmensstruktur und Standort

Überprüfen Sie die bisherige Struktur Ihres Unternehmens. Konnten Sie die Sanierung ohne größere Probleme durchführen? Wäre es vielleicht sinnvoller, weitere Gesellschafter mit aufzunehmen, um die Eigenkapitalquote des Unternehmens zu erhöhen? Können Sie sich überhaupt vorstellen, mit anderen Menschen zu arbeiten? Suchen Sie auch gezielt nach Unternehmensteilen, die Sie nur wenig auslasten können. Oft lohnt sich dann eine Ausgliederung, da als eigenständiges Unternehmen besser am Markt aufgetreten werden kann. Auch Eingliederungen können sinnvoll sein. Beachten Sie hier insbesondere Aufgabenfelder, die Sie besonders häufig übernommen haben, aber selbst nicht durchführen konnten.

Überdenken Sie Ihren Standort. Oftmals sind die eigentliche Betriebsstätte und das Lager an zwei unterschiedlichen Standorten zu finden. Dadurch entstehen unnötige Fahrten und Kosten, die Sie vermeiden sollten. Vielleicht findet sich ein neuer Standort, an dem Sie beides zusammenlegen können.

Entwicklungen für die Zukunft

Überprüfen Sie Ihr Sortiment: Sicher haben sich im Laufe der Jahre einige Produkte angesammelt, die zu den typischen Ladenhütern zählen. Streichen Sie diese aus dem Sortiment. Entwickeln Sie dafür neue Produkte, orientieren Sie sich dabei an den aktuellen Trends der Branche. Ebenfalls sollten Sie besonderes Augenmerk auf die Produktionsverfahren legen. Durch die Einführung moderner Verfahren lassen sich oftmals nicht nur Kosten einsparen, sondern auch die Qualität kann erhöht werden.

Mit Ihren neuen Produkten und Produktionsverfahren sollten Sie sich ebenfalls auf neue Zielgruppen einstellen und neue Märkte erschließen. Sehen Sie die Krise als Chance und wachsen Sie daran. Bauen Sie ebenfalls ein Kontrollsystem auf, mit dem Sie künftig Chancen, aber auch Risiken so frühzeitig wie möglich erkennen können.

Quelle: GründerZeiten Nr. 22, Januar 2008

Dieser Artikel ist Teil 6 von 11 der Serie

In dem heutigen Teil unserer Serie zu den wichtigsten Zahlungsarten im Internet wollen wir uns mit dem Lastschriftverfahren beschäftigen. Dieses E-Payment-Verfahren wird auch im traditionellen Handel gerne genutzt, kann also nicht einzig dem E-Commerce zugeordnet werden. Es eignet sich ausschließlich für die Macropayments und zählt zu den Pay-Later-Verfahren.

Ablauf des Lastschriftverfahrens

Will der Kunde seine Rechnung mittels Lastschriftverfahren bezahlen, gibt er seine Bankverbindung in einem Formular auf den Seiten des Händlers ein. Dadurch erlaubt er ihm, den geschuldeten Betrag von seinem Konto abzubuchen. Der Händler kann sofort nach dieser Erlaubniserteilung das Geld einziehen, also im eigentlichen Sinne schon vor dem Versand der Ware.

Das Lastschriftverfahren im Netz unterscheidet sich aber nochmals in zwei Varianten. Zum Einen kann der Händler einfach die Angaben des Kunden nutzen, zum Anderen kann er eine elektronische Signatur abfordern. Diese ersetzt die Unterschrift, die im traditionellen Handel für die Auslösung einer Lastschrift notwendig ist.

Vor- und Nachteile des Lastschriftverfahrens

Der Nachteil des Lastschriftverfahrens besteht darin, dass bei einer Abfrage der Daten ohne elektronische Signatur, diese auch gefälscht werden können. Es kann somit zu Zahlungsausfällen kommen. Ebenfalls sollte das Lastschriftverfahren nur dann eingesetzt werden, wenn eine verschlüsselte Verbindung gewährleistet werden kann, damit Dritte keinen Zugang zum Konto der Kunden erhalten.

Für Kunden ist das Lastschriftverfahren vorteilhaft, da es sich in der Praxis als sehr sicher herausgestellt hat. Die Beträge können jederzeit binnen sechs Wochen nach Abbuchung vom Konto zurück gebucht werden. Sollten also die Waren nicht geliefert worden sein, kann der Kunde sein Geld unbürokratisch zurück erhalten. Allerdings ist es nur innerhalb von Deutschland einsetzbar, so dass es sich im internationalen E-Commerce nicht anwenden lässt.

Quelle: e-facts Nr. 13, Februar 2006

Der klassische Einzelhandel hat ausgedient, das zumindest hört man immer wieder. Korrekt ist das nicht, denn noch immer machen die Umsätze im Einzelhandel fast 400 Milliarden Euro aus. Allerdings hat sich die Krise auf den Einzelhandel durchaus niedergeschlagen. Erzielte man im Jahr 2003 378 Milliarden Euro Umsatz, konnte dieser kontinuierlich bis 2008 auf 398,6 Milliarden Euro erhöht werden. Allerdings zeigte sich im darauf folgenden Jahr die Krise, so dass nur noch 392,1 Milliarden Euro umgesetzt werden konnten.

Im Gegensatz dazu steht der E-Commerce. Der elektronische Handel über das Internet erzielte 1999, als die Aufzeichnungen darüber begannen, 1,25 Milliarden Euro. Im Jahr 2009 waren es bereits 21,9 Milliarden Euro und für 2010 werden Umsätze von 23,7 Milliarden Euro erwartet. Der kontinuierliche Aufschwung hat sich kaum bemerkbar gemacht und die Steigerung des Umsatzes seit Beginn der Aufzeichnungen beträgt 1.800 Prozent.

Einzelhandel dennoch wichtig

Doch die Zahlen zeigen auch deutlich, dass die E-Commerce Umsätze bei weitem noch nicht an die Umsätze des Einzelhandels heran reichen. Dabei sind beim Einzelhandel noch nicht einmal die Branchen der Apotheken, Brennstoffe, Kfz-Handel und Tankstellen mit enthalten, beim E-Commerce wurden aber sowohl materielle Güter, als auch kostenpflichtige Downloads oder Inhalte mit eingerechnet.

in Anlehnung an: Pro Firma April 2010, S. 18

Die Bonität Ihrer Kunden entscheidet schlussendlich auch darüber, ob Sie selbst Gelder von ihnen erhalten. Deshalb sollten Sie stets darauf achten, wenn sich erste Warnsignale auftun. Internet Informationsquellen stehen Ihnen dabei ausreichend zur Verfügung, Sie müssen sie nur deuten lernen. Wir zeigen Ihnen, wie es geht.

Rechnungswesen und Erfahrungen nutzen

Im Rechnungswesen Ihres Unternehmens sammeln Sie zahlreiche Erfahrungen zum Zahlungsverhalten Ihrer Kunden. Diese werden oftmals auch sehr gut dokumentiert, so dass Sie diese Informationsquelle in jedem Fall nutzen sollten. Überprüfen Sie, welche Zahlungsziele Sie mit den Kunden vereinbart haben.

Achten Sie in diesem Zusammenhang bevorzugt auf die Einhaltung dieser Zahlungsziele. Werden sie überschritten, kann dies ein Warnsignal sein. Beobachten Sie den Kunden genauer und prüfen Sie, wie oft er sein Zahlungsziel überschreitet. Überprüfen Sie ebenfalls, ob der Kunde schon einmal einen Antrag auf Aufschub der Zahlung gestellt hat. Sollte dies der Fall sein, beobachten Sie den Kunden ebenfalls genauer. Sofern schon einmal Inkassomaßnahmen erforderlich waren, sollten Sie mit dem Kunden reden. Andere Zahlungsbedingungen oder Warenlieferungen noch gegen Vorkasse sind dann eine gute Möglichkeit, um die Kunden zu behalten, aber keine Zahlungsausfälle zu verbuchen.

Schulen Sie den Außendienst

Auch der Außendienst und Verkauf zählen zu den internen Informationsquellen zur Bonitätsbeurteilung Ihrer Kunden. Schulen Sie Ihre Außendienstmitarbeiter dahingehend, dass sie Risikofaktoren möglichst frühzeitig erkennen.

Solche Signale gibt es reichlich, sie äußern sich zum Beispiel in hohen Lagerbeständen oder in einem allgemein schlechten Zustand der Maschinen beim Kunden. Ebenfalls deuten Überkapazitäten auf eine zu geringe Auslastung hin. Eine schmale Angebotspalette kann ebenfalls ein Signal sein, muss es aber nicht. Ebenfalls sollte Ihr Außendienst das Image der Produkte Ihrer Kunden kennen, sowie darauf achten, wie der Kunde auf seine Konkurrenz reagiert. Sind die Reaktionen zögerlich oder auch gar nicht vorhanden, kann dies ein eindeutiges Warnsignal sein.

Wenn der Kunde seinen Kunden wiederum hohe Rabatte und Nachlässe oder Sonderangebote gewährt, kann dies ebenfalls als eines der ersten Warnsignale gedeutet werden. Auch wenn nur wenige Kunden vorhanden sind, sollte das Ihren Außendienst aufhorchen lassen. Sorgen Sie zudem für einen kontinuierlichen Informationsfluss zwischen Außen- und Innendienst.

Quelle: GründerZeiten Nr. 18, September 2009

Die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung lief ursprünglich nur noch bis zum 31.12.2010. Allerdings plant die Regierung, die Versicherung auch darüber hinaus zu ermöglichen. Anmelden kann sich jeder, der eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt. Der Antrag muss bis einen Monat nach Beginn der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden und innerhalb der letzten zwei Jahre vor diesem Beginn muss der Antragsteller wenigstens zwölf Monate pflichtversichert gewesen sein.

Kosten und Leistungen

Die Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung sind sehr günstig. Sie richten sich nach einem Bemessungsentgelt von 638,75 Euro pro Monat in den alten und 542,50 Euro pro Monat in den neuen Bundesländern. Die Bemessungsgrundlage für die Zahlung von Leistungen im Fall der Fälle richtet sich dagegen nach der Qualifikation des Versicherten. Hierbei sind Bemessungsgrundlagen zwischen 1.302 und 3.066 Euro möglich.

Damit liegen die Beiträge günstiger, als in der Pflichtversicherung, wo Bemessungsgrundlagen für Leistungen und Beiträge gleich sind. Sie richten sich nach dem erzielten Einkommen. Da die freiwillige Arbeitslosenversicherung unter diesen Gesichtspunkten aber nicht kostendeckend arbeitet, wird überlegt, ob die Beiträge im kommenden Jahr erhöht werden. Derzeit übersteigen die Ausgaben die Einnahmen, so dass die freiwillige Versicherung von den Beiträgen aus der Pflichtversicherung subventioniert werden muss.

in Anlehnung an: Der Steuerzahler Mai 2010, S. 138

Die Mühlen der Behörden mahlen langsam und nicht viel anders sieht es auch bei den Gerichten aus, glaubt man den aktuellen Statistiken. Mindestens ein halbes Jahr, oft genug auch fast zwei Jahre und länger dauern Gerichtsverfahren hierzulande sehr häufig. Insbesondere die anhängigen Verfahren, die vor den Finanzgerichten verhandelt werden, sind oftmals sehr langwierig.

Der Bundesgerichtshof hat dieses Problem ebenfalls erkannt und Deutschland schon mehrmals dazu verurteilt, Schadensersatz bei extrem langen Verfahrensdauern zu zahlen. Nun endlich ist ein Gesetzentwurf vorgelegt worden, der genau in diese Richtung geht.

Die wichtigsten Punkte im Gesetzentwurf

Der Gesetzentwurf sieht eine Beschleunigung der Gerichtsverfahren vor. Dabei zielt er nicht nur auf einzelne Gerichte oder Verfahren ab, sondern auf Arbeits-, Zivil-, Verwaltungs-, Sozial, Straf- und Finanzverfahren gleichermaßen. Sogar das Bundesverfassungsgericht soll nach dem Gesetzentwurf zu schnelleren Bearbeitungen gedrängt werden. Bei einer übermäßig langen Bearbeitungszeit des Prozesses soll der Kläger künftig eine Verzögerungsrüge aussprechen. Anschließend kann er auf Entschädigung klagen. Vorgesehen ist eine Entschädigung von gut 100 Euro für jeden Monat der Verzögerung. Allerdings muss zur Durchsetzung des Gesetzentwurfs erst einmal das Gerichtsverfahrensgesetz verändert werden.

Für die Kläger heißt das, dass sie folgende Punkte beachten müssen:

  • Kläger müssen die Verzögerung bei der Bearbeitung nachweisen und rügen.
  • Für die Zahlung einer Entschädigung muss ein Entschädigungsverfahren angestrengt werden.
  • Das Entschädigungsverfahren kann nur vor dem Oberlandesgericht geführt werden. Dadurch entsteht ein Anwaltszwang.

Gesetzentwurf noch nicht beschlossene Sache

Der Gesetzentwurf ist aber bis dato nur ein Entwurf. Beschlossen werden muss er erst noch und hier kann es zu Problemen kommen. Denn die Länder, die dem Entwurf zustimmen müssen, erhalten dadurch eine zusätzliche finanzielle Belastung. Gründe dafür sind in den Entschädigungszahlungen zu sehen, aber auch in der Schaffung zusätzlicher Richterstellen, um die zeitnahe Verhandlung gewährleisten zu können.

Weitere Probleme bei den Gerichten

Neben der teils extrem langen Verfahrensdauer wird auch immer wieder bemängelt, dass es bei Finanzgerichten lediglich eine Instanz gibt, die sich mit den Tatsachen beschäftigt. Der Europäische Gerichtshof in Straßburg soll deshalb demnächst entscheiden, ob dies rechtens ist. Schließlich werde den Steuerzahlern hierdurch eine Instanz verwehrt und damit auch eine Rechtsstufe.

in Anlehnung an: Der Steuerzahler Mai 2010, S. 135

Dieser Artikel ist Teil 4 von 7 der Serie

Ebenfalls von Bedeutung ist ein umfassender Finanzplan, bevor Sie mit einem Franchisegeber gründen. Hierbei sollten Sie möglichst genaue Schätzungen vornehmen, um auf alle Eventualitäten gut vorbereitet zu sein. Bleiben Sie dabei aber stets realistisch, nutzen Sie hierfür bei Bedarf entsprechende Kennzahlen der Branche.

Die Finanzplanung durchführen

Erstellen Sie einen Finanzplan, mit dem Sie ersehen können, wie hoch Ihr monatlicher Verdienst in etwa ausfallen wird. Stellen Sie dem gegenüber den benötigten Kapitalbedarf, um langfristige Planungen vornehmen zu können. Überlegen Sie genau, ob Sie alle Kosten mit eingerechnet haben, die anfallen werden. Hierzu zählen auch kalkulatorische Kosten.

In der Regel verlangen Franchisegeber sowohl eine Einstiegsgebühr als auch laufende Gebühren. Letztere errechnen sich meist prozentual vom Bruttoumsatz. Hier ist wieder eine möglichst genaue Schätzung angebracht. Überprüfen Sie bei der Gelegenheit auch gleich, ob sich die Gründung trotz der Gebühren noch rechnet oder ob diese überteuert sein könnten. Fragen Sie gezielt nach, welche Leistungen in den Gebühren enthalten sind und welche zusätzlichen Kosten noch anfallen werden.

Erstellen Sie außerdem ein Konzept, wie Sie die Liquidität Ihres Unternehmens in den nächsten Jahren sichern wollen. Sinnvoll ist eine Vorschau über mindestens drei Jahre. Bei einem seriösen Franchisegeber erhalten Sie Unterstützung bei der Erstellung des Finanzplans, fragen Sie also nach.

Die Finanzierung absichern

Bevor Sie sich mit der Franchise-Idee selbstständig machen können, muss natürlich auch die Finanzierung stehen. In sehr vielen Fällen können Sie öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen. Hier kommt es auf den Standort und die Art der Gründung an. Die KfW fördert junge Gründer ebenfalls, der Franchisegeber kann Ihnen bei Bedarf eine Bescheinigung überreichen, aus der hervorgeht, dass die KfW Franchise-Gründer dieses Franchisegebers grundsätzlich unterstützen kann.

Aber auch um die Bankenfinanzierung werden Sie nicht herum kommen. Oftmals unterhält der Franchisegeber aber vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen zu einer ganz bestimmten Hausbank. Hier gelten Sonderkonditionen, von denen Sie auch profitieren können.

Um die Rentabilität Ihres Unternehmens zu erhöhen und damit auch Ihren Verdienst, sollten Sie die Umsätze steigern und die Kosten senken. Heute soll es darum gehen, Ihnen wichtige Schritte auf dem Weg zur Steigerung der Rentabilität vorzustellen.

Senken Sie Ihre Kosten

An erster Stelle für die Steigerung der Rentabilität steht die Kostensenkung. Sie können Maschinen, Fahrzeuge und Büroausstattung oft deutlich günstiger erhalten, wenn Sie sie gebraucht kaufen. Achten Sie hierbei aber auf Garantieleistungen und das äußere Erscheinungsbild. Denn allzu ärmlich aussehende Geräte werden bei Kunden nur den Verdacht erhöhen, dass Sie finanziell schlecht ausgestattet sind. Auch beim Standort lassen sich Kosten einsparen. Sie können entweder günstigere Räume finden oder einen Teil Ihrer Räumlichkeiten untervermieten, wenn Sie diese nicht benötigen.

Gerade zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit sollten Sie keinen hohen Verwaltungskostenapparat aufbauen. Nutzen Sie lieber Aushilfen und freie Mitarbeiter statt fest angestellter Mitarbeiter. Auch Dienstleistungsunternehmen können Ihnen Sekretariat, Empfang und Co. kostengünstig abnehmen. Überlegen Sie, ob Sie Kooperationen mit anderen Unternehmen eingehen und so z. B. die Einkaufskosten senken können. Vergleichen Sie beim Einkauf die Konditionen, kleinere Punkte, wie Versand und Verpackungskosten müssen Sie auch in Ihrer Kalkulation berücksichtigen.

Mitarbeiter sollten Sie stets dahingehend einweisen, dass sie sparsam mit Ressourcen und Material umgehen und bei Fahrzeugen und Maschinen können Sie auf Leasing zurückgreifen. Hier können jedoch in Summe höhere Kosten entstehen, als beim Kauf. Bei Krediten sollten Sie öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen. Diese versprechen günstige Zinsen und tilgungsfreie Anlaufzeiten.

Steigern Sie Ihre Umsätze

Steigern Sie den Umsatz, indem Sie sich immer wieder einem kritischen Vergleich mit Ihren Mitbewerbern stellen. Preis, Leistung, Qualität - all dies muss mindestens so hoch sein, wie bei den Mitbewerbern. Regelmäßige Kundenbefragungen helfen, die Wünsche der Kunden zu erkennen und auf diese zu reagieren. Dadurch können Sie Ihren Umsatz steigern.

Gleiches gilt für die Preisstrategie Ihres Unternehmens. Halten Sie sich an die Konkurrenz. Sind Billigpreise „in" oder sollten Sie hohe Preise verlangen und attraktive Rabatte gewähren? Was ist in Ihrer Branche üblich? Regelmäßige Werbung sollten Sie ebenso betreiben, selbst wenn Sie bereits einen Kundenstamm aufgebaut haben. Ihre Mitarbeiter sollten das kundenorientierte Arbeiten erlernen, so sind Kunden zufriedener und der Umsatz steigt.
 

Dieser Artikel ist Teil 4 von 6 der Serie

Wie wichtig die Kundenbindung für Unternehmen ist, dürfte mittlerweile jedem Gründer und jedem langjährigen Unternehmer klar sein. Einige Möglichkeiten der Kundenbindung haben wir Ihnen bereits in den ersten Teilen dieser Serie vorgestellt. Heute soll es nun um die Kundenzeitschriften und Kundenmagazine gehen. Sie sind seit einigen Jahren besonders beliebt, bei Unternehmern und Kunden gleichermaßen. Damit die Kundenzeitschriften erfolgreich sein können, sollten sie allerdings mindestens zwei bis vier Mal im Jahr erscheinen. Ebenso wichtig sind verlässliche Erscheinungstermine, denn nur so kann die Kundenbindung gesteigert werden.

Die besonderen Anforderungen an Kundenmagazine

Die Anforderungen, die an Kundenmagazine gestellt werden, sind sehr hoch und mitunter nur schwierig umzusetzen. Denn einerseits soll das Unternehmen natürlich ins rechte Licht gerückt werden, ebenso wie seine Produkte. Andererseits darf ein redaktioneller Beitrag im Kundenmagazin jedoch nicht zu werbend wirken, dann lassen die Kunden schnell die Finger davon.

Ebenfalls lässt sich der Erfolg der Kundenmagazine nur schwerlich messen. Vielfach ist eine Bindung an ein Unternehmen erst durch die Kundenzeitschriften überhaupt möglich geworden. Den endgültigen Kaufanreiz jedoch bietet oftmals erst ein zusätzliches Mailing. Dennoch sollte gerade in Krisenzeiten auf das Kundenmagazin nicht verzichtet werden.

Mögliche Themenbereiche im Kundenmagazin

Wollen Sie ein Kundenmagazin ins Leben rufen, sollten Sie sich auch mit den Themen befassen, die darin enthalten sein sollten. Dazu zählen vor allem Hintergrundinfos zu den einzelnen Produkten, aber auch zum Unternehmen selbst. Positive Erfahrungen mit den Produkten sind wichtig, doch sollten diese möglichst von neutralen Personen geschildert werden. Ein Interview mit zufriedenen Kunden kann hierfür ein gutes Mittel sein.

Ebenfalls sollten Sie auf Events oder Firmenjubiläen hinweisen. Auch ein Tag der offenen Tür kann im Kundenmagazin angekündigt werden. Achten Sie vor allem auf mögliche Kommunikationswege mit dem Kunden. Bauen Sie eine Community auf, drucken Sie Leserbriefe ab, beantworten Sie Leserfragen, bieten Sie Gewinnspiele an. Es gibt viele Möglichkeiten, mit Ihren Kunden in den Dialog zu treten. Nutzen Sie diese.

Achten Sie ebenfalls auf die richtige Gestaltung der Kundenmagazine. Ein Layout, das modern gestaltet und ansprechend  ist, sollte in jedem Fall gegeben sein. Lassen Sie sich am besten durch eine professionelle Agentur beraten. Auch kleine Give-Aways, die im Kundenmagazin enthalten sind, können die Kundenbindung erhöhen.

Quellen: http://www.handelswissen.de
http://www.prcenter.de

Haben Sie sich auch schon öfter überlegt, wie Sie Ihren Umsatz wirkungsvoll prognostizieren können? Wir zeigen Ihnen heute, wie’s geht!

Ganz wichtig an dieser Stelle ist es, noch einmal zu erwähnen, dass Umsatz nicht gleich Gewinn ist. Das verwechseln viele Gründer leider noch immer. Nutzen Sie alle bereits ermittelten Zahlen, um Ihren Umsatz vorherzusagen, denn möglichst realistische Zahlen sind ein absolutes Muss für ein tragfähiges Geschäftskonzept.

Preise kalkulieren

An erster Stelle steht die Kalkulation des Preises. Ihre Verkaufspreise müssen alle entstehenden Kosten decken und zusätzliche Gewinne ermöglichen. Berücksichtigen Sie bei der Kalkulation auch später anfallende Kosten, wie Steuerzahlungen oder Versicherungsbeiträge.

Berechnen Sie anschließend, wie viele Produkte oder Leistungen Sie zum kalkulierten Preis innerhalb eines bestimmten Zeitraums verkaufen müssen, damit Sie alle innerhalb dieser Zeit entstehenden Kosten decken können. Überlegen Sie auch, ob Sie die benötigte Menge von Produkten während dieser Zeit herstellen können und ob die Verkaufspreise realistisch sind. Ebenfalls sollten Sie realistische Absatzmengen, etwa aus Branchenvergleichen heranziehen. Berechnen Sie dann, welche Gewinnspanne Sie erreichen wollen und ob Sie diese mit den kalkulierten Preisen und Absatzmengen erreichen können.

Preisstrategie festlegen

Im zweiten Schritt sollten Sie eine Preisstrategie festlegen. Bei Massenprodukten werden Niedrigpreise entscheidend sein, bei außergewöhnlichen Leistungen können Sie höhere Preise ansetzen. Bedenken Sie, dass Umsätze oft nicht vom ersten Tag an generiert werden können. Rechnen Sie diese Anlaufzeit für Ihr Unternehmen ein.

Auch sollten Sie die Prognosen regelmäßig überprüfen. Soll- und Ist-Vergleiche sind hier eine gute Hilfestellung. Bei zu großen Abweichungen nach oben oder unten, sollten Sie Ursachenforschung betreiben und Gegenmaßnahmen ergreifen. Überlegen Sie auch, ob es sich um dauerhafte oder saisonal schwankende Abweichungen handelt.

Erst wenn Sie Ihren Umsatz prognostizieren, alle Vergleichszahlen zusammentragen und Kenntnisse um die Steigerung der Rentabilität vorweisen können, sollten Sie Ihr Geschäftskonzept fertigstellen und den entsprechenden Stellen vorlegen.
 

Dieser Artikel ist Teil 5 von 11 der Serie

In diesem Teil unserer kleinen Serie zu den wichtigsten Zahlungsarten im E-Payment soll es um die Zahlung per Kreditkarte mit einem externen Dienstleister gehen. Auch diese Variante kann ausschließlich für Macropayments verwendet werden und wird häufig im Bereich der Pay-Later-Verfahren eingesetzt.

Ablauf der Kreditkartenzahlung mit externem Dienstleister

Die Kreditkartenzahlung mit Hilfe eines externen Dienstleisters steht im Gegensatz zur einfachen Kreditkartenzahlung. Dabei übernimmt der externe Dienstleister die Verarbeitung aller zahlungsrelevanten Daten. Dies wird zum Beispiel über SET erfolgen, das Kürzel steht für Secure Electronic Transaction.

Entstanden ist SET durch ein Konsortium der großen Kreditkartenunternehmen. Sie sammeln die Daten der Kunden und überprüfen diese auf ihre Echtheit. Mittels digitaler Zertifikate und einer stets verschlüsselten Verbindung werden alle Vorgänge, von der Bezahlung bis zur Auslieferung überwacht.

Vor- und Nachteile der Kreditkartenzahlung mit einem externen Dienstleister

Der externe Dienstleister prüft nicht nur die Echtheit aller Daten, sondern ebenso die Bonität der Kunden. Zahlungsausfälle sind somit so gut wie ausgeschlossen. Außerdem stehen dem Verkäufer die Kontoinformationen des Kreditkarteninhabers nicht zur Verfügung. Dadurch können keine höheren Transaktionskosten verlangt werden, als diese tatsächlich anfallen.

Durch diese Überprüfungen wird die Kreditkartenzahlung für alle Parteien sicherer, als es bei der einfachen Zahlung mit Kreditkarte der Fall ist. Dennoch geht es nicht ganz ohne Nachteile: Die Kosten sind bei dieser E-Payment-Variante höher, als bei der einfachen Kreditkartenzahlung.

Quelle: e-facts Nr. 13, Februar 2006

Hessen hat erkannt, dass das deutsche Steuerrecht zu kompliziert ist, dass ein riesiger Verwaltungsaufwand schon für Kleinstbeträge anfällt und dass sich die Finanzgerichte mit Kleinbetragsstreitigkeiten befassen müssen, die die Verfolgung und Inanspruchnahme großer Steuerquellen außen vor lassen. Um dies zu beenden, müssten neue Steuerregelungen her, die das Steuerrecht vereinfachen und laut Hessen auch schnell und einfach durchzusetzen sind.

Die Vorschläge im Überblick

Kindergeld und Kinderfreibeträge sollen künftig nicht mehr an das Einkommen der Kinder gekoppelt werden. Dieses Einkommen überschreitet nur selten den Freibetrag und müsse deshalb nicht in der elterlichen Steuererklärung angegeben werden.

Ehepaare sollten nach Hessens Vorschlägen nur noch zwischen der gemeinsamen und der getrennten Veranlagung entscheiden müssen. Weitere Sonderfälle solle es nicht mehr geben. Die Aufteilung der Steuerschuld soll außerdem vereinfacht werden, wenn die gemeinsame Veranlagung gewählt wird. Der Werbungskostenabzug muss einfacher gestaltet werden, da der nicht nachzuweisende Freibetrag oft schon durch die Fahrtkosten überschritten wird.

Kosten für die Kinderbetreuung sollen nach Hessens Vorschlägen vereinheitlicht und vereinfacht werden, wenn sie steuerlich absetzbar sind. Pauschbeträge wären auch hier sinnvoll. Ebenso soll ein Unterhaltssplitting eingeführt werden, das nach Unterhaltsverpflichtungen im In- und Ausland unterscheidet. Das Korrespondenzverfahren soll dabei zum Einsatz kommen.

Hinzu kommt eine Vereinfachung des Steuerabzugs bei den Kosten für die Pflege. Hierfür sei ein Pauschbetrag sinnvoll. Sonderausgaben und Erstattungen aus diesen Bereichen sollten im Jahr des Zuflusses als Einnahmen gewertet werden. Auch die Bauabzugssteuer und deren Anrechnung sollen verbessert werden. Ebenfalls setzen die Hessen auf einheitliche Grenzen bei der vergünstigten Vermietung von Wohnungen jedweder Art.

Ziele der Vorschläge

Die Ziele der Hessen sind es, die Steuererklärung in Deutschland zu vereinfachen, so dass sie für den Steuerzahler leichter verständlich wird. Es sollen aber ebenso die Streitigkeiten vor den Finanzgerichten, bei denen es oft um Kleinstbeträge geht, verringert werden. Außerdem ist angedacht, stärker nach großen Steuerquellen zu suchen.

Quelle: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/steuern/news/news.xhtml?articleID=2391

Dieser Artikel ist Teil 4 von 5 der Serie

In der Unternehmenskrise leidet nicht nur die Liquidität, sondern oft genug auch die Rentabilität. Sie sollten gerade jetzt alles daran setzen, Ihre Unternehmensrentabilität schnellstmöglich zu steigern. Einige einfache Sofortmaßnahmen wollen wir Ihnen in diesem Teil unserer kleinen Serie zur Unternehmenssanierung vorstellen.

Organisieren Sie sich neu

Eine straffe Organisation ist wichtig, um möglichst schnell große Aufgaben erledigen zu können. Im ersten Schritt zu einer stabileren und höheren Rentabilität sollten Sie deshalb Ihre betrieblichen Abläufe überprüfen und die Organisation straffen. Halten Sie sich den Satz „Keep it simple and flexible“ dabei vor Augen.

Lassen Sie die Organisation nicht zu stark verzweigen, sondern setzen Sie auf einfache Aufgabenverteilung, ohne dabei zu starr zu werden. Alle Mitarbeiter sollten flexibel bleiben und sich schnell in andere Aufgabenbereiche einarbeiten können. Bauen Sie keinen künstlich aufgeblähten Verwaltungsaufwand auf. Dadurch verringern Sie Flexibilität und binden unnötig viel Personal. Vereinfachen Sie die Strukturen.

Senken Sie die Kosten

Ein weiterer wichtiger Faktor für die Stabilisierung der Rentabilität sind die Kosten. Diese sind in vielen Unternehmen zu hoch. Versuchen Sie, Kostensenkungen durchzusetzen. Streichen Sie Zulagen, die nicht notwendig sind. Arbeiten Sie besser mit einem leistungsbezogenen Lohnanteil. Dieser richtet sich stets nach den erreichten Leistungen Ihrer Mitarbeiter, wurden diese nicht erbracht, müssen Sie die Kosten nicht tragen.

Überprüfen Sie Ihren Fuhrpark. Oftmals wurden in guten Jahren viele Dienstwagen oder Lieferfahrzeuge angeschafft, die jetzt oftmals nicht mehr ausgelastet sind. Vermeiden Sie solches gebundenes Kapital und trennen sich von unnötigen Fahrzeugen.

Analysieren Sie auch Aufgaben, die Sie bisher an externe Dienstleister vergeben haben. Die Buchhaltung können Ihre Mitarbeiter sicher selbst übernehmen, sparen Sie zusätzliche externe Kosten ein und lasten lieber Ihre bestehenden Mitarbeiter besser aus.

Quelle: GründerZeiten Nr. 22, Januar 2008

Wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten, müssen Sie natürlich im Vorfeld entsprechende Zahlenwerke erstellen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die notwendigen Zahlen für Umsätze und Rentabilität ermitteln.

Vergleichbare Unternehmen bieten gutes Zahlenwerk

Nutzen Sie die Möglichkeit, vergleichbare Unternehmen zu überprüfen. Am besten eignen sich Unternehmen, die am geplanten Standort Ihres Betriebs agieren. Auch können Sie andere Unternehmen Ihrer Branche befragen. Kundenanzahl, Umsatz und Angebot werden entweder ohnehin über die Bilanz veröffentlicht oder die Unternehmen geben selbst darüber Auskunft. Scheuen Sie den direkten Kontakt mit vergleichbaren Unternehmen, können Sie natürlich auch mit Testkäufen entsprechende Erfahrungen sammeln. So finden Sie zumindest die Preisstruktur heraus.

Sollten die direkten Konkurrenten kein Zahlenmaterial preisgeben, ist das nicht verwunderlich. Sie können dann auch an anderen Standorten nachfragen, sollten aber auf gleiche Bedingungen, wie Verkehrsanbindung, Lage und ähnliches achten. Im Einzelhandel können Sie gezielt nachzählen, wie viele Kunden pro Stunde einen Laden besuchen. Durch eine entsprechende Befragung, was zu welchem Preis gekauft wurde, erhalten Sie ebenfalls wichtige Informationen.

Recherchieren Sie bei den Kunden

Nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Kunden zu befragen. Das können die Entscheider in Unternehmen sein, die Sie per Telefon befragen oder die Endkunden, die Sie auf offener Straße ansprechen können. Seien Sie ehrlich und geben Sie sich als Gründer zu erkennen, erläutern Sie Ihr geplantes Angebot und fragen Sie nach, ob der Kunde kaufen würde und welchen Preis er zu zahlen bereit wäre. Auch sollten Sie gezielt nach der Häufigkeit der Käufe fragen.

Berechnen Sie die Umsätze

Anhand der ermittelten Daten können Sie nun Ihre Umsätze berechnen. Die Verkäufe pro Stunde und der durchschnittliche Wert eines Verkaufs sind für die Gründung im Einzelhandel ein guter Anhaltspunkt. Berechnen Sie dabei stets den besten und den schlechtesten Fall. So können Sie bereits im Vorfeld herausfinden, ob Sie selbst mit schlechteren Umsätzen noch Ihren Lebensunterhalt bestreiten könnten.

Quelle: GründerZeiten Nr. 7, Februar 2008
 

Dieser Artikel ist Teil 4 von 4 der Serie

Mit den ersten Lösungen, die die Umwelt schonen und die Kosten im Betrieb senken, haben wir Sie bereits vertraut gemacht. Doch es gibt sowohl in bestehenden, als auch in noch zu gründenden Unternehmen viele weitere Maßnahmen, die umgesetzt werden können. 

Lastspitzen und Antriebe

Im Stromliefervertrag ist fast immer eine Klausel zu Lastspitzen vorgesehen, die die Stromkosten deutlich erhöht. Diese Lastspitzen entstehen, wenn Rechner, Maschinen, Anlagen und Beleuchtungen allesamt gleichzeitig eingeschaltet werden. Versuchen Sie diese Variante möglichst zu vermeiden. So benötigen Büros mit Fenstern tagsüber kaum eine gesonderte Beleuchtung. Das spart Energie und somit Geld.

Bei den Antrieben für Maschinen sollten Sie auf geregelte Antriebe achten. Sie stellen nur die Energie zur Verfügung, die aktuell benötigt wird. Damit können die gesamten Stromkosten deutlich gesenkt werden, im Gegensatz zu herkömmlichen elektrischen Antrieben, die die höchstmögliche Energie anbieten.

Bei Druckluftgeräten können Sie evtl. den Druck vermindern. Eine Verringerung um nur drei bar bedeutet Einsparungen von 25 Prozent. Halten Sie auch Ihre Mitarbeiter dazu an, sämtliche Geräte auszuschalten, wenn sie nicht benötigt werden.

Wasserkosten und Fahrzeuge

Auch bei den Kosten für Wasser können Unternehmen einiges einsparen. So kann Brauchwasser zurück in den allgemeinen Wasserkreislauf gebracht werden. Armaturen auf den Toiletten, die wassersparend sind, können eingesetzt werden. Die Anschaffungskosten liegen etwas höher, die Einsparungen aber auch. Ebenfalls sollten tropfende Wasserhähne schnellstmöglich repariert werden.

Selbst beim Fuhrpark gibt es Einsparpotenziale. Die spritsparende Fahrweise können Ihre Mitarbeiter in entsprechenden Trainings erlernen. Spritsparende Fahrzeuge können als Neuanschaffung bzw. Ersatzanschaffung von vornherein mit eingeplant werden. Bezüglich der Planung von Touren sollten Sie zudem Leerfahrten vermeiden. Planen Sie Ihre Touren effizienter und sparen Sie so bares Geld.

Dieser Artikel ist Teil 3 von 7 der Serie

Wollen Sie mit Franchisegebern ein Unternehmen gründen, sollten Sie bereits in der Planungsphase einige Punkte beachten. Hierzu zählen etwa die Marktchancen, die Sie überprüfen sollten, die Informationen über den Franchisegeber sowie das Franchise-Angebot.

Die Marktchancen der Franchise-Gründung

Zunächst einmal sollten Sie überprüfen, welche Marktchancen die jeweilige Franchise-Idee bei Ihnen vor Ort hat. Dafür ist eine Konkurrenzanalyse notwendig, aber auch eine Preisanalyse. Wenn Sie Konkurrenz am Standort haben, sollten Sie prüfen, inwieweit sich die Leistungen und Produkte von denen der Konkurrenz abheben.

Beachten Sie auch die Kunden. Jedes große Franchise-Unternehmen dürfte bekannt sein, finden Sie heraus, wie das Image des Unternehmens aus Sicht des Kunden ist. So können Sie in Erfahrung bringen, ob Sie mit Ihrer Franchise-Gründung eine Chance auf Erfolg haben. Achten Sie außerdem auf geschützte Markennamen, eingetragene Patente und Warenzeichen.

Informieren Sie sich über den Franchisegeber

Bevor Sie eine Gründung mit einem Franchisegeber überhaupt in Erwägung ziehen, sollten Sie sich über diesen informieren. Finden Sie heraus, wie lange die Idee bereits existiert, wie lange der Franchisegeber bereits aktiv ist und wie es um die Qualitäten des Managements bestellt ist. Außerdem sollten Sie Referenzen anfordern und sich über die Kapitalausstattung des Franchisegebers informieren.

Ebenfalls von Bedeutung ist die Anzahl der Franchisenehmer und seit wann diese bestehen. Viele Franchisegeber führen auch einen Eignungstest mit neuen Franchisenehmern durch. Außerdem sollte der Franchisegeber in einem Fachverband organisiert sein. Eine Vorschrift der Preise ist dagegen nicht rechtens. Informieren Sie sich auch, ob Sie finanzielle Unterstützung beim Kauf von Waren und Betriebsmitteln erhalten.

Franchise-Angebot überprüfen

Ebenfalls sollten Sie sich vor der Gründung fragen, ob das Franchise-Angebot zu Ihnen passt. Wenn kaufmännische Kenntnisse erforderlich sind, hinterfragen Sie kritisch, ob Sie diese mitbringen. Achten Sie auf möglichst viele Schulungs-, Fortbildungs- und Betriebsvorbereitungskurse des Franchisegebers.

Für die Betriebsführung sollte ein Handbuch zur Verfügung gestellt werden, damit bekommen Sie wichtige Hilfestellungen an die Hand. Bei Problemen sollte der Franchisegeber immer beratend und hilfreich zur Seite stehen und es sollten Serviceleistungen angeboten werden. Hierzu zählen unter anderem Werbemaßnahmen, der Einkauf oder die Buchhaltung.

Dieser Artikel ist Teil 3 von 6 der Serie

Für die Kundenbindung spielt die Kundenzufriedenheit eine wichtige Rolle. Das haben wir bereits in den ersten Teilen unserer kleinen Serie zur Kundenbindung erfahren. Aber nicht nur ständige Kommunikation, sondern auch eine hohe Servicebereitschaft kann einem Unternehmen das gewisse i-Tüpfelchen verleihen.

Erfüllen Sie die Erwartungen Ihrer Kunden...

Kunden werden sich mit einer ganz bestimmten Vorstellung an Ihr Unternehmen wenden. Sie kennen vielleicht schon die Produkte oder sind von Ihrem Vertrieb überzeugt worden. Danach lösen sie ihre erste Bestellung aus. Dabei haben sie ganz bestimmte Erwartungen: Sie wollen das bestellte Produkt zu einem möglichst günstigen Preis in einer möglichst hohen Qualität erhalten.

Die Liefertermine spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Wenn Ihr Vertrieb die Kunden von Ihrem Angebot überzeugt hat, sollten Sie auch schnellstmöglich liefern können. Ihre Kunden erwarten eine zeitnahe Bearbeitung ihres Auftrags.

...und übertreffen Sie sie

Doch damit sollten Sie nicht einfach aufhören. Es gilt heute nicht mehr, die Kundenerwartungen nur zu erfüllen, sie müssen auch übertroffen werden. Punkten Sie mit zusätzlichem Service. Bieten Sie Ihren Kunden die kostenfreie Lieferung an oder helfen Sie ihnen beim Aufstellen elektrischer Geräte, bzw. bei deren Anschluss.

Bieten Sie Ihren Kunden einen Wartungsvertrag an, der natürlich ebenfalls kostengünstig gestaltet werden sollte. Legen Sie jeder Lieferung ein Merkblatt bei, auf dem Sie wichtige Hinweise zur Pflege, zum Umgang mit den Produkten oder deren Nutzung geben. Beschränken Sie sich dabei nicht auf allgemeine Hinweise, die jeder kennt, geben Sie Insiderwissen preis. Geben Sie Ihren Kunden persönliche Ansprechpartner mit Durchwahlen bekannt. Es gibt viele Möglichkeiten, wie Sie die Erwartungen Ihrer Kunden übertreffen können, auch in Ihrem Unternehmen. Nutzen Sie diese und die Kunden werden sich langfristig an Sie binden.

Quelle: GründerZeiten Nr. 37, August 2009

Seit dem 1. April 2010 ist die so genannte Scoring-Novelle in Kraft getreten. Viele kleine und mittelständische Unternehmen haben sich nicht näher damit befasst, da sie selbst keine eigenen Scoring-Verfahren anwenden. Dennoch ist die Scoring-Novelle auch für sie von Bedeutung, denn sie betrifft alle Unternehmen, die ein Mahnwesen mithilfe von Kreditversicherungen und Inkasso-Unternehmen betreiben.

Scoring-Novelle und der Datenschutz

Es geht bei der Scoring-Novelle vorrangig darum, den Datenschutz der Schuldner sicherzustellen. Denn die Daten der Schuldner müssen automatisch an einen Kreditversicherer oder ein Inkasso-Unternehmen weitergeleitet werden, da andernfalls die Forderung nicht ausgeglichen bzw. eingetrieben werden kann. Da nun aber Inkasso-Unternehmen und Kreditversicherer die Daten gerne für eigene Scoring-Modelle nutzen, müssen einige Dinge beim Mahnwesen beachtet werden. So sollte grundsätzlich vereinbart werden, dass das Inkasso-Unternehmen die Daten lediglich zum Forderungseinzug verwendet, nicht jedoch für Scoring-Modelle.

Weitere Regelungen der Scoring-Novelle

Weitere Neuregelungen, die es umzusetzen gilt, sind die folgenden:

  • Sämtliche Daten, die bei Übergabe an das Inkasso-Unternehmen noch nicht rechtssicher festgestellt sind, unterliegen den neuen Regelungen.
  • Unternehmen müssen Schuldner künftig mindestens zwei Mal schriftlich mahnen. Vorher ist die Datenübermittlung nicht erlaubt.
  • Die Datenübermittlung selbst kann frühestens vier Wochen nach der ersten Mahnung erfolgen, andernfalls ist das ein Verstoß gegen die Scoring-Novelle.
  • Ebenfalls müssen Unternehmen den Schuldner auf die Datenübermittlung hinweisen, allerdings frühestens mit der ersten Mahnung. Bei einer vorherigen In-Kenntnis-Setzung des Schuldners ist diese nicht rechtens.
  • Eine Datenübermittlung ist verboten, wenn der Schuldner die Forderung bestreitet. Der Grund für das Bestreiten der Forderung muss dokumentiert werden.

Quelle: http://support.lexware.de

Dieser Artikel ist Teil 4 von 11 der Serie

Heute geht es in unserer Serie zu den wichtigsten Zahlungsarten im Web um die Kreditkarte. Sie eignet sich jedoch, im Gegensatz zur bereits vorgestellten Telefonrechnung, nicht für Micropayments, sondern nur für die so genannten Macropayments. Am häufigsten wird sie im Zusammenhang mit dem Pay-Later-Verfahren eingesetzt.

Ablauf bei der Zahlung mit Kreditkarte

Bei der Zahlung mit Kreditkarte im Netz werden die Kreditkartendaten über ein Formular eingegeben. Dieses Formular finden die Kunden auf den Seiten des Händlers. Dabei sollten Kunden auf eine gesicherte Verbindung, die so genannte SSL Verbindung achten. Leider gibt es noch einige Anbieter, die eine ungesicherte Verbindung anbieten, auf diese ist in jedem Fall zu verzichten.

Nachdem der Kunde die Angaben im Web vorgenommen hat, wird die Ware ausgeliefert. Der Herausgeber der Kreditkarte garantiert dem Händler gegenüber für die Bezahlung.

Vor- und Nachteile der Kreditkartenzahlung

Die Kreditkartenzahlung zählt ebenfalls zu den sehr einfachen Zahlungsarten des E-Payments. Allerdings sollte auf die Art der Verbindung geachtet werden. Weiterhin müssen Händler nicht nur dafür Sorge tragen, dass Dritte keine Einsicht in die Daten während deren Übermittlung erhalten, sondern auch bei deren Speicherung. Das heißt, der Server der Anbieter sollte in jedem Fall über eine Firewall verfügen, um die Sicherheit zu gewähren. Dennoch kann es trotz dieser Vorsichtsmaßnahmen mitunter zu Hackerangriffen kommen.

Viele Kunden haben bei der Kreditkartenzahlung ebenfalls die Befürchtung, sie würden noch vor Erhalt der Waren bezahlen. Das stimmt zwar so nicht, da die Abbuchung vom Konto in der Regel erst mit der Kreditkartenabrechnung stattfindet, dennoch bleibt das subjektive Gefühl bei vielen Käufern bestehen.

Quelle: e-facts Nr. 13, Februar 2006





 

Materialkosten sind in deutschen Unternehmen einer der wichtigsten Kostenfaktoren, sie machen rund die Hälfte aller betrieblichen Kosten aus. Wer sein Material aber effizienter und ressourcensparender einsetzt, der kann bis zu 20 Prozent dieser Kosten ohne Probleme einsparen. Dafür hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie für den Mittelstand eine Praxishilfe erarbeitet: den Materialeffizienz-Selbstcheck.

Wer diesen Test nutzt, kann innerhalb von etwa 20 Minuten 13 Fragen beantworten. Daraus ergibt sich eine Auflistung verschiedener Möglichkeiten, um Materialkosten einzusparen. Auch eine individuelle Beratung kann anschließend gezielt gesucht werden. Wer bei Materialkosten Einsparungen vornimmt, kann nicht nur die Leistungsfähigkeit seines Unternehmens steigern, sondern sich auch noch wichtige Wettbewerbsvorteile sichern.

Die wichtigsten Gründe für zu hohe Materialkosten

Im Selbstcheck zur Materialeffizienz werden die wichtigsten Gründe für zu hohe Materialkosten aufgezeigt. Hierzu zählt zum Beispiel der Ausschuss von Material. Gründe dafür können

  • abgenutzte Werkzeuge und Maschinen,
  • eine unrealistische Fertigungsplanung,
  • fehlerhafte oder unvollständige Fertigungspapiere oder
  • ein Fehlverhalten der Mitarbeiter

sein. Ebenfalls sollte das Personal überprüft werden. Werden Fehler überhaupt erkannt oder wird gar nicht darauf geachtet, ob solche passieren? Werden Fehler behoben und Vorgesetzte informiert? Außerdem kann es durch unzureichende und nicht regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter zu erhöhten Ausschüssen kommen.

Kontinuierliche Verbesserungen im Unternehmen

Weitere Möglichkeiten, um den Materialverbrauch zu reduzieren, liegen in der Verbesserung und Weiterentwicklung der Produkte selbst, auch unter Einbeziehung der Ideen der Mitarbeiter und durch eine verbesserte Kommunikation im Unternehmen. Hierbei gelten folgende Punkte als besonders wichtig:

  • Weitergabe von Termin- und Mengenänderungen,
  • Abstimmung der gewünschten Liefertermine und
  • vollständige und korrekte Auftragsunterlagen.

Des Weiteren sollte die Reklamationsbearbeitung auf den Prüfstand gestellt werden. Denn hier kommt es erfahrungsgemäß zu Aussagen der Kunden, die einen erhöhten Materialverschleiß feststellen, die aber nicht weiter verfolgt werden. Besser wäre es, diese Aussagen zum Anlass zu nehmen, um Verbesserungen an den Produkten zu erzielen.

Quelle: http://www.materialeffizienz-selbstcheck.de und http://www.bmwi.de

Dieser Artikel ist Teil 3 von 5 der Serie

Das Unternehmen in der Krise leidet vorrangig unter Zahlungsschwierigkeiten, aber auch unter teils massiven Umsatzeinbrüchen. Sie müssen natürlich an beiden Problemen arbeiten. In dem heutigen Teil unserer kleinen Serie zum Thema Unternehmenssanierung soll es jedoch zunächst um die Verbesserung der Liquidität gehen. Sie können hier einiges tun.

Lieferanten und Kreditinstitute

Lieferanten und Kreditinstitute sind oft diejenigen, die viel Geld von Ihnen verlangen. Versuchen Sie dem aus dem Wege zu gehen. Sprechen Sie offen und ehrlich mit Ihrer Hausbank und Ihren Lieferanten und bitten Sie um einen Zahlungsaufschub. Geben Sie zu bedenken, dass Ihre Gläubiger, zu denen auch Lieferanten und Kreditinstitute gehören, im Falle einer Insolvenz noch weniger Geld erwarten können.

Spielen Sie allerdings auch mit offenen Karten. Legen Sie Ihre eigene Situation dar und schildern Sie bereits jetzt, wann eine Verbesserung Ihrer Zahlungsfähigkeit eintreten wird und wie lange demzufolge der Zahlungsaufschub andauern muss. So können Sie einerseits das Vertrauen Ihrer Gläubiger zurück gewinnen und andererseits sich erst einmal etwas Luft verschaffen.

Interne Einsparungen und Verbesserungen

Ist Ihr Unternehmen in der Krise, passen Sie auch Ihre Privatentnahmen der aktuellen Situation an. Senken Sie Ihre privaten Ausgaben und nehmen Sie weniger Geld aus dem Unternehmen heraus. Wenn es möglich ist, verzichten Sie vorübergehend auf die privaten Entnahmen.

Überprüfen Sie Ihr Rechnungswesen, stellen Sie Rechnungen zeitnah nach Auslieferung der Waren oder Erbringung der Leistungen. So sorgen Sie für einen steten Geldfluss, der Ihre Liquidität verbessert. Bauen Sie ebenfalls ein effektiveres Mahnwesen auf. Nur so können Sie Ihre Forderungen schneller eintreiben.

Externe Hilfe nutzen

Bei sehr hohen Forderungen, treten Sie in Verhandlungen mit Factoring-Unternehmen. Sie zahlen sofort und Ihre Liquidität erhöht sich dadurch deutlich. Prüfen Sie ebenfalls, ob öffentliche Fördermittel oder Bürgschaften in Ihrer Situation in Frage kommen. Oft helfen diese ebenfalls, kurzfristig die Liquidität zu erhöhen. Verlieren Sie dabei jedoch die Kosten nicht aus den Augen.

Quelle: GründerZeiten Nr. 22, Januar 2008
 

Die Kaffeeküche ist in vielen Unternehmen nicht nur zur Vorbereitung der Pausenmahlzeiten da, sondern auch ein wichtiger Treffpunkt zum Austausch mit den Kollegen. Dass es aber schnell zu Streitigkeiten kommt, wenn die Küche in Eigenregie betrieben wird, dürfte jedem hinlänglich bekannt sein. Ideal sind deshalb klare Regeln, besser noch ein schriftlicher Putzplan. An diesen müssen sich alle halten.

Die wichtigsten Regeln für mehr Sauberkeit in der Kaffeeküche

Handtuch und Geschirrtuch sollten Sie getrennt aufhängen und auch stets getrennt nutzen. Trocknen Sie Handtücher stets auf einer Stange, das geht schneller als am Haken. Gleiches gilt bei den Putzlappen, mit einem Lappen waschen Sie das Geschirr ab, mit dem anderen säubern Sie die Arbeitsfläche. Wählen Sie unterschiedliche Farben für beide Lappen. In Schwämmen sammeln sich gerne Bakterien. Deshalb sollten Sie sie stets so lange ausspülen, bis nur noch klares Wasser herauskommt. Die Handtücher und Geschirrtücher sollten Sie alle paar Tage austauschen. Sie werden bei 60 Grad gewaschen.

Die Geräte und das Geschirr

Achten Sie auch auf Sauberkeit im Kühlschrank. Verschimmelte oder abgelaufene Lebensmittel sollten Sie regelmäßig entfernen. Sind bereits Spuren im Kühlschrank zu sehen, säubern Sie die Flächen gründlich. Und vergessen Sie auch nicht, den Kühlschrank regelmäßig abzutauen. Auch Thermoskannen müssen gesäubert werden. Zwar sind die schwarzen Ablagerungen von Kaffee nicht gefährlich, aber sie verringern den Genuss. Eine Spülbürste kann Abhilfe schaffen.

In Anlehnung an: Sicherheitsreport der VBG, 02/2010, S. 17

Dieser Artikel ist Teil 2 von 7 der Serie

Franchising ist eine einfache und kostengünstige Möglichkeit der Existenzgründung. Dennoch eignet sich das Franchise-System nicht für jeden angehenden Unternehmer. Deshalb sollten Sie sich einige grundlegende Fragen stellen, bevor Sie sich für oder gegen das Franchising entscheiden.

Sind Sie wirklich bereit?

Als wichtigste Frage, bevor Sie sich für oder gegen das Franchising entscheiden, ist die nach Ihrer persönlichen Eignung zu nennen. Im Franchising verzichten Sie auf viele Freiheiten, die für Selbstständige sonst normal sind. Sie haben meist keine Entscheidungsgewalt über anstehende Werbemaßnahmen oder das Sortiment. Sind Sie wirklich bereit, auf diese Entscheidungsfreiheit zu verzichten?

Auch müssen Sie sich im Franchise-System an bestimmte Vorgaben des Franchisegebers halten. Hierzu zählen der Aufbau der Ladeneinrichtung, die Anordnung der Waren oder die Zubereitung der angebotenen Speisen. Für fast jede noch so kleine Aufgabe, die im Unternehmen entsteht, müssen Sie gewisse Vorgaben beachten. Halten Sie sich nicht an diese, kann es schnell zu Problemen mit dem Franchisegeber kommen. Deshalb fragen Sie sich: Sind Sie wirklich bereit, jede noch so kleine Aufgabe strikt nach Vorschrift durchzuführen?

Haben Sie ausreichende Kenntnisse und Lernwillen?

Auch wenn das Franchise-System oftmals dahingehend angepriesen wird, dass Sie von der Buchhaltung, dem Marketing und Co. der Zentrale profitieren können, sind Sie doch letztendlich selbst für Ihren Betrieb verantwortlich. Ein gewisses Grundverständnis der Zahlen und Fakten müssen Sie selbst mitbringen. Haben Sie die dafür notwendigen kaufmännischen Kenntnisse?

Ebenfalls stehen immer wieder einmal Änderungen im Franchise-System an. Dann werden Sie zu Schulungen eingeladen. Diese nehmen teilweise viel Zeit in Anspruch und Sie werden nie ganz von der Schulbank weg kommen. Sind Sie bereit, lebenslang zu lernen, sich weiterzubilden?

Seien Sie ehrlich zu sich selbst

Wenn Sie all diese Fragen mit einem klaren Ja beantworten können, dann sind Sie höchstwahrscheinlich als Franchisenehmer geeignet. Haben Sie Zweifel, sollten Sie Ihre Entscheidung noch einmal überdenken. Beachten Sie auch: Sie müssen sich selbst diese Fragen ehrlich beantworten. Wenn Sie sich bereits vor dem Start in die Selbstständigkeit selbst anflunkern, werden Sie langfristig nicht glücklich mit Ihrer Entscheidung.

Dieser Artikel ist Teil 3 von 4 der Serie

Natürlich ist Umweltschutz nicht nur für Existenzgründer sinnvoll, sondern genauso für bestehende Unternehmen. Die folgenden Tipps, die wir Ihnen vorstellen, wollen deshalb beide Zielgruppen ansprechen. Sie lassen sich selbst in bestehenden Unternehmen recht einfach umsetzen und sorgen für deutliche Einsparungen, die auch noch der Umwelt zugute kommen können.

Verbräuche kontrollieren

Ein Problem bei Kosten ist oft, dass sie sich langsam und unbemerkt einschleichen. Lassen Sie das gar nicht erst zu. Eine einfache Liste kann Ihnen helfen, den Verbrauch von Wasser, Strom, Gas, Entsorgungskosten oder auch den Benzinverbrauch zu überblicken. Tragen Sie am besten alle aufgelaufenen Verbräuche eines Monats in Ihre Übersicht ein. Schnell stellt sich heraus, ob der Verbrauch eher steigt oder sinkt. Sie können damit auch Aufklärung erhalten, ob die Entwicklungen in den Verbräuchen mit denen Ihres Unternehmens übereinstimmen und ggf. frühzeitig entgegen wirken.

Die Büroeinrichtung

Computer, Monitore, Drucker, Faxgeräte, Scanner und Kopierer – diese Geräte dürfen in keinem Büro fehlen. Da aber viele IT-Verantwortliche nicht einmal ansatzweise darüber Bescheid wissen, wie hoch der Energieverbrauch für diese Geräte ist, erklärt sich schnell, dass hier enorme Sparpotenziale schlummern. Unternehmen sollten deshalb auf sparsame Bürogeräte achten. Wird ein Rechner ersetzt, kann direkt einer mit geringerem Stromverbrauch gewählt werden. Steckdosenleisten, die sich abschalten lassen sind eine kleine Maßnahme mit großer Wirkung. Gründer sollten diese Punkte schon bei der Einrichtung beachten.

Auch bei der Beleuchtung können Sie hohe Einsparungen erzielen. Verwenden Sie beispielsweise Energiesparlampen oder setzen Sie die Spannung herab. Schon sind hohe Einsparungen möglich. Ebenfalls wird weniger Licht benötigt, wenn Schreibtische direkt am Fenster platziert werden.

Heizen und Lüften

Bei Heizanlagen sollten Sie auf moderne Heizkessel setzen, die deutlich weniger verbrauchen, als ältere Modelle. Zudem sollten regenerative Energiequellen vermehrt genutzt werden. Neben der Solarenergie kommen auch Holzpellets in Frage. Außerhalb der Arbeitszeiten können die Temperaturen abgesenkt werden.

Heizung und Lüftung können unter Umständen gekoppelt werden, so dass Abwärme nutzbar wird. Achten Sie außerdem auf eine gute Dämmung des gesamten Gebäudes.

Dieser Artikel ist Teil 2 von 6 der Serie

Kunden zu halten, ist nicht immer ganz einfach, aber immer noch günstiger, als Neukunden zu akquirieren. Das haben wir bereits aus dem ersten Teil unserer kleinen Serie gelernt. Neben dem bereits vorgestellten Beschwerdemanagement sollten Sie die Kunden, die Sie bereits bedienen, aber auch umwerben. Nichts ist schlimmer, als ein Kunde, der sich nicht mehr umworben fühlt. Schnell verlässt er den Anbieter und wechselt zu einem anderen. Lassen Sie es gar nicht erst soweit kommen, sondern nutzen Sie verschiedene Möglichkeiten der laufenden Kundenbetreuung.

Kundenbetreuung mit Newslettern und Aktionsangeboten

Sicher kennen Sie die ständig wechselnden Aktionsangebote der großen Unternehmen. Zeitlich befristet, wird hier ein besonders günstiges Angebot unterbreitet. Warum sollten Sie nicht selbst auch auf solche Aktionen zurückgreifen? Sie können diese günstigen Angebote zeitlich ebenfalls befristen, so dass Sie keine Gefahr laufen, langfristig zu sehr niedrigen Preisen liefern zu müssen.

Eine besonders gute Idee ist es auch, wenn Sie Aktionsangebote ausarbeiten, die nur den bestehenden Kunden vorbehalten sind. Werben Sie zum Beispiel im Newsletter an Ihre bestehenden Kunden mit einem besonders günstigen Angebot, das diesen als erstes angeboten wird. Schnell lassen sich die Kunden dann neugierig machen und werden Ihr Angebot nutzen. Überhaupt sollten Sie die Möglichkeiten, die Ihnen Newsletter bieten, viel mehr nutzen, nicht nur um zu verkaufen.

Kundenbetreuung mit Insiderwissen und Dienstleistungen

Newsletter können auch durch praktische Tipps zur richtigen Verwendung der Produkte glänzen. Kunden fühlen sich wertgeschätzt, wenn Sie Ihnen ein paar Insider-Tipps mit an die Hand geben. Sind diese nicht schon mehrmals irgendwo veröffentlicht worden, können Sie Ihren Kunden damit einen echten Mehrwert bieten.

Bieten Sie auch Dienstleistungen rund um Ihre Produkte an. Der Optiker beispielsweise reinigt regelmäßig kostenlos die Brille. Dadurch steigt das Vertrauen der Kunden zum Optiker, die nächste Brille wird ebenfalls bei ihm gekauft. Überlegen Sie, ob sich solche Dienstleistungen auch für Ihre Produkte eignen und weisen Sie im Newsletter darauf hin.

Ebenfalls sollten Erweiterungen des Sortiments verkaufsfördernd im Newsletter erwähnt werden. Geben Sie Ihren bestehenden Kunden die Chance, die ersten zu sein, die von der Sortimentserweiterung erfahren. Gehen Sie auf den Wettbewerbsvorteil ein, den sie erhalten, wenn diese Produkte schon jetzt bestellt werden.

Quelle: GründerZeiten Nr. 37, August 2009

Am 19. Mai 2010 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Jahressteuergesetz beschlossen, das eine Vielzahl einzelner Maßnahmen zur Reformierung des Steuerrechts beinhaltet. Wir zeigen Ihnen, welche wesentlichen Änderungen sich für Sie ergeben.

Das Einkommensteuergesetz

  • Menschen, deren jährliches Einkommen unter der Steuerbelastungsgrenze liegt, sollen auch schon für 2009 von der Verpflichtung befreit werden, eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Davon können sowohl beschränkt als auch unbeschränkt Steuerpflichtige betroffen sein.
  • Damit haushaltsnahe Dienstleistungen gemäß § 35a EStG nicht doppelt gefördert werden, profitieren bestimmte Maßnahmen zukünftig nicht mehr von der Steuerermäßigung, wenn sie bereits öffentlich gefördert werden.
  • Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) kann nicht wie geplant 2011 eingeführt werden. Deshalb wurde eine Übergangsregelung geschaffen, bis die Einführung nachgeholt wird, da es für 2011 bereits keine Lohnsteuerkarten mehr in Papierform gibt.
  • Wenn nachträglich Verluste festgestellt werden müssen, können diese nur noch geltend gemacht werden, wenn eine nachträgliche Änderung des Steuerbescheids noch möglich wäre. Dies wurde bisher bereits so gehandhabt und wurde daher nun auch in § 10d EStG festgehalten.

Das Umsatzsteuergesetz

  • Der Leistungsempfänger von Schrott-, Altmetall und Abfallstofflieferungen muss sich zukünftig auf eine erweiterte Steuerschuldnerschaft einstellen (§ 13b UStG).
  • Zukünftig verjährt die Möglichkeit für private Kulturunternehmer, die von der Umsatzsteuer befreit sind, eine rückwirkende Steuerbefreiung zu erwirken, innerhalb von vier Jahren (§ 4 UStG). Nur wenn die entsprechende Bescheinigung innerhalb dieser Verjährungsfrist ausgestellt wird, kann der Vorsteuerabzug entfallen.
  • § 15 Abs. 1b UStG regelt, dass der Vorsteuerabzug für ein Grundstück mit einer gemischten Nutzung nicht mehr geltend gemacht werden kann, wenn sich die Einfuhr oder der innergemeinschaftliche Erwerb, die Lieferungen oder andere Leistungen nicht auf den Unternehmenszweck beziehen. Für vor 2011 gestellte Bauanträge gilt vorerst eine Übergangsregelung.

Sonstiges

  • Abgabenordnung:
    Den Finanzbehörden ist es zukünftig erlaubt, einen Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 17 Geldwäschegesetz an die entsprechende Verwaltungsbehörde zu melden (§ 31b AO). Bisher stand dem § 30 AO entgegen, der das Steuergeheimnis regelt. Daher wurde die Meldemöglichkeit auch auf ein Mindestmaß beschränkt.
  • §§ 15 – 17, 37 Erbschaftsteuer-/Schenkungssteuergesetz/ §§ 3, 23 Grunderwerbsteuergesetz:
    Eingetragene Lebenspartner werden in diesen zwei Gesetzen mit Ehegatten gleichgesetzt.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 21.5.2010

Dieser Artikel ist Teil 2 von 5 der Serie

Ist ein Unternehmen in die Krise geraten, leidet oft zuerst die Zahlungsfähigkeit darunter. Wenn Sie Ihr Unternehmen sanieren wollen und das Konzept bereits überprüft haben, sollten Sie weitere Schritte zur Sanierung gehen. Doch können diese erst erfolgen, wenn Sie Ihre Zahlungsfähigkeit wiederhergestellt haben. Welche Sofortmaßnahmen Wirkung zeigen, wollen wir Ihnen in diesem Teil unserer kleinen Serie zeigen.

Sanierung ist Chefsache

Als wichtigste Regel bei der Unternehmenssanierung gilt, dass sie Chefsache ist. Das gilt auch dann, wenn es um die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit geht. Wollen Sie Ihr Unternehmen wirklich retten, schießen Sie aus Ihrem privaten Vermögen Geld zu. Eine Bareinlage oder auch ein Gesellschafterdarlehen können einen finanziellen Engpass oft überbrücken.

Sind Sie nicht bereit, in Ihr Unternehmen zu investieren, sollten Sie sich kritisch fragen, warum. Oftmals stehen Sie dann nicht mehr hinter der Idee und die Aufgabe des Betriebs ist die bessere Lösung. In allen anderen Fällen werden Sie sicher auch privat etwas Geld einsetzen können, um das Unternehmen zu retten.

Verkäufe und Forderungsmanagement

In jedem Unternehmen sammeln sich im Laufe der Jahre viele Vermögensteile an, die schlicht nicht benötigt werden. Verkaufen Sie diese. Dabei ist es egal, ob es sich um Ersatzrechner, um Büroeinrichtungen oder eine alte Maschine handelt, die Sie nicht mehr nutzen. Ist sie noch funktionstüchtig, sollten Sie sie verkaufen.

Senken Sie ebenfalls den Lagerbestand. Er stellt gebundenes Kapital dar und kann mit einem Sonderverkauf, auch mit Rabatten, schnell in bare Münze umgewandelt werden. Kümmern Sie sich auch um Ihre offenen Forderungen. Treiben Sie diese ein, werden Sie bestimmter im Mahnwesen. Bei Bedarf übergeben Sie sehr alte Forderungen an Inkassounternehmen. Sie haben dann höhere Chancen, kurzfristig an Ihr Geld zu kommen.

Quelle: GründerZeiten Nr. 22, Januar 2008

Kennzahlen spielen im Unternehmen eine wichtige Rolle, lässt sich damit doch der aktuelle Stand des Unternehmens hinsichtlich seiner Wirtschaftlichkeit darstellen. Auch für die Liquidität gibt es Kennzahlen, man unterscheidet hierbei in die Liquidität ersten, zweiten und dritten Grades. Wie sich diese Kennzahlen zusammensetzen, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.

Liquidität ersten Grades

Die Liquidität ersten Grades soll die kurzfristige Zahlungsfähigkeit des Unternehmens darstellen. Hierfür addieren Sie zunächst Ihren Kassenbestand, sowie die Bankguthaben auf. Dem gegenüber stellen Sie kurzfristige Verbindlichkeiten. Dazu zählen alle Verbindlichkeiten, die binnen eines Jahres fällig werden.

Als Richtwert gilt, dass wenigstens 50 Prozent der Verbindlichkeiten mit dem Kassen- und Bankguthaben beglichen werden sollten. Das zeigt jedoch, dass alleine aufgrund der erwarteten Zahlungseingänge nicht die vollen Verbindlichkeiten abgedeckt werden können, zumal offene Forderungen oftmals nicht fristgerecht bezahlt werden. Deshalb ist diese so genannte Barliquidität in ihrer Aussagekraft auch nur bedingt realistisch.

Liquidität zweiten Grades

Die Liquidität zweiten Grades soll die mittelfristige Zahlungsfähigkeit des Unternehmens darstellen. Bei der Berechnung ziehen Sie nicht nur die aktuellen Bankguthaben und Kassenbestände heran, sondern auch offene Forderungen, deren Eingang Sie kurzfristig erwarten. Sie wird deshalb auch als einzugbedingte Liquidität bezeichnet und weist eine höhere Aussagekraft als die Liquidität ersten Grades auf.

Allerdings haben Sie auch hier eine gewisse Unsicherheit: Sie können nicht garantieren, dass offene Forderungen tatsächlich rechtzeitig eingehen. Diese Liquiditätskennzahl sollte über 100 Prozent liegen, um alle Verbindlichkeiten abdecken zu können.

Liquidität dritten Grades

Mit der Liquidität dritten Grades wird die langfristige Zahlungsfähigkeit des Unternehmens berechnet. Neben den Barmitteln aus Kasse, Bank und Wechseln, sowie den kurzfristig eingehenden Kundenzahlungen werden auch voraussichtliche, zukünftige Umsätze und Warenvorräte mit eingerechnet. Deshalb spricht man auch von der umsatzbedingten Liquidität.

Es sollten mindestens 120 Prozent bei dieser Kennzahl erreicht werden. Aufgrund der schwierigen Planbarkeit künftiger Umsätze eignet sie sich aber nur für Handelsunternehmen, die auch gewisse Lagerbestände vorweisen können.

Quelle: GründerZeiten Nr. 31, Oktober 2009, Seite 4

Dieser Artikel ist Teil 2 von 11 der Serie

Im Bereich E-Payment gibt es viele verschiedene Zahlungsarten, die bereits heute möglich sind, aber nicht alle gleichermaßen angenommen werden. In dieser kleinen Serie wollen wir Sie über die wichtigsten Zahlungsarten im Netz informieren und beginnen mit der Telefonrechnung.

Ablauf der Telefonrechnung

Die Telefonrechnung zählt zu den einfachsten Zahlungsarten im Netz und gleichzeitig zu den sichersten Varianten des E-Payment. Dieses Verfahren eignet sich allerdings nur für Micropayments und ist in der Regel dem Pay-Later-Verfahren zugeordnet, bei dem erst nach Erhalt der Ware bezahlt wird.

Über den Internetservice, den die Kunden in Anspruch nehmen wollen, erfahren sie eine kostenpflichtige Telefonnummer, meist eine 0900er-Nummer. Die Gebühren werden von den Anbietern bestimmt, zu Beginn des Anrufs weisen seriöse Anbieter auf die Höhe der Gebühren hin. Die Abrechnung der Gebühren erfolgt über die Rechnung des Telefonanbieters.

Vor- und Nachteile der Telefonrechnung

Wichtigster Vorteil bei der Telefonrechnung ist der, dass keine sensiblen Daten im Web angegeben werden müssen. Das sorgt auch bei Kunden für ein erhöhtes Sicherheitsgefühl. Als größter Nachteil erweisen sich jedoch die Kosten, denn nicht nur der Internetservice selbst ist mit Kosten verbunden, auch die Telekommunikationsunternehmen verdienen an dieser E-Payment-Methode mit. Bisher hat sich dieses Verfahren deshalb auch noch nicht wirklich durchsetzen können.

Quelle: e-facts Nr. 13, Februar 2006

Dieser Artikel ist Teil 1 von 7 der Serie

Franchising wird immer häufiger als attraktive Möglichkeit der Existenzgründung angesehen. Natürlich kann Franchising sinnvoll sein, wenn denn das dahinter stehende System stimmt. Die meisten Franchising-Systeme sind übrigens im Einzelhandel angesiedelt, seien es nun Restaurantketten oder ganze Ketten für Automobilbedarf. Aus diesem Grund zielen die wichtigsten Punkte, die ein gutes Franchising-System bieten sollten, auch immer ein wenig in Richtung Einzelhandel.

Werbung und Existenzgründung

Ein gutes Franchising-System unterstützt Sie in der Gründungsphase, hilft Ihnen bei der Planung der Finanzierung und gibt Ihnen Einrichtungshilfen mit an die Hand. Außerdem kann es Sie bei der Erstellung und Durchführung von Werbe- und PR-Maßnahmen unterstützen. Werbemittel und Artikel zur Verkaufsförderung sollten ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.

Mithilfe von Vergleichsdaten, wie einem Betriebsvergleich, lässt sich Ihr Businessplan einfacher erstellen. Ein gutes Franchising-System gibt Ihnen solche Daten an die Hand. Gleiches gilt für ein Handbuch, aus dem Sie ersehen können, wie im Allgemeinen mit bestimmten Situationen im täglichen Geschäftsbetrieb umgegangen wird oder wie die Verwaltung und Organisation aussehen. Unterstützung gibt es oft auch in fachlicher Hinsicht, mittels Schulungen und Seminaren.

Zentrale Leistungen nutzen

Ein gutes Franchising-System bietet ebenfalls die Möglichkeit, zentrale Leistungen in Anspruch zu nehmen. Beginnend beim zentralen Einkauf über die zentrale Buchhaltung bis hin zur Datenverarbeitung sollten die Leistungen geboten werden. Die Fachleute aus dem Unternehmen sollten Ihnen in steuerlichen Fragen zur Seite stehen, Ihnen bei der Erstellung der Jahresabschlüsse behilflich sein und auch Versicherungen empfehlen können.

Ebenfalls wird häufig eine betriebswirtschaftliche Beratung angeboten, die hilft, die Planung korrekt durchzuführen. Zusätzlich sollten Sie auf demokratische Organe innerhalb des Systems achten, sodass Sie selbst auch ein Mitspracherecht etwa bei der Auswahl neuer Produkte oder Werbemaßnahmen bekommen. Sie können meist einen Beirat wählen, der sich in Ihrem Sinne stark machen sollte.

Quelle für diese Serie: GründerZeiten Nr. 4, April 2008

Dieser Artikel ist Teil 2 von 4 der Serie

v\:* {behavior:url(#default#VML);} o\:* {behavior:url(#default#VML);} w\:* {behavior:url(#default#VML);} .shape {behavior:url(#default#VML);} Normal 0 21 false false false Wie wir im ersten Teil unserer kleinen Serie gesehen haben, ist es notwendig, sich auch als Gründer mit dem Umweltschutz auseinander zu setzen. Die gesetzlichen Auflagen sind in den vergangenen Jahren sehr streng geworden und Gründer sind ebenso dazu verpflichtet, diese einzuhalten, wie andere Unternehmen. Doch es gibt auch viele Vorteile, die sich aus dem Verfolgen des Umweltschutzgedankens im Unternehmen ergeben. Diese wollen wir Ihnen heute aufzeigen.

Marketing und Finanzierung

Bezüglich der Kosten für die Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen bzw. zur Erfüllung gesetzlicher Auflagen gilt, dass Gründer diese Kosten nicht alleine tragen müssen. Es gibt ebenfalls eine ganze Reihe öffentlicher Finanzierungshilfen und Fördermittel, die in Anspruch genommen werden können. Insbesondere für Gründungen, die sich direkt mit dem Umweltschutz auseinandersetzen, stehen attraktive öffentliche Fördergelder zur Verfügung.

Gründer sollten sich aber auch schon frühzeitig mit künftigen Gesetzen den Umweltschutz betreffend befassen. Meist sind diese schon lange Zeit vor der Einführung absehbar. Hier sollte frühzeitig reagiert werden. Ebenfalls steht vor der Gründung die Überprüfung aller in Frage kommenden gesetzlichen Auflagen, wie Genehmigungen und ähnlichem.

Im Marketing ergeben sich wieder vielfältige Vorteile für Gründer. Denn Umweltschutz wird heute groß geschrieben und das auch beim Verbraucher. Mit umweltfreundlichen Arbeitsabläufen und Produkten können nicht nur neue Klientel gewonnen, sondern auch bestehende gehalten werden. Als Gründer sollten Sie deshalb auf aktive Kommunikation des Umweltschutzgedankens auch im Marketing achten. Freiwillige Teilnahmen an umweltfreundlichen Audits, wie dem EMAS können zu mehr Vertrauen bei den Kunden führen.

Werbung, Kosten und Mitarbeiter

In der Werbung können Gründer mit einem umweltfreundlichen Produkt punkten. Hierfür sollte ein entsprechendes Umweltsiegel eingeführt werden. Auch die Kosten im Unternehmen lassen sich senken, ob bei Versicherungen, beim Stromverbrauch oder vielen anderen Bereichen.

Mitarbeiter lassen sich oft durch den Umweltschutzgedanken, den das Unternehmen Tag für Tag lebt, positiv beeinflussen. Sie gewinnen eine bessere Bindung an das Unternehmen und arbeiten motivierter. Dies gilt insbesondere für jüngere Mitarbeiter, denen die Umwelt besonders am Herzen liegt.

Dieser Artikel ist Teil 1 von 6 der Serie

Die Kundenakquise ist alles andere, als eine leichte Aufgabe. Sie wird häufig unterschätzt und gestaltet sich gerade in der Gründungsphase als äußerst schwierig, da noch keine Bestandskunden vorhanden sind, die zumindest einen Teil der Kapazitäten auslasten können. Umso wichtiger ist es deshalb, die einmal gewonnenen Kunden auch langfristig zu halten. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, die gut kombiniert, in jedem Unternehmen genutzt werden sollten. Diese Möglichkeiten und wie Sie sie gezielt umsetzen können, wollen wir Ihnen in dieser Serie vorstellen. Dabei wollen wir im ersten Teil auf ein effizientes Beschwerdemanagement eingehen.

Warum das Beschwerdemanagement so wichtig ist

Aktuelle Studien haben gezeigt, dass Kunden, deren Beschwerden ernst genommen, schnell und freundlich bearbeitet wurden, zu 80 Prozent auch in der Zukunft wieder bei dem betreffenden Unternehmen bestellen würden. Deshalb ist es sinnvoll, in das effektive Beschwerdemanagement zu investieren, auch wenn viele Unternehmen diese Aufgaben als zeitintensiv und mitunter sogar nicht lohnenswert ansehen.

Dabei sollte bedacht werden: Es ist kostengünstiger, bestehende Kunden zu halten, als neue zu gewinnen. Zudem teilen sich unzufriedene Kunden meist mehreren Bekannten mit, die dann ebenfalls als Kunden ausfallen werden.

So führen Sie ein erfolgreiches Beschwerdemanagement ein

Damit Ihre Kunden sich von Ihnen ernst genommen fühlen, müssen Sie zunächst ein Beschwerdemanagement einführen. Geben Sie hierzu Anreize, Unzufriedenheit zum Ausdruck zu bringen. Bieten Sie den Kunden mehrere Wege, ihre Beschwerden auszusprechen, etwa über das Internet, telefonisch oder schriftlich.

Arbeiten Sie auch an dem Verhalten Ihrer Mitarbeiter. Sie sollten Beschwerden gegenüber offen sein und sich der Kunden annehmen. Ein Vertrösten oder gar die Schuldzuweisung an den Kunden bergen keine Chance, sondern nur den Verlust des Kunden. Sehen Sie jede Beschwerde als Chance an, Ihren Service zu verbessern und bedanken Sie sich für die Anregungen der Kunden. Nehmen Sie alle Beschwerden ernst und analysieren Sie sie. So finden Sie häufig auftretende Fehler im Unternehmen und können diesen frühzeitig entgegenwirken. Achten Sie auch auf eine schnelle Bearbeitung der Beschwerden.

Quellen: GründerZeiten Nr. 37, August 2009, S. 4
http://www.triples-consulting.de

Dieser Artikel ist Teil 1 von 5 der Serie

Vielfach geraten Unternehmen in die Krise und das nicht nur in allgemeinen Krisenzeiten. Doch den Kopf in den Sand zu stecken, bringt rein gar nichts, außer, dass die Pleite schneller naht. Machen Sie sich so früh wie möglich daran, ein Sanierungskonzept aufzustellen und denken Sie daran: Unternehmenssanierung ist Chefsache. Sie müssen die Zügel in der Hand halten. Stellen Sie aus Ihren besten Mitarbeitern ein „Sanierungs-Team“ zusammen. Diese Mitarbeiter sollen Ihnen helfen und Sie entlasten. Sie sind im Innendienst unterwegs, während Sie als Chef, draußen verkaufen und wichtige Kontakte wieder beleben.

Konzept prüfen

Beginnen Sie bei der Unternehmenssanierung mit der Hinterfragung Ihres Konzepts. Hierbei ist es wichtig, dass Sie kritisch mit sich selbst und Ihrem Unternehmen umgehen. Stellen Sie sich Fragen und überlegen Sie sich Antworten und Lösungen. Wie gefragt sind beispielsweise Ihre Produkte? Hat die Nachfrage nachgelassen, fragen Sie direkt bei den Kunden nach, woran es liegt. Vielleicht hat die Qualität abgenommen und Sie können Altkunden wieder aktivieren, wenn Sie diese verbessern.

Gibt es modernere Produkte auf dem Markt, womöglich noch von der Konkurrenz? Suchen Sie in Ihrer Branche gezielt nach neuen Trends, die Sie umsetzen können. Besinnen Sie sich dabei auf Ihre Stärken und streichen Sie Ladenhüter rigoros aus dem Sortiment. Kurzfristige finanzielle Engpässe können dabei durch einen Verkauf mit Rabatten ausgeglichen werden.

Innerbetriebliche Probleme erkennen

Analysieren Sie Ihr Unternehmen auch von innen heraus. Arbeitet Ihr Vertrieb erfolgreich? Wenn nicht, stellen Sie am besten den Mitarbeitern im Vertrieb die Frage, woran es liegen könnte. Sie sind die ersten, die von den Kunden auf Probleme aufmerksam gemacht werden. Nutzen Sie das Know-How Ihrer Mitarbeiter.

Stellt sich bei der Überprüfung Ihres Unternehmens heraus, dass Ihre Kosten zu hoch sind, suchen Sie nach Einsparmöglichkeiten. Diese gibt es in fast allen Unternehmen. Bedenken Sie auch, dass Sie gewisse Fristen einhalten müssen, wenn Sie eine Kapitalgesellschaft führen. Diese gelten insbesondere für den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Holen Sie sich auch Hilfe von außen, Sanierungsexperten und Unternehmensberater können vielfach Probleme erkennen, die für Sie schlicht nicht zu sehen sind.

Quelle: GründerZeiten Nr. 22, Januar 2008

Die Scheinselbstständigkeit ist heute ein großes Problem. Sie ist nicht ganz einfach nachzuvollziehen, da es kleine, aber feine Unterschiede gibt. Wie Sie dennoch feststellen können, ob und wann eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, zeigen wir Ihnen hier.

Selbstständig mit einem Auftraggeber

Wenn Sie sich selbstständig machen und dann nur für einen Auftraggeber arbeiten, können Sie als selbstständig mit einem Auftraggeber eingestuft werden. Sie bleiben dann zwar selbstständig, müssen jedoch eine Einschränkung hinnehmen: Sie sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und müssen die Beiträge zu selbiger vollständig alleine bezahlen. Während der ersten drei Jahre Ihrer Selbstständigkeit können Sie jedoch einen Antrag stellen, um sich von der Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien.

Generell werden zwei Kriterien herangezogen, um den Status selbstständig mit einem Auftraggeber zu erhalten: Sie dürfen keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, also Personen, die mehr als 400 Euro im Monat verdienen. Und Sie sind stets nur für einen Auftraggeber tätig, und zwar in erheblichem Umfang.

Scheinselbstständigkeit bestimmen

Als scheinselbstständig hingegen gelten oftmals freie Mitarbeiter. Sie müssen sämtliche Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung jeweils anteilig zahlen, den Rest muss der Auftraggeber übernehmen. Als Abgrenzungskriterien zum Status selbstständig mit einem Auftraggeber gelten die folgenden Punkte:

Wenn Sie kein eigenes Risiko tragen und keine Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbringen, gelten Sie als scheinselbstständig. Gleiches gilt, wenn die Arbeitszeit und die Tätigkeit nicht frei bestimmt, Ihre Preise nicht selbst bestimmt werden können und Sie die Zahlungsbedingungen vom Auftraggeber diktiert bekommen. Ebenfalls können Sie als Scheinselbstständiger keinen Einfluss auf den Umfang der Akquisition von Kunden und auf die durchzuführenden Werbemaßnahmen, sowie die Einstellung von Mitarbeitern nehmen.

Steuer- und Sozialrecht

Im Steuer- und Sozialrecht gelten übrigens unterschiedliche Wertungen der Scheinselbstständigkeit. Deshalb sollten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung überprüfen lassen, ob Sie dort als scheinselbstständig gelten, und zwar auch dann, wenn das Finanzamt Sie als Freiberufler anerkannt hat.

Quelle: GründerZeiten Nr. 45, April 2008

Dieser Artikel ist Teil 3 von 11 der Serie

Wie wichtig das Angebot von E-Payment-Verfahren ist, haben wir bereits im letzten Teil unserer kleinen Serie erfahren. Doch welche Kriterien sind eigentlich entscheidend, wenn es darum geht, das richtige E-Payment-Verfahren für Ihr Unternehmen zu finden? Wir zeigen es Ihnen in diesem Teil der Serie.

Entscheidung nach Kostenkriterien

Achten Sie bei der Suche nach einem E-Payment-Verfahren auf die Kosten, die entstehen. Zunächst einmal sind dabei die Einstiegskosten zu betrachten, die etwa für die elektronische Geldbörse oder auch für ein Kartenlesegerät anfallen. Ebenfalls sollten Sie die Betriebskosten nicht außen vor lassen. Alle Kosten sollten möglichst gering ausfallen.

Ebenfalls sollten Sie auf günstige Transaktionskosten achten. Diese werden jedoch meist nur dann entstehen, wenn das E-Payment-Verfahren von möglichst vielen Kunden genutzt wird. Deshalb ist es wichtig, auf die Aspekte zu achten, die für die Kunden von Bedeutung sind. Hierzu zählen eine einfache Bedienung, geringe Nutzungsgebühren und Anschaffungskosten.

Entscheidung nach allgemeinen betrieblichen Kriterien

Überprüfen Sie ebenfalls, wie hoch Ihre Rechnungsbeträge im Normalfall sind. Bei niedrigen Rechnungsbeträgen bis fünf Euro haben sich Micropayment-Verfahren durchgesetzt, bei höheren Rechnungsbeträgen, können Sie auf Macropayment-Verfahren zurückgreifen. 
Überlegen Sie auch, wann das Kundenkonto belastet werden soll, sofort, später oder noch vor der Lieferung der Waren. Ebenso sollten Sie an die Sicherheit denken, die bei der Übertragung von Daten stets gewährleistet sein sollte. Betrachten Sie diese Punkte immer aus Sicht Ihres Unternehmens einerseits und der Ihrer Kunden andererseits.

Außerdem sollten Sie überlegen, wie wichtig Ihnen die Bonitätsprüfung Ihrer Kunden ist. Haben Sie nur nationale Kunden kommen zudem andere E-Payment-Verfahren in Frage, als bei internationalen Kunden.

Quelle: e-facts Nr. 13, Februar 2006

Qualität ist der wichtigste Erfolgsfaktor für ein Unternehmen. Aus diesem Grund sollten Sie stets auf eine hohe Qualität achten. Wie Sie diese am besten umsetzen, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.

Unternehmensführung und Mitarbeiter

Arbeiten Sie grundsätzlich kundenorientiert. Lassen Sie die Kundenorientierung zu einem Leitziel Ihres Unternehmens werden. Analysieren Sie die Kundenbedürfnisse und vermitteln Sie sie allen Mitarbeitern. Sie müssen überall im Unternehmen verstanden werden. Verknüpfen Sie die Ziele Ihres Unternehmens mit den Bedürfnissen Ihrer Kunden. Achten Sie auch bei den Mitarbeitern darauf, dass diese die fachlichen Qualifikationen mitbringen, um Ihre Kunden immer und unter allen Umständen zufriedenzustellen.

In der Unternehmensführung erarbeiten Sie klare Ziele für Ihr Unternehmen und arbeiten immer an der Motivation und der Kompetenz der Mitarbeiter. Bei hoher Motivation sinkt die Fluktuation und Sie erhalten stabile Belegschaften, die sich mit den Unternehmenszielen identifizieren.

Gerade die Mitarbeiter sind einer der wichtigsten Qualitätsfaktoren für Unternehmen. Achten Sie deshalb darauf, Ihre Belegschaft in Prozessverbesserungen und Entscheidungen mit einzubeziehen. So können sie zum Unternehmenserfolg beitragen und werden besser motiviert.

Prozesse und Management

Achten Sie bei den Prozessen im Unternehmen darauf, dass diese stets Ihre Erwartungen erfüllen, verbessern Sie sie bei Bedarf, um Ressourcen zu schonen, fehlerfrei arbeiten zu können und geplante Ergebnisse besser zu erreichen. So können Sie auch Kosten einsparen.

Im Management sollten Sie ehrgeizige Unternehmensziele aufstellen, die Sie in Teilbereiche gliedern. Jeder Teilbereich muss mit den Leitmotiven vereinbar sein. Durch die ständige Kontrolle der Einzelprozesse fallen Fehlerquellen frühzeitig auf und können schnell behoben werden. Die Zuständigkeiten Ihrer Mitarbeiter planen Sie so, dass es keine Überschneidungen in den Kompetenzen gibt. Untergraben Sie dabei nicht die Teamarbeit.
Achten Sie außerdem auf eine stetige Verbesserung Ihrer Unternehmensabläufe. Bauen Sie diese in die strategische Planung ein, stellen Sie die notwendigen Mittel zur Verfügung und setzen Sie sich Ziele zur Verbesserung. Ihre Mitarbeiter beziehen Sie dabei wieder mit ein.

Informationen und Lieferanten

Wenn Sie Unternehmensziele formulieren, stützen Sie sich immer auf sachliche Informationen und Vergleichsdaten. Dadurch fallen Verbesserungen leichter. Auch Ihre Lieferanten beziehen Sie frühzeitig in künftige Planungen mit ein. So stärken Sie die Bindung an diese und können von schnellerer und fehlerfreier Lieferung ausgehen.

Quelle: GründerZeiten Nr. 47, September 2009
 

Dieser Artikel ist Teil 5 von 12 der Serie

Neben der Haushaltswerbung und dem Telefonmarketing, ist auch das Onlinemarketing eine häufig genutzte Art des Dialogmarketings. Unter Onlinemarketing, welches auch unter dem Namen E-Marketing bekannt ist, versteht man die Werbung, die hauptsächlich über das Internet geführt wird. Hierzu zählen vor allem die Bannerwerbung, Werbung über Suchmaschinen, E-Mail-Marketing und die Werbung mit Affiliate-Programmen. Daneben gibt es noch das spezielle Videomarketing.

Häufigste Arten des Onlinemarketings

Die meisten Unternehmen, die Kunden gewinnen möchten, haben im Onlinemarketing meist die Unternehmenswebseite als erfolgreiche Werbung. Aber auch das E-Mail-Marketing, meist in Form eines Newsletters, ist sehr beliebt. Die Webseite eines Unternehmens kann meist noch viel mehr über die Produkte des Unternehmens preisgeben, als es durch Haushaltswerbung oder gar Telefonmarketing erreichen würde.

Da sehr viele Kunden ein bestimmtes Produkt oft mithilfe einer Suchmaschine ausfindig machen, sollte jedes Unternehmen für ein erfolgreiches Onlinemarketing die Webseite in Suchmaschinen eintragen. Hier sind die beliebtesten Suchmaschinen Google und Yahoo. Das Unternehmen sollte mit Hilfe von Suchmaschinenmarketing, auch SEM genannt oder der Suchmaschinenoptimierung, auch als SEO bekannt, versuchen, die Webseite in eine Suchmaschine zu integrieren.

Onlinemarketing - die Werbung der Zukunft

E-Mail-Marketing ist in der heutigen Zeit für jedes Unternehmen, welches eine Webseite hat, eine der fortschrittlichsten Maßnahmen, um Kunden zu gewinnen und auch, um Kunden länger im Unternehmen zu halten. Hier kann das Unternehmen jederzeit gezielt Kunden für bestimmte Produkte auf sich aufmerksam machen oder aber seinen kompletten Kundenstamm über Neuigkeiten informieren. Zudem ist das Versenden von Werbemails auch bedeutend schneller und günstiger, als etwa das Versenden der Werbung per Post. Hier sollte man aber darauf achten, stets eine Text-Version und eine HTML-Version an den Kunden zu senden.
 

Wenn Sie darüber nachdenken, mit Hilfe von E-Mails Werbung zu betreiben, sollten Sie auch die rechtliche Situation für E-Mail-Marketing kennen. Denn die wenigsten wissen, wie schnell sich eine Werbe-Mail in eine Spam-Mail verwandelt. Damit Sie von Anfang an bestens geschützt sind, klären wir Sie hier über die wichtigsten rechtlichen Regelungen auf.

E-Mails versenden kann strafbar sein

Grundsätzlich begehen Sie eine Straftat, wenn Sie E-Mails mit schädlichen Inhalten versenden. Das können beispielsweise pornographische Inhalte sein, sofern diese auch an Minderjährige verschickt werden. Aber genauso machen Sie sich strafbar, wenn Sie E-Mails mit betrügerischen Absichten im Inhalt versenden oder so genannte Phishing-Mails. Dabei handelt es sich um E-Mails, in denen der Empfänger dazu aufgefordert wird, etwa seine Bankseite aufzurufen und PIN, sowie TAN einzugeben. Der Link in der Mail führt jedoch zu einer gefälschten Seite. Mails, die Würmer oder Viren enthalten sind ebenfalls strafbar.

Des Weiteren dürfen Sie E-Mails nur dann versenden, wenn der Empfänger vorher seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat. Bewährt hat sich in diesem Fall das Opt-In-Verfahren. Hiermit kann nachgewiesen werden, dass die Erlaubnis zur Versendung von E-Mails auch tatsächlich vom Empfänger stammt.

Wann Werbe-E-Mails ohne ausdrückliche Zustimmung verschickt werden dürfen

Auf eine ausdrückliche Zustimmung verzichten können Sie dann, wenn Sie bereits mit einer Person in Geschäftskontakt stehen. Sie können ihr dann weitere Informationen, optimalerweise aufbauend auf der Anfrage oder Bestellung per E-Mail zusenden. Allerdings müssen Sie in jeder E-Mail darauf hinweisen, dass der Empfänger der Zusendung widersprechen kann. Einen solchen Widerspruch müssen Sie in jedem Fall akzeptieren und dürfen keine weiteren E-Mails mehr versenden.

Sollten Sie gegen diese Rechtslagen verstoßen, müssen Sie nicht nur mit Unterlassungsklagen und Schadenersatzansprüchen von Wettbewerbern oder Verbraucherzentralen rechnen. Es kann ebenfalls ein Gewinnabschöpfungsanspruch entstehen.

Ebenfalls müssen Sie darauf achten, dass bereits aus dem Header und der Betreffzeile hervorgeht, wer der Absender der E-Mail ist und worum es geht.

Quelle: e-facts Nr. 17, März 2007, S. 5

Dieser Artikel ist Teil 1 von 4 der Serie

Die Umwelt wird heute von den Menschen, insbesondere den Industriebetrieben stark belastet. Seit Jahr und Tag werden deshalb Forderungen nach dem Umweltschutz laut und dieser ist auch für Existenzgründer wichtig. Nicht nur, dass sich viele Unternehmen im Umweltbereich ansiedeln lassen. Vielmehr muss heute jedes Unternehmen darauf achten, alle Auflagen einzuhalten. Wir wollen Ihnen in dieser kleinen Serie die wichtigsten Tipps für effektiven Umweltschutz von Anfang an mit auf den Weg geben.

Auflagen beachten – Beratung suchen

Umweltschutz ist heute kein Luxus mehr, den sich nur wenige Unternehmen leisten können. Vielmehr ist der Umweltschutz nicht selten schon Unternehmensmittelpunkt. Gerade Gründer können in diesen Bereichen erfolgreiche Unternehmensideen entwickeln.

Aber auch, wenn kein Unternehmen im Bereich Umweltschutz angestrebt wird, sollten Gründer die Auflagen beachten, die ihnen schon das Gesetz vorschreibt. Sie sind so vielfältig wie kaum je zuvor und oft nur schwer zu durchschauen. Als bekanntestes Beispiel sei an dieser Stelle das Bundes-Immissionsschutzgesetz, kurz BimSchG zu nennen. Solche Auflagen zu erfüllen, kann mitunter sehr kostspielig werden. Gründer sollten deshalb schon beim Erstellen des Businessplans darauf achten, ob sich die Gründung noch lohnt, wenn alle Auflagen erfüllt werden.

Beratend stehen die Umweltberater der Industrie- und Handelskammern, bzw. Handwerkskammern zur Verfügung. Da der Umweltschutz zunehmend an Bedeutung gewinnt, unterhält fast jede Kammer solch eine Abteilung, in der sich die Gründer intensiv beraten lassen können.

Kosten im Umweltschutz

Wenn klar ist, dass vielfältige Auflagen bezüglich des Umweltschutzes erfüllt werden müssen, dürfte auch klar sein, dass einige Dinge vor der Gründung nochmals auf den Prüfstand gestellt werden müssen. Hierzu zählt beispielsweise der Standort. Denn mit Altlasten belastete Grundstücke, die als günstiger Standort angeboten werden, können schnell zur Kostenfalle werden.

Ebenfalls darf der Umweltschutz im Rahmen der Finanzierung nicht außer Acht gelassen werden. Viele Auflagen lassen sich nicht umgehen, indem einfach ein anderer Standort gesucht wird und müssen finanziert werden. Deshalb sollten Gründer genau kalkulieren, welche Kosten auf sie zukommen. Letztendlich gilt es aber, nicht nur die Kostenseite zu betrachten, sondern ebenso die Einsparungen, die durch Umweltschutz möglich werden.

Quelle: Gründerzeiten, April 2009, S. 1 + 2

Dieser Artikel ist Teil 1 von 11 der Serie

E-Payment ist im Internet noch immer nicht allzu weit als Zahlungsmethode verbreitet. Viele Kunden haben Bedenken bezüglich der Sicherheit, Unternehmen wollen nur in Lösungen investieren, die möglichst geringe Kosten und ein möglichst niedriges Risiko mit sich bringen. Dennoch sprechen auch einige Gründe für das E-Payment. Diese wollen wir Ihnen heute vorstellen.

Steigern Sie Ihre Effizienz

Wenn Sie E-Payment gekonnt in Ihre betrieblichen Prozesse einbinden, können Sie Ihre Effizienz deutlich steigern. Es besteht die Möglichkeit, Zahlungseingänge auf elektronischem Wege an das Rechnungswesen bzw. den Vertrieb zu übergeben, wodurch die bestellten Waren schneller versandt werden können. Fehlerquellen, die bei der manuellen Zuordnung von Zahlungen häufig entstehen, lassen sich fast vollständig vermeiden. Ebenfalls können Ihre Kunden von der schnelleren Auslieferung profitieren. Achten Sie unbedingt auf einfache und schnelle Zahlungsvorgänge, sonst strömen Ihre Kunden schnell zur Konkurrenz.

Senken Sie Ihre Kosten und Zahlungsausfälle

Außerdem können Sie mit dem gezielten Einsatz von E-Payment-Lösungen Ihre Kosten senken. Die Transaktionskosten bei elektronischen Zahlungsvorgängen sind deutlich niedriger, als, wenn Sie eine Rechnung stellen oder Waren per Nachnahme versenden. Die Zahlungen müssen in der Buchhaltung nicht erst aufwändig zugeordnet werden. Auch können Sie die Waren sofort bei Zahlungseingang versenden. Dadurch lässt sich das gebundene Kapital deutlich verringern.

Bei den herkömmlichen Zahlungsmethoden, wie der Zahlung auf Rechnung oder dem Lastschriftverfahren können Zahlungsausfälle entstehen. Kunden zahlen die Rechnung nicht oder lassen die Lastschrift zurückbuchen. Bei E-Payment-Lösungen können Sie das Risiko senken. Es kann eine Bonitätsprüfung der Kunden erfolgen oder aber Sie lassen die Plausibilität der Daten überprüfen, also, ob der Kunde tatsächlich existiert. Mit Vorkasse-Zahlungen vermeiden Sie Ausfälle fast vollständig.

Steigern Sie Ihre Umsätze

Ebenso können Sie Ihre Umsätze mit E-Payment-Lösungen steigern. Solange die Zahlungsvarianten einfach und schnell durchführbar sind, werden die Kunden diese auch nutzen. Bieten Sie verschiedene Zahlungsmethoden an, so können Ihre Kunden die Variante auswählen, die ihnen am sichersten erscheint und lassen sich dadurch leichter zum Kauf animieren. Achten Sie dabei auf Sicherheit und Komfort bei den Zahlungen – das steigert auch zeitgleich die Kundenbindung.

Wenn Sie international agieren, ermöglichen Sie E-Payment-Lösungen in verschiedenen Währungen und bieten Sie auch einen Währungsrechner im Bezahlvorgang mit an. So wissen internationale Kunden ebenfalls sofort, welche Kosten auf sie zukommen.

Quelle: e-facts Nr. 13, Februar 2006

Es kann immer wieder einmal vorkommen, dass Ihre Liquidität bedroht ist. Ob Kundenzahlungen ausbleiben oder Ihre finanziellen Reserven nicht ausreichen, die Verbindlichkeiten zu begleichen, Gründe für einen Liquiditätsengpass gibt es viele. Reagieren Sie sofort und überprüfen Sie, welche langfristigen Maßnahmen Sie ergreifen können. Denken Sie über ein Sanierungskonzept nach. Kurzfristig können Sie ebenfalls einige Sofortmaßnahmen ergreifen, welche das sind, zeigen wir Ihnen hier.

Beschaffen Sie neues Kapital

Ein Liquiditätsengpass ist gleichbedeutend mit einer (vorübergehenden) Zahlungsunfähigkeit. Sie können dem entgegenwirken, indem Sie neues Kapital beschaffen. Dafür können Sie selbst eine Bareinlage in das Unternehmen einbringen oder Betriebsvermögen verkaufen. Sie brauchen einige Einrichtungsgegenstände oder Maschinen vielleicht gar nicht. Und auch das benötigte Betriebsvermögen können Sie verkaufen und es zurück leasen oder mieten.

Mit neuen Gesellschaftern können Sie zusätzlich neues Kapital ins Unternehmen holen. Dafür brauchen Sie aber ein tragfähiges Geschäftskonzept und es dauert seine Zeit Beteiligungen auszuhandeln.

Achten Sie auf Ihre Forderungen und Verbindlichkeiten

Führen Sie ein effizienteres Mahnwesen ein, treiben Sie Forderungen auch mit Hilfe von Inkasso-Unternehmen ein. Überlegen Sie, ob ein Factoring-Unternehmen Ihnen in Zukunft helfen kann oder Sie schon jetzt Forderungen an dieses abtreten können.

Verhandeln Sie mit Ihren Lieferanten und vereinbaren Sie längere Zahlungsziele. Bitten Sie evtl. auch um Ratenzahlungen, Stundungen oder einen Zahlungsaufschub. Erklären Sie Lieferanten und Banken Ihre Situation und schaffen Sie dabei Vertrauen, so dass allen Beteiligten klar ist, dass es sich nur um einen kurzfristigen Engpass handelt, der zügig wieder ausgeglichen wird.

Mit der Bank können Sie ebenfalls über Stundungen verhandeln, versuchen Sie auch, günstigere Konditionen herauszuholen und wandeln Sie kurzfristige Darlehen, sofern möglich, in langfristige um. Dies gilt insbesondere für den bestehenden Kontokorrentkredit.

Finanzamt, Krankenkasse und Fördermittel

Beim Finanzamt und der Krankenkasse können Sie durch gezielte Verhandlungen ebenfalls eine Stundung erreichen. Bedenken Sie: Es ist besser, später zu zahlen, als gar nicht. Finanzamt und Krankenkasse lassen sich oft auf eine Stundung ein, allerdings nur, wenn diese vor der Fälligkeit beantragt wird.

Bei der KfW wird ein Liquiditätssicherungsdarlehen gewährt, nutzen Sie dieses, um kurzfristige Engpässe auszugleichen. Eine Bürgschaft des Landes kann ebenfalls hilfreich sein, ob diese in Ihrem Bundesland zur Verfügung steht, sollten Sie mit den zuständigen Stellen abklären.

Quelle: GründerZeiten Nr. 31, Oktober 2009

Bisher ging man im Business immer davon aus, dass lediglich harte Standortfaktoren, wie die Höhe der Gewerbesteuer, die Lage und die Mietkosten von Bedeutung für eine Unternehmensansiedlung seien. Allerdings haben sich die Zeiten auch in diesem Bereich geändert. So kommen zunehmend mehr weiche Standortfaktoren hinzu, die ebenfalls berücksichtigt werden sollten. Welche das sind und wie Sie sie bewerten, zeigen wir Ihnen hier.

Die Kommunalverwaltung und Beratungsangebote

Zu den weichen Standortfaktoren zählt unter anderem die Verwaltung der Kommune. Sie sollte nicht nur möglichst kurze Bearbeitungszeiten, etwa bei Bauanträgen aufweisen, sondern auch allgemein unternehmerfreundlich denken. Gut sind Gemeinden, in denen es zusätzlich eine Anlaufstelle für Gründer gibt. Dieser Service kann als weicher Standortfaktor hohe Bedeutung erhalten.

Auch Beratungsangebote sind entscheidend, um langfristige Unternehmenserfolge zu erzielen. In vielen Orten gibt es bereits eine hohe Beratungs- und Informationsdichte, da sich mehrere öffentliche Stellen und private Vereinigungen zusammengeschlossen haben. Regelrechte Beratungs- und Gründungsnetzwerke entstehen so direkt vor Ort, was durchaus sinnvoll sein kann.

Image und Lebensqualität

Außerdem spielen für die Standortwahl weitere weiche Faktoren eine wichtige Rolle. Dazu zählt etwa das Image der Gemeinde, in der sich Existenzgründer ansiedeln wollen. Insbesondere die Chancen am Markt können durch ein positives Image des Standortes verbessert werden. Dies gilt für einzelne Branchen noch stärker, als für andere. Dazu zählt etwa die IT-Branche, die am Markt bessere Chancen hat, wenn sich das Unternehmen an einem als Hightech-Standort bekannten Standort ansiedelt.

Die Lebensqualität, die das Umfeld des Standorts bietet, ist ebenso von Bedeutung. Dazu zählen die Infrastruktur, das Wohnumfeld, bezahlbare Mieten, sowie ausreichend Betreuungsmöglichkeiten für Kinder. An einem solchen Standort fühlen sich auch hoch qualifizierte Mitarbeiter wohl, so dass er sich sehr gut für die Ansiedlung von Unternehmen eignet. Ebenso sollten die Freizeitmöglichkeiten, die vor Ort geboten werden, mit in Betracht gezogen werden.

Quelle: GründerZeiten Nr. 42, Januar 2008, S. 3

Dieser Artikel ist Teil 11 von 11 der Serie

Wie schon vorher beschrieben, gibt es für jeden Menschen verschiedene Dinge, die ihn in seinem Arbeitsleben antreiben. Das heißt, dass man nicht jeden mit der gleichen Methode motivieren kann. Hier sollte man wieder jede Menge Fingerspitzengefühl aufweisen können, um die richtige Motivation für den entsprechenden Mitarbeiter zu finden. Hier ein paar Anregungen:

Der Karrieretyp

Bei diesem Typ von Mitarbeiter ist es relativ einfach, eine Motivation zu finden, denn er ist sehr karrierebezogen und lässt sich sehr schnell durch Aufgaben motivieren, die eigentlich über seinem Niveau liegen und eine Herausforderung für ihn bedeuten. Auch mit einer Beförderung oder der Aufgabe, vorrübergehend ein Team anzuleiten, kann man diesen Typ Mitarbeiter sehr gut motivieren. Durch die ihm übertragende Verantwortung fühlt sich der Karrieretyp herausgefordert und wird zu Höchstleistungen auffahren und mit Sicherheit den späteren Erfolg durchaus genießen und mehr davon wollen.

Der Familienmensch

Hier kann man fast direkt vom Gegenteil ausgehen, denn der Familientyp ist oft sehr auf seine Familie bedacht. Den Familienmenschen kann man nicht durch Beförderungen oder Extra-Aufgaben motivieren. Hier kann man als Motivation eher ein Arbeitszeitmodell anbieten, welches sich der Familie des Mitarbeiters besser anpasst als das Jetzige. Auch mit ein paar freien Tagen kann man diesen Mitarbeiter durchaus motivieren, da er danach mit neuem Elan an die geforderten Aufgaben herangeht.

Zusammenfassend kann man sagen, dass man auf jeden Mitarbeiter speziell eingehen sollte, wenn die nötige Motivation am Arbeitsplatz nicht mehr gegeben ist. Wenn man mit dem jeweiligen Mitarbeiter das Gespräch sucht , erfährt man schnell, was ihn antreibt und kann so auch eine entsprechende Motivation anbieten. Bei einem solchen Vorgehen haben beide Seiten einen Vorteil durch diese Gespräche und der Erfolg der Firma wird weiterhin vorangetrieben.

Gerade, wer sich nebenberuflich selbstständig macht, sollte die Fallstricke dabei beachten. Zunächst einmal gilt, dass eine Selbstständigkeit im eigentlichen Sinne nur dann vorliegt, wenn für mehrere Auftraggeber gearbeitet wird und / oder ein bzw. mehrere versicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt werden. Ein aktueller Fall, der bis vor das Bundessozialgericht ging, sprach eine deutliche Sprache in diesem Zusammenhang.

Der Fall im Überblick

Eine Krankenschwester war im Krankenhaus festangestellt. Nebenberuflich arbeitete sie auf selbstständiger Basis als Handelsvertreterin für einen Pharmakonzern. Weitere Kunden oder Angestellte gab es nicht. Die Rentenversicherung stufte sie deshalb in der nebenberuflichen Selbstständigkeit als arbeitnehmerähnlich und damit rentenversicherungspflichtig ein.

Die Frau wollte dies nicht akzeptieren, denn durch den Sachverhalt wären höhere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auf sie zugekommen. So zog sie vor das Landessozialgericht Baden-Württemberg.

Die Gerichtsentscheidungen

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied zugunsten der Frau. Da eine Versicherungspflicht bereits in dem Hauptberuf vorliege, sei eine weitere Versicherungspflicht nicht gegeben. Die Deutsche Rentenversicherung legte Revision ein und der Fall ging vor das Bundessozialgericht.

Dieses entschied, dass das Vorhandensein eines Hauptberufs in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt werden müsse. Es zähle einzig und allein, ob ein einziger Auftraggeber vorhanden ist und ob versicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt werden. Dies werde eindeutig in §2 SGB VI geregelt. Dabei wird auch nicht zwischen der nebenberuflichen und der hauptberuflichen Selbstständigkeit unterschieden.

Scheinselbstständigkeit unbedingt vermeiden

In diesem Zusammenhang kommt auch immer wieder der Gedanke an die bekannte Scheinselbstständigkeit auf. Er ist durchaus berechtigt, vor allem, wenn lediglich ein Auftraggeber bedient wird. Diese Form der Selbstständigkeit ist deshalb unbedingt zu vermeiden, um nicht unnötige Kosten durch die Rentenversicherungspflicht zu erzielen. Denn diese kann auch hauptberuflich Selbstständige treffen, sofern sie nur für einen Auftraggeber tätig und damit als arbeitnehmerähnlich eingestuft werden. Lediglich die Beschäftigung versicherungspflichtiger Mitarbeiter kann den Selbstständigen dann noch vor der Rentenversicherungspflicht schützen.

Quelle: http://www.selbststaendigentipps.de

Dieser Artikel ist Teil 11 von 12 der Serie

Viele Unternehmen benutzen für die direkte Vermarktung ihrer Produkte nicht nur die Hauswerbung oder das Internet, sondern auch das Telefon. Besonders häufig wird diese Art des Marketings gewählt, wenn ein Unternehmen nach neuen Kunden Ausschau hält, diese dann berät und es schließlich zum Vertragsabschluss kommt. Die meisten großen Unternehmen, wie etwa Banken, Versicherungen oder Warenhäuser haben hier meist Verträge mit Call-Centern abgeschlossen, welche den Verkauf der Produkte und auch der Dienstleistungen für das Unternehmen übernehmen.

Die hohe Kunst des Telefonmarketings

Macht ein Unternehmen durch Telefonmarketing Kunden auf seine Produkte aufmerksam, mit dem Ziel, dass diese das Produkt möglichst schnell kaufen, so muss der Anrufer geschickt mit der Sprache umgehen können. Denn anders als bei der Hauswerbung oder Werbung durch das Internet kann der Kunde hier das Produkt nicht sehen. Deshalb ist es gerade hier wichtig, einige kleine Steine aus dem Weg zu räumen.

Das wohl wichtigste Kriterium, das man beim Telefonmarketing übermitteln muss, ist die positive Wortwahl bei der Beschreibung des Produktes. Aber auch das viel bekannte Lächeln in der Stimme sollte hier nicht fehlen. Denn durch diese feine Ausstrahlung der gut gelaunten Tonlage hört der Kunde eher interessiert zu, als wenn man nur einen Standardtext lieblos herunter leiert.

Neben einer positiven Stimmlage ist es wichtig, dem Kunden gegenüber mit einer sehr hohen Professionalität am Telefon gegenüberzutreten. Deshalb sollte man sich im Vorfeld auch ausführlich mit dem Produkt beschäftigen, um im Bedarfsfall dem Kunden Antworten auf gestellte Fragen zu geben und dabei stets freundlich zu bleiben.

Die richtige Wortwahl beim Telefonmarketing

Bei einem erfolgreichen Telefonmarketing sollte man stets ein paar kleine Wörtchen parat haben, die dem Kunden so signalisieren, dass sein Leben mit diesem Produkt einfacher, besser und lebenswerter wird. Dies können neben bitte und danke auch Wörter wie etwa absolut, ausgezeichnet, natürlich, gerne, selbstverständlich oder auch prima sein. Meiden sollte man hingegen Wörter wie nötig, notwendig, nur, muss, müssen, soll oder auch sollen. Auch negative Wörter wie z. B. ehrlich gesagt, eigentlich, eventuell, im Prinzip, vielleicht oder wahrscheinlich tragen eher dazu bei, dass der Kunde eher das Telefonat beendet, bevor man all die Vorzüge des Produktes nennen kann.

Im nächsten Artikel finden Sie Informationen zum Onlinemarketing.
 

Sie können neben den internen auch externe Informationsquellen für die Einschätzung der Bonität Ihrer Kunden nutzen. Welche Quellen in Frage kommen und wie Sie diese richtig analysieren, zeigen wir Ihnen an dieser Stelle.

Befragen Sie Wirtschaftsauskunfteien

Wirtschaftsauskunfteien sammeln jede Menge Daten zu den Unternehmen. Überprüfen Sie haftungsrechtliche Aspekte, wie die Frage, wer für das Unternehmen haftet und ob die Haftung begrenzt ist. Auch sollten Sie prüfen, wer Verträge abschließen darf und ob das Unternehmen nur mit dem Geschäftsvermögen haftet oder die Inhaber bzw. Gesellschafter auch mit ihrem privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten aufkommen.

Betrachten Sie außerdem die Jahresabschlüsse. Sie geben Aufschluss über liquide Mittel des Unternehmens, sowie die Entwicklung der vergangenen Jahre. Dabei können Sie ebenfalls einen Vergleich mit anderen Unternehmen derselben Branche durchführen. Die Eigenkapitalquote eines Unternehmens sollten Sie bei der Prüfung zusätzlich berücksichtigen. Insbesondere der Anteil von Eigen- und Fremdkapital sollte im Verhältnis betrachtet werden.

Die Wirtschaftsauskunfteien können Ihnen ebenfalls Auskünfte über das Zahlungsverhalten liefern. Erfahrungen anderer Unternehmen, sowie ausgefallene Zahlungen werden stets dokumentiert. Gleiches gilt für Veränderungen im Zahlungsverhalten während der letzten Monate. Zudem können Sie Bonitätsbeurteilungen erhalten, hinsichtlich des Ausfallrisikos, das die Wirtschaftsauskunftei ermittelt oder hinsichtlich der Zahlungsweise. Auch ein empfohlener Kreditrahmen kann dabei abgefragt werden.

Nutzen Sie Bankenauskünfte und die Schufa

Außerdem können Sie Bankenauskünfte nutzen. Häufige Überziehungen des Kontos, das Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben, sowie die Kreditwürdigkeit des Unternehmens werden Sie dabei in Erfahrung bringen können. Ebenfalls sieht die Bank, ob das Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen immer nachgekommen ist.

Zusätzliche Informationen erhalten Sie auch von der Schufa, allerdings nur, wenn Sie deren Vertragspartner sind. Sie kann Ihnen Auskunft über die Zahlungsfähigkeit und -willigkeit des Unternehmens geben und aufzeigen, ob bzw. wie oft Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide ergangen sind.

Quelle: GründerZeiten Nr. 18, September 2009
 

Freiberufler unterliegen, genau wie jeder andere Bürger, der allgemeinen Steuerpflicht. Sie müssen ihren Freiberuflerstatus beim Finanzamt anmelden, wo sie dann eine Steuernummer erhalten. Von der Gewerbesteuer sind sie in der Regel befreit, Ausnahmen gelten bei der Rechtsform der Freiberufler-GmbH.

Die Einkommenssteuer für Freiberufler

Freiberufler unterliegen der Einkommenssteuer. Diese ist das Pendant zur Lohnsteuer bei Arbeitnehmern. Allerdings werden die Steuern nicht monatlich vom Einkommen abgezogen, sondern vor allem für das erste Jahr erst nach Abschluss des Geschäftsjahres errechnet.

Die Einkommenssteuer richtet sich in ihrer Höhe nach den Einnahmen des Freiberuflers. Ist sie ausreichend hoch, wird nach der ersten Jahresabrechnung eine Vorauszahlung festgelegt, die quartalsweise zu entrichten ist.

Die Umsatzsteuer für Freiberufler

Die Umsatzsteuer gilt generell auch für Freiberufler. Ausnahmen sind möglich, etwa durch die Anwendung der Kleinunternehmerregelung. Sie greifen bei bestimmten freien Berufen aber auch generell. Die Kleinunternehmerregelung ist bis zu einem Brutto-Jahresumsatz von 17.500 Euro im Vorjahr möglich. Im laufenden Jahr sollten die Umsatzerwartungen die 50.000-Euro-Grenze nicht überschreiten.

Beginnt ein Freiberufler seine Tätigkeit und erwartet einen Umsatz, der höher, als 17.500 Euro liegt, muss er im ersten Jahr seiner Geschäftstätigkeit monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Diese kann in den Folgejahren auf eine quartalsweise Abgabe verändert werden, wenn nur geringe Zahlungen an Umsatzsteuer anfallen. Das Finanzamt wird eine entsprechende Änderung der Umsatzsteuervoranmeldungen jedoch rechtzeitig bekannt geben.

Die Meldungen müssen monatlich bis zum 10. des Folgemonats abgegeben werden. Die Zahlung erfolgt ebenfalls bis zu diesem Tag, besser ist es noch, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, um evtl. Säumniszuschlägen durch verlängerte Banklaufzeiten aus dem Wege zu gehen.

Quelle: GründerZeiten Nr. 45, April 2008, S. 8

Dieser Artikel ist Teil 10 von 11 der Serie

Natürlich ist der Ablauf in jedem Unternehmen nicht immer reibungslos und es wird immer wieder Probleme geben, die es aus der Welt zu schaffen gilt. In jedem Unternehmen gibt es Mitarbeiter, die sich nicht immer an die Regeln halten oder zumindest versuchen, die Regeln ein wenig auszudehnen. Aber durch gezielte Regeln für diejenigen, die ständig zu spät kommen oder aggressiv anderen Mitarbeitern entgegenkommen, kann man die Probleme in einem Unternehmen minimieren.

Umgang mit Unpünktlichkeit

Es gibt immer wieder Mitarbeiter in einem Unternehmen, die kontinuierlich zu spät kommen. Oftmals haben diese zwar eine gute Leistung in der Arbeit aufzuweisen, doch werden andere Mitarbeiter dadurch benachteiligt, die immer pünktlich zur Arbeit erscheinen. Möglichkeiten, um dieses Problem in einem Unternehmen zu beseitigen, wären, eine Gleitzeit einzurichten, womit sicherlich beiden Parteien geholfen wäre, oder aber eine Strafe in Form von Extraarbeit einzurichten, was allerdings mit Sicherheit nicht gut bei den Angestellten ankommen wird.

Umgang mit aggressiven Mitarbeitern

Oft gibt es auch in jedem Betrieb den ein oder anderen Mitarbeiter, der schnell ein aggressives Verhalten an den Tag legt. Jedoch wird man hier mit einer Bestrafung sicherlich nicht den gewünschten Erfolg erzielen. Hier sollte man definitiv das Gespräch mit dem entsprechenden Mitarbeiter suchen. In einem persönlichen Gespräch kann man so genau klären, aus welchem Grund der Mitarbeiter ein solch aggressives Verhalten an den Tag legt und eventuelle zusammen weitere Schritte zur Problembewältigung in Angriff nehmen.

Umgang mit streitsüchtigen Mitarbeitern

Wenn es in einem Team nicht immer so klappt, wie es eigentlich der Fall sein sollte, dann kann man sich nicht wirklich dagegen wehren. Die einzige Möglichkeit, effektiv damit umzugehen, ist die Mitarbeiter, die sich untereinander nicht verstehen, zu einem Gespräch zu bitten und ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass man am Arbeitsplatz respektvoll miteinander umgehen sollte und ein bestimmter Ton in dem Unternehmen nicht geduldet werden kann. Mit einer Abmahnung kann man im schlimmsten Fall deutlich machen, wie ernst es mit der Verwarnung wirklich ist.
 

Dieser Artikel ist Teil 10 von 12 der Serie

Neben Sonderkonditionen für Geschäftskunden, können Unternehmen Kundenclubs und Kundenkarte gezielt als Marketingmittel einsetzen, um die Kunden längerfristig im Unternehmen zu halten. Die meist größeren Unternehmen bieten ihren Kunden mit dieser Kundenkarte spezielle Konditionen an. Sei es ein Preisnachlass oder Prämien, wie sie z. B. bei Karten mit Paybackpunkten angeboten werden. Meist bilden die Kunden, die im Besitz solch einer Kundenkarte sind, in den jeweiligen Unternehmen sogar einen eigenen Kundenclub.

Wenn ein Unternehmen erwägt, in Zukunft ebenfalls für seine Kunden eine solche Karte anbieten zu wollen, sollte es darauf achten, das der Kunde mit dieser Karte auch einen vorteilhaften Nutzen hat. Denn nur so ist es möglich, den Kunden dauerhaft ans Unternehmen zu binden. Hier kann es auch empfehlenswert sein, gleich einen Kundenclub zu gründen und den Mitgliedern dieses Clubs mit Hilfe der Kundenkarte viele attraktive Vorteile zu schaffen, die Nichtmitglieder nicht in Anspruch nehmen können.

Die Gründe für das Erschaffen eines Kundenclubs mit Kundenkarte

Für ein Unternehmen kann es viele wichtige Gründe für einen Kundenclub mit Kundenkarte geben. Dies kann z. B. dann sein, wenn das Unternehmen seine Kunden noch stärker an sich binden und seinen Stammkunden ein höheres Maß an Betreuung bieten möchte. Selbstverständlich möchte es dadurch auch wieder neue Kunden werben. Außerdem möchte das Unternehmen durch gezielte Suche nach Fachhändlern und anderen Dienstleistern sein Angebot erweitern, sich auf dem Markt im Wettbewerb besser in Szene setzen und seinen Kunden noch bessere Informationen bieten. All diese Gründe kann das Unternehmen dazu nutzen, einen Kundenclub mit Kundenkarte als neueste Strategie einzusetzen.

Vorteile des Kundenclubs mit Kundenkarte für das Unternehmen

Wenn sich ein Unternehmen aus den unterschiedlichsten Gründen für die Gründung eines Kundenclubs mit Kundenkarte entscheidet, kann es eine ganze Reihe von Vorteilen verbuchen. So kann es z. B. durch gewonnene Neukunden seinen Umsatz steigern und durch immer wieder neue Produkte diese Kunden langfristig ans Unternehmen binden. Auch kann das Unternehmen durch seine Clubkunden gezielt herausfinden, welche Produkte am liebsten gekauft werden und auch Befragungen zur Zufriedenheit und Verbesserung durchführen.

Durch die speziellen Konditionen der Kundenkarte kann das Unternehmen neue Dienstleister für sich gewinnen und so seinen Kunden ein breiteres Angebot von Produkten präsentieren. Das Unternehmen kann deutliche Pluspunkte bei seiner Bekanntheit und dem Image sammeln, da die Kunden das Unternehmen weiter empfehlen.

Im nächsten Artikel finden Sie Informationen zum Telefonmarketing.
 

Harte Standortfaktoren sind immer noch das A und O, wenn es um die Wahl des richtigen Unternehmensstandortes geht. Doch welche Faktoren sind dafür tatsächlich entscheidend? Wir zeigen Ihnen, worauf Sie besonders achten müssen.

Standortfaktor Markt

Ein wichtiger Faktor für den richtigen Standort ist die Marktsituation an selbigem. Dazu zählt zunächst einmal die Kundschaft. Gerade Einzelhändler sollten bedenken, dass 70 Prozent aller Kunden sich in einem Radius von fünf Minuten Fußweg befinden. Dort sollten die meisten Haushalte vorhanden sein. Muss bereits ein Weg von acht Minuten zurückgelegt werden, sind nur noch 20 Prozent der Haushalte als potenzielle Kunden zu werten, bei zehn Minuten Fußweg verringert sich der Prozentsatz um die Hälfte. Maximal 30 Minuten Fahrzeit nehmen die Käufer auf sich, wie Studien ergeben haben. Jedoch kann es Abweichungen zwischen Stadt und Land geben.

Ebenso wichtig ist die Konkurrenz. Sie darf nicht zu stark und nicht in zu großer Anzahl vorhanden sein. Überprüfen Sie, welche Aktionen die Konkurrenz bietet, welche Produkte und in welcher Qualität.

Standortfaktoren Kosten und Flächen

Ebenfalls müssen ausreichende Gewerbeflächen zur Verfügung stehen. Denn nicht jedes Unternehmen kann jedes Gebäude nutzen und nicht für alle Unternehmen wird eine Innenstadtlage reizvoll sein. Sinnvoll sind in vielen Fällen Gründerzentren, die geringe Kosten und viele Services bieten. Aber auch hier lohnt sich der Vergleich, da Preise und Leistungen oft stark auseinander driften. Allerdings: Kosten alleine dürfen nicht entscheidend sein, die Gesamtqualität des Standortes muss Entscheidungsgrundlage bleiben.

Bei den Kosten gibt es nicht nur die Höhe der Mieten und Nebenkosten zu beachten. Sie sollten angemessen sein und ins Finanzkonzept des Unternehmens passen. Ebenfalls sind Gewerbesteuerhebesätze sehr unterschiedlich hoch. So sollten diese mit, aber nicht nur berücksichtigt werden.

Standortfaktoren Fördermittel und Verkehrsanbindung

Fördermittel werden in vielen Gemeinden heute in reicher Auswahl angeboten. Dabei ist es oft entscheidend, ob man sich nur wenige Kilometer weiter entfernt ansiedeln will, da die Höhe der Fördermittel sich bereits innerhalb dieser wenigen Kilometer unterscheiden kann.

