Articles by Evelyn Brandies

Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gruenderlexikon.de. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.

Die Frage, ob man mit Schulden beim Finanzamt ein Gewerbe eröffnen kann, wurde uns im Forum gestellt. Auf Nachfrage beim Gewerbeamt stellte sich heraus, dass Schulden beim Finanzamt ein Hinderungsgrund für ein neues Gewerbe sein können aber nicht müssen.

Erlaubnispflichtig und Überwachungsbedürftig

Das neu zu eröffnende Gewerbe darf nicht zu den Erlaubnispflichtigen oder Überwachungsbedürftigen Gewerben zählen.

Erlaubnisbedürftige Gewerbe können nur nach Erteilung der behördlichen Genehmigung (Konzession) begonnen werden. Dazu zählen u.a. das Pfandleihgewerbe, das Bewachungsgewerbe oder die Tätigkeit der Makler, Bauträger und Baubetreuer.

Überwachungsbedürftige Gewerbe sind nicht genehmigungsbedürftig. Allerdings überprüft die Behörde die persönliche Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden, die dieser mittels eines Führungszeugnisses nachweisen muss. Zu den überwachungsbedürftigen Gewerben zählen bspw. der Handel mit Edelmetallen, der Handel mit Perlen oder auch der Betrieb von Reisebüros.

Fazit

Schulden beim Finanzamt können ein Hinderungsgrund für eine Gewerbeanmeldung sein. Will der Schuldner jedoch nur ein ganz normales Gewerbe, wie bspw. einen Ebay-Shop eröffnen, stehen ihm seine Schulden beim Finanzamt dabei nicht im Weg.

In der EÜR werden die Betriebsausgaben den Betriebseinnahmen gegenübergestellt und somit das Betriebsergebnis ermittelt. Kleinunternehmer sind nicht verpflichtet, das vom Finanzamt vorgegebene amtliche Formular, die Anlage EÜR auszufüllen. Damit bleibt Kleinunternehmern bei der Gestaltung der EÜR eine gewisse Wahlfreiheit.

Die bereitgestellte Vorlage für ein nichtamtliches Formular der Einnahmen-Überschuss-Rechnung können Kleinunternehmer mit einem Umsatz von bis zu 17.500,- EUR verwenden.

Hier können Sie die kostenlose Vorlage zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (PDF, 28KB) downloaden.

Die Preiskalkulation ist für viele Gründer eine der schwersten Aufgaben. Im Hinterkopf lauert oft die Angst: Setze ich meinen Stundenlohn, mein Honorar zu hoch an, bekomme ich keine Aufträge. Arbeite ich dagegen für einen Dumpinglohn, habe ich Aufträge, die für eine achtzig Stunden Woche ausreichen aber keinen vorzuweisenden Gewinn.

Wie kann der Gründer diesen Zwiespalt lösen?

Wir haben den Honorarkalkulator von erfolg-reich-frei getestet. Mit diesem Kalkulator kann der Existenzgründer den Stundenlohn errechnen, den er für seinen gewünschten Lebensstandard braucht. Der Gründer kann sozusagen seinen Wunsch-Stundenlohn bestimmen.

Wie funktioniert der Honorarkalkulator?

Auf der ersten Seite des Kalkulators werden die Kosten der privaten Lebensführung abgefragt. Dazu gehören u.a. die Kosten für Miete und Nebenkosten, Bekleidungskosten, Autokosten und Versicherungen. Auf der zweiten Seite werden die betrieblichen Kosten inkl. der eventuellen Miete und Lohnkosten erfasst. Ebenso soll sich der Gründer auf einen gewünschten Unternehmensgewinn festlegen. Die dritte Seite ist den Einnahmen vorbehalten. Hier werden vom Kindergeld über Renten und Zinsen alle Einnahmen eingetragen.

Alle Daten eingeben und nun?

Nachdem alle Daten erfasst sind, wird auf der vierten Seite bereits das erste Ergebnis ausgegeben. Die ermittelten Kosten aus der Lebens- und Unternehmensführung werden in einer Summe angezeigt. Jetzt muss der Gründer seine Arbeitszeit planen. Wie viel Zeit soll wöchentlich in die Selbständigkeit investiert werden? Welcher Zeitanteil geht für nicht abrechnungsfähige Arbeiten wie Akquise oder Buchhaltung verloren? Werden Wochenenden eingehalten und Urlaub geplant?

Die Honorarberechnung

Mit dieser Planung wird nun der Wunschstundenlohn des Gründers ermittelt. Wenn er diesen Stundenlohn am Markt in Rechnung stellt, arbeitet seine Firma nicht nur kostendeckend sondern auch mit Gewinn. Und der Unternehmer kann seinen gewünschten Lebensstandard finanzieren und darüber hinaus eingeplante Weiterbildungen oder seinen Urlaub genießen.

Vorteile des Honorarrechners

Der Unternehmer kennt in der Regel seine laufenden Kosten aus dem privaten Bereich recht gut, also stellt die Erfassung keine Schwierigkeit dar. Mit den Kosten für die betriebliche Seite werden sich die Gründer schwerer tun. Diese Kosten können Gründer bspw. aus der Rentabilitätsvorschau entnehmen. Je nach Höhe des gewünschten Lebensstandards und der dafür investierten Zeit erhält der Gründer einen Anhaltspunkt für die Höhe seines Stundenlohns.

Nachteile des Honorarrechners

Alle Werte müssen als Jahreswerte eingegeben werden.

Fazit

Wir können den Honorarrechner allen Gründern empfehlen. Nach der Berechnung des Wunschstundenlohns kann der Gründer bei Abweichungen entweder seinen in Rechnung gestellten Stundenlohn oder seine Wünsche anpassen.

Zur Seite des Anbieters: www.erfolg-reich-frei.de

Der Unternehmer erhält von seinem Finanzamt die Mitteilung über eine geplante Außenprüfung. Ob der Unternehmer verpflichtet ist, dem Außenprüfer Einblick in seine elektronischen Aufzeichnungen zu gewähren ist im § 147 Abs. 6 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Nach dieser Vorschrift dürfen Außenprüfer der Steuerverwaltung, im Rahmen einer Außenprüfung in elektronisch geführte Daten und Aufzeichnung Einsicht nehmen. Die Vorschrift zur Dateneinsicht gilt seit dem Jahr 2002. Mit der maschinellen Auswertung der Daten sind die Prüfer in der Lage, große Datenmengen mit geringem Aufwand in kurzer Zeit zu analysieren.

Wie weit diese Einsichtnahme reicht und welche Daten der Prüfer analysieren darf hat der BFH in einem Grundsatzurteil festgestellt.

Der Bundesfinanzhof beurteilt die Sachlage

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in dieser Sachlage mit seinem Urteil vom 24.06.2009 Az.: VII R 80/06 folgendes festgestellt. Das Zugriffsrecht von Außenprüfern auf elektronische Daten beschränkt sich auf die Daten, die der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen. Damit hat der BFH zu den Grenzen des Dateneinsichtsrechts grundsätzlich Stellung genommen.

Einsicht bei Einnahme Überschuss Rechnern

Auch Einnahme Überschuss Rechner (EÜR) verwenden häufig für ihre Buchhaltung eine entsprechende Buchhaltungssoftware. Da diese Unternehmer nicht buchführungspflichtig sind, besteht für sie auch keine Verpflichtung zur Aufzeichnung und Aufbewahrung. In diesem Fall haben die Prüfer kein Recht auf eventuell vorhandene Daten zuzugreifen. Das betrifft bspw. Sachkonten, Erfolgskonten oder eine freiwillig erstellte Bestandsbuchhaltung.

Fazit

Die Prüfer dürfen nur in die Unterlagen Einsicht nehmen, für die eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

Quelle: steuertipps aktuell

Dieser Artikel ist Teil 1 von 3 der Serie

Alle unbeschränkt einkommenssteuerpflichtigen Arbeitnehmer werden an Hand ihrer auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Steuerklasse besteuert. Die Höhe der monatlich abzuführenden Lohnsteuer wird je, nach der festgelegten oder bei Ehepaaren nach der gewählten Steuerklasse berechnet. Die Bedeutung der einzelnen Steuerklassen wollen wir im nachfolgenden Artikel näher erläutern.

Steuerklasse 1

Die Steuerklasse 1 gilt vor allem für ledige Arbeitnehmer. In diese Steuerklasse werden weiterhin geschiedene Arbeitnehmer, verheiratete Arbeitnehmer deren Ehepartner im Ausland wohnen, dauerhaft getrennt lebende Ehegatten und verwitwete Arbeitnehmer, wenn der Ehepartner im Vorjahr verstorben ist, eingruppiert.

Steuerklasse 2

Die Steuerklasse 2 wird nur in sehr engen Grenzen an Personen aus der Steuerklasse 1 vergeben. Steht den Arbeitnehmern aus der Steuerklasse 1 der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu, darf die Gemeinde die Steuerklasse 2 auf der Lohnsteuerkarte bescheinigen. Der Alleinerziehende muss der Gemeinde schriftlich versichern, dass die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag vorliegen. Die Voraussetzungen liegen bspw. vor, wenn der Arbeitnehmer alleinerziehend ist und zu seinem Haushalt mindest ein Kind zählt, für das dem Arbeitnehmer ein Freibetrag für Kinder oder das Kindergeld zusteht.

Steuerklasse 3

Die Steuerklasse 3 kann von verheirateten Arbeitnehmern gewählt werden. Verwitwete Arbeitnehmer können die Steuerklasse 3 nur dann wählen, wenn ihr Ehepartner im laufenden Jahr verstorben ist. Dauernd getrennt lebende Ehegatten können die Steuerklasse 3 nicht wählen. Gleiches gilt für Ehepaare, wenn ein Ehepartner im Ausland lebt.

Steuerklasse 4

Die Steuerklasse 4 kann ebenfalls nur von verheirateten Arbeitnehmern gewählt werden. Die Ehepartner müssen im Inland wohnen und dürfen nicht dauernd getrennt leben.

Steuerklasse 5

Wurde von einem verheirateten Arbeitnehmer die Steuerklasse 3 gewählt, wird der Ehepartner automatisch in die Steuerklasse 5 eingruppiert. Die Regeln der Steuerklasse 3 gelten für die Steuerklasse 5 ananlog.

Steuerklasse 6

Arbeiten Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern nebeneinander, müssen sie für die zweite und jede weitere Beschäftigung eine Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse 6 vorlegen. Die Lohnsteuerklasse 6 gilt jedoch nicht für Minijobs.

Im zweiten Teil unserer Serie über Steuerklassen gehen wir näher auf die richtige Steuerklassenwahl ein.

Mit der Beitragsbemessungsgrundlage wird das höchste Bruttoentgelt für die Berechnung des Beitrages zur jeweiligen Sozialversicherung angegeben. Für Bruttoeinkommen oberhalb der Grenze müssen keine Sozialversicherungsbeiträge mehr gezahlt werden. Die Bundesregierung prüft regelmäßig im Herbst die Entwicklung der Brutto-Arbeitseinkommen des vergangenen Jahres, in diesem Fall aus 2008. Sie bestimmt dann, ob die Beitragsgrenzen in der Sozialversicherung der Lohnentwicklung angepasst werden müssen.

Anpassung in der Renten- und Arbeitslosenversicherung

Die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung hat für 2010 die Bemessungsgrenzen um ca. zwei Prozent erhöht. In den alten Bundesländern erhöht sich damit die Höchstgrenze, bis zu der Beiträge vom Bruttogehalt abgezogen werden um 100,- EUR von 5.400,- EUR auf 5.500,- EUR. In den neuen Bundesländern liegt die Grenze 2010 bei 4.650,- EUR, in 2009 waren es noch 4.550,- EUR. Dadurch steigt der max. Monatsbeitrag von Gutverdienern auf 1.094,50 EUR, in den neuen Ländern auf 925,35 EUR.

Anpassung in der Kranken- und Pflegeversicherung

Auch die Kranken- und Pflegeversicherungen erhöhen ihre Beitragsbemessungsgrenze für 2010 bundesweit von 3.675,- EUR auf 3.750,- EUR. Bis zu diesem Betrag werden maximal Beiträge für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung erhoben.

Mit dem 1991 eingeführten Solidaritätszuschlag sollten die Kosten der deutschen Einheit finanziert werden. Der Soli beträgt derzeit 5,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftsteuer und spült nach Angaben des Niedersächsischen Finanzgerichts jährlich ca. zwölf Milliarden Euro in die Kasse des Finanzministers.

Ist der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig?

Das Niedersächsische Finanzgericht hält in seiner kürzlich getroffenen Entscheidung den andauernden Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig. Das Finanzgericht hat das Klageverfahren mit dem Aktenzeichen 7 K 143/08 dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Muss der Steuerzahler Einspruch einlegen?

Gegen alle Steuerbescheide ab dem Jahr 2005, die noch nicht bestandskräftig sind, kann der Steuerzahler Einspruch einlegen. Um die Flut der Einsprüche und den damit verbundenen Arbeitsaufwand einzudämmen haben sich das Bundesfinanzministerium und die obersten Finanzbehörden der Länder verständigt. Mit Schreiben vom 7.12.2009 - IV A 3 - S 0338/07/10010 wird der Soli nur noch vorläufig festgesetzt, damit müssen Steuerzahler keinen gesonderten Einspruch gegen den Steuerbescheid mehr einlegen. Entscheidet das Bundesverfassungsgericht im Sinne der Steuerzahler profitieren durch die vorläufige Festsetzung des Solidaritätszuschlags alle Steuerzahler.

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird frühestens 2011 erwartet.

Quelle: www.finanzgericht.niedersachsen.de
 

Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sind mit sechs und zehn Jahren sehr lang bemessen. Nach diesem Zeitraum können Unternehmer die aufbewahrten Unterlagen jedoch vernichten. Zum 01.01.2010 dürfen somit die folgenden Unterlagen in den Reißwolf.

Unterlagen aus dem Jahr 1999

  • Abrechnungsunterlagen
  • Abschreibungsunterlagen
  • Aktenvermerke
  • Änderungsnachweise der EDV-Buchführung
  • Ausgangsrechnungen
  • Außendienstabrechnungen
  • Bankbelege
  • Bewirtungsrechnungen
  • Buchungsbelege
  • Doppel von Rechnungen
  • Eingangsrechnungen
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Essensmarkenabrechnungen
  • Gehaltslisten
  • Inventare
  • Journale für Hauptbuch und Kontokorrent
  • Kassenberichte
  • Kontenpläne und Kontenplan Änderungen
  • Kontoauszüge
  • Lieferscheine
  • Lohnbelege
  • Lohnlisten
  • Quittungen
  • Rechnungen
  • Reisekostenabrechnungen
  • Steuerunterlagen und Steuererklärungen
  • Überweisungsbelege
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Unterlagen über Fahrtkostenerstattungen
  • Wareneingangs- und –ausgangsbücher

Unterlagen aus dem Jahr 2003

  • Angebote, die zu einem Auftrag geführt haben
  • Bestell- und Auftragsunterlagen
  • Betriebsprüfungsberichte
  • Frachtbriefe
  • Geschäftsbriefe, die nicht Rechnungen und Gutschriften sind
  • Kassenzettel
  • Mahnungen und Mahnbescheide
  • Nachweise über Geschenke
  • Preislisten
  • Überstundenlisten
  • Unterlagen bzgl. der Investitionszulage
  • Versand- und Frachtunterlagen

Tipp

Die  Aufbewahrungsfristen können im Einzelfall auch deutlich länger ausfallen. Solange der Steuerbescheid für das betreffende Jahr nicht bestandskräftig ist, kann er noch geändert werden. Daher müssen die entsprechenden, steuerlich relevanten Unterlagen weiter aufbewahrt werden.

Quelle: www.steuertipps.de

Die deutschen Bürgschaftsbanken sind ein wichtiger Konjunkturmotor, die gerade zu Zeiten der Finanzkrise ihr Potenzial voll ausspielen sollten. Immer dann, wenn Hausbanken mit der Kreditvergabe zögerlich und restriktiv umgehen, sind die Bürgschaftsbanken gefragt. Sie übernehmen Bürgschaften für Kredite von Existenzgründern und Firmen des privaten gewerblichen Mittelstands und werden immer dann in Anspruch genommen, wenn bspw. ein Gründer ein durchführbares Konzept aufweisen kann aber über keinerlei Kreditsicherheiten verfügt.

Der Gründer kann über seine Hausbank bei der Bürgschaftsbank des entsprechenden Bundeslandes eine Bürgschaft beantragen. Mit der erteilten Bürgschaft übernimmt die Bürgschaftsbank 80 % des Kreditausfallrisikos der Hausbank, die damit nur noch 20 % des Kreditrisikos zu tragen hat. Existenzgründer und kleinere Unternehmer haben somit die Chance an Fremdkapital zu gelangen und den Unternehmensaufbau oder die Investitionen voranzutreiben.

Verzeichnis der Bürgschaftsbanken nach Bundesländern sortiert

Alle Bundesländer haben wirtschaftlich eigenständige Bürgschaftsbanken, die aber Bundesland übergreifend nicht in Konkurrenz stehen. Die Bürgschaftsbanken sind jeweils nur für das eigene Bundesland zuständig.

Baden-Württemberg

Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH
Werastraße 15-17
70182 Stuttgart

Tel.: 0711 / 16 45 6
Fax: 0711 / 16 45 77 7
E-Mail: info@buergschaftsbank.de
Internet: www.buergschaftsbank.de

Bayern

Bürgschaftbank Bayern GmbH
Max-Joseph-Straße 4
80333 München

Tel.: 089 / 54 58 57 0
Fax: 089 / 54 58 57 9
E-Mail: info@bb-bayern.de
Internet: www.bb-bayern.de

Bayerische Garantiegesellschaft mbH für mittelständische Beteiligungen
Königinstr. 23
80539 München

Tel.: 089 / 12 22 80-292
Fax: 089 /12 22 90-290
E-Mail: info@bggmb.de
Internet: www.bggmb.de

Berlin

BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH
Schillstraße 9
10785 Berlin

Tel.: 030 / 31 10 04 0
Fax: 030 / 31 10 04 55
E-Mail: info@buergschaftsbank-berlin.de
Internet: www.buergschaftsbank-berlin.de

Brandenburg

Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
Schwarzschildstraße 94
14480 Potsdam

Tel.: 0331 / 64 96 30
Fax: 0331 / 64 96 32 1
E-Mail: info@BBimWeb.de
Internet: www.BBimWeb.de

Bremen

Bürgschaftsbank Bremen GmbH
Langenstr. 6-8 im Kontorhaus
28195 Bremen

Tel.: 0421 / 33 52 33
Fax: 0421 / 33 52 35 5
E-Mail: info@buergschaftsbank-bremen.de
Internet: www.buergschaftsbank-bremen.de

Hamburg

Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH
Habichtstraße 41
22305 Hamburg

Tel.: 040 / 61 17 00 0
Fax: 040 / 61 17 00 29
Internet: www.bg-hamburg.de

Hessen

Bürgschaftsbank Hessen GmbH
Abraham-Lincoln-Straße 38-42
65189 Wiesbaden

Tel.: 0611 / 15 07 0
Fax: 0611 / 15 07 22
E-Mail: info@bb-h.de
Internet: www.bb-h.de

Mecklenburg-Vorpommern

Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Am Grünen Tal 19
19063 Schwerin

Tel.: 0385 / 39 55 50
Fax: 0385 / 39 55 53 6
E-Mail: info@bbm-v.de
Internet: www.bbm-v.de

Niedersachsen

Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbH
Schiffgraben 33
30175 Hannover

Tel.: 0511 / 33 70 50
Fax: 0511 / 33 70 55 5
E-Mail: info@nbb-hannover.de
Internet: www.nbb-hannover.de

Nordrhein-Westfalen

Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
Hellersbergstraße 18
41460 Neuss

Tel.: 02131 / 51 07 0
Fax: 02131 / 51 07 22 2
E-Mail: info@bb-nrw.de
Internet: www.bb-nrw.de

Rheinland-Pfalz

Kredit-Garantiegemeinschaft des rheinland-pfälzischen Handwerks GmbH
Am Altenhof 15
67655 Kaiserslautern

Tel.: 0631 / 36 77 18 9
Fax: 0631 / 36 77 18 0
E-Mail: kgg@hwk-pfalz.de
Internet: www.kgg-rlp.de

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH
Holzhofstraße 4
55116 Mainz

Tel.: 06131 / 98 50
Fax: 06131 / 98 51 98
E-Mail: isb-buergschaftsbank@isb.rlp.de
Internet: www.isb.rlp.de

Saarland

Bürgschaftsbank Saarland GmbH
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken

Tel.: 0681 / 30 33 0
Fax: 0681 / 30 33 10 0
E-Mail: info@bbs-saar.de
Internet: www.bbs-saar.de

Sachsen

Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
Anton-Graff Straße 20
01309 Dresden

Tel.: 0351 / 44 09 0
Fax: 0351 / 44 09 45 0
E-Mail: info@bbs-sachsen.de
Internet: www.bbs-sachsen.de

Sachsen-Anhalt

Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH
Große Diesdorfer Straße 228
39108 Magdeburg

Tel.: 0391 / 73 75 20
Fax: 0391 / 73 75 23 5
E-Mail: info@bb-sachsen-anhalt.de
Internet: www.bb-sachsen-anhalt.de

Schleswig-Holstein

Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
Lorentzendamm 22
24103 Kiel

Tel.: 0431 / 59 38 0
Fax: 0431 / 59 38 16 0
E-Mail: info@bb-sh.de
Internet: www.bb-sh.de

Thüringen

Bürgschaftsbank Thüringen GmbH
Hirschlachufer 72
99084 Erfurt

Tel.: 0361 / 21 35 0
Fax: 0361 / 21 35 10 0
E-Mail: info@bb-thueringen.de
Internet: www.bb-thueringen.de

Sozialwirtschaftliche Betriebe (überregional)

Bürgschaftsbank für Sozialwirtschaft GmbH
Brückenstraße 17
50667 Köln

Tel.: 0221 / 92 16 01 0
Fax: 0221 / 92 16 01 20
E-Mail: info@bbfs.de
Internet: www.bbfs.de

Alle unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer erhalten von der zuständigen Gemeinde für ein Kalenderjahr ihre Lohnsteuerkarte zugeschickt. Letztmalig in Papierform werden die Lohnsteuerkarten für 2010 ausgestellt. Ab dem Jahr 2011 werden die bekannten Lohnsteuerkarten durch die Einführung des elektronischen Lohnsteuerabzugs abgelöst. Das dann gültige Verfahren wird als „Elster-Lohn II“ bezeichnet.

Welche Daten sind auf der Lohnsteuerkarte erfasst?

Auf der Lohnsteuerkarte sind von Amts wegen die ausstellende Gemeinde, das zuständige Finanzamt, die Identifikationsnummer und der amtliche Gemeindeschlüssel (AGS) angegeben. Zu den aufgeführten persönlichen Daten des Steuerpflichtigen zählen das Geburtsdatum, die Steuerklasse, die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren und die Konfession.

Können die Eintragungen geändert werden?

Sind die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte falsch, bspw. die Anzahl der eingetragenen Kinder ist zu hoch, ist der Steuerpflichtige sogar verpflichtet, diese falschen Daten unverzüglich zu korrigieren (gem. § 39 (4) EStG).

Ändern sich hingegen die Voraussetzungen des Arbeitnehmers zu seinen Gunsten, bspw. durch Heirat oder Nachwuchs im laufenden Jahr, ist die Änderung der Eintragung keine Pflicht. Der Arbeitnehmer kann jedoch bis zum 30. November des laufenden Jahres die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte ändern. Gültig ist die Änderung von dem Tag an, an dem erstmals die Voraussetzungen für die Änderung vorgelegen haben.

Welche Eintragungen können geändert werden?

Am häufigsten werden von Arbeitnehmern die Lohnsteuerklasse durch Heirat oder Trennung, die Anzahl der Kinderfreibeträge durch Nachwuchs im laufenden Jahr, die Konfession durch Kirchenein- oder austritt und die Lohnsteuerermäßigung geändert. Zieht der Arbeitnehmer im Kalenderjahr um, muss er die Anschrift auf der Lohnsteuerkarte nicht ändern lassen.

Wie oft können die Steuerklassen geändert werden?

Stehen beide Ehepartner in einem Arbeitsverhältnis, können sie ihre Steuerklasse einmal im Laufe des Kalenderjahrs ändern. Ausnahme: eine weitere Änderung ist möglich, wenn ein Ehepartner im Laufe des Kalenderjahrs seine Anstellung verliert und nach Arbeitslosigkeit wieder eine Tätigkeit aufnimmt.

Wo können die Eintragungen geändert werden?

Die Änderung der Lohnsteuerklasse, die Anzahl der Kinderfreibeträge und die Konfession können Sie im Einwohnermeldeamt Ihrer zuständigen Gemeinde ändern. Eine Lohnsteuerermäßigung müssen Sie beim zuständigen Finanzamt beantragen. Die Grenze für die Eintragung liegt bei 600,- EUR pro Jahr. Erst wenn der Arbeitnehmerpauschbetrag um 600,- EUR überschritten wird, werden Anträge auf Lohnsteuerermäßigung stattgegeben.

Formular für den  Antrag auf Lohnsteuerermäßigung: Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2010 (PDF, 72 KB)

Formular für den vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung: Vereinfachter-Antrag-auf-Lohnsteuerermäßigung (PDF, 30 KB)



 

Ein Kaufmann ist verpflichtet, seine Firma sowie den Ort seiner Handelsniederlassung beim zuständigen Handelsregister einzutragen. Darüber hinaus kann sich jeder Gewerbetreibende in das Handelsregister eintragen lassen und wird damit Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB). Die Eintragung erfolgt beim Handelsregistergericht der örtlich zuständigen Amtsgerichte.

Welche Daten werden im Handelsregister eingetragen?

Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen untergliedert:

1.    Abteilung A (HRA)

In der Abteilung A werden die Einzelkaufleute bspw. der Einzelkaufmann (e.K.) und die Personengesellschaften, wie die Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG) eingetragen. Von den Firmen werden u.a. der Sitz und die Rechtsform, Inhaber und Gesellschafter, die Bestellung und Abbestellung von Prokuristen, die Eröffnung oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens und das Erlöschen einer Firma gespeichert.

2.    Abteilung B (HRB)

In der Abteilung B werden die Kapitalgesellschaften, wie bspw. die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) geführt. Über die Datenerhebung in Abteilung A hinaus wird von den Firmen der Gegenstand des Unternehmens eingetragen. Weiterhin werden bei einer AG die Höhe des Grundkapitals und die Mitglieder des Vorstandes und bei der GmbH die Höhe des Stammkapitals und die Geschäftsführer erfasst.

Eintragung in das elektronische Handelsregister

Seit dem 01. Januar 2007 können sich die Firmen ausschließlich im elektronischen Handelsregister eintragen lassen. Eine Eintragung in das Papierregister ist mit der Umstellung nicht mehr möglich.

Registerportal der Länder

Die Bundesländer haben sich zu einem gemeinsamen Registerportal zusammengeschlossen. Interessierte Unternehmer können im Registerportal kostenlos nach Firmen suchen und Veröffentlichungen abrufen. Die übrigen Abrufe sind kostenpflichtig, bspw. kostet der Aktuelle Ausdruck (AD) einer Firma 4,50 EUR.

Wo sind Handelsregistereintragungen noch abrufbar?

Die Handelsregistereintragungen lassen sich ebenso über das zentrale Unternehmensregister abrufen. Das Unternehmensregister ist Bestandteil des elektronischen Bundesanzeigers.

Mit dem Jahreswechsel endet für den Großteil der Unternehmer auch das Wirtschaftsjahr. Durch die Inanspruchnahme steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten bis Sylvester kann der Unternehmer bares Geld sparen. Die folgenden Tipps sollen die Alternativen aufzeigen um gut ins neue Steuerjahr zu kommen.

Aufbewahrungsfrist

Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht endet für Unterlagen aus 1999 bzw. 2003. So können aus dem Jahr 1999 Unterlagen wie u.a. Rechnungen, Bankbelege, Kontoauszüge, Abschreibungsunterlagen und auch Steuerunterlagen sowie Steuererklärungen in den Reißwolf. Aus dem Jahr 2003 können Sie u.a. Nachweise über Geschenke, Preislisten, Bestell- und Auftragsunterlagen und Mahnungen vernichten. Das schafft Platz im Archiv für das ablaufende Steuerjahr 2009.

Investitionszulage

Für die Zulage des Jahres 2005 endet die Antragsfrist am 31.12.2009.

Kleinunternehmer

Kleinunternehmer sollten ihren Umsatz aus 2009 prüfen. Liegt der Umsatz nah an der Grenze von 17.500,- EUR, können Zahlungsziele ins neue Jahr verlegt werden. Da bei der Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten nur die bezahlten Rechnungen in die Umsatzberechnung eingehen, hat der Unternehmer damit die Möglichkeit, seinen Kleinunternehmerstatus retten.

Betriebs-Pkw

Notieren Sie den Kilometerstand des Pkw am Sylvesterabend. Für den Nachweis der betrieblichen Nutzung benötigen Sie den exakten Kilometerstand vor allem dann, wenn Sie in 2010 ein Fahrtenbuch führen wollen.

GwG

Mit dem Beginn des Jahres 2010 soll sich die GwG Regelung wieder einmal ändern. Für 2009 gilt: Anschaffungen bis 150,- EUR können Unternehmer noch in voller Höhe abschreiben. Daher sollten selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter, die netto max. 150,- EUR kosten, noch in 2009 gekauft werden.

Die folgenden Tipps gelten für alle Steuerpflichtigen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Sie können 20% der Aufwendungen (max. 4.000,- EUR) für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie bspw. Kosten für die Gartenpflege, für Putzarbeiten oder die Inanspruchnahme einer Pflegedienstleistung in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Dieser Betrag wird direkt von der zu zahlenden Steuer abgezogen und Sie sparen damit bares Geld. Mit der Überweisung der Kosten an den Auftraggeber entscheiden Sie, für welches Steuerjahr die Entlastung zählt.

Vermögenswirksame Leistungen

Die Frist für die Arbeitnehmersparzulage aus dem Jahr 2005 endet am 31.12.2009. Bis dahin können Arbeitnehmer die Sparzulage noch beantragen.

Außergewöhnliche Belastungen

Sollten Sie die Grenze Ihrer zumutbaren Belastung für 2009 fast erreicht haben, kann sich der vorgezogene Kauf bspw. einer Brille positiv auf Ihre Steuerlast auswirken.

Riester-Förderung

Für das Jahr 2007 müssen Sie bis zum 31.12.2009 die Förderung bei Ihrem Anbieter beantragt haben.

Kindergeld

Volljährige Kinder haben oft noch Anspruch auf Kindergeld, solange die Einkommensgrenzen eingehalten werden. Eltern sollten das Einkommen jetzt prüfen und ggf. Gegenmaßnahmen ergreifen.

Freistellungsauftrag

Mit einem erteilten Freistellungsauftrag sind Einkünfte aus Zinsen und Dividenden bis zur Höhe von 801,- EUR für Alleinstehende und 1.602,- EUR für Ehepaare steuerfrei. Vor Ablauf des Jahres sollten die erteilten Freistellungsaufträge geprüft und ggf. angepasst werden.

Quelle: www.steuertipps.de

Existenzgründer erhalten von ihrem Steuerberater oder Buchführungsbüro mit dem Monatsabschluss in der Regel die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA). Ein großer Teil der Buchführungsprogramme erstellt die BWA automatisch auf Grundlage der in der Finanzbuchhaltung erfassten Erlöse und Aufwendungen des entsprechenden Zeitraums. Sowohl dem Unternehmer als auch den Fremdkapitalgebern dient die BWA als Entscheidungsgrundlage. Mit Hilfe der BWA kann der Unternehmer die Entwicklung der Erlöse und der Aufwendungen im laufenden Jahr im Überblick behalten und ggf. rechtzeitig gegensteuern. Sie können sich nachfolgend eine Vorlage für die betriebswirtschaftliche Auswertung downloaden.

Download: Vorlage betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) (PDF, 37 KB)

Bisher war es immer ein Problem ad hoek zu bestimmen, wo der Ort einer Dienstleistung liegt. Denn dies ist ja notwendig um bestimmen zu können, ob steuerbar oder nicht steuerbar geleistet wird. Die entsprechende Vorschrift zur Bestimmung des Ortes der Dienstleistung erschloss sich nicht gerade sofort und enthielt Ausnahmen und Sonderregelungen.
Diese Probleme sollen ab 2010 abnehmen, denn ab dem 01.01.2010 gilt grundsätzlich das Empfängerort-Prinzip wenn Unternehmer an Unternehmer leisten. Das heißt grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass die Dienstleistung am Ort des Leistungsempfängers liegt.

Ausnahmen

Ganz ohne Ausnahmen kommt eine deutsche Vorschrift nicht aus, daher gibt es die natürlich noch bzw. wieder. Für Vermieter und jetzt auch Grundstücksmakler gilt dann (weiterhin), dass der Ort der Dienstleistung am Belegenheitsort des Grundstücks liegt.
Auch erbringen Künstler, Wissenschaftler, Unterrichtende, Sportler, Unterhaltende und ähnlich Tätige nach wie vor ihre Dienstleistung am Ort ihrer Tätigkeit. Aber dies gilt nur noch für 2010, ab 01.01.2011 gilt dann auch für die Kreativen das Empfängerort-Prinzip.
Sehen wir von den übrig bleibenden Exoten ab (Personenbeförderung oder Gaststätten-Dienstleistungen), wird das tatsächlich übersichtlich.

Allerdings ändert sich nichts wesentlich bei Dienstleistungen die an Privatpersonen erbracht werden. Hier kann man sagen, dass alles bleibt wie es wahr – unübersichtlich.

Quelle: http://www.steuerberaten.de

Nach langer Ankündigung und doch noch Mal verschieben kommt es nun wirklich zum 01.01.2010: das Bilanzmodernisierungsgesetz, kurz BilMoG. Die Änderungen finden im Handelsgesetzbuch statt, dass aber durch die Verknüpfung mit den steuerrechtlichen Vorschriften auch Einfluss auf steuerliche Ansätze und Ermittlungen hat. Das BilMoG soll die Handelsbilanzen attraktiver machen im Vergleich mit anderen internationalen Rechnungslegungsstandards. Gleichzeitig wird aber dadurch endgültig die Möglichkeit genommen eine sogenannte Einheitsbilanz zu erstellen. Die Unternehmer müssen also künftig entweder Handels- und Steuerbilanz aufstellen oder eben nur die Handelsbilanz und das steuerliche Ergebnis dann gesondert ermitteln.

Da aber das BilMoG rückwirkend zum 01.01.2008 vorsieht die Buchführungspflicht für bestimmte Unternehmer aufzuheben, trifft es vielleicht auch nicht mehr so viele Unternehmer. Für Einzelunternehmer gilt, dass auf Buchführung, Inventur und Handelsbilanz verzichtet werden kann, wenn der Umsatz der letzten zwei Jahre weniger als 500.000 Euro und der Gewinn weniger als 50.000 Euro betragen hat. Es gibt da ja auch noch eine steuerrechtliche Buchführungspflicht, die in der Abgabenordnung verankert ist. Diese sieht aber die gleichen Grenzen, also 500.000 Euro Umsatz und 50.000 Euro Gewinn. Damit kann man sagen, dass ein Unternehmer auch keine Steuerbilanz aufstellen muss, wenn er nicht zur Aufstellung einer Handelsbilanz verpflichtet ist. Eine Einnahmenüberschussrechnung ist dann ausreichend.

Diese Neuregelung und insbesondere natürlich deren Durchführung kann Kosten einsparen. Das Aufstellen einer oder sogar zwei Bilanzen ist kostenintensiver als die Ermittlung des Gewinns anhand einer Einnahmenüberschussrechnung. Da auch die Inventur nicht mehr durchzuführen ist sind Inventurhelfer usw. auch nicht mehr zu bezahlen. Und vielleicht lässt sich auch noch etwas bei der reinen Buchführung einsparen.

Quelle: http://www.steuerberaten.de

Zur Ermittlung der Gewerbesteuer wird der gewerbesteuerliche Gewinn ermittelt. Grundlage hierfür ist der einkommen- bzw. körperschaftsteuerliche Gewinn, der um die sogenannten Hinzurechnungen und Kürzungen verändert wird. Im Zuge des Unternehmensteuerreformgesetzes gab es hier einige Änderungen, die seit 2008 bei der Ermittlung des gewerbesteuerpflichtigen Gewinns zu berücksichtigen sind. Unter anderem werden nun sämtliche Zinsen, Mieten, Pachten, Leasing- und Lizenzgebühren hinzugerechnet. Bis 2007 waren dagegen nur 50% der Dauerschuldzinsen hinzuzurechnen. Allerdings wurde ebenfalls ab 2008 ein Freibetrag von 100.000 Euro für die oben genannten Hinzurechnungen eingeführt. Dadurch mussten viele Unternehmer ab 2008 unterm Strich keine Hinzurechnungen für Zinsen, Mieten, Pachten usw. vornehmen.

Mieten und Pachten für Immobilien sind, vor Abzug des Freibetrags von 100.000 Euro, seit 2008 nur mit 65% des gesamten Betrags hinzuzurechnen. Auch für die anderen aufgeführten Hinzurechnungen gibt es solche Ansätze, zum Beispiel die Zinsen mit 25%. Doch dieser Prozentsatz von 65% für Mieten und Pachten für Immobilien soll nun durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz auf 50% abgesenkt werden.

Für einen mittelständischen Unternehmer mit einer monatlichen Miete von 2.000 Euro (ohne Nebenkosten!) bedeutet dies, 24.000 Euro im Jahr, davon die Hälfte, also 12.000 Euro und dann der Abzug des Freibetrags. Bisher hätte er vor Abzug des Freibetrags unter Anwendung des Prozentsatzes mit 65% einen Hinzurechnungsbetrag von 15.600 Euro ermittelt. Wenn der typische Mittelständler nicht noch einiges an Zinsen, Leasing- und Lizenzgebühren aufbringt kommt diese Absenkung bei ihm nicht an.
Die Absenkung des Prozentsatzes durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz gilt dann ab 2010.

Quelle: http://www.steuerberaten.de

Am 12. November 2009 hat unsere Redaktion ein tel. Interview mit Herrn Schreier von der KfW Beraterbörse geführt. Im Interview wollten wir Neuerungen zum Thema "Die neue Beraterbörse" erfahren und wie Gründer und Berater die Börse vorteilhaft nutzen können.

Frage der Redaktion

Unabhängig von Merkblättern und Informationen im Internet bekommen wir über unser Portal www.gruenderlexikon.de häufig die Fragen: „Wie werde ich KfW-Berater, welche Qualifikationen muss ich besitzen? Muss ich meine Qualifikationen mit Diplomen oder Zeugnissen nachweisen?“ Diese Fragen möchten wir an Sie weiterreichen.

Herr Schreier

KfW Berater werden in 3 Stufen gefunden, zum Einen direkt mit dem Namen, an Hand ihrer Beratungsprodukte und mittels der Branche. Ein Berater kann als KfW Berater zugelassen werden, wenn er mindestens 3 Jahre im beratenden Bereich bspw. als Unternehmensberater oder Existenzgründungsberater tätig ist. Weiterhin muss er 3 Referenzen aus dem Existenzgründungsbereich nachweisen. Die Angaben werden an Hand des einzureichenden Lebenslaufes geprüft. Die Abgabe von Zeugnissen oder Diplomen ist keine Voraussetzung.

Frage der Redaktion

Sie haben mit der neuen Beraterbörse ein onlinefähiges Portal entwickelt, indem alle Informationen ausschließlich online erfasst werden können und erfasst werden müssen. Andererseits bietet die Kfw Beraterbörse den Beratern in der Selbstdarstellung nur Beratungsschwerpunkte aus Offlinethemenfeldern an. Im Zeitalter von Internet und E-Commerce ist gerade im Onlinebereich ein riesiger Beratungsbedarf vorhanden. Warum wird in Ihrer Beraterbörse weder in der Eingabe, noch in der Suche auf die Onlineberatung speziell SEO, SEM (also Suchmaschinenoptimierung in jeglicher Hinsicht) Wert gelegt?

Herr Schreier

Klassische Unternehmensberater machen keine SEO Beratung,  sondern stellen nur den Bedarf fest und sprechen Empfehlungen aus. Bspw. wird vom Berater empfohlen, dass ein IT-Dienstleister diese Aufgabe übernehmen sollte.

Kurz- und mittelfristig werden Themen der Onlineberatung, wie bspw. SEO und SEM nicht in die Beraterbörse aufgenommen.

Frage der Redaktion

Nach Kenntnisstand unserer Redaktion ist die Anzahl der Referenzen des Beraters ausschlaggebend für die angezeigte Position im Suchergebnis der Beraterbörse. Berater mit vielen Referenzen werden daher im Vorderfeld gelistet. Wie überprüfen Sie als Beraterbörse die eingegangenen Referenzen auf Qualität?

Herr Schreier

Nun, die Reihenfolge der Anzeige kann jeder Benutzer individuell verändern, bspw. nach Entfernung zum Wohnort, alphabetisch oder eben nach Referenzen sortiert.

Zur Überprüfung der Referenzen und der Qualität kann ich Ihnen mitteilen, dass Anfang 2009 ca. 50 Berater in einer ersten Stichprobe überprüft wurden. Die Stichprobe fand bundesweit statt. Geprüft wurde u.a. Diplome und Zeugnisse nach den Angaben im Lebenslauf und die Qualifikationen. Referenzgeber des Beraters wurden tel. nach der Beratung und der Zufriedenheit befragt. Bei der gesamten Stichprobe wurden keine Beanstandungen bei den geprüften Beratern festgestellt. Die KfW wird auch zukünftig regelmäßige Prüfungen vornehmen, um damit die Hemmschwelle für unwahre Angaben zu erhöhen.

Wir danken Herrn Schreier für das Interview.

Gerade war durch das Unternehmensteuerreformgesetz die Regelung für die sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgüter geändert worden. Das heißt ab 2008 ist hier zu unterscheiden zwischen geringwertigen Wirtschaftsgütern mit einem Nettopreis von 60,00 Euro bis 150 Euro und einem Nettopreis von 150,01 Euro bis 1.000 Euro. Die selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgüter bis 150 Euro müssen zwingend sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Die Wirtschaftsgüter ab 150,01 Euro bis 1.000 Euro müssen unter dem sogenannten Sammelpool zusammen gefasst werden. Dieser Sammelpool wird dann über fünf Jahre mit jährlich 20% abgeschrieben.

Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz sieht nun vor, zur alten Regelung zurück zu kehren. Allerdings soll ein Wahlrecht eingeführt werden und das schon ab 2010. Geringwertige Wirtschaftsgüter zwischen 150,01 Euro und 410 Euro können dann wieder sofort abgeschrieben werden, sind aber in einem laufend zu führenden Verzeichnis zu erfassen. Die Poolabschreibung für die geringwertigen Wirtschaftsgüter zwischen 150,01 Euro und 410 Euro ist aber weiterhin möglich. Das Wahlrecht kann allerdings nicht für jedes einzelne Wirtschaftsgut ausgeübt werden sondern ist jährlich auszuüben.

Ob diese Rückkehr zur alten Regelung nun viel zur Wachstumsbeschleunigung beiträgt ist fraglich. Aber zumindest müssen Notebooks zwischen 150,01 Euro bis 1.000 Euro nicht mehr zwangsweise über fünf Jahre abgeschrieben werden, obwohl die amtlichen Tabellen lediglich eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren für Notebooks vorsieht.

Quelle: http://www.steuerberaten.de

Ein Existenzgründer kam mit dieser Frage zu uns, nachdem er von seiner Krankenkasse, der Barmer EK, ein Antwort bekam, welche ihm nicht half, sondern noch weiter verwirrte.

Also wandten wir uns mit dieser Frage an die örtliche Geschäftsstelle der Barmer. Die Antwort eines leitenden Mitarbeiters lautete:

„Solange ein Existenzgründer den Gründungszuschuss erhält, zahlt er Krankenversicherungsbeiträge nur auf die Bemessungsgrundlage für Existenzgründer (die liegt in 2009 bei 1.260,- EUR). Der erwirtschaftete Gewinn in dieser Zeit ist irrelevant.“

Diese Aussage kam uns sehr spanisch vor. Um diese These zu verifizieren wandten wir uns an die Zentrale der Barmer. Nach kurzer Recherche antwortete die dortige Mitarbeiterin wie folgt:

„Der Gründungszuschuss zählt nicht mit zu den Einnahmen, nur der erwirtschaftete Gewinn wird herangezogen.“

Zwei Mitarbeiter der Barmer, zwei grundsätzlich verschiedene Antworten und zweimal völlig falsche Aussagen. Das ist für die Kompetenz der Barmer eine Katastrophe. Wie soll sich ein Gründer bei solchen Aussagen verhalten?

Nachfrage bei der IKK Niedersachsen

Ein führender Mitarbeiter der IKK Niedersachsen bestätigte uns, dass zur Bestimmung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines freiwilligen Mitglieds mindestens der Gewinn und der Gründungszuschuss herangezogen werden. Außen vor bleibt der zur sozialen Sicherung vorgesehene Teil des Gründungszuschusses, also die 300,- EUR Sozialpauschale. Die gesetzliche Grundlage für diese Aussage ist zu finden im §240 SGB 5.

Fazit

1. Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Existenzgründer müssen zur Beurteilung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowohl den Gewinn als auch den Gründungszuschuss, ohne die Sozialpauschale angeben. Der Gründungszuschuss zählt genau wie der Gewinn als Einnahme.

2. Auch wenn die gesetzlichen Krankkassen keine Unterschiede mehr im Beitrag vorweisen, so gibt es doch erhebliche Differenzen in Sachen Beratung, Kompetenz und Fachwissen, was sich letztlich auch im Preis pro Monat für den Gründer niederschlägt. Denn eine Falschaussage durch die Krankenkasse führt zu falschen Reaktionen beim Unternehmer, die er später teuer bezahlen und ausbaden muss.
 

Viele Existenzgründer können nicht nachvollziehen, weshalb sie kurz nach der Unternehmensgründung mit Werbung bombardiert werden. Angefangen mit Lieferanten von Büromaterial, über Krankenversicherungen bis hin zu den Kfz-Händlern, all diese Anbieter haben Kenntnis von der Neugründung.

Wie kommen Anbieter an Informationen über Neugründungen?

Eine gute Informationsquelle ist die Tageszeitung. Der Gründer schaltet in der Zeitung eine Annonce zu seiner Geschäftseröffnung und liefert den Anbietern damit sämtliche Informationen für eine gezielte Werbeaktion. Ebenfalls in der Tageszeitung wird bspw. den freigesprochenen Meistern gratuliert. Sortiert nach Branche, mit Name und Wohnort sind die stolzen Jungmeister aufgeführt. Mit ein wenig Recherchearbeit kann ein Werbeanbieter die fehlende Straße herausfinden und branchenspezifische Werbung versenden. Probleme gibt es hier nur, bei sehr häufig vorkommenden Namen und wenn der Meister noch bei seinen Eltern wohnt.

Weitergabe von Adressen

Ist der Jungunternehmer erst einmal im Adressbestand einer Firma gelistet, dauert es in der Regel nicht lange, bis er von weiteren Firmen gezielte Werbung erhält. Inwieweit Adressen weitergegeben und verkauft werden dürfen, regelt das Datenschutzgesetz. Nichtsdestotrotz scheint der Handel mit Adressen allgemein üblich zu sein.

Adresskauf bei der IHK

Bei der Industrie- und Handwerkskammer (IHK) kann jeder Interessierte bei begründetem Interesse, Adressen von Firmen für kleines Geld kaufen. Die Daten von Neugründungen unterliegen aber einer halbjährigen Schutzsperre und werden in dieser Zeit nicht von der IHK bekanntgegeben. Die Lieferanten haben die Möglichkeit, die Daten von der IHK gezielt nach Gewerbeanmeldung, Branche, Betriebsgröße und den einzelnen Kammerbezirken selektiert zu erwerben. Dabei werden je Adresse 0,10 EUR und zusätzlich 5,- EUR Bearbeitungsgebühr berechnet. Lässt sich der Interessent die Daten in Form einer Excel-Datei ausgeben, kann er praktisch sofort mit seiner Werbung starten und die GRünder mit Angeboten, Flyern und Werbung bombardieren. Dafür ein Danke an die seriöse Industrie- und Handelskammer, für den korrekten Umgang mit den Daten der IHK Pflichtmitglieder.

Adresskauf bei der HWK

Bei der Handwerkskammer (HWK) ist ein Adresskauf ebenfalls möglich. Bei begründetem Interesse werden die Adressen von Unternehmen für 0,26 EUR an Interessierte verkauft. Existenzgründerdaten unterliegen auch bei der HWK einer halbjährigen Schutzsperre.

Fazit

Neugründungen sind für die Wirtschaft und den Handel von größter Wichtigkeit. Gründer brauchen in der Regel eine komplette Erstausstattung, bspw. PC, Drucker oder Büromaterial. Je nach Branche werden auch entsprechende Software, Maschinen und Geräte benötigt. Methodische und zielgerichtete Werbung verspricht den Lieferanten hier gute Geschäfte. Der Gründer selbst hat wenige Chancen, der Werbeflut zu entgehen. Um selbst am Geschäftsleben teilnehmen zu können, muss er seine Firma nach außen darstellen. Er sollte allerdings bei allen Formularen, einerlei ob in Papierform oder im Internet, der Weitergabe der Daten von vornherein widersprechen. Damit kann er die Werbeflut zumindest eindämmen.

Noch ein Tipp zum Schluss: Geben Sie bei merkwürdigen Adressformularen Ihrer persönlichen Adresse immer eine private Note oder einen Referrer mit auf den Weg, so erkennen Sie später, wer Ihre Adresse weitergegeben hat und können entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Beispiel:

Die IHK will bei Ihrem Existenzgründerseminar Ihre Adresse aufnehmen. Sie wissen ja nun, was damit passieren kann und geben anstelle von bspw. Torsten Montag - Thorsten Montag an. Oder anstelle von Birkenweg 12 - Birckenweg 12. So erkennen Sie immer, wer Ihre Adresse verkauft und weitergibt. Das muss natürlich bei jedem Weitergeben neue variiert werde. Aber bitte nur bei ungefährlichen Adressangaben, nicht etwa bei Lieferanten und Kunden, so dass Sie später eine falsch ausgestellte Rechnung bekommen, die wiederum einer Prüfung durch das Finanzamt nicht standhält.

Der Unterschied zwischen Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen, Einzelunternehmen und Nebengewerbe liegt einmal im sprachlichen Gebrauch der einzelnen Bezeichnungen. Andererseits definieren die verschiedenen Institutionen mit Hilfe ihrer eigenen Klassifikation, Unternehmen auf unterschiedliche Weise. Im folgenden Beitrag wollen wir erläutern, wie sich die einzelnen Bezeichnungen beim Finanzamt, der Bundesagentur für Arbeit, der EU (Europäischen Union) und den Krankenkassen von einander abgrenzen und wo mit unterschiedlichen Benennungen exakt das gleiche gemeint ist.

Wie wird ein Kleinstunternehmen definiert?

EU

Die EU legt für ihre Förderprogramme fest, dass ein Kleinstunternehmen weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt und dessen Umsatz oder Jahresbilanz zwei Million Euro nicht überschreitet.

Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit und Finanzamt

Für die Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit und das Finanzamt existiert der Begriff Kleinstunternehmen nicht.

Wie wird ein Kleinunternehmen definiert?

EU

Um entsprechende Förderprogramme aufzulegen, klassifiziert die EU kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Umsatz oder Jahresbilanz von bis zu 10 Millionen Euro.

Krankenkassen und Bundesagentur für Arbeit

Die Krankenkassen und die Bundesagentur für Arbeit nehmen keine Klassifikation in Kleinunternehmen vor.

Finanzamt

Unternehmer, die einen Jahresumsatz von 17.500,- EUR nicht überschreiten, können lt. Umsatzsteuergesetz die Erleichterung der Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dadurch müssen sie auf ihren Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und im laufenden Jahr keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.

Für die Einkommensteuer und Gewerbesteuer existiert diese Einteilung oder das Kleinunternehmen jedoch nicht. In der Einkommensteuer wird der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb als Einkunftsart hinzugerechnet. Die Gewerbesteuer wird ebenfalls auf den erwirtschafteten Gewinn berechnet.

Nebengewerbe

EU

Förderprogramme werden in der Regel nur für hauptberuflich Selbständige aufgelegt, daher ist hier eine Definition nicht nötig.

Krankenkassen

Um für die Krankenkassen als nebenberuflich Selbständig zu gelten, müssen folgende Faktoren beachtet werden. Die Krankenkasse prüft ab, welche Tätigkeit zeitlich und wirtschaftlich überwiegt und den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ausmacht. Das Nebengewerbe darf den Hauptberuf wirtschaftlich nicht übertreffen. Die wöchentliche Arbeitszeit des Nebengewerbes darf höchstens 18 Stunden betragen. Weiterhin darf der nebenberuflich Selbständige keinen Arbeitnehmer mehr als nur geringfügig beschäftigen.

Finanzamt

Für die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer zählt auch bei einem Nebengewerbe nur der erwirtschaftete Gewinn. Umsatzsteuerlich können Unternehmer mit einem Nebengewerbe ebenfalls die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Bundesagentur für Arbeit

Bis zu einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden gilt der Unternehmer bei der Bundesagentur für Arbeit als nebenberuflich Selbständig. Damit hat er trotz Nebengewerbe Anspruch auf ALG 1 bzw. ALG 2.

Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmen entsteht, wenn eine natürliche Person eine Tätigkeit als Gewerbetreibender oder Freiberufler aufnimmt. Als Einstieg in das Geschäftsleben eignet sich die Rechtsform des Einzelunternehmens besonders gut, weil der Gründer im Gegensatz bspw. zur GmbH Gründung über kein Startkapital verfügen muss. Der Einzelunternehmer entscheidet allein, trägt allein die volle Verantwortung und haftet mit seinem gesamten Vermögen. Ein Einzelunternehmen kann als Haupt- oder Nebengewerbe betrieben werden.

Fazit

Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen, Einzelunternehmen und Nebengewerbe sind Unternehmen. Die unterschiedlichen Namen sind hauptsächlich im Volksmund entstanden, um Unternehmensgrößen ausdrücken zu können. Für das Finanzamt spielen die unterschiedlichen Bezeichnungen keine Rolle. Einzig die Bundesagentur für Arbeit und die Krankenkassen legen bei der Abgrenzung des Nebengewerbes einen Wert auf die wöchentliche Arbeitszeit.

Mit der Frage, wie hoch die Steuern auf den erwirtschafteten Gewinn ausfallen, beschäftigen sich viele Unternehmer. So einfach und pauschal kann diese Frage nicht beantwortet werden. Der Gewinn, bspw. aus Gewerbebetrieb stellt nur eine Einkunftsart dar. Die Einkommensteuer wird aber auf das zu versteuernde Einkommen berechnet.

Berechnung des zu versteuernden Einkommens

In einer vereinfachten Darstellung ermittelt sich das zu versteuernde Einkommen wie folgt. Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Tätigkeit oder Land- und Forstwirt werden die Einkünfte des Ehepartners, die Einkünfte aus Kapitalvermögen, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie die sonstige Einkünfte hinzugerechnet. Daraus ergibt sich die Summe der Einkünfte. Von dieser Summe werden die Sonderausgaben, z.B. Krankenversicherung oder Lebensversicherung, eventueller Unterhalt und außergewöhnliche Belastungen, wie bspw. Arztkosten oder Kosten für Zahnersatz abgezogen. Nach diesen Abzügen steht das Einkommen fest. Hiervon werden zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens eventuell noch Kinderfreibeträge abgezogen. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen bestimmt ist, kann eine Aussage über die Steuerlast getätigt werden.

Onlinerechner zur Ermittlung der Einkommensteuer nutzen

Den errechneten Wert kann der Unternehmer in unseren kostenlosen Onlinerechner zur Einkommensteuer eingeben. Der Rechner ermittelt die zu zahlende Einkommensteuer auf Basis der eingegebenen Werte. Damit hat der Unternehmer einen Anhaltspunkt für seine zukünftige Belastung. Eine hundertprozentige Aussage über die Höhe der Einkommensteuer kann mit dieser Berechnungsmethode natürlich nicht getroffen werden, denn sie ersetzt keinen Steuerberater. Für rechtssichere Auskünfte können Sie die Steuerberater von steuerberaten.de nutzen.

Weitere Informationen

Weitere wichtige Informationen können Sie im Beitrag Vom Gewinn zur Einkommensteuer nachlesen.

Existenzgründer, die nachhaltig mit der Absicht Gewinn zu erzielen tätig sind, sind nachweislich Selbständig. Der Gründer muss nun prüfen zu welcher Gewinneinkunftsart seine Tätigkeit zugeordnet werden kann. Sollte der Gründer die Gewinneinkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und aus selbständiger Tätigkeit ausschließen, erwirtschaftet er Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass der Gründer verschiedenen Tätigkeiten nachgeht, die steuerlich unterschiedlich behandelt werden. Ein Beispiel für eine sogenannte gemischte Tätigkeit ist ein EDV-Dozent der auch Hardware verkauft oder PC-Einrichtungen und Reparaturen anbietet.

Kein Gewohnheitsrecht bei der Zuordnung der Einkunftsart

Das Finanzamt ermittelt die Besteuerungsgrundlage, zu der auch die Einkunftsart gehört, immer nur für ein Jahr. Unternehmer können aus einer jahrelangen Zuordnung zu einer bestimmten Einkunftsart kein Gewohnheitsrecht ableiten. Stellt das Finanzamt im Einklang mit den steuerlichen Vorschriften nach Jahren der freiberuflichen nun gewerbliche Einkünfte fest, muss der Unternehmer diese Entscheidung in der Regel akzeptieren. Auswirkung hat diese Umqualifizierung der Einkünfte für Unternehmer deren Einkünfte über dem Gewerbesteuerfreibetrag liegen. Und das um so mehr, da nicht nur das zurückliegende Steuerjahr betroffen sein kann, sondern alle Steuerjahre, in denen noch kein bestandskräftiger Steuerbescheid vorliegt.

Freiberufler haben Vorteile?

Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielen Unternehmer, deren Tätigkeiten im § 18 EStG aufgeführt sind. Weit verbreitet ist unter Gründern die These, dass Freiberufler enorme Vorteile gegenüber Gewerbetreibenden besitzen. Diesen vermeintlichen Vorteilen möchten wir nachfolgend auf den Grund gehen.

Freiberufler können stets eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen

Ein Freiberufler kann seine Gewinnermittlung immer durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Der gewerblich Tätige muss dafür gewisse Grenzen einhalten. So darf der Jahresumsatz nicht über 500.000,- EUR und der Gewinn nicht über 50.000,- EUR pro Jahr liegen. Erst bei einer Überschreitung der Grenzen ist der Gewerbetreibende zur Aufstellung einer Bilanz verpflichtet.

Istbesteuerung bei Freiberuflern wird nicht von der Umsatzhöhe beeinflusst

Freiberufler können auf Antrag die Erhebungsmethode der Istbesteuerung wählen. Diese Möglichkeit steht auch den gewerblich Tätigen offen. Gewerbetreibende dürfen im Gegensatz zu den Freiberuflern den Jahresumsatz von 500.000,- EUR nicht überschreiten um die Istbesteuerung anwenden zu können.

Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer

Freiberufler müssen keine Gewerbesteuererklärung abgeben und zahlen keine Gewerbesteuer. Gewerbetreibende hingegen müssen Gewerbesteuer zahlen, wenn der erwirtschaftete Gewerbeertag den Freibetrag von 24.500,- EUR übersteigt.

Fazit

Bewegen sich kleinere Unternehmen innerhalb der o.g. Umsatz- und Gewinngrenzen, hat die Zuordnung als Gewerbetreibender keinen Nachteil. Die eventuell zu zahlende Gewerbesteuer ist auf die persönliche Einkommenssteuerschuld des Unternehmers anrechenbar und hat damit ihre abschreckende Wirkung zu einem großen Teil verloren.

Quelle: Steuertipps aktuell Ausgabe September 2009

Als Basis für den Gründungszuschuss gilt das Arbeitslosengeld 1 (ALG 1). Im folgenden Onlinerechner haben Sie die Möglichkeit, ihr ALG 1 zu berechnen. Berücksichtigt werden die Lohnsteuerklasse, die Anzahl der Kinder und der derzeitige durchschnittliche Verdienst pro Monat. Die Berechnung kann für die Jahre 2005 bis 2009 vorgenommen wrden. Ebenfalls berücksichtigt wird, ob Sie in den neuen oder alten Bundesländern wohnen. Das ausgegebene monatliche Arbeitslosengeld stellt nach der Aussage der Arbeitsagentur nur einen Orientierungswert dar. Der Existenzgründer kann mit diesem Wert aber bereits kalkulieren. Eine mögliche Abweichung von 5,50 EUR in die eine oder andere Richtung kann er bei seiner Kalkulation im Hinterkopf behalten.

Onlinerechner starten

Bei Existenzgründern und Jungunternehmern sind die Mittel zur Finanzierung von Betriebsmitteln in der Regel knapp bemessen. Größere Ausgaben für Anschaffungen werden daher von Gründern erst einmal aufgeschoben. Oft sind im Privatvermögen des Unternehmers Gegenstände vorhanden, die betrieblich genutzt werden können. Diese Gegenstände können in den Betrieb eingelegt werden.

Einlagen

Typische Beispiele für eine Einlage bei Existenzgründern sind der private Pkw oder technische Geräte. Der Gründer hat nach der Einlage die Möglichkeit, das Wirtschaftsgut regulär abzuschreiben. Die laufenden Kosten sind als Betriebsausgabe zu erfassen. Es gilt jedoch zu beachten, dass ein eingelegtes Wirtschaftsgut zeitnah im Anlageverzeichnis zu erfassen ist. Damit hat der Gründer der Dokumentation Rechnung getragen.

Was spricht gegen die Einlage?

Wird das Wirtschaftsgut zu einem späteren Zeitpunkt durch den Unternehmer wieder entnommen, ist der vorhandene Marktwert ggf. zu versteuern.

Entnahmen

Gegenüber den Einlagen, kann der Unternehmer auch Gegenstände aus seinem betrieblichen Vermögen entnehmen. Diese Entnahme muss zum Marktwert als Betriebseinnahme berücksichtigt und ggf. versteuert werden. Entnahmen können in Geld-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen unterteilt werden.

Geldentnahme

Entnimmt der Gründer Geld aus seinem Unternehmen, berührt diese Entnahme den Betriebsgewinn nicht. Der Saldo des Kassen- oder Bankkontos geht nicht in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ein.

Nutzungsentnahme

Häufiger als die Entnahme von Gegenständen ist in der Geschäftswelt jedoch die Nutzungsentnahme anzutreffen. Charakteristische Beispiele sind dabei die Privatnutzung des Pkws oder des Telefons. Die Privatnutzung verursacht Kosten, die nicht betrieblich verursacht sind und damit den Betriebsgewinn nicht mindern dürfen. Die Kosten der Privatnutzung muss der Gründer als fiktive Betriebseinnahmen erfassen.

Leistungsentnahme

Mit der Leistungsentnahme, bspw. der Unternehmer lässt einen Angestellten Arbeiten an seinem Privathaus ausführen, verhält es sich entsprechend. Die entstandenen Kosten sind festzustellen und als Betriebseinnahme zu berücksichtigen. Sie dürfen ebenfalls den Betriebsgewinn nicht mindern.

Fazit

Einlagen oder Entnahmen von Geld beeinflussen i.d.R. die Einnahme-Überschuss-Rechnung und damit den Gewinn nicht. Werden Gegenstände eingelegt oder private Gegenstände betrieblich genutzt, könne die entstandenen Kosten als Betriebsausgabe erfasst werden und damit den Gewinn mindern. Entnommene bzw. privat genutzte betriebliche Gegenstände müssen als fiktive Betriebseinnahme aufgefasst und ggf. versteuert werden. Der Gewinn erhöht sich entsprechend.

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Einlagen und Entnahmen im Unternehmen

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Bundsagentur für Arbeit. Gründungszuschuss können Existenzgründer beantragen, die sich für eine hauptberufliche Selbständigkeit entschieden haben. Eine weitere Voraussetzung ist der Bezug von Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) von mindestens einem Tag oder einem Restanspruch von 90 Tagen. Die Förderung ist grundsätzlich für jeden Gründer einer Partnerschaft möglich, soweit er die persönlichen Voraussetzung erfüllt. Gefördert wird durch die Arbeitsagentur nicht das Unternehmen. Der Zuschuss ist für den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung des Gründers gedacht.

GmbH Gründung mit zwei Geschäftführern

Für die Gewährung von Gründungszuschuss ist der Nachweis der Unternehmereigenschaft entscheidend. Antragsteller müssen gerade bei einer Teamgründung, im Hinblick auf das Mitbestimmungsrecht, als selbständig gelten.

Fall 1 - Zwei Gründer mit unterschiedlich hohen Anteilen

Einer der Gründer hält dabei mehr als 50% des Stammkapitals. Für diesen Gründer ist die Förderung gegeben. Der Gründer mit weniger als 50% des Stammkapitals muss dagegen nachweisen, das er Unternehmer ist. Das kann er bspw. mittels des Gesellschaftervertrages. Ist dort eine Vereinbarung über eine Sperrminorität eingebunden, mit der er Beschlüsse des anderen Gesellschafters beeinflussen oder verhindern kann, ist auch hier eine Förderung gegeben.

Fall 2 - Zwei Gründer mit gleichen Anteilen

Beide Gründer halten 50% des Stammkapitals. Bei Gleichberechtigung der Partner ist eine Förderung durch die Arbeitsagentur ohne Auflagen gegeben.

Fall 3 - Drei oder mehr Gründer

Bei drei oder mehreren gleichberechtigten Gründern müssen exakte Vereinbarungen im Gesellschaftervertrag getroffen werden. Jeder einzelne Gründer muss mit seiner Sperrminorität die Beschlüsse der anderen Gesellschafter beeinflussen können, bspw. durch die Erfordernis der Einstimmigkeit bei Entscheidungen. Das Mitbestimmungsrecht einzelner Gesellschafter darf nicht grundlegend eingeschränkt sein. Nur unter diesen Voraussetzungen und bei entsprechender Argumentation ist eine Förderung über die Arbeitsagentur möglich.

Fall 4 – Geschäftsführer einer GmbH

Der Geschäftsführer einer GmbH kann ebenfalls als selbständiger Unternehmer eingestuft werden. Der Geschäftsführer ist dann selbständig, wenn er nur bei bestimmten, grundlegenden Geschäften dem Direktionsrecht unterworfen ist. Krankenkassen prüfen die Unternehmereigenschaft mit dem Feststellungsbogen für Gesellschafter und Geschäftsführer (PDF, 208 KB). Diese Prüfung sollte der Geschäftsführer im Vorfeld nutzen, um seine Unternehmereigenschaft zu bestätigen. So gerüstet steht einer Förderung durch die Arbeitsagentur nichts im Wege.

Fall 5 – englische Limited

Als Alternative zur GmbH ist die englische Limited. Auf Grund des niedrigeren haftenden Eigenkapitals und des erheblich kürzeren Gründungsverfahrens ist die Limited bei Existenzgründern oft die erste Wahl. Hier ist eine Förderung durch die Arbeitsagentur möglich, wenn in Deutschland eine Zweigniederlassung besteht. Der Gründer hat allerdings den Nachteil, dass er in Großbritannien seinen Jahresabschluss einreichen muss. Gleichzeitig muss er auch in Deutschland seinen Gewinn versteuern, was einen erheblichen administrativen Aufwand darstellt.

Zu Beginn des Jahres 2008 diskutierten Pessimisten, dass schon Mitte 2008 der Ölpreis pro Barrel weit über 200 Dollar liegen würde. Zum Glück wurde in dieser Zeit viel geplaudert und wenig spekuliert. Die Ölpreise stiegen in die Höhe bis sie explodierten. Danach kam die Ernüchterung.  Der Preis für ein Barrel fiel ins Bodenlose.

Genau zur Hochzeit des Ölpreises buchte ich ein Ticket ins ferne Land mit dem Ziel in Öl zu investieren. Meine Reise führte von Hamburg nach Dubai und China. Ich landete nachts um 4 Uhr und auf dem Weg zum Hotel passierte ich mehrere Tankstellen. Die Preise für Benzin an den Tankstellen Dubais verdeutlichten mir, dass ich dem Öl schon sehr nahe bin. Nur gab es ein kleines Problem. Meine Hausbank bewilligte keinen millionenschweren Kredit. Es war doch weit aus schwieriger als ich dachte, dass Öl in der Tankstelle abzuzapfen und nach Deutschland zu importieren. Ich konnte partout keinen Tanklastwagen auftreiben. Ich überlegte weiter… nun hatte ich das Ticket gebucht und habe immer noch kein Öl. Auf meiner Reise nach China verbrachte ich einige Zeit in einem Künstlerdorf. Bei einer Stadtbesichtigung traf ich auf einen alten Mann. Sein Name war Thao-Ling und er versprach mir wertvolles kulturelles Öl zu zeigen, welches weitaus lukrativer ist, als das schwarze Gold. Wir öffneten eine Tür eines riesigen Geschäfts und ich stand mitten in einer Kunstgallerie.  Atemberaubende Meisterwerke blicken mich an und riefen „Kauf mich, kauf mich“. Doch bevor ich wieder einmal meine von Dubai schwer angeschlagene Kreditkarte zückte, bat ich um Bedenkzeit. bildmania1

Es vergingen keine 24 Stunden und ich kehrte zu Thao-Ling zurück. In meinem Kopf schwirrten immer noch die Gedanken meines letzten Kaufs in Deutschland. Ich gönnte mir als Dekoration für mein Wohnzimmer einen Leinwanddruck. Ich zahlte für dieses gute Stück 60 Euro und im Nachhinein ärgert mich das immer noch. Eine Geschäftsidee war geboren. Nach einem netten Essen mit Thao-Ling habe ich eingekauft. Ich habe meine ersten Ölbilder gekauft, ich könnte es kaum fassen, es hat also doch mit dem Öl geklappt. Zu Hause angekommen war es mit Hilfe von xt-c sehr leicht meine erste Vision eines Onlineshops aufzubauen.

Eine wichtige Frage beschäftigte mich nur noch. Wie werde ich mich nennen? Tagelanges Kopfzerbrechen und intensive Recherche brachte mich auf den Namen „Bildmania“. Ich war begeistert. Diesen Namen gab es noch nicht. Gehört nicht zu einem Namen noch ein kecker Slogan? Enttäuscht musste ich feststellen, dass es den Slogan „30 Prozent auf alles, außer Tiernahrung“ schon gab. Nun überlegte ich weiter. Mir war durchaus bewusst, dass ich mich auf Portraitzeichnungen spezialisieren möchte. Wie wäre es denn mit dem Slogan „Sie haben das Bild, wir haben die Farben…“? Eine weitere ausgiebige Recherche bestätigte mir, dass es diesen Slogan noch nicht gab. Zwei Wochen später waren alle Artikel fertig in den Shop eingebunden und es verging keine 24h Stunden bis ich das erste Bild verkauft hatte.  Ein unbeschreibliches Gefühl das erste Bild zu verkaufen. Es dauerte nicht lang und die zweite Bestellung wurde aufgegeben. Nun kann ich stolz sein, dass www.bildmania.de ein großartiges Projekt geworden ist.

Durch diesen engen Kontakt zur Gallerie bin ich in der Lage Ölbilder zu einem absolut fairen Preis anzubieten.
Die Königsdisziplin eines Malers ist das Zeichnen eines Portraits. In der Porträtmalerei kommt es besonders darauf an jeden Farbklecks am richtigen Ort zu platzieren. Die Menschen, die ich traf haben überdurchschnittliches hohes Talent für die bildende Kunst. Die Portraits sind enorm detailgetreu. Thao-Ling und seine Mitarbeiter unterstützen mich ideal bei meiner Arbeit. Mein Wissen im Bereich der Bildbearbeitung macht es uns möglich neue kreative Projekte zu entwickeln. Problemlos können Schönheitsflecken entfernt oder Sonderanfertigungen angefertigt werden. Ein regelmäßiger Austausch mit meinen Künstlern hilf meine Kunden den Prozess der Bildherstellung beobachten zu lassen. Jeder Kunde bekommt vor der Fertigstellung ein Foto seines Ölbildes zugeschickt, sodass er Veränderungen veranlassen kann. bildmania2

Ich entwickelte die Internetseite weiter und bot von nun Replikationen großer Meisterwerke an. Es gestaltete sich anfangs nicht einfach alle Copyright Hinweise zu verstehen. Anwaltliche Hilfe war von Nöten, meiner Meinung war es gut investiertes Geld. Ich baute meinen Shop weiter aus. 3000 Ölbilder schmücken nun den Shop. Die ersten Einnahmen wurden weiter investiert und ich ließ den Shop grafisch umbauen, zu guter Letzt investierte ich letzte Woche in ein Gütesigel, um meine Kunden von der Qualität zu überzeugen. Mein Problem war es den so günstigen Preis mit Qualität zu rechtfertigen.  Mit Hilfe von ekomi wird mir sicherlich auch das gelingen.

Es dauerte nicht lang, bis ich mit Hilfe einiger Keywords google von mir überzeugen konnte. Nachdem mir google ein hohes Ranking zugeschrieben hatte, wurde auch die Konkurrenz auf mich aufmerksam. Nicht nur e-Mails flatterten in meinen Posteingang, sondern auch gezielte Testanrufe meiner Mitbewerber. Es ist wirklich interessant zu sehen wie diverse Internetseiten ihre Preise drastisch reduzierten. Die Standartanfertigung „Ölporträt von einer Fotovorlage“ eines Mitbewerbers kostete vor meiner Internetpräsens 179€. Der Preis wurde auf 139€ reduziert. Kein Problem! Ich dachte mir, dass ich von 89€ auch auf 79€ reduzieren könnte. Zusätzlich bot ich meinen Kunden einen gratis Keilrahmen und die Bespannung an. Es dauerte nicht lange, dann wurden auf den Internetseiten meiner Mitbewerber dieser Artikel auf mein Angebot angepasst. Ich bin mal gespannt, wie weit das noch geht und wann die Schmerzgrenzen erreicht sind ohne die Qualität zu beeinträchtigen. bildmania3

Ich möchte mit diesem Artikel jeden Mut machen, der noch nicht den Schritt in die eigene Existenz gewagt hat. Innerhalb kürzester Zeit habe ich es geschafft, mir einen kleinen Namen zu erkämpfen. Ich hoffe in Zukunft werden noch viele Replikationen von van Gogh, Klimt oder Monet die Wohnzimmerwände meiner Kunden dekorieren. Inspirationen in meiner täglichen Umwelt helfen mir neue Projekte zu entwickeln und umzusetzen. Jedem Existenzgründer soll jedoch ans Herz gelegt werden, dass das Wort „Selbstständig“ aus zwei Begriffen besteht: Selbst und Ständig. Ich verbringe jede freie Minute am Computer um Grafiken und Ölbilder auszuarbeiten. Jeder Kunde verdient es wie ein König behandelt zu werden. Ich wünsche jedem Existenzgründer viel Erfolg beim Umsetzen seiner Ideen. Lasst euch nicht von Dürreperioden abschrecken, irgendwann kommt immer der Regen.

Autor: Reiko Donner
http://www.bildmania.de

Die Sage Software GmbH bietet den Kunden ein kostenloses Krisenantwortpaket an. Auf der beiligenden CD sind das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMog), die Kundenbetreuung, die ERP Unternehmensplanung und die Unternehmensteuerreform erklärt.

Was kann der Gründer damit anfangen?

Mit der Erläuterung des BilMog nicht besonders viel - es handelt sich hier um den Regierungsentwurf vom 21.05.08. Das Gesetz ist am 28.05.09 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Kein Unternehmer kann einen Vergleich der beiden Versionen vornehmen.

Das CRM zur Kundenbetreung ist aus dem April 2007. Kundenbetreuung und Kundenbindung ist ein immer wieder aktuelles Thema, das hier sehr übersichtlicht aufgeschlüsselt ist. Das das White Paper schon 2,5 Jahre alt ist, nimmt nichts vom Informationsgehalt.

Die ERP Unternehmensplanung ist aus dem November 2007. Hier wird die Unternehmensplanung und der Einsatz betriebswirtschaftliche Software als Erfolgsfaktor im Mittelstand beschrieben. Software für den Betriebswirt bekommt man natürlich auch über andere Kanäle.

Die Unternehmenssteuerreform 2008 ist auch schon etwas in die Tage gekomen. Die beschriebenen Daten und Fakten sind lange überholt und zum Teil bereits wieder vollständig geändert worden. Schade, da hätte man wirklcih etwas neueres dem Kunden anbieten können.

Fazit

Unternehmer, die im Punkt Kundenbetreuung und Unternehmensplanung Veränderungen planen, sind mit diesem Krisenantwortpaket gut beraten. Aktuell wichtige Änderungen sucht der Unternehmer auf dieser CD vergebens, muss er ja auch nicht, dazu gibt es andere Möglichkeiten.

Das Krisenantwortpaket kann kostenlos unter http://www.sage.de/smb/microsites/loesungen/nwb.html bestellt werden.

Weisen Unternehmer in ihren Ausgangsrechnungen Umsatzsteuer aus, müssen sie ihre Steuernummer oder alternativ ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) angeben. Klein- und direkte Subunternehmer sind von dieser Regelung nicht betroffen. Fehlt die Angabe der Steuernummer, hat das für den Rechnungsempfänger Konsequenzen. Er darf sich die Vorsteuer aus dieser Rechnung nicht ziehen.

Dürfen Gründer keine Rechnung schreiben?

Existenzgründer erhalten ihre Steuernummer in der Regel erst 4 – 6 Wochen nach der Gewerbeanmeldung. Den Gründern kann allerdings nicht zugemutet werden, 6 Wochen lang ihre Arbeit nicht in Rechnung zu stellen. Als Alternative kann der Jungunternehmer in diesem Zeitraum die vorläufige Steuernummer verwenden.

Vorläufige Steuernummer

Das Niedersächsische Finanzgericht hat in seinem Urteil vom 20.02.09 Az. 16 K 311/08 bestätigt, dass eine von der Finanzverwaltung vergebene vorläufige Steuernummer verwendet werden darf.

Urteil Az. 16 K311/08 (PDF, 35KB)

Fall

Im konkreten Fall wurde einem Gründer im Schriftverkehr mit der Finanzverwaltung die Steuer-Nr./Az. 75/180 Wv angegeben. Diese Steuernummer wurde vom Gründer für die Rechnungslegung verwendet. Dem Rechnungsempfänger wurde daraufhin der Vorsteuerabzug versagt. Dagegen reichte der Rechnungsempfänger Klage ein.

Mit dem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes bekam der Rechnungsempfänger Recht. In der Urteilsbegründung heißt es:

Der Vorsteuerabzug scheitert auch nicht daran, dass in den Rechnungen als Steuernummer  "75/180 Wv", Finanzamt: B angegeben ist.

Wie sollen sich Gründer zukünftig verhalten?

Existenzgründer können die vorläufige Steuernummer verwenden. Um aber keine Auseinandersetzungen mit den Kunden oder der Finanzverwaltung wagen zu müssen, sollten Gründer sich um eine zeitnahe Erteilung der Steuernummer bemühen. Für die Rechnungsstellung ist es sowie so passender, die USt-IdNr. zu verwenden. Dadurch wird der Versuch vereitelt, an sensible Daten des Unternehmens zu gelangen. Die USt-IdNr kann mit dem steuerlichen Erfassungsbogen beantragt werden.  

Weitere interessante Seiten zu diesem Thema:

Vorsteuerabzug trotz falscher Steuernummer
Steuerberater Empfehlung

Online-Reputation-Management ist jede Praxis der konsequenten Erforschung bzw. Gestaltung der persönlichen, beruflichen und geschäftlichen Reputation im weltweiten Kommunikationsnetz. Dieses betrifft die persönliche oder beruflichen Reputation von Personen, aber auch die geschäftliche Reputation von Firmen.

Der Begriff Online-Reputation-Management wird meist Englisch ausgesprochen. Die im Deutschen auch mögliche Form "Online-Reputationsmanagement" ist nicht sehr gebräuchlich. Das hängt auch damit zusammen, dass in den USA dieses Thema schon länger als relevant erkannt wurde und daher (wie bei anderen Begriffen auch) die englische Aussprache über viele englischsprachige Websites dominierend geworden ist.

Es geht also beim Online-Reputation-Management zunächst darum, herauszubekommen, welche Reputation bzw. welche Informationen über eine Person oder eine Firma im Internet vorliegen und parallel darum, mittels aktivem Handeln auf Online-Plattformen bzw. mit dem eigenen Webangebot auf den Prozess der Reputationsbildung gestaltend Einfluss zu nehmen. Von zentraler Bedeutung ist hier das parallele Handeln! Beginnt man erst mit dem Online-Reputation-Management, wenn man feststellt, dass der eigene Ruf durch negative News oder Meinungen in Gefahr gerät, kann es bereits zu spät sein.

Das Thema Online-Reputation-Management bündelt zwei neuere Tendenzen in der Web-Nutzung: Web 2.0 und Suchmaschinen-Optimierung.

Bei der Web 2.0-Entwicklung des Internets geht es darum, dass die Benutzer des Internets stärkere Möglichkeiten zur Einflussnahme auf den Kommunikationsprozess bekommen. Viele User werden mit eigenen Blogs aktiv oder nutzen andere Publikationsmöglichkeiten über soziale Netzwerke wie Wikipedia, MySpace oder XING.

Suchmaschinenoptimierung

Durch die Suchmaschinenoptimierung und der somit erzielten Verbesserung des Rankings bei den Suchmaschinen können Seiten oder Beiträge zur eigenen Person oder zur eigenen Firma gezielt in den Suchergebnissen nach oben katapultiert werden. Das hat mehr Besucher für die Webseite zur Folge, welche sich zur Firma oder zur Person erkundigen wollen. Ideal ist es, wenn man mit dem eigenen Namen oder dem Firmennamen unter den ersten 3 Suchergebnissen bei Google gelistet ist. Das bestätigt auch unser Suchmaschinentest.

Online Reputation Monitoring

Wichtiger Bestandteil des Online-Reputation-Managements ist das Online-Reputation-Monitoring, das genaue Erfassen aller Internetinformationen über die eigene Person oder das eigene Unternehmen - einschließlich der Bestimmung von Relevanz und Bedeutung bzw. Bewertung der jeweiligen Äußerung. Ein Blogbeitrag in einem wenig beachteten Nischenangebot ist anders zu bewerten und erfordert ein anderes Vorgehen als ein kurzer Kommentar in einem professionell journalistischen Angebot mit vielen Lesern.

Überwachen des Internets

Es gibt eine Vielzahl von Diensten und Möglichkeiten, das Online-Monitoring umzusetzen. Sehr nützlich sind beispielsweise Google Alerts, wo man automatisch eine Mitteilung bekommt, wenn ein bestimmter Begriff (z.B. der eigene Name oder die Firma) über Google im Internet gefunden wird.

Online Reputations Management durch eigenen Blog

Zur Gestaltung des Online-Reputation-Management kann man eine eigene Website (am besten mit Blogfunktion) relativ preiswert erstellen oder erstellen lassen. Im Beitrag zum Thema Geld verdienen im Nebengewerbe mit einer Interentseite haben wir bereits kostenlose WeBlogs vorgestellt.

Bei diesen Anbietern können Sie Ihren kostenlosen Blog anmelden:

http://www.blog.de/

https://www.blogger.com

http://de.wordpress.com/

Wenn man nun regelmäßig suchmaschinenoptimierte Beiträge zum eigenen Namen, zur eigenen Firma und zu den eigenen Angeboten erstellt, ist eine gute Basis dafür gelegt, dass die Suchmaschinen auf den vorderen Plätzen relevante und positive Infos zur eigenen Person und Firma liefern. Das Online-Reputation-Management kann ergänzt werden durch gezielt erstellt Profile in sozialen Netzwerken wie XING.
 

Die Geschäftsidee stimmt, die Umsetzung ist fest durchgeplant. Was noch fehlt ist „der richtige Name“ für das neue Unternehmen. Ein ähnliches Problem haben Gründer, die ein innovatives Produkt erfunden haben und nun einen einprägsamen und werbewirksamen Namen suchen. Die Erstellung eines einzigartigen Logos gehört ebenfalls in diese Kategorie.

Natürlich kann es sich der Unternehmer einfach machen und regionale Besonderheiten im Namen verankern. Auf diese Idee sind vor ihm meistens schon hunderte andere Unternehmer gekommen.

Beispiel

Gaststätte Leinetal, unter diesem Suchbegriff zeigt google 14.500 Einträge.

Ein werbewirksamer Wiedererkennungswert ist damit ausgeschlossen.

Woher soll die Idee kommen?

In größeren Firmen wird für die Ideenfindung ein Brainstorming abgehalten. Jungunternehmer haben diese Möglichkeit nicht und müssen daher andere Wege gehen.
Der Moderator Günther Jauch spricht in seiner Sendung oft von der „Weisheit der Vielen“. Den Spruch sollte sich der Unternehmer auf die Fahnen schreiben und ausprobieren. An diesem Punkt kommt Crowdsourcing ins Spiel.

Crowdsourcing ist laut Wikipedia

Die Auslagerung auf die Intelligenz und die Arbeitskraft einer Masse von Freizeitarbeitern im Internet.

Beim Crowdsourcing wird im Gegensatz zum Outsorcing kein bestimmtes Projekt, wie bspw. Hard- und Softwarewartung, ausgelagert. Hier geht es nur um die Ideenfindung mit Hilfe einer breiten Masse.

Outsourcing ist laut Wikipedia

Outsourcing (dt. Auslagerung) bezeichnet in der Ökonomie die Abgabe von Unternehmensaufgaben und -strukturen an Drittunternehmen.

Namensfindung

Auf der Seite namethis.com kann sich der Unternehmer einen Markenamen bzw. einen Produktnamen gestalten lassen. Egal ob Rechtsanwälte, Unternehmen für den weltweiten Zahlungsverkehr oder der Name für einen wiederschließenden Sektflaschenverschluss, hier findet jeder den passenden Namen. Der Gründer gibt auf der Seite eine entsprechende Beschreibung (in englisch) für sein Unternehmen oder sein Produkt an. Die Gemeinschaft hinter namenthis.com schlägt innerhalb von 48 Stunden Namen vor und stimmt darüber ab. Die drei besten Namensvorschläge kosten 99$.

Auch ne Idee einen Frmennamen für das neue Unternehmen zu finden brainr.de

Logoerstellung

Eine Logoerstellung über LogoDesign.de funktioniert ganz einfach. Einfach ein Formular ausfüllen, der Auftrag wird danach analysiert. Nach Gestaltung und Feedback folgt die Fertigstellung.

Die Logoerstellung über designenlassen.de ist ebenfalls recht simple. Der Unternhemer veröffentlicht in einem Wettbewerb seinen Logowunsch. Das Honorar für die Aktion wird ebenfalls vorher festgelegt. Von den Grafikern werden Logos entwickelt und vorgestellt. Die Anzahl der entwickelten Logos richtet sich nach dem vorher festgelegten Preis (mindestens 200 EUR zzgl. Gebühren). Je höher die Verdienstmöglichkeit, um so mehr Grafiker beteiligen sich an dem Projekt. Am Ende kann sich der Unternehmer das Beste Logo aussuchen. Der Vorteil dieser Seite liegt eindeutig in der Menge unterschiedlicher Ideen, für die nicht separat gezahlt werden muss.

Fazit

Für die Ideenfindung sind die Seiten super geeignet. Die Kosten dafür sind gut angelegtes Geld.

Weitere interessante Seiten zu diesem Thema

Grafikagentur.de

Viel Design für wenig Geld
Design Wettbewerb

 

Das Formular zur Weitergewährung des Gründungszuschusses erhält der Gründer bei der Agentur für Arbeit. Das Formular haben wir zur Ansicht bereitgestellt. Mit dem bereitgestellten Muster kann der Gründer die Weitergewährung nicht beantragen - nur zur Ansicht.

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Formular zur Weitergewährung des Gründungszuschusses

Formular Weitergewährung Gründungszuschuss Seite 1 (PDF, 143 KB)

Formular Weitergewährung Gründungszuschuss Seite 2 (PDF, 170 KB)

Der Gründungszuschuss wird bei der Agentur für Arbeit beantragt. Das Formular haben wir zur Ansicht bereitgestellt. Es ist als Musterformular zur Einsicht zu verstehen, nicht als amtliches Formular zum Antrag auf den Gründungszuschuss. Jeder Antragsteller bekommt quasi sein eigenes Formular zum Gründungszuschuss, da es auch durch entsprechende Aktenzeichen und Vermerke individualisiert ist. Daher muss sich jeder Existenzgründer bei seiner Arbeitsagentur sein eigenes Formular zum Gründungszuschuss holen.

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Formular Gründungszuschuss Seite 1 (PDF 266 KB)


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Formular Gründungszuschuss Seite 2 (PDF 266 KB)

 

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beitragsbemessungsgrenzen jährlich angepasst. In 2009 ist durch das Konjunkturprogramm der Bundesregierung sogar eine weitere Anpassung notwendig geworden.