Die Verkehrsanbindung ist ebenfalls wichtig, da bei fehlendem Autobahnanschluss oder öffentlichen Verkehrsmitteln Lieferanten und Mitarbeiter lange Anfahrtswege in Kauf nehmen müssen. Mitarbeiter sind dann schwerer zu finden, die Versandkosten steigen.

Standortfaktor Umfeld

Als besonders wichtiger, harter Standortfaktor hat sich mittlerweile das Umfeld des Standortes herausgestellt. Es zeichnet sich durch ausreichend Zulieferer in unmittelbarer Umgebung aus, wodurch die Lieferkosten gesenkt werden können, aber auch durch viele qualifizierte Arbeitskräfte. Diese sollten auch die Möglichkeit haben, sich in der Nähe fortzubilden.

Ein wissenschaftliches Umfeld, bestehend aus Unis oder Forschungseinrichtungen in der Nähe kann für einige Branchen ebenfalls sehr sinnvoll sein. Dort lässt sich einfacher wissenschaftlicher Nachwuchs für das eigene Unternehmen finden.

Quelle: GründerZeiten Nr. 42, Januar 2008, S. 2 + 3
 

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Was in den Sportvereinen als Selbstverständlichkeit angenommen wird, gilt auch für das Büro, wird aber oft nicht genauso selbstverständlich angenommen. Man muss sich in einem Team richtig einspielen, bevor man gemeinsame Höchsterfolge verzeichnen kann. Das Team muss dafür die Stärken und auch die Schwächen des anderen kennenlernen und in das Spiel integrieren, um eine Taktik zu entwickeln.

Viele Mitarbeiter sehen sich in der heutigen Zeit weniger als Einzelkämpfer am Arbeitsplatz, sondern eher als Teil eines Teams, welches gemeinsame Ziele verfolgt. Sie arbeiten jeden Tag mit ihren Kollegen zusammen. Die einen intensiver, die anderen weniger intensiv. Deswegen verstehen sich schon viele Kollegen untereinander ganz selbstverständlich als Team. Aber welche Vorteile bringt die Teamarbeit wirklich im Gegensatz zu Einzelarbeit?

Vorteile der Teamarbeit

  • Der Kontrollaufwand der Vorgesetzten minimiert sich, da man nicht jede Person im Einzelnen kontrollieren muss.
  • Das Wissen der verschiedenen Mitarbeiter wird in das Team eingebracht und mit allen geteilt.
  • Gegenüber dynamischen Anforderungen reagieren Teams wesentlich flexibler.
  • Die Kreativität wird gesteigert, was bei der Lösung von Problemen sehr hilfreich ist.
  • Die Identifizierung der Mitarbeiter mit dem Unternehmen wird verstärkt.
  • Motivation und auch Zufriedenheit der Mitarbeiter nimmt zu.
  • Die Kommunikation innerhalb eines Teams ist größer.
  • Das Verständnis bezüglich diverser Probleme ist wesentlich höher.
  • Mitarbeiter erkennen in einem Team besser, dass sie auch Freiräume haben, um Dinge selbst zu entscheiden.
  • Mitarbeiter unterstützen sich gegenseitig besser.
  • Dadurch, dass die Ziele des Unternehmens einen zunehmend höheren Schwierigkeitsgrad erreichen, stellt sich unter den Teams eine Art Wettbewerb ein, welcher zu mehr Ansporn bei der Arbeit führt.

Nachteile der Teamarbeit

Trotz dieser vielen positiven Aspekte, die bereits eingeräumt wurden, gibt es auch hier Kritiker, die sich eindeutig gegen die Teamarbeit stellen. Begründungen sind solche, dass bestimmte Arbeiten doch viel besser von einzelnen Mitarbeitern übernommen werden können und dann auch schneller und effizienter erledigt werden. Zudem bemängeln Kritiker auch noch den Aspekt, dass Menschen sich in einer Gruppe unbewusst zurückhalten. Probleme gibt es in jeder Firma. Im nächsten Artikel wird erklärt, wie man solche Probleme am besten aus der Welt schaffen kann.

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Corporate Publishing wird im Marketingbereich auch sehr oft als „Unternehmensverlag“ bezeichnet. Unter Corporate Publishing versteht man eine journalistische Kommunikationsform mit den eigenen Unternehmensnachrichten. Welche Art von Medien das Unternehmen hierzu verwendet ist recht unterschiedlich. Neben Zeitschriften der unterschiedlichsten Kundensparten, kommen hier auch Fernseh- und Radioproduktionen infrage, welche einen journalistischen Ursprung haben. Beim Corporate Publishing kann ein Unternehmen seine neuesten Nachrichten unter die Kunden bringen. In den meisten Unternehmen kommt hier vor allem die PR-Abteilung oder die Presseabteilung zum Zug.

Spezielle Medien des Corporate Publishings für die Unternehmenswerbung

Viele Unternehmen setzen darauf, ihre Informationen über das Unternehmen in Zeitschriften zu veröffentlichen. Dies nennt man auch Corporate Print. Hierzu können z. B. Zeitschriften von Fußballvereinen zählen oder Finanz- und Wirtschaftszeitungen, in denen Unternehmen ihre neuesten Zahlen und Fakten bekanntgeben.

Das Corporate TV dient in erster Linie dazu, das Unternehmen zu Imagezwecken positiv zu vermarkten. Denn wer öfter im TV zu sehen ist, bleibt den meisten auch eher in Erinnerung.

Neue Medien des Corporate Publishings

Dann gibt es noch die Möglichkeit des Corporate Audios. Hier werden hauptsächlich über das Internet in Form von Blogs, Portalen, Netzwerken oder Foren Informationen weitergegeben. Das eine oder andere Unternehmen besitzt auch ein firmeneigenes Intranet, um so schnell Änderungen an die Mitarbeiter weiterzugeben.

Des Weiteren gibt es das so genannte Corporate Book. Dieses Buch beschreibt in aller Ausführlichkeit das Unternehmen. Dies reicht von der Entstehungsgeschichte bis hin zu den neuesten Umsatzzahlen. Auch dieses Buch wird von den meisten Unternehmen im Zuge eines Corporate Publishing für erfolgreiche Werbung eingesetzt.

Im nächsten Artikel finden Sie Informationen zum Kundenclub mit Kundenkarte.

 

Täglich erscheinen neue Nachrichten in den Weiten des Internets. Und viele von diesen Nachrichten sind für den einzelnen Webseitenbetreiber wichtig, viele aber auch einfach nur unnötiger Ballast. Oft zeigt sich im E-Mail-Postfach eine wahre Flut neuer Nachrichten, sobald der Rechner morgens eingeschaltet wird, gilt es, erst einmal wichtige und unwichtige Nachrichten zu sortieren. Aufgrund zahlloser Newsletter, die bestellt wurden und die man sicher auch einmal lesen möchte, fällt es schwer, zum Beispiel E-Mails von Kunden schnell herauszufiltern. Gerade, wenn es stressig ist, landen dann die Newsletter schnell im Papierkorb, um sich einen Überblick verschaffen zu wollen.

Sinnvoller wäre es aber, man könnte Newsletter, Nachrichten und Änderungen bevorzugter Webseiten schneller und einfacher erreichen. Sie würden automatisch angezeigt und man erhielte so die Nachricht, dass auf einer bestimmten Seite jetzt wieder neue Inhalte zur Verfügung stünden. So muss nicht erst eine Flut von E-Mails durchgesehen werden und die betreffende Webseite muss nicht täglich erneut aufgerufen werden.

Das Zauberwort heißt RSS

Genau diese Möglichkeit gibt es bereits, und zwar in Form von RSS. Die Abkürzung steht dabei für „Really Simple Syndication“, was so viel wie „besonders einfache Verbreitung“ bedeutet. Mit Hilfe von RSS kann man sich über die Neuerungen im Netz informieren lassen, die für den eigenen Bedarf sinnvoll sind und somit jede Menge Datenmüll vermeiden.

RSS ist dabei ein Format, welches die Veränderungen einzelner Webseiten in Kurzform darstellt. So werden die neuesten Foren- oder Blogbeiträge veröffentlicht, die sich der User dann via RSS ansehen kann. Die eigentliche Seite muss nur dann aufgerufen werden, wenn das Thema wirklich interessant erscheint und der vollständige Beitrag gelesen werden soll, im RSS-Format aber nur in Auszügen zur Verfügung gestellt wird.

So erhalten Sie RSS

RSS ist eine der einfachsten Möglichkeiten, sich gezielt Neuerungen in bestimmten Bereichen anzeigen zu lassen. Hierbei kommt es darauf an, sich erst einmal einen RSS-Feedreader zu beschaffen. Diese Tools stehen im Web oft gratis zur Verfügung. Ein bekanntes Tool ist der Feedreader, der unter www.freedreader.com heruntergeladen werden kann.

Nachdem das Programm kostenlos heruntergeladen wurde, kann die Installation durch einen einfachen Doppelklick auf das Icon erfolgen. Meist besteht beim Installationsvorgang die Möglichkeit, das Programm in deutscher Sprache herunterzuladen, was auch empfehlenswert ist.

Weitere RSS-Feedreader

Wer mit Microsoft Outlook 2007 oder höher arbeitet, kann das Email-Programm für die Verwaltung von RSS-Feeds verwenden. Wird ein Feed angeklickt, öffnet sich Outlook automatisch und fügt ihn in die Feedliste ein. Der Firefox Internetbrowser hat bereits einen praktischen Feedreader eingebaut, durch den externe Programme überflüssig werden. Des Weiteren werden im Internet zahlreiche weitere kostenlose und kostenpflichtige Feedreader angeboten.

Die Quelle ermitteln

Um den Feedreader nun so einzustellen, dass verschiedene Nachrichten angezeigt werden, müssen diese erst einmal bestimmt werden. Meist sind die Seiten, die man für besonders interessant hält, schon bekannt. Auf ihnen kann nun nach dem bekannten RSS-Logo gesucht werden. Oft wird dieses mit der Beschriftung RSS angezeigt, manchmal nur als Symbol, mitunter steht ein Textlink mit dem Text „Feed“, „RSS“ oder „Newsfeed“ zur Verfügung.

Auf den meisten Webseiten wird dieser schnell gefunden sein. Nach einem Klick darauf kann man eine Webadresse nach dem Schema http://www.webseite.de/feed sehen. Diese ist dann wichtig für die Integration in den RSS Feedreader. Wird der Pfad für RSS angeklickt, öffnet sich der Feedreader oft schon automatisch. Dann ist die Adresse des Pfades meist schon eingegeben und muss nur noch mit OK bestätigt werden. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, wird die Adresse kopiert und in den Feedreader eingefügt, sowie bestätigt. Anschließend kann man auf dem Feedreader alle Neuerungen und Änderungen der eingestellten RSS-Quelle tagesaktuell sehen.

Eine sinnvolle Möglichkeit ist es außerdem, die Quellen in Kategorien zu sortieren. Dies ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn sehr viele RSS-Feeds abonniert werden. Andernfalls wird der Überblick schnell verloren und man findet sich in einer Vielzahl von Feeds wieder, für deren Lesen einfach die Zeit fehlt.

Quelle: http://www.clever-clogs.de

Eine Steuerschätzung ist so ziemlich das Unangenehmste, was einem Unternehmer passieren kann. Das Finanzamt ist allerdings laut Abgabenordnung dazu verpflichtet, eine Steuerschätzung vorzunehmen, wenn keine anderen Mittel zur Feststellung der Steuerschuld gegeben sind.

Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn keine Steuererklärung abgegeben wird. Wichtig: Eine Schätzung kann erst nach erfolgter Aufforderung zur Steuererklärung erfolgen. Das Finanzamt muss also die Nachreichung der Unterlagen erst einmal anfordern, bevor eine Steuerschätzung möglich wird.

Welche Fälle eine Steuerschätzung ermöglichen

Neben der fehlenden Steuererklärung können auch unvollständige Angaben in selbiger zu einer Schätzung durch das Finanzamt führen. Ebenfalls kann eine Schätzung in Betracht kommen, wenn auf Verlangen des Finanzamtes keine Belege eingereicht werden. Wurden keine Bücher geführt und können die Belege deshalb nicht eingereicht werden, ist eine Schätzung der Steuern ebenfalls möglich.

Als Grundsatz gilt also: Zeigt der Unternehmer oder jeder andere Steuerpflichtige keine Einsicht und kommt seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so kann das Finanzamt eine Steuerschätzung durchführen.

Höhe der Steuerschätzung

Die Steuerschätzung soll laut Gesetzgeber möglichst den realistischen Tatsachen entsprechen. Das heißt, es soll vom Finanzamt mit möglichst exakten Werten gerechnet werden. Allerdings erlaubt das Gesetz, Höchstmaßstäbe anzusetzen. Diese können sich beispielsweise an Erfahrungswerten der Branche orientieren.

Jedoch ist es nicht erlaubt, einfach Zahlen vom Hörensagen zu nutzen. Auch eine Strafschätzung ist nicht erlaubt. Hiergegen können Steuerpflichtige Einspruch erheben. Gleiches gilt, wenn das Finanzamt die Steuer absichtlich zu hoch schätzt. Jedoch ist es schwierig, ihm diese Absicht nachzuweisen. Denn die Beweispflicht bei einer Steuerschätzung liegt immer auf Seiten des Steuerzahlers.

Warum Sie eine Steuerschätzung vermeiden sollten

In jedem Fall sollten Sie eine Schätzung der Steuern vermeiden, da diese fast immer zu Ihren Lasten ausgelegt wird. Zwar gibt es Grenzen, an die sich auch der Fiskus halten muss, jedoch bleibt immer ein gewisser Ermessensspielraum. Dadurch gelingt es, eine höhere Schätzung zu erreichen.

Zudem schützt eine Steuerschätzung Sie nicht vor der Abgabe der Steuererklärung und der Zahlung der Steuern. Gegen einen Schätzungsbescheid können Sie Einspruch einlegen, aber nur binnen eines Monats. Selbst wenn der Einspruch läuft, befreit dieser aber nicht von der Zahlungsverpflichtung. Hierfür müssten Sie zusätzlich einen Aufschub der Vollstreckung beantragen.

Quellen:
http://www.steuerberaten.de
http://www.aachen.ihk.de
 

Dieser Artikel ist Teil 8 von 11 der Serie

Lob und Kritik sind eine elementare Grundvoraussetzung für den Kommunikationsprozess eines Unternehmens. Positiv eingesetzt hilft es, Wünsche und Gefühle zielorientiert zu vermitteln, Missverständnisse zu klären und Arbeitsergebnisse zu besprechen. Lob und Kritik bezüglich des Verhaltens und des Erfolgs erleichtern die Zusammenarbeit der Mitarbeiter in einem Unternehmen ungemein. Denn durch das Feedback der Vorgesetzten kann sich ein Mitarbeiter besser selbst einschätzen und eigene Stärken und Schwächen werden für den Mitarbeiter ersichtlich. Durch regelmäßiges Lob und Kritik wachsen das Vertrauen und auch das Verständnis zwischen den Mitarbeitern und seinen Vorgesetzten.

Welche Ziele durch Lob und Kritik erreicht werden können

  • Das Leistungsniveau eines Mitarbeiters kann ermittelt werden.
  • Unternehmensmaßnahmen können überprüft werden.
  • Missverständnisse und Konflikte können beigelegt werden.
  • Neue Zielsetzungen können entwickelt werden.
  • Es kann der Karriereplanung dienen.
  • Neue Entlohnungssysteme können entwickelt werden.

Handlungsräume erweitern

Der professionelle Umgang mit Lob und Kritik kann den persönlichen Handlungsspielraum eines Unternehmens erweitern und dazu auch noch viele neue Motivationsanreize für die Mitarbeiter des Unternehmens schaffen. Aber um das alles auch wirklich erreichen zu können, müssen klare Regeln bezüglich des Lobes und der Kritik und auch für die Durchführung bestehen. Zusammengefasst kann man sagen, dass Lob und Kritik eine wirklich gute Möglichkeit ist, gesteckte Ziele eines Unternehmens umzusetzen. Aber es sollte immer mit Takt- und Fingerspitzengefühl vonstattengehen, nur dann kann es ein wertvolles Werkzeug für die Mitarbeitermotivation sein.

Bewertung der Mitarbeiter durch Lob und Kritik

Bewertet ein Chef seine Mitarbeiter, sollte man vermeiden, pauschale Aussagen oder sogar dem Mitarbeiter Vorwürfe zu machen. Es ist in solchen Fällen viel besser, seine eigene Meinung zu sagen und die Situation betreffende Beispiele zu nennen. Solche Gespräche sind von immenser Wichtigkeit, da durch sie auch klargestellt werden kann, ob die Mitarbeiter richtig ausgelastet sind und ob die Anweisungen, die gegeben werden, auch wirklich in der entsprechenden Abteilung ankommen.

Und im nächsten Artikel wird genauestens erklärt, warum Teamarbeit so wichtig ist.

Dieser Artikel ist Teil 8 von 12 der Serie

Haushaltswerbung ist wohl die bekannteste Art der Direktwerbung. Jeder, egal ob Unternehmen oder Privatmann hat schon einmal eine Haushaltswerbung in der Hand gehabt. Sei es als Infoprospekt, als Flyer oder als die beliebte Beilage der Sonntagszeitung. Haushaltswerbung ist neben der Werbung im Fernsehen, im Internet oder am Telefon die häufigste Strategie mit der Unternehmen versuchen, ihre Produkte und Dienstleistungen an die Kunden zu bringen. Dank der Haushaltswerbung weiß man, was der Supermarkt um die Ecke nächste Woche Tolles im Angebot hat. Aber was macht eine Haushaltswerbung aus, damit das Unternehmen hierdurch seine Kundenzahl vergrößern kann?

Was ist Haushaltswerbung?

Da Haushaltswerbung neben Werbung im Internet sehr häufig genutzt wird, sollte man auch hier darauf achten, eigentlich wie bei jeder Werbung, dass die Produkte und der Text ansprechend sind. Es gibt sehr viele Agenturen, die sich darauf spezialisiert haben, für Unternehmen Haushaltswerbung zu erstellen. Haushaltswerbung beschränkt sich aber nicht nur auf die Prospekte, die man in den Zeitungen findet, nein, auch Handzettel, Flyer, Werbebriefe und lose Postwurfsendungen gehören hierzu. Außerdem kann man mit der Haushaltswerbung beliebige Unternehmen ansprechen oder die Werbung gleich in ganz Deutschland verteilen.

Verteilung von Haushaltswerbung

Wenn ein Unternehmen selbst oder durch eine Agentur Haushaltswerbung erstellt hat, muss es nun dafür sorgen, dass diese schnellstmöglich an die Haushalte verteilt wird. Hierzu hat man auf dem Markt verschiedene Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben, Haushaltswerbung zu verteilen. Hier kann das Unternehmen aus einer breiten Palette von Angeboten wählen. Die meisten Unternehmen, die Haushaltswerbung verteilen, bieten ihren Kunden verschiedene Serviceleistungen an. Dies kann z. B. das Verteilen von adressierter Haushaltswerbung an bestimmte Kunden sein, das Verteilen von Haushaltswerbung an alle Haushalte oder das Verteilen an Haushalte regional oder überregional, je nachdem, welche Kunden mit dieser Werbung angesprochen werden sollen.

Wenn ein regionales Unternehmen nur Kunden aus diesem Umfeld ansprechen möchte, empfiehlt es sich, hier eher ein Unternehmen aus der näheren Umgebung mit der Verteilung zu beauftragen. Ist das Unternehmen größer und hat mehrere Standorte, dann sollte man ein Unternehmen wählen, welches die Haushaltswerbung in ganz Deutschland verteilt. Bevor man sich für eines dieser Unternehmen entscheidet, sollte man im Vorfeld immer Angebote der Unternehmen einholen und in persönlichen Gesprächen wichtige Details bezüglich der Konditionen klären.

Im nächsten Artikel finden Sie Informationen zum Corporate Publishing.
 

Werden bei Betriebsprüfungen Unstimmigkeiten in Bezug auf eine Scheinselbständigkeit festgestellt und dadurch durch den zuständigen Rententräger Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert, konnte der betroffene Unternehmer bisher mit Widerspruch und Klage im Sinne des Sozialgesetzbuches eine aufschiebende Wirkung erzielen (§ 7a Abs 7 Satz 1 SGB IV). Dieser Paragraph beinhaltet eine Sonderregelung für den Streitfall, ob eine Tätigkeit definitiv selbständig ausgeführt wird oder ob es sich um eine Scheinselbständigkeit handelt. In allen anderen Fällen gilt laut § 86a Abs 2 Nr. 1 SSG: Weder Widerspruch noch Klage haben eine aufschiebende Wirkung.

Zwei Meinungen - eine Entscheidung

Im März dieses Jahres legte das Bayerische Landessozialgericht fest, dass bei einer Betriebsprüfung die aufschiebende Wirkung im Falle der eventuellen Scheinselbständigkeit keine Gültigkeit mehr besitzt. Auslöser dieser Entscheidung war die Klage eines bayerischen Unternehmens. Der zuständige Rententräger forderte aufgrund einer Betriebsprüfung die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung für selbständiges Personal, da seines Erachtens definitiv Scheinselbständigkeiten vorlagen.

Eindeutige Festlegung durch richterlichen Beschluss

Das Unternehmen ersuchte Unterstützung beim zuständigen Sozialgericht und aufgrund § 7a Abs. 7 Satz 1 SGB IV wurde die aufschiebende Wirkung der Klage festgestellt. Die zuständige Betriebsprüfungsbehörde legte beim Bayerischen Landessozialgericht Beschwerde ein. Dieses Gericht hob die Anwendbarkeit des entsprechenden Paragraphen sowie den Anspruch auf aufschiebende Wirkung auf. Somit ist das zeitnahe Begleichen der durch eine Betriebsprüfung festgestellten Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen im Falle einer Scheinselbständigkeit eine unumgängliche neue Regelung; § 7a Abs 7 Satz 1 SGB IV wird - wie sich die Sozialversicherungsträger bereits einig sind - nur noch auf Anfrageverfahren beschränkt.

Quelle: http://www.datev.de
 

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Führen steht nicht immer gleichbedeutend mit „alles alleine machen“. Im Gegenteil; wer seine Mitarbeiter gut führen kann, der weiß auch, wie wichtig es ist, Arbeiten an andere richtig zu delegieren. Denn nur so kann man mit der Unterstützung von anderen das gemeinsam gesteckte Ziel auch wirklich erreichen. Jeder Manager und jeder Chef ist doch auf die Leistungsfähigkeit seiner Mitarbeiter angewiesen. Es stärkt nicht nur das Vertrauen der Mitarbeiter, sondern auch das Team und ist als eine der höchsten Formen der Motivation anzusehen.

Delegieren – was ist das?

Als Vorgesetzter sorgt man durch das Delegieren dafür, dass die Mitarbeiter in einem gut strukturierten Umfeld arbeiten und Unterstützung erhalten, wenn diese nötig ist. Arbeiten sollten so delegiert werden, dass jeder die Arbeiten zugesprochen bekommt, die er am besten kann. Nur so kann man effektiv arbeiten und Erfolge verzeichnen. Delegieren hat aber auch eine zweite Bedeutung und zwar „wachsen“, was sowohl auf einzelne Personen, als auch auf ganze Unternehmen bezogen wird. Ziel des Delegierens ist, jedem Mitarbeiter eine individuell zu ihm passende Aufgabe zu erteilen.

Warum man delegieren sollte

  • Delegiert man richtig, schafft das eine Entlastung und Platz für neue Aufgaben.
  • Man kann in der gleichen Zeit mehr schaffen, als wenn man alles alleine machen würde.
  • Durch die Delegierung der Aufgaben werden auch die zugehörigen Informationen im Betrieb weiter gestreut und das Wissen kommt nicht nur beim Manager, sondern auch gleich automatisch bei seinen Mitarbeitern an.
  • Jeder Mitarbeiter wächst mit seinen Aufgaben.
  • Auszeiten und Urlaub kann man sich als Manager dann eher einmal erlauben.

Typische Hürden bei der Delegierung

Grundsätzlich darf man nicht auf dem Standpunkt bleiben, dass man nur selbst die Aufgaben richtig erledigt. Man muss Mitarbeitern vertrauen und Ihnen neue Aufgaben zutrauen. Oft kann es sich auch als Hürde erweisen, wenn man beim Delegieren Angst um seinen eigenen Job hat. Aber wer aus Angst seine Mitarbeiter klein hält, kann selbst nicht wachsen und die Mitarbeiter werden ihre Motivation schnell verlieren. Man muss genau abwägen, welcher Mitarbeiter die Fähigkeiten für welche Aufgaben hat. Nur dann können alle effektiv miteinander arbeiten.

Aber auch mit Lob und Kritik muss man umgehen können. Wie man dies am besten bewerkstelligt, zeigt der nächste Artikel.
 

Dieser Artikel ist Teil 7 von 12 der Serie

In Zeiten der neuen Technik hat sich auch in der Marketing- und Werbebranche vieles geändert. Heute geht durch das Internet vieles in der Werbung schneller, effizienter und einfacher. Es gibt wohl kaum eine Seite im Internet, auf der nicht kostenlose Newsletter angeboten werden. Pfiffige Unternehmen setzen heute darauf, ihre Produkte in Form von Mailings im Handumdrehen unter die Leute zu bringen. Denn gerade heute in der schnelllebigen Zeit ist es besonders wichtig, dass Neuigkeiten über Produkte möglichst schnell beim potentiellen Käufer ankommen.

Vorteile des effektiven Mailings

Wenn ein Unternehmen für neue Produkte wirbt ist hier eine hin und wieder gestartete Mailingaktion die schnellste Variante, die Produkte an die Kunden zu bringen. Neben der Schnelligkeit, ist ein weiterer Vorteil, dass Mailings bedeutend billiger sind, als eine Werbung in der Zeitung oder im Fernsehen.

Mit Newslettern kann man seine Mailings effektiv nutzen

Die wohl attraktivste und effektivste Art, um eine Mailingaktion zu starten, ist das Versenden eines Newsletters an die Kunden. Newsletter informieren immer topaktuell über neue Produkte oder Änderungen im Unternehmen, kosten nicht viel Zeit und sind obendrein noch günstig. Auch kann man den Newsletter ganz individuell nach eigenen Wünschen gestalten und dann ganz einfach per Mail an seine Kunden weiterversenden. Durch diese effektive Nutzung der Mailings hat das Unternehmen auch gleichzeitig den Vorteil, dass solch ein Newsletter eher gelesen wird, als wenn man die Werbung in den Briefkasten steckt. Damit die Mailingaktion durch Newsletter erfolgreich verläuft, sollte man einige Punkte beachten.

Zunächst sollte man wissen, ob man den Newsletter nur als Textversion oder als HTML-Version als Mailing an die Kunden weitersenden möchte. Bei der Textversion sieht der Kunde nur den Werbetext, Bilder und Grafiken werden jedoch ausgeblendet. Hier kann es dann schon effektiver sein, den Newsletter als HTML-Version zu versenden. In dieser Version wird nicht nur der Text, sondern auch Bilder, Logos und viele wichtige Punkte, die Ihr Unternehmen betreffen, angezeigt. Wer hier auf Nummer sicher gehen möchte, sollte am besten beide Versionen in der Mailingaktion einbinden. Auch sollte man dann beim Starten der Mailingaktion darauf achten, dass in jeder Mail ein genauer Ansprechpartner im Absender steht, der Betreff kurz und knackig auf das Thema des Newsletters hinweist und dass auf jeden Fall das Impressum des Unternehmens in der Mail steht.

Im nächsten Artikel finden Sie Informationen zur Haushaltswerbung.
 

Dieser Artikel ist Teil 9 von 9 der Serie

Eine Patentanmeldung über das Internet, inklusive zehn Patentansprüche, kostet Sie 40 Euro. Möchten Sie mehr als zehn Patentansprüche erwerben, kostet jeder weitere 20 Euro. Für eine postalische Anmeldung müssen 60 Euro bezahlt werden. Möchten Sie mehr als zehn Patentansprüche auf dem Postweg erwerben, kostet jeder weitere 30 Euro.

Kosten für die Patentrecherche

Überlegen Sie sich gut, ob Sie nicht selbst die Zeit aufbringen können, um die Patentrecherche selber durchzuführen. Das dauert zwar etwas länger, ist aber natürlich wesentlich kostengünstiger. Denn die Rechercheantragsgebühr beläuft sich auf stolze 250 Euro. Und dies ist nur die Gebühr. Nur die Prüfung mit Antrag kostet Sie noch einmal 150 Euro; wenn Sie vorher keinen Antrag ausgefüllt haben sogar 350 Euro.

Patentjahr

Am dem dritten Patentjahr fallen jährlich erneut Gebühren an, die sich wiederum staffeln. Diese Gebühren müssen auch bezahlt werden, wenn eine Erfindung noch nicht patentiert, sondern noch zur Prüfung aussteht. Wenn diese Gebühren nicht rechtzeitig beglichen werden, dann ist die Anmeldung hinfällig oder das Patent erlischt sogar. Haben Sie einer Lizenzbereitschaft zugestimmt, verringert sich die Gebühr um die Hälfte. Das heißt, der Urheber erlaubt jedermann, seine Erfindung zu nutzen. Selbstverständlich nur gegen Bezahlung.

Für das dritte und vierte Jahr wird eine Gebühr von 70 Euro fällig, die einmal jährlich zu begleichen ist. Für das fünfte Jahr ist eine Gebühr von 90 Euro veranschlagt. Im sechsten Patentjahr erhöht sich die Gebühr sogar auf 130 Euro pro Jahr.

Zahlungsfristen

Achten Sie auf die Zahlungsfristen peinlich genau. Bei der Anmeldegebühr muss die Zahlung nach spätestens drei Monaten erfolgt sein. Ist dies nicht der Fall, wird die Anmeldung sofort abgewiesen. Sie bekommen keinen Gebührenbescheid. Sie erhalten nur das Datum, an dem die Anmeldung eingegangen ist.

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Die innerbetriebliche Kommunikation ist der Schmierstoff und zugleich auch das Bindemittel, um eine effiziente und reibungslose Zusammenarbeit in einem Unternehmen zu sichern. Wenn Fehler und Probleme auftreten, sollen meist kurze Memos, E-Mails oder Anweisungen das Desaster wieder richten. Nur, wenn dann die interne Kommunikation mit diesen Hilfsmitteln nicht funktioniert, verschlimmert sich das Problem noch. Es ist also äußerst wichtig, dass die interne Kommunikation und der Umgang mit den dafür vorhandenen Hilfsmitteln jedem Mitarbeiter geläufig sind.

Umgang mit E-Mails

E-Mails haben den Vorteil, dass man sie jederzeit und an jedem Ort abrufen kann. Es ist eine gute Möglichkeit, die Mitarbeiter auch außerhalb des Unternehmens zu erreichen, wenn man etwas Dringendes mitteilen muss. Man kann wichtige E-Mails auch als Einschreiben versenden und erfährt somit direkt, wann die Mail gelesen wurde. E-Mails ermöglichen den freien Kontakt mit Kunden, denn wenn der Kontakt lediglich in schriftlicher Form stattfindet, sind auch die Kunden offener, was Wünsche und Anforderungen angehen.

Intranet

Das Intranet ist eine Art internes System, durch welche die Mitarbeiter eines Unternehmens untereinander wichtige Informationen austauschen können, die auf keinen Fall der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen. Den Mitarbeitern wird in einem Intranet auch eine Recherchemöglichkeit durch verschiedene Verzeichnisse gegeben, um sich entweder weiterzubilden oder mit anderen Mitarbeitern zu kommunizieren.

Messenger

Besonders in Firmen, die viele Mitarbeiter beschäftigen, die ihren Arbeitsplatz im eigenen Zuhause haben, empfiehlt es sich, die innerbetriebliche Kommunikation über einen Messenger zu tätigen. Die Nachrichten werden zeitgenau verschickt und es können beliebig viele Dateien über dieses Format versendet werden. Es spart den Mitarbeitern die lange Zeit, die man benötigen würde, um in den E-Mail Account zu gehen und zu schauen, ob neue Nachrichten vorhanden sind. Ganz besonders, wenn es um dringliche Nachrichten geht, ist der Messenger die beste Lösung.

Die Besprechung

In einem ganz normalen Unternehmen ist die Besprechung immer noch die meist genutzte Möglichkeit, dringende Anweisungen oder Erneuerungen im Betrieb den Mitarbeitern mitzuteilen. Offene Fragen und Einwände können direkt zur Sprache und auf den Weg gebracht werden. Sie ist der sicherste Weg, um Missverständnissen und Fehlinterpretationen aus dem Weg zu gehen, und erfreut sich deswegen immer noch reger Beliebtheit.

Im nächsten Artikel wird genau erläutert, wie wichtig es ist, seine Mitarbeiter richtig zu delegieren.
 

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Normalerweise haben viele, vor allem große Unternehmen eigene Werbeabteilungen. Es gibt aber auch Unternehmen, die gern ein Produkt auf den Markt bringen möchten, welches einzigartig ist. Und genauso einzigartig soll hier dann auch die Werbung ausfallen. Nicht selten ist es dann der Fall, dass ein Unternehmen eine Agentur mit der Werbung dafür beauftragt. Aber wie das mit den meisten Dingen im Leben so ist, muss man, bevor man mit einer Agentur zusammenarbeitet, erst einmal einige Holpersteine aus dem Weg räumen.

Wichtige Punkte der Zusammenarbeit

Bevor man sich für eine Agentur entscheidet, sollte man zunächst einmal schauen, was es für Agenturen gibt, ob diese auch das Konzept des Unternehmens umsetzen können und wo man diese findet. Bei der heutigen Marktsituationen wird die Zahl der Agenturen immer mehr. Hier kann es ratsam sein, sich von anderen Geschäftspartnern vorab Tipps für eine Agentur geben zu lassen. Empfehlenswert ist es, die Agentur auf Herz und Nieren zu prüfen, sei es, ob es bereits ähnliche Kampagnen gab, ob man die Agentur kennt oder aber, welche Referenzen die Agentur aufweisen kann.

Wenn Sie danach einige Kandidaten gefunden haben, sollten Sie mit allen Agenturen einen Gesprächstermin für eine Vorstellung vereinbaren. In diesem Gespräch können Sie alle Fragen klären und sich ein Angebot der Agentur geben lassen. Außerdem haben Sie so die Möglichkeit, die Agentur auf Flexibilität, Loyalität und andere wichtige Aspekte zu prüfen. Nach den geführten Gesprächen haben Sie nun genug Zeit, die einzelnen Angebote miteinander zu vergleichen und sich so für die Agentur Ihres Vertrauens zu entscheiden.

In dem abgeschlossenen Vertrag sollten alle Punkte aus dem Angebot und mündliche Vereinbarungen enthalten sein. Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind, sollten Sie vor Abschluss den Vertrag von einem Anwalt durchsehen lassen. Änderungen sind nach Unterschrift nur nach beidseitigem Einverständnis gültig.

Bestandteile eines Vertrages

Die wichtigsten Punkte, die in einem Vertrag stehen sollten, sind Agenturleistungen, Bearbeitungszeiträume, externe Auftragsvergabe durch die Agentur, Vergütung der Agenturleistungen, Zahlungsbedingungen, Grundsätze der Zusammenarbeit, Haftungsausschluss, Konkurrenzausschluss, Geheimhaltung, Nutzungsrechte, Aufbewahrung von Unterlagen, Laufzeit/Vertragsdauer und die Schlussbestimmungen.

Im nächsten Artikel finden Sie Informationen, wie Sie Mailings effektiv nutzen.
 

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Die Ansprüche, wie Schadensersatzansprüche oder Unterlassungsansprüche, die Sie aus Wettbewerbsverletzungen haben, sind vielseitig. Auch dies ist im UWG-Gesetz geregelt.

Sie haben als Verbraucher, aber auch als Unternehmer oder auch Marktteilnehmer genannt, die Möglichkeit des Unterlassungsanspruchs, wenn z. B. Verletzungen gegen das Markengesetz vorliegen oder Urheberrechte verletzt wurden. Insbesondere auch bei Verstößen gegen Patente oder Geschmacks- oder Gebrauchsmuster.

Dies bedarf in der Regel vorab einer Abmahnung, von der Sie sicherlich schon gehört haben. Mittlerweile gibt es eine Reihe von Anwälten, die sich darauf spezialisiert haben.

Abmahnungen

Eine Abmahnung oder ein Unterlassungsanspruch kann für den Unternehmer sehr teuer werden. Dies gilt insbesondere, wenn Sie Fotos auf Ihrer Homepage verwenden, dessen Urheber Sie nicht sind, Texte kopiert oder abgeschrieben, Musikwerke verwendet, über die Sie keine Rechte haben und auch für das Kopieren von bestimmter Software. Ferner muss ein Unternehmen sich klar zu erkennen geben. Dies bedeutet, dass die Rechtsform des Unternehmens, Namen, Anschrift, Telefon und bei bestimmten Personengruppen auch die entsprechenden Erlaubnisse öffentlich gemacht werden müssen.

Werden Abmahnungen verschickt, so beinhaltet dies in der Regel eine Unterlassungserklärung abzugeben. Wird dann allerdings weiterhin gegen die Auflagen, die in der Abmahnung enthalten sind, verstoßen, so hat der Marktteilnehmer mit einer Vertragsstrafe zu rechnen, die für jeden einzelnen Verstoß nicht unter 5.000 Euro liegt. Außerdem muss er den Schaden ersetzen, der dem Gegner dadurch entstanden ist.

Schadensersatz

Schadensersatzansprüche entstehen, wenn nachgewiesen wird, dass ein Marktteilnehmer vorsätzlich oder fahrlässig gegen § 3 oder § 7 des UWG-Gesetzes verstoßen hat. Derjenige ist dann seinem Mitbewerber gegenüber verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen.

Relativ neu wurde der Gewinnabschöpfungsanspruch geregelt. Dies bedeutet, dass einem Unternehmer/Marktteilnehmer bei Verstoß gegen eines der im Wettbewerbsrecht geregelten Gesetze, der erzielte Gewinn von der Kartellbehörde abgeschöpft werden kann, wenn ein Schaden nachgewiesen wird.

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Eine weitere Möglichkeit, sich erfolgreich im Internet selbstständig zu machen, besteht darin, ein Web- oder Artikelverzeichnis zu nutzen. Dieses kann zu hohen Einnahmen führen, wenn die richtige Werbung geschaltet wird. Allerdings handelt es sich auch bei dieser Variante der Online-Selbstständigkeit nicht um das schnelle Geld, das immer wieder versprochen wird.

Damit ein Webverzeichnis erfolgreich ist, muss es gut gepflegt werden. Dabei müssen sämtliche Einträge idealerweise händisch überprüft werden. Nur so kann man gewährleisten, dass es sich um ein hochwertiges Webverzeichnis handelt, welches den Ansprüchen der eintragenden Unternehmen genügen kann. Auch die Suchmaschinen werden gepflegte Verzeichnisse eher akzeptieren, als jene, die wenig Wert auf Qualität legen. Dies hat die Erfahrung mit Artikelverzeichnissen gezeigt, die vor wenigen Jahren noch ganz groß waren, aufgrund des sinkenden Qualitätsniveaus jedoch zum größten Teil deutlich abgestraft wurden.

Intensive Pflege und viel Aufwand notwendig

Damit sich das eine, neue Verzeichnis im Web von den zahllosen Konkurrenten abhebt, muss es gründlich und intensiv gepflegt werden. Bis vor kurzer Zeit war es sinnvoll, ein Artikelverzeichnis zu erstellen. Der benötigte Content kam von Dritten, die dafür einen Link erhielten. Der Seitenbetreiber band Werbung auf der Seite ein und verdiente an den Klicks der User. Auch heute kann man mit einem solchen Verzeichnis noch Erfolg haben.

Allerdings muss man dann wirklich jeden Artikel einzeln lesen und entscheiden, ob dieser ein gewisses Mindestmaß an Qualität aufweist. Wenn in einem Verzeichnis das gleiche Thema zum fünften Mal behandelt wird, wird das gesamte Verzeichnis deutlich weniger wert sein.

Des Weiteren muss das Verzeichnis, damit es sich zum Geld verdienen eignet, entsprechend bekannt gemacht werden. Hierbei spielt einmal mehr die möglichst umfassende Verlinkung eine wichtige Rolle. Nur wenn möglichst viele Links auf das Verzeichnis verweisen, kann es von den Suchmaschinen besser positioniert werden und wird so mehr Besucher anziehen. Ebenfalls kann mit einem Webverzeichnis Geld verdient werden, wenn die eingetragenen Unternehmen eine Provision für vermittelte Kunden zahlen. Hier muss man sich intensiv mit der Materie beschäftigen, um die richtige Vorgehensweise umsetzen zu können.

So funktioniert es nicht

Außerdem muss man sich damit auseinandersetzen, welche typischen Fehler beim Aufbau eines Webverzeichnisses entstehen können. Wird nicht ausreichend auf qualitativ hochwertige Inhalte geachtet, verschwindet das Verzeichnis in den Tiefen des Internet und wird vermutlich nie mehr gefunden. So kann garantiert kein Geld verdient werden, wenngleich dies vor einigen Jahren noch recht gut funktionierte.

Außerdem lohnt es sich, in eine saubere Programmierung und Strukturierung eines Verzeichnisses zu investieren, damit es besser gefunden werden kann.

Fazit

Unsere kleine Artikelserie der letzten Wochen zum Thema „Existenzgründung im Internet“ hat uns gezeigt, welche Möglichkeiten es für erfolgreiche Existenzgründungen im Internet gibt. Dabei ist jedoch eines ganz klar geworden: Es gibt keinen goldenen Weg und es gibt keine Gründung, die ohne Arbeit zum Ziel führt. Die zahllosen Versprechungen hinsichtlich der Möglichkeiten, binnen weniger Stunden Hunderte von Euro zu verdienen, können also getrost ignoriert werden.

Ebenso ist es bei einer Gründung im Internet von Bedeutung, die verschiedenen Potenziale einer Idee auszuloten, den Markt zu beobachten und zu kennen. Andernfalls wird man keinen Erfolg haben. Auch sollte jede Gründung, ob sie nun im Internet oder offline durchgeführt wird, gründlich vorbereitet werden. Ein umfassender Businessplan, inklusive Marktanalysen und vieles mehr ist hierbei unverzichtbar.

Außerdem entscheiden grundsätzlich die eigenen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse sowie Vorlieben darüber, in welchem Bereich eine Existenzgründung erfolgreich sein kann und wird. Ein hohes Durchhaltevermögen und viel Fleiß gehören aber auch bei diesen 7 Wegen zur erfolgreichen Existenzgründung in jedem Fall dazu.

Für welche Variante man sich auch entscheidet, man sollte genau kalkulieren und die Erfolgsaussichten sorgfältig abwägen, um langfristige Erfolge mit einer Existenzgründung im Internet erzielen zu können. Auch kann keiner dieser Vorschläge eine Garantie für den Erfolg mitbringen. Hier ist der Gründer immer selbst gefragt.

Dieser Artikel ist Teil 8 von 9 der Serie

Möchten Sie im Vorfeld schon einmal überprüfen, ob Ihre Idee überhaupt patenwürdig ist, können Sie das jederzeit kostenlos in den Datenbanken des Deutschen Patent- und Markenamtes tun. Sie sollten sich aber vor Augen halten, dass in diesen Datenbanken nur öffentliche Patente, das heißt, Patente, die das Prüfungsverfahren bestanden haben, aufgeführt sind. Sie erhalten hier keinen Einblick über die gesamten postalisch eingegangenen Anmeldungsanträge.

Stand der Technik

Bevor Sie überhaupt weiter denken, sollten Sie Ihre Idee oder Ihren Prototyp einer Technikrecherche unterziehen. Somit vermeiden Sie, dass Sie weiterhin Geld und Zeit investieren, falls Ihre Erfindung schon vorhanden ist. Um genau dies herauszufinden, hilft Ihnen die Software DEPATISnet. Das ist eine Datenbank, in der alle Patentdokumente archiviert werden. Dieses Programm macht sich auch das Deutsche Patent- und Markenamt zunutze.

Internationale Patentklassifikation (IPC)

Unter dieser Klassifikation ist die Einteilung der Patentanmeldung in die verschiedenen Bereiche der Technik zu verstehen. Diese Art und Weise von Klassifikation wird auf der ganzen Welt genutzt. Dies gibt Ihnen wiederum die interessante und zugleich vereinfachte Möglichkeit, auf eine globale Datenbank zurückzugreifen.

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit recherchieren zu lassen. Das kostet Sie allerdings Geld, aber Sie müssen nicht selbst stundenlang selber suchen. Die Ergebnisse, die Sie für sich als treffend bezeichnen, können Sie nur als Zusammenfassung lesen. Sie werden niemals ausführliche Berichte oder detaillierte Zeichnungen zu diesem Patent einsehen können.

Überwachungsrecherche

Mit der Software DPMApublikationen kann eine Überwachungsrecherche durchgeführt werden. Hier haben Sie jede Woche die Möglichkeit, sich auf den neuesten Stand zu bringen, zum Beispiel über Neueintragungen, aber auch über Patente, deren Zeit abgelaufen ist und die nicht verlängert wurden oder auch Patentanträge, bei denen die Gebühr nicht bezahlt wurde und dadurch „frei" für die Allgemeinheit werden.

Es gibt noch eine weitere hilfreiche Software, nämlich den DPMAkurier. Dieses Programm ist kostenlos und bietet Ihnen an, Sie umgehend zu informieren, wenn Rechtsstände veröffentlicht werden.

Wie viel eine Patentanmeldung kostet, erfahren Sie im nächsten und letzten Teil dieser Serie.

Dieser Artikel ist Teil 5 von 11 der Serie

Nichts ist in einem Unternehmen wichtiger, als Mitarbeiter, die durch Kreativität glänzen und andere Mitarbeiter mitreißen können. Deswegen ist es wichtig, alle seine Mitarbeiter zu fördern, und nicht nur diejenigen, die mit dem Stoff nicht mitkommen.

Hinter einem erfolgreichen Unternehmen stehen als treibende Kraft immer talentierte Mitarbeiter. Es ist für jedes Unternehmen wichtig, kreative Mitarbeiter zu finden und sie dann auch halten zu können. Im globalen Kampf um die Talente der Arbeitswelt steht man sehr schnell auf der Verliererseite, wenn man es nicht schafft, diese Talente letztendlich in der eigenen Firma zu halten.

Wie man Kreativität organisieren kann

Erstes Gebot für einen Manager oder auch dessen Chef ist es: Den Mitarbeitern muss immer der Rücken frei gehalten werden, denn wenn die Mitarbeiter sich keine Gedanken darum machen müssen, wer ihr Kind versorgt, wenn es krank ist, oder wer es von der Schule abholt oder Ähnliches, dann arbeiten die Mitarbeiter wesentlich entspannter und kreativer. Aufgabe des Managers ist es, bei seinen Mitarbeitern die Kreativität entfachen zu lassen. Aber Kreativität entsteht nur durch Beziehungen, also durch Menschen, die schon längere Zeit zusammenarbeiten, deswegen ist es wichtig, seine Mitarbeiter langfristig binden zu können.

Förderung des Mitarbeiters durch Gespräche

In einem persönlichen Gespräch kann sehr schnell klar werden, was den Mitarbeiter an seiner kreativen Entfaltung in dem Unternehmen hindert. So wird schnell ersichtlich, ob es Probleme zwischen den Mitarbeitern gibt, die die Kommunikation untereinander hindern, oder ob es an etwas anderem liegt. Liegt das Problem nicht an der Kommunikation, so kann man es in den meisten Fällen durch eine gezielte Förderung in Angriff nehmen und beseitigen.

Denn wenn der Mitarbeiter gezielt gegen seine Schwächen gefördert und weitergebildet wird, wird sich sehr schnell auch wieder ein Erfolgserlebnis einstellen. Und nur durch Erfolgserlebnisse werden auch in Zukunft weitere Erfolge verzeichnet und der Mitarbeiter ist motiviert, weiterzumachen.

Aber nicht nur generelle Kommunikation ist wichtig, sondern auch ganz besonders die innerbetriebliche Kommunikation spielt eine große Rolle. Mehr dazu kann im nächsten Artikel gelesen werden.
 

Dieser Artikel ist Teil 5 von 12 der Serie

Egal, ob man den Fernseher anstellt, die Zeitung aufschlägt oder aber auf der Straße an einem Plakat vorbeigeht. Überall sieht man hier Werbung mit meist mehr oder weniger wirksamen Sprüchen und Bildern darauf. Hier haben kluge Köpfe Tag und Nacht daran gesessen, für ein bestimmtes Produkt eine Werbekampagne auszuarbeiten, diese umzuarbeiten, zu verbessern, verschönern und bis ins letzte Detail zu planen. Und sie schließlich mit den verschiedenen Werbemitteln an die Frau und an den Mann zu bringen.

Im Marketingbereich bezeichnet man solch einen Prozess auch als Kampagnenmanagement. Neben dem Entwerfen von neuen Ideen und dem Umsetzen der Kampagne sind diese Leute auch dafür verantwortlich, dass die Werbung so läuft wie geplant. Sie arbeiten an der Werbung für ein Produkt vom Anfang bis zum Ende. Aber mit der Erstellung und Ausführung der Werbung ist es beim Kampagnenmanagement noch nicht getan. Auch die anschließende Auswertung, wie das Produkt bei den Kunden angekommen ist, gehört zu den Aufgaben.

Beispiel für Kampagnenmanagement in Form eines Newsletters

In diesem Beispiel ist unser Unternehmen damit beschäftigt, Beautyprodukte an den Mann und an die Frau zu bringen. Wie jedes moderne Unternehmen lässt es seine Werbung nicht nur in Zeitungen und im Fernsehen, sondern auch auf seiner eigenen Homepage veröffentlichen.

Dazu haben die kreativen Köpfe des Unternehmens auch schon einen pfiffigen Newsletter entworfen, der nun per E-Mail verteilt werden soll. Im Vorfeld hat das Unternehmen mit Hilfe des Adressmanagements und der Kundensegmentierung herausgefunden, welche Kunden dieses Produkt ansprechen könnte. Damit die Kunden auf den Geschmack kommen und möglichst schnell dieses neue Produkt bestellen, hat das Unternehmen natürlich noch einen Topseller, wie etwa ein weiteres kostenloses Produkt dazu, in den Newsletter mit eingebaut. Nachdem nun der gewünschte Kundenstamm gefunden wurde, beginnt nun mit der Mailingaktion der nächste Schritt. Gewöhnlich vergeht immer eine gewisse Zeit, in der die Kunden sich das neue Produkt auf der Seite ansehen und sich für oder gegen einen Kauf entscheiden.

Der letzte Schritt im Kampagnenmanagement

Nun folgt der nächste und letzte Schritt im Kampagnenmanagement. Auf Grund der Rückmeldungen und der Bestellungen kann das Unternehmen sich nun ein klares Bild darüber machen, wie das Produkt bei den Kunden ankommt, wer speziell es gekauft hat oder ob es noch Verbesserungsvorschläge gibt.

Im nächsten Artikel finden Sie wichtige Informationen für die Zusammenarbeit mit Agenturen.
 

Dieser Artikel ist Teil 5 von 6 der Serie

Hiermit wollen wir auf das Thema unzumutbare Belästigung, die in § 7 UWG geregelt ist, kurz eingehen. Sie kennen es sicherlich, Sie erhalten unaufgefordert Werbung, die Sie so nicht haben wollten. Viel schlimmer sind die Werbeanrufe, die Sie von manchen Firmen erhalten. Noch schlimmer, wenn diese dann auch noch von einer Bandansage kommen und somit nicht nur unerwünscht, sondern auch noch unpersönlich sind.

Werbung, die man nicht möchte

Schriftliche Werbung kann man in den Müll werfen, Werbung, die in Massen per E-Mail Ihr Postfach lahmlegt, kann man in den Spam-Ordner verschieben, und bei Telefon Werbung sollte man generell sofort den Hörer auflegen. Auf jeden Fall aber sollten Sie darauf achten, dass Sie Begriffe wie „JA" nie am Telefon verwenden, oder jemanden am Telefon Ihre Bankverbindung mitteilen. Auch wenn es Ihnen noch so seriös erscheint.

Ferner wird im § 7 UWG ganz klar geregelt, dass der Werber, der Sie anruft, seine Identität preisgibt, Sie also eine Rückrufmöglichkeit haben und nachvollziehen können, wer da gerade um Ihre Gunst bittet. Es könnte auch durchaus sein, dass Sie das Thema doch interessiert.

Wenn Sie Kunde eines Unternehmers sind, so kann angenommen werden, seitens des Unternehmers, dass Sie mit einem Anruf einverstanden sind. Ansonsten ist die Werbung am Telefon nur erlaubt, wenn Sie sie vorher genehmigt haben.

Werbung per E-Mail

Auch hier ist es erforderlich, dass Sie Ihr Einverständnis für diese Zusendung gegeben haben. Anders dagegen, wenn Sie schon einmal Kunde bei dem Unternehmen waren, da man dann nicht von einer Belästigung ausgeht, sondern Ihr Einverständnis voraussetzt, da Sie ja evtl. noch an weiteren Produkten dieser Firma interessiert sein könnten. Wobei Ihnen das Recht eingeräumt wird, diese Art der Werbung jederzeit zu widerrufen und somit abzustellen ist.

Telefonwerbung

Eine Telefonwerbung stellt für viele eine unzumutbare Belästigung dar. Von daher wurde das Gesetz immer mehr verschärft und macht es den Unternehmen zunehmend im Sinne des Verbrauchers schwerer, Telefonwerbung zu betreiben. Auch können nach der neuen Rechtslage am Telefon getätigte Käufe heute viel einfacher widerrufen oder Verträge gekündigt werden.

Bei der eigens von der Regierung eingerichteten Bundesnetzagentur können Sie solche Rufnummern unerlaubter Telefonwerbung melden, um hier dem Missbrauch vorzubeugen.
 

Dieser Artikel ist Teil 6 von 8 der Serie

Wer nach weiteren Möglichkeiten der Existenzgründung im Internet sucht, sollte sich einmal mit gratis Angeboten vertraut machen. So werden oftmals auf Webseiten kostenfreie Angebote offeriert. Diese sorgen dafür, dass mehr Besucher die Webseite aufrufen und dann womöglich auf Werbung klicken. Dabei handelt es sich um die verschiedensten gratis Angebote, die von Malvorlagen und Bastelvorlagen, über Schnittmuster und viele weitere Vorlagen reichen.

Möglich sind nahezu alle Angebote, die sich problemlos downloaden lassen. Wichtig sind aber auch hier eine gründliche Vorbereitung und das Wissen um die Algorithmen der Suchmaschinen und mehr. Denn nur eine Homepage, die auch gefunden werden kann, wird langfristig Besucher anziehen und diese zum Anklicken von Werbung animieren.

Ideenfindung

Um die richtige Idee für kostenlose Angebote zu finden, ist es natürlich notwendig, sich mit den Möglichkeiten auseinander zu setzen. Außerdem sollte man den Markt genau kennen. Wer also gratis Malvorlagen anbieten will, sollte zunächst klären, wie groß die Konkurrenz ist. Als Faustregel gilt, dass bei zu vielen Treffern kaum eine Chance besteht, in den Suchmaschinen nach vorn zu gelangen. Bei einer Suche, die nicht häufig genug ausgeführt wird, bei der jedoch kaum Konkurrenz besteht, ist die Aussicht auf Erfolg ebenfalls gering. Deshalb gilt es zunächst, eine gratis Vorlage zu finden, die man anbieten kann, deren Konkurrenz sich im Rahmen hält und nach der möglichst viele User des Webs suchen.

Hat man diese Idee gefunden, muss die technische Seite des Vorhabens umgesetzt werden. Insbesondere große Webseiten, die langfristig bestehen und viele Besucher anziehen sollen, sollten vom Profi programmiert und designt werden. Außerdem ist es wichtig, für eine möglichst große Bekanntheit der Seite zu sorgen. Dabei kann die Hilfe eines so genannten Suchmaschinenoptimierers in Anspruch genommen werden.

Content is King

Neben diesen Maßnahmen muss man natürlich noch ausreichend Inhalte für die betreffende Seite beschaffen. Eine einzige Malvorlage wird nicht zum Erfolg führen. Es sollten mehrere Vorlagen zum Download bereit gestellt werden, je größer die Auswahl, umso besser. Außerdem sollten möglichst viele Hintergrundinfos zu den angebotenen Produkten gegeben werden. Das kann beispielsweise ein Malkurs sein, in dem Schritt für Schritt erklärt wird, wie man später auch ohne Vorlagen malen kann oder ähnliches.

Ist die Seite bekannt genug, können die kostenlosen Angebote auch durch kostenpflichtige ersetzt werden. Dann müssen die User, die weitere Malvorlagen downloaden wollen, dafür zahlen. Diese Umstellung sollte jedoch erst dann erfolgen, wenn die Webseite bereits gut frequentiert wird. Dabei sollte aber der Mehrwert für den Nutzer immer im Auge behalten werden. Es können zum Beispiel weiterhin bestimmte kostenlose Angebote gemacht werden. Wenn jedoch höherwertige Angebote genutzt werden, muss dafür gezahlt werden.

Im nächsten Artikel dieser Serie erzählen wir Ihnen mehr zu Webverzeichnissen.

Dieser Artikel ist Teil 6 von 6 der Serie

Grundsätzlich entstehen durch das Forderungsmanagement verschiedenste Aufwendungen für ein Unternehmen. Finanzielle Aufwendungen werden dabei an erster Stelle durch das Mahnverfahren für einen Betrieb verursacht. Immer wieder stellen sich Unternehmen, die mit offenen Forderungen zu kämpfen haben, die Frage, wer welche Kosten des Mahnverfahrens tragen muss.

Welche Kosten werden dem Schuldner zugesprochen?

Nach dem deutschen Recht werden dem Schuldner bei einem Mahnverfahren verschiedenste Kosten zugesprochen. Dabei erfolgt dies überwiegend ab dem zweiten Mahnschreiben, das ein Unternehmen an den Kunden übermittelt. Allerdings haben Unternehmen durchaus das Recht, diese Verzugsschäden geltend zu machen. Somit können bereits mit der ersten Mahnung zusätzliche Kosten dem Schuldner in Rechnung gestellt werden. Jedoch dürfen Unternehmen nur die Kosten einem Schuldner in Rechnung stellen, die auch seinem Zahlungsverzug eindeutig zugesprochen werden können. Hierbei handelt es sich neben Portokosten auch um Verzugszinsen. Des Weiteren können sämtliche Kosten, die durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts entstehen, dem Gläubiger berechnet werden. Weitere finanzielle Aufwendungen dieser Art wären Mahnkosten und alle Kosten, die für ein Mahnschreiben anfallen. Dabei sind pro Mahnung 2,50 Euro von dem Gericht anerkannt.

Die Gebühren des gerichtlichen Mahnverfahrens

Immer mehr Unternehmen entscheiden sich für das gerichtliche Mahnverfahren und versuchen auf diese Weise an die offenen Forderungen zu gelangen. Die Kosten, die für einen gerichtlichen Mahnbescheid entstehen, werden in Deutschland genauestens durch das Gesetz geregelt. Ein Unternehmen darf diese Ausgaben einem Schuldner zu einhundert Prozent in Rechnung stellen. Entscheidend ist dabei immer die Höhe der Forderungssumme. Bezieht sich ein Mahnbescheid auf eine Forderungssumme bis zu 900 Euro, fallen 23,00 Euro zusätzlich an. Genau dieser Betrag darf bei den Forderungen, die gegenüber dem Kunden gestellt werden, angerechnet werden. Zahlt der Schuldner nicht, kommt es zu einem Vollstreckungsbescheid. Für diesen fallen in der Regel keine weiteren Gerichtsgebühren an.

Dieser Artikel ist Teil 7 von 9 der Serie

Bei dieser Prüfung werden von Mitarbeitern des Deutschen Patent- und Markenamts insbesondere drei Punkte geprüft:

  1. Handelt es sich um eine erfinderische Tätigkeit?
  2. Handelt es sich tatsächlich um eine Neuheit auf dem Markt?
  3. Eignet sich die Erfindung für die Nutzung und den Verkauf?

Erste Prüfung

Ist Ihre Anmeldung und Ihre Gebühr auf dem Patentamt eingegangen, findet eine Vorprüfung statt. In dieser ersten Phase wird Ihre Anmeldung geprüft. Die Angaben werden auf Richtigkeit getestet und die detaillierte Beschreibung Ihrer Erfindung wird nachvollzogen. Erst wenn hier alles für korrekt und als neu befunden wird, findet die eigentliche Prüfung statt. Ist Ihre Anmeldung fehlerhaft, wird Ihr Antrag komplett zurückgewiesen.

Hauptprüfung

Jetzt wird überprüft, ob Ihre Entwicklung neuartig ist. Entweder hat es ein solches Produkt noch nie gegeben oder Sie haben ein bestehendes Produkt weiterentwickelt und verbessert. Dann wäre dieses erste Kriterium erfüllt. Zweitens wird geprüft, ob Ihr Produkt einen Nutzwert für die Allgemeinheit hat. Damit ist gemeint, dass Ihre Erfindung der Allgemeinheit den Alltag oder einen Teil davon erleichtern kann. Es wird ebenso überprüft, ob Ihre Entwicklung wirtschaftlich ist. Das bedeutet, dass die Umsetzung oder die Produktion realisierbar und finanzierbar ist.

Das gesamte Verfahren von der Anmeldung bis zum Patent kann bis zu zweieinhalb Jahre dauern. Aber genau nach 18 Monaten erfolgt die Veröffentlichung der Erfindung, unabhängig davon, ob man das Patent bereits hat oder nicht. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Erfinder immer noch die Möglichkeit, seinen Antrag zurückzuziehen. Ist jedoch die Prüfung vor diesen eineinhalb Jahren abgeschlossen, erfolgt keine Veröffentlichung. Dann wird sofort die Patentschrift veröffentlicht.

Einspruch

Hat man das Patent erhalten und die Patentschrift wurde veröffentlicht, haben Dritte drei Monate lang Zeit, dagegen Einspruch zu erheben. Ist der Einspruch berechtigt, wird die Entwicklung ein weiteres Mal überprüft und anschließend festgelegt, ob das Patent zurückgezogen wird oder es weiterhin bestehen bleibt. Wird es allerdings widerrufen, kann der Patentinhaber Beschwerde einreichen. Dann gelangt der Vorgang zum Bundespatentamt.

Dieser Artikel ist Teil 4 von 11 der Serie

Jeder Mitarbeiter verbringt im Schnitt ungefähr 1.400 Stunden jährlich an seinem Arbeitsplatz. Umso wichtiger ist es zu erkennen, dass die Kommunikation am Arbeitsplatz auch maßgeblich an der Motivation und Leistung des Mitarbeiters beteiligt ist. Es zeigt einem, wie wichtig es ist, ein funktionierendes Arbeitsumfeld mit guter Kommunikation zu haben.

Durch Kommunikation motivieren

Durch Motivation gehen Mitarbeiter in eine gezielte Richtung. Man könne sie auch als Triebfeder des menschlichen Verhaltens betiteln. Kommunikation nimmt wesentlich Einfluss auf viele Prozesse, die mit der Motivation zu tun haben. Kommunikation wirkt mittels Zielvorgaben und Emotionen durchaus auf die Entwicklung und Entstehung von Motivation ein.

Es werden Motive aktiviert und auch die Bedürfnisse nach Information und nach sozialer Zugehörigkeit werden damit geweckt. Besonders große Wirkkraft entfaltet dabei die persönliche Kommunikation. In Beziehungen wird negatives und positives Kommunikationsverhalten ganz unmittelbar wahrgenommen und spielt eine wichtige Rolle, wenn man am Arbeitsplatz nach den Faktoren der Mitarbeiterzufriedenheit forscht.

Mitarbeiterführung eines Managers durch Kommunikation

Besonders die kommunikative Beziehung zwischen Mitarbeiter und Manager ist hier ausschlaggebend. Gerade Führungskräfte in einem Unternehmen sehen sich immer mehr in der Rolle des Coachs, um die Mitarbeiter zu motivieren und somit seine von der Firma gesetzten Ziele erreichen zu können. Die Kommunikation bestimmt in einem Unternehmen durchaus den Alltag und die sozialen Kompetenzen der Führungskraft entscheiden somit auch über den Erfolg der aktuellen Personalführung.

Der Manager stellt die zentrale Anlaufstelle im gesamten Kommunikationsnetzwerk dar und wird somit auch von den Mitarbeitern oft als einer der wichtigsten Beziehungspartner am Arbeitsplatz angesehen. Er hat die schwere Aufgabe, die Ziele, die er von seinem Vorgesetzten bekommt, mit den Mitarbeitern umzusetzen und durch Kommunikation diese so zu motivieren und anzutreiben, dass alle Ziele auch fristgerecht umgesetzt werden. Wird im Management systematisch kommuniziert, so stützt und fördert es dementsprechend als spezifisches Handlungsfeld der Kommunikation in einem Unternehmen die Zufriedenheit und natürlich auch die Motivation der Mitarbeiter. Man orientiert sich ganz eng an den Erwartungen und Bedürfnissen und muss bei der Planung eine gute Kommunikation nutzen, um auch alles umsetzen zu können.

Durch die Förderung von Dialogen werden in einem Unternehmen Interessen der Mitarbeiter geweckt und durch den Manager können eine Bedarfsermittlung und eine Aktualisierung der Mitarbeiterwünsche durchgeführt werden. So kann der Manager genauer erkennen, was der Mitarbeiter benötigt, um seinen Job mit Zufriedenheit auszuüben. Auch unter den Mitarbeitern ist die Kommunikation sehr wichtig, da durch diese untereinander Arbeitsabläufe erleichtert werden und bei Problemlösungen mehrere Mitarbeiter beteiligt sein können. Dadurch kommt man schneller zu der Lösung des Problems und kann damit effektiver arbeiten.

Wie man beispielsweise durch Förderung die Kreativität eines Mitarbeiters stärkt, wird im nächsten Artikel etwas genauer erklärt.
 

Dieser Artikel ist Teil 4 von 12 der Serie

Im Laufe der Zeit hat jedes Unternehmen Kunden der unterschiedlichsten Branchen. Jeder dieser Kunden hat mit dem Unternehmen einen Vertrag zwecks einer Dienstleistung oder weil der Kunde immer wieder Produkte kauft. All diese Kunden haben unterschiedliche Interessen. Es kommt aber auch vor, dass Kunden zweier verschiedener Branchen die gleichen Interessen und vielleicht auch die gleichen Produkte aus einem Unternehmen kaufen. Da man nicht alle Daten der Kunden über die Jahre im Kopf haben kann, empfiehlt es sich hier, die Kunden in unterschiedliche Segmente oder Kategorien einzuteilen.

Segmentierung bzw. Kategorisierung für die Wünsche der Kunden

Jedes Segment steht dann für eine spezielle Personengruppe, die die gleichen Interessen haben. Dies macht es gerade im Bereich Marketing deutlich einfacher, auf die jeweiligen Wünsche der unterschiedlichen Kundenkategorien einzugehen und immer wieder Neuigkeiten anzubieten. Die einzelnen Bedürfnisse in verschiedene Kundenkategorien einzuteilen, hat auch den Vorteil, dass das Unternehmen auf dem Markt mit anderen Unternehmen mithalten kann. Denn je mehr ein Unternehmen auf die ganz persönlichen Wünsche eines Kunden eingehen kann, umso eher wird der Kunde auch langfristig am Unternehmen interessiert sein. Denn gerade in Zeiten der Globalisierung und auch der Wirtschaftskrise kann es für ein Unternehmen enorm wichtig sein, die Bedürfnisse seiner Kunden genau zu kennen und so am Ball zu bleiben.

Praxisbezogene Voraussetzungen bei der Kundensegmentierung

Viele Unternehmen, die ihre Kunden in verschiedene Segmente einteilen, verwenden eine Methode, die Internetdaten und externe spezielle Kriteriumsvoraussetzungen miteinander verbindet. Die dabei wichtigste Voraussetzung, damit für ein Unternehmen die Kundensegmentierung Erfolg hat, ist der Umsatz der Produkte, welche von den Kunden gekauft wurden. Aber auch ein bestimmter festgelegter Kundenbeitrag oder aber die Länge der Geschäftsbeziehung fließen in die Kundensegmentierung mit ein. Ebenso sind die strategischen Punkte einer Geschäftsbeziehung, die speziellen Wünsche der Kunden und das Verhalten beim Produktkauf wichtige Voraussetzungen.

Gerade diese wichtigen Punkte werden neben dem Absatz in den folgenden Jahren enorm an Wichtigkeit bei der Kundensegmentierung gewinnen. Alle diese wichtigen Voraussetzungen müssen beachtet werden, wenn Unternehmen ihre Kunden in verschiedene Kategorien einteilen möchten, um diese noch besser betreuen zu können.

Lesen sie nächste Woche mehr über die Nutzung des Kampagnenmanagements.
 

Dieser Artikel ist Teil 4 von 6 der Serie

Nachdem wir auf die anderen Themen rund um das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) schon eingingen, möchten wir hier noch kurz das Thema vergleichende Werbung nach § 6 UWG behandeln.

Das Gesetz

Erst seit dem Jahr 2000 dürfen Firmen Vergleiche in Ihrer Werbung unter bestimmten Voraussetzungen, die im UWG geregelt sind, ziehen. Dies war zuvor in Deutschland nicht erlaubt.

Letztendlich werden hier die eigenen Produkte mit denen anderer verglichen. Man darf dabei weder irreführen noch den anderen Mitbewerber verunglimpfen und muss objektiv bleiben. Ferner muss die Werbung inhaltlich wahr und nachprüfbar sein. Auch dürfen selbstverständlich keine geschützten Waren oder Dienstleistungen nachgeahmt werden und die Verwechslung von Marken muss ausgeschlossen sein.

Gelockert wurde das Gesetz, um den Verbraucher noch besser informieren zu können.

Vergleichende Werbung

Dennoch ist die vergleichende Werbung rechtlich gesehen für die Unternehmen nicht ganz so einfach und nicht selten kommt es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Da das Thema sehr sensibel ist, wagen sich zumeist nur große Unternehmen an eine derartige Werbung.

So wurde der Handelskette Spar folgende Werbung seinerzeit verboten, da sie gegenüber der Lebensmittelkette BILLA folgende Aussage traf und somit BILLA herabsetzte: „Spar hat seine Preise im Oktober um durchschnittlich 10 % herabgesetzt, BILLA hingegen ist der teuerste Nahversorger".

Aber auch Media Markt und Saturn vergleichen sich in der Werbung. Nur hier ist nicht mit einer Klage seitens eines der Unternehmen zu rechnen, da beide dem Metro Konzern angehören. Der Verbraucher allerdings, für den diese Art der Werbung noch relativ neu ist, hatte den Eindruck, dass er einen Nutzen aus dem subjektiven Konkurrenzkampf der beiden Unternehmen ziehen konnte.

Sixt oder auch Europcar, aber auch Burger King zählen zu denen, die mit vergleichender Werbung auf sich aufmerksam machten. Auch die Telekommunikationsunternehmen benutzen diese Art der Werbung.

Zudem unterscheidet man zwischen indirekter und direkter vergleichender Werbung. „Bei uns mieten Sie am günstigsten", ist so eine Art indirekte vergleichbare Werbung.

Sicherlich haben vergleichbare Aussagen oft einen aggressiven Charakter, aber solange pfleglich miteinander umgegangen wird, dürfte es im Rahmen bleiben, zumindest bei uns in der Europäischen Union. In den USA, dem Mutterland der vergl. Werbung, regt sich keiner mehr darüber auf, wenn sich die Unternehmen in der Werbung öffentlich streiten.
 

Dieser Artikel ist Teil 5 von 8 der Serie

Eine weitere Möglichkeit für die zumeist vorerst nebenberufliche Existenzgründung ist die Erstellung eines Weblogs oder eines Forums. Ursprünglich war das Weblog oder auch Blog eine Art Online-Tagebuch. In diesem berichteten die Blogbetreiber von ihren täglichen Erlebnissen. Heute werden Blogs ebenfalls mit persönlichen Erlebnissen gefüllt, können aber genauso über die unterschiedlichsten Dinge informieren.

Dazu zählen Informationen rund um das eigene Hobby, um berufliche Dinge oder vieles mehr. Allerdings lässt sich alleine mit dem Füllen eines Blogs oder eines Forums, das zum Gedankenaustausch zwischen den Usern geeignet ist, noch kein Geld verdienen. Dieses wird erst dann möglich, wenn beispielsweise Werbung auf dem Blog geschaltet wird.

Werbemöglichkeiten auf Blogs und Foren

In Frage kommen dabei verschiedene Werbemöglichkeiten, als bekannteste Varianten zählen wohl die AdSense-Anzeigen von Google. Sie können vergleichsweise einfach eingebunden werden. Mit jedem Klick auf die Anzeigen, die optimal auf den vorhandenen Content abgestimmt werden, verdient der Blogbetreiber Geld. Alternativen zu AdSense sind beispielsweise die Programme von Contaxe und ähnlichen Anbietern. Auch hierbei werden Werbeanzeigen geschaltet, die sich auf den beinhalteten Content beziehen.

In Frage kommen auch Partnerprogramme, bekannter als Affiliate-Programme. Hierbei werden Links bestimmter Partner auf den eigenen Seiten eingebunden. Je nach Programm kann die Bezahlung nach Klicks, nach Sales, also Verkäufen, nach Leads oder nach Views erfolgen. Mit Views ist dabei die Häufigkeit der Anzeige der Werbung gemeint. Bezahlt wird meist per 1.000 Views.

Das Besondere ist, dass auf einer Seite, die über bestimmte Modestile berichtet, dann auch Anzeigen zu Mode geschaltet werden, um so die Klickrate zu erhöhen. Die Vergütung per Klick oder View ist recht niedrig angesiedelt, allerdings sind diese Klicks und Views auch leichter zu erreichen. Richtig interessant wird es bei Leads oder Sales, die recht hoch vergütet werden.

Keine zu aufdringliche Werbung schalten

Damit die Existenzgründung mittels Blog oder Forum erfolgreich wird, sollte aber die Werbung nicht zu sehr in den Vordergrund treten. Dadurch fühlen sich die Besucher bedrängt und meiden die Seite. Die Werbung sollte stets unauffällig platziert werden, aber dennoch so, dass sie die User zum Klicken bewegt.

Ebenfalls müssen Blog oder Forum im Web bekannt gemacht werden. Hierbei ist es wichtig, für eine gute Verlinkung zu sorgen, etwa durch die Hinterlassung von Kommentaren in anderen Blogs oder durch freiwillige Links, die von anderen Bloggern gesetzt werden. So kann man die Besucherzahl auf dem eigenen Blog erhöhen und demzufolge auch die Chancen auf mehr Klicks und bessere Verdienstmöglichkeiten.

Dieser Artikel ist Teil 5 von 6 der Serie

Eine der modernsten und zugleich auch jüngsten Inkasso-Strategien wird heute durch das Factoring gebildet. Viele Unternehmen zeigen sich gegenüber dem Factoring noch immer sehr skeptisch, andere Betriebe haben hingegen die Vorzüge dieser Strategie bereits für sich entdecken können. Das Factoring basiert dabei immer auf einer sogenannten Dreipersonenbeziehung. Des Weiteren verfügt es über einige Kernfunktionen und Nebeneffekte.

Die Kernfunktion des Factorings

Beim Factoring kommt es zu einem Ankauf von Rechnungen, die von einem Unternehmen an einen Kunden gestellt werden. Hierfür erhält das Unternehmen eine sofortige Vorauszahlung, die mindestens 80 % des kompletten Rechnungsbetrages enthält. Dadurch kann sich das Unternehmen einen sofortigen Liquiditätszufluss sichern. Somit wächst natürlich der Handlungsspielraum eines Unternehmens erheblich. Des Weiteren stehen die Factoring-Kunden durch die Übernahme der Rechnung nach dem deutschen Gesetz unter dem Delkredereschutz. Dadurch wird der Factoring-Kunde zu 100 Prozent vor dem Forderungsausfall geschützt.

Die Vorteile des Factorings

Durch das Factoring sichern sich Unternehmen erhebliche Vorteile. Hierbei handelt es sich an erster Stelle natürlich um die Liquiditätssicherung. Durch den sofortigen Geldzufluss verbessern Betriebe auch ihre Bonität. Somit sind die Ergebnisse bei einem Rating wesentlich besser und ein Unternehmen erhöht die eigene Kreditwürdigkeit. Die Ursprünge dieser Strategie befinden sich dabei in den Vereinigten Staaten von Amerika. Aufgrund der zahlreichen Weiterentwicklungen dieser Strategie kann heute zwischen zwei grundlegenden Formen unterschieden werden. Bei diesen handelt es sich um das echte und das unechte Factoring. Des Weiteren kann anhand der Forderungsabtretung eine Gliederung des Factorings erfolgen.

Bei Ihrem Forderungsmanagement sind die Kosten, die auf Sie zukommen natürlich immer entscheidend. Aus diesem Grund verraten wir Ihnen im nächsten Beitrag, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Dieser Artikel ist Teil 6 von 9 der Serie

Eine Patentanmeldung ist leider nicht so einfach, wie sich das anhört. Hierzu müssen einige Vorschriften eingehalten werden und einige Nachweise vorhanden sein. Aus diesem Grund ist es zu empfehlen, sich einen Patentanwalt hinzuzuziehen. Um sich anzumelden, besorgen Sie sich das entsprechende Formular beim Deutschen Patent- und Markenamt. Da das Internet auch an den Ämtern nicht spurlos vorüber geht, sind die wichtigsten Formulare inzwischen auf dem Webauftritt des Deutschen Patent- und Markenamtes downloadbar.

Genaue Beschreibung Ihrer Erfindung

Es genügt nicht nur, das Anmeldeformular korrekt auszufüllen, Sie müssen auch eine ganz spezifische und detailgenaue Beschreibung Ihrer Erfindung abgeben. Das heißt, Sie müssen Ihre Erfindung so genau beschreiben, dass ein Fachmann sie jederzeit rekonstruieren könnte.

Patentanspruch

Legen Sie bei Ihrer Anmeldung ganz klar fest, was Sie im Detail schützen lassen möchten. Achten Sie darauf, dass die Patentanmeldung in dreifacher Ausführung ausgefüllt und weggeschickt bzw. abgegeben werden muss. Wichtig ist unter anderem auch, dass die Anmeldung in deutscher Sprache ausgefüllt wird. Falls dies nicht möglich ist, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Quartals die Übersetzung nachzureichen. Wichtig ist ebenfalls, vor dem Verstreichen der Frist (drei Monate) die Gebühr zu begleichen. Ansonsten ist der Antrag hinfällig.

Wie und wo kann man die Anmeldung einreichen?

Entweder Sie schicken Ihre Anmeldung per Post an Deutsche Patent- und Markenamt in München oder Sie geben es persönlich in Jena, Berlin oder München bei einer der Dienststellen ab. Sie haben auch die Möglichkeit, dies online zu tun, allerdings müssen Sie hier noch ein paar Bedingungen erfüllen. Erstens benötigen Sie eine Signaturkarte. Die können Sie bei der Bundesnetzagentur beantragen. Desweiteren brauchen Sie eine spezielle Software (DPMAdirekt), die man allerdings kostenlos herunterladen kann.

Anmeldedatum

Bei einer Patentanmeldung spielt der Annahmetag eine sehr große Rolle. Denn das ist gleichzeitig Ihr Anmeldedatum. Wenn zum Beispiel einen Tag später eine Anmeldung ankommt, die Ihrer ähnelt oder vielleicht sogar die gleiche Idee enthält, wird der spätere Antrag nicht mehr zum Patent zugelassen.

Dieser Artikel ist Teil 3 von 11 der Serie

Die Motivation eines Mitarbeiters spielt eine große Rolle bezüglich des Engagements, das ein Mitarbeiter für ein Unternehmen zeigt. Neben der Motivation durch Beförderungen, Lob und finanzielle Anreize spielt auch die eigentliche Motivation durch den Arbeitsplatz selbst eine große Rolle.

Die Ausstattung am Arbeitsplatz

Hat ein Mitarbeiter einen Arbeitsplatz, an dem er sich nicht wohlfühlt, können die Leistungen des Mitarbeiters schnell durch Unlust an der Ausführung seiner Arbeit sinken. Man kann einem Mitarbeiter den Arbeitsplatz so gestalten, dass er sich dort weitestgehend wohlfühlt und gute Leistungen erbringt. Hierzu gehört selbstverständlich eine gute Kommunikationstechnik, denn nur so können Mitarbeiter sich untereinander austauschen und im Team arbeiten, um schneller zu Lösungen und Ergebnissen zu kommen. Auch ergonomische Büromöbel fördern die Konzentration. Sind die Büromöbel nicht ergonomisch, kann es schnell zu Ausfällen des Mitarbeiters kommen (Bandscheibenverletzungen, Sehnenscheidenentzündungen, Rückenleiden etc.).

Persönliche Dinge am Arbeitsplatz

Gestaltet ein Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz etwas persönlicher, fühlt er sich sofort wohler. Jeder Mensch ist ein Individuum und möchte auch als ein solches gesehen werden. Hat jeder Mitarbeiter exakt das gleiche Büro mit der gleichen Ausstattung und Optik fühlt er sich schnell als verzichtbar und nicht mehr als Individuum. Fotos von Familienangehörigen, selbst mitgebrachte Büroeinrichtungsgegenstände und ein paar weitere private Dinge am Arbeitsplatz fördern nicht nur das Wohlbefinden eines Mitarbeiters, sondern auch seine Leistungsfähigkeit.

Die richtige Beleuchtung am Arbeitsplatz

Die richtige Beleuchtung am Arbeitsplatz spielt ebenfalls eine große Rolle. Sind Fenster vorhanden, sollte nicht nur regelmäßig gelüftet werden, um die Sauerstoffzufuhr zu unterstützen und Kopfschmerzen vorzubeugen, sondern auch genügend Licht an den Arbeitsplatz gelassen werden. Falls man nicht genügend Fenster am Arbeitsplatz hat, sollte dafür gesorgt sein, dass  eine ausreichende Beleuchtung vorhanden ist, damit die Augen des Mitarbeiters nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Ein schlechtes Licht am Arbeitsplatz kann zu Kopfschmerzen, Augenschmerzen und starken Konzentrationsstörungen führen und hemmt die Effizienz des Mitarbeiters.

Auch die Kommunikation spielt eine wichtige Rolle für die Motivation. Wie man sie richtig einsetzt, zeigt der nächste Artikel.
 

Dieser Artikel ist Teil 3 von 12 der Serie

Im Marketing wird Customer-Relationship-Management auch abgekürzt als CRM. Dies bezeichnet im Allgemeinen das Beziehungsmanagement des Unternehmens zu seinen Kunden. Hierunter wird häufig die lange Pflege der Geschäftsbeziehungen zu den unterschiedlichsten Kunden verstanden. Ein wesentlicher Bestandteil des CRM besteht darin, die Informationen von geschäftlichen Beziehungen aufzuzeichnen, zu verwalten, zu ändern und zu pflegen. Besonders bei langfristigen Geschäftsbeziehungen tragen diese Maßnahmen dazu bei, auch weiterhin ein gutes Verhältnis zu haben. Gerade in sehr großen Unternehmen ist das CRM ein wichtiger Bestandteil.

Aufgaben des Customer Relationship Managements

Wie jedes andere Management gibt es auch beim CRM eine ganze Reihe spezieller Aufgaben, um die Beziehung zum Kunden zu pflegen. Da wäre zum einen die Akquise, welche darauf abzielt, neue Kunden für das Unternehmen zu gewinnen. Hierzu werden die Interessenten, die auf Grund eines Produktkaufs schon in einer Datenbank stehen, mit Hilfe von E-Mails oder Telefonaten immer wieder mit neuen Informationen und Produkten versorgt, um diese so langfristig als Kunden zu gewinnen.

Ein weiterer wichtiger Punkt des CRM ist die dauerhafte Kundenbindung. Wenn ein Kunde durch immer wiederkehrende Werbung dazu gewillt ist, eine Beziehung dauerhaft zum Unternehmen aufzubauen, sollte das Unternehmen mit Hilfe des CRM seine Kunden in einem immer wiederkehrenden Rhythmus einmal kontaktieren, um so zu erfahren, ob es etwas für seine Kunden tun kann. Sei es, ob der Kunde eine neue Werbung braucht oder ein neues Produkt plant. Hier kann das Unternehmen aber auch gleichzeitig dem Kunden etwas Neues anbieten oder eine Erweiterung des Vertrages vorschlagen, wie etwa das Vereinbaren von Sonderkonditionen.

Customer Relationship Management als Rückgewinnungswerkzeug

Neben der Kundenneugewinnung sollte man aber auch die Rückgewinnung alter Kunden nicht vergessen. Jedes Unternehmen hat irgendwann einmal ein Produkt, welches auch für ehemalige Kunden, bei denen etwa der Vertrag ausgelaufen ist, interessant sein könnte. Auch hier kann es sich lohnen, CRM einzusetzen. Wenn es dem Unternehmen mit einer gezielten Werbung gelingt, den Kunden wieder zum Wechsel in ihr Unternehmen zu ermuntern, sollte auch alles daran gesetzt werden, dass dieser Kunde bevorzugt behandelt wird, um ihn so wieder als längerfristigen Partner gewinnen zu können. Denn meist haben diese Kunden das Unternehmen wegen nicht zufriedenstellender Konditionen verlassen.

Im nächsten Artikel finden Sie Informationen zur Segmentierung bzw. Kategorisierung von Kunden.
 

Dieser Artikel ist Teil 3 von 6 der Serie

Auf das Kapitel der irreführenden Werbung sind wir schon eingegangen, letztendlich ist es fließend, denn Unternehmer oder solche, die es sein wollen, werden immer pfiffiger und dreister, wenn es darum geht, an das Geld anderer Leute bzw. an Ihres zu kommen.

Irreführung

Bei vielen Werbungen ist die Irreführung sicherlich nicht sofort als solche zu erkennen, dies betrifft insbesondere auch die, die behaupten, Sie erhalten den Rabatt oder das Produkt nur deshalb so günstig, weil sie das Geschäft aufgeben. Sie als Verbraucher haben hier leider wenig Möglichkeiten, dies zu kontrollieren.

Irreführende Werbung hat stets den Zweck, wie das Wort schon sagt, Sie so zu verwirren, dass Sie der Werbung Glauben schenken und das Produkt kaufen oder gar einen Vertrag unterschreiben, den Sie so gar nicht haben wollten.

In § 5 des UWG-Gesetzes ist klar geregelt, dass die Werbeaussagen klar und verständlich sein müssen. Auch jede Handlung, wie das Anbieten einer Dienstleistung, muss der Wahrheit entsprechen. Auch soll durch dieses Gesetz verhindert werden, dass Sie arglistig getäuscht werden.

Beispiele

Beispiele sind hier Gewinnspielwerbungen oder auch weiterführend solche, bei den Ihnen bereits ein Gewinn zugesichert wird, Sie aber erst eine teure Mehrwertdiensterufnummer anrufen müssen, die als solche nicht klar erkennbar ist, oder zur Teilnahme an einer Verkaufsveranstaltung gezwungen werden und Sie Ihren Gewinn erst dann erhalten, wenn Sie dort ein Produkt kaufen.

Es fällt aber auch darunter, wenn Sie getäuscht werden, das heißt, Ihnen wird ein Produkt als das Produkt des Jahres verkauft, dabei ist es ein schon vor Jahren ausgelaufenes Modell.

Ihnen wird der gute alte Gouda als Käse verkauft, obwohl es sich aber um synthetisch hergestellten Käse handelt. Eine Werbung, die verspricht: „Eier von fröhlichen Hühnern". Man geht von freilaufenden Hühnern und deren Eiern aus, dabei handelt es sich aber um Eier aus Käfighaltung.

In der Praxis gibt es sicherlich einige solcher Beispiele, alle aufzuführen, wäre ein nicht mehr endender Bericht. Vorsichtig sollte man grundsätzlich sein, wenn Waren oder Dienstleistungen angeboten werden, die augenscheinlich schon zu preisgünstig sind, sodass letztendlich niemand davon ein Unternehmen halten oder führen kann. Niemand hat etwas zu verschenken.

Auch sollte die Werbung so gestalten sein, dass Sie sie gut mit anderen Anbietern vergleichen können. Dazu kommen wir dann beim nächsten Mal.

Dieser Artikel ist Teil 4 von 8 der Serie

Gerade das Internet bietet derzeit ein enormes Wachstumspotenzial. Täglich werden unzählige neue Webseiten an den Start gebracht und diese müssen natürlich mit einem passenden Design ausgestattet und funktionsfähig programmiert werden. Deshalb entscheiden sich mittlerweile viele Gründer für die Gründung als Programmierer oder Designer im Internet.

Der Beruf verspricht einen gewissen Erfolg, der bereits zu Beginn der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit erreicht werden kann. Durch den kontinuierlichen Ausbau bestehender Webseiten und die stete Neuanlage weiterer Webseiten, kann man davon ausgehen, dass genügend Aufträge vorhanden sind. Voraussetzung ist natürlich das notwendige fachliche Know-how.

Genaue Analyse des Marktes

Zunächst muss aber auch bei einer Gründung als Designer oder Programmierer der Markt analysiert werden. Wie sind die Kosten, die verlangt werden dürfen, welche Zielgruppe will und kann man bedienen, welches Potenzial hat das Ganze – diese Fragen müssen geklärt werden. Erst wenn man seine Zielgruppe und deren Anforderungen kennt, kann man mit der Gründung beginnen.

Kritisch hinterfragt werden sollten ebenfalls die eigenen Fähigkeiten. Denn auch wenn sehr gute Programmier- und Design-Kenntnisse vorliegen, reichen sie vielleicht für sehr umfangreiche Projekte noch nicht aus. Dessen sollte man sich dann auch bewusst sein und sich auf diejenigen Aufgaben konzentrieren, die man tatsächlich in bester Qualität erledigen kann.

Marketing für die eigenen Dienstleistungen

Gerade im Web sollte ein Programmierer und Designer sehr gut zeigen können, was er kann. Dabei helfen selbst gestaltete Webseiten, die bereits einen ersten Eindruck von den Fähigkeiten des Einzelnen vermitteln. Außerdem kann man bestehende Kunden befragen, ob deren gestaltete Seiten als Referenz genutzt werden können.

Durch Einträge in Branchenbücher, einschlägige Foren und mehr kann zudem Marketing fast ohne Kosten betrieben werden. Ideales Marketing funktioniert natürlich über Empfehlungen, doch bis diese kommen, muss man auf andere Möglichkeiten zurückgreifen. Wer jedoch die ersten Kunden gewinnen und überzeugen konnte, kann auch damit rechnen, dass er weiter empfohlen wird. Sinnvoll ist es dabei, wenn Vereinbarungen bezüglich einer dauerhaften Pflege der erstellten Webseiten getroffen werden. So handelt es sich nicht nur um ein Projekt, das bereits nach einigen Wochen abgeschlossen ist, sondern mit kleinen Pflegemaßnahmen kann dauerhaft daran verdient werden.

Insbesondere Programmierer sollten auf ihre speziellen Kenntnisse mit bestimmten Datenbanken und Programmiersprachen hinweisen. Denn Kenntnisse in PHP oder MySQL sind heute besonders stark gefragt und sollten entsprechend beworben werden. Auch ein Designstudium oder ein IT-Studium sollten gesondert hervorgehoben werden, damit sich potenzielle Kunden ein besseres Bild vom Auftragnehmer machen können.

Dieser Artikel ist Teil 4 von 6 der Serie

Inkasso-Unternehmen erleben bereits seit einigen Jahren nicht nur eine wachsende Bedeutung, sondern auch einen deutlichen Zuspruch vonseiten der Unternehmen. Immer mehr Betriebe entscheiden sich bei offenen Forderungen für die Zusammenarbeit mit einem Inkasso-Unternehmen und verlagern dadurch Teile des Forderungsmanagements in die Hände eines anderen Dienstleisters. Da diese Inkasso-Unternehmen heute jedoch mit ganz unterschiedlichen Strategien arbeiten, sollte auf verschiedene Besonderheiten geachtet werden.

Welches Inkasso-Unternehmen ist das richtige?

Wer durch die Zusammenarbeit mit einem Inkasso-Unternehmen Erfolge bei dem eigenen Forderungsmanagement erzielen möchte, sollte sich für einen Anbieter entscheiden, der durch Kompetenz überzeugen kann. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die Schritte, die durch das Inkasso-Unternehmen eingeleitet werden, dem deutschen Gesetz entsprechen und rechtens sind. Es gab in der Vergangenheit immer wieder gerichtliche Verfahren, in denen die Richter die Einschaltung eines Inkasso-Unternehmens als übertrieben gewertet haben. Aus diesem Grund sollte bereits im Voraus genauestens geprüft werden, wie diese Unternehmen arbeiten. Des Weiteren muss bei einem Inkasso-Unternehmen ein Blick auf die Kosten geworfen werden.

Die Kosten, die durch ein Inkasso-Unternehmen entstehen

Grundsätzlich sollten Unternehmen bedenken, dass es sich bei Inkasso-Unternehmen um klassische Betriebe handelt, die natürlich auch Einnahmen erzielen müssen. Aus diesem Grund fallen für die Dienstleistungen, die durch diese gewährt werden, verschiedene Kosten an. Dabei lassen sich in Deutschland zwei Formen von Anbietern unterscheiden. So gibt es Inkasso-Unternehmen, bei denen die auftraggebenden Unternehmen die Kosten zahlen müssen und es gibt Anbieter, die diese dem Schuldner in Rechnung stellen. Das Risiko für den Gläubiger ist bei Letzterem sicherlich wesentlich geringer. Aber auch die Anbieter, die die Forderungen von dem Gläubiger verlangen, müssen nicht die schlechteste Wahl sein. Allerdings sollten sich Unternehmen an dieser Stelle umfangreich informieren.

Eine weitere Inkasso-Strategie präsentiert sich mit dem Factoring. Wir erklären Ihnen im nächsten Beitrag, was sich dahinter verbirgt.

Immer wieder schwärmen die insgesamt 13.000 Prüfer der Finanzämter aus und verschaffen dem Staat durch Prüfungen der Kleinbetriebe und mittelständischen Unternehmen insgesamt Mehreinnahmen von 18 Milliarden Euro. Bei fast jeder Prüfung können die Prüfer etwas finden, doch Unternehmer und Gründer sollten einer Betriebsprüfung gelassen entgegen sehen.

Die Vier-Phasen-Taktik

Bewährt hat sich in der Praxis die Vier-Phasen-Taktik. Sie besteht aus den Bereichen Vorzeichen, Vorbereitung, Prüfung und Schlussbesprechung. Vorzeichen lassen sich bereits anhand der Steuerbescheide erkennen. Sofern darauf vermerkt ist, dass der Steuerbescheid „unter Vorbehalt der Nachprüfung" erlassen wurde, kann man davon ausgehen, dass für die Zukunft eine Betriebsprüfung geplant ist. Dann sollte man entsprechend reagieren. Die Finanzämter prüfen gewöhnlich die letzten drei zusammenhängenden Jahre. Durch eine spätere Abgabe der Steuererklärungen für das letzte und das vorletzte Jahr kann das dritte Jahr hinten herunter fallen.

In der Vorbereitung auf die Betriebsprüfung sollten Sie Ihren Steuerberater sofort informieren, wenn Sie einen Bescheid mit Ankündigung des Prüfers erhalten. Versuchen Sie nicht, mittels Einspruch den Termin oder Ort zu ändern, das sorgt nur für böses Blut. Während der Prüfung sollte Ihr Steuerberater anwesend sein, um Sie zu unterstützen. Täglich können Sie dem Prüfer die angefragten Belege zusammenstellen. In der Schlussbesprechung dann werden Sie und Ihr Steuerberater verhandeln, welche Nachzahlungen fällig werden und welche nicht. Drohen Sie mit dem Einspruch gegen die Steuerbescheide, haben Sie gute Chancen, bessere Konditionen aushandeln zu können.

Die 5 größten Fallen

Besonders häufig schauen sich Betriebsprüfer Fahrtenbücher an. Achten Sie peinlich genau auf eine rechtskonforme Führung, um die teure Ein-Prozent-Regelung umgehen zu können. Auch bei Bäckern und Fleischern drohen Fallstricke. Kann die Ware direkt im Ladengeschäft verzehrt werden, ist die siebenprozentige Umsatzsteuer hinfällig. Das Finanzamt schätzt dann mit 19 Prozent Umsatzsteuer.

Handwerker können in die Steueranrechnungsfalle tappen. Haben Privatkunden die Leistungen geltend gemacht, jedoch keine Rechnung erhalten, entsteht schnell der Verdacht auf Schwarzarbeit. Stellen Sie also immer ordnungsgemäße Rechnungen aus.

Bonuszahlungen Ihrer Lieferanten werden ebenfalls unter die Lupe genommen. Achten Sie darauf, dass bezogene und verwertete Materialien übereinstimmen, sonst deutet das Ganze auf Schwarzarbeit hin. Besonders penibel sind Prüfer bei Eingangsrechnungen. Fehlt nur eine Pflichtangabe, wird der Vorsteuerabzug gestrichen. Prüfen Sie daher Ihre Eingangsrechnungen bereits bei der laufenden Buchführung genau.

Quelle: Handwerk Magazin 03/2010, S. 50 - 52
 

Dieser Artikel ist Teil 2 von 11 der Serie

Der Begriff Work-Life-Balance steht für die Ausgeglichenheit zwischen Beruf, Privatleben und noch einigen weiteren wichtigen Bereichen im Leben. Jeder Mensch will am liebsten immer alles auf einmal im Leben haben: einen tollen, zufriedenstellenden Job, eine glückliche Familie, einen gutaussehenden Körper und vieles mehr. .Aber wer wirklich in allen wichtigen Bereichen des Lebens das Optimale herausholen möchte, der ist gezwungen, seine Energie gezielt und auch effizient einzusetzen.

Was ist die Work-Life-Balance? 

Work-Life-Balance steht im Allgemeinen für das ausgewogene Verhältnis zwischen Privatleben und Berufsleben eines Menschen. Berufsleben und Privatleben in optimalen Einklang miteinander zu bekommen, ist das Ziel einer Work-Life-Balance. Engagiert man sich nur in einem einzigen Bereich im Leben, muss man vor allem bei der eigenen Lebensqualität Einbußen machen und sich einschränken.

Man sollte sich weder im Beruf noch im Privatleben die Ziele so hoch stecken, dass daneben nichts anderes mehr existieren und gedeihen kann. Es geht hauptsächlich darum, ein Nebeneinander der beiden Bereiche zu erzielen und kein „entweder – oder“.

Die vier Lebensbereiche eines Menschen

Um alle Bereiche zu erfassen, reicht es nicht aus, nur zwei Bereiche aufzuteilen. Deswegen wird der Teil, der sich mit dem Privatleben befasst, noch einmal in drei Bereiche eingeteilt: Kontakt, Körper und Sinn. Zusammen mit dem beruflichen Teil hat man jetzt die vier Lebensbereiche eines Menschen und mithilfe dieser Bereiche kann eine Work-Life-Balance ermittelt werden.

Sinn

Unter diesem Bereich kann man im Grunde den Sinn des Lebens verstehen. Gemeint ist die Vorstellung, die jeder Mensch von seinem Leben hat und was für den Einzelnen den Sinn ausmacht. In diesem Bereich sollte jeder Einzelne entscheiden, was wirklich wichtig ist.

Kontakt

Unter dem Bereich Kontakt kann man die persönlichen Beziehungen eines Menschen sehen. Hier geht es um die Familie, Freunde und Partnerschaft. Durch verschiedene soziale Kontakte lernt man sich selbst auch besser kennen, sie sind geprägt durch ein ständiges Geben und Nehmen untereinander.

Arbeit

Hier geht es im Allgemeinen um die Erwartungen, die jemand an seinen Beruf und seine Karriere stellt. Durch unterschiedliche Einstellungen zur Karriere stellen sich selbstverständlich auch hier für jeden andere Wertstellungen für diesen Bereich zusammen.

Körper

Im Bereich Körper geht es um Erholung, Fitness und die Gesundheit eines Menschen, denn es heißt ja nicht umsonst: „In einem gesunden Körper steckt auch ein gesunder Geist.“

Für eine gute Work-Life-Balance ist es wichtig, dass alle vier Bereiche eines Menschen mit Erfolg und Erfüllung gekrönt werden. Und wenn sich die eigenen Schwerpunkte verlagern, was auch oft geschieht, gilt es nur darauf zu achten, dass kein Bereich zu kurz kommt und nach einiger Zeit die Bereiche ihre alte Ordnung wiederfinden. Denn es ist keinem geholfen, wenn man bereits in einem Alter von 40 oder 50 Jahren so ausgebrannt ist, dass man seine Erfolge, die man erbringt, nicht mehr genießen kann.

Auch der Arbeitsplatz kann einen Mitarbeiter motivieren. Wie das geht, wird im nächsten Artikel dieser Serie genauer erklärt.

 

Dieser Artikel ist Teil 2 von 12 der Serie

Zu einem erfolgreichen Dialogmarketing gehört auch ein erfolgreiches Adressmanagement. Denn nach jeder Werbemaßnahme, die das Unternehmen auf den Markt bringt, werden die daraus resultierenden Daten der Kunden in die jeweiligen Datenbanken der Unternehmen eingearbeitet. Um sicherzustellen, dass alle relevanten Daten, wie etwa die Adressen und andere Informationen über die Kunden eines Unternehmens immer auf dem neuesten Stand sind, ist es wichtig, die Datenbanken mit Hilfe des Adressmanagements immer zu aktualisieren.

Mit dem Adressmanagement kann ein Unternehmen jederzeit die Adressen seiner Kunden pflegen, verändern und verwalten. Es gibt auf dem Markt eine Vielzahl von Anbietern, die speziell für Unternehmen Programme mit umfangreichen Funktionen für das Adressmanagement anbieten. Denn was bringt die teuerste Werbung, wenn diese auf Grund fehlender Adressdaten nicht beim Kunden ankommt.

Funktionen des Adressmanagements

Viele Anbieter bieten ihren Kunden Programme zur Adressverwaltung und zum Adressmanagement an, die eine ganze Reihe unterschiedlicher Funktionen haben. Neben den standardisierten Produkten, hat das Unternehmen aber auch die Möglichkeit, das Adressmanagement jeweils auf den gewünschten Bereich genau anzupassen. Die meisten Adressmanagementprogramme haben Funktionen wie etwa die genaue Analyse und die Auswertung ihrer Kundendaten, damit sie zu jeder Zeit für jedes Produkt die genaue Kundengruppe ansprechen können.

Diese Programme zeigen aber auch Fehler auf, wie etwa mangelnde Angaben in der Adresse selbst. Auch die Mehrfachnennung einer Adresse kann mit Hilfe solcher Programme vermieden werden. Selbst die Dokumentation und die Vermischung verschiedener Daten zu einer Information ist bei diesen Programmen möglich. Viele dieser Programme bieten auch ausreichend Platz in der Datenbank, um neben der Adresse noch andere wichtige Daten eintragen zu können.

Beispiele für Adressmanagement Software

Auf dem Markt gibt es viele Anbieter, die für jedes Unternehmen verschiedene Programme zum Adressmanagement anbieten. Hier kann man eine Vielzahl von normalen Programmen finden. Es gibt aber auch Programme, die auf einen speziellen Bereich des Unternehmens, wie etwa den Vertrieb, abgestimmt sind. Bevor man sich für ein solches Programm entscheidet, sollte man hier aber die einzelnen Anbieter miteinander vergleichen. Am besten zu empfehlen sind hier die Programme „combit address manager“, welches die Note „sehr gut“ vom PC Magazin bekommen hat und die AG-V.I.P Software für Adressmanagement.

Im nächsten Artikel lesen Sie mehr über das Customer Relationship Management.

 

Dieser Artikel ist Teil 2 von 6 der Serie

In § 4 des UWG-Gesetzes werden sogenannte unlautere geschäftliche Handlungen geregelt. Im Konkurrenzkampf mit anderen Unternehmen ist es manchmal nicht ganz so einfach. Dieses Gesetz soll den Umgang im Wettbewerb für den Verbraucher regeln.

Beispiele

Dies wäre z. B. der Fall, wenn der Verbraucher einem bestimmten Druck ausgesetzt wird, um sich für eine Ware oder eine Dienstleistung zu entscheiden. Insbesondere dann, wenn es um menschenverachtende Weise geht oder aber der Marktteilnehmer die gebrechliche Situation des Verbrauchers oder deren Unkenntnis, die Leichtgläubigkeit oder gar eine gewisse Zwangslage des Verbrauchers zu seinen Gunsten ausnutzt.

Hierunter fällt z. B. auch, wenn Sie Werbematerial erhalten und gleichzeitig aufgefordert werden, dieses anhand des beiliegenden Zahlungsbelegs zu begleichen. Denn letztendlich haben Sie nichts bestellt. Man hofft hier auf Ihre Unzulänglichkeit und darauf, dass Sie der Zahlung nachkommen.

Auch die Täuschung darüber, dass der Marktteilnehmer Sie besonders auf Ihr Rücktrittsrecht in seiner Werbung in Kenntnis setzt, fällt hierunter, da Ihnen das Rückgaberecht von Waren per Gesetz zugesichert wird.

Sehr viele Firmen und Unternehmen versuchen heute, Ihre Waren oder Dienstleistungen mit irreführender aber auch aggressiver Werbung an den Verbraucher zu bringen.

Das Ködern der Verbraucher

Hierzu zählen z. B. die Händler, die Sie mit Rabatten und Sonderaktionen wegen Geschäftsauflösung ködern, obwohl sie Letzteres gar nicht beabsichtigen. Diese Aussage treffen oft Teppich-Händler oder Möbelverkäufer. Und im darauffolgenden Jahr sind sie immer noch am selben Platz oder verkaufen noch immer mit „Wegen Geschäftsaufgabe erhalten Sie heute alles um 50 % billiger".

Um die Gewährleistungspflicht zu umgehen, verkauft Ihnen Ihr Autohändler seinen Gebrauchtwagen als Privatverkauf. Haben Sie dann zwei Wochen später einen Motorschaden, sind Sie der Dumme und kommen für den Schaden selbst auf. Aber genau dafür ist dieses Gesetz geschaffen, Sie vor solchen Dreistigkeiten umfassend zu schützen.

Ebenfalls darunter fallen die heute im Internet getätigten Einkäufe, bei denen Sie mit kostenlosen SMS oder kostenloser Software beworben werden, Sie aber letztendlich ein Jahres-Abo für einen Handyvertrag oder ein Softwaredownload-ABO geordert haben, ohne ausreichend darauf hingewiesen worden zu sein.

Hierzu gehört sicherlich auch die irreführende Werbung, auf die wir beim nächsten Mal eingehen werden.

Die Kurzarbeit hat dem Arbeitsmarkt im vergangenen Jahr gute Dienste erwiesen. Die befürchteten Entlassungswellen aufgrund der allgemeinen Krise sind ausgeblieben. Die Arbeitslosenzahl betrug Ende Dezember sogar nur 3,3 Millionen. Die Regierung hat zu Beginn 2010 die Regelung zum Einsatz von Kurzarbeit ausgeweitet, eine Verlängerung um 18 Monate ist zum Tragen gekommen. Damit soll der Arbeitsmarkt weiter gestützt werden.

Obwohl die Kurzarbeit in vielen Fällen vor Entlassungen schützt, ganz unkritisch wird sie nicht mehr betrachtet. Die Zahl der Kurzarbeiter liegt bei mehr als einer Million. Vorrangig betroffen sind die Automobilbranche und der Maschinenbau. Rechnet man mit einem Arbeitsausfall von durchschnittlich 32 Prozent, müssten eigentlich 319.000 Arbeitslose mehr in den Statistiken auftauchen.

Handwerk und Wirtschaft befürchten Unproduktivität

Die Wirtschaft, ebenso wie das Handwerk, kritisiert die Kurzarbeit nun zunehmend. Durch häufige Verlängerungen setze die Politik ein Zeichen dafür, dass die Subventionierung von Arbeitsplätzen dauerhaft so weiter gehen könne. Für Unternehmen ist die Kurzarbeit aber kein Dauerzustand.

Sind weniger Aufträge vorhanden und werden diese auch weiterhin auf die gleich große Belegschaft verteilt, sinkt automatisch die Produktivität. Kosten für Sonderzahlungen und Sozialleistungen müssen weiterhin von den Unternehmen getragen werden, bei sinkender Auftragslage und nahezu gleich bleibenden Kosten bedeutet das eine Minimierung des Gewinns.

Die Kurzarbeit wird gerne als das Mittel der Wahl angesehen, um den Arbeitsmarkt zu entlasten. Tatsächlich jedoch senkt sie die Produktivität der Unternehmen.

Quelle: Handwerk Magazin 02/2010, S. 21
 

Dieser Artikel ist Teil 7 von 7 der Serie

Durch automatische Filteroptionen kann Outlook einen großen Teil der Postbearbeitung selbst vornehmen. Wenn Sie Regeln definieren, kann Outlook automatisch die E-Mails, die ankommen in den entsprechenden Ordner verfrachten. So müssen Sie nicht jede einzelne E-Mail, die ankommt, selbst in die Ordner verschieben und hat schon wieder Zeit und Arbeit gespart. Zusätzlich wird auch der Posteingang des E-Mail Accounts nicht von den vielen Nachrichten überschwemmt.

Regeln direkt aus einer E-Mail heraus erstellen – So geht’s Schritt für Schritt

Eine Regel kann man direkt aus eine eingegangenen Mail erstellen, auf die die Regel zutrifft. Mit der rechten Maustaste klicken Sie hierfür auf die Nachricht klicken und wählen im Kontextmenü die Option „Neue Regel erstellen" aus. In dem Dialogfeld, welches sich dann öffnet, wird bereits eine Vorauswahl an Regeln angeboten, mit deren Hilfe beispielsweise nach Absender, Empfänger oder Betreff gefiltert werden kann. Wenn die Einstellungen zutreffen, einfach die Option „Folgendes auswählen" anklicken. Das Dialogfeld muss mit „OK" geschlossen werden, damit die Regel übernommen wird.

Wenn Sie eine vorhandene Regel noch ändern möchten, wählen Sie die Option „erweiterte Einstellungen“ aus. Auf diese Aktion hin wird dann der Regelassistent von Outlook geöffnet und bietet eine Vielzahl an weiteren Filterungsmöglichkeiten.

Eine neue Regel erstellen – So geht’s Schritt für Schritt

Wenn Sie keine passende Nachricht als Vorlage für die Regel haben, können Sie von einem beliebigen E-Mail Ordner aus den Regel-Assistenten starten. Wählen Sie hierfür im Menü „Extras“ den Regel-Assistenten. In dem Dialogfeld, welches sich daraufhin öffnet, können Sie alle bisher erstellten Regeln einsehen. Sie können nun neue Regeln hinzufügen, bestehende Regeln ändern oder sie kopieren, um darauf eine neue Regel aufzubauen.

Die Regelgestaltung ist hier sehr einfach, da der Assistent Sie selbsterklärend durch das Menü leitet. Sie aktivieren in einzelnen Schritten lediglich Bedingungen oder Aktionen durch das Anklicken der entsprechenden Begriffe und definieren dadurch die Details der Regel.

Fazit

Wir hoffen, das wir Ihnen mit diesen einfachen Tipps und Tricks der letzten Wochen Ihre Arbeit mit Oulook etwas vereinfachen konnten. Wer sie konsequent anwendet, wird sich nie wieder einer schier unendlichen Flut an E-Mails gegenüber sehen.
 

Nachdem wir uns gestern mit den grundlegend veränderten Werten der Kunden nach der Krise beschäftigt haben, wollen wir Ihnen heute zeigen, wie Sie vorgehen, um mehr Kunden zu gewinnen und zu halten. Setzen Sie auf die sechs grundlegenden Werte und schaffen Sie somit Vertrauen.

Sicherheit und Individualität – Trust & Care

Sicherheit steht für viele Kunden heute ganz weit vorne. Bieten Sie Ihren Kunden diese Sicherheit, indem Sie Ihre Preise und Konditionen transparent und fair gestalten. Seien Sie stets offen für die Anliegen der Kunden, zeigen Sie Kommunikationsbereitschaft, auch bei Reklamationen. Unterstützen können Sie den Sicherheitsfaktor, indem Sie sich immer voll und ganz in die Lage Ihres Kunden versetzen.

Individualität steht in diesem Zusammenhang nicht nur für individuelle Produkte, für die die Kunden auch gerne höhere Preise zahlen. In erster Linie geht es um die menschliche Nähe. Lassen Sie sich auf Ihren Kunden ein und geben Sie ihm das Gefühl, besonders wichtig zu sein. Sicher kostet es Zeit, sich in jeden einzelnen Kunden hinein zu versetzen. Allerdings bekommen Sie diese Zeit mit Stammkunden und positiver Mundpropaganda horrend vergütet.

Bequemlichkeit und Effizienz - Easy & Power

Bequemlichkeit und Leichtigkeit wünschen sich die Kunden von Dienstleistern. Wenn das Auto kaputt ist, wollen sie sich nicht damit beschäftigen, welche Ersatzteile benötigt werden, sondern einfach ein repariertes Auto erhalten. Wenn die Wand feucht ist, sollten Sie als Dienstleister nicht nur die Entfeuchtung vornehmen, sondern auch störende Möbel beiseite räumen. Machen Sie es dem Kunden so einfach und bequem wie möglich, dann erhalten Sie den Auftrag bestimmt.

Der Begriff Easy & Power steht für eine ständige Erreichbarkeit der Dienstleister. Richten Sie eine kostenfreie Hotline ein, die rund um die Uhr besetzt ist. Das schafft Vertrauen beim Kunden. Auch wenn er die Hotline kaum oder gar nicht nutzt, alleine durch ihr Vorhandensein schaffen Sie Mehrwerte.

Glück und Status - Happy & VIP

Glück ist eines der wichtigsten Güter des Menschen. Machen Sie also Ihre Kunden glücklich. Bieten Sie ihnen mehr, als sie erwarten. Wie wäre es mit einem Blumenstrauß für die Dame des Hauses oder einem Teddybären für die Kinder? Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft und auch gute Geschäftsbeziehungen. Es kommt hier vielmehr auf die Geste, als den Wert an.

Ein VIP-Service ist für Ihre VIP-Kunden selbstverständlich. Gewähren Sie diesen exklusiven Service hin und wieder auch anderen Kunden. Die Freude wird groß sein und es können sich zusätzliche, lukrative Aufträge daraus ergeben.

Die sechs wichtigsten Grundlagen, um Kunden zum Kauf zu bewegen, sind sehr emotional. Wer sie kennt und umsetzt, hat beste Chancen, mehr Kunden zu gewinnen.

Quelle: Handwerk Magazin 03/210, S. 11 - 16
 

Dieser Artikel ist Teil 3 von 8 der Serie

Das Internet besteht aus unzähligen Webseiten, auf denen zahllose Bilder und Texte integriert sind. Diese Inhalte für die Webseiten tragen erheblich dazu bei, dass die Seiten selbst in den Suchmaschinen besser gefunden werden. Sie sind also ein wichtiger Bestandteil des Erfolgs der einzelnen Webseiten. Allerdings muss der so genannte Content, der sich in grafischen und textlichen Content aufteilt, auch erst einmal erstellt werden.

Und genau diese Aufgaben der Contenterstellung in Form von Bild und Text bieten eine weitere Möglichkeit, sich im Internet erfolgreich selbstständig zu machen. Da die meisten Unternehmen weder die Zeit, noch die Qualifikation haben, hochwertigen Content für ihre Webseite zu erstellen, werden diese Aufgaben oft ausgelagert. An diesem Punkt greift die Geschäftsidee.

Gründung ohne Kapitalaufwand

Die Gründung eines Unternehmens im Bereich der Contenterstellung kann dabei nahezu ohne Kapitalaufwand erfolgen. Das Einzige, was benötigt wird, ist ein PC mit Internetzugang. Idealerweise sollte eine Flatrate bestehen, da eine dauerhafte Verbindung mit dem Web notwendig ist, um Themen und Informationen für die Texte zu recherchieren. Bei der Erstellung von grafischem Content kommt es zusätzlich auf eine hochwertige Kamera und Kenntnisse in der richtigen Aufbereitung der Fotos an.

Anfänglich können die Gründer ihr Gewerbe auch nebenberuflich ausüben. Text- und Bildagenturen im Web stellen verschiedene Aufträge auf ihren Plattformen ein, die individuell abgearbeitet werden können. Freilich sind die Verdienstmöglichkeiten hier nicht sonderlich hoch, doch durch den Einstieg über derartige Portale kann man auch einen gewissen Kundenstamm aufbauen. Dieser ist im Laufe der Zeit bereit, mehr für den Content zu zahlen, der erstellt wird.

Richtig kalkulieren

Die Kalkulation für ein Produkt – und Bilder und Texte stellen letztlich nichts anderes dar – richtet sich immer nach Angebot und Nachfrage. Deshalb sollten potenzielle Gründer in diesem Bereich den Markt zunächst beobachten, um die möglichen Preise zu erfahren. Des Weiteren müssen sie genau durchrechnen, ob sie mit einem solchen Preis, der konkurrenzfähig bleiben muss, leben können. Schließlich soll früher oder später von den Einnahmen des Unternehmens die eigene Existenz bestritten werden.

Für die Kalkulation sollten die Kosten für Strom und Telefon, sowie für die Abnutzung des Rechners beachtet werden. Außerdem ist der Zeitaufwand nicht unerheblich. Viele Gründer haben in der Vergangenheit zwar konkurrenzlos günstige Angebote gemacht, sind jedoch aufgrund dessen, dass sich diese auf Dauer nicht gerechnet haben, genauso schnell vom Markt verschwunden, wie sie aufgetaucht sind. Deshalb sollte man bereits zu Beginn der Gründung realistisch kalkulieren und die Preise durchsetzen, sobald die ersten Stammkunden gewonnen wurden.

Wie sich Programmierer und Webdesigner selbständig machen können, erfahren Sie im nächsten Artikel dieser Serie.

Das Jahr eins nach der Krise ist angebrochen und obwohl die viel besagte Krise noch nicht ganz überstanden ist, hat sie das Vertrauen der Kunden in Dienstleistungen deutlich geschwächt. Eines zeigt der aktuelle Trend ganz deutlich: Die Geiz-ist-Geil-Mentalität ist Geschichte, aber genauso der übertriebene Hang zu Luxusobjekten.

Kunden setzen im Jahr 2010 und den folgenden Jahren auf gänzlich andere Werte und diese gilt es für Sie als Existenzgründer zu erkennen. Einer aktuellen Studie der Gfk zufolge stehen Sicherheit und Vertrauen, Verantwortung und das eigene Heim bei den Kunden ganz hoch im Kurs. Verzicht soll dennoch nicht betrieben werden, wenngleich Luxus als weniger wichtig eingestuft wird. Das Vertrauen der Kunden in die Wirtschaft ist geschwächt, es gilt, dieses jetzt mit den richtigen Strategien wieder zu erobern.

Geld ausgeben - schmerzlich, aber möglich

Geld auszugeben bedeutet, sich von etwas hart Erarbeitetem zu trennen. Viele Kunden empfinden das Ausgeben von Geld als schmerzhaft. Doch es gibt Mittel, wie sie dazu gebracht werden können. Dafür müssen Gründer und Unternehmer aber auch auf die Kunden zugehen. Top-Angebote, die nicht unbedingt billig sein müssen, überzeugen durch eine gute Qualität und durch die Abnahme aller lästigen Aufgaben. Auch sollte es stets schnell gehen und Service ist für die Kunden heute unverzichtbar geworden.

Viele Kunden sind bereit, mehr Geld auszugeben, erwarten dafür aber auch bessere Leistungen. Wenn Sie in der Krise punkten wollen, sollten Sie deshalb gute Angebote unterbreiten, die Sie mit emotionalen Mehrwerten aufwerten. Dazu zählen die Punkte Sicherheit, Individualität, Bequemlichkeit, Effizienz, Glück und Status. Diese sechs Punkte müssen Sie als Dienstleister immer hervorheben, dann klappt es auch in der Krise.

So gelingt der Service-Gedanke

Setzen Sie vermehrt auf die oben beschriebenen Grundlagen, die wir Ihnen im zweiten Artikel zum Thema genauer vorstellen werden. Zeigen Sie Interesse am Kunden und gehen Sie auf seine Wünsche ein. Bieten Sie einen außergewöhnlichen Service und überraschen Sie Ihren Kunden mit kleinen Geschenken. Das hat nicht nur eine gesteigerte Zufriedenheit der Kunden zur Folge, sondern gleichzeitig auch eine äußerst positive Mundpropaganda. Und wie viel diese wert ist, dürfte mittlerweile wohl jedermann klar sein.

Mit den neuen Werten der Kunden umzugehen zu wissen - das verspricht Erfolge, auch in der Krise.

Quelle: Handwerk Magazin 03/210, S. 11 - 16
 

Dieser Artikel ist Teil 3 von 6 der Serie

Das gerichtliche Mahnverfahren schließt sich dem kaufmännischen an und gliedert sich in mehrere Schritte. Überwiegend wird mit der dritten Mahnung auf das gerichtliche Mahnverfahren gewechselt. Dieses wird in der Bundesrepublik Deutschland durch das Gesetz geregelt und ist somit sowohl an Fristen als auch bestimmte Vorgehensweisen gebunden. Geregelt wird das gerichtliche Mahnverfahren in Deutschland durch die Zivilprozessordnung.

Die Grundlagen

Grundsätzlich muss das gerichtliche Mahnverfahren nicht erst nach dem kaufmännischen erfolgen. So ist es durchaus möglich, sich gleich für dieses zu entscheiden Das gerichtliche Mahnverfahren beginnt bei einem Unternehmen immer mit der Zustellung eines Mahnbescheides an den Schuldner. Der gerichtliche Mahnbescheid wird bei dem zuständigen Gericht durch einen Vordruck beantragt. Dieser steht sowohl in Schreibwarenläden als auch im Internet zur Verfügung. Grundsätzlich muss dabei beachtet werden, dass das Gericht nie die Forderungen prüft, sondern den Mahnbescheid ausschließlich anhand der Informationen erstellt, die in dem Antrag angegeben sind. Durch den Mahnbescheid soll zunächst das kostenintensive Klageverfahren abgewendet werden.

Die Folgen eines Mahnbescheids

Wenn ein Schuldner auf den Mahnbescheid nicht reagiert, kommt es unabdingbar zur Vollstreckung. Diese geht in der Regel mit dem Besuch eines Gerichtsvollziehers bei dem Schuldner einher. Der Verjährungsablauf wird durch die Zustellung eines Mahnbescheids nach dem deutschen Gesetz unterbrochen, wodurch sich der Gläubiger einen Vorteil sichern kann. Bei diesem wird die Mahnung gegenüber dem Schuldner immer durch das Gericht übernommen. Dieses gewährt dem Schuldner eine Frist von zwei Wochen, um seinen offenen Verbindlichkeiten nachzukommen. Grundsätzlich stehen dem Schuldner an dieser Stelle drei Möglichkeiten zur Verfügung, eine davon ist der Widerspruch.

Viele Unternehmen entscheiden sich heute für die Zusammenarbeit mit einem Inkasso-Unternehmen. Erfahren Sie in unserem nächsten Bericht, worauf Sie dabei achten müssen!

Dieser Artikel ist Teil 4 von 9 der Serie

Heute möchten wir uns die wichtigsten Gesetze, die das Patentrecht definieren, etwas genauer ansehen:

PatG - Patentgesetz

Das Patengesetz schützt den Erfinder und seine Erfindung in seinem Urheberrecht. Das bedeutet beispielsweise, dass nur der Erfinder das Recht hat, seine Erfindung zu vermarkten, wenn er sie sich vorher hat patentieren lassen.

HalblSchG = Halbleiterschutzgesetz

Dieses Gesetz schützt die dreidimensionalen Begebenheiten eines mikroelektronischen Halbleitererzeugnisses, auch bezeichnet als Topographie. Damit ist eine Neuerrungenschaft gemeint, die es vorher in dieser Form noch nicht gab.

GebrMG = Gebrauchsmusterschutzgesetz

1891 wurde dieses Gesetz beschlossen. Wie beim Patentschutzgesetz handelt es sich hierbei auch um ein Schutzgesetz für technische Erfindungen, aber in „abgespeckter" Form. Ist zum Beispiel beim Patentschutzgesetz alles geschützt, wie das Produktionsverfahren oder die Messprozeduren, so trifft das beim Gebrauchsmusterschutzgesetz nicht zu. Hier wird nur das Endprodukt geschützt.

SortG = Sortenschutzgesetz

Das Sortenschutzgesetz sichert, dass Ihre Erfindung von anderen zu unterscheiden ist, dass sie homogen ist, beständig bleibt, neu auf dem Markt ist und durch eine eingetragene Sortenbezeichnung benannt ist.

WZG = Warenzeichengesetz

Das Warenzeichengesetz gibt es heute nicht mehr. Es wurde vom Markengesetz abgelöst. Wie der Name schon sagt, schützt dieses Gesetz die Marke an sich, ob es jetzt ein Name oder ein Logo ist.

GeschmMG = Geschmacksmustergesetz

Das Geschmacksmustergesetz schützt den Entwurf Ihrer Erfindung. Das kann entweder ein zweidimensionales Muster sein, also ein auf Papier gemaltes Logo, oder ein Name, der besonders geschrieben wird, oder ein dreidimensionaler Gegenstand.

UrhG = Urhebergesetz

Dieses Gesetz schützt den Erfinder und sein Werk vor Dritten und sichert ihm eine angemessene Vergütung bei einer Nutzung zu.

ArbNErfG = Arbeitnehmerfindungsgesetz

Dieses Gesetz regelt, wer eigentlich Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes ist. Als erstes wird die Meldepflicht des Erfinders geregelt. Der Arbeitgeber kann, nach Einhaltung der Fristen, erklären, ob er die Erfindung für sich annimmt oder auch nicht. Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, die Schutzrechte anzumelden. Übernimmt der Arbeitgeber die Erfindung, muss er den Entwickler entsprechend dafür honorieren. Dieses Honorar ist sehr genau in diesem Gesetz verankert. Leider kommt es gerade hier zu den meisten Streitigkeiten.

Dieser Artikel ist Teil 1 von 11 der Serie

Oft denkt man, dass ein paar nette Worte gegenüber den Mitarbeitern und ein entsprechendes Gehalt allein dafür reichen sollten, damit die Mitarbeiter eines Unternehmens jeden Tag erneut motiviert auf dem Arbeitsplatz escheinen. Aber leider sehen die Tatsachen oft ganz anders aus. Mitarbeiter sollen Marionetten sein, die man beliebig mit einem Knopfdruck auf Erfolg und Höchstleistung stellen kann. Um ein wirklich motivierendes Mitarbeiterklima in einer Firma zu erreichen, benötigt man viel Fingerspitzengefühl und auch Engagement. Individuelle Bedürfnisse und Vorlieben der jeweiligen Mitarbeiter sind immaterielle Faktoren, die das Betriebsklima beeinflussen.

Was ist eigentlich Mitarbeitermotivation und wie entsteht sie?

Da jeder Mensch anders ist, unterscheiden sich auch dahin gehend die Ziele und Motive eines Mitarbeiters. Dennoch gibt es ein paar grundlegende Faktoren zur Motivation, die die Zufriedenheit des Mitarbeiters am eigenen Arbeitsplatz fördern. Laut Umfragen ist es den Mitarbeitern besonders wichtig, Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb des Unternehmens zu haben. Zudem sollte auch ein gutes Klima zwischen den Mitarbeitern und der jeweiligen Führungskraft herrschen. Zusätzliche Faktoren, wie zum Beispiel Telearbeit, flexible Arbeitszeiten, die sich der Familie anpassen können, und selbstverständlich neueste Arbeitszeitmodelle, steigern die Motivation eines Mitarbeiters.

Damit man erfährt, was für Bedürfnisse der jeweilige Mitarbeiter am Arbeitsplatz benötigt, muss man den Menschen kennenlernen, um dann auch die Faktoren bestimmen zu können, die man für die Motivation benötigt. Nur wenn man diese Faktoren kennt, kann man sie auch richtig einsetzen. Dabei kann man sich jedoch auch auf ganz grundlegende Bedürfnisse stützen.

Menschliche Bedürfnisse erkennen

Jeder Mensch fühlt sich gerne einer Gruppe angehörig, dementsprechend sollte man in seinem Unternehmen dafür sorgen, dass Teamgeist großgeschrieben wird. Es ist sehr wichtig, dass die Mitarbeiter gut im Team arbeiten können, denn damit wird der Zusammenhalt der Mitarbeiter gestärkt und es werden zudem auch noch höhere Erfolge bei der Arbeit erzielt.

Anerkennung und Wertschätzung

Viele Menschen suchen an den verschiedensten Stellen nach Anerkennung. Zum Teil bei Freunden, Familienangehörigen, aber natürlich auch auf der Arbeitsstelle sucht man nach Anerkennung. Im beruflichen Bereich sucht man nach dieser Wertschätzung in einer Form von beruflichem Aufstieg oder finanziellen Belohnungen. Erkennt man dies, hat man die Möglichkeit, seine Mitarbeiter in einer solchen Form zu belohnen und somit das Selbstvertrauen des Mitarbeiters zu schüren und Erfolge in seinem Unternehmen zu verzeichnen.

Selbstverwirklichung

Nicht immer ist es leicht zu wissen, was einen Mitarbeiter im Leben wirklich antreibt, um glücklich zu sein. Aber hat man dies erst einmal erfahren, kann man die Mitarbeiter damit viel mehr motivieren als mit allen anderen vorher genannten Faktoren. Diese Bedürfnisse unterscheiden sich aber von Mitarbeiter zu Mitarbeiter und erfordern höchstes Fingerspitzengefühl. Es gibt zum Beispiel Mitarbeiter, deren Ziel es ist, in dem Unternehmen eine hohe Führungsposition einzunehmen. Für andere kann es dagegen Ziel sein, den Job zu machen und trotzdem immer Zeit für die eigene Familie zu haben. Solch einem Mitarbeiter wäre mit einer Beförderung wenig geholfen –  im Gegenteil, es würde ihn eher demotivieren.

Im nächsten Artikel wird einmal aufgezeigt, wie wichtig die Work-Life-Balance wirklich ist.
 

Dieser Artikel ist Teil 1 von 12 der Serie

Das Dialogmarketing kann man auch oft unter den Namen Direktmarketing, Direktvermarktung oder aber auch unter Direct-Response-Werbung hören. Im Bereich des Marketings, gibt es viele Formen der Kommunikation, um mit Werbung auf sich aufmerksam zu machen. Eine dieser Formen ist das Dialogmarketing. Beim Dialogmarketing sucht der Werbeträger den direkten Kontakt zu den Kunden. Dies kann z.B. über das Telefon oder über das Internet in Form von E-Mails erfolgen.

Im Gegensatz zu anderen Werbestrategien sind die einzelnen Produkte, die über das Dialogmarketing angeboten werden, genau auf die Wünsche der Kunden zugeschnitten. So kann das Unternehmen mit Hilfe des Dialogmarketings mit seinen Produkten auf jede einzelne Zielgruppe genau eingehen.

Häufige Kommunikationsmittel

Wenn das Unternehmen mit Hilfe des Dialogmarketings neue Kunden für sich gewinnen möchte, dann geschieht das meist mit den häufigsten Kommunikationsmitteln wie etwa dem Werbebrief, der Befragung am Telefon oder einer Werbemail. Aber auch Fragebögen per Post oder E-Mail zur Produktzufriedenheit bei Bestandskunden ist eine häufig verwendete Form des Dialogs zwischen Unternehmen und Kunden.

Auswertung der Daten beim Dialogmarketing

Durch das Dialogmarketing kann ein Unternehmen aber nicht nur neue Kunden werben, sondern auch bereits bestehende Kunden nach der Zufriedenheit ihrer Produkte befragen, um diese noch besser oder effizienter gestalten zu können. Über diese Methode kann aber nicht nur die Kundenzufriedenheit erforscht werden, sondern auch das Kaufverhalten spezieller Zielgruppen. Das Kaufverhalten kann man aber nicht nur anhand von telefonischen Befragungen in Erfahrung bringen, sondern auch über die Daten, die der Kunde beim Einkaufen über sich preisgibt, indem er etwa beim Bezahlen der Waren eine Paybackkarte verwendet.

Im nächsten Artikel dieser Serie finden Sie Informationen zum Adressmanagement.

Quelle für diese Serie: Leitfaden Dialogmarketing, Torsten Schwarz, 2008
 

Dieser Artikel ist Teil 1 von 6 der Serie

Das Wettbewerbsrecht wird im UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) geregelt und beinhaltet letztendlich die Vorschriften zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen. Im § 1 des UWG Gesetzes werden die Interessen der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb geregelt und dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucher sowie aller am Markt Teilnehmenden vor unlauterem Wettbewerb.

Verschiedene Richtlinien

Letztendlich geht es hier um die Umsetzung der im europäischen Parlament verfassten Richtlinien zur Einhaltung der Vorschriften von Werbung. In diesem Gesetz ist u. a. geregelt, dass Sie keine irreführende Werbung betreiben, aber auch vergleichbare Werbung anderer Mitbewerber wird mit einbezogen. Es geht um Vorteilsnahmen in der Werbung gegenüber anderen Marktteilnehmern, dient aber auch dem Ziel, den freien Leistungswettbewerb zu regeln.

Wenn Sie z. B. gesetzeswidrige Werbung verbreiten, so kann dies zu sehr empfindlichen Strafen führen. Ferner regelt es auch die Verarbeitung und Verbreitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation.

Das Wettbewerbsrecht beinhaltet aber nicht nur den Umgang mit erlaubter oder nicht erlaubter Werbung, sondern ebenso auch das Kartellrecht. Das Kartellrecht dient dazu, Monopole zu verhindern, kontrolliert somit Fusionen und soll für eine volkswirtschaftliche Stabilität sorgen.

Im UWG wird das Verhalten geregelt und umfasst somit die eigenen „geschäftlichen Handlungen" einer Person, die er/sie zu seinen/ihren Gunsten oder zugunsten eines fremden Unternehmens durchführt. Vor allem, wenn es um den Absatz aber auch den Bezug von Waren oder Dienstleistungen geht.

Als Marktteilnehmer werden hier alle Personen bezeichnet, die Waren oder Dienstleistungen anbieten. Mitbewerber sind alle Unternehmen oder ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmungen, die ebenfalls Waren oder Dienstleistungen anbieten, und somit in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehen.

Allgemeines

Aber auch das Gesetz gegen das Verbot und deren Verwendung von unerlaubten Marken (MarkenG) sowie deren Schutz und der Kennzeichnung fällt unter das Wettbewerbsrecht.

Im täglichen Leben gewinnt das Wettbewerbsrecht immer mehr an Bedeutung, als man allgemein zu glauben vermag. Täglich wird der Verbraucher mit so genannten Lockvogel-Angeboten hinters Licht geführt und damit angelogen oder wird durch entsprechende Werbung irregeführt. Dies wird im UWG-Gesetz zu verhindern versucht.

Die jeweiligen hiesigen Ordnungsämter sind dafür zuständig, dies zu überwachen und zu regeln. Wir zeigen Ihnen beim nächsten Mal, wie manche Unternehmen es mit unlauteren Handlungen nicht ganz so genau nehmen.

Quelle für diese Serie: http://www.ihk-kassel.de

Dieser Artikel ist Teil 5 von 7 der Serie

Durch die Hilfe der Suchordner kann man jeweils eine öffentliche oder aber auch komplett persönliche Ordnerdatei mit samt allen Unterordnern nach bestimmten E-Mails durchsuchen. Die Suche wird hierbei durch selbst eingestellte Suchkriterien bestimmt.

Mit dieser Option kann man zum Beispiel alle Nachrichten sehen, die noch zur Bearbeitung offen stehen, auch wenn diese in ganz verschiedenen Ordnern abgelegt wurden. Ist der Suchordner erst einmal angelegt, kann man ihn ganz einfach mit einem Mausklick aufrufen, so wie jeden anderen Ordner auch. In diesem Ordner befinden sich keine eigenen Nachrichten, man sieht dann nur die Nachrichten, die das eingestellte Suchkriterium erfüllen.

Suchordner anlegen – So geht’s Schritt für Schritt

Zuerst klicken Sie auf die Ordnerliste links im Navigationsbereich (rechte Maustaste). Unterhalb des Posteingangs befindet sich das Feld „Suchordner". Im Kontextmenü wählen Sie dann die Option „Neuer Suchordner". In dem erscheinenden Dialogfeld muss jetzt die Option „Neuer Suchordner" markiert werden und dann im Listenfeld „Wählen Sie einen Suchordner aus" gewählt werden. Hier werden Ihnen bereits vorgefertigte Suchkriterien angeboten, aus denen Sie auswählen können.

In dem Feld „Suchen in" können Sie dann noch bei Bedarf einen öffentlichen oder privaten Ordner auswählen. Das Dialogfeld „Neuer Suchordner" kann dann mit „OK" geschlossen werden, um den Suchordner anzulegen. Auf diese Aktion hin wird sich der Suchordner mit den entsprechenden Nachrichten füllen, die die festgelegten Suchkriterien erfüllen.

Wie Sie Suchordner einfach wiederfinden

Geöffnet werden kann der Suchordner genauso wie jeder andere Ordner auch. Sie müssen nur auf den Ordner klicken und schon wird der Inhalt angezeigt. Wenn Sie den Suchordner unter den anderen Ordnern nicht sehen können, muss die Liste der Ordner erweitert werden. Dafür klicken Sie nur auf das kleine Pluszeichen vor dem Suchordner und schon erweitert sich die Liste der Ordner. Um diese Ansicht wieder zu schließen, klicken Sie lediglich auf das Minuszeichen vor dem Suchordner.

Sie können die Suche noch zusätzlich verfeinern, indem Sie beispielsweise nur Nachrichten von einem ganz bestimmten Absender anzeigen lassen, oder E-Mails, die in einem bestimmten Zeitraum empfangen wurden.
 

Dieser Artikel ist Teil 2 von 8 der Serie

Ebenfalls besteht die Möglichkeit, sich im Internet mit einem eigenen Onlineshop selbstständig zu machen. Der Vorteil ist, dass man nicht von Ebay und Co. abhängig ist. Gebühren für die eingestellten Produkte und Provisionen für erfolgreiche Verkäufe fallen nicht an. Wichtig ist aber auch hier eine gute Vorüberlegung. Denn aufgrund der Vielzahl von Shops ist es wichtig, einen Markt zu finden, der noch nicht übersättigt ist. Sinnvoll für eine Existenzgründung kann es deshalb sein, eine Nische zu bedienen.

Die richtige Software

Natürlich muss ein Onlineshop leicht zu bedienen sein, sowohl seitens des Gründers selbst, als auch von den Kunden, die darüber einkaufen wollen. Hier bietet sich die Möglichkeit, eine eigene Software programmieren zu lassen oder auf fertige Software zurückzugreifen. Erstere Variante bietet den Vorteil, dass auf sämtliche individuellen Anforderungen des Unternehmens reagiert werden kann. Allerdings sind die Kosten recht hoch.

Eine Alternative stellen deshalb fertige Shoplösungen dar, die günstig gemietet oder gekauft werden können. Einige Varianten stehen sogar kostenfrei zur Verfügung. Sie eignen sich gerade bei sehr kleinen Unternehmen, sollten aber auf Dauer durch professionelle Lösungen ersetzt werden.

Bei der Shopsoftware sollten verschiedene Möglichkeiten integriert sein, darunter eine Lagerverwaltung, sowie die automatische Erstellung von Lieferscheinen und Rechnungen.

Suchmaschinenoptimierung und Werbung für den Onlineshop

Der Onlineshop eines Existenzgründers muss natürlich gefunden werden. Deshalb sollte eine Suchmaschinenoptimierung für relevante Keywords, also Suchbegriffe, erfolgen. Dadurch wird erreicht, dass Kunden, die über eine Suchmaschine nach einem bestimmten Produkt suchen, den Onlineshop schnell finden. Der Großteil der Onlinekäufer sucht dabei zunächst über die Suchmaschinen und beachtet auch nur maximal die ersten zehn Ergebnisse. Das zeigt deutlich, wie wichtig dieser Punkt ist.

Neben der Onlinewerbung und der Suchmaschinenoptimierung muss natürlich ebenfalls offline für einen Onlineshop geworben werden. Hierbei sollte die Webadresse zumindest auf sämtlichen Firmenunterlagen vermerkt sein, also auf Briefköpfen, Rechnungen, Werbebriefen, Flyern, Visitenkarten und vielem mehr.

Sinnvoll ist es ebenfalls, im Onlineshop auf Neuerungen hinzuweisen, die das Unternehmen, die Branche oder Produkte betreffen. So kann man nicht nur mit hochwertigen Produkten, sondern auch mit Hintergrundinformationen bei potenziellen Kunden punkten. Des Weiteren können Gewinnspiele helfen, den Shop bekannter zu machen oder die Werbung mittels Affiliate-Netzwerken.

Weitere Entscheidungen in Verbindung mit dem Onlineshop

Außerdem muss der Gründer eine klare Aussage zu den Versandmöglichkeiten treffen. Bei vielen Onlineverkäufen kann es sinnvoll sein, einen Vertrag mit Versendern auszuhandeln. Durch große Mengen versandter Pakete lassen sich oft Vergünstigungen heraushandeln.

Ebenfalls sollten die Zahlungsbedingungen festgelegt werden, so dass auch hier entsprechende Möglichkeiten für den Kunden zur Wahl stehen. Bei der Angabe sensibler Daten, wie bei Zahlung mittels Kreditkarte, ist zudem darauf zu achten, eine gut verschlüsselte und sichere Verbindung zu wählen.

Den nächsten Teil dieser Serie widmen wir den Medien wie Texten und Bildern.

In Zeiten des Internetbooms gibt es zahlreiche soziale Netzwerke, welche viele Leute miteinander verknüpfen. Aber wie sieht es mit den Netzwerken der Investoren und den Start-ups aus? Wer kennt hier wen und was für eine Rolle spielt das Vertrauen? Die Antwort findet man in der folgenden Studie.

Aufbau der Studie

Um die Verbindungen der deutschsprachigen VC-Szene zu analysieren, verwendet man die Methode der Netzwerkanalyse. Die Investoren werden als Knoten und die Co-Investments als Verbindung definiert. Wenn zwei VCs gemeinsam ein Start-up finanziert haben, wird eine Verbindung gesetzt. Je mehr Start-ups gemeinsam finanziert wurden, desto stärker ist die Verbindung. Daraus resultiert der Grundgedanke, dass sich zwei VCs aus Verhandlungen für die gemeinsame Finanzierung eines Start-ups kennenlernen. Es wurden allerdings nur VCs berücksichtigt, welche in technologiebasierte Start-ups investieren.

Resultate der Analyse

Bei der Netzwerkanalyse fallen die großen Vernetzungsdifferenzen zwischen den Akteuren auf. Einige Akteure sind sehr stark vernetzt, während dies bei anderen kaum der Fall ist. Das Kontaktnetzwerk weist eine mittlere Netzwerkdichte auf. Also rund die Hälfte der möglichen Verbindungen zwischen den Akteuren kommen zustande.

Bei der Positionierung im Netzwerk gibt die Centrality Auskunft, wie leicht die Erreichbarkeit der Akteure im ganzen Netzwerk ist. Ist die Centrality bei einem Akteur größer, desto mehr Verbindungen zu unterschiedlichen Akteuren unterhält er. Der European Founders Fund (EFF) (75 % der möglichen Verbindungen) zählt zu den zentralsten Akteuren des Netzwerkes. Gefolgt von Tiburon (71 % der möglichen Verbindungen) und Holtzbrinck Ventures (61 % der möglichen Verbindungen).

Die Betweenness gibt Auskunft, welche Macht die Akteure in ihrem Netzwerk haben. Sie errechnet sich aus der Anzahl der Verbindungen, die über den Akteur laufen. Hier steht Tiburon und EFF mit 56 Prozent an erster Stelle, gefolgt von Holtzbrinck Ventures mit 50 Prozent. Eine hohe Betweenness deutet darauf hin, dass Informationen meistens über die Akteure fließen.

Implikation der Vernetzung

Die bloße Vernetzung gibt noch keine Auskunft über die Auswirkungen, welche eine solche Vernetzung auf die Investitionsentscheidung hat. Daher wurden Interviews mit fünf VCs aus der Netzwerkanalyse durchgeführt. Im Mittelpunkt standen die zentralen Fragen, wie soziale Kontakte der Akteure ihre Investitionsentscheidung beeinflussen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Co-Investement zustande kommt.

Die Interviews zeigen, dass die sozialen Netzwerke für die VC-Praxis von großer Bedeutung sind. Das Vertrauen bei Investitionsentscheidungen spielt eine sehr große Rolle, wobei Vertrauen sich in zwei Formen unterscheidet. Die erste Form des Vertrauens ist das Systemvertrauen, das auf Reputationseffekten durch die Überschaubarkeit der Branchen basiert. Hier gehen die VCs davon aus, dass der Co-Investor kein Interesse daran hat, zu betrügen. Die zweite Form des Vertrauens ist das persönliche Vertrauen. Es basiert auf den persönlichen Kontakten der VCs. Dieses Vertrauen ist losgelöst vom Systemvertrauen und entwickelt sich mit den wiederholten persönlichen Kontakten mit den Netzwerkpartnern. Somit kann gesagt werden, dass persönliches Vertrauen von sozialen Netzwerken ein entscheidender Faktor beim Entstehen eines Deals mit einem Co-Investment ist.

Quelle: Venture Capital Magazin 06/2009, S. 38 - 39
 

Dieser Artikel ist Teil 2 von 6 der Serie

Eine wichtige Position in dem Forderungsmanagement eines Unternehmens nimmt das kaufmännische Mahnverfahren ein. Überwiegend geht dieses dem gerichtlichen Mahnverfahren voraus und wird in den Unternehmen selbst durchgeführt. Das kaufmännische Mahnverfahren muss optimal strukturiert sein, da es nur dann einen Erfolg verspricht. Bei diesem bemüht sich ein Unternehmen immer eigenständig, die offenen Forderungen eines Kunden zu erhalten. Dabei basiert das kaufmännische Mahnverfahren auf einer gedeihlichen Geschäftsverbindung.

Die Bedeutung des kaufmännischen Mahnverfahrens

Das kaufmännische Mahnverfahren ist ein Vorgang, der ein gewisses Fingerspitzengefühl benötigt.  Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die erste Mahnung, die an einen Kunden geschrieben wird, als Erinnerung zu deklarieren. Auch wenn dieses Schreiben einen eher zurückhaltenden Charakter haben sollte, muss dem Kunden an dieser Stelle eine erneute Frist genannt werden, die ihm zur Verfügung gestellt wird, um die offenen Forderungen zu begleichen.

Die Mahnschreiben

Kommt es nach dem ersten Mahnschreiben nicht zur Begleichung der offenen Forderungen, schließt sich diesem die zweite Mahnung an. In diesem Schreiben muss dem Kunden eine letzte Zahlungsfrist mitgeteilt werden. Unternehmen können an dieser Stelle zusätzliche Kosten für das Mahnschreiben berechnen. Eine dritte Mahnung kann von einem Unternehmen erfolgen, ist jedoch nicht bindend. In dieser kann sich ein Betrieb eines rigoroseren Tons bedienen und zugleich den Geldeinzug androhen. Dieses Mahnschreiben kann auch von einem Inkassodienst übernommen werden. Es sollte per Einschreiben dem Kunden zugesandt werden.

Kommt es trotz des kaufmännischen Mahnverfahrens nicht zur Forderungsbegleichung, können Sie sich für das gerichtliche Mahnverfahren entscheiden. Erfahren Sie im nächsten Beitrag, wie sich dieses gestaltet.

Dieser Artikel ist Teil 3 von 9 der Serie

Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird das Für und Wider in Zahlen angegeben. Kurz: Ist das geplante Projekt rentabel oder nicht? Dies kann allerdings nicht immer genau beziffern werden, da man vielleicht auf den Cent genau ausrechnen kann, was einem die Erfindung kosten kann, aber niemand genau weiß, was sie im Endeffekt bringen wird.

Die Kosten darf man nicht unterschätzen. Ausgaben, wie die Anmeldegebühr zu einem Patent, sind nur ein kleiner Teil von dem, was auf Sie zukommen kann. Selbst wenn man die Gebühren entrichtet hat, ist eine Prüfung sinnvoll, ob sich das Patent nach zum Beispiel fünf Jahren noch rechnet oder nicht. Wichtig ist es, eine Überwachung des Schutzrechtes zu betreiben, um frühzeitig festzustellen, ob ein Konkurrent vorhanden ist, der Ihre Schutzrechte angreifen könnte. Diese Überwachung kostet ebenfalls Geld. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird in zwei Methoden unterteilt. Die eine nennt sich die Kapitalwertmethode, die andere Nutzwertanalyse.

Kapitalwertmethode

Die Kapitalwertmethode wird als Barwertmethode bezeichnet. Sie ist eine der leichtesten Methoden und wird ähnlich einem Ein- und Ausgangskassenbuch geführt. Die Berechnung erfolgt über die gesamte Zeit, für die das Patent gelten soll. Man rechnet mit Ein- und Ausgaben, aber nicht mit Gewinnen und mit Verlusten. Der Nachteil dieser Methode besteht darin, dass nicht mit definitiven Zahlen, sondern mit den zu erwarteten Zahlen gerechnet wird. Das bedeutet auch, dass keine exakte Aussage über die Rentabilität gemacht werden kann.

Nutzwertanalyse

Bei der Nutzwertanalyse werden mehrere Ideen gegenüber gestellt und verglichen. So kann herausgefunden werden, welche von mehreren Ideen diejenige ist, deren Umsetzung am erfolgversprechendsten ist. Hierfür werden zunächst mehrere Kriterien aufgestellt, anhand derer die Ideen beurteilt werden sollen. Mögliche Kriterien wären für Erfindungen beispielsweise:

  • die Entwicklungskosten
  • die Produktionskosten
  • das Absatzrisiko
  • die Zielgruppe (Wie viele potentielle Käufer gibt es? Wie setzt sich die Käuferschaft zusammen?)
  • die Anzahl der Konkurrenten mit einem ähnlichen Produkt

Diese Kriterien werden anschließend gewichtet. Dies bedeutet, dass ihnen entsprechend ihrer Wichtigkeit ein Wert zugewiesen wird. Für jemanden, der genügend Geld für die Umsetzung aller Ideen hat, wird weniger Wert auf die Kosten legen und sich stattdessen eher auf die Vermarktbarkeit konzentrieren. Wer nur ein niedriges Startkapital besitzt, gewichtet unter Umständen die Entwicklungs- und Produktionskosten wesentlich höher.

Wenn die Gewichtung vorgenommen wurde, können die einzelnen Erfindungen bewertet werden. So erhält beispielsweise die Erfindung, die das höchste Absatzrisiko beinhaltet, bei diesem Kriterium nur einen Punkt, während die anderen mehr bekommen. Die Gesamtpunktzahl einer jeden Idee wird ermittelt, indem die Gewichtung mit den einzelnen Bewertungspunkten multipliziert und diese Werte schließlich zusammen addiert werden.

Im nächsten Teil dieser Serie werden wir uns mit den rechtlichen Grundlagen des Patentrechtes beschäftigen.

Dieser Artikel ist Teil 4 von 4 der Serie

Heute erfahren Sie mehr über drei weitere Gründerwettbewerbe.

Start2Grow Mikrotechnik Wettbewerb

Ob ein nanokonstruierter Chip für die Medizintechnik oder 3D-Module zur Oberflächenabtastung, beim Start2Grow Mikrotechnik Wettbewerb sind alle willkommen, die sich in der Mikrotechnik zu Hause fühlen. Hohe Preisgelder, Coachingabende, Workshops und über 600 Experten helfen bei der professionellen Erstellung eines Businessplans und geben einer guten Geschäftsidee die richtige Form. Den Gewinnern winkt ein Preisgeld von 30.000 Euro und die Sicherheit, mit fundiertem Wissen und den allerbesten Kontakten in ein erfolgreiches Geschäftsleben als Selbständiger zu starten. Das Start2Grow Handbuch ist ein wichtiger Leitfaden zur Erstellung eines Businessplans und hilft den Teilnehmern bei der Verwirklichung ihrer Ideen.

Kontakt:
start2grow
Wirtschaftsförderung Dortmund
dortmund-project
Töllnerstraße 9-11
44122 Dortmund
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Start Up Impuls

Wer seine Geschäftsidee auf seine Marktfähigkeit überprüfen lassen möchte, der ist bei Start Up Impuls an der richtigen Adresse. Hannover Impuls und die Sparkasse Hannover unterstützen die Teilnehmer bei ihrem Vorhaben in der Region Hannover. Sie arbeiten ihre Idee aus, erstellen ein Konzept und lassen sich von Experten beraten, wie ihre Idee zu realisieren ist und welche Chancen auf dem freien Markt bestehen. Preisgelder bis zu insgesamt 80.000 Euro werden an die beste Idee vergeben. Auch neue wissenschaftliche Innovationen sind erwünscht und werden auf ihre Marktfähigkeit überprüft. Von Anfang an wird der Start Up Impuls Teilnehmer von einem kostenlosen Coach begleitet, der Hilfestellung in allen Bereichen gibt. Kostenlose Themenabende  sorgen für Transparenz und Unterstützung.

Kontakt:
Hannover Impuls
Vahrenwalder Straße 7
30165 Hannover
E-Mail info@hannoverimpuls.de
Tel. 0511 – 300333-0
Fax 0511 – 300333-99
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Turnarounder des Jahres

Der Wettbewerb Turnarounder des Jahres richtet sich an alle, die es geschafft haben, eine Firma aus einer nachhaltig  schweren Krise zu führen. Anhaltende Verluste und negative Schlagzeilen müssen dokumentiert sein. Die Trendwende durch innovative Lösungen, neue Wege, Erweiterung des Geschäftsfeldes, Erhaltung der Arbeitsplätze muss erkennbar sein. Vergeben wird der Preis in drei Kategorien. Für Unternehmen bis 500 Mitarbeiter, bis 1000 Mitarbeiter und mehr als 1000 Mitarbeiter. Das Wirtschaftsmagazin Impuls würdigt den Turnarounder des  Jahres mit einer festlichen Preisverleihung.

Kontakt:
Redaktion impulse, G+J
Wirtschaftsmedien GmbH & Co. KG,
Stubbenhuk 3,
20459 Hamburg                   
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Dieser Artikel ist Teil 5 von 9 der Serie

Im letzten Teil unserer Serie „Rechtssicher im Internet“ beschäftigen wir uns mit Links auf andere Seiten, sowie dem Disclaimer.

Der Disclaimer

Auf den meisten Websites findet sich ein Disclaimer. Im deutschsprachigen Raum ist es sogar in vielen Fällen derselbe. In diesem Disclaimer wird auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg eingegangen, welches, so glauben zumindest viele, verhindert, dass man als Betreiber für Inhalte auf verlinkten Seiten haftbar gemacht werden kann. Das ist falsch! Das damalige Urteil besagt genau das Gegenteil, nämlich dass eine Distanzierung vom Inhalt fremder Websites nicht genügt, wenn diese verlinkt werden. Außerdem wurde dieses Urteil nie rechtskräftig. Dazu kommt noch, dass der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass der Betreiber einer Website für bewusst verlinkte, fremde Inhalte so verantwortlich ist, als wären es eigene Inhalte. Ein Disclaimer ist somit eigentlich unnütz.

Was bei Verlinkungen und Links beachtet werden sollte

Der Betreiber einer Website hat eine gewisse Verantwortung für die von ihm veröffentlichten Inhalte. Diese Verantwortung macht auch nicht vor der Verlinkung halt. Um rechtliche Schwierigkeiten bei der Verlinkung zu vermeiden, sollten folgende Punkte beachtet werden.

Wer in vollem Bewusstsein auf fremde Websites mit illegalen Inhalten verweist, kann für die fremden Inhalte verantwortlich gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn sich der Betreiber der Website mithilfe eines Disclaimer ausdrücklich von fremden Inhalten distanziert.

Wird auf eine Website verlinkt, die zum Zeitpunkt der Verlinkung unbedenkliche Inhalte besitzt, diese aber später dahin gehend verändert, dass illegale Inhalte vorhanden sind, kann der verlinkende Webmaster nicht haftbar gemacht werden. Erfährt der Webmaster allerdings von den Veränderungen, so hat der den Link zu entfernen. Andernfalls kann er haftbar gemacht werden.

Daraus ergibt sich, dass grundsätzlich nicht auf Seiten verlinkt werden sollte, die strafbare Inhalte enthalten oder auf denen Verstöße gegen das Urheberrecht begangen werden. Darüber hinaus sollten die verlinkten Seiten einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen werden. Bei Unsicherheiten, ob auf eine Seite verlinkt werden darf oder nicht, sollte die Verlinkung unterbleiben. Es empfiehlt sich, externe Links auch als ebensolche zu kennzeichnen.

Zu guter Letzt

Damit endet unsere Serie zum Thema „Rechtssicherheit im Internet“. Wir hoffen, wir konnten Ihnen einen kleinen Überblick über die wichtigsten Dinge geben, die Gewerbetreibende rund um ihren Internetauftritt beachten sollten und Ihnen damit helfen, sich etwas besser im Dschungel des Internetrechts zurecht zu finden.

Quelle: http://www.computerbetrug.de

Dieser Artikel ist Teil 4 von 7 der Serie

Natürlich werden nicht alle E-Mails sofort bearbeitet. Unbearbeitete E-Mails, aus denen noch keine eigene Aufgabe erstellt werden konnte, können farblich gekennzeichnet werden. So kann man die noch anstehenden Aktivitäten und Aufgaben besser verfolgen. Hierfür bietet das Programm Microsoft Outlook 2003 für die farbliche Kennzeichnung kleine Fähnchen an, mit denen man die Nachrichten markieren kann. Die Version 2007 verwendet diese Fähnchen für die Terminierung. Wenn Sie hier mit Farben arbeiten möchten, können Sie mit Kategorien arbeiten.

Nachrichten eine Kennzeichnung zuweisen – So geht’s Schritt für Schritt

Zunächst muss die gewünschte Nachricht in der Nachrichtenleiste markiert werden. Dann muss in der Spalte „Kennzeichnungsstatus" (das ist das Symbol mit der kleinen Fahne) angeklickt werden, damit der Nachricht eine Standardkennzeichnung zugewiesen wird. Dann kennzeichnen Sie die Nachricht mit einem Klick der rechten Maustaste in der Spalte und dem Auswählen des Befehls „Zur Nachverfolgung kennzeichnen". Bestätigen Sie jetzt mit „OK“.

Wenn eine Nachricht bearbeitet ist, die eine Kennzeichnung enthält, kann diese schließlich über das Kontextmenü als erledigt markiert werden und sie verschwindet aus der jeweiligen Nachverfolgungskategorie. Die Kennzeichnungen können über das Kontextmenü auch wieder komplett aufgehoben werden.

Prioritäten managen mit Outlook

Durch die farbigen Fähnchen kann man die Mails dann auch noch zusätzlich nach der Priorität anordnen. So kann man ganz wichtige Dinge, die schnellstens bearbeitet werden sollten, zum Beispiel mit einem roten Fähnchen kennzeichnen. Die verfügbaren Farben könnten beispielsweise mit „sehr hohe Priorität“, „hohe Priorität“, „mittlere Priorität“, „niedrige Priorität“ und „sehr niedrige Priorität“ bezeichnet werden. So lässt sich ein systematisches Nachverfolgungssystem aufbauen.

Eine weitere Möglichkeit für ein Nachverfolgungssystem wäre beispielsweise die Vergabe von Sachkategorien, die sich mit bestimmten Themen beschäftigen, oder eine Kombination aus beiden Varianten. Ein Beispiel für eine solche Struktur könnte beispielsweise aus folgenden Kategorien bestehen: „Heute“, „Diese Woche“, „Laufender Monat“, „Buchhaltung“, „Anfragen“, „Nachfassen“ und „Privat“. So lassen sich Aufgaben zum einen auf Termin legen, aber auch nach Sachaufgaben sortieren. Ab Outlook 2007 kann eine Mail auch in zwei Kategorien abgelegt werden, sodass eine wichtige Anfrage beispielsweise unter „Heute“ und „Anfragen“ erscheinen könnte.
 

Dieser Artikel ist Teil 1 von 8 der Serie

Jeder kennt die Auktionshäuser im Internet, als bekanntestes Beispiel Ebay. Und fast jeder von Ihnen hat mit Sicherheit schon einmal das ein oder andere Produkt via Ebay verkauft. Doch wie soll nun eine Existenzgründung über Ebay laufen und welche Vorteile bietet diese?

Die Vorteile sind mit Sicherheit im geringen Eigenkapitalbedarf zu Beginn der selbstständigen Tätigkeit zu finden, aber auch in dem überschaubaren Verwaltungsaufwand. Dennoch kann Ebay alleine nicht für eine erfolgreiche Gründung stehen. Vielmehr müssen Sie sich als Gründer Gedanken um die Waren machen, die bisher noch nicht zuhauf auf Ebay und Co. zu finden sind. Insbesondere selbst hergestellte Produkte können dabei eine Nische bedienen, die von anderen Unternehmern noch nicht entdeckt wurde.

Marktpotenzial mit den richtigen Produkten nutzen

Alleine in Deutschland gibt es mehr als 16 Millionen registrierte Benutzer bei Ebay und damit 16 Millionen potenzielle Kunden. Mittlerweile gibt es in dem Online-Auktionshaus fast alles, was man sich nur vorstellen kann. Selbst skurrile Produkte, wie ein Glas Luft oder eine Luftgitarre wurden schon angeboten und verwunderlicherweise verkauft. Dass diese Produkte jedoch nicht die Grundlage für eine dauerhafte Selbstständigkeit sein können, sollte klar sein.

Zunächst einmal gilt es deshalb, den Markt genau zu beobachten. So kann man herausfinden, welche Produkte derzeit nicht oder nur in geringem Maße bei Ebay angeboten werden. Wenn dies klar ist, kann man mit der eigenen Idee beginnen. Sollte diese keine zu großen Konkurrenten aufweisen, kann sich die Existenzgründung lohnen. Anfänglich werden vielleicht nur einige wenige Produkte von Ihnen angefertigt und über Ebay vertrieben. Doch mit einer steigenden Anzahl an erfolgreichen Verkäufen können Sie Ihren Absatzmarkt weiter ausbauen. Entwickeln Sie Ihre Produkte weiter, ermitteln Sie konkurrenzfähige Preise, indem Sie die Konkurrenz beobachten. Verbessern Sie Ihre Fertigungsprozesse, um günstiger produzieren und verkaufen zu können.

Erhöhung der Verkäufe

Sobald die ersten Produkte verkauft wurden und man positive Bewertungen von den Kunden erhalten hat, steigt auch das Vertrauen weiterer Kunden in Sie als Verkäufer. Diese Chance müssen Sie nutzen. Erweitern Sie Ihr Sortiment, bieten Sie nicht mehr nur Auktionen an, sondern genauso Sofortkauf-Produkte. Damit zeigen Sie sich als seriöser und ernst zu nehmender gewerblicher Händler.

Legen Sie im nächsten Schritt einen eigenen Ebay-Shop an, in dem die Kunden die gesamte Vielfalt Ihrer Waren kennen lernen können. Machen Sie mit Sonderaktionen und mehr auf sich aufmerksam. Vergessen Sie dabei aber nie, dass Sie auch weiterhin der Qualität und der Termintreue bei Lieferungen treu bleiben müssen. Nur wenige negative oder neutrale Bewertungen können Sie Ihren guten Namen kosten. Haben Sie Ihren Shop soweit ausgebaut, dass Sie von den Einnahmen leben können und konnten sich als Experte auf einem Gebiet etablieren, können Sie Ihr Sortiment erweitern und so das Unternehmen weiter aufbauen.

Im nächsten Teil dieser Serie beschäftigen wir uns mit Onlineshops.

Dieser Artikel ist Teil 1 von 6 der Serie

Jedes Unternehmen muss sich im Alltag und zugleich auch in besonderen Situationen mit dem Forderungsmanagement auseinandersetzen. Obwohl es sich bei diesem um einen unerlässlichen Arbeitsbereich handelt, genießt es in vielen Betrieben noch immer einen eher niedrigen Stellenwert. Dabei ist es insbesondere die Komplexität, die sich bei dem Forderungsmanagement mehrheitlich zum Nachteil entwickelt. Zudem haben sich die Bedeutung und die Intensität des Forderungsmanagements einem deutlichen Wandel unterzogen. Heute muss explizit auf rückständige Kunden geachtet werden.

Die Bedeutung des Forderungsmanagements

Lange Zeit genoss das Forderungsmanagement eine eher sekundäre Rolle in einem Unternehmen. Durch die wachsenden Wirtschaftsstrukturen konnten zahlreiche Branchen und so auch Betriebe ihren Umsatz entscheidend erhöhen. Offene Forderungen gegenüber Kunden nahmen dabei nur einen geringen Teil ein. Doch das Bild hat sich gewandelt. Durch die Finanzkrise und die damit in Verbindung zu bringenden Erfolge sind viele Unternehmen und Kunden in finanzielle Engpässe geraten. Nahezu sprunghaft hat das Forderungsmanagement binnen kürzester Zeit an Bedeutung gewinnen können, denn nur durch dieses kann dauerhaft der Liquiditätserhalt in einem Unternehmen gesichert werden.

Das Forderungsmanagement in der Zukunft

Beim Forderungsmanagement sind sich Experten in diesen Tagen einig - sie rechnen damit, dass die Zahl der Kundenrückstände in den kommenden Monaten in den meisten Branchen stark zunehmen wird. Auch wenn ab und zu positive Nachrichten hinsichtlich der Wirtschaftsentwicklung zu lesen und hören sind, zeigen sich die Krisenfolgen noch immer dramatisch. Bei vielen Menschen sitzt das Geld nicht mehr so locker und sie können den Forderungen von Unternehmen nicht mehr nachkommen. Wenn ein Betrieb sich in diesen Tagen selbst vor der Zahlungsunfähigkeit schützen möchte, muss er sich zwangsläufig mit dem Forderungsmanagement auseinandersetzen. Dabei muss dieses für das Unternehmen nicht nur optimal gestaltet sein, sondern es sollte auch alle Möglichkeiten umfassen.

Im nächsten Artikel erfahren Sie, wie sich das kaufmännische Mahnverfahren gestaltet und welche Möglichkeiten dieses für ein Unternehmen schafft.

Dieser Artikel ist Teil 3 von 4 der Serie

Heute erfahren Sie die Details zu vier weiteren Gründerwettbewerben, die in Deutschland durchgeführt werden.

Gründerwettbewerb – mit Multimedia erfolgreich starten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie richtet diesen Preis aus. Mitmachen kann jeder, der eine Firma im Bereich Multimedia eröffnen möchte oder vor maximal vier Monaten gegründet hat. Ein Geldpreis von bis zu 25.000 Euro und ein professionelles Coaching sind die Belohnung für das Einreichen einer Ideenskizze von ca. 10 Seiten.

Kontakt
:
Tel.: +49 30 310078 123
Fax: +49 30 310078 189
E-Mail: info@gruenderwettbewerb.de
Mehr Informationen

Senkrechtstarter

Senkrechtstarter ist ein branchenoffener Wettbewerb, an dem Bewerber aus Bochum, aber auch aus dem gesamten Bundesgebiet teilnehmen können. Eingereichte Konzeptskizzen werden von Fachleuten geprüft und mit den Ideengebern im Laufe von sechs Monaten optimiert. Zum Abschluss werden die Teams mit den zehn besten Businessplänen mit Preisgeldern von insgesamt 50.000 Euro belohnt. Gleichfalls werden die Teilnehmer auch nach Beendigung des Workshops von der Wirtschaftsförderung der Stadt Bochum weiterhin betreut.

Kontakt:
Wirtschaftsförderung Bochum
Ansprechpartner: Werner Fuhrmann               
Sachgebietsleiter Gründung & Wachstum                                                    
Viktoriastr. 10
44787 Bochum
Tel.:0234 9102031
Fax.:0234 910-1876
E-Mail: kontakt@senkrechtstarter.de        
Mehr Informationen

Start2Grow

Start2Grow ist ein Gründungswettbewerb der Stadt Dortmund, mitmachen kann jeder, egal in welcher Branche er zuhause ist. Aus ganz Deutschland sind Teilnehmer mit ihren Geschäftsideen willkommen. Im Fokus des Ganzen stehen jedoch Wirtschaftszweige mit hoher Zukunftsorientierung wie Mikro-, Nano- und Biotechnologie sowie Logistik. Die zwei Phasen des Wettbewerbs sind auf die Erstellung der Businesspläne fokussiert, doch das eigentliche Ziel ist es, die Teilnehmer so schnell und kompetent wie möglich an die Selbstständigkeit heranzuführen. Dem Gewinner von Phase 2 winken 15.000 Euro. Zusätzlich werden noch Sachpreise im Wert von 20.000 Euro vergeben.

Kontakt
:
Christine Turek
start2grow-Gründungssupport
Tel. 0231 - 50 29226
Mehr Informationen
 

Dieser Artikel ist Teil 2 von 9 der Serie

Bevor Sie Ihre Idee auf den Markt bringen können, bedarf es vielen Versuchen und viele Hürden müssen bezwungen werden. Sie werden mehr als einmal Sätze hören wie: „ Das funktioniert doch sowieso nicht". Oder aber Sie sind ein Profi in solchen Dingen und werden quasi dafür bezahlt zu forschen und neue Sachen zu entwickeln, die die Menschheit in dieser Form noch nicht kennt. Diese zwei Möglichkeiten müssen unterschieden werden.

Thema: Zeit

Der „Profi"-Entwickler hat im Gegensatz zum „Privat"-Erfinder eine Zeitvorgabe. Oftmals bekommt er von seinem Auftraggeber eine Zeitschiene vorgegeben, an die er sich zu halten hat. Der Privatmensch kann sich seine Entwicklung so einteilen, wie es seine Zeit eben zulässt.

Thema: Material

Der professionelle hat gegenüber dem einfachen Erfinder auch den Vorteil, dass ihm die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Angefangen beim PC, der dazugehörigen Software, über Baumaterialien und spezielle Werkzeuge bis hin zu Räumen wie ein eigenes Büro oder Labor. Dies muss sich der einfache Erfinder alles selber stellen. Das heißt, dass die meisten einfachen Erfinder ihre Tätigkeit in die Garage oder in den Hobbyraum verlegen müssen. Wenn ihnen Materialien fehlen, sind sie selber dafür verantwortlich, diese zu besorgen, ggf. sogar zu improvisieren.

Thema: Finanzen

Der Profi bekommt ein Budget zur Verfügung gestellt, um seine Idee oder Entwicklung in die Tat umzusetzen. Je größer das Budget, desto aufwändiger kann gearbeitet werden. Allerdings stehen sie auch in der Verpflichtung wirtschaftlich zu haushalten. Sie haben Nachweispflicht über die Ausgaben. Zu diesem Zeitpunkt stellt sich für den Laien noch nicht die Frage der Finanzierung. Erst wenn die Idee Gestalt annimmt, wird nach Sponsoren und Geldgebern gesucht. Das Einzige, was es dem Laien erst einmal kostet, ist Zeit und die Materialkosten für den „Proto-Typ".

Thema: Kontakte

Der berufliche Entwickler hat gleich die richtigen Ansprechpartner zur Hand, die seine Entwicklung oder Erfindung begutachten oder sogar vermarkten möchten. Für diese Kontakte sorgt beispielsweise der Auftraggeber selbst. Der Privatmann muss sich alles mühsam zusammensuchen, wo und wie er am besten sich und seine Erfindung an den Mann bringt, ohne gleich die Türen vor der Nase zugeschlagen zu bekommen.

Der nächste Schritt dieser Serie zeigt Ihnen, worauf bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu achten ist.

Dieser Artikel ist Teil 5 von 9 der Serie

Dieser Teil unserer Serie „Rechtssicher im Internet“ beschäftigt sich mit einem sensiblen Thema. Es geht um den Datenschutz. Viele Onlinehändler beschäftigen sich nicht weiter mit diesem Thema, machen deshalb Fehler und gehen so das Risiko empfindlicher Strafen ein. Worauf zu achten ist, wollen wir Ihnen hier in Kürze erläutern.

Die Datenschutzerklärung

Eine Datenschutzerklärung gehört auf jede Website, die Daten von Kunden und Besuchern erhebt. In ihr müssen Zweck, Art und Umfang der Datenverarbeitung ersichtlich sein. Belehrungen über Widerspruchs- und Widerrufsmöglichkeiten gehören ebenso hinein, wie Informationen über personenbezogenen Cookies.

Datenerhebung und -übermittlung ohne Einwilligung

Nicht bei allen Datenverarbeitungsvorgängen ist eine Einwilligung des Kunden notwendig. In jedem Fall aber muss der Kunde über das Widerrufsrecht, welches er im Zusammenhang mit der Datenspeicherung hat, informiert werden. Die Datenverarbeitung ohne Einwilligung des Kunden ist in manchen Fällen nicht anders möglich. Die Speicherung der IP-Adresse des Kunden bei dessen Besuch auf der Shopseite fällt in diesen Bereich. Die Übermittlung von Daten an Dritte ist in einigen Fällen auch ohne Einwilligung des Kunden möglich. Dies ist dann der Fall, wenn die Weitergabe der Daten für die Erfüllung der Vertragspflichten notwendig ist. Die Weitergabe von Name und Adresse an ein Transportunternehmen fällt beispielsweise in diesen Bereich. Der Kunde muss aber selbstverständlich umfassend darüber informiert werden, was mit seinen Daten geschieht und wer sie zu welchem Zweck erhält.

Wann wird eine Einwilligung benötigt?

Eine Einwilligung zur Datenspeicherung und zu deren Weitergabe an Dritte ist immer dann erforderlich, wenn die Daten nicht zur Abwicklung eines Geschäfts notwendig sind oder wenn sie nicht durch den Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt ist.

Was muss bei der Einwilligung beachtet werden?

In der Einwilligung zur Datenverarbeitung muss der Zweck der Verarbeitung genau ersichtlich sein. Bei Onlinegeschäften ist es möglich, die Einwilligung elektronisch zu erteilen. Allerdings muss diese dann protokolliert werden und für den Kunden zu jeder Zeit abrufbar sein. Auch ein Widerruf der Einwilligung muss dem Kunden jederzeit möglich sein. Die Erteilung der Einwilligung muss ausdrücklich durch den Kunden geschehen. Vorangekreuzte Kästchen sind nicht zulässig, ebenso wenig das Verstecken der Einwilligung in den AGBs.

Zum Abschluss unserer Serie beschäftigen wir uns mit Links und dem Disclaimer.

Quelle: http://www.trustedshops.de
 

Dieser Artikel ist Teil 4 von 7 der Serie

In vielen Fällen kommt es auch einmal vor, dass in einer einzigen E-Mail auch gleichzeitig mehrere Aufgaben oder auch Termine angegeben sind.

Einen Teil einer Nachricht umwandeln – So geht’s Schritt für Schritt

Als Erstes müssen die entsprechenden Passagen markiert werden. Jetzt müssen Sie die Maustaste los lassen und dann den Mauszeiger direkt über den vorher markierten Text bewegen. Jetzt muss die Markierung mit gedrückter Maustaste auf die gewünschte Schaltfläche (entweder Aufgaben oder Kalender) in der Leiste von Outlook gezogen und dann die Maustaste anschließend wieder los gelassen werden.

So übernimmt Outlook den markierten Text und öffnet dafür ein neues Aufgaben- oder Terminfenster. Hier können Sie nun die Aufgabe bzw. den Termin um wichtige Details und Informationen erweitern, je nachdem was Sie für die Aufgabenerledigung benötigen. Auch hier muss die Aufgabe natürlich abgespeichert werden. Dafür müssen Sie einfach nur die entsprechende Schaltfläche auf der Symbolleiste an klicken.

Mehrere Termine aus einer E-Mail erstellen

Sie haben hierdurch die Möglichkeit, dass Sie aus einer einzelnen Email mehrere Aufgaben erstellen können. Hierfür führen Sie den obigen Vorgang einfach mehrere Male nacheinander aus und markieren dabei jeweils einen anderen Teil der E-Mail, die als Vorlage dient.

Aber nicht nur einzelne E-Mails, sondern auch mehrere Mails, Termine, Aufgaben, Kontakte und auch Notizen können schon vorher angelegten Terminen, Aufgaben etc. hinzugefügt werden.

Mehrere E-Mails zu einer Aufgabe bzw. einem Termin zusammenfügen – So geht‘s

Der betreffende Eintrag muss durch einen Doppelklick geöffnet werden. Dies können Sie auch durch einen Doppelklick auf den Terminkalender machen. In dem Terminformular muss nun im Menü „Einfügen" der Befehl „Element" ausgewählt werden.

Jetzt muss im Dialogfeld „Element einfügen" gewählt und dann der betreffende Ordner ausgesucht werden. Den betreffenden Ordner finden Sie dann in dem Feld „Suchen in". Wenn Sie sich im entsprechenden Ordner befinden, brauchen Sie nur noch in dem Feld „Elemente" die gewünschte Nachricht heraussuchen. Mit einem Klick auf „OK“ können Sie die entsprechende Nachricht einfügen. Zum Schluss müssen Sie nur noch die gesamte Aktion abspeichern. Dies können Sie in der Symbolleiste mit der entsprechenden Schaltfläche tun.

Dieser Artikel ist Teil 1 von 8 der Serie

In dieser kleinen Serie wollen wir uns mit den besten Wegen zu einer erfolgreichen Existenzgründung im Internet beschäftigen. Selbstverständlich können die hier vorgestellten Möglichkeiten lediglich einen ersten Ansatzpunkt im Bereich der erfolgreichen Geschäftsgründung bieten. Sie ersetzen auf gar keinen Fall die individuelle Planung und Beratung durch einen Coach.

Außerdem kommt es immer auf Ihre eigene Erfahrung an, die vielleicht in dem einen oder anderen Punkt höher oder niedriger ist. Sehen Sie diese Serie als Ideengeber, aber keinesfalls als Patentrezept für eine erfolgreiche Gründung. Wir wollen Ihnen mit unserer kleinen Serie die Möglichkeiten aufzeigen, die Ihnen das Internet bietet. Eine endgültige Entscheidung, wie, wann und ob Sie gründen, müssen Sie aber immer noch selbst treffen.

Da jedoch das Internet ein erfolgversprechender Markt ist, sollten Sie es bei einer Gründung nicht außer Acht lassen. Selbst wenn es um Produkte geht, die klassischerweise nichts mit dem Web zu tun haben, benötigen Sie es doch für einen erfolgreichen Vertrieb. Die Vorteile bei einer rein internetbasierten Gründung liegen natürlich ebenfalls auf der Hand. Viele der von uns vorgestellten Ideen für eine erfolgreiche Gründung im World Wide Web lassen sich mit einem geringen Eigenkapital umsetzen, so dass sich die Ideen gerade für Gründer mit geringem finanziellen Background gut umsetzen lassen.

Seit dem 1. Januar 2010 werden Hotelübernachtungen mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent besteuert. Nach den monatelangen Forderungen ging die deutsche Regierung dabei auf die Wünsche der meisten Hoteliers ein. Was jedoch anfänglich eine weitere Entlastung darstellte, entwickelt sich mehr und mehr zum deutlichen Mehraufwand für Unternehmer. Letztlich müssen Hoteliers und Betreiber einer Pension darauf achten, dass ausschließlich Übernachtungen mit dem ermäßigten Steuersatz ausgestattet werden. Wellnessangebote, Frühstück und andere Verpflegungsleistungen müssen weiterhin mit 19 Prozent Umsatzsteuer geführt werden.

Welche Leistungen werden mit 19 Prozent versteuert?

Durch den ermäßigten Steuersatz für Hoteliers und Pensionsbetreiber stellen sich für Unternehmer in dieser Branche immer mehr Fragen. Demnach muss darauf geachtet werden, dass die Mehrzahl der Leistungen, die ein solcher Betrieb anbietet, auch weiterhin mit 19 Prozent besteuert werden muss. Ausschließlich Übernachtungen, die von Kunden in Anspruch genommen werden, sind von der ermäßigten Umsatzsteuer betroffen.

Der Umgang mit unterschiedlich hoch besteuerten Leistungen

Wenn Hotels und Pensionen Leistungspakete an den Kunden verkaufen, müssen sie bei der Rechnungslegung darauf achten, dass die einzelnen Leistungen mit den richtigen Steuersätzen ausgewiesen werden. Nimmt ein Kunde zum Beispiel zwei Übernachtungen mit Halbpension und einen Konferenzraum für einen Tag in Anspruch, müssen auf der Rechnung des Hotels zwei Steuersätze zu finden sein. Während sich die Umsatzsteuer von 7 Prozent ausschließlich auf die Übernachtung bezieht, müssen alle anderen Leistungen mit 19 Prozent besteuert werden.

Durch die neue Gliederung der Rechnungen entsteht für Unternehmer der Branche ein deutlicher Mehraufwand, der sich insbesondere bei der Rechnungslegung, aber auch bei der Angebotserstellung zeigt. Dieser Mehraufwand muss als deutlicher Nachteil für die Unternehmen gewertet werden.

Die Vorteile für Unternehmer

Obwohl die Nachteile der Steuerermäßigung in diesen Tagen zahlreichen Betrieben zu schaffen machen, darf nicht vergessen werden, dass durch diese auch Vorteile entstehen. An erster Stelle muss dabei der höhere Gewinn für Hotels und Pensionen genannt werden. Letztlich müssen die Betriebe weniger Steuern an das Finanzamt abführen und können dadurch ihren Gewinn erhöhen.

Quelle: http://www.selbststaendigentipps.de

Dieser Artikel ist Teil 1 von 9 der Serie

Um überhaupt ein Patent anmelden zu können, müssen Sie erst einmal eine Idee haben, die sich noch keiner hat patentieren lassen. Das ist mittlerweile gar nicht mehr so einfach, aber es gibt doch noch immer wieder schlaue und neugierige Menschen, die das schaffen.

Etwas erfinden

Vielleicht gehören Sie ja zu den Erfindern? So wurden die meisten Patente erarbeitet, durch Erfindungen. Ein Herr Werner von Siemens hat seinerzeit den Zeigertelegraphen erfunden, heute ist es ein globaler Konzern. Aus einer Erfindung heute ein weltweites Unternehmen aufzubauen wird kaum noch gelingen. Mittlerweile ist die Technologie so fortgeschritten, dass es schwierig sein wird, etwas zu erfinden, bevor Entwickler aus Großkonzernen dies nicht schon längst getan haben. Ab und an schafft es trotzdem noch ein Schlaugeist.

Bestes Beispiel: Larry Page, der Erfinder von der am meisten genutzten Suchmaschine im Internet - Google. Man darf aber dabei nicht vergessen, dass man, um eine Idee erfolgreich umsetzen zu können, über das nötige Kapital verfügen muss.

Eine Idee, wie man sich den Alltag erleichtern kann

Ging es Ihnen nicht auch schon so: Sie müssen ganz dringend auf die Arbeit, Sie sind eh schon wieder viel zu spät dran und ausgerechnet jetzt suchen Sie Ihren Schlüssel oder die Brille? Sie wünschten sich, solche Dinge würden sich bemerkbar machen, wenn Sie sie rufen? Tja, dies war zum Beispiel eine Idee, die jemand in die Tat umgesetzt hat. Irgendwann gab es Schlüsselanhänger, die einen Laut von sich gaben, wenn man entweder geklatscht oder gepfiffen hat. Die lange Suche hatte ein Ende. Haben Sie eine solche Idee, die für die Allgemeinheit hilfreich sein wird? Dann arbeiten Sie darauf hin, sie patentieren zu lassen.

Ein bestehendes Produkt günstiger oder effizienter machen

Ein gutes Beispiel hierfür ist zum Beispiel TomTom. TomTom hat es geschafft, die Navigationsgeräte bedienbarer und kostengünstiger zu machen. Es ist aber schon sehr schwierig, bestehende und ausgeklügelte Produkte dahingehend zu verbessern, dass sie das bisherige um Effizienz und Preisangebot um Längen schlagen. Dennoch ist es nicht unmöglich.

Im nächsten Artikel dieser neuen Serie zeigen wir Ihnen, was bei der Entwicklung einer Idee grundsätzlich zu überlegen ist.

Quelle für diese Serie: http://www.dpma.de
 

Die Gründung einer englischen Limited lockt bereits seit einiger Zeit zahlreiche Unternehmer nach England. Doch allzu positiv sollte man sich diese Rechtsform nicht vorstellen, da sie auch einige Gefahren birgt. Insbesondere dann, wenn es um eine Löschung der Limited in England geht, sollten Unternehmer gut aufpassen.

Annahme einer neuen Gesellschaft

Die Löschung der Limited kann nämlich zu Problemen mit dem Fiskus führen, sofern die Geschäfte nach der offiziellen Löschung in England weiter geführt werden. Der deutsche Fiskus geht dann davon aus, dass es sich um eine neue Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen handelt. Daraus folgt, dass sämtliche Anlagegüter, die sich in der Limited befanden, automatisch auf das Einzelunternehmen oder die Personengesellschaft übergehen - und zwar mit ihrem tatsächlichen Wert.

Einstufung als Kapitalerträge

Da die englische Limited ähnlich der deutschen GmbH aufgebaut ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Differenz zwischen Buch- und Zeitwert als verdeckte Gewinnausschüttung angesehen wird. Dies bedeutet, dass die Differenz eine Gewinnerhöhung der Limited ergibt, die wiederum als Kapitalertrag versteuert werden muss. Das geht aus einem Urteil der Oberfinanzdirektion Hannover hervor. Mit Verfügung vom 03.07.2009 unter dem Aktenzeichen S 2700 - 5 - StO 241/244 wurde die Verfügung erlassen und sollte allen Unternehmern mit einer Limited zu denken geben.

Quelle: Pro Firma 11/2009, S. 54
 

Dieser Artikel ist Teil 2 von 4 der Serie

Heute stellen wir Ihnen die nächsten vier deutschen Gründerwettbewerbe vor:

IDEE-Förderpreis

Der IDEE-Förderpreis ist ein Wettbewerb für Frauen, Jungunternehmerinnen mit innovativen Geschäftsideen. Mit 75.000 Euro ist dieser hoch dotierte Preis ein Anreiz für engagierte, phantasievolle Unternehmerinnen, ihre Ideen zu verwirklichen und gleichzeitig neue Arbeitsplätze zu schaffen. 2009 nahmen 188 Damen teil und kämpften um den heiß ersehnten Preis. Mitmachen kann jede Frau, die eine gute Geschäftsidee hat. Nur ein Viertel der Existenzgründer in Deutschland sind bisher Frauen. Dieser Preis ist sicherlich ein tolles Geschenk für alle Frauen, die mit ihren kreativen Geschäftsideen gerne die Geschäftswelt erobern wollen, aber leider nicht das nötige Startkapital haben.

Kontakt:
J. Darboven GmbH & Co. KG
Pinkertweg 13
22113 Hamburg
Tel.: 040-73335-0
Fax : 040-73335-121
email: info@darboven.com
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Leaders Club Award

Der Leaders Club Award kann von Deutschen, Österreichern und deutschsprachigen Schweizern gewonnen werden, Hauptsache sie haben innovative Ideen. Alle Sparten der Gastronomie sind zugelassen und den langfristigen und erfolgreichen Konzepten sind keine Grenzen gesetzt. Trendige Konzeptionen und wettbewerbsfähige Geschäftsideen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind, werden von einer hochkarätigen Jury gesichtet und bewertet. Als Preise winken Anerkennung, eine Gast-Mitgliedschaft im Leaders Club und eine goldene Palme.

Kontakt:
Simon-von-Utrecht-Straße 31
20359 Hamburg
Tel.: 040-53023120
e-mail: info@leadersclub.de
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NUK-Business Plan Wettbewerb

Das neue Unternehmertum Rheinland organisiert den Business Plan Wettbewerb. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass sich der Bewerber sich vor oder in der Gründungsphase befindet. Die Beschreibung der Geschäftsidee, ein Business- und ein Finanzplan sind die festen Bestandteile dieses Wettbewerbes, der sich in drei Stufen gliedert. Eine 8-seitige Geschäftsskizze  einzureichen, ist die Grundvoraussetzung für die Teilnahme. Preisgelder bis zu 10.000 Euro für den Gewinner der Stufe 3 winken den Teilnehmern, die außer Geld auch eine gehörige Portion Know-how und Erfahrungen mit in die Geschäftswelt nehmen. Wirtschaftsexperten, Marketingfachleute, Steuerberater und Rechtsanwälte bringen ihr Wissen ein und verhelfen den Jungunternehmern zu einem erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit.

Kontakt:
NUK Neues Unternehmertum Rheinland e. V.
Hahnenstraße 57
50667 Köln
E-Mail: info@neuesunternehmertum.de
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Science4Life Venture Cup

Der Science4Life Venture Cup ist ein Businesswettbewerb für die Sparten „Life Science“ und „Chemie“. Der Wettbewerb ist in drei Phasen gegliedert, wobei die Möglichkeit besteht, als Quereinsteiger bei Phase 2 zu beginnen. Dem Team mit dem besten Konzept winken Geldpreise in Höhe von 30.000 Euro.

Hundertprozentiges Vertrauen im Umgang mit den hochkarätigen Geschäftsideen wird vom Veranstalter garantiert. Zusätzlich zu den Geldpreisen wird die Teilnahme an Workshops mit Experten vergeben. Science4 Life wird von Beginn an vom Land Hessen und Sanofi Aventis finanziell unterstützt. Der Verein stellt auf seinen Internet Seiten zahlreiche Downloads  und Online-Workshops  für Unternehmensgründer zur Verfügung.

Kontakt:
Science4Life e.V.
c/o Hessen Agentur GmbH
Abraham-Lincoln-Straße 38-42
65189 Wiesbaden
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Diese Geschäftsideen haben nicht nur in Deutschland für Furore gesorgt, sie sind allesamt einfach umzusetzen und benötigen häufig nur ein geringes Startkapital. Wir stellen Ihnen wieder ein paar besondere Highlights vor, die sich sehen lassen können, wenngleich die Geschäftsideen häufig aus dem Ausland stammen.

Die TK-Suppen

Die Engländerin Gemma Michalski ist bereits im Jahr 2003 mit ihrem Mann nach Berlin gezogen. In England hatte sie sich bereits seit einiger Zeit an Tiefkühl-Suppen gewöhnt, die es hierzulande nicht gab.

Kurz entschlossen begann sie damit, Suppen aus natürlichen Bio-Zutaten zu kreieren. Diese sollten ohne jegliche Zusatzstoffe oder gar Konservierungsstoffe zubereitet werden. Die hygienischen Verhältnisse für die Produktion sind sehr streng. Hinzu kommt eine ununterbrochene Kühlung. Nachdem sie trotz langer Suche keinen Produzenten in Deutschland fand, wurde sie in England fündig. Mit den bekannten Yesplease Suppen ist sie seither bekannt für hochwertige TK-Suppen.

http://www.yesplease.de

Abgefülltes Leitungswasser

Kaum jemand würde in Flaschen abgefülltes Leitungswasser im Supermarkt kaufen, glaubt man. Doch Craig Zucker aus New York beweist das Gegenteil. Das Leitungswasser der amerikanischen Großstadt füllt er in PET-Flaschen ab und verkauft es unter dem Namen TAP´D NY. Dabei verlangt er für einen halben Liter Wasser etwa 1,50 Dollar. Bekannte Markenwasser, wie Fiji-Water oder Evian, die in Blindverkostungen schlechter abschnitten, sind dagegen erst ab 2,00 Dollar aufwärts erhältlich. Die Gewinne sind enorm und auch ohne Marketing kommt das Wasser gut an.

http://tapdny.com

Homestaging für das Haus

In Zeiten sinkender Nachfragen nach Immobilien kamen ja findige Hausbesitzer schon auf die interessantesten Ideen, wie die aktuell stattfindenden Hausverlosungen. Doch eine Idee, die in den USA bereits seit langem praktiziert wird, ist in Deutschland noch recht jung: das Homestaging. Gemeint ist damit das „Aufhübschen" des Hauses, bevor es potenziellen Käufern präsentiert wird.

Die Pioniere in Deutschland sind Kirsten Schildt und Madeleine von Beckerath. Beide sind sich sicher, dass mit dem Homestaging ein um bis zu 15 Prozent höherer Verkaufspreis erzielt werden kann. Hinzu kommt ein etwa doppelt so schneller Verkauf des Hauses. Die Kosten für das Homestaging sind vergleichsweise gering. Für die Analyse der Ist-Situation und Maßnahmen zu deren Verbesserung fällt oft ein Pauschalpreis an. Erst wenn die Homestaging-Spezialisten beim „Umstyling" mithelfen sollen, werden Stundenhonorare vereinbart.

http://www.home-staging.de, http://www.immobilien-styling.de

Passbilder von der Webcam

Bei Clickyourpic kann man prima Passbilder erstellen, und zwar einfach mittels der Webcam. Drei Klicks und fertig sind die Fotos, die binnen weniger Tage auf dem Postwege verschickt werden. Möglich sind dabei biometrische Passbilder für den Ausweis, den Führerschein, Bewerbungen oder die Gesundheitskarte. Für nur 5,80 Euro gibt es dabei zwölf Fotos.

http://www.clickyourpic.de

Finanzierung mal anders

Jasen Sadler, 26 Jahre jung und Mitinhaber einer Internetagentur hat ebenfalls eine besondere Idee auf den Markt gebracht: Er will eine Geschäftsidee umsetzen, für die ihm das Startkapital fehlt. Kurzerhand entschloss er sich, jeden Tag ein anderes T-Shirt zu tragen, auf dem Werbebotschaften verschiedener Unternehmen abgedruckt sind. Dafür wird er bezahlt: Am 01. Januar kostet das Tragen des T-Shirts einen Dollar, am 31. Dezember schon 365 Dollar. Insgesamt belaufen sich die Einnahmen auf 66.975 Dollar jährlich. Bereits jetzt ist Sadler ausgebucht, will die Aktion aber weiterhin fortsetzen.

http://iwearyourshirt.com

All-inclusive - nicht nur beim Urlaub

Wer im Hotel übernachtet, muss oft für jeglichen Luxus extra zahlen. Für Gäste ist dies oft zu teuer, so dass die Zusatzleistungen nicht in Anspruch genommen werden. Die Hotels erleiden wirtschaftlich ebenfalls einen Schaden, denn die Angebote müssen dennoch zur Verfügung gestellt werden, selbst wenn sie nicht ausgelastet werden.

Das Quincy-Hotel hat bereits im Frühjahr 2009 in Singapur seine Pforten geöffnet. Hier sind alle Leistungen inklusive, die Auslastung im ersten Monat betrug 78 Prozent. 80 Prozent der Gäste waren Businessgäste, die die gute Kalkulierbarkeit zu schätzen wissen.

http://www.quincy.com.sg

Persönlicher Assistent

Ein persönlicher Assistent, der in Indien sitzt, aber fließend deutsch spricht, wird für zehn Euro zur Verfügung gestellt. Der Stundensatz lässt sich jedoch halbieren, wenn der Service häufig genutzt wird. Der Assistent kann Erinnerungsanrufe tätigen, Termine vereinbaren oder die Reiseplanung übernehmen. Insbesondere für Selbstständige ein absoluter Vorteil.

http://www.strandschicht.de

Rasierklingen-Abo

Rasierklingen werden neuerdings auch im Abonnement verkauft. Hierbei gibt es das kleinste Paket ab 27,50 Euro pro Jahr, die Klingen kommen aus Belgien. Anfänglich gibt es den Rasierapparat, sowie ein Travel Pack, danach kommen zwei Rasierklingen im Monat frei Haus. Diese werden allerdings nur alle drei Monate (8 Stück) versandt, um Kosten zu sparen.

http://www.razwar.com

Quelle: Starting Up 12/09, 01+02/10, S. 30 - 33

Dieser Artikel ist Teil 7 von 9 der Serie

Dieser Teil unseres Ratgebers „Rechtssicherheit im Internet“ beschäftigt sich mit Fallen, die speziell auf Betreiber von Onlineshops lauern. Anhand verschiedener Beispiele erläutern wir Ihnen, worauf Sie achten müssen, um Schwierigkeiten rechtlicher Art zu vermeiden.

Vorsicht bei Garantieversprechungen

Viele verwechseln Garantie mit der gesetzlichen Gewährleistung. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung, die über den Umfang der Gewährleistung hinausgeht. Wer der eigentliche Garantiegeber ist, ist nicht immer klar. Im Zweifel ist der Verkäufer, so er denn mit einer Garantie wirbt, auch selbst der Garantiegeber. Er hat damit auch die Garantieverpflichtungen, die bei der Inanspruchnahme entstehen. Auf Nummer sicher geht, wer gar nicht mit Garantien wirbt.

Fehlende Versandkostenangabe für Auslandsversand

Die Klausel „Auslandspreise auf Anfrage“ ist nach Ansicht mehrerer Gerichte wettbewerbswidrig, kann also abgemahnt werden. Wird Versand ins Ausland angeboten, so müssen die jeweiligen Versandkosten für jedes Land explizit ausgewiesen werden.

Unfreie Rücksendungen

Betreiber, die Kosten sparen wollen, indem sie in ihren AGBs die Annahme unfreier Rücksendungen ausschließen, verhalten sich wettbewerbswidrig. Diese Praxis verstößt gegen das gesetzliche Widerrufsrecht.

Grundpreisangabe auch bei Internetshops nötig

Die Angabe eines Grundpreises ist laut Bundesgerichtshof auch bei Internetshops notwendig. Fehlt dieser, können Abmahnungen drohen. Wird Ware nach Fläche, Länge, Volumen oder Gewicht angeboten, ist der Grundpreis anzugeben. Dies muss in unmittelbarer Nähe zum Verkaufspreis geschehen. Wir empfehlen, die Grund- und Verkaufspreise so nah wie möglich zueinander darzustellen.

Eigenimporte aus dem asiatischen Raum

Wer Produkte aus dem asiatischen Raum selbst importiert und zum Verkauf anbietet, kann unter Umständen große Schwierigkeiten bekommen. Neben dem Problem der Markenpiraterie spielen außerdem fehlende Kennzeichnungen, beispielsweise das CE-Zeichen, oder schädliche und in der EU nicht zugelassene Inhaltsstoffe eine Rolle. In solchen Fällen haftet der Importeur im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes selbst. Bei elektronischen Geräten mit fehlender Kennzeichnung muss die Registrierung dieser Geräte nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom Importeur/Händler selbst durchgeführt werden. Da Ersatzansprüche gegenüber asiatischen Herstellern und Großhändlern in der Regel sehr schwer durchzusetzen sind, empfehlen wir auf Eigenimporte aus diesem Raum zu verzichten.

Geschäftliche E-Mails müssen aufbewahrt werden

E-Mails geschäftlicher Natur werden vom Gesetzgeber behandelt wie postalische Handelsbriefe. Beinhalten sie Außengeschäfte eines Unternehmens, so müssen diese Briefe sechs Jahre lang aufbewahrt werden.

Dies sind nur einige Beispiele anhand derer Sie erkennen können, dass das Betreiben eines Internetshops einiges an Sorgfalt verlangt. Eventuelle Unklarheiten sollten deshalb schon im Vorfeld mit Hilfe von Fachleuten geklärt werden.

Im nächsten Teil unserer Serie geht es um ein sensibles Thema im Internet: Datenschutz.
 

Dieser Artikel ist Teil 3 von 7 der Serie

Viele der eingehenden Mails sind im Grunde nichts anderes als Termine, Aufgaben oder auch nur weitere Informationen zu bereits angelegten Terminen und Aufgaben. Am einfachsten ist es, diese Mails dann einfach in Aufgaben und Termine umzuwandeln. So findet man sie schnell wieder, wenn man sie braucht.

E-Mails umwandeln – So geht’s Schritt für Schritt

  1. Mit der rechten Maustaste auf die Nachricht klicken und gedrückt halten.
  2. Die Nachricht dann in die Schaltfläche Aufgabe oder Kalender ziehen und die Maustaste los lassen.
  3. In dem Auswahlmenü klickt man dann auf die gewünschte Aktion, daraufhin verschwindet dann die Mail automatisch direkt aus dem Posteingang.
  4. Das Programm öffnet dann ganz automatisch ein Aufgabenformular. Der Betreff der Mail wird dann automatisch als Aufgabe erkannt und kann dann noch um die benötigten Details erweitert werden.
  5. Die Aufgabe, die erstellt wurde, muss natürlich dann auch noch gespeichert werden und fertig.

Entlastung für Ihr E-Mail Postfach

Diese Verarbeitung beziehungsweise das Umwandeln solcher E-Mails ist eine große Arbeitserleichterung, da man sich nicht ständig immer wieder durch die gesamten E-Mails arbeiten muss, um dann anschließend alles in einen Aufgabenorder einzutragen.

Das E-Mail Postfach wird nicht ständig überlastet und durch die einfache Handhabung ist es ein Leichtes, schnell und effektiv seine gesamten Arbeiten im Überblick zu behalten. Einer der wesentlichen Vorteil ist die Tatsache, dass man sich dadurch eine Menge an Arbeitszeit einspart, die man durch etwas Einsatz natürlich besser einsetzen kann und mehr Geld verdienen kann oder aber auch einfach mehr Zeit für andere Dinge hat.

Das Vorstellungsgespräch ist spätestens seit Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, kurz AGG, deutlich schwieriger geworden. Schon immer gab es Fragestellungen, die vom Bewerber bewusst mit Lügen beantwortet werden durften. Neuerdings gibt es jedoch sogar haftungsrechtliche Ansprüche bei Fragestellungen, die gegen das AGG verstoßen und somit eine Diskriminierung bewirken können. Für Arbeitgeber wirft dies einige Fragen auf, wie denn das Vorstellungsgespräch ohne Verletzung aktueller Gesetze geführt werden kann.

Die Ausgangssituation

Das Ziel, das Arbeitgeber und Bewerber verfolgen, könnte unterschiedlicher nicht sein. Der Arbeitgeber scheut sich vor der Einstellung einer Person, die er nicht genau einschätzen kann. Deshalb versucht er so viel wie möglich über sie herauszufinden. Der Arbeitnehmer dagegen will natürlich keine negativen Ereignisse in seinem Leben aufdecken. In gewisser Weise ist er sogar berechtigt zu lügen.

Dies gilt generell für alle unzulässigen Fragen im Bewerbungsgespräch, wie die Frage nach bestehenden oder geplanten Schwangerschaften oder der Religionszugehörigkeit. Wobei in letzterem Falle Ausnahmen für religiöse Gemeinschaften und Arbeitgeber gelten. Lügt der Arbeitnehmer dagegen bei einer zulässigen Frage, etwa nach der beruflichen Laufbahn, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag anfechten, wenn er die Lüge aufdeckt.

Diese Fragen sind immer verboten

Grundsätzlich verbotene Fragen gibt es nur wenige, diese müssen jedoch umso genauer beachtet werden. Die Frage nach der Schwangerschaft ist ausnahmslos unzulässig, ebenso wie die Frage nach Wehr- oder Ersatzdienst. Diese stellen jeweils eine Diskriminierung nach dem Geschlecht dar.

Generell verboten sind Fragen nach der Zugehörigkeit einer Gewerkschaft oder einer politischen Partei - das ist sogar im Grundgesetz verankert. Ebenfalls darf nicht nach der Rasse oder der ethnischen Herkunft gefragt werden. Allerdings kann der Arbeitsvertrag vom Vorliegen einer Arbeitserlaubnis abhängig gemacht werden.

Diese Fragen sind manchmal erlaubt

Eine Frage nach der sexuellen Identität ist nur bei Kirchen und Religionsgemeinschaften zulässig, in allen anderen Bereichen ist sie verboten. Gleiches gilt für die Frage nach Religionszugehörigkeit und Glauben. Nach bestehenden Krankheiten, insbesondere ansteckenden Krankheiten oder gar AIDS, darf nur in Gesundheitsberufen gefragt werden, sofern sich die Krankheit auf die Arbeit auswirken kann.

Die Frage nach einer einstigen Stasi-Tätigkeit ist nur dann erlaubt, wenn eine Einstellung im öffentlichen Dienst, in einer höheren Hierarchieebene geplant ist. Fragen nach den Vermögensverhältnissen sind bei Bankangestellten erlaubt, Fragen nach Vorstrafen nur, wenn diese auf den Beruf Auswirkungen hätten.

Die Frage nach einer Behinderung kann erlaubt sein, wenn dies bereits in der Stellenausschreibung angekündigt wurde, etwa mit der Information, dass behinderte Bewerber eingestellt werden sollen, um die entsprechende Quote im Betrieb zu erhöhen.

Von sich aus muss der Arbeitnehmer dagegen auf Hemmnisse der Arbeitsleistung hinweisen. Hierzu zählen ansteckende Krankheiten in Gesundheitsberufen oder die Verhinderung des Arbeitsantritts aufgrund einer bereits bewilligten Kur. Werden diese Angaben nicht gemacht, hat der Arbeitgeber das Recht, den Vertrag anzufechten.

Quelle: Pro Firma 11/2009, S. 42-43

Gerade in Zeiten der Krise können und sollten Unternehmer an Innovationen und neuen Ideen arbeiten. Das ruhiger gewordene Tagesgeschäft, die wegbrechenden Aufträge, beides führt zu freien Kapazitäten. Anstatt diese ungenutzt verstreichen zu lassen, sollte jetzt mit der Entwicklung neuer Ideen begonnen werden.

Denn kommt der wirtschaftliche Aufschwung, müssen die Idee und das Konzept dahinter stehen. Sofort können Neuerungen auf den Markt gebracht werden, so dass die Unternehmen, die in der Krise in die Entwicklung neuer Ideen und Projekte investieren, ihren Konkurrenten einen Schritt voraus sind.

Mitarbeiter halten, Innovationen entwickeln

Sofern es irgendwie möglich ist, sollten Unternehmen ihre Mitarbeiter jetzt halten und damit zeitgleich dem künftigen Fachkräftemangel vorbeugen. Ebenfalls können sie mit ihren Mitarbeitern, die oft nur so vor Ideen sprühen, neue Projekte in die Tat umsetzen. Die Entwicklung neuer Technologien und Produkte verspricht gerade jetzt viel Erfolg, da die Zeit vorhanden ist, sie wirklich treffsicher und passgenau für den Markt zu entwickeln. Neben den Mitarbeitern sollten aber auch die Kunden befragt werden. Sie wissen am ehesten, welcher Bedarf gegeben ist und wie er sich durchsetzen lässt.

Schwierig ist es momentan, die Kunden mit entscheiden zu lassen, da die Abhängigkeit von ihnen sehr groß und die Kauflust gering ist. Dennoch sollte gerade jetzt versucht werden, Möglichkeiten zu schaffen, die Kunden einen klaren Mehrwert bieten können. Auch eigene Ideen der Unternehmer können jetzt weiter entwickelt werden und zu Innovationen führen, die im Aufschwung nach der Krise ein besseres Standing versprechen.

Öffentliche Hilfen nutzen

Doch natürlich muss kein Unternehmer sämtliche Ideen alleine entwickeln. Mit dem Zentralen Innovations-Programm, kurz ZIM, gibt Vater Staat die Möglichkeit, auch öffentliche Förderungen für die Entwicklung von Innovationen zu nutzen. Erst im März 2009 wurde das Programm im Rahmen des Konjunkturpakets II um 900 Millionen Euro erhöht. Für die Jahre 2009 und 2010 stehen damit insgesamt 1,5 Milliarden Euro an Fördermitteln zur Verfügung.

Ebenfalls können Unternehmer ihre Innovationen in Zusammenarbeit mit Fachhochschulen, Unis, Forschungsinstituten oder anderen Unternehmen vorantreiben. Das ZIM kommt auch hier infrage, da es gerade solche Kooperationen und Netzwerke unterstützen will.

Öffentliche Stellen ansprechen

In der Förderdatenbank können sich Unternehmer zusätzlich über die Fördermöglichkeiten informieren. Die ZDH-Beratungsplattform bietet umfangreiche Checklisten für innovative Handwerker sowie Adressen von Kompetenzzentren und Technologietransferberatern. Im DIHK-Innovationsportal können Unternehmer sich dagegen mit umfangreichen Informationen und Studien versorgen. Sie können gezielt nach Kooperationspartnern und Beratern suchen. Und nicht zuletzt sollte natürlich das ZIM genutzt werden, um die Innovationen voranzutreiben.

Quelle: Pro Firma 11/2009, S. 34-36

Die englische Limited war in den vergangenen Jahren die Rechtsform für viele Gründer, die ihre persönliche Haftung einschränken wollten, aber nicht genügend Stammkapital für die Gründung einer GmbH aufbringen konnten. Spezielle Dienstleister haben sich der Gründung der Limited angenommen und diese vorangetrieben. Sogar eine englische Geschäftsadresse gab es für die Limited.

Problematisch für Geschäftspartner ist vor allem der geringe Kapitalbestand bei einem solchen Unternehmen, weshalb sie die Limited stets mit gemischten Gefühlen betrachteten. Für die Gründer war es zwar möglich, mit nur einem Euro Stammkapital eine haftungsbeschränkte Gesellschaftsform zu nutzen, allerdings konnte die Limited später schnell teuer werden. Die Beachtung des englischen Rechts und Erstellung der Firmenunterlagen in englischer Sprache sind Kostentreiber.

Mini GmbH läuft der Limited den Rang ab

Nachdem der Gesetzgeber im Jahr 2008 auch in Deutschland das GmbH-Recht gelockert hat, ist es sogar hierzulande möglich, eine Gesellschaftsform mit beschränkter Haftung zu gründen. Das Stammkapital muss mindestens einen Euro betragen, die Unternehmergesellschaft (UG) erhält dieselben Rechte und Pflichten wie eine vollwertige GmbH. Die Gründung selbst soll vereinfacht werden, indem das Musterprotokoll für die Anmeldung der UG verwendet wird.

Aktuellen Untersuchungen zufolge haben sich bereits mehr als 19.000 Gründer für die Mini GmbH entschieden. Der Vorteil der beschränkten Haftung ist der Hauptgrund für die Wahl dieser Rechtsform. Dennoch darf das eigentliche Ziel der UG nicht vergessen werden: Die Umwandlung zu einer echten GmbH. Hierfür müssen 25 Prozent der erzielten Jahresgewinne angespart werden. Sobald das Stammkapital für eine GmbH-Gründung erreicht ist, kann die UG zur echten GmbH werden.

Vor- und Nachteile der Mini GmbH

Die Vorteile bei der Mini GmbH sind klar in der Haftungsbeschränkung zu finden, sowie in der leichten Gründung. Dennoch prüfen die Registergerichte genau, ob das Musterprotokoll übernommen wurde. Auch Banken wollen Sicherheiten für die Kreditvergabe. Die Unternehmensform spielt dabei eine geringe Rolle, wichtiger ist ein stimmiges Konzept.

Kritiker sagen ebenfalls, dass die Mini GmbH von Geschäftspartnern eher als „Laienversuch einer Unternehmensgründung" angesehen wird. Schließlich macht es keinen guten Eindruck, wenn die eigene Geschäftsidee wirklich nur den symbolischen Euro wert ist. Dennoch ist der Ruf der UG deutlich besser, als der der Limited.

Quelle: Pro Firma 01+02/2010, S. 54 - 55

Dieser Artikel ist Teil 1 von 4 der Serie

Wer träumt ihn nicht, den Traum von der eigenen Firma? Wer möchte nicht unabhängig seine eigenen Ideen verwirklichen und durch eine  innovative und ausgeklügelte Geschäftsidee erfolgreich seinen Weg in die Selbstständigkeit gehen? Doch aller Anfang ist schwer, das Startkapital fehlt und die Ideen im Kopf sind meist nur der Anstoß für einen ausgeklügelten Businessplan. Doch wie erstellt man den? An was muss man denken? Was ist wichtig? Was darf man nicht übersehen? Wo bekomme ich Hilfe? Und wie komme ich an finanzielle Mittel?

Wer sich seinen Traum verwirklichen will, der kann an so genannten Gründerwettbewerben teilnehmen. Wer 18 Jahre alt ist und eine gute Geschäftsidee hat, kann teilnehmen, seine Idee vorstellen und eventuell Fördergelder erhalten. Auch wenn man schon ein Unternehmen gegründet hat, kann man noch teilnehmen. Nicht nur finanzielle Unterstützung winkt dem glücklichen Gewinner, sondern auch ein professionelles Business-Coaching durch die intellektuellen Größen der Betriebswirtschaft.

Wir möchten Ihnen in diesem und drei weiteren Artikel die wichtigsten deutschen Existenzgründerwettbewerbe vorstellen. Sofern nicht anders vermerkt, erfolgt die Anmeldung zum jeweiligen Wettbewerb online über die Website.

Businessplan Wettbewerb Medizinwirtschaft

Dieser Wettbewerb richtet sich an alle, die eine zündende Geschäftsidee im Fachgebiet Medizintechnik haben.
Mitmachen kann auch, wer ein Unternehmen bereits gegründet hat, es darf aber nicht länger als zwölf Monate bestehen. Angeboten werden Workshops und Seminare. Wer ein Unternehmen übernommen hat, hat auch die Möglichkeit teilzunehmen, wenn er das Unternehmen umstrukturieren musste oder neue Wege beschreitet.

Fachliche Anleitung findet der Teilnehmer durch den kompetenten Beistand von Mentoren und anderen Spezialisten, die Hilfestellung bei der Erstellung eines Businessplan leisten. Zweimal sechs Wochen ist der vorgegebene Zeitrahmen. Die zehn besten Teilnehmer erhalten nach Abschluss der ersten Phase je 500 Euro,

Prämierung Phase 2:
Die Wettbewerbssieger erhalten als Starthilfe zur Unternehmensgründung Gelder in der  Höhe von:
1. Platz: 30.000 Euro
2. Platz: 15.000 Euro
3. Platz: 5.000 Euro

Kontakt:
Träger ist die Startbahn MecEcon Ruhr GmbH.
Teilnehmerbetreuung, Expertennetzwerk, Coaching:
Maria Theresia Gerstung, 0201-240 535 -19
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Deutscher Gründerpreis

Dieser  innovative Preis richtet sich nach verschiedenen Kategorien:

  • Schüler, die durch ein internetbasiertes Planspiel eine herausragende Geschäftsidee simulieren konnten
  • Starter, die erfolgreich ein Unternehmen gegründet haben
  • Aufsteiger, die ihre Firmen durch besondere Leistung zu attraktiven Unternehmen machten
  • Lebenswerk, für solche, die sich durch eine erfolgreiche Firmenführung in Einklang mit sozialer Verantwortung auszeichnen

Stern, Sparkasse, ZDF und Porsche möchten so gemeinsam ein zukunftsorientiertes Gründungsklima in Deutschland schaffen. Die zehn besten Schüler erhalten Geldpreise im Wert von 6.000 Euro.  Starter und Gründer erhalten ein professionelles Coaching durch die Porsche AG. Das Kuratorium des deutschen Gründerpreises, übernimmt darüber hinaus Partnerschaften für die erfolgreichsten Unternehmen.

Kontakt:
Deutscher Gründerpreis
Projektbüro
Charlottenstraße 47
10117 Berlin
Tel (030) 20225-5134
Fax (030) 202266131
deutscher-gruenderpreis@dsgv.de
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Enable2start

Die Financial Times richtet den Gründerpreis Enable2start aus. Mit fünfmal 50.000 Euro in bar wird dieser attraktive Preis unterstützt von namhaften Unternehmen wie Alice, Hewlett Packard, Roland Berger uvm. Mitmachen kann jeder, der ein Unternehmen gründen möchte oder in den letzen zwei Jahren eines gegründet hat. Der Wettbewerb ist branchenunabhängig. Die eingereichten Businesspläne werden geprüft und die fünf besten erhalten das Preisgeld sowie ein Jahr lang die Betreuung von namhaften Journalisten.

Kontakt
:
michaela.pfisterer@enable2start.de
Mehr Informationen
 

Seit dem 1. Januar 2010 ist es nun soweit - der elektronische Entgeltnachweis ELENA ist in Kraft getreten. Damit soll der lästigen Bürokratie, die schon seit Jahr und Tag ein Streitthema in Deutschland ist, ein Schnippchen geschlagen werden. Mit ELENA sollen insgesamt 85 Millionen Euro für bürokratischen Aufwand eingespart werden.

Bisherige Situation

Bisher war es so, dass die Unternehmen mehr als 60 Millionen Bescheinigungen Monat für Monat erstellen mussten. Auf deren Grundlage wurden anschließend Sozialleistungen und Rente, sowie Arbeitslosen- oder Wohngeld berechnet. Künftig können diese Bescheinigungen auch elektronisch übermittelt werden. Wichtigste Voraussetzung dafür ist das richtige Programm zur Übermittlung der Daten.

Es muss zu den systemuntersuchten Programmen gehören, alternativ können auch entsprechende Ausfüllhilfen verwendet oder Steuerberater beauftragt werden. Durch die elektronische Übermittlung der Einkommensnachweise und der Nebeneinkommens- und Arbeitsbescheinigungen können Unternehmen deutlich Zeit und Geld einsparen.

Alle Parteien profitieren

Für Arbeitgeber wird es mit ELENA einfacher, dem papierlosen Büro einen Schritt näher zu kommen. Hohe Zeitersparnisse machen sich auch im Kostenbereich bemerkbar. Ebenfalls können die Behörden Anträge der Bürger schneller bearbeiten, da sie einfach auf die ZSS, die Zentrale Speicherstelle, zugreifen und die Daten abrufen können. Folglich erhalten die Bürger Sozialleistungen schneller ausgezahlt. Hinzu kommt, dass Arbeitgeber nicht mehr erfahren, welche Sozialleistungen ihre Mitarbeiter in Anspruch nehmen. Auch entfällt für sie die Pflicht, entsprechende Papiernachweise zu führen.

Zwei Stufen sind geplant

ELENA wird zunächst in zwei Stufen eingeführt. Die erste haben wir mit Jahresbeginn erlebt. Sie bedingt lediglich die elektronische Übermittlung der Entgeltnachweise. In der zweiten Stufe, die zum 1. Januar 2012 in Kraft treten wird, beginnt dann der automatische Abruf der Daten bei der ZSS. Zunächst werden Daten zu Nebeneinkünften, Einkommensnachweise und Daten zur Berechnung von Wohngeld, sowie über die Beschäftigung des Bürgers abgerufen werden können. ELENA basiert dabei auf höchster Sicherheit und überträgt sämtliche Daten nur gut verschlüsselt.

Quelle: Pro Firma 01+02/2010, S. 53
 

Dieser Artikel ist Teil 6 von 9 der Serie

Wer eine Abmahnung erhält, hat mehrere Möglichkeiten darauf zu reagieren. Welche das sind, wann sie jeweils in Betracht kommen und was dabei beachtet werden muss, werden wir Ihnen in diesem Teil unserer Serie „Rechtssicher im Internet“ erläutern.

Ungerechtfertigt oder gerechtfertigt – nicht immer leicht zu beantworten

Die Komplexität der abgemahnten Rechtsbereiche lässt es oftmals nicht zu, mit absoluter Sicherheit festzustellen, dass eine Abmahnung nicht gerechtfertigt ist. Dazu kommt, dass es in vielen Punkten noch keine grundsätzlich gesicherte Rechtsprechung gibt, sodass es dem Abmahner durchaus gelingen könnte, ein Gericht zu finden, das seinen Standpunkt vertritt. Deshalb sollte jede Abmahnung, auch wenn sie in den eigenen Augen ungerechtfertigt erscheint, ernst genommen werden und dementsprechend behandelt werden. Auch die Konsultation eines Anwalts wird empfohlen.

Nichts tun oder eine Unterlassungserklärung abgeben

Viele reagieren auf den Erhalt einer Abmahnung überhaupt nicht. Dies ist grundsätzlich ein Problem, da auch bei offensichtlich ungerechtfertigten Abmahnungen trotzdem noch das Risiko eines gerichtlichen Verfahrens oder einer einstweiligen Verfügung besteht. Häufig wird vom Abgemahnten einfach auch die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben. Auch das kann problematisch werden. Wer eine solche Unterlassungserklärung unterzeichnet, gibt seinen Rechtsverstoß zu; und zwar auch dann, wenn die Abmahnung unberechtigt erfolgte.

Die Kosten der Gegenseite erkennt der Unterzeichner der Unterlassungserklärung ebenfalls an und hat diese dann zu tragen. Außerdem verpflichtet sich der Unterzeichner zur Zahlung von meist sehr hohen Vertragsstrafen, die bei erneuten Verstößen fällig werden. Oft sind Unterlassungserklärungen sehr weit gefasst und provozieren geradezu neue Verstöße. Einmal unterschrieben, sind diese Erklärungen kaum mehr rückgängig zu machen.

Die modifizierte Unterlassungserklärung

Ohne anwaltliche Hilfe ist die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung  nur schwer möglich. Bei einer solchen Erklärung werden Punkte, die nicht direkt mit der abgemahnten Sache zu tun haben, herausgestrichen und so das Risiko von wiederholten Verstößen gemindert. Bei zu großen Modifizierungen muss der Abmahner diese Erklärung aber nicht annehmen.

Der Vergleich

Die gütliche Einigung über sämtliche Punkte der Abmahnung ist die für beide Seiten beste Lösung. Darin inbegriffen sind auch die Kosten für die Abmahnung selbst und eventuelle Schadensersatzforderungen. Ein Anwalt ist für einen Vergleich erforderlich, da hierfür juristische Einwände an der Abmahnung nachgewiesen werden müssen.

Die negative Feststellungsklage

Mithilfe eines spezialisierten Anwalts kann gerichtlich festgestellt werden, dass eine Abmahnung unrechtmäßig erfolgt ist. Der mitunter hohe Streitwert kann allerdings abschrecken. Dieser Weg wird meist nur beschritten, wenn eine wirklich hohe Erfolgschance besteht.

Im nächsten Teil unserer Serie beschäftigen wir uns mit Stolperfallen bei Onlineshops.
 

Dieser Artikel ist Teil 2 von 7 der Serie

Ein guter Tipp, den es auch schon vor der Zeit des Internets und der E-Mail gab, lautet: Man soll jedes Blatt nur ein einziges Mal in die Hand nehmen. Diesen Leitsatz kann man sich auch als Ziel für die Bearbeitung der E-Mails setzen.

Hat man eine Mail das erste Mal gelesen, kann man meist dann auch schon entscheiden, welche wichtig sind, und welche zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet werden können. Man sollte seine E-Mails nach folgenden Kriterien sortieren:

Abfall

Unwichtige E-Mails zu löschen ist oft der einfachste Weg, um in seinem E-Mail Fach wieder etwas Ordnung herzustellen. Nur sollte man auch wirklich sicher gehen, dass man die gelöschten E-Mails nicht mehr benötigt, bevor man sie unwiderruflich aus dem Postfach löscht. In den meisten Fällen reicht hierfür aber auch ein kleiner Blick auf die Betreffzeile oder den Absender der Mail.

Wer viel im Internet unterwegs ist, sammelt im Laufe der Zeit viele ungewollte Newsletter an. Diese Newsletter sind auch oft mit Spam-Mails verbunden. Diese Mails sollten eigentlich so gut wie immer direkt in den Papierkorb landen, da sie oft auch Viren und andere Gefährdungen für den heimischen Computer beinhalten.

Handeln

Es ist wichtig, dringende E-Mails und solche Nachrichten, deren Bearbeitung nur wenige Minuten in Anspruch nehmen, sofort zu erledigen. So spart man sich viel Zeit, denn extra für diese Aufgaben einen Erledigungstermin im Aufgabenbereich zu erstellen, kostet viel zu viel Zeit. Zudem wird sich so auch sehr schnell ein großer Berg an Aufgaben auftürmen.

Ablage

Alle E-Mails, für deren Bearbeitung man mehr als fünf Minuten in Anspruch nehmen muss und die nicht sofort bearbeitet werden müssen, legt man in die Ablage. Hierbei ist aber auch wichtig, dass diese E-Mails auch so in die Ablage gelegt werden, dass man Sie dort auch wieder findet, wenn man sie benötigt.

Bei der Verwendung der Ablage hat man folgende Möglichkeiten zur Auswahl:

  • Enthält die E-Mail nur Informationen zu einer Aufgabe oder aber auch einen Termin, sollte die Mail einfach in einen Termin umwandelt werden.
  • Erfordert die Mail eine spätere Bearbeitung oder eine Rückantwort, wird sie in der Ordnerstruktur abgelegt.
  • Ist keine Folgeaktivität erforderlich, aber man möchte die Mail zum späteren Nachlesen behalten, dann sollte diese Mail ebenfalls in der Ordnerstruktur abgelegt werden.
     

Gerade Gründer und junge Unternehmen haben oft nicht die notwendigen finanziellen Mittel, um groß angelegte Werbeaktionen tatsächlich durchführen zu können. Einige Vorreiter auf diesem Gebiet haben jedoch bereits jetzt gezeigt, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, mit wenig Geld große Werbung zu machen. Als Faustregel gilt dabei: Je geringer das Budget für Werbung, desto besser muss die Idee ausfallen.

Möglichkeiten für gekonnte, kostengünstige Werbung gibt es viele, oft mangelt es jedoch an der erfolgreichen Umsetzung. Dies ist entweder bedingt durch zu wenige Kenntnisse auf dem Markt oder aber durch Angebote von Werbeagenturen oder Branchenportalbetreibern im Internet, die einfach unseriös arbeiten.

Gemeinschaftswerbung und ihre Erfolge

Gemeinschaftswerbung ist eines der Stichworte, die vermeintlich zum Ziel führen. Experten bestätigen dies jedoch in den seltensten Fällen. Auf den ersten Blick wirkt die Werbung im Kollektiv sicher kostengünstig. Jedoch muss ein gemeinsamer Konsens gefunden werden, der dann oft sehr flach ausfällt, wie Experten bestätigen. Letzten Endes kann sich das einzelne Unternehmen kaum von den anderen Mitbewerbern abgrenzen, so dass die Erfolge auf sich warten lassen.

Interessant ist jedoch, dass Kooperationen fast ausnahmslos befürwortet werden. Das heißt, tun sich der Motorradhandel und der Lackierer, die Kosmetikerin und die Apotheke oder der Steuerberater und der PC-Profi zusammen, können sie oft ein Komplettpaket bieten. Der Nutzen für den Kunden wird sofort deutlich sichtbar. Auch zeigt sich schnell, dass mit nur einem Ansprechpartner gleich mehrere Themenfelder abgedeckt werden können. Diese Werbemaßnahmen sind deutlich Erfolg versprechender, als eine Werbung im Kollektiv von mehreren Bekleidungsgeschäften im Einkaufszentrum.

Werbeerfolge kontrollieren

Ein weiteres Manko bei vielen Unternehmen besteht darin, dass sie den Erfolg der Werbung nicht ausreichend überprüfen. Wer eine Anzeige druckt, kann beispielsweise einen Gutschein mit abdrucken. Wenn der Kunde diesen einlöst und einen kleinen Rabatt erhält, lässt sich der Erfolg besser kontrollieren.

Ebenfalls können AdWords-Kampagnen im Onlinebereich geschaltet werden. Anhand der erzielten Klicks wird es auch hier möglich, den Werbeerfolg zu messen. Oftmals wird jedoch ein Mailing, das auf einen höheren Abverkauf abzielt, im Anschluss dahingehend bewertet, dass die Imagewerte des Unternehmens betrachtet werden. So kann keine wirkungsvolle Erfolgskontrolle entstehen.

Pressearbeit als Werbemaßnahme

Werbung als solches, darunter verstehen viele KMU noch immer das Abdrucken von Flyern oder das direkte Mailing an Kunden. Pressearbeit dagegen ist für KMU noch immer oft genug ein Fremdwort. Oftmals geht man davon aus, dass PR oder Public Relations gleichzusetzen ist mit der Veröffentlichung von Firmennachrichten. Zu wenig News verhindern also die PR-Arbeit?

Weit gefehlt, wie Experten der Branche bestätigen. Mit PR-Arbeit kann die Grundlage für spätere Werbemaßnahmen im eigentlichen Sinne geschaffen werden. So verhilft sie Unternehmen zu mehr Bekanntheit, wodurch die späteren Maßnahmen mehr Beachtung finden. Man sollte deshalb bei der Pressearbeit berücksichtigen, welche Medien die eigene Zielgruppe nutzt. Im Presseverteiler sollten die verantwortlichen Journalisten stehen.

Quelle: Pro Firma 11/2009, S. 24-32
 

Das Kassenbuch in der Gastronomie muss täglich geführt werden, darauf zumindest weist der § 146 der Abgabenordnung hin. Das heißt, dass sämtliche Einnahmen und Ausgaben tagesaktuell aufgezeichnet werden müssen. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Köln bestätigt, dass es Ausnahmen gibt. Und zwar, wenn der Betriebsinhaber während des jährlichen Erholungsurlaubs keine täglichen Aufzeichnungspflichten ausführt, sondern diese nach seiner Rückkehr anhand geordneter Belege nachholt.

Im besagten Fall war der Inhaber eines Betriebs drei Prozent der Arbeitstage des Jahres im Urlaub. Die restlichen 97 Prozent der Öffnungstage des Unternehmens war er im Unternehmen anwesend und führte die Kasse entsprechend den strengen Auflagen. Auch während seiner Abwesenheit wurden die Einnahmen mittels Z-Bons am Tagesende korrekt aufgezeichnet. Lediglich die Ausgaben trug der Unternehmer im Anschluss an seinen Urlaub ein. Dies ist jedoch durchaus mit der Abgabenordnung vereinbar, wie das Gericht unter dem Aktenzeichen 6 K 3954/07 an 27.01.2009 bestätigte.

Quelle: Der Steuerzahler 11/2009, S. 222
 

Das Controlling sollte im Unternehmen eine grundlegende Rolle spielen. Denn nur mit dem konkreten Überwachen sämtlicher Vorgänge im Unternehmen können Fehlentscheidungen noch rechtzeitig abgewendet oder bereits aufgetretene Probleme bereits frühzeitig behoben werden. Planung wird oftmals gerade von Start-ups mit Controlling verwechselt.

Richtig ist, dass das Controlling die Planung als Grundlage hat. Es ist aber nicht gleichbedeutend mit ihr. Jeder Gründer sollte über einen fundierten Businessplan verfügen. Dieser gibt Auskunft über die künftige voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens. Während der Businessplan noch in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird, findet ein vollständiges Controlling in vielen Jungunternehmen nicht statt. Hier gilt eher, dass die Planung, in deren Anschluss das Controlling und evtl. verbesserungswürdige Steuerungsmöglichkeiten stehen, völlig außen vor gelassen werden. Das beeinträchtigt jedoch langfristig den Erfolg des Unternehmens.

Controlling gehört immer in die Hände des Chefs

Grundsätzlich sehen Gründer das Controlling allzu oft als weniger wichtig an. Dabei sollten gerade sie vermehrt kontrollieren, ob alle Unternehmensziele zur Zufriedenheit erreicht wurden. Ein gut geführtes Controlling gibt dem gesamten Unternehmen einen seriöseren Anstrich, der insbesondere für Kapitalgeber, wie Investoren und Banken von Bedeutung ist. Speziell die Gründer selbst, also die Chefs, sollten die Unternehmenskennzahlen immer im Blick behalten.

Schwierigkeiten beim Controlling für Gründer

Eine der Schwierigkeiten beim Controlling für Gründer besteht darin, dass viele einmalige Effekte berücksichtigt werden müssen. Ebenfalls kann nicht einfach davon ausgegangen werden, dass der Istzustand fortgesetzt wird, wie es bei bestehenden Unternehmen wünschenswert ist. Es muss vielmehr versucht werden, den Istzustand deutlich zu verbessern.

Auch die laufende Buchhaltung ist eine der Grundlagen für ein funktionierendes Controlling bei Start-ups. Hierbei gilt, dass eine möglichst aktuelle Buchhaltung vonnöten ist. In den Anfangszeiten sollte diese in den Händen eines externen Steuerberaters belassen werden. Nichtsdestotrotz müssen sich die Gründer zumindest die aktuellen Zahlen, sowie den Soll-Ist-Vergleich anschauen, um Probleme frühzeitig erkennen zu können. Die monatliche BWA ist ebenfalls eine grundlegende Möglichkeit, um die kommenden Monate entsprechend planen zu können. Fragen nach der künftigen Liquidität, wie weit Projekte vorangeschritten und wann diese endgültig berechnet werden können, sind hierbei besonders wichtige Entscheidungsgrundlagen.

Controlling an die Unternehmenssituation anpassen

Zu Beginn eines Unternehmens wird oft noch kein Geld für einen professionellen Controller vorhanden sein. In dieser Zeit sollte die Geschäftsleitung selbst das Controlling übernehmen, sich alternativ durch externe Controlling-Berater unterstützen lassen. Diese sind zwar ebenfalls mit Kosten verbunden, im Auftritt Investoren gegenüber macht sich das Controlling aber schnell bezahlt.

Spätestens dann, wenn genügend finanzielle Mittel vorhanden sind, sollte aber ein Controller direkt im Unternehmen eingesetzt werden. Er überprüft, ob geplante Rechnungen zu früh eingegangen sind oder Steuerzahlungen in die richtigen Quartale eingerechnet wurden. Auch sollten die Kennzahlen des Unternehmens evtl. notwendige Abgrenzungen beinhalten. Mit einem solchen fundierten Controlling kann auch das geplante Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts einfacher umgesetzt werden.

Quelle: Venture Capital Magazin 10/2008, S. 54 - 55
 

Dieser Artikel ist Teil 5 von 9 der Serie

Die Zahl der Menschen, die über eBay ein professionelles Gewerbe betreiben und sich auf diese Weise ihren Lebensunterhalt verdienen, wächst ständig. Doch je breiter die angebotene Produktpalette ist, desto mehr Angriffsfläche bietet sich für Abmahnanwälte, die ganz gezielt nach Verstößen gegen geltendes Recht suchen. In diesem Teil der Serie „Rechtssicher im Internet“ beschäftigen wir uns deshalb mit diesem Problem. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie zu achten haben, wenn Sie einen gewerblichen eBay-Shop betreiben.

Gewerblich oder nicht – das ist hier die Frage

Gerade bei eBay ist es oftmals nicht einfach festzustellen, ob ein Anbieter privat oder gewerblich handelt. Es besteht zwar die Möglichkeit, Verkäuferkonten als „privat“ oder „gewerblich“ zu kennzeichnen, Rechtssicherheit gibt das allerdings nicht. Zahlreiche Gerichtsurteile haben sich mit diesem Problem beschäftigt. Die Rechtsprechung ist zum Teil widersprüchlich, sodass eine klare Grenze zwischen „privat“ und „gewerblich“ nicht gezogen werden kann. Allerdings steigt die Wahrscheinlichkeit des gewerblichen Verkaufes mit der Anzahl der verkauften Artikel. Finden diese Verkäufe in relativ kurzer Zeit oder regelmäßig statt, oder handelt sich um eine große Anzahl desselben Artikels, so kann davon ausgegangen werden, dass ein gewerblicher Handel vorliegt.

Wofür drohen Abmahnungen?

Abmahnungen sind grundsätzlich auch gegenüber Privatpersonen möglich. Betroffen sind hiervon das Marken- und das Urheberrecht. Gewerblich tätige Verkäufer bei eBay können darüber hinaus noch für andere Verstöße abgemahnt werden. Abgemahnt werden besonders häufig zwei Punkte. Neben einer unvollständigen oder nicht vorhandenen Anbieterkennzeichnung gerät auch immer wieder die Widerrufsbelehrung ins Visier der Abmahnanwälte. Ist diese unvollständig oder fehlt ganz, kann es teuer werden. Auch bei der Angabe der Mehrwertsteuer, der Versandkosten, der Formulierungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie bei Produktbeschreibungen lauert die Abmahngefahr.

Wer darf abmahnen?

Abmahnen dürfen prinzipiell nur Mitbewerber. Wer eine Abmahnung erhält, sollte deshalb erst einmal prüfen, von dem diese stammt. Es kommt durchaus vor, dass Anwälte ohne Mandat abmahnen. Solche Abmahnungen sind unberechtigt, bei einigen Anwälten aber leider eine gern genutzte Einnahmequelle.

Beispiele für Abmahnungen bei eBay

Um zu verdeutlichen, dass selbst kleine Details zu Abmahnungen führen können, hier zwei Beispiele:

  • Die Angabe der Widerruffrist als „vier Wochen“ ist unzulässig, da gesetzlich geregelt ist, dass die Frist einen Monat beträgt. Vier Wochen sind kein Monat.
  • Belehrungen über Fristen müssen dem Käufer in Textform zukommen, beispielsweise per E-Mail. Ein Hinweis allein auf der Website reicht nicht, da Text auf Websites nicht als Textform anerkannt ist.


Im nächsten Teil unserer Serie erfahren Sie, wie Sie auf Abmahnungen richtig reagieren.
 

Dieser Artikel ist Teil 1 von 7 der Serie

Heutzutage verbringen immer mehr Menschen einen Großteil ihrer Freizeit vor dem heimischen PC. Nicht wenige davon verbringen auch sehr viel Zeit damit, sich um die ganzen E-Mails zu kümmern, die sich täglich im E-Mail Postfach einfinden. Abgesehen von den vielen Spam Mails, die man bekommt, muss man sich auch um die vielen anderen E-Mails kümmern, die einen täglich erreichen. Dieses Kommunikationsmedium ist zwar ein großer Vorteil, da man nicht wegen jedem Brief und jeder Angelegenheit zur Post muss und sich auch sehr viel Geld für Porto einsparen kann, aber meist verliert man hier auch schnell den Überblick.

Hilfe durch Outlook

Damit man endlich einmal diese ganze Datenflut, die täglich auf einen einstürmt bewältigen kann, ohne den ganzen Tag am Computer verbringen zu müssen, werden hier einmal ein paar Lösungen aufgezeigt, wie man in kürzester Zeit Termine, Aufgaben, Besprechungen und die gesamten E-Mails verwalten kann und alles unter einen Hut bringt.

Durch Microsoft Outlook ist eine optimale Lösung geboten. Denn durch den effektiven Umgang mit Microsoft Outlook wird Ihnen einiges an Arbeit und Mühe erspart bleiben und Sie haben zusätzlich auch noch einen guten Überblick über alle E-Mails, Aufgaben und Termine, die sonst noch so anstehen. Durch dieses Programm können grenzüberschreitende Verbindungen hergestellt werden und die Informationen geschützt werden. Wenn man die benötigten Informationen unter den ganzen Daten nicht finden kann, hat man mit Microsoft Outlook die Möglichkeit, nach Schlüsselwörtern oder auch vielen anderen flexiblen Kriterien nach den benötigten Informationen zu suchen.

Umfangreiche Funktionalität

Man kann sich eine Aufgabenliste erstellen und nach Prioritäten sortieren, damit man auch die wirklich wichtigen Dinge zuerst erledigt und nicht mehr in Stress kommt, weil man etwas vergessen hat. Auch die Zeit für diese Aufgaben kann direkt mit eingeplant werden. Kurz und knapp gesagt: Wenn man Microsoft Outlook erst einmal richtig beherrscht, erleichtert es einem die Arbeit wirklich ungemein und hilft einem, viel Zeit einzusparen. Die folgenden Artikel sollen ein Hilfe sein, um sich besser in das Programm einzufinden.

Quelle für diese Artikelserie: http://www.syncing.net

Im Zeitalter des Internets ist es keine Seltenheit mehr, dass Rechnungen per E-Mail empfangen oder versendet werden. Allerdings sind nur die Wenigsten mit den gesetzlichen Vorgaben vertraut, die für diese Art der Rechnungsstellung gelten.

Der Verkäufer hat bei dieser Form der Rechnung Folgendes zwingend zu beachten: Die Rechnung muss eine qualifizierte elektronische Signatur vorweisen. Um diese Signatur zu erstellen, benötigt der Verkäufer die spezielle Software, ein Lesegerät, die dazugehörige Chipkarte und ein Zertifikat. Mit der Eingabe seiner persönlichen PIN berechtigt er sich für die Signatur. Eine weitere, zum Teil kostengünstigere Variante ist, ein Dienstleistungsunternehmen damit zu beauftragen bzw. zu bevollmächtigen.

Pflichten des Kunden

Erhält der Kunde eine Rechnung per E- Mail, muss er folgendes beachten, um bei einer Steuerprüfung nicht den Vorsteuerabzug gestrichen zu bekommen: Die Rechnung muss, bei Bedarf, jederzeit im Original vorliegen. Der Kunde ist verpflichtet, die Signatur der Rechnung zu überprüfen und auch zu dokumentieren. Die Verarbeitung der Rechnung, sprich Eingang und Archivierung, muss chronologisch aufgeschrieben werden und nachvollziehbar sein. Die ent- und verschlüsselte Rechnung, sowie der Key für die Entschlüsselung und die dazugehörige Dokumentation muss in einer Datei gespeichert werden, die nicht ge- oder verändert werden kann. Am sinnvollsten ist es, ein Archiv anzulegen. Nur die Ablage in einem E-Mail-Postfach ist nicht zulässig.

Druckt sich der Kunde die Rechnung aus, kann man in den seltensten Fällen feststellen, ob diese per E-Mail kam oder via Post verschickt wurde. Ist ein Steuerprüfer allerdings skeptisch geworden, hat man die Möglichkeit die Originale nachzureichen. Kann man dies nicht, kann der Vorsteuerabzug jedoch tatsächlich gestrichen werden.

Dies sollte man auch bei der Verwendung eines Computer-Faxes beachten. Hier gelten die gleichen Richtlinien. Bei der Übertragung von einem herkömmlichen Faxgerät zu einem anderen gelten diese strengen Vorschriften nicht. Am unkompliziertesten ist also nach wie vor, das Versenden der Rechnung per Post.

Kritik an diesen Regelungen

Der Sinn dieser verschärften Vorschriften ist, den Umsatzsteuerbetrug sinnvoller bekämpfen zu können. Dazu stellte die EU diese Richtlinien aus. Leider wurden hierbei drei Problematiken übersehen bzw. nicht bedacht:

  • Es wurde zu wenig Aufklärungsarbeit geleistet. Den Kunden sind meistens ihre Pflichten bezüglich des Rechnungshandlings nicht bewusst.
  • Für Kleinunternehmen ist die Anschaffung des Equipments zu teuer und stellt einen unzumutbar hohen Aufwand dar.
  • Die Steuerbetrüger können sich ebenso ein Zertifikat ausstellen lassen, wie die ehrlichen Steuerbezahler.

Fazit

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, besteht auf dem Versand der Rechnungen per Post. Wer allerdings E-Mail-Rechnungen mit einem Farbdrucker ausdruckt, sodass die Kopie vom Original nicht mehr zu unterscheiden ist, minimiert das Risiko ebenso auf ein Minimum.

Weblinks zur GDPDU

Wikipedia GDPdU - http://de.wikipedia.org/wiki/GDPdU

Portal zur digitalen Betriebsprüfung - http://www.gdpdu-portal.de/

Bundesministerium der Finanzen zur GDPdU - http://www.bundesfinanzministerium.de

Quelle: http://www.collmex.de

Dieser Artikel ist Teil 4 von 9 der Serie

In diesem Teil unserer Serie „Rechtssicher im Internet“ beschäftigen wir uns mit dem Urheberrecht. Ähnlich wie beim Markenrecht, welches im vorherigen Teil behandelt wurde, geht es auch hier um den Schutz der Rechte Dritter.

Was regelt das Urheberrecht?

Das Urheberrecht schützt Werke aus den Bereichen Kunst, Wissenschaft und Literatur. Darunter fallen beispielsweise Fotos, Kunstwerke allgemein, Musikstücke und Computerprogramme. Auch technische Zeichnungen und Skizzen fallen unter das Urheberrecht. Neben der geistigen Beziehung zum Werk wird vor allem die Verwertung wirtschaftlicher Natur geschützt. Der Urheber eine Sache bestimmt allein, ob und wie er diese verwertet.

Probleme mit dem Urheberrecht lauern überall

Vor allem beim Erstellen von Internetseiten können schnell Probleme mit dem Urheberrecht auftauchen. Wer bei Internetauktionen Produktbilder einstellt, die er nicht selbst gemacht hat, sondern von fremden Websites, beispielsweise der des Herstellers, begeht unter Umständen schon eine Urheberrechtsverletzung. Auch wenn der Inhaber einer Seite ausdrücklich erlaubt, dass Inhalte von dessen Seite heruntergeladen und weiterverwendet werden dürfen, sollte Vorsicht geboten sein. Denn es nicht zwangsläufig so, dass der Betreiber der Seite auch die Rechte an den dargestellten Inhalten hat. Besondere Vorsicht ist bei Zitaten auf der eigenen Website geboten. Wer falsch zitiert, verstößt schnell gegen das Urheberrecht.

Welche Konsequenzen können bei Urheberrechtsverletzungen drohen?

Der Urheber einer Sache wird in der Regel zuerst einmal verlangen, dass die unbefugte Benutzung seines geistigen Eigentums unterbleibt. Wird dem Folge geleistet, so ist das Thema in den meisten Fällen erledigt. Allerdings ist es auch möglich, dass der Inhaber der Rechte weitere Schritte einleitet. Vor allem im Bereich kopiergeschützter Inhalte kann es zu Abmahnungen kommen, die normalerweise mit empfindlichen Geldzahlungen verbunden sind. Darüber hinaus können zivilrechtliche Schritte eingeleitet werden, die bis zur Zahlung von Schadensersatz reichen.

Unter Umständen sind Verstöße gegen das Urheberrecht auch strafrechtlich relevant, beispielsweise bei Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen. Dann kann, neben Schadensersatzzahlungen, auch ein Bußgeld drohen. Außer bei Straftatbeständen spielt es keine Rolle, ob der Verstoß gegen das Urheberrecht absichtlich oder unabsichtlich begangen wurde. Besondere Vorsicht ist in diesem Bereich also grundsätzlich angebracht.

Urheberrecht bei Fotos und Bildern

Nicht nur für Internetauktionen werden gerne unberechtigt Produktbilder des Herstellers verwendet. Auch auf privaten und gewerblichen Websites sind solche Fälle immer wieder zu finden. Einige Betreiber versuchen dem drohenden Vorwurf der Urheberrechtsverletzung zu entgehen, indem sie die Bilder bearbeiten. § 23 des Urheberrechtsgesetztes steht dem allerdings entgegen. Bearbeitungen an fremdem Bildmaterial dürfen nur mit Genehmigung des Urhebers durchgeführt werden. Die Grenzen können hier allerdings fließend sein.

In nächsten Teil unserer Serie beschäftigen wir uns mit typischen Abmahnungen, wie sie bei Ebay vorkommen.

Dieser Artikel ist Teil 3 von 9 der Serie

In diesem Teil unserer Serie „Rechtssicher im Internet“ wollen wir Ihnen die Probleme, die in Verbindung mit dem Markenrecht auftreten können, aufzeigen. Hiervon können nicht nur Selbstständige betroffen sein, sondern auch Privatpersonen.

Markenrecht – was ist das eigentlich?

Das Markenrecht ist rechtlich dem gewerblichen Rechtsschutz zuzuordnen. Es regelt den Schutz von Marken und anderen Kennzeichen, aber auch von geografischen Herkunftsangaben und geschäftlichen Bezeichnungen, die in Verbindung mit einer Firma oder einem Produkt stehen und dazu dienen, diese oder dieses von anderen Firmen und deren Produkten zu unterscheiden.

Bei einer Marke handelt es sich um so genanntes Ausschließlichkeitsrecht. Dies bedeutet, dass der Inhaber einer Marke das Recht besitzt, es Dritten zu untersagen, identische oder ähnliche Bezeichnungen für Dienstleistungen oder Waren zu geschäftlichen Zwecken zu nutzen. Bei Verletzungen des Markenrechts stehen dem rechtmäßigen Inhaber einer Marke verschiedene Wege offen, um dagegen vorzugehen. Neben einem einfachen Widerspruchsverfahren existieren noch die Möglichkeiten eines Abmahnverfahrens sowie eines zivilrechtlichen Verfahrens.

Wo können Probleme mit dem Markenrecht auftauchen?

Da das Markenrecht prinzipiell im geschäftlichen Verkehr greift, sind in erster Linie Selbstständige und Existenzgründer davon betroffen. Die Grenze zwischen geschäftlich und privat kann mitunter allerdings fließend sein. Hiervon sind vor allem Internetauktionen betroffen. Denn nicht jeder, der meint er wäre ein privater Anbieter, ist auch einer. Werden, wie in einem Urteil des Landgerichts Berlin entschieden, innerhalb von 5 Monaten fast 40 Geschäfte über eine solche Plattform getätigt, so ist dies unter Umständen als gewerblich anzusehen. Problematisch wird dies dann, wenn etwa der Name des Verkäufers, unter dem dieser Auktionen anbietet, gegen das Markenrecht verstößt. Dann drohen Abmahnungen, welche in der Regel mit teilweise empfindlichen Geldstrafen gekoppelt sind.

Beispiele für die Anwendung des Markenrechts

Da das Markenrecht, wie andere Gesetze auch, auf die meisten Menschen etwas abstrakt wirkt, erläutern wir Ihnen anhand zweier Beispiele, worauf zu achten ist.

Ein Problem sind Artikelbeschreibungen. Selbst wenn der eigentliche Verkauf der Artikel nicht gegen das Markenrecht verstößt, kann es doch deren Beschreibung. Werden beispielsweise Markennamen, die in den allgemeinen Wortschatz eingegangen sind, für die Beschreibung ähnlicher Produkte benutzt, etwa „Chucks“ für Turnschuhe, kann unter Umständen ein Verstoß gegen das Markenrecht vorliegen und dementsprechende Konsequenzen nach sich ziehen.

Die meisten Existenzgründer registrieren im Zuge der Gründung eine Internetdomain. Hier ist besondere Vorsicht angebracht, welcher Name gewählt wird. Das Markenrecht greift hier auch dann, wenn zwischen dem benutzten Markennamen und der eigentlichen Tätigkeit kein Zusammenhang besteht. Der Bundesgerichtshof entschied zu diesem Sachverhalt, dass alleine die Tatsache, dass der Inhaber der Markenrechte diese Domain nicht mehr nutzen kann, ausreicht, um eine Markenrechtsverletzung darzustellen.

Quelle: http://www.internetrecht-rostock.de

Heutzutage ist das Basteln nicht mehr nur ein einfaches Hobby, dem nur besonders kreative und phantasievolle Menschen nachgehen. Die meisten Menschen legen heutzutage Wert auf eine außergewöhnliche und individuelle Dekoration ihrer Wohnung. Eine selbst gemachte Dekoration hebt sich natürlich von den normalen Kaufartikeln im Dekobereich ab.

Basteln wird auch nicht langweilig, da es regelmäßig neue Trends gibt, mit denen sich eine Wohnung besonders schön dekorieren lässt. Geld verdienen mit dem Basteln kann man mit Bastelkursen.

Selbständig machen mit dem Hobby

Am Anfang steht eine Analyse des Marktes. Auf Interessenten stößt man vor allem in Neubaugebieten und Gegenden, wo viele junge Familien angesiedelt sind. Dies ist die potentielle Zielgruppe, da es hier zum einen überdurchschnittlich viele Hausfrauen gibt, die gerne wieder unter Leute kommen und gleichzeitig noch etwas für ihr Zuhause tun möchten. Zum anderen können Kinder ab einem bestimmten Alter ebenfalls an altersgerechten Bastelstunden teilnehmen.

Die finanzielle Seite

Diese Geschäftsidee kann durchaus rentabel sein, allerdings muss hier gut kalkuliert werden, damit der Plan aufgeht. An Grundausstattung benötigt man prinzipiell nicht viel. Mit Bastelwerkzeug wie Schneidgeräten, Klebern und dem wichtigsten Zubehör ist man bereits bestens ausgestattet. Hinzu kommt dann natürlich von Stunde zu Stunde das Bastelmaterial, also beispielsweise Tonpapier, Keilrahmen oder Perlen.

Auf der Einnahmenseite stehen Teilnahmegebühren und Materialgebühren. Je nach Länge und Thema des Bastelkurses können pro Teilnehmer zwischen 5 und 8 Euro an Teilnahmegebühren verlangt werden. Die Gesamteinnahmen richten sich dann natürlich nach der Anzahl der Teilnehmer. Bewährt haben sich sechs bis acht Teilnehmer, mehr sind nur bei sehr einfachen Bastelthemen möglich. Die Einnahmen pro Kurs belaufen sich also auf 30 bis 65 Euro. Hinzu kommen dann noch die Materialgebühren, die von Kurs zu Kurs neu kalkuliert werden müssen, je nachdem, welches und wie viel benötigt werden.

Die Werbung

Das Geschäft mit den Bastelkursen läuft prinzipiell sehr gut über Mundpropaganda, sodass Werbung im engeren Sinne nicht mehr nötig ist, wenn es erst einmal angelaufen ist. Anfänglich lohnt es sich, Flyer an prädestinierten Stellen auszulegen. Hierfür bieten sich beispielsweise Friseursalons, Supermärkte, Kindergärten und Schulen an. Auch eine kleine Anzeige in der Tageszeitung kann sich durchaus am Anfang lohnen.

Organisatorisches

Bastelkurse können entweder in eigenen Räumlichkeiten abgehalten werden, wenn man den Platz dafür hat, oder direkt beim Kunden. Wenn sich eine Gruppe Interessierter zusammenfindet, die sich kennen, kann der Kurs jederzeit bei einer der Teilnehmer stattfinden.

Übrigens lässt sich diese Geschäftsidee jederzeit noch gut erweitern um das Thema Handarbeiten. Auch wenn die Handarbeiten heute keinen großen Stellenwert einnehmen (oder gerade deshalb) haben viele Menschen Interesse daran, das Häkeln, Stricken oder Nähen zu lernen. Dies wäre ein weiterer Ansatzpunkt für die Geschäftsidee.

Viele Jungunternehmer siedeln sich im Bereich der Zukunftsmärkte an und brauchen dementsprechend viel Kapital, um das Unternehmen zum Erfolg zu führen. Teure technische Ausstattungen oder intensive Forschungsarbeiten, die notwendig sind, verschlingen viel Geld. Wichtig ist für eine erfolgreiche Gründung in diesem Fall der richtige Kapitalgeber.

In der Regel wenden sich Jungunternehmer und Existenzgründer hierfür an Beteiligungsgesellschaften, die sich auf den Bereich Wagniskapital oder „Venture Capital“ spezialisiert haben. Das sind Gesellschaften, die Kapital in junge Unternehmen stecken und hoffen, dass diese nach möglichst kurzer Zeit Gewinn erwirtschaften.

Kapitalgeber wollen überzeugt werden

Da die Kapitalgeber sich mit ihrem Geld an den Unternehmen beteiligen, kann es im schlimmsten Falle zu einem vollständigen Verlust des Kapitals kommen. Um das Risiko so gering wie möglich zu halten, wollen die Kapitalgeber natürlich überzeugt werden. Investiert wird nur in Unternehmen, die aus Sicht der Kapitalgeber erfolgreich sein können.

Besonders wichtig ist deshalb die detaillierte Ausarbeitung eines Businessplans. Dieser sollte alle wichtigen Unternehmenskennzahlen beinhalten sowie eine Prognose für die zukünftigen Entwicklungen des Unternehmens selbst. Ebenfalls ist es wichtig, dass die Idee hinter der Gründung als positiv bewertet wird, damit sie Kunden einen Mehrwert verschafft.

Kapitalgeber wünschen rasche Erfolge

Gerade in der Krise ist es jedoch nicht einfach, die geeigneten Kapitalgeber zu finden, denn die Investition in kleinere und junge Unternehmen wird nur zögerlich erfolgen. Im Bereich Venture Capital halten sich die Anleger derzeit stark zurück. Wenn investiert wird, dann nur in Unternehmen, die vergleichsweise schnelle Erfolge versprechen.

Ebenfalls erwarten die Kapitalgeber innovative Produktideen und eine professionelle Strategie in der Unternehmensführung. Insbesondere die Nutzung der modernen Medien spielt hierbei eine immer wichtigere Rolle. Um die Kapitalgeber also zu überzeugen, sollten die Jungunternehmer offen auf sie zugehen, allerdings erst dann, wenn sie ein tragfähiges Konzept vorweisen können. Wird dieses eingereicht, müssen die Gründer derzeit jedoch mit verlängerten Bearbeitungszeiten rechnen, denn sämtliche Konzepte werden aufgrund der wirtschaftlichen Lage noch genauer überprüft. Bei tragfähigen Konzepten lassen sich aber nach wie vor bereitwillige Kapitalgeber finden, die darin ihre große Chance sehen.

Quellen: http://www.foerderland.de

Die 1%-Regelung bei Dienstwagen findet sich zunehmend häufiger. Gerade Gesellschafter-Geschäftsführer sparen sich so das Schreiben eines Fahrtenbuchs. Jedoch sollte genau kalkuliert werden, ob sich beim Dienstwagen diese 1%-Regelung tatsächlich rechnet. In vielen Fällen lohnt es sich nämlich, ein Fahrtenbuch zu schreiben. Je nach persönlichem Steuersatz und Wert des Fahrzeugs lassen sich auf diese Weise einige Hundert Euro im Jahr einsparen.

Zudem sollten insbesondere Existenzgründer bedenken, dass die Entscheidung für oder gegen die 1%-Regelung beim Dienstwagen vor dem 01.01. eines Jahres erfolgen muss. Eine unterjährige Optierung zur Einzelabrechnung und damit gegen die 1%-Regelung ist nicht möglich. Umgekehrt kann jedoch der Wechsel erfolgen.