Was muss der Selbständige bei der Existenzgründung beachten?

Die Wahl der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bleibt bei Beginn der Selbständigkeit dem Existenzgründer vorbehalten. Existenzgründer mit Gründungszuschuss zahlen in der gesetzlichen Krankenkasse nur einen ermäßigten Krankenversicherungsbeitrag. Die Ermäßigung erfolgt auf Grundlage der Mindestbemessungsgrundlage.

Für einen Überblick haben wir nachfolgend die Beitragsbemessungsgrenzen der letzten Jahre aufgelistet.

Beitragsbemessungsgrenze_ab_01.07.09 (PDF, 64 KB)

Beitragsbemessungsgrenze_bis_30.06.2009 (PDF, 64 KB)

Beitragsbemessungsgrenze_2008 (PDF, 16 KB)

Beitragsbemessungsgrenze_2007 (PDF, 17 KB)

Beitragsbemessungsgrenze_2006 (PDF, 72 KB)

Beitragsbemessungsgrenze_2005 (PDF, 7 KB)

Quelle: IKK Thüringen

Vergleichen Sie die Leistungen der Krankenkassen untereinander

Die Erstausstattung des Existenzgründers muss oft nicht nagelneu sein. Besonders kostengünstig kann der Gründer auf Versteigerungen das Equipment für den Neustart erstehen. So versteigern viele Behörden wie bspw. die Post ihre Fahrzeuge nach einer bestimmten Laufzeit. Ebenso werden Fundsachen und Insolvenzwaren duch Behörden und Ämter zur Versteigerung angeboten.

Fahrzeugversteigerung

Fahrzeugversteigerungen werden nur noch selten bei einzelnen Behörden direkt vor Ort angeboten. Im Normalfall werden die Versteigerungen online durchgeführt. Das Verwertungsunternehmen des Bundes, VEBEG, führt Fahrzeugversteigerungen des Bundes und anderer öffentlicher Auftraggeber durch. Die Post versteigert ihre Fahrzeug ebenfalls online. Die Angebotspalette reicht vom Firmenwagen, über Kleintransporter bis hin zu Lkw´s.

Betriebs- und Geschäftsausstattung

Bei der VEBEG kann der Gründer auch nützliche Teile zur Betriebs- und Geschäftsausstattung ersteigern. Das Angebot reicht vom PC-Tisch, über Stromaggregate bis hin zum Feuchtsalzstreuer. Einen guten Überblick über anstehende Versteigerungen von Ausstattungsgegenständen erhält der Jungunternehmer auf der Seite von Perlick oder Dechow.

Fundsachen

Fundsachen müssen 6 Monate aufbewahrt werden. Meldet sich in dieser Zeitspanne der Eigentümer nicht, kann der Finder Anspruch auf den Fund erheben. Wird keinen Anspruch auf den Fund erhoben, werden die Sachen von den Städten und Gemeinden verwertet. In der Regel werden die Fundgegenstände versteigert. In größeren Städten werden die Versteigerungstermin online bekanntgegeben.

Beispiele

Versteigerungstermine der Stadtverwaltung Erfurt - Fundbüro, die Seite ist erreichbar unter http://www.erfurt.de/ 
In Berlin ist ein Versteigerungskalender bspw unter http://www.berlin.de/ erreichbar. In kleineren Städte ist es eher schwierig Versteigerungstermine zu erfahren. Die Bekanntgabe erfolgt über die Tageszeitungen und die Stadtzeitungen bsp. Litfasssäule oder den Boten.

Finanzämter

Die Thüringer Finanzämter versteigern ihre beschlagnahmten, gepfändeten oder die von Behörden ausgemusterten Gegenstände über www.zollauktion.de. Laut telefonischer Auskunft des Finanzamtes Mühlhausen werden in Thüringen keine öffentlichen Versteigerungen vor Ort mehr von den Finanzämtern durchgeführt.

In Nordrhein Westfalen versteigern die Finanzämter ebenfalls über zollauktion.de.

In Bayern werden noch Versteigerungen vor Ort durchgeführt. Die Termine erfährt der Gründer bspw. über http://www.finanzamt.bayern.de/. Daneben versteigern auch die Finanzämter aus Bayern über zollauktion.de.

Zwangsversteigerungen Häuser

Die Zwangsversteigerung von Häusern trifft die ehemaligen Besitzer oft besonders hart. Wer hingegen eine günstige Immobilie erwerben will, kann sich unter den folgenden Seiten informieren:

http://www.zwangsversteigerung.de/ oder
http://www.zvg.com/termine/

Leasingrückläufer

Übernimmt der Leasingnehmer nach Ablauf des Leasingvertrages den Wagen nicht, spricht man vom Leasingrückläufern. Der Pkw ist zu diesem Zeitpunkt zwei bis drei Jahre alt, mit einem i.d.R. sehr guten Wartungszustand. Ein solches Fahrzeug ist für einen Existenzgründer aus finanzieller Sicht sehr interessant, weil die Fahrzeuge gerade in den ersten Jahren einen hohen Wertverlust erleiden. Leasingrückläufer können vom Gründer gekauft oder geleast werden. Leasingrückläufer findet der Gründer bspw. auf der Seite von Trovit.

Fazit

Über Versteigerungen können Existenzgründer Werkzeuge und Ausrüstungsgegenstände kostengünstig erwerben. Der Gründer sollte jedoch sich vorher gründlichst über den Zustand und die Gebrauchsfähigkeit der Gegenstände erkundigen. Sofern dies nicht möglich ist, sollte ein Sachverständiger Dritter die Wirtschaftsgüter in Augenschein nehmen. Lieber nichts kaufen, bevor man die Katze im Sack bezahlt hat. Übrigens, einen Kostenvoranschlag zu diversen Wirtschaftsgütern, wie kann man sich auch von bis zu 3 unterschiedlichen Firmen machen lassen.

Eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit wird bei ALG 1 Empfängern durch den Gründungszuschuss gefördert. ALG II Empfänger, auch unter dem Namen Hartz 4 bekannt, können als Förderung das Einstiegsgeld erhalten. Vor einiger Zeit haben wir bereits im Artikel zu den Fördermittel für Existenzgründer auf weitere Möglichkeiten hingewiesen. Im nachfolgenden Beispiel haben wir verglichen, ob der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld finanziell gesehen die bessere Förderung für den Gründer darstellt.

Welche Daten dienen als Berechnungsgrundlage?

Für unsere Modellrechnung gehen wir von einem 26-jährigen Existenzgründer aus. Der Gründer ist Single und hat keine Kinder. Der monatliche Gewinn aus seiner selbständigen Tätigkeit beträgt 100,- EUR. Die monatlichen Mietkosten belaufen sich auf 220,- EUR warm. Die Krankenversicherung inkl. Pflegeversicherung beträgt monatlich 207,90 EUR. Die Telekom schlägt mit monatlich 30,- EUR und die GEZ mit 17,98 EUR zu Buche.

Welche Einnahmen ergeben sich für den Gründer im Fall ALG I und Gründungszuschuss?

Der Gründer erhält für weitere 9 Monate sein Arbeitslosengeld weiter und bekommt darüber hinaus eine Sozialpauschale i.H.v. 300,- EUR. Der erwirtschaftete Gewinn von 100,- EUR zählt ebenfalls zu den Einnahmen.

Welche Einnahmen ergeben sich für den Gründer im Fall ALG II und Einstiegsgeld?

Der ALG II Empfänger hat Anspruch auf Grundsicherung, welche sich aus der Regelleistung und der Summe der Unterkunftskosten ermittelt. Die Berechnung erfolgte mit Hilfe des ALG II Rechners. Zusätzlich kann der Existenzgründer Einstiegsgeld i.H.v. 50% der Regelleistung erhalten. Der erwirtschaftete Gewinn von 100,- EUR zählt auf Grund des Freibetrages von 100,- EUR ebenfalls zu den Einnahmen.

Welche Besonderheiten existieren bei den Ausgaben von Hartz 4 Empfängern?

Die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung werden für den Gründer vom Grundsicherungsamt bezahlt. Auf Antrag kann sich der Hartz-4 Empfänger von der GEZ befreien lassen und den Sozialtarif der Telekom nutzen.

GEZ Befreiung

Nach Rücksprache bei der GEZ wurde uns folgendes mitgeteilt:

Wir haben Ihre Anfrage erhalten und möchten Sie darüber informieren, dass nach der Gesetzeslage nur die Leistungsempfänger von SGB II einen Anspruch auf Befreiung von der Gebührenpflicht haben, die folgende Leistung erhalten:

§ 19 SGB II = Arbeitslosengeld
§ 22 SGB II = Unterkunft und Heizung
§ 28 SGB II = Sozialgeld.

Sie dürfen dann aber keine befristeten Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld I (§ 24 SGB II) erhalten.

Das Einstiegsgeld (alleine) ist eine soziale Leistung nach § 29 SGB II, die keine Voraussetzung für eine Befreiung von der Gebührenpflicht darstellt. Erhält der Leistungsempfänger aber darüber hinaus noch zusätzlich eine von den o.g. Leistungen, ist die Voraussetzung gegeben und es kann einen Antrag auf Befreiung bei der GEZ gestellt werden.

Wir bedanken uns bei Frau Hurst von der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der GEZ für diese Information.

Nutzung des Sozialtarifes der Telekom

In den AGBs der Telekom heißt es zum Thema Sozialtarif:

Der Sozialtarif wird je Kunde nur einmal überlassen. Der An-schluss darf nicht überwiegend gewerblich genutzt werden.
Der Sozialtarif wird auch solchen Kunden überlassen, die mit An-gehörigen in Haushaltsgemeinschaft leben, die die nachfolgend genannten Voraussetzungen erfüllen.

Für Kunden, die
- nach den landesrechtlich festgelegten Voraussetzungen we-gen verminderter Erwerbsfähigkeit oder geringem Einkommen von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind oder
- BAföG gemäß dem Bundesausbildungsförderungsgesetz er-halten,
gewährt die Deutsche Telekom innerhalb eines Abrechnungszeit-raumes den Sozialtarif auf die Entgelte für bestimmte selbst ge-wählte Verbindungen der Deutschen Telekom.

...währt die Deutsche Telekom eine soziale Vergünstigung in Höhe von maximal 6,94 EUR...

Die soziale Vergünstigung wird mit den Verbindungsentgelten für City-, Deutsch-land- und Auslandsverbindungen der Deutschen Telekom sowie für Verbindungen der Deutschen Telekom zu nationalen Teilneh-merrufnummern mit der Zugangskennzahl 0 32 verrechnet ,...

Quelle: AGBs zur Nutzung des Sozialtarifs der Telekom

Welche Werte ergeben sich aus der Vergleichsrechnung?

Aus unserer Vergleichstabelle sowie den oben festgelegten Parametern und Annahmen, konnten wir folgendes feststellen:

1. Der Existenzgründer mit dem Gründungszuschuss muss monatlich mindestens ein ALG I von 705,70 EUR erhalten, um genau so viel Einkommen zur Verfügung zu haben wie der Hartz IV Empfänger mit 575,40 EUR mtl. ALG 2. Erst ab diesem Wert ist ihr verfügbares Einkommen mit dem des Gründers mit Einstiegsgeld identisch.

2. Bezog der Existenzgründer monatlich 500,- EUR Arbeitslosengeld I, kann er während seiner Existengründerphase über ein Einkommen von 424,12 EUR verfügen. Bei 1.000,- EUR mtl. ALG 1 ergibt sich ein Einkommen von 924,12 EUR.

Fazit:

Eine Gründung aus dem ALG I ist in unserem Beispiel nur dann finanziell sinnvoll, wenn vor der Existenzgründung ein monatliches Arbeitslosengeld von 705,70 EUR bezogen wurde. Nur dann ist die Alternative Gründungszsuchuss monetär gesehen günstiger als das Einstiegsgeld.

Was spricht dennoch gegen eine aufgeschobene Gründung?

Existenzgründer mit einem monatlichem ALG I unter 700,- EUR, sollten die Gründung dennoch nicht aufschieben bzw. folgendes bedenken:

a) Auf den Gründungszuschuss hat der Gründer einen Rechtsanspruch. Das Einstiegsgeld dagegen ist eine Kannleistung der ARGE oder Kommune.

b) Das Antragsprozedere ist für Einstiegsgeld ungleich aufwändiger als der Antrag zum Gründungszuschuss.

c) Der Gewinn ab 100,- EUR wird auf das ALG II prozentual angerechnet, während Gewinne des Gründers mit Gründungszuschuss die Existenzgründerförderung nicht kürzen oder verringern.

d) Das Grundsicherungsamt ist nicht an die steuerliche Gewinnermittlung gebunden, sondern kann eine eigene Berechnung durchführen, was von uns bereits im Artikel Steuerliche Gewinnermittlung wird abgeschafft beschrieben wurde. Gründer mit einem guten Geschäftskonzept oder einer guten Geschäftsidee, sollten den Zeitpunkt der Gründung nicht von derartigen Überlegungen bhängig machen.

Vergleichstabelle Gründungszuschuss - Einstiegsgeld (PDF, 28 KB)

Über die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben haben Jungunternehmer in der Gründungsphase im Allgemeinen einen sehr guten Überblick. Anders sieht es oft mit den privaten Ausgaben aus. Um auch im Privatbereich den Überblick zu behalten hat die Firma Lexware die Software Quicken 2010 entwickelt. Diese Software gibt dem Unternehmer nicht nur einen optimalen Überblick über seine Finanzen, sondern bezieht auch die Vorsorge, sicheres Banking und Geldanlagen mit ein.

Zum Finanzmanager Quicken

 

Bei der steuerlichen Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers gilt das „Alles oder Nichts Prinzip“. So ist ein Betriebsausgabenabzug nur dann zulässig, wenn das häusliche Arbeitszimmer Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen ist. Ist das nicht der Fall, gilt ein striktes Abzugsverbot gem. § 4 (5) Nr. 6b EStG.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat festgelegt, in welchem Fall es sich um ein Arbeitszimmer handelt:

Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist, vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder -organisatorischer Arbeiten dient (>BFH-Urteile vom 19. September 2002, - VI R 70/01 -, BStBl II 2003 S. 139 und vom 16. Oktober 2002, - XI R 89/00 -, BStBl II 2003 S. 185) und ausschließlich oder nahezu ausschließlich zu betrieblichen und/oder beruflichen Zwecken genutzt wird.

Häuslich oder Außerhäuslich?

Das Abzugsverbot gilt nur für das häusliche Arbeitszimmer. Bei einem außerhäuslichen Arbeitszimmer muss sich der Unternehmer keine Gedanken über den Umfang der Nutzung machen. Die Aufwendungen für ein außerhäusliches Arbeitszimmer sind im vollen Umfang Betriebsausgaben. Zur Abgrenzung zwischen häuslich und außerhäuslich dient das BMF Schreiben vom 3. April 2007 Az. IV B 2.

BMF Schreiben Abgrenzung häusliches und außerhäusliches Arbeitszimmer (PDF 65 KB)

Sonstige Räume

Werden sonstige Räume, die nicht dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers entsprechen, beruflich genutzt, sind die Aufwendungen unbeschränkt als Betriebsausgaben abzugsfähig, gem. BFH Urteil VI R 15/07 vom 26. März 2009. Als sonstige Räume werden bspw. ein Lager, die Werkstatt oder als Ausstellungsraum genutzter Raum angesehen.

Nutzt ein Arbeitnehmer Räume zu beruflichen Zwecken, die nicht dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers zugeordnet werden können, sind die durch die berufliche Nutzung veranlassten Aufwendungen grundsätzlich uneingeschränkt als Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) abziehbar.

BFH Urteil vom 26. März 2009 VI R 15/07 (PDF 16 KB)

Arbeitsmittel im Arbeitszimmer

Arbeitsmittel, wie der Schreibtisch oder Regale gehören nicht zur Ausstattung eines Arbeitszimmers gem. BFH-Urteil vom 21. November 1997 Aktenzeichen: VI R 4/97, BStBl 1998 II S. 351. Damit sind Arbeitsmittel nicht an die Abzugsfähigkeit des Arbeitszimmers gebunden. Solange Arbeitsmittel überwiegend beruflich genutzt werden, sind die Aufwendungen als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Jedoch fielen die Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände, die als Arbeitsmittel i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu beurteilen seien, nicht unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG.

BFH Urteil vom 21. November 1997  VI R 4/97 (PDF 96 KB)

 

Mit seiner Firma wandooweb bietet Peer Wandiger u.a. auf den Seiten www.selbstaendig-im-netz.de und www.blogprojekt.de erfolgreiche Internetlösungen für die Nutzer an. Im folgenden Interview gehen wir näher auf die Angebote ein.

1.) Peer, wie bist du auf die Idee des Projekts gekommen?

Als ich mich 2006 selbständig gemacht habe, suchte ich auch eine Weile nach einem Thema über das ich bloggen könnte. Ich wollte allerdings nicht irgendein Thema, sondern eines, dass mich und andere interessiert. Und so habe ich einfach meine eigenen Erfahrungen als Selbständiger im Netz verarbeitet und den Blog gestartet.

In den vergangenen mehr als 2 Jahren habe ich natürlich selber viele positive, wie negative Erfahrungen gemacht und teile diese mit meinen Lesern.

Da es sich auf einem Bein schlecht steht, versuche ich mir mit diesem Blog und anderen Projekten zudem weitere finanzielle Standbeine aufzubauen.

2.) Betreibst du noch weitere Projekte?

Es gibt eine Reihe von Projekten, die ich zudem betreue. Allerdings ist meine Zeit recht knapp und Selbstaendig-im-Netz.de und mein neuer Blog Blogprojekt.de nehmen recht viel meiner Zeit in Anspruch. Und so stecken die meisten anderen Projekte noch in der Entwicklung.

Deshalb wird es in Zukunft sicher auch zu mehr Outsourcing kommen, da man mit guten Partnern einfach mehr erreichen kann, als wenn man alles selber macht.

3.) Welche Zielgruppe willst du mit www.selbstaendig-im-netz.de erreichen?

Vor allem Selbständige und Firmen, die an seriösen und ausführlichen Informationen interessiert sind, wie man mit Blogs und Websites direkt oder indirekt Geld verdienen kann. Dabei geht es z.B. sowohl um Firmenwebsites und wie man damit Kunden gewinnen kann, als auch um Blogs, mit denen man direkt Geld durch Werbung etc. verdienen kann. Die Zielgruppe liegt also schon im Business-Bereich und nicht in der breiten Masse der Internet-Nutzer.

4.) Deine 3 Tipps für potenzielle Gründer im Internet.

Das ist eine gute Frage und ich bin eigentlich kein Freund von kurzen Antworten. Diese 3 Punkte halte ich aber für sehr wichtig.

Ausdauer = Auch im Internet wird man nicht über Nacht reich und man muss Zeit und Arbeit investieren, um erfolgreich zu sein.

Idee = Man muss sich von anderen unterscheiden und nicht einfach ein bestehendes Konzept kopieren.

Know How = Content ist im Web zwar sehr wichtig, aber z.B. ohne Suchmaschinenoptimierung, wird man nie das Optimum erreichen. Eine Website oder ein Blog ist nie fertig. Es gibt immer was zu testen und was zu optimieren.

5.) Weitere wichtige Infos über www.selbstaendig-im-netz.de.

Ich bin kurz davor, den 1.000 Artikel zu veröffentlichen und mir macht es immer noch Spaß.

Mittlerweile bin ich bei rund 90.000 Seitenaufrufen pro Monat angelangt und die vielen Stammleser und deren rege Beteiligung in den Kommentaren motivieren mich ungemein.

Ich nutze den Blog aber auch zum Testen und versuche damit Einnahmen zu generieren. Dabei funktioniert natürlich nicht alles und ich lerne selber täglich dazu, aber mittlerweile funktioniert auch das ganz gut. Im Mai 2009 habe ich rund 1.500 Euro mit dem Blog verdient.

In den nächsten Wochen werde ich wieder einige Optimierungen vornehmen und so z.B. die Startseite meines Blogs ändern und testen.

6.) Feedback: Wie viele haben sich schon über deine Seite gegründet?

Ich bekomme natürlich immer wieder Feedback von Lesern, die sich selbständig machen und dankbar für die Informationen sind, die sie auf meinem Blog finden.

Allerdings habe ich keine Patentrezepte und ich kenne auch keinen Königsweg. Die Informationen, die ich veröffentliche, helfen aber dabei, dass jemand den richtigen Weg für sich selbst und sein Business finden kann.

7.) Wo liegen deiner Meinung nach die größten Hürden für Gründer bei der Gründung im Netz?

Es ist ein sehr unübersichtliches Feld. Im Web gibt es so viele Leute, die angeblich das Ei des Kolumbus gefunden haben und versprechen, dass man über Nacht reich werden kann. Das gelingt aber nur wirklich einzelnen.

Ich möchte mit meinem Blog etwas Aufklärung betreiben und Gründern Tipps und Hilfestellungen geben, auf was sie bei einer Business-Website oder einem -Blog achten müssen.

Und ich nehme den Leute auch gern die Illusion, dass man im Web ohne Arbeit zu viel Geld kommt. :-)

Danke Peer für das informative Statement.

Das Interview zeigt mal wieder deutlich, dass das Internet keine Gelddruckmaschine ist. Wer aber gute Ideen hat, viel Arbeit und Fleiß investiert, kann mit dem Internet erfolgreich werden. So können eben nicht nur die Internetprofis und Experten, sondern auch  Arbeitslose, Mütter oder Studenten Geld verdienen.

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Existenzgründer sollten in der Startphase des eigenen Unternehmens dem Thema Fördermittel einige Beachtung schenken. Auf einzelne Fördermittel besteht ein Rechtsanspruch, andere können gewährt werden oder die Ausschüttung erfolgt nur innerhalb eines bestimmten Budgets.

Bundeseinheitliche Fördermittel

Gründer, die Arbeitslosengeld I beziehen, erhalten als Förderung den Gründungszuschuss. Für die ersten 9 Monate nach der Gründung besteht ein Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss. Bezieht der Gründer Arbeitslosengeld II (auch Hartz 4) kann er als Förderung Einstiegsgeld erhalten. Auf Einstiegsgeld besteht kein Rechtsanspruch. Die Beratungsförderung Gründercoaching Deutschland (GCD) der KfW kann von Existenzgründern in den ersten 5 Jahren nach der Gründung genutzt werden. Auf das GCD besteht ebenfalls kein Rechtanspruch.

Bundeslandabhängige Fördermittel

Im Rahmen der Existenzgründung sind die Fördermittel je nach Bundesland unterschiedlich. In Thüringen können Gründer bspw. mit dem Existenzgründerpass, Beratungen rund um die Unternehmensgründung in Anspruch nehmen.

In der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie kann der Gründer die Fördermittel für das entsprechende Bundesland recherchieren.
http://www.foerderdatenbank.de/

Fördermittelantrag rechzeitig stellen

Eines der wichtigsten Merkmale für die Bewilligung von Fördermitteln ist die rechzeitige Antragsstellung. Werden Investitionen getätigt bzw. Dienstleistungen vor der Antragsstellung in Anspruch genommen, können dafür keine Fördermittel bzw. Investitionszuschüsse mehr beantragt werden.

Kalkulation mit Fördermitteln

Existenzgründer sollten ihre Kalkulation nicht auf Fördermitteln aufbauen. Zum einen besteht auf den überwiegenden Teil von Fördermitteln kein Rechtsanspruch. Und zum anderen werden Fördermittel im Allgemeinen nur über einen kurzen Zeitraum ausgeschüttet. Wenn der Gründer nach bspw. 6 Monaten seine Preise drastisch anheben muss, weil die einkalkulierten Fördermittel ausgelaufen sind, bekommt er am Markt Probleme.

Weitere interessante Artikel zu diesem Thema:

Viele Existenzgründer starten ohne Eigenkapital die Hälfte scheitert nach sechs Jahren
Fördermittel der KfW
Finanzierungsmöglichkeiten für Existenzgruender

Sie schreiben gern über Themen rund um die Existenzgründung, Buchführung, Geschäftsideen, Franchise, Businessplan, Wirtschaftsrecht oder Sie können von Ihrer eigenen Gründung berichten? Wir suchen Unternehmer, Gründer, Steuerberater, Rechtsanwälte oder auch Menschen wie DU und ICH, die ihre Erfahrungen gern mit anderen teilen wollen, dann werden Sie Fachautor auf gruenderlexikon.de und schreiben Sie Ihre Beiträge oder Ihre Geschichte als Gastbeitrag.

So werde Sie Autor

In Krisenzeiten nehmen die Existenzgründungen erfahrungsgemäß zu. Daher haben wir mit Herrn Joel Kaczmarek von der Firma Vertical Media GmbH ein Interview zum Thema Innovationsgründungen geführt. Vertical Media GmbH beschäftigt 2 festangestellte und 5 freie Mitarbeiter. Das Hauptgeschäft der Vertical Media liegt im Bereich Medien und Journalismus. Auf der Seite www.gruenderszene.de werden regelmäßig aktuelle Informationen für solche Gründer veröffentlicht.

1. Wie sind Sie Idee des Projekts gekommen?

Es war in dem Fall nicht meine private Idee, ich bin erst später dazu gestoßen, war aber sofort von der Thematik und dem guten, minimalistischen Design angetan. Unser Ziel ist es, jungen wie auch erfahrenen Gründern gleichermaßen Einblick in die Szene wie auch hilfreiche Informationen zur Verfügung zu stellen. Und das empfinde ich als eine sehr herausfordernde Aufgabe.

2. Betreiben Sie noch weitere Projekte?

Ja, kleinere Projekte sind nebenbei noch in der Diskussion, beispielsweise etwas im Energiebereich, aber eigentlich verwende ich meine ganze Zeit auf Gründerszene. Diese Fragen beantworte ich gerade Samstagnacht um Drei ;-) .

3. Welche Zielgruppe von Existenzgründern wollen Sie mit www.gruenderszene.de erreichen?

Wir haben eine Leserschaft, die sich einerseits aus alten Hasen der Szene zusammensetzt, die sich für Neuigkeiten und die Projekte ihrer Kollegen und Wettbewerber interessieren und dann bedienen wir andererseits auch junge Menschen, die mit dem Gedanken einer Gründung spielen.

4. Ihre 5 Tipps für potenzielle Existenzgründer.

  1. Sucht euch euer Team mit Bedacht aus und gründet eher nicht mit Freunden.
  2. Wählt einfache, intuitive Ideen aus, für die ihr euch in den Nutzer versetzt.
  3. Seid offen! Geheimniskrämerei schadet mehr, als dass sie hilft.
  4. Helft anderen, dann wird euch auch geholfen.
  5. Schaut nicht nur auf’s Geld, sondern vor allem auch auf den Spaß

5. Weitere wichtige Infos über www.gruenderszene.de.

Hm, was soll man da noch sagen… Lest uns! ;-) Und gebt uns gerne euer Feedback, was wir noch besser machen können.

Danke Herr Kaczmarek für Ihren Überblick zur Existenzgründung.

Existenzgründer sollten sich gerade die Tipps zu Herzen nehmen, bspw. eher keine Firma mit Freunden zu gründen, ist ein sehr guter Rat.

Das von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlte Krankengeld ist zunächst steuerfrei. Nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) unterliegt das Krankengeld jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das gezahlte Krankengeld den übrigen Einkünften hinzugerechnet wird. Durch die Hinzurechnung erhöht sich für die übrigen Einkünfte die anfallende Steuer.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seiner Entscheidung vom 26.11.2008 unter dem Az.: X R 53/06 den Progressionsvorbehalt für Krankengeld aus einer gesetzlichen Krankenversicherung bestätigt.

Progressionsvorbehalt bei öffentlich-rechtlichem Krankengeld - freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse ist keine private Versicherung "unter dem Dach der Sozialversicherung" - Krankengeldanspruch ist Teil des Sozialversicherungsverhältnisses

Leitsätze

Die Einbeziehung des Krankengeldes, das ein freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherter Steuerpflichtiger erhält, in den Progressionsvorbehalt gemäß § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG ist verfassungsgemäß.

Krankentagegeld aus einer privaten Krankenversicherung unterliegt dagegen nicht dem Progressionsvorbehalt. Nach Ansicht der Richter des Bundesfinanzhofes verstößt diese unterschiedliche Behandlung nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Das private und gesetzliche Krankenversicherungssystem ist derart unterschiedlich, das der Gesetzgeber die Versicherten nicht im gleichen Maße zur Kasse bitten muss.

Für Existenzgründer ist es durch die bestehende Finanzkrise problematischer geworden, an Startkapital für die Gründung zu kommen. Je nach Kapitalbedarf stehen dem Gründer jedoch verschiedene Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung zur Verfügung.

Leasing

Als Finanzierungsalternative steht Leasing immer hoch im Kurs. Weil die Leasinggeber gerade bei hochwertigen Leasinggütern in der Auswahl der Leasingnehmer sorgfältiger geworden sind, haben junge Unternehmer kaum eine Chance, dringend benötigte Geräte oder Maschinen zu leasen.

Kredite bei Banken oder Sparkassen

Vermag der Gründer Sicherheiten vorzulegen, hat er in der Regel wenig Probleme einen Kredit bei seiner bevorzugten Bank zu bekommen. Fehlen dagegen die Sicherheiten, wird es für den Gründer schwer. Zum Kreditgespräch muss der Gründer nicht nur einen ausgefeilten Businessplan vorlegen, sondern auch mit seiner Idee, seinem Konzept und seiner Persönlichkeit überzeugen.

Förderung

Gründer können über die Bürgschaftsbanken der Länder oder bspw. die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Förderung erhalten. So übernehmen diese bspw. die Kredithaftung für 80% der Kreditsumme. Mit einer solchen Förderung ist die Kreditzusage einer Bank wesentlich reibungsloser zu erreichen.

Risikokapital

Venture-Capital Gesellschaften (VC) finanzieren Unternehmen mit einem hohen Investitionsbedarf. Der Unternehmer muss ein tragfähiges Geschäftsmodell vorweisen und bereits geschäftliche Erfolge nachweisen können, um an Kapital der VC zu kommen.
Die VC könnten im Zug der Krise ihre Finanzierungen ändern. Wurden bisher hauptsächlich Anschlussfinanzierungen getätigt, soll zukünftig eher in neue, aussichtsreiche Gründungen investiert werden.

Venture-Capital Gesellschaften (VC) sind bspw.

Triginta Capital
BMP
Index Ventures (englischsprachig)
Magrove VC (englischsprachig)
Novacap
Atlas Venture Munich
Holzbrinck-Venture

High-Tech Gründerfonds

Der High-Tech Gründerfonds stellt technologieorientierten Unternehmensgründungen das nötige Startkapital zur Verfügung. Zu den Investoren dieses Fonds zählen das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, die KfW, Telekom, BASF, Siemens, Robert Bosch, Daimler und Carl Zeiss. Gründer, die den Fond in Anspruch nehmen wollen, müssen einige Voraussetzungen erfüllen. So müssen sich die Gründer bspw. durch hohe Motivation und Einsatzbereitschaft, absoluten Erfolgswillen und kaufmännisches Know-how auszeichnen.

Private Equity

Private Equity ist außerbörsliches Beteiligungskapital für erfahrene, bereits etablierte Unternehmen mit Finanzbedarf. Das Geld stammt oft aus wohlhabenden Familien die Investitionen in mittelständischen Unternehmen tätigen.

Business Angels

Business Angels (BA) oder auch Unternehmensengel beteiligen sich bereits in der Gründungsphase am Unternehmen. Dabei geht es nicht nur um das bereitgestellte Startkapital. Der Gründer profitiert ebenfalls vom Know-how des BA und kann dessen Kontakte nutzen. BA sind in der Regel in Netzwerken organisiert, wie bspw. BAND.

Kleinkredite

Bei Kleinkrediten über Kreditvermittler sollte der Gründer sorgfältig prüfen. All zu oft hat er nach dem Vermittlungsgespräch teure Versicherungen oder andere nutzlose Verträge unterzeichnet. Der eigentlich angestrebte Kredit kommt selten zur Auszahlung.

Spiegel online: Kreditvermittler legen Kunden im großen Stil rein

Kapitalanleihe innerhalb der Familie

Bevor der Gründer Kreditgespräche mit Banken oder Institutionen führt, sollte er innerhalb der Familie oder dem Bekanntenkreis nach dem Startkapital fragen. Oft genug kann aus diesem Kreis Geld, vielleicht sogar zinsfrei, geliehen werden.

Fazit

Startkapital zu bekommen, war für Gründer zu keiner Zeit einfach. Durch die momentan herrschende Krise in der Wirtschaft ist die Kapitalbeschaffung noch schwieriger geworden. Damit rückt Unternehmerpersönlichkeit des Gründers verstärkt in den Fokus. Der Gründer muss sein Konzept authentisch vertreten. Die Führung eines Gewerbebetriebes verlangt andere Fähigkeiten als die Führung eines E-Commerce Unternehmens.

Quelle: Starting up, Ausgabe Juni/Juli/August 09, Seite 40-41

Existenzgründer spielen eine tragende Rolle

gruenderverbandDer Deutsche Gründerverband ist der erste Verband, der sich branchenübergreifend für die Belange von Gründern und Gründerinnen in allen Phasen der Existenzgründung einsetzt. Der Verband ist Ansprechpartner für Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Gründer und Übernehmer und bündelt unter www.gruenderverband.de Kontakte und Informationen zu Experten, Studien und Netzwerkpartnern in ganz Deutschland.

Existenzgründer spielen eine tragende Rolle, wenn es darum geht, die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu stärken. So hat sich die Quote der selbstständig Arbeitenden in den letzten Jahren stetig erhöht und dies auch in den Zeiten konjunktureller Höhenflüge. In der jetzigen Rezession verstärkt sich dieser Trend. Frei gesetzte abhängig Beschäftigte finden immer seltener eine Festanstellung und wagen den Sprung in die Selbstständigkeit.

Existenzgründungen sind das Mittel gegen die Krise. „Die traditionelle Erwerbstätigkeit hat ausgedient. Das Model „abhängige Beschäftigung“ wird immer öfter ersetzt werden durch die Selbstständigkeit als neue harte Währung, die das Wachstum einer Gesellschaft bestimmt,“ so Detlef Kutta im Vorstand des Deutschen Gründerverbandes.

„Das Ansehen von Selbstständigen muss daher dringend gestärkt werden. Immer noch wird die abhängige Beschäftigung der Selbstständigkeit vorgezogen. So kann sich gerade einer von 10 Hochschulabsolventen vorstellen ein Start-Up-Unternehmen zu gründen. “Wir müssen bundesweit Transparenz schaffen, Qualität in Gründung und Gründungsberatung sichern und erfolgreiche Gründer sichtbar machen, das ist Zielvorgabe und zugleich Messlatte unseres Engagements“, beteuert der Vorstand des Verbandes.

Damit Sie beim Start nicht nur ans Gründen denken müssen.

Die Persönlichkeit des Gründers ist der wichtigste Erfolgsfaktor oder auch hauptsächliche Misserfolgsquelle eines jungen Unternehmens. Gerade in der Gründungsphase hängt so viel vom Gründer selbst ab: von seiner Einsatzbereitschaft, seiner Kreativität, seinem Durchhaltevermögen und ebenso von seinem Problembewusstsein. Gerade hier zeigt sich unternehmerische Verantwortung, wenn Bereitschaft besteht, persönliche Defizite zu erkennen und an Schwächen zu arbeiten.

In diesem Sinne zeichnet sich eine Unternehmenspersönlichkeit durch die Fähigkeit aus, kompetente Unterstützung zu suchen und durch Lernprozesse Unternehmensziele zu realisieren. „Der Gründer erkennt externe Beratung und Begleitung als Gelegenheit, unternehmerische Chancen wahrzunehmen“, beschreibt der Vorstand die Wichtigkeit einer professionellen Unterstützung.

Die Basis für eine objektive und realistische Gründungsidee besteht im Ausmaß der Übereinstimmung von Marktchancen mit den Qualitäten des Gründers. Für die Bewertung ist eine erfahrene und qualifizierte Betreuung durch Gründungsexperten unverzichtbar. Fast 30 % der gescheiterten Gründungen beruhen auf unzureichenden persönlichen Voraussetzungen - auf persönlichen Fehleinschätzungen, weil der Gründer auf objektiven, kompetenten Rat verzichtet hat.

Damit der Gründer trotz knapper finanzieller Mittel eine professionelle Unterstützung nutzen können, hat der Gründerverband ein einzigartiges Start-Paket für seine Mitglieder geschnürt. Folgende Leistungen können kostenlos in Anspruch genommen werden:

  • Konzeptprüfung und Bewertung der Erfolgschancen mit Expertengespräch
  • Entwicklung eines professionellen Corporate Concepts mit Namensgebung, Farbabstimmung und Logoentwicklung
  • Vertriebs-Potenzial-Analyse durch erfahrene Verkaufstrainer
  • Beratung über Webdesign mit Prüfung der Domain und Serverkapazitäten
  • Standortanalyse mit Definition des Zielmarktes und Makroanalyse in Kurzfassung
  • Bereitstellung eines professionellen Businessplanes
  • Erstellung 1 Pressemeldung und Distribution an Zielgruppen
  • Buch „Erfolgreich selbständig 2008/2009“

Mit professioneller Vorbereitung können Sie sich mehr um Ihren Erfolg kümmern.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.gruenderverband.de oder stellen Sie Ihre Fragen unter info@gruenderverband.de

Beratung ● Vorteile ● Netzwerk

Die Abschreibungen oder auch Afa genannt (Absetzung für Abnutzung) dienen in der Buchführung den Werteverlust eines Wirtschaftsgutes zu ermitteln. Dieser Werteverlust ist in Abhängigkeit der Nutzungsdauer des Gegenstandes zu errechnen. Diese Art des Werteverzehrs wird jedoch nur bei Wirtschaftsgütern angewandt, welche mehr als ein Jahr im Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen genutzt werden. Für die steuerliche Gewinnermittlung können mehrere Arten der Abschreibung angewandt werden. Dabei ist die Absicht des Unternehmers entscheidend, inwieweit er seinen Betriebsgewinn positiv oder negativ gestalten möchte. Neben der linearen Abschreibung darf auch die degressive Abschreibung sowie die Leistungsabschreibung angewandt werden.
Der Abschreibung über mehrere Jahre unterliegen jedoch nur Wirtschaftsgüter, bei welchen die Herstellungskosten oder Anschaffungskosten 1.000,- EUR (netto) überschreiten. Wirtschaftsgüter deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 1.000,- EUR nicht übersteigen, werden auch als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bezeichnet und unterliegen als solche einer besonderen Regelung.
Neben den oben beschriebenen Abschreibungen existieren auch so genannte Sonderabschreibungen.

Wodurch kommt der Werteverlust eines Wirtschaftsgutes zu Stande?

Der Werteverlust kann sowohl durch neue Innovationen oder eine fortschreitende Forschung und Entwicklung herbeigeführt werden, aber auch durch die Witterung (Regen, Schnee oder Frost) oder durch den Verschleiß der Gegenstände.

Was ist die kalkulatorische Abschreibung?

Zu unterscheiden ist auch die bilanzielle Abschreibung von der kalkulatorischen Abschreibung. Die bilanzielle Abschreibung wird als Aufwand (Betriebsausgabe) im Jahresabschluss beziehungsweise in der Gewinnermittlung gewinnmindernd erfasst und vom Finanzamt insoweit anerkannt.
Die kalkulatorische Abschreibung jedoch dient nur der Ermittlung der Selbstkosten eines Produktes oder einer Dienstleistung. Sie wird allerdings nicht vom Finanzamt als Betriebsausgabe oder Aufwand anerkannt. Wie der Name schon sagt, dient die nur der Kalkulation und muss am Jahresende wieder umgekehrt werden.

Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung

Ebenso muss bei der Abschreibung zwischen planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibung unterschieden werden. Planmäßige Abschreibungen werden über einen Abschreibungsplan und in einem zeitlich begrenzten Rahmen ermittelt. Sie sind vom Unternehmer bereits vor der Anschaffung des Wirtschaftsgutes berechenbar.
Außerplanmäßige Abschreibungen können über die planmäßigen Abschreibungen hinaus zum Einsatz kommen. Voraussetzung dazu ist jedoch das eine Wertminderung des Wirtschaftsgutes von Dauer ist. Beispielsweise wird eine außerplanmäßige Abschreibung bei einem Gebäude ermittelt, wenn unmittelbar neben dem Gebäude eine Autobahn gebaut wird und somit der Wert des Gebäudes außergewöhnlich und auf Dauer wertgemindert wird.

Wie berechnet sich die lineare Abschreibung?

Voraussetzungen zur Anwendung der linearen Abschreibung: Die Wirtschaftsgüter, die zur Erzielung von Einnahmen dienen, müssen länger als ein Jahr genutzt werden.
Berechnung der jährlichen linearen Abschreibung: Afa Satz = 100 / ND

Afa Betrag = Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten / Nutzungsdauer

Der größte Vorteil der linearen Methode ist die sehr einfache Berechnung der jährlichen Abschreibungsbeträge. Nachteilig fällt die nicht zeitgerechte Berechnung aufgrund des nicht berücksichtigten Wertverlustes der Wirtschaftsgüter auf, da dieser meist wesentlich höher ist (bspw. bei Computern) als die lineare Abschreibung ihn ausrechnet.

Abschreibungsverlauf:    
Anschaffungskosten = 1.800,- EUR
Nutzungsdauer = 3 Jahre

1.800,00 EUR / 3 = 600,00 EUR Afa pro Jahr  

1.800,00 Wert im Jahr der Anschaffung
./.600,00 Afa 1. Jahr = Restwert 1.200,00 EUR
./.600,00 Afa 2. Jahr = Restwert    600,00 EUR
./.600,00 Afa 3. Jahr = Restwert        0,00 EUR

Wie berechnet sich die degressive Abschreibung?

Voraussetzungen für die Anwendung der degressiven Abschreibung ist ein bewegliches Wirtschaftsgut, welches länger als ein Jahr zur Erzielung von Einkünften genutzt werden muss.

Berechnung

  • höchstens das 2,5-fache des linearen Afa-Satzes
  • 25% dürfen nicht überschritten werden
  • es muss immer vom Restbuchwert ausgegangen werden

Beispiel

linearer Afa-Satz = 33,33%
degressiver Afa 2,5x33,33 % = 83,33% max. jedoch 25%

Der Vorteil dieser Abschreibungsmethode liegt in den hohen Afa-Beträge der ersten Jahren, welche eine hohe Gewinnminderung und somit eine hohe steuerliche Entlastung erzielen. Die degressive Abschreibung ist daher daher zeitgerechter und wertorientierter als die lineare Methode. Nachteilig ist jedoch die Tatsache, dass der Restbuchwert von Null rechnerisch nicht erreicht werden kann. Der Unternehmer kann sich aber durch den Wechsel der Afa – Methode ab dem Zeitpunkt, wo die Abschreibungsbeträge der linearen Afa größer sind, aus der Klemme helfen.

Vergleichsrechnung zwischen linarer und degressiver Abschreibung

Maschine:     AK = 50.000,- EUR
ND = 10 Jahre
Lineare Afa 10% (100/10)











Restbuch-
wert

 

 

Vorjahr

 

linearer Afa-betrag Restbuch-
wert
degressiver Afa-Betrag Restbuch-
wert
Differenz degr. - lin. Afa
    100.000 €   10.000 €      90.000 €    25.000,00 €         75.000,00 €      15.000,00 €
       90.000 €   10.000 €      80.000 €    18.750,00 €         56.250,00 €        8.750,00 €
       80.000 €   10.000 €      70.000 €    14.062,50 €         42.187,50 €        4.062,50 €
       70.000 €   10.000 €      60.000 €    10.546,88 €         31.640,63 €           546,88 €
       60.000 €   10.000 €      50.000 €      7.910,16 €         23.730,47 € -      2.089,84 €
       50.000 €   10.000 €      40.000 €      5.932,62 €         17.797,85 € -      4.067,38 €
       40.000 €   10.000 €      30.000 €      4.449,46 €         13.348,39 € -      5.550,54 €
       30.000 €   10.000 €      20.000 €      3.337,10 €         10.011,29 € -      6.662,90 €
       20.000 €   10.000 €      10.000 €      2.502,82 €           7.508,47 € -      7.497,18 €
       10.000 €   10.000 €                    -   €      1.877,12 €           5.631,35 € -      8.122,88 €

Wechsel der Afa-Methode nach dem 4. Jahr.
Verbleibender Buchwert wird auf die Restnutzungsdauer verteilt.

 

Im Zuge der Unternehmensgründung stellt sich für den Jungunternehmer die Frage, ob die Buchführung einem Steuerberater in die Hand gegeben oder vom Gründer selbst erledigt wird. Eine weit verbreitete Meinung ist, die paar Rechnungen kann ich selber erfassen, wofür gibt es schließlich Buchführungsprogramme. Und ein Steuerberater, wer weiß was der kostet. Das kann man übrigens mit dem Onlinerechner zur Steuerberatergebührenverordnung ganz schnell berechnen. Demzufolge versuchen sich einige Gründer selbst an ihrer Buchführung.

Welches Vorwissen sollte der Gründer besitzen?

Gründer, die ihre Buchführung in Eigenregie erfassen wollen, sollten zumindest die folgenden 5 Punkte beachten:

  1. Die Grundlagen der Buchführung sollten dem Gründer geläufig sein.
  2. Das steuerliche Hintergrundwissen muss vorhanden sein. Pauschalen, Regelungen und Berechnungsmethoden.
  3. Der Unternehmer muss die entsprechende Zeit für die monatliche Buchführung einplanen.
  4. Die Auswahl des Richtigen Buchführungsprogramms kostet Zeit. Buchführungsprogramme sind sowohl kostenlos im Internet zu finden, als auch für mehrere hundert Euro im Handel zu erwerben.
  5. Falls für den Jahresabschluss ein Steuerberater hinzugezogen werden soll, muss das eigene Buchführungsprogramm mit dem des Steuerberaters kompatibel sein.
  6. Sobald steuerliche Probleme auftreten, sollte der Unternehmer einen Steuerberater zur Hand haben, der dann weiterhelfen kann.

Im Folgenden wollen wir die Vor- und Nachteile der Buchführung in Eigenregie und beim Steuerberater gegenüber stellen.

Buchführung in Eigenregie

Vorteile

  • Die monatliche Buchführung kann fortlaufend erfasst werden, damit stehen dem Unternehmer jederzeit aktuelle Zahlen zur Verfügung.
  • Der Unternehmer kennt die Zahlungsein- und –ausgänge, damit spart er den Erklärungsbedarf.
  • Kosten für den Steuerberater entfallen.
  • Es fallen ggf. geringere Fahrtkosten an, da keine Ordner oder Belege zum Steuerberater gebracht werden müssen.

Nachteile

  • Kenntnisse in der Buchführung müssen erworben und auf dem neusten Stand gehalten awerden.
  • Ausgaben für ein Buchführungsprogramm fallen für den Kauf oder für die investierte Zeit bei Suche nach einem kostenlosen Programm an.
  • Bei steuerlichen Problemen muss doch ein Steuerberater hinzugezogen werden.
  • Viele Unternehmer müssen sich am Monatsende zur eigenen Buchhaltung zwingen. (Der Spaßfaktor bei der Erstellung und Sortierung der Buchführung ist nicht besonders hoch)
  • Höherer Zeitaufwand als durch einen Steuerberater.

Buchführung beim Steuerberater

Vorteile

  • Korrekte Buchführung sollte beim Steuerberater obligatorisch sein.
  • Das Risiko liegt beim Steuerberater. Der Steuerberater hat eine Vermögensschadenshaftpflcihtversicherung, die etwaige Schäden durch Falschberatung oder Falschbuchung begleichen kann.
  • Der Unternehmer benötigt kein Buchführungswissen.
  • Weder Zeit noch Geld müssen in die Suche und die regelmäßige Aktualisierung (Update) nach einem Buchführungsprogramm investiert werden.
  • Die gesparte Zeit kann sinnvoll in das Kerngeschäft des Unternehmens investiert werden.

Nachteile

  • Der Steuerberater kostet Geld, da er nach der Steuerberatergebührenverordnung abrechnen muss.
  • Es muss eine gewisse Zuarbeit auch für den Steuerberater geleistet werden. Etwa: Vorsortieren der Belege, markieren bestimmter privater Zahlungen oder der Wareneingangsrechnungen.
  • Je nach Schnelligkeit, stehen dem Unternehmer nicht immer aktuelle Zahlen zur Verfügung.

Welches Buchführungsprogramm sollte der Gründer einsetzen?

Buchführungsprogramm gibt es zu Hauf, vergleiche dazu unseren ausführlichen Vergleich der Buchfühungsprogramme. Der Gründer sollte sich vor dem Kauf Gedanken machen, ob neben der Buchführung eine Warenwirtschaftssystem und/oder die Lohnabrechnung und/oder die Anlagenbuchhaltung enthalten sein soll. Einige Buchführungsprogramme gibt es nur speziell für bestimmte Branchen, demzufolge muss die Branche ebenfalls berücksichtigt werden.

Kostenpflichtige Buchführungsprogramme

Lexware Buchhalter Lexware Buchhalter -  Die einfache und sichere Buchhaltung; Euro Fibu; WISO Buchhaltung; Sage KHK, microdat

Kostenlose Buchführungsprogramme

TZ-EasyBuch Start; MS-Buchhalter auch das kostenlose Buchführungstool von Harry Zingel Der Buchungshelfer (MS Access Datenbank)

Buchführung online

Colmex

Den richtigen Steuerberater finden

Den richtigen Steuerberater kann der Unternehmer finden, indem er sich umhört. Welche befreundeten Unternehmer sind bei welchem Berater, wie zufrieden sind sie, usw.

Eine weitere gute und kostengünstige Möglichkeit, ist die Nutzung eines Onlinesteuerberaters.

Fazit

Hat der Unternehmer die entsprechenden Vorkenntnisse in der Buchführung kann er ohne weiteres seine Buchhaltung in Eigenregie erfassen. Dabei sollte er das Kosten- Nutzenverhältnis im Auge behalten. Mit dem eigenen Kostensatz kann der Unternehmer die Kosten für die Buchführung ermitteln. Diese Kosten dürfen nicht über denen des Steuerberaters liegen, spätestens dann sollte auch ein Unternehmer der die Buchführung selbst ausführen kann, zum Steuerberater wechseln.

Unternehmer, die von Anfang an weniger Vorkenntnisse in der Buchführung besitzen, sollten gleich einen Steuerberater oder analog ein Buchführungsbüro mit der laufenden Buchhaltung beauftragen.

Weitere interessante Artikel zu diesem Thema:

Warum ein Steuerberater mehr Einkommensteuer spart als kein Steuerberater

Das Wort Körperschaftsteuer, wie auch andere Steuerarten, werden oft mit einem Fugen-s geschrieben: Körperschaftssteuer oder auch Einkommenssteuer. Das Einfügen eines Fugen-s wird zur Glättung der Sprache, also zur besseren Sprachmelodie verwendet.

Bei den deutschen Behörden hingegen wird versucht, uns die unaussprechliche Amt[s]sprache aufzudrücken. So wird aus Vermögenssteuer mal eben Vermögensteuer oder aus Abgeltungssteuer wird Abgeltungsteuer.

Verknotet sich die Zunge bei der Aussprache, kann und sollte das Fugen-s verwendet werden. Einkommenssteuer oder Körperschaftssteuer sind sprachlich eleganter und melodischer. Bei der Hundesteuer oder Gewerbesteuer lässt ein gutes Sprachgefühl ein Fugen-s nicht zu und wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch nicht verwendet.

Was sagt der Duden dazu?

Der Duden beschäftigt sich schon seit Jahren mit diesem Problem. So heißt es im Newsletter vom 20.04.2001:

Eine Besonderheit hat es allerdings mit der Einkommen(s)steuererklärung auf sich: Wörter, die auf „-steuer” enden („Einkommen-”, „Grunderwerb-”, „Körperschaftsteuer”), werden in der Behördensprache stets ohne Fugen-s geschrieben. Neben dem amtlichen Gebrauch ist allerdings auch die Form mit s üblich und berechtigt.

Lassen wir uns von den Behörden nicht unsere Sprache verunglimpfen! Das Fugen-s hat seine Berechtigung.

Weitere interessante Seiten zu diesem Thema:

Spiegel.de - Bratskartoffeln und Spiegesei
Transcom - Das Fugen-s: Einkommensteuer oder Einkommenssteuer?
Wiktionary, das freie Wörterbuch - Einkommensteuer

Die Abschreibung von Wirtschaftsgütern muss im Anschaffungsjahr zeitanteilig erfolgen. Der Abschreibungszeitraum ist im § 7 (1) Satz 4 EStG geregelt:

4Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts vermindert sich für dieses Jahr der Absetzungsbetrag nach Satz 1 um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht.

Wird ein Wirtschaftsgut bspw. am 17. Mai des Jahres angeschafft, beträgt der Abschreibungszeitraum demzufolge 8 Monate.

Beispiel

Am 29. Juni des Jahres wird eine Digitalkamera im Wert von 1.680,- EUR netto angeschafft. Die Nutzungsdauer einer Kamera ist in der Abschreibungstabelle mit 7 Jahren angegeben. Die jährliche lineare Abschreibung beträgt somit 240,- EUR (1.680,- EUR / 7 Jahre).

Ermittlung der zeitanteiligen Abschreibung

Der Abschreibungszeitraum für die zeitanteilige Abschreibung des Anschaffungsjahres beträgt 7 Monate (Juni - Dezember). Damit dürfen im Anschaffungsjahr nur 7/12, das entspricht 140,- EUR des jährlichen Abschreibungsbetrages, berücksichtigt werden.

In einem Unternehmen entstehen häufig Betriebsausgaben in Zusammenhang mit einem betrieblich genutzten Raum. Diese Aufwendungen werden als Raumkosten bezeichnet. So können regelmäßige Mietaufwendungen, Nebenkosten wie Heizung, Strom oder Wasser, aber auch Reparaturkosten sowie Reinigungskosten, Grundsteuer, Gebäudeversicherungen, Schornsteinfegerkosten und der Aufwand für die Hausverwaltung als Raumkosten verstanden werden. Raumkosten mindern den Gewinn des Unternehmens. Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein eines gültigen Mietvertrages. Darüber hinaus sollte auch geprüft werden, ob die Raumkosten zu 100% abzugsfähige Betriebsausgaben sind oder ob eine Korrektur aufgrund einer privaten Nutzung vorgenommen werden muss.

Beispiel

Das Unternehmen hat zwei Räume mit einer Gesamtfläche von 200 m² per Vertrag gemietet. Der eine Raum mit einer Fläche von 50 m² wird jedoch vom Chef des Unternehmens privat genutzt. Daher können lediglich 75% der Mietaufwendungen und der Raumkosten als Betriebsausgabe gewinnmindernd geltend gemacht werden.

Pkw

Privatvermögen oder Betriebsvermögen?

Der Unternehmer muss sich zunächst entscheiden, ob der Pkw dem Betriebs- oder Privatvermögen zugeordnet werden kann. Das Entscheidungskriterium dabei ist der Anteil der betrieblichen Nutzung. Liegt dieser über 50%, so gehört der Pkw zum notwendigen Betriebsvermögen. Der Selbstständige hat dabei kein Wahlrecht, er muss den Pkw dem Betriebsvermögen zuordnen.
Liegt der betrieblichen Nutzungsgrad unter 10%, so gehört das Fahrzeug zwingend zum Privatvermögen. Bewegt sich der betriebliche Nutzungsanteil zwischen 10 und 50%, so hat der Unternehmer das Wahlrechte und kann den Pkw entweder dem Betriebs- oder dem Privatvermögen zurechnen.

Wie wird der betriebliche Nutzungsanteil ermittelt?

Dieser Anteil kann dem Finanzbeamten am Besten durch regelmäßige Aufzeichnungen plausibilisiert werden. Es ist dabei jedoch nicht nötig ein Fahrtenbuch zu führen.

Aufnahme des Pkws in das Betriebsvermögen

Sofern die Verpflichtung oder die Entscheidung zur Aufnahme des Pkws in das Betriebsvermögen besteht, muss der Unternehmer diesen in sein Anlagenverzeichnis aufnehmen. Dies kann entweder in der laufenden Buchführung geschehen oder dem Finanzamt schriftlich (mit Kopie des Kaufvertrages) mitgeteilt werden. Eine fachkundige Person sollte diese Schritte begleiten.

Privatvermögen

Sofern der Pkw im Privatvermögen des Unternehmers verbleibt, können die Kosten für eine betrieblichen Nutzung über die Inanspruchnahme einer Kilometerpauschale abgerechnet werden. Der Unternehmer führt eine Reisekostenabrechnung, in der er die einzelnen Fahrten mit der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke aufführt. Die tatsächlich gefahrenen Kilometer sind mit einer Pauschale von 0,30 EUR pro Kilometer abzurechnen. Die so entstehenden Kosten sind Betriebsausgaben, welche jedoch nicht zum Vorsteuerabzug führen.
Wahlweise kann der Unternehmer auch die anteiligen tatsächlich angefallenen Kosten als Betriebsausgabe geltend machen. In diesem Fall ist ein Vorsteuerabzug möglich. Diese Variante stellt sich jedoch als sehr aufwändig dar und wird daher in den wenigsten Fällen genutzt.

Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer wirkt sich der Pkw im Privatvermögen folgendermaßen aus:

  1. Es besteht durch den Kauf des Pkws keine Möglichkeit die enthaltene Vorsteuer geltend zu mache.
  2. Ein späterer Verkauf / Entnahme des Fahrzeugs ist nicht umsatzsteuerpflichtig.
  3. Es muss keine private Nutzung versteuert werden.
  4. Es besteht ein Vorsteuerabzug für eindeutig betrieblich zuzuordnende Fahrten oder auch ein betrieblicher Unfall.
  5. Für die laufenden Kosten, zum Beispiel Kraftstoff oder Reparaturen kann in der Regel keine Vorsteuer geltend gemacht werden.

Betriebsvermögen

Wird das Fahrzeug dem Betriebsvermögen untergeordnet, so sind alle laufenden Kfz-Kosten sowie Reisekosten als Betriebsausgabe abzugsfähig. Darüber hinaus kann der Unternehmer auch die darin enthaltene Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Der Vorsteuerabzug gilt auch für den Kauf des Fahrzeugs. Der Verkauf sowie eine Entnahme in das Privatvermögen muss der Umsatzsteuer unterzogen werden. Außerdem muss eine monatliche private Nutzung versteuert werden, da die Finanzverwaltung davon ausgeht, dass der Unternehmer auch privat mit diesem Fahrzeug unterwegs ist. Bei der Ermittlung des privaten Nutzungsanteils kann der Unternehmer zwischen zwei verschiedenen Methoden wählen. Dabei sollte jedoch eine Vergleichsrechnung durchgeführt werden, um die günstigere Variante und somit den höchstmöglichen steuerlich nutzen zu wählen.

1%-Methode

Bei dieser Berechnungsmethode wird der private Nutzungsanteil pauschal ermittelt. Es spielt daher keine Rolle wie hoch dieser in Wirklichkeit war. Diese Methode ist relativ zeitunaufwändig, führt aber in vielen Fällen zu einem steuerlich ungünstigeren Ergebnis. Der Unternehmer muss von dem Bruttolistenpreis des Neuwagens monatlich 1% als Privatanteil korrigieren und versteuern. Somit ergibt sich pro Jahr eine Korrektur in Höhe von 12% was von der Summe seiner tatsächlich angefallenen Kfz-Kosten abgezogen wird. In einigen Fällen ist auch die Umsatzsteuer entsprechen zu berücksichtigen.

Fahrtenbuchmethode

Der Unternehmer kann auch regelmäßig ein Fahrtenbuch führen und somit den tatsächlichen privaten Anteil seiner Fahrten ermitteln. An das Fahrtenbuch stellt die Finanzverwaltung jedoch sehr hohe Anforderungen, was bei einer nicht ordnungsgemäßen Führung zur Verwerfung desselben führt. Das Fahrtenbuch muss lückenlos, vollständig und zeitnah geführt werden. Der am Jahresende ermittelte Privatanteil wird zur Korrektur der Kfz-Kosten genutzt. Das Fahrtenbuch enthält neben den Betriebs- und Privatfahrten, die Fahrten zwischen der Wohnung und dem Betrieb sowie Fahrten zum doppelten Haushalt des Unternehmers.
Eine Kostenvergleichsrechnung oder Günstigerprüfung sollte von einem sachverständigen Dritten z.B. ein Unternehmensberater oder Steuerberater durchgeführt werden.

Lkw

Bei Lastkraftwagen besteht in der Regel kein Zweifel an einer betrieblichen Nutzung, so dass eine Entscheidung dahingehend nicht getroffen werden muss. LKWs sind daher Betriebsvermögen.

Interessante Seiten im Web

Onlinerechner Vergleich Fahrtenbuchmethode und Reisekosten

Formular Reisekosten

Zukunftscheck Potentzial PortfolioIn den Artikeln über Basel II, Rating und den Test von Ratingtools sind wir bereits darauf eingegangen, welche Vorarbeit ein kreditsuchender Unternehmer zu leisten hat. Nur wenn alle Faktoren stimmig und positiv bewertet werden, erhält der Unternehmer den gewünschten Kredit zu vernünftigen Konditionen.

Was beinhaltet der Zukunftscheck?

Das Rating auf der Grundlage von Basel II berücksichtigt hauptsächlich die Zahlen. Es beantwortet Fragen nach der Höhe des Gewinns, des Umsatzes und wie die Umsatz- und Gewinnerwartungen in Zukunft aussehen.

Untergeordnet und für die Banken schwer ermittelbar sind bei den Ratingfragen die immateriellen Werte des Unternehmens. Mit dem Zukunftscheck, angeboten vom Bundeswirtschaftsministerium, werden auch diese Werte des Unternehmens erfasst und bewertet. Beispielsweise wird die Kundenzufriedenheit, die Lieferantenstruktur oder die Mitarbeitermotivation dargestellt und bewertet.

Die Software wurde vom Fraunhofer Institut für Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik entwickelt und ist kostenlos auf der Seite http://www.akwissensbilanz.org/zukunftscheck.htm erhältlich.

Eine ausführliche Beschreibung des Programms ist unter: Wie verbessern Unternehmer ihr Ratingergebnis bei einer Kreditanfrage? nachzulesen.

Mit dem dritten Teil unserer Reihe, wann eine Steuererklärung abgegeben werden muss, gehen wir auf die Gewerbesteuer ein.

Teil 1: Wann muss ich eine Umsatzsteuererklarung abgeben? FAQ 20
Teil 2: Wann muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben? FAQ 23

Wer ist überhaupt Gewerbesteuerpflichtig?

Alle Gewerbetreibenden im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG unterliegen gem. § 2 Abs. 1 GewStG der Gewerbesteuer. Kapitalgesellschaften wie bspw. eine GmbH oder  AG gelten stets mit ihrer gesamten Tätigkeit als Gewerbebetrieb.

Nicht gewerbesteuerpflichtig sind Freiberufler bspw. Ärzte oder Steuerberater, außer der Freiberufler führt seine Tätigkeit in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft aus.

Gewerbesteuererklärung Abgabefristen

Die Gewerbesteuererklärung ist gem. § 149 (2) AO bis zum 31.05. des Folgejahres abzugeben. Wird die Erklärung von einem Steuerberater o.ä. im Sinne der §§ 3 und 4 StBerG angefertigt, verlängert sich die Frist gem. § 109 AO bis zum 31.09. des Folgejahres. In Einzelfällen kann auf Antrag die Frist bis zum 28.02. des darauf folgenden Jahres verlängert werden.

Gewerbesteuervorauszahlungen

Auf die zu erwartende Steuer sind Vorauszahlungen zu leisten. Das Finanzamt erlässt einen Gewerbesteuermeßbescheid zu Vorauszahlungszwecken. Auf dieser Grundlage legt die Gemeinde die Vorauszahlungen fest.

Im § 19 GewStG sind die Termine für die Gewerbesteuervorauszahlungen geregelt:

(1) 1Der Steuerschuldner hat am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November Vorauszahlungen zu entrichten.

Weitere interessante Beiträge zum Thema Gewerbesteuer

Seit 2008 gelten neue Regeln für die Gewerbesteuer
Freiberufler zahlen auch weiterhin keine Gewerbesteuer
So unterscheidet sich der Freiberufler vom Gewerbetreibenden FAQ 18

Makler, Anlageberater, Bauträger und Baubetreuer benötigen für die Ausübung Ihrer Tätigkeit eine Erlaubnis nach § 34 c GewO. Welche Gebühren für diese Gewerbeerlaubnis anfallen hat bspw. der Main Tauber Kreis übersichtlich dargestellt.

Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO (PDF, 12 KB)

Welche Gründer eine Erlaubnis nach § 34 d GewO benötigen, erfahren Sie im folgenden Beitrag:

Geschaftsidee Nr. 4 Geld verdienen als Onlineversicherungsmakler oder Versicherungsvermittler

Das zu verkaufen, was andere Menschen entsorgen möchten, obwohl es noch verwertbar ist, kann zum einträglichen Geschäft werden, beispielsweise, wenn man den Schrott anderer Menschen sammelt und verkauft. Auch die Autoverwertung kann ein Gewinn bringendes Geschäft werden, wenn gleich die Auflagen hier wesentlich höher sind als beim Schrottsammler. Wir stellen Ihnen beide Wege vor, um mit Schrott Geld zu verdienen.

Was macht der Schrottsammler?

Im Prinzip bedient der Schrottsammler zwei unterschiedliche Interessen, was für ihn selbst auch vorteilig ist. Einerseits befreit er Menschen von Schrott, andererseits versorgt er etwa professionelle Schrotthändler mit dem Produkt, welches diese eventuell aufbereiten, weiterverkaufen und damit einem Recyclingprozess zuführen. Aufgabe des Schrottsammlers ist es demnach, diejenigen aufzuspüren, die Schrott besitzen, aber nicht mehr haben möchten, und den Transport des Schrotts zu denjenigen zu organisieren, die etwas mit ihm anfangen können.

Start — ein LKW und Engagement

In jedem Fall benötigen Sie als Schrottsammler ein Fahrzeug, mit dem Sie den gesammelten Schrott transportieren können. Um effektiv arbeiten zu können, sollte es zumindest ein kleiner Transporter, besser noch ein LKW sein. Da Sie gewerblich tätig sind, benötigen Sie natürlich einen Gewerbeschein, den Sie beim zuständigen Gewerbeamt beantragen. Danach können Sie Ihre Existenz als Schrottsammler eigentlich auch schon beginnen. Als Startkapital kann selbstverständlich der Gründungszuschuss (bei ALG I) oder das Einstiegsgeld (bei ALG II) eingesetzt werden.

Die Suche nach Schrott

Gedanken sollten Sie sich bereits vor Ihrer Existenzgründung als Schrottsammler darüber machen, wie Sie möglichst einfach an möglichst viel Schrott kommen, den Sie weiterverkaufen können. Bestenfalls bauen Sie ein Netz aus festen „Schrott-Lieferanten“ auf, aus Unternehmen in Ihrer Region, bei denen regelmäßig zu entsorgender Schrott anfällt. Das können beispielsweise KFZ-Werkstätten sein, Fahrradläden, Klempner oder auch Computershops.

Je mehr regelmäßige Lieferanten Sie haben, desto sicherer steht Ihr Geschäft als Schrottsammler da. Deshalb nehmen Sie am besten vor Ihrer Existenzgründung als Schrottsammler einmal mit solchen potenziellen Lieferanten Kontakt auf, um abzuklären, bei wie vielen Unternehmen Ihre Dienste als Schrottsammler gefragt wären. Vielleicht erfahren Sie dann ganz nebenbei auch etwas darüber, wie viel Konkurrenz für Sie bereits in Ihrer Region tätig ist und ob sich Ihr Einstieg in das Geschäft der Schrottsammler überhaupt lohnen könnte. Mitunter bieten Schrotthändler und Recycling-Unternehmen auch an, nicht nur Schrott kostenlos abzuholen, sondern bezahlen den Lieferanten auch für den abgegebenen Schrott, was das Leben von Schrottsammlern etwas schwieriger macht.

Generelle Informationen zum Business rund um die Verwertung von so genannten Sekundär-Rohstoffen bekommen Sie beim Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. Alternativ zum Aufbau eines Lieferantennetzwerks oder parallel dazu können Sie es wie viele Schrottsammler vergangener Zeit machen, die Straßen Ihrer Heimat abfahren, auf sich aufmerksam machen und Schrott aus privaten Händen entgegennehmen. Testen Sie eventuell auch Flugblattaktionen und Zeitungsanzeigen, um auf Ihre Dienste als Schrottsammler aufmerksam zu machen. Als sinnvoller Einstieg in das Geschäft empfiehlt sich das Betreiben des Schrotthandels oder das Schrottsammeln im Nebengewerbe.

Wohin mit dem Schrott?

Natürlich sollten Sie möglichst auch vorab wissen, wer als Abnehmer für den von Ihnen gesammelten Schrott in Frage kommt. Erkundigen Sie sich beispielsweise auf Business-Adressseiten nach Schrotthändlern in Ihrer Nähe, denen Sie den Schrott möglicherweise verkaufen können. Solche Seiten finden Sie etwa bei dmoz

Die etwas kostenintensivere Variante — Autoverwertung

Möchten Sie sich in der Autoverwertung selbstständig machen, so wird der Aufbau Ihres Unternehmens kostenintensiver und auch komplizierter, da Sie weitaus mehr Auflagen erfüllen müssen. Dafür steigen aber auch Ihre Verdienstchancen, wenn Ihr Gewerbe richtig anläuft.

Was macht der Autoverwerter?

Meist gehört die Abholung von Unfallwagen oder anderen zu entsorgenden Fahrzeugen zur Dienstleistung des Autoverwerters, was bedeutet, dass Sie ein passendes Fahrzeug dafür besitzen müssen. Zum Kapital einer Autoverwertung gehört zudem eine Schrottpresse oder aber ein Schredder, mit dem zuvor nicht ausgebaute und einer Verwertung zugeführte Autoteile zerkleinert werden. Eine Hebebühne ist ebenfalls notwendig, um als Autoverwerter zu arbeiten.

Bei der Autoverwertung werden also alle verwertbaren Teile des Autos verwertet, nicht mehr zu verwertende Teile entsorgt oder einer Entsorgung zugeführt. Teilaufgaben bei der Autoverwertung sind etwa das Trockenlegen des Fahrzeugs, darunter ist nach Altfahrzeugverordnung das Entfernen von Betriebsflüssigkeiten, bspw. Getriebeöl, Motorenöl, Benzin, Diesel oder Bremsflüssigkeit zu verstehen. Bei der Autoverwertung müssen Umweltauflagen beachtet werden, da zur Autoverwertung beispielsweise auch die Entsorgung von umweltgefährdeten Stoffen wie Altölen gehört.

Kombinieren lässt sich der Betrieb einer Autoverwertung mit dem einer Autoreparatur-Werkstatt, der ausgebaute und für ihren ursprünglichen Nutzen verwendbare Teile der Fahrzeuge zugeführt werden. Wie etwa ein Musterbetrieb für Autoverwertung aussehen könnte, zeigt Ihnen beispielsweise die Seite www.europaeische-autoverwerter.de.

Autoverwertung — gesetzliche Grundlagen

Als Autoverwerter benötigen Sie ein Zertifikat, das Ihren Betrieb als Autoverwertungsbetrieb gemäß Altfahrzeugverordnung auszeichnet; solche Zertifikate erhalten Sie nach Prüfung durch den technischen Überwachungsverein (TÜV). Basis der Altfahrzeugverordnung sind das Deutsche Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie die Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge der Europäischen Union. Eingetragen wird Ihre anerkannte Autoverwertung in die Datenbank auf der Seite der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge der 16 Bundesländer (GESA).

Mögliche Kooperation mit Autoherstellern

Sie können Ihren Betrieb für Autoverwertung unabhängig von Automarken für jede Automarke zur Verfügung stellen, können aber auch die Kooperation mit Autoherstellern suchen. Sie wurden durch die Altfahrzeugverordnung verpflichtet, Altfahrzeuge zurückzunehmen. Diese Aufgabe übertragen sie meist an Lizenzwerkstätten, bisweilen auch direkt an Verwertungsunternehmen. Nachfragen könnte sich lohnen, Sie hätten eventuell einen starken Partner an Ihrer Seite.
Die bekanntesten Autoverwerter sind die Ludolphs.

Weitere interessante Seiten zu diesem Thema im Netz:

Der Westen
Schrottsammeln lohnt sich immer mehr
Zwei Cent für ein Kilo Glas
Regionalnews Ostbayern Abwrackprämie

 

Mit dem zweiten Teil unserer Reihe, wann eine Steuererklärung abgegeben werden muss, gehen wir auf die Einkommensteuer ein.

Teil 1: Wann muss ich eine Umsatzsteuererklarung abgeben FAQ 20

Wer ist überhaupt einkommensteuerpflichtig?

Ob der Unternehmer einkommensteuerpflichtig ist, erfährt er  im § 2 EStG

(1) 1Der Einkommensteuer unterliegen

1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
5. Einkünfte aus Kapitalvermögen,
6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
7. sonstige Einkünfte im Sinne des § 22,

Somit müssen alle Unternehmer, die Einkünfte bspw. aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft haben, eine Einkommenssteuererklärung abgeben.

Einkommensteuererklärung Abgabefristen

Die Einkommensteuererklärung ist gem. § 149 (2) AO bis zum 31.05. des Folgejahres abzugeben. Wird die Erklärung von einem Steuerberater o.ä. im Sinne der §§ 3 und 4 StBerG angefertigt, verlängert sich die Frist gem. § 109 AO bis zum 31.09. des Folgejahres. In Einzelfällen kann auf Antrag die Frist bis zum 28.02. des darauf folgenden Jahres verlängert werden.

Einkommensteuervorauszahlungen

Das Finanzamt kann Vorauszahlungen für die Einkommensteuer durch einen Vorauszahlungsbescheid festsetzen. Grundsätzlich bemisst sich diese Vorauszahlung nach dem der Einkommensteuer der letzten Veranlagung.

Welche Grenzen bestehen bei der Einkommensteuervorauszahlung?

Die Grenzen, ab wann eine Einkommensteuervorauszahlung geleistet werden muss, sind im § 37 (5) EStG geregelt.

Demnach sind Vorauszahlungen nur zu leisten, wenn sie im Kalenderjahr mindestens 400,- EUR und für einen Vorauszahlungszeitpunkt mindestens 100,- EUR betragen

Zu welchen Terminen muss die Einkommensteuervorauszahlung geleistet werden?

Die einzelnen Zahlungstermine sind ebenfalls im § 37 (1) EStG geregelt:

(1) Der Steuerpflichtige hat am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zu entrichten, die er für den laufenden Veranlagungszeitraum voraussichtlich schulden wird. Die Einkommensteuer-Vorauszahlung entsteht jeweils mit Beginn des Kalendervierteljahres, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, oder, wenn die Steuerpflicht erst im Laufe des Kalendervierteljahres begründet wird, mit Begründung der Steuerpflicht.

Jungunternehmer können die erhöhte Förderung von 90% beim Gründercoaching Deutschland nur innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung in Anspruch nehmen.

Der Förderbetrag des Gründercoachings Deutschland umfasst max. 6.000,- EUR. Die erhöhte Förderung beträgt davon max. 4.000,- EUR. Der Restbetrag kann mit einem neuen Antrag ebenfalls genutzt werden.

Beispiel

Existenzgründer Mustermann nimmt zum 15.04.09 seine selbständige Tätigkeit als Verkäufer im Internet auf. Mustermann weiß, dass er im ersten Jahr Beratungen in Höhe von 1.000,- EUR braucht. Er beantragt bei der Kfw das Gründercoaching Deutschland mit der erhöhten Förderung von 90% über 1.000,- EUR.
Nach Ablauf des ersten Jahres kann Mustermann für weitere Beratungsleistungen die restlichen 5.000,- EUR, mit der geringeren Förderung von 75%, beantragen.

Weitere Beiträge zu diesem Thema:

Zuschuss für Beratung bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit - erhöhte Förderung

Gründercoaching Deutschland - was muss beachtet werden?

Mit dieser Frage beschäftigen sich Gründer oft schon vor dem eigentlichen Start in die Selbständigkeit. Die Angst beim Finanzamt etwas falsch zu machen oder ein Formular nicht oder zu spät abzugeben, sitzt bei den meisten Unternehmern tief. Im nachfolgenden erläutern wir, wann ein Unternehmer verpflichtet ist, eine Erklärung zur Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer, abzugeben.

Einkommensteuererklärung

Unternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, freiberuflicher Tätigkeit oder aus Land- und Forstwirtschaft bezogen haben, sind verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Die Abgabe der Erklärung bedeutet nicht, dass auch Einkommensteuer gezahlt werden muss. Liegen die Einkünfte bspw. unter 410,- EUR pro Jahr, fallen sie unter den so genannten Härteausgleich.

Fazit

Selbst wenn keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, besteht die Verpflichtung zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung.

Umsatzsteuererklärung

Die Umsatzsteuer entsteht gem. § 1 UStG, wenn ein Unternehmer im Sinne des § 2 UStG Lieferungen und sonstigen Leistungen, im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.
Zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung ist jeder Unternehmer verpflichtet. Ausgenommen davon sind nur die Unternehmer, die Umsätze ausführen, die gem. § 4 UStG steuerbefreit sind bspw. Versicherungsvertreter oder Ärzte. Für die Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung ist es nicht ausschlaggebend, ob während des Jahres Umsatzsteuervoranmeldungen (UStVA) beim Finanzamt abgegeben wurden.

Umsatzsteuervoranmeldungen

Umsatzsteuervoranmeldungen müssen nur beim Überschreiten gewisser Grenzen der Umsatzsteuerschuld aus dem Vorjahr abgegeben werden. So müssen Unternehmer monatlich eine UStVA abgeben, wenn die Umsatzsteuerschuld aus dem Vorjahr mehr als 7.500,- EUR betragen hat. Vierteljährlich muss der Unternehmer die UStVA abgeben, wenn die Umsatzsteuerschuld aus dem Vorjahr zwischen 1.000,- und 7.500,- EUR lag. Unternehmer mit einer Umsatzsteuerschuld unter 1.000,- EUR im Vorjahr müssen keine UStVA abgeben. Weitere Fakten können im folgenden Artikel nachgelesen werden: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben FAQ 20

Kleinunternehmer

Unternehmer, die die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG anwenden, müssen ebenfalls eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Der Kleinunternehmer muss allerdings nur den Umsatz aus dem Jahr der Erklärung und dem Vorjahr auf der ersten Seite der Erklärung eintragen.

Innergemeinschaftlicher Lieferverkehr

Werden von einem Unternehmer Waren in einen anderen EU Staat geliefert, ist diese Lieferung unter der Einhaltung bestimmter Voraussetzungen als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei gem. § 4 Nr. 1 i.V.m. § 6a UStG. Diese Umsätze sind in der Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung zu erfassen.

Umsatzsteuerfreie Berufe

Die Umsätze bestimmter Berufe sind umsatzsteuerbefreit gem. § 4 UStG. Zu diesen Berufen zählen u.a. Hebammen, Ärzte oder Versicherungsvertreter.

Gewerbesteuererklärung

Der Gewerbesteuer unterliegen nur Gewerbetreibende, denn jeder Gewerbetrieb (im Sinne des § 15 Abs 2 EStG), der im Inland betrieben wird, unterliegt der Gewerbesteuer gem. § 2 GewStG.
Gem. § 1 GewStG erheben die Gemeinden die Gewerbesteuer.

Muss die Gewerbesteuererklärung zur Gemeinde?

Die Gewerbesteuererklärung muss beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Das Finanzamt setzt den Steuermessbetrag fest und erlässt den Messbescheid. Auf der Grundlage des Messbescheides setzt die Gemeinde die Gewerbesteuer fest.

Gibt es bei der Gewerbesteuer einen Freibetrag?

Natürlichen Personen und Personengesellschaften steht ein Freibetrag in Höhe von 24.500,- EUR zu. Das bedeutet, dass vom Gewerbeertrag der Freibetrag abgezogen wird. Liegt bspw. der Gewerbeertrag eines Unternehmens bei 18.000,- EUR abzgl. des Freibetrages von 24.500,- EUR verbleibt ein Betrag von ./. 6.500,- EUR. In dem Fall ist keine Gewerbesteuer zu zahlen.
Kapitalgesellschaften wie einer GmbH oder AG steht hingegen kein Freibetrag zu.

Unterliegt ein Freiberufler auch der Gewerbesteuer?

Freiberufler im Sinne des § 18 EStG sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Näheres zur Abgrenzung zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist im folgenden Beitrag beschrieben: So unterscheidet sich der Freiberufler vom Gewerbetreibenden FAQ 18.
 

Jährlich werden für die verschiedenen Versicherungen, wie Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung oder Rentenversicherung die Beitragsbemessungsgrundlage neu festgelegt.

Für 2009 sieht das wie folgt aus:

Grenzwerte 2009 (IKK Thüringen, PDF, 64 KB)

Für Gründer gehört es mittlerweile bereits zum guten Ton, sich in der Gründungsphase ein Geschäftskonto einzurichten. Durch das Führen eines Geschäftskontos hat der Gründer die Möglichkeit, private und geschäftliche Transaktionen gut zu trennen. In dem Artikel Brauche ich als Gruender ein Geschäftskonto FAQ 12 kann der Gründer mehr über den Sinn und Zweck eines Geschäftskontos erfahren. Sehr häufig wird allerdings die Frage gestellt, ob ein Geschäftskonto eher im Internet bei einer Onlinebanken (Direktbank) eröffnet werden sollte oder lieber der konventionelle Weg bei einer Bank mit Filiale am Wohnort. Das kann sowohl die Sparkasse, die Volksbank, die Dresdner Bank, die Commerzbank oder die Deutsche Bank sein. Was ist aber nun für den Existenzgründer besser? Das haben wir versucht in folgendem Artikel zu klären.

Welche Kosten können durch die Eröffnung eines Geschäftskontos auf den Gründer zu kommen?

In der Regel wird ein Geschäftskonto, im Gegensatz zum Privatkonto, nicht gebührenfrei angeboten (Ausnahmen finden sich häufig bei den Direktbanken).

Auf den Gründer können monatlich folgende Kosten zukommen:

  • Kontoführungsgebühr (Grund- oder Pauschalpreis)
  • Kosten für beleghafte Buchung (Abgabe des Überweisungsträges am Schalter der Bank)
  • Kosten für beleglose Buchungen (online getätigte Überweisung)
  • Gebühr für die Einlösung eines Schecks
  • Gebühren für ein Onlinekonto
  • Gebühren für Kreditkarten
  • Kosten für Bargeld Ein- und Auszahlungen
  • Kosten der Bereitstellung bzw. Zusendung von Kontoauszügen

Geschäftskonto bei einer konventionellen Bank

Konventionelle Banken wie bspw. die Sparkasse, Volksbank oder die Commerzbank bieten standardmäßig den Unternehmern Geschäftskonten an.

Vorteile eines Geschäftskontos bei einer herkömmlichen Bank

Der größte Vorteil eines Geschäftskontos bei einer konventionellen Bank liegt in der Beratung. Diese benötigen gerade Existenzgründer, und zwar direkt zugeschnittenen auf ihr Gründungsvorhaben. Ein weiterer Vorteil ist die Begleitung durch die Banken bei der Beantragung von Fördermitteln, wie bspw. dem KfW Startgeld. Die konventionellen Banken besitzen in der Regel ein dichtes Filialnetz, so dass die Kunden bspw. die Geldautomaten in verschiedenen Städten kostenlos nutzen können.

Nachteile eines Geschäftskontos bei einer herkömmlichen Bank

Der Beratungsvorteil der konventionellen Bank kann sich schnell in einen Nachteil verwandeln. Das geschieht immer dann, wenn neben den Bankleistungen bspw. auch Versicherungen angeboten werden. Nicht wenige Gründer schließen die angebotene Versicherung ab, weil sie glauben, sonst bspw. den benötigten Kredit oder das Geschäftskonto nicht zu bekommen.
Ein weiterer Nachteil ist in der Nichtvergleichbarkeit der Gebühren der regionalen Filialen zu sehen. Ein Geschäftskonto bei einer Sparkassen- oder Volksbankfiliale in Hamburg hat eine andere Gebührenstruktur als in einer Filiale in München. Das bedeutet, der Gründer muss die einzelnen Filialen kontaktieren und sich ein Angebot unterbreiten lassen.

Geschäftskonto bei einer Direktbank

Direktbanken heißen deswegen direkt, weil keine lokalen Filialen in den Städten und Gemeinden und somit persönlicher Ansprechpartner existieren. Der Kontakt kann nur über das Telefon oder dem elektronischen Weg per E-Mail erfolgen. Darüberhinaus besteht nur die Möglichkeit, Willensäußerungen schriftlich per Postweg zu erledigen. Das spart der entsprechenden Direktbank Personalkosten und Raumkosten, so dass die Dienstleistungen, das Führen eines Kontos oder andere Leistungen einer Bank, wesentlich günstiger angeboten werden können.

Vorteile eines Geschäftskontos bei einer Direktbank

Direktbanken, bspw. die 1822direkt oder die DKB, bieten kostenlose Geschäftskonten an. Direktbanken sind im Allgemeinen rund um die Uhr über eine Hotline oder das Internet zu erreichen. Die Gebühren sind klar und übersichtlich strukturiert und bundesweit einheitlich. Einige Direktbanken nutzen regionale Vermittler, über die bspw. ein Kreditgeschäft ablaufen kann.

Nachteile eines Geschäftskontos bei einer Direktbank

Nicht alle Direktbanken bieten überhaupt Geschäftskonten an. Bei einer Direktbank kann der Gründer keine Beratung erwarten. Bargeld kann nicht immer oder überall kostenlos abgehoben werden.

Wann sollte der Gründer eine konventionelle Bank und wann eine Direktbank nutzen?

Eine konventionelle Bank ist allen Gründern anzuraten, die einen hohen Beratungsbedarf haben oder den Bankmitarbeiter gern persönlich sprechen wollen. Weiterhin sind Verkäufer mit vielen Bargeldeinzahlungen bei einer herkömmlichen Bank gut aufgehoben.
Eine Direktbank ist den Gründern anzuraten, die das Geschäftskonto hauptsächlich für die Zahlungsein- und -ausgänge nutzen und keine Beratung benötigen.

Geschäftkontenmodelle

Konventionellen Banken bieten Unternehmern spezielle Geschäftskontenmodelle an. Die Commerzbank bspw. bietet drei verschiedene Modelle für die Führung eines Geschäftskontos an. Die Kosten liegen zwischen 5,90 EUR und 13,90 EUR pro Monat, je nach Aufkommen von beleghaften oder beleglosen Zahlungen.
Bei Direktbanken sind solche verschiedenen Modelle eher unbekannt, weil bspw. beleghafte Zahlungen oder Bargeldeinzahlungen nicht möglich sind.

Die besten Geschäftskonten für Selbständige im Vergleich

Für weitere Fragen zum Thema Geschäftskonten oder Banken unser Forum in folgender Rubrik nutzen:

http://www.gruenderlexikon.de/forum/forum-10.html

Auch in Zeiten der Finanzkrise benötigen Unternehmen Kredite, um bspw. neue Maschinen zu finanzieren. Bei der Kreditvergabe wird von den Banken das Ratingverfahren gem. Basel II verstärkt eingesetzt. Wie sich eine schlechte Bonität auf die Höhe der Kreditzinsen auswirkt, zeigt der Zinsvergleich (PDF, 127 KB) der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hildesheim.

Quelle: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hildesheim - Ratingverfahren und neue Anforderungen an eine erfolgreiche Finanzierung Ihres Unternehmens (PDF, 467 KB)

 

Der Import ausländischer Waren nach Deutschland kann für Unternehmensgründer zum lukrativen Geschäft werden. Allerdings sollten sie sich vorab Gedanken darüber machen, was genau verkauft werden soll, welche Auflagen zu beachten sind und welche Risiken sowie welche Vorteile der Import von Produkten birgt.

Was ist eigentlich Import?

Streng genommen, so die Industrie- und Handelskammer (IHK) Stade, spricht man in Deutschland nur dann von Import, wenn Produkte aus Nicht-EU-Ländern in den EU-Wirtschaftsraum eingeführt werden. Grundsätzlich gilt innerhalb der EU ein uneingeschränkter Warenverkehr, aber es gibt Ausnahmen. Insofern sollten Sie auch vor der Wareneinfuhr aus Ländern innerhalb der EU das Gespräch mit der für Sie zuständigen IHK suchen.

Passende Produkte für den Import finden

Vor einem möglichen Import von Produkten, die man in Deutschland verkaufen möchte, sollte man klären, ob hierzulande überhaupt ein Markt für die Produkte vorhanden sein könnte. Importierte Produkte können beispielsweise attraktiv für potenzielle Kunden in Deutschland sein, wenn sie

  • trotz möglicher Zölle und Einfuhrgebühren preiswerter als vergleichbare deutsche Produkte angeboten werden können, oder
  • wenn es in Deutschland derzeit noch keine oder kaum vergleichbare Produkte gibt.