Berechnung der 1%-Regelung bei Dienstwagen

Um die Regelung zu verstehen, muss natürlich klar sein, wie sich diese berechnet. Grundlage für jede Berechnung ist der Listenpreis des betreffenden Fahrzeugs inklusive aller Sonderausstattungen, Extras und der Umsatzsteuer. Von diesem Preis wird dann ein Prozent errechnet, welches vom Nutzer des Dienstwagens versteuert werden muss.

Wer dagegen die Einzelabrechnung beim Dienstwagen wählt, ist verpflichtet, ein Fahrtenbuch zu führen. Dieses muss lückenlos geführt werden und ganz klar definierte Inhalte aufweisen. Darunter fallen das Datum, sowie der Kilometerstand zu Beginn und Ende der jeweiligen Fahrt. Außerdem muss der Zweck einer Reise angegeben werden, also welcher Geschäftspartner besucht wurde und aus welchem Grund. Des Weiteren sind Ankunfts- und Abfahrtszeit zu erfassen, um evtl. Anrechte auf Verpflegungsmehraufwand zu belegen.

Ebenfalls müssen die Privatfahrten aufgezeichnet werden. Hier erfolgt jedoch lediglich die Angabe der Kilometerstände. Eine Angabe zum Reiseziel ist nicht erforderlich, die Fahrt muss jedoch als privat markiert sein. Gleichermaßen müssen im Fahrtenbuch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit erfasst werden. Wer ein elektronisches Fahrtenbuch nutzt, sollte auf eines mit der europäischen Zulassung E zurückgreifen. Nachträgliche Änderungen dürfen hierbei nicht möglich sein oder zumindest entsprechend gekennzeichnet werden.

Für Existenzgründer ist die Einzelabrechnung sinnvoller

In fast allen Fällen ist die Einzelabrechnung sinnvoller als die 1%-Regelung beim Dienstwagen. Dies gilt insbesondere für Existenzgründer. Denn der zu versteuernde Anteil der privaten Fahrten liegt bei hochpreisigen Fahrzeugen sehr häufig unter der 1%-Regelung. Zudem bietet das Fahrtenbuch für den Dienstwagen einen guten Überblick über die tatsächlich angefallenen Kosten für selbigen. So können alle entstandenen Kosten nachvollzogen werden, ebenso wie die anfallenden Wege zu Kundenterminen überprüft werden. Im Rahmen des betrieblichen Zeitmanagements kann dies einige Vorteile mit sich bringen, um künftig Fahrten einsparen oder bündeln zu können.

Quelle: http://www.focus.de

Gerade Existenzgründer sind oft auf Mitarbeiter angewiesen, die einen Teil der anfallenden Aufgaben schon zu Beginn eines Unternehmens übernehmen. Doch nicht immer können die Mitarbeiter auch gehalten werden. Muss eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden, muss sich der Arbeitgeber an die Kündigungsfristen halten.

Diese sind in § 662 Abs. 2 BGB festgehalten. Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind immer anwendbar, wenn der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung ausspricht. Es können jedoch in gesonderten Tarifverträgen auch kürzere Kündigungsfristen für eine ordentliche Kündigung vorgesehen werden. Oftmals werden verkürzte Kündigungsfristen auch im Einzelarbeitsvertrag vereinbart, doch sofern diese die gesetzlichen Kündigungsfristen unterschreiten, sind sie nicht rechtens.

Ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber muss für eine ordentliche Kündigung die gültigen Kündigungsfristen zwingend einhalten. Diese richten sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des betreffenden Arbeitnehmers. Bei einer Betriebszugehörigkeit von weniger als zwei Jahren sind vier Wochen Kündigungsfrist vorgesehen, ab zwei Jahren beträgt die Frist, mit der gekündigt werden kann, einen Monat.

Diese Fristen staffeln sich nach der Betriebszugehörigkeit: Nach fünf Jahren sind zwei Monate, nach acht Jahren drei Monate, nach zehn Jahren vier Monate, nach zwölf Jahren fünf Monate, nach 15 Jahren sechs Monate und nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit sieben Monate Kündigungsfrist einzuhalten.

Allerdings werden dabei die Betriebszugehörigkeiten nicht angerechnet, die vor dem 25. Lebensjahr liegen. Das heißt, ist ein 40-jähriger Mitarbeiter seit 20 Jahren im Betrieb tätig, werden für ihn nur 15 Jahre angerechnet. Arbeitgeber können sich somit einen Monat der Kündigungsfrist einsparen.

Wann die Kündigungsfrist zu laufen beginnt

Die Kündigungsfrist beginnt frühestens mit der Zustellung der Kündigung zu laufen. Das bedeutet, dass spätestens zum Monatsende eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden muss, um die Kündigungsfristen entsprechend einhalten zu können.

Die Kündigungsfristen für die ordentliche Kündigung gelten für alle Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Arbeiter gleichermaßen. Ebenfalls gelten sie für Geschäftsführer, die nicht als Gesellschafter an dem Unternehmen beteiligt sind. Ausnahmen gelten nur bei Geschäftsführern, die mit mindestens 50 Prozent am Gesellschaftskapital beteiligt sind, sowie für die Mitglieder des Vorstands einer Kapitalgesellschaft.

Wollen Arbeitnehmer dagegen kündigen, dann muss lediglich die im Arbeitsvertrag festgelegte Kündigungsfrist eingehalten werden. Diese wird in der Regel vier Wochen bis einen Monat betragen.

Quellen:
http://www.ra-kotz.de

Obwohl das Internet heute der bedeutendste Marktplatz ist, kann sich nach wie vor noch nicht jeder damit identifizieren. Aufgrund negativer Publicity oder eigener schlechter Erfahrungen, scheuen sich viele Kunden immer noch vor Online Bestellungen. Dabei ist der Onlinehandel heute einer der wichtigsten Wirtschaftszweige.

Wer sich mit dem Gedanken trägt, im Bereich Onlinehandel eine eigene Existenz zu gründen, sollte einige Dinge beachten. Denn entscheidend ist zum Einen natürlich das richtige Sortiment, zum Anderen aber genauso die Schaffung eines Vertrauensverhältnisses zwischen Kunden und Händlern. Dieses kann gezielt mit Bewertungsportalen erschaffen werden. Unterschieden wird dabei in mehrere Varianten der Bewertungsmöglichkeiten.

Onlinehandel und die Bewertungsmöglichkeiten

Zum einen findet sich die eindimensionale Kurzbewertung. Hier wird lediglich der Zufriedenheitsgrad auf einer Skala von 1 bis x angegeben. Die mehrdimensionale Bewertung liefert schon umfangreichere Angaben, da einzelne Kategorien, wie Service, Liefertreue, Qualität und Preise, um nur einige Beispiele zu nennen, bewertet werden können.

Andererseits findet sich auch die Möglichkeit, eine freie Bewertung mit Freitext abzugeben. Dabei kann der Kunde genau darüber informieren, wie er welche Leistungen bewerten würde. Diese Form der Bewertung im Onlinehandel ist für die Kunden um einiges aufwändiger, aber auch aussagekräftiger. Für den Händler bietet sie die Möglichkeit, die eigenen Schwachstellen zu erkennen und evtl. bestehende Fehler zu beheben.

Produkt- und Shopbewertungsportale im Onlinehandel

Die bekanntesten Bewertungsportale ermöglichen die Bewertung einzelner Produkte und Shops. Wenn Existenzgründer diese nutzen, sich dort anmelden und den Kunden die Möglichkeit zur Abgabe einer Bewertung bieten, schaffen sie bereits ein gewisses Vertrauen. Sie scheuen sich nicht vor offener Kritik und sind bereit, diese anzunehmen.

Des Weiteren können sich Kunden über die Bewertungsportale Informationen beschaffen. Ein Shop, der überwiegend positive Bewertungen erhalten hat, kann auf diese Art und Weise noch mehr Kunden erhalten. Werden also Bewertungsportale genutzt, kann im Onlinehandel ein Vertrauensverhältnis zu den Kunden aufgebaut werden. In dem Falle werden weitere Kunden folgen und das Geschäft mit dem Onlinehandel hat gute Chancen, sich auf dem Markt zu etablieren und zu florieren.

Allerdings sollten sich Existenzgründer auch darüber im Klaren sein, dass es zu Beschwerden und negativen Bewertungen kommen kann. Diese sollten genauer analysiert und entsprechend der bemängelten Punkte sollte gehandelt werden.

Quelle: http://www.repugraph.net

Die Potentialanalyse unterstützt Unternehmen bei der Auswahl der Kandidaten. Sie gleicht einem Bewerberinterview, in dem Führungsqualitäten, Teamverhalten und Motivation des Kandidaten erforscht werden. Die Potentialanalyse geht jedoch tiefer als ein Interview; sie wird systematischer ausgeführt und ist somit zuverlässiger.

Die objektiven Ergebnisse sind sehr aussagekräftig und dienen bei Entscheidungen als Hilfe, nicht aber als endgültiger Entscheidungsmaßstab. Anforderungsprofile können mit der Potentialanalyse ebenfalls erstellt werden, und somit können die Möglichkeiten im Vergleich von Eignung und Anforderung voll genutzt werden.

Die Potentialanalyse umfasst 14 Faktoren der beruflichen sozialen Kompetenz

Für den beruflichen Erfolg sind diese Faktoren besonders wichtig, oft sogar wichtiger als das spezielle Fachwissen, das oft erst im Lauf der Tätigkeit erarbeitet wird.

Die 14 Faktoren der Potentialanalyse setzen sich folgendermaßen zusammen: Eigenverantwortlichkeit, emotionales Verhalten, Führungsqualität, Belastbarkeit, Selbstvertrauen, Motivation, Einfühlungsvermögen, Auftreten, Flexibilität, Systematik, Leistungsstreben, initiatives Verhalten, Teamverhalten und Kontaktfähigkeit.

Die Potentialanalyse entdeckt die „weichen Faktoren“

Führungsstärke, Teamfähigkeit und Motivation, diese Fähigkeiten werden oft bei internen oder externen Stellenausschreibungen gefordert. Hier liegt der Haupteinsatzbereich der Potentialanalyse im Unternehmen. Kaum ein Unternehmen hat die Möglichkeit zur Beurteilung der 'weichen Faktoren'. Diese Lücke schließt die Potentialanalyse und hilft bei der individuellen Analyse der Personalentwicklungsmaßnahmen. Dadurch können die Mittel für Personalentwicklung effizienter eingesetzt werden und Fehlinvestitionen lassen sich vermeiden.

Ohne Potentialanalyse können Schäden entstehen

Oftmals entstehen durch Fehlbesetzungen große Schäden. Etwa 13 Prozent aller Arbeitsverträge werden bereits im zweiten oder dritten Jahr aufgelöst. Die notwendigen Nachbesetzungen hemmen Arbeitsprozesse, belasten durch finanzielle Ausgaben und sorgen für Unruhe im Unternehmen. Eventuell trägt der Arbeitgeber ein schädigendes Image davon. Aus einer Untersuchung von 128 Unternehmen unterschiedlicher Branchen in Deutschland und Österreich sind die Verlustzahlen einer Fehl- oder Nachbesetzung bekannt.

Bei Fachkräften sind es 50 Prozent des Jahresgehaltes plus Lohnnebenkosten; bei Führungskräften liegt der Verlust bei 75 bis 100 Prozent des Jahresgehaltes plus Lohnnebenkosten. Mit einer Potentialanalyse kann diesem Verlust vorgebeugt werden. Sie ist das optimale Instrument, um die richtigen Mitarbeiter am passenden Arbeitsplatz im Unternehmen zu platzieren.

Quelle: online-artikel.de

Gerade Gründer fragen sich oft, wie sie eine Restschuldbefreiung erreichen können, um nicht mit Schulden aus einer vielleicht nicht geglückten Gründung herauszugehen. Dabei können sie in aller Regel das Verbraucherinsolvenzverfahren anwenden, sofern es sich bei den Schulden um private Schulden handelt. Gerade bei Einzelunternehmen oder bei privater Haftung für Unternehmensschulden macht das Verbraucherinsolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung durchaus Sinn.

Hierbei sind die üblichen Schritte des Verfahrens zu durchlaufen. An erster Stelle müssen sämtliche Schulden fein säuberlich aufgeschlüsselt werden. Nicht erfasst werden dabei Schulden aufgrund strafbarer Handlungen, denn diese können durch eine Restschuldbefreiung nicht getilgt werden.

Der außergerichtliche Einigungsversuch vor der Restschuldbefreiung

Nachdem klar ist, bei welchen Gläubigern Schulden in welcher Höhe bestehen, muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch angestrebt werden. Dafür wird ein Tilgungsplan aufgestellt, aus dem hervorgeht, welche monatlichen Ratenzahlungen möglich sind und wie diese auf die Gläubiger aufgeteilt werden können.

Stimmen die Gläubiger dem Vorschlag zu, so sind die Zahlungen zu leisten und alles geht seinen geregelten Gang. Allerdings ist diese Variante äußerst selten, sodass es im folgenden Schritt zum gerichtlichen Einigungsversuch kommt. Hierbei versucht das Gericht, eine Einigung zu erzielen, und kann mitunter auch die Stimmen einzelner Gläubiger ersetzen. Schlägt auch dieser Einigungsversuch fehl, tritt das Verbraucherinsolvenzverfahren in Kraft.

Die Wohlverhaltensperiode und die Restschuldbefreiung

Im Verbraucherinsolvenzverfahren ist der Schuldner verpflichtet, jede zumutbare Arbeit aufzunehmen und so ein Einkommen zu erzielen. Von diesem muss er bis auf den Selbstbehalt sämtliche Einnahmen abgeben; der eingesetzte Treuhänder zahlt diese dann an die Gläubiger aus.

Diese Phase wird auch Wohlverhaltensperiode genannt und dauert in der Regel sechs Jahre an. Danach erst kann die Restschuldbefreiung erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass keine Versagungsgründe vorliegen, wie es etwa bei einem Bankrott nach § 283 Strafgesetzbuch der Fall wäre. Außerdem erfolgt die Restschuldbefreiung nur dann, wenn während der Wohlverhaltensperiode alle Zahlungen geleistet und sich stets um eine berufliche Tätigkeit bemüht wurde.

Außerdem muss jeder Wechsel des Wohnortes oder des Arbeitsplatzes an den eingesetzten Treuhänder gemeldet werden. Ebenfalls müssen anderweitig eingenommene Gelder, etwa Erbschaften, zum Teil an den Treuhänder abgegeben werden, um die Gläubiger zu befriedigen. Das Verfahren ist also nur mit großer Disziplin durchzuhalten, führt aber dann zur erhofften Restschuldbefreiung.

Quelle: http://www.existenzgruender.de

Die größten Vorteile der Zeitarbeit konnten deutsche Unternehmen in der letzten Krisenzeit genießen. Das Personalleasing wird in den Unternehmen in Zukunft eine große Rolle spielen, selbst wenn der Aufschwung langsam in Sicht kommt.

So können bei Auftragszunahme schnell und ohne Risiko für das Unternehmen hoch qualifizierte Mitarbeiter eingestellt werden. Im Abschwung trägt dagegen diese Flexibilität dazu bei, die Klippen der Krise zu umschiffen. Eine Mischung aus fest angestellten Mitarbeitern und Zeitarbeitsmitarbeitern sorgt für die optimale Abwicklung des Tagesgeschäfts.

Personalleasing ist inzwischen für deutsche Unternehmen ein Grundbaustein für die Gesamtplanung. Dies wird sich besonders für hochqualifizierte Arbeitnehmer auszahlen, im Gegensatz zu der vorhergehenden Wirtschaftskrise, bei der es vorrangig um Arbeitnehmer mit gering qualifizierten Ausbildungen ging. Das Personalleasing hat sich in der deutschen Wirtschaft etabliert und wird gänzlich von der Regierung und den Bürgern akzeptiert.

Personalleasing als Wettbewerbsfaktor

Unternehmen, die sich mit Personalleasing intensiv beschäftigt haben, konnten im letzten Jahr trotz Auftragsrückgang ihr Überleben sichern, indem sie ihr Kapital in dringend nötige Investitionen steckten. Die unkomplizierte Trennung von den Mitarbeitern war zum Überleben sehr wichtig, und diese Flexibilität der Personalstruktur wird auch in Zukunft einer der wichtigsten Wettbewerbsfaktoren in der deutschen Wirtschaft sein.

Flexibilität ist auch für Arbeitnehmer wichtig

Personalleasing bietet den Unternehmen und Arbeitnehmern nicht nur Flexibilität, sondern kann auch genutzt werden, um den persönlichen Erfahrungsbereich zu vergrößern, sich über Netzwerke auszutauschen und weiterführende Kontakte zu knüpfen. Gerade in der Wirtschaftskrise ist es wichtig, über den Tellerrand zu schauen. Es bietet sich für Unternehmen wie Mitarbeiter an, sich kennenzulernen, und eventuell findet sich eine weitergehende und dauerhafte Zusammenarbeit.

Boom für Personalleasing nach der Wirtschaftskrise in Sicht?

Branchenexperten rechnen für die Jahre 2011/2012 mit über einer Million Mitarbeiter im Personalleasing. Auch wenn durch Einbrüche während der Wirtschaftskrise Entlassungen an der Tagesordnung waren, hat sich laut Bundesverband Zeitarbeit (BZA) die Lage inzwischen entspannt. Die Personaldienstleister registrieren seit einiger Zeit ein hohes Auftragsvolumen und suchen in etlichen Bereichen Arbeitskräfte.

Quelle: http://www.arbeitsrecht-management.de

Die Zwangsvollstreckung ist heute die wichtigste Methode, um säumige Zahler zur Begleichung ihrer Schulden zu bewegen. Zwar ergeht zunächst ein Vollstreckungsbescheid, doch dieser alleine bringt den Schuldner in vielen Fällen nicht zur Zahlung. Gerade Existenzgründer sind aber dringend auf die ausstehenden Forderungen angewiesen und sollten sich dann des Mittels der Zwangsvollstreckung bedienen.

Hierfür wird der Gerichtsvollzieher mit der Einziehung der Forderungen beauftragt. Der Auftrag wird an die Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle des zuständigen Amtsgerichts erteilt. Beizufügen sind die Belege, die Auskunft über die tatsächlich ausstehenden Beträge geben.

Keine Ankündigung der Zwangsvollstreckung

Der Gerichtsvollzieher selbst arbeitet nicht im Gericht, sondern direkt vor Ort. Er sucht die Schuldner auf und muss sich hierfür nicht anmelden. Nachdem der Gerichtsvollzieher vergeblich versucht hat, den Schuldner anzutreffen, wird er einen Termin vorschlagen, zu dem er wiederkommen wird. Der Schuldner sollte dann anwesend sein oder dem Gerichtsvollzieher den Grund für seine Abwesenheit mitteilen.

Bleibt er dem Termin unentschuldigt fern, kann der Gerichtsvollzieher im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine Durchsuchung der Wohnung anordnen. Grundsätzlich darf er dabei auch die Wohnung gewaltsam öffnen lassen. Die hierbei entstehenden Kosten muss der Schuldner tragen.

Was bei der Zwangsvollstreckung gepfändet werden darf

Der Gerichtsvollzieher sieht sich in der Wohnung des Schuldners um und kann davon ausgehen, dass alle Gegenstände, die er hier findet, dem Schuldner gehören. Demzufolge dürfen sie auch gepfändet werden. Allerdings müssen Gegenstände, die zu einer bescheidenen Lebensführung notwendig sind, beim Schuldner belassen werden. Dazu zählen ein älterer Fernseher, Schränke, Tische, Bett und Haushaltsgeräte wie Waschmaschine und Kühlschrank.

Bei neuen Geräten darf der Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung diese durch einfachere, ältere Geräte ersetzen. Gepfändet werden darf nicht, wenn der Erlös aus einer Versteigerung die Kosten der Zwangsvollstreckung nicht decken würde. Ebenfalls dürfen keine Gegenstände gepfändet werden, die zur Ausübung des Berufs notwendig sind, etwa ein einfaches Auto.

Kann der Gerichtsvollzieher keine Pfändung durchführen, dann bleibt der Weg der eidesstattlichen Versicherung. Einst als Offenbarungseid bekannt, muss der Schuldner Auskunft über seine Konten, sein Vermögen, seinen Arbeitgeber usw. geben. Der Gläubiger kann dann eine Lohn- oder Kontenpfändung veranlassen. Die eidesstattliche Versicherung kann im Rahmen der Zwangsvollstreckung auch mithilfe der Erzwingungshaft erreicht werden.

Quellen:
http://www.f-sb.de
http://www.mf.niedersachsen.de

Eine GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kann als sogenannte juristische Person nicht so einfach von der Bildfläche verschwinden, wenn es zu einem Zerwürfnis der Gesellschafter gekommen ist. Vielmehr muss auch im Interesse der einzelnen Gläubiger die Tätigkeit der GmbH ordnungsgemäß beendet werden. Die Liquidation einer GmbH beginnt mit der Auflösung der Gesellschaft; darauf folgt die eigentliche Abwicklung der GmbH, und das Verfahren schließt mit der Löschung aus dem Handelsregister.

Die Auflösung einer GmbH

Zu welchem Zeitpunkt eine GmbH aufgelöst wird und in die Liquidation tritt, ist vom Gesetzgeber geregelt. Meist kommt es nach einem Beschluss der Gesellschafter zu einer Auflösung. In einer Gesellschafterversammlung reicht eine Dreiviertelmehrheit der Stimmen, um eine GmbH aufzulösen und zu liquidieren. Die Gesellschafter bestimmen dabei einen sogenannten Liquidator, der in der Regel der bisherige Geschäftsführer der GmbH war. Jede anstehende Liquidation einer GmbH muss notariell beglaubigt und dem Handelsregister gemeldet werden. Außerdem muss der Liquidator die Gläubigen über die bevorstehende Liquidation der GmbH informieren, sodass diese noch die Möglichkeit bekommen, eventuelle Forderungen geltend zu machen.

Die Abwicklung

Nach der offiziellen Auflösung führt die GmbH den Zusatz „GmbH i.L.", was heißt, allen Kunden wird so mitgeteilt, dass sich die GmbH in der Liquidation befindet. Der Liquidator führt die Geschäfte weiter. Er muss dafür sorgen, dass noch offene Forderungen beglichen werden und das verbliebene Vermögen der Gesellschaft zu Geld gemacht wird. Er muss also Maschinen oder andere Dinge verkaufen, die der Gesellschaft gehören. Auch wenn es noch schwebende Geschäfte gibt, muss der Liquidator diese zu Ende bringen. Wenn die eigentliche Liquidation beginnt, muss der Liquidator eine Eröffnungsbilanz vorlegen und einen Bericht über die wirtschaftliche Lage der GmbH erstellen. Mit dem Ende einer jeden Liquidation erfolgt auch noch ein ausführlicher Schlussbericht. Das ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, gehört aber trotzdem zu den Pflichten eines ordentlichen Liquidators.

Das Erlöschen einer GmbH

Nach der Liquidation und dem Ablauf des sogenannten Sperrjahres verteilt der Liquidator das noch eventuell noch vorhandene Vermögen anteilig unter den Gesellschaftern auf. Im Anschluss wird die Löschung der GmbH dem Handelsregister mitgeteilt, die GmbH wird aus dem Handelsregister gelöscht und ist damit auch keine Rechtsperson mehr. Die Geschäftsbücher einer ehemaligen GmbH werden im Anschluss noch zehn Jahre aufbewahrt.

Quelle: http://www.frankfurt-main.ihk.de

Die Kommanditgesellschaft ist als Form der offenen Handelsgesellschaft eine Personengesellschaft und besteht aus mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen. Die Beteiligten schließen sich zusammen, um unter einem gemeinsamen Unternehmen wirtschaftlich zu handeln.

Grundsätzlich ist die Kommanditgesellschaft für den Betrieb eines kaufmännischen Gewerbes geeignet, mit Ausnahme wissenschaftlicher, künstlerischer und freiberuflicher Tätigkeiten. Bei der Kommanditgesellschaft kann es sich um eine Sachfirma, Personenfirma oder Mischfirma handeln, die kaufmännisch tätig ist. Die Größe des Unternehmens ist dabei unerheblich.

Geschäftsführung und Haftung

Da kein Mindestkapital für die Gründung einer Kommanditgesellschaft nötig ist, sondern die jeweilige Einlage der Teilnehmer im Gesellschaftsvertrag festgesetzt ist, ergibt sich eine breite Kapitalbasis. Kennzeichen der Kommanditgesellschaft ist, dass der Komplementär mit seinem gesamten Privatvermögen haftet, der Kommanditist nur in Höhe seiner Einlage.

Im Besonderen ist die Kommanditgesellschaft daher für Personen und Firmen sinnvoll, die in Kooperation mit anderen kaufmännisch wirken, jedoch bestimmte oder alle Teilnehmer von Geschäftsführung und persönlicher Haftung ausschließen möchten. Somit bleibt die Eigenverantwortlichkeit erhalten und die Firma minimiert das Risiko der Teilnehmer im Falle eines finanziellen Verlustes.

Der Familienbetrieb als Kommanditgesellschaft

Besonders zweckmäßig ist die Kommanditgesellschaft als Rechtsform für Familienunternehmen, da nur eine Person, im Normalfall der Inhaber der Firma, mit seinem gesamten Privatvermögen einsteht, die Kommanditisten nur begrenzt. Daraus folgend besitzen die Kommanditisten jedoch auch wenig Kontrollmöglichkeit und keine Rechte zum Eingriff in die Geschäftsführung, und die Eigenverantwortlichkeit des Inhabers bleibt erhalten.

Vor allem Familienunternehmen, die Kapital an der Börse aufnehmen möchten, wählen daher die Kommanditgesellschaft, um das finanzielle Risiko zu minimieren und die Geschäftsführung zu steuern. Den Bedürfnissen größerer Firmen mit vielen Beteiligten entspricht die Kommandit-Aktiengesellschaft als Rechtsform. Als Außenwirkung einer Kommanditgesellschaft ergibt sich zusätzlich, dass potenzielle Geschäftspartner die Firma als solvent erkennen, da der Komplementär im Gegensatz zu allen Teilhabern an einer GmbH mit seinem gesamten Vermögen haften muss.

Quelle: http://www.foerderland.de
 

Gründe, ein gewachsenes Unternehmen zu verkaufen, gibt es zahlreiche. Der Verkauf kann aus wirtschaftlichen Gründen oder aus einer persönlichen Situation heraus erfolgen, beispielsweise aufgrund von Krankheit. Das eigene Geschäft in fremde Hände zu geben, kann jedoch ein schwieriger Prozess sein, den Firmeninhaber gut vorbereiten sollten.

Viele Unternehmen in Deutschland scheitern an einer nicht gelungenen Übergabe, da die Inhaber mit der Suche nach dem geeigneten Nachfolger zu spät beginnen und während des Prozesses unvorhergesehene Hindernisse auftreten. Daher ist für den Eigentümer des Geschäftes wichtig, den passenden Nachfolger rechtzeitig zu finden und die Geschäftsübernahme gut vorzubereiten.

Eine umfassende und rechtzeitige Vorbereitung der Geschäftsübernahme ist entscheidend

Die Suche nach dem passenden Kandidaten erfordert Zeit und Energie, und die Firma übernahmetauglich zu machen, kann länger dauern als zunächst angenommen. Neben wirtschaftlichen Aspekten wie der Feststellung und Festsetzung des realen Wertes der Firma müssen steuerliche und rechtliche Fragen im Vorfeld der Geschäftsübernahme geklärt werden. Der Eigentümer muss entscheiden, wo er seinen Nachfolger suchen möchte.

Will er die Firma einem Mitarbeiter oder Familienmitglied übergeben oder soll ein Fremder das Geschäft übernehmen? Weiterhin sollte der Inhaber die Zahlungs- und Übernahmemodalitäten klären – so möchte er möglicherweise mit dem neuen Besitzer die Firma eine Zeit lang zusammen führen, um Erfahrungen, Wissen und interne Strukturen bestmöglich zu vermitteln. Ebenso sollte die Übernahme der Mitarbeiter besprochen werden und die Information der Kunden rechtzeitig erfolgen, um ein Abwandern des Kundenstammes zu verhindern.

Neben den Rahmenbedingungen sind persönliche Faktoren ausschlaggebend

Neben den organisatorischen Rahmenbedingungen für die Übernahme kommen jedoch auch persönliche Faktoren hinzu, die in manchen Betrieben einen ebenso hohen Stellenwert haben wie die wirtschaftlichen. Handelt es sich um die Übergabe eines Familienunternehmens, kann die emotionale Bindung an das Geschäft, das oftmals seit mehreren Generationen im Familienbesitz ist, sehr hoch sein.

Der potenzielle Nachfolger übernimmt dann nicht nur das Wirtschaftsunternehmen, sondern ein über Jahrzehnte entwickeltes und gewachsenes Geschäft, das bisher Teil der Identität der Familie und möglicherweise das Lebenswerk der Gründer war. Dieser persönliche Faktor ist nicht zu unterschätzen, wodurch ein geeigneter Nachfolger einen sehr hohen Stellenwert hat, um die Kultur des Unternehmens weiterleben zu lassen.

Hier den richtigen Kandidaten zu finden, kann weitaus schwieriger sein – die persönliche Überzeugung ist mit ausschlaggebend. Die Weitergabe des familiären Erfolgsrezeptes und des Know-hows durch intensive Einarbeitung des neuen Besitzers benötigt ebenfalls Zeit. In jedem Fall ist eine rechtzeitige Vorbereitung mitentscheidend, ob die Geschäftsübernahme gelingt.

Quelle: http://www.nexxt.org
 

Private Equity ist eine Kapitalunterstützung auf Zeit. Ein Unternehmen benötigt zunächst einmal Kapital von Investoren, um später den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens unter den Kapitalgebern aufzuteilen. Private-Equity-Kapitalgeber spielen in der Wirtschaft eine große Rolle; allerdings sollte das Risiko einer Private-Equity-Beteiligung genau untersucht werden. Ist ein Unternehmen über mehrere Jahre etabliert, kann es Eigenkapital nachweisen und steht auf wirtschaftlich gesunden Füßen, so kann die Private Equity eine hohe Rendite bringen. Eine gewisse Risikobereitschaft kann in vielen Fällen zum Erfolg führen.

Kann man mit Private Equity Gewinne erzielen?

Schaut man sich die Genussrechtsbeteiligung an, so stellt man fest, dass dies eine Mischung aus Private Equity und Unternehmensanleihen ist. Diese Variante ist nicht so risikoreich. Man erhält neben einer Bonusdividende, die in Abhängigkeit vom Erfolg des Unternehmens in der Regel fünf Prozent beträgt, eine feste jährliche Basisdividende, die meist um die neun Prozent liegt. Je nach Risikobereitschaft ist es in jedem Fall lohnenswert, weitere Informationen einzuholen.

Wie wird Private Equity definiert?

„Private Equity“ heißt übersetzt „außerbörsliches Eigenkapital“. Es handelt sich um Beteiligungskapital, welches nicht an Börsen handelbar ist. Man unterscheidet private Equity und Venture Capital. Beide Begriffe beschreiben, dass Kapital für Unternehmungen zur Verfügung gestellt wird. Das Private-Equity-Kapital fließt ausschließlich in bereits bestehende und erfahrene Unternehmen, wobei das Venture Capital Unternehmen zur Verfügung gestellt wird, die sich in der Gründungsphase befinden. Diese Form ist vergleichsweise mit einem etwas höheren Risiko behaftet, wobei dies auch je nach Gründung sehr variieren kann.

Wozu wird Private Equity eingesetzt?

In der Wirtschaft werden durch die Bereitstellung von Kapital für mittelständische Unternehmen nicht nur Arbeitsplätze gesichert, sondern es können auch Arbeitsplätze dauerhaft geschaffen werden. Kapitalbeteiligungsgesellschaften haben sich auf diese Form der Beteiligung spezialisiert. Der Private-Equity-Fonds ermöglicht den Ausbau und den Erhalt des deutschen Mittelstandes.

Die Equity-Kapitalgeber überprüfen mit großer Sorgfalt die Zielunternehmen. Es müssen mehrere aufeinanderfolgende positive Bilanzen vorgelegt werden. Außerdem muss das Unternehmen Eigenkapital nachweisen. Es hat sich gezeigt, dass Unternehmen, die von Private-Equity-Gesellschaften Kapital erhalten haben, den Unternehmenswert merklich steigern konnten; auch ist die Anzahl der Arbeitsplätze gestiegen.

Quelle: http://www.foerderland.de

Ist eine Firma oder ein Unternehmen überschuldet und damit auch zahlungsunfähig, dann kann ein Konkursverfahren vor dem zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Einleitung des Konkursverfahrens

Um ein Konkursverfahren einzuleiten, muss ein Antrag gestellt werden. Alle Antragsformulare, die man zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens benötigt, bekommt man beim zuständigen Amtsgericht. Wer ein Konkursverfahren beantragt, sollte zusammen mit dem Antrag und den kompletten Anlagen auch eine Kopie der Unterlagen für alle Gläubiger abgeben. Bei der Einreichung der Papiere sollte man auch nicht vergessen, eine Befreiung von der Restschuld und die Stundung der Verfahrenskosten zu beantragen.

Das Konkursverfahren kann sowohl eine eigene Initiative des Unternehmers als auch ein Fremdantrag sein, den einer der Gläubiger bei Gericht einreicht. Sobald ein solcher Antrag beim zuständigen Amtsgericht eingeht und die Gründe für den Konkurs glaubhaft gemacht worden sind, ordnet der zuständige Richter in der Regel ein vorläufiges Konkursverfahren an und bestimmt einen Konkursverwalter. Dieser Konkursverwalter muss die wirtschaftliche und auch die rechtliche Situation eines Unternehmens prüfen und dafür sorgen, dass der betroffene Betrieb zunächst weiterläuft, soweit das möglich ist und auch den Interessen der Gläubiger entspricht.

Voraussetzungen für die Eröffnung

Ein Konkursverfahren wird immer nur dann eröffnet, wenn das noch vorhandene Vermögen des Schuldners ausreicht, um die Kosten des Konkursverfahrens zu decken. Deshalb muss der Schuldner beim Amtsgericht ein Vermögensverzeichnis vorlegen.

Was passiert bei einem Konkursverfahren?

Der vorläufige Konkursverwalter, der in den meisten Fällen auch als Sachverständiger vom Gericht eingesetzt wird, muss innerhalb eines Konkursverfahrens alle relevanten Unterlagen des Unternehmens prüfen. Nach Beendigung aller Prüfungen muss er im Konkursverfahren ein Gutachten einreichen, in dem er sich neben der rechtlichen und wirtschaftlichen Situation des Unternehmens auch zur Frage einer eventuellen Fortführung eines Unternehmens beziehungsweise zu einer Sanierung äußern muss. Damit ein Konkursverfahren eröffnet und durchgeführt werden kann, muss ausreichend Geld vorhanden sein, damit die Kosten des Verfahrens auch gedeckt werden können. Wenn das nicht der Fall ist, muss das Insolvenzverfahren auf Grund mangelnder Masse eingestellt werden.

Beendigung des Konkursverfahrens

Wenn der Konkursverwalter das jeweilige Unternehmen entweder saniert, übertragen oder auch liquidiert hat und alle Forderungen der einzelnen Gläubiger geprüft wurden, wird er das dem Gericht mitteilen und die Beendigung des Konkursverfahrens anregen. Wenn der Konkursverwalter die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis bei Gericht eingereicht hat, wird das Verfahren nach dem Schlusstermin aufgehoben und das Konkursverfahren ist damit beendet.

Quelle: http://www.unternehmer-in-not.at

Jedes Unternehmen und auch jedes Geschäft wird aus einer Idee heraus geboren. Manchmal stößt man auf eine Marktlücke und die Idee ist plötzlich da. Andere wiederum setzen auf Trends. Da sich aber Mode, Trends und auch die gesellschaftlichen Verhältnisse immer wieder ändern, ist es immer ratsam, bei einer Existenzgründung eine Marktanalyse zu machen.

Worauf muss man im Vorfeld einer Marktanalyse besonders achten?

Wenn die Geschäftsidee im Kopf bereits Formen angenommen hat, muss man überlegen, welche Erfolgsaussichten diese Idee in der Praxis hat, und sich dann ein paar wichtige Fragen stellen. Oberste Priorität hat dabei die Frage: Welche potenziellen Kunden sollen mit dem neuen Produkt angesprochen werden und wie hoch ist die Kaufkraft dieser zukünftigen Kunden? Eine weitere wichtige Frage ist: Soll man auf Qualität oder lieber auf Quantität setzen?

Wenn man ein so genanntes Nischenprodukt auf den Markt bringen will, dann wird es unter Umständen schwer werden, sich auf dem Markt zu etablieren, und wenn doch, dann geht das nur mit Qualität. Wenn es sich aber um ein Produkt handelt, was schon in ähnlicher Form auf dem Markt zu finden ist, dann kann man auf Quantität setzen.

Wo kann man eine Marktanalyse durchführen lassen?

Es gibt viele unterschiedliche Wege, eine Marktanalyse durchzuführen. Zum einen kann man bei den statistischen Bundesämtern nachfragen oder auch ein Marktforschungsunternehmen kontaktieren. Zum anderen gibt es den schnellen und bequemen Weg der Recherche im Internet, oder man macht selbst Umfragen. Wichtig ist es vor allem, die Konkurrenz zu erforschen, denn das kann für die eigene Marktanalyse von Vorteil sein.

Von der Konkurrenz lernen

Die Konkurrenz, die ihr Produkt schon auf dem Markt etabliert hat, ist immer ein gutes Beispiel dafür, wie eine Marktanalyse durchgeführt wird. Wenn man die Konkurrenz beobachtet, dann sollte man sich immer die Frage stellen: Warum sollten die Kunden ausgerechnet bei mir kaufen und nicht bei der Konkurrenz? Was ist an meinem Produkt anders und besser, dass die Kunden sich für mein Geschäft entscheiden und nicht für ein anderes Geschäft, was ein ähnliches oder sogar das gleiche Produkt verkauft? Wenn man sich mit diesen Fragen eingehend beschäftigt, dann kann man durch diese Art der Marktanalyse schon einen weiteren Schritt in Richtung Erfolg machen.

Quelle:
http://www.marktforschung.de
http://www.gruenderleitfaden.de

Jeden Sonntag gibt es das gleiche Gerangel. Mama und Papa möchten nach dem Frühstück gemütlich die Zeitung studieren und sich über das Geschehen der Welt informieren. Aber leider geht das nicht, denn der kleinste Spross ist nur damit beschäftigt, die Zeitung zu fädeln, das Papier zu knüllen und in den Mund zu nehmen. Leider ist die Druckerschwärze der Tageszeitung giftig und wer weiß schon, welche Spätschäden beim „Verzehr“ von Tageszeitungen entstehen können. Deshalb bleibt eine gemütliche Zeitungsschau für viele vorerst nur ein Traum.

Die Idee

Die Geschäftsidee besteht nun darin, eine Zeitung herzustellen, die für die Kinder immer noch interessant, aber gesundheitlich unbedenklich ist. Dazu müsste diese auf Papier gedruckt werden, das nicht chemisch bearbeitet wurde. Die Druckerschwärze dürfte ebenfalls keine Giftstoffe enthalten. Diese Voraussetzungen könnten technisch bereits erfüllt werden, da sowohl ungiftiges Papier als auch schadstofffreie Druckerschwärze verfügbar sind.

Alternativ könnte das bedruckte Papier auch mit etwas ummantelt werden, das den empfindlichen Kindermund vor den Gefahrstoffen bewahrt. Dabei wäre allerdings darauf zu achten, dass dieses Material schön knistert und Geräusche macht. Sonst wird es schnell uninteressant.

Die Finanzierung

Die Zeitung speziell für Kinder könnte als Beilage für die Tageszeitung produziert werden. Kosten entstehen zum einen für die Gestaltung der Kinderzeitung und zum anderen für den Druck. Für die Gestaltung benötigt man vor allem einen Grafiker, der die bunten Zeichnungen und Illustrationen erstellt. Wer kreativ ist und mit der entsprechenden Grafiksoftware umgehen kann, kann diese natürlich auch selbst kreieren.

Finanzieren könnte sich diese Zeitung vor allem über Werbung. Diese könnte sehr zielgruppengerecht zugeschnitten werden. So sollten die Eltern, wenn sie gemeinsam mit ihrem Kind die Kinderzeitung ansehen, passende Werbung sehen, beispielsweise von Windelherstellern, dem neuesten Spielzeug oder Babynahrung. Höchstwahrscheinlich könnte die Zeitung zwar nicht unbedingt als Tageszeitung hergestellt werden, da dies wahrscheinlich nicht rentabel wäre. Als wöchentliche Beilage jedoch, beispielsweise zur Wochenendausgabe, wäre diese Geschäftsidee durchaus umsetzbar.

Die kritische Stimme

Auch wenn diese Idee sicherlich etwas für sich hat, sollte man vor dem Start eines solchen Geschäftes die Zielgruppe sehr genau analysieren. Auch wenn sich sicherlich viele Eltern für eine solche Zeitung aussprechen würden, bleibt immer noch die Frage offen, wie viele tatsächlich auch dafür bezahlen würden (und wenn ja, wie viel). Eine genaue Analyse des Marktes ist daher unumgänglich.

Viele von Ihnen haben vielleicht schon die richtige Idee für eine Selbstständigkeit, sind sich aber noch unsicher, wie die Gründung erfolgen soll. Dabei kommt den meisten das Gewerbe in den Sinn. Allerdings ist nicht immer die Anmeldung eines Gewerbes erforderlich, da viele Tätigkeiten auch zu den freien Berufen zählen. Insbesondere künstlerische Tätigkeiten, der Beruf des Arztes und Anwalts zählen hierzu. Deshalb sollte zunächst, auch aus steuerrechtlicher Sicht, überlegt werden, ob man wirklich als Gewerbe auftreten muss.

Als Gewerbe wird dabei im Gesetz eine selbstständige, auf Dauer ausgeführte und mit Gewinnerzielungsabsicht verbundene Tätigkeit bezeichnet, die auf eigenen Namen und eigene Rechnung erfolgt. Wenn klar ist, dass es sich bei der eigenen Gründung um ein Gewerbe handelt, muss dieses entsprechend angemeldet werden.

Wo man das Gewerbe anmeldet

Das Gewerbe wird regelmäßig bei der Stadt angemeldet, in der der Sitz des Unternehmens liegen soll. Dabei liegen die Formulare oftmals schon im Internet vor, so dass sie zu Hause ausgefüllt werden können. Wichtige Angaben sind die Adresse des Unternehmens, die persönlichen Daten zum Gründer, sowie Angaben zu eventuellen Beschäftigten und dem Zweck des Unternehmens. Ebenfalls sollte angegeben werden, ob es sich um ein Haupt- oder ein Nebengewerbe handelt.

Nachdem die Stadt die Anmeldung geprüft hat, wird der Gewerbeschein erteilt. Dieser wird in Kopie automatisch an die zuständige IHK und das Finanzamt weitergeleitet. Bei Mitarbeitern, die angegeben wurden, ergeht auch eine Information an die Bundesagentur für Arbeit.

Die weiteren Fragebögen

Das Finanzamt wird nach der Anmeldung des Gewerbes einen steuerlichen Erfassungsbogen zusenden. In diesem müssen die ungefähren Umsätze und Gewinne, sowie Ausgaben angeführt werden. Wer seinen Gewinn sehr hoch ansetzt, muss mit der Festsetzung einer Einkommenssteuervorauszahlung rechnen.

Ebenfalls wird gefragt, ob die Soll- oder Ist-Versteuerung gewählt wird. Die Soll-Versteuerung ist gerade für Existenzgründer wenig geeignet, da die Umsatzsteuervorauszahlungen bereits mit Rechnungsstellung fällig werden. Bei der Ist-Versteuerung müssen diese Zahlungen erst mit Geldeingang durch den Kunden erfolgen. Zudem besteht die Möglichkeit, sich als Kleinunternehmer anzumelden, wenn gar keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden soll. Möglich wird die Kleinunternehmerregelung bis zu einem jährlichen Umsatz von 17.500 Euro, danach ist man auf jeden Fall umsatzsteuerpflichtig.

Die IHK wird einen Gewerbetreibenden als Pflichtmitglied aufnehmen. Allerdings fällt bei kleinen Unternehmen bis zu einem Jahresgewinn von 5.200 Euro kein Beitrag an. Zusätzlich erhält man eine Betriebsnummer von der Bundesagentur für Arbeit, wenn man ein Gewerbe angemeldet hat und Mitarbeiter beschäftigt. Diese ist entscheidend für die Zuordnung der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Quelle: http://www.arbeitsratgeber.com

Die betriebsbedingte Kündigung erscheint vielen Arbeitgebern als der einfachste Weg, um Mitarbeiter rechtlich gesichert entlassen zu können. Doch gerade Existenzgründer sollten sich nicht auf diese allgemein anerkannte Regelung berufen, denn oft genug ist eine betriebsbedingte Kündigung auch gar nicht möglich. Die wichtigsten Regelungen dazu sollen hier kurz aufgezeigt werden.

Die betriebsbedingte Kündigung wird nur dann möglich, wenn dringende betriebliche Gründe dafür sprechen. Diese können innerbetrieblich oder außerbetrieblich begründet sein. Zu Ersteren gehören die Verringerung der Produktion aus Gründen der Gewinnmaximierung oder der Kostensenkung sowie die üblichen Rationalisierungsmaßnahmen oder die Auslagerung von einzelnen Abteilungen. Außerbetriebliche Gründe sind fast immer im Wegbruch von Aufträgen zu sehen.

Die betriebsbedingte Kündigung muss nachvollziehbar sein

Eine betriebsbedingte Kündigung kann nicht einfach ausgesprochen werden. Vielmehr muss der betreffende Arbeitsplatz tatsächlich wegfallen. Dies ist beispielsweise dann nicht gegeben, wenn vom Arbeitgeber nur behauptet wird, der Arbeitsplatz werde nicht mehr benötigt. Ebenfalls können kurzfristige Auftragsrückgänge nicht zur betriebsbedingten Kündigung führen.

Außerdem muss eine genaue Überprüfung der Mitarbeiter stattfinden, bevor eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen werden kann. So muss geprüft werden, ob der Mitarbeiter nicht anderweitig eingesetzt werden kann oder eine Versetzung innerhalb des Unternehmens möglich ist.

Betriebsbedingte Kündigung erfordert Sozialauswahl

Ebenso ist darauf zu achten, dass die betriebsbedingte Kündigung nach sozialen Gesichtspunkten erfolgt. Das bedeutet, dass nicht nur die Arbeitnehmer der betreffenden Abteilung genauer zu überprüfen sind, sondern genauso alle anderen Arbeitnehmer. Ist ein Austausch oder Ersatz des Arbeitnehmers möglich, kann die betriebsbedingte Kündigung auch einen Arbeitnehmer aus einer anderen Abteilung treffen.

Die soziale Auswahl sieht laut Gesetz die Berücksichtigung wichtiger Punkte vor. Dazu zählen die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, evtl. bestehende Unterhaltspflichten und eine vorliegende Schwerbehinderung. Diese vier Punkte müssen ausreichend beachtet werden, um die betriebsbedingte Kündigung auch sozial rechtfertigen zu können. Zusätzliche Punkte und Kriterien können vonseiten des Arbeitgebers ebenfalls berücksichtigt werden, wobei die gesetzlichen Kriterien nicht vernachlässigt werden dürfen. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, spezielle Leistungsträger im Unternehmen von der Sozialauswahl auszuschließen; allerdings muss hierfür eine entsprechende Begründung seitens des Arbeitgebers vorliegen.

Quellen:
http://www.berufszentrum.de

http://www.anderfuhr-buschmann.de

Das Kfz-Leasing ist gerade für Unternehmer und Existenzgründer interessant. Es wird zwar derzeit sehr stark auch für Privatpersonen beworben, die vor allen Dingen mit den niedrigen monatlichen Raten angelockt werden sollen, doch lohnt es sich hier nur selten. Denn steuerliche Vorteile, wie es selbst bei Kleinunternehmern der Fall ist, gibt es für Privatpersonen gar nicht.
Aufgrund mangelnden Wissens über das Kfz-Leasing sind jedoch immer noch viele Fragen offen, die hier geklärt werden sollen. Als Faustregel gilt jedoch: Unternehmer, die ein Fahrzeug benötigen, sollten über ein Kfz-Leasing ernsthaft nachdenken.

Kfz-Leasing und die Steuer

Zunächst wird beim Kfz-Leasing das passende Fahrzeug ausgesucht. Es wird hierbei meist ein Neufahrzeug gewählt; bei gebrauchten Fahrzeugen ist ein Leasing mit zusätzlichen Problemen behaftet. Für das Fahrzeug wird eine Anzahlung in vereinbarter Höhe geleistet, die als Betriebsausgabe absetzbar ist. Ebenfalls werden die monatlichen Leasingraten steuerlich abzugsfähig als Betriebsausgaben angesetzt.

Allerdings sollten Kleinunternehmer darauf achten, dass die betriebliche Nutzung des geleasten Fahrzeuges mindestens 50 Prozent beträgt. Andernfalls kann das Fahrzeug dem privaten Vermögen zugerechnet werden; die steuerlichen Vorteile werden dann wieder aufgehoben. Zudem muss bei nicht ausschließlicher betrieblicher Nutzung ein Fahrtenbuch geführt oder die 1%-Regelung angewendet werden. Dabei erhöht sich der Gewinn des Unternehmens um einen Prozentpunkt vom Bruttolistenpreis, den der Kleinunternehmer versteuern muss. Allerdings ist in der Regel die Führung eines Fahrtenbuchs günstiger, wenngleich diese mit mehr Aufwand verbunden ist.

Kfz-Leasing und die dazugehörigen Vereinbarungen

Ein weiterer Punkt beim Kfz Leasing: Das Auto geht nicht ins Eigentum des Kleinunternehmers über. Die Leasingraten sind daher eher als eine Nutzungsgebühr anzusehen. Aus diesem Grund werden im Leasingvertrag verschiedene Vereinbarungen getroffen. So darf zum Ende der Laufzeit beispielsweise ein vereinbarter Kilometerstand nicht überschritten sein oder das Fahrzeug muss einen bestimmten Restwert aufweisen. Wird der vereinbarte Wert nicht eingehalten, muss der Leasingnehmer hierfür nachzahlen.
Die bessere Variante ist in der Regel die Vereinbarung einer gewissen Kilometerleistung während der Laufzeit, da diese beeinflusst werden kann. Die Wertentwicklung beim Kfz-Leasing zu vereinbaren ist schwierig, da diese nicht beeinflusst werden kann. Zudem kommen auf den Kleinunternehmer in der Regel Kosten für eine Vollkasko-Versicherung zu, mit der sich der Leasinggeber absichern will.

Quelle: http://www.motor-talk.de

Die Privatinsolvenz, die in einer vereinfachten Form seit 2008 genutzt werden kann, erscheint oft als die einzige Möglichkeit, sich von seinen Schulden zu befreien. Allerdings muss auch hier genau unterschieden werden. Denn die Privatinsolvenz ist nur für Privatpersonen gedacht. Existenzgründer, die mit ihrem Unternehmen verschuldet sind, müssen die übliche Insolvenz durchleben, eine Privatinsolvenz kommt für sie nicht in Frage.

Den Ablauf des Verfahrens sollten Schuldner ebenfalls kennen, denn er lässt sich in drei Stufen unterscheiden. Außerdem gibt es Schulden, die auch mit der Privatinsolvenz nicht abgeschüttelt werden können. Das sollte jedem klar sein. Ebenfalls gilt, dass die Privatinsolvenz nur dann greift, wenn Schuldner eine eiserne Disziplin an den Tag legen.

Ablauf der Privatinsolvenz

An erster Stelle steht der außergerichtliche Einigungsversuch. Dieser sollte in jedem Fall von einem anerkannten Schuldnerberater begleitet werden, da er den Versuch später bescheinigen muss. Hierbei wird mit allen Gläubigern verhandelt, wobei ein Zahlungsplan vorgelegt wird. Stimmen die Gläubiger nicht zu, was in den meisten Fällen der Fall ist, da kein pfändbares Einkommen oder Vermögen vorhanden ist, beginnt die zweite Stufe.

Hierbei wird das Gericht angerufen, welches versuchen soll, eine gütliche Einigung zu erzielen, der jedoch mindestens die Hälfte der Gläubiger zustimmen muss. Da bei vielen Schuldnern gar nichts zu holen ist, wird es hier kaum zu einer Einigung kommen, weshalb dieses Verfahren auch ausgesetzt werden kann. Es muss dann ein Treuhänder eingesetzt werden, der das Vermögen des Schuldners prüft und alle pfändbaren Einkommen und Vermögen verwertet und an die Gläubiger auszahlt.

Im dritten Schritt folgt die so genannte Wohlverhaltensperiode. Während dieser Zeit muss der Schuldner jeden Betrag, der über dem Selbstbehalt von 985 Euro liegt, an die Gläubiger zahlen. Hat er keinen Job, ist er verpflichtet, jegliche zumutbare Tätigkeit auszuüben. Bei einem Umzug hat sich der Schuldner entsprechend beim Treuhänder zu melden.

Die Restschuldbefreiung

Die Wohlverhaltensperiode in der Privatinsolvenz beträgt sechs Jahre. Erst dann folgt die Restschuldbefreiung, mit der alle noch offenen Schulden verfallen. Ausnahmen gelten für Schadenersatzforderungen und Geldstrafen aufgrund krimineller Handlungen. Auch Unterhaltszahlungen können nicht erlassen werden. Die Privatinsolvenz ist somit eine gute Lösung, um schuldenfrei zu werden, erfordert jedoch auch ein sehr großes Durchhaltevermögen und eiserne Disziplin.

Quelle: http://www.focus.de

Der Mindestlohn ist eines der Streitthemen schlechthin. Nicht nur die Parteien können hiervon ein Lied singen, sondern auch die Unternehmen und Gewerkschaften. Doch wie wichtig ist der Mindestlohn tatsächlich? Welche Vorteile ergeben sich daraus, welche Nachteile? Es gibt sicher, wie bei jeder anderen Fragestellung auch, zwei Seiten der Medaille. Grundsätzlich kann hier nur schwer eine Einigung erzielt werden, da ein massiver Interessenskonflikt besteht.

Der Mindestlohn bedeutet für Unternehmen höhere Kosten. Das würde bedeuten, dass viele Mitarbeiter entlassen werden müssten oder dass Unternehmen sich nicht mehr halten können. Für die Politik ist der Mindestlohn dagegen eher ein Instrument, um die Wählerschaft auf die eigene Seite zu holen. Allerdings gibt es auch hier Unterschiede.

Mindestlohn aus Unternehmersicht

Gerade Existenzgründer dürften sich vor dem Mindestlohn scheuen, bedeutet er doch eine massive Belastung insbesondere in der Anfangszeit. Sind wenige oder keine Aufträge vorhanden, müssen diese erst aufwändig akquiriert werden, dann wird es äußerst schwierig, einen Mindestlohn an Arbeitnehmer zu zahlen. Die Alternative wäre, auf Arbeitnehmer zu verzichten. Doch auch dies ist oftmals aufgrund der trotz allem anfallenden Arbeit nicht möglich. In erster Linie stehen also die Kosten für den Mindestlohn als Negativ-Faktor auf dem Plan von Unternehmern und Gründern. Mit einem Mindestlohn wird kein Wettbewerb mehr möglich, so scheint es. Zudem lassen sich die dadurch bedingten höheren Preise mitunter nicht am Markt durchsetzen.

Die andere Seite besteht darin, dass ein Mindestlohn auch positive Aspekte mit sich bringen kann. Wird flächendeckend ein Mindestlohn eingeführt, steht den Menschen mehr Geld zur Verfügung. Sie könnten dann auch die entstehenden höheren Preise zahlen und somit die Wirtschaft ankurbeln. Der Mindestlohn wäre somit ein Auftrieb für die Wirtschaft, würde jedoch, um im Wettbewerb bestehen zu können, die Gewinne schmälern.

Mindestlohn aus Politikersicht

Für die Politik ist der Mindestlohn ein sehr gutes Instrument, um dem Volk wieder näher zu kommen. Dabei werden allerdings Mindestlöhne vorgeschlagen, die ebenfalls sehr gering sind. Im eigentlichen Sinne gibt es den Mindestlohn ohnehin bereits, denn mit der Einführung von Hartz IV wurde eine Untergrenze des Einkommens bestätigt. Wer für weniger Geld arbeiten geht, kann sein Einkommen aufstocken, womit ein Mindestlohn gewährleistet ist.

Jedoch ist es andererseits auch nicht die Pflicht des Staates, die Arbeitnehmer finanziell zu unterstützen, die von den Arbeitgebern einen zu geringen Lohn erhalten. Denn diese Unterstützung geht immer zu Lasten aller Steuerzahler. Die Unternehmen sind jedoch, insbesondere in strukturschwachen Regionen, auf der stärkeren Seite und können somit Niedriglöhne nach Belieben festsetzen.

Quelle: http://debatte.welt.de

Wurde eine Kündigung Arbeitsvertrag ausgesprochen, stehen viele Mitarbeiter vor der Frage, ob sie diese einfach so hinnehmen sollen oder dagegen klagen sollen. Diese Entscheidung sollte sorgfältig überlegt werden, muss jedoch auch recht zügig erfolgen. Denn eine Kündigungsschutzklage kann nur binnen drei Wochen nach der Kündigung des Arbeitsvertrages gestellt werden.

Ziel der Kündigungsschutzklage ist es in der Regel, die Unwirksamkeit der Kündigung durch ein Gericht bestätigen zu lassen. Dadurch kann eine erzwungene Weiterführung des Arbeitsverhältnisses erreicht werden. Jedoch ist diese Regelung nur eines der verfolgten Ziele. Vielen Arbeitnehmern und -gebern erscheint eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aufgrund der Belastung durch die ausgesprochene Kündigung nicht sinnvoll. Dann kann das Ziel der Kündigungsschutzklage auch ein Vergleich sein, in dem der Arbeitgeber eine Abfindung an den Arbeitnehmer zahlt.

Kündigung Arbeitsvertrag - Kündigungsschutzklage ohne Anwalt möglich

Für Arbeitnehmer stellt sich ebenso die Frage, wie sie die Kündigungsschutzklage nach der Kündigung des Arbeitsvertrags am besten durchführen. Vielen fehlt schlicht und ergreifend das Geld für einen Anwalt. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht können sich Arbeitnehmer jedoch auch selbst vertreten.

Nur wenn in dieser Instanz keine Einigung zustande kommt bzw. Berufung eingelegt wird, muss der Prozess in der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht erfolgen. Hier muss auf jeden Fall eine anwaltliche Vertretung erfolgen. Die Kosten dafür sind aber über eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt, sofern diese besteht. Alternativ kann der gewerkschaftliche Anwalt zu Rate gezogen werden. Ebenso ist es möglich, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Wann lohnt sich die Kündigungsschutzklage?

Die Kündigungsschutzklage lohnt sich immer dann, wenn die Kündigung Arbeitsvertrag unwirksam war oder berechtigte Zweifel an deren Wirksamkeit bestehen. Unwirksam ist eine Kündigung Arbeitsvertrag regelmäßig, wenn sie nicht schriftlich ausgestellt wird oder wenn eine Schwangere oder ein Betriebsratsmitglied ordentlich gekündigt wird. Ebenfalls ist die Kündigung des Arbeitsvertrages unwirksam, wenn ein Schwerbehinderter gekündigt wird, ohne die Zustimmung des Integrationsamts einzuholen oder wenn der Betriebsrat vor der Kündigung des Arbeitsvertrages nicht angehört wurde.

Berechtigte Zweifel an der Kündigung können dann aufkommen, wenn eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird, die mit einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers begründet wird, der jedoch keine oder nur eine schwammige Abmahnung vorweg gegangen ist. Auch eine ordentliche, betriebsbedingte Kündigung kann unwirksam sein, sofern sie sich nicht nach dem Sozialplan richtet. Ebenfalls kann die krankheitsbedingte Kündigung berechtigte Zweifel zulassen, wenn keine Fehlzeiten von mehr als sechs Wochen pro Jahr festgestellt werden konnten.

Quelle: http://www.hensche.de

Die Sicherungsübereignung ist zwar gesetzlich nicht geregelt, mittlerweile aber zu einer der am häufigsten eingesetzten Kreditsicherheiten geworden. Insbesondere im unternehmerischen Bereich wird die Sicherungsübereignung besonders gerne genutzt. Existenzgründer, gestandene Unternehmer und Jungunternehmer können die Sicherungsübereignung gleichermaßen mit ihrer Bank vereinbaren. Sinnvoll ist diese vor allem bei der Gründung, wenn die Bank den Gründer und dessen Geschäfte noch nicht kennt.

Die Sicherungsübereignung ist nur in Bezug auf bewegliche Sachen möglich und bietet für Gläubiger und Schuldner viele Vor-, aber auch einige Nachteile. Deshalb sollte die Sicherungsübereignung als Form der Kreditsicherheit zunächst gut durchdacht werden.

Vor- und Nachteile der Sicherungsübereignung

Die Sicherungsübereignung bietet für den Gläubiger einen wichtigen Vorteil: Er muss das Gut, welches übereignet wurde, nicht aufbewahren, wodurch keine Kosten entstehen. Dennoch behält er das Pfandrecht an der jeweiligen Sache. Im Falle einer Insolvenz des Gründers kann die Bank als einzige auf die Sache zugreifen, die in der Sicherungsübereignung vereinbart wurde, da sie Besitzer ist. Für den Schuldner ergibt sich der Vorteil, dass er die übereignete Sache weiterhin nutzen kann. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn zum Beispiel Maschinen mit der Sicherungsübereignung abgetreten werden. Denn diese sind notwendig, um weitere Waren zu produzieren.

Der Nachteil der Sicherungsübereignung für den Gläubiger besteht darin, dass ein Wertverlust entstehen kann. Zudem ist es möglich, dass die übereignete Sache untergeht oder beschädigt wird. In seltenen Fällen kann es auch zu einer doppelten Sicherungsübereignung kommen. Für den Schuldner liegen die Nachteile der Sicherungsübereignung darin, dass die übereignete Sache besonders abgesichert werden muss. Bestes Beispiel ist das Auto, bei welchem die Bank den Kfz-Brief bis zur Abzahlung behält. Oft verlangt sie während dieser Zeit den Abschluss einer Vollkasko-Versicherung, die mit höheren Kosten verbunden ist.

Sicherungsübereignung abschließen

Die Sicherungsübereignung wird in aller Regel in Verbindung mit einem Kredit abgeschlossen. Dabei muss für die Sicherungsübereignung ein gesonderter Vertrag geschlossen werden. Der Gläubiger kann nur dann auf das Gut zugreifen und sich aus diesem befriedigen, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt. Eine Sicherungsübereignung ohne Kredit ist dagegen nicht rechtens.

Bei einer Raumsicherungsübereignung werden alle beweglichen Gegenstände, die sich im Raum befinden sicherungsübereignet. Werden sie aus dem Raum abtransportiert, können sie nicht mehr verwertet werden. Dafür gelten neu hinein gestellte Gegenstände auch ohne gesonderte Vereinbarung als sicherungsübereignet.

Quellen:
http://www.bankrecht-ratgeber.de
http://www.wirtschaftslexikon24.net
http://www.online-kredit-hilfe.de

Dieser Artikel ist Teil 3 von 3 der Serie

Ein freier Mitarbeiter kann sich nicht nur in den allgemeinen Jobbörsen nach Aufträgen umsehen, die im vorigen Beitrag beschrieben wurde. Es gibt für nahezu jeden Berufszweig spezielle Auftragsbörsen, die sich rein mit Aufträgen aus diesem Bereich beschäftigen. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einige davon vorstellen.

IT-Berufe

Medienberufe

Bauwirtschaft

Freie Mitarbeiter allgemein


Ihr wisst noch eine oder mehrere weitere Quellen qualitativ guter Ausschreibungen? Postet sie doch unten als Kommentar. Wir würden uns freuen, wenn diese Liste noch erweitert werden würde!

Eine Rechnung ist der typische und immer wiederkehrende Beleg in jeder Buchhaltung. Damit diese als Betriebsausgabe abgesetzt werden kann, muss lediglich die betriebliche Veranlassung begründet werden können. Doch wer nun noch die Umsatzsteuer aus der Rechnung ziehen will, sollte bestimmte Mindestbestandteile überprüfen.

Unterschieden wird dabei in Kleinbetragsrechnungen, die unter 150 Euro Gesamtbetrag ausweisen, und herkömmliche Rechnungen, die über diesem Betrag liegen. Je nach Art der Rechnung werden unterschiedliche Bestandteile vom Gesetzgeber verlangt.

Die Kleinbetragsrechnung und ihre Bestandteile

In einer Kleinbetragsrechnung sind die Formvorschriften nicht ganz so starr festgelegt. Es müssen jedoch einige Punkte auf jeden Fall erfüllt werden, um diese Rechnungen auch umsatzsteuerlich berücksichtigen zu können. Zum einen müssen die vollständige Anschrift, sowie der Name des Rechnungsstellers enthalten sein. Das Ausstellungsdatum der Rechnung ist ebenfalls zwingend erforderlich. Hinzu kommt die Auflistung der gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen mit genauer Bezeichnung und Menge.

Der Bruttobetrag der Rechnung muss ebenfalls angegeben sein. Ein entsprechender Hinweis darauf, welcher Steuersatz angewendet wurde, muss ebenfalls erfolgen. Bei Blumen sind es beispielsweise sieben Prozent, bei Büroausstattung 19 Prozent. Sofern der Rechnungssteller die Umsatzsteuer nicht ausweisen muss, was insbesondere bei Existenzgründern und Kleingewerbetreibenden häufiger der Fall ist, muss ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung auf der Rechnung erscheinen.

Bestandteile einer Rechnung über 150 Euro

Eine Rechnung, die mehr als die 150 Euro Rechnungsbetrag aufweist, muss zusätzliche Bestandteile beinhalten. Hierzu zählen wieder Name und Anschrift des Ausstellers in vollständiger Form. Des Weiteren muss die Steuernummer auf der Rechnung vermerkt sein, alternativ ist auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer möglich, sofern vorhanden. Eine fortlaufende und einmalig vergebene Rechnungsnummer ist ebenfalls Pflicht auf einer solchen Rechnung.

Des Weiteren werden Angaben zu Menge und Art der gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen benötigt. Zudem ist ein Liefertermin zwingend erforderlich. Abgesehen davon sind die Netto-Beträge, die einzelnen Steuersätze, die Bruttobeträge und eventuell vorhandene Minderungen wie Rabatte auf der Rechnung zu vermerken. Neben dem Steuersatz muss auch der Steuerbetrag auf der Rechnung erscheinen. Sollte keine Steuer ausgewiesen werden, muss ein entsprechender Vermerk auf der Rechnung zu finden sein. Sofern Lieferungen oder Leistungen erfolgen, die mit einer Immobilie bzw. einem Grundstück in Zusammenhang stehen, muss ein Vermerk auf der Rechnung zu finden sein, die bei Nichtunternehmern auf die Aufbewahrungspflicht hinweist.

Quelle: http://www.betriebsausgabe.de

Der Beruf des Handelsvertreters gilt gemeinhin nach wie vor als der Beruf eines Klinkenputzers. Typische Beispiele hierfür sind die Drückerkolonnen, die Zeitschriftenabos oder ähnliches verkaufen wollten. Doch ist diese Ansicht heute noch genauso gültig? Der Handelsvertreter als solcher ist heute kaum noch ein Klinkenputzer, sondern kann viele Vorteile in seinem Beruf vereinen.

So arbeitet der Handelsvertreter heute meist auf selbstständiger Basis. Dabei benötigt er jedoch kein so ausgefeiltes Geschäftsvorhaben, wie es bei vielen anderen Existenzgründungen der Fall ist. Da der Handelsvertreter die Produkte und Dienstleistungen eines dritten Unternehmens verkaufen soll, kann er sich auf dessen Qualitätsmerkmale und ähnliches beziehen. Doch die fehlende Geschäftsidee im eigentlichen Sinne lässt viele den Handelsvertreter schnell belächeln.

Der Handelsvertreter-Beruf bringt viele Vorteile

Als Handelsvertreter können Männer und Frauen gleichermaßen tätig werden, Frauen werden oft sogar aufgrund der sozialen Kompetenzen bevorzugt. Sie werden meist für die besseren Verkäufer gehalten. In vielen großen Unternehmen wird dem Handelsvertreter ein Fixum gezahlt, zu dem noch Provisionen hinzukommen. Dies ist durchaus als Vorteil anzusehen, ergibt sich aus dem Fixum eine gewisse finanzielle Grundlage, die gerade Gründer nicht unterschätzen sollten.

Zudem kann sich der Handelsvertreter, wie jeder andere Selbstständige, seine Zeit frei einteilen und selbst entscheiden, mit wem er arbeiten möchte und mit wem nicht. Oft genug genießt er auch einen Bestandsschutz oder Gebietsschutz, so dass keine anderen Vertreter desselben Unternehmens in dem zugewiesenen Gebiet tätig werden dürfen, was einen gewissen Wettbewerbsvorteil verschafft.

Anforderungen an den Handelsvertreter

Der Handelsvertreter kann also von einigen finanziellen Sicherheitsaspekten profitieren, die den Schritt in die Selbstständigkeit etwas einfacher erscheinen lassen. Dennoch sollte sich jeder angehende Handelsvertreter möglichst frühzeitig Gedanken darüber machen, ob er die Anforderungen an diesen Beruf mit bringt.

Ein gewisses Verkaufstalent, Selbstorganisation und Zeitmanagement sind wichtige Grundlagen, die man mitbringen muss. Des Weiteren sollte schnell ein guter Kontakt zu den Kunden aufgebaut werden können. Zwischenmenschliche Beziehungen und soziale Kompetenzen sind also wichtig für den Handelsvertreter. Kennt er sich dann noch in der Branche aus und entscheidet sich für ein Unternehmen, hinter dessen Produkten er wirklich stehen kann, kann die Existenzgründung als Handelsvertreter durchaus sinnvoll sein. Denn in diesem Fall wird der Verkauf einfacher vonstatten gehen, als bei Produkten, von denen der Gründer nicht überzeugt ist.

Quelle: http://www.perspektive-mittelstand.de

Dieser Artikel ist Teil 2 von 3 der Serie

Es gibt im Internet Auftragsbörsen, die sich auf bestimmte Branchen beziehen, aber auch einige, die sich mit Dienstleistungen und Handwerksleistungen allgemein beschäftigen. Bei diesen sind nahezu alle Anbieter vertreten. Wir möchten Ihnen die wichtigsten dieser Handwerksauktionsplattformen vorstellen.

MyHammer

MyHammer ist der größte Dienstleister am Markt, der seine angemeldeten Freelancer und Selbständigen täglich mit etwa 30.000 bis 35.000 Ausschreibungen erfreut. Weit über 300.000 Dienstleister sind hier angemeldet.

Interessenten können einen Auftrag ausschreiben. Die angemeldeten Dienstleister geben dann ihr individuelles Gebot ab. Der Auftraggeber kann dann den Auftrag an einen beliebigen Bewerber vergeben. Dabei muss nicht zwingend das billigste Angebot ausgewählt werden, sondern eher wird auch auf das Preis-Leistungsverhältnis geachtet.

Für die Auftraggeber ist die Nutzung der Plattform kostenlos. Auftragnehmer dagegen müssen für die Nutzung bezahlen. Bei einer kostenlosen Basismitgliedschaft muss lediglich die Vermittlungsprovision bei Erteilung eines Auftrags entrichtet werden. Diese kostet 2 – 4 Prozent vom Auftragswert, mindestens aber 5 Euro. Mit der Basismitgliedschaft kann jedoch nur auf Aufträge mit einem Auftragswert von maximal 500 Euro mitgeboten werden. Wer diese Beschränkung aufheben möchte, kann ProPartner (19,90 Euro/Monat), Business Partner (39,90 Euro/Monat) oder Business Partner 5000 (ab 49,90 Euro/Monat) werden.

blauarbeit.de

Auch blauarbeit.de richtet sich wie Myhammer an verschiedenste Branchen. Mit immerhin 5.000 bis 6.000 Auktionen pro Monat gibt es hier auch eine breite Auswahl an Ausschreibungen. Allerdings sind hier auch die Kostenstrukturen wesentlich übersichtlicher. Den Grundservice kann man sogar kostenlos nutzen. Für 24,99 Euro pro Monat erhält man die Basic-Mitgliedschaft, durch die die Vermittlungsquote steigen soll. Für eine Premium-Mitgliedschaft, mit der auch Werbung geschaltet werden kann, bezahlt man 39,99 Euro pro Monat. Eine Vermittlungsgebühr fällt hier nicht an.

Weitere Anbieter für Freelancer

Natürlich gibt es auf dem Markt noch viele weitere ähnliche Dienstleister. Ein Angebot mit einer ähnlichen Angebotsdichte wie blauarbeit.de ist quotatis.de. Allerdings handelt es sich hierbei um ein recht teures Angebot, das pro Monat mindestens 112 Euro kostet. Auch jobdoo.de ist eine etablierte Auftragsplattform. Allerdings werden hier pro Monat gewöhnlich unter 1.000 Ausschreibungen veröffentlicht, wodurch das Angebot hinter den anderen, bereits genannten Plattformen etwas zurückstecken muss.
 

Dieser Artikel ist Teil 1 von 3 der Serie

Jeder Selbständige freut sich, wenn er neue Kunden gewinnt und mehr Aufträge bekommt. Es liegt daher in der Natur der Dinge, dass die Zeit des Selbständigen irgendwann nicht mehr ausreicht, um alles selbst zu erledigen. Mit einer größeren Anzahl an Kunden und Aufträgen steigt automatisch auch die Verwaltungsarbeit an. Es kommt früher oder später der Punkt, an dem er nicht mehr alles alleine bewältigen kann. Dann ist es Zeit, Arbeiten an andere Unternehmer zu vergeben, sie also outzusourcen.

Was versteht man unter Outsourcing?

Wenn man möchte, dass das Unternehmen wächst, bleibt einem nichts anderes übrig, als das operative Geschäft anderen Menschen zu überlassen und sich selbst mehr um die Weiterentwicklung der Firma kümmern. Allerdings ist es nicht jedermanns Sache, gleich direkt Personal einzustellen. Für den Anfang können Unternehmer daher auf andere Selbständige bzw. Freelancer zurückgreifen und gewisse Funktionen outsourcen. Dies bedeutet also, dass bestimmte Tätigkeiten nicht mehr vom Chef selbst ausgeführt werden, sondern von einem Subunternehmer.

Die Vorteile von Outsourcing

Das Outsourcing hat gegenüber der Option, einen festen Mitarbeiter einzustellen, immerhin den Vorteil, dass man finanziell flexibler bleibt. An einen Freelancer ist man bei weitem nicht so stark gebunden wie an einen festen Mitarbeiter. Auch sind Freelancer häufig besser motiviert, ihre Aufgaben überdurchschnittlich auszuführen, da diese wissen, dass ihnen der Auftrag jederzeit entzogen werden kann.

Gleichzeitig sind die Vorteile von Outsourcing-Partnern auch noch auf anderer Ebene zu suchen. Diese bringen unter Umständen wieder neue Ideen ins Unternehmen, die die bisherigen Leistungen sogar aufwerten können. Neue Arbeitsverfahren und Methoden können die Arbeit vereinfachen. Gleichzeitig hat der Firmeninhaber ein bisschen mehr übrige Zeit, die er in wichtigere Aufgaben investieren kann.

Die Nachteile von Outsourcing

Das größte Problem des Outsourcings ist, dass man in den gewählten Subunternehmer vorher nicht „hineinsehen“ kann. Er kann die tollsten Referenzen haben und sich perfekt beschreiben, im Endeffekt weiß man aber vorher nie, ob man wirklich zusammenpasst. So scheitern solche Zusammenarbeiten häufig an einer unterschiedlichen Auffassung von Qualität. Zudem stellen sich manchmal Differenzen darüber ein, welcher Stil verfolgt werden soll.

Trotz dieser Probleme kann es sich dennoch in vielen Situationen lohnen, einzelne Prozesse outzusourcen. Im Endeffekt muss jeder für sich selbst abwägen, ob er diese Möglichkeit in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Allerdings wird ein Unternehmer, der expandieren möchte, auf Dauer nicht darum herum kommen, entweder Freelancer zu beauftragen oder Mitarbeiter einzustellen.
 

Das Steuerchaos in Deutschland ist seit Jahr und Tag für viele Menschen undurchsichtig. Während die meisten mit der einfachen Lohnsteuererklärung noch gut zurecht kommen, wird es spätestens bei der Einkommenssteuer, die Existenzgründer, Selbstständige und Freiberufler zahlen, schwierig. Experten gehen davon aus, dass sich selbst die Finanzbeamten nicht immer zu 100 Prozent mit dem deutschen Steuerrecht auskennen und deshalb jeder dritte Steuerbescheid falsch ist.

Deshalb gilt, dass Sie als Existenzgründer oder Ihr steuerlicher Berater den Steuerbescheid genau überprüfen sollten. Dabei ist jedoch Schnelligkeit gefragt, denn ein Einspruch gegen den Steuerbescheid ist maximal binnen Monatsfrist nach dem Bekanntwerden des Bescheids möglich. Als bekannt gegeben gilt der Bescheid beim Postversand drei Tage nach Aufgabe zur Post. Bei der Übersendung mit Zustellungsurkunde gilt der Steuerbescheid als bekannt gegeben, wenn er überbracht wurde. Der Tag der Bekanntgabe wird bei der Monatsfrist nicht angerechnet.

Steuerbescheid - Änderungen müssen angegeben werden

Einen Einspruch gegen den Steuerbescheid können Sie in vielen Fällen einlegen. Insbesondere dann, wenn das Finanzamt von den Angaben in Ihrer Steuererklärung abgewichen ist, sollten Sie hellhörig werden. Denn grundsätzlich ist es dazu verpflichtet, solche Abweichungen im Steuerbescheid anzugeben. Sind sie nicht angegeben, können Sie Einspruch einlegen. Gleiches gilt, wenn die Begründung für die Abweichungen fehlt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass das Finanzamt falsch gerechnet hat, ist der Einspruch ebenso zulässig. Dies gilt auch dann, wenn Sie einen verloren gegangenen Beleg wieder gefunden haben. Unterschieden wird in den Einspruch, der außergerichtlich abläuft und keine Kosten verursacht, und den Berichtigungsantrag. Letzterer wird oft gestellt, wenn kleine Fehler im Steuerbescheid gefunden wurden. Allerdings ist dieser nicht gerichtlich zu verfolgen, weshalb vorsorglich der Einspruch mit eingereicht werden sollte.

Einspruch gegen Steuerbescheid und die Fristen

Wie bereits erwähnt, sind die Fristen für den Einspruch gegen den Steuerbescheid entscheidend. Jedoch können Sie diese verlängern, wenn Sie nachweisen können, dass Sie bei Zugang des Bescheids auf einer Urlaubsreise oder auf Kur waren. Bei ernsten Erkrankungen und Unfällen ist dies ebenfalls zulässig.

Das Finanzamt wird den Einspruch zunächst prüfen. Sollten Sie eine abschlägige Mitteilung erhalten, können Sie gerichtlich gegen den Steuerbescheid vorgehen, allerdings erst, wenn das Einspruchsverfahren abgeschlossen ist. Legen Sie jedoch nur bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit des Steuerbescheids Einspruch ein, da Sie andernfalls evtl. noch mehr nachzahlen müssen und durch ein Gerichtsverfahren verursachte Kosten zu Ihren Lasten gehen.

Quelle:
http://lohnsteuer-kompakt.de
http://www.erwin-ruff.de

Die Lohnpfändung ist eines der beliebtesten Vollstreckungsmittel, wenn es um offene Forderungen geht. Gläubiger nutzen die Pfändung des Gehalts sehr gerne, da sie damit bessere Erfolge erzielen können, als es bei einer Kontopfändung der Fall wäre. Jedoch sollte hierbei beachtet werden, dass bestimmte Pfändungsfreigrenzen gelten.

Diese Grenzen müssen in jedem Fall eingehalten werden; der Arbeitnehmer erhält den Anspruch auf den so ermittelten Mindestbetrag für sein Einkommen. Der Mindestbetrag ergibt sich aus der Tabelle in § 850 c ZPO. Er muss in der Regel vom Arbeitgeber ermittelt werden.

Die Pfändung flattert ins Haus

Damit eine Pfändung des Lohns oder Gehalts eines Mitarbeiters möglich wird, muss der Gläubiger zunächst eine titulierte Forderung erwirken. Erst dann kann er die Lohnpfändung, von der auch bei Pfändung eines Gehalts die Rede ist, beantragen. Dafür muss jedoch die Adresse des Arbeitgebers des Schuldners bekannt sein.

Diesem geht dann ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, kurz PfÜB, zu. In diesem Beschluss ist genau aufgeschlüsselt, welchen Betrag der Gläubiger fordert und dass dieser direkt vom Lohn oder Gehalt einbehalten und an den Gläubiger ausgezahlt werden muss. Durch den PfÜB wird ein Verbot ausgesprochen, das volle Arbeitsentgelt an den Arbeitnehmer zu zahlen. Tut der Arbeitgeber dies dennoch, wird er gegenüber dem Gläubiger schadensersatzpflichtig. Dann muss der betreffende Betrag nochmals an den Gläubiger überwiesen werden.

Bei der Pfändung Auskunft geben

Ebenfalls ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Gläubiger mitzuteilen, ob er die Forderung anerkennt und bereit ist zu zahlen. Des Weiteren muss er dem Gläubiger mitteilen, ob andere Ansprüche gegen den Lohn des Arbeitnehmers bestehen und welche Ansprüche dies sind. Werden diese Mitteilungen nicht vorgenommen, kann der Arbeitgeber wiederum schadensersatzpflichtig gegenüber dem Gläubiger werden.

Zudem ist zu beachten, dass immer der Gläubiger, der die erste Pfändung eingereicht hat, auch als Erster zu bedienen ist. Kommt eine Lohnabtretung dazu, dann ist diese mitunter noch bevorzugt zu behandeln. Das ist immer dann der Fall, wenn die Lohnabtretung vor der ersten Pfändung datiert ist. Wenn sich Arbeitgeber unsicher sind, was gerade bei kleinen Unternehmen oder Gründern der Fall sein dürfte, die sich mit der Materie bisher noch recht wenig beschäftigen mussten, sollte juristische Hilfe in Anspruch genommen werden. Gerade bezüglich der Prioritäten ist dies oftmals sinnvoll.

Quelle: http://cms.ihksaarland.de

Hin und wieder wird jeder Selbstständige eine Kündigung formulieren müssen. Hierbei gibt es einige Grundregeln, die für alle Kündigungsschreiben gelten, andere wiederum, die nur bei bestimmten Vertragsverhältnissen zur Anwendung kommen. Wer sich unsicher ist, wie die richtige Kündigung aussieht, sollte sich ein Muster Kündigungsschreiben ansehen. Diese sind fast immer von Rechtsanwälten auf ihre Rechtswirksamkeit hin überprüft worden und können somit auch für den eigenen Bedarf genutzt werden.

In jeder Kündigung müssen Name und Anschrift beider Vertragsparteien enthalten sein. Das Datum, an dem die Kündigung verfasst wurde, ist ein ebenso wichtiger Bestandteil, was genauso für das Textfeld gilt. In diesem muss genau erläutert werden, welcher Vertrag gekündigt wird, zu welchem Termin dieser gekündigt wird und bei fristlosen Kündigungen, warum der Vertrag aufgelöst werden soll. Handelt es sich um eine Kündigung beim Telefonanbieter oder eines Zeitschriftenabonnements, sind zusätzlich die Vertrags- und Kundennummer zu berücksichtigen. Hier sollte auch eine evtl. bestehende Einzugsermächtigung widerrufen und eine schriftliche Bestätigung der Kündigung angefordert werden.

Muster Kündigungsschreiben für Arbeitnehmer

Wer dagegen aus welchen Gründen auch immer Arbeitnehmer kündigen will, sollte sich hierbei umso mehr auf ein Muster Kündigungsschreiben verlassen. Denn gerade im Bereich dieser Vertragsverhältnisse kommt es immer wieder zu unwirksamen Kündigungen aufgrund falscher Formulierungen.

Als Selbstständiger und Gründer müssen Sie beachten, dass Sie eine fristlose Kündigung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilen können. Diesem müssen in der Regel auch entsprechende Abmahnungen der Mitarbeiter vorausgegangen sein. Sie müssen die Kündigung in jedem Fall begründen.

Wenn Sie eine fristgemäße Kündigung aussprechen wollen, müssen Sie ebenfalls den Grund dafür angeben. Verlassen Sie sich hier auf anwaltlich geprüfte Muster Kündigungsschreiben. Denn diese bewahren Sie vor einem Streit vor dem Arbeitsgericht, bei dem Arbeitgeber oft verlieren, weil sie bestimmte Formvorschriften nicht eingehalten haben.

Wenn Arbeitnehmer kündigen

Erhalten Sie dagegen eine Kündigung von Ihrem Arbeitnehmer, haben Sie kein Recht auf eine Begründung, sofern die Kündigung fristgemäß erfolgt. Nur wenn eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird, muss der Arbeitnehmer diese begründen. Zumeist wird auch er sich auf die Muster Kündigungsschreiben stützen. Prüfen Sie jedoch, ob beispielsweise die fristlose Kündigung tatsächlich gerechtfertigt ist. Mitunter können Sie hiergegen widersprechen, so dass die Kündigungsfrist eingehalten wird und Sie die Chance haben, Ersatz zu finden.

Quellen: http://www.rechtsanwalt-friedrichshain.de

Gerade Gründer mit Familie findet man heute nur selten. Für viele ist der Schritt in die Selbstständigkeit ein zu großes Risiko, wie es scheint. Zumindest, wenn Frau und Kinder mit am Glück der Firma hängen. Doch ist es wirklich notwendig auf die Firmengründung zu verzichten, weil die Familie bereits da ist?

Es gibt hier sicherlich keine pauschale Antwort, da es immer auf die individuellen Verhältnisse ankommt. Deshalb sollte jeder Gründer genau hinterfragen, wie die Familie zur Idee der Firmengründung steht. Nur wenn alle Familienmitglieder an einem Strang ziehen, ein gewisses Talent zum optimalen Zeitmanagement gegeben ist und zusätzlich die Möglichkeit besteht, den familiären Alltag gut durchzuplanen, kann es gelingen.

Firmengründung bedeutet Zeitaufwand

Vor der Firmengründung mit Familie im Hintergrund sollten sich Jungunternehmer und Existenzgründer realistisch mit den auf sie zukommenden Aufgaben vertraut machen. Die wichtigsten Fragen sind dabei, wie viel Zeit die Firmengründung kostet. Dabei kommt es immer darauf an, was für eine Firma gegründet werden soll. Das Einzelunternehmen ist mit einem Gang zum Gewerbeamt und der Beantragung eines Gewerbescheins gegründet. Eine GmbH erfordert dagegen viel mehr bürokratischen Aufwand.

Doch die Firmengründung alleine ist längst nicht alles, was anfällt. Denn es müssen Kunden beschafft, eine Finanzierung muss auf die Beine gestellt werden und zusätzlich sollte der Betrieb erst einmal entsprechend aufgebaut werden. In den ersten Monaten einer Firmengründung sollte mit mehr als 60 Wochenarbeitsstunden gerechnet werden. Diese sind mindestens notwendig, um das Unternehmen zum Laufen zu bringen. Das sollte auch der Familie klar sein, sie muss auf den Gründer dann zum großen Teil verzichten.

Firmengründung und Kapital

Ebenfalls muss allen Beteiligten klar sein, dass eine Firmengründung mit Kosten verbunden ist. Zum Einen fallen Kosten für die üblichen Anmeldungen an, zum Anderen müssen viele Gebühren gezahlt werden, sowie Steuern, die für private Verbraucher gar nicht anfallen. Doch auch in den ersten Monaten der Firmengründung wird man eine Durststrecke überbrücken müssen. Aufträge sind nur selten in ausreichender Form da, Gelder fließen oft nur unregelmäßig.

Diesen finanziellen Engpass sollte man anderweitig ausgleichen können. Zum einen kommen Darlehen in Frage, zum anderen Ersparnisse. Auch der Partner wird finanzielle Einschränkungen hinnehmen müssen, wenn eine Firmengründung ansteht. Oft muss man die ersten Monate von nur einem Gehalt leben. Diese Tatsache sollte vor der Firmengründung geklärt werden und beide Partner sollten sich darüber bewusst werden.

Die richtigen Geschäftsräume sind bereits bei der Betriebsgründung wichtig. Es muss allerdings unterschieden werden, welcher Tätigkeit nachgegangen werden soll. Wollen Sie in einem Bereich gründen, der keinerlei Kundenverkehr mit sich bringt und bei dem Sie nur virtuell mit Ihren Kunden in Kontakt treten, können Sie zu Beginn Ihrer selbstständigen Tätigkeit auf ein einfaches Home Office zurückgreifen. Achten Sie jedoch aus steuerlichen Gründen darauf, dass Sie ein eigenes Zimmer für das Büro nutzen, um es steuerlich absetzen zu können.

Wollen Sie dagegen Waren produzieren, wofür Sie aufwändige Maschinen benötigen, kommen Sie nicht darum herum, sich um geeignete Geschäftsräume zu kümmern. Hier sollten Sie den Standort gezielt auswählen: Produzierende Industrieunternehmen sollten sich in einem Gewerbegebiet ansiedeln, Einzelhandelsunternehmen sind dagegen besser im Einkaufszentrum oder der Fußgängerzone aufgehoben.

Bei der Betriebsgründung auf günstige Mieten achten

Zumeist werden Sie bei der Betriebsgründung kaum das notwendige Kapital aufbringen können, um die geeigneten Geschäftsräume zu kaufen. Sie werden also zunächst mit der Anmietung von Räumlichkeiten vorlieb nehmen müssen. Günstige Mieten werden dabei in unterschiedlichen Regionen geboten. Ein Unternehmen, dessen Lage wenig Laufkundschaft benötigt, kann sich durchaus etwas weiter ab vom Schuss niederlassen. Dort sind die Mieten meist niedriger, als in der Einkaufspassage oder einem prestigeträchtigen Gewerbegebiet. Achten Sie jedoch auf eine gute Verkehrsanbindung, damit Lieferanten Sie beispielsweise einfach beliefern können.

Auf Gründungszentren achten

Gründungszentren gibt es mittlerweile in fast jeder Stadt. In diesen Zentren werden viele kleine Unternehmen angesiedelt. Das Gründungszentrum stellt die Geschäftsräume zur Verfügung, die Mieten bleiben dabei moderat, so dass selbst frisch gebackene Unternehmer sie bedenkenlos aufbringen können.

Ein zusätzlicher Vorteil: Das Gründungszentrum bietet, gegen Aufpreis, auch einen Sekretariatsservice mit an. Das heißt, es wird auch dann jemand ans Telefon gehen können, wenn Sie nicht da sind. Ihren Schriftverkehr kann dieser Service ebenfalls mit erledigen. Die baulichen Einrichtungen, wie etwa Sanitäreinrichtungen, die nach Geschlechtern getrennt sind, werden bereits von Haus aus zur Verfügung gestellt, so dass Sie lediglich Ihre Miete zahlen müssen.

Gründungswettbewerbe erlauben mietfreies Büro

In vielen Regionen Deutschlands werden regelmäßig Gründungswettbewerbe veranstaltet. Den Gewinnern winken Preise, wie etwa ein mietfreies Büro oder andere Geschäftsräume für einen bestimmten Zeitraum. Zum Zeitpunkt Ihrer Betriebsgründung können und sollten Sie an solchen Wettbewerben teilnehmen, denn günstiger kommen Sie kaum an die geeigneten Geschäftsräume.

Sie befinden sich oft in den Gründungszentren. Der Vorteil: Sie können hier gleich Kontakte zu anderen jungen Unternehmen knüpfen. Oftmals lassen sich Kooperationen aushandeln, mit denen beide Parteien gewinnen können.
 

Nach wie vor bekommen viele Existenzgründer von Beratern und solchen, die es gerne sein würden, zu hören, dass die Gütertrennung einen guten Schutz vor Gläubigern bietet. Nur so könne schließlich vermieden werden, dass diese auf das gemeinsame Vermögen zugreifen könnten. Doch dieser Irrglaube war vor über 50 Jahren richtig, heute hat er nichts mehr mit der Realität zu tun. Zum 01.07.1958 hat die Regierung den gesetzlichen Güterstand beschlossen. Er wird gemeinhin als „Zugewinngemeinschaft" bezeichnet, was bei vielen einen falschen Eindruck vermittelt.

Der gesetzliche Güterstand besagt nichts anderes, als die Gütertrennung auch. Das heißt, ein Gläubiger kann nur auf die Vermögenswerte des schuldnerischen Ehepartners zugreifen. Alles, was dem anderen Partner gehört ist vor dem Zugriff geschützt. Einen Ehevertrag mit Gütertrennung abzuschließen, um sich so vor Gläubigern zu schützen, bringt also nichts.

Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung

Die Zugewinngemeinschaft hat somit keinerlei Auswirkungen auf die Rechte von Gläubigern. Sie wirkt sich lediglich im Falle einer Scheidung aus. Dann sind die in der Ehe gemeinsam erworbenen Zugewinne beispielsweise aufzuteilen. Allerdings bestehen lediglich geldliche Ansprüche. Haus, Auto und Co. verbleiben im Besitz des Partners, dem diese Dinge bereits vorher gehörten.

Die Gütertrennung besagt, dass jeder Partner das behält, was er gekauft hat. Gemeinsam gekaufte Gegenstände sollten einvernehmlich aufgeteilt werden. Ein Zugewinn, der innerhalb der Ehe entstanden ist, muss jedoch nicht mit dem Ex-Partner geteilt werden. Somit kann die Gütertrennung nur Ansprüche gegen den Ehepartner ausschließen. Auf Gläubigerseite bringt sie dagegen nichts.

Gütertrennung bei Schlüsselgewalt

Auch wenn eine Gütertrennung besteht, werden Aufträge erteilt, die zum Lebensbedarf der Familie gehören, können die Gläubiger auch den anderen Partner in Anspruch nehmen. Ein typisches Beispiel: Die Frau lässt beim Metzger anschreiben, dieser kann den Mann ebenso belangen. Aber genauso gilt dies bei Zahnersatz und Co. Wer dem aus dem Wege gehen will, muss dauerhaft getrennt voneinander leben, dann gibt es die so genannte Schlüsselgewalt nämlich nicht mehr.

Für den Schutz vor Gläubigern müssen also keine Eheverträge mit Gütertrennung abgeschlossen werden. Es ist jedoch ratsam, wertvolle antike Kunstgegenstände und ähnliches dem Partner zu übertragen. Denn den Hausrat dürfen Gläubiger ebenfalls unabhängig vom Güterstand pfänden. Der normale Hausrat ist allerdings in den meisten Fällen nicht pfändbar.

Quelle: http://www.knoffundpartner.de

Jeder, der ein Unternehmen führt, der hat auch Kunden und Geschäftspartner. Besonders zu Weihnachten kann man seinen Kunden und den Geschäftsfreunden eine kleine Freude machen, indem man kleine Aufmerksamkeiten verschenkt. Das ist nicht nur als kleines Dankeschön gemeint, sondern vielmehr auch eine effektive und geschickte Werbestrategie. Wer etwas Persönliches geschenkt bekommt, der wird sich immer wieder gerne an denjenigen erinnern, der das Geschenk gemacht hat. Was liegt da näher als geschmackvolle und auch praktische Dinge zu verschenken, die jeder gebrauchen kann?

Die Auswahl eines passenden Geschenks

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Die Auswahl dieser kleinen Aufmerksamkeiten ist groß und es gibt für jeden das Passende zum Fest. Wie wäre es zum Beispiel mit einem schönen Set aus Teegläsern, die eine Zierde für jede Küche, aber auch für jedes Büro sind? Oder wenn man weiß, dass der Kunde oder der Geschäftsfreund lieber Kaffee trinkt, dann sollte man vielleicht formschöne Kaffeebecher mit einem eleganten Design verschenken. Auch Rot- oder Weißweingläser sind immer wieder ein gern gesehenes Geschenk. Besonders für Existenzgründer, die sich erst noch einen Namen machen möchten, sind solche persönlichen Geschenke eine gute Idee, um sich im Gedächtnis der Kunden und möglichen Geschäftspartner zu etablieren.

Bequem: Gleich als Geschenk versenden

Nichts selber verpacken und versenden, sondern einfach bestellen und bezahlen. Fertig, den Rest übernimmt Endlichzuhause.de für Sie. In folgender Übersicht können Sie zwischen fertig verpackten Geschenken wählen.

Auch der Schenkende profitiert

Diese Weihnachtsgeschenke, die einen extravaganten und auch persönlichen Charakter haben, sind nicht nur perfekt um eine Freude zu machen, sondern dienen gleichzeitig auch als eine Art Werbefläche für das eigene Unternehmen. Wenn im neuen Jahr im Büro oder auch zu Hause Kaffee oder Tee getrunken wird, dann wird sich so mancher Kunde und auch Geschäftspartner mit Sicherheit daran erinnern, dass er die schöne Tasse zu Weihnachten von einem aufmerksamen Geschäftsfreund mit Geschmack geschenkt bekommen hat.

Weihnachtsgeschenke an Kunden können außerdem bis maximal 35 EUR pro Geschäftspartner und Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Mehr zum Thema Geschenke an Geschäftspartner. So kann der Unternehmer die Kundenbindung erhöhen und gleichzeitig die eigene Steuerlast senken. So kann man praktisch drei Fliegen mit einer Klappe schlagen - eine Freude bereiten, für das eigene Unternehmen eine besonders wirksame Werbung machen und Steuern sparen.
 

Die Autosteuern sind auch für Existenzgründer nicht zu unterschätzen, denn ein privates und/oder ein Betriebsfahrzeug wird wohl ein jedes Unternehmen benötigen. Dabei kommt es auf verschiedene Punkte an, die berücksichtigt werden. Die Autosteuern, auch bekannt als Kfz-Steuern, richten sich in der Regel nach der Art und der Größe des Autos, dem Hubraum und dem Schadstoffausstoß.

Je nachdem, welcher Schadstoffklasse der jeweilige Wagen zugeordnet wird, kommen unterschiedlich hohe Steuern in Betracht. Auch ergeben sich massive Unterschiede durch die Form des verbrauchten Kraftstoffs. Normale Benziner beispielsweise verursachen oft deutlich geringere Autosteuern, als es bei Fahrzeugen der Fall ist, die mit Diesel angetrieben werden.

Die Schadstoffklassen bei den Autosteuern

Bereits seit einigen Jahren wird bei der Berechnung der Autosteuern auch auf die Schadstoffklassen geachtet. Hierbei gilt, dass die Schadstoffklassen nach dem Schadstoffausstoß des Wagens bestimmt werden. Moderne Fahrzeuge können auch mit entsprechend guten Schadstoffklassen aufwarten, die geringere Autosteuern mit sich bringen.

Zu Beginn dieses Jahres wurde jedoch im Rahmen des Konjunkturpakets II noch weiter auf den Schadstoffausstoß eingegangen. So berechnen sich die Autosteuern mittlerweile aus zwei Komponenten, nämlich dem Hubraum auf der einen Seite und dem Schadstoffausstoß auf der anderen Seite.

Die genauen Kosten

Für Kraftfahrzeuge, die weniger als 120 Gramm CO2 ausstoßen, werden trotz der seit 01.07.2009 gültigen Neuregelungen nach den alten Regelungen und somit nur nach dem Hubraum berechnet. Pro 100 Kubikzentimeter Hubraum werden dabei 2,00 Euro berechnet. Fahrzeuge, die mehr CO2 ausstoßen, zahlen seit diesem Zeitpunkt mehr. Pro Gramm CO2, das mehr ausgestoßen wird, fallen zwei Euro zusätzliche Kosten bei Benzinern an. Halter von Dieselfahrzeugen werden mit 9,50 Euro pro Gramm belastet.

Nicht alle Fahrzeuge sind betroffen

Von den Neuregelungen sind nicht alle Fahrzeuge betroffen. Lediglich Fahrzeuge, die ab dem 01.07.2009 zugelassen wurden, werden nach der neuen Regelung besteuert. Für Altfahrzeuge, deren Erstzulassung vor dem 05.11.2008 stattfand, werden die alten Regelungen für die Autosteuern auch weiterhin angewandt. Dieser Bestandsschutz gilt selbst für gebrauchte Autos, die den Besitzer wechseln. Bis 2013 soll die Regelung ebenfalls erhalten bleiben.

Fahrzeuge, die zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 zugelassen wurden, sind regelmäßig von der Steuer befreit. Existenzgründer sollten deshalb genau prüfen, wie ihre Autosteuern berechnet werden. Auch von Vorteilen, wie sie bei öffentlich genutzten Fahrzeugen und für Behinderte gelten, sollte auf jeden Fall Gebrauch gemacht werden. Diese Personengruppen bzw. Fahrzeugtypen sind nämlich in vielen Fällen von der Steuer befreit.

Quelle: http://www.kfz-steuer.de

Die Selbstauskunft soll Informationen über die eigenen Lebensverhältnisse sowie die finanziellen Verhältnisse geben. Dabei ist sie für viele verschiedene Abschlüsse im Geschäfts- und Privatleben von Bedeutung. So werden Existenzgründer gerade zu Beginn der selbstständigen Tätigkeit mehrere Selbstauskünfte abgeben müssen.

Selbstauskunft beim Mietvertrag

Die Selbstauskunft wird regelmäßig beim Abschluss eines Mietvertrages verlangt. Dabei will sich der Vermieter absichern, dass der Mieter aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse in der Lage ist, die Miete fristgerecht zu bezahlen.

Wie bei der Anmietung einer privaten Wohnung gilt dies auch bei der Anmietung von Geschäftsräumen oder Büros. Die Selbstauskunft sollte dabei das eigene Vermögen offen legen sowie die erzielten Einkünfte. Existenzgründer sollten hierbei eine geschätzte Zahl angeben, die jedoch nicht zu stark von der Realität abweicht. Gründer, die sich innerhalb der ersten Monate oder Jahre ihrer Tätigkeit entscheiden, zusätzliche Räume anzumieten, sollten der Selbstauskunft eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung beilegen, aus der zu ersehen ist, wie hoch die Einnahmen der vergangenen Monate waren.

Selbstauskunft beim Darlehensvertrag

Außerdem wird eine Selbstauskunft fast immer notwendig, wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll. Dies gilt gleichermaßen für die üblichen Darlehen, die die Bank vergibt, wie auch für Förderdarlehen, die extra für die Existenzgründung zur Verfügung gestellt werden. Zu beachten ist, dass die Selbstauskunft neben den eigenen Einkünften und Vermögen auch die Einkünfte des Ehepartners berücksichtigen kann. Viele Banken verlangen dies als zusätzliche Sicherheit. Zudem wird häufig noch eine Bürgschaft verlangt.

Selbstauskunft beim Franchising

Franchisegeber verlangen ebenfalls sehr häufig eine Selbstauskunft von möglichen Franchisenehmern. Zum einen überprüfen sie dabei, ob das angesparte und zur Verfügung stehende Vermögen ausreicht, um die Idee des Franchisings tatsächlich umsetzen zu können. Zum anderen wollen sich Franchisegeber natürlich auch über ihre Franchisenehmer informieren.

Selbstauskunft alleine reicht nicht aus

Die Selbstauskunft alleine kann jedoch in vielen Fällen als nicht ausreichend von den bearbeitenden Unternehmen wie Vermieter oder Bank angesehen werden. Häufig muss zusätzlich eine Abfrage bei der Schufa durchgeführt werden. Diese soll zeigen, ob der Antragsteller in der Vergangenheit bereits einmal auffällig geworden ist.

Auch eine Bürgschaft wird oftmals noch zusätzlich verlangt. Abschließend kann also festgehalten werden, dass die Selbstauskunft bei fast allen Geschäftsabschlüssen erteilt werden muss, bei denen es um finanzielle Belastungen für den aktuellen oder künftigen Zeitraum geht.
 

Die Abtretungserklärung ist ein übliches Mittel in der Wirtschaft, um Sicherheiten zu übereignen. Bei Existenzgründern kommt eine solche fast immer zum Einsatz, wenn bestimmte Fördermittel ausgezahlt werden. So gibt es viele Möglichkeiten, sich durch Fördermittel ein professionelles Coaching zum Teil finanzieren zu lassen.

Der jeweils beauftragte Coach wird jedoch häufig auf eine Abtretungserklärung drängen. Diese hält schriftlich fest, dass die Fördermittel nicht an den Existenzgründer, sondern direkt an den betreffenden Coach ausgezahlt werden. Der Gründer muss dann lediglich den noch verbliebenen Differenzbetrag zahlen.

Sinn der Abtretungserklärung

Die Abtretungserklärung steht also im Grunde genommen dafür, dass eine bestimmte Forderung an einen Dritten abgetreten wird. Der Dritte sichert sich somit gegen eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit des direkten Vertragspartners ab. Die Abtretungserklärung wird dabei in vielen Bereichen eingesetzt, neben dem Coaching werden auch die Banken immer wieder eine Abtretungserklärung verlangen, wenn ein Kredit an Existenzgründer vergeben wird.

Bei Banken wird oft eine Abtretung der Forderungen an Kunden abgetreten. Das bedeutet, dass die Bank im Falle der Nichtzahlung von Darlehensraten, die Gelder aus den Rechnungen an Kunden direkt erhält. Somit erhält sie eine hohe Sicherheit, dass das Darlehen auch bei Zahlungsschwierigkeiten des Darlehensnehmers abgelöst wird. Unterschieden wird hierbei in die vollständige Abtretung aller Kundenforderungen, sowie in die Abtretung von einzelnen Kundenforderungen. Dabei wird oft nach Buchstaben sortiert, so dass alle Forderungen der Kunden von A bis F an die Bank abgetreten werden, um nur ein Beispiel zu nennen.

Formvorschriften bei der Abtretungserklärung

Auf der Suche nach Formvorschriften der Abtretungserklärung werden Gründer kaum fündig werden. Denn diese gibt es nicht. Die Abtretungserklärung sollte aber dennoch grundsätzlich schriftlich erfolgen, bei sehr hohen Werten der Abtretung empfiehlt sich auch eine notarielle Beglaubigung.

Wichtig ist, dass aus der Abtretungserklärung eindeutig hervorgeht, welche Rechte abgetreten werden, wer diese abtritt und an wen sie abgetreten werden. Diese wichtigen Punkte sollten in jeder Abtretungserklärung eindeutig belegt sein. Dabei ist insbesondere die Person, an die eine abgetretene Forderung gerichtet wird, von der Abtretung zu informieren. Ausnahmen gelten bei den häufig verdeckten Abtretungen, die zwischen Unternehmer und Bank über Kundenforderungen vereinbart werden.

Quelle: http://www.juramagazin.de/abtretungserklaerung
 

Dieser Artikel ist Teil 2 von 3 der Serie

Häufig kommt es vor, dass von Dritten eine Patentverletzung vorgenommen wird. Viele Patentinhaber versuchen zunächst, diese ohne rechtliche Schritte beizulegen. Häufig kann sich durch eine Nachfrage beim Verletzer ergeben, dass dieser die Verletzung aus Unwissenheit begangen hat oder sich der rechtlichen Folgen nicht bewusst war. In solchen Fällen kann die Patentverletzung gütlich beigelegt werden.

Rechtliche Schritte bei Nichteinigung

Wenn keine gütliche Einigung zu erreichen ist, so muss der Verletzer zunächst abgemahnt werden. Hierfür kann ein Anwalt beauftragt werden, der sowohl die Abmahnung als auch die vom Patentverletzer zu unterzeichnende Unterlassungserklärung aufsetzt. Die Kosten hierfür hat der Beschuldigte zu tragen. Wenn er die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet, so kann eine einstweilige Verfügung erwirkt werden. Der nächste Schritt wäre die Einreichung einer Klage beim zuständigen Landgericht, das die Patentverletzung dann eingehend überprüft und entsprechend entscheidet.

Die Nichtigkeitsklage

Wenn man nicht damit einverstanden ist, dass einem Dritten ein Patent für eine Erfindung zugesprochen wird, kann man dagegen Einspruch erheben. Dieser ist innerhalb von drei Monaten ab der Veröffentlichung der Patenteintragung im offiziellen Patentblatt an das Deutsche Patent- und Markenamt zu richten. Erhält der Einspruch Recht, so wird das Patent zunächst verwehrt. Der Erfinder kann diese Entscheidung dann vor dem Bundespatentgericht zur Beschwerde vorbringen.

Wenn die drei Monate abgelaufen sind, muss direkt eine so genannte Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht erhoben werden. Dieser entscheidet dann darüber, ob die Patenterteilung rechtens ist oder nicht.

Beschleunigung des Nichtigkeitsverfahrens

Das bereits zuvor angesprochene Gesetz zur Patentrechtmodernisierung hat bezüglich des Nichtigkeitsverfahrens eine weitere Änderung gebracht. Dieses soll zukünftig wesentlich schneller ablaufen. Da sich die Fälle häufen und die BGH-Richter nicht mehr mit dem Abarbeiten der Fälle nachkommen, wird der Prozessablauf gestrafft. So sollen langwierige Gutachten vor Beginn des Prozesses beauftragt werden, damit dieser nicht mehr unnötig verzögert wird. Ziel ist es, dass das Berufungsverfahren für jeden Fall innerhalb von maximal zwei Jahren abgeschlossen werden kann.

Quelle: Impulse 08/2009, S. 76 - 79
 

Häufig spricht man von einem Patent, obwohl man nicht einmal konkret weiß, was sich exakt dahinter verbirgt. Ein Patent verbrieft das Recht einer Person, eine selbst gemachte Erfindung zu schützen, sodass nur er selbst diese gewerblich verwerten darf. Dritte haben dann keine Verwertungsmöglichkeit für diese Erfindung, es sei denn, dass sie eine Nutzungslizenz erwerben. Ein Patent wird nach einer ausgiebigen Prüfung vom Staat ausgegeben und gilt für 20 Jahre.

Erstes Erfordernis: Neuartigkeit

Das wichtigste Kriterium für die Neuartigkeit einer Erfindung ist der aktuelle Stand der Technik. Wenn eine Erfindung etwas darstellt, das bisher in der Technik noch nicht dagewesen ist, dann handelt es sich um eine schutzwürdige Erfindung. Wenn der Erfinder ein Patent anmelden möchte, muss er zuvor überprüfen und sichergehen, dass nicht jemand anderes bereits dieselbe Idee angemeldet oder anderweitig kund getan hat. Dies kann eine niedergeschriebene Beschreibung der Erfindung oder eine mündliche Erzählung sein. Maßgeblich ist hierfür der Tag, an dem die Erfindung zum Patent angemeldet werden soll.

Zweites Erfordernis: Erfinderische Höhe

Damit eine patentwürdige Erfindung entsteht, muss die Idee eine gewisse erfinderische Höhe aufweisen. Dies bedeutet, dass es sich bei der Neuerung nicht um eine Sache handeln darf, die sich einem durchschnittlichen Fachmann automatisch aus seiner Tätigkeit heraus erschließen würde. Der Erfinder muss also einer erfinderischen Arbeit nachgegangen sein.

Drittes Erfordernis: Gewerbliche Anwendbarkeit

Eine Erfindung kann nur dann zum Patent angemeldet werden, wenn sie gewerblich nutzbar ist. Dies bedeutet, dass in irgendeiner Weise Geld aus der Nutzung des Patentes geschlagen werden können muss. Ist dies nicht der Fall, ist eine Patentanmeldung nicht möglich.

Was nicht angemeldet werden kann

Das PatG bestimmt außerdem auch, welche Erfindungen nicht zum Patent angemeldet werden können. Hierzu gehören beispielsweise wissenschaftliche Theorien und Entdeckungen. Formschöpfungen und Modelle können nicht als Patent angemeldet werden, unterliegen aber dem Geschmackmustergesetz. Auch eine Geschäftsidee, Anleitungen oder Spielregeln für Gesellschaftsspiele sind nicht schutzwürdig. Häufig sind diese aber dem Urheberrecht zuzuordnen. Dasselbe gilt für die Entwicklung von Softwareprodukten.

Quellen:
Impulse 08/2009, S. 76 - 79
http://www.boku.ac.at
 

Dieser Artikel ist Teil 1 von 3 der Serie

In Deutschland haben es weder Lizenznehmer noch Lizenzgeber besonders leicht. Der Gesetzgeber hat im Patentrecht eine große Lücke geschaffen, aufgrund derer die Insolvenzfestigkeit von Erfindungen nicht mehr gegeben ist.

Das große Problem des Patentrechts

Für Lizenznehmer entsteht in dem Moment ein riesiges Problem, in dem der Lizenzgeber insolvent wird. In diesem Fall hat der Insolvenzverwalter des Unternehmens das Recht, alle Verträge, die je im Rahmen der Geschäftstätigkeit abgeschlossen wurden, zu kündigen.

Für die Lizenznehmer kann dies im schlimmsten Fall zum Bankrott führen. Viele (vor allem kleinere) Unternehmen sind vollständig vom Nutzungsrecht für ein bestimmtes Patent abhängig. Wenn dieses dann urplötzlich nicht mehr verwendet werden darf, beginnen die Probleme. Getätigte Investitionen werden so überflüssig und gleichzeitig können keine Umsätze mehr generiert werden.

Die Folgen dieser Regelung

Vor allem größere Unternehmen, die über eine gewisse Macht verfügen, wälzen dieses Risiko bevorzugt auf den Lizenzgeber ab. Sie verlangen das volle Nutzungsrecht und gelten dieses durch eine höhere Einmalzahlung ab. Der Lizenzgeber erhält so zwar Geld für seine Erfindung. Deren Höhe steht aber meist in keinem Verhältnis zu den Einnahmen, die er mit der Vermietung von Lizenzen erwirtschaftet hätte.

Rechtliche Änderungen

Im Mai 2009 wurde das Gesetz zur Patentrechtsmodernisierung verabschiedet. Dieses lässt leider die beschriebene Problematik außen vor. Experten sehen dies als Skandal an. Die größte Änderung gab es jedoch in Bezug auf die Erfindungen von Arbeitnehmern. Bisher musste ein Arbeitgeber innerhalb des Zeitraums von vier Monaten seinen Anspruch auf die Erfindung eines Arbeitnehmers anmelden. Versäumte er dies, verblieb das Recht zur Nutzung der Erfindung beim Arbeitnehmer.

Nicht selten kam es vor, dass der Erfinder das Unternehmen, für das er arbeitet oder gearbeitet hat, mit der Erfindung erpresste. Entweder verkaufte er seine Idee direkt an das meistbietende Konkurrenzunternehmen oder er erpresste sein vorheriges Unternehmen damit, dies zu tun.

Das Gesetz zur Patentrechtsmodernisierung hat jetzt bestimmt, dass der Arbeitgeber seinen Anspruch nicht mehr explizit geltend machen muss. Die Erfindung geht nach vier Monaten automatisch in das Eigentum des Arbeitgebers über.

Quelle: Impulse 08/2009, S. 76 - 79
 

Wer eine Geschäftsidee hat oder diese entstehen lässt, der sollte sich auf jeden Fall mit der Mindmapping-Technik beschäftigen. Diese Methode dient zum Strukturieren und Visualisieren von Problemstellungen. Die Mindmapping-Technik ist von Vorteil und kinderleicht in der Anwendung. Sie ist flexibel und kann jederzeit nachträglich angepasst und erweitert werden.

Ganz wichtig ist, dass jeder Jungunternehmer seinen eigenen Stil entwickelt, nur so wird das Mindmapping ein voller Erfolg. Und das fließt auch in das Jungunternehmen ein. Die Mindmapping-Technik verspricht somit Erfolg im Unternehmen, denn durch das Mind Mapping werden neue und verborgene Ideen erzeugt und in Ergebnisse gefasst sowie strukturiert. Komplexe Probleme sind so komplett und übersichtlich.

Was ist ein Mindmap?

Mindmaps sind besonders hilfreich bei der Entwicklung einer Geschäftsidee. Ein Mindmap wird übersichtlich gestaltet mit verschiedenen Schlüsselwörtern. Diese werden später einmal schneller und übersichtlicher gelesen. Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Schlüsselwörtern werden schneller logisch erfasst, da sie optisch näher zusammen stehen. Schlüsselwörter können Substantive oder auch Verben sein, genauso gut wie ein Bild, welches in den Rahmen passen sollte.

Ein Zentralthema kann als Bild gewählt werden. Von diesem Zentralthema aus verzweigen sich dann kleinere Titel, die eigentlich die Unterthemen des Zentral- oder Hauptthemas sind. Gearbeitet wird von innen nach außen. Detailbeschreibungen gehören nicht in ein Mindmap. Großbuchstaben sind auch viel bildhafter in ihrer Darstellung als Kleinbuchstaben. Darauf sollte auf jeden Fall geachtet werden. Sofort ins Auge stechend, sofort greifbar und sofort informativ.

Mit Mindmaps eine Geschäftsidee entwickeln

Wenn Sie mit der Mindmapping-Methode eine Geschäftsidee entwickeln möchten, überlegen Sie sich zunächst, womit Sie sich gerne beschäftigen. Das wird ihr zentrales Thema in der Mitte. Von da aus überlegen Sie, welche Dienstleistungen Sie anderen Menschen anbieten könnten. Notieren Sie diese als Hauptzweige. Denken Sie als nächstes darüber nach, wie diese Dienstleistungen so individualisiert werden könnten, dass sich Ihre Geschäftsidee von denen anderer Selbständiger unterscheidet.

Ein Beispiel:
Sie beschäftigen sich gerne mit Ihrem Haushalt. „Haushalt“ wird also Ihr Thema im Zentrum. Von dort aus können Sie weiter verzweigen. Beispiele für Hauptzweige wären beispielsweise ein Putzdienst, ein Bügelservice, Einkaufsdienste, die Kinderbetreuung usw. Überlegen Sie nun, was die einzelnen Punkte besonders macht. Für den Bügelservice könnten sich beispielsweise folgende Alleinstellungsmerkmale als Unterzweigungen ergeben: Abhol- und Lieferservice, Bügelflatrates, Waschservice usw.

Die Hamburger EOS-Gruppe, die im Forderungsmanagement tätig ist, und das Marktforschungsinstitut Ipsos führte kürzlich eine Studie über die Zahlungsmoral der deutschen Unternehmen durch. Diese ergab, dass nur jede vierte Rechnung nicht pünktlich bezahlt wird. Die Ergebnisse der Studie wurden mit den Ergebnissen in den Ländern Großbritannien, Schweiz, Bulgarien und Ungarn verglichen. Dabei ergab sich, dass die deutschen Unternehmer durchschnittlich die kürzesten Zahlungsziele gewähren – gerade einmal 25 Tage haben die Kunden Zeit zu bezahlen.

57 Prozent der deutschen Industrieunternehmen gehen davon aus, dass sich Zahlungsbereitschaft in den nächsten zwei Jahren drastisch abnehmen wird. Auch die anderen Branchen schließen sich hier – noch etwas positiver gestimmt – an. Aber auch in den letzten Jahren hatte sich die Zahlungsmoral bereits verschlechtert. In allen Branchen klagen mindestens 40 Prozent der Unternehmer über eine schlechtere Zahlungsbereitschaft.

Quelle: ProFirma 10/2009, S. 44
 

Die richtige Kfz-Versicherung zu finden ist oft nicht so einfach und bei einem rechtzeitigen Wechsel kann man oftmals auch noch eine Menge Geld sparen. Bestimmt stellt sich jetzt jedem die Frage, wie man denn überhaupt die für sich geeignete Kfz-Versicherung finden kann. Die Lösung bietet hier das Internet an.

Kfz-Versicherungen vergleichen

Hier bekommt man zahlreiche Seiten angeboten, auf denen die verschiedenen Kfz-Versicherungen untereinander verglichen werden können. Das alles funktioniert ganz einfach, man wird nach einigen persönlichen Angaben und zu den Angaben des Autos befragt, und innerhalb von ein paar Sekunden liegt das Ergebnis schon vor. Von Belang sind bei den Kfz-Versicherungen auch Aspekte wie das Alter, ein eventuell vorhandener Stellplatz für das Auto oder die jährliche Fahrleistung. Durch solche Faktoren kann noch einmal zusätzlich gespart werden.

Jetzt zugreifen!

Hat man dann eine Kfz-Versicherung für sich gefunden, sollte man schnell handeln. Ein Kfz-Versicherungswechsel ist nur bis zum 30.11. des Jahres möglich. Wenn man also seine Versicherung erst nach diesem Datum kündigt, verlängert sich automatisch sein Versicherungsschutz bei der alten Versicherung um ein weiteres Jahr. Also nicht länger warten, sonst hat man auch dieses Jahr wieder die Chance verpasst, viel Geld zu sparen.

KFZ Rechner

ein Service von versicherung.net

 

In den besten Buchhaltungen kann es einmal passieren, dass eine Rechnung verloren geht. Während des Jahres fällt es kaum auf, dass sie fehlt. Doch wehe, das Finanzamt führt eine Umsatzsteuerprüfung durch und möchte die Belege sehen. Wenn der Beleg dann fehlt, kann der Prüfer den Abzug der Vorsteuer verweigern. Im vorliegenden Fall wollte die Unternehmerin nicht auf sich sitzen lassen, dass sie eine Rechnung in Höhe von 4.760 Euro brutto nicht geltend machen konnte.

Diesem Problem kann entgangen werden, wenn der Unternehmer eine Kopie der Rechnung besorgen kann. Dies entschied der Bundesfinanzhof im Januar 2009 (Aktenzeichen 14 K 2093/08). Falls es nicht mehr möglich ist, eine entsprechende Rechnung beizubringen, beispielsweise, weil der Rechnungsempfänger nicht mehr als Unternehmer tätig ist, muss das ursprüngliche Vorliegen der Rechnung anderweitig bewiesen werden. Hierfür können der betriebliche Schriftverkehr oder beweisende Kontoauszüge als Beweis beigebracht werden.

Wenn der Unternehmer keine Kopie der Rechnung besorgen kann, ist der Betriebsprüfer nicht verpflichtet, den Vorsteuerabzug zu genehmigen.

Quelle: ProFirma 10/2009, S. 54
 

Die Krankenkassen werden im kommenden Jahr eine Lücke von 7,4 Milliarden Euro zu schließen haben. Dass das nicht ohne Weiteres geht, sollte Jedermann klar sein. Die Bundesregierung diskutiert nun über Möglichkeiten, wie man die Krankenkassen entlasten könne. Dabei sieht die neue Regierung jedoch eine Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes als falschen Ansatzpunkt. Denn damit würden automatisch auch die Lohnnebenkosten steigen und das sei in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage nicht machbar.

Die derzeitige Lage

Auch ein höherer Zuschuss aus Steuermitteln komme derzeit nicht in Frage. Union und FDP sehen deshalb als einzige Lösung, dass die Arbeitnehmer mehr zahlen müssen. Derzeit gilt ein einheitlicher Beitragssatz von 14,9 Prozent für die Krankenversicherung. Davon tragen Arbeitnehmer bereits 0,9 Prozent alleine. Die restlichen 14 Prozent werden von Arbeitgeber und -nehmer gleichermaßen gezahlt. Sofern die Kassen Defizite aufweisen, können sie Beiträge nachfordern, allerdings nur von den Arbeitnehmern. Auch sind diese Beiträge auf ein Prozent des Einkommens der Arbeitnehmer begrenzt.

Abwälzung der Kosten auf die Arbeitnehmer

Diese Regelungen müssen nach der neuen Regierung wegfallen. Außerdem solle der Gesundheitsfonds abgewickelt werden. Die Krankenkassen sollen ihre Beiträge wieder selbst bestimmen, eine eindeutige Änderung auf der Ausgabenseite sei zudem fällig. Außerdem gelänge es mit gesteigerten Beiträgen für die Arbeitnehmer, sowie den in der alten Regierung beschlossenen Steuerzuschüssen, das Defizit auszugleichen. Gewerkschafter dagegen warnen davor, alle Kosten auf die Arbeitnehmer und Rentner abzuwälzen.

Quelle: Eichsfelder Tageblatt, Nr. 240/2009, Titelblatt
 

Das Online Business ist bekannt und nicht zuletzt auch vielversprechend. Immer mehr Menschen möchten sich an diesem Geschäft versuchen und ihr Geld im Internet verdienen. Die Möglichkeiten, die Mutigen zur Verfügung stehen, sind sicherlich vielseitig und so reicht das Repertoire angefangen vom eignen Onlineshop bis hin zum Dasein als Affiliate.

Doch ist das Internet wirklich eine Branche, die schlichtweg jedem liegt und es ist ein Business, mit dem jeder den eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann? Etwas sarkastisch haben wir schon im Beitrag zur Selbständigkeit mit einem Onlineshop darauf hingewiesen, dass ein solcher wahrlich nicht so einfach zu betreiben ist, wie manche glauben. Nicht alle sollten sich im Internet selbstständig machen, denn so groß und vielseitig wie die Chancen sind, sind natürlich auch die Risiken.

No-Go‘s für das Internet-Business

Alle Menschen, die vom Internet schlichtweg keine Ahnung haben und die sich mit den Möglichkeiten des Webs nicht auskennen, sollten von dieser Branche auch die Finger lassen. Das Internet ist sehr umfangreich und wer hier nicht von Beginn an die ersten Arbeitsgrundlagen beherrscht, kann mit dem eigene Online Unternehmen auch keine Erfolge erzielen.

Desweiteren ist das Internet Business dann nicht die richtige Wahl, wenn man vollkommen orientierungslos startet. Ohne ein Konzept und ohne eine konkrete Geschäftsidee, mit der man sich von den anderen Anbietern wirklich abheben kann, kann man auch im Internet kein Geld verdienen. World Wide Web benötigt man vor allem viel Durchhaltevermögen und Motivation. Wer das schnelle Geld und das möglichst noch im Schlaf erwartet, ist hier fehl am Platz. Harte Arbeit und Können sind auch im Internet entscheidend.

Grundlagen für die Internet Selbstständigkeit

Wer sich im Internet erfolgreich selbstständig machen möchte, benötigt im Grunde zwei Dinge. Hierbei handelt es sich um ein Produkt, das eine Nische abdeckt und dafür sorgt, dass man sich von der Masse abheben kann und zum anderen um grundlegende Erfahrungen bei der Arbeitsweise. Nur wer sich im Internet auskennt, weiß wie er mit den einzelnen Angeboten umgehen muss und welche Chancen vorhanden sind, kann im Web auch erfolgreich sein.

Die passende Literatur

Der Autor Olaf Huth beschreibt in seinem Buch „Mit einem Web-Shop Geld verdienen", wie man den eigenen Onlineshop zur festen Einnahmequelle macht. Neben den ersten Grundlagen für einen erfolgreichen Shop geht Huth in seinem Buch auch auf die Suche und die Auswahl der richtigen Produkte ein. Fakten und Informationen zum Zeitmanagement, grundlegende HTML Funktionen und die wichtigsten Gesetze, die für Gründer in diesem Bereich von Bedeutung sind, runden das umfangreiche Angebot dieser Literatur ab. Das Buch von Olaf Huth führt Gründer in Sachen Webshop vom Anfang bis zur finalen Umsetzung.

Susanne Angeli erklärt in ihrem Buch „Der Online-Shop - Handbuch für Existenzgründer", welche Aspekte für eine Gründung im Internet entscheidend sind. Neben dem E-Marketing geht die Autorin auch auf die besondere Rechtslage ein. Zudem verdeutlicht sie die Funktionen von ePayment und den verschiedensten eShop-Systemen.

Noch ein Tipp zum Schluss: Sehr häufig wird gefragt, ab wann man für seine Website ein Gewerbe anmelden muss. Ist gar nicht so schwer, einfach mal lesen.

Seit Ende 2008 ist das Europäische Mahnverfahren in Kraft getreten. Dieses Verfahren soll Gläubigern helfen, auch bei ausländischen Forderungen, die aber innerhalb der EU bestehen, schneller an ihr Geld zu gelangen. Dabei ist es wichtig, dass das europäische Mahnverfahren besonders einfach gestaltet worden ist.

Wie es geht

Es stehen vorgefertigte Formulare zur Verfügung, die auf der Homepage der EU heruntergeladen werden können. Lediglich das Ausfüllen des Formulars müssen die Gläubiger noch selbst erledigen. Sinnvoll ist die Einleitung des europäischen Mahnverfahrens, das ähnlich dem deutschen Verfahren aufgebaut ist, immer dann, wenn damit gerechnet wird, dass der ausländische Geschäftspartner nicht zahlt. Auch wenn eine Verjährung droht, kann das Verfahren sinnvoll sein, um diese zu hemmen.