Im Zweifelsfall sollten Sie zunächst den preiswerteren Onlinehandel als Vertriebsweg wählen und erst einmal kleinere Mengen des Produkts zum Verkauf ordern, um Ihr Risiko gering zu halten. Alternativ ist auch eine Handelsvereinbarung mit Produzenten im Ausland möglich, bei der Sie die zu verkaufenden Produkte nicht erst ankaufen müssen, sie werden erst bei Bestellung durch den Kunden aus dem Ausland direkt zum Kunden geliefert.

Suche nach Produzenten im Ausland

Wer nach Warenproduzenten im Ausland Ausschau halten möchte, wird oftmals im Internet fündig. Diverse Handelsagenturen (Beispiel: Handelsimport-China.de) betreiben Portale, auf denen Sie gegen einen Jahresmitgliedsbeitrag Kontaktadressen bekommen, auch diverse Blogs und Foren im Internet dürften Ihnen bei der Anbahnung von Kontakten hilfreich sein. Manche Agenturen treten auch als Vermittler auf und helfen Ihnen über die Adressweitergabe hinaus bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen. Kostenlos sind solche Dienstleistungen natürlich nicht, weshalb Sie die Kosten für derartige Dienste in Ihrer Kostenrechnung einkalkulieren sollten. Das gilt auch dann, wenn Sie sich entscheiden, Importware von einem Großhändler zu beziehen. In diesem Fall sparen Sie die Importformalitäten, haben aber mit dem Großhändler ein weiteres Glied in der Kette vom Produzenten zum Endkunden, welches am Produkt verdienen möchte. Falls Sie selbst als Importeur auftreten, haben Sie bestenfalls Kontaktleute im jeweiligen Land, die vor Ort agieren können.

On- oder offline verkaufen?

Generelle Frage, die Sie vor Ihrer Geschäftsgründung klären sollten, ist die, ob Sie die importierte Ware online in einem Internetshop verkaufen wollen, den Verkauf offline in einem Ladenlokal anstreben oder aber beides kombinieren möchten. Der Onlineverkauf ist die preisgünstigere und deshalb risikolosere Variante. Auch hier müssen Sie aber an passende Lagerfläche denken, falls Sie sich nicht für den Direktversand der Ware aus dem Ursprungsland an den Kunden entscheiden wollen oder können. Auch ein eBay-Shop kann als Basis für einen Handel mit importierten Produkten taugen. Für das angemietete Offline-Ladenlokal sollten Sie sich nur dann entscheiden, wenn Ihre Handelsbeziehungen gefestigt sind und sich Ihre importierten Produkte als gut verkaufbar und für Sie rentabel erweisen.

Formalitäten und Kosten

  • Um als Importeur von Produkten aufzutreten, müssen Sie in jedem Fall ein Gewerbe beim für Sie zuständigen Gewerbeamt anmelden. Planen Sie von Anfang an ein größeres Geschäft, so muss Ihr Unternehmen zusätzlich ins Handelsregister eingetragen werden.
  • Welche Zollbestimmungen beachtet werden müssen, ist von Produkt zu Produkt sehr unterschiedlich. Klassifiziert werden Produkte innerhalb der Europäischen Union nach dem "Harmonisierten System zur Bezeichnung und Codierung der Waren" (HS). Zur Bestimmung der zollrechtlich anzuwendenden Richtlinien existiert zudem ein EU-weit gültiger, TARIC abgekürzter und zehn- oder elfstelliger Code für importierbare Produkte. Je nach Land, aus dem Ihre Produkte kommen, profitieren Sie von Präferenzzöllen oder Vorzugsbehandlungen, die beispielsweise einigen Entwicklungsländern beim Export ihrer Waren zugute kommen.
  • Das Zollrecht ist kompliziert. Als Einsteiger ins Importgeschäft sollten Sie deshalb nicht planen, allzu viele unterschiedliche Produkte einzuführen, da die Zollabfertigung der Produkte sich dann für Sie weiter verkompliziert.
  • Beim Import von Waren wird im Allgemeinen eine Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% erhoben, die allerdings bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern vom Finanzamt erstattet werden kann.
  • Prüfen müssen Sie, ob für die Produkte, die Sie importieren möchten, Einfuhrkontingente existieren, die die maximale in die Bundesrepublik Deutschland importierbare Menge regeln oder ob bilaterale Handelsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land bestehen, aus dem Sie Produkte zum Weiterverkauf importieren möchten. Weitere Informationen zum Thema finden Sie beispielsweise auf der Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das unter anderem „Aufgaben zum Schutz verschiedener Branchen der europäischen und damit auch der heimischen Industrie vor einem unkontrollierten Marktzugang durch Drittländer“ wahrnimmt.

    Als Einstieg in Geschäfte rund um den Import von Waren, sollten Sie in jedem Fall ein persönliches Gespräch mit der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) suchen. Für eine erste Onlinerecherche hilft etwa die Seite der IHK Stade, die Interessenten ein umfangreiches Merkblatt für den Import bereitstellt.

Risiken beim Importgeschäft

Je nach Herkunftsland Ihrer importierten Ware sind Reklamationen sehr schwierig oder fast unmöglich. Sie sollten also möglichst vorab die Waren prüfen. Eventuell ist beispielsweise bei der Produktion das Markenrecht verletzt worden, so dass der legale Weiterverkauf der Produkte hierzulande unmöglich wird. Bitten Sie die Produktionsfirma im Ausland in jedem Fall um ein Muster des Produkts, das Sie hier verkaufen möchten. Recherchieren Sie zudem nach Informationen zum Unternehmen, von dem Sie eventuell Produkte zum Weiterverkauf beziehen. Auch hierfür kann die IHK erste Anlaufstation für weitere Recherchen sein.

Weitere interessante Seiten zu diesem Thema im Netz:

http://www.zoll.de
http://www.handelsimport-china.de
Importprodukte EU USA Ratgeber

Diese Konstellation ist zwar etwas ungewöhnlich, kann aber durchaus eintreten. Wie hoch in diesem Fall die Beiträge zur Krankenversicherung sind, erläutern wir am folgenden Beispiel.

Herr Mustermann ist nebenberuflich selbständig mit einem monatlichen Gewinn von 220,- EUR und hat parallel dazu einen 400,- EUR Job.

Über den 400,- EUR Job ist Herr Mustermann nicht krankenversichert. Er muss sich folglich freiwillig krankenversichern. Die Mindestbemessungsgrundlage für die freiwillige Krankenversicherung (bei einkommensschwachen Selbständigen) liegt 2009 bei 840,- EUR.

840,- EUR x 14,9% = 125,16 EUR für die Krankenversicherung
840,- EUR x 1,95 % = 16,38 EUR für die Pflegeversicherung

Insgesamt zahlt Herr Mustermann für Kranken- und Pflegeversicherung einen monatlichen Beitrag in Höhe von 141,54 EUR.

Wie lange gilt dieser günstige Beitrag für die freiwillige Krankenversicherung?

Der günstige Beitrag auf Grund der Mindestbemessungsgrundlage von 840,- EUR gilt, bis:

  1. Die nebenberufliche Selbständigkeit über 18 Stunden / Woche ausgedehnt wird und damit zu einer hauptberuflichen Selbständigkeit wird, oder
  2. Die Mindestbemessungsgrundlage von 840,- EUR überschritten wird.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

Gesundheitsreform: Was ändert sich für Selbständige?
Sozialversicherungspflicht: Haupt- oder Nebenberuf

Existenzgründer können parallel zur Firmengründung die freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen. Zum 01.01.2009 wurde der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung auf 2,8 % gesenkt. Von dieser Beitragssenkung profitieren auch die Gründer. Für die Beitragshöhe werden 25% der Bemessungsgrundlage herangezogen. Die Bemessungsgrundlage West beträgt 2.520,- EUR / Ost 2.135,- EUR davon 25 % ergibt 630,- / 533,75 EUR. Der Beitrag West zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung beträgt damit 17,64 EUR und der Beitrag Ost 14,95 EUR pro Monat.
 

Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurden die Grenzen für die Einkommensteuervorauszahlungen erhöht. Gem. § 37 (5) EStG müssen Unternehmer nur noch dann Vorauszahlungen auf ihre Einkommensteuerschuld leisten, wenn mindestens 400,- EUR Einkommensteuer für das Kalenderjahr oder mindestens 100,- EUR für ein Vierteljahr anfallen.

Für kleinere Selbständige ist diese Gesetzesänderung sehr vorteilhaft, kommt sie doch einer Steuerstundung gleich. Für eine nachträgliche Erhöhung der Vorauszahlung eines abgelaufenen Kalenderjahres, muss die Erhöhung mindestens 5.000,- EUR betragen.

Unternehmer können Ihren Geschäftspartnern unentgeltliche Geld- oder Sachzuwendungen zukommen lassen. Diese betrieblich veranlassten Aufwendungen können dann gewinnmindernd angesetzt werden. Es darf allerdings keine Gegenleistung vom Geschäftsfreund vorliegen. Als Geschäftsfreunde sind insbesondere Lieferanten, Kunden, Handelsvertreter, freie Mitarbeiter, Arbeitnehmer der Geschäftsfreunde, Berater und andere betriebsbezogene Personen.

Betriebliche Veranlassung für Geschenke

Geschenke an Geschäftspartner müssen betrieblich veranlasst sein. Eine solche Veranlassung liegt vor, wenn bspw. eine der Geschäftspartner Geburtstag oder ein ähnliches Ereignis feiert. Geschenke sind bspw. Blumen, Präsente, Bücher oder Eintrittskarten. Allerdings sollte sehr genau auf die Höhe des Geschenkwertes geachtet werden, was jedoch nicht als Geste des Geizes oder der Sparsam des Schenkenden zu verstehen sein soll. Der Gesetzgeber hat für Geschenke an Geschäftsfreunde eine Freigrenze in Höhe von 35,- EUR (pro beschenkter Person und Jahr) netto für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer und 35,- EUR inkl. Umsatzsteuer für umsatzsteuerbefreite Unternehmer (z.B. Kleinunternehmer, welche zur Umsatzsteuerfreiheit optiert haben, Ärzte oder Versicherungsvertreter) festgelegt. Im Gegensatz zu einem Freibetrag führt das Überschreiten der Freigrenze zum kompletten Wegfall des Betriebsausgabenabzugs.

Beispiel 1

Der umsatzsteuerpflichtige Unternehmer Müller schenkt seinem Geschäftspartner zum 35. Geburtstag einen Blumenstrauß sowie ein gutes Buch für insgesamt 30,- EUR (inkl. USt). Müller kann als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer aus beiden Geschenken 7% Vorsteuer (da Blumen und Bücher ermäßigt besteuert werden, sonst 19%) vom Finanzamt zurück erstattet bekommen. Er macht insgesamt 28,04 EUR als Betriebsausgaben geltend.

Beispiel 2

Der selbe Unternehmer Müller macht einem anderen Geschäftsfreund ebenfalls zum Geburtstag ein Geschenk im Wert von 45,- EUR netto. Da es sich bei der gesetzlichen Regelung um eine Freigrenze handelt und Müller diese um 10,- EUR überschritten hat, kann Müller keine Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Auch Betriebsausgaben können bei Müller nicht berücksichtigt werden, so dass es sich im Endeffekt um eine private Ausgabe Müllers handelt.

Aufzeichungspflicht bei Geschenken

Zur Anerkennung von Geschenken an Geschäftspartner müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. So z.B. muss auf dem Beleg der Name des Beschenkten stehen. Außerdem der Anlass des Geschenkes, z.B. Geburtstag, Jubiläum etc. Geschenke an die eigenen Arbeitnehmer fallen nicht unter diese Rubrik. Bewirtungskosten sind ebenfalls nicht unter die Geschenke an Geschäftsfreunde zu sehen. Hierzu existieren gesonderte Regelungen.

Nicht wenige Kleingewerbetreibende besteuern ihr Untenehmen im Nebengewerbe. Oft steht dann die Aussage im Raum, bis 410,- EUR pro Jahr kann steuerfrei verdient werden. Dazu sagt der § 46 EStG, das eine Veranlagung von Einkünften (außer Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit) erst ab der Freigrenze von 410,- EUR vorgenommen wird, der sogenannte Härteausgleich. Als Einkünfte ist der Betrag anzusehen, der sich aus den Einnahmen abzüglich der Ausgaben ermittelt.

Mit der zweiten Stufe des Härteausgleichs, dem gekürzten Härteausgleich, werden die Einkünfte zwischen 410,- EUR und 820,- EUR berücksichtigt. Hier ist vom Einkommen der Betrag abzuziehen, um den er niedriger ist als 820,- EUR. Beispiel: Verkäufer Mustermann hat im Kalenderjahr Einnahmen von 1.000,- EUR und Kosten von 400,- EUR und damit Einkünfte von 600,- EUR.
Der Härteausgleich errechnet sich wie folgt: 820,- EUR abzgl. 600,- EUR ergibt einen Betrag von 220,- EUR. Die 220,- EUR werden vom Einkommen abgezogen und demzufolge nicht versteuert. Versteuert wird nur die Differenz von 380,- EUR (600,- abzgl. 220,- EUR). Der Härteausgleich muss vom Unternehmer nicht separat beim Finanzamt beantragt werden, sondern wird automatisch durch die Höhe der Einkünfte bei Abgabe der Einkommensteuererklärung berücksichtigt.

Onlinerechner für Nebeneinkünfte.

Sehr häufig wir im Forum die Frage gestellt Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? oder Welche Steuererklärung muss ich abgeben? aber auch Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

Da dieses Thema sehr komlex ist und auch verschiedene Steuerarten betrifft, kann man nicht in einem Artikel oder einem Satz antworten. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, eine kleine Serie daraus zu machen. Der erste Teil beschäftigt sich mit der Umsatzsteuer. Danach werden die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer in jeweils einem Artikel behandelt.

Wer ist überhaupt umsatzsteuerpflichtig?

Die Umsatzsteuer entsteht gem. § 1 UStG u.a, wenn ein Unternehmer im Sinne des § 2 UStG Lieferungen oder sonstige Leistungen im Inland, gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht ist im $ 4 UStG geregelt und gilt bspw. für Ärzte und Versicherungsvertreter.

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer müssen zu den gesetzlich festgelegten Terminen die Umsatzsteuervoranmeldung bzw. die Umsatzsteuererklärung abgeben. Dabei ist es unerheblich, ob der Unternehmer Umsätze zu 7 % oder 19 % Umsatzsteuer erbringt. Die einzelnen Termine und Fristen werden im folgenden erläutert.

Umsatzsteuervoranmeldung

Alle Unternehmer, die nicht unter die Steuerbefreiung des § 4 UStG fallen, haben gem. § 18 UStG die Pflicht, bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes eine Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) abzugeben. Die UStVA muss elektronisch per Elster an das Finanzamt übermittelt werden.

Karenzzeit zur Umsatzsteuervoranmeldung

Sie Schonfrist für die Zahlung der Umsatzsteuer beträgt 3 Tage nach Ablauf der Voranmeldungspflicht. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Unternehmer nicht mit Säumniszuschlägen für eine verspätete Zahlung gem. § 240 (3) AO rechnen. Diese Schonfrist gilt nur für Überweisungen. Für Barzahlungen oder Schecks gilt diese Frist nicht. 

Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuervoranmeldung

Beantragt der Unternehmer, der seine UStVA monatlich bzw. vierteljährlich abgibt, beim Finanzamt eine Dauerfristverlängerung, verlängert sich gem. § 18 (6) UStG die Frist zur Abgabe der UStVA um einen Monat.

Quartalszahler müssen nicht jährlich eine neue Dauerfristverlängerung abgeben. Eine einmal abgegebene und genehmigte Fristverlängerung gilt auch für die folgenden Kalenderjahre, solange die Verhältnisse sich nicht ändern.

Sondervorauszahlung bei monatlicher Umsatzsteuervoranmeldung

Unternehmer, die monatlich eine UStVA abgeben müssen, sind gem. § 47 (1) UStDV i.V.m. § 48 UStDV verpflichtet, eine Sondervorauszahlung zu leisten.

Die Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr.

Quartalszahler zahlen keine Sondervorauszahlung.

 

Grenzen der Umsatzsteuervoranmeldung

Bis maximal 1000,- EUR Umsatzsteuerschuld im Vorjahr muss der Unternehmer im laufenden Jahr keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Liegt die Umsatzsteuerschuld aus dem Vorjahr zwischen 1.000,- und 7.500,- EUR muss der Unternehmer vierteljährlich eine UStVA abgeben. Bei einer Umsatzsteuerschuld von mehr als 7.500,- EUR muss der Unternehmer die UStVA monatlich abgeben.

Umsatzsteuererklärung Abgabefristen

Zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung sind auch Unternehmer verpflichtet, die unterjährig keine Voranmeldungen abgeben mussten, bspw. Kleinunternehmer oder Jahreszahler.

Die Umsatzsteuererklärung ist gem. § 149 (2) AO bis zum 31.05. des Folgejahres abzugeben. Wird die Erklärung von einem Steuerberater o.ä. im Sinne der §§ 3 und 4 StBerG angefertigt, verlängert sich die Frist gem. § 109 AO bis zum 31.09. des Folgejahres. In Einzelfällen kann auf Antrag die Frist bis zum 28.02. des darauf folgenden Jahres verlängert werden.

Ausnahmen und Besonderheiten

Existenzgründer

Gem. § 18 (2) UStG müssen Gründer, im Gründungs- und Folgejahr, die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgeben.

Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf, ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat.

Kleinunternehmer

Von Kleinunternehmern wird gem. § 19 UStG keine Umsatzsteuer erhoben, solange die folgenden Bedingungen erfüllt sind.

(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Freiberufler

Bei Freiberuflern ist die Umsatzsteuerpflicht von der Art der Tätigkeit abhängig. Fällt der Freiberufler mit seiner Tätigkeit, wie bspw. Versicherungsvertreter, unter die Steuerbefreiung des § 4 UStG, ist er nicht umsatzsteuerpflichtig.

Rechnungen lassen sich prinzipiell in Ein- und Ausgangsrechnungen gliedern. Eingangsrechnungen sind dabei die, die der Unternehmer von anderen Geschäftsleuten erhält. Ausgangsrechnungen sind alle die Rechnungen, die der Unternehmer an seine Kunden schreibt. Da der Unternehmer bestrebt ist ordnungsgemäße Rechnungen an seine Kunden zu stellen und gleichzeitig auch stets bemüht ist, ordentlich ausgefüllte Rechnungen mit allen nötigen Bestandteilen zu empfangen, beziehen sich die steuerlich nötigen Bestandteile sowohl auf die Ein- als auch auf die Ausgangsrechnungen.

Warum muss die Rechnung ordnungsgemäß sein?

Die oberste Priorität hat bei der ordnungsgemäß ausgefüllten Rechnung die Tatsache des Vorsteuerabzuges. Denn nur eine vollständige Rechnung, mit allen erforderlichen Bestandteilen berechtigt den Rechungsempfänger zum Vorsteuerabzug. Daher sollte der Unternehmer darauf achten, dass auch seine Ausgangrechnungen mit allen nötigen Bestandteilen versehen sind, so dass er seinen Kunden den Vorsteuerabzug nicht vorenthalten muss. Meist kommt es dann zu unangenehmen Rückfragen, die Rechnung muss erneut gestellt werden und alte Rechnungen müssen storniert werden. Aber was gehört auf eine ordentliche Rechnung mit allen nötigen Bestandteilen des Umsatzsteuergesetzes? Um eine eindeutige Antwort geben zu können, müssen Rechnungen zunächst in Rechnungen mit einem Gesamtbetrag (inkl. Umsatzsteuer) über 150,- EUR (bis 31.12.2006 100,- EUR) bzw. weniger als 150,- EUR eingeteilt werden.

Kleinbetragsrechnungen unter 150,- EUR

In der Regel handelt es sich dabei um kleinere Anschaffungen wie Büromaterial, Kraftstoffquittungen uvm. Auf den Kleinbetragsrechnungen sind folgende Angaben zu machen:

1.    Der vollständige Name und die vollständige Adresse des leistenden Unternehmers
2.    Das Ausstellungsdatum
3.    Die Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder der Umfang und die Art der erbrachten Leistungen
4.    Der Rechnungsbetrag und der darauf angewandte Steuersatz

Rechnungen über 150,- EUR Gesamtbetrag

Bei allen übrigen Rechnungen, deren Gesamtbetrag inkl. Umsatzsteuer 150,- EUR übersteigt, sind einige Angaben zu machen, die über die der Kleinbetragsrechnungen hinaus gehen. Auf einer solchen Rechnungen sind folgende Bestandteile unterzubringen:

1.    Der vollständige Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers sowie des Leistungsempfängers.
2.    Die Steuernummer in der Form xxx/xxx/xxxxx oder aus Sicherheitsgründen die Umsatzsteueridentifikationsnummer des leistenden Unternehmers so bspw. DExxxxxxxxx.
3.    Eine fortlaufende Rechnungsnummer, wie bspw. 1/2009.
4.    Die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der erbrachten Leistungen
5.    Das Rechnungsdatum
6.    Der Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung sofern vom Rechnungsdatum abweichend
7.    Der anzuwendende Steuersatz sowie den Steuerbetrag
8.    Nach Steuersatz und Steuerbefreiungen aufgeschlüsselten Entgelte
 

Falscher Ausweis der Umsatzsteuer

Übrigens, unrichtig oder unberechtigter Ausweis von Umsatzsteuer verpflichtet auch zur Abführung des ausgewiesenen Steuerbetrages. Das heißt im Klartext, ein umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer, der trotz der Befreiung Umsatzsteuer in seinen Rechnungen ausweist, ist verpflichtet diese Steuer auch abzuführen. Dieser Fehler kann jedoch wieder rückgängig gemacht werden sofern, der Rechnungsempfänger die Vorsteuer noch nicht geltend gemacht hat oder er den unberechtigten Abzug rückgängig macht.

Folgende Bestandteile sind Verzierungen

Alle übrigen Angaben auf Rechnungen, wie bspw. eMail- oder Internetadressen, Gruß- oder Dankesworte, die Bankverbindung, Telefon- oder Handynummern, ja sogar die Unterschrift des Unternehmers und sein Stempel sind aus rein steuerlichen Gesichtspunkten kein ”Muss” für den Unternehmer.

Abhängig von der Frage, ob der Existenzgründer eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder eine Bilanz erstellen muss, setzen sich diese Gewinnermittlungen ganz unterschiedlich zusammen.

Bilanzierende Unternehmen

So muss der bilanzierende Unternehmer neben der Bilanz eine Gewinn- und Verlustrechnung und  Kapitalgesellschaften zusätzlich einen Anhang, einen Anlagenspiegel sowie einen Lagebericht dem Jahresabschluss hinzufügen. Für die Erstellung einer Bilanz ist eine doppelte Buchführung nötig, welche nach den Vorschriften der GoB erstellt werden muss.

Nichtbilanzierende Untenehmen

Bei nichtbilanzierenden Unternehmern ist eine EÜR ausreichend. Einnahmen und Ausgaben werden nach dem so genannten Zufluss-Abfluss-Prinzip erfasst. Das heißt, sie werden erst ergebniswirksam, wenn tatsächlich Geld geflossen ist. Bei diesen so genannten 4/3 Rechnern ist es nicht notwendig, aber auch nicht verboten, eine doppelte Buchführung zu erstellen. Es genügt, sämtliche Ausgaben gegen die Einnahmen zu rechnen. Dabei sollten aber Abschreibungen gesondert erfasst werden. Ein Lagebericht, Anlagenspiegel, Anhang oder eine Gewinn- und Verlustrechnung ist nicht nötig.
 

Der Internetauftritt der Veron Versicherungsmakler GmbH unter www.versicherungs-seite.de zeigt sich in einem freundlichen Design. Die Hauptseite besitzt eine übersichtliche Navigation, wobei die Hauptüberschriften nicht klickbar sind. Die Struktur der Seite ist verständlich angeordnet, so dass der User schnell das Gesuchte findet. Sehr gut ist, dass der Nutzer die Möglichkeit hat, die Schriftgröße seinen individuellen Bedürfnissen anzupassen.
Wie viele andere Firmen, hat auch die Veron Versicherungsmakler GmbH eine so genannte Servicenummer geschaltet. Eine 01805 Nummer ist nach Meinung der Redaktion kein Service, sondern mit 14ct / Min nur teuer.
Gut ist das interne Versicherungslexikon, in dem wichtige Begriffe zu Versicherungen und Finanzmarktprodukten erläutert werden. Die Erläuterungen sind zwar etwas knapp gehalten, geben aber dennoch einen ersten Überblick.
Interessenten, die einen Versicherungsvergleich bspw. für die private Krankenversicherung, zur Risterrente oder zur Kfz-Versicherung machen wollen, erhalten hier einen unabhängigen und neutralen Vergleich. Neben den Versicherungen hat der Nutzer auch noch die Möglichkeit, die angebotenen Vergleichsrechner für Strom oder Gas zu nutzen.
 

Die meisten Existenzgründer stellen sich die Frage, ob Sie eine Bilanz am Jahresende erstellen müssen oder nicht. Prinzipiell existieren im deutschen Recht zwei gesetzliche Verpflichtungen. Zum einen das Handelsrecht und zum Anderen das Steuerrecht. Die beiden Rechtsvorschriften sind über eine so genannte Maßgeblichkeit miteinander verknüpft, so dass bestimmte Sachverhalte sowohl im Steuergesetz als auch im Handelsgesetz geregelt sind. Zur Anwendung können beide kommen.

Wer muss Bilanzieren?

Bilanzieren müssen grundsätzlich nur Kaufleute die ein Handelsgewerbe betreiben. Kaufmann ist wer ein in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. Dazu muss zunächst ein Handelsgewerbe betrieben werden. Genaue Grenzen zur Kategorisierung gibt das HGB nicht an. Im Steuergesetz gibt es eine Umsatz- und Gewinngrenze, welche eine Buchführungspflicht nach sich zieht. Sofern ein Gewerbetreibender also nicht nach HGB buchführungspflichtig ist, so ist er es beim Überschreiten der Grenzen nach Steuerrecht. Dabei ist ein Gewinn von mehr als 50.000 € oder ein Umsatz von mehr als 500.000 € ausschlaggebend. Vereinfacht kann also der Umsatz und der Gewinn als Anhaltspunkt zur Buchführungspflicht herangezogen werden.

Ausnahmen von der Buchführungspflicht

Die Buchführungspflicht gilt nicht für Freiberufler. Auch Land- und Forstwirte werden dahingehend etwas anders behandelt.

Der Existenzgründer sollte am Beginn seiner Tätigkeit also nie eine Bilanz erstellen lassen, sofern er im ersten Jahr obige Grenzen nicht überschreitet. Nicht zuletzt ist es auch eine Kostenfrage, denn die Erstellung einer Bilanz ist immer aufwendiger und damit teurer als die einer Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Die EÜR ist demzufolge für Existenzgründer und kleine Gewerbetreibende vollkommen ausreichend.

Mit dem Artikel "Kleine Mängel im Fahrtenbuch sind unschädlich" haben wir darauf hingewiesen, dass bei kleineren Mängeln das Fahrtenbuch nicht als Ganzes verworfen wird.

Das Hessische Finanzgericht hat mit seinem Urteil vom 23.01.2009, Az. 13 K 2874/07 klargestellt, das ein mit Excel geführtes Fahrtenbuch nicht als kleiner Mangel anzusehen ist. Das gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige, wie im verhandelten Fall, die Exceltabelle penibel geführt hat.

Fazit

Ein Fahrtenbuch sollte immer handschriftlich oder mit einem zugelassenen Programm, zeitnah zur absolvierten Fahrt, geschrieben werden.

Gesetzlich zugelassene Software für Fahrtenbücher

Existenzgründer sollten zeitnah zum Gründungstermin ein Geschäftskonto einrichten. Dabei sollte der Gründer sich nicht von den anfallenden Kosten abschrecken lassen. Ein Vergleich verschiedenster Banken zeigt, dass sowohl kostenfreie Konten, i.d.R. bei Onlinebanken angeboten werden, als auch bei regionale Banken für geringe Gebühren Geschäftskonten angeboten werden.

Vorteile eines Geschäftskontos

Alle geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben werden auf dem Geschäftskonto erfasst. Damit steigt die Übersicht über die Zahlungen und die Belegsortierung wird vereinfacht. Für das Unternehmen relevante Kosten können von Gründer nicht vergessen werden. Weil private Buchungen wegfallen, entfällt auch diese Kennzeichnungsarbeit.

Nachteile eines Geschäftskontos

Neben dem Privatkonto muss nun auch das Geschäftskonto im Hinblick auf die Ein- und Auszahlungen überwacht werden. Der Gründer muss sich bei der gewünschten Bank für das richtige Kontenmodell entscheiden, um eine möglichst geringe Kontoführungsgebühr zu zahlen.

Onlinebank oder Regionalbank?

Für den Gründer ist nicht nur der Vergleich der unterschiedlichen Gebühren für die Entscheidung zwischen Onlinebank und Regionalbank maßgeblich. Er muss für sich auch die Fragen zum Beratungsbedarf oder der persönlichen Erreichbarkeit beantworten.

Vorteile der Onlinebank

Meist ist bei den Onlinebanken die Führung des Geschäftskontos kostenfrei. Unerwünschte Beratung entfällt für den Unternehmer.

Nachteile der Onlinebank

Der Existenzgründer erhält keine auf ihn zugeschnittene Beratung. Persönliche Erreichbarkeit ist i.d.R. nicht gewährleistet. Einige wenige Onlinebanken bieten aber auch regionale Zweigstellen an.

Vorteile der Regionalbank

Bei der Regionalbank hat der Gründer i.d.R. einen festen Ansprechpartner. Häufig benötigen gerade Gründer für den Start in die Selbständigkeit finanzielle Starthilfe. Sucht sich der Gründer am Anfang seiner unternehmerischen Tätigkeit eine regionale Bank, kann das für eine Kreditvergabe von Vorteil sein. Alle Banken müssen die Kriterien von Basel II einhalten.

Nachteile der Regionalbank

Die Gebühren liegen meist über denen der Onlinebank. Berater dehnen ihre Beratung gern auch in andere Richtungen bspw. Aktien oder Versicherungen aus.

Genügen selbst ausgedruckte Onlinekontoauszüge der Aufbewahrungspflicht?

Um der Aufbewahrungspflicht zu genügen, muss der originäre, digitale Datensatz der Bank gespeichert werden. Dabei sind die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) (pdf 57 KB) zu beachten. Der Ausdruck der digitalen Kontoauszüge reicht gem. einem Schreiben der OFD-München vom 06.08.2004 Az. S0317 - 34 St 324 nicht aus. Unternehmer, die keine digitale Archivierung eingerichtet haben, müssen sich von ihrer Onlinebank die Kontoauszüge in Papierform übersenden lassen.

Wie lange müssen Kontoauszüge aufbewahrt werden?

Kontoauszüge müssen wie alle Buchungsbelege 10 Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungspflicht gilt für buchführungspflichtige Unternehmen ebenso wie für Einnahme-Überschuss-Rechner gem. § 147 AO.

Die günstigsten Geschäftskonten für Selbständige im Vergleich

Hier geht´s zum Vergleich der Girokonten

Für Existenzgründer ist die Zeitplanung und das Zeitmanagement ein wichtiger Bestandteil, um von Anfang an richtig wirtschaften zu können. Auf diese Weise werden gezielt Erfolge erreicht und Ärger (auch über sich selbst) vermieden. Die Selbstständigkeit ist eine massive Umstellung, die nicht unterschätzt werden darf. Das Arbeitspensum wird gerade in der ersten Zeit wachsen und nur mit dem richtigen Zeitmanagement kann der Gründer seine Aufgaben erledigen.

Durch die Anwendung bestimmter Richtlinien und Methoden erreicht der Existenzgründer eine gute Organisation der verschiedenen Aufgaben. Dabei sollte der zeitliche Rahmen nicht zu eng gesetzt werden. Plant der Jungunternehmer keine Pufferzeiten ein, setzt er sich zusätzlich unter Druck.

Zeitfresser finden

Ist der Tag zu Ende bevor der Jungunternehmer auch nur die Hälfte der eingeplanten Aufgaben erledigen konnte, muss er die Zeitfresser finden. Am einfachsten ist das mit einem Wochenprotokoll zu schaffen. Der Gründer schreibt täglich alle anfallenden Arbeiten und Tätigkeiten möglichst minutengenau auf. Dazu gehören u.a. Einkaufsfahrten, Post- oder Bankgänge, der Kaffee trinkende Nachbar oder ein zugemülltes eMail Postfach. Am Ende der Woche kann der Unternehmer genau errechnen, für welche Tätigkeit er wie viel Zeit benötigt hat. Zeitfresser kristallisieren sich bei der Berechnung schnell heraus und können vom Unternehmer eliminiert werden.

Danach kann jeder einzelne Tag neu geplant und die Zeit verteilt werden. Das Planen kostet täglich ein paar wertvolle Minuten, doch im Endeffekt wird Zeit gespart. Generell ist das Zeitmanagement schriftlich vorzunehmen. Der Unternehmer kann danach seine Arbeiten entspannter erledigen und damit sein Ergebnis deutlich verbessern.

Organisieren

Neben der Tagesplanung ist die effektive Planung des eigenen Arbeitsplatzes für den Gründer wichtig. Ein aufgeräumter Schreibtisch zum Ende des Tages, das Abheften fertiger Unterlagen im entsprechenden Ordner oder das Bereitstellen des benötigten Werkzeuges für den Folgetag, sollte jedem Gründer in Fleisch und Blut übergehen.

Aufgabenmanagement

Der Existenzgründer sollte die anstehenden Aufgaben nach Wichtigkeit und Dringlichkeit unterteilen. Dabei kann man grundsätzlich  4 Stufen unterscheiden.

  1. Aufgaben, die wichtig und dringend sind
    wichtig bedeutet, dass die Wertigkeit im Vordergrund steht
    bspw. ein Angebot wird rechtzeitig abgeben oder Rechnungen werden zeitnah geschrieben
    dringend bedeutet, dass Termine im Vordergrund stehen
    bspw. die Abgabe der Buchhaltung oder der TÜV Termin für das Firmenfahrzeug
  2. Aufgaben, die wichtig, aber im Moment nicht dringend sind
    hier sollte nicht allzu lange mit der Bearbeitung gewartet werden, sonst werden sie zu Aufgaben 1. Klasse
  3. Aufgaben, die dringend, aber längerfristig nicht wichtig sind
    hierzu zählen typischen Alltagsaufgaben, wie Einkaufen, Aufräumen, etc.
  4. Aufgaben, die weder wichtig noch dringend sind
    solche Aufgaben gehören in die Ablage P wie Papierkorb. Sie belasten den Unternehmer nur, haben aber keinen Wert.

Vielen jungen Unternehmern geht es so, dass immer nur das Dringende abgearbeitet wird. Dabei wird das Wichtige oft vernachlässigt.

Beispiel

Der Gründer will ein Angebot für einen lukrativen Auftrag erstellen, welcher für das junge Unternehmen wichtig ist. Weil die Angebotsfrist aber erst in 7 Wochen endet, ist die Erstellung nicht dringend. Hat der Gründer ein gutes Zeitmanagement erstellt er das Angebot, weil es wichtig ist, sofort. Passt das Zeitmanagement noch nicht, wartet der Unternehmer bis die Erstellung dringend wird und gibt das Angebot 7 Wochen später ab.

Reihenfolge der Bearbeitung

Die Aufgaben der 1. Klasse müssen zuerst und möglichst vollständig abgearbeitet werden. Danach folgen die Aufgaben der 2. Klasse. Für die restlichen zwei Klassen ist es günstig ein System zu entwickeln, wann und wie diese Aufgaben schnell erledigt werden können. Möglicherweise kann man sogar einige davon streichen.

Zeitmanagement ist im Grunde ein Management von sich selbst. Durch Konsequenz kann man sich auf des wesentliche konzentrieren und baut gleichzeitig Stress und Druck ab. Es ist günstig flexibel mit der Zeit umzugehen und den Plan als Orientierungshilfe zu nehmen. Man muss die anfallenden Aufgaben richtig einschätzen und bewerten können, sonst verliert man schnell den Überblick. Mit einem richtigen Management macht das Arbeiten Spaß und die Existenz des jungen Unternehmens ist nicht gefährdet.

Weitere interessante Seiten zum Thema Zeitmanagement im Netz:

Dringend oder wichtig das Eisenhower Prinzip
Unterschied wichtig dringend
Der Zeitplan Zeitmanagement Teil 6

 

Ein Pkw, der von einem Unternehmer unter 10 % betrieblich genutzt wird, zählt nicht zum Betriebsvermögen. Die Vorsteuer aus der Anschaffung des Pkw kann somit nicht geltend gemacht werden. Anders sieht es bei den laufenden Kfz-Kosten aus. Das Finanzgericht Nürnberg hat mit seinem Urteil vom 7.08.2007 Az. II 250/2005 entschieden, dass die Vorsteuer, im Anteil der beruflichen Nutzung, aus den laufenden Kfz-Kosten geltend gemacht werden kann.

Bei einer guten Wirtschaftslage, wie in den Jahren 2007 und 2008 nimmt die Anzahl der Existenzgründungen signifikant ab. Unsere Statistik zeigt, dass im Jahr 2005 34% und im Jahr 2006 35% Gründungsinteressierte sich eine eigene Existenz aufbauen wollten. Im Jahr 2007 sank der Wert auf 17%. Nur noch 15% waren im Jahr 2008 an einer Existenzgründung interessiert. Kommt 2009 wirklich der prognostizierte Einbruch der Wirtschaftslage, müsste sich die Zahl der Gründungsinteressierten wieder erhöhen. Darauf sollten sich die Regierung und die Bundesagentur für Arbeit mit verbesserten Förderprogrammen, analog der Ich-AG, einstellen. Bleibt es bei der jetzigen Förderung, dem Gründungszuschuss, ist mit einer Erhöhung der Anzahl von Neugründungen nicht zu rechnen.

Quelle: Eigene Erhebungen

Die Verpflichtung zur Aufzeichnung des Anlagevermögens besteht nur für die Unternehmer, die nach dem Gesetz verpflichtet sind Bücher zu führen, sprich buchführungspflichtige Selbstständige. Die Voraussetzungen dafür werden im Handelsgesetzbuch festgelegt und sind im Wesentlichen das Vorhandensein eines in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetriebes. GmbHs sind immer buchführungspflichtig.

Anlagenbuchführung nach Steuerrecht

In steuerlicher Sicht kann eine Abgrenzung direkt in Zahlen gefasst werden, was die Unterscheidung etwas erleichtert. So sind Unternehmer zur Buchführung nach dem Steuerrecht verpflichtet, wenn ihr Gesamtumsatz größer als 500.000,- EUR ist oder ihr Gewinn aus Gewerbebetrieb mehr als 50.000,- EUR zu Buche schlägt. Jeder Unternehmer sollte deshalb zunächst prüfen, ob er überhaupt Bücher führen muss oder ob der Gewinn auch durch eine einfache Einnahmen – Überschussrechnung (EÜR) ermittelt werden kann.
Kann der Gewinn durch eine so genannte Einnahmen - Überschussrechnung (auch: Vierdreirechnung) ermittelt werden, so ist die Führung einer Anlagenbuchhaltung nicht nötig.

Software zur Anlagenbuchführung

Anlagenbuchhaltungen werden meist mit speziellen PC-Programmen vorgenommen. In Ihnen werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes erfasst sowie Angaben zu den bereits aufgelaufenen Abschreibungen. Die Anlagenbuchhaltung ermöglicht am Jahresende eine detaillierte Aufschlüsselung hinsichtlich Art, Menge und wertmäßiger Zusammensetzung des Anlagevermögens. Außerdem können die Bestände am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres ersehen werden, Zu- und Abschreibungen sowie Umbuchungen im Anlagevermögen. Zum Anlagevermögen gehören die so genannten geringwertigen Wirtschaftsgüter (mit einem Wert zwischen 150,- EUR und 1.000 EUR netto) und alle anderen Wirtschaftsgüter über dieser Wertgrenze, die dauernd dem Unternehmen dienen. Das Ergebnis der Anlagenbuchführung können diverse Auswertungen zur bilanzpolitischen Entscheidungsfindung am Jahresende sein, aber vorwiegend der Anlagenspiegel, der das gesamte Anlagevermögen des Unternehmens übersichtlich ”widerspiegelt”.

Für alle nicht Buchführungspflichtigen wird von Fachleuten jedoch auch eine Anlagenbuchhaltung empfohlen. Zumindest die ordentliche Aufzeichnung und Dokumentation der angeschafften Wirtschaftsgüter. Dazu gehört insbesondere das Datum der Anschaffung, die genaue handelsübliche Bezeichnung des Wirtschaftsgutes, der Kaufpreis (ohne Umsatzsteuer) sowie die Nutzungsdauer (ersichtlich aus den amtlichen Abschreibungstabellen unter dem Stichwort ”Afa-Tabelle” auf der Seite www.steuernetz.de). Diese Informationen sollten übersichtlich in einer Tabelle gesammelt werden und durch entsprechende Kopien der Kaufbelege der Wirtschaftsgüter bestätigt werden. Somit hat der Unternehmer alle nötigen Informationen und Dokumente zusammen, um jederzeit die jährlichen Abschreibung für sein Unternehmen ermitteln und als Betriebsausgaben in seiner Einnahmen - Überschussrechnung zum Ansatz bringen zu können. Geringfügige Wirtschaftsgüter (GWG), die selbstständig nutzbar sind (Tische, Stühle, Regale, Lampen etc.) sollten gesondert in einem Verzeichnis für GWG erfasst und geführt werden.

Beispiel für einen Anlagenspiegel:

 

Anlageposten

AK/HK

Zugänge Abgänge

Kum. Ab-schreibungen

Abschreibungen Zuschreibungen

Buchwert zum 1.1.

Buchwert zum 31.12.

Immaterielle WGs

    80.000,00 €

  10.000,00 €

    40.000,00 €

         5.000,00 €

    40.000,00 €

    45.000,00 €

Grundstücke

    50.000,00 €

 

 

 

    50.000,00 €

    50.000,00 €

Gebäude

  450.000,00 €

    3.000,00 €

  300.000,00 €

         5.000,00 €

  150.000,00 €

  148.000,00 €

Maschinen

    10.000,00 €

 

      5.000,00 €

         1.000,00 €

      5.000,00 €

      4.000,00 €

Lkw

    50.000,00 €

 

    40.000,00 €

         8.000,00 €

    10.000,00 €

      2.000,00 €

Pkw

    10.000,00 €

 

      8.000,00 €

            500,00 €

      2.000,00 €

      1.500,00 €

Betriebsausstattung

    20.000,00 €

    5.000,00 €

    15.000,00 €

         1.000,00 €

      5.000,00 €

      9.000,00 €

Büroausstattung

      5.000,00 €

    1.000,00 €

      2.500,00 €

            750,00 €

      2.500,00 €

      2.750,00 €

Summe

  675.000,00 €

  19.000,00 €

  410.500,00 €

       21.250,00 €

  264.500,00 €

  262.250,00 €

 

AH = Anschaffungskosten
HK = Herstellungskosten
WG = Wirtschaftsgut
Kum. = Kummuliert (bis dato summierter Betrag)

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch steuerlicher Erfassungsbogen genannt, erhält jeder Existenzgründer ca. 14 Tage nach der Gewerbeanmeldung bzw. der Bekanntgabe der selbständigen Tätigkeit bei Freiberuflern, vom Finanzamt zugesandt.

Das Formular sieht folgendermaßen aus: Steuerlicher Erfassungsbogen

formular-steuerlicher-erfassungsbogen

Was muss alles ausgefüllt werden?

Seite 1 - Allgemeine Angaben

Auf der Seite 1 geht es um die persönlichen Daten des Existenzgründers, seines eventuell vorhandenen Ehepartners und der Kinder.

Seite 2 - Steuernummer, steuerliche Beratung, Empfangsvollmacht,

Soweit schon ein Geschäftskonto eingerichtet ist, sollte der Gründer diese Bankverbindung bei den Steuererstattungen eintragen. Am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen empfiehlt sich immer, weil so keine Fristen versäumt werden können. Ein vorhandener steuerlicher Berater sollte ebenfalls auf der Seite vermerkt werden.
Unter Punkt 2. auf der Seite 2 endet das „allgemeine Geplänkel“. Hier muss der Unternehmer die Art des ausgeübten Gewerbes / der freiberuflichen Tätigkeit und die Anschrift des Unternehmens eintragen.

Seite 3 - Art des ausgeübten Gewerbes / der Tätigkeit, Betriebstätten, Gründungsform

Der Gründer muss angeben, zu welchem Datum bspw. die Neugründung erfolgt, ob er der IHK angehört oder Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit erhält.