Folgen des europäischen Mahnverfahrens

Wird vom Schuldner nach Zugang des Formulars kein Einspruch erhoben, sieht das Gesetz vor, dass binnen 30 Tagen nach Antragseingang ein Europäischer Zahlungsbefehl ausgestellt wird. Hierfür sind keine weiteren bürokratischen Hürden zu durchlaufen. Ebenso müssen keine zusätzlichen Anträge gestellt werden. Der Zahlungsbefehl wird dann automatisch in allen der EU angehörenden Ländern sofort vollstreckbar. Die Auslieferung wird also möglich.

Damit wird aber auch klar, dass das europäische Mahnverfahren, das europaweit einheitlich ist, nur für unbestrittene Forderungen gilt. Ausnahme bei der EU-weiten Vereinheitlichung bietet außerdem Dänemark, wo das europäische Mahnverfahren nicht gilt.

Quelle: Der Steuerzahler 10/2009, S. 210
 

Wenn Selbstständige Elterngeld beziehen wollen, müssen sie ihre Berufstätigkeit einstellen. Soweit, so klar. Doch was ist, wenn während des Bezugs von Elterngeld noch Gelder auf dem Konto eintreffen? In einem solchen Fall hatte die Elterngeldstelle dem Betroffenen nur den Sockelbetrag von 300 Euro überwiesen. Weiteres Elterngeld wurde nicht gewährt.

Das ist jedoch nach einem Urteil des Sozialgerichts München nicht rechtens. Denn gerade Selbstständige können nicht beeinflussen, wann die Gelder für geleistete Dienste und gelieferte Waren auf ihrem Konto eingehen. Das Zufluss-Prinzip darf in diesem Fall nicht angewendet werden. Denn es sei durchaus üblich, dass Kunden beispielsweise nach Rechnungsstellung bis zu 30 Tage Zeit hätten, die Rechnung zu begleichen. Demzufolge würden auch während des Bezugs noch Gelder auf den Konten eingehen, die jedoch nicht als Einnahmen angerechnet werden dürfen. Es ist also ausreichend, die Berufstätigkeit einzustellen, um den Anspruch auf Elterngeld zu erhalten.

Quelle: http://www.steuertipps.de

Der Firmenname eines Unternehmens ist zugleich auch das Aushängeschild eines Unternehmens. Es ist das erste, was Kunden und Geschäftspartnern ins Auge sticht und sollte professionell und souverän wirken. Gleichzeitig ist die Firma auch der Name, unter dem das Unternehmen seine Geschäfte führt, unterschreibt und klagen oder verklagt werden kann. Es ist dementsprechend wichtig, dass man damit nicht gegen geltendes Recht verstößt. Worauf zu achten ist, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.

Anforderungen für die Firma

Es werden verschiedene Anforderungen an die Firma gestellt. Dazu gehören beispielsweise die Firmenwahrheit, -beständigkeit und -klarheit. So darf beispielsweise in der Firma keine Angabe gemacht werden, die auf eine andere Art von Unternehmen schließen lässt. Zudem muss klar werden, wer der Inhaber des Unternehmens ist. Zusätzlich muss in der Firma in den meisten Fällen die Rechtsform des Unternehmens angegeben werden (z. B. e. K., GmbH, OHG). Derselbe Firmenname darf im Handelsregister nicht bereits eingetragen sein.

Die Firmenarten

Personenfirma

Die Personenfirma besteht aus den Namen der Unternehmensgründer. Es ist nicht zwingend erforderlich, auch den Vornamen anzugeben. Allerdings kann dies sinnvoll sein, um sich deutlich von anderen Firmen abzugrenzen.

Sachfirma

Die Sachfirma enthält das Tätigkeitsgebiet des Unternehmens. Hier ist ganz besonders der Grundsatz der Firmenwahrheit zu beachten. Man kann die Firma mithilfe der Marktstufe bezeichnen (z. B. Schuhhersteller, Lebensmittel-Großhandel). Wenn der Name eine gewisse Größe suggeriert, so muss diese auch objektiv gegeben sein (z. B. Schuhzentrale, Lebensmittelkontor). Wenn auf eine bestimmte Spezialisierung hingewiesen wird, muss diese auch der Ausbildung des Personals entsprechen (z. B. Zoofachhandel, Elektrofachgeschäft). Als „Institut“ oder „Akademie“ darf man sich zwar bezeichnen, aber nur dann, wenn nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden gearbeitet wird. Ortsangaben in der Firma sind nur dann zulässig, wenn auch wirklich ein Bezug zu diesem Gebiet besteht. Wenn „Europa“ in der Firma vorkommt, muss das Unternehmen auch europaweit tätig sein.

Fantasiefirma

Bei der Fantasiefirma wird ein beliebiger Ausdruck als Firma verwendet, das aus lateinischen Buchstaben bestehen muss. Es dürfen auch folgende Zeichen verwendet werden: „“ () ., &+
Ob das @-Zeichen verwendet werden darf, ist umstritten und sollte daher vermieden werden.

Mischfirma

Die Mischfirma kann Elemente einer Personen-, Fantasie- oder Sachfirma enthalten. Es gelten dieselben Vorschriften wie für die anderen Firmenarten.

Marken- und Namensrecht

Eine neue Firma darf das Namensrecht eines bestehenden Unternehmens nicht verletzen, indem es dieselbe Bezeichnung verwendet. Dies gilt insbesondere dann, wenn das neue Unternehmen in derselben Branche tätig ist wie das gleichnamige Unternehmen. Wen ein Name als Wortmarke eingetragen wurde, darf dieser ebenfalls nicht mehr von neuen Unternehmen benutzt werden. Die Rechtsvorschriften hierzu finden sich im UWG, HGB, Markengesetz und im BGB.

Überprüfung der Rechtsmäßigkeit

Vor der Eintragung ins Handelsregister überprüft das Amtsgericht, ob die Firma frei ist von Rechten Dritter. Im Zweifelsfalle werden die Gutachter der IHK zu Rate gezogen. Wenn Sie vor der Gründung überprüfen möchten, ob Ihr Name bereits vergeben ist, können Sie unter http://www.handelsregister.de die bestehenden Handelsregister-Eintragungen durchsuchen oder beim Deutschen Patent- und Markenamt unter http://www.dpma.de die eingetragenen Marken nach ihrem gewählten Namen durchforsten.

Rechtsfolgen einer nicht rechtskonformen Firma

Wenn das Namens- oder Markenrecht eines anderen Unternehmens verletzt wird, so hat dieses einen Anspruch auf Unterlassung. Dies bedeutet, dass das neue Unternehmen unter der gewählten Firma nicht firmieren darf. Dafür ist übrigens kein Verschulden erforderlich, da der Firmeninhaber vor der Eintragung verpflichtet ist, zu überprüfen, ob der Name bereits vergeben ist. In bestimmten Fällen ist das geschädigte Unternehmen sogar berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.

Schon allein aus diesen Gründen ist es wichtig, auf einen einzigartigen Firmennamen zu achten. Gleichzeitig spielt es aber natürlich auch dahingehend eine Rolle, dass man sich durch die Firma eigentlich von anderen Unternehmen abheben möchte statt diese nachzuahmen.

Quelle: Starting Up Sep/Okt/Nov 09, S. 56/57

Die meisten Unternehmer und auch Existenzgründer kennen es - im Trubel des Alltages vergisst man gern etwas. Nicht selten handelt es sich hierbei um die Steuerzahlungen an das Finanzamt. Was nicht nur unangenehm ist, kann zudem zu einer echten Gefahr werden, denn neben Säumniszuschlägen ziehen die deutschen Finanzämter gern noch ganz andere Karten.

Mit dem Steuer-Wecker Termine nicht vergessen

Damit genau dies nicht passieren kann, haben sich die führenden Köpfe von Steuerberaten.de nun ein durchaus innovatives Angebot einfallen lassen. Mit dem Steuer-Wecker werden die Gründer an die verschiedensten Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt erinnert. Der Service ist vollkommen kostenlos und kann zudem noch durch Individualität begeistern. Alle Termine lassen sich eigenhändig eintragen und planen.

Individuelle Terminplanung als Markenzeichen

Dem Steuerzahler steht es hierbei vollkommen frei, wann er an seine einzelnen Termine erinnert werden möchte. Der kostenlose Steuer-Wecker erinnert auf Wunsch sowohl per Mail als auch per SMS und kann im Handumdrehen auf Steuerberaten.de eingerichtet werden. Bei dieser kostenlosen Dienstleistung spielt natürlich der Datenschutz eine wichtige Rolle und wird von den Verantwortlichen im Grunde als eine Pionieraufgabe angesehen. Jederzeit kann man den kleinen Helfer mit wenigen Schritten zudem wieder abbestellen, sodass man individuell bestimmen kann, wann und vor allem auch wie lang man den Service in Anspruch nehmen möchte.

Quelle: http://www.steuerberaten.de/
 

Consenzum

Consenzum ist eine bekannte Unternehmensberatung, die ihren Franchise-Partnern dabei hilft, professioneller, günstiger und schneller aufzutreten. Die Partner profitieren von einer langjährigen Expertise des Teams und einer hervorragenden Wettbewerbssituation. Gründer müssen eine relativ geringe Investitionssumme in Höhe von 3500 Euro mitbringen. Die laufenden Gebühren belaufen sich auf 8 Prozent des Netto-Umsatzes.
http://www.consenzum.de

DATAC

Das Unternehmen DATAC ist der Partner für selbständige Buchhalter. Zum Leistungsrepertoire des Unternehmens gehören alle relevanten Buchführungsdienstleistungen. Hierzu gehört auch die Abrechnung von Löhnen und Gehältern. Besonders ist die ebenfalls angebotene digitale Archivierung. Franchisenehmer müssen 5.000 bis 10.000 Euro Investitionskapital besitzen. Zusätzlich fällt eine monatliche Fixgebühr von 125 bis 150 Euro an.
http://www.datac.de

Quantec-Energy

Quantec-Energy bietet interessierten Franchisenehmern die Möglichkeit, mit einem innovativen Produkt in den Energiemarkt einzusteigen. Immer mehr Menschen sind auf der Suche nach Alternativen zu den herkömmlichen Energieträgern, da diese immer teurer werden. Quantec-Energy bietet ein einfaches, aber effektives Geschäftskonzept. Wer einsteigen möchte, benötigt lediglich 75 Euro netto als Eintrittsgebühr.

Ultimo / Q2B

Bei Ultimo / Q2B handelt es sich um ein Betreuungsnetzwerk für kleine Unternehmer, Existenzgründer und mittelgroße Unternehmen. In diesem großen Netzwerk sind Spezialisten der verschiedensten Berufszweige tätig, vom Buchhalter über den Existenzgründungsberater bis hin zum Werbespezialisten. Als Investition sollte man bis zu 2.500 Euro einplanen. Monatlich fallen höchstens 380 Euro an Gebühren an.
http://www.ultimo.org

Town & Country

Bei Town & Country kann man gleich mit zwei verschiedenen Franchising-Konzepten einsteigen. Man kann sich entweder für den Vertrieb der Markenhäuser entscheiden, oder aber sich mit der Durchführung der Bauvorhaben vor Ort beschäftigen. Town & Country steht seinen Partnern mit Know-how und seinem guten Namen zur Seite. Investieren muss man anfangs 1.000 Euro. Laufende Kosten fallen in Höhe von 350 Euro pro Monat für die Werbung an.
www.franchisepartnerschaft.de

Quelle: Starting Up Sep/Okt/Nov 09, S. 77 – 81
 

Dieser Artikel ist Teil 1 von 12 der Serie

Heute möchten wir mit einer kleinen Serie beginnen, die die Personalarbeit von verschiedenen Seiten beleuchtet. Beginnen wir mit der Betrachtung der Personalabteilung im Unternehmen und wie sie sich in der Vergangenheit entwickelt hat, sowie in der Zukunft entwickeln wird.

Entwicklung der Personalarbeit

Noch vor etwa 50 Jahren hat kaum ein Unternehmen eine eigene Personalabteilung unterhalten. Es gab lediglich Lohnbüros. Die Personalarbeit bestand darin, die Löhne und Gehälter zu berechnen, Arbeitsverträge aufzusetzen und beim Ausscheiden eines Mitarbeiters die notwendigen Unterlagen hierfür zu erstellen. Die Personalarbeit war also eher eine nachgelagerte betriebliche Tätigkeit, die nur in speziellen Fällen zu handeln hatte. Heutzutage kann eine ganze Abteilung durchweg mit der Personalarbeit ausgelastet werden.

Heute sehen die Unternehmen jedoch ihre Mitarbeiter nicht mehr nur als Produktionsfaktor, sondern vielmehr als Wertschöpfungsfaktor, dessen Management entsprechend gut organisiert sein will. Die Personalarbeit besteht heute deshalb zu einem großen Teil auch aus betrieblichem Denken und Handeln, das langfristig angelegt sein muss.

Die Gründe für die Wandlung

Gründe für die Wandlung der Personalarbeit gibt es viele. Zum einen ist das enorme Wissen zu sehen, das heute vorliegt. Hat sich der Wissensstand zwischen 1800 und 1900 verdoppelt, geschah das Gleiche im Zeitraum von 1900 bis 1950 und dann schon wieder von 1950 bis 1960. Heute verdoppelt sich der Wissensstand ungefähr alle vier Jahre, was einen entsprechenden Informationsfluss bedingt, der von der Personalabteilung organisiert werden muss, um allen Mitarbeitern ausreichend Wissen zur Verfügung zu stellen.
Ebenfalls haben sich die Kontaktmöglichkeiten dank Internet, Telefon und Fax deutlich vermehrt, es kann und muss schneller reagiert werden, so dass neue Mitarbeitertypen gefragt sind. Durch die internationale Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen und einem steigenden Wettbewerb, steigt auch der Wettbewerb um geeignete Fachkräfte.

Nicht zuletzt haben sich auch die Werte gewandelt: heute werden andere Anforderungen an den Arbeitsplatz gestellt, als noch vor wenigen Jahren. Zudem gibt es eine demografische Entwicklung, die die Personalabteilung beschäftigt. Denn künftig werden die Belegschaften der Unternehmen immer älter. Der viel beschworene Fachkräftemangel wird sich im Laufe der nächsten Jahre durchsetzen. Die Arbeitsplätze müssen auch für ältere Menschen entsprechend eingerichtet und passende Arbeitszeitmodelle dafür entwickelt werden.

Auch die kulturellen Unterschiede zwischen den Mitarbeitern sind zu beachten und fordern eine unterschiedliche Motivation selbiger. Diese Aufgaben gehören ebenfalls zu den Kernfunktionen einer gut funktionierenden Personalabteilung.

Quelle: Pro Firma 12/2008, S. 92 - 94
 

Eine Möglichkeit, um ein neues Produkt oder Projekt umzusetzen, besteht im Morphologischen Kasten. Diese Variante unterstützt vor allen Dingen das rationale Denken, das insbesondere Ingenieure und Techniker in Unternehmen bevorzugen. Der Begriff „Kasten“ ist jedoch etwas irreführend, da man sich darunter im Allgemeinen etwas Dreidimensionales vorstellt. Anders sieht es dagegen bei der tatsächlichen Anwendung aus, denn der Morphologische Kasten ist eher eine zweidimensionale Lösung, eine Art Tabelle.

Er eignet sich insbesondere dann, wenn neue Produkte oder Produktvariationen entwickelt werden sollen, aber auch, wenn es gilt, neue technische Verfahren zu entwickeln. Da diese Aufgaben sehr komplex sind, ist es wichtig, erst einmal etwas Ordnung in die einzelnen Schritte zu bringen. Hier setzt der Morphologische Kasten an, der von dem Schweizer Astrophysiker Fritz Zwicky entwickelt wurde.

Aufbau des Morphologischen Kastens

Wie bereits erwähnt, ist der Morphologische Kasten als zweidimensionales Tableau aufgebaut, das aus einer X- und einer Y-Achse besteht, ähnlich einer Tabelle. Die X-Achse stellt zeitgleich eine Art Vorspalte dar, in der die Gestaltungselemente oder die Merkmale eines Problems dargestellt werden. Auf der Y-Achse werden dann verschiedene Ausführungsmöglichkeiten oder Ausprägungen dargestellt.

Das Ziel des Morphologischen Kastens besteht nun darin, auf der Y-Achse alle nur denkbaren Problemlösungen darzustellen und diese miteinander zu kombinieren, sofern möglich. Dadurch ergibt sich ein optimales Ergebnis, da verschiedene Ansätze miteinander kombiniert wurden.

Beginn der Problemlösung

Wie sich bereits beim Aufbau des Morphologischen Kastens zeigt, beginnt die Arbeit mit der klaren Definition eines Problems, welches in die Vorspalte eingetragen wird. Das Problem muss hier jedoch bereits in verschiedene Einzelprobleme aufgegliedert werden, um auf der Y-Achse die entsprechenden Lösungsmöglichkeiten für die Einzelprobleme darstellen zu können.

Danach werden die Parameter festgelegt, die die Einzelprobleme beschreiben, und an dieser Stelle beginnt die Schwierigkeit beim Morphologischen Kasten. Denn diese Parameter müssen unabhängig voneinander sein. Das bedeutet, dass sie möglichst allgemeingültig sein müssen, um so verschiedene Kombinationsmöglichkeiten zu erhalten.

Sinnvoll, um unabhängige Parameter zu erhalten, ist die Struktur-Funktions-Analyse. Je mehr unabhängige Eigenschaften bereits in der Vorspalte aufgeführt werden, umso mehr Kombinationsmöglichkeiten ergeben sich auch.

Erst dann kann die eigentliche Problemlösung angegangen werden, für die verschiedene Ausführungen gesucht werden. Dabei sollte keine der Ideen vorschnell kritisiert werden. Denn oftmals sind Einzellösungen für ein Problem nicht unbedingt das Optimum, durch die Vielzahl der einzelnen Lösungen ergibt sich jedoch in Kombination eine praktikable und sinnvolle Lösung. An erster Stelle steht also die Ideensammlung, wie ein Problem gelöst werden kann.

Danach erst folgt die Auswertung der möglichen Kombinationen, aus denen dann die Kombination ausgewählt wird, die einerseits praktikabel, andererseits auch für das spezifische Problem sinnvoll ist.

Umsetzung immer in kleinen Gruppen

Um wirklich sinnvolle Ergebnisse mit dem Morphologischen Kasten zu erhalten, muss die Umsetzung in möglichst kleinen Gruppen erfolgen. Maximal zwei bis drei Teilnehmer sollten eine Gruppe bilden. Dabei ist zu beachten, dass die Teilnehmer das fachliche Know-how in der Problemstellung besitzen, aber genauso, dass sie schon einige Male mit dem Morphologischen Kasten gearbeitet haben. Die korrekte Anwendung dieses Systems zur Ideenfindung bedarf schließlich einiger Übung.

Wichtig bei der Anwendung des Morphologischen Kastens ist es vor allem, dass das Problem ausreichend beleuchtet wurde, um entsprechende Lösungen zu erhalten. Klar ist jedoch ebenso, dass entweder die kreative Ader auf der Strecke bleibt oder sich die Gruppen scheuen, sehr viele verschiedene Lösungsvarianten in Betracht zu ziehen. In einigen Fällen sind die Ergebnisse deshalb nur mittelmäßig. Die Teilnehmer sind jedoch dennoch oftmals zufrieden, weil keine radikalen Veränderungen stattfinden müssen. Trotzdem sollte versucht werden, möglichst viele unterschiedliche Ansätze zu finden, um so das Optimum herauszuholen.

Quelle: Pro Firma 03/2009, S. 38/39
 

Pünktlich zum 01.07.2009 wurde die gesetzliche Pflegeversicherung reformiert. Gerade für pflegende Angehörige ergeben sich daraus einige Vorteile. Doch obwohl ein Anspruch auf eine Arbeitsfreistellung besteht und kleinere Mehrbeträge im Pflegefall gezahlt werden, reichen die gesetzlichen Leistungen kaum aus, sollte es zu einer Pflegebedürftigkeit im Alter kommen.

Deshalb lohnt sich eine zusätzliche Pflegeversicherung für fast jeden. Die Kosten halten sich meist in Grenzen, sie sind abhängig davon, welche Versicherungssummen gewählt werden. Doch um diese entsprechend auswählen zu können, muss erst einmal klar sein, welche Kosten im Pflegefall auf einen zukommen.

Was die Pflege kostet

Bei der stationären Unterbringung fallen in der Regel höhere Kosten an. Je nach Pflegestufe variieren diese und reichen in der Regel von 2.342,95 Euro in Pflegestufe I bis 3.525,68 Euro in Pflegestufe III. Zusätzlich zu diesen Kosten, von denen nur ein Bruchteil über die gesetzliche Pflegeversicherung finanziert wird, fallen Kosten für den persönlichen Bedarf, wie Friseur, Getränke und ähnliches an. Diese sind, vorsichtig gerechnet, mit etwa 100 bis 200 Euro zu finanzieren.

Für die ambulante Pflege fallen die Kosten meist etwas niedriger aus. Wird ein Pflegedienst beauftragt, der fünf Mal pro Woche vor Ort ist, fallen etwa 560 Euro Kosten an. Eine Putzfrau, die zweimal wöchentlich erscheint, kostet ca. 240 Euro im Monat und werden dann noch Gelder an die Familie, die mit pflegt, gezahlt, kommen schnell mehr als 1.000 Euro zusammen. Auf den ersten Blick erscheint dieser Betrag deutlich niedriger. Doch weit gefehlt, denn auch hier gilt, dass zusätzliche Kosten entstehen. Die komplette Verpflegung mit Lebensmitteln, sowie die Kosten für die Wohnung fallen zusätzlich an. Ebenfalls müssen die Zuzahlungen für Medikamente und Co. bedacht werden.

Leistungen der Pflegeversicherung

Von der Pflegeversicherung erhalten Pflegebedürftige Sachleistungen oder Pflegegeld. Zusätzlich kann die gesetzliche Pflegeversicherung noch für den stationären Aufenthalt aufkommen. Bei Pflegestufe III werden für die stationäre Pflege, sowie für Sachleistungen 1.470 Euro monatlich gezahlt, für die Pflege durch Angehörige gibt es ein Pflegegeld von 675 Euro.

Bei Pflegestufe II gibt es Pflegegeld in Höhe von 420 Euro, Sachleistungen in Höhe von 980 Euro und Leistungen für die stationäre Pflege von 1.279 Euro. Bei der Pflegestufe I sinkt das Pflegegeld dagegen auf 215 Euro, die Sachleistungen auf 420 Euro. Für den stationären Aufenthalt werden 1.023 Euro gezahlt. Alle Beträge liegen deutlich unter dem tatsächlichen Aufwand, die Versorgungslücke muss also geschlossen werden.

Steuerliche Vorteile nutzen

Steuerliche Vorteile können sich Pflegebedürftige sichern, indem sie haushaltsnahe Dienstleistungen nutzen. Bis zu 1.800 Euro können von der Steuerschuld abgesetzt werden. Ebenfalls werden Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Sie können ebenfalls von den Kindern genutzt werden, wenn die Pflegebedürftigen ohnehin keine Steuern zahlen.

Zusatzversicherung abschließen

Eine Zusatzversicherung abzuschließen ist durchaus ratsam. Hierbei sollten jedoch einige Dinge beachtet werden. So sollten die Pflegestufen, die abgesichert werden, frei wählbar sein und die Leistungsdefinition der gesetzlichen Pflegeversicherung entsprechen. Dadurch wird kein gesondertes Gutachten erforderlich. Eine starre Kopplung der Leistungen sollte nicht vorliegen, sonst entstehen schnell unnötige Mehrkosten. Es sollten ebenfalls keine Differenzen bei den Leistungen auftreten, die von stationärer oder häuslicher Pflege abhängig sind, das Geld sollte außerdem zur freien Verfügung stehen. Ein Leistungsnachweis ist nicht sinnvoll.

Allzu lange Wartezeiten sollten ebenfalls nicht vorhanden sein, maximal ein Jahr ist hinnehmbar. Bei einer Wartezeit von drei Jahren ist es dagegen nicht mehr ratsam, die Versicherung abzuschließen. Im Leistungsfall muss die Beitragszahlung ruhen, das ist besonders wichtig, um nicht zusätzliche Kosten zu verursachen. Auch bei den Karenzzeiten und Sperrfristen gilt, dass die Leistungen sofort erfolgen sollten. Ebenso sollte auf eine Begrenzung hinsichtlich des Alters verzichtet werden, um auch älteren Personen eine Pflegeversicherung zu ermöglichen.

Quelle: Steuertipps 07/2009

Zusätzliche Informationen zur Pflegeversicherung

http://finanzen.de/pflegeversicherung.html

Für Unternehmer ist es heutzutage besonders wichtig, sich potentiellen Kunden auch im Internet zu präsentieren. Dabei ist nicht nur eine gut gemachte Website wichtig, sondern auch die regelmäßige Beteiligung am Social Networking. Vorreiter auf diesem Gebiet ist der Anbieter XING, aber auch andere Dienste kommen hierfür in Frage. Für den Erfolg auf diesen Plattformen ist es jedoch primär wichtig, dass Sie sich korrekt präsentieren. Wir zeigen Ihnen, auf welche Punkte Sie achten müssen, damit Sie bei Interessenten gut ankommen.

Die eigenen Ziele

Ein wichtiger Teil des eigenen Profils ist die Beschreibung der eigenen Ziele, die man mit XING verwirklichen möchte. Damit andere Geschäftsleute Sie gezielt ansprechen können, müssen diese zum einen wissen, welche Leistungen Sie anbieten. Zum anderen ist es auch interessant zu wissen, wonach Sie suchen. Beschreiben Sie Ihre Ziele möglichst nicht nur mit einzelnen Wörtern, sondern etwas ausführlicher.

Persönliche Interessen

Wenn man Interessen angibt, sollten sich diese immer auf das geschäftliche Umfeld beziehen. Auch wenn Interessen eher etwas Persönliches sind, haben private Interessen wie Hobbys oder Freizeitaktivitäten hier nichts verloren. Dies kann ansonsten schnell unprofessionell wirken.

Übrigens sehen viele XING-Mitglieder gemeinsame Interessen als Ansatzpunkt für einen ersten Kontakt an. Insofern ist das Ausfüllen dieses Feldes wichtiger als man auf den ersten Blick meinen möchte.

Mit einem Foto überzeugen

Seinem Profil kann man auch ein Foto hinzufügen, um bei seinen neuen Geschäftskontakten auch persönlich einen guten Eindruck zu hinterlassen. Wichtig ist hierbei, dass Fotos aus dem privaten Umfeld nicht eingesetzt werden können. Familienmitglieder haben darauf nichts verloren. Bevorzugen sollten Sie ein professionelles Portrait-Foto, auf Sie als Mann einen Anzug und als Frau ein Kostüm tragen.

Mit der Qualifikation punkten

Damit sich Interessenten darüber informieren können, welche Qualifikationen Sie mitbringen, sollten Sie Ihren Werdegang detailliert darstellen. Hierzu gehören alle Stationen der Aus- und Weiterbildung, aber auch anderweitig erworbene Qualifikationen und Kompetenzen sollten erwähnt werden. Natürlich sollten auch Ihre beruflichen Stationen Erwähnung finden.

Kontakt herstellen

Füllen Sie unbedingt alle Kontaktfelder aus. Dazu gehören auf jeden Fall die Geschäftsadresse, Telefon-, Mobil- und Faxnummern. Auch die Emailadresse und eine eventuell vorhandene Website sollten aufgeführt werden. Sind Sie durch einen Instant Messenger erreichbar, so geben Sie Ihren Benutzernamen an.

Aktualität ist wichtig

Halten Sie die gemachten Angaben stets auf dem Laufenden. Bleiben Sie stets aktiv und besuchen Sie Ihr Profil regelmäßig. Die Besucher werden es bemerken, wenn Sie Ihre Informationen länger nicht mehr aktualisiert haben und verlieren schnell das Interesse.

Quelle: http://www.bwr-media.de

Außenstände sind in jedem Unternehmen zu finden, doch kommt es auf deren Höhe und Dauer an. In jedem Fall müssen die Außenstände nach Möglichkeit niedrig gehalten und schnell eingetrieben werden. Diese unternehmerische Funktion ist von besonderer Bedeutung, wird aber leider oftmals unterschätzt und vernachlässigt. So gibt es leider immer wieder das Problem, dass Unternehmen sich nicht um das Forderungsmanagement bemühen, was im schlimmsten Fall sogar das Aus für das Unternehmen bedeuten kann, auf jeden Fall aber Liquiditätsprobleme mit sich bringt.

Maßnahmen der Vorbeugung

Doch wer sich rechtzeitig um die Außenstände kümmert und bereits bei Aufnahme neuer Kunden Informationen über diese sammelt, kann sich schützen. Sinnvoll sind beispielsweise Abfragen über den Kunden bei Auskunfteien. Auch eine Analyse der Branche und der Unternehmenskennzahlen der Kunden kann sinnvoll sein. Ein regelmäßiges Anmahnen offener Rechnungen sollte selbstverständlich sein, ebenso wie die konsequente Übergabe an einen Anwalt, falls nicht gezahlt wird. Die schnelle Rechnungsstellung, möglichst direkt nach Lieferung der Waren, ist ebenso wichtig.

Möglichkeiten der Forderungseintreibung

Unternehmer müssen weiterhin genau wissen, welche Kunden welche Außenstände haben. Dafür ist eine detaillierte Debitorenliste mit allen offenen Forderungen der einzelnen Kunden die Grundvoraussetzung. Aus dieser kann der Unternehmer jederzeit ablesen, welche Kunden noch Rechnungen offen haben und wie hoch diese ausfallen. Nun ergeben sich verschiedene Möglichkeiten, um die Forderungen einzutreiben. An erster Stelle steht sicher die Mahnung, doch genauso kann ein Lieferstopp Wunder wirken. Denn nicht selten sind die Kunden auf eine weitere Belieferung angewiesen, um selbst im Geschäft bleiben zu können. Deshalb ist hier noch am ehesten mit einer Zahlung zu rechnen.

Quelle: Haufe Info-Brief 4/09

Wer ein Unternehmen gründet, sollte sich genaue Gedanken über den passenden Namen dafür machen. Insbesondere die Registrierung einer Domain ist heute unverzichtbar. Sehr viele Domains sind jedoch bereits registriert, so dass es sinnvoll ist, sich vor der Gründung zu informieren, ob die gewünschten Domainnamen noch frei sind. Doch selbst nach der Gründung kann es mit Domains zu Problemen kommen, denn viele Gründer kaufen lediglich die .de-Domain, nicht aber die zugehörigen .com- oder .net-Domains usw. Um Verwechslungen vorzubeugen, sind rechtliche Schritte möglich.

Ansprüche aus dem Markenrecht

Die Ansprüche aus dem Markenrecht entstehen mit der Benutzung eines Unternehmenskennzeichens, selbst wenn es noch nicht als Marke eingetragen wurde. Zudem muss der Inhaber einer Domain mit dieser geschäftlich auftreten.

Wer die Domain nur registriert, sie aber nicht geschäftlich nutzt, der verletzt auch nicht das Markenrecht, wie der BGH bereits im Frühjahr 2008 entschied. Ebenfalls ergeben sich aus dem Markenrecht keine Ansprüche bei rein beschreibenden Domains. Weiterhin kann der Domaininhaber nicht zur Löschung verurteilt werden, sofern die Domainnamen nicht oder nicht geschäftlich genutzt werden, sondern lediglich registriert wurden.

Auch wenn die Domain bereits vor dem Entstehen eines Unternehmenskennzeichens registriert wurde, entsteht kein Anspruch seitens des Unternehmens, so lange die Domain nicht genutzt wird. Es muss ein Herkunftshinweis aus der Domain erkennbar sein.

Ansprüche aus dem Namensrecht

Weiterhin können Ansprüche im Bereich des Namensrechts entstehen, wobei der Domaininhaber nicht einmal geschäftlich handeln muss. Hier ist sogar ein Anspruch zu sehen, wenn eine Domain lediglich registriert wurde. Allerdings muss eine erhebliche Beeinträchtigung gegen die namensrechtlichen Befugnisse vorliegen, um einen Anspruch durchsetzen zu können. Ähneln sich die Namen lediglich, dann sind auch keine Ansprüche aus dem Namensrecht zu realisieren.

Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht können ebenfalls Ansprüche gegen Domaininhaber entstehen. Voraussetzung hierfür ist eine gezielte Behinderung des Mitbewerbers, ebenso wie eine Domain, die suggeriert, dass es nur hier das „Beste“, „Größte“ usw. gibt, auch wenn dies nicht den Tatsachen entspricht. Weiterhin muss der Domaininhaber geschäftlich handeln und mit dem Anspruchsteller im Wettbewerb stehen. Ebenfalls muss die Domain genutzt werden, eine reine Registrierung der Domain bedingt keine Ansprüche.

Im Wettbewerbsrecht ist ein Anspruch auf Unterlassung auch dann gegeben, wenn es sich um beschreibende Domains handelt. Nur unter besonderen Umständen kann eine solche Domain gelöscht werden. Diese sind aber dann nicht gegeben, wenn ein Domaininhaber eine Vielzahl Domains kauft, um diese später weiter zu verkaufen. Auch wenn das Unternehmenskennzeichen erst nach dem Kauf entsteht, besteht kein Anspruch auf Löschung.

Allerdings kann in einem solchen Fall ein Anspruch auf Unterlassung der Verwendung entstehen. Dabei berufen sich die Richter darauf, dass es missbräuchlich sei, wenn eine Domain ohne ernsthaftes Interesse gekauft werde, nur um sie später zu verkaufen. Somit kann ein Anspruch nur dann entstehen, wenn eine Domain mit der Absicht registriert wurde, sie später an evtl. auftretende Rechteinhaber zu veräußern.

UDR oder Uniform Domain Name Dispute Resolution

Das UDR-Verfahren findet vor der WIPO statt und gilt für .com- oder .net-Domains und andere. Es stellt ein Schiedsverfahren dar, bei dem ein bis drei Schiedsmänner entscheiden. Zulässig ist das Verfahren, wenn eine registrierte Domain identisch oder sehr ähnlich mit den Ansprüchen des Antragstellers ist und eine Verwechslungsgefahr besteht. Ebenfalls darf der Inhaber der Domain keine Rechte oder ein Interesse an der Domain haben oder eine bösgläubige Anmeldung vorliegen.

Das UDR-Verfahren ist nicht abschließend, es können auch weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden. Nach etwa 60 Tagen ist dieses Verfahren abgeschlossen, die Kosten belaufen sich auf 1.500 US-Dollar bei einem Schiedsmann, auf 4.000 US-Dollar bei drei Schiedsmännern. Sie sind vom „Kläger“ zu tragen. Ausnahme: Der „Kläger“ ist mit einem Schiedsmann einverstanden, der Gegner will drei Schiedsmänner.

Quelle: http://www.luebeckonline.com/

Das Markenrecht ist alles andere als einfach, denn längst nicht alles kann als Marke oder Zeichen eingetragen werden. Deshalb sollten sich künftige Markenrechtsinhaber bereits vor der Anmeldung einer Marke informieren, welche Möglichkeiten es gibt und welche nicht. Es gelten generelle Mindestanforderungen, die Marken oder Zeichen erfüllen müssen, um als solche schützenswert zu sein.

Zeichen müssen Hinweise auf Unternehmen zulassen

Soll ein Zeichen eingetragen werden, so darf es nicht das Produkt an sich beschreiben, sondern aufgrund des Zeichens muss erkannt werden, dass das Produkt von einem bestimmten Unternehmen kommt. Ein Zeichen sollte stets so aufbereitet sein, dass es einen Hinweis auf die Herkunft des Produkts bietet. Während das Zeichen Baum für Holz kein schützenswertes Zeichen ist, gilt das Gegenteil für das Zeichen „Bäumler“. Denn letztere Variante zeigt, dass dieses Holz von „Bäumler“ kommt und nicht einfach von einem Baum stammt. Das Zeichen Baum dagegen sagt nichts darüber aus, welches Unternehmen das Holz geliefert hat.

Ein Zeichen muss stets eine gewisse Unterscheidungskraft haben, wie es im juristischen Sinne heißt. Denn nur dann kann es eindeutig einem Unternehmen zugeordnet werden.

Beschreibungen von Waren nicht als Zeichen nutzbar

Beschreibende Worte für ein Produkt oder eine Dienstleistung können ebenfalls nicht als Zeichen eingetragen werden. So etwa die Farben rot oder blau, mit denen Eigenschaften eines Produktes beschrieben werden. Sie müssen allen anderen Unternehmen ebenfalls zur Verfügung stehen, um ihre Produkte zu beschreiben.

Allerdings gibt es Ausnahmen: Denn sind die beschreibenden Worte in einem Logo grafisch verarbeitet worden, so ist eine Wort-/Bildmarke entstanden, die wiederum eintragungsfähig ist. Dafür bedarf es jedoch mehr als einer anderen Schriftart und Schattierung, in das Logo müssen schon einige weitere grafische Bestandteile integriert werden. Wird eine Wort-/Bildmarke eingetragen, so kann der Schutz auch für das enthaltene Wort gelten. Am besten ist es,  einen Check durchzuführen, um sicherzugehen, dass keine Ablehnung erfolgt.

Quelle: http://www.luebeckonline.com/

Derzeit plant der Gesetzgeber Maßnahmen, um den Steuerzahlern Deutschlands die Steuererklärung zu vereinfachen. Hierfür wird langfristig das Ziel angestrebt, eine vorausgefüllte Steuererklärung zur Verfügung zu stellen. Dabei sollen dann Angaben zu den Namen der Steuerzahler, den Einkünften aus einem Arbeitsverhältnis oder den Lohnersatzleistungen, sowie Angaben zu einbehaltenen Sozialabgaben bereits im Vordruck enthalten sein.

Allerdings wäre es hierfür auch nötig, den Datenaustausch zwischen Behörden, Ämtern, Arbeitgebern und weiteren Stellen mit dem Finanzamt weiter auszubauen. Denn das Finanzamt kann die vorausgefüllte Steuererklärung nur dann zur Verfügung stellen, wenn ihm die relevanten Daten vorher mitgeteilt wurden. Heikel wird das Ganze in dem Moment, wo der Datenaustausch zwischen Behörden stattfinden muss, da hier der Datenschutz verletzt werden kann. Der Bund der Steuerzahler führt deshalb gerade eine Umfrage durch, wie die Steuerzahler selbst zu diesem Vorhaben stehen, um sie dann besser vertreten zu können.

Quelle: Der Steuerzahler 08/2009, S. 158

Alleinstellungsmerkmale sind heute ein wichtiger Faktor, um am Markt erfolgreich agieren zu können. Doch wie sich ein Unternehmen von anderen Wettbewerbern konkret abheben kann, ist nur den wenigsten bewusst. Dabei gibt es einige wichtige Punkte, die jeder für sich selbst herausfinden kann.

Analyse der Mitbewerber und Spezialisierung

An erster Stelle steht eine Analyse der Mitbewerber. Hier sollten alle Mitbewerber bezüglich ihrer besonderen Stärken und Schwächen aufgelistet werden. Egal, ob dabei der 24-Stunden-Service oder eine versandkostenfreie Lieferung ins Auge fällt - all dies sollte notiert werden. Somit kann der Unternehmer erkennen, was ihn von den Mitbewerbern abhebt, was sozusagen sein Alleinstellungsmerkmal ist.

Eine weitere Möglichkeit, sich vom Wettbewerb abzuheben, ist die Spezialisierung. Anstatt eine immense Zielgruppe zu bestimmen, kann es sinnvoller sein, sich auf eine Teilzielgruppe zu konzentrieren. Diese kann mittels Werbung genauer angesprochen werden. Das Unternehmen wird weithin als Experte in einer bestimmten Sparte bekannt. Außerdem lassen sich die Kosten für Werbung und Co. senken.

Leistungspakete sind eine sinnvolle Möglichkeit, um sich vom Wettbewerb abzuheben. Wer nicht nur einzelne Dienstleistungen und Produkte anbietet, sondern hier in sich geschlossene Pakete schnürt, wird von den Kunden besser akzeptiert und erhält einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz. Werden diese Pakete so geschnürt, dass sie aufeinander aufbauen, kann das ein weiterer Vorteil sein.

Stärken- und Schwächenanalyse

Auch die eigenen Stärken sollten genau analysiert und klar kommuniziert werden. So lassen sich beispielsweise besondere Problemstellungen mit genau der eigenen Stärke lösen, das sollte klar kommuniziert werden. Gemeinsam mit einer anderen Leistung kann die eigene Kompetenz sogar zur Innovation werden.

Weiterhin sollte das eigene Unternehmen genau analysiert werden. Schwächen und Abhängigkeiten sollten aus der Welt geschaffen werden. So lassen sich im eigenen Unternehmen die besten Optimierungen erzielen. Außerdem lohnt es sich, sich in einem kleinen, aber klar definierten Markt zu bewegen, in dem das eigene Unternehmen dann stets sichtbar für die Kunden agiert. Mit diesem klar strukturierten Markt kann das Unternehmen schnell zum Experten für bestimmte Problemlösungen anerkannt werden und es gewinnt so ein weiteres, wichtiges Alleinstellungsmerkmal.

Quelle: Starting Up Sep/Okt/Nov 09, S. 8

Seit dem Jahresabschluss 2007 dürfen geplante Anschaffungen von Wirtschaftsgütern mit einem Investitionsabzug versehen werden. Dieser gilt sowohl für neue, als auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter, die beweglich und abnutzbar sind. Dabei gilt als Voraussetzung, dass diese Wirtschaftsgüter zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden.

Um den Investitionsabzug zu beanspruchen, muss das betreffende Wirtschaftsgut nach seiner Funktion benannt werden, eine individuelle Bezeichnung für selbiges ist aber nicht notwendig. Ebenfalls muss der voraussichtliche Investitionsbetrag angegeben werden. Allerdings kann der Investitionsabzug nur dann genutzt werden, wenn sich das Wirtschaftsgut im herkömmlichen Betriebsvermögen befindet, nicht jedoch, wenn es zum gewillkürten Betriebsvermögen gehört. Denn in diesem Fall ist nicht mehr nachzuweisen, dass die 90prozentige betriebliche Nutzung gegeben ist.

Wann der Investitionsabzug genutzt werden kann

Unter anderem können Unternehmen vom neuen Investitionsabzug profitieren, wenn sie neue oder gebrauchte Maschinen, PCs, Drucker  und sogar Fahrzeuge sowie Möbel anschaffen. Ebenfalls begünstigt sind die geringwertigen Wirtschaftsgüter. Sie müssen seit 2008 in einem Sammelposten verbucht werden. Allerdings ist der Investitionsabzug nur für bewegliche Wirtschaftsgüter möglich, so dass unbewegliche und immaterielle Wirtschaftsgüter aus der Regelung herausfallen. Hierzu zählen insbesondere Grundstücke und Gebäude, aber auch Finanzanlagen und Software.

Vorsicht ist geboten bei dem heiß diskutierten Abzug der Sonderabschreibung, denn hier gelten ähnliche Vorschriften wie bei dem 40prozentigen Investitionsabzug. Beide Varianten sind in § 7 Abs. 5 Einkommenssteuergesetz geregelt, betreffen aber nur Unternehmen bis zu einer bestimmten Größe.

Erhöhte Grenzwerte

Ein weiterer Vorteil für Unternehmen: In den Jahren 2009 und 2010 hat der Gesetzgeber den Grenzwert von 235.000 auf 335.000 Euro angehoben. Dieser wird geregelt im § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 a des EStG. Um die Sonderabschreibung zu nutzen, gilt jedoch auch weiterhin, dass der Grenzwert bereits im Jahr vor der Anschaffung oder Herstellung erfüllt sein muss. Für den Investitionsabzug dagegen gilt das Jahr, in dem selbiger beansprucht werden soll.

Quelle: Haufe Info-Brief 4/09

Mit der Einführung des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 wurde das bisherige Gewerbesteuergesetz deutlich reformiert. Die Gewerbesteuer ist nun nicht mehr als Betriebsausgabe abzusetzen, wenngleich sie auch weiterhin anfällt. Grundsätzlich wird die Gewerbesteuer nur für Gewerbetreibende fällig, Freiberufler bleiben bei dieser steuerlichen Belastung vollkommen außen vor. Allerdings wird die Gewerbesteuer erst ab der Überschreitung eines gewissen Gewinns fällig.

Wichtig ist vor allem das richtige Verbuchen der Gewerbesteuervoraus- und -nachzahlungen, sowie der Erstattungen, bei der sich dank der Reform einige Änderungen ergeben haben. Einmal jährlich muss zudem die Gewerbesteuer-Rückstellung gebildet werden. Diese Berechnung muss äußerst exakt erfolgen, weshalb sich Unternehmer an genaue Vorgaben halten müssen. All diese Änderungen beruhen auf der Novelle des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 und müssen in jedem Fall von gewerblichen Unternehmen genau betrachtet werden. Die beste Hilfe bietet der eigene Steuerberater.

Quelle: Haufe Info-Brief 3/08

Dieser Artikel ist Teil 9 von 12 der Serie

Dropshipping wird für Online-Händler immer wichtiger. Denn damit können sie ihren Kunden ein großes Sortiment anbieten, ohne selbst das Kapital für die Lagerhaltung zu binden. Das Dropshipping läuft so ab, dass der Dropshipping-Partner, meist ein Großhändler, die Lagerhaltung übernimmt. Gehen beim Händler Bestellungen ein, so leitet er diese an den Großhändler weiter. Der verschickt die Waren dann wiederum an die Kunden. Die Kosten der Lagerhaltung und die Vorfinanzierung noch nicht verkaufter Produkte sind damit also auf Seiten des Großhändlers angesiedelt. So kann der Online-Händler dieses Risiko umgehen.

Probleme des Dropshippings

Mittlerweile ist Dropshipping besonders bekannt, da die Großhändler damit werben, dass kein Eigenkapital notwendig sei. Allerdings ergeben sich hieraus auch Probleme, wie die Anbieter berichten. Denn vielfach werden Hartz-IV-Empfänger und Arbeitslose auf das Modell aufmerksam und wollen sich mit den Großhändlern zusammen tun. Sie beherrschen aber selten die Business-Grundlagen. Deshalb sind viele Anfragen, die Dropshipping-Großhändler erreichen, nicht ernst zu nehmen.

Andererseits gibt es hier natürlich auch Dropshipping-Partner, die nicht mit den Mitteln arbeiten, mit denen auch Existenzgründer leben können. So werden nicht selten Mindestmengen festgelegt und Mindermengenzuschläge berechnet, sollten diese nicht erreicht werden. Deshalb gibt es einige Grundregeln, die bei der Auswahl des Dropshipping-Partners beachtet werden sollten.

Die wichtigsten Grundregeln

Zunächst einmal ist die Qualität entscheidend. Sobald eine Bestellung beim Dropshipping-Partner eingeht, muss diese auch bearbeitet werden. Ideal ist ein 24-Stunden-Versand-Service. Dieser gilt natürlich nur für Waren, die auch am Lager sind. Deshalb muss sich der Online-Händler vorab darüber informieren, für welche Produkte der schnelle Versand möglich ist. Andernfalls werden die Kunden den Fehler beim Händler selbst suchen.

Sofern es im eigenen Geschäftsfeld möglich ist, sollten Dropshipping-Partner gewählt werden, die keine neutralen Versandpapiere erstellen, sondern diese mit dem Firmennamen des Online-Händlers versehen. Das sieht seriöser für die Kunden aus.

Auch sollte darauf geachtet werden, dass die EDV-Systeme von Online-Händler und Dropshipping-Partner gut zusammen arbeiten können. Mindestabnahmemengen und Mindermengenzuschläge sollten nach Möglichkeit ebenfalls nicht vorhanden sein, um die eigene Rentabilität zu steigern. Weiterhin muss ein funktionierendes Retourenmanagement gegeben sein. Das bedeutet, Kunden schicken Waren an den Online-Händler zurück. Der Großhändler ist nicht verpflichtet, diese ebenfalls zurückzunehmen. Allerdings sollte eine solche Möglichkeit grundsätzlich bestehen und vereinbart werden.

Weiterhin sollten möglichst lange Zahlungsziele ausgehandelt werden, bis zu denen die Lieferantenrechnungen bezahlt werden müssen. Beim Dropshipping gibt es zudem für jede Ausgangsrechnung auch eine Eingangsrechnung. Das kann schnell zu vermehrten Aufwand führen, der vermieden werden sollte. Gerade Teillieferungen gestalten sich in diesem Zusammenhang als schwierig.

Datenbank für DropShipping-Adressen und Anleitung für Online-Händler

Das Fachmagazin Auktionsideen.de hat sich in einer Ausgabe ganz ausführlich dem Thema DropShipping gewidmet. Dabei erhalten Leser eine praxisnahe Anleitung zur eigenen Nutzung von DropShipping und erfahren, mit welchen Produkten sich der Handel besonders lohnt. Neben einer Anleitung zum Start für Online-Händler, geht die Redaktion dabei auch auf kritische Potentiale ein und erklärt, auf was bei der Auswahl geeigneter Lieferanten unbedingt geachtet werden muß.14 Tage gratis testen unter Auktionsideen.de

Vergleichstabelle der Großhändler mit Dropshippingservice

Vergleich Grosshändler Dropshipping

Quelle: Internet World Business 17/09, S. 24 (Mit tabellarischem Vergleich von Dropshippinghändlern)

Wann lohnt es sich eigentlich, die Mini GmbH zu gründen und wann ist eine normale GmbH besser geeignet? Zahlreiche Existenzgründer und solche, die es werden wollen, stellen sich diese Frage immer wieder aufs Neue. Deshalb sollen hier einige Fälle dargestellt werden, mit denen sich die Frage einfacher beantworten lässt. Die letztendliche Entscheidung müssen Gründer aber stets selbst treffen, die hier erfolgten Angaben können lediglich als Entscheidungshilfen dienen.

Gründer und Einzelunternehmer

Gründer, denen es darauf ankommt, Betriebs- und Geschäftsvermögen zu trennen, können sich für die Unternehmergesellschaft entscheiden. Die UG beinhaltet immer eine Haftungsbeschränkung, so dass der Gründer nicht privat haftbar gemacht werden kann. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass eine einfache Geschäftstätigkeit ausgeübt wird. Außerdem wird das Risiko für den Gründer auf ein Minimum beschränkt, da auch eine Vorgründer-Haftung ausgeschlossen wird. Die Gründung erfolgt sehr einfach und kostengünstig mit Hilfe des Musterprotokolls.

Einzelunternehmer, die kein hohes Anlagevermögen halten, können ebenfalls über die Umwandlung in eine Unternehmergesellschaft nachdenken. Auch hier sollte eine einfache Geschäftstätigkeit vorliegen. Mit der Gründung der UG minimiert der Einzelunternehmer seine persönliche Haftung und schließt ebenso die Vorgründer-Haftung aus. Die Gründung erfolgt wieder mittels Musterprotokoll. Allerdings kann der Einzelunternehmer das bisher als Einzelunternehmen geführte Unternehmen im Rahmen einer Kapitalerhöhung in die UG mit einbringen. Ebenfalls kann die Kapitalerhöhung durch den Kauf verschiedener Wirtschaftsgüter erfolgen. Entsteht aus der Einbringung des Einzelunternehmens, der Zwangsrücklage und weiteren Einlagen ein Gesamtbetrag von mehr als 25.000 Euro, so wird durch die Kapitalerhöhung eine vollwertige GmbH entstehen.

Gründer mit Wunsch nach „Firma“

Gründer, die eine einfache Geschäftstätigkeit ausüben und dabei vor allem auf private Sicherheit Wert legen, entscheiden sich mitunter für die Gründung der GmbH. Privat- und Geschäftsvermögen werden wiederum getrennt, die Vorgründer-Haftung entfällt. Die Gründung ist mit dem Musterprotokoll möglich. Allerdings verfolgen die Gründer, die eine GmbH gründen, das Ziel, mit einer soliden und anerkannten Rechtsform auf dem Markt aufzutreten.

Einzelunternehmen mit Anlagevermögen

Einzelunternehmen, die hohe Anlagevermögen besitzen, sollten sich ebenfalls für die Gründung einer Unternehmergesellschaft entscheiden, da die Vorgründer-Haftung entfällt und eine klare Trennung zwischen privatem und geschäftlichem Vermögen vorliegt. Die Gründung erfolgt mit dem Musterprotokoll, das eigene Risiko wird auf ein Minimum reduziert. Im Zuge einer Sacheinlage wird das Einzelunternehmen in die UG eingebracht. Durch diese Form der Kapitalerhöhung entsteht schnell eine Summe aus Zwangsrücklage, Kapitalerhöhung und Einlagen von über 25.000 Euro, wodurch eine vollwertige GmbH entsteht.

Drei GbR-Gesellschafter

Statt einer GbR können sich mehrere Unternehmer auch für die Gründung einer GmbH entscheiden, um die eigenen Risiken zu minimieren. Das Musterprotokoll kann verwendet werden, sollte jedoch nach Eintragung abgeändert werden, um alle Regelungen individuell treffen zu können. Wichtig ist, dass für die Änderung des Musterprotokolls drei Viertel der Gesellschafter zustimmen müssen. Steuerneutral können dann bestehende Einzelunternehmen und Personengesellschaften eingebracht werden. Dies erfolgt im Zuge der Kapitalerhöhung als Sacheinlage.

Mehr als drei GbR-Gesellschafter

Bei mehr als drei Gesellschaftern empfiehlt sich ebenfalls die Gründung einer GmbH. Allerdings ist das Musterprotokoll hierbei nicht mehr zu verwenden. Vielmehr muss ein gesonderter Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden, der zusätzlich notariell beglaubigt werden muss. Durch diese bürokratischen Aufwendungen entstehen deutlich höhere Kosten bei der Gründung. Allerdings ist bei mehreren Gesellschaftern ein gesonderter Vertrag ohnehin sinnvoll, um spezielle Regelungen treffen zu können. Die bestehenden Einzelunternehmen und Personengesellschaften können dann durch Umwandlung steuerneutral eingebracht werden. Es gilt dabei, dass eine Gesamtrechtsnachfolge besteht.

Tochtergesellschaften von Konzernen mit hohem Kapital

Soll eine Tochtergesellschaft eines Konzerns mit hoher Kapitalausstattung gegründet werden, dann empfiehlt sich in jedem Fall die Gründung einer GmbH. Die Gründung kann mit dem Musterprotokoll erfolgen. Danach wird das Stammkapital erhöht, die Mustersatzung wird in der Regel nach den Vorgaben des Mutterkonzerns verändert. Die Gründungskosten sind recht gering, die Kosten für die späteren Kapitalerhöhungen und dadurch bedingte Änderungen, die beim Notar geprüft und eingetragen werden müssen, sind deutlich geringer, als bei einer Gründung mit hohem Kapital. Somit sparen sich Konzerne Verwaltungskosten, wenn sie die Kapitalerhöhung erst später vornehmen.

Quelle: Pro Firma 03/2009, S. 50

Dieser Artikel ist Teil 2 von 6 der Serie

Viele verschiedene Werbeformen bietet das Internet, wie bereits erwähnt. Doch die wenigsten dieser Werbeformen haben einen Sinn, wenn keine eigene Homepage besteht. Bannerwerbung und Textlinks verweisen fast ausschließlich auf die Homepage eines Unternehmens. Dort können die Kunden dann weiteres erfahren oder sich das Sortiment ansehen. Aus diesem Grund sollte bereits bei der Gründung eines Unternehmens an die Homepage gedacht werden.

Hohe Kosten sind die Regel

Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, eine eigene Homepage zu erstellen. Die erste Variante funktioniert mit Baukastensystemen. Selbst Laien können sich daraus eine Webseite erstellen. In den meisten Fällen wird lediglich eine Domain benötigt, die über den Anbieter registriert werden kann. Mitunter gibt es auch die kostenlose Homepage. Diese wird als Subdomain eines großen Anbieters geführt. Als Beispiel soll hier npage als Anbieter genannt werden. Die Web-Adresse für die Mustermann KG lautet dann mustermann-kg.npage.de.

Für Kunden ist also sofort ersichtlich, dass es sich um eine kostenfreie Webseite handelt, die einen wenig professionellen Eindruck macht. Doch selbst mit eigener Domain wird der Baukasten nicht gern gesehen. Zu ähnlich ist er anderen Webseiten, so dass kaum eine Chance auf die Vermittlung von Professionalität besteht.

Deshalb sollte die Homepage von einer professionellen Webdesign-Agentur erstellt werden. Diese kann ein individuelles Design erstellen, welches sich an der bestehenden Corporate Identity des Unternehmens orientiert. Damit steigt der Wiedererkennungswert bei den Kunden. Außerdem lassen sich durch die Inanspruchnahme der Profis auch zusätzliche Wünsche problemlos in die Webseite integrieren.

Allerdings muss mit hohen Kosten gerechnet werden, denn das Programmieren der Homepage ist mit hohem Aufwand verbunden. Insbesondere, wenn Sonderwünsche vorhanden sind. Die Investition macht sich jedoch in der Regel schnell bezahlt. Mittlerweile gibt es außerdem bereits einige Standardlösungen, die bereits für ein geringeres Entgelt erhältlich sind.

Vorteile der eigenen Webseite

Die Vorteile, die eine eigene Homepage mit sich bringt, sind sehr vielfältig. Zum einen nutzt bereits ein Großteil der Bevölkerung das Internet für die Suche nach Produkten. Zum anderen kaufen viele Menschen direkt online ein. Wer nicht im Internet vertreten ist, der hat nahezu keine Chance, seine Kunden zu erreichen.

Dabei gilt: je einfacher die Homepage zu bedienen ist, desto eher spricht sie Kunden an. Auf aufwändige Grafiken, die lange Ladezeiten bedingen, sollte verzichtet werden. Dafür sollten Existenzgründer einen hohen Informationsgehalt in die Webseite einbringen. Denn dieser ist für Kunden besonders wichtig. Je besser sie sich über ein Produkt oder eine Dienstleistung informieren konnten, desto eher werden sie diese auch kaufen.

Außerdem entsteht ein verringerter bürokratischer Aufwand. Die eigene Homepage kann auch außerhalb der Geschäftszeiten besucht werden. Damit können interessierte Kunden über ein Kontaktformular ihr Interesse bezeugen. Auch wenn dies spät am Abend geschieht, können Gründer am nächsten Morgen auf die Anfrage reagieren.

Ein Webshop ist interessant

Für viele Gründer ist auch die Alternative des Onlineshops interessant. Dadurch können sie ihre Produkte gezielt vorstellen und den Kunden die Möglichkeit bieten, diese sofort zu bestellen. Doch auch hier gilt wieder, dass die Implementierung eines Onlineshops in die eigene Homepage mit hohen Mehrkosten verbunden ist. Deshalb sollten Gründer genau abwägen, ob sich ihre Produkte überhaupt online verkaufen lassen.

Dieser Artikel ist Teil 2 von 9 der Serie

Die Werbung ist für Unternehmen besonders wichtig. Doch ein umfangreiches Kontaktnetzwerk, um nicht zu sagen, Beziehungen, genießen auch in der heutigen Businesswelt einen hohen Stellenwert. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die Kontakte aufgebaut und gepflegt werden. Das ist besonders einfach mit der Plattform XING möglich.

XING bringt Geschäftsleute zusammen

Egal, ob der Gründer auf der Suche nach potenziellen Kunden im Businessbereich ist oder nach Kooperationspartnern, XING bietet eine einfache Möglichkeit der Kontaktaufnahme. Wer gezielt bestimmte Kontakte sucht, wird schnell fündig. Ob die Suche einen Anwalt betrifft oder einen Lieferanten, mit Hilfe der gewünschten Branche lassen sich die Fachleute schnell finden.

Ein Klick reicht aus, um eine Kontaktanfrage zu senden. Hierbei sollten Gründer darauf achten, eine aussagekräftige Nachricht in der Anfrage unterzubringen. Nur so können sie sich von anderen abheben. Denn auf XING erhält jedes Mitglied unzählige Kontaktanfragen, so dass es nur die bestätigen wird, die ihm einen Nutzen bieten.

Wichtig ist die Plattform XING ebenfalls für weltweite Kontakte. Denn die Community ist in mehr als 200 Ländern vertreten, so dass sich schnell Kooperationspartner auch international finden lassen. Die Vorgehensweise ist dieselbe, wie bei der Kontaktaufnahme mit deutschen Mitgliedern. Dadurch lassen sich schnell wichtige Geschäftskontakte knüpfen.

XING und die Gruppen

Zahlreiche Gruppen organisieren sich ebenfalls in XING. Diese Expertengruppen tauschen sich untereinander aus und stehen sich mit Rat und Tat zur Seite. Wer nach einem Expertenrat sucht, kann diesen in der richtigen XING-Gruppe schnell finden. Im Gegensatz zur Nachfrage beim Experten wird hierbei keine Gebühr verlangt. Allerdings sollte jeder Gründer auch sein Expertenwissen preis geben. Denn eine Plattform wie XING lebt vom Geben und Nehmen.

Wer sich in einer Gruppe anmeldet, sollte in dieser nach Möglichkeit auch aktiv werden. Das heißt, es sollten eigene Beiträge geschrieben und Fragen gestellt, sowie beantwortet werden. Das hat dann gleich mehrere Vorteile. Zum einen weist sich der Gründer als Experte seines Gebiets aus. Zum anderen wird er immer wieder gesehen, wenn andere in diesen Gruppen mitlesen. Dadurch können sich wiederum neue Kontakte ergeben, die nicht selten hilfreich für das eigene Geschäft sind.

Um bei XING erfolgreiche Kontakte knüpfen zu können, sollten Gründer jedoch auch die notwendige Zeit mit einbringen. Denn nur, wer sich aktiv an der Plattform beteiligt, zeigt sein Interesse an dieser. Deshalb sollte XING nicht wie viele private Netzwerke nur alle paar Wochen aufgesucht werden.

XING und die Adressverwaltung

Auch für die Verwaltung von Adressen und Terminen eignet sich XING besonders gut. Die Kontakte können als vCard direkt ins eigene E-Mail-Programm übernommen werden. Ein aufwändiges Führen einer Kartei ist nicht mehr notwendig. Denn jeder Geschäftspartner pflegt seine Kontaktdaten selbst.

Die schnelle Kontaktaufnahme via XING-interner Mitteilungen ist ebenso gewährleistet. Insbesondere wenn gerade kein Zugriff auf das eigene E-Mail-Konto besteht, können über XING dennoch Anfragen geschickt werden.

XING und die Kosten

Grundsätzlich kann man sich bei XING als Basis-Mitglied anmelden. Die Mitgliedschaft ist dann kostenfrei. Allerdings stehen dann nicht alle Funktionen der Plattform zur Verfügung. Professioneller sieht es dagegen aus, wenn man zum Premium-Mitglied wird. Die Kosten halten sich durchaus in Grenzen, die Verträge laufen in der Regel über zwei Jahre.

Quellen:
http://www.rumohr.de/blog/2007/zehn-tipps-fuer-die-geschaeftliche-nutzung-von-xing/
http://www.adconion.com/de_de/site-representation/site-representation-sxing.html
 

Dieser Artikel ist Teil 10 von 11 der Serie

Täglich warten zahlreiche Aufgaben auf eine Fachkraft. Bereits eine Assistentin der Geschäftsführung hat meist einen vollen Terminkalender, einen Schreibtisch, auf dem sich Papiere stapeln und eine Vielzahl von Tätigkeiten zu erledigen, die als kleiner Bonus in ihren Händen landen. Wer hier weder den Überblick noch den Erfolg verlieren möchte, muss sich eines Zeitmanagements bedienen.

Grundsätzlich wissen alle Fachleute und auch Manager, dass man das Wichtigste im Alltag zuerst erledigen muss, doch gerade dieser Philosophie folgen nur Ausnahmen. Immerhin richtet sich die Abarbeitung der einzelnen Aufgaben auch nach den Vorlieben des Einzelnen, dem Druck von außen und zeitweise auch nach der Zettelreihenfolge auf dem Schreibtisch. Ein bekanntes und zugleich auch effektives Zeitmanagement wird durch das Eisenhower-Prinzip konkretisiert.

Was ist das Eisenhower-Prinzip?

Hinter dem international bekannten Eisenhower-Prinzip verbirgt sich eine Variante des individuellen Zeitmanagements. Benannt wurde diese Gliederungsform nach dem ehemaligen US-amerikanischen Präsidenten Eisenhower. Anhand von dieser Gliederung soll es dem Arbeitenden erleichtert werden, Aufgaben anhand ihrer Wichtigkeit und Dringlichkeit einzuschätzen und zu bearbeiten.

Systematisch sollen Fachkräfte somit lernen, dass sie die wichtigsten Aufgaben grundsätzlich zuerst erledigen. Das Eisenhower-Prinzip kann auf alle Arbeitsbereiche und Stellungen übertragen werden. Somit kann es sowohl die Assistentin der Geschäftsleitung als auch der Maler in einem kleinen Betrieb nutzen, um die eigenen Aufgaben zu gliedern. Folgend wird der Ablauf des Eisenhower-Prinzips anhand des Arbeitsbereiches einer Assistentin der Geschäftsführung erläutert.

Die Funktionsweise des Eisenhower-Prinzips

Im Grunde handelt es sich beim Eisenhower-Prinzip um eine sehr einfache Variante des Zeitmanagements. So werden alle Aufgaben, die eine Fachkraft zu erledigen hat, in vier Bereiche gegliedert. Die beiden Eigenschaften, anhand derer die Aufgaben bewertet werden, sind die Wichtigkeit und die Dringlichkeit. Damit ergeben sich vier Formen von Aufgaben.

Zum einen handelt es sich um die Aufgaben, die wichtig und eilig sind, zum anderen um die, die wichtig sind, aber nicht eilig. Des Weiteren gibt es Tätigkeiten, die eilig, jedoch nicht wichtig sind und Bereiche, die weder wichtig noch eilig sind. Genau diese Bereiche verschwinden vom Schreibtisch und landen im Papierkorb. Bei einer Assistentin der Geschäftsführung kann es sich hierbei zum Beispiel um das unnötige zusätzliche Bearbeiten von Dokumenten handeln, die mit einem Marker gegliedert werden soll, jedoch bereits über eine ausreichende Übersichtlichkeit verfügen. Diese Aufgaben können getrost aus dem Arbeitsbereich gestrichen werden.

Wichtige und eilige Aufgaben

Aufgaben, die eine Assistentin der Geschäftsführung erledigen muss, die sowohl wichtig als auch eilig sind, werden grundsätzlich sofort bearbeitet. Sie werden nicht delegiert, also nicht an einen Mitarbeiter weitergegeben. Hierbei kann es sich zum Beispiel um das Begleichen von Rechnungen, sowie das Führen von Buchungskonten handeln. Zu diesen Bereichen müssen auch kurzfristige Änderungen bei Bestellungen gezählt werden, die die Assistentin entgegennimmt.

Eilige, jedoch nicht wichtige Aufgaben

Tätigkeiten, die zwar dringend und schnell erledigt werden müssen, im Grunde jedoch nicht wichtig sind, werden delegiert. Das heißt, sie werden an Mitarbeiter abgegeben. Bei einer Assistentin der Geschäftsführung landen täglich zahlreiche Unterlagen, die schnell kopiert werden müssen. Diese können getrost an einen anderen Mitarbeiter, wie zum Beispiel eine Sekretärin, abgetreten werden. Auch das Ausstellen von Urlaubsbescheinigungen gehört zu eben diesen Aufgabenbereichen.

Aufgaben die wichtig, aber nicht eilig sind

Wichtige Aufgaben sollten von einer Fachkraft grundsätzlich selbst bearbeitet werden. Wenn diese jedoch nicht eilig sind, müssen sie einem passenden Zeitfenster im eigenen Timer vermerkt werden. Zum eingetragenen Zeitpunkt müssen sie schließlich bearbeitet werden. Hierbei handelt es sich um Tätigkeiten, die man im Grunde noch in die Warteschleife legen kann.

Bei einer Assistentin der Geschäftsführung kann es sich hierbei zum Beispiel um die Organisation einer Dienstreise handeln, die erst in zwei bis drei Monaten stattfinden soll. Die Buchung eines Hotelzimmers und eines Mietwagens kann getrost um ein bis zwei Wochen verschoben werden, sodass sie sich zunächst ein freies Zeitfenster für wichtige und eilige Aufgaben verschafft.

Quelle: http://www.methode.de
 

Dieser Artikel ist Teil 9 von 11 der Serie

Mit den Jahren hat sich die SWOT-Analyse zu einem gängigen Arbeitsbereich in größeren Unternehmen entwickeln können. Diese Analyse setzt sich mit den innerbetrieblichen Aspekten eines Unternehmens auseinander und geht hierbei auf die Stärken und Schwächen der einzelnen Ebenen ein. Im Grunde handelt es sich hierbei um eine Form der modernen Strategiefindung, die auf vier Säulen basiert, die gemeinsam jedoch die Stärke eines Unternehmens ausmachen.

Was ist die SWOT-Analyse?

Bei der SWOT-Analyse handelt es sich um eine präzise Untersuchung der Stärken und Schwächen eines Unternehmens. Anhand der Ergebnisse sollen Möglichkeiten und Chancen charakterisiert werden, die für einen Betrieb eine mögliche Verbesserung realisieren können. In Deutschland ist die SWOT-Analyse überwiegend unter der Bezeichnung Potenzialanalyse bekannt. Der deutsche Begriff ist hierbei wesentlich erklärender als die internationale Bezeichnung. Durch die Ergebnisse soll demnach das Potenzial eines Betriebes begreiflich gemacht werden.

Als praktisches Beispiel könnte man hierbei eine Werbeagentur nennen. Durch die Analyse der eigenen Stärken und Schwächen, zum Beispiel im grafischen und konzeptionellen Bereich, kann man erkennen, welche Chancen die Agentur auf dem Markt hat.

Die Eigenschaften der SWOT-Analyse

Durch die zahlreichen Erfahrungen, die in den vergangenen Jahren zum Thema SWOT-Analyse gesammelt wurden, wird deutlich, dass es sich hierbei um eine sehr aufschlussreiche Untersuchungsmethode handelt. Anhand dieser Untersuchungen können die Eigenschaften des eigenen Unternehmens, aber auch der Konkurrenz konkretisiert werden. Zudem werden noch bisher unbemerkte und auch ungenutzte Potenziale offensichtlich. Das Ziel der SWOT-Analyse ist es, für die einzelnen Unternehmen Wettbewerbsvorteile zu schaffen und schließlich auch anzuwenden.

Eine Werbeagentur könnte anhand der SWOT-Analyse demnach erkennen, mit welchen neuen Produkten sie sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen könnte.

Die Säulen der SWOT-Analyse

Das Zentrum einer jeden SWOT-Analyse wird durch eine Vielzahl von Fragen gebildet. Anhand dieser Fragen werden die passenden Antworten auf einzelne Aspekte gefunden. Diese Antworten sollen schließlich als Fundament für Verbesserungen angesehen werden. Diese Säulen einer SWOT-Analyse sind zum einen die Stärken und Schwächen eines Unternehmens und zum anderen die Chancen und Gefahren, die sich aus den vorangegangenen ergeben. Bei den Schwächen und Stärken handelt es sich um die einzigen internen Faktoren, die in eine SWOT-Analyse einbezogen werden. Die Chancen und Gefahren sind hingegen externe Segmente und beziehen sich meist auf die Gesamtheit des Marktes.

Bezieht man die praktische Erklärung wieder auf eine Werbeagentur, müssen die Stärken und Schwächen zum Beispiel in den Qualifikationen und Kenntnissen der Mitarbeiter und der Funktionstüchtigkeit der technischen Ausstattung gesehen werden. Gefahren wären zum Beispiel schnell wachsende Konkurrenzunternehmen und deren neue Produktideen. Chancen bilden bei einer Werbeagentur zum Beispiel neue Innovationen und Marktlücken.

Bei einer SWOT-Analyse müssen sowohl Trends als auch Schwierigkeiten in der eigenen Branche einbezogen werden, da nur so die gewünschten Ergebnisse erzielt werden können. Hierbei heißt es, die zahlreichen Faktoren kritisch zu beurteilen. Gerade bei den internen Aspekten fällt dies einem Unternehmen meist schwer. So müssen gerade bei Fragen, die sich auf die internen Bereiche eines Betriebes beziehen, mögliche Synergiepotenziale genannt werden.

Die Notwendigkeit von Reaktionen

Eine SWOT-Analyse soll in erster Linie ein Unternehmen zu den nötigen Reaktionen bewegen. Grundsätzlich hat ein Betrieb keinen Einfluss auf die allgemeinen Entwicklungen des Marktes. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um Chancen oder auch Risiken handelt. Es kann jedoch auf diese mit der nötigen Qualität reagieren. So kann die Beispiel-Werbeagentur auf eine neue Drucktechnik der Konkurrenz mit der Entwicklung eines ganz neuen Werbemittels reagieren und somit neues Marktpotenzial sichern.

Im Rahmen des so genannten Umweltscanning wird immer wieder darauf verwiesen, dass ein Unternehmen rechtzeitig auf alle Aspekte reagieren muss, da es nur so eine Überlebenschance hat und genau dieses Ziel verfolgt auch die SWOT-Analyse.

Quelle: http://www.themanagement.de/

Dieser Artikel ist Teil 12 von 13 der Serie

Obwohl heute viele Jungunternehmer und Existenzgründer ausschließlich auf die kostengünstige Online-Werbung setzen, bietet auch Printwerbung einige Vorteile. Insbesondere die Mailings, eine klassische Form der Kundenansprache, können nach wie vor für Umsatzsteigerungen sorgen. Während eine E-Mail einfach und schnell gelöscht werden kann, wird das Erlebnis, einen Brief zu öffnen, nicht so schnell vergessen. Durchschnittlich 20 Sekunden lang erhält ein Brief Aufmerksamkeit, wissen Experten. Deshalb sollte auf das Mailing als Werbeinstrument nicht verzichtet werden.

Produkte zum Testen

In vielen Fällen bietet es sich an, dem Mailing einen Testartikel beizufügen. Die Kunden haben dann die Möglichkeit, die Produkte in der Praxis zu testen und auszuprobieren. Dadurch erkennen sie recht einfach, ob das zugesandte Muster dem eigenen Bedarf entspricht. Wenn dies möglich ist, sollte also eine Produktprobe beigefügt werden.

Aufbau der Mailings

Mailings können in zahlreichen Fällen versandt werden. Sei es, weil ein neues Produkt eingeführt wurde oder als Einladung zu einer Veranstaltung. Aufgrund der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten ist auch keine pauschale Aussage für den richtigen Aufbau der Mailings möglich. Hier kommt es immer auf das Ziel an, das das Mailing verfolgt. Soll der Kunde zum Kauf animiert werden, zum Besuch einer Veranstaltung oder soll er einfach über Neuheiten informiert werden? Je nach Zweck entscheidet sich dann, welcher Aufbau am besten geeignet ist.

Grundsätzlich gehören neben dem eigentlichen Anschreiben ein Responsemedium, die Versandhülle und evtl. ein Prospekt zum Mailing. Die Versandhülle ist dabei der erste Eindruck, den ein Kunde erhält. Sie sollte deshalb besonders ansprechend aufbereitet werden. Ebenfalls ist es wichtig, dass bei bestehenden Kunden keine zu werbelastige Versandhülle gewählt wird. Diese würde eher als aufdringlich erscheinen.

Beim Mailing selbst ist darauf zu achten, dass alle wichtigen Informationen enthalten sind. Für Privatkunden gilt, dass eine Seite nicht überschritten werden sollte. Bei Geschäftskunden sollte das Mailing nicht mehr als eine Dreiviertel Seite beinhalten. Die klare Gliederung und Struktur im Mailing ist besonders wichtig. Hier sollte mit Zwischenüberschriften und Formatierungen gearbeitet werden. Besonders wichtige Punkte können mittels Fett- oder Kursivschrift hervorgehoben werden. Termine sollten mittig in einer eigenen Zeile platziert werden. Sie sind ebenfalls gesondert, etwa durch Fettschrift, zu markieren. So wird der Leser mit Sicherheit darauf aufmerksam.

Das Responsemedium

Im Mailing sollte ebenfalls ein Hinweis auf beigefügtes Prospektmaterial enthalten sein. Eine Antwortkarte oder ein Antwortfax sollten ebenso erwähnt werden. Wichtig ist, dass dieses Responseelement eine klare Aufforderung an den Kunden richtet. So soll er anrufen, bestellen, faxen oder den Internetauftritt besuchen. Natürlich müssen die im Responsemedium angegebenen Telefonnummern besetzt sein. Dafür ist noch vor dem Versand des Mailings zu sorgen. Eingehende Bestellungen müssen zeitnah bearbeitet werden, sonst ist der Kunde verloren.

Weiterhin wurde erkannt, dass vor dem eigentlichen Mailing das Post Scriptum, das P.S., gelesen wird. Deshalb sollten hier wichtige Hinweise, etwa auf das Responsemedium, enthalten sein.

Zielgruppe und direkte Ansprache

Vor dem Versand des Mailings ist eine klar strukturierte Zielgruppe festzulegen. Dies verspricht mehr Erfolge, als der lieblose Massenversand. Die einzelnen Personen sollten direkt angesprochen werden. Als Faustregel gilt, dass das „Sie" besser ist, als ein „Ich" oder „Wir". Damit wird der Kunde an sich in den Mittelpunkt gestellt.

Quellen:
http://www.hk24.de/share/hw_online/hw2006/artikel/21_extra-journal/06_09_38_mailings.html

Montessori wurde 1906 von Maria Montessori entwickelt. Dabei handelt es sich um eine Methode oder Philosophie der Bildung, welche im Gegensatz zu normalem Unterricht auf dem Prinzip der Eigeninitiative der Schüler beruht. Man kann sagen, dass die Pädagogen an Montessori Schulen eher helfende Hand sind. Die Schüler sollen an Montessori Schulen selbst Lösungen für Probleme erarbeiten. Der kindliche Drang zum Forschen und Entdecken wird bei der Montessori Methode sozusagen benutzt, um den Kindern etwas beizubringen. Die Montessori-Pädagogik setzt dabei schon im Kleinkindesalter an.

Montessori Material und Methoden

Neben passenden Methoden benötigen die Pädagogen an Montessori Schulen spezielles Montessori Material. Einige Beispiele sollen verdeutlichen, welcher Art dieses Material ist. So genannte Sinnesmaterialien werden bei kleineren Kindern eingesetzt. Mit ihnen sollen sie an die Eigenschaften von Dingen herangeführt werden, also beispielsweise Gewicht und Oberflächenbeschaffenheit, aber auch Geschmack und Geräusche. Sprachmaterialien bestehen aus Täfelchen und Buchstaben, später auch komplexeren Figuren, die z. B. die Grammatik verdeutlichen sollen, mit deren Hilfe den Kindern spielerisch die Sprache näher gebracht wird. Analog dazu gibt es auch Montessori Material zur Mathematik, weiter unterteilt in Algebra und Geometrie. Ebenso stehen Materialien für Botanik, Geografie und Musik zur Verfügung.

Das meiste Montessori Material besteht aus Holz, Kunststoff und Metall. Mit steigendem Alter werden auch die Materialien komplexer. Die Materialien sind über spezielle Händler erhältlich, welche ihrerseits nach den Vorgaben von Montesori produzieren.

Ausbildung zum Montessori Pädagogen

Die Ausbildung zum Montessori Pädagogen dauert in der Regel zwei Jahre. Die Ausbildung richtet sich in erster Linie an Menschen, die in pädagogischen Berufen tätig sind, also Erzieherinnen, Lehrkräfte und Sozialpädagogen. Aber auch Eltern dürfen die Kurse belegen. Die Kurse finden wochenends oder abends statt, sodass sie auch neben dem normalen Beruf besucht werden können.

Für wen eignet sich Montesori?

Im Prinzip eignet sich Montessori für jedes Kind. Sobald das Kind die allgemeine Schulreife erreicht hat, kann es entweder in eine normale Grundschule eingeschult werden oder es besucht eine der Montessori Schulen. Auch ein Wechseln von einer normalen Schule in eine nach Montessori Maßstäben geführte Schule ist möglich. Dem Schüler wird dann in der Regel eine Übergangszeit gewährt, nach der er entscheiden kann, ob er die Montessori Schule weiter besuchen möchte.

Dieser Artikel ist Teil 7 von 11 der Serie

Das Total Quality Management hat sich mit den Jahren zu einem Managementsystem entwickelt, über das die Meinungen weit auseinander gehen. Während die einen darin eine Abwandlung des bürokratischen ISO-Systems sehen, verstehen andere es als ein Erfolgsrezept. Doch ganz gleich, wie verschieden die Meinungen sind, die meisten kennen das Total Quality Management und wenden dieses auch bewusst oder auch unbewusst an. Beim Total Quality Management, das überwiegend nur unter der Abkürzung TQM bekannt ist, wird nicht nur die Qualität eines Produktes, sondern auch die Gesamtheit alle Abläufe und die damit verbundene Dokumentation verstanden.

Bei einem Bäcker umfasst es demnach zum einen die Qualität des Brotes, zum anderen aber auch die Überprüfung der Backvorgänge und der Rezeptinhalte sowie deren Aufzeichnung.

Die Grundlagen des Total Quality Managements

Das Total Quality Management basiert im Grunde auf der Qualitätssicherung in einem Unternehmen. In den 1970er Jahren haben Mitarbeiter zahlreicher Unternehmen versucht, verschiedenste Verbesserungen einzuleiten. Diese waren jedoch nur möglich, wenn die Qualität aller einzelnen Abläufe in einem Unternehmen einer stetigen Kontrolle unterlag. Diese reichen bei einem Produktionsunternehmen angefangen von der Kommunikationspolitik über die Produktion bis hin zu den innerbetrieblichen Abläufen. Nach TQM hat jeder Mitarbeiter einen Beitrag zur Qualität eines Unternehmens zu leisten. Somit werden bei diesem Managementsystem alle Mitarbeiter einbezogen, sowohl Praktikanten als auch leitende Angestellte.

Was spricht für TQM?

Viele Unternehmen, die TQM noch nicht effektiv betreiben, fragen sich, welche Punkte für diesen Aspekt sprechen. Dieses System wurde so entwickelt und optimiert, das es dem stetig wachsenden Wettbewerbsdruck aller Branchen standhalten kann. Somit lassen sich mit dem Total Quality Management Vorteile für ein Unternehmen schaffen, die sich auf dem Markt als deutlicher Vorsprung zeigen werden. Höhere Erträge und ein deutlich besseres Image sind hierbei die wichtigsten Ergebnisse von TQM.

Bezieht man das praktische Beispiel wieder auf einen Bäckereibetrieb, würde das Total Quality Management aufgrund einer überragenden Qualität der einzelnen Backwaren zu einem höheren Gewinn aufgrund eines besseren Images führen.

Die ersten Schritte für ein erfolgreiches Total Quality Management

Bei TQM handelt es sich nicht um einen Aufgabenbereich, der von kurzer Dauer ist, sondern um einen langwierigen Prozess, der in sich stimmig sein muss. Durch die verschiedensten Neuerungen kann es in einem Unternehmen zu Veränderungen bei der Qualität kommen, diese heißt es rechtzeitig zu erkennen. So kann ein Bäcker durch die Wahl eines neuen Mehlanbieters einen vollkommen anderen Geschmack bei den eigenen Backwaren erreichen. Genau diese Veränderung muss im Rahmen der TQM-Maßnahmen erkannt werden.

Wenn man mit Total Quality Management Erfolg haben möchte, muss man alle Bereiche eines Unternehmens in diesen Prozess einbinden. Hierbei handelt es sich insbesondere um das Management, also die führenden Köpfe eines Betriebes. Um dies umzusetzen, müssen Mitarbeiter regelmäßig geschult werden, sodass sie ihre bereits vorhandenen Kenntnisse entsprechend ausbauen können. Die Suche nach Verbesserungsmöglichkeiten für ein Unternehmen sollte bei Total Quality Management zudem als eine alltägliche Tätigkeit angesehen werden, denn nur so lassen sich auch tatsächliche Chancen erkennen.

Quelle: http://www.ephorie.de

Dieser Artikel ist Teil 6 von 11 der Serie

Während Kaizen global sehr bekannt ist, ist dieses Managementkonzept in deutschen Unternehmen eher die Ausnahme als die Regel. Viele Betriebe betreiben es jedoch unbewusst, zum Beispiel durch die Verbesserung von Produktionsanlagen und die Weiterbildung der Mitarbeiter. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich Kaizen als eine bewährte Managementmethode einen Namen machen können.

Diese Methode wurde in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg durch japanische Unternehmen ins Leben gerufen. Ziel war es einst, durch stetige Veränderungen Verbesserungen in einem Unternehmen zu erzielen und somit entsprechende Erfolge zu sichern. Die Entstehung von Kaizen kann in erster Linie auf die Probleme der japanischen Unternehmen nach dem Zweiten Weltkrieg zurückgeführt werden. Die Mehrzahl der Unternehmen musste bei null beginnen und sich neue Erfolge mit komplett neuen Strukturen erarbeiten.

Die Grundlagen von Kaizen

Die Bezeichnung Kaizen wird aus zwei Wörtern gebildet. Zum einen handelt es sich hierbei um das Wort „Kai“, das für Veränderungen steht und zum anderem um „Zen“. Dieses Wort wird in der deutschen Sprache mit der Kombination „zum Besseren" übersetzt. Somit verbirgt sich hinter dieser Managementmethode die Überzeugung, dass Veränderungen zur Verbesserung eines Unternehmens führen.

Ein Manager wird jeden Tag vor ganz neue Aufgaben und Herausforderungen gestellt. Diese Aufgaben sind es, die ihn prägen und auch verändern. Durch die Erfahrungen, die er durch diese sammelt, entwickelt er sich weiter. Er muss auf Veränderungen eingehen, um diese mit Erfolg meistern zu können. Somit muss er seine bisher angewandte Strategie verändern, dadurch verändert er jedoch auch sich selbst und seine Erfahrungen und Arbeitsweise.

Genau das ist Kaizen. Eine stetige Veränderung und Weiterentwicklung eines Unternehmens ist die Grundlage für das geschäftliche Überleben, ganz gleich ob es sich um eine Online Marketing Agentur oder einen kleinen Handwerksbetrieb handelt. Somit wird deutlich, dass sich aus der Managementmethode Kaizen im Grunde eine Unternehmensphilosophie entwickeln konnte.

Management und Kaizen

Das Kaizen ist als eine Managementmethode bekannt, somit wird deutlich, dass diese beiden Segmente grundsätzlich gegenseitig aufeinander basieren. Jedes Unternehmen verfügt über ein eigenes Management. Hierbei kann es sich um ein Team von Abteilungsleitern, aber auch nur um eine einzelne Person handeln. Dieses Management hat grundsätzlich zwei Aufgaben. Zum einen handelt es sich um die Erhaltung des Unternehmens und zum anderen um die andauernde Verbesserung.

Letzteres wird durch Kaizen ermöglicht und auch realisiert. Die Verbesserung umfasst hierbei alle Aufgaben, die sich auf die Optimierung von verschiedensten Prozessen und auch Standards konzentrieren. Aber auch die Verbesserung der Fähigkeiten der Mitarbeiter kann zum Kaizen gezählt werden. Hierbei können die Weiterbildungen, Schulungen, aber auch die Anpassungsfähigkeit an neue Inhalte und Prozesse von Mitarbeitern als praktische Beispiele des Kaizens angesehen werden.

Der Manager ist der führende Kopf

Beim Kaizen hat sich ein Manager jedoch nicht nur um seinen alltäglichen Arbeitsbereich, sondern auch um seine Mitarbeiter zu kümmern. Ein Unternehmen kann sich nur verbessern, wenn sich auch die Mitarbeiter verändern. So kann eine moderne Produktionsanlage in einem Industriebetrieb nur dann den gewünschten Erfolg erbringen, wenn die zuständigen Arbeiter wissen, wie sie sie bedienen müssen.

Jeder Mitarbeiter erhält von einem Manager gewisse Standards. Diese müssen im Rahmen des Kaizens verbessert werden, da sich nur so die Mitarbeiter verändern und anpassen. Dies ist zum einen durch Weiterbildungen möglich, zum anderen aber auch durch das Vermitteln von Disziplin und Vertrauen. Ein Manager muss für die eigenen Verbesserungen seine Mitarbeiter stetig motivieren, da er nur so damit rechnen kann, dass sie sich maximal für das Unternehmen engagieren.

Sobald eine Führungskraft einen neuen Aufgabenbereich beherrscht, muss er sich mit möglichen Verbesserungen auseinandersetzen. Werden so neue Materialien bei einem Dachdeckerbetrieb verwendet und die Mitarbeiter wissen, wie sie diese zu handhaben haben, muss sich eine Führungskraft zum Beispiel mit einem günstigeren Lieferanten auseinandersetzen. Somit können in einem Unternehmen neue Erfolge durch höhere Gewinne bei einem bestimmten Material geschaffen werden.

Möglichkeiten der Verbesserungen

Das Kaizen bezieht sich in seiner Gesamtheit auf verschiedene Instrumente, die der Verbesserung der einzelnen Unternehmen dienen sollen. Hierbei bedienen sie sich verschiedenster Möglichkeiten. Neben den bekannten Instrumenten nutzen viele Unternehmen aber auch Maßnahmen, die sie selbst entwickelt haben und die mit dem gewünschten Erfolg verbunden sind.

Ein wichtiges Element der stetigen Verbesserung ist selbstverständlich die Qualitätskontrolle. Nur wenn ein Bäcker weiß, wie sein Brot schmeckt und welche Konsistenz es aufweisen kann, hat er auch die Möglichkeit, es zu verbessern. Die Qualitätskontrolle muss stetig erfolgen, denn nur so können einzelne Mängel bei Produkten und Dienstleistungen rechtzeitig erkannt werden.

Der Deming-Kreis

Ein weiteres Instrument des Kaizens ist der so genannte Deming-Kreis. In Deutschland ist er auch als PCDA-Kreis oder Vergleichszyklus bekannt. Diese Möglichkeit zur Verbesserung basiert auf drei Säulen und wurde von W. E. Deming, einem US-amerikanischen Professor entwickelt. Bei diesen Säulen handelt es sich um Plan, Do und Check. Im Deutschen könnte man diese auch als Planen, Durchführen und Überprüfen bezeichnen.

Am besten lässt sich der Deming-Kreis anhand eines Bäckers beschreiben, der sein Brot verbessern möchte. Bevor er sich an das Anfertigen des Teiges machen kann, muss er planen, welche Zutaten in dem neuen Rezept enthalten sein sollen. Stehen diese fest, kann er mit dem Teig und letztlich mit der kompletten Herstellung des Brotes beginnen. Ist das Brot fertig, muss er die Qualität der neuen Ware prüfen. Das heißt, er muss das Brot probieren.

Durch die Kombination dieser drei Säulen lassen sich in einem Unternehmen stetige Verbesserungen realisieren, da sie wie auch das gesamte Kaizen aufeinander aufbauen und ineinandergreifen. Somit ergänzen sie sich so perfekt, dass sie ein optimales Ergebnis schaffen.

Quellen:
http://www.4managers.de
http://www.business-wissen.de

Das neue „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“ ist seit dem 04.08.2009 in Kraft. Verbraucherschützer freuen sich über die neuen Möglichkeiten, die den Verbrauchern damit an die Hand gegeben werden und auch Justizministerin Brigitte Zypries hofft auf deutliche Verbesserungen des Verbraucherschutzes mit dem neuen Gesetz.

Klar ist jetzt vor allem, dass Anrufer die eigene Rufnummer nicht mehr unterdrücken dürfen und nicht mehr anrufen dürfen, wenn keine ausdrückliche Zustimmung seitens der Verbraucher vorliegt. Diese beiden Punkte sind ausreichend durch die Medien gegangen, um von jedem gekannt zu werden. Doch das neue Gesetz verspricht noch mehr. Notwendig wurde die Änderung vor allem deshalb, weil in der Vergangenheit immer mehr Verbraucher von Werbeanrufen überflutet wurden, die keinesfalls erwünscht waren. Auch wurden ihnen zunehmend häufiger ungewünschte Verträge untergeschoben, gegen die kaum eine Widerrufsfrist galt.

Die Regelungen im Überblick

Bereits seit langem besteht das Gesetz über das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung, bisher blieben die „Täter“ jedoch unbehelligt. Jetzt sind bei Verstößen Geldstrafen bis zu 50.000 Euro möglich. Ebenfalls wird noch einmal betont, dass der Verbraucher seine ausdrückliche Zustimmung zu den Werbeanrufen gegeben hat und sich die Werbenden nicht auf nachträglich abgegebene Erklärungen berufen können.

Die Rufnummer darf bei Werbeanrufen und Haushaltsumfragen nicht mehr unterdrückt werden, was in der Vergangenheit die Regel war, um die eigene Identität zu verbergen. Bei Verstößen gegen diese Regelung drohen Geldbußen bis 10.000 Euro. Geregelt ist das Verbot der Rufnummernunterdrückung übrigens im Telekommunikationsgesetz, kurz TKG.

Regelungen zum Widerrufsrecht

Bisher war Verbrauchern kein Widerrufsrecht eingeräumt worden, wenn es um Verträge über die Lieferung von Zeitungen und Zeitschriften oder um Lotteriedienstleistungen ging. Diese Regelung ist nun aufgehoben worden. Gerade in diesen Bereichen kommt es zu unerlaubter Telefonwerbung, die künftig unterbunden werden soll. Das Widerrufsrecht besteht bei solchen Verträgen unabhängig davon, ob der Anruf erlaubt war oder nicht. Die Frist liegt zwischen zwei Wochen und einem Monat, bei unerlaubten Anrufen gilt generell ein Monat Widerrufsfrist. Sie beginnt nicht zu laufen, bevor der Verbraucher nicht schriftlich über sein Widerrufsrecht informiert wurde.

Auch bei untergeschobenen Verträgen sieht das Gesetz eine Verbesserung vor. So konnten Verbraucher Verträge beispielsweise nicht mehr widerrufen, wenn der Anbieter bereits mit der Dienstleistung begonnen hatte. Auch wenn der Verbraucher die Ausführung der Leistung selbst veranlasst hat, kann er diese noch widerrufen, sofern ihm keine Belehrung zugegangen ist.

Weiterhin gilt künftig, dass Verbraucher, die am Telefon zu einem Anbieterwechsel für Telefon und Internet „überredet“ wurden, dass der neue Anbieter nicht mehr einfach so den Anschluss beim alten Anbieter kündigen darf. Hierfür ist die Unterschrift des Verbrauchers vonnöten. Ebenfalls ist ein Widerruf des neuen Vertrages sogar dann möglich, wenn bereits über den neuen Anbieter telefoniert wird, der Verbraucher aber nicht über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Dies gilt auch beim Tarifwechsel bei ein- und demselben Anbieter. So kann der Kunde noch Monate nach dem Tarifwechsel kündigen.

Fazit ist also, dass einige deutliche Verbesserungen erzielt wurden. Ob diese ausreichen, um unerwünschte Telefonwerbung zu unterbinden, bleibt aber abzuwarten.

Quelle: http://www.bmj.de/

Dieser Artikel ist Teil 5 von 11 der Serie

Die Nutzwertanalyse hat sich mit den Jahren zu einem gängigen Hilfsmittel in zahlreichen Unternehmen entwickeln können. Die Nutzwertanalyse wurde in der Vergangenheit als eine grundlegende Entscheidungshilfe entwickelt und genau dieser Aspekt ist es, der auch von den Anwendern beachtet werden sollte. Eine Nutzwertanalyse soll einem Unternehmen einen Mehrwert liefern und Entscheidungen in allen Bereichen, ganz gleich ob es sich um die Produktentwicklung oder das Personalwesen handelt, erleichtern.

Jede Entscheidung, unabhängig von demjenigen der sie trifft, ist für ein Unternehmen wichtig und kann über den individuellen Erfolg, aber auch die eigentliche Existenz entscheiden. Aus diesem Grund muss darauf geachtet werden, dass Entscheidungen in allen Ebenen eines Betriebes genau durchdacht und zugleich auch gut überlegt getroffen werden.

Was ist eine Nutzwertanalyse?

Bei der Nutzwertanalyse handelt es sich um eine spezielle Methode, die in der Phase der Entscheidungsfindung eines Unternehmens eingesetzt wird. Sie ist so konzipiert, dass sie auf alle Fragen oder auch anstehenden Entscheidungen übertragen werden kann. So kann sie sowohl als Hilfe bei der Wahl zwischen zwei neuen Produkten als auch bei der Entscheidung zwischen drei neuen Mitarbeitern als Unterstützung zur Hand genommen werden. Durch sie sollen neue Blickwinkel und Ansichten geschaffen werden, sodass für den Einzelnen die eigene Entscheidung leichter fällt und sie zudem auf Fakten beruht. Eine Nutzwertanalyse muss bei allen Punkten zusätzliche Sicherheit verleihen.

Als praktisches Beispiel kann die Suche nach einem neuen Mitarbeiter in einem Unternehmen angesehen werden. Unter drei Kandidaten der richtige Bewerber ausgewählt werden. Für die Zukunft des Unternehmens handelt es sich hierbei um eine wichtige Entscheidung. Mit der Nutzwertanalyse sollen bei den eigenen Überlegungen Punkte herausgestellt werden, die als Argumente bei der eigenen Entscheidung für einen neuen Mitarbeiter Anwendung finden können.

Das Ziel einer Nutzwertanalyse

Im Rahmen der Nutzwertanalyse wird für jede Entscheidungsalternative ein Nutzwert festgelegt, denn jede Entscheidung basiert auf mehreren Möglichkeiten. Jede Möglichkeit hat hierbei einen Vorteil oder auch Nutzen für das Unternehmen. Durch die Nutzwertanalyse soll festgestellt werden, welcher Vorteil oder auch Nutzwert für einen Betrieb der größte und zugleich auch wichtigste ist.

Das Besondere an der Nutzwertanalyse ist, dass es mit ihrer Hilfe möglich wird, mehrere Alternativen mathematisch zu bewerten, auch wenn es sich um kein wirtschaftliches Problem handelt.

Um die einzelnen Vorteile erkennen zu können, kommt es im Rahmen der Nutzwertanalyse zu einem umfangreichen Vergleich, in dem die Alternativen genauestens gegenübergestellt werden. Damit anhand von diesen Vorteilen gearbeitet werden kann, werden sie bei der Nutzwertanalyse mit Zahlen bewertet. Anhand dieser Zahlen erfolgt schließlich die individuelle Entscheidung.

Die Zahlen sollen hierbei die Wertigkeit der einzelnen Entscheidungsalternativen symbolisieren. Nur wenn diese entsprechend gut sind, sollte man sich auch für die Möglichkeit entscheiden. Der höchste Nutzwert wird bei der Nutzwertanalyse immer demjenigen zugeteilt, der die beste Lösung für ein Unternehmen darstellt.

Muss man sich also zwischen drei Bewerbern für eine neue Fachkraft entscheiden, werden die fachlichen und auch persönlichen Kenntnisse und Vorzüge der Einzelnen einander gegenübergestellt. Der Bewerber, der am besten zum Unternehmen passt und die umfangreichsten Erfahrungen und Kenntnisse mitbringt, wird schließlich anhand des höchsten Nutzwertes charakterisiert. Als Ergebnis der Nutzwertanalyse wird er schließlich auch in dem Betrieb die neue Stelle entgegennehmen und somit dem Unternehmen einen Nutzen oder auch zusätzlichen Gewinn ermöglichen.

Wann kann eine Nutzwertanalyse angewendet werden?

Im Grunde kann man eine Nutzwertanalyse bei allen anstehenden Entscheidungen anwenden. In den letzten Jahren haben sich jedoch einzelne Bereiche für diese Methodik besonders in den Fokus heben können. Hierbei handelt es sich insbesondere um Kriterien, die einen weichen Charakter haben. Unter diesen müssen alle Facetten verstanden werden, die nicht durch Zahlen oder einen konkreten Geldwert ausgedrückt werden können.

Ein klassisches praktisches Beispiel sind hierbei die einzelnen Erfahrungen und Kenntnisse eines Bewerbers, der einen neuen Arbeitsbereich in einem Unternehmen antreten möchte. Anhand der Nutzwertanalyse kann ein Personalchef oder auch Unternehmer wesentlich sicherer eine Entscheidung treffen.

Die grundlegenden Schritte einer Nutzwertanalyse

Eine Nutzwertanalyse ist im Grunde eine sehr komplexe Methodik, die auch ein gewisses Zeitfenster erfordert. Wer hierbei den gewünschten Erfolg in Form einer richtigen Entscheidung erzielen möchte, muss zunächst einige Vorbereitungen treffen. Wichtig ist bei der Nutzwertanalyse, eine Arbeitsweise zu wählen, die sich der Situation auch möglichst perfekt anpasst. Zunächst müssen also die Entscheidungsalternativen festgelegt werden. Hierbei ist beispielsweise aus einem Pool an zahlreichen potenziellen Mitarbeitern eine engere Auswahl zu treffen. Der Personalchef wählt aus 100 Bewerbungen drei Mappen oder auch Persönlichkeiten aus, die seinen Ansprüchen besonders gut gerecht werden.

Für diese Bewerber müssen schließlich die passenden Kriterien für die Entscheidung festgelegt werden, denn hierbei handelt es sich um den zweiten Schritt der Nutzwertanalyse. Bei den Kriterien muss darauf geachtet werden, dass diese zu der angestrebten Entscheidung passen, da sie nur so in der Nutzwertanalyse auch die gewünschte Funktion übernehmen. Bei der Suche nach einem neuen Mitarbeiter kann es sich um die Persönlichkeit, die Qualifikation, die Erfahrung und das Wissen handeln. Anhand dieser vier Kriterien müssen schließlich „Punkte" vergeben werden. Bevor man damit beginnen kann, muss man sich bei einer Nutzwertanalyse ein gewisses Zahlenfenster festlegen, das die Wertung der einzelnen Kriterien verdeutlicht. Das wohl einfachste Zahlensystem sind hierbei die bekannten Schulnoten.

Anhand dieser Zahlen und den festgelegten Kriterien bewertet man im Rahmen der Nutzwertanalyse schließlich die einzelnen Bewerber. Somit lassen sich die Unterschiede anhand der Wertigkeiten, die durch Zahlen symbolisiert werden, ablesen.

Regeln für die Nutzwertanalyse

Bei der Nutzwertanalyse ist darauf zu achten, dass man nicht zu viele Kriterien festlegt, da die Methodik dann zum einen zu umfangreich und zum anderen zu ungenau wird. Es ist grundsätzlich darauf zu achten, dass diese die wichtigen Entscheidungsargumente symbolisieren. So ist es vollkommen ausreichend, wenn man sich für die Nutzwertanalyse vier oder auch fünf Kriterien bedient. Durch die Wahl genauer Kriterien schafft man sich bei der Nutzwertanalyse eine gelungene Basis für eine richtige Entscheidung, denn während der gesamten Methodik geht hierbei der eigene Überblick nicht verloren.

Beim Vergleich der einzelnen Kriterien, die im Rahmen der Nutzwertanalyse präsent sind, sollte man sich Zeit nehmen, denn nur dann hat man auch die Möglichkeit, diese richtig zu bewerten. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass die Objektivität gewahrt bleibt.

Quelle: http://community.easymind.info

Dieser Artikel ist Teil 4 von 11 der Serie

In einem modernen Unternehmen ist häufig vom Projektmanagement die Rede. Sprach man in der Vergangenheit noch vom Projektieren, hat sich die neue Bezeichnung recht schnell in den Branchen etablieren können. Das Projektmanagement dient im Grunde der Bewältigung einzelner Projekte.

Hierbei kann es sich um die Entwicklung neuer Produkte, aber auch um die Erweiterung der Werbeformen in einem Unternehmen handeln. Obwohl dieser Arbeitsbereich seit Jahren in Unternehmen weltweit vorhanden ist, findet man bis heute keine klassische Definierung. Grundsätzlich wird zwischen mehreren Definitionen in Bezug auf das Projektmanagement unterschieden.

Wie lässt es sich definieren?

Eine bundesweit geltende Norm beschreibt das Projektmanagement als die Gesamtheit aller Führungsorganisationen, der damit verbundenen Aufgaben, Techniken und zur Verfügung stehenden Mittel. In ihrer Gesamtheit sollen diese der Erfüllung einer Aufgabe, also eines Projektes dienen. Bei der Entwicklung neuer Werbemittel würde somit die Marktforschung genauso zum Projektmanagement zählen wie die Kalkulation der Kosten, der Einsatz der Mitarbeiter, die Entwicklung der ersten Entwürfe und die tatsächliche Umsetzung der neuen Kommunikationsmittel.

Über dem gesamten Projektmanagement steht grundsätzlich der Projektmanager. Hierbei kann es sich sowohl um den Chef eines Unternehmens oder den Abteilungsleiter als auch um eine spezielle Fachkraft handeln. Die Aufgabe des Projektleiters oder auch Managers ist es, die einzelnen Aufgaben zu überwachen und die Arbeiten zu delegieren. Somit wird beim Beispiel der Werbemittel der Entwurf des neuen Logos an einen Grafiker und die Kalkulation der Kosten an einen Controller übergeben.

Die ersten Schritte

Beim Projektmanagement handelt es sich um einen äußerst komplexen Arbeitsbereich, da es nicht nur die eigentlichen Strukturen, sondern auch alle vorhandenen Details umfasst. Um diesen Arbeitsbereich bewältigen zu können, wird das Projektmanagement in einzelne Strukturen und auch Schrittfolgen gegliedert. Zunächst erfolgt das Festlegen der eigentlichen Projektstruktur.

In diesem Schritt werden alle Arbeiten, die damit in Verbindung gebracht werden, gelistet und auch bewertet. Als Beispiel kann bei der Entwicklung neuer Werbemittel die Marktforschung, die Kundenbefragung und ein Brainstorming genannt werden.

Ein Team bilden

Im Anschluss werden alle Bereiche, die sich in der Projektstruktur wiederfinden, auf Mitarbeiter aufgeteilt. Hierbei kommt es insbesondere auf die Teambildung an. Grundsätzlich bilden alle Fachkräfte, die sich an einem Projekt beteiligen, ein Team. Für einen Projektleiter ist es jedoch schwer, ein großes Team problemlos zu überblicken. Aus diesem Grund werden weitere kleine Gruppen von Mitarbeitern gebildet, die im Projektmanagement genau definiert werden.

Der Entwurf für ein neues Logo wird demnach aus einem Team von Grafikern übernommen. Jede Gruppe wird einer Person unterstellt, die den ständigen Kontakt mit dem Projektleiter hält. Wichtig ist es, einzelne Abläufe und einfache Strukturen im Projektmanagement zu schaffen, die von Beginn an eingehalten werden.

Feste Ziele setzen

Wurden Gruppen gebildet und Aufgaben definiert, muss im Rahmen des Projektmanagements die Zielsetzung erfolgen. Sicherlich handelt es sich hierbei um den erfolgreichen Abschluss des eigenen Projektes, doch dieser ist das Hauptziel. Ein Projektmanagement erfordert jedoch auch Zwischenziele, die zum einen der Übersichtlichkeit, zum anderen aber auch dem Erfolg und der Motivation dienen. Die Zwischenziele sollten beim Projektmanagement vom Projektleiter in enger Kooperation mit den Gruppenleitern definiert werden.

Als Beispiel kann hierbei wieder die Entwicklung der Werbematerialien herangezogen werden. Der Projektleiter, zum Beispiel der Senior Art Director eines Unternehmens, setzt sich mit seinen Grafikleiter, den führenden Controllern und den ausgewählten Analysten zusammen und spricht mit ihnen einen konkreten Zeitrahmen für die einzelnen Aufgaben ab. So müssen die Maßnahmen der Marktforschung zum Beispiel in einem Zeitraum von zwei Wochen fertiggestellt werden. Die Auswertung erfolgt schließlich in der dritten Woche. Auf diese Art und Weise werden im Projektmanagement Ziele festgelegt und ein Zeitrahmen gesteckt.

Transparenz walten lassen

Das gesamte Projektmanagement muss transparent sein, denn nur so können Abläufe funktionieren und alle Mitarbeiter des Teams haben die Möglichkeit, sich effektiv einzubringen. Aus diesem Grund sollte der Plan, der zu Beginn der Arbeiten erstellt wird, jedem Mitarbeiter ausgehändigt werden. Hierbei handelt es sich sowohl um die festgelegten Ziele als auch um die einzelnen führenden Personen und Zahlen, wie zum Beispiel Kosten, die sich mit einem Projekt auseinandersetzen. Täglich liegt dieser Plan zudem an der passenden Stelle im Büro aus, sodass gegebenenfalls von Beteiligten nachgeschlagen werden kann. Bei der Transparenz von dem Projektmanagement spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Praktikanten in der Grafikabteilung oder einen alteingesessenen Buchhalter handelt. Wichtig ist es hierbei, Fairness walten zu lassen.

Jeder Mitarbeiter hat bei einem Projektmanagement eine bestimmte Aufgabe und mit dieser trägt er auch Verantwortung. Genau diese Verantwortung muss auch gegenüber den anderen Kollegen symbolisiert werden, denn nur so verhindert man bei einem großen Projekt Chaos und Zeitverschiebungen.

Quellen:
http://www.4managers.de
http://www.business-wissen.de

Dieser Artikel ist Teil 3 von 11 der Serie

Die EFQM hat ihre Gründung in der Mitte der 1980er Jahre in Brüssel erfahren. Hier wurde dieses Managementsystem entwickelt, das sich inzwischen in zahlreichen Unternehmen als Basisinstrument für die Arbeitserfüllung etabliert hat. Der European Quality Award wird seit dem Jahr 1992 jährlich vergeben und bekannte Unternehmen gehören seither zu den Preisträgern, die sich durch die konsequente Umsetzung des EFQM-Modells mit diesem Preis schmücken dürfen.

Die Zertifizierung, die zum Beispiel im Rahmen von ISO üblich ist, findet im EFQM-Modell allerdings keine Anwendung. Hier liegt der Hauptgedanke in der regelmäßigen Selbstbeurteilung, damit Verbesserungsmöglichkeiten und auch Stärken einzelner Mitarbeiter herausgearbeitet und sinnvoll unterstützt werden können.

Wie verläuft EFQM im Unternehmen?

Beim EFQM werden drei wichtige Säulen bedient, um eine Verbesserung der Abläufe im Unternehmen zu erzielen und die Stärken einzelner Mitarbeiter herauszuarbeiten. Neben der Betrachtung des Einzelnen spielen somit die Prozesse und die Ergebnisse, die gemeinsam erzielt werden, gleichermaßen große Rollen.

Neben den drei Basissäulen können auch andere Faktoren eine Rolle für die optimalen Arbeitsergebnisse darstellen. Wichtig für das EFQM ist, dass die Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit ebenso wichtige Erfolgsfaktoren in Unternehmen sind wie die Arbeitsergebnisse und dass das Zusammenspiel unterschiedlicher Prozesse im Unternehmen hier für den Erfolg wichtiger Kritikpunkt ist und für die Erfolge eines Unternehmens somit neben der Fachkompetenz des Einzelnen wichtig ist.

Das EFQM-Modell stellt klar, dass es klare Zusammenhänge zwischen Befähiger und Ergebnissen gibt. Das Management der Ergebnisse ist also nicht ausreichend für den Erfolg, denn die Befähiger in die Prozesse mit einzubeziehen ist eine ebenso bedeutsame Aufgabe mit wichtigem Stellenwert für das Gesamtergebnis.

Gemäß EFQM machen Befähiger und Ergebnisse jeweils 50 Prozent des Erfolgs des Unternehmens aus. Die Vorgehensweisen finden beim EFQM eine ebenso hohe Bewertung wie das Ergebnis, auch wenn dieses letztlich den Erfolg des Unternehmens ausmacht. Dabei hat sich an der Gewichtung zwischen Befähigern und Ergebnissen seit den Anfängen von EFQM nichts verändert. Genau für diese Ergebnisoptimierung ist eine periodische Selbstbeurteilung erforderlich.

Konkrete Vorschriften in der Umsetzung werden bei EFQM vermieden, eher wird hier auf die individuelle Umsetzung in den Unternehmen gebaut. Daher wird den Unternehmen, die EFQM anwenden, auch nur ein Bewertungsrahmen an die Hand gegeben, deren Gestaltung aber individuell und frei in der Umsetzung im Unternehmen praktiziert wird.

EFQM in der Praxisanwendung

Das Modell ist in unterschiedliche Kriterien der Eigenbeurteilung unterteilt. Hierzu gehören sowohl die Führung als auch Prozesse und andere Kritikpunkte, die in der Gesamtbewertung berücksichtigt werden sollen, dabei aber individuell auf das Unternehmen zugeschnitten Anwendung finden.

Eine Beurteilung wird gemäß dem sogenannten RADAR-Prinzip durchgeführt. Dabei wird nach einer eigenen PDSA-Logik, also „Plan-Do-Study-Action", vorgegangen. Das heißt, die Planung, das Ausführen, das Erforschen und letztlich die Handlung stehen einzeln im Vordergrund der Beurteilung.

Zunächst werden die Ergebnisse festgelegt, die das Unternehmen mit seiner Politik und seiner Geschäftsstrategie bewirken möchte. Wichtig für diese zielorientierte Ergebnisfindung ist auch die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Lieferanten, Mitarbeitern und Kunden. Um die Ergebnisse zu erzielen, ist auch eine Planung in strategischer Hinsicht notwendig.

Schließlich ist es die Umsetzung der durch Beurteilung und Reflektion erzielten Ergebnisse, die das Unternehmen auf den Erfolgsweg führt. Dabei muss eine systematische Vorgehensweise gewählt werden, um geplante Ergebnisse zu erzielen.

Die Kontrolle der angestrebten Ergebnisse wird über ein regelmäßig durchgeführtes Review sowie ein Assessment, also eine Bewertung der erzielten Ergebnisse, erreicht. Hierbei werden die Maßnahmen gleichermaßen bewertet und begutachtet und durch regelmäßige Messungen findet eine Prüfung statt. Weiterhin sind regelmäßige Lernaktivitäten eingeplant, um aus diesen Maßnahmen abzuleiten, die eine Verbesserung der Abläufe mit sich bringen.

Wieso EFQM als Managementinstrument einsetzen?

EFQM ermöglicht als nahezu geschlossenes System eine objektive Bewertung der Managemententscheidungen unter Berücksichtigung von sozialen als auch ökonomischen Aspekten und überschreitet damit die ansonsten technisch oder eher kostenorientiert ausgerichteten Bewertungsmodelle.

Der Überblick und das Verständnis für die gesamte Organisation werden durch den Einsatz von EFQM gestärkt und durch die Unterteilung des Modells ist auch eine Bearbeitung der firmeninternen Problematiken in einzelnen und getrennten Schritten möglich. Eine Schwerpunktsetzung mittels EFQM klammert das Gesamtziel nicht aus.

In der Praxis bringt das EFQM-Modell eine Möglichkeit des komplexen Lernens in der Gesamtorganisation mit sich. Erhöhte Flexibilität und Verhaltensvariationen sind weitere Vorteile für das Unternehmen, die sich aus EFQM ergeben.

Das Qualitätsmanagement auf Basis von EFQM erlaubt eine reflexive Beobachtung, die durch eine so genannte „lernende Organisation" ihre Unterstützung erfährt.

Quellen:
http://www.4managers.de
http://www.business-wissen.de

Dieser Artikel ist Teil 2 von 11 der Serie

Feedback hat das Ziel, Verhaltensveränderungen beim Empfänger zu bewirken oder aber diesen in seinem Handeln zu unterstützten, indem positives Feedback erteilt wird. Rückmeldung ist wichtig, und das ist nicht erst seit kurzer Zeit bekannt. Mit dem 360 Grad Feedback soll es im Unternehmen gelingen, die Leistungen eines Mitarbeiters oder aber einer Arbeitseinheit aus unterschiedlichen Perspektiven und damit möglichst objektiv zu beurteilen. Dieses Feedback kann somit auch als Rundum-Feedback aus unterschiedlichen Sichtweisen bezeichnet werden.

Der Einsatz des 360 Grad Feedback im Unternehmen

In Unternehmen wird diese Art des Feedbacks gern eingesetzt, damit Rückmeldungen von unterschiedlichen Personen zu einem Arbeitsprozess oder -ergebnis aus vielschichtigen Betrachtungsweisen möglich gemacht wird. Dieses Feedback kann aus fachlicher Perspektive von Vorgesetzten oder Kollegen erfolgen, es kann durch Kunden gegeben werden oder auch vom Mitarbeiter selbst.

Der Mitarbeiter erhält durch dieses 360 Grad Feedback eine Beurteilung seiner Arbeit aus einer breit gefächerten Perspektive. Die Weiterentwicklung des Mitarbeiters oder der beurteilten Arbeitsgruppe ist das Ziel der 360 Grad Beurteilung.

Effekte und Ziele des 360 Grad Feedback

Das 360 Grad Feedback wird als Instrument verwendet, um die unternehmensstrategischen Entwicklungen einer genauen Kontrolle zu unterziehen und Führungskräfte und Mitarbeiter gleichermaßen möglichst objektiv beurteilen zu können. Durch diese Maßnahme lässt sich ein guter Leistungsstatus unterschiedlicher Einheiten des gesamten Unternehmens ermitteln. Weiterhin können unterschiedliche Maßnahmen im Rahmen der Leistungsentwicklung objektiv abgeglichen werden.

Der beurteilte Mitarbeiter oder die beurteilte Arbeitseinheit des Unternehmens erfahren eine Identifizierung mit ihren Ergebnissen und unterschiedliche Optimierungsprogramme können in ihrer Wirkung sehr gut beurteilt werden.

Durch die 360 Grad Beurteilung ist eine sehr gute Kontrolle der Entwicklung der Mitarbeiter oder Arbeitsgruppen möglich, die dann auch durch entsprechende Anreize oder Entlohnungen belohnt werden können.

Nebeneffekte der 360 Grad Beurteilung

Veränderungsprozesse können durch diese Beurteilung sinnvoll unterstützt werden, denn Kompetenzen werden ebenso wie ein etwaiger Entwicklungsbedarf sinnvoll aufgezeigt. Zudem wird eine gute Feedbackkultur im Unternehmen angeregt, die sich in Lernen und auch möglichst objektiver Selbstkritik ergibt.

Der Dialog zwischen den einzelnen Mitarbeitern wird durch regelmäßige Feedbacks sinnvoll gefördert und auch die für die Feedbackgespräche eingesetzten Coaches erfahren eine Steigerung ihrer sozialen Kompetenz. Letztlich wird auch das gesamte Team in seiner Entwicklung und dem Miteinander gefördert, wenn eine gute Feedback-Kultur gewachsen ist. 

Wichtig für den Erfolg der 360 Grad Beurteilung

Damit das Feedback auch sinnvoll ist, muss die Definition der Ziele und Bedingungen durchschaubar dargelegt sein. Wichtig ist weiterhin, dass alle Mitglieder der Organisationseinheit in dieses Feedback einbezogen werden, um eine höchstmögliche Akzeptanz und Effektivität zu erzielen. Es sollte ein zudem ein regelmäßiger Dialog über die Ziele und die Vorgehensweisen zur Zielerreichung stattfinden.

Vertraulichkeit beim Feedback und auch eine höchstmögliche Anonymität sollte Bedingung sein, um dieses Instrument sinnvoll zu nutzen und auch die rasche Abwicklung des Feedbacks sollte selbstverständlich sein, um Prozesse schnellstmöglich in Gang setzen zu können. Wichtig sind abschließend Entwicklungsprogramme, um die Ergebnisse des Feedbacks auch in der Praxis wirksam nutzen zu können.

Die 360 Grad Beurteilung in der Praxis

In der praktischen Umsetzung ist es das Ziel der 360 Grad Beurteilung, dass sowohl die geistigen Kapazitäten als auch das Urteilsvermögen jedes einzelnen in einen Prozess eingebundenen Mitarbeiters optimal genutzt werden sollen. So wird ein Mitarbeiter aus der Perspektive des fachlich kompetenten Vorgesetzten, den gleichgestellten Mitarbeitern oder auch aus Sicht des Kunden beurteilt, sofern seine Arbeitsabläufe in direkter Verbindung zu den Kunden stehen.

Sinn der 360 Grad Beurteilung soll eine möglichst objektive und wertfreie Beurteilung der Arbeitsergebnisse des einzelnen Mitarbeiters sein. Auch eine gesamte Arbeitsgruppe kann mit der 360 Grad Beurteilung von unterschiedlichen Einheiten des Unternehmens oder auch aus externer Perspektive beurteilt werden. Neben der erhöhten Effektivität der Arbeitsprozesse und der Verbesserung der Arbeitsqualität ist das Ziel der 360 Grad Beurteilung auch darin zu sehen, die Zusammenarbeit einzelner Einheiten des Unternehmens oder einzelner Mitarbeiter zu optimieren.

Ziel dieser möglichst regelmäßig durchgeführten Feedbacks kann es auch sein, die Unternehmenskultur zu optimieren und Mitarbeiter dazu anzuregen, konstruktive Kritik und Verbesserungsvorschläge, aber auch positives Feedback umgehend und sinnvoll an die gewünschte Stelle zu transportieren.

Kritik an der 360 Grad Beurteilung

Dieses Beurteilungsverfahren sieht sich nicht nur bestätigt als Instrument im unternehmerischen Ablauf, es ist auch klaren Kritiken ausgesetzt. Diese bezeichnen das 360 Grad Feedback als eine neue Kontrollmöglichkeit der Mitarbeiter. Allerdings wird häufig nicht nur die 360 Grad Beurteilung kritisiert, sondern es werden grundsätzlich ablehnende Stimmen gegen Beurteilungssysteme laut, die oftmals als nicht realistisch bezeichnet werden.

Die 360 Grad Beurteilung beschäftigt sich häufig mit Zahlenwerten und die Bedingungen, unter denen bestimmte Ergebnisse zustande gekommen sind, werden von den beurteilenden Personen in der 360 Grad Beurteilung häufig nicht einbezogen, weshalb diese Werte von einigen Fachleuten sehr kritisch bewertet werden.

Quellen:
http://www.4managers.de

http://www.inworks.de

Dieser Artikel ist Teil 1 von 11 der Serie

Six Sigma, die GE Qualität 2000, setzt auf eine Optimierung der Rentabilität im Unternehmen. Das selbsterklärte Ziel von Six Sigma ist es, dass der Qualitätsanspruch so stark in den Vordergrund der Fertigung gestellt wird, dass die entstehenden Produkte praktisch fehlerfrei sind und damit eine optimale Dienstleistung erzielt wird.

Nach dem Motto „Besser ist auch billiger für das Unternehmen" setzt Six Sigma auf eine qualitativ hochwertige Fertigung vom ersten Schritt der Produktion an. Schon im Jahr 1996 setzte sich der Vorstandsvorsitzende von General Electric, Jack Welch, dieses Ziel auf die Fahne des von ihm geführten Unternehmens.

Six Sigma als Qualitätsstandard

Six Sigma steht ebenso wie ISO 9000 oder zahlreiche andere Qualitätsstandards dafür ein, dass Fehler schon in den ersten Schritten der Fertigung unterbunden werden, um so billiger und zeitsparender arbeiten zu können und damit optimale Effizienz und Produktivität zu erreichen. Qualitätsmanagement ist der erste Schritt zu effizienter Produktion und damit der Kostenersparnis in der Herstellung.

Abwendung vom rein technisch-wissenschaftlichen Betrieb

Um die Kosten in der Produktion durch effiziente Arbeit zu reduzieren, ist eine Abwendung von dem rein technisch-wissenschaftlichen Betrieb hin zu einem Unternehmen, das sowohl kunden- als auch prozessorientiert tätig ist, wichtig. Dieser Sprung soll durch den Einsatz von Six Sigma erreicht werden, dem Management, das seine Wurzeln in den USA hat.

Der Gedanke von Six Sigma hat inzwischen eine 30jährige Geschichte, denn im Jahr 1979 erkannte man beim Unternehmen Motorola schon, dass die Qualität der Produkte oberstes Gebot ist, um eine effektive Arbeit im Unternehmen zu erzielen. Hohe Qualität in Kombination mit geringen Entwicklungskosten ist somit das Ziel, wenn Produkte gefertigt werden.

Wettbewerbsvorteile durch Six Sigma

Die Reduzierung von Fertigungsfehlern erweist sich als die wirkliche Verbesserung im Unternehmen hinsichtlich der Effizienz. In Six Sigma vereinen sich unterschiedliche Managementmethoden, die sich zum Beispiel aus dem Benchmarking ergeben. Das Hauptziel von Six Sigma ist die Verringerung der Fehlerquote und somit die Senkung der Qualitätskosten.

Six Sigma setzt das klare Ziel, dass die Fehlerquote in der Produktion verringert werden muss, um so die Kosten für die Qualität der hergestellten Produkte zu verringern. Das Motto „besser ist billiger" wird besonders deutlich, geht man davon aus, dass in einem durchschnittlichen Unternehmen allein für die Nachbesserungsarbeiten zur Erzielung der optimalen Qualität schon 20 bis 30 Prozent des Umsatzes aufgewendet werden.

Wird ein Unternehmen unter Six Sigma geführt, dann reduziert sich die Fehlerquote deutlich und von Millionen Fehlermöglichkeiten innerhalb eines Prozesses schleichen sich letztlich nur rund 3,4 Fehler wirklich ein. Die Kosten für die Qualitätssicherung senken sich so von 20 bis 30 Prozent des Umsatzes auf lediglich ein Prozent. Fehler vermeiden ist das Motto von Six Sigma und die Produktion sollte so verlaufen, dass Fehler schon von Anfang an in jedem Schritt der Produktion vermieden werden.

Die vier Stadien der Six Sigma Strategie

Die "Sigmatisierung" erfolgt in vier Stadien, die sich im Identifizieren, Charakterisieren, Optimieren und Institutionalisieren ergeben. Die Identifizierung sieht vor, dass wichtige Themen des Geschäftes erkannt und innerhalb dieser Themen klare Schwerpunkte gesetzt werden, um eine effiziente Arbeit zu erzielen.

Die Charakterisierung setzt auf die Messung sowie die Analyse, die dann das derzeitige Leistungsniveau erkennbar werden lässt. Hier werden bereits Fehler im Ablauf analysiert, die unnötige Kosten und Nacharbeiten mit sich bringen. In dieser Strategie wird die Basis für die Optimierung gelegt. Die Optimierung sieht ihre Ziele in der Verbesserung der analysierten Leistungsniveaus. Am Schluss steht der Prozess der Organisation, der die Abläufe schließlich standardisiert und dazu beiträgt, diese optimierten Handlungen in den Alltag integrieren zu können.

Die DMAIC-Methodik

Mittels der so genannten DMAIC-Methodik wird im Rahmen von Six Sigma das Ziel angestrebt, dass der Fehlerstatus in der Produktion dem Null-Fehler-Status so nahe wie nur möglich kommt. Hier sind maximal 3,4 Fehler auf eine Million unterschiedliche Vorgänge zugelassen, damit das Niveau Six Sigma erreicht werden kann. Der Qualitätsgrad kann somit bei 99,9997 Prozent festgelegt werden.

Die DMAIC-Methodik, die sich in Define, Measure, Analyse, Improve und Control unterteilt, ermöglicht die Messung und Verbesserung der Produktion. In der Praxis kann die Anwendung der DMAIC Methodik bedeuten, dass neben den erfüllten Qualitätsansprüchen der Kunden durch die Nutzung von Six Sigma auch die Rohstoffausnutzung optimiert werden könnte und so insgesamt eine Reduzierung der Qualitätskosten bewirkt würde.

Rohstoffkostensenkung und konstante Leistungen

In der Praxis konnten Unternehmen durch Einsatz der DMAIC-Methodik ihre Rohstoffkosten schon um sechsstellige Beträge reduzieren und somit gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten in mittelständischen Unternehmen sinnvolle finanzielle Ressourcen bilden.

Die Werkzeuge der DMAIC-Methodik sind vielfältig und Einsparpotential wird sowohl in der Reduzierung der Überarbeitung von Produkten gefunden als auch in der Optimierung des Rohstoffeinsatzes. Ein konstantes Sparpotential ist aber in der Erwirkung konstanter Leistungen im Unternehmen gegeben, was sich aus sinnvollen Kontroll- und Verbesserungsmaßnahmen und einer konsequenten Einhaltung der erarbeiteten Verbesserungen ergibt.

Weiterer praktischer Effekt: eine praxisorientierte Kundenbindung

Beispielhaft für den Sinn der DMAIC Methodik ist auch die höhere Kundenbindung an ein Unternehmen, die sich aus einer erhöhten Kundenzufriedenheit bedingt durch geringst ausfallende Fehlleistungen eines Produktes ergibt. Der Firmenprofit ist hiermit durch die DMAIC-Methodik insgesamt deutlich steigerbar.