Seite 4 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen, Gewinnermittlung, Lohnsteuer un Umsatzsteuer

Unter dem Pkt. 3 muss der Gründer seine voraussichtlichen Einkünfte und Belastungen für das Gründungs- und Folgejahr aufführen. Nach dieser Prognose werden die Vorauszahlungen der Einkommens- und Gewerbesteuer festgesetzt. Ebenfalls kann der Existenzgründer unter Punkt 4 entscheiden, ob er seinen Gewinn mittels Einnahmeüberschussrechnung oder ermittelt oder eine Bilanz erstellt. Punkt 7 ist für die Kleinunternehmerregelung wichtig.

Seite 5 - Geschäftsveräußerung, Kleinunternehmerregelung, Steuerbefreiung, Steuersatz, Dauerfristverlängerung und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Liegt der geschätzte Umsatz für das Gründungs- und Folgejahr unter 17.500,- EUR kann der Jungunternehmer die Kleinunternehmerregelung anwenden. Der Gründer muss angeben, ob er die Sollversteuerung oder Istversteuerung wählt und ob er eine Umsatzsteueridentifikationsnummer benötigt.

Seite 6 - Angaben zur Beteiligung an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft

Unter Punkt 8 ist die eventuelle Beteiligung an einer Personengesellschaft einzutragen. Dann den Fragebogen mit Datum und Unterschrift und den entsprechenden, ankreuzten Anlagen zum Finanzamt senden.

Wer ist Freiberufler?

Freiberufler oder auch Freelancer sind selbständig tätig und üben eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit aus.
Beispiele für Freiberufler: Tierarzt, Architekt, Rechtsanwalt

Um den Freiberufler vom Gewerbetreibenden abzugrenzen, wird der § 18 aus dem Einkommenssteuergesetz (EStG) verwendet. Im § 18 EStG sind alle freiberuflichen Tätigkeiten als Katalog aufgeführt. Selbständige, die in einem der aufgeführten Berufe tätig sind oder einen ähnlichen Beruf haben, sind Freiberufler.

Wer ist Gewerbetreibender?

Alle Selbständigen, die keine Tätigkeit entsprechend der Katalogberufe oder ähnliche Berufe ausüben, sind Gewerbetreibende.

Warum erfolgt eine Abgrenzung?

Wer als Freiberufler eingestuft ist, hat einen großen Vorteil. Im Gegensatz zum Gewerbetreibenden muss ein Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen. Ein Freiberufler muss unabhängig von der Höhe seines Gewinns, keine Bilanz erstellen. Er kann immer eine EÜR abgeben.

Man mag sich fragen, warum wird der eine Selbständige anders behandelt wird als der andere? Die Gewerbesteuer fließt ins Säcklein von den Städten und Gemeinden. Davon unterhalten die Städte ihre Infrastruktur. Bei Freiberuflern wird davon ausgegangen, dass sie die Infrastruktur kaum nutzen. Im Gegensatz zu einem Bauunternehmer fährt ein Rechtsanwalt nicht mit einem Lkw durch die Staßen.

Wie wird mit den sogenannten neuen Berufen verfahren?

Tendenziell entscheiden die Finanzämter hin zum Gewerbetreibenden. Wer einen Beruf, wie Webdisigner oder Programmierer als Selbständiger ausübt, muss dem Finanzamt die Freiberuflichkeit nachweisen. In dem Urteil unter dem Az.: XI R 9/03 stellte bspw. der BFH klar, dass auch Programmierer von Anwendungssoftware unter bestimmten Voraussetzungen als Freiberufler eingestuft werden können.

Wie wird eine gemischte Tätigkeit eingestuft?

Auch dazu hat der BFH ein Grundsatzurteil unter dem Az.:

XI R 10/06 vom 18. Oktober 2006 erlassen. Danach ist ein Betrieb, in dem gemischte Leistungen erbracht werden, danach zu qualifizieren, welche Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird.

Trennbare gemischte Tätigkeit

Ist die freiberufliche und die gewerbliche Tätigkeit leicht trennbar zu erfassen, bspw. ein Tierarzt verkauft nebenbei noch Schmuck , fallen für den Selbständigen Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und aus Gewerbebetrieb an. Die unterschiedlichen Einkunftsarten sollten nicht in einer Buchhaltung und nicht auf einem Bankkonto erfasst werden.

Untrennbar gemischte Tätigkeit

Ist die freiberufliche Tätigkeit untrennbar mit der gewerblichen verbunden, zählen die gesamten Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Bspw. ein Architekt verkauft schlüsselfertige Häuser und bringt seine Architektenleistung dabei ein.

Existenzgründer als Freiberufler

Existenzgründer, die sich als Freiberufler selbständig machen, melden ihre Tätigkeit beim Finanzamt an. Sie müssen kein Gewerbe anmelden. Bei einem Katalog ähnlichen Beruf muss der Gründer dem Finanzamt möglicherweise die Freiberuflichkeit nachweisen. In dem Fall sollte auf jeden Fall der Rat eines Steuerberarters eingeholt werden.

Existenzgründer als Gewerbetreibender

Alle Gründer, die nicht als Freiberufler gelten, müssen ihre selbständige Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden und unterliegen damit der Gewerbeordnung. Die Gewerbeanmeldung ist kostenpflichtig. Das Gewerbeamt teilt dem Finanzamt und der Berufsgenossenschaft die Anmeldung des Gewerbes mit.

Interessante Artikel zum Thema Freiberufler

Starten Gründer ihre Selbständigkeit nebenberuflich (bis zu 18 Stunden / Woche), sind verschiedene Konstellationen vorstellbar. Was der Gründer hinsichtlich der Krankenversicherung beachten muss, wird im folgenden Beitrag erläutert.

Hauptberuf und nebenberuflich Freiberufler

Fall: Der Existenzgründer ist im Hauptberuf Angestellter und will sich nebenberuflich als Freiberufler selbständig machen.

Der Gründer muss auf das Einkommen aus seiner freiberuflichen Nebentätigkeit keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Das gilt solange, wie das Arbeitnehmerverhältnis wirtschaftlich übergeordnet ist und der zeitliche Aufwand unter 18 Stunden / Woche bleibt.

Hauptberuf und Nebengewerbe

Fall: Der Existenzgründer arbeitet hauptberuflich als angestellter Handwerker und will ein Nebengewerbe gründen.

Der Gründer muss auf das Einkommen aus seinem Nebengewerbe keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Das gilt solange, wie das Arbeitnehmerverhältnis wirtschaftlich übergeordnet ist.

Hauptberuf und Minijob und nebenberuflich Freiberufler

Fall: Der Existenzgründer ist im Hauptberuf Angestellter, führt nach Feierabend einen Minijob aus. Außerdem will sich nebenberuflich als Freiberufler selbständig machen.

Die IKK teilte uns bei unserer Recherche mit, dass der Minijob und die nebenberufliche Selbständigkeit nicht zusammengerechnet werden. Alle Tätigkeiten werden einzeln beurteilt. Solange die Arbeitnehmertätigkeit den Lebensunterhalt sichert und wirtschaftlich überwiegt, muss der Gründer auf nebenberufliche Selbständigkeit keine Krankenversicherungsbeiträge zahlten.

400,- EUR Job und Nebengewerbe

Fall: Der Existenzgründer arbeitet in einem Minijob. Parallel dazu baut er sich eine nebenberufliche Selbständigkeit auf.

Wenn der Gründer keinen Anspruch auf ALG 1 oder ALG 2 hat und auch keine Familienversicherung in Anspruch nehmen kann, muss er sich freiwillig selbst versichern. 

Hinweis: Für alle Konstellationen gilt gleichermaßen, dass der Gründer verpflichtet ist, seiner Krankenkasse die nebenberufliche Selbständigkeit anzeigen.

Hauptberufliche Selbständigkeit

Ab 18 Stunden / Woche gehen die Krankenkassen von einer hauptberuflichen Selbständigkeit aus. Solange eine hauptberufliche Selbständigkeit besteht, ist eine Familienversicherung nicht möglich. Selbst wenn der Gewinn des Unternehmes niedriger ist als der Beitrag zur Krankenversicherung, muss der Gründer zwingend eine eigene Krankenversicherung abschließen.

Nebenberufliche Selbständigkeit

Hat sich der Gründer entschlossen, seine Selbständigkeit erst einmal nebenberuflich (Tätigkeit bis zu 18 Stunden / Woche) zu starten, kann er unter bestimmten Voraussetzungen die Familienversicherung in Anspruch nehmen. 

Ehepartner

Gesamteinkommen darf regelmäßig im Monat den Betrag von 360,- EUR (Obergrenze ab 01.01.2009) nicht übersteigen.
Es darf keine anderweitige gesetzliche Versicherung vorhanden sein.

Kinder

Gesamteinkommen darf regelmäßig im Monat den Betrag von 360,- EUR (Obergrenze ab 01.01.2009) nicht übersteigen.
Nicht erwärbstätige Kinder können bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, bzw. sich in Schul- oder Berursausbildung befindende Kinder können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres familienversichert sein.

Sowohl die IKK als auch die Barmer wiesen im Gespräch auf die eingehende Prüfung der o.g. Voraussetzungen hin.

Zum 01.01.2009 wurde die Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente beschlossen. Im Ergebnis entfallen die sonstigen weiteren Leistungen, dafür kann der Fallmanager über ein Vermittlungsbudget verfügen. Laut der Pressemitteilung 83/2008 der BA

"...können dem Existenzgründer nunmehr neben dem Einstiegsgeld, Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern gewährt werden."

Gerade Gründer aus ALG 2 haben es schwer, Kredite von Banken zu bekommen. Daher ist diese Regelung eine gute Nachricht für die Gründer. Noch liegen uns keine Erfahrungen von Gründern vor, wie die Fallmanager die Gewährung von Darlehen oder Zuschüssen handhaben.

 

Privateinlage

Als Unternehmer müssen Sie häufig schnell handeln, so z.B. ein gutes Angebot schnell an Ort und Stelle kaufen. In solch einem Fall haben Sie nicht immer Geld aus Ihrer betrieblichen Kasse zur Verfügung. Sie bezahlen also mit Ihrem privaten Geld. Die Anschaffungen sind jedoch betrieblich veranlasst und somit als Betriebsausgabe abzugsfähig. In dieser Situation nehmen Sie selbstverständlich die Ausgabe nicht in das regelmäßig geführte Kassenblatt auf, sondern heften den entsprechenden Beleg gesondert von den Kassenbelegen ab.

Sie haben im Vormonat eine Ausgabe vergessen in das Kassenblatt zu schreiben?

Auch hier müssen Sie nicht auf die Betriebsausgabe verzichten, sondern heften den Beleg gesondert von der Kasse (abgeteilt durch ein Register oder Trennstreifen) ab. Derartige Ausgaben können mittels sogenannter Privatbuchungen, als Ersatz zur Bank- oder Kassenbuchung erfasst werden.

Privatentnahme

Das selbe gilt für eine regelmäßige Entnahme von Geld für ihren Lebensunterhalt. Sie nehmen sich also monatlich einen bestimmten Betrag aus der Geschäftskasse oder überweisen eine Summe regelmäßig auf Ihr privates Bankkonto (was übrigens nicht verboten ist, denn schließlich leben Sie von dem erwirtschafteten Geld). Diese Geschäftsvorfälle nennt man Privatentnahmen. Sie sollten das regelmäßig tun, jedoch immer unter Angabe eines Eigenbeleges. Sie erstellen einfach eine Quittung, auf der das Datum, der Betrag, der Ort, Ihr Name und Ihre Unterschrift ersichtlich ist. Zusätzlich wird unter Verwendungszweck das Stichwort „Privatentnahme“ vermerkt – so kann Ihr Steuerberater oder der Buchführende den Geldabfluss eindeutig und ohne weitere Fragen erfassen. Ebenso können Sie bei einer Banküberweisung eine Betextung hinterlegen, welche die Buchung als Privatentnahme kennzeichnet.

Privateinlage auf das Geschäftskonto

Ähnlich verhält es sich im umgekehrten Fall. Auf Ihrem Geschäftskonto ist kaum noch Geld, einen Kontokorrentkredit möchten Sie aus Kostengründen nicht nutzen und Sie wissen, dass in einigen Tagen ein größerer Betrag abgebucht wird. Sie überweisen einfach von Ihrem Privatkonto einen Betrag auf Ihr Geschäftskonto. Diese Buchung betexten Sie mit dem Stichwort „Privateinlage“. Sie müssen keine Erklärungen abgeben warum sie Geld einlegen oder entnehmen. Ebenso verhält es sich in der Kasse. Ist der Kassenbestand auf ein kritisches Niveau gesunken, so können Sie durch eine Privateinlage Liquidität in die Kasse spülen. Allerdings sollten Sie es damit nicht übertreiben, denn bei Finanzämtern kann es zu Misstrauen führen, wenn Sie häufig große Summen privat einlegen und entnehmen. In Zeiten des Schwindens von Bankgeheimnissen werden Sie als Steuerpflichtiger immer durchsichtiger, so dass Privatbuchungen schnell nachprüfbar sind. Häufig kommt es auch zur Vermutung das Schwarzgelder im Umlauf sind.

Geldtransit - die einfachste Lösung

Selbstverständlich können Sie auch Gelder zwischen Kasse und Bank transferieren. Diesen Vorgang können Sie als „Geldtransit“ betexten. Achten Sie stets darauf, das der von Ihrem Geschäftskonto abgehobene Betrag auch in Ihrem Kassenblatt wieder auftaucht. Durch die buchhalterische Maßnahme der Privatbuchungen können Sie dauerhafte Bankschulden vermeiden und somit auch hohe Zinsbelastungen.

Unstrittig wichtig für alle Unternehmer ist die Betriebshaftpflicht. Sie deckt alle Ansprüche Dritter, die schuldhaft durch die Ausübung des Unternehmers und seiner Mitarbeiter anfallen können.

Die verschiedenen Rechtschutzversicherungen sind dagegen nicht so klar als unbedingt notwendig einzustufen. Abgesichert wird mit einer Rechtsschutzversicherung nur das Kostenrisiko eines Verfahrens. So kann es bspw. trotz der Verkehrsrechtsschutzversicherung zum Führerscheinentzug wegen einer Geschwindigkeitsübertretung kommen. Die anwaltlichen Kosten für das Gerichtsverfahren übernimmt hingegen die Rechtsschutzversicherung.

Wie findet der Gründer die richtige Versicherung?

Innerhalb der Rechtsschutzversicherung gibt es den Basisschutz entweder als Paket oder der Unternehmer sucht sich die für ihn wichtigen Versicherungen als Einzelpolice aus.
Einige, für den Existenzgründer wichtige Versicherungen wollen wir im Folgenden näher beleuchten.

Berufsrechtsschutz

Mit der Berufsrechtsschutzversicherung kann sich der Existenzgründer gegen sozial- und steuerrechtliche Angelegenheiten oder nichtvertragliche Schadensersatzforderungen absichern. Hat der Gründer bereits Mitarbeiter eingestellt, hilft der Berufsrechtsschutz auch in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Verkehrsrechtsschutz

Für Gründer, die eine hohe Kilometer Zahl im Monat fahren müssen, wie bspw. Versicherungsmakler oder verschiedene Freiberufler, lohnt es sich, über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung nachzudenken. Nicht immer hat derjenige Schuld der auffährt, er muss es aber beweisen können.

Strafrechtsschutz

Den Strafrechtsschutz gibt es in zwei Varianten als Basis- oder Spezialstrafrechtsschutz. Der Basisschutz hilft bei fahrlässig begangenen Straftaten. Der Spezialtarif übernimmt zusätzlich noch Honorarvereinbarungen von spezialisierten Anwälten und Sachverständigen.

Mieterrechtsschutz

Werden durch den Unternehmer Büroräume oder Lagerflächen angemietet, kann die Mieterrechtsschutzversicherung durchaus sinnvoll sein.

Eigentümerrechtsschutz

Der Eigentümerrechtsschutz ist der Gegenpart zum Mieterrechtsschutz, er ist sinnvoll, wenn Räume oder Gebäude vermietet werden.

Patentrechtsschutz

Die Patentrechtsschutzversicherung kann für Erfinder sehr wichtig werden. Die Gesellschaft für Marken- und Patentrechtsschutzversicherung (GMP) ist zurzeit die einzige Gesellschaft, die eine Patenrechtsschutzversicherung anbietet (http://www.patent-rechtsschutz.de). Der Unternehmer kann entweder nur die Kosten zur Abwehr von Schadensersatz- oder Unterlassungsansprüchen absichern. Er hat aber auch die Möglichkeit, die Geltendmachung aus dem Patentrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Geschmacksmusterrecht und Gebrauchsmusterrecht mit abzusichern.

Rechtsschutzversicherung bei Abmahnung im Internet

Leider bietet noch keine Versicherung diese Leistung an. Ausführlich hat Sven Dietrich seinen Versuch beschrieben, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
Selbst die Patentrechtsschutzversicherung der GMP greift hier nicht. Der Rechtsschutz der GMP tritt erst ein, wenn das Verfahren vor Gericht verhandelt wird.

Zum 1. November 2008 trat das Gesetz zur Modernisierung des GmbH Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen, kurz MoMiG (BGBl. I S. 2026, PDF, 178 kb) in Kraft. Mit dem Gesetz wurde die Gründung der so genannten Mini GmbH auf den Weg gebracht. Existenzgründer können mit 1,- EUR Startkapital eine so genannte Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt gründen. Wird das standardisierte Musterprotokoll bei der Gründung verwendet, kostet die Gründung der Unternehmergesellschaft maximal 150,- EUR.

Merkmale der Unternehmergesellschaft (UG)

  1. Gründung mit 1,- EUR Stammkapital möglich
  2. Ein Viertel des erwirtschafteten Jahresgewinns muss der Unternehmer in die Rücklage einzahlen.
  3. Sobald die Rücklage einen Betrag von 25.000,- EUR erreicht hat, kann die Unternehmergesellschaft in eine GmbH umfirmieren.
  4. Der Unternehmer haftet nach der Gründung nicht mehr mit seinem Privatvermögen, sondern nur noch mit dem Gesellschaftsvermögen der UG.

Ausführliche Informationen stellt die IHK Berlin in ihrem Merkblatt GmbH und Unternehmergesellschaft (UG) (pdf, 323 KB) zur Verfügung.

Weitere interessante Artikel zum Thema Mini GmbH und Unternehmergesellschaft im Netz:

Mini-GmbH - Unternehmergesellschaft (UA)
Veränderungen bei GmbH-Gründung mit MoMiG
Die Unternehmergesellschaft eine Alternative zur Limited?
haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft
Die haftungsbeschränkte Unternehmensgesellschaft (UG)

Viele Fragen im angeschlossenen Forum beschäftigen sich mit der Hilfe zum Lebensunterhalt, auch als Hartz IV bezeichnet. Um Hartz IV zu bekommen, ist die Anzahl der Personen nicht ausschlaggebend. Mit dem Hartz IV - Rechner kann in einem ersten Schritt herausgefunden werden, ob ein Anspruch auf Leistung besteht.

Vorweggenommene Betriebsausgaben sind ein Thema, mit dem sich früher oder später alle Existenzgründer beschäftigen. Bevor das eigene Unternehmen läuft, sind im Allgemeinen schon verschiedenste Investitionen zu tätigen. Ob noch eine Fortbildung ansteht, um sich auf den neuesten Stand zu bringen oder Beratungs- und Finanzierungskosten anfallen, es stellt sich immer die Frage nach der Abziehbarkeit der getätigten Aufwendungen und Ausgaben.

Betrieblicher Anlass und wirtschaftlicher Zusammenhang nötig

Diese Aufwendungen sind gem. § 4(4) EStG als Betriebsausgabe unter bestimmten Voraussetzungen abziehbar. Voraussetzung ist, dass der Gründer mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. Nur wer sich wirklich selbständig machen will, und diese Absicht auch belegt, kann die Aufwendungen als Betriebsausgabe ansetzen. Weiterhin muss die betriebliche Veranlassung nachgewiesen werden, wie der BFH in seinem Urteil vom 18. April 1990 Az. III R 5/88 bestätigte. In einem weiteren Urteil weißt der BFH auf den zwingend vorliegenden wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen der Betriebsausgabe und dem zu gründenden Unternehmen hin Az. VIII R 252/82 vom 14. Juni 1988.

Beispiel

Erik Ernst beschließt Anfang 2008 sich selbständig zu machen. Als erstes prüft er, welche unternehmerische Tätigkeit er aufnehmen kann. Zu diesem Zeitpunkt befindet er sich in der so genannten Vorgründungsphase des Unternehmens. Im Mai 2008 ist er sich sicher, mit einem Service rund ums Haus kann er als Unternehmer Geld verdienen. Erik Ernst sucht sich die notwendigen Berater, holt sich Angebote für ein Fahrzeug und benötigte Geräte ein. Anfang Juni wird im das passende Fahrzeug zu einem super Preis angeboten. E greift zu und kauft das Fahrzeug. Er befindet sich jetzt mitten in der Gründungsphase des Unternehmens. Im Juli schafft er sich die ersten Geräte an. Nachdem er nun auch die ersten potenziellen Kunden gefunden hat, kündigt er sein Anstellungsverhältnis zum 31.08.08. Mit der Absicht der Erbringung eigener entgeltlicher Leistungen im Wirtschaftsverkehr übt Ernst ab dem 1.09.08 sein Unternehmen aus.

Welche der entstandenen Aufwendungen kann er als Betriebsausgabe geltend machen?

Alle Aufwendungen aus der Vorgründungsphase, wie bspw. Existenzgründerberatungskosten oder Fortbildungskosten sind durch den sachlichen und zeitlichen Zusammenhang eine Betriebsausgabe. Die Ausgaben für den Kauf des Fahrzeugs und der Geräte sind durch den begründeten Zusammenhang ebenfalls Betriebsausgaben.

Welche Aufwendungen zählen nicht zu den vorweggenommenen Betriebsausgaben?

Fehlt der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen der Unternehmensgründung und der Ausgabe, bspw. Ernst kauft sich einen seltenen alten Plattenspieler, liegt keine Betriebsausgabe vor. Ausgaben, die sich zeitlich nicht mehr in Zusammenhang mit der Gründung bringen lassen, bspw. die Anschaffung einer Kreissäge einige Jahre vor der Gründung kann nicht 1:1 als Betriebsausgabe angesetzt werden. Hier hat Ernst jedoch die Möglichkeit, die Kreissäge mit dem zu ermittelten Marktwert in sein Unternehmen einzulegen. Fallen bspw. Fortbildungskosten an, müssen diese zu der Einkunftsart passen. Eine Fortbildung als Masseur passt nicht zu den Einkünften aus Gewerbetrieb und ist somit keine Betriebsausgabe.

Gibt es auch vorweggenommene Betriebsausgaben wenn keine Gründung erfolgt?

Ist der betriebliche und zeitliche Zusammenhang wie oben ausgeführt nachgewiesen, können auch vorweggenommene Betriebsausgaben ohne eine Unternehmensgründung angesetzt werden. Das FG Saarland bestätigt das in seiner Entscheidungsbegründung aus dem Urteil Az. 1 K 258/99 vom 15.12.2000. So heißt es in dem Urteil, dass der Betriebsausgabenabzug auch dann möglich ist, wenn das Unternehmen nicht ausgeübt wird, sondern bereits in der Gründungsphase scheitert oder aus sonstigen Gründen nicht zur Ausführung kommt.
 

Im 3. Teil unserer Reihe über Ratingverfahren haben wir darauf hingewiesen, dass der Unternehmer vor dem Kreditgespräch ein Proberating durchführen sollte. Nun stellen die verschiedensten Institutionen kostenlos Ratingtools zur Verfügung. Eine Auswahl haben wir getestet.

Beratungs- und Informationssystem im Handwerk (BIS)

Auf der übersichtlichen Startseite des kostenlosen Ratingtests wird der Unternehmer über die Bedeutung des Selbsttests informiert.
Es stehen 5 Kriterien und eine quantitative Bewertung zur Testauswahl. Eingegebene Daten können gespeichert werden.

Wie funktioniert der Test?

Ratingrechner BISMan ruft bspw. das Kriterium Marktpositionierung auf. Der Fragebereich geht vom Leistungsangebot über das Kundenpotenzial bis zur Wettbewerbsstruktur. Jeder Fragebereich untergliedert sich dann in die einzelnen wichtigen Fragen, die dann mit Noten von 1-6 bewertet werden. Sind alle Fragen beantwortet, kann der Unternehmer zur Auswertung gehen.

Auswertung
Das Ergebnis wird in einem Diagramm anschaulich dargestellt. In der Legende ist an den Noten abzulesen, welches der bewerteten Kriterien positiv und welches negativ in die Beurteilung einfließt. Als Schmankerl ist noch eine verbale Auswertung angefügt. Dabei werden negative Beurteilungen mit entsprechenden Verbesserungsvorschlägen versehen.

Die quantitative Bewertung

Bei der quantitativen Bewertung gibt der Unternehmer die Finanzdaten vom z.B. abgelaufenen Wirtschaftsjahr ein. Mit der Auswertung erfährt er u.a. wo seine Eigenkapitalquote oder der Cashflow einzuordnen ist.

Fazit

Der Ratingtest ist logisch aufgebaut, einfach zu bedienen und aussagekräftig. 

Adresse zum Ratingrechner
http://www.bis-handwerk.de/start.asp?StartPage=Rating

Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH

Bevor dieser Ratingtest gestartet werden kann, sagt ein Popupfenster das der Internet Explorer 5.5 oder 6.0 installiert werden muss. Ein zweites Popup sagt der FlashMX6 installiert werden muss, sonst funktioniert die Ampel nicht. Für den Test übergehen wir die Fehlermeldungen.

Wie funktioniert der Test?

Ratingrechner Investitions- und Förderbank NiedersachsenDie wenigen Fragen sind in nur 3 Kategorien angeordnet. Die Bewertung erfolgt nur mit den Noten 1-4.

Auswertung

In der Ergebnisübersicht wird mittels der Ampelfarbe dargestellt, ob die Bewertung positiv oder negativ ausfällt.

Fazit

Wer gern mit bunten Farben arbeitet und bereit ist, die geforderten Programme zu installieren, der erfährt mit diesem Test ein brauchbares Ergebnis.

Adresse zum Ratingrechner
www.ratingampel.de/

 IHK Nordrhein-Westfalen

Durch eine übersichtliche Startseite des Ratingtests gelangt der Nutzer auf die ersten Eingabefelder. Es fällt auf, das hier der Firmenname eingegeben werden soll, was nicht empfehlenswert ist. Zum Einen könnten die Daten gespeichert un weiter verwendet werden. Zum Anderen sollte bei so sensiblen Daten eine verschlüsselte SSL Verbindung gewährleistet sein. Demzufolge ist es für den Unternehmer sicherer, Vorsicht walten zu lassen, und der Test funktioniert auch ohne Eingabe des Namens. Die Gliederung der Gruppen auf der Folgeseite ist verständlich dargestellt.

Wie funktioniert der Test?

Ratingtool IHKÜber die Nummerierung der Gruppen und Bereiche gelangt der Nutzer zu den Fragen. Umständlicherweise sind die Fragen auch wieder nur über die Nummerierung aufrufbar. Dann kann die Frage mit einer Benotung von 1-6 bewertet werden.

Auswertung

Bevor nicht alle Fragen beantwortet sind, gibt es keine Zwischenauswertung. Dann kommt der Hammer. Drückt der Unternehmer auf "Auswertung" erhält er einen 14-seitigen Ratingbericht im pdf Format. Sich da reinzulesen, kann als Tagesaufgabe bezeichnet werden. Eine kurze und knappe Übersicht sucht der Nutzer vergeblich.

Fazit

Die Bedienbarkeit der Seite ist mangelhaft. Die sehr mimelige Schrift die auch noch blau und kursiv formatiert ist, ist nur sehr schwer lesbar. Die Testauswertung ist mit 14 Seiten einfach übertrieben lang.
 
Adresse zum Ratingrechner
www.spannuth-ihk-nrw.de/scripts/winrating.dll/winrating.winrating.process?method=fragebogen~start

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Auf der übersichtlichen Startseite kann sich der Unternehmer unter einem Benutzernamen oder als Gast anmelden. Die Gliederung des Ratingtests in die einzelnen Kriterien ist verständlich aufgebaut

Wie funktioniert der Test?

Ratingrechner BundesministeriumMit dem Teststart werden die wichtigen Kriterien in einzelne Fragen mit dem Notensystem 1-6 bewertet. Um ein aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten, müssen sehr viele Fragen beantwortet werden.

Auswertung

Die Auswertung erfolgt sowohl verbal als auch grafisch für die einzelnen Kennzeichen.

Fazit

Ein gut zu bedienender Test, die Auswertung ist nicht so aussagekräftig.

Adresse zum Ratingrechner
www.existenzgruender.de/onlineprogramme/ratingplaner/index.php

  

Zusammenfassender Vergleich der kostenlosen Ratingrechner

 
Bedienbarkeit
Fragenauswahl
Auswertung

Beratungs- und Informationssystem im Handwerk

sehr gut
sehr gut
sehr gut

Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH

ausreichend
ausreichend
ausreichend

IHK Nordrhein-Westfalen

befriedigend
befriedigend
befriedigend

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

gut
befriedigend
befriedigend

Bevor der Unternehmer die Bank seiner Wahl zu einem Kreditgespräch aufsucht, sollte er selbst ein Proberating durchführen. Das Ergebnis der Probe gibt dem Unternehmer einen ersten Anhaltspunkt, wie sein Unternehmen bewertet wird oder auch von der Bank bewertet werden könnte.
Die meisten Banken nutzen die folgenden Kriterien, um ein Unternehmen zu beurteilen.

Beurteilung der finanzwirtschaftlichen Verhältnisse

Hier wird der letzte Jahresabschluss geprüft, sowie die Finanz- und Ertragslage des Unternehmens unter die Lupe genommen. Weiterhin werden der Cashflow, das Betriebsergebnis, die Eigenkapitaldeckung und die Gesamtkapitalrendite begutachtet.
Gewichtung der Antworten: ca. 50%

Beurteilung der Zukunftsaussichten

Wie steht das Unternehmen im Wettbewerb da, wie ist die Marktsituation einzuschätzen und ist das Produktprogramm zeitgemäß? Ebenfalls Beachtung findet die Wettbewerbssituation.
Gewichtung der Antworten: ca. 20%

Beurteilung der Unternehmensführung

Handelt die Unternehmensführung zielgerichtet und effizient? Wird langfristig geplant und sind die Pläne strukturiert?
Gewichtung der Antworten: ca. 20%

Beurteilung des Zahlungsverhaltens

Das Zahlungsverhalten des Unternehmens gibt große Aufschlüsse für die Beurteilung. Ein Unternehmen, das immer innerhalb der Fristen bezahlt, wird naturgemäß besser eingestuft.
Gewichtung der Antworten: ca. 10%

Am einfachsten kann der Unternehmer die Beurteilung mittels Schulnoten vornehmen. Bspw. das Unternehmen hat ein gutes Betriebsergebnis, demzufolge gibt sich der Unternehmer hier eine zwei. Das Zahlungsverhalten wird mit sehr gut eingestuft, also eine eins, usw. Nach der Eigenbeurteilung weiß der Unternehmer um seinen Ratingstand. Fällt die eigene Beurteilung negativ aus, kann er an Hand des Schemas an den einzelnen Kriterien drehen. Bspw. kann der Unternehmer durch eine verbesserte Einkaufspolitik sein Betriebsergebnis erhöhen oder durch geeignete Marketingstrategien seine Marktsituation verbessern. Erst wenn die Eigenbeurteilung positiv ausfällt, sollte der Gang zur Bank anstehen.

Kostenlose Ratingtools und Ratingrechner

Dem Unternehmer stehen verschiedene kostenlose Ratingtools oder Ratingrechner zur Verfügung. Im nächsten Teil werden wir einige Ratingrechner testen.
 

Ob die Firma einen Namen hat oder das Unternehmen eine Firma, im folgenden Beitrag gehen wir diesen Fragen auf den Grund.

Beispiel
Erik Ernst will sich mit einem Service rund ums Haus selbständig machen. Vor der Gewerbeanmeldung überlegt er, wie er sich künftig als Selbständiger nennen will und ob er einen Fantasienamen verwenden darf.

Um zu klären, wie sich Ernst nennen darf, werden zuerst folgende Begriffe analysiert.

Kaufmann

Seit dem 1.07.1998 wird nur noch zwischen Kaufmann und Nichtkaufmann unterschieden (Muss-, Soll- und Minderkaufmann sind weggefallen). Für einen Kaufmann gilt das HGB, für den Nichtkaufmann das BGB. 

Der § 1 HGB sagt aus

(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.


Ob das Unternehmen nach Art oder Umfang einen kaufmännisch geführten Betrieb benötigt, erfährt man aus $ 141 AO, welcher aussagt:

bei einem Umsatz von mehr als 500.000,- EUR pro Kalenderjahr oder einem Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 50.000 Euro im Wirtschaftsjahr ist die Verpflichtung gegeben, Bücher zu führen.

Erik Ernst rechnet mit einem anfänglichen Umsatz im Bereich von 20.000,- bis 50.000,- EUR pro Jahr. Demzufolge muss er keine Bücher führen und ist gem. § 1 HGB kein Kaufmann.

Firma

Was der Begriff Firma beinhaltet regelt der § 17 HGB

(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.

Oben haben wir festgestellt, dass Ernst kein Kaufmann ist. Somit gilt für ihn das HGB nicht. Er kann demzufolge seinem Unternehmen keinen Firmennamen geben.

Unternehmen

Ein Unternehmer ist gem. § 14 BGB

(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Gewerbetreibender

Alle Selbständigen, die nicht eine Tätigkeit entsprechend der Katalogberufe § 18 EStG oder ähnliche Berufe ausüben, sind Gewerbetreibende.

Was ist Erik Ernst nun?

Ernst ist ein gewerbetreibender Unternehmer, er ist kein Kaufmann und hat somit keine Firma.

Der § 15b GewO beschreibt, wie der Gewerbetreibende auftreten muss:

(1) 1Gewerbetreibende, für die keine Firma im Handelsregister eingetragen ist, müssen auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen und ihre ladungsfähige Anschrift angeben.

Es existiert keine Vorschrift, die das Hinzufügen eines Fantasienamens verbietet.
Quelle: Rechtsanwältin Diana Rehbein, Dingelstädt

Erik Ernst muss demzufolge unter seinem vollständigen Namen im Geschäftsverkehr auftreten. Die Hinzufügung einer beschreibenden Geschäftsbezeichnung ist gem. § 146 GewO nicht strafbar. Solange diese Geschäftsbezeichnung bzw. der Fantasiename nicht irreführend ist, kann Ernst ihn hinzufügen.
Seine Geschäftsbezeichnung könnte bspw. lauten:

Erik Ernst Service rund ums Haus.

So sieht der schematische Ablauf der Namensgebung aus:

 Firmenbezeichnung Firmenname Existenzgründer

Darf jeder ein Gewerbe anmelden?

Nach dem Grundsatz der Gewerbefreiheit gem. § 1 GewO ist

(1) Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.

Wann muss das Gewerbe angemeldet werden?

Der § 14 der GewO gibt die Auskunft, das ein Gewerbe angemeldet werden muss, wenn u.a.
  • eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird,
  • ein bereits bestehender Gewerbebetrieb übernommen wird,
  • der Gewerbebetrieb in eine andere Kommune verlegt wird,
  • eine Zweigstelle gegründet wird,
  • der Gegenstand des Gewerbes gewechselt wird.

Muss jeder ein Gewerbe anmelden?

Nein, alle Selbständigen, die nicht einen Beruf gem. dem Katalog von § 18 EStG, oder einen ähnlichen Beruf ausüben, müssen kein Gewerbe anmelden, sondern geben die Aufnahme ihrer Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt bekannt.

Wo wird das Gewerbe angemeldet?

Der Gewerbetreibende meldet sein Gewerbe im Gewerbeamt bzw. Gewerbemeldestelle seiner zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung an. Dabei muss er seine Tätigkeit näher bezeichnen. Ob der Gewerbetreibende persönlich, schriftlich oder gar online seine Anmeldung abgeben kann, ist in den verschiedenen Städten unterschiedlich geregelt.

Das Formular zur Gewerbeanmeldung

Das Formular zur Gewerbeanmeldung umfasst nur eine Seite. Auszufüllen sind u.a. die persönlichen Daten, das Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit und ob die Tätigkeit im Haupt- oder Nebenberuf geführt werden soll. Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung ist eher günstig. Sie liegt in den einzelnen Städten und Gemeinden bei ca. 15,- bis 40,- EUR.

Wer unterliegt der Zulassungsbeschränkung?

Bestimmte Berufszweige unterliegen bei der Gewerbeanmeldung einer Zulassungsbeschränkung. Darunter zählen bspw. Makler, Versicherungsmakler, das Bewachungsgewerbe oder Spielbanken. Für Handwerker ist die Zulassungsbeschränkung in der Handwerksordnung (HwO) geregelt.

Was macht das Gewerbeamt mit der Gewerbeanmeldung?

Der Mitarbeiter des Gewerbeamts prüft die persönlichen Daten auf Richtigkeit. Dann führt er eine inhaltliche Prüfung der angemeldeten Tätigkeit durch. Für eine verbotene Dienstleistung, wie bspw. Waffenhandel, Sklaverei oder Drogenhandel wird keine Gewerbeanmeldung erteilt. Ebenfalls wird die Zulassungsbeschränkung geprüft, bspw. die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses oder eines Meisterbriefes. Der Firmenname oder die Firmenbezeichnung des Gewerbetreibenden wird bei der Anmeldung nicht auf Zulässigkeit vom Gewerbeamt geprüft. Das ist , nach Aussage des Gewerbeamtes, Aufgabe der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK).

Informiert das Gewerbeamt andere Behörden oder Institutionen von der Anmeldung?

Eindeutig ja, der § 14 GewO gibt vor,

(9) 1Die zuständige Behörde darf Daten aus der Gewerbeanzeige regelmäßig übermitteln an

1. die Industrie- und Handelskammer
2. die Handwerkskammer
3. die für den Immissionsschutz zuständige Landesbehörde
3a die für den technischen und sozialen Arbeitsschutz,  zuständige Landesbehörde
4. das Eichamt
5. die Bundesagentur für Arbeit
6 die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V ausschließlich zur Weiterleitung an die zuständige Berufsgenossenschaft
7.die Behörden der Zollverwaltung zur Wahrnehmung der ihnen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz,
8.das Registergericht, soweit es sich um die Abmeldung einer im Handels- und Genossenschaftsregister eingetragenen Haupt- oder Zweigniederlassung
9. die statistischen Ämter der Länder zur Führung des Statistikregisters

Kommt der Gewerbeschein per Post? 

Gewerbetreibende, die ihr Gewerbe persönlich beim Gewerbeamt anmelden, bekommen, nachdem sie die Gebühr bezahlt haben, ein DIN A4 Blatt mit der Überschrift "Gewerbeanmeldung". Dieses Blatt ist der so genannte Gewerbeschein, mit ihm kann der Gewerbetreibende die ordnungsgemäße Anmeldung des Gewerbes nachweisen.

Brauche ich für zwei verschiedene Gewerbe auch zwei Gewerbeanmeldungen?

Die Gewerbeordnung legt dem Unternehmer keine Beschränkung hinsichtlich verschiedenartigster Betätigungen innerhalb eines Unternehmens auf.

Der § 3 GewO (Betrieb verschiedener Gewerbe) stellt fest:

 

Der gleichzeitige Betrieb verschiedener Gewerbe sowie desselben Gewerbes in mehreren Betriebs- oder Verkaufsstätten ist gestattet. Eine Beschränkung der Handwerker auf den Verkauf der selbstverfertigten Waren findet nicht statt.

Fazit

Der Gründer fasst alle Tätigkeiten, die er voraussichtlich anbieten will, auf einer Gewerbeanmelung zusammen.

Ein Versicherungsmakler wird für seine Kunden tätig, indem er Versicherungsverträge betreut, verwaltet und vermittelt. Der Bedarf an Versicherungsberatung nimmt immer mehr zu. Gleichzeitig scheuen viele den direkten Kontakt zu einem Versicherungsvertreter, der schon dreimal an der Haustür geklingelt hat. Der Versicherungsnehmer will sich vorab informieren und ohne großen Aufwand die für ihn günstigste Versicherung finden und abschließen. Hier tut sich für den Onlineversicherungsmakler ein breites Tätigkeitsfeld auf.

1. Was ist rechtlich zu beachten?

Mit der Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie im Mai 2007 gilt für selbständige Versicherungsvermittler eine generelle Zulassungspflicht. Versicherungsmakler bzw. -vermittler, benötigen eine Gewerbeerlaubnis nach § 34d der Gewerbeordnung (GewO). Liegt diese Erlaubnis vor, erfolgt die Eintragung in das bundesweite Versicherungsvermittlerregister. In dieses Register muss jeder Versicherungsmakler aufgenommen sein.

Ausnahmen: Ohne Erlaubnis können sich unter bestimmten Umständen klassische oder produktbezogene Versicherungsberater eintragen lassen. Näheres dazu erfahren Sie von Ihrer zuständigen IHK.

2. Wie erhalte ich die Erlaubnis?

Die Erlaubnis wird bei der zuständigen IHK beantragt. Zu dem ausgefüllten Antrag müssen u.a. folgende Unterlagen mit eingereicht werden:

  • Polizeiliches Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Ordnungsamt)
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt)
  • Schuldnerliste ohne Eintrag (IHK)
  • kein anhängiges Konkursverfahren (IHK)
  • ausreichende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden
  • berufliche Qualifikation muss nachgewiesen werden

3. Was kostet die Erlaubnis?

Je nach Umfang der eingetragenen Tätigkeit kommen Kosten in Höhe von 240,- bis 1.500,- EUR auf den Existenzgründer zu.

4. Wo muss sich der Versicherungsmakler registrieren?

Die Aufnahme in das bundesweite Versicherungsvermittlerregister passiert ebenfalls mit Hilfe der IHK. Die Kosten für die Registrierung belaufen sich auf überschaubare 25,- EUR.

5. Wozu ist die Registrierung?

Nach der Registrierung erhält der Versicherungsvermittler eine Registrierungsnummer, die er gegenüber der Versicherungsgesellschaft und seinen Kunden angeben muss. Im Internet auf der Seite der IHK: http://www.vermittlerregister.info/ kann sich der Auftraggeber über die Zulassungsform seines gewählten Vermittlers informieren. Der Verbraucherschutz soll durch diese Transparenz verbessert werden.

6. Impressum

Im Impressum eines Onlineversicherungsmaklers bzw. –vermittlers muss neben den anderen gesetzlichen Regelungen folgendes aufgeführt sein:

  1. Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Register-Nr. D-ABC-XYZ 165
  2. Erlaubnis nach § 34 d GewO (Versicherungsmakler), erteilt durch die IHK Musterstadt

Kontakt zu den Versicherungsgesellschaften

Der Versicherungsmakler hat verschiedene Möglichkeiten Versicherungsgesellschaften in seinen Bestand zu bekommen: 

  1. Einzelne Gesellschaften kontaktieren - Der Makler kontaktiert verschiedene Versicherungsgesellschaften. Auswahlkriterien können bspw. sein: eine gute Zusammenarbeit, günstige Produkte in einem bestimmten Segment, gute Provisionszahlungen
  2. Anschluss an einen oder mehrere Maklerpools

Der Makler kann sich verschiedene Maklerpools anschließen und somit den Kontakt zu einer großen Bandbreite an Versicherungsgesellschaften herstellen.

Kontakte zu den Kunden herstellen - Kundenakquise

Versicherung.net LogoDas ist wohl in dem Versicherungsgeschäft das Schwierigste. Ein qualifizierter Kontakt zu einer Person, welche definitiv eine Versicherung abschließen oder einen Versicherungsvergleich erstellt haben möchte. Für diese Zwecke kann der Existenzgründer entweder selbst losgehen und Kunden werben. Das ist aber angesichts der derzeitigehn gesetzlichen Lage nicht ganz einfach und auch nicht immer ohne weiteres erlaubt. Eine andere Variante ist das Kaufen der qualifizierten Datensätze. Der Versicherungsmakler hat also die Möglichkeit, Kundenanfragen käuflich zu erwerben. Man spricht dabei vom Datensatz kaufen. Diese Kontakte sind sehr vielversprechend, da hier bereits ein wahres Interesse an einer Versicherung signalisiert wurde und der Makler nur noch das richtige Produkt auswählen muss. Eine sehr seriöse Firma in diesem Bereich ist die Transparent GmbH & Co. KG mit dem Portal versicherung.net

Versicherungsdatensätze kaufen

Versicherung.net wurde getestet und hat dabei 5 Sterne und somit die Bestnote erhalten. Hier zeigt sich die Seriösität des Unternehmens, denn es werden nur gute Kontakte an Versicherungsmakler verkauft, so dass auch der Versicherungsmakler keinen Grund zur Beanstandung hat. Er zahlt ja letztlich auch für die qualifizierten Datensätze. versicherung.net prüft darüber hinaus jeden Datensatz auf Plausibilität und natürlich auf gültige Kontaktdaten, so dass falsche Telefonnummern oder E-Mailadressen nicht als qualifizierte Kontakte verkauft und gehandelt werden. Auf diese Weise bekommen auch Anfänger und gerade Existenzgründer die Chance, mit vorsortierten Datensätzen Verkaufsgespräche zu trainieren und außerdem Versicherungen abzuschließen. Das sollte dann in einem Maklerpool geschehen, so wie wir im nächsten Abschnitt einen solchen vorstellen und interviewt haben.