Quellen:
http://www.4managers.de
http://www.qumsult.de (PDF)

Zahlreiche Unternehmer müssen sich regelmäßig mit neuen Lösungsansätzen auseinandersetzen, um Erfolgssteigerungen zu erreichen. Doch den eigenen Blickwinkel für diesen Arbeitsbereich zu ändern, ist schwer. Experten sprechen hierbei von der so genannten Betriebsblindheit.

Zwei bekannte und praktische Möglichkeiten, um dem alten Denken zu entkommen, sind die Denkhüte und die Denkstühle. Beide Varianten haben sich als objektive Variante zum Finden neuer Lösungen und Ideen einen Namen machen können. Sie basieren auf verschiedenen Ansichten, die ein einziges Thema beleuchten sollen. Als Unterstützung dienen hierbei unterschiedliche Fragestellungen.

Die Walt Disney Methode - Die Denkstühle

Eine der bekanntesten Kreativitätstechniken in Verbindung mit der Lösungsfindung basiert auf einer Methode von Walt Disney. Die „Walt Disneys drei Denkstühle" dienten unter anderem als Basis für die Entwicklung der Managementstrategie „Sechs Denkhüte nach De Bono". Die Methode von Walt Disney soll sicherstellen, dass bei der Suche nach neuen Lösungen alle Aspekte eines Themas berücksichtigt werden.

Sie basieren auf der Arbeitsweise von Walt Disney, der Berichten zufolge bei der Suche nach neuen Ideen in drei verschiedene Rollen schlüpfte. Hierbei handelt es sich um den Träumer, den Realisten und den Kritiker. Die drei verschiedenen Rollen vermitteln dieser Kreativitätstechnik drei Stühle, die der Darstellung dienen. Diese werden wiederum in verschiedenen Umgebungsverhältnissen aufgebaut, sodass ein optimales Ambiente für die eigenen Ansätze geschaffen wird.

Wann kann die Walt Disney Methode angewendet werden?

Die drei Denkstühle von Walt Disney bieten sich immer dann an, wenn Unternehmer und Manager auf der Suche nach neuen Ideen und Visionen sind. Hierfür wird jeder Stuhl mit einem Fragebogen ausgestattet, der in mehreren Schleifen durchlaufen werden soll. Der Fragekatalog wird bei jedem Stuhl mit unterschiedlicher Ansicht erneut durchgespielt. Alle Antworten auf die Fragen müssen hierbei protokolliert werden, sodass sie im Anschluss zur Entscheidungsfindung zur Hand genommen werden können.

Am erfolgsreichsten ist diese Technik, wenn sie auf dem Stuhl des Realisten endet. Wird die Kreativitätstechnik Drei Denkstühle in einer Gruppe durchgeführt, sollte zur Auswertung der Ergebnisse ein Moderator bestimmt werden, sodass von Grund auf unnötige Diskussionen vermieden werden.

Die Drei Denkstühle von Walt Disney können sowohl von einer einzelnen Person als auch in einer Gruppe durchgeführt werden. Durch die verschiedenen Ansichten schlüpfen die Beteiligen in fremde Rollen und vergrößern dadurch den individuellen Ideenradius. Somit verhalten sie sich spielerischer und auch rücksichtloser. Des Weiteren dienen die einzelnen Stühle zur Distanzgewinnung, sodass sich ein Unternehmer nicht mehr auf einen Standpunkt versteifen kann.

Die Denkhüte von De Bono

Eine weitere Kreativitätstechnik, die der individuellen Ideenfindung dient, sind die Denkhüte von De Bono. Diese Denkmethode bedient sich sechs verschiedenen Kriterien, die in Form von Hüten beim Prozess der Ideenfindung dargestellt werden. Jeder Hut hat eine eigene Farbe, die in erster Linie einen symbolischen Charakter übernimmt.

Im Vergleich zu den Denkstühlen handelt es sich hierbei um eine variablere und zugleich auch flexiblere Variante, die sich gerade in Gruppen als Möglichkeit anbietet.

Jedoch sollen auch bei den Denkhüten gemeinsam Ideen erarbeitet und Konflikte zwischen den Beteiligten vermieden werden. So lassen sich durch diese Variante Positionskämpfe in einem Unternehmen unter den Mitarbeitern verhindern, da alle Beteiligten gleich stark eingebunden werden.

Die Fragen als Schlüssel

Die Denkhüte von De Bono basieren genauso wie die Denkstühle von Walt Disney auf verschiedenen Fragen. Diese müssen für die Durchführung dieser Methode zunächst zusammengetragen und festgehalten werden. Jeder Mitarbeiter wird im Anschluss nach seiner individuellen Meinung gefragt. Diese Antworten müssen protokolliert und nach dem Ende der Befragung mit allen Beteiligten gemeinsam ausgewertet werden.

Hierfür muss zunächst die Trennung zwischen den bereits vorhandenen Fakten und den eigentlichen Ideen erfolgen. Bei den Denkhüten werden auch verschiedene Gefahrensituationen für ein Unternehmen erläutert. Als einer der letzten Schritte setzen sich die Teilnehmer mit der Suche nach möglichen Alternativen und auch Ergänzungen auseinander.

Quelle: Pro Firma 05/2009, S. 44/45

Zahlreiche Gründer bedienen sich heute für die Erstellung des eigenen Geschäftskonzeptes an einer Businessplan-Vorlage und versuchen, durch diese die Kosten für einen professionellen Unternehmensberater zu sparen. Die Vorlagenangebote, die auf dem Markt präsent sind, unterscheiden sich jedoch in wichtigen Punkten stark voneinander. Grund genug, um fünf Angebote genauer unter die Lupe zu nehmen.

Das Friseur Businessplan Set von Gründung24

Gründung24 bietet unter dem Friseur Businessplan Set Gründern durchaus eine hilfreiche Grundlage. Neben einem Word-Dokument für den Businessplan erhalten die Kunden von Gründung24 zahlreiche weitere Informationen und Downloadlinks für verschiedene BMWi-Materialien. Die Worddatei des Angebotes umfasst acht Seiten, auf denen gerade rechtliche Aspekte zum Gewerbe ohne vorhandenen Meisterbrief zu finden sind.

Das gesamte Dokument verfügt über einen neutralen, jedoch in jedem Fall auch schlichten Sprachstil. Die Materialien beziehen sich jedoch ausschließlich auf ein Reisegewerbe und lassen sich demnach auch nur schwer auf andere Firmenvarianten übertragen. Dem Set von Gründung24 fehlt jedoch die komplette Finanzplanung. Auf diese wird über Links in Verbindung mit den BMWi Materialien hingewiesen.

EWU-Verlag: Businessplan Friseur

Der EWU-Verlag bietet mit dem Businessplan Friseur ein Angebot, das ein gutes Preis-Leistungsverhältnis aufweist. Allerdings müssen hierbei auch einige Abstriche gemacht werden. So sind die zusätzlichen Informationen, die der EWU-Verlag bietet, recht oberflächlich gehalten und können mehr durch ihre Masse anstatt die Klasse überzeugen. Der Businessplan ist bei diesem Angebot als handliche Word Datei eingebettet.

Im Gegensatz zu Gründung24 erhalten die Kunden beim EWU-Verlag zudem eine Finanzplanung in Form einer Excel-Tabelle. Zudem steht eine Vorlage für ein individuelles Kassenbuch zum kostenlosen Download bereit. Allerdings fehlt es dem Businessplan an dem Vermerk, dass dieser inhaltlich individuell angepasst werden muss. Umfangreich ist hingegen das Zahlenwerk, das sich in Form von 19 Tabellen und Grafiken ausführlich mit verschiedensten Aspekten auseinandersetzt.

Gründerplan Businessplan Friseur

Der Businessplan von Gründerplan umfasst neben einem ausführlichen Konzept auch das nötige Zahlenmaterial. Das gesamte Angebot wird durch Zusatzinfos ergänzt. Ein Nachteil ist jedoch, dass die überwiegende Zahl der Links auf kostenpflichtige Vorlagen verweist. Der Businessplan wird in einem Word-Dokument angeboten und erstreckt sich über 20 Seiten.

Das Textmaterial ist ausführlich und ebenso gut formuliert. Zudem wird es durchgehend neutral gehalten. Das Angebot von Gründerplan umfasst jedoch keine Vorlage für den eigenen Lebenslauf. Auch beim Zahlenwerk sind alle wichtigen Informationen vorhanden. So umfasst es acht Tabellen, die sich unter anderem mit der einem Liquiditätsplan und einer Kostenübersicht auseinandersetzen.

Businessplan für einen Friseursalon von Formblitz

Formblitz bietet eine recht günstige Businessplan-Vorlage, die aber nicht nur durch den Preis, sondern letztlich auch durch die Inhalte überzeugen kann. Allerdings müssen die Gründer bei diesem Angebot auf Zusatzinformationen verzichten, denn diese fehlen in dem Paket gänzlich. Der Aufbau von Businessplan und Zahlenwerk sind so einfach, dass beide Elemente auch durch ungeübte Hände problemlos bedient werden können.

Die Worddatei, die den Businessplan bildet, umfasst insgesamt 23 Seiten und enthält zahlreiche nützliche Informationen, die sich unter anderem auch mit einem Marktvergleich auseinandersetzen. Ergänzt werden diese durch einzelne Zahlen. Auch die Finanzplanung von Formblitz ist sehr ausführlich und umfasst insgesamt 12 Tabellen.

BMWi Softwarepaket 9.2

BMWi bietet mit dem Softwarepaket 9.2 nicht nur eine professionelle, sondern auch kostenlose Lösung für alle Gründer. Die Datenmenge ist sehr umfangreich und so werden neben den zahlreichen speziellen Informationen zum Businessplan auch E-Learning Angebote gewährt. Alle Hinweise, die im Businessplan und auch in der Finanzplanung enthalten sind, werden ausführlich erläutert und sorgen somit für eine optimale Verständlichkeit. Zum Softwarepaket wird auf dem PC eine separate Benutzeroberfläche installiert, durch die die Bedienung vereinfacht werden soll. So sind unter anderem auch die Inhalte der Finanzplanung in ein eigenständiges Programm eingebettet.

Quelle: Starting Up, Juni/Juli/Aug 09, S. 53

Dieser Artikel ist Teil 1 von 6 der Serie

Obwohl die klassische Werbung durch das Internet nicht vollständig ersetzt werden kann, bietet sich diese besonders für kleine Unternehmen an. Gerade im Online-Bereich gibt es besonders preiswerte Werbeformen, die zudem einen geringen Streuverlust aufweisen. Denn diese Werbung wird nur den Usern angezeigt, die sich auf themenrelevanten Seiten bewegen.

Die wichtigsten Werbeformen im Überblick

Die wichtigsten Werbeformen im Internet sind:

  • Superbanner
  • Skyscraper
  • Rectangle
  • Layer Ad
  • Link-Tipp
  • Online-Beilage
  • Newsletter

Was steckt dahinter?

Das Superbanner kann auf vielen verschiedenen Seiten gebucht werden. Er befindet sich meist oberhalb der Titelleiste und nimmt die gesamte Breite einer Webseite ein. Dadurch wird ihm eine überdurchschnittlich hohe Präsenz beschert, die User werden garantiert aufmerksam.

Der Skyscraper stellt eine Werbefläche dar, die meist seitlich neben den Inhalten einer Webseite dargestellt wird. Er wird in der Regel im Hochformat angezeigt und kann sich mitunter über die gesamte Seite erstrecken.

Der Rectangle ist ähnlich den Zeitungsanzeigen aufgebaut und wird inmitten der redaktionellen Beiträge einer Webseite dargestellt. Dadurch wird eine besonders hohe Aufmerksamkeit seitens der User gewährleistet. Denn während sie den Beitrag durchlesen, werden sie automatisch auch auf den Rectangle aufmerksam.

Beim Layer Ad hingegen handelt es sich um eine Anzeige, die über die Webseiten-Inhalte gelegt werden kann. Meist wird der Hintergrund dabei transparent gehalten, um die User mit dieser Werbeform nicht zu bedrängen. Es lassen sich jedoch sämtliche Motive damit gestalten.

Ebenfalls bietet sich der Link-Tipp als besonders preiswerte Werbeform an. Er wird direkt innerhalb der Beiträge als Textlink angeboten. Da sich der Textlink meist sehr gut in den Content einbindet, erweckt er auch hohe Aufmerksamkeit beim Leser.

Die Online-Beilage dagegen ist die Alternative zur gedruckten Zeitungsbeilage. Sie lässt sich vom User bei Bedarf anklicken und die einzelnen Produkte lassen sich heran zoomen.

Der Newsletter kann auf verschiedenen Wegen als Werbemittel eingesetzt werden. Zum einen bietet manch ein Webseitenbetreiber an, Werbung für andere Unternehmen im eigenen Newsletter zu veröffentlichen. Zum anderen kann natürlich jeder Unternehmer seinen eigenen Newsletter gestalten. Hier sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Wichtig ist jedoch, dass der Newsletter stets aktuelle Angebote beinhaltet.

Weitere Werbeformen

Zusätzlich gibt es noch weitere preiswerte Werbeformen. Wer regional tätig ist, kann mit dem Sponsoring einiges bewirken. Denn wenn eine regionale Sportmannschaft beispielsweise gesponsort wird, dann fällt auch immer wieder der Name des Sponsors und bleibt den Kunden im Gedächtnis. Zwar ist das Sponsoring nicht ganz so preiswert, wie die zahlreichen Online-Werbemittel, doch wird hier insbesondere das regionale Publikum angesprochen.

Gewinnspiele sind eine weitere Möglichkeit der günstigen Werbeform. Sie können entweder als Tombola im Rahmen eines Betriebsfestes veranstaltet werden oder als Preisausschreiben. Hierbei kann der Unternehmer wiederum seiner Kreativität freien Lauf lassen. So kann ein Rätsel aufgegeben werden oder es werden bei Bestellungen kleine Lose mitversandt. Hat der Kunde ein Gewinner-Los bekommen, kann er diesen Gewinn schnell beim Unternehmen einlösen und wird sich noch lange an selbiges erinnern.

Quellen:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=anze&itemid=10266
http://www.gutekueche.de/werbung/werbeformdetail.php?cd=ban

Nahezu täglich kommen neue Geschäftsideen auf den Markt und während man manch eine Idee schon im Voraus als Flop bezeichnen kann, haben es andere wahrlich in sich. Nicht immer kommen diese Ideen aus Deutschland, doch ein Blick hinter deren Geschichte lohnt sich für die meisten. Folgend werden die sechs coolsten neuen Geschäftsideen der letzten Jahre einmal genauer unter die Lupe genommen.

Die Kunden werden zum Kreditgeber

Viele Unternehmen haben bei der Entwicklung der eigenen Produktideen finanzielle Engpässe zu überwinden. Die meisten Banken sehen gerade neue Ideen, mit denen noch keinerlei Erfahrungen gesammelt werden konnten, als äußerst unsicher an und verzichten lieber auf eine Finanzierung. Die Webplattform Joy knüpft genau an dieses Problem an. Hier haben Gründer und Unternehmer die Möglichkeit, die eigene Produktidee zu präsentieren und die Kunden von einer Vorfinanzierung zu begeistern.

Kunden investieren demnach in ein Produkt, das auf dem Markt noch nicht vorhanden ist, durch ihre Gelder jedoch produziert werden kann. Gebunden ist die Produktpräsentation an einen gewissen Zeitraum, in dem die benötigte Summe zusammenkommen muss. Gelingt dies nicht, erhalten die Kauflustigen ihr Geld zurück. Durch den Kauf erhalten sie gewisse Anteile an dem neuen Produkt.

Weitere Infos unter: http://www.joydevivre.org

Testen von Produkten

Mittlerweile haben sich die so genannten Sample Labs in Asien einen Namen machen können. Hinter diesen verbergen sich Gesellschaften, die Kunden ein Konsumprodukt zum Testen übergeben. Die Kunden können in einem entsprechenden Laden das gewünschte Produkt wählen und erhalten es gegen eine geringe Jahresgebühr ausgehändigt. Im Anschluss müssen sie einen Fragebogen ausfüllen, der sich mit dem Produkt und seinen Eigenschaften auseinandersetzt. Auch in den USA eröffnete vor kurzer Zeit auf einem Campus einer Universität ein ähnliches Projekt mit dem Namen Sample U. Es knüpft an die Idee aus Asien an und macht somit ganz normale Menschen zum Produkttester.

Weitere Infos unter: http://www.sample-u.com

Parfum selbst gemixt

Mit einem Baukasten können sich Menschen ab sofort ihr Parfum selbst zusammenstellen. Was auf den Blick recht kurios zu sein scheint, ist weltweit einmalig. In dem Baukasten sind 40 verschiedene Duftessenzen enthalten, die nach Lust und Laune miteinander kombiniert werden können. Angeboten wird dieser individuelle Experimentierkasten von dem New Yorker Unternehmen Le Labo.

Bisher beschränkte sich das Angebot auf recht exklusive Essenzen. Mit einem Kreativbaukasten hat sich das Unternehmen jetzt für eine preiswertere Variante entschieden. Angeboten wird der Baukasten derzeit für einen Preis von 520 Dollar und ist somit als kleines Experiment recht kostenintensiv. Das Nachdenken lohnt sich, immerhin könnte man dieses Baukastenprinzip auch auf andere Produkte übertragen.

Weitere Infos unter: http://www.lelabofragrances.com

Das ganz individuelle Autobuch

Michael Jung hat aufgrund eigener Erlebnisse die Geschäftsidee des Autobuches ins Leben gerufen. Bei Jung erhalten Frauen und Männer, die an ihrem eigenen Auto hängen, ein Buch, in dem sie alle individuellen Erinnerungen des eigenen Fahrzeuges festhalten können, bevor sie es schließlich zum Verkauf anbieten oder es den Weg in die Schrottpresse findet. Die Idee kann sich durchaus sehen lassen, immerhin verbinden viele Menschen gerade mit dem ersten Auto besondere Erinnerungen. Das Autobuch enthält alle wichtigen Fotos und zugleich auch allgemeinen Informationen zum Fahrzeug.

Weitere Infos unter: http://www.autoklicker.de

Ein Webshop der etwas anderen Art

Der Webshop Antipreneur lebt insbesondere vom Überraschungseffekt, denn hier werden ausschließlich Produkte angeboten, die nicht dem gerecht werden, was der Kunde im ersten Moment erwartet. Ein klassisches Beispiel hierfür sind die so genannten OK-Tropfen. Durch den Überraschungseffekt möchten die Kunden weitere Produkte probieren und testen so den gesamten Webshop.

Weitere Infos unter: http://www.antipreneur.de

Schnuller wird zum Topseller

Aus den Händen der Dänin Pia Callese stammt der ganz individuelle Schnuller, der mit dem Namen des Kindes bestückt ist. Durch die Namensgebung kann verhindert werden, dass der geliebte Begleiter von Jungen und Mädchen abhandenkommt. Der Qualitätsschnuller von Callese verfügt über eine individuelle Gravur und konnte sich recht schnell zum Topseller entwickeln.

Weitere Infos unter: http://www.namensschnuller.de

Quelle: Starting Up, Juni/Juli/Aug 09, S. 30 - 35

Das Customer Relationship Management, das kurz auch unter CRM bekannt ist, hat sich mit den Jahren zu einem festen Managerbegriff entwickeln können und findet in unterschiedlichen Unternehmensbereichen Einsatz. Aber was ist das Customer Relationship Management und auf welchen Säulen basiert es? Sollte es auch von Existenzgründern bei der eigenen Unternehmensetablierung beachtet werden?

Was ist das Customer Relationship Management?

Auch in Deutschland ist seit Jahren immer wieder von CRM die Rede. Hierbei handelt es sich um ein Kundenbeziehungsmanagement, das Unternehmen dauerhaft bei der Zufriedenstellung der eigenen Kunden unterstützen soll. So übernimmt dieser Arbeitsbereich sämtliche Maßnahmen, die dazu dienen, zwischen den Kunden und dem Unternehmen eine enge Bindung aufzubauen.

Während man sich in Verbindung mit dem Customer Relationship Management in der Vergangenheit überwiegend an klassischen Methoden bediente, benutzen gerade kleine und mittelständische Unternehmen mittlerweile Softwarelösungen. Eines dieser Angebote ist CRM on Demand.

Flexibilität schaffen

Bei CRM on Demand handelt es sich um eine Lösung, die insbesondere auf das moderne Customer Relationship Management eingeht und im Rahmen dessen verschiedene Standpunkte beleuchtet. Experten sehen in diesem Angebot eine Verbindung zwischen Software und Service. Im Vergleich zu den klassischen Inhouse-Lösungen des Customer Relationship Managements bietet CRM on Demand eine wesentlich bessere Flexibilität, die sich nicht nur bei der Anwendung, sondern auch bei den Kosten sehr deutlich zu erkennen gibt.

So muss ein Kunde bei CRM on Demand grundsätzlich nur die Funktionen bezahlen, die er auch in sein individuelles Customer Relationship Management einbezieht. Jederzeit besteht die Möglichkeit zwischen den verschiedenen Editionen zu wechseln und somit den individuellen Spielraum für ein Unternehmen zu erweitern. Einzelne Anbieter kombinieren CRM on Demand mittlerweile auch mit Zusatzpaketen, die sich zum Beispiel als Mobiler Service präsentieren. In diesen Fällen sollte jedoch auf zusätzliche Ausgaben geachtet werden.

Die Lösung für Existenzgründer

CRM on Demand eignet sich im Grunde für Unternehmen aller Branchen und Größe. Da es jedoch eine finanzielle Flexibilität ermöglicht, bietet es sich insbesondere für Existenzgründer an. Für Gründer ist es auch beim Customer Relationship Management wichtig, nicht den finanziellen Überblick zu verlieren, mit CRM on Demand ist dies durchaus möglich.

Quelle: Pro Firma 04/2009, S. 70 - 72

Bereits im Jahre 2001 wurde die digitale Signatur „erfunden". Bis heute fristet sie jedoch ein eher wenig beachtetes Dasein, denn die meisten Kleinbetriebe und Mittelständler haben kein rechtes Vertrauen in die digitale Signatur. Das Ganze wird dadurch begünstigt, dass die Beantragung einer solchen Signatur Geld kostet und nur bei wenigen Unternehmen oder Einrichtungen möglich ist.

Kritiker erklären, dass durch die geringe Verbreitung und Vergabe der digitalen Signatur kein Vertrauen geschaffen würde. Deshalb verschließen sich Bürger und Unternehmen davor. Dabei wird häufig vergessen, welche Vorteile diese Variante bringen kann. Denn die elektronische Unterschrift kann in vielen Bereichen Zeit und Geld sparen.

Die e-Card-Strategie

Aus diesem Grund hat auch die Regierung einige Änderungen angestrebt. Unter dem Namen „e-Card-Strategie" wurde beschlossen, dass die Bürger mit signaturfähigen Karten ausgestattet werden. Diese müssen dann aber auch genutzt werden. Im Rahmen der Strategie soll die elektronische Gesundheitskarte eingeführt werden. Deren Einführung war bereits für 2006 geplant, wurde jedoch immer wieder verschoben. Nun geht man davon aus, dass sie im Jahr 2010 eingeführt werden kann. Genauso sind die elektronische Steuererklärung, kurz ELSTER, sowie die elektronische Einkommensnachweise, kurz ELENA, davon betroffen.

Bisher funktioniert die elektronische Steuererklärung zwar auch ohne Unterschrift, doch kritisieren Datenschützer dies bereits seit langem. Ebenfalls gehören zu ELENA nicht nur Einkommensnachweise. Ab 2009 wird ELENA eingeführt, ab 2012 ist es verpflichtend. Es gilt zunächst für sechs Bescheinigungen. Darunter sind die Bescheinigung für Elterngeld, Nebeneinkommensbescheinigungen und die Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt zu nennen, wenn das Beschäftigungsverhältnis beendet wurde. Ebenfalls gehören die Bescheinigungen für geringfügige Beschäftigungen und Nachweise nach dem Wohnraumförderungsgesetz sowie die Fehlbelegungsabgabe dazu. Später soll noch die Kindergeldabrechnung hinzu kommen.

Besondere Vorteile für Unternehmen

Ebenfalls ergeben sich aus der elektronischen Unterschrift Vorteile für Unternehmen. Beim E-Billing beispielsweise können Rechnungen elektronisch versandt werden. Zum einen kommen diese schneller zum Empfänger, zum anderen sparen sich Unternehmen teure Porto- und Druckkosten. Bisher wird das E-Billing noch wenig genutzt, denn die digitale Signatur ist dafür notwendig. Fehlt diese, ist ein Vorsteuerabzug der erhaltenen Rechnungen nicht möglich.

Im elektronischen Mahnverfahren ergeben sich deutliche Zeitvorteile. Wird ein Mahnbescheid online bis 9 Uhr beantragt, erhalten Unternehmen den Bescheid noch am selben Tag. Zum Vergleich: Bei der herkömmlichen Beantragung wird der Mahnbescheid nach drei bis vier Wochen ausgestellt. Die Fristen beginnen früher zu laufen und es ergeben sich Zinsvorteile.

Ab 2010 werden öffentliche Ausschreibungen überdies ausschließlich online erfolgen. Damit sind Unternehmen in der Pflicht, eine digitale Signatur zu beantragen.

Quelle: Pro Firma 12/2008, S. 76 - 79

Die Mundpropaganda ist noch heute eine der wichtigsten Werbeformen für Unternehmen. Auch wenn sie in den Lehrbüchern des Marketings meist bewusst außer Acht gelassen wird, nimmt sie in einem Betrieb und insbesondere auch in Hinblick auf den individuellen Erfolg eine überaus wichtige Position ein.

Seit Jahrzehnten leben zahlreiche Unternehmen ausschließlich von der Mundpropaganda und bauen durch diese stetig das individuelle Einzugsgebiet aus. Möchte ein Unternehmen jedoch mit der Mundpropaganda Erfolg haben, müssen auch die richtigen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, denn Kunden merken sich nicht jedes Detail.

Einzigartigkeit als Markenzeichen

Wer sich unter den Menschen mit der Mundpropaganda ins Gespräch bringen möchte, muss etwas Besonderes präsentieren. Ein Unternehmen mit einer Produktpalette oder einer Botschaft, wie es sie bereits hundertfach in Deutschland oder anderen Ländern gibt, fällt nicht auf. Man schenkt ihm grundsätzlich wenig Interesse. Aus diesem Grund müssen Unternehmen versuchen, sich von Beginn an von der Konkurrenz abzuheben.

Dies ist mit pfiffigen Werbelösungen genauso möglich wie mit einem optimalen Kundenservice. Die Differenzierung beginnt bereits beim Firmennamen. Menschen sind von Grund auf vergesslich und merken sich nur Namen oder auch Bezeichnungen, die ihnen gefallen oder die schlichtweg leicht zu merken sind. Aus diesem Grund sollte ein Unternehmensname kurz und prägnant sein, sodass sich ein Mensch auch in Stresssituationen daran erinnern kann.

Die Aushängeschilder eines Unternehmens

Wichtig für die Mundpropaganda ist aber auch eine Visitenkarte, die durch ihre Gestaltung Menschen begeistern kann. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass sie das menschliche Auge nicht belastet. Neben optischen Besonderheiten muss eine Visitenkarte auch verständlich sein und sie muss einem Betrachter in Erinnerung bleiben. Viele Kunden möchten zu einem Produkt so viel wie nur möglich erfahren. Dies ist zum Beispiel durch eine kleine Geschichte hinter dem Angebot oder einer Erzählung zur eigenen Gründungsidee möglich, denn so haben auch die Kunden im Gegenzug etwas zu erzählen.

Für Experten bietet sich zudem die stetige Präsenz in Internetforen an, denn so gewinnt man Aufmerksamkeit und ein Unternehmen oder auch Angebot bleibt im Gespräch. Vorträge vor Zielgruppen sind heute genauso wichtig wie ein aktives Networking. Netzwerke haben sich gerade im Internet zu einer Drehscheibe für den Erfolg eines Unternehmens entwickeln können.

Das Internet einbinden

Das Internet ist das Medium schlechthin und zudem ein gesellschaftlicher Mittelpunkt. Eine gute Basis für eine erfolgreiche Mundpropaganda bietet so auch YouTube. Für ein Unternehmen ist das Einstellen eines eigenen Videos auf dieser Plattform durchaus empfehlenswert. Zudem können Fotos und eigene Texte an den verschiedensten Positionen veröffentlicht werden. Durch die Einbindung vom Internet schaffen sich Unternehmen eine optimale Grundlage für die Steigerung der eigenen Bekanntheit.

Selbst aktiv sein

Unternehmen müssen bei einer erfolgreichen Mundpropaganda jedoch auch selbst aktiv werden. So bietet es sich für die meisten Betriebe an, einen Kunden danach zu fragen, ob er einen Menschen kennt, der sich ebenfalls dafür interessiert. Aber auch Produkttester bieten sich hervorragend für den Aufbau einer Mundpropaganda an, denn sie berichten meist Freunden und Bekannten von ihren Erfahrungen.

Gleiches gilt für Botschafter, die von einem Unternehmen engagiert werden. Passen diese zur eigentlichen Zielgruppe, sind die besten Grundlagen für eine erfolgreiche Mundpropaganda geschaffen. Empfehlungen, die von Kunden kommen, sollten grundsätzlich vom empfohlenen Unternehmen auch belohnt werden. Bereits mit einem kleinen Rabatt oder einer Provision schafft man neue Motivation für weitere Empfehlungen.

Weitere Maßnahmen

Unternehmen sollten auf Beschwerden und insbesondere auch auf Kritik von Kunden souverän reagieren. Für diesen Aspekt bietet sich zum Beispiel eine eigene Plattform im Internet an, auf der Kunden Lob und Tadel gleichermaßen loswerden können. Auch die Gründung einer eigenen Community entwickelt sich oftmals zum Erfolgsrezept für Unternehmen. Des Weiteren macht sich das Verschenken von Gutscheinen nach der Bestellung eines Kunden dauerhaft bezahlt, denn sie haben einen Anreiz sich wieder an ein Unternehmen zu wenden.

Quelle: Starting Up, Juni/Juli/Aug 09, S. 71

Ein Satz des Unternehmensberaters ist manchmal Auslöser für eine verbesserte Marktposition. Und trotzdem stehen viele Mittelständler Beratern sehr kritisch gegenüber. Zu oft haben sie hohe Summen gezahlt, ohne dass sie richtig verstanden wurden und ohne dass die Verwirklichung der genannten Visionen berücksichtigt wurde - selbst bei der Suche nach Optimierungsbedarf im Unternehmen versagten Berater.

Unsicherheit und Misstrauen

Die Mittelständler sind sich nicht sicher, was sie von Beratern halten sollen und ob sich eine Zusammenarbeit wirklich auszahlt. Je kleiner die Firma, umso weniger werden Beratungsleistungen in Anspruch genommen. Eine Befragung des Bundes der Selbstständigen - Gewerbeverband Bayern im Jahr 2008 verdeutlicht dies.

Von 660 befragten Chefs hat fast die Hälfte noch nie mit einem Unternehmensberater gearbeitet, ein Drittel bisher nur einmal. Die Skepsis gegenüber Beratern hat viele Beweggründe: Einige Unternehmer vertreten die Einstellung, alles aus eigener Kraft schaffen zu müssen. Andere beschleicht ein negatives Gefühl, wenn die Öffentlichkeit von der Zusammenarbeit mit einem Unternehmensberater erfährt. Auch wird oftmals erwähnt, dass die vom Berater angebotenen Lösungen nicht auf die Firma zugeschnitten waren.

Vorteile durch Verband

Mit derartigen Aussagen werden Berater tagtäglich konfrontiert. Sie müssen sich für jene schwarzen Schafe ihrer Branche rechtfertigen, die für viel Geld wenig Leistung erbringen. Zur Vorbeugung wurde vor gut 50 Jahren der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater gegründet. Die Mitglieder werden nach strengen Regeln zertifiziert, sie müssen hohe ethische Grundsätze einhalten. Vom Einzelunternehmer bis zu global agierenden Konzernen, vom Strategie- bis zum Personalberater - im Verband sind sämtliche Berater-Formen zu finden. Sie alle verfolgen das Primärziel, ein Unternehmen durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit voranzubringen und dessen Zukunft abzusichern.

Durch regelmäßige Zusammenarbeit zum Erfolg

Um diesem hohen Anspruch gerecht werden zu können, ist ein stetes Miteinander wichtig. Die Anforderungen an eine Firma verändern sich rapide: Wächst die Mitarbeiterzahl, entstehen neue Hierarchien und die Arbeitsprozesse müssen angepasst werden. Kein Unternehmer kann permanent für alle Bereiche selbst Lösungen finden. In derartigen Fällen ist ein Berater für die optimale Entwicklung des Unternehmens notwendig. Als „Quasi-Betriebsexterner" ist ihm Betriebsblindheit fremd. Daher kann er viele Probleme eher erkennen.

Es muss menscheln

Neben der Kontinuität sind weitere Faktoren für eine gute Zusammenarbeit ausschlaggebend, zum Beispiel das exzellente Wissen des Beraters um die jeweilige Branche, das intensive Einlassen auf das Unternehmen und die Aufgabenstellung, der Vorschlag einer individuellen Lösung und das Begleiten bei der Umsetzung. Aber dies alles nützt wenig, wenn es auf der zwischenmenschlichen Ebene nicht funktioniert. Nur wenn sich beide Partner verstehen, können sie gemeinsam gesteckte Ziele erreichen.

Quelle: Pro Firma, 06/2009, S. 26

Die Mundpropaganda, auch als Empfehlungsmarketing bekannt, ist besonders wichtig für Unternehmen. Denn kaum eine Empfehlung wird so ernst genommen, wie die eines Kunden. Damit das Empfehlungsmarketing jedoch eingesetzt werden kann, reicht es heute nicht mehr aus, die Kunden nur zufrieden zu stellen. Sie müssen vielmehr begeistert werden. Dafür muss sich der Unternehmer vom Wettbewerb absetzen und etwas Einzigartiges schaffen.

Wer gezielt Empfehlungsmarketing betreiben will, muss sich zunächst einer kritischen Selbstanalyse unterziehen. Dabei stehen an erster Stelle die Fragen nach den eigenen Stärken und inwieweit diese für Kunden von Bedeutung sind. Ebenfalls sollten Unternehmen ihre Kunden genau analysieren und deren Wünsche kennen. Eine Überraschung des Kunden, im positiven Sinne, bietet immer die Möglichkeit, einen Empfehler zu erhalten.

Engagement im Empfehlungsmarketing klar strukturieren

In einem Unternehmen gibt es grundsätzlich unterschiedliche Kunden, die in verschiedene Gruppen unterteilt werden können. Dabei eignen sich nicht alle dieser Gruppen, um zum Empfehler zu werden. Vielmehr sollten die Unternehmen sich eine möglichst homogene Kundengruppe aussuchen. Das bedeutet, die Kunden, die besonders umworben werden, müssen möglichst gleiche Ansprüche haben. So gelingt es besser, die individuellen Anforderungen zu erfüllen. Denn eine alte Weisheit besagt bereits, dass es nicht allen Menschen gleichermaßen recht gemacht werden kann.

Diese Kundengruppen sollten nun nochmals genauer unter die Lupe genommen werden. Denn einige Menschen wollen einfach nicht empfehlen, andere sind nicht so kommunikativ. Bei diesen kann ein kleiner Anreiz sinnvoll sein, dieser sollte jedoch nicht zu aufdringlich platziert werden. Denn die Menschen sind in der Regel der Meinung, dass sie ihre Freundschaften nicht verkaufen. Besser ist es, keinen offensichtlichen Anreiz für Kundenempfehlungen zu bieten, sondern vielmehr auf andere Weise herauszufinden, wer einen Kunden empfohlen hat. Danach kann man sich immer noch mit einer kleinen Aufmerksamkeit bedanken.

Das Personal ist entscheidend

Beim Empfehlungsmarketing kommt es ebenfalls darauf an, dass es sich hier nicht um eine Chefsache handelt. Im Gegenteil, Empfehlungsmarketing sollte zum Leitbild des Unternehmens werden, in welches alle Mitarbeiter mit eingebunden werden. Externe Schulungen, die regelmäßig durchgeführt werden müssen, sind hierbei besonders wichtig.

Studien belegen immer wieder, dass es dem Kunden weniger auf das fachliche Know-how der Mitarbeiter ankommt. Dieses kann ohnehin erst im Laufe der Tätigkeit festgestellt werden. Wesentlich wichtiger sind die Softskills. Diese bestehen aus einer emotionalen Intelligenz der Mitarbeiter. Sie müssen stets freundlich sein und mit dieser Freundlichkeit für ein positives, begeistertes Gefühl bei den Kunden sorgen.

Kunden einbeziehen

Im Empfehlungsmarketing kommt es von daher auch darauf an, die Kunden mit einzubeziehen. Wer kleine Umfragen startet, warum die Kunden gerade zum eigenen Unternehmen kommen, erhält zahlreiche Rückmeldungen. Fragen Unternehmen zudem nach Verbesserungsmöglichkeiten, erhalten sie ein wichtiges Feedback. Können die Verbesserungsvorschläge dann noch in die Tat umgesetzt werden, bekommt der Kunde das Gefühl, dass er mit beteiligt ist an den Entwicklungen. Somit wird er das Unternehmen eher empfehlen.

Ebenfalls sollte das Reklamationsmanagement genau betrachtet werden. Denn ein Kunde, der eine Reklamation vorbringt, ist sicher nicht unfähig oder gar selbst schuld. Da diese Erfahrungen bei vielen Kunden tief sitzen, bringen sie Reklamationen mit einer negativen Erwartungshaltung vor. Werden sie nun positiv „enttäuscht", indem sich der Mitarbeiter für die Reklamation bedankt, werden sie automatisch zu lebenslangen Empfehlern, wie bereits zahlreiche Studien in der Vergangenheit gezeigt haben.

Viele kleine Schritte führen zum Erfolg

Im Empfehlungsmarketing kommt es nicht darauf an, einmalig eine große Aktion zu starten. Kunden wollen dauerhaft positiv überrascht werden und hier zählen auch sehr kleine Dinge. In ihrer Summe bilden sie eine wichtige Grundlage für höchste Kundenzufriedenheit.

Quelle: Pro Firma 04/2009, S. 36 - 39

Immer mehr Arbeitnehmer entscheiden sich für die Selbstständigkeit im Nebenerwerb und üben neben dem eigentlichen Arbeitsverhältnis ein eigenes Gewerbe aus. Während bei den einen mehr Geld einer der wichtigsten Gründe ist, steht bei den anderen eine gute Geschäftsidee im Fokus. Viele Teilzeit-Chefs bestätigen jedoch auch, dass sie sich mit der Selbstständigkeit im Nebenerwerb sicherer fühlen. Immerhin schaffen sie sich aus eigener Kraft ein zweites Standbein. Doch das Leben als Teilzeit-Chef ist kein Zuckerschlecken.

Die Gründe für die Doppelrolle

Die wirtschaftliche Situation in der Bundesrepublik Deutschland hat sich deutlich verändert. Während auf der einen Seite sinkende Löhne den Arbeitnehmern zu schaffen machen, stehen auf der anderen die zahlreichen Kurzarbeiter. Viele Arbeitnehmer können von ihrem eigentlichen Lohn nicht mehr leben und versuchen, durch die Rolle als Teilzeit-Chef die eigene Existenz zu sichern und letztlich auch zu verbessern.

Zudem gibt es zahlreiche klassische Gründe, die die Arbeitnehmer in die nebenberufliche Selbstständigkeit treiben. Unter anderem handelt es sich hierbei um die Motivation, aber auch um die Sehnsucht, sein eigener Chef zu sein. Nach den Angaben des KfW-Gründungsmonitors möchte etwa ein Drittel aller Teilzeit-Chefs die nebenberufliche Selbstständigkeit in den Haupterwerb legen. Wer jedoch als Teilzeit-Chef Erfolg haben möchte, muss auf einzelne Punkte achten, denn die meisten Kunden haben für das bestehende Hauptarbeitsverhältnis kein Verständnis.

Das gilt es zu beachten

Grundsätzlich sollte man bedenken, dass es gegenüber einem Kunden kein Argument ist, dass der Hauptberuf einen Abgabetermin verschiebt. Kunden möchten professionell bedient werden und gerade dieser Aspekt sollte sich auch für die Teilzeit-Chefs zu einem Leitfaden entwickeln. Zudem sollte im Allgemeinen vermieden werden, dass der Kunde über den eigentlichen Hauptberuf Bescheid weiß. Einzelne Kunden sehen dies als ein Zeichen des fehlenden Erfolges an.

Auch beim Honorar sollte das volle Unternehmerblut durchkommen. Grundsätzlich dürfen Nebenberufler das gleiche Honorar verlangen wie Vollzeit-Unternehmer. Ein Businessplan ist auch bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit Pflicht, auch wenn er nur der eigenen Orientierung dient.

Teilzeit-Chefs müssen sicherstellen, dass sie immer erreichbar sind, auch wenn es sich hierbei nur um den Anrufbeantworter handelt. Alternativ kann man sich für einen modernen Büroservice entscheiden. Bei der Buchhaltung sollten sich nebenberufliche Unternehmer stets vor Augen halten, dass keine Buchung ohne Beleg erfolgt. Grundsätzlich müssen auch hier fortlaufende Rechnungsnummern geschrieben werden. So gelten für die Teilzeit-Chefs die gleichen steuerlichen Regelungen wie für die Vollzeitselbstständigen. Eine Alternative ist es, den Hauptberuf zum Minijob zu machen. Gerade bei dieser Frage und zahlreichen anderen Punkten ist eine professionelle Beratung von Vorteil.

Quelle: Starting Up, Juni/Juli/Aug 09, S. 42/43

Tipp

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Dieser Artikel ist Teil 3 von 3 der Serie

Neben den zahlreichen Versicherungen, die als Muss-Bausteine angesehen werden müssen, gibt es für Selbstständige auf die Kann-Bausteine der persönlichen Absicherung. Hierbei handelt es sich um Absicherungen, die nicht unbedingt abgeschlossen werden müssen, jedoch einen wichtigen zusätzlichen Schutz bieten. Empfehlenswert sind die Kann-Bausteine insbesondere, wenn die möglichen finanziellen Mittel für diese zur Verfügung stehen. Denn schnell können Schäden auftreten, die durch einen solchen Vertrag abgesichert sind.

Die Maschinenversicherung / Elektroversicherung

Bei der Maschinen- und Elektroversicherung handelt es sich um einen klassischen Kann-Baustein, über den meist nur große Unternehmen verfügen. Durch einen solchen Versicherungsvertrag werden Schäden abgesichert, die an Maschinen und den verschiedensten elektrischen Geräten entstehen können. Neben dem eigentlichen Wert wird auch der Datenverlust abgesichert.

Selbstständige, die nicht über eine voluminöse und zugleich auch wertintensive Maschinenausstattung verfügen, können durchaus auf diese Absicherung verzichten. Unentbehrlich ist sie jedoch für Maschinenbauunternehmen und für Selbstständige, die über eine Büroausstattung mit kostenintensiven, elektrischen Geräten verfügen.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung bezieht sich auf alle Schäden, die durch die Unterbrechung des eigenen Betriebes entstehen. So werden durch diese sowohl Ertragsausfälle als auch Fixkosten und Mehrkosten übernommen. Die Übernahme der Mehrkosten gilt hierbei überwiegend für die Ersatzmaßnahmen, die ergriffen werden müssen.

Unerlässlich ist eine solche Absicherung, wenn mit Betriebsunterbrechungen durch die Büroausstattung gerechnet werden muss und dadurch die Existenz bedroht wird. Ebenso wichtig ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung, wenn durch eine solche Unterbrechung mit langen Reparaturzeiten gerechnet werden muss und somit ein hoher finanzieller Verlust für den Selbstständigen entsteht.

Entbehrlich ist sie hingegen für alle diejenigen, die nur mit kurzen Unterbrechungen rechnen müssen und zudem mögliche Alternativen in Hinblick auf Maschinen und Durchführung von Aufträgen zur Verfügung haben.

Die Transportversicherung

Die Transportversicherung sichert alle Schäden ab, die infolge von Transporten entstanden sind. Der Versicherungsschutz umfasst hierbei auch das Ent- und Beladen von Transportern. Gerade Speditionen und andere Transportunternehmen sollten auf eine solche Versicherung nicht verzichten. Im Gegenzug können klassische Bürounternehmen und Betriebe, die keinerlei Güter für Kunden transportieren, auf die Transportversicherung verzichten.

Die Rechtsschutzversicherung

Mittlerweile verfügen zahlreiche Selbstständige über eine Rechtsschutzversicherung. Entbehrlich ist sie jedoch gerade für die Unternehmen, die zum Beispiel im Home-Office-Bereich tätig sind und deren Aufgabengebiete nicht durch eine solche Absicherung gedeckt werden. Ein klassischer Fall hierfür sind verschiedenste urheberrechtliche Verstöße oder auch Streitfälle. Eine Rechtsschutzversicherung dient zur Abwehr von Kosten, die infolge von Rechtsstreitigkeiten entstehen. Zudem werden durch diese Schadenersatzansprüche von Dritten übernommen, die gegen einen Betrieb gestellt werden.

Quelle: Pro Firma 04/2009, S. 46 - 49
 

Dieser Artikel ist Teil 11 von 13 der Serie

Neben den zahlreichen neuen Werbemöglichkeiten haben sich auch die Klassiker bis heute auf dem Markt halten können. Ein alter Hase in Sachen Werbung für Existenzgründer ist das Sponsoring. Hierbei handelt es sich um eine Option, die für Gründer in vielerlei Hinsicht einen Nutzen schafft. Nicht zuletzt lässt sich auch hierbei die Bekanntheitssteigerung nennen.

In den letzten Jahren ist das Sponsoring als Möglichkeit für Gründer zeitweise in Vergessenheit geraten. Und das, obwohl es sich um eine doch recht günstige Werbemöglichkeit handelt. Durch das Sponsoring können Gründer an richtiger Stelle gekonnt auf sich aufmerksam machen.

Was ist Sponsoring?

Möchten Existenzgründer das Sponsoring nutzen, sollten sie zunächst verstehen, was sich hinter diesem verbirgt. Durch das Sponsoring unterstützt ein Existenzgründer Vereine, Stiftungen oder auch Nachwuchstalente durch finanzielle Mittel oder Gegenstände. Im Gegenzug wird der Gründer namentlich genannt. Dies ist zum Beispiel durch Autowerbung, T-Shirts oder Banner möglich. Dem Existenzgründer steht es grundsätzlich frei, welches Projekt er unterstützen möchte. Alle Elemente des Sponsorings werden in einem entsprechenden Vertrag festgehalten, sodass sich beide Partner auf der sicheren Seite fühlen können.

Welche Möglichkeiten gibt es für Gründer?

Existenzgründer sollten sich bei der Durchführung des Sponsoring zum einen auf regionale Anlaufstellen konzentrieren und zum anderen auf Projekte, die zu der eigenen Idee passen. Grundsätzlich sind Anlaufstellen mit einem gewissen gesellschaftlichen Nutzen und Stellenwert empfehlenswert. Somit können sich Existenzgründer für das Sponsoring eines Vereins, einer Stiftung, einer Schule, aber auch verschiedenster gemeinnütziger Projekte entscheiden. Als Gegenzug sollten alle Werbemaßnahmen von Beginn an konkretisiert werden. Durch diese Vorgehensweise lassen sich Unstimmigkeiten vermeiden.

Wie hoch sollte das Budget sein?

Die Kosten des Sponsorings können durch den Gründer grundsätzlich eigenständig gewählt werden. Hierfür bieten sich sowohl kleine Summen als auch große Budgets an. Grundsätzlich lassen sich gerade bei regionalen Projekten bereits mit kleinen Summen Steine in Bewegung setzen. Wendet man sich natürlich an überregional bekannte Projekte muss das Budget meist höher angelegt sein. Bei der Wahl der Sponsoringform sollten Gründer darauf achten, dass dieses zu den eigenen Produkten und Unternehmen passt. Das Budget des Gründers bestimmt grundsätzlich auch die Leistungen des Sponsoringnehmers. Wichtig ist jedoch, dass die Jungunternehmer hierbei die eigenen Möglichkeiten nicht aus den Augen verlieren.

Welche Vorteile entstehen durch das Sponsoring?

Existenzgründer schaffen sich durch das Sponsoring zwei entscheidende Vorteile. Zum einen wird durch die Nennung des Sponsors der individuelle Bekanntheitsgrad erhöht. Da dieser bei allen Veranstaltungen und auch in den Medien zu finden ist, besteht eine stetige Präsenz des neuen Unternehmens. Zum anderen können Existenzgründer durch das Sponsoring eine effektive Imagearbeit betreiben.

So lässt sich durch dieses eine kontinuierliche Markenbildung realisieren. Bei der Imagebildung muss jedoch auch die Wahl des Projektes mit entsprechenden Überlegungen erfolgt sein. Grundsätzlich entsteht durch die Wahl eines gemeinnützigen Projektes ein größerer Effekt als bei finanziell ausgerichteten Stellen.

Quelle: http://www.mcl.fh-osnabrueck.de/~temme/tutor/sponsor/index.htm

Dieser Artikel ist Teil 2 von 3 der Serie

Einige Versicherungen, die Selbstständigen angeboten werden, müssen zu den Muss-Bausteinen gezählt werden. Hierbei handelt es sich um Absicherungen, die für den Einzelnen unabdingbar sind. Diese Muss-Bausteine beziehen sich sowohl auf die personenbezogenen Risiken als auch auf die, die die Existenz in materieller Hinsicht belasten können.

Die eigene Krankenversicherung

Eine der wichtigsten Versicherungen für Selbstständige ist die individuelle Krankenversicherung. In Deutschland können sich diese Berufsgruppen sowohl gesetzlich als auch privat absichern. Durch die Krankenversicherung schützen sich die Betroffenen vor den verschiedensten Kosten, die in Folge von Krankheiten und auch Unfällen entstehen können. Zudem können die Ausfallzeiten der eigenen Arbeitsleistung mit einem entsprechenden Versicherungsschutz abgedeckt werden. Beide Elemente sind eine unerlässliche Risikoabsicherung.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Ebenso wichtig wie die eigene Krankenversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Durch diesen Schutz wird der dauerhafte Ausfall der individuellen Arbeitsfähigkeit abgesichert. Der Versicherungsschutz bezieht sich hierbei auf den Beruf, der in dem Versicherungsvertrag angegeben wird und von dem Selbstständigen ausgeübt wird.

Durch die Berufsunfähigkeitsversicherung können Selbstständige die eigene Existenz absichern, wenn sie nicht mehr dazu in der Lage sind, ihrem eigentlichen Beruf nachzugehen. Für diese Zeit bauen sie sich eine individuelle Rente auf, die im Falle der Berufsunfähigkeit ausgezahlt wird.

Die Betriebs- und Vermögenshaftpflichtversicherung

Bereits durch kleine Fehler können Personen-, Sach- und auch Vermögensschäden bei Dritten entstehen, für die die Selbstständigen haftbar gemacht werden können. Gerade Personenschäden sind meist mit einer solch großen Schadenssumme versehen, dass sie die Existenz der Einzelnen nicht nur belasten, sondern gefährden. Mit einer Betriebs- und Vermögenshaftpflichtversicherung können sich Selbstständige vor diesen Schadensersatzansprüchen Dritter schützen.

Die Büroinhaltsversicherung

Die Grundlage einer jeden Selbstständigkeit bildet die individuelle Büroausstattung. Bürogeräte sind sehr kostenintensiv und können zum Beispiel durch Feuer oder auch Einbruch gänzlich zerstört werden. Durch eine Büroinhaltsversicherung können sich Selbstständige vor den Kosten schützen, die infolge dieser Schäden auf sie zukommen. Die Büroinhaltsversicherung bezieht sich hierbei sowohl auf die Büroutensilien als auch auf die allgemein vorhandene Geschäftsausstattung.

Neben all diesen Versicherungen ist auch eine individuelle Altersvorsorge für Selbstständige unabdingbar und sollte bereits rechtzeitig in Angriff genommen werden. Doch neben der privaten muss auch auf die betriebliche Altersvorsorge der eigene Fokus gelegt werden. Diese Versicherungen dienen der finanziellen Absicherung der Selbstständigen, wenn sie sich für den Ruhestand entscheiden.

Quelle: Pro Firma 04/2009, S. 46 - 49

Die Multifunktionsgeräte werden schon längst als eines der wichtigsten Ausstattungsmerkmale von Unternehmen angesehen. Sie ersparen unnötige Ausgaben und nutzen den zur Verfügung stehenden Platz in Räumlichkeiten optimal aus.

Auf den Zahn gefühlt

Experten haben sich in den vergangenen Monaten mit einer Rangliste für die Multifunktionsgeräte auseinandergesetzt. Ziel war es, durch einen eingehenden Vergleich Merkmale so miteinander zu kombinieren, dass für Unternehmen Ergebnisse entstehen, die als Entscheidungsgrundlage genutzt werden können. Während bei den Multifunktionsgeräten, die mit Tinte arbeiten, die HP Officejet Pro Lösungen an den obersten Positionen zu finden sind, sind sie auf den Top-Platzierungen der Laser-Multifunktionsgeräte überhaupt nicht vertreten. Das beste Laser-Multifunktionsgerät ist der Oki C3530 MEP, gefolgt vom Epson Aculaser.

Samsung kann mit seinen Multifunktionsgeräten sowohl bei den schwarz / weiß Multifunktionsgeräten als auch bei den schwarz / weiß Laserdruckern begeistern und findet sich jeweils auf dem zweiten und dem zweiten und dritten Platz wieder.

Das sollten Multifunktionsgeräte können

Multifunktionsgeräte werden in verschiedenen Konzeptionen angeboten. Wer mit diesen lange Freude haben möchte, sollte darauf achten, dass sie sowohl drucken als auch kopieren können. Zudem machen sich Scannen und Faxen als weitere Optionen durchaus bezahlt. Die Multifunktionsgeräte sollten durch die Kombination der einzelnen Funktionen die Einzelgeräte in einem Unternehmen ersetzen.

Allerdings muss es sich hierbei nicht grundsätzlich um die richtige Entscheidung handeln. Multifunktionsgeräte bieten sich überwiegend für kleine Unternehmen an, in denen die Lösungen die Büroarbeiten ergänzen sollen. Ein klassisches Beispiel hierfür ist ein einfacher Handwerksbetrieb. Durch die Anschaffung eines kleinen Alleskönners ersparen sich kleine Betriebe immense Kosten, die sich bei der Investition deutlich zeigen. Zudem können sie durch die Multifunktionsgeräte die Flexibilität sichern.

Große Konzerne, in denen täglich Kopien angefertigt werden und das in großen Umfang, sollten sich hingegen für einen Großkopierer entschieden, da sie durch diesen langfristig die eigenen Ausgaben minimieren können. Grundsätzlich hängt die Entscheidung für ein Multifunktionsgerät von der Menge und auch der Häufigkeit der Nutzung ab.

Quelle: Pro Firma 05/2009, S. 78 - 81
 

Dieser Artikel ist Teil 9 von 13 der Serie

In Sachen Werbung spielt bei Existenzgründern vor allem der Kostenaspekt eine wichtige Rolle. Angefangen vom Produkt bis hin zur optimalen Werbeidee handelt es sich um einen Weg, auf dem man nicht selten Hindernisse überwinden muss. Auf der Suche nach dem richtigen Firmenlogo bis hin zum Slogan braucht man neben einer guten Idee auch die richtige Wahl der Werbewege.

Eine der bekanntesten Formen der Mediawerbung wird heute durch die Kinowerbung konkretisiert. Bereits seit den 1920er Jahren leitet das Kino die Werbeoptionen der Unternehmen, auch für Existenzgründer kann es sich um eine der nützlichsten Optionen für das Erreichen der Zielgruppe handeln.

Welchen Nutzen bringt Kinowerbung?

Die Kinowerbung gilt heute als eine einfache Möglichkeit, die eigene Zielgruppe zu erreichen. Hierbei kommt es sich sicherlich auf die richtige Werbebotschaft und vor allem auch das Produkt an. Grundsätzlich sollte bedacht werden, dass sich dieses Medium weder für alle Produkte noch für alle Dienstleistungen anbietet, sodass von Beginn an eine entsprechende Konkretisierung der Möglichkeiten erfolgen muss.

Existenzgründer sollten sich dann für die Kinowerbung entscheiden, wenn deren Produkt oder auch Dienstleistung nicht mit einem hohen Erklärungsbedarf verbunden ist. Vielmehr sollte die eigene Geschäftsidee und die damit verbundenen Leistungen einfach sein und sich für den Kunden als verständlich präsentieren. Zudem muss darauf geachtet werden, dass die eigene Zielgruppe nicht zu klein ist. Stecken Gründer die eigene Klientel sehr eng, entsteht durch die Kinowerbung ein hoher Streuverlust.

Welche Produkte und Leistungen können über die Kinowerbung beworben werden?

Um die Kinowerbung als medialen Werbeweg optimal einsetzen zu können, sollten Produkte genutzt werden, die keinen großen Erklärungsbedarf benötigen. Um dies zu verständlichen, reichen bereits kleine Praxisbeispiele. So bietet sich die Kinowerbung zum Beispiel für Dienstleistungsunternehmen an, die sich auf die Reinigung von Räumlichkeiten konzentrieren. Aber auch neue Lebensmittel sind für die Kinowerbung nahezu geschaffen, da sich diese meist nicht auf einen speziellen Kundenkreis konzentrieren, sondern weiträumig Einsätze finden können. Gleiches gilt zum Beispiel auch für allgemeine Handwerkerleistungen.

Welche Vorteile ermöglicht die Kinowerbung?

Durch die Kinowerbung haben Existenzgründer die Möglichkeit, eine sehr breite Zielgruppe zu erreichen. In Verbindung mit den richtigen Filmen kann zudem eine vorherige Gliederung erfolgen. Durch diese schaffen sich Gründer Klarheit und die wichtigste Basis für eine erfolgreiche Werbestrategie. Zudem ist der Aufwand, der für das Erstellen einer reichweitenstarken Kinowerbung nötig ist, überschaubar. Verschiedene andere Werbeelemente, wie zum Beispiel das eigene Firmenlogo, lassen sich nahezu problemlos auf dieses mediale Werbeinstrument übertragen.

Welche Kosten entstehen durch die Kinowerbung?

Die Kosten der Kinowerbung sind verschiedenster Natur und vor allem von der Wahl des Veranstalters abhängig. Grundsätzlich lässt sich erkennen, dass die regionalen Ebenen in finanzieller Hinsicht auch für Gründer mit einem kleinen oder gar engen Budget möglich sind. Die Kosten sind von der Dauer der Kinowerbung und der Intensität der Ausstrahlung abhängig. Somit haben Gründer durch die Konzeption die Möglichkeit, die eigenen Kosten zu beeinflussen und zu steuern.

Wer gestaltet die Kinowerbung?

Bei der Gestaltung der Kinowerbung muss auf einzelne Besonderheiten geachtet werden. Da sich hierfür überwiegend kleine Clips eignen, sollten sich Gründer an Profis wenden. Hierbei gilt es jedoch den Kostenaufwand im Voraus zu erfragen, denn die Unterschiede zwischen den Anbietern sind groß.

Der schönste Tag im Leben ist die eigene Hochzeit. Doch mit der Hochzeit verändert sich auch steuerlich so einiges. Waren beide Partner in Zeiten der Ledigkeit noch unter Steuerklasse I geführt, so sind jetzt zwei verschiedene Möglichkeiten gegeben. Bei der Steuerklassen-Kombi III / V wird davon ausgegangen, dass derjenige Partner, der in der Steuerklasse III ist, gut 60 Prozent des Familieneinkommens erwirtschaftet. Deshalb sollte er natürlich niedriger besteuert werden. Wenn beide Partner gleich viel verdienen, dann wird meist die Steuerklassen-Kombi IV / IV gewählt.

Ehegattensplitting nicht immer möglich

Allerdings können sich nicht alle Ehepaare nach dem günstigeren Ehegattensplitting besteuern lassen. Wer zum Beispiel nur kirchlich heiratet, was seit Anfang 2009 möglich ist, kann keine steuerlichen Änderungen erwarten. Denn erst durch den standesamtlichen Trauschein wird die Anwendung der Splitting-Tabelle anstelle der Grundtabelle möglich. Jung vermählte Paare können dem jedoch vorbeugen.

Wer die standesamtliche Trauung noch bis zum 31.12.2009 nachholt, kann die Zusammenveranlagung nach der Splitting-Tabelle für das komplette Jahr beantragen.

Die Abgeltungssteuer

Ein weiteres wichtiges Thema für jung verheiratete Paare ist die Abgeltungssteuer. Sie beträgt 25 Prozent auf alle Erträge aus Kapitalanlagen. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag, sowie die Kirchensteuer, sofern man der Kirche angehört. Allerdings kann der Abzug der Abgeltungssteuer mit Freistellungsaufträgen vermieden werden. Als Ehepaar stehen Freibeträge von 1.602 Euro jährlich zur Verfügung.

Diese können auf verschiedene Banken und Geldanlagen aufgeteilt werden. Allerdings dürfen die Freistellungsaufträge nur von beiden Ehegatten gemeinsam erteilt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das betreffende Konto nur auf einen Ehegatten oder auf beide Namen läuft. Ebenfalls muss der Freistellungsantrag auf einem entsprechenden Vordruck erfolgen. Dieser ist jedoch bei der Bank in der Regel vorhanden.

Quelle: Steuerzahler 05/2009, S. 89

Auch im vergangenen Jahr konnte sich die Bundesrepublik Deutschland wieder über den Titel des Exportweltmeisters freuen. Doch gerade die deutschen Unternehmer wissen, dass es nicht immer leicht ist, genau diesen Ansprüchen gerecht zu werden, denn längst öffnet die englische Sprache nicht mehr alle Türen. Die Globalisierung ist mit den Jahren komplexer geworden und durch das Angebot Industry Area soll sie jetzt wieder an Einfachheit gewinnen.

Auf einen Klick zu den Materialien in Chinesisch

Mit Industry Area haben es Unternehmer künftig einfach, die eigenen Materialien auch in der chinesischen Sprache anzubieten. Immerhin handelt es sich bei China um den wichtigsten Handelspartner des Landes. Industry Area ist jedoch nicht nur eine einzige Webseite, sondern soll sich vielmehr zu einer Gruppe aus mehreren Internetportalen zusammensetzen.

So lassen sich Textmaterialien sowohl in Englisch, Französisch als auch in Spanisch und Russisch übersetzen. Für eine einfache Bedienung können die Unternehmer Industry Area in der eigenen Landessprache nutzen. Durch das neue Angebot haben die Unternehmen die Möglichkeit, vier Milliarden potenzielle neue Kunden anzusprechen und somit den eigenen Erfolg auszubauen.

Präzise und einfach

Weltweit kann über Industry Area nach dem passenden Anbieter gesucht werden und auch der erste Kontakt kann durch ein einfaches Formular über die Portale erfolgen. So stehen Formulare für die eigene Anfrage bereit, die nur mit wenigen individuellen Angaben ergänzt werden müssen und somit auch nicht mit einer Sprachbarriere verbunden sind.

Unternehmen können durch den Basiseintrag das Angebot von Industry Area vollkommen kostenlos nutzen. Neben den Unternehmensdaten können hier auch drei Produktangebote einen Platz finden. Zudem werden über den Basiseintrag auf Industry Area alle Weiterleitungen von Anfragen aktiviert, auch dies sollte entscheidende Vorteile mit sich bringen. Bereits ab einem Preis von 80 Euro im Monat können sich Unternehmen auf den Seiten von Industry Area ausführliche Präsentationen sichern. Diese werden für die Besucher schließlich in sechs verschiedenen Sprachen zur Verfügung gestellt.

Quelle: Pro Firma, 06/2009, S. 20

Dieser Artikel ist Teil 1 von 3 der Serie

Die Versicherungen gehören zu den alltäglichen Themen, mit denen sich letztlich auch Selbstständige auseinandersetzen müssen. Gerade Unternehmer stehen oftmals vor der Frage, welche Versicherungen sie wirklich benötigen. Immerhin handelt es sich hierbei um Ausgaben, deren Aufwand nicht selten das eigene Budget übersteigt.

Doch gerade für diese Berufsgruppe ist es wichtig, einen individuellen Risikoschutz zu schaffen, durch den sie ihre Existenz auf ein solides Fundament stellen. Unternehmerisches Handeln ist grundsätzlich mit einer Vielzahl von Risiken verbunden. Längst kann man sich nicht gegen all diese Risiken absichern, doch ein gewisser Grundschutz ist möglich und auf diesen sollte auch keinesfalls verzichtet werden.

Die Grundabsicherung schaffen

Auch wenn Selbstständige wissen, dass zahlreiche Versicherungen von Nöten sind, sind sie sich auch der Tatsache bewusst, dass längst nicht alle Angebote umsetzbar sind, denn gerade bei den Versicherungsangeboten zählt der finanzielle Aspekt. Unabhängig von den Kosten, die durch Versicherungen entstehen, ist auch bei dieser Berufsgruppe eine Grundabsicherung unabdingbar.

Diese wird insbesondere durch die Haftpflichtversicherungen gebildet. Wie auch im privaten Bereich dienen diese auch bei den Selbstständigen vor der Absicherung der Schäden, die gegenüber Dritten entstehen können. Während Unternehmens- und Steuerberater auf eine Vermögenshaftpflicht setzen sollten, bildet die Betriebshaftpflicht für Büro- und auch Handwerksbetriebe eine wichtige Basis. Abgedeckt werden durch diesen Schutz sowohl Vermögens- als auch Personen- und Sachschäden, die durch die betrieblichen Tätigkeiten des Versicherungsnehmers entstanden sind.

Umweltrisiken - ein wichtiger Schutz

Genauso unerlässlich für Selbstständige ist ein Schutz vor den verschiedensten Umweltrisiken. Diese sind für Unternehmer ein unkalkulierbarer Risikofaktor und dürfen somit keineswegs außer Acht gelassen werden. Wichtig ist es für Selbstständige, alle Risiken abzusichern, die die eigene Existenz bedrohen können. Die Experten auf diesem Gebiet raten aus diesem Grund vor den Abschlüssen den Markt ausgiebig zu sondieren. Mit einem Versicherungsmakler an der Seite können auch Selbstständige wesentlich besser abschätzen, gegen welche Risiken sie sich absichern müssen.

Die Grenze zwischen Muss und Kann

Grundsätzlich muss man beachten, dass längst nicht alle Versicherungsangebote für Selbstständige auch als notwendig angesehen werden müssen. Neben den so genannten Muss-Versicherungen gibt es demnach auch die Kann-Angebote. Hierunter müssen Versicherungen verstanden werden, deren Schutz sich nicht grundlegend auf die Existenzabsicherung bezieht. Versicherungen dieser Art können, wie der Name schon sagt, von einem Selbstständigen als zusätzlicher Schutz abgeschlossen werden.

Neben den Versicherungen, die sich auf Gegenstände und Betriebsutensilien stützen, sind auch personenbezogene Angebote für Selbstständige unabdingbar. Ein klassisches Beispiel hierfür ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Selbstständige sollte das eigene Hauptaugenmerk nicht auf den Staatsschutz, sondern auf den Privatschutz legen.

Quelle: Pro Firma 04/2009, S. 46 - 49

janolaw – das ist ein Team aus Anwälten aller Fachbereiche, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, ihren Kunden online in Rechtsfragen beizustehen. Jetzt gibt es ein besonders interessantes Angebot: die Rechtsflatrate. Diese kann in zwei verschiedenen Varianten in Anspruch genommen werden.

Die Basic-Flatrate, die man für 15 Euro pro Monat abschließen kann, bietet dem Kunden von Anwälten erstellte Musterverträge und Vorlagen und einen kostenlosen Inkassoservice. Die Premium-Flatrate umfasst außerdem zehn kostenlose Anrufe bei der Anwaltshotline. Sie ist für 29,90 Euro pro Monat erhältlich.

Weitere Infos zur Rechtsflatrate unter rechtsflatrate.de

janoCash – Inkassoservice

Gerade für Existenzgründer sollte der Inkassoservice eine praktische Möglichkeit darstellen, offen gebliebene Forderungen einzutreiben. Schon mit der Basic-Flatrate kann man diesen in Anspruch nehmen. Soweit ein Mindestforderungsbetrag von 50 Euro erreicht ist, setzt sich janolaw für die Eintreibung der Forderungen ein. Hierfür werden bis zu zwei Mahnschreiben vom Anwalt an den Schuldner versandt. Wenn die Höhe der Forderung mindestens 500 Euro beträgt, wird sogar das gerichtliche Mahnverfahren betrieben.

Für Existenzgründer lohnt sich der Inkassoservice nur dann, wenn es häufiger vorkommt, dass Kunden überfällige Rechnungen nicht ausgleichen. Ansonsten kann es günstiger sein, im entsprechenden Fall das Mahnverfahren entweder selbst einzuleiten oder sich von Fall zu Fall anwaltlich beraten zu lassen.

Weitere Infos zum Inkasso unter janolaw.de/inkasso

janoText & janoContract – Mustervorlagen und -verträge

Weit über 1.000 Mustervorlagen und –verträge für alle Fälle sind in der Basic-Flatrate enthalten. Allerdings sollte man sich auch hier überlegen, ob man diese wirklich häufig benötigt. Sie können nämlich bei Bedarf auch einzeln und ohne Flatrate gekauft werden.

Weitere Infos zu den Vorlagen unter janolaw.de/vorlagen/

janoCall - Anwaltshotline

Auch Existenzgründer können einmal in die Situation kommen, dass sie Rechtsbeistand benötigen. In diesem Fall kann die Anwaltshotline weiterhelfen. Wenn man häufig mit derlei Problemen konfrontiert wird, dann ist die janolaw Premium-Flatrate genau das richtige.

Allerdings darf man eines nicht überlesen: bei den zehn Anrufen, die inklusive sind, handelt es sich um Erstberatungen. Alles was darüber hinaus geht, wird dann nach den üblichen Anwaltshonoraren abgerechnet. Eine telefonische Erstberatung erhält man bei einer Rechtsschutzversicherung häufig sogar kostenlos. Hier muss also abgewägt werden, ob dieses Angebot für Existenzgründer das Richtige ist.

Weitere Infos zur Anwaltshotline unter janolaw.de

ebay Shop Komplettpaket

Ja, auch speziell für Existenzgründer oder Unternehmer bei eBay hat janolaw ein Paket geschnürt.

Im Rechtsberatungspaket enthalten:

  • AGB für eBay
  • Datenschutzerklärung
  • Widerrufsbelehrung eBay
  • Impressum für´s Internet
  • 1 Jahr Updateservice
  • Neuerstellung der Dokumente kostenlos

Die 12 Schritte um eine eBay Shop zu gründen oder einen Internetshop auf die Beine zu stellen, bekommen Sie von uns gratis dazu.

Weitere Infos zum Rechtspaket für eBay unter janolaw.de/agb-service/update-service/ebay-shop.html

Quelle: http://www.janolaw.de/

Egal, welches Gewerbe Sie betreiben – Sie werden irgendwann vor der Entscheidung stehen, eine Investition zu tätigen. Doch oft überlegt man sich dann, ob sie sich wirklich lohnt. Viele wissen nicht, wie sie das herausfinden können.

Eine Investition lohnt sich dann, wenn durch die Tätigung ein echter Mehrwert entsteht. Es müssen dadurch entweder die Erlöse gesteigert oder die Kosten gesenkt werden. Nur dann amortisieren sich die Anschaffungskosten irgendwann und das Unternehmen kann einen Nutzen aus der Investition ziehen.

Der Kapitalbedarfsplan

Zunächst müssen Sie jedoch überprüfen, ob Sie die Investition finanzieren können. Dabei müssen sämtliche betrieblichen und privaten Ausgaben berücksichtigt werden. Da es sich hierbei um sehr umfangreiche Berechnungen handelt, bieten wir Ihnen kostenlos unseren Onlinerechner zum Kapitalbedarfsplan an. Er zeigt Ihnen den Gesamtkapitalbedarf Ihrer Unternehmung.

Der Finanzierungsplan

Im nächsten Schritt sollten Sie feststellen, ob Sie genügend Kapital für die Finanzierung Ihrer Investition aufbringen können. Hierfür stellen Sie den Finanzierungsplan Ihres Unternehmens auf. Dabei werden das gesamte Eigenkapital, alle Fremdkapitalpositionen und die Sicherheiten des Unternehmens aufgelistet und addiert. Damit Sie keine dieser wichtigen Positionen vergessen, sollten Sie unseren kostenlosen Onlinerechner zum Finanzierungsplan verwenden.

Übersteigt der ermittelte Kapitalstock den Gesamtkapitalbedarf, so steht der Investition nichts im Wege. Zeigt sich jedoch eine Unterdeckung, muss die Investition über zusätzliches Fremdkapital finanziert werden.

Investitionen zusätzlich absichern

Vor allem bei teuren Investitionen sollte man sich vor der Anschaffung vergewissern, dass es sich um die richtige Entscheidung handelt. Am besten ist es, wenn man sich dabei einer unabhängigen Meinung bedienen kann. In vielen Bereichen führt die Stiftung Warentest umfangreiche Tests durch, die die Qualität, den Service und ähnliche Kriterien von Produkten und Dienstleistungen überprüfen.

Auf der Homepage der Stiftung Warentest sind all dieses Tests abrufbar. Einige gibt es zum kostenlosen Download, wieder andere dagegen sind nur kostenpflichtig nutzbar. In vielen Fällen ist jedoch auch nur ein bestimmter Teil kostenpflichtig, sodass Sie grundsätzlich von den wichtigsten Informationen des Tests kostenlos profitieren können. Diese Tests zeigen dem Interessenten, welches Produkt einer bestimmten Sparte am empfehlenswerten ist.

Kostenvoranschlag

Oftmals hilft auch ein einfacher Kostenvoranschlag, um die Entscheidung einer sinnvollen Investition durch einen guten Preis zu bestärken.

Wer bei der Kundengewinnung überzeugen und neue Potenziale nutzen möchte, muss gerade am Telefon punkten können. Ein Gespräch im Rahmen der Neukundengewinnung muss nicht nur sitzen, sondern es muss den eigenen Gesprächspartner fesseln können, denn nur so hat man als Unternehmer die Möglichkeit, einen Kunden auf seine Seite zu ziehen. Was sich im ersten Moment jedoch einfach anhört, ist schwieriger als so mancher Jungunternehmer erwarten möchte.

Der Einstieg in ein vielversprechendes Gespräch

Wie auch bei einer persönlichen Begegnung die ersten Sekunden für den Erfolg eines Termins entscheidend sind, zählt beim Telefongespräch mit einem potenziellen Kunden der Einstieg. Nur wer hier mit seinen Worten und auch mit seinem Ausdrucksvermögen überzeugen kann, wird schließlich auch den Einstieg in eine weitere Stufe der Kundengewinnung bewältigen können.

Der erste Satz nach der eigentlichen Begrüßung am Telefon muss aus diesem Grund perfekt sein. Grundsätzlich sollte man auf die eigene Sprache achten. Wichtig ist eine deutliche Aussprache, die der Gesprächspartner problemlos verstehen kann. Zudem sollte der erste Satz nach der Begrüßung nicht zu lang sein. Als Richtwert kann man hierfür die Brenndauer eines Streichholzes zur Hand nehmen.

Die ersten Schritte

Ein Telefongespräch mit einem potenziellen Kunden wird grundsätzlich mit dem passenden Tagesgruß begonnen. Hierbei sollte man auf die Ausdrücke der alten Manier zurückgreifen und sich nicht als allzu locker präsentieren. Im Anschluss muss der Name des eigenen Unternehmens genannt werden. Hierbei ist es wichtig, dass man diesen so deutlich ausspricht, dass er problemlos verstanden werden kann.

Erst im Anschluss erfolgt die persönliche Vorstellung. Hierbei beginnt man grundsätzlich mit dem Nachnamen, diesem schließt sich der Vorname an. Erfolgsversprechend ist es zudem, wenn man den Nachnamen zweimal nennt, denn so kann ihn sich der Gesprächspartner besser merken. Danach darf nach dem individuellen Ansprechpartner gefragt werden. Wichtig ist es, sich bei allen auftretenden Gegenfragen kurz zu halten und diese präzise zu beantworten. Desweiteren sollte darauf geachtet werden, dass man dem Gegenüber noch nicht so viel von dem eigentlichen Vorhaben erzählt.

Der neue Termin

Kann der passende Gesprächspartner zum eigentlichen Zeitpunkt nicht erreicht werden, muss ein individueller Termin vereinbart werden. Hierbei ist es wichtig, auf die Wünsche des potenziellen Kunden einzugehen. Empfehlenswert ist es zudem, nach dem Gesprächsende den Termin abermals zu bestätigen. Dies kann durch das Versenden eines Faxes oder einer E-Mail erfolgen. Bei einem neuen Telefontermin ist es unerlässlich, diesen auch einzuhalten. Des Weiteren muss darauf geachtet werden, dass man sich abermals so präzise und klar ausdrückt wie beim ersten Gespräch.

Quelle: Starting Up, Juni/Juli/Aug 09, S. 12 - 15

Seit dem 1. Januar 2009 ist die neue Verpackungsverordnung in Kraft getreten. Sie sorgt bei Online- und Versandhändlern, aber auch in vielen anderen Branchen für zahllose Fragen und Unsicherheit. Denn ganz klar ist es bisher den wenigsten, wer sich an die Verpackungsverordnung halten muss.

Wer ist betroffen, wer nicht?

Alle Personen, Dienstleister und Unternehmen, die erstmals Verpackungsmaterial in Umlauf bringen, sind verpflichtet, sich bei einem Dualen System, wie dem Grünen Punkt, zu registrieren. Dabei gilt dies für kleine Händler gleichermaßen wie für große Händler. Als Verpackung wird dabei jede Verpackung angesehen, die beim Endverbraucher anfällt. Hierzu zählen insbesondere Versandkartons, Füllmaterial und sogar Einkaufstüten.

Ziel der neuen Verpackungsverordnung ist es, dass die Verpackungen allesamt registriert werden. Dadurch müssen jedoch nur diejenigen Händler, die die Verpackung erstmals in den Verkehr bringen, diese auch registrieren. Ebenfalls sind private Versender, wie etwa private Ebay-Verkäufer von der Pflicht befreit. Allerdings stellt sich die Frage, wann ein Ebay-Verkäufer privat, wann gewerblich handelt. Diese Frage gilt es voraussichtlich vor Gericht zu klären.

Ausnahmen von der Verpflichtung zur Anmeldung bei einem Dualen System gibt es ebenfalls. Diese gelten dann, wenn die Verpackung von einem Lieferanten bezogen wird, der sie bereits registriert hat. Bisher waren diese Verpackungen mit bestimmten Siegeln, wie dem Grünen Punkt, gekennzeichnet. Eine solche Kennzeichnung ist heute jedoch nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Wer sich unsicher ist, ob der Lieferant die Verpackung bereits registriert hat, sollte sich die Registrierung schriftlich bestätigen lassen.

Gebrauchte Verpackungen

Grundsätzlich gilt, dass gebrauchte Verpackungen nicht nochmals registriert werden müssen. Allerdings ist dies nur dann so, wenn sie bereits vorher registriert wurden. Da aber nicht nur der Versandkarton an sich als Verpackung zählt, sondern auch Füllmaterialien, wie Styropor, ist die Frage nicht ganz eindeutig zu klären. Selbst bei der Verwendung von altem Zeitungspapier als Füllmaterial ist es fraglich, ob dieses nochmals registriert werden muss. Denn es wird Bestandteil einer Verpackung, die theoretisch angemeldet werden muss.

Die Freimengen

Der Begriff Freimengen spielt bei der neuen Verpackungsverordnung ebenfalls eine wichtige Rolle, ist jedoch sehr irritierend gewählt. Auf den ersten Blick entsteht der Eindruck, dass bei Unterschreitung der Freimengen keine Registrierung notwendig sei. Das stimmt jedoch so nicht. Die Freimengen gelten lediglich für die Vollständigkeitserklärung. Diese muss einmal jährlich abgegeben werden, wenn die Freimenge von 50 Tonnen Verpackungsmaterial im Jahr überschritten wird. Bei geringerem Verbrauch kann die Vollständigkeitserklärung hingegen nur in Einzelfällen angefordert werden.

Bei Nichteinhaltung der neuen Verpackungsverordnung ist ebenso zu beachten, dass Strafen drohen. Jeder Verstoß kann hierbei mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Bei nur drei Verstößen summiert sich das Ganze also sehr stark.

Rücknahme von Verpackungen nicht mehr möglich

Ebenfalls entfällt mit Einführung der neuen Verpackungsverordnung die Möglichkeit, Verpackungen als Hersteller selbst zurück zu nehmen und zu entsorgen. Diese Möglichkeit wurde deshalb abgeschafft, weil in der Vergangenheit zu viele schwarze Schafe keine korrekte Entsorgung durchgeführt haben.

Quellen: http://www.gruener-punkt.de/

Änderungen für die Wahltarife bezüglich des Krankengeldes ergeben sich insbesondere für Freiberufler und Selbstständige. Sind diese in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert, können sie sich für ein gesetzliches Krankengeld entscheiden. Hierbei bemisst sich das Krankengeld anhand des ausgefallenen Arbeitseinkommens.

Allerdings zahlen freiwillig Versicherte dann nicht mehr den ermäßigten, sondern den normalen Beitragssatz. Dieser ist jedoch zum 01.07.2009 bereits auf 14,9 Prozent abgesenkt worden, um Arbeitnehmer und -geber zu entlasten, genauso die freiwillig Versicherten. Weiterhin verpflichtet die Wahl des gesetzlichen Krankengelds dazu, drei Jahre bei der gewählten Kasse zu bleiben.

Quelle: Profil (IKK) 02/2009, S. 3

Trotz Reform kann man die gesetzlichen Krankenkassen noch vergleichen - und zwar die Leistungen

Jedes Unternehmen ist auf eine ständige Neukundenakquise angewiesen. Denn der Lauf der Dinge sieht vor, dass Kunden irgendwann verloren werden. Dies kann durch Unternehmensschließungen ebenso geschehen, wie durch Abwanderung zur Konkurrenz. Deshalb müssen Unternehmen stets Neukundenakquise betreiben, um diese Verluste kompensieren zu können.

Dabei steht an erster Stelle die Beschaffung von Adressen. Diese zu finden, ist gar nicht so schwer, wie oftmals angenommen wird. Es bieten sich unzählige Möglichkeiten. Diese reichen vom Aufkauf neuer Adressen bei entsprechenden Anbietern, über das Studieren der aktuellen Veröffentlichungen und Anzeigen in den Tageszeitungen, bis hin zur Einsicht der Handelsregisterauszüge. Hier werden stetig neue Unternehmen eingetragen. Gut 200 Unternehmen entstehen alleine in Deutschland täglich.

Adressen bewerten

Nachdem nun Adressen durch persönliche Kontakte, auf Seminaren oder durch Anzeigen sowie andere Quellen gefunden wurden, sollten diese bewertet werden. Nicht jede Adresse ist gleichermaßen zu bewerten. Einige Adressen erfordern mehr Anstrengungen, andere sollten hingegen nicht so aktiv bearbeitet werden. Obwohl viele Unternehmer nach wie vor den Fehler machen, die Anstrengungen nach Gefühl zu leiten, ist dies nicht korrekt. Besser ist eine genaue Analyse der Adressen.

Dafür gibt es gezielte Fragen. Diese sollten mit einer Punktanzahl bewertet und unterschiedlich gewichtet werden. So wird schnell klar, welche Adresse wie viel Aufwand benötigt. Adressen mit niedrigen Punktzahlen sollten nicht so stark bearbeitet werden, wie Adressen, die die volle Punktzahl erreichen. Mögliche Fragestellungen zielen auf den Standort, die Unternehmensgröße, das Auftragsvolumen, die Bonität und die Konkurrenzsituation ab. Aber hier ist immer eine individuelle Auswahl zu treffen. Während für einige Unternehmen der Standort der potenziellen Kunden besonders wichtig ist, spielt er für andere nur eine untergeordnete Rolle. Diese Aufstellung sollte also stets sehr individuell erfolgen.

Der Erstkontakt

Der Erstkontakt mit den gefundenen und bewerteten Adressen kann sowohl telefonisch, als auch schriftlich erfolgen. Wer sehr viele Adressen zur Verfügung hat, sollte zunächst auf den Schriftwechsel setzen. Denn eine kurzfristige telefonische Abarbeitung wird kaum möglich sein. Ein Vorteil beim Erstkontakt mittels Brief ist der Aufhänger, der dann beim zweiten Schritt, dem Telefonat vorhanden ist.

Spätestens zehn Tage nach Versendung von Brief, Fax, E-Mail oder Einladung sollte die zweite Kontaktaufnahme erfolgen. Wer mit dem schriftlichen Teil begonnen hat, sollte nun ein Telefonat führen. In diesem kann der Vorschlag für einen Besuchstermin stehen. Er sollte wieder schriftlich bestätigt werden, so dass in den Schritten zur Kontaktaufnahme, die einzelnen Medien stets abwechselnd genutzt werden. Wird kein Erfolg erzielt, sollte die Adresse für einige Monate auf Eis gelegt werden. Danach beginnt man wieder mit dem Erstkontakt.

Quelle: Starting Up, Mär/Apr/Mai 09, S. 20 - 23

Wer sucht nicht hin und wieder nach einer neuen Geschäftsidee? Hier sollen die wichtigsten und coolsten Geschäftsideen kurz vorgestellt werden.

Das Null-Sterne-Hotel

Das Null-Sterne-Hotel ist eine Idee der Künstlerzwillinge Frank und Patrik Riklin aus der Schweiz. Hierbei werden alte Luftschutzanlagen genutzt, die mit gespendeten Einrichtungsgegenständen eingerichtet werden. Das Hotel bietet Preise zwischen sechs und 25 Euro pro Nacht. Den Posten des Hoteldirektors sollen die Bürger der Gemeinde abwechselnd übernehmen, ehrenamtlich, versteht sich. Zusätzlich bringen die beiden Künstler ihre Berufung mit ein. Als Kunstanlage werden die Zimmer eingerichtet und sollen, bei Bedarf, sogar als Franchise-Konzept auf den Markt kommen.

Weitere Infos unter: http://www.null-stern-hotel.ch

Die virtuelle Sprachschule

Eine andere Variante ist Learnship, eine interaktive und virtuelle Sprachschule. Die Kursteilnehmer können Fremdsprachen über das Internet erlernen. Als Lehrer stehen Muttersprachler zur Verfügung, die das gesamte Lehrmaterial an einer virtuellen Tafel erläutern. Zu den Lehrmaterialien gehören Texte, Videos und Bilder, sowie vertonte Aufnahmen. Die Kurse sind unterteilt für Erwachsene, Schüler und Geschäftsleute. Insgesamt soll so ein Preisvorteil von etwa 50 Prozent entstehen.

Weitere Infos unter: http://www.learnship.de

Pralinen ganz persönlich

In Berlin haben sich sieben Gründer zusammen getan und Pralimio gegründet. Der Versandhandel bietet seinen Kunden die Möglichkeit, einen ganz persönlichen Pralinenkasten zu bestellen. Dabei kann dieser aus dem Sortiment einer Thüringer Firma zusammengestellt werden und somit ein persönliches Geschenk entstehen. Die Kosten sind vergleichbar mit den Pralinen vom Bäcker, dafür ist der Pralinenkasten einmalig.

Weitere Infos unter: http://www.pralimio.de

Gratis Kopien

Auch wenn der Trend aus Japan stammt, Gero Gode, ein Augsburger Student brachte die Idee nach Deutschland. Im Rahmen des 5-Euro-Business Wettbewerbs setzte er seine Idee um. Kostenlose Kopien sind möglich, wenn die Rückseite selbiger mit Werbung bedruckt wird. Gemeinsam mit Wolfgang Schäfer fand ein Praxistest im Unternehmen von dessen Vater statt, der einen einschlagenden Erfolg brachte.

Weitere Infos unter: http://www.free-copy.de

Steuerberatung günstig

Unter steuerberaten.de ist eine neue Plattform ins Netz gegangen, die Steuerzahlern wichtige Hilfen und Tipps rund um Steuern mit an die Hand geben will. Kräftig Geld sparen lässt sich hier insbesondere durch die Gestaltungsberatung. Die Gebührenordnung ist zwar auch hier Pflicht, aber es ergeben sich massive Spielräume. Nach der Anmeldung stehen den Steuerzahlern je ein Steuerberater und ein Servicemitarbeiter zur Verfügung. Die Kosten können vorab anonym kalkuliert werden.

Weitere Infos unter: http://www.steuerberaten.de/

Individuelles Kartenspiel

Wer schon immer auf der Suche nach einem ganz persönlichen Kartenspiel war, wird unter meinkartenspiel.de fündig. Ole Boyken und Thorsten Kucklick gründeten bereits 2004 den Verlag Kultquartett. Mit den neuen individuellen Quartetten wollen sie vor allem für eine persönliche Geschenkidee oder Werbegeschenke sorgen. Auch Firmen, die eigene Kartenspiele auf den Markt bringen wollen, können diese hier frei gestalten. Das Unternehmen baut damit sein Geschäftsfeld aus und verkauft bereits heute mehr als 10.000 Kartenspiele jährlich.

Weitere Infos unter: http://www.meinkartenspiel.de

Aktien zum Verzehr

Aktien verlieren an Gewinn, gerade in Zeiten der Krise. Doch es gibt Alternativen, wie Hans-Georg Schmid aufzeigt. Da ihm das notwendige Kapital für den Umbau und die Einrichtung seines gewünschten Slow-Imbiss fehlte, die Banken keine Gelder gewährten und auch die Brauereien immer seltener die Einrichtung finanzieren, kam er auf eine Idee. Kunden sollten mit einer Vorauszahlung Anrecht auf Speisen in bestimmtem Gegenwert bekommen. Er stellte die Idee seinen Stammkunden, die er von Kochkursen hatte, vor. Die Idee schlug ein, er nahm an einem Abend 4.300 Euro ein und konnte mit dem Umbau beginnen.

Weitere Infos unter: http://slow-imbiss.blogspot.com

Modische Suchmaschine

Eine modische Suchmaschine? So etwas gibt es nun unter stylight.de. Die Gründer, vier junge Münchner, bieten auf dem Portal die Möglichkeit, Mode nach Farben und Schnittformen zu suchen. Spezielle Algorithmen, die die Bilderkennung unterstützen, wurden dafür extra entwickelt. Für die Zukunft erhoffen sich die Gründer, dass die neue Suchmaschine für Mode eines der führenden Portale in diesem Bereich wird.

Weitere Infos unter: http://www.stylight.de

Wachstumshilfe im Garten

Wer keinen grünen Daumen hat, kann jetzt Abhilfe schaffen. Das Werkzeug dafür heißt Easybloom. Eine Kunstblume, die in die Beete gesteckt und nach 24 Stunden an den PC angeschlossen werden kann. Per USB erfolgt der Anschluss, die mit dem Analysetool gesammelten Daten werden an den Hersteller übermittelt und dieser zeigt auf, welche Probleme bestehen. So erfahren auch Laien im Gärtnern schnell, ob ihren Blumen Licht, Wasser oder Nährstoffe fehlen.

Weitere Infos unter: http://easybloom.com

Vegetarischer Imbiss

Unter dem Namen „Gorilla" ist ein vegetarisches Fast-Food-Restaurant bekannt. Anfänglich als einfacher Imbissstand aufgebaut, gibt es heute fünf Restaurants in Berlin, die unter der Leitung von Dr. Jens Bäumer und Matthias Rischau stehen. Das Konzept ist es, schnelles, vegetarisches Essen zu servieren. Die Kosten pro Essen liegen zwischen fünf und sieben Euro. Vorrangig wird die weibliche Zielgruppe angesprochen. Das Wachstum des Unternehmens soll in Zukunft durch ein Franchise-Konzept ausgebaut werden.

Weitere Infos unter: http://www.gorilla-natuerlich.com

Quelle: Starting Up, Mär/Apr/Mai 09, S. 52 - 57

Das Burnout-Syndrom wurde erstmals 1974 als Begriff verwendet, heute ist es in aller Munde. Es wurde mittlerweile sogar als Berufskrankheit anerkannt. Burnout entsteht durch zu viel Stress, durch einen immer gehetzteren Alltag. Besonders Selbstständige und Freiberufler sind betroffen, aber auch andere Berufsgruppen, die hohem Stress ausgesetzt sind. Hierzu zählen insbesondere Lehrer und Pflegekräfte.

Wer über Jahre hinweg unter Hochdruck arbeitet, der wird früher oder später am Burnout-Syndrom erkranken. Dabei wirkt sich das Ganze nicht nur auf die Psyche, sondern in vielen Fällen auch auf die körperliche Gesundheit aus. Typische Indikatoren für das Burnout-Syndrom sind Schlaflosigkeit, verminderte Konzentrationsfähigkeit, ständige Müdigkeit, ein starker Leistungsabfall, die soziale Isolation und das Aufgeben von Hobbys. Diese Liste ließe sich sicher noch sehr viel weiter führen, da sich das Burnout-Syndrom bei jedem Menschen anders zeigt. Doch es muss nicht immer bis zum äußersten kommen.

Dem Burnout Syndrom entgegen wirken

Wer die Warnzeichen seines Körpers nicht ignoriert, sondern diese ernst nimmt, kann bereits frühzeitig gegen das Burnout-Syndrom vorgehen. So sollten insbesondere Unternehmer mindestens zwei Tage in der Woche pünktlich Feierabend machen und sich Hobbys widmen. Außerdem sollten sie sich von Stress befreien, etwa indem sie einen Mitarbeiter einstellen, der sie entlasten kann. Ebenfalls ist Delegieren angesagt. Nicht alle Aufgaben im Unternehmen müssen vom Inhaber persönlich erledigt werden, Mitarbeiter können mehr Verantwortung übernehmen und erhalten dadurch zusätzliche Motivation.

Perfektionismus kann auch schaden

Die bisher verfolgte perfektionistische Einstellung sollte einmal überdacht werden. Viele Dinge erlauben eine gewisse Lockerheit. Die Organisation will gelernt sein, doch das ist mittels spezieller Seminare kein Problem. Mit dem richtigen Timing und einer straffen Organisation wird mehr Arbeit in kürzerer Zeit geschafft. Sport zum Ausgleich, ausreichend Schlaf und Urlaub sind wichtig, um wieder eine bessere Balance zwischen Arbeit und Freizeit zu erhalten. Sportlich gesehen eignen sich das Wandern und Radfahren besonders gut. Durch den Sport wird auch das Schlafproblem meist von selbst gelöst.

Quelle: Profil (IKK) 02/2009, S. 10

Vielen Unternehmen ist es zu unsicher, sich für einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu entscheiden, da hier eine große Verantwortung eingegangen wird. Soll auf einen befristeten Arbeitsvertrag zurück gegriffen werden, muss erst einmal geklärt werden, welche Art der Befristung in Frage kommt. Zum einen gibt es den zeitbefristeten Arbeitsvertrag. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag, der über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen wird. Wird das Enddatum erreicht, läuft der Vertrag aus, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Die Zweckbefristung

Beim zweckbefristeten Arbeitsvertrag wird hingegen im Vertrag ein Zweck festgehalten. Der Arbeitsvertrag endet erst dann, wenn das Ereignis bzw. der Zweck erreicht wird. Als Beispiel kann man sich einen längerfristig erkrankten Mitarbeiter vorstellen. Ein anderer Mitarbeiter wird nun zweckbefristet eingestellt. Wird der vorherige Mitarbeiter wieder gesund, endet der zweckbefristete Arbeitsvertrag. Allerdings muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mindestens zwei Wochen vorher schriftlich informieren.

Dauer von Befristungen

Grundsätzlich können befristete Arbeitsverträge nur maximal zwei Jahre lang abgeschlossen werden, sofern kein Sachgrund vorliegt. Ebenfalls ist es möglich, bei einem bestehenden Sachgrund den befristeten Vertrag mehrfach zu verlängern. Die Rede ist hier von der Kettenbefristung.

Allerdings ist dabei Vorsicht geboten, denn oftmals entscheiden Arbeitsgerichte bei der Kettenbefristung, dass eigentlich ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorliegt. Die letzte Befristung wird somit nicht anerkannt.

Quelle: Profil (IKK) 01/2009, S. 9

Die Umsatzsteuer ist heute einer der wichtigsten Faktoren für die Liquidität eines Unternehmens. Grundsätzlich gilt bei der Umsatzsteuer, dass diese ans Finanzamt abgeführt werden muss, sobald eine Rechnung gestellt wurde. Die Rede ist dann von der so genannten Soll-Versteuerung.

Im Gegensatz dazu gibt es aber auch die Ist-Versteuerung. Diese besagt, dass die Umsatzsteuer, die auf der Rechnung ausgewiesen wurde, erst dann an das Finanzamt gezahlt werden muss, wenn die Rechnung bezahlt wurde.

Neuerungen vor der Wahl

Pünktlich zur Wahl haben sich die Politiker aber wieder besonnen, dass die Soll-Versteuerung viele, vor allem kleinere, Unternehmen sehr stark belastet. Denn durch Zahlungsausfälle müssen die Umsatzsteuern bezahlt werden, selbst wenn diese noch nicht eingenommen wurden. Deshalb können jetzt alle Unternehmen, deren Umsatz im Vorjahr nicht mehr als 500.000 Euro betrug, die Ist-Versteuerung beantragen.

Vereinheitlichung der Regeln

Bisher galten andere Regelungen. So durften die Umsätze für Betriebe in den alten Bundesländern nicht höher als 250.000 Euro liegen. In den neuen Ländern galt schon länger die 500.000 Euro Grenze. Jetzt soll jedoch ein einheitlicher Satz für ganz Deutschland gelten, um so auch die kleineren Betriebe in den alten Bundesländern entlasten zu können.

Quelle: Pro Firma 07/2009, S. 52

Dieser Artikel ist Teil 7 von 13 der Serie

Existenzgründer haben meist viel zu erzählen. Angefangen von der Geschäftsidee bis hin zu den Beweggründen und der Realisierung des eigenen Unternehmens erstreckt sich ein langer Weg. Die Kommunikation nimmt bei Existenzgründern eine entscheidende Rolle ein und genauso entscheidend ist auch die Gestaltung von Flyern und Plakaten, denn diese sind ausschlaggebende Werbemittel. Keine anderen Elemente bieten sich für eine umfangreiche und in jedem Fall auch effektive Vorstellung des Unternehmens so gut an. Doch bei der Gestaltung dieser Kommunikationsmittel heißt es Besonderheiten zu beachten.

Die Pflichtelemente für Flyer und Plakate

Existenzgründer dürfen auf Plakaten und Flyern keineswegs das eigene Firmenlogo vergessen. Beide sind zentrale Elemente der Kommunikationspolitik und müssen sich so auch in das Gesamtbild einfügen. Sind alle Kommunikationsmitteln in Grün gehalten und Flyer und Plakate erstrahlen plötzlich in Schwarz, verringert sich deren Wirkungsgrad dramatisch.

Aus diesem Grund müssen die gleichen zentralen Elemente, wie sie bereits auf dem Briefpapier und den Visitenkarten zu finden sind, auch auf den Flyern auftauchen. Hierbei sollte bereits eine identische Schriftart gewählt werden. Zudem sollte man auf eine gemeinsame Farbgebung achten. Um den Betrachter der Flyer nicht zu stark zu belasten, muss eine einfache Struktur angestrebt werden.

Flyer vs. Plakat - Was ist die richtige Lösung?

Viele Existenzgründer möchten gerade in den ersten Monaten nur eines der beiden Werbemittel einsetzen. Allerdings handelt es sich hierbei um eine häufigen Fehler. Grundsätzlich sollten Plakate und Flyer miteinander harmonieren und sich somit ergänzen. Bei beiden handelt es sich im Grunde um recht kostengünstige Kommunikationsmittel, die auf verschiedene Arten Anwendung finden können.

Ein Flyer sollte so gestaltet werden, dass er sich zu einem stetigen Unternehmensbegleiter entwickeln kann. Plakate sollten hingegen eingesetzt werden, wenn die Zielgruppe über Besonderheiten informiert werden soll. Hierbei kann es sich sowohl um die unterschiedlichsten Aktionen als auch um neue Angebote handeln. Wichtig ist hierbei, dass Flyer und Plakate so eingesetzt werden, dass sie sich ergänzen.

Bilder sagen mehr als tausend Worte

Nichts ist langweiliger als ein Flyer, der mit langen Texten bestückt ist und auf sechs Seiten vielleicht ein Bild liefert. Bilder sagen mehr als tausend Worte - genau diesen Leitfaden heißt es bei Plakaten und Flyern zu beachten. Sicherlich muss eine grundlegende Struktur und auch Ordnung bewahrt werden, doch gerade hochwertige und ausdrucksstarke Bilder bewegen die Menschen und bleiben in Erinnerung. Kurze prägnante Texte sollten auf beiden Elementen die visuellen Aspekte ergänzen und erklären. Wer mit seinem Flyer Kunden gewinnen möchte, muss ihre Sinne ansprechen können. Wirbt ein Hotel mit einem Imageflyer, so gehören Bilder mit leckeren Gerichten und Symbole für Harmonie genauso auf einen Flyer wie das eigene Logo.

Besonders wichtig ist kurzer und prägnanter Text auf Plakaten. Während man bei den Flyern den einen oder anderen Aspekt ausschmücken kann, sollte man sich bei Plakaten grundsätzlich kurz fassen. Auf diesem Kommunikationsmittel dürfen nur die wichtigsten Informationen ihren Platz finden. Wirbt man mit einem Plakat für eine Veranstaltung, handelt es sich hierbei um den Veranstaltungsort, den Zeitraum und das exklusive Highlight. Plakate müssen durch ein Bild geprägt werden, denn nur so fungieren sie als Informationslieferant und sprechen Kunden an.

Je nach Wahl des Anbieters lassen sich bereits beim Design von Flyern und Plakaten deutliche Unterschiede erkennen. Für einen A6 Flyer sollte in Hinblick auf die Kostengestaltung mit 100 Euro für das Design gerechnet werden. Auch der finanzielle Aufwand für die Plakate bewegt sich in diesem Rahmen. Kostenintensiver ist hingegen der Druck. Hierbei sollte man auf die Preisspannen bei den Mengen achten. 6-seitige Flyer werden zum Druck bereits für etwa 100 Euro bei einer Lieferung von 8 Tagen angeboten. Diese Preisorientierung bezieht sich auf etwa 1000 Stück.

Flyer bei folgenden Onlineanbietern drucken

optimalprint.de

Flyer bei vistaprint.de

Wer als Unternehmer einen Kredit aufnehmen will oder muss, der hat derzeit schlechte Karten bei den Banken. Spätestens seit der Einführung von Basel II im Jahr 2007 wird es zunehmend schwieriger, einen Kredit zu erhalten. Im Zuge der Finanzmarktkrise sind die Banken noch zurückhaltender geworden. Deshalb haben gerade Gründer und Jungunternehmer, die nicht über ausreichend Sicherheiten verfügen, kaum eine Chance, ein Darlehen zu erhalten.

In diesen Fällen kann jedoch die Bürgschaftsbank als rettende Lösung einspringen. Sie gewährt eine Bürgschaft für das Darlehen. Dabei sieht sie sich selbst als Selbsthilfeeinrichtung für den Mittelstand. Denn selbst wenn die Bürgschaftsbank einspringt, wird der Unternehmer nicht von seiner Schuld befreit. Er ist zwar nicht mehr der Hausbank gegenüber in der Schuld, dafür aber der Bürgschaftsbank.

Beantragung der Bürgschaften

Die Beantragung einer Bürgschaft bei den Bürgschaftsbanken ist alles andere als schwierig. Sie läuft in vielen Fällen über die Hausbank ab. Dabei wird von dieser zunächst das Finanzierungsvorhaben überprüft. Ist es erfolgversprechend, müssen die Sicherheiten geprüft werden. Reichen diese nicht aus, um das Darlehen abzusichern, wird in der Regel ein Antrag bei der zuständigen Bürgschaftsbank gestellt.

Wer keine Bank findet, die bereit ist, einen Kredit zu vergeben, kann sich auch direkt an die Bürgschaftsbank wenden. Der Kreditantrag selbst umfasst lediglich zwei DIN-A4-Seiten. Mit der Zusage einer Bürgschaft fällt es oft leichter, eine Hausbank zu finden, die sich auf die Finanzierung einlässt.

Voraussetzungen für Bürgschaften der Bürgschaftsbanken

Natürlich gewähren die Bürgschaftsbanken auch nicht in jedem Fall eine Bürgschaft. Hierfür müssen ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählt in erster Linie die Größe eines Unternehmens. So werden Bürgschaften ausschließlich an KMU vergeben. Es dürfen nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt werden und die Jahresbilanzsumme muss unter 43 Millionen Euro liegen. Alternativ zum letzten Punkt ist auch ein Umsatz unter 50 Millionen Euro möglich. Eine Bürgschaft wird nicht für das KfW-Startgeld gewährt und auch nicht für andere KfW-Förderungen, die mit einer Haftungsfreistellung einhergehen. Der Finanzierungsbedarf für eine Bürgschaft muss zwischen 10.000 Euro und einer Million Euro liegen.

Außerdem muss der Unternehmer einen Businessplan einreichen, der alle wichtigen Punkte, Chancen und Risiken, sowie die geplanten Unternehmenskennzahlen beinhaltet. Der Unternehmer muss seinen Lebenslauf einreichen und persönlich für die Kredite haften. Weitere Vermögenswerte, wie Immobilien, Lebensversicherungen und andere Geldanlagen müssen aufgezeigt werden. Zuständig ist dabei immer die Bürgschaftsbank, die im eigenen Bundesland sitzt. Sie haftet der Bank gegenüber derzeit für 80 Prozent des Darlehensbetrages. Allerdings gehen Signale von der Politik aus, dass die Haftung auf 90 Prozent erhöht werden könnte.

Quelle: Starting Up, Mär/Apr/Mai 09, S. 44 - 48
 

Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Regierung zahlreiche Mittel geschaffen, um Unternehmen zu unterstützen. Eines dieser Mittel ist das Sonderprogramm der KfW. Insgesamt sollen damit Unternehmen gestützt werden, die aufgrund der Krise in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Es stehen 40 Milliarden Euro im Sonderprogramm zur Verfügung.

Dabei werden die Förderkredite von der KfW als bankdurchgeleitete Kredite gewährt. Die KfW selbst stellt die Banken von bis 90 Prozent der Haftung frei, fungiert also als eine Art Bürge. Damit soll den Banken die Zusage solcher Kredite um einiges erleichtert werden. Dennoch sind bisher die Banken recht zögerlich, wenn es um die Durchleitung der Darlehen geht. Und das, obwohl das Sonderprogramm noch weitere Vorteile bietet.

Darunter ist insbesondere die Förderung nicht nur für Investitionen, sondern auch für Betriebsmittel zu nennen. Außerdem können sogar große Unternehmen mit mehr als 500 Millionen Euro Umsatz vom Sonderprogramm profitieren. Ebenso loben die Banken, dass selbst bei schlechteren Bonitäten die Darlehensaufnahme ermöglicht wird.

Kritik am Sonderprogramm

Dennoch gibt es natürlich auch Kritiker, die sich gegen das Sonderprogramm der KfW aussprechen. Insbesondere die teils langen Bearbeitungszeiten, sowie die zahlreichen Unterlagen, die eingereicht werden müssen, werden hierbei kritisiert. Auch sei es vielen Unternehmern nicht möglich, alle Unterlagen binnen kürzester Zeit zu erstellen, das Geld werde aber dringend benötigt.

Ein weiterer Kritikpunkt liegt bei den Betriebsmittelkrediten. Diese werden lediglich zu 60 Prozent abgesichert. Damit trägt die Bank selbst noch ein 40-prozentiges Risiko. Und aus eben diesem Grund verwehren viele Hausbanken ihren Kunden die Förderkredite. Der BDI-Sprecher Thomas Hüne fordert deshalb, dass auch bei den Betriebsmittelkrediten eine Haftungsfreistellung in Höhe von 90 Prozent eingeführt wird.

Ebenfalls wird die Stichtagsregelung häufig kritisiert. Diese besagt, dass nachgewiesen werden muss, dass das Unternehmen zum Stichtag 01.07.2009 nicht verschuldet war. Außerdem dürfen keine Zahlungsrückstände vorhanden sein, die länger als 30 Tage bestanden haben. Ebenso wenig darf das Unternehmen weder auf einer „Watchlist" gestanden, noch einen „Non-Performing-Loan-Status" aufgewiesen haben. Das sei laut Banken jedoch recht schwierig, da auch Kunden auf diesen Listen stünden, die eine gute Bonität aufwiesen, jedoch in einer kritischen Branche tätig seien.

Sonderprogramm nicht immer geeignet

Die Darlehen aus dem Sonderprogramm werden zwischen 4,30 Prozent und 7,15 Prozent verzinst. Erstere Zinssätze werden nur für Unternehmen mit einer A-Bonität gewährt, letztere für Unternehmen mit G-Bonität. Diese Zinsen sind laut Experten jedoch völlig überteuert, zahlreiche andere Möglichkeiten, Investitionen zu tätigen, wären deutlich günstiger. Deshalb bieten viele Banken ihren Kunden das Sonderprogramm gar nicht an.

Quelle: Pro Firma 07/2009, S. 42 - 45

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries möchte, dass in Zukunft Gegenstände aus Zwangsvollstreckungen auch im Internet versteigert werden können. Sie hat einen Gesetzesentwurf eingereicht, nach dem nicht nur die Versteigerung vor Ort, sondern demnächst auch die Internetauktion zum Regelfall wird.

Zurzeit ist die Versteigerung von beweglichen Gegenständen, aufgrund eines vollstreckbaren Titels vor Ort gebräuchlich. Der Gerichtsvollzieher kann die Gegenstände nur auf Antrag vom Gläubiger oder Schuldner im Internet versteigern. Diese Vorgehensweise ist zeitaufwendig und wenig effektiv. Bei einer Versteigerung vor Ort ist es nötig, dass Versteigerer und Interessenten anwesend sind. Dieses Verfahren ist zeitraubend und durch teilweise lange Anfahrten sehr kostenintensiv.

Gläubiger und Schuldner - beide profitieren

Frau Zypries geht davon aus, dass bei Internetauktionen ungleich höhere Erträge erzielt werden können, als bei einer Versteigerung vor Ort. Eine Auktionsplattform erreicht einen wesentlich höheren Kreis an Interessierten und ist zudem rund um die Uhr zu erreichen.

Gerade für Schuldner bietet die Versteigerung im Internet große Vorteile. Je höher die Erlöse der versteigerten Gegenstände, umso schneller sind die Schulden abgetragen, unter Umständen reicht auch eine geringere Anzahl an Gegenständen, um eine Schuldsumme zu begleichen. Die Gläubiger kommen schneller an ihre offenen Forderungen. Internetauktionen können jederzeit eingestellt werden, dadurch entfallen längere Wartezeiten bis zum nächsten Auktionstermin vor Ort.

Die Durchführung und Regelung des neuen Gesetzes wird Ländersache

Um die Details, wie etwa die Wahl der Auktionsplattform, Beginn, Ende und Ablauf der Versteigerung, oder die Bedingungen für eine Teilnahme am Versteigerungsverfahren, sollen sich die Bundesländer via Rechtsverordnung kümmern.

Der Gesetzesentwurf schließt auch die Zwangsvollstreckung aus Steuerbescheiden und aus Urteilen der Finanzgerichte zugunsten der Finanzbehörde mit ein. Hier sollen ebenfalls Internetauktionen beweglicher Gegenstände (keine Immobilien), neben der Versteigerung vor Ort zum Regelfall werden. Auf der seit Jahren, von der Bundeszollverwaltung erfolgreich betriebenen Plattform www.zoll-auktion.de, können diese Gegenstände versteigert werden.

Quelle: http://www.bmj.bund.de

Gerd Henning von der Wirtschaftsfördergesellschaft Märkisch-Oberland (MOL) hat gemeinsam mit anderen Experten am 1. Juli 2009 eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Er bittet darum, diese Petition online zu unterstützen.

Die Problematik

Gerd Henning ist Gründungslotse und hat daher täglich mit Arbeitslosengeld II Empfängern zu tun. Die derzeit bestehende Gründungsförderung für Arbeitslosengeld II Empfänger ist bürokratisch enorm aufwendig. Die Gründer erhalten ein Einstiegsgeld und bleiben über das Jobcenter sozialversichert. Sie müssen ihr jeweiliges Jobcenter laufend über ihre Gewinne informieren. Die erzielten Gewinne werden mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet. Überschreitet der Gewinn einen bestimmten Betrag, wird dieser vom Arbeitslosengeld II Empfänger zurückgefordert, dies führt bei den Gründern meistens zu Engpässen.

Ein Gründer der sich anhand seiner Überschüsse eventuell in Zahlungs-Schwierigkeiten bringt, ist unter Umständen daran interessiert, seine Gewinne so gering wie möglich zu halten. Einen weiteren Anreiz, für niedrige Gewinne bietet folgender Umstand: Gelingt es einem Gründer, so hohe Gewinne zu erzielen, dass diese vollständig mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet werden können, werden die  Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr bzw. nur noch zur Hälfte vom Jobcenter bezahlt.

Erheblicher Aufwand bei der Ermittlung der Gewinne

Die vom Jobcenter geforderte Abrechnung, unterscheidet sich erheblich von der Abrechnung, die beim Finanzamt eingereicht werden muss. Dies bedeutet für den Gründer eine doppelte Buchführung im wahrsten Sinne des Wortes. Anstatt seine Zeit in den Aufbau seines Unternehmens zu stecken, ist er damit beschäftigt, unendlich viel Energie in seine Abrechnungen zu investieren.

Gerd Hennings Ansatz ist wesentlich einfacher und hat sich beim Arbeitslosengeld I bewährt. Der Gründer erhält einen Gründungszuschuss in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes II, plus Unterkunftskosten. Für die Sozialversicherungsabgaben bekommt er pauschal 300 Euro. Der Arbeitslosengeld II-Bezug wird dadurch ausgesetzt. Gewinne werden nicht verrechnet, lediglich beim Finanzamt versteuert. Diese Art der Förderung wird für neun Monate gewährt. Nach Ablauf dieser Frist, hat es der Gründer entweder geschafft, sich eine Existenz aufzubauen, oder er kann wieder Arbeitslosengeld II beantragen. Als erneuter Empfänger von Arbeitslosengeld II steht er dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung. Die selbständige Tätigkeit kann als Nebentätigkeit fortgeführt werden.

Die Vorteile dieser Vorgehensweise auf einen Blick

Diese bei weitem einfachere Handhabe wäre für alle Beteiligten von großem Vorteil. Für die Jobcenter und für die Gründer fiele der enorme bürokratische Aufwand, den die ständige Kontrolle der Gewinne mit sich bringt, weg. Eine weitere Einsparung dürfte die 300 Euro Pauschale, mit der die Sozialabgaben vom Gründer finanziert werden, bringen. Das Einstiegsgeld fällt weg.

Die Gründer hätten ihre ganze Kraft zur Verfügung um sich auf die Etablierung ihrer Geschäftsidee zu konzentrieren und wären nicht mehr damit beschäftigt, die zeitraubenden und verwirrenden Anforderungen des Jobcenters zu erfüllen.

Diese Petition verdient Unterstützung

Diese Idee entstand vor ca. zwei Jahren auf einer Fachtagung in Göttingen, an der Experten der Gründungsbranche und Vertreter von Arbeitsagenturen und Jobcentern teilgenommen haben. Sie wurde an das Bundesarbeitsministerium weitergeleitet, jedoch bisher leider nicht umgesetzt.

Daher hat Herr Henning dieses Thema beim Bundestag als öffentliche Petition eingereicht. Diese Petition bedarf der Unterstützung und ist noch bis zum 02.09.2009 online.

Quellen: http://www.gruendungszuschuss.de

Die Finanzkrise ist in aller Munde und auch die Banken achten verstärkt auf eine Senkung der Risiken. Insbesondere bei der Vergabe von Krediten werden zahlreiche Nebenabreden getroffen. Diese so genannten Covenants sind jedoch nicht bedingungslos zu akzeptieren. Die Unternehmen können mit der richtigen Darstellung und Diskussion über die eigenen Zahlen durchaus Einfluss auf die Nebenabreden nehmen.

Experten empfehlen jedoch, das Unternehmen nicht zu positiv darzustellen, da dies schnell zu schwieriger zu erreichenden Nebenabreden führen kann. Diese dann wirklich nie zu brechen, dürfte den Unternehmen schwer fallen. Gerade in Krisenzeiten sei es also angebrachter, auch über schlechtere Zahlen zu sprechen.

Die häufigsten Covenants

Die Covenants, die in die Darlehensverträge eingearbeitet werden, lassen sich in vier Gruppen unterteilen. Liegt der Fokus auf der Rentabilität des Unternehmens, müssen gewisse Kennzahlen eingehalten werden. Die Umsatzrentabilität, der Anlagendeckungsgrad und die Gesamtkapitalrentabilität werden hier oft festgelegt. Werden die Ziele nicht erreicht, drohen Sanktionen.

Bei Covenants, die cash-bezogen arbeiten, kommen als Kenngrößen der Verschuldungs- und Zinsdeckungsgrad in Frage, sowie EBIT oder EBITDA Interest Coverage. Bei statischen financial Covenants wird die Mindesteigenkapitalquote festgelegt. Und bei Covenants, die auf das Management abzielen, wird eine Begleitung durch externe Berater vereinbart. Ebenfalls kommt hier die Bestellung eines Risikomanagers in Frage oder gar ein Austausch im Management.

Sanktionen drohen

Werden die vereinbarten Covenants nicht eingehalten, drohen den Unternehmen Sanktionen. Diese reichen vom Zwang zur häufigeren Abgabe der Zahlen über eine Nachbesicherung der Kredite bis hin zu deren Kündigung im schlimmsten Fall. Deshalb sollten Unternehmen von vornherein genau überprüfen, welche Covenants sie tatsächlich unterzeichnen und welche doch eher ausgelassen werden sollten.

Quelle: Pro Firma 05/2009, S. 62/63

Die Krise ist in aller Munde, wenngleich sie bei den Bürgern noch nicht vollständig angekommen ist. Doch Unternehmen bemerken die Krise spätestens dann, wenn sie ihre Bank um einen Kredit bitten. In diesem Fall werden Banken oft kleinlaut, selbst die eigene Hausbank wird einen Kredit nicht mehr so einfach gewähren.

Deshalb sollten sich Unternehmen bereits frühzeitig darauf einstellen, dass ein Kredit nicht so einfach erhältlich ist, wie einst. Eine genaue Überprüfung des eigenen Unternehmens und der betrieblichen Abläufe kann hier durchaus sinnvoll sein. Hierfür muss jedoch ein kritischer Blick in alle Unternehmensbereiche geworfen werden.

Der Unternehmens-Check

Zunächst sollte genau überprüft werden, wie die Jahresplanung für das laufende Jahr verändert werden muss. Die Zahlen aus dem vergangenen Jahr werden dank Krise kaum mehr Bestand haben. Ebenso sollten die eigenen Produkte überprüft werden, sind sie am Markt zu verkaufen oder gibt es Alternativen? Sollte das eigene Sortiment umgestellt werden, um neue Kunden zu erreichen?

Ebenfalls kann oftmals einiges in der Verwaltung und in den internen Abläufen korrigiert werden. In Zeiten der Krise ist auch die Bereitschaft zur Veränderung bei den Mitarbeitern deutlich größer. Diese Chance sollten Unternehmen nutzen und betriebliche Abläufe effektiver und somit gewinnbringender zu gestalten.

Einsparungen können ebenso erzielt werden, wenn das Mittel der Kurzarbeit genutzt wird. Zeitkonten können abgebaut und Minussalden aufgebaut werden. Unnötige Arbeiten sollten nach Möglichkeiten verlagert werden. Externe Dienstleister können diese übernehmen, das Unternehmen kann verschlankt werden und flexibler arbeiten.

Einkäufer sollten nicht mehr nur auf Mengenrabatte achten. Große Materialbestellungen stellen immer gebundenes Kapital dar. Besser ist es, mit Rahmenverträgen zu arbeiten. Einmal bestellt, liegen die Waren beim Lieferanten auf Lager und können in kleinen Stückzahlen abgerufen und bezahlt werden.

Mehr Liquidität schaffen

Liquidität ist das A und O in der Krise. So können Lieferanten unter Umständen zu längeren Zahlungszielen überredet werden. Das spart manch einem Unternehmen die Darlehensaufnahme bei der Bank. Ebenso sollten die Zahlungseingänge von Kunden strenger überwacht werden. Das Mahnwesen muss effektiver arbeiten, die Rechnungsstellung muss sofort nach Abschluss des Auftrages erfolgen. So kommen die Gelder schneller ins Unternehmen. Auch der Einsatz von Factoring kann in diesem Fall sinnvoll sein. Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben, kaufen die Forderungen auf und zahlen einen prozentualen Anteil davon, aber das sofort.

Leasing statt Kaufvertrag ist ebenfalls eine Möglichkeit, die Liquidität zu verbessern. Auch das Sale-and-lease-back-Verfahren ist eine Möglichkeit, um neue Gelder in die Firmenkasse zu spülen. Hochwertige Anlagegüter werden an ein spezialisiertes Unternehmen verkauft und dann von diesem zurück geleast.

Quelle: Profil (IKK) 02/2009, S. 6

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Dieser Artikel ist Teil 6 von 13 der Serie

Die Kommunikationsmittel, die sich für Existenzgründer anbieten, sind in den vergangenen Jahren mit den Unternehmensideen gewachsen. Während nahezu alle Gründer wissen, dass es sich bei einem Firmenlogo und der passenden Visitenkarte um Must Haves handelt, zweifeln viele am Sinn von Give aways, den so genannten Streuwerbeartikeln. Aber auch diese schaffen nicht mehr nur Möglichkeiten, sondern sichern auch Kunden. Auch wenn sich die Gesellschaft geändert hat, lieben die meisten Menschen Geschenke, auch wenn es sich „nur" um einen Werbeartikel handelt.

Auf den meisten Schreibtischen finden sich Kugelschreiber von Geschäftspartnern oder Kunden wieder, in der Handtasche der Damenwelt ist das Feuerzeug als Werbegeschenk der passende Begleiter. Give aways sind beliebt, so lang sie denn auch praktisch sind. Existenzgründer sollten keineswegs auf diese Streuwerbeartikel verzichten, denn sie sind eine der effektivsten Möglichkeiten, um die Jungunternehmer bei Kunden regelmäßig ins Gedächtnis zu rufen.

Welche Give aways bieten sich für Existenzgründer an?

Nahezu jeder weiß, dass man von einem Versicherungsberater in der Regel einen Kugelschreiber als kleines Geschenk erhält. Gerade bei diesen handelt es sich um den Klassiker der Give aways. Sie sind günstig im Einkauf und für den Beschenkten zudem recht praktisch. Mittlerweile ist der Markt der Streuwerbeartikel jedoch größer und reicht angefangen von Flaschenöffnern über Feuerzeuge bis hin zu Shirts.

Existenzgründer sollten nicht auf Give aways verzichten, aber sie sollten gerade bei diesen auch die Kosten im Blick behalten. Bereits kleine Accessoires reichen aus, um einem Kunden oder auch Interessenten eine Freude zu machen. Günstige und effektive Lösungen sind Kugelschreiber, Dosenöffner und auch die verschiedensten Feuerzeuge. Sie sind praktisch und werden in der Regel mehrmals im Alltag benötigt. Demnach erfüllen sie alle Zwecke, die Streuwerbeartikel besitzen.

Wie wichtig ist bei den Give aways Individualität?

Grundsätzlich sollten Existenzgründer bedenken, dass die Give aways dazu dienen, sich bei den Kunden in Erinnerung zu rufen und sie erneut zu einem Auftrag zu bewegen. Aus diesem Grund sollte bei Kugelschreibern und Co die Individualität das wichtigste Markenzeichen sein. Auf jedem Give-away muss wie auch auf jeder Visitenkarte das eigene Logo seinen Platz finden. Hierbei sollte man sich an den bisherigen Gestaltungsrichtlinien orientieren.

Da die Streuwerbeartikel meist recht klein sind, muss bedacht werden, dass auch das Logo dieser Größe angepasst wird. Die zahlreichen Stücke dürfen nicht überladen werden. Eine Telefonnummer, das Firmenlogo und der Unternehmensname sind hier schon vollkommen ausreichend. Zudem sollten das eigene Logo und der Schriftzug nur eine bestimmte Position einnehmen. Die Give aways verlieren ihre Wirkung, wenn sie mit den Daten des Unternehmens so massiv ausgestattet sind, dass sie den optischen Ansprüchen der Kunden nicht mehr gerecht werden.

Besonders wichtig ist bei Give aways die Qualität. Wer hier an der falschen Stelle spart, legt sich unnötige Steine in den Weg. Grundsätzlich muss bedacht werden, dass sie nur dann als Kommunikationsmittel funktionieren, wenn sie auch wirken. Aus diesem Grund sollte nicht nur der Preis, sondern auch die Verarbeitung und die Materialien eine wichtige Rolle spielen. Gerade bei den Kugelschreibern ist die Qualität oftmals ein Knackpunkt.

Je nach Wahl des Give aways muss mit unterschiedlichen Kosten gerechnet werden. Aber bereits mit einem Budget von 100 Euro lassen sich zahlreiche Kugelschreiber im eigenen Design in Szene setzen. Bei den Streuwerbeartikel sollte jedoch auf die Art und das Volumen geachtet werden, denn beide Faktoren wirken sich auf den Preis aus. Die Kosten für das Design sind so gering, dass sie kaum ins Gewicht fallen.

Quelle: http://www.marketing-boerse.de/

Bei folgenden Anbietern kann man Give aways im Internet bestellen

Kugelschreiber bei vistaprint.de

T-Shirts bei vistaprint.de

Tragetaschen bei vistaprint.de

Kalender bei vistaprint.de

flyer24.de

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass für Unternehmer, die Gewinne und Verluste mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln, keine Pflicht für die Abgabe der Anlage EÜR besteht. Zahlreiche Verbände hatten mehrfach bemängelt, dass der amtliche Vordruck verwendet werden müsse und nun vom Finanzgericht Münster Recht bekommen.

Quelle: Steuerzahler 05/2009, S. 90

Die Regierung versucht, das Land mit Entlastungen durch die Krise zu steuern. Das Konjunkturpaket II ist eine dieser Maßnahmen. Beschlossen wurde darin auch, dass die Einkommenssteuern gesenkt werden, und zwar rückwirkend zum 01.01.2009. Arbeitnehmer bekamen die vor der Verabschiedung der Änderungen zu viel gezahlte Steuer bereits bei einer der nächsten Lohnabrechnungen erstattet.

Quelle: Steuerzahler 04/2009, S. 65

Ab dem 1. August 2009 erhalten Selbstständige und Freiberufler wieder Krankengeld ab der siebten Woche, wenn sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Durch die Gesetzesänderungen, die zunächst seit dem 1. Januar dieses Jahres galten, war dies ausschließlich möglich, wenn die Versicherten einen Wahltarif der Krankenkassen in Anspruch genommen haben. Nun erhalten sie das Krankengeld in Verbindung mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,9 Prozent. Durch eine erneute Änderung wurden die bisher gültigen Gesetze aufgehoben. Im Krankheitsfall müssen Selbstständige und Freiberufler jedoch weiterhin auf Besonderheiten achten.

Das gilt es im Krankheitsfall zu beachten

Um auf den Krankengeldanspruch zurückgreifen zu können, müssen die Betroffenen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes vorlegen. Nur wenn die eigene Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse gemeldet wird, hat ein Selbstständiger auch das Recht auf Krankengeld. Die Meldefrist beträgt hierbei bei allen Krankenkassen eine Woche nach dem Start der Arbeitsunfähigkeit. Entstand die Krankheit infolge des Berufes müssen sich Selbstständige und Freiberufler an die zuständige Berufsgenossenschaft wenden.

Die Leistungen

Die Höhe des Krankengeldes ist auf maximal 70 Prozent des Einkommens begrenzt, das bei der Beitragsberechnung angegeben wurde. Zudem gibt es eine zeitliche Einschränkung in Hinblick auf die Zahlungen. Versicherte erhalten das Krankengeld innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit ausschließlich über eine Dauer von höchstens 78 Wochen.

Quelle: http://www.selbststaendigentipps.de
 

Dieser Artikel ist Teil 4 von 13 der Serie

Wie das individuelle Firmenlogo auf der Visitenkarte seinen Platz finden muss, ist es auch ein Must Have für jeden Briefbogen und Umschlag. Möchte man seine Kunden begeistern, sollte man ein einheitliches Bild schaffen, dessen Zentrum das richtige Signet bildet. Das Briefpapier ist eines der zahlreichen Utensilien, das im alltäglichen Geschäft zum Einsatz kommt. Man benutzt es für Rechnungen, Angebote und die allgemeine Korrespondenz mit den verschiedensten Kunden und Geschäftspartnern.

Doch bei allen optischen Merkmalen sollte man beim Briefpapier nicht aus den Augen verlieren, dass es ausreichend Platz für die inhaltlichen Daten liefern muss. Somit wird deutlich, dass weniger gerade beim Briefpapier und auch bei den Umschlägen meist mehr ist.

Was macht ein gutes Briefpapier aus?

Möchte man mit einer Rechnung nicht mehr nur Schrecken, sondern auch Begeisterung verschicken, sollte man darauf achten, dass das eigene Briefpapier zur individuellen Firmenphilosophie passt. Setzt man sich zum Beispiel als Existenzgründer für den Klimaschutz ein, sollte man umweltfreundliches Papier verwenden. Der Fokus bei der Gestaltung eines Briefpapiers liegt auf dem Logo. Ausgehend von diesem wird die genaue Konzeption aller anderen Gestaltungsmerkmale abgeleitet.

Welche Gliederung sollte beachtet werden?

Grundsätzlich sollte man sich bei dem Design des Briefpapiers an Normen halten. Hierbei handelt es sich um die Ränder und den Rahmen des Schriftblockes. Um eine gerade und ebenso auch harmonische Linie zu schaffen, sollte man das Briefpapier in mehrere Sektoren gliedern. Um eine optimale Gliederung zu erreichen, sollte man von oben beginnen, dünne Quadrate beziehungsweise Rechtecke zu bilden.

Bei der Größe sollte man darauf achten, dass diese auf das spätere Volumen der einzelnen Elemente maßgeschneidert sind. Als Faustregel gilt, dass Daten zu Bankverbindungen und sämtlichen Eintragungen im unteren Bereich des Briefpapiers ihren Platz finden. Das Firmenlogo, der Ansprechpartner und selbstverständlich die Anschrift sollten übersichtlich am Kopf des Papiers positioniert werden.

Ob man das Logo links, rechts oder gar mittig ausrichtet, bleibt dem eigenen Empfinden überlassen, allerdings muss darauf geachtet werden, dass ein ruhiges Bild entsteht. Zuviel Unruhe schlägt sich auf das Gemüt der Leser ab.

Eine Komposition bilden

Besonders wichtig ist, dass man mit den Umschlägen und dem Briefpapier eine harmonische Komposition bildet. Grundsätzlich sollte man nicht mehr wie zwei bis drei verschiedene Farben auf den Elementen verwenden. Der Umschlag muss vollkommen mit dem wichtigsten Element des Briefpapiers, dem Kopf, identisch sein. Ein Umschlag mit einem orangefarbenen Schriftzug passt nur dann, wenn die Schrift auf dem Briefpapier die gleiche Farbe hat. Zudem sollte man bei der Wahl der Größe auf die Verhältnisse achten. Das Firmenlogo auf dem Umschlag muss grundsätzlich kleiner und zugleich auch dezenter sein als auf einem Briefpapier.

Das Logo, das auf dem Umschlag platziert werden soll, muss in der linken, oberen Ecke seine Position finden. Grundsätzlich sollte der Umschlag in seiner eigentlichen Funktion nicht eingeschränkt werden. Das Logo sollte dezent sein, jedoch bereits beim ersten Anblick auffallen. Zu bedenken ist, dass sowohl die Adressanschrift als auch Poststempel und Briefmarke einen Platz finden müssen. Somit sollte man sich gerade bei einem Umschlag nicht vor weißen Stellen fürchten, denn diese vermitteln Eleganz und Professionalität.

Für das Design des Briefpapiers muss man bei einem bereits vorhandenen Firmenlogo nur einen geringen Geldbetrag einplanen. Die meisten freien Grafiker berechnen hierbei je nach Stundensatz zwischen 50 und 100 Euro. Der Druck richtet sich nach den einzelnen Wünschen. Gerade durch die Wahl des Papiers entstehen unterschiedliche Kosten. Allerdings sollten Gründer für 500 Bögen rund 50 Euro einplanen. Ähnlich gestalten sich die Kosten bei den Umschlägen.

Einige Onlineanbieter für Briefpapier

Eigenes Design hochladen oder online selber gestalten, bestellen und das Briefpapier kommt nach Hause.

optimalprint.de

vistaprint.de

Nach all den Werbeformen, die bisher vorgestellt wurden, sind auch die Anzeigen im Internet nicht außer Acht zu lassen. Diese weisen eine besonders hohe Reichweite auf. Ein weiterer Vorteil sind meist kostengünstige Lösungen. Mit den Anzeigen im Internet werden Unternehmen mehr Besucher auf ihre Seiten locken können. Ob diese allerdings tatsächlich kaufen, das ist stets ungewiss. Dessen sollten sich auch Existenzgründer bewusst sein. Denn eine Anzeigenkampagne im Internet garantiert keinen Erfolg. Die wichtigsten Möglichkeiten für das Internet sollen hier kurz vorgestellt werden.

Google AdWords

Die bekannteste Form der Anzeigen im Internet ist wohl Google AdWords. Hierbei werden die Anzeigen des eigenen Unternehmens auf verschiedenen Webseiten platziert. Es werden dabei jedoch nur themenrelevante Seiten ausgesucht. Damit erhält das Unternehmen nur Besucher, die tatsächlich am eigenen Produkt interessiert sind. Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach Anzahl der Besucher. Es wird also nicht pauschal für die Einblendung der Werbung gezahlt.

Die besonderen Vorteile bei diesen Anzeigen finden sich in der überdurchschnittlich hohen Reichweite. Es gibt nur noch wenige Webseiten, die heute noch ohne Google Anzeigen läuft. Damit werden fast alle Leser im Internet erreicht. Die Kontrollmechanismen und Statistiken sind ebenfalls sehr gut ausgereift. Von daher werden sicher zahlreiche Auswertungen durchgeführt werden können. Diese zeigen schnell den bisher erzielten Erfolg an. Im Vergleich zu anderen Anzeigen im Internet ist Google AdWords jedoch recht teuer. Der finanzielle Aufwand ist daher recht hoch.

Paid4 Anbieter

Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung der Paid4 Anbieter. Diese versenden E-Mails an ihre Newsletter-Abonnenten. Die Abonnenten werden dafür bezahlt, eine E-Mail zu lesen oder eine Seite zu besuchen. Diese müssen sie jeweils mindestens 30 Sekunden lang besuchen. Zwar gibt es in dem Bereich der Paid4 Anbieter einige schwarze Schafe, doch mehrere Unternehmen konnten sich bereits als seriös heraus stellen.

Der Vorteil bei dieser Werbung liegt in geringen Kosten. Außerdem wird eine hohe Reichweite erzielt und es werden nur interessierte User angesprochen. Die E-Mails werden an User verschickt, die vorher angegeben haben, sich genau für dieses Thema zu interessieren. Ein entscheidender Nachteil bei diesen Anzeigen ist jedoch, dass es sich quasi um erzwungene Werbung handelt. Deshalb werden auch nur geringe Erfolgschancen vorhergesagt.

Sponsoring und Direktanfragen

Eine weitere Möglichkeit der Anzeigen im Internet liegt in der Direktanfrage. Hierfür werden passende Webseiten gesucht. Der Webmaster wird angeschrieben und es wird nach einer Werbemöglichkeit gefragt. Idealerweise legen die Unternehmen der Anfrage gleich ein konkretes Angebot bei. Der Vorteil dabei ist, dass gezielt interessierte Besucher angesprochen werden. Die Kosten richten sich in der Regel nach den Besucherzahlen der Seiten, auf denen geworben wird. Damit ist das Preis-Leistungs-Verhältnis recht gut. Außerdem ist der Werbetreibende nicht selten einziger Sponsor einer Webseite, wodurch eine gewisse Exklusivität entsteht.

Allerdings bedingt diese Form der Anzeigen im Internet einen erhöhten Zeitaufwand. Denn die Webseiten müssen erst gesucht und die Anfragen gestellt werden. Dem gegenüber stehen jedoch die zahlreichen Vorteile.

Quellen:
http://www.konzept-welt.de/tipps/internet-werbung.html

Dieser Artikel ist Teil 1 von 13 der Serie

Auch wenn die Onlinewerbung heute in aller Munde ist - gerade Existenzgründer sollten die Printmedien nicht aus den Augen verlieren. Wer die Zielgruppen regional ansprechen will, der ist mit Printmedien bestens bedient. Eine Studie hat sogar ergeben, dass bei den über 30-Jährigen die Printmedien hoch im Kurs stehen. Mehr als 50 Prozent der Befragten gaben dabei an, dass die kostenlosen Anzeigenblätter für besonders hohe Aufmerksamkeit sorgten. Mit diesen Blättern erreichen Existenzgründer nahezu alle Haushalte. Denn die Zeitungen kosten nichts und enthalten dennoch wichtige, vor allem regionale Informationen. Dadurch werden auch die Anzeigen in eben diesen besser wahrgenommen.

Zeitungen, Zeitschriften und Anzeigenblätter als Werbeträger

Die Zeitungen folgten in der Studie auf dem zweiten Platz, die Zeitschriften auf dem dritten. Die Werbung im Internet belegte mit nur zehn Prozent den letzten Platz. Zwar wandelte sich das Bild in der Studie bei den unter 30-Jährigen, doch ist für diese nach wie vor das kostenlose Anzeigeblatt wichtig.

Die Zeitungen und Zeitschriften als Werbeträger zu nutzen, bietet verschiedene Vorteile. Zum einen gehört dazu, dass die Werbung tatsächlich gesehen wird. Sie kann nicht so einfach weg geklickt werden, wie dies im Internet bei Popup-Fenstern und Co. der Fall ist. Wer einen redaktionellen Bericht liest, wird nicht umhin kommen, einen Blick auf die Werbung zu werfen. Demzufolge werden Anzeigen in Printmedien besser wahrgenommen. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind dabei sehr vielfältig. Ob mit oder ohne Farbe gearbeitet wird, kann jeder für sich selbst entscheiden. Selbst die Größe der Anzeigen kann individuell festgelegt werden.

Ebenso sind die Kleinanzeigen aus den kostenlosen Anzeigenblättern bekannt. Diese eignen sich erfahrungsgemäß jedoch nicht für Firmenwerbung. Denn allzu schnell werden die Anzeigen überlesen. Sie können bei der Mitarbeitersuche eingesetzt werden, allerdings auch eher bei geringfügiger Beschäftigung. Als Werbung für das Unternehmen selbst sind sie aber kaum geeignet.

Informationsgehalt der Anzeigenblätter

Das Hauptentscheidungskriterium für den Leser ist der Informationsgehalt der Anzeigenblätter. Nur wenn dieser mit ihren Wünschen einhergeht, können Existenzgründer hoffen, in diesem speziellen Blatt erfolgreich Werbung zu schalten. Deshalb sollten sie sich vor der Schaltung von Anzeigen informieren, wie die Stimmungslage bei den Lesern ist. Auch wie diese die einzelnen Anzeigenblätter bewerten, ist ein wichtiger Punkt, der für oder gegen die Anzeigen spricht.

Weiterhin sollte beachtet werden, welche Reichweite die Blätter aufweisen. Meist wird ein solches Blatt im ganzen Bundesland verteilt. Dabei werden jedoch einzelne Regionen mit unterschiedlichen Informationen vertraut gemacht. Von daher stellt sich für Unternehmen die Frage, wie stark sie die Anzeigen eingrenzen wollen. Grundsätzlich ist es möglich, die Anzeigen im gesamten Verteilgebiet zu schalten. Ein Einzelhändler wird jedoch nur die stark eingegrenzte, regionale Auswahl in Anspruch nehmen. Denn die Chance, dass Kunden lange Anfahrten in Kauf nehmen, ist gering.

Fachzeitschriften nutzen

Wer hingegen weniger den Verbraucher, sondern andere Unternehmen ansprechen will, sollte auf Fachzeitschriften setzen. Im B2B-Bereich ist diese Variante wesentlich effektiver. Dadurch wird klar, dass der Gründer, der hier Anzeigen schaltet, auch in dieser Branche tätig ist. Er zeichnet sich dadurch als Fachmann aus, zu dem schneller Vertrauen gefasst werden kann.

Quellen:
http://www.online-marketing-news.de/

Jeder Existenzgründer ist verpflichtet, Mitglied einer Krankenkasse zu werden. Bestand vor der Selbstständigkeit ein Versicherungsverhältnis bei einer gesetzlichen Krankenkasse, so ist eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Wahlweise besteht die Möglichkeit der Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung.

Besteht eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung, so ist die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit dieser zu melden. Besteht kein Krankenversicherungsschutz und war der Gründer zuletzt bei einer privaten Krankenkasse versichert, so hat er die Möglichkeit, sich bei einer privaten Krankenversicherung zu einem Basistarif zu versichern. In diesem Tarif darf niemand, der dazu berechtigt ist, von den Krankenkassen zurückgewiesen werden. Außerdem darf die Beitragshöhe den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse nicht überschreiten.

Bei der Wahl der Krankenkasse sollte berücksichtigt werden, dass eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse nur noch dann möglich ist, wenn vor der Beendigung des 55. Lebensjahres eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen wird. Ebenfalls sollte bedacht werden, dass für Familienmitglieder bei der privaten Krankenversicherung separate Beiträge gezahlt werden müssen.

Zahlungsunfähigkeit und Beitragsrückstände

Kommt es seitens des Versicherten zur Zahlungsunfähigkeit und somit zu Beitragsrückständen, so darf die Krankenkasse oder die private Krankenversicherung das Versicherungsverhältnis nicht kündigen. Die für diesen Fall vorgesehenen Sanktionen bestehen aus einer Einschränkung der Leistungen der Krankenversicherung. Es werden nur noch Leistungen für unaufschiebbare Behandlungen gewährt. Darunter fallen beispielsweise Behandlungen wegen akuter Schmerzen oder einer bestehenden Schwangerschaft.

In der Regel leiten sowohl gesetzliche als auch private Krankenkassen ein Inkassoverfahren ein, wenn der Versicherungsnehmer mit den Beitragszahlungen in Rückstand gerät. Die rückständigen Beiträge, inklusive Säumniszuschläge, werden eingeklagt und bei weiterer Nichtzahlung vollstreckt. Eine Stundung der Beiträge ist nur bei den gesetzlichen Krankenversicherungen möglich. Wird mit diesen eine Ratenzahlung vereinbart, so kann die Einschränkung der Leistungen vonseiten der Krankenkasse aufgehoben werden. Ansonsten wird die volle Leistung erst dann wieder gewährt, wenn sämtliche offenen Beiträge beglichen sind.

Tipps für Existenzgründer

Gerade für junge Existenzgründer sind die Angebote der privaten Krankenversicherungen verlockend. Die Beiträge sind niedriger als jene bei den gesetzlichen Krankenversicherungen. Allerdings sollte man hier vorsichtig sein. Mit steigendem Alter steigen nämlich auch die Beiträge bei der privaten Krankenversicherung. Darüber hinaus besteht für Existenzgründer keine Möglichkeit mehr, als Selbstständige in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, wenn sie sich einmal für eine private Krankenversicherung entschieden haben.

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse richten sich nach dem Einkommen. Für freiwillig Versicherte existieren aber Mindestbeiträge. Ein Basistarif, wie bei den privaten Krankenversicherungen, existiert bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht.

Quellen:
http://www.existenzgruender.de/

Die Wirtschaftskrise hat zwar dank der Kurzarbeit noch nicht zum erwarteten großen Anstieg bei den Arbeitslosenzahlen geführt, Arbeitsplätze wurden aber trotzdem abgebaut. Viele der davon betroffenen Menschen sehen offenbar in der Selbstständigkeit eine neue Chance. Darauf lässt das gestiegene Interesse an Existenzgründungen schließen, so der Deutsche Industrie- und Handelskammertag. Einige dieser Neugründungen sind sicher eher aus der Not heraus geboren und fußen nicht auf einer durchdachten Gründungsidee.

Selbstständig auf Probe

Für Arbeitslose besteht die Möglichkeit sich „auf Probe" selbstständig zu machen. Diese Möglichkeit besteht bei einer Kleingründung. Überschreitet diese eine Wochenarbeitszeit von 15 Stunden nicht, so kann weiterhin Arbeitslosengeld I bezogen werden. Überschreitet der monatliche Gewinn den Betrag von 165 Euro, so nimmt die Arbeitsagentur Kürzungen bei ihren Leistungen vor.

Gründungszuschüsse der Arbeitsagentur

Wenn sich Arbeitslose hauptberuflich selbstständig machen, können sie einen Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur beantragen. Voraussetzung für die Bewilligung dieses Zuschusses ist, dass eine tragfähige Gründung vorliegt. Dieses wird durch fachkundige Stellen, wie beispielsweise die IHK, festgestellt.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die zukünftigen Selbstständigen noch mindestens 90 Tage Anspruch auf die Zahlung von Arbeitslosengeld I haben. Der Stichtag ist dabei der Zeitpunkt, zu dem der Selbstständige die Arbeit tatsächlich aufnimmt. Mietet er sich beispielsweise Räumlichkeiten rechtzeitig vor Ablauf der Frist, beginnt die Arbeit aber erst danach, so wird die Förderung durch die Arbeitsagentur nicht gewährt.

Der Gründungszuschuss kann für zwei Phasen gewährt werden. Für die ersten neun Monate beläuft er sich auf die Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Hinzu kommen noch 300 Euro sozialer Absicherungszuschuss. Es besteht die Möglichkeit, diese 300 Euro noch weitere sechs Monate zu erhalten. Dafür müssen der Arbeitsagentur die hauptberufliche selbstständige Aktivität sowie eine intensive Geschäftstätigkeit nachgewiesen werden.

Restansprüche auf Arbeitslosengeld I werden mit dem Gründungszuschuss verrechnet. So hat man beispielsweise nach neunmonatiger selbstständiger Tätigkeit nur einen Anspruch von einem Monat Arbeitslosengeld I, wenn dieser vor Beginn der Selbstständigkeit zehn Monate betrug.

Absicherung gegen Arbeitslosigkeit

Selbstständige haben die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Wer ein Jahr Beiträge eingezahlt hat, hat einen Anspruch auf sechsmonatige Zahlung von Arbeitslosengeld I. Die Beiträge liegen momentan mit 17,64 Euro (West), bzw. 14,95 Euro (Ost) sehr niedrig. Die Entscheidung für eine freiwillige Weiterversicherung müssen Gründer innerhalb des ersten Monats der Selbstständigkeit treffen.

Quelle:
http://www.ad-hoc-news.de

Dieser Artikel ist Teil 9 von 9 der Serie

Auch wenn Existenzgründer bisher viele der besonders günstigen Online-Werbeformen kennen gelernt haben, so gibt es noch eine weitere wichtige Werbeform: Das Empfehlungsmarketing. Es ist im Grunde genommen die älteste Form des Marketings und gleichzeitig die erfolgsversprechendste. Denn das Empfehlungsmarketing stützt sich auf Empfehlungen von Kunden, die von einem Unternehmen überzeugt wurden.

Wer seine Produkte und seinen Service so aufbaut, dass er die Wünsche der Zielgruppe voll und ganz erfüllt, kann von positivem Feedback ausgehen. Auch werden die Kunden ihre positiven Erfahrungen Bekannten und Verwandten offenbaren. Es kommt zu neuen Kunden, die den Umsatz steigern. Und das Ganze läuft völlig kostenfrei ab.

Mit Qualität und Service überzeugen

Um das Empfehlungsmarketing als kostenlose Werbeform im eigenen Unternehmen einsetzen zu können, müssen Vorbereitungen getroffen werden. Diese bestehen darin, den Kunden zu überzeugen. Dazu gehört, dass die angebotenen Produkte eine besonders hohe Qualität aufweisen. Der Service darf ebenfalls nicht zu kurz kommen.

Außerdem ist darauf zu achten, dass Lieferzeiten eingehalten werden und bei Reklamationen möglichst zeitnah reagiert wird. Durch diese kleinen Dinge, die eigentlich selbstverständlich sein sollten, können Kunden überzeugt werden. Sie werden die Unternehmen in positiver Erinnerung behalten und davon berichten.

Keinen Druck ausüben

War es bisher so, dass die Unternehmen ihre Kunden gerne zum Weiterempfehlen animierten, so hat sich diese Vorgehensweise nicht durchsetzen können. Wer seine Kunden lapidar beauftragt „Empfehlen Sie uns weiter", der wird kaum Erfolge feiern können. Glaubwürdig werden empfehlende Personen erst dann, wenn sie eine Empfehlung von sich aus aussprechen. Vielleicht weiß der Unternehmer dann nicht, wem er den neuen Kunden zu verdanken hat. Doch das Wichtigste ist, dass er Neukunden generieren konnte. Wer die Kunden frei entscheiden lässt, ob sie ein Unternehmen empfehlen oder nicht, kann von höheren Chancen ausgehen.

Kundenbindung sorgt für Empfehlungen

Ein weiteres wichtiges Mittel, um zusätzliche Empfehlungen zu erhalten, ist die Kundenbindung. Ein Kunde sollte auch nach dem Kauf eines Produktes nicht vernachlässigt werden. Vielmehr kann er mit kleinen Aufmerksamkeiten umworben werden. Das kann eine Weihnachtskarte sein oder ein Gruß zum Geburtstag.

Diese Maßnahmen helfen, Kunden an sich zu binden. Auch wird das Unternehmen sich damit immer wieder ins Gedächtnis rufen und zwar positiv. Dadurch besteht eine erhöhte Chance, dass die Kunden selbst längere Zeit nach dem Kauf noch Empfehlungen aussprechen.

Empfehlungsmarketing und MLM

Ebenfalls bezeichnen verschiedene Strukturvertriebe ihre Organisationen mit dem Oberbegriff Empfehlungsmarketing. Aus diesem Grund erhält der Begriff einen leicht negativen Beigeschmack. Doch davon sollten sich Gründer nicht abschrecken lassen. Denn bei MLM und Strukturvertrieben geht es nicht um das eigentliche Empfehlungsmarketing.

Dieses läuft kostenfrei und auf freiwilliger Basis ab. Die Kunden, die ein Unternehmen tatsächlich empfehlen, erwarten hierfür keine Gegenleistung. Bei den Strukturvertrieben dagegen erwarten die Empfehlenden eine Provision für den gebrachten Neukunden. Die Glaubwürdigkeit leidet darunter und Neukunden werden eher selten darauf reagieren.

Quellen:
http://www.managementwissen-empfehlungsmarketing.de/
http://www.online-artikel.de/

Dieser Artikel ist Teil 8 von 9 der Serie

Werbeformen gibt es in großer Vielfalt, wie bereits beschrieben wurde. Doch ein wichtiger Faktor, der nicht direkt zur Werbung zu zählen ist, wurde bisher noch nicht erwähnt: die PR und Öffentlichkeitsarbeit. Dabei liegen gerade in diesem Bereich unzählige Chancen und Möglichkeiten für Unternehmen. Denn durch die gezielte Pressearbeit kann langfristig mehr Aufmerksamkeit erreicht werden. Es geht bei diesem Bereich tatsächlich um langfristige Kundenansprache, nicht um kurzfristige Erfolge.

PR-Mitteilungen veröffentlichen

Bisher setzte man im Bereich PR und Öffentlichkeitsarbeit vorrangig auf die großen Zeitungen. Doch mittlerweile bietet das Internet ebenfalls zahlreiche Presseportale. Diese sollten Unternehmen nutzen, gerade Existenzgründer können hier günstig auf sich aufmerksam machen. Die meisten Presseportale ermöglichen eine kostenlose Veröffentlichung. Lediglich der Text, idealerweise inklusive Fotos, muss veröffentlicht werden.

Die richtige Aufbereitung von PR-Mitteilungen

Eine Pressemitteilung ist keine Werbung. Das sollten sich Gründer und Unternehmer immer wieder klar machen. Vielmehr will eine solche PR-Mitteilung über Neuerungen im Unternehmen aufmerksam machen. Das können neue Produkte, neue Kunden oder Mitarbeiter, ein Ausbau der Kapazitäten und vieles mehr sein. Es sollte sachlich beschrieben werden, welche Vorteile die Neuerungen für Kunden bringen, ohne dabei zu werbend zu werden. Wichtig ist, dass die Pressemitteilung kurz und knackig formuliert wird. Mehr als zwei Seiten oder 500 Wörter Länge sind nicht ratsam. Ebenfalls sollten passende Fotos, etwa vom Unternehmen oder der Geschäftsleitung, sowie den Produkten enthalten sein.

Sollen die Pressemitteilungen nicht nur im Internet veröffentlicht werden, sondern auch an Redaktionen geschickt werden, ist noch einiges mehr zu beachten. Die Fotos sollten in einer reprofähigen Qualität vorliegen. Die Pressemitteilung muss in einem Format geschickt werden, das sich leicht weiter verarbeiten lässt. Am einfachsten ist es, die PR-Meldungen per E-Mail zu versenden. Dadurch entstehen keine Kosten. Allerdings sollte man sich vorher erkundigen, ob die Zusendung der Pressemitteilungen überhaupt erwünscht ist.

PR-Mitteilungen auf der eigenen Webseite

Sinnvoll ist es ebenfalls, auf der eigenen Webseite eine Rubrik speziell für die Presse einzurichten. Hier sollten neue und alte Pressemitteilungen veröffentlicht werden. In einem Archiv können Interessierte so stets auch die bisherigen Entwicklungen anhand älterer Meldungen nachvollziehen. Wichtig ist ebenfalls, dass der Presseverantwortliche namentlich genannt wird. Dessen Kontaktdaten dürfen natürlich nicht fehlen.

Ein Kontaktformular bzw. ein Formular, mit welchem sich Redakteure in den Presseverteiler eintragen können, ist Pflicht. Dadurch erhalten sie bei neuen Meldungen stets per E-Mail einen Abzug selbiger. So bauen sich die Unternehmen ein Netzwerk von Journalisten und Redakteuren auf, die eigenständig Interesse an dem Unternehmen bekundet haben. Die Chancen, dass eine der Pressemitteilungen durch einen Journalisten veröffentlicht wird, steigen damit erheblich.

Pressemeldungen selbst schreiben?

Grundsätzlich kann jeder seine Pressemitteilungen selbst schreiben. Aufgrund der Bedeutung dieser Mitteilungen für die Neukundengewinnung ist aber auf eine saubere und knackige Formulierung zu achten. Es dürfen nicht zu viele Fachbegriffe enthalten sein. Wer sich unsicher ist, der kann seine Pressemitteilungen aber auch von externen Dienstleistern erstellen lassen. Diese kennen sich mit dem Thema aus und können dadurch gleich auf eine interessante und neugierig machende Sprache achten.

Quellen:
http://www.ishp.de/pdf/pr-im-internet.pdf
http://www.akademie.de/marketing-pr-vertrieb/oeffentlichkeitsarbeit/kurse/pressearbeit-pr/

Dieser Artikel ist Teil 7 von 9 der Serie

Als Werbeträger werden sämtliche stofflichen Medien bezeichnet, mit denen eine Werbebotschaft zu den jeweils angesprochenen Personen oder Zielgruppen befördert wird. Dabei kommen fast sämtliche Dinge zum Einsatz. Unterschieden wird in der Regel zwischen den „Nur-Werbeträgern" und den „Auch-Werbeträgern". Zu ersteren zählen beispielsweise Schaufenster, zu letzteren hingegen Zeitungen und Fernsehsendungen. Weiterhin lassen sich die Werbeträger in verschiedene Gruppen unterteilen.

Werbeträger in den Druckmedien

Im Bereich Print findet sich die älteste und nach wie vor beliebteste Form der Werbeträger: die Zeitungen. Doch nicht nur Tageszeitungen zählen heute zu den angesagten Werbeträgern. Genauso verhält es sich mit Zeitschriften, mit Wochenzeitungen und Anzeigenblättern. Daneben können Programmzeitschriften als Werbeträger fungieren.

Hier steht zwar nach wie vor die Information über das aktuelle (Fernseh-)Programm im Vordergrund, dennoch finden sich zunehmend Werbeanzeigen in ihnen. Fachzeitschriften und Bücher kommen ebenfalls als Werbeträger zum Einsatz. Selbst im Telefonbuch findet sich zunehmend mehr Werbung.

Werbeträger in den elektronischen Medien

Ein besonders wichtiger Werbeträger ist das Fernsehen. Hier werden Werbespots von den größten Unternehmen täglich ausgestrahlt. Daneben gehört der Hörfunk zu den Werbeträgern der elektronischen Medien. Genauso kann der Bildschirm- bzw. Videotext als Werbeträger fungieren. Dort finden sich zahlreiche verschiedene Anzeigen einzelner Unternehmen. Im Pay-TV wird ebenfalls Werbung ausgestrahlt, so dass es mit zu den Werbeträgern zählt.

Werbeträger online nutzen

Die größten Zuwächse beim Umsatz bietet mittlerweile das Internet. Deshalb sind die Online Werbeträger zunehmend wichtiger für die Werbung von Unternehmen. Hier zählen die Suchmaschinen zu den Werbeträgern Nummer Eins. Genauso kommen aber auch die Angebote der bekannten Fernsehsender in Frage. Dort können zahllose Werbeanzeigen geschaltet werden. Webkataloge und die einzelnen Dienste der verschiedenen Provider werden ebenfalls als Werbeträger im Internet eingesetzt. Gleiches gilt sogar für die Angebote im Bereich E-Commerce.

Werbeträger in der Außenwerbung

Im Bereich der Außenwerbung kommen vor allen Dingen Anschlagstellen zum Einsatz. Litfasssäulen sind wohl die bekanntesten Werbeträger in der Außenwerbung. Genauso stellt jede Stadt mittlerweile große Plakatwände auf, auf denen geworben werden kann.

Weiterhin können Fahrzeuge zum Werbeträger in der Außenwerbung werden. Ob es sich dabei um Promotionfahrzeuge, um öffentliche Verkehrsmittel oder private Fahrzeuge handelt, spielt keine Rolle. Hier muss jeder Unternehmer selbst entscheiden, mit welchem Werbeträger er die angestrebte Zielgruppe am besten erreichen kann.

Weitere Werbeträger

Zudem gehören sämtliche Produktverpackungen zu den Werbeträgern. Durch die aufgedruckten Unternehmenslogos wird hierbei ein starker Wiedererkennungswert erzielt. Einkaufstüten sind in jedem Supermarkt erhältlich. Sie sind in der Regel mit dem Logo des Supermarktes bedruckt und dienen daher ebenfalls als Werbeträger. Schaufenster zählen zu den Werbeträgern, Streuartikel, wie Kugelschreiber, ebenfalls.

Selbst Personen können zu Werbeträgern werden. Als Beispiel seien hier die Werbespots mit prominenten Persönlichkeiten genannt. Diese werden innerhalb einer groß angelegten Werbekampagne in den Mittelpunkt gestellt. Sie werben mit ihrem Namen für ein bestimmtes Produkt und werden von daher zu den Werbeträgern gezählt.

Quellen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Werbetr%C3%A4ger
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2000/1012/none/0111/index.html

Für viele Existenzgründungen ist die Kooperation mit einer Bank unerlässlich. Angefangen von einer optimalen Zusammenarbeit bis hin zur Finanzierung entwickelt sich die Bank zu einem wichtigen Geschäftspartner für Gründer. Nur wenn die Zusammenarbeit mit der eigenen Hausbank makellos verläuft, können Existenzgründer auch in dieser einen Berater sehen.

Nicht immer ist eine Finanzierung der Grund für ein Bankengespräch. Bereits bei der Eröffnung eines Geschäftskontos steht der erste Termin mit dem individuellen Bankberater an. Bereits durch das Auftreten eines Gründers werden wichtige Grundsteine für eine gemeinsame Zusammenarbeit gelegt.

Positionen klären und bekennen

Existenzgründer sollten sich gegenüber einer Bank selbst nicht als Bittsteller sehen. Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und Banken basieren auf einer Zusammenarbeit. Somit tritt auch der Gründer als Geschäftspartner auf. Hierbei ist es unerlässlich, dass er eine gewisse Souveränität verkörpert. Arroganz ist gegenüber der Bank jedoch fehl am Platz.

So sollten sich Existenzgründer grundsätzlich vor Augen halten, dass es die Aufgabe einer Bank ist, gewisse Risiken einzuschätzen. Auf diese Art und Weise erfüllt sie zum einen eine Beraterfunktion und zum anderen auch einen Sicherheitsaspekt. Wichtig ist es, von Beginn an Vertrauen aufzubauen. Somit sollten sich Gründer grundsätzlich auch offen gegenüber einem Bankmitarbeiter zeigen. Gerade wenn wichtige Fakten verschwiegen werden, wächst das Misstrauen der Berater und somit mindern sich auch die Chancen für die Gründer.

Gemeinsam nach Lösungen suchen

Offenheit und zugleich auch Respekt sollten in einem Bankengespräch grundsätzlich vorhanden sein. Existenzgründer müssen von Beginn an verstehen, dass die Bank eine beratende Funktion einnimmt. Durch eine gute Zusammenarbeit kommen Banken ihren Kunden auch entgegen und arbeiten bei Problemen gemeinsam mit ihnen an möglichen Lösungswegen.

Ein gutes Verhältnis entsteht insbesondere durch Transparenz. Somit sollten Gründer dem Bankberater von Beginn an notwendige Unterlagen zur Verfügung stellen. Durch diese lassen sich Bankengespräche, die sich zum Beispiel mit Finanzierungen auseinandersetzen, einfacher bewältigen. So sollten der Bank vor allem die verschiedensten Auswertungen zur Verfügung gestellt werden.

Die Vorbereitung als wichtigste Grundlage

Möchten Existenzgründer erfolgreich aus einem Bankengespräch gehen, müssen sie sich auf dieses auch entsprechend vorbereiten. Kleine Übungen in den heimischen vier Wänden sind hier vollkommen ausreichend. Hierbei sollte vor allem die Überzeugungskraft trainiert werden. Nur wenn ein Gründer seine Geschäftsidee glaubhaft erläutern kann, hat er auch eine Chance bei der Bank.

Bereits im Voraus sollten somit alle notwendigen Unterlagen in einen Ordner gepackt werden. Dies schafft nicht nur Übersichtlichkeit, sondern vermittelt außerdem gegenüber der Bank Professionalität. Empfehlenswert sind so auch Kopien der wichtigsten Unterlagen, die bei der Bank verbleiben können.

Diese Unterlagen benötigt die Bank

Für eine problemlose und zugleich flexible Zusammenarbeit benötigt eine Bank verschiedenste Unterlagen. Neben dem gültigen Personalausweis, der Gewerbeanmeldung und einem Handelsregisterauszug handelt es sich um einen Registerauszug, der zum Beispiel bei der Gründung einer GmbH vorhanden sein muss. Zudem verlangen die meisten Banken den Businessplan der Gründer, da sich in diesem die wichtigsten Punkte zur Finanzierung befinden. Sowohl bei der Eröffnung eines Geschäftskontos als auch bei der Finanzierung verlangen die Banken eine BWA, die Betriebswirtschaftliche Auswertung. Auch eine Kontenaufstellung sollte für jedes Bankengespräch griffbereit zur Hand liegen.

Wer sich als Gründer nicht sicher ist, welche Unterlagen genau benötigt werden, kann bereits beim Telefonat mit der Bank für Klarheit sorgen. Grundsätzlich gilt es an den passenden Stellen nachzufragen, denn dies symbolisiert Interesse und zudem auch Professionalität.

Zu bedenken ist zudem, dass die notwendigen Unterlagen von dem eigentlichen Anliegen abhängig sind. Hierbei spielt bereits die Wahl des Geschäftskontos eine richtungsweisende Rolle. So sind die Anforderungen der Banken bei einem Geschäftskonto mit Überziehungskredit wesentlich umfangreicher als bei einer Lösung ohne diesen. Die wichtigste Faustregel bezieht sich jedoch auf die Zeit. Gründer sollten an das Bankengespräch ohne jeglichen Zeitdruck gehen und sich somit auch eine gewisse Flexibilität schaffen.

Quellen:
http://www.wiwo.de/unternehmer-maerkte/tipps-zum-bankengespraech-374434/
http://www.stroisch.com/wiwo-gruender-spezial-bankengespraech.html
 

Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig macht, hat Anspruch auf einen neunmonatigen Gründungszuschuss. Wurde dieser Zuschuss bewilligt, die selbstständige Tätigkeit während der Förderung aber unterbrochen, so besteht erst nach 24 Monaten wieder die Möglichkeit, diesen Gründungszuschuss zu beantragen. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg.

Klägerin unterbrach Selbstständigkeit wegen Festanstellung

Im betreffenden Fall hatte sich eine Psychologin als Beraterin selbstständig gemacht. Die Arbeitsagentur bewilligte ihr einen Gründungszuschuss. Nach fünf Monaten unterbrach die Klägerin ihre Selbstständigkeit zugunsten einer Festanstellung. Der auf ein halbes Jahr befristete Arbeitsvertrag wurde nicht verlängert und so meldete sich die Psychologin erneut arbeitslos. Arbeitslosengeld I wurde der Klägerin bewilligt, nicht jedoch ein erneuter Gründungszuschuss.

Pausieren oder Neustart

Die Klägerin argumentierte, dass sie ihre Tätigkeit nur pausiert hatte. Die Arbeitsagentur vertrat die Meinung, dass es sich um einen Neustart in die Selbstständigkeit handelte. Somit bestünde kein Anspruch auf einen Gründungszuschuss, da dieser erst nach einer mindestens 24-monatigen Unterbrechung der Selbstständigkeit wieder gewährt wird.

Das Gericht folgte der Argumentation der Arbeitsagentur. Zur Begründung hieß es, dass ein Selbstständiger, welcher eine Festanstellung annimmt, mit einem gescheiterten Unternehmer gleichzustellen sei. Ausnahmen wären etwa bei krankheitsbedingten Unterbrechungen der selbstständigen Tätigkeit möglich.

Quelle: http://stuttgart.business-on.de/

Das erste Bankgespräch steht meist bereits ganz am Anfang einer Existenzgründung. Die meisten Gründer begegnen den Gesprächen mit der Bank mit einer gewissen Angst, denn meist handelt es sich um den ersten Termin, an dem sie sich behaupten müssen. Das Ziel sollte es von Beginn an sein, eine Zusammenarbeit mit der eigenen Hausbank aufzubauen, die auf Vertrauen und Transparenz beruht. Bereits bei der Eröffnung eines Geschäftskontos nehmen die meisten Banken eine eingehende Prüfung der Unterlagen vor. Mit einigen wenigen Regeln haben Existenzgründer die Möglichkeit, sich auf ein Bankgespräch vorzubereiten und somit auch eine gewisse Erfolgsgarantie zu schaffen.

Allein zum Bankgespräch?

Die meisten Existenzgründer entscheiden sich schon früh für einen Steuer- oder Unternehmensberater und geben an diesen einzelne Aufgabenbereiche ab. Auch bei einem Bankgespräch müssen sich die Gründer nicht grundsätzlich allein den bohrenden Fragen der Berater stellen. Die meisten Steuerberater bieten ihren Gründern die Möglichkeit, sie zum ersten Bankgespräch zu begleiten. Auf diese Art und Weise wirkt der Gründer sicherer und kann sich zudem bei einzelnen Aspekten mit dem Fachmann beraten. Möchte man nicht allein zum Bankgespräch, sollte man rechtzeitig mit dem Steuerberater Rücksprache halten, denn auch dieser muss sich auf den Termin vorbereiten.

Auch wenn der Steuerberater oder Unternehmensberater als kompetente Unterstützung am Bankengespräch teilnimmt, dürfen Existenzgründer nicht die eigene Vorbereitung vergessen. Grundsätzlich sollten sie vor dem Termin am eigenen Auftreten arbeiten, sich aber auch noch einmal mit dem eigenen Businessplan auseinandersetzen, denn bereits kleine Unstimmigkeiten können zu Problemen führen. Auch hierbei sollte der Kontakt zum Steuerberater gesucht werden. Empfehlenswert ist ein persönliches Gespräch vor dem Termin mit der Bank.

Überwiegend müssen neben den persönlichen Unterlagen auch der Businessplan und eine Präsentationsmappe als Ergänzung mit an Bord sein. Der Businessplan sollte zu diesem Zeitpunkt fertig gestellt sein und alle wichtigen Angaben umfassen.

Auch beim Bankgespräch machen Kleider Leute

Ein Gründer muss eine gewisse Professionalität ausstrahlen. Neben einer sicheren Aussprache und einer gut gewählten Mimik spielt bei einem Bankgespräch auch die Wahl der Kleidung eine wichtige Rolle. Nicht selten symbolisiert man durch diese, dass man den Termin ernst nimmt. Einen klassischen Dresscode gibt es für den Termin bei der Bank nicht. Allerdings sollte man sich als Gründer vor Augen führen, dass man die eigene Geschäftsidee repräsentiert. Aus diesem Grund sollten saubere und zugleich auch ansprechende Kleidungsstücke gewählt werden. Viele Gründer gehen in einem Anzug zur Bank, aber auch eine saubere und seriös wirkende Jeanshose kann gewählt werden. Frauen sollten darauf achten, dass sie nicht zu aufreizend angezogen sind. Beim Termin mit der Bank darf der Rock des Kostüms zum Beispiel gerne etwas länger sein.

Bei der Wahl der Kleidung sollten Gründer darauf achten, dass sie sich wohl fühlen und zudem auch natürlich wirken. Die Banken haben oftmals langjährige Erfahrungen in Bezug auf Kundengespräche und bemerken ein kleines Schauspiel recht schnell.

Die Uhr tickt

Eine der wichtigsten Regeln bei einem Bankgespräch ist die Pünktlichkeit. Existenzgründer sollten zum Gespräch mit dem Bankberater grundsätzlich nicht unpünktlich erscheinen. Dies wirkt nicht nur unprofessionell, sondern macht auch vom ersten Moment an einen schlechten Eindruck. Um Unpünktlichkeit zu vermeiden, sollten Gründer vor dem Bankgespräch auf weitere Termine verzichten und sich voll und ganz auf dieses konzentrieren.

Weitere Tipps für ein gelungenes Bankgespräch auf einen Blick

Bei einem Bankgespräch sollten sich Gründer vor Augen führen, dass der Mitarbeiter des Finanzunternehmens eine beratende Funktion einnimmt. Aus diesem Grund sollte man diesen als Gründer auch ausreden lassen. Fragen von dem Berater sollten schnell und problemlos beantwortet werden können. Zudem sollte man während dieser Zeit das eigene Handy ausschalten. Durch ein unverhofftes Klingeln wird das Gespräch mit der Bank unterbrochen und dies kann zu einem massiven Problem für den Einzelnen werden.

Quellen:
http://www.wiwo.de/
http://www.stroisch.com/

Kunden gewinnen ist schwierig, Kunden verlieren gehen dagegen völlig einfach. Ein paar einfache Spielregeln gilt es einzuhalten und schon schwindet der Kundenstamm wie Eis in der Sonne. Nachfolgend ein paar Tipps, wie man schnell und effektiv die Kundschaft los wird.

Unfreundlichkeit wirkt sofort

Kunden mögen freundliche Verkäufer, die allerdings nicht übermäßig anbiedernd sind. Unfreundlichkeit dagegen wird von der Kundschaft überhaupt nicht toleriert. Wer hier auch nur einmal genervt und unbeherrscht regiert, kann den Kunden schon los sein. Dabei gilt die alte Verkäuferregel, dass ein zufriedener Kunde einen neuen bringt, ein unzufriedener Kunde den Händler dagegen viele andere Kunden kosten kann.

Verbraucher tauschen sich aus und wenn es sich herumspricht, dass in einem bestimmten Unternehmen mit den Kunden unfreundlich umgegangen wird, dann schwindet die Kundschaft allein schon durch Mundpropaganda und ohne dass jeder Kunde persönlich unfreundlich behandelt wird.

Ohne Kulanz reduziert sich der Kundenkreis

Das Image einer Firma muss mühsam und in langen Prozessen aufgebaut werden. Dann ist es auch die Mundpropaganda, die einem Unternehmen ein bestimmtes Image in der Öffentlichkeit verleiht. Hoch eingeschätzt wird beim Kunden immer die Kulanz, wenn es darum geht, dass bestimmte Produkte nicht funktionieren, nicht gefallen oder aber aus anderen Gründen vom Verkäufer zurückgenommen werden sollen.

Lässt ein Unternehmen die vom Kunden gewünschte Kulanz missen, wird sich der unzufriedene Kunde schnell an den Wettbewerber wenden, der neben den gewünschten Produkten auch noch die vom Kunden geschätzte Kulanz an den Tag legt. Das Geheimnis der Kulanz liegt eben darin, dem Kunden trotzdem, das heißt ohne Rechtsanspruch, entgegenzukommen und ihn so als Kunde zum König zu machen. Interessant ist übrigens auch, dass der Kunde auch mal einen Fehler oder ein Versehen des Unternehmens verzeiht, wenn auf der anderen Seite mit genug Kulanz gearbeitet wird.

Angenehme und unangenehme Eindrücke bringen ein Unternehmen gleichermaßen ins Gespräch

Ein Unternehmen kann sich in aller Munde befinden. Die einen tun dies durch positive und unerwartet gute Dienste am Kunden. Die anderen sind auch im Gespräch - allerdings durch negatives Verhalten gegenüber dem Kunden und somit insgesamt kundenunfreundliches Verhalten.

Imagepflege ist auch hier das Zauberwort. Reklamiert ein Kunde ein Produkt, stellt er sich geistig schon auf lange Erklärungen und Diskussionen mit dem Händler ein. Überraschen und langfristig binden kann man einen Kunden dann, wenn die Abwicklung der Reklamation schnell und unkompliziert verläuft und der Kunde vielleicht sogar noch eine kleine Dreingabe in Form eines Präsentes bekommt, weil er die Mühe der Reklamation auf sich genommen hat. So lässt sich Eindruck machen beim Kunden, dieser spricht über das Unternehmen und so ist es in aller Munde im näheren Umfeld des Kunden - auf absolut positive Weise.

Den Kunden hinters Licht führen – das hilft immer

Ein Geschäft ist eine Vertrauenssache. Kunden setzen auf Händler und Marken, denen sie Vertrauen entgegenbringen und bei denen sie mit gutem Gefühl kaufen. Einen Kunden zu hintergehen ist im Hinblick auf die Kundenbindung eine Todsünde.

Kunden, die einen Händler ausgewählt haben, möchten ihr Vertrauen bestätigt wissen. Hat der Kunde wiederum das deutliche Gefühl, dem Händler auf den Leim gegangen zu sein, indem er über ein Produkt wissentlich falsche Informationen bekommen hat oder indem wesentliche Informationen verschwiegen wurden, fühlt er sich betrogen. Er wendet sich ab, betreibt negative Mundpropaganda und andere Verbraucher kommen aufgrund dieser negativen Informationen überhaupt nicht mehr auf die Idee, dem Händler Vertrauen zu schenken.

Einfache Regeln, die Kunden zu halten

  • Freundlichkeit ist Trumpf!
  • Kulanz eine Geheimwaffe!
  • Ehrlichkeit siegt!

Werden diese Regeln im Umgang mit Kunden konsequent eingehalten, hebt sich der Händler positiv vom Wettbewerber mit gleichem Warenangebot ab.

Übrigens, ein sehr schönes Beispiel, wie man Kunden schnell verliert gibt immer der Lidl Shop ab.

Hausmeisterdienste sind beliebte Dienstleistungen, die im Rahmen von Existenzgründungen regen Zulauf haben. Unklar sind dabei fast immer die Informationen über die Tätigkeiten, die der Hausmeister ausüben darf. Aufgrund der Gewerbefreiheit in Deutschland darf grundsätzlich erst einmal jeder ein Gewerbe unabhängig von seinen Qualifikationen anmelden. Einschränkungen erfährt diese Gewerbefreiheit nur dann, wenn überwiegend Tätigkeiten ausgeübt werden, die einer Ausbildung oder Meisterqualifikation bedürfen.

Der Hausmeister darf also Gartenpflege ausüben. Auch allgemeine Reinigungsarbeiten und kleinere Reparaturarbeiten darf der Hausmeister durchführen, sofern diese nicht aufgrund ihrer speziellen Anforderungen eines Meisterbetriebes bedürfen. Die grundsätzliche Instandhaltung einer Wohnanlage darf in den Händen eines Hausmeisters liegen. Auch überwachende Tätigkeiten, zum Beispiel der Tiefgarage oder die Kontrolle der Heizungsanlagen, dürfen vom Hausmeister durchgeführt werden.

Grundsätzlich definiert das Gewerberecht, dass der Hausmeister alle instandsetzenden und pflegerischen Aufgaben übernehmen darf, bei denen es sich nicht - und vor allem nicht überwiegend - um fachspezifische, handwerkliche Tätigkeiten handelt.

Muss der Hausmeister seine Tätigkeit bei der Handwerkskammer anmelden?

Die Hausmeistertätigkeit bedarf grundsätzlich keiner besonderen Erlaubnis. Sie muss aber dem zuständigen Gewerbeamt als selbständige Tätigkeit gemeldet werden. Im Rahmen der Gewerbeanmeldung wird dann vom Gewerbeamt die zuständige Handwerkskammer über die Aufnahme des Gewerbes informiert. Da es sich nicht um eine meldepflichtige Tätigkeit handelt, sich der Hausmeister also nicht mit einem Handwerk selbständig macht, für das eine besondere Qualifikation wie die Meisterprüfung vorliegen muss, ist er auch nicht verpflichtet, seine Tätigkeit eigenständig und formell der Handwerkskammer aufzuzeigen.

Bedingung hierfür ist allerdings, dass dann auch tatsächlich nur Tätigkeiten, die im Rahmen der Hausmeistertätigkeit ausgeübt werden dürfen, von diesem angeboten werden. Macht sich ein Handwerker als Hausmeister selbständig und erledigt in diesem Handwerk auch spezielle Auftragsarbeiten, so ist die Tätigkeitsaufnahme für das spezielle Handwerk auch im Rahmen der Hausmeistertätigkeit meldepflichtig. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Hausmeister im Rahmen seiner Tätigkeit auch eigenständige Tür- oder Fenstereinbauarbeiten erledigen würde.

Welche Tätigkeiten darf der Hausmeister nicht ausüben?

Der Hausmeister darf keine Einbauten von Baufertigteilen, wie Türen, Fenster usw. vornehmen. Weiterhin darf er keine kein Holz- und Bautenschutzgewerbe betreiben. Auch Bodenverlegerarbeiten sowie Rohrreinigungstätigkeiten sind ihm nicht erlaubt. Regelmäßige Teppichbodenreinigungsarbeiten und Tankschutzarbeiten - zum Beispiel an Heizöltanks - sowie das Bautrocknungs- und das Fugergewerbe gehören neben Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten zu den Tätigkeiten, die der Meldepflicht bei der Handwerkskammer unterliegen, da für die Ausübung dieser Arbeiten ein Eintrag in die Handwerksrolle erforderlich ist.

Nimmt ein Hausmeister solche Tätigkeiten auf oder wirbt darüber hinaus auch noch für deren Erledigung, ohne aber über die notwendige Eintragung in der Haushaltsrolle zu verfügen, verstößt er einerseits gegen das Schwarzarbeitsgesetz und darüber hinaus auch gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Bedingt durch die daraus entstehende Irreführung, die den Anschein entstehen lässt, der Hausmeister besitze den Handwerksrolleneintrag, wird ein solches Verhalten mit einem Verfahren und einem Bußgeld in nicht geringer Summe geahndet.

Voraussetzungen, die für die Erfüllung der Hausmeistertätigkeit vorliegen sollten

Obwohl keine Ausbildung vorgesetzt wird, sollte jemand, der in dieser Tätigkeit aktiv werden möchte, einige Voraussetzungen erfüllen, um der Arbeit möglichst umfassend gerecht zu werden.

Sehr gut ist es immer, wenn ein Hausmeister mindestens einen, besser noch zwei handwerkliche Berufe erlernt hat. Darüber hinaus sollte aber auch ein überdurchschnittliches handwerkliches Geschick vorhanden sein. Die fachlichen Kenntnisse für die Durchführung kleiner Reparatur-, Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten bedingen eine gute Handhabung von Werkzeugen sowie handwerklichen Maschinen. Auch mit haustechnischen Anlagen, beispielsweise Elektroinstallationen, Heizungs- sowie Lüftungsanlagen sollte der Hausmeister sich auskennen. Wichtig ist auch, dass er über Grundkenntnisse in der Pflege und Unterhaltung von Grünanlagen sowie Spielgeräten verfügt. Des Weiteren sind Kenntnisse in den rechtlichen Grundlagen in der Hausverwaltung vorteilhaft.

Neben fachlichen Kenntnissen ist es für einen Hausmeister wichtig, gute Umfangsformen zu haben und auch die Fähigkeit zu besitzen, sich bei Bedarf schlichtend in Unstimmigkeiten zwischen Mietern einschalten zu können.

Quelle: PDF der Handwerkskammer Flensburg (Link deaktiviert, da PDF nicht mehr auf dem Server)

Dieser Artikel ist Teil 10 von 13 der Serie

Die Werbewelt musste sich durch neue Medien einem stetigen Wandel unterziehen. Dieser zeigt sich heute nicht mehr nur bei den einzelnen Werbeangeboten, sondern auch bei den Möglichkeiten für Existenzgründer. Möchten Gründer mit ihrem eigenen Unternehmen schnell einen hohen Bekanntheitsgrad erreichen, müssen sie erfolgreiche Werbewege finden und funktionierende Konzepte erstellen. Hierbei sollten sie sich nicht nur auf die modernsten Werbemöglichkeiten konzentrieren, sondern vor allem ein Spagat zwischen diesen und den klassischen Lösungen anstreben. Eines der bekanntesten und zugleich auch nützlichsten Modelle dieser Art wird durch die Branchenbücher gebildet. Gründer sollten sich sowohl in die regionalen Branchenbücher als auch in die Lösungen im Internet eintragen.

Welche Möglichkeiten ergeben sich durch Branchenbücher?

Auf der Suche nach Unternehmen nutzen die meisten Menschen in Deutschland noch heute Branchenbücher. In diesen finden sie schnell und übersichtlich verschiedenste Unternehmen und können sich durch Kontaktdaten problemlos an sie wenden. Für Gründer ist der Eintrag in einem Branchenbuch für die eigene Bekanntheit wichtig. So haben sie die Möglichkeit, sich schnell und einfach in die Reihen des Marktes zu integrieren. Der Nutzen und vor allem auch die Reichweite der Eintragungen hängen von der Art des Branchenbuchs ab. Hierbei muss zwischen den Printausgaben und den Angeboten im Internet unterschieden werden.

Welche Möglichkeiten schaffen die klassischen Branchenbücher?

Für die zahlreichen deutschen Regionen erscheinen jährlich regionale Branchenbücher. Diese werden als gebundene Ausgabe kostenlos an die Haushalte einer Region vergeben. Bis heute werden diese Branchenbücher von den Menschen genutzt, um in verschiedensten Situationen Unternehmen zu finden. Durch die regionalen Ausgaben haben Gründer mit einem Eintrag die Möglichkeit, die Bekanntheit in dem eigentlichen Einzugsgebiet zu erhöhen. Diese Option bietet sich für Existenzgründer aller Branchen an, da noch immer nicht alle Menschen für die Suche nach einem Unternehmen das Internet nutzen.

Welche Vorteile bringen Online-Branchenbücher?

Existenzgründer sollten grundsätzlich die Möglichkeiten des Internets nutzen. Um eine ausreichende Reichweite zu erzielen, bietet sich die Eintragung in Online-Branchenbüchern an. Zum einen erhöht man somit die Bekanntheit der eigenen Website, zum anderen können Gründer auch Kunden erreichen, die außerhalb des eigentlichen Einzugsgebietes liegen. Somit lassen sich ein höherer Kundenkreis und ein höherer Umsatz erzielen. Die Online-Branchenbücher gelten zudem als wichtiges Element der Suchmaschinenoptimierung. Demnach lassen sich durch diese Eintragungen zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen.

Sollten Printausgaben und Online-Branchenbücher kombiniert werden?

Um eine hohe Reichweite und eine immense Bekanntheit zu erzielen, sollten sich Existenzgründer nicht nur an einem Angebot orientieren. Gerade bei den Eintragungen in die Branchenbücher ist es wichtig, die Klassiker mit den modernen Lösungen zu verbinden. Die Kombination beider Angebote ist problemlos möglich und kann zudem mit einem geringen Arbeitsaufwand erfolgen.

Welche Kosten entstehen durch die Eintragungen in Branchenbücher?

In Hinblick auf die Kosten muss bei den Branchenbüchern zwischen zwei Arten unterschieden werden. Hierbei muss bedacht werden, dass die Printausgaben überwiegend mit höheren Kosten verbunden sind. Allerdings gelten diese Ausgaben auch als gewinnbringende Investition. In den Online-Branchenbüchern sind Einträge bei einzelnen Anbietern kostenfrei. Überwiegend sind jedoch auch die kostenpflichtigen Anbieter mit einem geringen finanziellen Aufwand verbunden, sodass sich diese Option optimal in das Budget eines Gründers einfügt.

Dieser Artikel ist Teil 8 von 13 der Serie

Werbemittel stehen für Existenzgründer in den verschiedensten Varianten zur Verfügung, doch längst können nicht alle Ideen auch als wirkungsvoll beschrieben werden. Einer der Klassiker schlechthin ist die Radiowerbung. Radiowerbung gehört zu den ältesten modernen Kommunikationsmitteln und kann noch heute die Fernsehspots in den Schatten stellen.

Sie ist die perfekte Anlaufstelle für Existenzgründer, die auf ihr Angebot und ihr Unternehmen aufmerksam machen wollen. Während man bei den zahlreichen Printmaterialien auf den richtigen Einbau des Logos achten muss, spielen bei der Radiowerbung ganz andere Facetten eine ausschlaggebende Rolle. Über das Radio überzeugen Gründer nicht mit Bildern, sondern mit den eigenen Worten, aus diesem Grund ist hier eine ganz andere Form der Kreativität gefragt.

Worauf muss bei der Radiowerbung geachtet werden?

Möchten Existenzgründer effektiv Radiowerbung betreiben, haben sie zwei Möglichkeiten. Zum einen können sie sich für die Zusammenarbeit mit einem Werbeprofi entscheiden und zum anderen können sie ihre eigene Wortgewandtheit auf die Probe stellen. Die letztere Variante ist sicherlich die günstigere. Wer bei der Radiowerbung mit seinem eigenen Unternehmen und den eigenen Leistungen überzeugen möchte, muss im Grunde nur drei Aspekte beachten - Der Spot muss kurz, knackig und prickelnd sein. Die Wortwahl sollte so gestaltet sein, dass der Zuhörer sich eine gewisse Situation vorstellen kann. Studien haben gezeigt, dass Radiowerbung besonders gut im Gedächtnis verankert bleibt, wenn diese zum Lachen bewegt.

Ausgehend von der Zeit, die man für die eigene Werbung gebucht hat, sollte man demnach eine Art kleine Geschichte erzählen. Das Aufzählen von Produkten ist längst nicht so ansprechend wie Situationen, die die Zuhörer kennen und zugleich auch nachvollziehen können. Erzählt ein Bäcker so zum Beispiel von einem Hefeteig, der einfach nicht die gewünschte Konsistenz erhält, hören die Menschen wesentlich genauer hin, als wenn er seine gesamte Produktpalette zum Besten gibt.

Wie lang sollte Radiowerbung sein?

Grundsätzlich kann ein Existenzgründer eigenständig entscheiden, wie lang der eigene Radiospot sein soll. Allerdings sollte auf die Kostenstrukturen geachtet werden. Durchschnittliche Spots laufen nicht länger als 30 bis maximal 60 Sekunden. Dieser Norm sollten sich Gründer anpassen. Zum einen sind die Kosten in diesem Zeitfenster noch akzeptabel und zum anderen ist die Konzentration der Zuhörer bei kurzer Laufzeit wesentlich höher.

Wer Radiowerbung betreiben möchte, sollte auch einen guten Grund haben. Als Einstieg bietet sich die Unternehmenseröffnung, aber auch ein Event oder eine besondere Aktion an. So könnte ein Hotel die Radiowerbung nutzen, um einen Konzertabend anzukündigen. Ein Fachgeschäft für T-Shirts könnte mit satten Rabatten Kunden anlocken.

Existenzgründer sollten die eigene Radiowerbung nicht auf einen einmaligen Spot beschränken. Gerade bei diesem Werbemittel ist eine gewisse Wiederholung unerlässlich. Auf diesem Weg prägt sich die eigene Botschaft bei den Zuhörern besser ein und der Effekt der Kundengewinnung zeigt seine Wirkung.

Bei jeder Radiowerbung darf auch mit einer gewissen Geräuschkulisse gearbeitet werden. Diese sollte aber keineswegs übertrieben werden. So ist es entscheidend, dass man eine gelungene Gesamtkomposition schafft. Als Beispiele können Radiospots von Ikea oder auch die der Autohersteller herangezogen werden.

Wer sich für den Radiospot entscheidet, sollte sich rechtzeitig bei den Sendern nach den Kosten erkundigen. Kreiert man diesen selbst, kann man den finanziellen Aufwand deutlich mindern. Entscheidet man sich für die Dienstleistungen einer professionellen Agentur, muss mit Kosten im Tausendersegment gerechnet werden.

Quelle: http://www.frank-schaetzlein.de/texte/radiowerbung.htm

Statistik, Reichweite, Zielgruppe, Informationsinteresse der Hörer, Sendegebiete und Preise bspw. beim MDR Radio

Dieser Artikel ist Teil 5 von 9 der Serie

Nachdem nun die geeigneten Werbemittel gefunden wurden und auch die Zielgruppe genau bestimmt ist, gilt es, einen weiteren Punkt zu beachten: den Streuverlust in der Werbung. Dieser wird bei jeder noch so gut geplanten Werbekampagne mit Sicherheit auftreten. Der Streuverlust besagt, dass die Werbung nicht ausschließlich die Zielgruppe erreicht. Es gibt Personen, die sich nicht für das eigene Produkt oder die Dienstleistung interessieren, aber dennoch Werbung erhalten. Hier wird die Werbung, egal in welcher Form sie genutzt wird, keinen Erfolg verbuchen können. Der klassische Streuverlust liegt vor.

Streuverlusten vorbeugen

Um Streuverluste möglichst gering zu halten, gibt es verschiedene Mittel und Wege. Zunächst einmal ist die Bestimmung der Zielgruppe wichtig. Wer Werbung an jede Person schickt, die im Telefonbuch zu finden ist, wird logischerweise einen hohen Streuverlust bei der Werbung hinnehmen müssen. Wer sich hingegen lediglich kleine Betriebe aussucht, denen er die Auslagerung des Schriftverkehrs oder der Buchhaltung anbietet, hat bessere Chancen. Dafür ist natürlich zunächst ein Mehraufwand erforderlich, um die Zielgruppe genau zu erkennen. Doch dieser lohnt sich, da insgesamt bessere Rücklaufquoten zu erwarten sind.

Streuverluste durch Marketing-Mix senken

Ebenfalls ist der richtige Mix der verschiedenen Werbeformen untereinander von Bedeutung, um die Streuverluste möglichst gering zu halten. Insgesamt entsteht somit ein geringerer Streuverlust. Die Instrumente, die vollständig versagt haben, können langfristig aus dem Marketing-Mix entfernt werden. Zu einem gesunden Mix gehört neben den Mailings, den Werbegeschenken und den Anzeigen in der Zeitung auch die Online-Werbung.

Mit Online-Werbung Streuverluste minimieren

Gerade die Online-Werbung konnte sich dabei in den letzten Jahren stets weiter ausbreiten. Sicher kann sie die herkömmlichen Werbeformen nicht ersetzen, sie aber ideal ergänzen. Je nach Zielgruppe kann die Online-Werbung sogar deutlich mehr bringen, als die klassischen Werbeformen. So kann Bannerwerbung auf Webseiten geschaltet werden, die sich mit dem eigenen Produkt befassen. Dadurch ist gewährleistet, dass die Besucher der Webseite sich für das Produkt interessieren und die Werbung wahrnehmen.

Auch kann Werbung im Internet bei den Suchmaschinen gebucht werden. Bei Eingabe eines bestimmten Suchbegriffes wird dann die eigene Werbung eingeblendet. Da die User ohnehin gerade nach diesem Begriff gesucht haben, werden sie auch die entsprechende Online-Werbung besser wahrnehmen. Die Streuverluste lassen sich quasi auf ein Minimum reduzieren.

Auch bei E-Mails, die an bestehende Kunden verschickt werden, besteht ein geringer Streuverlust. Wer sich zum Newsletter-Dienst eines Anbieters angemeldet hat, hat damit sein Interesse an den Produkten bezeugt. Dass diese Newsletter nicht einfach im virtuellen Papierkorb landen, dürfte klar sein. Allerdings gilt dies lediglich, wenn die Newsletter nicht zu häufig versandt werden. Bei täglichem Versand beispielsweise verlieren die Kunden ebenfalls das Interesse.

Es gibt also viele Mittel und Wege, um die Streuverluste in der Werbung zu senken. Derzeit sind die Online-Werbeformen dabei die besten Varianten, da hier die Werbung lediglich den Personen gezeigt wird, die sich für ein bestimmtes Thema auch interessieren.

Quelle:
http://www.welt.de/print-welt/article574515/Web_Werbung_senkt_die_Streuverluste.html
 

Wer sich mit der Geschäftsidee Tagesmutter auseinandersetzen möchte, sollte auf einzelne Besonderheiten achten. Hierbei handelt es sich neben den persönlichen Eigenschaften auch um die rechtlichen Voraussetzungen, die durch den Gesetzgeber in Deutschland geregelt werden. Der Staat schreibt genauestens vor, welche Bedingungen eine angehende Tagesmutter erfüllen muss, bevor sie mit der eigentlichen Tätigkeit beginnen kann. Der Job einer Tagesmutter ist dann doch um einiges anspruchsvoller als der eines Babysitters, der abends mal für ein paar Stunden auf die Kinder aufpasst.

Ebenso müssen finanzielle Aspekte in die eigene Planung einbezogen werden. So fallen sowohl für die Ausbildungswege als auch für die einzelnen Genehmigungen finanzielle Aufwendungen an, die entsprechend Beachtung finden müssen. Nachweise benötigt eine Tagesmutter von den verschiedensten Institutionen, die zudem von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.

In 5 Schritten zur Tagesmutter

Die Geschäftsidee Tagesmutter ist sehr umfangreich und zudem angefangen von der Planung bis hin zum eigentlichen Beginn mit einem deutlichen Zeitaufwand verbunden. Das Erfolgsrezept, in dem Frauen versprochen wird, dass sie es in nur fünf Schritten zur anerkannten Tagesmutter schaffen, ist im Grunde nicht richtig. Grundsätzlich sollten sich Frauen zunächst eigenständig mit den Aufgaben auseinandersetzen, die in den bevorstehenden Tagen auf sie zu kommen. Nach dem deutschen Recht darf grundsätzlich nur die Frau als Tagesmutter arbeiten, die auch als solche anerkannt ist.

Die Voraussetzungen der öffentlichen Hand

Um als selbstständige Tagesmutter arbeiten zu können, müssen in Deutschland bei verschiedenen Behörden zahlreiche Anträge gestellt werden. Auch wenn sich in Hinblick auf die Genehmigungen zwischen den einzelnen Bundesländern deutliche Unterschiede erkennen lassen, haben sie alle eine Gemeinsamkeit. In jeder Region Deutschlands benötigt eine Tagesmutter eine spezielle Erlaubnis vom Jugendamt. Hierbei handelt es sich um die Pflegeerlaubnis.

Nur wer die Pflegeerlaubnis hat, darf auch rechtsmäßig als selbstständige Tagesmutter tätig sein. Die Pflegeerlaubnis wird von dem Jugendamt nach den Grundlagen von § 43 des 8. Sozialgesetzbuches erteilt. In dieser Pflegeerlaubnis wird auch die genaue Anzahl der Kinder festgelegt, die eine Tagesmutter maximal betreuen darf. Je nach fachlicher, persönlicher, aber auch gesundheitlicher Eignung darf eine Tagesmutter in Deutschland ein bis fünf Kinder betreuen.

Die Voraussetzungen für die Pflegeerlaubnis

Um eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt zu erhalten, benötigt man als angehende Tagesmutter jedoch weitere Bescheinigungen. Hierbei handelt es sich unter anderem um ein ärztliches Attest, in dem über den genauen Gesundheitszustand Auskunft erteilt wird. Zudem muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden, nicht nur das der angehenden Tagesmutter, sondern auch das Führungszeugnis aller im Haushalt lebenden volljährigen Personen muss bei dem Jugendamt vorgelegt werden. Des Weiteren ist eine aktuelle Schufa-Auskunft vonnöten.

In Deutschland müssen Tagesmütter seit dem Jahr 2006 zudem nachweisen können, dass sie über eine ausreichende pädagogische Qualifizierung verfügen. Ebenso gesetzlich vorgeschrieben ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs am Kind. Hinsichtlich der Voraussetzungen, die vom Jugendamt gefordert werden, lassen sich zwischen den deutschen Bundesländern Unterschiede erkennen. Im Wesentlichen sind die grundlegenden Anforderungen jedoch identisch. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten sich Frauen bereits im Voraus mit dem regionalen Jugendamt in Verbindung setzen.

Unterschiede zwischen den Bundesländern lassen sich im Kern bei den Qualifizierungsanforderungen erkennen. So sind in einzelnen Bundesländern bereits 16 Unterrichtsstunden ausreichend, in anderen Regionen werden hingegen bis zu 160 Stunden gefordert. Außerdem müssen sich Tagesmütter in einzelnen Bundesländern einer jährlichen Fortbildung unterziehen.

Anerkannte Ausbildungen und Qualifizierungen

Angehende Tagesmütter müssen nach dem deutschen Recht eine ausreichende Qualifizierung nachweisen können. Hierfür bieten verschiedene Anlaufstellen in Deutschland Ausbildungsangebote und Qualifizierungsmaßnahmen an. Grundlegend muss bedacht werden, dass nur die Schulungen auch von dem Jugendamt berücksichtigt werden, die von einem anerkannten Träger durchgeführt wurden. Durch diese Regelung soll bundesweit der Missbrauch vermieden werden.

Schulungen und Seminare werden bundesweit von den Jugendämtern zu verschiedenen Terminen angeboten. Zudem können die grundlegenden Qualifizierungen bei den Volkshochschulen und den Tagesmutterverbänden erworben werden. Sind Frauen sich hierbei nicht sicher, an wen sie sich wenden können, sollte beim regionalen Jugendamt nachgefragt werden.

Einnahmen und Ausgaben einer Tagesmutter

Auf eine Tagesmutter kommen grundsätzlich neben den Einnahmen auch zahlreiche Ausgabenpositionen zu. Diese heißt es von Beginn an ins Auge zu fassen. Immerhin sind diese für die individuellen Kalkulationen von Nöten. Bei den Kosten sollte auch auf den finanziellen Aufwand geachtet werden, der durch die einzelnen Genehmigungen entsteht. Auch hierbei handelt es sich um erhebliche Kostenpositionen, die nicht unterschätzt werden dürfen. Bei den Einnahmen kann in Deutschland grundsätzlich zwischen zwei Optionen unterschieden werden. Neben dem privaten Betreuungsentgelt steht auch das öffentliche Entgelt als Option zur Verfügung. Je nach Art muss hinsichtlich der steuerlichen Angelegenheiten auf einzelne Besonderheiten geachtet werden. Entscheidungsfreiheit haben die Tagesmütter in Bezug auf ihre Einnahmen bei einem öffentlichen Entgelt nicht. Die genaue Höhe wird hierbei durch die öffentliche Hand festgelegt.

Bei einem öffentlichen Entgelt erhalten die Tagesmütter ihr Entgelt von den Kommunen oder anderen öffentlichen Einrichtungen. Hingegen müssen bei der zweiten Option die Eltern die finanziellen Aufwendungen für die Betreuung tragen. In Deutschland konnten sich in den vergangenen Jahren aber auch kombinierte Lösungen durchsetzen.

Das öffentliche Entgelt bringt für Tagesmütter entscheidende Vorteile mit sich. Neben der Regelmäßigkeit der Zahlungen handelt es sich hierbei im Wesentlichen um zusätzliche Leistungen. So werden durch dieses auch sämtliche Sachaufwendungen gedeckt. Zudem erhalten diese Tagesmütter eine Förderleistung für alle anfallenden erzieherischen Aufwendungen und verschiedenste Sozialleistungen, die sich unter anderem auf die Unfallversicherung und anteilsmäßig auf die Altersvorsorge beziehen.

Die rechtlichen Aspekte

Neben den Voraussetzungen, den Einnahmen und Ausgaben müssen Tagesmütter aber auch auf die rechtlichen Besonderheiten achten. Eine Tagesmutter wird mit zahlreichen Erziehungsgesetzen konfrontiert, die sie während ihrer täglichen Arbeit auch einhalten muss. Eine Tagesmutter ist nach dem deutschen Gesetz sowohl für das körperliche als auch für das seelische Wohl des Kindes, das sie betreut, verantwortlich. Hierbei muss sie alle Tätigkeiten erfüllen, die für die Sicherung des Kindeswohles von Nöten sind. Zudem ist sie durch ihren Arbeitsbereich dazu verpflichtet, alle Entwicklungsschritte des Kindes nicht nur zu begleiten, sondern sie angemessen zu fördern.

Ebenso wie die deutsche Rechtslage von einer Tagesmutter beachtet werden sollte, müssen sie über eine ausreichende Absicherung verfügen. Für Tagesmütter bieten sich verschiedene Versicherungen an, die sich grundlegend nicht nur auf die Kinder an sich konzentrieren. Eine Tagesmutter arbeitet selbstständig, somit ist sie auch dazu verpflichtet, sich eigenständig ordnungsgemäß in Hinblick auf die Sozialversicherungen abzusichern. Neben der Krankenversicherung handelt es sich hierbei auch um die Altersvorsorge. Aus diesem Grund sollten alle bereits bestehenden Versicherungen überprüft und gegebenenfalls erweitert werden.

Dieser Artikel ist Teil 4 von 9 der Serie

Wer sich den Traum von der eigenen Existenz erfüllen will, sollte also zunächst die eigene Zielgruppe kennen lernen. Ohne diese können weder die geeigneten Produkte angeboten werden, noch können die passenden Werbemittel gefunden werden. Damit die Zielgruppe bestimmt werden kann, ist jedoch zunächst eine Eingrenzung des gesamten Marktes vorzunehmen.

Räumliche Abgrenzung

Die räumliche und regionale Abgrenzung ist zunächst von größter Bedeutung. Denn die meisten Existenzgründer werden direkt am Standort des Unternehmens Kunden ansprechen wollen. Dies gilt beispielsweise für die Gärtnerei, den Friseur oder eine Tagesmutter. Wer also weiß, dass er nur in einer bestimmten Region Kunden bedienen kann und will, kann seine Zielgruppe schon einmal regional einschränken. An dieser Stelle sollte jedoch Existenzgründer eine Standortanalyse durchführen.

Produktanalyse

Weiterhin ist zu analysieren, welche Produkte bereits auf dem Markt sind. Denn nur dadurch kann festgestellt werden, ob die eigenen Produkte für die Kunden von Interesse sind. Es muss in jedem Fall ein Nischenprodukt sein, um nicht mit bestehenden Unternehmen sofort in Konkurrenz zu treten. Aufgrund deren Etabliertheit im Kundenbewusstsein würde der Existenzgründer keine Chance haben.

Abgrenzung nach Alter und Geschlecht

Ebenfalls sollte die Zielgruppe nach Alter und Geschlecht abgegrenzt werden. Das heißt, es gibt Produkte, die sich nur an eine bestimmte Altersgruppe richten. Ein Trendfriseur beispielsweise wird kaum den klassischen Haarschnitt für die Generation 50+ in seine Marketingstrategie einbinden. Demzufolge kann aufgrund des deutlich geringeren Altersschnitts der Zielgruppe die Werbung ganz anders ausfallen. In diesem Beispiel ist Online-Werbung sinnvoll. Bei Flyern kann es durchaus etwas verrückter und ausgefallener zugehen.

Zielgruppen lassen sich ebenfalls nach Geschlechtern unterteilen. Meist wird der örtliche Motorradhändler die Herren der Schöpfung ansprechen. Dementsprechend kann auch die Werbung eher maskulin daher kommen, um genau diese Zielgruppe zu erreichen.

Eine Abgrenzung der einzelnen Zielgruppen haben wir bereits im Artikel zum Thema Onlineshop und Zielgruppen beschrieben.

Den Kundennutzen nicht vergessen

Ganz wichtig ist auch die Frage danach, welchen Nutzen ein Produkt dem Kunden bringt. Damit dieser Kundennutzen in der späteren Werbung entsprechend hervorgehoben werden kann, muss er jedoch konkret fest stehen. Wer sich entscheidet, im Friseursalon besonders prächtige Haarfarben zu gestalten, der wird diese in den Mittelpunkt stellen. Stellt sich später heraus, dass die Kunden nicht wegen der Farben gekommen sind, sondern weil die Kopfmassage so angenehm war, dann wird ein großes Potenzial alleine durch die falsche Werbung verschenkt. In diesem Fall muss umgedacht werden, die Kopfmassagen sollten als besonders entspannendes Erlebnis in den Mittelpunkt gestellt werden.

Erst die Zielgruppe, dann die Werbung

Erst wenn sich der Gründer genau vor Augen geführt hat, was die Kunden von ihm erwarten, kann er mit der Gestaltung der Werbung beginnen. Denn erst dann steht fest, worauf sich diese im Besonderen beziehen muss. So kann die Werbung, die aufgrund einer falschen Kundeneinschätzung erstellt wird, völlig am Ziel vorbei gehen. Werbung muss immer an eine möglichst eng eingegrenzte Zielgruppe gekoppelt werden, um diese tatsächlich ansprechen zu können. Dabei sollten die Wünsche und Bedürfnisse der Kunden aus deren Sicht hinterfragt werden. Ansonsten wären die Streuverluste zu hoch.

Quellen:
http://www.lexstart.de/
http://www.philognosie.net/index.php/article/articleview/704/

Dieser Artikel ist Teil 6 von 9 der Serie

Eine klare Abgrenzung, was Werbemittel genau sind, gibt es nicht. Es wird unter diesem Begriff die Werbung in ihrer Form und all ihren Facetten beschrieben. So zählen beispielsweise Anzeigen und Prospekte zu den Werbemitteln, genauso kommen Banner im Internet als Werbemittel in Frage. Werbemittel werden daher in verschiedenen Formen an die Zielgruppe durch einen Werbeträger übermittelt.

Geprägt hat sich der Begriff im Allgemeinverständnis allerdings mit den kleinen Werbegeschenken. Diese verteilen Unternehmen an ihre Kunden. Dadurch soll zum einen die Kundenbindung verbessert werden. Zum anderen soll der Kunde sich immer wieder an das Unternehmen erinnern. So werden Kugelschreiber und Feuerzeuge mit den wichtigsten Kontaktdaten bedruckt. Sobald die Kunden diese Dinge nutzen, erinnern sie sich an das Unternehmen.

Werbemittel als Werbegeschenke

Die typischen Streuartikel werden oft als Werbegeschenke bezeichnet. Obwohl das Wort Geschenk etwas hoch gegriffen erscheint, bedenkt man die kostengünstige Herstellung in Massenproduktion. Typische Streuartikel sind Feuerzeuge, Kugelschreiber und Kalender. Mittlerweile finden sich zunehmend mehr technische Werbegeschenke, etwa USB-Sticks. Eines haben diese kleinen Streuartikel jedoch gemeinsam: Sie sind fast immer mit der Anschrift und weiteren Kontaktdaten des Unternehmens bedruckt. Weiterhin weisen sie das Logo des Unternehmens auf. Dadurch soll ein hoher Wiedererkennungswert erzielt werden.

Nicht zu verwechseln sind diese Streuartikel mit den echten Werbegeschenken. Dabei handelt es sich um Präsentkörbe und vieles mehr, die an Stammkunden zum Geburtstag oder zu Weihnachten verschenkt werden. Diese sollen noch einmal ein Dank sein für die gute Zusammenarbeit. Die Kunden freuen sich über die Aufmerksamkeit und behalten das Unternehmen in positiver Erinnerung. Typisch für diese Geschenke ist, dass der Aufdruck der Unternehmensdaten fehlt. Es wird meist eine persönliche Karte beigelegt.

Werbemittel im Internet

Im Internet haben sich mittlerweile unzählige Werbemittel etabliert. Die älteste Form der Online-Werbung sind Banner. Diese werden auf Webseiten eingebunden und führen von dort zur eigenen Homepage. Doch mittlerweile sind Banner nicht mehr die einzigen Werbemittel im Internet.

Durchsetzen konnten sich Anzeigen, die beispielsweise bei den Suchmaschinen geschaltet werden können. Ebenso interessant sind mittlerweile Videoclips, die zu Diskussionen anregen. Blogs werden von zunehmend mehr Unternehmen geführt, um in den direkten Kontakt und Austausch mit den Kunden zu gelangen. Es ließen sich unzählige Varianten aufzählen, die im Internet als Werbemittel dienen.

Werbemittel in der Presse

Auch Pressemeldungen zählen zu den Werbemitteln. Diese werden in den Zeitungen veröffentlicht und informieren sachlich und neutral über Neuerungen im Unternehmen oder dessen Produkten. Außerdem werden Beilagen zu Zeitungen als Werbemittel bezeichnet, ebenso wie Flyer. Diese können entweder eigenständig in die Briefkästen gelangen oder ebenfalls als Beilage einer Zeitung genutzt werden.

Werbespots, die im Fernsehen oder Radio ausgestrahlt werden, zählen ebenfalls zum großen Bereich der Werbemittel. Genauso lassen sich Plakate dazu rechnen und viele weitere Werbemittel.

Werbemittel entsprechend der Zielgruppe wählen

Es gibt allerdings grundsätzlich nicht das Werbemittel schlechthin. Im Rahmen einer gezielten Marktanalyse muss die Zielgruppe festgelegt werden. Ist diese klar, dann werden auch schnell die Werbemittel gefunden, mit denen die Zielgruppe am besten erreicht werden kann. Diese sind dann auch am effektivsten einzusetzen.

Quellen:
http://www.ecin.de/marketing/werbemittel/
http://www.ebuero.de/firmenlogo-faq/werbemittel.html

Dieser Artikel ist Teil 3 von 9 der Serie

Die Selbstständigkeit ist für viele Menschen eine verlockende Alternative zur angestellten Tätigkeit oder zur Arbeitslosigkeit. Doch gerade während der Gründungsphase stellen sich viele verschiedene Fragen, darunter auch diejenige nach der richtigen Werbeform. Denn ein jedes Unternehmen bedarf einer anderen Form der Werbung, die immer individuell auf die Zielgruppe zugeschnitten sein muss.

Werbung vor Ort

Die meisten Gründer werden ein Unternehmen auf die Beine stellen, welches regional arbeitet. Das heißt, die Zielgruppe ist regional vorzufinden und es sollte vor allen Dingen mit Printwerbung geworben werden. Dazu zählen die klassischen Flyer und Prospekte, genauso aber auch Plakate. Die Flyer können oftmals in den Ladengeschäften ausgelegt werden. Hier reicht eine kurze Nachfrage bei den Eigentümern aus. Plakate an die Bäume oder Litfasssäulen zu kleben, davon sei abgeraten. Hier bedarf es einer behördlichen Genehmigung, die vorher eingeholt werden muss.

Bei der Verteilung der Flyer in Briefkästen ist darauf zu achten, dass diese nicht in die Kästen gelangen, die ausdrücklich Werbung verbieten. Meist sind sie mit entsprechenden Aufklebern verziert. Wer hier dennoch Flyer einwirft, macht sich strafbar.

Onlineauftritt muss sein

Ebenfalls ist eine eigene Homepage heute unverzichtbar. Diese sollte in jedem Fall professionell erstellt werden, da sich die meisten Menschen auch online über den Gründer, dessen Unternehmen und Produkte informieren wollen. Ist eine solche Möglichkeit nicht gegeben, so werden viele potenzielle Kunden gar nicht erst aufmerksam.

Visitenkarten sind wichtig

Für den späteren Kundenkontakt sollten ebenfalls Visitenkarten bereit stehen. Diese werden beim Kundenkontakt überreicht, so dass stets die Adresse oder Telefonnummer des Gründers zur Hand ist. Alternativ können auch kleine Werbegeschenke, wie Feuerzeuge und Kugelschreiber gewählt werden.

Mailings online und postalisch

Mailings sind ebenfalls ein wichtiges und kostengünstiges Werbemittel. Mit Hilfe eines Newsletters auf der Homepage lassen sich viele Kunden erreichen, ohne dass Kosten entstehen. Stets sollten die Kunden hiermit über Neuerungen im Unternehmen oder bei den Produkten informiert werden.

Auch die klassischen Mailings auf dem Postwege sind durchaus noch aktuell und sollten genutzt werden. Wer ein Mailing in Händen hält, versehen mit einer kleinen Aufmerksamkeit, wie etwa dem Tütchen Blumensamen der Gärtnerei, der liest es meist intensiver, als einen Newsletter.

Werbeform muss auf die Zielgruppe abgestimmt sein

Die richtige Werbeform ist für jedes Unternehmen etwas anders zu wählen. Entscheidend dabei ist vor allen Dingen die Zielgruppe, die erreicht werden soll. Denn nur, wenn die Werbung auf die potenziellen Kunden abgestimmt wird, können Existenzgründer tatsächlich Erfolge verbuchen. Werbung sollte außerdem stets mit einem professionellen Partner an der Seite durchgeführt werden. Hier sind die Wahl der Sprache, sowie das Design und Layout entscheidend.

Bevor also die Werbeform gewählt wird, sollte auf jeden Fall die eigene Zielgruppe festgelegt werden. Wer vor allen Dingen jüngere Leute ansprechen will, der kann auf aggressivere Werbeformen setzen. Im Internet helfen Kontaktbörsen und Netzwerke (z. B. Xing oder Facebook), deutlich weiter, um neue Kontakte zu knüpfen. Auch bei der Gestaltung der Werbung ist auf die Zielgruppen zu achten. Erst dann kann die richtige Werbeform für Existenzgründer ausgewählt werden.

Quellen:
http://www.existenzgruender.de/
http://www.existenzgruender-jungunternehmer.de/
http://www.pass-port.de/werbung-existenzgruender-beratung.htm

Noch vor wenigen Jahren war die so genannte Ich-AG in aller Munde. Damit wurde seitens der Politik eine Möglichkeit geschaffen, auch unerfahrene Personen in die Selbstständigkeit zu bringen. Diesen Menschen wurde der Zugang zur eigenen Existenz erleichtert, so dass sich mehr Menschen trauten, den Weg anzutreten. Doch die erst 2003 eingeführten Regelungen wurden bereits 2006 von der Regierung wieder abgeschafft. Der Grund laut CDU war vor allen Dingen die lange Förderungsdauer von 36 Monaten. Dadurch entstünden zu hohe Kosten, ein tatsächlicher Erfolg sei nicht zu sehen gewesen.

Die Zahlen halten dagegen

Doch die Zahlen, die in Statistiken bekannt gegeben wurden, sprechen eine andere Sprache. In den Jahren von 2003 bis 2006 wurde die Ich-AG von insgesamt 400.000 Personen gegründet. Damit wuchs die Zahl der Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus um das Doppelte. Nach der Abschaffung der Ich-AG wurde lediglich der Gründungszuschuss gewährt. Statt 36 Monaten Förderung erhielten Gründungswillige nur noch 15 Monate. Die Folge war ein Rückgang der Gründungen auf das vorhergehende Niveau.

Gründe für die Abschaffung der Ich-AG

Die Politik begründete die Streichung der Förderung für die Ich-AG damit, dass viele Existenzgründungen nur entstanden, weil die Förderung mitgenommen werden sollte. Mit Schaffung des Gründungszuschusses hingegen wurden die Zugangsvoraussetzungen deutlich verschärft. Damit sollen nur die Personen eine Förderung erhalten, die sich wirklich mit der Gründung als solches auseinander gesetzt haben.

Der neue Gründungszuschuss jedoch spricht genau die Zielgruppen weniger an, die zuvor in die Selbstständigkeit gebracht werden konnten. Denn Frauen, junge Menschen mit weniger Erfahrungen, sie alle konnten sich auf eine lange Förderungsdauer verlassen. Mit den Jahren nahm die Förderung zwar ab, jedoch wuchsen die Gründer auch in ihre Unternehmen hinein.

Statistische Werte zeigen positive Entwicklung

Aus den aktuellen Statistiken geht hervor, dass mehr als 60 Prozent der Gründer einer Ich-AG auch nach mittlerweile fünf Jahren noch selbstständig sind. Zusätzlich haben 20 Prozent der Gründer eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen. Die Kontakte, um an diesen neuen Job heran zu kommen, wurden in den meisten Fällen einzig und allein durch die Gründung eines Unternehmens hergestellt.

Die Zahl der heute wieder arbeitslosen Gründer der Ich-AG ist um 20 Prozent niedriger, als die Zahl derer, die die staatliche Förderung nicht in Anspruch genommen haben. Auch verdienen die einstigen Existenzgründer im Durchschnitt 20 Prozent mehr Geld, als diejenigen, die das Wagnis Selbstständigkeit nicht eingegangen sind.

Zukunftsprognosen

Würden auch heute noch solche Fördermittel gewährt, so Experten, könnten jährlich 80.000 Menschen eine Existenz gründen. Nicht zu vergessen ist dabei die Dynamik der Gründer, die auch weitere Arbeitsplätze schaffen. In der aktuellen Krise wären diese Zahlen eine deutliche Erleichterung.

Dennoch sträubt sich die Politik, die derzeit jedoch vermutlich mehr für die Arbeitslosen zahlen muss, als die Kosten für die Ich-AG betragen würden. Zu groß sei die Gefahr, dass wieder unzählige Gründungen stattfänden, die nur die staatlichen Fördermittel in Anspruch nehmen wollten.

Dabei zeigen Aussagen der einstigen Gründer, dass gerade die, wenn auch kurzfristige, Selbstständigkeit, bessere Kenntnisse vermittelt hätte, als dies bei zahlreichen theoretischen Schulungen der Fall gewesen sei.

Quellen: http://www.daserste.de/plusminus/beitrag.asp?uid=sspj3372qypjkwq8&cm.asp
 

Muss es immer die hauptberufliche Existenzgründung sein? Einige Menschen würden sich sicher auch damit zufrieden geben, neben dem hauptberuflichen Job oder neben der Arbeitslosigkeit ein paar Euros dazu verdienen zu können. Wir haben uns zu diesem Thema Gedanken gemacht und bereits vor einigen Monaten einen Artikel zum Thema Selbständigkeit aus dem Nebenjob geschrieben. Oftmals ist es sehr viel effizienter, die Geschäftsidee zunächst mit einer neben gewerblichen Tätigkeit auszuprobieren, um sie bei Erfolg in eine hauptberufliche Selbständigkeit umzuleiten. Die Ideen und Varianten von Nebenjobs sind sowohl im Angestelltenverhältnis als auch in einer gewerblichen Tätigkeit sehr weit reichende und fast unerschöpflich. Jeder muss dahingehend versuchen, seine Interessen erkennen und dem entsprechend seine eigene Geschäftsidee entwickeln. Wir möchten hier nur eine von unzähligen Möglichkeiten vorstellen.

Nebengewerbe mit smava

Wer oder was ist smava?

Smava ist ein relativ neues Konzept im Kreditbereich, bei dem das Leihen von Geld ganz einfach wird. Das Konzept, das von Mensch zu Mensch arbeitet, sieht nämlich die Kreditvergabe zwischen Privatpersonen vor - schneller und unkomplizierter, als dies durch die Kreditaufnahme bei der Bank möglich ist. Hier können Privatpersonen und Unternehmer Kredite beantragen oder auch - bei entsprechend vorhandenem Kapital - diese gegen Zins vergeben.

Wie kann man mit einem Kreditvermittlergeld in einer Nebentätigkeit verdienen?

Das Geheimnis kann schnell gelüftet werden, denn es geht hier nicht um die direkte Vermittlung von Krediten, wie man sie vom Geschäft der Finanzdienstleister oder Kreditvermittler kennt. Es handelt sich eher um eine redaktionelle Tätigkeit, die der neben Gewerbetreibende unabhängig von seiner Haupttätigkeit von zuhause aus durchführen kann. Das Stichwort heißt hier bloggen und Einbinden von Partnerprogrammen.

Was ist ein Partnerprogramm und wie funktioniert es?

Durch die Anmledung bei einem Partnerprogramm wird es technisch möglich gemacht, im Internet durch die Vermittlung von Kunden Geld zu verdienen. Bei Smava sieht das Ganze dann folgendermaßen aus:

Nebengewerbe Geld verdienen

Die fünf Schritte zum Geld verdienen mit smava

1. Erstellen Sie Ihre Internetseite oder Ihren Blog

Zunächst benötigen Sie eine Plattformen, auf der sie agieren können. Dazu bietet sich ein Blog an. Was ist ein Blog? Ein Blog (Kurzform für Weblog) ist eine Anhäufung von Texten und Artikeln, welche in der Erstellungsreihenfolge sowie nach Kategorien sortiert im Internet abgelegt werden. Der Artikel, den Sie gerade lesen, ist auch in einem Blog erstellt worden und veröffentlicht.

Bei diesen Anbietern können Sie Ihren kostenlosen Blog anmelden.

http://www.blog.de/

https://www.blogger.com

http://de.wordpress.com/

Selbstverständlich kann man auch eine eigene Domain anmelden (alos www.meine-eigene-seite.de) und mit einem geeigneten Webspacepaket und der kostenlosen Software von wordpress selber den Blog hosten. Dazu gibt es jedoch eine Einschränkung: Die Werbeflächen, Banner und Links von smava dürfen nur auf Top Level Domains wie meine-seite.de angeboten werden. Billighoster wie Beepworld oder Adressen der Form de.vu. sind nicht zugelassen.

2. Schreiben Sie über Finanzen, Kredit oder ähnliche Dinge

Entweder was Sie selbst erlebt oder von anderen erfahren haben sowie in der Hinsicht empfehlen möchten. Auch kuriose Dinge aus dem Netz, Videos oder lustige BIlder sowie Schiksalsschläge aus dem Fernsehen, Internet oder der Presse lassen sich sehr gut verarbeiten.

3. Melden Sie sich beim Partnerprogramm von Smava an

Um Geld verdienen zu können, müssen Sie sich beim Partnerprogramm von Smava anmelden.

4. Werben Sie für smava in Ihren Artikeln

Verknüpfen Sie nun geschickt Bilder, Wörter oder Wortgruppen mit dem Partnerprogramm, um Besucher über das Werbemittel zu smava zu leiten. Meldet sich nun von denen jemand an und eröffent ein Konto bei smava, haben Sie Ihr erstes Geld verdient.

5. Verdienen Sie pro Vermittlung bares Geld

Sie erhalten pro eröffnetes Anlegerkonto oder Kreditantrag Geld. Ab 25 EUR monatlcih bekommen Sie es auf Ihr Konto ausgezahlt. Das sind gerade mal 3 Kontoeröffnungen (Anleger) oder 2 Kreditanträge.

Welche Bedingungen gilt es zu erfüllen, um mit Smava Geld zu verdienen?

Im Gegensatz zu anderen Möglichkeiten, auf selbständiger Basis Geld zu verdienen, ist es bei Smava so, dass kein Kapital erforderlich ist, um hier in das Geschäft einzusteigen. Ein PC, eine stabile Internetverbindung und eine gewisse Sicherheit an der Tastatur und im Internet reichen hier nämlich schon aus, um im Geschäft aktiv und vielleicht sogar richtig erfolgreich zu sein.

Mindesteinsätze hinsichtlich des Zeitaufwandes oder der Erfolge sind nicht zu erfüllen. Prinzipiell kann jeder, der sich gern in Foren bewegt, dieser Tätigkeit auch bezahlt für Smava nachgehen. Die Vorleistungen, die für die Tätigkeit erbracht werden müssen, nämlich das Bloggen bzw. die Registrierung in Foren, sind die einzigen Investitionen, die getätigt werden müssen.

Wie und wo muss ich mein Nebengewerbe anmelden?

Die Fragen beantworten wir ausführlich in den Häufig gestellten Fragen zur Existenzgründung außerdem im Artikel zur Gewerbeanmeldung.

Erinnerungen prägen ein Leben. Nicht immer müssen diese mit Erlebnissen oder auch Exklusivem zusammenhängen. Viele Menschen verbinden vor allem mit alten Gegenständen Erinnerungen an bereits Vergangenes und nicht selten bauen sie so auch eine gewisse Beziehung zu den kleinen Überbleibseln auf. Obwohl Modernität, IT und vor allem auch Schnelliglebigkeit in den Alltag dieser Zeit Einzug gehalten haben, suchen heute immer mehr Menschen nach Möglichkeiten, ihren kleinen Erinnerungsstücken einen ganz neuen Glanz zu verleihen. Trotzdem sollen sie nicht ihren Zauber, den sie bereits vor Jahren hatten, verlieren. Der Trend um alte Gegenständen ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Auch weiterhin verzeichnet er eine steigende Tendenz.

Die Gründe für diese Entwicklungen sind verschieden, doch nicht selten lassen sie sich auf Emotionen und Gedanken zurückführen. Dieser Trend, der um die alten Sachen aus den vergangenen Jahrzehnten entstanden ist, wird weltweit mit dem Wort Repro in Verbindung gebracht. Durch die enormen Entwicklungen, die die Repro-Artikel in den vergangenen Jahren verzeichnen konnten, ist ein Markt entstanden, der durch Neugründungen und Innovationen gleichermaßen geprägt wird. So bedeuten ein altes Telefon oder eine vielleicht schon zerstörte Puppe längst nicht mehr nur Erinnerungen und auch Zusammenhang, sondern hinter all diesen Möglichkeiten haben sich Geschäftsideen entwickeln können, die heute in gewissen Formen auch für einen Umbruch sorgen.

Das Geheimnis der Repro-Artikel

Geschäftsidee ReproshopGehörte Altes in der Vergangenheit noch in die dunkelsten Ecken eines Dachbodens, hat sich dieser Trend einem deutlichen Wandel unterzogen. Alte Telefone, kleine Puppen und schon zerstörte Teddybären sind heute Kult und hinter diesem Kult verbergen sich die Repro-Artikel. Obwohl sich die Bezeichnung Repro-Artikel in Verbindung mit einem Reproshop inzwischen durchsetzen konnte, wissen nur die Wenigsten, was sich hinter diesem wirklich verbirgt. Die Erklärung ist ganz einfach. Ein Reproshop verhilft alten, schon eingestaubten Gegenständen und Erinnerungsstücken, an denen die Zeit ihre Spuren hinterlassen hat, zu neuem Glanz. Getreu dem Motto – aus Alt mach Neu – arbeitet ein Reproshop auf den verschiedensten Bereichen und zaubert nicht selten auch ein kleines Wunderwerk aus bereits Vergessenem.

Das Geheimnis der Repro-Artikel liegt in den zahlreichen Erinnerungen, die sie zu einem Kult weltweit gemacht haben. Diese Erinnerungen und vor allem auch die Verbundenheit der Menschen gegenüber diesen Sachen muss ein Reproshop zu nutzen wissen, denn sie sind die Grundlage des Erfolges dieser Geschäftsidee. Doch die Wiederherstellung des eigentlichen Zaubers und der damit verbundene Charme sollte nicht die einzige Aufgabe sein, die ein Reproshop bewältigen muss. Wer mit eben dieser Geschäftsidee Erfolg haben möchte, muss vielseitig und ebenso auch abwechslungsreich agieren können, denn nicht selten sind Menschen auch auf der Suche nach den einen oder anderen Kultobjekten der vergangenen Jahrzehnte. Das Ziel der Repro-Artikel und somit auch des Reproshops ist es, alte Gegenständen wieder zum Laufen zu bringen.

Repro-Artikel finden – Gewusst wie!

Wie der Name Repro schon sagt, handelt es sich bei den Repro-Artikeln um alte Gegenstände, denen wieder zu einem neuen Glanz verholfen wird. Die Repro-Artikel bestechen durch ihre Vielseitigkeit und Abwechslung. Möchte man die Geschäftsidee Reproshop realisieren, sollte man vor allem Feingefühl beweisen können, denn die zahlreichen Artikel, die sich als eigene Produkte eignen, findet man nicht in jedem klassischen Shop. Ein Reproshop lebt von Details und vor allem auch von Zeit. Gegenstände aus den vergangenen Jahrzehnten findet man heute nahezu überall, diese jedoch aufzupeppen, ist nicht immer mit einem Fingerschnippen möglich. Neben dem Internet bieten sich auf der Suche nach den Repro-Artikeln auch ganz klassische Wege an. So sollte man regelmäßig den Weg zu den zahlreichen Trödelmärkten suchen. Menschen versuchen auf den Trödelmärkten in der Regel Besitzstände loszuwerden, die einen kleinen Defekt haben und zudem nicht mehr im jugendlichen Alter verweilen.

Gerade auf einem Trödelmarkt werden Gegenstände, die den Charakter von einem Repro-Artikel haben, zu sehr niedrigen Preisen angeboten. Somit schafft man sich mit Repro-Artikeln dieser Art nahezu das perfekte Fundament für den eigenen Reproshop. Neben dem Weg zum Trödelmarkt lohnen sich aber auch die Kleinanzeigen in den Medien, sowie die zahlreichen An- und Verkäufe. Auch an diesen Stellen werden in der Regel alte Gegenstände zu niedrigen Preisen angeboten. Das Gleiche gilt auch für die zahlreichen Trödelläden in und auch außerhalb von Deutschland.

Repro-Artikel: Wo verkaufen sie sich am besten?

Hat man den Entschluss für die Geschäftsidee Reproshop getroffen, sollte man sich zunächst mit der Frage nach dem Angebotsort auseinandersetzen. Hierfür bieten sich grundsätzlich zwei Möglichkeiten an, die sich unterschiedlicher kaum gegenüberstehen können, die jedoch beide auch die Bedeutung und den Stellenwert der Repro-Artikel unterstreichen. Für einen Reproshop bietet sich von Grund auf sowohl ein klassischer Laden als auch ein moderner Onlineshop an. Aber welche Möglichkeit bringt dieser Geschäftsidee eine größere Chance und welche Optionen können geschaffen werden?

Beide Lösungen haben in Bezug auf einen Reproshop ihre Vor- und nun einmal auch Nachteile, die sich auf den individuellen Shop auswirken können. Doch obwohl es sich bei dem Internet um das Medium schlechthin handelt und ein Onlineshop mit einem geringen finanziellen Aufwand verbunden ist, bietet sich für einen Reproshop ein Laden wesentlich besser an. Zahlreiche Menschen kennen noch heute die Geschichten zu den eigenen Gegenständen und gerade wenn diese zu Repro-Artikeln werden sollen, möchten sie diese Geschichte auch erzählen. Ein Reproshop als Laden schafft zum einen das richtige Ambiente und zum anderen wird er auch dem Zauber der Repro-Artikel gerecht. Bei dem eigenen Laden sollte man jedoch darauf achten, dass die Dekoration auch den Nerv der Kunden trifft.

Der Pulsschlag eines Reproshops

Wer aus einer Idee einen wirklichen Reproshop gestalten möchte, sollte sich bei diesem nicht mehr nur auf die finanziellen Hintergründe konzentrieren. Ein Reproshop lebt von Geschichten und Erzählungen und nicht zuletzt eben auch von dem etwas Ungewöhnlichen. So sollte man sich vor Augen halten, dass das Aufbereiten von alten Gegenständen nicht prinzipiell normal ist. Aus diesem Grund bedarf es bei dem eigenen Reproshop auch der richtigen Dosis Leidenschaft.

Beispiele, Ideen und Impressionen

Bevor man mit dem eigenen Reproshop an den Start geht, sollte man sich umfangreich mit der Materie auseinandersetzen. Hierfür bietet sich in erster Linie das Internet an. Vor allem Internetauktionshäuser bieten in vielen Rubriken mögliche Schnäppchen für einen Reproshop.

Selbständigkeit ist zunächst einmal eine Art der Beschäftigung, die eine freie Erfüllung von Arbeiten voraussetzt. Nicht selten sind aber Selbständige aus der Perspektive der Rechtsprechung keine echten Selbständigen. Hier wird von einer Scheinselbständigkeit gesprochen, die sowohl für Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer, also den Scheinselbständigen, die Rechtslage hinsichtlich seines Arbeitsverhältnisses deutlich verändert. Wichtige Kriterien, die auf eine Scheinselbständigkeit hindeuten, sind im Nachfolgenden zusammengefasst.

Eingliederung in die Betriebsabläufe

Ein wichtiger Aspekt, der für eine Scheinselbständigkeit spricht, ist gegeben, wenn der Auftragnehmer wie ein Mitarbeiter in die Strukturen und Abläufe des beauftragenden Unternehmens eingegliedert ist. Diese Eingliederung kann mit einem festen Arbeitsplatz im Unternehmen beginnen und bis zur Vertretung von abwesenden Mitarbeitern reichen.

Schriftlicher Arbeitsvertrag

Wurde zu Beginn einer Tätigkeit ein schriftlicher Arbeitsvertrag fixiert, ist dies ein weiterer Hinweis auf eine Scheinselbständigkeit, also eine weisungsgebundene Erfüllung von Aufträgen, die den Charakter der Selbständigkeit nicht mehr erfüllt. Der Arbeitsvertrag regelt über die Aufgabenstellung hinaus auch andere Belange wie den Arbeitsort oder auch die Arbeitszeit bzw. das finanzielle Entgelt.

Arbeitszeit und Arbeitsort

Der Auftraggeber gibt dem Mitarbeiter nicht nur die Arbeitszeiten, sondern auch den Ort zur Erfüllung der Arbeit und auch die Art der Erfüllung der Aufgabe vor - hier ist ein wichtiger Aspekt der Scheinselbständigkeit erfüllt. Der Mitarbeiter kann in diesem Falle seine Arbeitszeiten und Arbeitsorte nicht frei wählen.

Vergütung

Wenn die Vergütung in der Höhe im Wesentlichen der entspricht, die auch angestellte Mitarbeiter für die Tätigkeit erhalten, ist der Unternehmer Scheinselbständig. Es erfolgt eine Bezahlung, die einem Gehalt oder Lohn sehr ähnlich ist.

Berufsgenossenschaft

Ist ein Mitarbeiter durch den Arbeitgeber bei der Berufsgenossenschaft gemeldet, ist dies ein Hinweis auf eine abhängige Beschäftigung, denn Selbständige wickeln ihre Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft eigenverantwortlich ab.

Erfüllung der Tätigkeit

Der Mitarbeiter erfüllt die Scheinselbständigkeit erst dann, wenn er der vereinbarten Tätigkeit auch in der Realität nachgeht, das heißt, die beauftragen Aufgaben auch erfüllt.

Regelmäßige Bezahlung

Der Mitarbeiter wird regelmäßig für seine Tätigkeit in vereinbartet Höhe vergütet. Die Bezahlung erfolgt nicht per Rechnungsstellung und auch nicht in Abhängigkeit von den real erfüllten Aufgaben.

Lohnsteuer

Für die erbrachten Tätigkeiten werden regelmäßig Lohnsteuerabzüge vorgenommen, die auch abgeführt werden. Ein Selbständiger ist für seine steuerlichen Angelegenheiten selbst verantwortlich.

Gehaltsverfügung

Der Mitarbeiter erhält regelmäßige Entgeltleistungen und er darf über diese auch in voller Höhe selbst verfügen.

Erfolg des Unternehmens

Der Mitarbeiter wird vom Unternehmen beschäftigt, erhält eine Bezahlung für seine Tätigkeit, ist aber an den Erfolgen des Unternehmens nicht selbst beteiligt oder für diese verantwortlich.

Zusatzleistungen

Der Mitarbeiter erhält zusätzliche Leistungen zu seinem Entgelt, die auch bereits im Vorfeld entsprechend vereinbart wurden und die für dessen Leistungen angemessen erscheinen. Hierzu gehören Gratifikationen, Firmen-Pkw oder andere Zusatzleistungen.

Bürgschaften

Der Mitarbeiter haftet für Kredite, die das Unternehmen anbelangen, für das er tätig ist und für Bürgschaften, die das Unternehmen betreffen, in keiner Weise - auch nicht mit seinem Privatvermögen. Der Mitarbeiter hat keinerlei finanzielle Verantwortung für das Unternehmen.

Firmenkonto

Der Mitarbeiter ist an dem Firmenkonto oder den Firmenkonten in keiner Weise beteiligt und ist auch nicht als Mitinhaber des oder der Konten geführt. Der Mitarbeiter hat auch keinen Zugriff oder Verfügungsgewalt über das Firmenkonto.

Urlaubsgewährung

Dem Mitarbeiter wird vom Unternehmen der Urlaub gewährt, das heißt, er nimmt diesen nicht nach eigenen Wünschen, wie es für einen Selbständigen üblich wäre. Auch die Anzahl der Urlaubstage pro Jahr werden vom Unternehmen vorgegeben.

Angemessenheit der Bezahlung

Die Bezahlung des Mitarbeiters wird an dessen gestellte Aufgaben in angemessener Weise vereinbart und auch geleistet. Er erhält sein Entgelt in Abhängigkeit von den - möglicherweise auch im Vertrag - beauftragen Aufgaben in angemessener und vorab vereinbarter Weise regelmäßig.

Ein selbst ernannter Hausmeister darf grundsätzlich nicht alle Tätigkeiten ausüben, die er möchte. Hier muss genau differenziert werden, wofür man Erlaubnisse oder weitere Qualifikationen benötigt.

Wann ist eine Ausübungsberechtigung der Handwerkskammer erforderlich?

Handwerkliche Tätigkeiten können in geringem Umfang und wenn keine fachspezifischen Kenntnisse für die Erledigung der Arbeiten erfüllt werden müssen, ohne Meldepflicht bei der Handwerksammer erfüllt werden. Das gilt allerdings nur für kleine Reparatur-, Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten. Spätestens dann, wenn die handwerkliche Tätigkeit beworben wird und nicht mehr ausschließlich im kleinen Umfang im Rahmen einer Hausmeistertätigkeit ausgeübt wird, besteht auch eine Meldepflicht bei der Handwerkskammer.

Wenn eine Tätigkeit aufgenommen wird, die komplett oder auch teilweise der Ausübung selbständiger handwerklicher Tätigkeiten bedarf, ist eine Meldepflicht gegeben. Auch wenn nicht immer eine Meisterqualifikation für die Ausübung einer solchen Tätigkeit vorliegen muss und diese Regelungen im Rahmen der EU auch inzwischen für viele Berufe gelockert wurden, besteht diese Meldepflicht gegenüber der Handwerkskammer.

Für Tätigkeiten im Bautrocknungsbereich, Bodenlegergewerbe, Fugengewerbe, Holz- sowie Bautenschutzgewerbe, regelmäßiger und professioneller Teppichreinigung sowie dem Einbau von Baufertigteilen, zum Beispiel Türen oder Fenstern, bedarf es einer Meldung bei der Handwerkskammer.

Wann ist zwingend eine Meisterqualifikation erforderlich?

Für die Ausübung folgender Tätigkeiten ist zusätzlich zur Meldepflicht bei der Handwerkskammer eine Meisterqualifikation erforderlich:

  • Maurer- und Betonbauarbeiten
  • Heizungsbau
  • Zimmerertätigkeiten
  • Dachdeckerarbeiten
  • Maler- und Lackiertätigkeiten
  • Gerüstbauarbeiten
  • Schornsteinfegerarbeiten
  • Klempnertätigkeiten
  • Heizungsbau- und Installateurarbeiten
  • Elektrotechnikertätigkeiten
  • Tischlerarbeiten

Für diese Arbeiten besteht generell eine Meisterpflicht.

Eine Meisterqualifikation kann zudem umgangen werden, wenn im ausgeübten Handwerk eine mindestens sechs Jahre dauernde Berufserfahrung vorhanden ist oder aber wenn zuvor in einer leitenden Position in dem angestrebten Handwerk gearbeitet wurde. Beabsichtigt also zum Beispiel ein berufserfahrener Handwerker, eine Tätigkeit als Hausmeister aufzunehmen, darf er diese Tätigkeit im Rahmen seiner Aufgaben ausführen, ohne eine Meisterqualifikation vorweisen zu müssen.

Generell ist die Meisterpflicht im Rahmen der EU gelockert worden, da die Eintragung in die Gewerberolle einen Handwerker bis zu 800 Euro kosten kann und hier eine Benachteiligung von deutschen Gewerbetreibenden gegenüber anderen europäischen Handwerkern bestünde, in deren Land keine Meisterpflicht für die Ausübung einer Handwerkstätigkeit besteht.

Quelle: HwO, Anlage A 195

Nicht immer lässt sich binnen weniger Monate eine Unternehmensidee so verwirklichen, dass diese eigenständig den Lebensunterhalt eines Selbstständigen sichern kann. Aus diesem Grund nehmen sowohl Gründer als auch gestandene Unternehmer, die auf eine jahrelange Erfahrung zurückblicken können, die Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch.

Doch auch wenn durch diese finanzielle Beihilfe zunächst die individuelle Lebensgrundlage gesichert werden kann, entstehen für selbstständige Hartz IV Empfänger ganz neue Probleme. Das Eigenkapital ist in der Regel so knapp, dass bereits die Anschaffung von einfachen Betriebsmitteln nicht möglich ist. Seit dem 1. Januar 2009 können selbstständige Hartz IV Empfänger nun von einem Kredit im Rahmen einer Erweiterung der Leistungen der Bundesagentur für Arbeit profitieren.

Den führenden Köpfen dieser ist es gelungen, die genauen Richtlinien der „Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen" zu konkretisieren. Somit steht seit diesem Jahr erstmals eine Kreditmöglichkeit für selbstständige Hartz IV Empfänger von den Behörden zur Verfügung, die über den Gründungszuschuss und das Einstiegsgeld hinausgeht. Durch das „Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente" wurde das SGB II um einen Paragrafen erweitert. Nach diesem Passus können erwerbsfähige Hilfsbedürftige nun Sachmittel-Beihilfen für den eigenen Betrieb beantragen. Doch auch auf die neue Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Somit kann der zugeteilte Berater vollkommen eigenständig entscheiden, wer mit den Darlehen und Zuschüssen unterstützt wird.

Wer kann ein Darlehen in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich können sowohl Gründer als auch bereits aktive Selbstständige die Sachmittel-Beihilfe von der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Die genauen Anforderungen an den Antragsteller werden wie folgt definiert:

  • Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich ausgeführt werden und wirtschaftlich tragfähig sein.
  • Durch die Darlehen und Zuschüsse soll die Hilfsbedürftigkeit der Betroffenen beendet werden. Ein Nachweis muss von bestehenden Unternehmen nach 12 Monaten erbracht werden. Gründern wird ein Zeitfenster von 24 Monaten eingeräumt.
  • Die Beihilfe kann erst in Anspruch genommen werden, wenn andere Finanzierungsmöglichkeiten abgelehnt wurden. Als Nachweis dient eine Kreditabsage der Hausbank.

Für welche Sachmittel kann die Beihilfe genutzt werden?

Die Sachhilfen-Beihilfe der Bundesagentur für Arbeit steht sowohl für neue Betriebsmittel als auch für gebrauchte Lösungen zur Verfügung. Neben der einfachen BGA, wie zum Beispiel ein PC, können auch alle notwendigen Marketingmaßnahmen gefördert werden. Auch die Unterstützung für Fahrzeuge und Maschinen sowie für alle nötigen Elemente einer Erstausstattung wird durch das neue Gesetz geregelt. Das neue Gesetz bezieht zudem alle zur Verfügung stehenden Konzessionen ein.

Grundsätzlich werden nur die Sachmittel durch Zuschüsse und Darlehen unterstützt, die einem für Hartz IV Empfänger und dessen Lebensumstände passend sind. Demnach muss grundsätzlich die günstigste Alternative ins Auge gefasst werden.

Wie gestaltet sich die Sachmittel-Beihilfe?

Die Sachmittel-Beihilfe der Bundesagentur für Arbeit kann sowohl als Zuschuss als auch als Darlehen gewährt werden. Ein Zuschuss ist auf eine Maximalsumme von 5.000 Euro begrenzt. Zudem können beide Optionen miteinander kombiniert werden. Der Antragsteller muss nachweisen können, dass die Sachmittel, die benötigt werden, für eine Verbesserung der individuellen Situation sorgen und zudem tragfähig sind. Notfalls muss hierbei die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, wie der IHK, eingeholt werden.

Neben der Sachmittel-Beihilfe der Arbeitsagentur bieten auch einzelne Finanzunternehmen Darlehen für selbstständige und nicht selbstständige Hartz IV Empfänger an. In der Regel muss hierbei jedoch mit höheren Kosten in Hinblick auf die Konditionen gerechnet werden.

Eine Betriebsprüfung ist für die meisten Unternehmen mit Sicherheit ein Graus. Dennoch kommt es unter bestimmten Voraussetzungen immer wieder zu einer solchen Prüfung. Wichtig ist, dass diese Prüfungen sich über die letzten Jahre erstrecken können, es sollten also alle Unterlagen stets sorgfältig aufbewahrt werden und zwar so, dass Betriebsprüfer und steuerlicher Berater sich darin einfach und schnell zurecht finden.

Abschlussgespräch und goldener Handschlag

Nachdem die Betriebsprüfung abgeschlossen wurde, kommt es in der Regel zu einem Schlussgespräch. Auf der einen Seite finden sich der Unternehmer und sein steuerlicher Berater, auf der anderen Seite der Betriebsprüfer. Oftmals kam es bei der Prüfung zu kleineren Unklarheiten und mitunter schwammigen Feststellungen. Wird im Abschlussgespräch bereits klar, dass gegen einige dieser schwammig formulierten Feststellungen Einspruch erhoben werden soll, so ist der Betriebsprüfer oftmals bereit, einen Kompromiss einzugehen. Dabei ist die Rede vom so genannten „goldenen Handschlag".

Dauernde Bindung an die Vereinbarungen

Dieser wird immer häufiger auch schriftlich festgehalten. Beide Seiten, also Unternehmer und Betriebsprüfer, sind unwiderruflich an diese Vereinbarung gebunden, selbst wenn dadurch für eine der Parteien mitunter erhebliche Nachteile entstehen. Die Bindung an die Vereinbarung gilt in vielen Fällen nicht nur für die aktuelle Betriebsprüfung, sondern genauso für die Zukunft.

Der große Nachteil besteht darin, dass sich manch ein Unternehmer oder Steuerberater im Moment des Abschlussgesprächs über die steuerlichen Auswirkungen der Vereinbarung nicht im Klaren ist. Dennoch bleiben sie an diese gebunden, wie der Bundesfinanzhof bestätigt. Einzusehen ist das Urteil unter dem Aktenzeichen IR63/07.

Vorbeugen ist besser

Vorbeugend sollten deshalb die Unternehmen einen beispielhaften Steuerbescheid beim Betriebsprüfer einfordern. Denn erst anhand dessen wird vielen Unternehmern bewusst, welche Auswirkungen eine mit dem Betriebsprüfer getroffene Vereinbarung letztlich mit sich bringen wird. Wer bewusst auf diesen Muster-Steuerbescheid verzichtet, läuft stets Gefahr, dass er mitunter massive steuerliche Nachteile in Kauf nehmen muss und das nicht nur momentan, sondern auch zukünftig.

Quelle: In Anlehnung an Pro Firma 03 2009, S. 52

Der Abschluss von befristeten Arbeitsverhältnissen ist heutzutage mehr als üblich. Häufig dienen sie auch als verlängerte Probezeit, da sich beide Vertragspartner so bis zu zwei Jahre lang nicht auf ein festes Arbeitsverhältnis festlegen müssen. Außerdem wird dadurch der deutsche Kündigungsschutz ausgehebelt. Im Folgenden erfahren Sie die wichtigsten Regelungen, die für befristete Arbeitsverträge gelten.

Voraussetzungen für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages

Damit ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen werden darf, muss es einen sachlichen Grund dafür geben. Möglich wäre hier beispielsweise die Vertretung eines anderen Mitarbeiters während Krankheitszeiten oder während der Elternzeit. Weitere Sachgründe ergeben sich aus § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Dazu gehören beispielsweise auch die Mitarbeit an einem zeitlich begrenzten Projekt oder die befristete Übernahme eines Auszubildenden nach bestandener Ausbildung.

Eine Befristung ohne Sachgrund ist ebenfalls bis zur maximalen Dauer von zwei Jahren möglich, sofern zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht zuvor schon einmal ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Daran kann sich eine weitere Befristung mit Sachgrund anschließen, jedoch keine weitere sachgrundlose Befristung.

Art der Befristung

Man kann eine Befristung auf zweierlei Arten abschließen. Entweder man vereinbart einen ganz bestimmten Tag, an dem das Arbeitsverhältnis enden soll (z. B. 31. Dezember 2010). Oder man bestimmt ein Ereignis, das zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt (z. B. Rückkehr des erkrankten Mitarbeiters).

Im ersteren Fall endet das befristete Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass eine Kündigung erforderlich wäre, zum vereinbarten Zeitpunkt. Beim zweiten Fall steht der Beendigungszeitpunkt nicht definitiv fest. Man spricht hier von einer Zweckbefristung. Damit der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, rechtzeitig zu reagieren, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zuvor anzukündigen. Wenn der ersetzte Mitarbeiter die Arbeit nicht wieder aufnimmt, muss der Arbeitgeber den Befristeten dennoch weiter beschäftigen, da das beendigende Ereignis dann nicht eingetreten ist.

Vorzeitige Beendigung

Das Gesetz sieht beim befristeten Arbeitsvertrag die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung nicht vor. Dieses Recht muss ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Unberührt bleibt davon natürlich das Recht zur fristlosen Kündigung. Ebenso kann das befristete Arbeitsverhältnis jederzeit durch einen Aufhebungsvertrag im beiderseitigen Einvernehmen gelöst werden.

Schriftformerfordernis

Einen Arbeitsvertrag kann man nicht mündlich befristen. Die Befristung muss zwingend schriftlich festgehalten werden. Ist dies nicht der Fall, kann der Arbeitnehmer eine Entfristungsklage erheben und es entsteht automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, wenn er Recht bekommt. Die Bedingungen müssen bereits vor Arbeitsantritt schriftlich niedergelegt werden. Sobald der Arbeitnehmer zum ersten Mal gearbeitet hat, würde sonst sofort ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen.

Wenn ein Arbeitnehmer nach dem Ende seines befristeten Arbeitsverhältnisses weiterarbeitet und der Arbeitgeber dies duldet, entsteht ebenfalls ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses

Wenn eine Befristung verlängert werden soll, gilt die Regelung des Schriftformerfordernisses analog. Die neue Befristung muss vor dem Arbeitsantritt nach Ende der ersten Befristung schriftlich vereinbart worden sein.

Eine Befristung kann bis zu dreimal verlängert werden, solange man die Höchstdauer von zwei Jahren nicht überschreitet. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, entsteht wiederum ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Befristung bei älteren Mitarbeitern

Arbeitnehmer, die älter als 52 Jahre sind, können auch länger als zwei Jahre befristet werden. Der EuGH hat dabei entschieden, dass Befristungen bis zu fünf Jahre möglich sind. Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Arbeitnehmer vor der Einstellung mindestens vier Monate lang arbeitslos war.

Entfristungsklage

Sofern der Arbeitnehmer das Gefühl hat, dass die Befristung seines Arbeitsverhältnisses unzulässig war, so kann er eine Entfristungsklage anstrengen. Hierfür muss er spätestens innerhalb von drei Wochen nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitsgericht eine Klage auf Feststellung eines unbefristeten Arbeitsvertrags erheben. In der Praxis enden solche Entfristungsklagen häufig mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gegen die Zahlung einer angemessenen Abfindung an den Arbeitnehmer.

Wir verraten Ihnen, wie Sie mit einem Frühjahrsputz im Büro Steuern sparen können. Zu Beginn eines neuen Jahres sollten sich Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und auch kleine Gewerbetreibende einmal genauer mit den Unterlagen des vergangenen Jahres auseinandersetzen. Neben den Auflistungen zu Einnahmen spielen hierbei selbstverständlich auch die Betriebsausgaben, sowie alle anderen Unternehmensbelege eine entscheidende Rolle.

Wer zu Beginn eines Jahres die eigenen Geschäftsunterlagen in Ordnung bringt, schafft sich nicht mehr nur eigenständig einen Überblick, sondern geht auch Streitigkeiten mit den Behörden aus dem Weg. Nahezu perfekt für den Frühjahrsputz im Büro bieten sich die ersten Tage im Januar an. Aber auf was sollte geachtet werden und inwieweit müssen bei den eigenen Betriebsunterlagen Ergänzungen vorgenommen werden?

Die Vorbereitung für die Steuerprüfung

Steuerprüfungen können überraschender kommen als es dem Unternehmer lieb ist. Um hier unnützen Kosten und vor allem auch einem ungünstigen Zeitaufwand aus dem Weg zu gehen, sollte man die Unternehmensunterlagen auf Vordermann bringen. Hierbei heißt es vor allem die Aufbewahrungsfristen von Unterlagen zu berücksichtigen.

Nach dem deutschen Recht müssen Betriebsunterlagen sechs beziehungsweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Hierbei spielt die Art der Belege die ausschlaggebende Rolle. Ein Frühjahrsputz im eigenen Büro ist die beste Gelegenheit, alte Belege, die bereits über der Frist liegen, zu vernichten. Aber bereits hier lauert die erste steuerliche Falle, die auch mit einem Bußgeld vom Finanzamt bestraft werden kann. Grundsätzlich beginnt die Aufbewahrungsfrist erst zum Ende eines Jahres, in dem der Jahresabschluss erstellt wurde.

Kosten sparen und Vorteile erwirtschaften

Die meisten Unternehmen, ganz gleich wie groß diese sind und vor allem auch in welcher Branche sie tätig sind, entscheiden sich in Sachen steuerliche Abwicklungen für einen Profi. Hierbei handelt es sich keineswegs um eine schlechte Entscheidung. Ganz im Gegenteil. Zu beachten ist jedoch, dass man mit der Vorarbeit an der richtigen Stelle Beraterhonorare sparen kann. Mit ein wenig Ordnung und genauer Absprache lassen sich die finanziellen Aufwendungen für den Steuerberater minimieren.

Dies gilt aber nur, wenn man den Experten auch die Arbeit erleichtert. Aus diesem Grund bietet es sich für alle Unternehmer an, eigenständig eine Einnahmen-Überschussrechnung zu erstellen. Hierbei handelt es sich immerhin um einen der größten Kostenfaktoren in Sachen Steuerberater. Zudem sollte man sich mit dem eigenen Berater über die Aufbewahrung der Belege verständigen. Kleine Fehler verursachen hierbei bereits deutlich höhere Beraterhonorare.

Vorsteuerabsetzung - Auf die Regel folgt die Sonderregel

Grundsätzlich ist das Steuerrecht in Deutschland alles andere als durchsichtig. Wer hier bestehen möchte, sollte selbst wissen, was es mit Geschäftspartnern und Unterlagen auf sich hat. Gerade Scheinunternehmen haben sich zu einem brisanten Thema entwickelt. Um Bußgelder, Strafgelder und Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollten Unternehmer dauerhaft Belege sammeln.

Bestehen Beweise dafür, dass die Adresse des Rechnungsstellers wirklich richtig ist, müssen Unternehmer der Steuerprüfung auch nicht mit Angst entgegentreten. Auch für Überprüfungen dieser Art sollte man sich während des eigenen Büro-Frühjahrsputzes Zeit nehmen.

Anträge prüfen und Chancen nutzen

Während man sich mit den eigenen Betriebsunterlagen auseinandersetzt, sollte man auch an die Mitarbeitermotivation denken. Immerhin werden die meisten buchhalterischen Tätigkeiten in Unternehmen von entsprechenden Fachkräften bewältigt. Spricht man diesen ein Lob oder auch ein einfaches Dankeschön aus, wird man es von ihnen mit Sicherheit mit einem besseren Engagement bezahlt bekommen.

Zu Beginn eines Jahres sollte zudem geprüft werden, ob alle nötigen Anträge gestellt wurde. Hierbei handelt es sich insbesondere um Angelegenheiten, die das Finanzamt betreffen. Wer seine Umsatzsteuer nicht im Voraus entrichten möchte, sollte sich vergewissern, dass für ihn eine Istversteuerung besteht. Somit müssen Steuern nur dann gezahlt werden, wenn das Unternehmen auch einen entsprechenden Zahlungseingang verbuchen kann.

Auch beim eigenen Fahrtenbuch ist vorausschauendes Denken das Wichtigste. Ein regelmäßiges Führen und das Vergleichen mit Alternativen machen sich in jedem Fall bezahlt.