Kontakte über Maklerpools zu den Versicherungen herstellen

Wir haben mit der Firma Fonds Finanz Maklerservice GmbH ein Interview zum Thema Versicherungsmakler und Versicherungsmaklerpools geführt. Die Interviewpartnerin war dabei: Ferial Azizi (Pressereferentin)

Wie viele unterschiedliche Gesellschaften sind Ihrem Pool angeschlossen?

Alle marktüblichen Gesellschaften.

•    In der Sparte KV: 40 Gesellschaften
•    In der Sparte LV: 93 Gesellschaften

Alle marktrelevanten geschlossenen und offenen Fonds, alle relevanten Sachgesellschaften, alle ausgewählten Bauspargesellschaften sowie alle für Baufinanzierungen relevanten Banken.

Nennen Sie bitte 3-5 Referenzunternehmen

DWS, Allianz, AXA, Versicherungskammer Bayern, Nürnberger

Wie finanziert sich Ihr Service?

Unser Service ist eines der wichtigsten Faktoren unseres Erfolges. Zu unserem Serviceumfang, gehören u.a. die kostenlose Nutzung unserer Plattform – inklusive unserer zahlreichen E-Learning Filme und Berechnungstools (LV und PKV Lotse von Softfair). Der Erfolg unserer Makler entsteht, neben den eigenen Leistungen und Fähigkeiten der Makler, durch unser umfangreiches Serviceangebot, welches allen unseren angebundenen Maklern zur Verfügung steht. Und natürlich wird unser Unternehmen durch den Erfolg der Makler gestärkt. Somit ist es uns möglich unseren Maklern einen besonderen Service zu bieten und diesen stetig auszubauen. Des Weiteren erhalten wir aufgrund der Höhe unseres Volumens höhere Provisionssätze von den Gesellschaften, so dass unser Unternehmen diesen sogenannten „Overhead“ u.a. in das Angebot der Serviceleistungen investieren kann.

Verlangen Sie weitere, als die gesetzlich geforderten Voraussetzungen, von den interessierten Maklern?

Nein, lediglich die Kriterien der IHK sind einzuhalten.

Gibt es durch Ihr Unternehmen eine explizierte Prüfung der Makler?

Bezüglich der Qualifikation eines Maklers gibt es keine explizite Prüfung. Allerdings fordern wir von unseren Maklern folgende Unterlagen, die wir im Voraus einer Zusammenarbeit benötigen:

•    Partnerbogen (steht auf unserer Website als PDF-Datei zum Download zur Verfügung)
•    Gewerbeanmeldung (bei Vorlage der IHK-Registrierung nach §34 d GewO kann darauf verzichtet werden)
•    Leserliche Kopie der Vorder- und Rückseite vom Personalausweis oder Reisepass
•    Kopie der SCHUFA-Auskunft (max. 6 Monate alt)
•    AVAD-Bestätigung (steht auf unserer Website als PDF-Datei zum Download zur Verfügung)
•    IHK-Registrierung nach §34d GewO

Bei Kapitalgesellschaften benötigen wir:

•   Selbstschuldnerische Bürgschaft im Original (Download im PDF-Format)
•   Handelsregisterauszug

•    Für Investmentprodukte zusätzlich 34c

Gibt es einen feststehenden Mindestumsatz der beteiligten Makler?

Nein, so etwas ist nicht gefordert.

Welche Kosten entstehen dem Makler durch die Nutzung Ihres Pools?

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Danke für das Interview.

Fazit

Ein erfolgreicher Existenzgründer als Versicherungsmakler kann nur aus der Kombination von Maklerpool und Kundenakquise durch entsprechende Datenliefarenten hervorgehen. Vvon Haustür zu Haustür zu gehen und "Klinken putzen" ist wohl in der heutigen Zeit zum Scheitern verurteilt.

Müssen im Laufe des Monats verschiedene Kredite, die auch noch zu verschiedenen Zeitpunkten fällig sind, bedient werden ist das lästig. Häufig kommt bei Gründern, welche die heiße Phase der Existenzgründung erfolgreich überstanden haben, der Gedanke an eine Umschuldung auf. Warum nicht nur einen größeren Kredit bei einer Bank aufnehmen und die einzelnen Kredite bei den anderen Banken damit ablösen? Das kann für den Existenzgründer ein lohnender Gedanke sein.

Nachdem der Gründer seine Kredite mit den entsprechenden Raten- und Zinszahlungen aufgelistet hat, kann er mit dem vergleichen beginnen.

An wen kann sich der Existenzgründer bei einer Kreditumschuldung wenden?

Zum Einen kann sich der Unternehmer bei verschiedenen Banken nach den entsprechenden Konditionen erkundigen. Beim Vergleich der einzelnen Angebote muss der Zinssatz, aber vor allem auch die Bearbeitungsgebühr der Banken berücksichtigt werden. Die Bank verdient auf jeden Fall, wenn nicht, wird sie der Umschuldung nicht zustimmen.

Zum Anderen stehen dem Gründer auch die Verbraucherzentralen oder Schuldnerberatungsstellen zur Verfügung. In den Beratungsstellen kann man sich von der Seriosität der Angebote überzeugen. Der Unternehmer findet kompetente Hilfe bei seinem Umschuldungsvorhaben. MIt einer Vergleichsrechnung kann der Unternehmer sich auch von einem Steuerberater oder Unternehmensberater die vorliegenden Umschuldungsangebote vergelichen lassen.

 

 

Zum Jahresanfang passen die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ihre Beitragsbemessungsgrenzen an. Für das Jahr 2009 wurden folgende Werte festgelegt:

Existenzgründer

Die Mindestbemessungsgrenze (MBG) für Existenzgründer beträgt 1.260,- EUR im gesamten Bundesgebiet. Für den Zeitraum der Bewilligung des Gründungszuschusses, haben Existenzgründer eine niedrigere MBG für ihren Krankenversicherungsbeitrag. 

Hauptberuflich Selbständige

Die Mindestbemessungsgrenze für hauptberuflich Selbständige beträgt 1.890,- EUR im gesamten Bundesgebiet.
Hauptberuflich Selbständige zahlen, solange ihr Gewinn unter der MBG liegt, ihren Krankenversicherungsbeitrag auf die 1.890,- EUR. Liegt der Gewinn über der MBG, bspw. bei 2.500,- EUR pro Monat , zahlen Sie den Krankenversicherungsbeitrag auf den tatsächlichen Gewinn.

Ausnahme

Der Unternehmer mit einem monatlichen Gewinn unter 1.890,- EUR kann einen Antrag auf Niedrigerstufung stellen. Mit Genehmigung gilt dann die niedrigere MBG der Existenzgründer. In dem folgenden anschaulichen Beispiel können die Zahlen verglichen werden

Beitragshöchstgrenze

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für die Krankenversicherung beträgt 48.600,- EUR im gesamten Bundesgebiet.
Erwirtschaftet der Unternehmer einen höheren Gewinn, bspw. 60.000,- EUR für 2009, zahlt er trotzdem "nur" Krankenversicherungsbeiträge bis zur Grenze von 48.600,- EUR.

Beispiel: Krankenversicherung für einen Existenzgründer

Die Bemessungsgrenze beträgt 1.260 EUR. Sofern der Gründer nicht mehr Gewinn pro Monat durch die Einkommensteuererklärung oder seine BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) nachweist, ist der Betrag von 1.260 EUR sein fiktiver, also angenommener Gewinn, auch wenn er tatsächlich wesentlich weniger mit seinem noch jungen Geschäft verdient.

Er zahlt also auf den Gewinn von 1.260 EUR den neuen Krankenversicherungssatz von 14,9 %* so dass er mit monaltich 187,74 EUR Krankenversicherung rechnen muss. Dazu kommt noch der Beitrag zu Pflegeversicherung, der immer an den Krankenversicheurngsbeitrag gekoppelt ist. Das sind dann nochmals 24,57 EUR (bei Unternehmern mit Kindern). Ohne Kinder wird es etwas teurer. Da sind dann 27,72 EUR zahlen. So kommt insgesamt monatlich ein Beitrag zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung von 212,31 EUR mit Kindern und 223,02 EUR ohne Kinder zustande.

* Selbständige, die sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern, haben keinen Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld. Daher zahlen sie nicht den vollen Beitragssatz von 15,5% sondern den ermäßigten Beitragssatz von 14,9%.

Hinweis: Bei den Privatversicherten ist der Beitrag nicht von einem Beitragssatz abhängig, sondern wird unabhängig vom Einkommen und Verdienst bestimmt. Wer da gesund ist, kann richtig Geld sparen. Wer dagegen chronisch krank ist (Diabetiker oder Asthmatiker) der wird ordentlich zur Kasse gebeten und ist mit Sicherheit in der gesetzlichen Krankenversicherung besser uagehoben. Das kann auch Harry Zingel bestätigen, der dieses Problem in seinem Beitrag beschrieben hat.

Private Krankenversicherung: von einem, der auszog, das Fürchten zu lernen

Einen Vergleich zu den Vor- und Nachteilen der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung haben wir in unserem Artikel bereits vorgestellt.

 

Das ist eine der häufigsten Fragen von Existenzgründern und Selbständigen.

Soll ich  einen Steuerberater nehmen und was kostet der?

Bringt der Steuerberater wirklcih was? und viele weitere Fragen.

Das beweisen auch die unzähligen Beiträge in unserem Forum für Existenzgründer.

Nun haben wir endlich den mathematischen Beweis angetreten und konnten errechnen, das ein Steuerberater für den Unternehmer unterm Strich wirklich mehr bringt als Buchführung, Steuererklärungen oder ähnliche Arbeiten selber machen zu wollen.

Lesen Sie selbst den Artikel Warum ein Steuerberater mehr Einkommensteuer spart als kein Steuerberater im Blog vom Lexikon für Betriebsausgaben.

Ein Unternehmer sollte nicht nur aufgrund gesetzlicher Grundlagen seine Buchführung organisieren. Ebenso wichtig ist ein System der Ablage, was ihm und seine Buchführung bearbeitende Unternehmen wie Steuerberater, Buchführungsbüros usw. gestatten, wichtige Informationen und Belege schnell und sicher wieder zu finden.

So sortieren Sie die Belege in Kasse und Bank

Neben dem Kassenblatt mit den dazugehörigen Belegen sollte auch in der Bank eine dem Datum nach sortierte Reihenfolge genutzt werden. So sollten die Belege in der Reihenfolge abgeheftet werden, wie sie entweder im Kassenblatt eingetragen sind oder vom Bankkonto gebucht wurden. Die Kasse und das Bankkonto des Abrechnungszeitraums werden immer zusammen zur weiteren Bearbeitung gegeben. Um eine zeitnahe Buchführung erstellen zu können, ist es daher wichtig, dass Kontoauszüge regelmäßig bei der Bank geholt und diese dann direkt im Buchführungsordner abgeheftet werden. So können alle anfallenden Rechnungen und Ausgaben innerhalb kürzester Zeit sortiert und erfasst werden. Diese regelmäßigen Arbeitsschritte vermeiden ein sich Anstauen von Belegen und Rechnungen, welche am Monats- oder Quartalsende mühevoll dem Datum nach sortiert und abgeheftet werden müssen

Hier bekommen Sie ein kostenlose Vorlage für Ihr Kassenbuch

Belege sortieren spart Geld beim Steuerberater

Man sollte sich gleich zu Beginn der Selbständigkeit eine regelmäßige Zeit am Tag einräumen, in welcher derartige Buchführungsaufgaben erledigt werden können. Übrigens, im Rahmen der Existenzgründung gewährt die Bundesagentur für Arbeit einen Zuschuss, welcher von Unternehmensberatungen dazu verwendet werden kann, die Buchführungssystematik an dem speziellen Beispiel zu zeigen. So kann der Existenzgründer nach der Vorgabe lernen und in den nächsten Monaten dieses System übernehmen, um seine Buchführung für den Steuerberater selbst aufzubereiten. Diese Arbeit ist nur zu empfehlen, da sich Steuerberater und Buchführungsbüros in der Regel das Sortieren und ordentliche Abheften der Belege zur weiteren Bearbeitung extra bezahlen lassen. So kann der Selbständige durch eine ordentliche Ablage von Beginn an dieses Geld sparen.

Welche Ordner sollten Sie noch anlegen?

Zum Ablagesystem zählt aber noch mehr als nur die Buchführungsunterlagen für den Steuerberater aufzubereiten. Im täglichen Geschäftsverkehr fallen eine Unzahl von Briefen, Lieferscheinen und dergleichen an. Alle diese Dokumente sollten systematisch in Ordnern abgelegt werden. Empfehlenswert ist die Anlage folgender Ordner:

1.    Krankenkasse / Berufsgenossenschaft
2.    Finanzamt / Gewerbeamt
3.    BA (Bundesagentur für Arbeit) / Zuschüsse
4.    DRV (Deutsche Rentenversicherung)
5.    Banken

Diese Rubriken können zunächst auch in einem Ordner abgelegt werden. Die Untergliederung der einzelnen Ordner kann selbstverständlich individuell gestaltet werden. So zum Beispiel sind Rubriken wie Schriftverkehr, Anträge, Bescheide, Zuschüsse, Gesprächsnotizen usw. denkbar. Ein gut gegliedertes Ablagesystem hilft also in jedem Fall ein späteres Chaos zu vermeiden.

Bürobedarf, Sortiersysteme, Ablagesysteme, Ordner und Archivierung können Sie bequem im schaefer-shop.de bestellen.

Anlagevermögen - So heften Sie investitionen systematisch ab

Neben den genannten Ordnern und Ablagesystemen ist es auch für kleine Unternehmen zwingend notwendig das Anlagevermögen der Firma festzustellen. Dazu gehören alle Anschaffungen und Wirtschaftsgüter ab einem Wert von 150,- EUR, wenn Sie eigenständig nutzbar sind. So zum Beispiel Bürotische und Bürostühle, Schränke, Regale, Maschinen, Werkzeuge, Software, Pkws, Lkws, Computer uvm.

Jedes Jahr prüfen, was noch da ist

Der Unternehmer sollte jedes Jahr überprüfen, welche neuen Wirtschaftsgüter hinzu gekauft wurden, welche Vermögensgegenstände vorhanden und welche bereits verschrottet oder verkauft wurden. Diese Informationen können in einem sogenannten Anlagenspiegel festgehalten werden. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel der Steuerberater oder das Buchführungsbüro. Der Unternehmer kann aber einen erheblichen Teil dazu beitragen, dass am Jahresende alle nötigen Daten bereit stehen. Dazu empfiehlt es sich einen Ordner anzulegen, in welchem jeweils eine Kopie der angeschafften Wirtschaftsgüter abgeheftet wird. So werden Fragen am Jahresende nahezu überflüssig, denn alle Informationen zur Erstellung des Anlagenspiegels sind aus den abgehefteten Belegen ersichtlich.

Offene Posten

Es bietet sich auch bei kleineren oder jungen Unternehmen an, die offenen Posten der Firma extra abzuheften. Unbezahlte Eingangs- oder Ausgangsrechnungen werden in diesem Ablagensystem gesondert von der Finanzbuchführung aufbewahrt. So behält der Existenzgründer die Übersicht, von wem er noch Geld zu bekommen hat. Denn die jenigen melden sich meist nicht freiwillig und machen auf sich und ihre unbezahlte Rechnung aufmerksam.

Sobald die 2. Phase des Gründungszuschusses für Existenzgründer ausläuft, muss der Gründer seine Krankenversicherung aus eigenen Mitteln tragen. Die Mindestbemessungsgrenze für hauptberuflich Selbständige beträgt 1.890,- EUR im Jahr 2009. Liegt der Gewinn aus dem Unternehmen nachweislich unter diesem Wert, kann der Unternehmer bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Niedriegerstufung stellen. Wird dem Antrag stattgegeben zahlt der Unternehmer den gleichen Beitrag wie ein Existenzgründer. Die Mindestbemessungsgrenze für Existenzgründer liegt in 2009 bei 1.260,- EUR. Liegt der GEwinn jedoch über der Bemessungsgrenze von 1.890,- EUR zahlt der Unternehmer auf seinen tatsächlichen Gewinn den Versicherungsbeitrag.

Beispiel

Der volle Krankenkassenbeitrag

1.890,- EUR x 14,9 %* Krankenkassenbeitrag = 281,61 EUR
1.890,- EUR x  1,95 % Pflegeversicherug = 36,85 EUR

Der Unternehmer müsste mindestens 318,46 EUR für Kranken- und Pflegeversicherung pro Monat zahlen.

Der ermäßigte Krankenkassenbeitrag

Mit Antrag auf Niedrigerstufung kann der Unternehmer den niedrigeren Beitrag für Existengründer zahlen.

1.260,- EUR x 14,9 %* Krankenkassenbeitrag = 187,74 EUR
1.260,- EUR x  1,95 % Pflegeversicherug = 24,57 EUR

Der Unternehmer zahlt 212,31 EUR für Kranken- und Pflegeversicherung pro Monat. Die Ersparnis liegt bei 106,15 EUR (318,46 EUR abzgl. 212,31 EUR) pro Monat.

* Selbständige, die sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern, haben keinen Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld. Daher zahlen sie nicht den vollen Beitragssatz von 15,5% sondern den ermäßigten Beitragssatz von 14,9%.

Mittlerweile schallt es aus allen Fernsehsendern, Radioprogrammen und in sämtlichen Zeitungen wird nur noch von der bevorstehenden Wirtschaftskrise geschrieben. Ja sogar die Weltwirtschaftskrise soll kommen. Bei einigen Journalisten stecken wir sogar schon mittendrin. Wir wollen Ihnen mal die wichtigsten Punkte zusammentragen, wie wir vom gruenderlexikon darüber denken und wie Sie Ihre eigene Wirtschaftskrise erzeugen können. Dabei schrieb wohl Herr Ironie und Frau Satiere mit ;-)

Unsere 5 Regeln, mit denen Sie garantiert einen Staat in den Ruin bringen

  1. Nutzen Sie die Medien und lassen Sie nichts aus, also Fernsehen, Neujahrsansprache, Printmedien, Radio und Internet, wenn Sie gut sind, wird es sogar in der Kirche vermeldet.

  2. Ausgehend von einer betroffenen Branche (Banken und Versicherungen) gehen Sie

  3. auf weitere Branchen über, z.B. die Automobilbranche oder der Einzelhandel (verhindern Sie aber am Jahresende zufriedene Meldungen der Kaufleute, von wegen: "Das Weihnachtsgeschäft ist besser ausgefallen als erwartet."

  4. Am Schluss noch die Energiewirtschaft einfließen lassen "Gas wird knapp. Bald frieren wir bei -24 Grad. Machen Sie nur den Fehler nicht und senken Sie die Benzinpreise in dieser Situation.

  5. Dann schnüren Sie ein Rettungspaket, was die Wirtschaft und das ganze Land retten soll, aber niemand finanzieren kann und nur über eine dimensionslose Neuverschuldung zu finanzieren ist. Fertig. Ihre Wirtschaftskrise ist perfekt und Sie gewinnen die Wahl.

Jammern auf hohem Niveau

Banken und Versicherungen haben schon immer gejammert und nun sind von den über Jahre hinweg zusammengeramschten Milliarden ein paar etwas schneller abgeflossen, vielleicht in die falsche Richtung. Der kleine Bürger, der eh keinen Durchblick im Firmenverbund hat, wer mit wem und wer ist Mutterkonzern bei welchen Töchtern, genau der Bürger regt sich auf und versteht gar nicht, dass die Firmenbosse, die Manager nicht betroffen sind. Viele Mitarbeiter werden abgefangen, bekommen Abfindungen und finden mit ihrem Fähigkeiten in den Großstädten schnell neue Arbeit oder werden in anderen Bereichen weiterbeschäftigt. Nach außen wird gejammert und geankt. Wenn die Lebensmittelindustrie oder das Transportwesen so jammern würde, hätten wir bald einen Versorgungsenpass ind Deutschland. Hoffentlich kommt da mal keiner auf so einen Gedanken.

Fazit: Wenn Sie im Jahr 100 Mrd. Euro (100.000.000.000 EUR) verdienen und das über mehr als 10 Jahre und müssen in 2008 mal 50 oder 100 Mrd. EUR verschmerzen, sollte das doch kein Problem sein. Schlimmer ist doch wohl der Arbeitslose, der bisher vielleicht mtl. 1.300 EUR verdient hat und nun in 12 Monaten Arbeitslosigkeit eine neue Stelle mit ähnlichem Verdienst finden muss, da ansonsten sein kleines, mühevoll erspartes Häuschen unter den Hammer kommt und er mit Frau und Kindern auf der Straße sitzt.

Egal wie wir wirtschaften, der Staat hilft ja wenn´s brennt, oder?

Ehrlich gesagt widert es mich mittlerweile an, alle schreiben davon, wie schlecht es uns bald gehen wird. Amerika treibt uns in den Ruin, die Bankenkrise und nun auch noch die Automobilhersteller, die Kaufkraft geht zurück und der Staat unterstützt alle Firmen mit Rettungspaketen. Für 2009 ist sogar ein 50 Milliardenpaket geplant, welches die Wirtschaft wieder ankurbeln soll. Derzeit streitet noch die SPD mit der CDU wie das Ganze bezahlt und finanziert werden soll.

Das war´s schon mit dem Staatsprofit?

Durch die herbeigeredete Wirtschaftskrise und das Rettungspaket werden wieder neue Schulden gemacht, so dass Deutschland nun noch aufpassen muss, dass es nicht die Maastrichtkriterien (auch EU Konvergenzkriterien genannt) verpasst und sich überschuldet und mit einem blauen Brief nach Hause geht.

Die SPD will die Steuern erhöhen, um das Rettungspaket für die Wirtschaft zu finanzieren. Wie bitte? Steuern erhöhen um zu retten. Das ist so, als wolle man ein Kind vor dem Ertrinken retten und schmeißt ihm Steine ins Wasser, an denen es sich festhalten soll. Ganz prima, so wird´s was mit Deutschland.

Haben die Presse und die Journalisten keinen Stoff mehr?

Aber mal erhlich, müssen wir uns eine Krise herbeisehnen oder -reden? Bisher läuft alles gut und die Menschen sind froh, wenn mal keine schlechte Nachrichten auf sie einprasseln. Da hat man das Gefühl, die Presse weiß nicht mehr was sie schreiben soll, da schreibt man eben über die schlechte Wirtschaft.

Silvester sah nicht aus wie Wirtschaftskrise

Als ich die leuchtenden und schillernden Silvesterraketen am Himmel sah, stellte ich mir die Frage, wo ist hier bitte eine Wirtschaftskrise? Selbst die Hartz IV Empfänger hatten Raketen, die mit den gewöhnlichen nicht zu vergleichen waren. Im Allgemeinen sah ich nur die teuren Raketen, nicht die, die an DDR Zeiten erinnerten und ähnlich des Wahrsignals auf Schiffen waren. Nur ein rot- oder grünleuchtender Punkt am Himmel. Auch Knaller waren selten zu hören. Und das Erstaunliche daran, viele andere Menschen bestätigten mir diese Beobachtung. Also auch in anderen Dörfern und Städten sah Silvester dieses Jahr wesentlich farbenfroher und intensiver aus, als die Jahre davor und das lag nicht nur an den vielleicht neuen Raketen. Nein, es wurde bestätigt, dass ein deutlicher Zuwachs an Silvesteraktivität zu beobachten war. Also auch hier von Krise keine Spur.

Man kann auch alles schlecht reden, um hinterher als Retter (Politiker) gut dazustehen

Vielleicht ist es ja auch nur eine Taktik der Politik, um auf die bevorstehenden Wahlen vorzubereiten, frei nach dem Motto: Erst alles schlecht reden, um dann als Retter dazustehen. "Oh uns geht´s bald wieder schlecht. Aber die Partei xyz verspricht ja dies oder jenes zu tun, dann geht´s uns wieder gut. Also wählen wir die Partei."

Sicher geht es einigen schlecht

Aber das war schon immer so und wird auch künftig so bleiben. Als ungerecht wird von der breiten Masse der Bevölkerung die ungerechte Subventionierung, Rettung, Hilfe oder auch das Sponsoring einiger Firmen durch die Bundesregierung empfunden. Kleine und mittelständische Firmen kommen nicht in den Genuss, Bürgschaften für Ihre Kredite vom Staat zu bekommen. Da dreht die Bank einfach den Geldhahn ab, ohne Rücksicht auf Verluste. Das Risiko sei zu hoh, entweder holen Sie neue Sicherheiten ran oder der Kredit wird gekündigt.

Was denken Sie zu diesem Thema?

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Artikel im Netz zur Bankenkrise

Merkevideo zur Bankenkrise

Die Bankenkrise verständlich erklärt

Die Chronologie der Krise

Hier alle Wordpressbeiträge zum Thema Wirtschaftskrise

http://de.wordpress.com/tag/wirtschaftskrise/

Der Gesundheitsfond wurde per Gesetz zum 1. Januar 2009 beschlossen. Die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen haben keine andere Wahl, als sich mit den neuen Gegebenheiten abzufinden. Der Wettbewerb unter den Kassen kann ab 2009 nicht mehr über den Beitrag geführt werden. Ob einzelne Kassen bereits in 2009 einen Zuschlag erheben oder eine Prämie auszahlen, ist zum jetzigen Zeitpunkt spekulativ.
Uns hat interessiert, wie die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen mit diesem Thema umgehen.

AOK

Auf der bundesweiten Startseite ist das Thema Gesundheitsfond nicht zu finden. Erst wenn der Versicherte in die Länder-AOK geht, bekommt er bei einigen gut strukturierte Informationen über das wie und warum des Fonds, bspw. AOK-Sachsen/Thüringen. Die AOK Badem-Württenberg hingegen, preist auf der Startseite das ProFit Programm an, der Krankengeld Wahltarif für Selbständige oder der Onlinevergleich einer Zahnbehandlung ist ebenfalls im oberen Bereich zu finden.
Länderspezifisch wird das Programm "Bleib gesund" mit Sparvorteilen und besonderen Vergünstigungen angeboten.

Besondere Angebote zur Kundengewinnung nach der Einführung des Gesundheitsfonds konnten wir nicht finden. Immerhin wird auf das AOK Forum verwiesen, in dem Fragen zum Gesundheitsfond gestellt werden können.
Erst im Pressebereich ist die Mitteilung zu finden, dass die AOK in 2009 für AOK Plus Versicherte keinen Zusatzbeitrag erheben will.

DAK

Direkt auf der Startseite der DAK informieren drei Beträge umfassend über das Thema Gesundheitsfond. Das die DAK laut einer Umfrage, die Kasse mit den besten alternativen Heilmethoden ist, ist für nicht wenige Versicherte eine hochinteressante Information. Das Programm "DAK-Mehr-Leistung" zeigt übersichtlich alle Bonusprogramme und Vergünstigungen, Hotlines zu den verschiedensten Themen, Gesundheitsprogrammen und den verschiedenen Tarifen.
Ob darin besondere Angebote zur Kundengewinnung nach der Einführung des Gesundheitsfonds enthalten sind, ist nicht explizit zu erkennen.

Das die DAK für 2009 keinen Zusatzbeitrag erhebt, ist direkt auf der Startseite zu finden.

Barmer

Bei der Barmer erfährt der Versicherte ebenfalls direkt auf der Startseite die Änderungen zum Januar 2009. Auffällig ist der große Bereich den das Barmer Online-Servicecenter in Anspruch nimmt. Bei der Barmer kann der Versicherte alles Online abwickeln.

Auf die verschiedenen Leistungen, Bonusprogramme und weitere Angebote wird ebenfalls direkt auf der Startseite hingewiesen. Ob darin besondere Angebote zur Kundengewinnung nach der Einführung des Gesundheitsfonds enthalten sind, ist nicht explizit zu erkennen.

Erst über die interne Suche war zu erfahren, dass die Barmer ohne Zusatzbeitrag in das Jahr 2009 startet. Für die Nichterhebung im Laufe des Jahres 2009, gibt es keine Garantie.

IKK

Informationen über den Gesundheitsfond sind auf der Startseite nicht zu finden. Einige länderspezifische IKKs bieten die Information über die interne Suche. Informationen über Extra-Leistungen sind über die Startseite zu erreichen. Ob darin besondere Angebote zur Kundengewinnung nach der Einführung des Gesundheitsfonds enthalten sind, ist nicht explizit zu erkennen.

Bei einzelnen IKKs ist über die interne Suche eine Information über die Erhebung des Zusatzbeitrages zu finden. Die IKK startet ohne Zusatzbeitrag in das Jahr 2009, eine Garantie für die Nichterhebung in 2009 gibt es nicht.

TK

Die Techniker Krankenkasse (TK) bietet Informationen über den Gesundheitsfond ebenfalls erst über die interne Suche an. Das wichtigere Thema ist die Fusion zwischen der TK und der IKK-direkt. Vorteile und Bonusprogramm sind vorhanden, ob darin besondere Angebote zur Kundengewinnung nach der Einführung des Gesundheitsfonds enthalten sind, ist nicht explizit zu erkennen.

Die TK startet ohne Zusatzbeitrag in das Jahr 2009, durch die Fusion kann für das laufende Jahr noch keine Aussage getroffen werden.

In der folgenden Gegenüberstellung können Versicherte die Leistungen der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen vergleichen.


 

Vorab, zum Begriff Corporate Identity existiert in der deutschen Literatur keine einheitliche Definition, so dass bei uns der Anschein erweckt wird, dass jeder Autor sein eigenes Süppchen kocht. Insgesamt sind uns zunächst die folgenden Begriffe im Zusammenhang mit der Corporate Identity aufgefallen: Unternehmenskultur, Unternehmensphilosophie, Erscheinungsbild, Unternehmensbild, Unternehmensverhalten, Unternehmensgestaltung und natürlich die berühmte Unternehmensidentität. Doch was verbindet all diese Wörter miteinander und vor allem was sollte der Unternehmer dazu wissen, um entsprechend auf sein eigenes Unternehmen positiven Einfluss zu nehmen? Kurz um haben wir unsere eigene Definition zusammengefassten und drücken die Corporate Identity folgendermaßen aus:

„Die Corporate Identity ist eine Art Leitlinie eines Unternehmens. Sie bildet die Summe aller Aktivitäten, Instrumente und Methoden, welche eine positive Wirkung sowohl auf die Mitarbeiter als auch auf die Öffentlichkeit haben.“

Damit ist die Corporate Identity nicht nur die richtige Umsetzung des äußeren Erscheinungsbildes (Corporate Design) des Unternehmens, sondern auch die dementsprechende, einheitliche und äquivalente Kommunikationen (Corporate Communication) sowie das dazu passende Verhalten (Corporate Behavior) aller Mitarbeiter des Unternehmens.

Was bedeutet Corporate Identity nun im einzelnen?

Wie im obigen Abschnitt bereits festzustellen war, ruht die Corporate Identity auf drei große Säulen, welche im einzelnen das Erscheinungsbild und Design des Unternehmens, die Kommunikationen im und außerhalb des Unternehmens sowie die Verhaltensweisen oder das Verhalten im allgemeinen des Unternehmens darstellen. Corporate Design oder das Erscheinungsbild des Unternehmens Das Corporate Design ist im Wesentlichen das visuelle Erscheinungsbild aller Objekte im Unternehmen. Dazu zählen insbesondere das Logo des Unternehmens, Dokumente, Präsentationen und Publikationen des Unternehmens sowie Fahrzeuge, Produkte, Verpackungen und Maschinen. Nicht zu vergessen sind Visitenkarten, Formulare sowie sämtliche Werbemittel der Firma. Ein einheitliches Corporate Design schafft im Inneren der Firma ein Zusammengehörigkeitsgefühl unter den Mitarbeitern, egal welcher Stufe oder Klasse. Nach Außen entsteht das oft beschriebene und von Marketingexperten sowie Unternehmensberatern geforderte einheitliche Erscheinungsbild der Firma, wo durch sich das Unternehmen im Markt und besonders innerhalb seiner Branche von anderen Firmen unterscheidet und abhebt.

Corporate Communication oder die Unternehmenskommunikation

Die Corporate Communication umfasst sowohl die unternehmensinterner als auch die unternehmensexterner Kommunikation und versucht dieser zu koordinieren. Mit der Communication oder auf Deutsch der Kommunikation ist wohl weniger das zwischenmenschliche Gespräch einzelner Mitarbeiter gemeint, als die internen und externen Botschaften des Unternehmens, welche nach der Theorie immer aus dem übergeordneten Leitbild der Firma abgeleitet werden sollen. Was sind Botschaften im Zusammenhang mit der Kommunikationen des Unternehmens ? Zum einen kann das Unternehmen bestimmte technische Kommunikationsformen verwenden oder auch ablehnen. Zum anderen können Botschaften im Rahmen der Unternehmenskommunikation auch an dem Führungsstil des Managements angelehnt sein. So sind Elemente dieser nicht technischen Kommunikationen meist im Marketing, zum Beispiel der Werbung, der Verkaufsförderung oder der Public Relations zu finden. Als Beispiel für eine Kommunikationen kann also in jedem Fall die Werbung sein, denn über dieses Instrument tritt das Unternehmen mit der Außenwelt in Verbindung. Der Verbraucher wird informiert, erinnert oder auch angeregt ein bestimmtes Produkt oder eine Dienstleistung auszuprobieren. Somit kommuniziert das Unternehmen über das Werbemittel, beispielsweise Fernsehen, Internet oder Ahndungen in einer Zeitung mit dem Kunden. Aber auch eine Verkaufsförderung über Gewinnspiele, Treurabatte, Bonussysteme oder Produktproben sind eine Form der Unternehmenskommunikation. Auch dies wird im Rahmen der Corporate Communication vereinheitlicht und dadurch unternehmensweit vorgegeben oder auch abgelehnt. Im Rahmen der Public Relation versucht das Unternehmen die öffentliche Meinung ohne konkreten Einsatz von Kunden beeinflussenden Aktionen zu steuern. Dies kann beispielsweise durch Pressemitteilungen oder auch Wohltätigkeitsaktionen geschehen.

Corporate Behavior oder das menschliche und zwischenmenschliche Verhalten des Unternehmens

Das Verhalten des Unternehmens beschreibt kurz und knapp die Art und Weise wie Mitarbeiter untereinander aber auch gegenüber von Verbrauchern, Kunden und Lieferanten umgegangen wird. Durch diese Festlegungen soll ein einheitliches Auftreten sowie die Repräsentation eines unverkennbaren Unternehmensbild sowohl in den eigenen Reihen als auch gegenüber der Öffentlichkeit dargestellt werden. Dieses Wunschverhalten aufgrund des Firmenleitbildes muss unter Umständen trainiert und durch Weiterbildungsmaßnahmen gelernt werden. Das Corporate Behavior ist in den meisten Firmen das größte Problem, da die Veränderung jedes einzelnen Mitarbeiters schwer durchzusetzen ist, während dem das äußere Erscheinungsbild, in Form von Logo, Slogan und ähnlichen Dingen schnell gedruckt und umgesetzt werden können. Hier ist wohl das Sprichwort passend: "Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr.“ in Bezug auf Corporate Behavior müsste es eher heißen: "Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nur durch Weiterbildung.“

Verhalten gegenüber Mitarbeitern

Das Corporate Behavior oder allgemein das Verhalten lässt sich im Bereich des Verhaltens gegenüber den Mitarbeitern beispielhaft durch den Führungsstil, die Kriterien bei Einstellungen, Entlassungen, Beförderung von Mitarbeitern darstellen. Verhalten gegenüber dem Wettbewerb Das Verhalten gegenüber dem Wettbewerb lässt sich durch die Handlungen und Arbeitsanweisungen bei Kundenreklamationen oder Beschwerden, den anzuwendenden Verkaufspraktiken sowie durch das Qualitätsmanagement des Unternehmens beschreiben.

Fazit: Die Corporate Identity ist weit mehr als nur das Logo und das Briefpapier des Unternehmens. Es ist letztlich, wie bereits oben definierten, die Gesamtheit aller Maßnahmen, welche wieder in diesem Teil zunächst vorgestellt haben. Wir möchten Sie einen Laden im zweiten Teil zu Corporate Identity den ganz speziellen Bezug für den kleinen und mittelständischen Unternehmer und sogar den Kleinunternehmer herzustellen, denn dies kommt in den Ausführungen zur Corporate Identity in allen uns bekannten Quellen und Nachschlagewerken zu kurz. Erfahren Sie also im nächsten Teil, wie ganz speziell Einmannunternehmen ihre Position und die Verkaufsförderung durch die Einführung der Corporate Identity verbessern können.

Gründung zum Jahresende

Vorteile

•    Gedanklich ist die Gründung in Sack und Tüten, der Gründer kann in Ruhe Weihnachten feiern.
•    Das Weihnachtsgeschäft kann schon gute Umsätze generieren.

Nachteile

•    Auch für wenige Tage muss ein Jahresabschluss (EÜR) erstellt werden, dafür können bei einem Steuerberater schon mal 200,- bis 400,- EUR fällig werden.

Gründung zum Jahresanfang

Vorteile

•    Die zwei, drei Wochen des Jahresendes können noch gut für Vorbereitungsarbeiten genutzt werden.
•    Mit Schwung und Elan wird im neuen Jahr mit der Selbständigkeit begonnen.

Nachteile

•    Umsätze des Weihnachtsgeschäftes gehen verloren.

Die Höhe der Ausgaben spielt bei der Anwendung der Kleinunternehmerregelung keine Rolle. Entscheidend für die Kleinunternehmerregelung ist nur der Umsatz. Liegt der Umsatz im vorangegangenen Wirtschaftsjahr unter 17.500,- EUR und überschreitet der Umsatz im laufenden Wirtschaftsjahr nicht die Grenze von 50.000,- EUR, hat der Unternehmer die umsatzsteuerrechtliche Möglichkeit als Kleinunternehmer aufzutreten.

Sonderregelung für Existenzgründer

Existenzgründer müssen ihren Umsatz für das Gründungsjahre schätzen. Liegt der geschätze Umsatz für das Gründungsjahr unter 17.500,- EUR, kann der Gründer die Kleinunternehmerregelung anwenden.

Liegen die gesamten Einnahmen eines Jahres 1.1.-31.12. voraussichtlich unter 17.500,- muss der Unternehmer keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen. Er gilt umsatzsteuerrechtlich als Kleinunternehmer. Kleinunternehmer ist nur ein Begriff des Finanzamtes, speziell des UStG. Er hat nie mit dem Umfang des Unternehmes im zeitlichen Sinne zu tun.

Vor der Anmeldung müssen Existenzgünder herausfinden, ob sie Gewerbetreibende oder Freiberufler sind. Im Zweifel kann der Gründer beim Finanzamt nachfragen ob seine Tätigkeit zu den freiberuflichen zählt.

Gewerbetreibende müssen ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden, Freiberufler melden ihre Tätigkeit beim Finanzamt an, für sie entfällt Pkt. 1 Gewerbeanmeldung.

1.    Gewerbeanmeldung

Als erstes geht der Gründer zum Gewerbeamt und meldet sein Gewerbe an. Dabei ist es völlig unerheblich, ob eine neben- oder hauptberufliche Selbständigkeit angestrebt wird. Durch die Gewerbeanmeldung werden das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, das statistische Landesamt und die IHK bzw. die Handwerkskammer von der Ausübung des Gewerbes informiert.

2.    Finanzamt

Kurz nach der Gewerbeanmeldung erhält der Gründer von seinem zuständigen Finanzamt den ca. 4-seitigen steuerlichen Erfassungsbogen. Der Fragebogen muss ausgefüllt an das Finanzamt zurückgesendet werden.

3.    Berufsgenossenschaft

Der Unternehmer muss sein Unternehmen innerhalb einer Woche nach Gründung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) anmelden gem. § 192 SGB VII. Ob der Unternehmer selbst der Pflichtversicherung in der BG unterliegt, hängt von der zuständigen BG ab.

4.    Statistisches Landesamt

Auch Gründer haben dem Statistische Landesamt gegenüber Berichtspflichten. Auf Antrag können sich jedoch Existenzgründer für drei Jahre davon befreien lassen.

[Antragsformular Befreiung statistisches Landesamt, PDF 34 kb]

5.    Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer (HWK)

Die IHK bzw. HWK wird ebenfalls vom Gewerbeamt über die Neugründung informiert. Die Mitgliedschaft in der IHK oder HWK ist Pflicht. Existenzgründer, die nicht im Handelsregister (HR) eingetragen sind und deren Gewerbeertrag 25.000,- EUR nicht übersteigt, müssen in den ersten zwei Jahren keinen IHK Beitrag zahlen.

Muss ich mich bei einer selbständigen Nebentätigkeit mit einer Krankenversicherung absichern? FAQ 1

Existenzgründer, die hauptberuflich Arbeiten, ALG I oder Hartz 4 beziehen, müssen sich in ihrer selbständigen Nebentätigkeit nicht Krankenversichern. Das gilt, solange die Nebentätigkeit oder das Nebengewerbe von der wirtschaftlichen Bedeutung her untergeordnet ist und der zeitliche Aufwand unter 18 Wochenstunden bleibt.

Ich will mich nebenberuflich selbständig machen, muss ich meinen Chef informieren? FAQ 2

Das Grundgesetz billigt jedem Deutschen das Recht auf freie Berufswahl zu. Solange man seinem Arbeitgeber keine Konkurrenz macht, ist die Erlaubnis vom Chef nicht notwendig. Natürlich sollte der Jungunternehmer seine Pflichten, dem Arbeitgeber gegenüber, nicht vernachlässigen. Wer während seines Urlaubs oder einer Krankschreibung arbeitet gefährdet seinen Arbeitsplatz ohnehin.

Muss ich die Krankenkasse über meine Nebentätigkeit informieren? FAQ 3

Der § 206 SGB V sagt aus, das derjenige, der versichert ist oder als Versicherter in Betracht kommt Änderungen der Verhältnisse unverzüglich der Krankenversicherung mitteilen muss.

Kann ich als nebenberuflich Selbständiger Personal einstellen? FAQ 4

Stellt ein Existenzgründer einen Arbeitnehmer ein, der mehr als nur geringfügig in seinem Betrieb beschäftigt ist, gilt der Gründer grundsätzlich als hauptberuflich selbständig. [Weiterlesen]

Was ist ein Kleinunternehmer? FAQ 5

Ein Kleinunternehmer ist ein Unternehmer. Dieser Unternehmer nimmt umsatzsteuerrechtlich eine Sonderregelung in Anspruch. [Weiterlesen...]

Wie werden meine Ausgaben bei der Kleinunternehmerregelung berücksichtigt? FAQ 6

Einfache Antwort: Gar nicht! Bei der Beurteilung, ob ein Unternehmer umsatzsteuerrechtlich als Kleinunternehmer gilt, kommt es nur auf die Einnahmen des entsprechenden Jahres an. [Weiterlesen...]

Wie kann ich mich als Kleinunternehmer anmelden? FAQ 7

Gründer können aus ihrer Umsatzprognose ableiten, dass ihre Einnahmen unter 17.500,- EUR im Jahr bleiben. Daher können sie beim Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogens gleich bei der Kleinunternehmerregelung die entsprechenden Kreuze machen.

Muss ich ein Kleinunternehmer sein? FAQ 8

Liegen die Einnahmen unter 17.500,- EUR hat jeder Gründer bzw. Unternehmer das Wahlrecht zwischen der Regelbesteuerung und der Kleinunternehmerregelung zu optieren.

Ab wann bin ich kein Kleinunternehmer mehr? FAQ 9

Liegen die Einnahmen des Vorjahres unter 17.500,- EUR und die voraussichtlichen Einnahmen des laufenden Jahres unter 50.000,- EUR kann die Kleinunternehmerregelung weiter angewendet werden. Sobald die Grenzen überschritten werden, muss ab der ersten Rechnung des Jahres Umsatzsteuer ausgewiesen und an das Finanzamt abgeführt werden.