In Anlehnung an: http://www.haufe.de/Auftritte/ShopData/media/attachmentlibraries/rp/profirma/Steuertipps.pdf

Die deutschen Bürgschaftsbanken sehen keine Probleme, sollten die Banken sich weigern, ihren mittelständischen Kunden Kredite zu gewähren. Alleine die Bürgschaftsbank von Baden-Württemberg ist in diesem Jahr mit 500 statt 150 Millionen Euro ausgestattet. In dieser Höhe kann sie Bürgschaften für die Kredite der mittelständischen und kleinen Betriebe übernehmen. Die Banken erhalten dadurch ein Plus an Sicherheit, welches sie sich sicher nicht entgehen lassen werden.

Beihilferecht der EU gelockert

Auch die EU trägt ihren Teil dazu bei, dass kleine und mittelständische Unternehmen künftig einfacher an Kredite und Fördermittel heran kommen. Durch die Lockerung des Beihilferechts steht den Betrieben nun ein Kleinbeihilferahmen von 500.000 Euro zur Verfügung. Diesen können die Betriebe als Fördermittel in Anspruch nehmen, ohne dass die EU dabei als Förderer zutage tritt.

Forderungen der Bürgschaftsbanken

Obwohl derzeit noch keine klaren Anzeichen für eine Kreditklemme bestehen, ist es so, dass die Bürgschaftsbanken, wie auch Guy Selbherr, Vorstand der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, bestätigt, eine zentrale Rolle bei der Kreditvergabe spielen dürften. Sie könnten für die Wirtschaft schon bald als Selbsthilfeeinrichtung angesehen werden.

Von daher fordern die Bürgschaftsbanken von der Regierung auch mehr Freiräume. So sollen die geplanten Kredit- und Bürgschaftsprogramme deutlich erweitert werden. Auch die maximale Bürgschaftsquote solle von 80 auf 90 Prozent angehoben werden. Die Bürgschaftsgrenzen sollen verdoppelt werden, insgesamt auf zwei Millionen Euro. Außerdem fordern die Bürgschaftsbanken, dass die Rückbürgschaftsquoten des Bundes erhöht werden. Diese liegen derzeit in den alten Bundesländern bei 65 Prozent und sollen erhöht werden auf 80 Prozent, in den neuen Bundesländern gelten 80 Prozent, die auf 90 Prozent erhöht werden sollen.

Auch die KfW ist mit hohen Mitteln ausgestattet

Die KfW als eine der zentralen Förderbanken Deutschlands sieht der Finanzkrise und eventuellen Kreditklemmen ebenfalls positiv entgegen. Sie ist mit 50 Milliarden Euro ausgestattet, die im Rahmen der Konjunkturpakete entsprechend ausgeteilt werden können. Alleine die Hälfte davon steht schon in diesem Jahr zur Verfügung, die anderen 25 Milliarden Euro können im Jahr 2010 ausgegeben werden. Deutsche Unternehmen werden laut dem Vorstandsvorsitzenden Ulrich Schröder mit 40 Milliarden gefördert. Der Rest des Geldes wird voraussichtlich in Infrastrukturmaßnahmen und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz fließen.

Hypovereinsbank Thüringen verzeichnet Plus

Ein deutliches Plus bei den Einlagen und im Darlehensgeschäft konnte die Hypovereinsbank in Thüringen bereits im vergangenen Jahr verzeichnen. Man zeigt sich auf Seiten der Bank auch für das Jahr 2009 zuversichtlich und will das Geschäft mit den Darlehen sogar noch weiter ausbauen.

Der Leiter Privat- und Geschäftskunden der Bank, Frank Werner, ist ebenfalls überzeugt, dass es keine Kreditklemme gebe. Denn alleine seine Bank könne mehr Darlehen anbieten, als sie überhaupt nachgefragt werden. Gerade im vergangenen Jahr konnte die Hypovereinsbank Thüringen bei der Kreditvergabe an Existenzgründer und Firmennachfolger ein deutliches Plus verzeichnen.

Quelle: In Anlehnung an Pro Firma 03 2009, S. 42

Viele Hundebesitzer kennen dieses Problem: Die Urlaubssaison beginnt und schon stehen die Herrchen und Frauchen damit vor der Frage: Wohin mit dem Hund? Sicherlich wäre es schön, wenn Bello und Co. mit in den Urlaub kommen könnten, aber das ist nicht immer ein Gefallen für die Hunde. Zuhause lassen ist aber auch nicht des Rätsels Lösung, vor allem nicht, wenn keiner in der Nähe ist, dem das Frauchen den treuen Begleiter anvertrauen möchte. Für tierliebe Menschen, die überlegen, ob sie sich eventuell selbstständig machen möchten, bietet sich hier aber eine Geschäftsidee, die gar nicht so schwer zu verwirklichen ist, wenn die richtigen Voraussetzungen gegeben sind.

Die Hundepension - das Entstehen einer Geschäftsidee

Wer selbst Hunde gerne mag und anderen Hundehaltern ermöglichen möchte, einen sorgenfreien Urlaub zu verbringen, ohne sich dabei ständig Gedanken um das Wohl seines vierbeinigen Familienmitglieds machen zu müssen, hat damit schon die erste Voraussetzung für sein Unternehmen erfüllt. Ob diese Geschäftsidee nun eher in Richtung Tierpension geht, in der die Hundebesitzer ihre Tiere versorgt wissen, während sie selbst am Strand liegen, oder aber gen Tierhotel, in dem sich sowohl Herrchen als auch Hund rundum wohl und umsorgt fühlen, ist dabei relativ gleichgültig.

Der richtige Ort ist entscheidend

Eine Tierpension mitten in der Stadt, wo es rund herum keine Wiesen gibt und das einzige Grün die Blumen auf den Hochhausbalkonen ist, ist sicherlich nicht geeignet. Deshalb sollte der Unternehmensgründer schon darauf achten, dass er einen Ort wählt, an dem es den Hunden auch gefällt und wo sie sich zum einen wohlfühlen und zum anderen auch nach Herzenslust toben können, ohne andere Menschen zu stören. Denn nicht alle Menschen mögen Hunde und fühlen sich vielleicht durch das Bellen und herum liegende Hundehaufen gestört. Außerdem sollte auch ausreichend Platz vorhanden sein, damit die Hunde nicht eingepfercht in irgendwelche Zwinger darauf warten müssen, dass Herrchen und Frauchen sie nach einem zweiwöchigen Urlaub aus der Gefangenschaft erlösen. Auch für die Hunde sollte diese Zeit ja ein kleiner Urlaub sein, damit sie gar nicht erst auf die Idee kommen, ihre Besitzer zu vermissen.

Das finanzielle Konzept ist wichtig

Natürlich bedarf es für die Gründung eines Unternehmens, egal welches dies nun ist, das richtige finanzielle Konzept. Es bringt nichts, einfach ins Blaue hinein eine Firma zu eröffnen, ohne einen genauen Plan in der Hinterhand zu haben. Es gibt viele Dinge zu beachten, wenn ein Unternehmen gegründet werden soll. Am Besten lässt sich der neue Firmenchef von seiner Hausbank ausführlich beraten, um auch wirklich nichts falsch zu machen. Auch ein Termin beim Steuerberater ist mit Sicherheit nicht verkehrt. Es ist sicherlich auch nicht falsch, Informationen über staatliche Subventionen einzuholen.

Oftmals hilft der Staat Unternehmensgründern mit kleineren Geldbeiträgen, vor allem in Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs. Dann ist dies ein Geschäft, mit dem beide Seiten zufrieden sein können. Der Staat kann die Wirtschaft ein wenig ankurbeln, indem er die neu gegründeten Unternehmen unterstützt und für den Unternehmer ist der Start in die Selbstständigkeit ein wenig einfacher. Auf die Finanzierung einer Unternehmensneugründung sollte großes Augenmerk gelegt werden, denn sie ist das A und O eines erfolgreichen Geschäftsinhabers.

Das Tierhotel ist in aller Munde

Damit das Tierhotel auch genutzt wird und nicht nur leer steht, muss der Inhaber natürlich dafür sorgen, dass sein Unternehmen auch bekannt wird. Es schadet nicht, ein gewisses Budget für die Werbung einzuplanen. Möglichkeiten gibt es da einige. Zum Beispiel können in Tageszeitungen und Zeitschriften Annoncen geschaltet werden, auch Verlinkungen in Hundeforen oder Homepages von Online-Shops, in denen Tierzubehör gekauft werden kann, können recht ergiebig sein. Hier sollte man auch über die Suchmaschinenoptimierung nachdenken. Aber auch Flyer, die zum Beispiel bei Tierärzten ausgelegt werden, können viele Menschen erreichen.

Interessante Webseiten zum Thema

Urlaub mit Hund bei e-domizil
e-domizil bietet über 40.500 Domizile, die für Ihren Urlaub mit Hund geeignet sind.

Stadthunde.com - Die Community für Hundeliebhaber!
agila.de - Krankenversicherung für Hunde
schecker.de - 6000 Artikel rund um den Hund

Wer kennt die Situation im Geschäftsleben nicht: Man ist beschäftigt mit wichtigen Arbeiten, das Telefon klingelt und anstelle eines Geschäftspartners oder Kunden ist ein Gesprächsteilnehmer in der Leitung, der entweder dringende Informationen über zu verändernde Versicherungsverträge besprechen muss und hierfür einen Termin vereinbaren will oder ein Unternehmen, das Meinungsforschung betreibt und jetzt eine mehr oder weniger kurze Umfrage durchführen möchte. Aber auch der Telefonverkauf nimmt stetig zu und die Anrufe, die monatlich zeitlich addiert hierfür eingehen, sind echte Zeiträuber. Was tun?

Die Lösung für unerwünschte Anrufe

Die unerwünschten Anrufe künftig nicht mehr entgegennehmen zu müssen, setzt voraus, dass ein Filter vorgeschaltet wird, der mehr oder weniger kostenintensiv ist. Wer sich vor unerwünschten Anrufen schützen möchte, hat die Möglichkeit, einen Dienstleister vorzuschalten, der aber gleichzeitig auch mit regelmäßigen Kosten für die Dienstleistung verknüpft ist - unabhängig von der Dauer oder Häufigkeit des Bedarfs, denn wann unerwünschte Anrufe eingehen, weiß schließlich niemand. Auch der Anrufbeantworter kann eine Lösung sein, allerdings werden hier grundsätzlich alle Anrufe zunächst einmal abgefangen - auch die wirklich erwünschten und erwarteten.

Die Alternative zu diesen eher zweitklassigen Lösungen ist Telefonpaul. Paul ist die Lösung, wenn unerwünschte Anrufe effektiv abgefangen werden sollen. Klar abgegrenzt wird hier zwischen erwünschten und unerwünschten Anrufen. Während also die Kunden und Geschäftspartner weiterhin problemlos durchkommen, werden unerwünschte Anrufer blockiert und direkt von Telefonpaul entgegen genommen.

Was kostet die Leistung von Telefonpaul?

Während Dienstleister, die unerwünschte Anrufe abwimmeln, viel Geld kosten, ist auch dies bei Telefonpaul völlig anders. Wer die Dienstleistung von Telefonpaul in Anspruch nimmt, zahlt für diese grundsätzlich erst einmal nichts. Lediglich die Telefonkosten für ein Orts- oder auch Ferngespräch fallen an - abhängig in diesem Fall vom Standort des jeweiligen unerwünschten Anrufers. Monatliche Gebühren oder andere Nutzungsentgelte muss man nicht befürchten, wenn die Leistungen von Telefonpaul in Anspruch genommen werden.

Für wen eignen sich die Leistungen von Telefonpaul?

Grundsätzlich sind die Leistungen von Telefonpaul für alle Kleinbetriebe sinnvoll, in denen hohe Kosten für Telefonpersonal nicht getragen werden können und in denen auch kein Sekretariat die unerwünschten Anrufe filtert, die aber dennoch auf lästige Anrufe verzichten wollen. Und wer sich auch im privaten Umfeld vor unerwünschter Telefonwerbung, Umfragen oder Versicherungsvertretern schützen möchte, kann Telefonpaul hier ebenso kostengünstig und effektiv nutzen.

Wie kann ich Telefonpaul schnell nutzen?

Telefonpaul ist unter www.telefonpaul.de zu finden. Hier sind Kontaktdaten hinterlegt und auch die Antwort, die Telefonpaul den lästigen Anrufern auf ihre Kontaktversuche gibt, kann hier gleich als Beispiel abgehört werden.

Telefonpaul ist die effektive und kostengünstige Lösung für unwillkommene Anrufe, die auch noch langfristig wirkt, weil Telefonnummern, unter denen ein gewünschter Teilnehmer langfristig nicht erreichbar ist, häufig aus den Datenbanken ausgefiltert werden.

www.telefonpaul.de

Viele Hundehalter geben ihre geliebten Vierbeiner während eines Urlaubes in eine Tierpension oder zu Bekannten und Verwandten. Sie befinden sich im Zwiespalt: Ein schlechtes Gewissen haben fast alle, die sich für die Urlaubstage vom Hund trennen; die Sehnsucht nach Struppi und Co. kommt noch dazu. Andererseits möchten auch Hundehalter in den Urlaub fahren.

Der Hund bleibt oft deswegen zuhause, weil die Herrchen und Frauchen sich nicht sicher sind, wie sie einen Urlaub mit Hund bewerkstelligen können. Diese Unwissenheit ist eine gute Grundlage, um sich eine eigene Existenz aufbauen zu können. Nicht Urlaub für den Hund, sondern Urlaub mit dem Hund möglich zu machen, erfordert aber eine gute Vorbereitung. Macht man hier alles richtig, wird es nicht lange dauern, bis das Geschäft läuft und sich viele Tierhalter melden, um sich Beratung, Tipps und Vermittlung anbieten zu lassen.

Die Grundidee für den Urlaub mit Hund

Die Geschäftsidee setzt dort an, wo Reisebüros aufhören. Für die Reisebüros ist es wichtig, Flüge, Schifffahrten und Unterkünfte zu vermitteln, notfalls auch einmal mit Hund. Der Rubel muss rollen. Konzentriert man seine Aktivitäten rein auf die Hundehalter, ist dies eine Lücke in der Reisebranche, die geschlossen werden will. Sicher bekommt man im World Wide Web Angebote über Ferienhäuser und auch Hotels, in denen die Hunde willkommen sind. Doch die exklusive Vermittlung und Beratung fehlt auf dem Markt. Und hier muss man ansetzen, indem man sich ein gutes Konzept zurecht legt.

Die Vermittlung

Tierbesitzer, die sich an einen Dienstleister wenden, der ihnen einen Urlaub mit Hund ermöglichen soll, erwarten schnelle Ergebnisse. Die Kunden geben ein Ziel vor: Eine Stadt, ein Land, eine Region. Nun sollte man hier genügend Kontakte haben oder zumindest Geschick aufweisen, so schnell wie möglich Ergebnisse zu zeigen. Adressen und Telefonnummern, die man gegen eine gewisse Beteiligung am Umsatz oder eine Vermittlungsgebühr herausgibt, gehören zum Inventar.

Die Anreise

Hintergrundwissen sowie das Angebot, die Anreise zu regeln, gehören ebenfalls zur Grundausstattung der Geschäftsidee Urlaub mit Hund. Was die Mitnahme des Hundes in der Bahn oder im Flugzeug kostet, welche Vorkehrungen getroffen werden müssen und vieles mehr sind Informationen, mit denen man es täglich zu tun haben wird. Der Service, nach Absprache die Tickets zu besorgen und zuzuschicken, wird sicher gern in Anspruch genommen. Natürlich müssen auch Empfehlungen zur Reise im Auto im Repertoire befindlich sein.

Die Beratung ist das A und O

Eine faire, tierbezogene Beratung muss für jeden Kunden einzeln erfolgen. Informationen zu den Impfvorschriften, Grenzkontrollen, Leinenpflicht und Beißkörben müssen aus dem FF beherrscht werden. Entsprechend muss man sich laufend auf den neuesten Stand bringen, um keine Fehlinformationen zu verschicken oder zu verteilen. Nebenbei sollte man aber das Wohl des Tieres im Auge behalten und fundiertes Wissen über die Folgen von zu langen Flügen, Klimaumschwüngen und ähnlichen Faktoren vorweisen können. Zu einer kompetenten Beratung gehört es auch, im Fall der Fälle auch einmal von der Reise abzuraten, im Sinne des Tieres.

Das Start-up

Neben den üblichen Formalitäten, die man vor dem Beginn einer Selbständigkeit hat, muss man hier natürlich auch über das erforderliche Startkapital verfügen. Dies ist unter anderem auch erforderlich, um für eine ausreichende Werbung zu sorgen. Eine suchmaschinenoptimierte Homepage ist das A und O, denn die meisten Menschen, die Urlaub, ob nun mit oder ohne Hund, machen wollen, suchen im Internet nach den Informationen und Unterkünften, die sie benötigen.

Kontakte zu knüpfen, die man dann weitervermitteln kann, macht es erforderlich, die Urlaubsdomizile vielleicht auch einmal selbst zu besuchen und vor Ort die Gegebenheiten abzuchecken und die Verträge zu schließen. Faire, bezahlbare Preise, ein auf Hundehalter ausgerichtetes Denken und Freude an der Arbeit sind Grundlagen, auf die man nicht verzichten darf, wenn man erfolgreich arbeiten will.

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Während Privatpersonen von Werbefaxen und entsprechenden Mails weitgehend verschont werden müssen, können sich Unternehmen in der Regel nicht darauf berufen. Hier gilt, dass ein Unternehmen mit zugesandten Werbefaxen und Werbemails rechnen muss, sobald es seine Faxnummer oder seine E-Mail-Adresse öffentlich zugänglich gemacht hat. Sofern die Faxe und E-Mails die geschäftliche Tätigkeit betreffen, kann sich ein Unternehmen nicht gegen diese wehren. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. I R 75/06) hervor.

Demzufolge bedeutet die Bekanntmachung dieser Daten auf der Internetseite des Unternehmens oder im Telefonbuch eine stillschweigende Zustimmung zur Zusendung solcher Faxe und E-Mails. Wer sich schützen wolle, so die Richter, dürfe die Daten nicht öffentlich bekannt geben, was allerdings in der Praxis schwierig sein dürfe, da Fax und E-Mail zu den wichtigsten Kommunikationsmitteln gehören. Anders können die Kunden kaum mit den Unternehmen in Kontakt treten, so dass ein wirksamer Schutz praktisch nicht umsetzbar ist.

Quelle: In Anlehnung an Pro Firma 03 2009, S. 41

Wer in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nach einer Geschäftsidee sucht, muss schon gezielt vorgehen. Wofür geben Menschen praktisch immer Geld aus? Essen ist das Thema, das in guten als auch in schlechten wirtschaftlichen Zeiten immer Geld bringt - vorausgesetzt, es wird auch attraktiv oder sogar originell präsentiert. Eine Gulaschkanone hat fast immer eine große Anziehungskraft, weil hier einige Gerichte besonders gut schmecken.

Wo funktioniert die Gulaschkanone?

Wer sich dafür entscheidet, sich mit der Gulaschkanone selbstständig zu machen, kann auf öffentlichen Festen oder Veranstaltungen mit starkem Besucherzulauf künftig sein Geld verdienen. Ob es das Schützenfest oder das Kinderfest ist oder auch der Weihnachtsmarkt - die Gulaschkanone ist bei diesen Gelegenheiten ein richtiger Magnet, der mal etwas anderes an Essen bietet als zum Beispiel die schon lange bekannte Bratwurst.

Wer sich also seinen Lebensunterhalt künftig mit der Gulaschkanone verdienen will, sollte neben dem Speiseangebot auf dem großen Topf, der übrigens seine historischen Wurzeln schon Ende des 19. Jahrhundert hat, attraktiv präsentieren. Wer hier zum Beispiel auf die Gulaschkanone im ausgemusterten Feuerwehrauto setzt, begeistert die Großen mit leckerem Essen aus der Kanone und die Kleinen mit einer richtig tollen Attraktion, die im günstigsten Falle auch noch Wasserspritzaktionen zulässt.

Wie fange ich mein Geschäft mit der Gulaschkanone an und welche Kosten erwarten mich?

Wer sich selbstständig machen möchte, braucht erst einmal Arbeitswerkzeug - und dafür natürlich Kapital. Das wesentliche Kapital liegt in der Gulaschkanone an sich. Hier kann bei der Umsetzung der Idee im ausgedienten Feuerwehrfahrzeug mit Kosten ab 2.500 Euro für die Anschaffung gerechnet werden, die allerdings auch bei sehr gutem Zustand des Fahrzeugs in den fünfstelligen Bereich gehen können. Dazu kommen noch einmal Umbau- und Ausstattungskosten, um auch die Prüfungen durch das Gesundheitsamt problemlos zu überstehen.

Günstige Gerätschaften lassen sich im „Second Hand für gastronomische Betriebe" finden, in denen Ausstattungen zu finden sind, die aus gescheiterten Geschäftsideen im gastronomischen Bereich stammen. Nicht zu vergessen sind die Kosten, die sich aus der Gewerbeanmeldung ergeben sowie auch aus dem Gesundheitszeugnis.

Wie bekomme ich Kunden?

Bei der Akquise von Kunden ist das Internet eine große Hilfe, denn hier lassen sich Festivitäten recherchieren, die in näherer Zukunft stattfinden. Gemeinde- und Kinderfeste sind eine gute Startvariante für die Gulaschkanone, die attraktiv im Feuerwehrauto daherkommt. Wer sich für Weihnachtsmärkte entscheidet, sollte die Standgebühren vergleichen, denn hier ergeben sich wesentliche Unterschiede, die das Nettoeinkommen erheblich beeinflussen. Flyer, die während der ersten Veranstaltungen ausgelegt werden, können unter anderem weitere Folgeaufträge durch Nachfrage erbringen.

Als Alternative zur bisherigen GmbH ist seit einiger Zeit die Gründung einer Unternehmergesellschaft, kurz UG, möglich. Diese bietet viele Vorteile, insbesondere die Gründung selbst erfolgt einfacher und kostengünstiger. So ist das Stammkapital von 25.000 Euro, welches für eine GmbH zwingend notwendig ist, bei der Unternehmergesellschaft nicht nötig. Dennoch lohnt sich die Gründung einer solchen UG nicht in jedem Fall, wie die folgenden Situationen zeigen. Diese Checkliste will klar stellen, bei welchem Sachverhalt die UG günstiger ist und bei welchem die GmbH zu wählen ist.

Existenzgründer und die UG

Wer alleine ein Unternehmen gründen will, dem eine einfache Geschäftstätigkeit zugrunde liegt, der ist mit der Unternehmergesellschaft bestens beraten. Hier werden Privat- und Geschäftsvermögen voneinander getrennt. Die persönliche Haftung wird auf ein Minimum reduziert. Es entsteht keine Vorgründer-Haftung und mit Hilfe des Musterprotokolls lässt sich die Firma einfach und schnell gründen.

Existenzgründer und die GmbH

Wer hingegen bei der Gründung großen Wert auf eine etablierte Gesellschaftsform legt, der sollte sich für die GmbH entscheiden. Diese ist ebenfalls mit einem Musterprotokoll kostengünstig und einfach zu gründen. Privat- und Geschäftsvermögen werden bei der GmbH grundsätzlich getrennt, die private Haftung wird auf ein Minimum reduziert. Das bedeutet für den Gründer eine höhere Sicherheit, sowie eine bereits etablierte Rechtsform für das Unternehmen.

Einzelunternehmer ohne Anlagevermögen

Auch Einzelunternehmer, die bereits seit einiger Zeit ihr Unternehmen führen, können eine UG gründen. Die Gründung ist mit dem Musterprotokoll einfach und preiswert möglich, es entsteht keine Vorgründer-Haftung. Das Privat- und Geschäftsvermögen werden wiederum voneinander getrennt, die persönliche Haftung wird deutlich reduziert. Im Zuge einer Kapitalerhöhung kann das Einzelunternehmen in die UG eingebracht werden. Diese Kapitalerhöhung ist ebenfalls durch den Kauf von Anlagevermögen möglich. Wenn die Einlage, sowie die Kapitalerhöhung und die zwingend vorgeschriebene Rücklage den Betrag von 25.000 Euro überschreiten, entsteht hier eine vollwertige GmbH mit allen Rechten und Pflichten.

Einzelunternehmer mit Anlagevermögen

Auch der Einzelunternehmer, der bereits diverse Gegenstände im Anlagevermögen hält, kann seine persönliche Haftung deutlich reduzieren. Mit dem Musterprotokoll kann eine UG gegründet werden. Das bisherige Einzelunternehmen wird als Sacheinlage im Rahmen der Kapitalerhöhung in die UG eingebracht. Wird durch die Kapitalerhöhung, sowie weitere Einlagen des Unternehmers die Grenze von 25.000 Euro überschritten, entsteht hier ebenfalls eine vollwertige GmbH.

GbR umwandeln

Eine GbR kann ebenfalls umgewandelt werden. Bei bis zu drei Gesellschaftern kann das Musterprotokoll für die GmbH-Gründung, die hier am sinnvollsten ist, verwendet werden. Allerdings sollten aufgrund der drei Gesellschafter weitere Regelungen getroffen werden. Das Musterprotokoll kann im Nachgang abgeändert werden, hierfür ist jedoch die Zustimmung einer Drei-Viertel-Mehrheit notwendig. Die Personengesellschaft kann steuerneutral als Sacheinlage in die GmbH eingebracht werden. Gleiches gilt für bestehende Einzelunternehmen der Gesellschafter, die ebenfalls eingebracht werden sollen.

GbR mit mehr als drei Gesellschaftern

Im Falle, dass eine GbR mit mehr als drei Gesellschaftern umgewandelt werden soll, ist eine UG-Gründung nicht möglich. Die GmbH kann ebenfalls nicht mit dem Musterprotokoll gegründet werden. Erforderlich ist in diesem Fall ein besonderer Gesellschaftsvertrag mit eindeutigen Regelungen. Dieser muss notariell beglaubigt werden, wodurch die Kosten für die Gründung deutlich steigen. Die bisherigen Einzelunternehmen und Personengesellschaften können jedoch auch hier steuerneutral eingebracht werden. Für diese Unternehmen entsteht dann die so genannte Gesamtrechtsnachfolge.

Gründung einer Tochtergesellschaft

Will ein Konzern eine Tochtergesellschaft gründen, sollte zunächst mit dem Musterprotokoll eine GmbH gegründet werden. Im Nachgang werden die Regelungen aus der Satzung des Mutterkonzerns übernommen. Durch hohe Kapitaleinlagen können Verwaltungskosten gespart werden, wenn nur Änderungen vorgenommen werden, aber die Gründung nicht sofort erfolgt. Die Kapitalerhöhungen sind allerdings als Bareinlagen zu leisten.

Quelle: Angelehnt an Pro Firma 03 / 2009, S. 50

In letzter Zeit werden sicherlich einige Arbeitnehmer in die Bredouille gekommen sein, in Kurzarbeit geschickt worden zu sein. Gleichzeitig sorgen sich allerdings auch viele, was mit ihren Nebenverdiensten passiert, wenn sie in Kurzarbeit gehen müssen. Hierbei sind drei verschiedene Fälle zu unterscheiden, die im Folgenden näher erläutert werden.

1. Fall: Beginn der Selbständigkeit nach Anmeldung der Kurzarbeit

Wenn man das Gewerbe erst nach Anmeldung der Kurzarbeit eröffnet, kommt es zu einer vollen Anrechnung des Ertrages auf das Kurzarbeitergeld. Bitte beachten Sie, dass der Stichtag der Termin ist, zu dem das Unternehmen Kurzarbeit angemeldet hat. Dieses Datum muss nicht zwingend mit dem Termin übereinstimmen, zu dem Sie in Kurzarbeit gegangen sind. Hierüber sollte man sich beim Arbeitgeber informieren.

Ein kleines Rechenbeispiel, um die Anrechnung des Ertrages zu demonstrieren:
Ein Arbeitnehmer erhält während der Kurzarbeit ein reduziertes Entgelt und ein Kurzarbeitergeld in der Höhe von 500 Euro.
Fall 1: Der Gewerbeertrag beträgt 1.000 Euro. Das Kurzarbeitergeld wird in voller Höhe gekürzt, so dass es komplett wegfällt.
Fall 2: Der Gewerbeertrag beträgt 300 Euro. Das Kurzarbeitergeld wird um 300 Euro gekürzt und wird nur noch in der Höhe von 200 Euro ausgezahlt.

2. Fall: Beginn der Selbständigkeit vor Anmeldung der Kurzarbeit, Erhöhung des Ertrages

Viele Arbeitnehmer möchten die durch die Kurzarbeit verursachte, zusätzliche Freizeit dafür nutzen, um mehr Arbeitszeit in das Nebengewerbe zu investieren. Dadurch können sich die Erträge erhöhen. Der Betrag der Erhöhung wird dann teilweise auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

Wieder ein Rechenbeispiel:
Unser Arbeitnehmer bezieht nach wie vor ein Kurzarbeitergeld von 500 Euro.
Fall 1: Der Gewerbeertrag betrug vor der Kurzarbeit 200 Euro und steigert sich jetzt auf 400 Euro. Das Kurzarbeitergeld wird um 200 Euro (400 Euro – 200 Euro) gekürzt und kommt mit 300 Euro zur Auszahlung.
Fall 2: Der Gewerbeertrag betrug vor der Kurzarbeit 200 Euro und steigt an auf einen Betrag von 1000 Euro. Die Erhöhung um 800 Euro wird voll auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, wodurch dieses vollständig entfällt.

3. Fall: Beginn der Selbständigkeit vor Anmeldung der Kurzarbeit, keine Ertragserhöhung

Wenn das Gewerbe bereits vor Beginn der Kurzarbeit angemeldet wurde und der Ertrag weiterhin gleichbleibend ist, gibt es keine Probleme. Es erfolgt in diesem Fall keine Anrechnung des Ertrages auf das Kurzarbeitergeld.

Schwankender Ertrag – Wie erfolgt hier die Beurteilung?

Wohl bei den meisten Gewerbebetrieben dürfte es so sein, dass die Erträge monatlich schwanken. Eine Beurteilung des Anrechnungsbetrags und der Ertragserhöhung wären hier natürlich zu schwierig. Man greift daher auf einen Durchschnitt zurück. Als Basis gilt der durchschnittliche Ertrag der letzten zwölf Monate. Wenn das Gewerbe noch nicht so lange besteht, kommt ein entsprechend kürzerer Zeitraum zur Anwendung.

Auch hierzu wieder ein kleines Beispiel:
Ein Gewerbebetrieb hat beispielsweise in den letzten zwölf Monaten folgende Erträge erzielt:
1.200 Euro, 1.500 Euro, 2.000 Euro, 1.600 Euro, 1.000 Euro, 800 Euro, 1.200 Euro, 1.400 Euro, 1.400 Euro, 1.500 Euro, 1.100 Euro, 1.000 Euro
Der Durchschnitt beträgt also ca. 1.308 Euro. Auf der Grundlage dieser Basis kann nun ermittelt werden, ob sich im Zeitraum der Kurzarbeit die Gewerbeumsätze erhöht haben oder nicht.

Wie sollte man vorgehen?

Jeder, der in diese etwas prekäre Situation gerät, sollte sich am besten bei der für ihn zuständigen Agentur für Arbeit informieren, wie die Abwicklung des Gewerbes während der Kurzarbeit abläuft. Wenn man eine entsprechende Aussage erhalten hat, sollte man sich diese am besten schriftlich bestätigen lassen.

Wann erfolgt die Kürzung?

Die Kürzung des Kurzarbeitergeldes kann auf zweierlei Arten funktionieren. Wenn die Bezüge aus dem Nebengewerbe keinen Schwankungen unterliegen, kann der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld direkt gekürzt auszahlen.

Üblicher ist es allerdings, dass das Kurzarbeitergeld vom Arbeitgeber zunächst vollständig ausbezahlt wird. Spätestens beim Jahresabschluss kommt auf den Gewerbetreibenden dann eine entsprechende Rückzahlung zu. Hierfür sollte man also schon frühzeitig vorsorgen und eine entsprechende Summe zur Seite bringen.

Das Sandmännchen, Pittiplatsch, Schnatterinchen und der Trabant – es sind nur wenige der zahlreichen Kultobjekte der DDR, der Deutschen Demokratischen Republik. Bis heute erinnern sich die Menschen in den neuen Bundesländern an das Leben der DDR und erleben so eine Art Wechselbad der Gefühle zwischen den zahlreichen Produkten, die schon längst Kult sind und den Geschehnissen, die das Leben prägten. Die Erinnerungen an die DDR sind so verschieden wie die Menschen selbst. Es sind die Gedanken an die Stasi, die Gedanken an die Einschränkungen, die die Mauer dem Menschen in der DDR verschaffte, es ist aber auch die Sehnsucht an ein freies Leben. Längst wird mit der DDR heute nicht mehr nur der Kult des Trabants oder auch die Freude des Sandmännchens in Verbindung gebracht. Es war eine Zeit, die auch nahezu unzählige traurige Momente mit sich brachte, an die bis heute zum Beispiel bei einer Ausstellung in dem Grenzturm von Probstzella erinnert wird. Es sind Bilder, die diejenigen, die in der DDR lebten, zu Tränen bewegen. Doch trotz all dieser Geschehnisse, sind die Produkte, die das tägliche Leben der DDR gestalteten, Kult. Sie sind Nostalgie und sie versprühen einen Glanz, der so manchem Erwachsenen bis heute ein Lächeln ins Gesicht zaubert. Um die zahlreichen Produkte, die in der DDR kaum etwas Besonderes an sich hatten, ist ein Trend entstanden, der den Nostalgieshop DDR zu einem ganz besonderen Angebot und einer erfolgreichen Geschäftsidee macht.

Zwischen Kult und Erinnerungen – Die Ostalgie Artikel

Das Sandmännchen, die Halloren Kugeln, der Bautzner Senf und der Bummi Bär sind heute nur noch als Ostalgie Artikel bekannt. Das Wort Ostalgie ist eine Art Reminiszenz an das Leben in der DDR. Es beschreibt einen Spagat zwischen Nostalgie und dem Osten, den Ländern, die der DDR angehörten. Zahlreiche Produkte, die das tägliche Leben in der DDR bestimmten, findet man noch heute in den Regalen des Handels, doch einige sind schon längst in Vergessenheit geraten. Begehrt sind sie bei den Menschen trotzdem. Um die Ostalgie Artikel ist ein Hype entstanden, den man für sich geschäftlich nutzen kann. Ein Nostalgieshop DDR lässt Erinnerungen Revue passieren und bietet den Menschen, die die DDR erlebten, einen Anlaufplatz der besonderen Art. Gerade bei einem solchen Shop sollte man auf die Vielfalt der Ostalgie Produkte setzen. Angefangen von den Halloren Kugeln, über den Kaffee Rondo bis hin zu den zahlreichen Figuren der beliebten TV-Serie Sandmännchen sollte man keinen Versuch unberührt lassen, um auch die schon längst vergessenen Produkte in den eigenen DDR Nostalgieshop zu bringen.

DDR Produkte – Wo findet man sie noch heute

Geschäftsidee DDR ShopZahlreiche Unternehmen aus der ehemaligen DDR fertigen noch heute nach alter Tradition die verschiedensten DDR Produkte. Auch wenn sich das Design bei einzelnen Kreationen der modernen Zeit angepasst hat, sind die Besonderheiten und Charakterzüge dieser Ideen und Angebote bis heute vorhanden. Regelmäßig bietet der Handel Ostalgie-Produkte an und greift somit den Zahn der Zeit auf. Doch woher bekommt man die Utensilien für den eigenen Nostalgieshop DDR? Die Antwort ist einfach. Wer den eigenen Nostalgieshop zu einem Erfolg machen möchte, sollte sich an die Unternehmen dieser Zeit wenden. Aus der Schokoladenfabrik Halloren kommen noch heute die bekannten Kugeln und werden nach traditioneller Manier hergestellt. Aber auch der Weg in einen vielseitigen Großhandel sollte sich lohnen. Wer das Besondere, die zahlreichen Details der Ostalgie Produkte sucht, kann sich zudem auf Trödelmärkten und in Antiquitätenläden umschauen. Zu den Besonderheiten der Ostalgie Artikel gehören bis heute deren Charakter und die damit verbundene Geschichte. Auf zahlreichen Märkten versuchen Menschen bis heute die Erinnerungsstücke aus der DDR zu verkaufen und so handelt es sich gerade bei diesen um eine nahezu optimale Anlaufstelle. Zudem haben Märkte ein ungemein hohes Schnäppchenpotenzial, sodass sich aus rein geschäftlicher Sicht dieser Weg lohnen kann. Auch im Internet werden auf verschiedenen Seiten zahlreiche Artikel aus der DDR zum Kauf angeboten. Nicht immer muss es sich hierbei nur um Einzelstücke handeln. Auch ganze Sortimente werden zur Versteigerung angeboten. Wer auf ein umfangreiches Sortiment in dem eigenen Nostalgieshop DDR setzt, sollte vor allem auf dem Laufenden bleiben. Eine stetige Suche nach neuen Angeboten lohnt sich bei dieser Geschäftsidee sowohl finanziell als auch gestalterisch.

Nostalgieshop DDR – Internet oder Ladengeschäft

Bei der Geschäftsidee Nostalgieshop DDR entsteht recht früh die Frage, ob man sich für einen Onlineshop oder auch einen richtigen Laden in einer Stadt entscheiden soll. Bei dem Vergleich beider Möglichkeiten wird man schnell bemerken, dass sie beide ein gewisses Für und Wider haben. Für einen Laden sollte man sich nur dann entscheiden, wenn man auch das notwendige finanzielle Budget zur Verfügung hat, denn dieser verursacht Kosten, die zu Beginn nicht zu erkennen sind. Der Onlineshop ist hierbei eine wesentlich günstigere Alternative, die sich auch entsprechend bezahlt macht. Zudem erfreut sich das Internet bis heute einem enormen Wachstum, sodass auch der eigene DDR Nostalgieshop von eben diesen Entwicklungen profitieren kann. Die optimale Verbindung wäre die Kombination beider Möglichkeiten. Während man im Internet die hohe Resonanz und Ortsunabhängigkeit genießen kann, kann man in dem eigenen Laden den stetigen Kontakt zu den Menschen suchen und schafft somit ein wichtiges Fundament.

Fundament, Feingefühl und Realität – Die Besonderheiten vom Nostalgieshop DDR

Möchte man die Geschäftsidee von dem Nostalgieshop DDR in die Tat umsetzen, sollte man sich vor Augen halten, dass es sich hierbei um ein sensibles Thema handelt. So muss auch dem Betreiber des Shops eine Art Spagat zwischen den beiden Erinnerungsformen gelingen. Zudem sollte man darauf achten, dass auch das Ambiente in dem eigenen Shop das Flair der DDR widerspiegelt. Wer einen Nostalgieshop DDR betreiben möchte, muss nicht  prinzipiell etwas riskieren, sondern sollte sich vielmehr auf die wahren Erlebnisse berufen, um eine individuelle Reichweite aufbauen zu können.

Tipps, Tricks und Kniffe

Bereits in den vergangenen Jahren haben einige Menschen dem Nostalgieshop DDR Leben eingehaucht. An diesen Erfahrungen und Entscheidungen sollte man sich bei der eigenen Geschäftsidee ein Beispiel nehmen. Umfangreiche Informationen zu den verschiedensten Angeboten bietet heute vor allem das Internet. So lohnt sich der Weg auf folgende Seiten:

www.ostprodukte-versand.de
www.ossiladen.de
www.ddrcomics.de

Bei dem eigenen Nostalgieshop DDR sollte man jedoch vor allem auf die Individualität und das Besondere achten.

Der Begriff „Manipulation“ entstammt der Politik, der Psychologie und der Soziologie und meint dort die verdeckte, aber gezielte Einflussnahme auf das Verhalten einzelner Menschen oder Gruppen, die diesen verborgen bleiben soll.

Manipulation und Argumentation

Meistens erfordern geschäftliche Verhandlungen eine Gratwanderung zwischen Kompromissbereitschaft, der Fähigkeit seinem Gesprächspartner richtig und vor allem aufmerksam zuzuhören und gleichzeitig ein gutes Maß an Durchsetzungsvermögen. Dabei ist zu beachten und zu bedenken, dass jede erfolgreiche Verhandlung eine Kombination dieser drei Faktoren darstellt.

Um in Verhandlungen die eigenen Interessen richtig und vor allem erfolgreich durchzusetzen, sowie um in Streitgesprächen und Diskussionen die eigene Meinung erfolgreich vertreten zu können, benötigt man vor allem stichhaltige Argumente. Nicht zuletzt sind der Vortrag und die Wirkung dieser Argumente aber von einer überzeugenden Argumentation abhängig. Diese überzeugende Argumentation ist mit ihren wichtigen Begleitaspekten, sowie aber auch im theoretischen Aufbau und ihrer Methodik erlernbar.

Viele Menschen halten die Argumentation in erster Linie für eine reine Präsentation von (wissenschaftlichen) Fakten. Dies ist nicht richtig, denn in den meisten Fällen spielen bei einem gelungenen Gespräch immer auch subjektive Meinungen, Vorurteile und damit verbundene Emotionen, sowie aber weiterhin auch verschiedene Arten an Manipulationstechniken eine mehr oder weniger große Rolle in nahezu jeder Verhandlung.

Rhetorik und wissenschaftliche Argumentation

In der Rhetorik und in der Argumentation ist dabei zwischen einer Argumentation im Bereich der Rhetorik und einer so genannten wissenschaftlichen Argumentation zu unterscheiden, die aber in beiden Fällen meinungsbildend wirkt bzw. wirken sollte. In der wissenschaftlichen Argumentation geht es vor allem um den wahrheitlichen Beweis von Behauptungen, wohingegen die Argumentation der Rhetorik vorwiegend der Meinungsverbreitung dient.

In beiden Bereichen sind sowohl der Einsatz der notwendigen Mittel als auch ihre Bewertung und die angestrebte Zielsetzung verschieden. In der Wissenschaft ist es zum Beispiel unerwünscht, eine Aussage ständig oder mehrfach zu wiederholen, wogegen dieses Mittel der Gesprächsführung in der Rhetorik durchaus anerkannt und einsetzbar ist. In der Wissenschaft sollte diese Art der Gesprächsführung unterlassen werden, da die vorgetragene These dadurch nicht richtiger oder wahrer wird. In der Rhetorik verwendet man Wiederholungen von Aussagen, Sätzen oder Satzteilen vorwiegend in der Werbung und bei Aussagen, die eine Schuld oder Unschuld beweisen sollen. Hiermit hat der Sprecher also ein wirkungsvolles Mittel der Überredung an der Hand, wogegen es in der Wissenschaft vor allem um dauerhaft überzeugende Argumente geht, die zum einen einsichtig und zum anderen aber auch intersubjektiv nachvollziehbar sein sollen.

Die praktische Argumentation

In der europäischen Justiz sowie in der Wissenschaft wird also eine strenge, logische, auf stichhaltigen und beweisfähigen Argumenten aufbauende Argumentation gefordert, die im Sinne einer Beweisführung sprachlich umzusetzen und auszugestalten ist. Daneben gibt es aber viele Bereiche (sowohl in wirtschaftlichen Verhandlungen sowie in politischen Diskussionen aber auch in vielen juristischen Prozessen), in denen sprachliche und rhetorische Mittel gezielt eingesetzt werden, um die eigene Meinung durchzusetzen und den sprachlichen „Gegner“ zu beeinflussen. Derzeit gibt es mehr als dreißig solcher sprachlichen bzw. rhetorischen Mittel, die unter anderem als Manipulationstechniken und Scheinargumente bekannt geworden sind.

Dazu gehören unter anderem die Schwarzweißmalerei, der Fehlschluss der falschen Alternative, das falsche Dilemma, die Analogiefalle, die Schwarzfärberei, die Rutschbahntaktik, die Präzisionsfalle, die Autoritätstaktik, die Brunnenvergiftung, die Evidenztaktik, die Garantietaktik, die Traditionstaktik, die Tabuisierungstaktik, die Perfektionsfalle, die Irrelevanztaktik, der Angriff auf die Person des Gesprächspartners oder des vorherigen Redners, der Angriff auf die Unparteilichkeit des Gesprächspartners oder des vorherigen Redners bzw. Entscheiders oder Moderators, die Prinzipienfalle, der emotionale Appell, die Strohmanntaktik, der Trivialitätstrick, der Zirkelschluss, der Mengentrick, die Perspektivenfalle, der definitorische Rückzug sowie die Absicherungstaktik und die Sicherheitsleinen.

Sinn und Zweck dieser Manipulationstechniken und Scheinargumente ist, dass der Sprecher um jeden Preis Recht behalten will. Mit ihrer Hilfe kann man zum Beispiel eine entwürdigende und unsachliche Diskussion führen und sich dabei logischer Elemente und Argumente bedienen, die den anderen Gesprächsteilnehmer zurück weisen sollen. Viele dieser unsachlichen Argumente sind jedoch in geschäftlichen Gesprächen durchaus die Regel und werden häufig gebraucht, um den anderen Teilnehmer als unwissend und unfähig zu kennzeichnen. In vielen Fällen – sofern dies innerhalb von Mitarbeitern ein und desselben Unternehmens geschieht – kann man hier auch eine Spur des psychologischen Problems des Mobbing feststellen.

Typische Manipulationstechniken

Ein mögliches Mittel der Manipulation von Gesprächspartnern ist zum Beispiel auch die so genannte Blockade oder das Blockieren von Argumenten und Gesprächen. Hier besteht die Antwort im Fehlen der Antwort, im Nicht verstehen wollen des Gesagten, im absichtlichen Missverstehen des Gesagten oder im Ausweichen auf andere Themen oder Schwerpunkte.

Gesprächspartner und Redner, die sich mit allen Mitteln durchsetzen wollen, die ihnen zur Verfügung stehen, versuchen dies häufig mit Lügen, Drohungen, persönlichen Angriffen, dem Hochschaukeln und Aufwiegeln von Emotionen, der Erzeugung von zeitlichem Druck und oder dem Erzeugen eines schlechten Gewissens bei den anderen Gesprächsteilnehmern.

Eine weitere Möglichkeit der Manipulation eines Gesprächs ist dessen Sabotage. Hier lässt der Manipulator das Gespräch praktisch „platzen“, indem er einen Abbruch, den er meist im Vorfeld geplant hat, entweder provoziert oder selbst durchführt. Allerdings verweigert er hier die Übernahme von Verantwortung für das „geplatzte“ Gespräch und gibt zudem den anderen Gesprächsteilnehmern die Schuld. Dies kann zum Beispiel dadurch erfolgen, dass der Sprecher den Raum oder Saal verlässt, ohne vorher seine Botschaft oder Stellungnahme kund getan zu haben.

Hiermit soll ein schlechtes Gewissen bei den anderen Teilnehmer erzeugt werden (in etwa, weil jemand fehlt oder zu spät kommt etc.). Die Methode dafür ist unter anderem, dass der Sprecher entweder einen Gefühlsausbruch vortäuscht, Erklärungen verweigert, auf einem bestimmten Standpunkt verharrt und auf Fragen nicht eingeht, dafür aber seine eigene Sichtweise der Situation beharrlich weiter wiederholt.

Eine weitere Form der sprachlichen Manipulation ist auch die Experten-Taktik. Hierbei beruft sich der Sprecher auf Erkenntnisse von Wissenschaftlern, Autoritätspersonen und namhaften Experten um seinem Standpunkt ein höheres Ansehen zu verleihen. Letztlich werden die angeblich namhaften Wissenschaftler aber nur ansatzweise erwähnt und meist nicht namentlich angeführt, wie zum Beispiel: „Ich stehe schließlich nicht alleine mit dieser Meinung. Es ist hinreichend bekannt, dass eine Vielzahl bekannter Wissenschaftler diese These ebenfalls bestätigt.“

Als Gesprächspartner sollte man hier auf jeden Fall nachfragen, um welche Experten es sich bei dieser Theorie oder These handelt. Der Gesprächspartner möchte doch bitte die entsprechenden Namen bekannt geben. Somit bietet sich die Chance nachzuprüfen, ob diese angeblichen Fachleute wirklich Spezialisten auf dem jeweiligen Gebiet sind. Dabei gilt der Bezug auf Experten an sich noch nicht als Begründung oder Beweis einer Theorie oder sonstigen Behauptung.

Gegenmaßnahmen im Gespräch

Im Gespräch kann man sich jedoch erfolgreich gegen nahezu jedes Scheinargument wehren, sofern man erkennt, dass man manipuliert wird. Gleitet das Gespräch auf eine solche Ebene ab, sollte man rasch Gegenmaßnahmen ergreifen, um weder seine Zeit noch sein Gesicht zu verlieren. Professionelle Redner nutzen folgende Gegenmaßnahmen um Scheinargumente zu entkräften und das Gespräch zu beherrschen.

Eine gute Lösung ist es immer, die Taktik des Redners anzusprechen und die Schwachpunkte mit kritischen Fragen bewusst zu machen. Eine weitere Möglichkeit – die zum Teil von manchen Politikern praktiziert wird – ist es, das entsprechende Argument ganz bewusst zu überhören, speziell dann, wenn es beleidigend und als persönlicher Angriff vorgebracht wird. Des Weiteren kann versucht werden durch aktive Fragen zur Klärung eines Sachverhaltes beizutragen, in dem man ganz bewusst nachfragt. „Welcher Punkt Ihrer Argumentation ist denn nun der Richtige und der Wichtigste?“ „Was ist genau vorgefallen?“ Wo sehen Sie das Problem?“ „Wieso sagen Sie das?“ Diese Fragen sind dann vom Sprecher oder Manipulator zu beantworten und enttarnen ganz schnell gezielt eingesetzte Lügen oder Drohungen.

Wer sich seine eigene Existenz aufbauen möchte, kommt im Zeitalter der Informationstechnologie kaum an einem Kauf eines Notebooks vorbei. Geschäftskorrespondenz per Email, Geschäftsbriefe und Rechnungsvorlagen als gespeicherter Entwurf sind selbstverständlich geworden. Zeiten, in denen mit der Schreibmaschine getippt wurde, sind lang in Vergessenheit geraten. Heutzutage kann die ganze Betriebsabrechnung einfach und ohne großen Aufwand mit nur wenigen Eingaben von Programmen erledigt werden. Selbst die Steuererklärung ist inbegriffen. Bei dem Sprung in die Selbständigkeit muss sich jeder dennoch fragen, ob es in der eigenen Situation Sinn macht, sich ein Notebook zu kaufen.

Ist der Kauf eines Notebooks notwendig?

Gerade für manche Geschäftsgebiete ist eine maßgeschneiderte Anschaffung Pflicht. In anderen Bereichen dagegen lohnt ein Standardrechner von der Stange, wenn es darum geht, einfache Bürotätigkeiten damit abarbeiten zu können.

Die Haupttätigkeit spielt eine große Rolle, zu dieser sollte das Notebook in Beziehung gesetzt werden. Damit ist gemeint, dass es auf die Wichtigkeit für den Berufsalltag und die Unterstützung in der Haupttätigkeit an kommt. Ist das Geschäftsfeld in der IT-Welt angesiedelt, wie als Webdesigner oder Informatiker, so ist die Anschaffung eines adäquaten Gerätes ein Muss, da es als zentrales Arbeitsmittel angesehen werden kann. Übt man dagegen eher handwerkliche Berufe aus, so kann ein einfaches Modell völlig seinem Zweck genügen.

Für unerfahrene Anwender bleibt auch der Punkt, ob mit der Anschaffung auch andere Ausgaben, wie für Computerkurse oder Schulungen, einher gehen. Auch Bücher und Unterlagen stellen dabei häufig eine große Ausgabeposition dar. Überlegungen, ob der Mehrwert den finanziellen Aufwand aufwiegt, sollten vorher angestellt werden, vor allem zu Beginn der Selbständigkeit, wenn finanzielle Spielräume knapp bemessen sind.

Das eigene Budget ist ein weiteres Kriterium für oder gegen die Investition in ein Notebook. Am Anfang der Selbständigkeit steht das Budget im Vordergrund, doch bei entsprechender Berufsgruppe führt kein Weg an einer ordentlichen Investition vorbei.

Welches Notebook für wen?

Je nach Berufssparte, in der man sich selbständig macht, werden andere Anforderungen an ein Notebook gestellt. Grundsätzlich gibt es aber ein paar Gemeinsamkeiten, die beachtet werden können.

Ein Notebook mit zu wenig Leistung wird nicht lange ausreichen und einen Neukauf erfordern. Die Technik veraltet mehr oder weniger schnell. Was heute noch ganz in Ordnung ist, kann in einem Jahr schon wieder unbrauchbar werden, denn die Programme werden umfangreicher und die Anforderungen an die Hardware steigen.

Andererseits sind sehr leistungsfähige Notebooks auch nicht ohne Einschränkung zu empfehlen, denn in diesen werden oft Teile verbaut, die im Preis noch sehr teuer sind und die man vielleicht gar nicht benötigt. Beispiel könnten hier die Prozessoren mit mehreren Kernen sein, die ein Handwerker für normale Bürotätigkeiten nicht benötigt. Für einen Graphiker oder Webdesigner ist dagegen ein Prozessor mit zwei Kernen schon eher notwendig, um nicht nach kurzer Zeit in einen Neukauf investieren zu müssen.

Als Standard könnte man einen Rechner mit 2 GB Arbeitsspeicher, einer Festplatte mit 300 GB Speicher und mehreren USB-Anschlüssen festlegen. Nicht unbedingt nötig ist dabei eine besondere Grafikkarte.

Kauf beim Fachhändler oder im Supermarkt?

Der Kauf des Notebook ist keine Vertrauenssache, sondern Frage des eigenen Könnens und der eigenen Ansprüche. Nicht immer sollte der Kauf beim Discounter die erste Wahl sein, denn bei späteren Problemen und Schäden könnte der Ausfall weit höher zu Buche schlagen als die Mehrkosten bei der Anschaffung.

Guter Service ist wichtig und lohnt sich finanziell wieder, wenn das Notebook nicht wochenlang entbehrt werden kann. Auch sind die Produkte aus dem Supermarkt nicht die angeblichen Schnäppchen, sondern meist mit billiger Massenware ausgestattete Rechner. Es lohnt sich also durchaus, etwas mehr zu investieren und Wert auf Service zu legen.

Wer kennt das nicht: Ein neues Gerät oder Möbelstück gekauft und die Vorfreude ist groß. Zu Hause angekommen möchte man auch gleich mit dem Aufbau und der Inbetriebnahme beginnen. Doch nach dem Auspacken entsteht nur ein großes Fragezeichen im Kopf. Unleserliche Gebrauchsanleitungen und Beschriftungen lassen den Käufer das erworbene Produkt plötzlich in einem ganz anderen Licht sehen. Daher kommt der richtigen Gebrauchsanleitung eine große Bedeutung zu. Eine Geschäftsidee, die nicht nur bei privaten Kunden auf Interesse stoßen wird.

Welche Gebrauchsanweisungen eignen sich?

Geschäftsidee Gebrauchsanweisungen übersetzenWahllos übersetzt werden sollte natürlich nicht. Eine Analyse der Möglichkeiten, welche Gebrauchsanweisungen in Betracht für eine Übersetzung kommen, sollte schon vor Beginn angestellt werden. Zu groß ist die Gefahr, dass sowohl zeitliche wie auch finanzielle Investitionen in den Sand gesetzt werden. Als erstes ist die Auswahl zwischen freien Übersetzungen, die man sich selbst heraus sucht und versucht zu vertreiben, in Gegensatz zu direkten Aufträgen von Firmen zu unterscheiden.

Höhere Chancen sind sicherlich durch feste Auftraggeber gegeben. Dies ist vor allem zu Anfang sehr wichtig. Daher sind kleinere Gebrauchsanleitungen von mehreren Seiten die sicherere Alternative. Bei größerer Komplexität des Produktes ist ein Modell von Vorteil, an dem selbst ausprobiert werden kann. Von einer wörtliche Übersetzung der Gebrauchsanleitung ist eher abzuraten.

Vor allem sollte aber die zu übersetzende Fremdsprache gekonnt werden. Hat man das Produkt nämlich selbst nicht vor sich, können zum Teil durch fehlerhafte Wortwahl andere Bedeutungen und Anweisungen entstehen.

Was sollte beachtet werden?

Äußerst wichtig bei Gebrauchsanleitungen ist die Verständlichkeit. Dies beinhaltet eine äußerst genaue Beschreibung der Vorgehensweise. Vermieden sollte vor allem ein neues Kauderwelsch werden, das sich durch zweideutige Angaben erkennen lässt.

Auch eine genaue Abfolge der notwendigen Tätigkeiten muss unbedingt eingehalten werden. Wichtig ist die Bezeichnung der Bauteile, hier darf es zu keinen Missverständnissen kommen. Die meisten Gebrauchsanleitungen haben hierfür Zeichnungen mit den Gegenständen und deren korrekten Namen. Auf diese Benennung sollte keinesfalls verzichtet werden. Grundsatz wird immer sein, so genau und detailliert wie möglich zu schreiben.

Welche Voraussetzungen sind von Vorteil?

Eine gute Voraussetzung für die Tätigkeit als Übersetzer von Gebrauchsanleitungen ist ein technisches Verständnis für mechanische und elektronische Geräte. Auch wird eine gesunde Portion Hintergrundwissen in Elektrotechnik und Mechanik von Nöten sein. Dies nicht nur um die eigene Fachkompetenz für Kundenwerbung einsetzen zu können, sondern vor allem auch um nicht nur nach Sprache, sondern auch nach fachlichen Kriterien übersetzen zu können.

Gute Computerkenntnisse und der Umgang mit Internet und Schreibprogrammen wie Open Office oder MS Word, das Schreiben mit dem 10-Finger-System und eine gute Rechtschreibung mit Einhaltung von grammatikalischen Regeln sollten als Standard angesehen werden. Ansonsten könnten fehlende Kenntnisse die Selbständigkeit enorm erschweren oder unmöglich machen.

Wie kann die Vermarktung der Gebrauchsanweisungen funktionieren?

Die Vermarktung der eigenen Produkte, also der geschriebenen Gebrauchsanleitungen, könnte als eigene Wissenschaft bezeichnet werden. Kenntnisse in der Erstellung von Webseiten und Internetmarketing sind unumgänglich, hat man nicht die Mittel um dies anderen aufzutragen.

Eine Anmeldung in verschiedenen Foren, um sich und seine Dienstleistung ins Gespräch zu bringen, ist eine Möglichkeit. Eine weitere könnte das direkte Anschreiben von Firmen sein. Auch die Verbreitung von Werbung in Zeitungen könnte zur Kundenakquise beitragen.

Welche rechtlichen Bedenken müssen angestellt werden?

Wichtig bei der Erstellung von Gebrauchsanleitungen sind auch vorhandene Markenrechte. Dürfen die vorhandenen Gebrauchsanleitungen denn überhaupt übersetzt werden? Ist dies vorgegeben, sollten Sie sich auf jeden Fall mit der Firma in Verbindung setzen und Ihre Dienstleistung dabei gleich bewerben. Natürlich dürfen Copyright-Rechte nicht verletzt werden, also Textstellen kopiert werden.

Gewährleistungen sind ein weiteres Bedenken bei Übersetzungen. Es lohnt sicherlich, sich vor der Aufnahme der Tätigkeit juristisch beraten und allgemeine Geschäftsbedingungen ausarbeiten zu lassen. Die persönliche Haftung sollten nicht Sie als Übersetzer haben.

Sie sind Kult, sie sind die Erinnerungsstücke der eigenen Vergangenheit und für viele Menschen sind sie bis heute der Pulsschlag des Lebens – die zahlreichen Stücke der vergangenen Jahrzehnte. Die Nostalgie wird von den Menschen mit einem ganz besonderen Zauber verbunden, mit einem Glanz, den es lohnt zu entdecken und bei dem es lohnt, in ihn mit all seinen Facetten, Ecken und Kanten einzutauchen. Erinnert man sich an die 20er Jahre erscheinen vor den eigenen Augen Frauen in eleganter Kleidung und ein Saxophonspieler, der es schafft, das Swinging-Jahrzehnt wieder zu beleben. Denkt man die 70er Jahre, erinnert man sich an die lebensfrohe und abwechslungsreiche Flower-Power-Zeit. Die vergangenen Jahrzehnte hatten alle etwas Besonderes, Charakterzüge, die bis heute unvergessen sind.

Es ist ganz gleich, ob es sich um die Musik, den Style oder die Lebenseinstellung der Menschen handelt – damals war alles anders, aber es war nicht weniger beliebt oder begehrenswert. Um den Lebensstil der vergangenen Jahrzehnte und um die zahlreichen Kultobjekte, die sich bis heute in den Erinnerungen der Menschen wieder finden, ist in den vergangenen Jahren ein regelrechter Hype entstanden. Längst bedeutet Nostalgie nicht mehr nur Erinnerung, sondern das Wort steht vor allem für Erfolg, für den ganz individuellen Geschäftserfolg.

Zahlreiche Geschäftsideen basieren weltweit auf dem Wort Nostalgie. Sie reichen angefangen von der Oldtimer-Reise durch alle Herrenländer bis hin zu Maßschneidereien, die sich am Stil der 20er Jahre orientieren. Mit ein wenig Fingerspitzengefühl und einem Draht zum Vergangenen kann man die Nostalgie mit der Moderne verbinden und eine Komposition schaffen, die in Form von einem Nostalgieshop vor allem als Geschäftsidee überzeugen kann.

Der Nostalgieshop – Welche Artikel lohnen sich

Geschäftsidee NostalgieshopDie Idee scheint auf den ersten Blick recht außergewöhnlich, vielleicht auch ein wenig abstrus zu sein, doch der Blick hinter die Kulissen eines Nostalgieshops lohnt sich. Die Konzeption, die hinter dieser Geschäftsidee steht, ist im Wesentlichen ganz einfach. Die meisten Erwachsenen verbinden bis heute mit den vergangenen Jahrzehnten ganz besondere Erinnerungen, die ihr Leben geprägt und wohl auch charakterisiert haben. Hierbei kann es sich um Erlebnisse handeln, oftmals sind es aber vielmehr die zahlreichen Produkte, die für eine Zeit stehen, die auch die Erinnerung der Menschen gestalten. Diese können angefangen von dem Mini der 70er Jahre bis hin zu den Ballkleidern der 20er oder auch dem Sandmännchen der 60er reichen. Die Vielfalt und vor allem auch die zahlreichen Möglichkeiten, die sich aus den unzähligen Erinnerungen ergeben, machen einen Nostalgieshop zu etwas Besonderem und zu einer Anlaufstelle, bei der sich die Menschen wohlfühlen.

Zahlreiche Produkte oder auch Ideen bieten sich für einen Nostalgieshop an. Während die einen an die klassischen Modeaccessoires wie Schulterpolster und Leggins denken, setzen andere auf alte Puppen, Kinderwagen, Kinderzimmer, Kühlschrank, Grußkarten, Telefon oder DDR Nostalgie. Die vergangenen Jahrzehnte wurden vor allem durch die Menschen geprägt, die sie erlebten. Marylin Monroe und Elvis Presley sind genauso Kult wie Frank Sinatra und The Beatles. Sie alle haben aus Jahrzehnten Welten gemacht, die unterschiedlicher nicht sein könnten.

Die Unterschiede müssen auch in einem Nostalgieshop an richtiger Stelle ihren Platz finden. Geschirr, Porzellan, Decken und Accessoires mit den Bildern der Helden der vergangenen Jahrzehnte sind begehrter denn je, denn sie sind emotional. Hierbei handelt es sich um Must Haves, die in keinem Nostalgieshop fehlen sollten. Wer möchte, dass der eigene Nostalgieshop vor allem Erfolg schaffen kann, sollte darauf achten, dass das Konzept, das hinter diesem steht, authentisch ist, denn nur dann fühlen auch die Besucher den Zauber der Nostalgie.

Die passenden Artikel – Stöbern in Vergangenem

Man mag es kaum glauben, welche Schätze sich auf den Dachböden der Menschen tummeln. Für die ersten Artikel in einem Nostalgieshop muss man nicht sonderlich lange suchen oder gar Kreativität an den Tag legen. Zahlreiche Menschen trennen sich mittlerweile gern von den Erinnerungsstücken der vergangenen Jahrzehnte und genau diese Entwicklung sollte für den eigenen Nostalgieshop genutzt werden. Recht schnell und zugleich auch kostengünstig kommt man an die ersten Artikel, die man zum Verkauf anbieten kann. Sicherlich lohnt sich zum einen der Weg auf die Dachböden der Familie, Freunde und Bekannten. Mit Sicherheit wird man hier Stücke finden, die aus vergangenen Jahrzehnten stammen und den authentischen Nostalgiecharakter aufweisen. Aber auch der Weg zu Trödelmärkten, Internetauktionen und den verschiedensten Antiquitätenläden lohnt sich. Für diese Einkaufsmöglichkeit sprechen zwei ganz entscheidende Faktoren.

Auf einem Trödelmarkt und in einem Antiquitätenladen hat man die Möglichkeit, die Artikel anzusehen und anhand deren Qualität zu handeln. Auf diese Art und Weise lassen sich schnell und vor allem spaßig Rabatte erzielen, die sich in einem Nostalgieshop bezahlt machen.

Onlineshop vs. Ladengeschäft – Wo kommt der Nostalgieshop am besten an

Im Prinzip liegt es im Ermessen des Betreibers, wie er seinen eigenen Nostalgieshop gestaltet. Das Internet hat sich in den letzten Jahren zum wichtigsten Medium entwickelt und die Menschen nutzen es vor allem für die Suche nach Kuriosem und Besonderem. Hierbei handelt es sich um zwei Punkte, die dafür sprechen, den Nostalgieshop als Onlineshop zu gestalten. Zudem sind die Kosten, die durch diese Variante entstehen, äußerst gering.

Aber auch ein klassischer Laden kann sich bei der richtigen Lage und dem perfekten Design zu einer wahren Goldgrube entwickeln. Für den eigenen Start muss man jedoch die Kosten im Auge behalten, denn nicht selten sind diese sehr hoch. Wer die finanziellen Möglichkeiten hat, sollte sich für die Kombination beider Möglichkeiten entscheiden.

Know How, Herzblut und Verbundenheit

Ein Nostalgieshop sollte für den Betreiber mehr sein als nur eine interessante Geschäftsidee. Wer in dieser Branche bestehen möchte, muss vor allem mit Herzblut, Verbundenheit und Überzeugung den eigenen Nostalgieshop betreiben. Nur wenn dieser authentisch wirkt und sich als Spiegelbild vergangener Jahrzehnte präsentiert, kann man mit diesem auch den gewünschten Erfolg erzielen. Gerade beim eigenen Nostalgieshop sollte man den intensiven Kontakt zu den Kunden und ihren Geschichten suchen, denn so bindet man sie an das eigene Angebot. Bei dieser Geschäftsidee ist es die Menschlichkeit, die den Erfolg ausmacht.

Anregungen, Tipps und Beispiele

Wer sich mit der Geschäftsidee von dem eigenen Nostalgieshop auseinandersetzen möchte, sollte sich zunächst informieren. Zahlreiche Beispiele gibt es schon heute im Internet und täglich kommen neue Ideen dazu. Einige wenige sind die folgenden Seiten:

www.nostalgie-shop.net
www.boheme-sauvage.de
www.charmingstyles.de
www.mimi-berlin.de

Prinzipiell sind alle Unternehmen verpflichtet, der IHK beizutreten, die der Gewerbesteuer unterliegen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich Gewerbesteuern entrichtet werden. Da es sich um eine Pflichtmitgliedschaft handelt, kann man sie auch nicht so einfach kündigen. Gerade Existenzgründern stellt sich daher häufig die Frage, wie hoch die Beiträge eigentlich sind, die man an die IHK abführen muss.

Berechnung des Beitrags

Die Höhe der Beiträge, die man entrichten muss, richtet sich primär danach, wie erfolgreich ein Unternehmen läuft. Die IHK erhält hierfür die Werte der Gewerbeerträge vom Finanzamt, an deren Höhe sie den jeweiligen Jahresbeitrag fest macht.

Der IHK-Beitrag setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Dazu gehören zum einen der Grundbetrag und zum anderen unter Umständen eine Umlage. Der Grundbetrag ergibt sich aus einer Staffelung nach dem Ertrag. Diese Staffelung bzw. die zugrundeliegenden Grundbeiträge werden in jedem Jahr neu von der Vollversammlung der IHK festgelegt.

Nicht beitragspflichtig sind Unternehmer, die keine Eintragung im Handelsregister besitzen und die einen geringeren Gewinn als 5.200 Euro erwirtschaften. Wenn eine Eintragung vorliegt, wird der Grundbeitrag in Höhe von 125 Euro fällig. Die Höhe der Umlage wird ebenfalls von der Vollversammlung festgelegt und liegt derzeit bei 0,45% vom Gewinn. Natürlichen Personen und Personengesellschaften wird hier ein Freibetrag in Höhe von 15.340 Euro zugestanden.

Sonderregelungen bei der Beitragspflicht

Wenn sich ein Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten befindet, kann man die Beiträge stunden lassen oder eine Ratenzahlung vereinbaren. Nur in besonderen Fällen kann es auf Antrag auch möglich sein, die IHK-Beiträge zu erlassen. Voraussetzung ist hierfür gewöhnlich, dass das zu versteuernde Einkommen im laufenden Geschäftsjahr unter 12.000 Euro (bzw. 24.000 Euro bei Verheirateten) bleiben wird. Die Beitragserhebung muss eine unzumutbare Belastung darstellen.

Existenzgründern wird es anfangs besonders leicht gemacht. Das IHK-Gesetz bestimmt, dass in den ersten zwei Jahren der Geschäftstätigkeit überhaupt keine Beiträge zu entrichten sind. In den nächsten zwei Jahren muss man zwar bereits den Grundbeitrag bezahlen. Man ist aber dennoch weiterhin von der Umlage befreit. Erst, wenn diese vier Jahre vorüber sind oder der Gewerbeertrag über 25.000 Euro pro Jahr hinausgeht, wird man voll beitragspflichtig in der IHK.

Die Leistungen der IHK

Die Leistungen, die die IHK für Ihre Mitglieder zu bieten hat, gliedern sich in sechs Bereiche:

  • Standortpolitik
  • Starthilfe und Unternehmensförderung
  • Aus- und Weiterbildung
  • Innovation und Umwelt
  • Recht und Fair Play
  • International

Starthilfe und Unternehmensförderung

Für Existenzgründer sollte vor allem der Leistungsbereich „Starthilfe und Unternehmensförderung“ hilfreich sein. Wenn man sich noch in der Gründungsphase befindet, benötigt man eine Menge Informationen. Häufig wünscht man sich einen Wegweiser, der einen bei der Erledigung aller Formalitäten unterstützt. Man kann sich beispielsweise bei einem spezialisierten IHK-Berater darüber informieren lassen, welche Möglichkeiten der staatlichen Förderung und der Finanzierung verfügbar sind.

Recht und Fairplay

Auch die Leistungen der IHK im Bereich „Recht und Fairplay“ sind sowohl zu Beginn eines Unternehmens als auch später sehr hilfreich. Wenn sich Fragen zum Wirtschafts- oder Steuerrecht ergeben, kann man sich jederzeit an den jeweiligen Spezialisten der IHK wenden. Dieser unterstützt den Gewerbetreibenden auch bei der Eintragung der Firma ins Handelsregister oder bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die sich im Verlauf eines Geschäftsbetriebes immer einmal ergeben können.

International

Jungunternehmer, die im internationalen Geschäft tätig sind, können auch von den IHK-Leistungen im Geschäftsfeld „International“ profitieren. Die IHK führt Marktstudien in den verschiedensten Ländern durch, von denen ihre Mitglieder profitieren können. Die Auslandsspezialisten der IHK unterstützen Sie bei Fragen zum Außenhandel und bei der Erstellung der erforderlichen Dokumente für den Export. Egal, ob es sich um Ursprungszeugnisse oder Beglaubigungen handelt, die IHK-Berater werden diese Dokumente rechtsgültig erstellen. Des Weiteren werden hier wichtige Geschäftskontakte geknüpft, die für den Erfolg der neuen Geschäftstätigkeit von großer Bedeutung sein können.

Weitere Leistungen

Mit Ihren regelmäßigen Publikationen informiert die IHK ihre Mitglieder über die aktuellsten Änderungen bei Rechtsvorschriften und über Studien, Berichte und Innovationen in den verschiedensten Bereichen.

Auch in den anderen Geschäftsbereichen gibt es viele Leistungen der IHK, von denen Unternehmen aller Branchen profitieren können. Es empfiehlt sich, auch bei speziellen Anliegen einfach mal anzufragen.

Quellen:
http://www.berlin.ihk24.de/servicemarken/ueber_uns/Beitrag/index.jsp
http://www.berlin.ihk24.de/servicemarken/ueber_uns/profil/leistungen/Die_Leistungen_der_IHK_in_den_Geschaeftsfeldern/Standortpolitik.jsp

Bereits im Oktober 2008 beschloss das Bundeskabinett eine Änderung bei der Anforderung von Auskünften aus dem Bundeszentralregister. Dieser Änderung zufolge, die zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, soll es zukünftig möglich sein, einen Auszug aus dem Bundeszentralregister online anzufordern.

Bisher war es so, dass man bei der zuständigen Meldebehörde einen Antrag auf die Erteilung eines aktuellen Führungszeugnisses stellen musste. Diese wiederum forderte dann das Führungszeugnis beim Bundeszentralregister per Vordruck auf dem Postwege an. Dabei verging natürlich eine ziemlich große Zeitspanne, bis der Antragsteller sein Führungszeugnis tatsächlich in den Händen hielt.

Der neue Ablauf der Anforderung

Durch die Gesetzänderung wird dieses Verfahren zukünftig allerdings um einiges vereinfacht ablaufen. Derjenige, der das Führungszeugnis benötigt, muss dieses nach wie vor bei der zuständigen Meldebehörde beantragen. Diese kann nun jedoch die Anfrage beim Bundeszentralregister auf dem elektronischen Weg durchführen. Diese Anfragen werden dann automatisch abgearbeitet. Dies bewirkt, dass ein Führungszeugnis häufig schon einen Arbeitstag nach der Anfrage bei der Meldebehörde auf den Postweg geht.

Zeitersparnis und Sicherheit für den Antragsteller

Somit kann man sagen, dass diese Gesetzänderung viele Vorteile für die am Verfahren beteiligten Personen bringt. Wenn man ein Führungszeugnis benötigt, muss man jetzt nicht mehr wochenlang darauf warten, sondern bekommt es bereits wenige Tage später in den Briefkasten. Gerade wenn ein potenzieller Arbeitgeber darauf wartet, ist man froh, wenn man dieses Schreiben schneller in Händen hält.

Natürlich wird bei diesem Verfahren das Thema Datenschutz ganz groß geschrieben. Es wird ausdrücklich betont, dass dabei keine neuen Daten erhoben werden müssen, sondern lediglich bereits vorhandene Datenbestände elektronisch verarbeitet werden. Sichere Datenübertragungssysteme sollen für die Sicherheit der übermittelten Daten sorgen.

Gleichzeitig wird der bürokratische Aufwand um ein Vielfaches verringert. Die Arbeit läuft rationalisierter ab, wodurch auch nur noch ein geringeres Maß an personellen und materiellen Ressourcen zum Einsatz kommen muss.

Dropshipping kann eine gute Möglichkeit sein, Geld zu verdienen, ohne dass großes Kapital für die Gründung des Handels vorhanden ist. Die Basis des Handels ist aber immer ein gutes Grundwissen zum Thema generell und hier eignen sich Foren für eine Informationseinholung sowie den Austausch. Wo finde ich gute Händler und was muss ich überhaupt beachten? Viele Fragen, die auf unterschiedlichen Plattformen umfassend beantwortet werden.

Datenbank für DropShipping-Adressen und Anleitung für Online-Händler

Das Fachmagazin Auktionsideen.de hat sich in einer Ausgabe ganz ausführlich dem Thema DropShipping gewidmet. Dabei erhalten Leser eine praxisnahe Anleitung zur eigenen Nutzung von DropShipping und erfahren, mit welchen Produkten sich der Handel besonders lohnt. Neben einer Anleitung zum Start für Online-Händler, geht die Redaktion dabei auch auf kritische Potentiale ein und erklärt, auf was bei der Auswahl geeigneter Lieferanten unbedingt geachtet werden muss. 14 Tage gratis testen unter Auktionsideen.de

Interview mit Dropshippingexperten

Wir konnten Alexander Hupe von endlichzuhause.de zu einem Interview gewinnen. Er betreibt seit Jahren sehr erfolgreich einen Onlineshop für Geschirr und Porzellan via Dropshipping. Was er empfehlen kann und wovon er abrät können Sie in seinem Interview zum Thema Onlineshop Outsourcing nachlesen.

Erste Informationen

E-Book DropshippingEinen ersten guten Einblick mit vielen Tipps für Einsteiger verschafft der kostenlose Ratgeber von dropshipping.de - hier werden Grundlagen vermittelt, Tipps und Hinweise gegeben und ein umfassender Einblick in die Produktbeschaffung der Zukunft gewährt.

Kostenloser Ratgeber Dropshipping (PDF, 8 Seiten, 595 kb)

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Dropshipping-Portal

Ein wirklich guter und gepflegter Umgang in den Foren sowie umfassendes Basiswissen rund um den Onlinehandel und Dropshipping im Speziellen bekommt man unter www.dropshipping-portal.de/grosshandel.html. Neben gutem Basiswissen zum Thema Dropshipping wird hier auch noch ein informativer Einblick in die verschiedenen Handelskanäle geliefert, über die das Dropshipping abgewickelt werden kann. Eine Registrierung ist für die komplette Nutzung des Portals erforderlich. Für wirklich Interessierte empfehlenswert.

Zehn Tipps für Dropshipping

Wer sich für das Dropshipping interessiert, aber über wenig Basiswissen verfügt, kann die zehn wichtigsten Tipps für den Handel dieser Art hier nachlesen: http://artikel.4.am. Neben der Beantwortung wichtiger Fragen erhält der künftige Dropshipper hier auch gleich einen Einblick, welche Probleme sich in diesem Handel auftun könnten. Sehr informatives Basiswissen!

Erfahrungsaustausch mit anderen

Erfahrungswerte – eben auch negativer Art – werden hier ausgetauscht: www.bizkanal.de. Von der Frage, welche Händler seriös sind, bis hin zur geeigneten Software für den Handel findet hier ein reger Austausch statt, der auch oder gerade nach dem Einstieg in den Handel schnell Fragen mit anderen Betreibern klären lässt.

Aktuelle Newsletter

Newsletter, die ständig aktuelle Informationen zu vielen Fragen bieten, wie „Wo verkaufe ich am besten?“ und wenn es das Internet sein soll „Wie bekomme ich meinen Webshop im Dropshipping dann auch ins Laufen?“ Hier gibt es weitere Informationen, damit der Laden gleich von Anfang an richtig gut startet: http://social-bookmarking.seekxl.de.

Kontakte für den Handel knüpfen

Der www.marktplatz-mittelstand.de hilft, dass Kontakte zu anderen Dropshippern geknüpft werden können. Der Erfahrungsaustausch ist gerade für klein- und mittelständische Unternehmen ein wichtiger Stützpfeiler beim Erfolg. Hier können Kontakte geknüpft werden, Fragen gestellt und Erfahrungswerte weitergegeben werden. Und damit auch das unternehmerische Wissen nicht zu kurz kommt, kann über die Erfahrungen im Bereich Dropshipping gleich auch noch das Wissen zu wichtigen unternehmerischen Fragen ausgetauscht werden.

Interessanter Blog

Blogs sind inzwischen ein wichtiger Bestandteil des Internet. Auch bei Fragen zum Dropshipping können sich Blogs als sehr hilfreich erweisen, denn hier wird von Mensch zu Mensch der Austausch betrieben. Auch wenn es nicht immer das absolute Fachwissen ist, das in Blogs herüber gebracht wird, kann man hier wichtige Erkenntnisse beziehen. Unter http://internetblogger.de findet sich ein Blog, der für Einsteiger sehr viele Informationen bietet und der darüber hinaus auch strukturiert und sachlich aufgebaut ist. Der Beitrag ist mit vielen Informationen und Verweisen gespickt und bietet sehr viel Wissen in kompakter Form.

Rechtliche Fragen

Und weil das Streckengeschäft eben häufig auch mit Waren aus dem Ausland betrieben wird, kann hier gutes Wissen rund um das Recht sehr wertvoll sein. Bei www.frag-einen-anwalt.de gibt es einen ersten rechtlichen Einblick in das Thema. Natürlich können hier auch andere Fragen rund um das Thema selbst gestellt werden, damit das Geschäft letztlich nicht an ungeklärten rechtlichen Fragen scheitert oder erschwert wird.

Unterstützung beim Onlinehandel

Wer sich für das Dropshipping auf dem Onlineweg interessiert, kann unter www.dropshippingweb.ch wichtige Informationen erhalten, worauf zu achten ist, wenn dieser Handel dann über ein Auktionshaus bzw. einen Onlineshop verlaufen soll. Vorbeugen von Beschwerden und Abmahnungen lassen sich einfach vermeiden, wenn die richtigen Vorkehrungen getroffen werden.

Rundumwissen ist auch beim Dropshipping unverzichtbar – und das lässt sich eben nicht immer nur in der Literatur, sondern öfter noch im regen Austausch beziehen. Die genannten Websites können hierbei weiterhelfen.

Noch ein Tipp zum Schluss: Sehr häufig wird gefragt, ab wann man für seine Website ein Gewerbe anmelden muss. Ist gar nicht so schwer, einfach mal lesen.

Seit dem 01.11.2008 ist das neue GmbH-Recht in Kraft getreten. Unter anderem sagt es aus, dass die Gründung einer GmbH deutlich vereinfacht werden soll. Auch sind die einzelnen Bedingungen, die zum größten Teil noch aus dem Jahre 1892 stammten, stark vereinfacht und den modernen Zeiten angepasst worden. Vor allen Dingen soll die Gründung und die Transparenz der GmbH vereinfacht und erhöht werden.

Beschleunigung der Gründung

Ein wichtiger Bestandteil ist eine schnellere Gründung. Durch eine Vereinfachung der Gründungsformalitäten, der Gesellschafterverträge und der Kapitalbeschaffung kann es deutlich schneller zur Eröffnung einer GmbH kommen, die auch frühzeitig ins Handelsregister eingetragen wird.

Die Unternehmergesellschaft

Ebenfalls ist die Unternehmergesellschaft eine wichtige Neuerung im GmbH-Recht. Denn damit ist im Grunde eine normale GmbH gemeint, die allerdings einfacher gegründet werden kann. Das Stammkapital bei der Gründung kann beliebig gewählt werden, die 25.000 Euro hohe Hürde, die für die normale GmbH galt, fällt damit weg. Allerdings gilt hier eine Einschränkung: Die Unternehmergesellschaft, im Volksmund auch als Mini GmbH bekannt, kann ihre Gewinne nicht vollständig ausschütten. Vielmehr sollen die Gewinne angespart werden, um das Stammkapital von 25.000 Euro aufzubringen. Es handelt sich also bei der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft nicht um eine neue Rechtsform, sondern lediglich um eine GmbH, für die bei Gründung kein Mindeststammkapital erforderlich ist.

Stammeinlagen individuell stückelbar

Die Stammeinlagen sind ebenfalls reformiert worden. So können die Gesellschafter einer GmbH oder einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft ihre Stammeinlagen individuell stückeln. Anteile sind bereits ab einem Euro möglich. Dadurch können die Stammeinlagen den eigenen finanziellen Möglichkeiten angepasst werden. Auch bei den späteren Anteilen, die zur Kapitalaufstockung genutzt werden, sind individuelle Stückelungen möglich. Außerdem werden im neuen GmbH-Recht die Geschäftsanteile flexibilisiert. Das heißt, diese können leichter verkauft, aufgeteilt oder an Dritte übertragen werden, sowohl einzeln, als auch in Paketen.

Bareinlagen und Sacheinlagen

Weiterhin werden die Sacheinlagen, die die Gesellschafter in die GmbH oder die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft einbringen, auf die Bareinlagen angerechnet. Man muss zwar weiterhin angeben, dass es sich um eine Sacheinlage, beispielsweise ein Fahrzeug handelt, doch wird dessen Wert auf die Bareinlagen angerechnet.

Musterprotokolle zur Gründung

Um die Gründung noch weiter zu vereinfachen, werden Musterprotokolle eingeführt. Standardgründungen mit maximal drei Gesellschaftern können so deutlich schneller und einfacher vollzogen werden. Die beiden beurkundungspflichtigen Musterprotokolle werden dabei als Anlage zum GmbH-Gesetz zur Verfügung gestellt. Außerdem werden die bisher benötigten Formulare zusammengefasst. Genauer handelt es sich dabei um die Geschäftsführerbestellung, die Gesellschafterliste und den Gesellschaftsvertrag. Ebenfalls findet eine kostenrechtliche Privilegierung der Musterprotokolle für die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft statt. Diese sorgt für deutliche Einsparungen.

Beschleunigung der Eintragung ins Handelsregister

Eine Beschleunigung der Eintragungen im Register ist bereits seit 2007 festzustellen. Seit diesem Jahr werden Handelsregister, Genossenschaftsregister und Unternehmensregister elektronisch geführt. Die Anmeldungen erfolgen ebenfalls elektronisch, so dass die Registergerichte schneller entscheiden können.

Weiterhin werden die Eintragungszeiten dadurch verkürzt, dass bei der Einreichung der Anträge nicht direkt die staatlichen Genehmigungsurkunden vorgelegt werden müssen. Diese können später nachgereicht werden. Die Gründung von Ein-Personen-GmbH´s wird dadurch erleichtert, dass keine besonderen Sicherheitsleistungen mehr nötig sind. Nachweise über die Einzahlung der Stammeinlagen werden nur  dann verlangt, wenn berechtigte Zweifel bestehen, dass diese korrekt geleistet wurden. Ebenso kann die Überprüfung einer Sacheinlage nur angefordert werden, wenn der Verdacht auf eine erhebliche Überbewertung selbiger besteht. Durch die Musterprotokolle stellen sich weniger Unklarheiten ein. Die Registergerichte werden seltener nachfragen müssen.

Fazit

Schlussfolgernd kann man sagen, dass das neue GmbH-Recht die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutlich vereinfacht. Dadurch wird die Attraktivität der GmbH als Rechtsform erhöht. Ebenfalls fallen die Hürden, die im Wettbewerb mit anderen Rechtsformen bisher bestanden. Man ermöglicht es damit kleinen Unternehmern, sich mit Haftungsbeschränkung selbständig zu machen, ohne dass erst das enorme Startkapital aufgebracht werden muss.

Wer als arbeitslos angesehen wird, definiert § 119 SGB III. Demzufolge gibt es drei Kriterien, die erfüllt sein müssen.

1. Beschäftigungslosigkeit

Der Arbeitnehmer darf sich nicht in einem Beschäftigungsverhältnis befinden. Weder eine ehrenamtliche Tätigkeit, noch eine selbständige Tätigkeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von unter 15 Stunden schließen die Arbeitslosigkeit grundsätzlich aus.

2. Eigenbemühungen

Der Arbeitnehmer muss selbst Maßnahmen ergreifen, um eine neue Arbeit zu finden. Dazu gehört, dass er sich selbst informiert und seiner Mitwirkungspflicht nachkommt, wenn er von Dritten an einen Arbeitsplatz vermittelt wird. Er ist außerdem verpflichtet, den Anweisungen nachzukommen, die sich aus der Eingliederungsvereinbarung ergeben.

3. Verfügbarkeit für die Agentur für Arbeit

Der Arbeitnehmer hat außerdem der Agentur für Arbeit zur Verfügung zu stehen. Er hat von der Agentur für Arbeit vorgeschlagene Maßnahmen der beruflichen Eingliederung zu absolvieren. Zu guter Letzt muss der Arbeitnehmer in der Lage und bereit sein, eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden aufzunehmen, sofern diese zumutbar ist.

Die Sperrfrist bezeichnet die Zeit, in der die Auszahlung des Arbeitslosengeldes ruht. Sie kann nur Personen auferlegt werden, die ein Anrecht auf die Zahlung von Arbeitslosengeld I haben. Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen sich zwar ebenfalls an ihre Pflichten halten, doch drohen ihnen andere Sanktionen. Die Sperrfrist selbst kann eine Dauer von wenigen Tagen bis zu zwölf Wochen aufweisen. Während dieser Zeitspanne wird kein Arbeitslosengeld ausgezahlt, dennoch wird der gesamte Anspruch auf Arbeitslosengeld um die verhängte Sperrfrist verkürzt.

Bei sehr langen Sperrfristen von zwölf Wochen, die aufgrund bestimmter Umstände verhängt werden, wird der gesamte Anspruch auf Arbeitslosengeld um ein Viertel verkürzt. Bei einer Anspruchsdauer von 32 Monaten ergibt sich daraus eine Verkürzung um acht Monate. Wer mehrere Sperrfristen hintereinander erhält, die eine Gesamtdauer von mehr als 21 Wochen aufweisen, verwirkt damit seinen gesamten Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Was ist während der Sperrfrist zu beachten?

Auch während einer verhängten Sperrzeit bleibt der Arbeitslose weiterhin meldepflichtig gegenüber der Bundesagentur für Arbeit. Kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, so können sich weitere Sperrzeiten an die erste anhängen. Dabei gilt dann der oben erwähnte Punkt, dass man unter Umständen den gesamten Anspruch auf Arbeitslosengeld verwirkt. Eine Krankmeldung muss also während der Sperrfrist ebenso eingereicht werden, wie der Arbeitslose sich bei der Agentur melden muss, sollte diese ihn vorladen.

Wann kann eine Sperrfrist verhängt werden?

Eine Sperrfrist wird in der Regel bei einem Fehlverhalten des Arbeitslosen verhängt. Immer, wenn diese ihren Verpflichtungen zur regelmäßigen Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit nicht nachkommen, wenn sie zu Terminen nicht erscheinen oder andere Pflichten verletzen, kann eine Sperrfrist ausgesprochen werden. Welche Regelungen dabei genau gelten, soll im Folgenden erläutert werden.

Sperrfrist wegen Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Wer seinen Arbeitsplatz aufgibt, ohne dass ein triftiger Grund vorliegt, kann mit einer Sperrzeit belegt werden. Als wichtige Gründe werden hierbei Mobbing angesehen, aber auch das Ausbleiben der vereinbarten Lohnzahlungen. Liegt ein solcher Fall vor, tritt keine Sperrzeit ein. Zur Sicherheit sollte man sich dies aber vor der Kündigung von der Arbeitsagentur bestätigen lassen.

Außerdem wird eine Sperrfrist ausgesprochen, wenn man die Arbeitslosigkeit grob fahrlässig herbei geführt hat. Hierbei gilt dieser Tatbestand als gegeben, wenn der Arbeitslose durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten den Anlass zur Kündigung gegeben hat.

Auch bei der Zahlung einer Abfindung im Falle der Kündigung ist Vorsicht geboten. Wer eine Entlassungsentschädigung erhält, obwohl es sich um eine rechtswidrige Kündigung handelt, muss mit einer Sperrfrist rechnen. Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer an der Kündigung mitgewirkt hat. Dies ist beispielsweise dann gegeben, wenn er auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet, dafür im Gegenzug eine entsprechende Abfindung verlangt. In diesem Fall wird die Kündigung als Aufhebungsvertrag angesehen und die Sperrfrist wird ausgesprochen.

Im Regelfall werden jedoch Entlassungsentschädigungen nur dann überprüft, wenn diese im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen Kündigung stehen. Die Bundesagentur für Arbeit kann ebenfalls eine Sperrzeit verhängen, wenn die gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten, dafür aber eine Abfindung gezahlt wurde.

Sperrfrist wegen Ablehnung von Angeboten

Arbeitslose, die Angebote für eine Trainingsmaßnahme von der Bundesagentur für Arbeit erhalten und diese nicht antreten, erhalten ebenfalls eine Sperrfrist. Gleiches gilt beim Nichtantritt einer angebotenen Arbeitsstelle oder einer Eignungsfeststellung. Fortbildungsmaßnahmen, die der beruflichen Wiedereingliederung dienen, dürfen ebenfalls nicht abgelehnt werden, will man die Sperrfrist vermeiden.

Neben der Ablehnung kann auch der Abbruch derartiger Maßnahmen zu einer Sperrzeit führen. Ausnahmen gelten nur bei besonders wichtigen Gründen, die glaubhaft dargestellt werden müssen. Die Agentur überprüft dann, ob eine Sperrfrist notwendig ist oder nicht. Nicht vorgebrachte Begründungen, warum man eine Maßnahme abbrechen musste oder nicht antreten konnte, können bei dieser Prüfung nicht berücksichtigt werden.

Sperrfrist wegen fehlender Eigenbemühungen

Seit einiger Zeit gilt bei der Bundesagentur für Arbeit das Prinzip „Fordern und Fördern“. Ersterer Punkt ist vor allem in Bezug auf die Eigeninitiative zu sehen. Arbeitslose müssen nachweisen, dass sie sich selbst um eine neue Arbeitsstelle bemühen. Können die Eigenbemühungen nicht ausreichend nachgewiesen werden, so kann dies zu einer Sperrfrist führen. Zu den Eigenbemühungen zählen nicht nur schriftliche Bewerbungen, sondern auch Telefonanrufe bei Unternehmen oder persönliche Besuche bei diesen.

Diese Sperrfrist kann allerdings nur dann verhangen werden, wenn der Arbeitslose vorher zu seiner Verpflichtung belehrt wurde, ebenso wie den Konsequenzen, die entstehen, wenn keine Eigenbemühungen nachgewiesen werden können.

Sperrfrist bei Nichterscheinen

Arbeitslose müssen der Bundesagentur für Arbeit stets zur Verfügung stehen. Deshalb müssen sie zu anberaumten Terminen erscheinen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Termine bei dem Arbeitsvermittler bestehen, für eine ärztliche oder psychologische Untersuchung oder anderes festgelegt wurden. Die Sperrfrist kann nach Aufklärung über die Pflichten der Arbeitslosen auch dann verhängt werden, wenn der Betroffene zwar am Termin bei der Bundesagentur vorsprach, jedoch nicht zu dem jeweiligen Termin erschien. Das heißt, auch wenn durch die Vorsprache bei einem anderen Sachbearbeiter der Sachverhalt geklärt wurde und der eigentliche Termin deshalb nicht wahrgenommen wird, kann eine Sperrfrist verhangen werden. Deshalb muss der Bundesagentur auch eine Abwesenheit, wie der Urlaub, unverzüglich mitgeteilt werden.

Sperrfrist bei verspäteter Arbeitssuchendmeldung

Weiterhin kann eine Sperrfrist ausgesprochen werden, wenn sich Arbeitslose nicht rechtzeitig arbeitsuchend melden. Diese Meldung muss spätestens drei Monate vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erfolgen. Bei kürzeren Kündigungsfristen ist die Arbeitssuchendmeldung spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung oder Kenntnis darüber, dass diese ausgesprochen werden wird, zu leisten.

Die Bundesagentur für Arbeit bietet ebenfalls die Möglichkeit, sich bereits telefonisch arbeitsuchend zu melden. Allerdings wird diese Meldung erst dann wirksam, wenn man den Termin bei der Agentur, den man hier vereinbart hat, auch wahrgenommen hat. Für die wirksame Arbeitssuchendmeldung ist also immer ein persönlicher Besuch bei der Bundesagentur vonnöten.

Für diese persönliche Arbeitssuchendmeldung muss das Kündigungsschreiben mitgebracht werden. Wichtig ist dabei der Nachweis über den Erhalt des Schreibens, da die Bundesagentur nur so prüfen kann, ob die Arbeitssuchendmeldung rechtzeitig erfolgte. Konnte der persönliche Termin bei der Agentur nicht wahrgenommen werden, so müssen die notwendigen Unterlagen erbracht werden, die aufzeigen, warum man den Termin nicht wahrnehmen konnte. Als Entschuldigungen gelten die Vorlage eines ärztlichen Attests, weil man krank war, aber auch die Wahrnehmung eines Vorstellungsgesprächs für eine neue Arbeitsstelle. Hierfür sollte man möglichst eine Bescheinigung des potenziellen Arbeitgebers vorlegen können.

Wird die persönliche Arbeitssuchendmeldung nicht rechtzeitig geleistet, so ist mit einer Sperrzeit von einer Woche zu rechnen. Diese gilt ebenfalls, wenn der Termin verpasst wurde und kein wichtiger Grund dafür vorlag bzw. dieser nicht nachgewiesen werden kann.

Die häufigsten Ursachen für Sperrzeiten

Im Jahr 2007 wurden in ganz Deutschland insgesamt 639.222 Sperrzeiten für Arbeitslose ausgesprochen, was einer Steigerung um 21,3% im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Mit 37% werden die meisten Sperrzeiten verhängt, weil die Arbeitssuchendmeldung zu spät erfolgt ist. 29% der Sperrzeiten sind die Folge eines Meldeversäumnisses. Ein Meldeversäumnis liegt vor, wenn man etwas nicht erledigt hat, wozu man von der Arbeitsagentur aufgefordert wurde, z. B. das Erscheinen zu einem Termin oder einer Untersuchung. 26,7% der Sperrzeiten resultieren daraus, dass ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis selbst beendet hat oder wegen eines vertragswidrigen Verhaltens gekündigt wurde. Die restlichen 7,3% verteilen sich auf eher seltenere Fehlverhalten. Dazu gehören beispielsweise die Ablehnung einer angebotenen Arbeitsstelle oder eine zu geringe Eigeninitiative bei der Stellensuche.

Quelle: http://www.bpb.de/wissen/Z8WCUN

Wer kennt das nicht: Da nimmt man sich fest vor, sich nicht mehr von den Worten des Kollegen beeinflussen zu lassen – und letztendlich hat er es doch wieder geschafft, dass man einen Teil seiner Arbeit mit erledigt! Im Nachhinein ärgert man sich darüber, es zu spät erkannt zu haben. Und man schwört sich, nicht mehr auf ein derartiges Verhalten hereinzufallen. Und trotzdem passiert es immer wieder.

Diese Beeinflussung des Handelns nennt man Manipulation. Sie begegnet einem fast in jeder Gesprächssituation. Aber was genau versteht man darunter? Bei der Manipulation werden bewusst oder unbewusst unlautere Verhaltensweisen eingesetzt, um den Gegenüber für die eigenen Zwecke zu missbrauchen.

Den anderen blockieren

Wie jedes Feld der Raffinesse, beinhaltet auch die Manipulation ganz unterschiedliche Arten, über die der Manipulator sein Ziel erreichen möchte. Bei der Blockadestrategie versucht er zum Beispiel durch Ausweichen, Ablenken und absichtliches Missverstehen zu verhindern, dass sein Gesprächspartner sein Ziel erreicht.

Sich durchsetzen

Im Gegensatz dazu möchte der Manipulator durch die Durchsetzungsstrategie sein Ziel erreichen. Die Realisierung versucht er konsequent voranzutreiben, indem er einen gewissen Druck auf sein Gegenüber ausübt. Dafür gibt es ganz unterschiedliche Formen; er kann kleine Drohungen oder Erpressungen á la: „Das ist mein letztes Angebot …“, aussprechen. Oder er erzeugt bei seinem Gesprächspartner einen Zeitdruck, er kann ihn zuerst umgarnen und dann einzuschüchtern. Eine weitere Möglichkeit ist, die Emotionen hochschaukeln zu lassen, um dann im richtigen Moment die Durchsetzung des Ziels zu erreichen.

Den anderen sabotieren

Die dritte Form der Manipulation ist die Sabotage. Sie kann offensiv während eines Gespräches durchgeführt oder aber erst bei der Ausführung der besprochenen Punkte angewandt werden. Bei einer Sabotage im Gespräch möchte der Manipulator das Gespräch im Keim ersticken, ohne jedoch dafür Verantwortung zu übernehmen. Diese Form der Sabotage ist nicht angenehm, aber man kann seine Konsequenzen aus dem Verhalten des Manipulators ziehen. Schlimmer ist es, wenn sich der Manipulator auf ein Gespräch einlässt, sich kooperativ zeigt und erst danach beginnt, das Besprochene zu sabotieren. Zusammenfassend kann man sagen, dass man eine Sabotage unter anderem daran erkennt, dass der Manipulator den Abbruch des Gespräches provoziert oder er zeigt sich unkooperativ, hält Vereinbarungen nicht ein, baut Blockaden auf.

Mit Manipulationen umgehen

Wie aber kann man einer Manipulation – in welcher Form auch immer – gegenübertreten? Ist es ratsam, getreu dem Motto: „Gleiches mit Gleichem vergelten“ zu handeln? Natürlich könnte man sich selbst auf das Terrain der Unfairness begeben. Aber dies ist nicht der effizienteste Weg. Der Manipulator überlegt im Vorfeld, mit welcher Strategie er seine Ziele erreichen kann. Dies bedeutet, dass er auch das Verhalten seines Gegenübers vorab abschätzt. Er wird mehrere Möglichkeiten in Betracht ziehen und definitiv gehört eine ebenso unfaire Reaktion dazu. Mit fairen Gegenmaßnahmen kann man mehr erreichen und eventuell sogar noch das Ziel des Gespräches retten. Wichtig ist, dass man sachlich bleibt und in keinem Fall auf die emotionale Ebene abrutschen darf. Man muss die Kontrolle über das Gespräch behalten und sein Ziel strikt verfolgen. Das beinhaltet auch Ruhe und Gelassenheit; man muss die Nerven behalten, auch wenn es schwer fällt.

In der heutigen Zeit, in der der Wettbewerb auf den Märkten immer härter wird, ist es wichtig, alle Möglichkeiten auszunutzen, um die Kundenbindung zu erhöhen. Denn nur ein Kunde, der bei seinem Einkauf zufriedengestellt hat, wird das Geschäft gerne wieder aufsuchen. Eines dieser Instrumente ist das Beschwerdemanagement.

Auch wenn man noch so gut aufpasst und man sehr gut geschulte Mitarbeiter hat, kann irgendwann einmal etwas daneben gehen. Vielleicht war ein gekauftes Produkt beschädigt oder die Tischreservierung im Restaurant ist verloren gegangen. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben aber eines ganz klar gezeigt: Die meisten Kunden sind aufgeschlossene Menschen. Wenn man Ihnen die Sachlage erklärt, dann legen Sie häufiger mehr Verständnis für die Problematik an den Tag als man erwartet hätte.

Das Beschwerdemanagement als Chance

Sobald ein Kunde auf Sie zukommt, um sich über sein Problem zu beschweren, treten Sie mit ihm in Kontakt. In dem Moment, in dem Sie dann für Ihn Verständnis zeigen und versuchen, seiner Beschwerde schnellstmöglich nachzukommen, beweisen Sie ihm auch, dass er Ihnen als Kunde sehr viel wert ist. Wenn man damit professionell und im Sinne des Kunden umgeht, kann man durch die ursprüngliche Fehlleistung die Kundenbindung sogar noch erhöhen. Dieser wird nämlich hoch erfreut sein, dass seiner Beschwerde entsprochen wurde. Diesen positiven Effekt erfährt ein Kunde nicht, der keine Probleme mit den Leistungen des Unternehmens hatte.

Die wichtigste Regel

Beim Besuch des Kunden wird er einem zunächst erklären, worin sein Problem besteht. Häufig wird ein solcher Kunde sehr verärgert sein, vor allem, wenn er durch die Mängel große Nachteile zu erleiden hatte. Hier ist viel Diplomatie gefragt. Die wichtigste Regel, die es hier zu beachten gilt, ist, dass der Kunde immer Recht hat. Beginnen Sie niemals, mit dem Kunden über das Problem zu diskutieren oder gar zu streiten. Geben Sie den Fehler zu und akzeptieren Sie ihn vollständig. Der Kunde wird kein anderes Verhalten akzeptieren, würde dadurch aber noch mehr verärgert. Auch Schuldzuweisungen sind hier vollkommen fehl am Platze. Ihr Kunde wird sich kaum dafür interessieren, ob sich Ihr Einkauf oder Ihre Montageabteilung verantwortlich ist – für ihn bleibt es ein fehlendes Bauteil.

Die Lösung des Problems

Zunächst sollten Sie sich für den aufgetretenen Fehler entschuldigen. Bitte „unterwerfen“ Sie sich nicht, so würden Sie schnell Ihre Glaubwürdigkeit verlieren. Aber eine ehrlich gemeinte Entschuldigung wird ihre Wirkung nicht verfehlen. Danach ist der wichtigste Schritt, dass man dem Kunden eine Lösung anbietet. Um die oben genannten Beispiele aufzugreifen: Tauschen Sie das defekte Gerät um oder organisieren Sie einen alternativen freien Tisch für den Gast. Und das am besten schnell, denn je schneller dass das funktioniert, desto positiver wird der Kunde beeindruckt sein.

Wenn Sie die Lösung des Problems angehen, sollten Sie sich immer vergewissern, dass der Kunde mit Ihren Plänen einverstanden ist. Wenn Sie sich nämlich beispielsweise dafür entschlossen hätten, ein fehlendes Einzelteil eines Produktes nachzubestellen, und der Kunde das Produkt aber eigentlich sofort benötigt, wird er damit nicht zufrieden sein. Wenn eine Woche später das Einzelteil ankommen würde, würde er es vielleicht überhaupt nicht mehr benötigen.

Wenn sie keine konkrete Lösung parat haben, scheuen Sie sich nicht, den Kunden um einen Lösungsvorschlag zu bitten. Er wird sich meistens im Vorfeld bereits Gedanken darüber gemacht haben, wie eine Lösung auszusehen hätte, die für ihn optimal wäre.

Übertreffen Sie die Erwartungen

Der Kunde kommt zu Ihnen, um sich zu beschweren. Er rechnet „nur“ damit, dass dem Problem abgeholfen wird. Sie sollten dem Kunden jetzt einen zusätzlichen Vorteil bieten. Eine kleine Aufmerksamkeit erfüllt hier ihren Zweck. Der Gast mit dem nicht reservierten Tisch würde sich beispielsweise als Entschädigung über einen kostenlosen Nachtisch freuen. So übertreffen Sie die Erwartungen des Kunden und erzielen einen zusätzlichen positiven Effekt.

Profitieren Sie von der Beschwerde

Eine Beschwerde hilft Ihnen aber auch selbst in einem wichtigen Bereich: Sie können so die eigenen Schwachstellen im Unternehmen identifizieren. Sie können feststellen, an welcher Stelle im Unternehmen das Problem aufgetreten ist und versuchen, das Problem zu beheben. So können Sie es vermeiden, zukünftig wieder ähnliche Reklamationen zu erhalten. Durch verbesserte Prozessabläufe kann man außerdem die anfallenden Kosten im Unternehmen senken.

Stellen Sie fest, dass Sie manipuliert werden, dann können Sie natürlich schimpfen und selbst unfair werden. Mit fairen Gegenmaßnahmen erreichen Sie allerdings mehr und können das Ziel des Gespräches retten. Es gibt gegen Manipulationen bestimmte Strategien, die Sie anwenden sollten.

Grundregel: Bleiben Sie ruhig, fair und sachlich.

Aktives Fragen und Zuhören – Aufbau einer positiven Beziehung

Fragen und Zuhören gehören zum Gespräch. Dadurch wird ein positiver Verlauf des Gesprächs möglich, wenn Sie von sich aus Fragen stellen. Durch gezielte Fragen erhalten Sie die benötigten Informationen, Sie lassen Interesse an dem Ziel erkennen und erweisen Ihrem Gesprächspartner Wertschätzung. Durch aktives Zuhören erkennen Sie, was Ihrem Gegenüber wichtig ist. Auch ungeklärte Aspekte des Gesprächs können Sie besser klären. Geben Sie Rückinformationen durch Fragen oder fassen Sie mit eigenen Worten zusammen, was Ihr Gesprächspartner gesagt hat. Beispiel: Frau Klein möchte ein neues Handy kaufen. Der Verkäufer fragt nach Ihren Telefoniergewohnheiten. Frau Klein: „Ich weiß nicht recht, ich muss Emails abrufen und beantworten können sowie Anrufe tätigen. Und allzu groß ist mein Budget auch nicht. Ich weiß nicht so recht, ob ich nicht doch mein altes Handy behalte.“ Der Verkäufer merkt, dass Frau Klein das Gespräch abbrechen will, er fragt nach: „Verstehe ich Sie richtig? Sie möchten ein gutes Handy, welches auch Emails empfangen wie beantworten kann und es soll nicht teuer sein. Welchen Preisrahmen haben Sie sich vorgestellt?“ Frau Klein fühlt sich verstanden und bleibt im Geschäft.

Präzisionstrichter – klar und sachlich nachfragen

Aus der vorangegangen Technik leitet sich der Präzisionstrichter, die Versachlichung des Gesprächs ab. Die Grundidee ist, durch aktives Fragen das Gespräch zu präzisieren. So kann eine emotionsgeladene Situation sachlich werden und Sie können Wesentliches von Unwesentlichem trennen. Dabei hören Sie aktiv zu und stellen Präzisierungsfragen, um dadurch wichtige Informationen und Tatsachen zu erhalten.

Ignorieren und darüber hinweg gehen – die diskrete Warnung

Diese Technik eignet sich bei zynischen Äußerungen, bei betontem Desinteresse und gespielter Langeweile. Es ist eine zurückhaltende Strategie auf einen Manipulationsversuch, doch richtig angewandt, kann sie einen Manipulator überrumpeln und aus dem Konzept bringen. Sie gehen nicht auf den Manipulationsversuch ein und warnen den Gesprächspartner indirekt und kurz vor, dass Sie seinen Versuch sehr wohl bemerkt haben. Das können Sie tun, indem Sie eine kurze Pause (Nachdenken) einlegen oder durch die betont an den Gesprächspartner gerichtete Frage: „Sind Sie einverstanden, dass wir jetzt weitermachen?“

Dumm stellen und so tun, als wäre nichts gewesen – einfach weiter im Konzept

Mit dieser Strategie reagieren Sie zwar auf die Manipulation, doch Sie interpretieren diesen Versuch als Missverständnis. So geben Sie Ihrem Gesprächspartner die Möglichkeit, das Gesicht zu wahren und er hat eine Warnung von Ihnen erhalten. Begegnen kann Ihnen diese Situation, wenn der Manipulator plötzlich Nachverhandlungen an einem erreichten Ziel haben möchte. Dann sollten Sie so reagieren: „Verzeihen Sie, aber jetzt bin ich irritiert. Ich dachte, wir haben das Problem gelöst. Jetzt schlagen Sie etwas anderes vor. Ist das ein Vorgriff auf unser nächstes Projekt?“  Sie warnen einerseits Ihr Gegenüber vor, dass Sie seinen Manipulationsversuch erkannt haben, aber gleichzeitig geben Sie ihm die Möglichkeit zu einem gepflegten Rückzug.

Immer wieder wiederholen – die hartnäckige Strategie

Der Manipulator möchte Sie unbedingt von seinem Standpunkt überzeugen, dann lohnt es sich diese Methode anzuwenden. Dabei sagen Sie immer wieder, was Sie wollen oder worauf es Ihnen ankommt (was Ihnen wichtig ist). Natürlich variieren Sie mit den Worten, doch letztlich ist Ihre Grundaussage die gleiche. Beispiel: Die Sekretärin Meyer hat wiederholt Fehler in den Kundenanschreiben. Herrn Schmidt ärgert das und er stellt sie zur Rede. Frau Meyer versucht auszuweichen: „Wissen Sie eigentlich Herr Schmidt, dass die Arbeitsmoral allgemein am Boden ist? Also die Frau Klein, da könnte ich Ihnen was erzählen…“ „Frau Meyer, das mag interessant sein für die Dienstsitzung, wir reden aber jetzt von Ihren Fehlern in den Kundenschreiben. So etwas darf nicht vorkommen.“ Frau Meyer ist unsachlich: „Ich finde das ungerecht, immer geht es auf mich. Bei der Dienstplanung werde ich auch immer übergangen.“ „Die Dienstplanung ist eine andere Sache. Wir reden jetzt von Ihren Rechtschreibfehlern in den Schreiben.“ Spätestens an diesem Punkt hat Herr Schmidt gewonnen.

In die Lage des anderen versetzen – steige in meine Stiefel

Diese Technik ist einfach und wirkungsvoll. Sie laden den Manipulator ein, die Situation mit Ihren Augen oder denen eines Außenstehenden zu betrachten. Damit führen Sie bewusst einen Perspektivwechsel herbei und das kann sehr effektiv sein, besonders wenn Ihr Gegenüber sich stur stellt. („Versetzen Sie sich in meine Lage...“ oder „Was meinen Sie, wie wirkt der Vorschlag auf andere. Wie würden die das sehen?“)

Das Gespräch unterbrechen – die direkte Methode

Manchmal ist es besser, geradlinig zu sein und offen aus der Situation auszusteigen. Dabei sollten Sie direkt den Manipulationsversuch ansprechen und begründen, weshalb Sie das Gespräch abgebrochen haben. Trotzdem sollten Sie so fair bleiben und nachfragen, wie es weitergehen soll. Damit bauen Sie eine goldene Brücke und erweisen sich als klüger bzw. kooperativer.

Blockade abwehren – Abwehrstrategie 1

Erkennen Sie (1. Schritt), dass Sie es mit einer Blockade zu tun haben, dann unterstellen Sie Ihrem Gegenüber Kooperationsbereitschaft (2. Schritt). Im 3. Schritt signalisieren Sie Ihre Kooperationsbereitschaft. Kommen Sie so nicht weiter, dann folgt Schritt 4, die Blockade ansprechen. Versagt dieser Schritt, bleibt Ihnen Schritt 5: Üben Sie Ihre Macht aus, beenden Sie das Gespräch konsequent und fair.

Gespräch abbrechen – Abwehrstrategie 2

Behalten Sie die Initiative, indem Sie das Gespräch abbrechen und dies klar begründen. Klären Sie die Folgen. Dabei bleiben Sie bitte sachlich und fair. Mit Unsachlichkeit kommen Sie nicht weiter. Behalten Sie die Kontrolle und verfolgen Sie Ihr Ziel.

Telefonieren ist eine Kunst, aber telefonieren ist oft auch ungemein wichtig. Besonders im Beruf kommt es auf die richtigen Worte an, ganz gleich ob am Schreibtisch oder im Außendienst. Schon ein normales Gespräch fordert unsere ganze Aufmerksamkeit. Das Gespräch mit einem Menschen, der wütend oder sogar aggressiv reagiert, ist dagegen eine ganz besondere Herausforderung. Aber wie telefoniert man im Ernstfall richtig? Hier ein kleiner Leitfaden.

Haltung bewahren

Die meisten Menschen sitzen beim Telefonieren. Aber sitzen sie auch richtig? Wenn Sie bei Ihren Telefonaten an Ihrem Schreibtisch sitzen, dann tun Sie das nach Möglichkeit mit gerader Wirbelsäule und in aufrechter Haltung. Das lässt Ihre Stimme voller klingen.

Wenn es um eine telefonische Auseinandersetzung geht, sollten Sie besser stehen. Vermeiden Sie es, den Hörer zwischen Schulter und Kopf einzuklemmen. So verspannen Sie sehr schnell und Ihre Stimme klingt undeutlich. Konzentrieren Sie sich auf das Gespräch und vermeiden Sie es währenddessen zu trinken, zu essen oder zu rauchen.

Lächeln Sie beim Telefonieren und bleiben Sie immer freundlich, ohne aufgesetzt zu wirken. Mimik und Gestik sind während eines Gesprächs nicht möglich, umso wichtiger wird Ihre Stimme. Ihr Gesprächspartner kann Ihr Lächeln zwar nicht sehen, aber er kann es erahnen oder vielmehr hören.

Der Gesprächspartner lässt Dampf ab

Reden Sie nie zu schnell und vermeiden Sie Fremdworte und Fachausdrücke. Sprechen Sie möglichst in kurzen und präzisen Sätzen. Aber ganz wichtig ist es, dass Sie Ihren Gesprächspartner ausreden lassen und ihm aufmerksam zuhören.
Wie aber sollten Sie sich verhalten, wenn Ihr Gesprächspartner am Telefon wütend oder sogar aggressiv wird? Vielleicht bei einer Reklamation oder Beschwerde?

Als Regel Nummer eins sollte immer gelten: Antworten Sie niemals im gleichen Tonfall. Es macht wenig Sinn auf einen aggressiven oder verschärften Tonfall einzugehen. Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich nicht provozieren. Sind Sie im Recht, bleiben Sie bestimmt und werden Sie nicht ausfallend, auch wenn es Ihnen vielleicht schwer fällt.

Lassen Sie Ihren Gesprächspartner ausreden. Ist die erste Wut verraucht, sollten Sie das Gesagte zusammenfassen und eventuell in ruhiger Form nachfragen, ob Sie auch alles richtig verstanden haben. So nehmen Sie die ersten emotionalen Elemente aus dem Gespräch und Ihrem Gesprächspartner, salopp gesagt, den Wind aus den Segeln. Wichtiger ist aber, dass er sich nicht weiter hochschaukeln kann. Zeigen Sie Verständnis für seine Sicht der Dinge und danken ihm für seine Offenheit. Machen Sie ihm klar, dass Sie seine Bedenken voll und ganz verstehen. Aber werden Sie nicht zu freundlich, dass wirkt oft zu devot oder noch schlimmer, es hört sich heuchlerisch an. Dann kann es Ihnen nämlich passieren, dass Ihr Gesprächspartner sich veralbert fühlt, was ihn unter Umständen nur noch wütender macht. Loben Sie ihn, denn das steigert sein Selbstwertgefühl. Lassen Sie Ihren Gesprächspartner spüren, dass Sie Interesse an seinen Beschwerden haben.

Die Kunst, einen Vielredner zu stoppen

Ein anderes Problem am Telefon ist ein so genannter „Vielredner“. Es gibt Menschen, die gerne plaudern und nie ein Ende finden können. Besonders im stressigen Berufsleben ist es manchmal unmöglich, sich auf ein solches Endlostelefonat einzulassen. Aber wie machen Sie das Ihrem Gesprächspartner klar, ohne ihn zu beleidigen?

Wichtig ist es auch hier, immer die Ruhe zu bewahren. Aber im Gegensatz zu einem aufgebrachten Gesprächspartner sollten Sie in diesem Fall keine Fragen stellen. Zeigen Sie auch hier Interesse an den Argumenten des Anderen, aber animieren Sie ihn nicht, diese weitschweifend auszuführen. Wenn Ihre Zeit knapp wird, brechen Sie das Gespräch höflich aber bestimmt ab. Fragen Sie Ihren Gesprächspartner, ob Sie ihn zurückrufen können und lassen Sie sich seine Telefonnummer geben. Wenn Sie das Gespräch beenden, machen Sie es nicht abrupt oder vielleicht unfreundlich. Sagen Sie offen, dass Ihnen im Moment leider die Zeit fehlt, aber Sie die Unterhaltung gerne fortsetzen würden.

Jedes Unternehmen ist darauf angewiesen, immer wieder neue Kunden zu akquirieren. Doch das ist heutzutage gar nicht mehr so einfach, da die Märkte sehr umkämpft sind. Man muss es also irgendwie schaffen, sich von der Masse der Konkurrenzanbieter abzuheben. Einer der wichtigsten Schlüsselfaktoren für den Erfolg eines Unternehmens bei der Kundengewinnung ist ein positives Unternehmensimage. Das Unternehmensimage ist die Art, wie man sich in der Öffentlichkeit präsentiert. Man kann beispielsweise als traditionelles Familienunternehmen, hochmoderne Agentur oder als seriöser Spezialist auftreten.

Die Rolle der Corporate Identity

Man kann ein Unternehmensimage zunächst durch eine stimmige Corporate Identity entwickeln. Die Corporate Identity besteht aus drei wichtigen Säulen. Das Corporate Design zielt auf das Auftreten des Unternehmens nach außen hin ab. Dazu gehören z. B. ein Firmenlogo, einheitliches Briefpapier oder die Unternehmensleitsätze.

Das zweite Standbein ist die Corporate Communication, die wiedergibt, wie im Unternehmen kommuniziert wird, sowohl mit internen als auch mit externen Kommunikationspartnern. Es geht beispielsweise darum, ob im Unternehmen eine offene Informationspolitik vorherrscht oder Informationen eher zurückgehalten werden. Aber auch der Umgang mit Kundenanfragen und -beschwerden und die Öffentlichkeitsarbeit gehören in diesen Bereich.

Der dritte Teil der Corporate Identity ist das Corporate Behavior. Für das Unternehmensimage ist es nämlich auch wichtig, wie sich das Unternehmen im Umgang mit seinen Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten verhält. Führungs- und Mitarbeitergrundsätze entstehen häufig aus der Weiterentwicklung des Corporate Behavior. Es geht aber auch darum, dass die Mitarbeiter nach außen einheitlich auftreten und das Unternehmen in einem positiven Licht dastehen lassen.

Das Unternehmen muss aber intern auch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Mitarbeiter nach der Corporate Identity leben können. Wenn es nämlich schon an den grundlegenden Voraussetzungen scheitert, wird die tollste Mitarbeitermotivation überhaupt nichts nutzen. Stellen Sie sich vor, Michael Schumacher müsste in der Formel 1 seine Rennen mit porösen Reifen und einem Auto fahren, das ständig ausfällt. Er könnte nicht einen einzigen Sieg nach Hause tragen, und wenn er auch ein noch so guter und begabter Fahrer wäre. Deshalb muss es natürlich das oberste Ziel der Entwicklungsabteilung sein, die Bedingungen für den Fahrer zu verbessern, also die Technik weiter zu entwickeln.

Die wohl günstigste Werbemethode: die Mund-zu-Mund-Propaganda

Ein einheitliches und positives Auftreten nach außen reicht allerdings bei Weitem nicht aus. Für ein positives Unternehmensimage und einen guten Ruf sorgt natürlich auch die altbewährte Mund-zu-Mund-Propaganda. Wenn man als Unternehmer dieses Instrument sorgfältig nutzt, kann man viele neue Kunden gewinnen, ohne dass man viel Geld investieren müsste. Denn auch hier ist es so wie in vielen Lebensbereichen: die meisten Menschen haben wesentlich mehr Vertrauen in Empfehlungen von Familienmitgliedern oder Freunden als in die Aussagen der Werbeanzeigen, die sie tagtäglich hören und sehen.

Damit man die Mund-zu-Mund-Propaganda nutzen kann, muss man also seine Kunden so positiv beeindrucken, dass sie diese Erfahrung gerne an andere weitergeben möchten. Wenn man vermeiden möchte, dass der Kunde selbst aktiv werden muss, was häufig schwer zu erreichen ist, könnte man ihn beispielsweise darum bitten, als Referenz herzuhalten. Auch schriftliche Empfehlungen können für ein Unternehmen von großer Wichtigkeit sein. Wenn sich ein potenzieller Kunde über ein Unternehmen informiert, nutzt es hierfür mittlerweile meistens das Internet. Wenn man nun auf seiner Homepage einige Empfehlungsschreiben vorzuweisen hat, kann das schon mal einen positiven Eindruck hinterlassen.

Die Mundpropaganda entscheidet über Erfolg und Scheitern

Wie wichtig ein positives Unternehmensimage und die Mundpropaganda eigentlich sind, sieht man ganz besonders gut am Beispiel eines Restaurants. Stellen Sie sich beispielsweise ein gut situiertes Restaurant mit gutbürgerlicher Küche vor, das in einer Kleinstadt angesiedelt ist. Bisher florierte das Geschäft. Zum günstigen Mittagstisch kommen die Arbeiter aus der näheren Umgebung und am Abend herrscht ein reger Geschäftsbetrieb. Am Wochenende sind die Tische regelmäßig ausgebucht.

Plötzlich kündigt der Chefkoch. Schnellstmöglich wird natürlich ein neuer Koch eingestellt. Leider schafft dieser es nicht, die vorherige Qualität der Speisen zu halten. Außerdem dauert die Zubereitung jetzt länger und im Gastraum entstehen häufig Wartezeiten. Angenommen, ein Stammgast musste bei seinem Besuch über eine Stunde auf sein Essen warten. Er wird natürlich zu Recht unzufrieden nach Hause gehen. Übrigens Kunden lassen sich nicht gern hinters Licht führen.

Er wird seiner Verärgerung Luft machen wollen – und wird die Geschichte anderen Leuten erzählen. Zunächst erzählt er das natürlich seiner Frau und seinen zwei erwachsenen Kindern. Als nächstes spricht er beim Mittagessen in der Kantine mit seinen zwölf Arbeitskollegen darüber und gibt die Geschichte im Kegelverein vor neun Sportkameraden zum Besten. Schließlich berichtet er am Wochenende in der Disco auch noch seinen sechs Freunden davon. Bereits 30 Menschen sind jetzt über diesen Restaurant-Betrieb leicht verärgert.

Damit aber nicht genug: diese 30 Menschen werden diese Geschichte wiederum an mindestens drei Personen weiter erzählen (und das, obwohl sie sie gar nicht selbst erlebt haben). Jetzt wissen schon 120 Leute darüber Bescheid, dass die Qualität in dem Restaurant nachgelassen hat und man auf sein Essen warten muss. Diese 90 Leute erzählen die Geschichte wieder an wenigstens zwei Personen weiter. Nun sind schon 301 Personen involviert. Die Geschichte wird nun nochmals von den letyten 180 Personen in einer etwas abgeschwächten Form an je eine Person weiter gegeben.

Und schon haben wir 481 Menschen, die mit dem Namen des Restaurants nun ein negatives Gefühl verbinden. Wenn einer dieser 481 Menschen am Wochenende überlegt, wo er mit seiner Freundin zum Essen hingehen soll, wird ihm wieder einfallen, dass in diesem Restaurant das Essen nicht so gut ist. Auf diese Weise sind dem Restaurant mehrere hundert potenzielle Kunden entgangen, obwohl es nur einen ihrer Stammgäste verärgert hat.

Fazit: Aus Einem verärgerten Kunden werden insgesamt 481 Menschen, die nun das Lokal "negativ" in Erinnerung haben. Dies zeigt die enorme Hebelwirkung der Mundpropaganda. Aber Wann spricht ein Kunde positiv über ein Unternehmen?

Noch problematischer wird es, wenn es noch einen weiteren verärgerten Kunden gibt, der eine ähnliche Geschichte erzählt. In dem Moment, wo ein „Unbeteiligter“ eine ähnliche Erzählung zweimal hört, sieht er die erste Geschichte bestätigt. Damit sinkt die Wahrscheinlichkeit enorm, dass er dieses Restaurant einmal ausprobieren wird.

Mund-zu-Mund-Propaganda kann auch durch Werbung im Fernsehen ausgelöst werden

Die Fernsehspots in den Fernsehunterbrechungen verfolgen natürlich immer mehrere Ziele. Zum einen wollen sie den potenziellen Kunden informieren und ihn dazu bringen, das Produkt zu kaufen. Auf der anderen Seite möchten die Werbenden erreichen, dass die Fernsehzuschauer über das Unternehmen oder die Produkte sprechen. Wenn jemand einen Spot sieht und mit jemand anderem darüber spricht, hat der Spot schon zwei Menschen erreicht, obwohl der Zweite ihn gar nicht gesehen hat.

Stellen Sie sich vor, im Fernsehen liefe ein Kinotrailer für die Fortsetzung eines Films, der Ihnen damals besonders gut gefallen hat. Vielleicht nehmen Sie den Hörer in die Hand und rufen ihre Freunde an, um ihnen gleich davon zu berichten. Wenn Sie das nicht tun, werden Sie aber zumindest Ihrem Partner davon erzählen. Sie tragen also die Botschaft selbst weiter und betreiben Mund-zu-Mund-Propaganda.

Aber auch hier verschwimmt die Grenze zwischen Erfolg und Scheitern. Eine Fernsehwerbung kann schnell nervig werden und dann schlägt die Mund-zu-Mund-Propaganda ins Negative um. Wohl jeder, der viel fern sieht und in der Werbung nicht sofort weg schaltet, kennt wohl die Werbung der Baumarktkette Praktiker. Mit ihrem Slogan „20% auf alles – Hier spricht der Preis“ wirkt diese Werbung gewöhnlich sehr aggressiv. Viele Zuschauer fühlen sich davon nicht angesprochen, sondern eher belästigt. Auch in diesem Fall wird über die Werbung gesprochen. Diese Gespräche gehen aber eher in die Richtung: „Wann wird denn bloß endlich diese Werbung abgesetzt?“ Solche Unternehmen fügen sich dadurch häufig mit ihrer Werbung eher noch einen Schaden zu anstatt etwas dadurch zu gewinnen. Sehr viel besser wirkt da die oft lustige und abwechslungsreiche Werbung von IKEA. Der Zuschauer bekommt einzelne Angebote vorgestellt und wird in der Art und Weise der Präsentaion noch zum Lachen gebracht. Er wartet förmlich auf die Werbung, während jeder weiß, dass 20% auf alles vorher auf alles aufgeschlagen wurde.

Quelle:
business-wissen.de