Soll ich mein Gewerbe zum Jahresende oder zum Jahresanfang anmelden? FAQ 10

Gerade zum Jahreswechsel stellen sich viele Gründer diese Frage. Beide Varianten müssen auf ihre Vor- und Nachteile hin, gut durchdacht werden. [weiterlesen...]

Ich will mich selbständig machen, wo muss ich mich überall anmelden? FAQ 11

Das ist eine der häufigst gestellten Fragen in unserem Forum. Im folgenden Artikel haben wir die Reihenfolge und die einzelnen Behörden bzw. Institutionen aufgelistet. [weiterlesen...]

Muss ich ein Geschäftskonto eröffnen? FAQ 12

Für Existenzgründer gibt es keine Pflicht, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Für den großen Teil der Gründer ist es jedoch ratsam, sich ein Geschäftskonto einzurichten. Mit der Führung des Geschäftskontos wird eine saubere Trennung zwischen den privaten und geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben erreicht. [weiterlesen... ]

Kaufmann oder Gewerbetreibender, Unternehmer oder Firma, welcher Name ist der richtige? FAQ 13

Der Kaufmann hat einen Namen oder das Unternehmen eine Firma? Im folgenden Beitrag klären wir den Begriffe-Wirrwarr [weiterlesen...]

Gewerbeanmeldung FAQ 14

Wann muss ein Gewerbe angemeldet werden, wer muss ein Gewerbe anmelden und was ist bei der Anmeldung zu beachten? [weiterlesen...]

Vorweggenommene Betriebsausgaben FAQ 15

Welche Ausgaben aus der Vorgründungsphase zählen zu den vorweggenommenen Betriebsausgaben? Wie wichtig ist der wirtschaftliche Zusammenhang? Was passiert mit diesen Ausgaben, wenn es nicht zur Gründung kommt? [weiterlesen...]

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16

Der steuerlicher Erfassungsbogen, welche Daten müssen Existenzgründer angeben [weiterlesen...]

Was muss ein Existenzgründer bei einem zusätzlichen Minijob bzw. einem 400 EUR Job beachten? FAQ 17

Der folgende Artikel beleuchtet verschiedene Konstellationen der nebenberuflichen Selbständigkeit [weiterlesen...]

So unterscheidet sich der Freiberufler vom Gewerbetreibenden FAQ 18

Die Einstufung als Freiberufler oder Gewerbetreibender hat nicht nur Auswirkungen auf die Gewerbesteuerpflicht [weiterlesen...]

Wann ist ein Unternehmer scheinselbständig? FAQ 19

Der Unterschied zwischen Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit lässt sich durch verschiedene Merkmale und Kriterien abgrenzen [weiterlesen...]

Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? FAQ 20

Vielen Gründern stellt sich nach dem aufregenden und arbeitsintensiven Start in die Selbständigkeit die Frage, bis wann welche Steuererklärung abgegeben werden muss. Im folgenden schlüsseln wir die einzelnen Steuerarten auf.

Umsatzsteuer [weiterlesen...)

Für einen Existenzgründer ist der Kauf eines Computers oder Notebooks eine Investition, die er oft noch in der Gründungsphase tätigt. Der Jungunternehmer muss bei der Anschaffung bereits einkalkulieren, in welche Richtung sich sein Geschäft entwickeln soll. 
Welche Ausführungen der neue PC mindestens haben sollte zeigen wir mit dem folgenden 5 Punkte Plan.

1. Arbeitsspeicher

Der Arbeitsspeicher sollte mindesten eine Größe von 2.048 MB (entspricht 2 GB) besitzen. Kommen Grafikprogramme oder ähnliches aus dem Multimediabereich dazu, die gut und schnell laufen sollen, empfehlen wir einen Arbeitsspeicher von 4.096 MB (4 GB). In der Praxis wird der RAM auch mit der genauen Bezeichnung umschrieben. Das hört sich dann immer etwas wilder an, z.B. DDR3 oder DDR2 SDRAM. Die Speicherbänke kommen in der Regel immer paarig vor, daher auch die Bezeichung [2 x 1024] oder [2 x 1.024 + 2 x 512] - das geht nciht anders und ist auch nicht schlimm oder sonderlich beachtenswert. Wichtig ist noch die Anzahl freier Steckplätze, um später mal Aufrüsten zu können.

Computer mit viel Arbeitsspeicher
Computer mit weniger Arbeitsspeicher

2. Festplatte

Mit einer 40 GB Festplatte ist der PC nicht sonderlich gut ausgerüstet, was auch heute nicht mehr dem Standart entspricht. Gründer, die große Mengen an Daten speichern wollen oder müssen, haben die Möglichkeit, sich eine Festplatte mit einer Speicherkapazität von 1,5 TB (=1.500 GB) einbauen zu lassen. Wir empfehlen eine interne Festplatte mit bis zu 320 GB, das ist mehr als genug.

Computer mit großer Festplatte
Computer mit kleinerer Festplatte

3. Grafikkarte

Die meisten handelsüblichen PCs sind mit einer Grafikkarte ausgestattet, die für übliche Anwendungen völlig ausreichend ist. Gründer im Multimediabereich müssen hier extra Geld investieren. Je nach Vorgabe des verwendeten Grafikprogramms, muss die entsprechende Karten gewählt werden. Ob die Grafikkarte Spiele unterstützt ist eher unwichtig, der PC soll ja nicht der Spielecomputer der Kinder werden, sondern zum Arbeiten genutzt werden. Für webdesigner oder ähnliche Grafiktätigkeiten oder auch Videoschnitt sollte eine Grafikkarte mit ausreichendem Speicher gewählt werden. Wir empfehlen eine Grafikkarte mit mindestens 128 MB RAM.

Computer mit umfangreichem Grafikpaket
Computer mit ausreichendem Grafikpaket

4. Bildschirm

Wir empfehlen aus unserer täglichen Praxis heraus einen Flachbildschirm mit einer Größe von mindestens 17 Zoll. Ist auf dem Schreibtisch genug Platz vorhanden, kann der Existenzgründer auch 19 oder 21 Zoll in Betracht ziehen.

Sehr vorteilhaft: Wählen Sie einen Flachbildschrim mit intergrierten Lautsprechern, das spart Platz auf dem Schreibtisch und was zu hören gibt es im Internet immer.

TFT Flachbildschirme von 15 bis 24 Zoll

5. Datensicherung

Die Datensicherung ist regelmäßig das Stiefkind in der täglichen Arbeitsroutine. Bis zu dem Zeitpunkt wo nach einem Systemabsturz eine Sicherung gebraucht wird. Beim Neukauf eines PCs kann dafür schon Vorsorge getroffen werden. Der Gründer kann sich bspw. ein Bandlaufwerk einbauen lassen. Eine weitere Möglichkeit ist eine externe Festplatte, auf der täglich zu einer bestimmten Zeit eine Komplettsicherung abgelegt werden kann. Die externe Festplatte sollte eine Mindestspeichervolumen von 200 GB haben.

Passendes Zubehör für Ihren neuen PC dürfen Sie natürlcih auch nicht vergessen.

 

Auch FDP-Abgeordnete, wie Henner Schmidt brauchen Aufmerksamkeit. Bekommt man diese Aufmerksamkeit nicht durch hervorragende politische Arbeit, setzt man eben auf Wiederwärtigkeiten. Wie der Berliner Kurier am 15.12.08 berichtete, will der Abgeordnete Berliner Arbeitslose dazu benutzen, in Berlin eine Treibjagd auf Ratten zu veranstalten. Ein bischen mehr Sachkenntnis würde Herrn Schmidt gut tun. Ratten lassen sich schlecht mittels einer Treibjagd fangen, dafür sind sie viel zu schlau.

Der Vorschlag von Henner Schmidt trifft im Allgemeinen auf Ablehnung. Manch ein Zeitgenosse fragt auch nach der Verwendbarkeit der getöten Tiere - immerhin wurden in Hungerzeiten auch Ratten gegessen. In der Politik hingegen wurde sprachlich immer wieder auf Rattenfang gegangen.

Die Geschäftsidee Schädlingsbekämpfer

Aus negativen Schlagzeilen lässt sich immer öfter positives ableiten. Beim Lesen dieses Artikels fiel uns bspw. sofort die Geschäftsidee Schädlingsbekämpfer ein.

Hartz IV Empfänger, die sich selbständig machen wollen, können sich bei dem Abgeordneten Schmidt für seine Großzügigkeit bedanken. Wenn offizielle Stellen die Rattenpopulation in Berlin auf 300.000 Tiere schätzen, laufen bestimmt weit über 1 Million dieser Ekeltiere in der Stadt herum. Bei dem versprochenen Euro pro getöteter Ratte kann der Gründer in seinem Businessplan schon mit guten Werten rechnen. Und, neben Ratten gibt es noch genügend weitere Schädlinge, die bekämpft werden müssen.

In Kürze berichten wir ausführlicher über die Geschäftsidee Schädlingsbekämpfer.

 

Schenken Sie der Vorbereitung Ihrer Unterlagen zur Abgabe bei Ihrem Steuerberater besondere Beachtung. Falsch sortierte oder gar fehlende Beleg verfälschen Ihr betriebliches Ergebnis und führen im schlimmsten Fall zu einer fehlerhaften Steuerbelastung, d.h. Sie zahlen zu viel Umsatzsteuer.
Folgende Systematik stellt einen möglichen Idealfall dar und muss im Einzelnen nicht so aussehen. Bitte kontaktieren Sie zuvor Ihren Steuerberater und erarbeiten zusammen mit ihm ein passendes Konzept.

Eine ordnungsgemäße Buchführung besteht in den meisten Fällen aus einer Kasse und einer Bank. Die Kasse (mit Ihrem privaten Portmonee vergleichbar) dient dazu, kleinere Anschaffungen, wie Briefmarken, Bürobedarf, Reinigungsmittel, Kfz-Kosten, Benzin, Reparaturen etc. zu bezahlen. Also alle die Ausgaben, die Sie nicht durch eine Banküberweisung begleichen. Sammeln Sie die Belege und Kassenbons und heften Sie diese in einem dafür angelegten Ordner nach dem Datum ab. Sollte Ihre Buchhaltung noch nicht so umfangreich sein, dann können Sie selbstverständlich auch die Kassen- mit den Bankbelegen zusammen in einen Ordner heften.

Doch einfach nur abheften ist nicht ausreichend. Die Barausgaben müssen in einem Kassenbuch systematisch aufgeführt werden. Dieses Buch sollte regelmäßig, am besten täglich, geführt werden. Es wird das Datum, der Geldbetrag, eine passende Bezeichnung der Ausgabe sowie der laufende Kassenbestand erfasst. Zu diesem Zweck kann man in jedem gut geführten Schreibwarenladen ein „Kassenbuch“ erwerben, in welchem alle nötigen Dinge in einem Vordruck erfasst sind. Das Kassenblatt soll eine exakte Spiegelung Ihres täglichen Kassenbestandes sowie der Ein- und Ausgaben Ihrer Kasse widerspiegeln. Es darf also nie passieren, dass Ihr Kassenbuch einen Bestand von 123,89 EUR ausweist, beim Nachzählen Ihrer Kasse tatsächlich 245,67 EUR vorhanden sind. Ebenso existieren keine negativen Kassenbestände, denn weniger als nichts kann in Ihrer privaten Geldbörse auch nicht sein.

Muster KassenblattIn all diesen Fällen kann man von einer nicht ordnungsgemäßen Kassenführung sprechen und das Finanzamt wird bei einer Prüfung diese Kasse wegen Verstoßes gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) verwerfen. Jeder Vorgang sollte in einen separaten Zeile erfasst werden. Ein Kassenblatt könnte bspw. so aussehen:

 Eine Unterschrift, das Datum des Erfassungszeitraumes sowie einen Firmenstempel runden die Sache ab. Heften Sie das Kassenblatt als Deckblatt auf alle dazugehörigen Belege.

Zum 01.01.2009 treten für gewerbliche Versandhändler die Änderungen der fünften Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft. Die Versandhändler sind verpflichtet, die an den privaten Endverbraucher versendeten Verkaufsverpackungen inklusive des Füllmaterials entweder kostenfrei zurückzunehmen oder sich an einem Rücknahmesystem zu beteiligen.

Kann die Rücknahmeverpflichtung auf den Hersteller übertragen werden?

Der Versandhändler kann seine Rücknahmeverpflichtung nicht auf den Hersteller der Verpackung oder den Zwischenhändler übertragen. Nur der Versandhändler selbst kann eine Aussage darüber treffen, ob die Verpackung an einen privaten Endverbraucher oder einen Gewerbetreibenden versendet wird. Die Beteiligungspflicht an einem Rücknahmesystem verbleibt ausschließlich beim Versandhändler als Erstabfüller.

Bis wann muss sich der Händler einem Rücknahmesystem angeschlossen haben?

Der Versandhändler hat die Möglichkeit seine Verpackung kostenfrei zurückzunehmen. Aus logistischer und kostenorientierter Sicht dürfte das für die meisten Händler nicht in Frage kommen. Somit bleibt dem Versandhändler nur die Möglichkeit, sich einem Rücknahmesystem anzuschließen. Den Anschluss muss der Händler bis zum 01.01.2009 geregelt haben.

Gebrauchte Verpackungen als Wahlmöglichkeit?

Gerade kleine Versandhändler greifen oft auf günstigere, gebrauchte Verpackungen zurück. Wurde diese gebrauchte Verpackung bereits in einem Rücknahmesystem lizenziert, muss der Händler diese Verpackung nicht noch einmal lizenzieren. Bisher waren solche Verpackungen mit dem grünen Punkt gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung entfällt aber als Pflicht zum Januar 2009. Damit ist der Verkäufer in der Nachweispflicht, dass die von ihm verwendete Verpackung schon einmal lizenziert wurde.

Der grüne Punkt und die Alternativen

Neben dem allseits bekannten grünen Punkt gibt es auf dem Markt verschiedene Alternativen. Einige der anerkannten Entsorger befinden sich allerdings nur in bestimmten Gebieten Deutschlands. Hier eine kleine Auswahl:
•    BellandVision GmbH
•    Der Grüne Punkt
•    EKO-PUNKT GmbH
•    INTERSEROH Dienstleistungs GmbH
•    Landbell AG
•    Redual GmbH & Co. KG
•    Zentek GmbH & Co. KG

Neue Abmahnwelle?

Versandhändler sollten in ihrem Shop und in der Versandverpackung darauf hinweisen, dass die Verpackung über das System XYZ lizenziert wurde. Um der sicherlich folgenden Abmahnwelle zu entgehen sollte mit einem Anwalt eine rechtssichere Formulierung gefunden werden.

Bußgeld

Der Versandhändler muss entweder die kostenlose Rücknahme der Verpackungen anbieten oder sich einem Rücknahmesystem anschließen, sonst begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 50.000,- EUR Strafe geahndet werden kann.

Kosten der Beteiligung an einem Rücknahmesystem

Die Kosten für kleinere Versandhändler liegen im Durchschnitt bei 150,- EUR pro Jahr. Damit kann der Händler bis zu 400 kg Verpackungsmaterial in den Verkehr bringen.

Vollständigkeitserklärung

In diesem Artikel ist beschrieben, ob und ab wann ein Versandhändler eine Vollständigkeitserklärung abgeben muss.

Verpackung geschenkt?

Bietet ein Versandhändler die Verpackung als "tolles Extra" oder inklusive an, müsste er von der Rücknahmeverpflichtung entbunden sein. Mit diesem Sachverhalt wird sich die deutsche Rechtssprechung sicherlich bald zu beschäftigen haben, mal abwarten, in welche Richtung die Entscheidungen dann tendieren.

Kostenlose Rücknahme anbieten und dann?

Ebenfalls ein Fall für die deutschen Gerichte könnte folgendes Szenario werden: Der Versandhändler bietet dem Kunden die kostenlose Rücksendung der Verpackung an. Der private Kunde schickt die Verpackung aber nicht zurück, sondern entsorgt sie über das duale System. Dem dualen System entstehen damit Entsorgungskosten, die niemand bezahlt hat. Aus diesem Grund müssen sich Versandhändler zwingend einem Rücknahmesystem anschließen.

IHK im Allgemeinen und Besonderen

Ein Gründer, der seine Geschäfte hauptsächlich über ebay abwickelt, stellte uns Fragen nach dem Rücknahmesystem und was dabei beachtet werden muss. Auf Nachfrage bei der zuständigen IHK wurden wir nur auf die Vollständigkeiterklärung und deren Anwendung hingewiesen. Die interessieren aber einen Einzelkämpfer im Onlinebereich nicht. Wirklich wertvolles ist auch von den bundesweiten IHKs im Netz nicht zu finden. Vielleicht sind die Informationen für die IHK noch zu neu? Auch wenn die Novelle bereits im April 2008 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, kommt der Zeitpunkt des Inkraftretens (der 01.01.2009) völlig überraschend.

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Die Regelung zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung aus der 5. Novelle der Verpackungsverordnung tritt zum 01.01.2009 in Kraft. Unternehmer, die b2c Verkaufsverpackungen (d.h. gewerbliche Verkäufer versenden an private Endverbraucher) in Verkehr bringen, müssen jährlich zum 01.05. eine Vollständigkeitserklärung abgeben. Diese Meldung erhält die zuständige IHK auf elektronischem Weg.

Für den Mittelstand gelten besondere Bagatellgrenzen. So ist eine Vollständigkeitserklärung nicht nötig, bei einem Verpackungsvolumen von bis zu 80.000 kg Glas oder 50.000 kg Papier, Pappe bzw. Karton oder bis zu 30.000 kg sonstige Verpackungen, wie Kunststoffe, Verbunde, Weißblech oder Aluminium. Ab wann muss bspw. ein Händler diese Erklärung abgeben? Ein Karton mit den Maßen 37,5 cm x 22,5 cm x 19 cm hat ein Eigengewicht von ca. 0,3 kg. Damit könnte ein ebay-Händler 16.666 Pakete (50.000 kg / 0,3 kg) versenden, bevor er die Bagatellgrenze überschreitet.

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Unternehmer, die in den Jahren 2009 - 2011 eine Investition in ihr Anlagevermögen planen, können dafür in 2008 einen Investitionsabzugsbetrag bilden. Der Investitionsabzugsbetrag kann für neue und gebrauchte, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gebildet werden.  Bis zu einer Höhe von max. 40% der voraussichtlichen Anschaffungskosten kann der Abzugsbetrag festgelegt werden.

Hier finden Sie ein ausfürhliches Beispiel zum Thema Investitionsplanung 2009 durch den Investitionsabzugsbetrag

Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 9. Dezember 2008 entschieden hat, dass die vom Bundestag beschlossene Abschaffung der Pendlerpauchale nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, gilt die Regelung aus 2006 wieder. Damit können Millionen deutscher Pendler ihren Arbeitsweg wieder ab dem 1. km als Werbungskosten geltend machen. Diese Regelung gilt für die Jahre 2007 - 2009.

Ein Geschenk für die Politiker

Damit wurde unseren Politikern ein nachträgliches Nikolausgeschenk gemacht. Endlich ein Wahlkampfthema für 2009 über das sich trefflich streiten lässt!
Und nach der Wahl 2009 schaftt die neue / alte Bundesregierung die Pendlerpauschale mit einer besseren Begründung (auch Politiker sind lernfähig) ganz ab. Na dann, frohe Weihnachten und ein ehrliches neues Jahr.

Thüringens Existenzgründer konnten bisher sowohl den Antrag auf Gründungszuschuss, also auch die Leistung zur Begleitung einer selbständigen Tätigkeit, das so genannte Coaching nach § 2 ESFR sowie die Förderzusage zum Existenzgründerpass bei Ihrer zuständigen Bundesagentur für Arbeit beantragen und abholen. (Den Existenzgründerpass gibt es nicht in jeder Region Deutschlands).

So weit so gut, der Existenzgründer hatte nur einen Weg und damit alles nötige geklärt. Von Bürokratie erst einmal nur kleine Spuren, wenn man einen richtigen Berater hatte, der die richtigen Weg zur richtigen Zeit aufzeigte.

Bisher ein Weg, künftig drei

Aber es wäre ja in Deutschland zu schön, wenn alles klappen würde. Was gut läuft darf nicht bestehen, das muss kaputt gemacht werden und einer grundlegenden Veränderung unterworfen werden. So auch in diesem Fall. Ab 2009 muss der Existenzgründerpass bei der nun zuständigen GFAW (Gesellschaft für Arbeit und Wirtschaftsförderung) beantragt werden. Das Coching gibt es mitlerweile gar nicht mehr. Es wurde durch das Gründungscoaching Deutschland der Kfw abgelöst.

Faktisch heißt das nun für den Thüringer Existenzgründer ab 2009:

  1. Antrag für den Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur
  2. Antrag für den Existenzgründerpass bei der GFAW in Erfurt
  3. Antrag für das Gründercoaching Deutschland bei der IHK

Er muss also in bis zu drei verschiedene Städte fahren, um die Förderungen zu bekommen, die er früher an einem Schalter im Arbeitsamt bekam. Danke Thüringen, so helfen wir der Umwelt, unserem Geldbeutel und unser aller Nerven.

Arbeitsagentur brüstet sich mit Fördermittelausgaben und gibt hintenrum die Zuständigkeit ab

Aber noch am 27.11.08 schrieb die TLZ im Artikel "50 Millionen für Existenzgründer" aufgrund eines mit der Arbeitsagentur, der IHK und der HWK geführtem Interview:

220 Existenzgründer seien in 2008 mit dem Existenzgründerpass unterstützt worden und zwar bisher mit insgesamt fast 50 Mio. EUR (inkl. Gründerzuschuss) gefördert worden. Der Chef der BA Erfurt, Klaus-Peter Hansen sagte: "Der Weg aus der Arbeitslosigkeit heraus in die Selbstständigkeit ist der schwierigste Pfad." - so können der Gründerpass mit der Finanzierung des erforderlichen Wissens und der Prüfung der Geschäftsidee helfen. Den Pass gibt es auf Initiative der IHK seit 1998. Gerald Grusser (Hauptgeschäftsführer der IHK Erfurt) untermauerte diese Erfolgsgeschichte mit den Zahlen von bisher 10.000 ausgegebenen Pässen und insgesamt 4,5 Millionen Euro an Förderung in Verbindung mit dem Pass. Der Geschäftsführer der Handwerkskammer Herr Thomas Malcherek verwies auf die Erfolgsquote von 93% der noch selbständigen Handwerker, welche seinerzeit einen Existenzgründerpass erhielten.

Da sagen wir vom Gründerlexikon Herzlichen Glückwunsch. Das ist echt ein großartiger Erfolg.

Arbeit auf die bereits Überlasteten abschieben

Und warum läuft die Zuständigkeit dann über die ohnehin überlastete und mit einem schlechten Ruf behaftete GFAW? Der Gründer braucht wesentlich mehr Zeit und muss mehr Wege auf sich nehmen. Das bestehende gut funktionierende System abzuschaffen passt mal wieder zum Leitbild von Bund und Ländern. Was gut läuft wird verändert. Noch dazu sich einige Wochen vorher in der Zeitung mit einem Artikel zu brüsten und in der Schublade bereits die fertigen Pläne der Abschiebung des Fördermodells zur GFAW liegen zu haben.

Schade Thüringen, so wird´s leider nicht´s mit der Denkwerkstatt, denn die Gründer haben keine Zeit mehr zum Denken, die müssen ab 2009 noch mehr Laufen und Bürokratie bewältigen.

Unternehmer, die auf Grund ihres Umsatzes die Kleinunternehmerregelung anwenden können, haben die Möglichkeit zur Regelbesteuerung zu optieren. Die Regelbesteuerung macht für Unternehmer Sinn, die hohe Anfangsinvestitionen tätigen müssen und sich damit die gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen können. Entscheidet sich ein Unternehmer für die Option zur Regelbesteuerung, ist er fünf Jahre daran gebunden. Mit Ablauf des Zeitraumes sollte der Unternehmer prüfen, ob die Regelbesteuerung für sein Unternehmen noch zweckmäßig ist. Ist das nicht der Fall, kann der Unternehmer die Option schriftlich bei seinem zuständigen Finanzamt widerrufen.

Beispiel
Existenzgründer E hat im Jahr 2004 einen voraussichtlichen Jahresumsatz von 9.600,- EUR. Weil er hohe Anfangsinvestitionen zu tätigen hat, entscheidet er sich für die Option zur Regelbesteuerung. Er ist somit für die nächsten fünf Jahre kein Kleinunternehmer. Der Gründer muss Umsatzsteuer abführen, kann aber die gezahlten Vorsteuerbeträge verrechnen. Im Jahr 2008 hat E einen Jahresumsatz von 14.000,- EUR. Weil der Jahresumsatz unter der Grenze von 17.500,- EUR liegt und die 5 Optionsjahre abgelaufen sind, kann sich E für die Kleinunternehmerregelung entscheiden. Er widerruft bei seinem Finanzamt die Option zur Regelbesteuerung. Ab dem 01.01.2009 darf er auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer mehr ausweisen. Gezahlte Vorsteuerbeträge erhält er ab dem Zeitpunkt nicht mehr vom Finanzamt zurück. 
 

Nach langem hin und her hta sich der Gesetzgeber entschlossen nach der Abschaffung die degressive Abschreibung zum 01.01.2009 wieder steuerlich zuzulassen. Darüber können Sie in unserem Artikel Degressive Abschreibung wieder da! im Betriebsausgabenlexikon mehr erfahren.

Bei der Entscheidung über ihren künftigen Firmennamen haben Gründer oft die Qual der Wahl. Soll der eigene Name, die Art des Unternehmens oder eine Abkürzung als Firmenname verwendet werden?

Mit den folgenden 10 Tipps finden Gründer zum richtigen Firmennamen:

1. Der eigene Name

Der eigene Name kann in den Firmennamen einfließen. Ist der Name schwierig in der Aussprache, bspw. Wawrzik oder Szynowsik sollte der Gründer über eine Alternative nachdenken.

2. Die Art des Unternehmens

Der Firmenname kann auf die Art des Unternehmens hinweisen. Mit Firmenbezeichnungen wie Monikas Blumenstübchen, Schulzes Autowerkstatt kann der Kunde sofort auf die Art des Unternehmens schließen.

3. Die Expansion nicht vergessen

Der Kfz-Meister Schulze kennt sich gut mit der Automarke Ford aus. Er will in seiner Autowerkstatt Reparaturen für diese Marke anbieten. Zwei Jahre später passt der Firmenname Schulzes Fordwerkstatt nicht mehr, weil er inzwischen weitere Marken in sein Reparatursortiment aufgenommen hat. Die Umfirmierung in Schulzes Autowerkstatt kostet zum einen Geld und zum anderen ist der Widererkennungswert durch den Kunden gesunken.

4. Einfachheit

Der Unternehmer sollte sich keine komplizierten Namenskonstrukte für seine Firma ausdenken. Der Firmenname soll einfach und einprägsam sein.

5. Abkürzungen

Macht die Abkürzung Sinn, sollte der Gründer sie verwenden. Ob hinter RBS Müller eine Firma für Richten, Bauen und S… steht, oder Rohre, Bäder und Sanitär im Angebot hat, ist aus der Abkürzung nicht zu ersehen.

6. Der Internationale Markt

Ist bereits eine Ausweitung auf den internationalen Markt geplant, muss der Gründer auch in anderen Sprachen recherchieren. Bspw. hat der Lada Niva in Spanien keine Chance, bedeutet dort ni va doch soviel wie „geht nicht“.

7. Fantasienamen

Soll der Firmenname keinen Bezug zur Art des Unternehmens herstellen, kann der Gründer auch einen Fantasienamen wählen. Ein gutes Beispiel dafür ist Nivea. Das Wort Nivea ist ein reines Kunstwort ohne jede Bedeutung. Als Marke jedoch, ist Nivea weltweit bekannt. Ein Einzelunternehmer kann unter einem reinen Fantasienamen nicht firmieren. Er muss immer seinen vollständigen Namen anhängen.

8. Die Region

Will der Gründer sein Unternehmen nur in einer bestimmten Region betreiben, bietet sich die Nennung der Region vielleicht an, Bspw. unterfränkische Autowerkstatt Schulze. Kommen hingegen viele Gründer auf die gleiche Idee, ist der Widererkennungswert gleich Null.

9. Branchenbuch

Um im Branchenbuch gut gefunden zu werden, sollte der Firmenname nicht unbedingt mit Z beginnen. Statt Zauberschule Fröhlich kann der gewählte Firmenname auch Fröhlichs Zauberschule lauten.

10. Merkbarkeit durch Bilder

Jedes Kind kennt die lila Kuh (es gibt sogar welche die glauben Kühe sind immer lila) von Milka. Unternehmer sollten mit der Wahl ihres Firmennamens diesen Effekt ausnutzen.

Wer muss Bücher führen?

Ein Gewerbetreibender ist nicht automatisch auch buchführungspflichtig. Die Buchführungspflicht ist für Gewerbetreibende erst ab einem Gewinn von über 50.000,- EUR oder einem Umsatz von mehr als 500.000,- EUR bindend. Erreicht der gewerbliche Unternehmer diese Grenzen im Geschäftsjahr nicht, so kann er seinen Gewinn durch die Einnahmen – Überschuss - Rechnung (EÜR) ermitteln. Diese Gewinnermittlungsmethode ist kostengünstiger und einfacher zu erstellen. Freiberuflich tätige Unternehmer, wie beispielsweise Architekten, Unternehmensberater, Heilpraktiker, Ingenieure o.a. werden mit ihrem Gewinn bzw. ihren Umsätzen nicht diesen Grenzen unterworfen. Sie sind also nicht buchführungspflichtig und können demzufolge immer ihren Gewinn durch die Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Ausgaben ableiten. Die Aufforderung zur Buchführungspflicht wird durch das zuständige Finanzamt automatisch erteilt. Es braucht also kein Gewerbetreibender ständig seinen Gewinn oder seine Umsätze überwachen und selbstständig die Gewinnermittlungsmethode wechseln.

Beginn und Ende der Buchführungspflicht

Die Buchführungspflicht beginnt mit der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit. Dies kann unter Umständen bereits vor der Entstehung der Firma sein. Das Ende der Buchführungspflicht kennzeichnet die Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit bzw. die Beendigung der Verteilung des Vermögens nach Abschluss der Liquidation, also nach der Insolvenz.

GoB - Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

In der GoB sind alle Grundsätze der Buchführung und Bilanzierung verankert, welche im Handelsgesetz niedergeschrieben stehen. Zu den wichtigsten Grundsätzen der Buchführung zählt zum Beispiel die Tatsache, dass ein sachverständiger Dritter innerhalb einer angemessenen Zeit sich einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens verschaffen können muss. Die einzelnen Buchungen müssen in der Entstehung und Abwicklung verfolgbar sein. Das verschleiern oder übermalen von Informationen oder Zahlen ist nicht gestattet und würde obigem Grundsatz zuwiderlaufen. Der ursprüngliche Inhalt muss immer nachvollziehbar sein. Die Verwendung von Abkürzungen oder Symbolen ist nur dann gestattet, wenn die Bedeutung eindeutig feststeht. Es ist die deutsche Sprache und als Währung der € zu verwenden. Wird die Buchführung oder die Gewinnermittlung von einem Steuerberater durchgeführt, so braucht man sich in der Regel keine Gedanken darüber machen, ob die Vorschriften eingehalten werden. Auch mit der auf dem Markt erhältlichen Software, steht man in der Regel auf der sicheren Seite und erstellt die Buchführung im Sinne des Gesetzes.

Aufbewahrungspflichten und Aufbewahrungszeiträume

Der Abschluss eines Geschäftes heißt für den Gewerbetreibenden nicht gleichzeitig, dass auch sämtliche Unterlagen vernichtet werden können. Aufzeichnungen wie Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Bilanzen und Buchungsbelege müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Dokumente wie empfangen oder gesendete Handels- oder Geschäftsbriefe müssen sechs Jahre aufbewahrt werden. Diese Pflicht ist notwendig, um dem Finanzamt im Fall einer Betriebsprüfung Beweise zu erbringen. Die Aufbewahrungsfrist beginnt am Schluss des Kalenderjahres, in welchem die letzten Eintragungen vorgenommen worden oder in welchem die Inventare oder Bilanzen entstanden sind. Werden die auf zu bewahrenden Unterlagen maschinell gespeichert (auf CD oder anderen Bildträgern), dann müssen die entsprechenden Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, welche zum Lesen dieser EDV – Medien notwendig sind.
 

Die Anwendung der Kleinunternehmerregelung bedeutet für den Unternehmer in erster Linie weniger Bürokratie. Er muss dem Finanzamt keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Solange Kleinunternehmer nicht als Kaufleute gelten oder keine Eintragung im Handelsregister vorliegt können sie die einfache Buchführung anwenden. Das bedeutet, Kleinunternehmer müssen lediglich ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzeichnen.

Aber, zum Jahreswechsel muss der Kleinunternehmer seinen Gesamtumsatz des laufenden Jahres im Blick haben. Überschreitet der Jahresumsatz die Grenze von 17.500,- EUR, muss der Unternehmer ab 01.01.2009 Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug kann er dann die Vorsteuer aus bezahlten Eingangsrechnungen geltend machen.

Tipp
Mit einem längeren Zahlungsziel können Betriebseinnahmen in das kommende Jahr verschoben werden. Damit kann die Grenze von 17.500,- EUR für 2008 eingehalten werden. Im Jahr 2009 darf der Gesamtumsatz dann 50.000,- EUR voraussichtlich nicht überschreiten, um weiterhin als Kleinunternehmer zu gelten.

Beispiel
Unternehmer U wendet die Kleinunternehmerregelung an. Er hat von Januar bis November 2008 einen Umsatz von 16.200,- EUR erwirtschaftet. Im Dezember 2008 wird er voraussichtlich noch 1.500,- EUR umsetzen. Werden diese 1.500,- EUR noch im Dezember vom Kunden bezahlt, ist U ab dem 1.01.09 kein Kleinunternehmer mehr. Bereits in der ersten Januarrechnung muss U dann Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen. Nur wenn er durch ein verlängertes Zahlungsziel einen Teil des Dezemberumsatzes erst im Januar als Betriebseinnahme verzeichnen kann und dadurch der Gesamtumsatz 2008 unter 17.500,- EUR liegt, kann er in 2009 die Kleinunternehmerregelung weiter anwenden.

Onlinerechner für Kleinunternehmer

Für alle, die sich unsicher bei dieser gesetzlichkeit sind, haben wir ein interaktives Tool erstellt, welches bei der Kleinunternehmerreglung weiterbildet. >>Zum Onlinerechner Kleinunternehmer
 

Auch wenn es mit der eigentlichen Existenzgründung nicht viel zu tun hat, wird doch sehr häufig nach dem Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 (ALG II), auch unter dem Namen Hartz IV bekannt, gefragt. Daher haben wir uns entschlossen, einen ALG 2 Rechner auf gruenderlexikon.de bereitzustellen, so dass sich jeder Arbeitslose seinen mtl. Betrag zur Grundsicherung ausrechnen kann. Dabei danken wir der Seite sozialhilfe24.de, welche uns den Rechner zur Verfügung stellt.

Selbständige und Freiberufler, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichert sind, haben bis zum 31.12.2008 drei Auswahlmöglichkeiten für ihren Versicherungsschutz. Ohne Anspruch auf Krankengeld zahlen sie den ermäßigten Beitrag. Mit Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche wird der allgemeine Betragssatz fällig und mit Anspruch auf Krankengeld vor der 7. Woche der erhöhte Beitragssatz. Die zweite und dritte Auswahlmöglichkeit fallen zum 1.01.2009 weg. Damit stehen auch die Unternehmer, welche die zweite oder dritte Möglichkeit gewählt haben ohne Krankengeldanspruch da.

Was ist zu tun?

  1. Der Unternehmer kann innerhalb seiner GKV einen Wahltarif mit Krankengeld wählen. Im Allgemeinen ist er dann für 3 Jahre an diesen Tarif gebunden. Ein Wechsel der Krankenkasse ist für die nächsten 3 Jahre ebenfalls nicht möglich.
  2. Der Selbständige behält seinen normalen Tarif bei der GKV und schließt zusätzlich eine private Krankengeldtage Versicherung ab.
  3. Der Unternehmer wechselt ganz in die private Krankenversicherung (PKV) und wählt sich dort einen Tarif nach seinen Bedürfnissen aus.

Hier können Sie sich ein Angebot zu einer freiwilligen privaten Krankenzusatzversicherung holen

 

Vergleich und Angebot zur Krankenzusatzversicherung

Vorname
Nachname
Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ)
E-Mail
Strasse & Nr.
 
PLZ und Ort
 
Telefon
Erreichbarkeit
Berufsgruppe
Ambulanter Zusatztarif
Stationärer Zusatztarif
Zahnzusatztarif
Krankentagegeld
Anmerkungen
Ich stimme Datenschutz und AGB zu
ein Service von versicherung.net

Vielen Auflagen und Verordnungen müssen Existenzgründer im direkten Zusammenhang mit der Gründung prüfen. Das gilt ebenso für familienversicherte Angehörige, als auch für die Selbständigen selbst. Ob nun privat oder gesetzlich versichert, Kinder, Arbeitslosigkeit oder oder oder – es gibt in jeder Situation einige Grundregeln zu beachten.

Fall 1 – Der Existenzgründer bleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung

Bleibt der Gründer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ändert sich für ihn und seine Angehörigen nichts. Die kostenlose Familienversicherung kann weiterhin für die Ehefrau und die Kinder genutzt werden.

Fall 2 – Der Gründer wechselt in die private Krankenversicherung und der Ehepartner ist angestellt

Der Existenzgründer kann mit dem Beginn seiner Selbständigkeit in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Hat der Ehepartner eigene Einkünfte, wie bspw. Lohn oder Gehalt, muss für die Krankenkasse ein Familienfragebogen ausgefüllt werden. Mit diesem Fragebogen wird festgestellt, welcher Partner überwiegend für den Unterhalt der Familie aufkommt. Bei dem besser verdienenden Partner werden die Kinder dann in Punkto Krankenversicherung zugeordnet. Das kann also auch heißen, dass der privat versicherte Familienvater für seine Kinder eine private Krankenversicherung abschließen muss. Diese ist zwar wesentlich günstiger als eine Versicherung für einen erwachsenen, sorgt jedoch für eine zusätzliche finanzielle Belastung, wenn gleich eine wesentlich höhere Absicherung und vorsorge für die Kinder geschaffen wurde. Übrigens: Eine private Krankenversicherung für Kinder kostet ca. um die 100 EUR monatlich, je nach Versicherung.

Mehr Informationen zum Thema Familienfragebogen bei der SECURVITA Krankenkasse.

Fall 3 – Der Gründer wechselt in die Private Krankenversicherung und der Ehepartner hat keinen Anspruch auf Hartz IV

In diesem Fall gibt es kein Abwägen, sowohl der Ehepartner als auch die Kinder müssen in der private Krankenversicherung versichert werden. Das ist auf Dauer eine teure Angelegenheit.

Hier erhalten Sie für Kinder und Erwachsene ein Angebot zur privaten Krankenversicherung

Private Krankenversicherung Rechner
Hinweis
Berufsgruppe
Geschlecht
Geburtsjahr
 
 Mit gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
ein Service von versicherung.net

Ist am Ende des Geldes noch zu viel Monat übrig, nutzen viele Menschen das einfache System eines Pfandleihhauses, um den Rest des Monats zu überbrücken. Ein Pfandleihhaus zu eröffnen kann für einen Existenzgründer eine lukrative Geschäftsidee. Aber wie funktioniert die Pfandleihe, was macht ein Pfandleiher und ist es wirklcih so einfach ein Pfandhaus zu eröffnen? Wir haben uns diesbezüglich für Sie schlau gemacht, da diese Geschäftsidee mehrfach an uns herangetragen wurde.

Was macht ein Pfandleiher?

Das Unternehmen des Pfandleihers beruht auf der Gewährung von Geld in Form eines Darlehens gegen ein Pfandrecht auf eine bewegliche Sache. Dabei wird die Sache dem Pfandleiher übergeben.

Braucht der Existenzgründer eine Lizenz zum Betreiben eines Pfandleihhauses?

Der Existenzgründer benötigt eine behördliche Erlaubnis gem. §34 Gewerbeordnung. Diese Erlaubnis ist personenbezogen und wird auf natürliche oder auch juristische Personen ausgestellt. Sie ist nicht übertragbar. Die behördliche Erlaubnis ist nicht ortsgebunden und erstreckt sich somit über die gesamte Bundesrepublik

Wie erhält der Gründer die behördliche Erlaubnis für ein Pfandleihhaus?

Der Existenzgründer muss für die Erlaubnis bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung Bereich Gewerbeangelegenheiten einen Antrag (Beispielantrag Quelle: Stadt Köln) stellen.

Dem ausgefüllten Antrag sind hinzuzufügen:

  1. das polizeiliche Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt),
  2. eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Ordnungsamt),
  3. eine Auskunft über die Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts, in dessen Bezirk Sie in den letzten drei Jahren Ihren Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten (Amtsgericht),
  4. der Handelsregisterauszug (soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist) (Amtsgericht),
  5. der Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder Sicherheiten.

Viele Städte verlangen besondere Sicherheiten und Nachweise vom Pfandleiher

Bspw. verlangt die Stadt Köln:

  • Sicherheiten in Höhe von 100.000 Euro, bei Autopfandhäusern von 125.000 Euro. Die Sicherheiten können als Guthaben oder als Bankbürgschaft ausgewiesen sein.
  • Räume, in denen der Gründer die Pfandleihe betreiben werden soll, müssen von einem eventuell parallel geführten Handelsgeschäft klar abgegrenzt sein.
  • Ferner muss der Gründer eine Versicherung gegen Feuerschäden, Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Beraubung abschließen und bei Antragstellung vorlegen.
  • Die Räumlichkeiten müssen zur sicheren Aufbewahrung der Pfänder geeignet sein.
  • Bei Autopfandleihen muss die Frage möglicher Umweltgefahren durch die Abstellflächen der Fahrzeuge geklärt werden. Quelle: Stadt Köln

Gebühren für das Gründen eines Pfandleihhauses

Die Gebühr für die behördliche Erlaubnis beträgt nach dem Kostengesetz 50,- bis 1.000,- EUR, abhängig vom Umfang der beantragten Erlaubnis und dem Verwaltungsaufwand. Bei Ablehnung oder Rücknahme des Antrages können bis zu drei viertel der Antragsgebühr fällig werden.

Der Standort des Leihhauses

Auf der Seite des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes, welcher der Dachverband der privaten Pfandkreditbetriebe in Deutschland ist, kann der Gründer bereits bestehende Pfandleihhäuser finden. Nach Bundesländern sortiert ist schnell der Standort ohne ein Pfandleihhaus aufgespürt.

Wie funktioniert das Pfandsystem?

Der Kunde bringt dem Pfandleiher einen mobilen Wertgegenstand ins Leihhaus. Der Verpfänder muss alleiniger Eigentümer des Gegenstandes sein. Zwischen dem Kunden und dem Verleiher wird ein Pfandvertrag mit einer gesetzlichen Laufzeit von 3 Monaten geschlossen. Der Verpfänder erhält 40-60% des aktuellen Marktwertes seines Pfandes als Darlehen. Innerhalb der 3 Monate kann der Kunde sein Pfand täglich auslösen, indem er die bis dahin angefallenen Zinsen und Gebühren, sowie das gewährte Darlehen bezahlt. Wurde das Pfand nach 4 Monaten nicht ausgelöst, wird es versteigert.

Spezialisierung mit dem Pfandleihaus

Der Existenzgründer kann sich mit seinem Pfandleihhaus auch auf eine bestimmte Sparte spezialisieren. Sowohl ein Kfz-Leihhaus, ein Uhren- und Schmuckleihhaus oder Technikleihhaus wären denkbar.

Kann auch in kleinen Städten ein Pfandleihaus aufgebaut werden?

Nach unserer Recherche beim Gewerbeamt in Heiligenstadt, gibt es hinsichtlich der Einwohnerzahl keine Begrenzung. Demzufolge kann auch in Kleinstädten ein Pfandleihhaus aufgebaut werden.

Unser Fazit

Die Idee ist genial und wurde bereits von vielen Existenzgründern in Erwägung gezogen, jedoch scheitert das Konzept meist an der Finanzierung, da die Gründungskosten sehr hoch sind. Für einen Arbeitslosen (ALG I oder auch ALG 2 Bezieher) unmöglich, sofern keine private Finanzierung genutzt werden kann. Die Idee ist jedoch sehr gut und in anbetracht der Tatsache, immer ärmer werdender Bevölkerung, der immer größeren Nachfrage nach dem schnellen und unbürokratischen Kredit, sehr oft Kredit ohne Sicherheiten oder auch Kredit ohne Schufa, ist es eine zukunftsträchtige Geschäftsidee. Vielleicht sollten es mehrere Personen zusammen probieren, so dass das Risiko und die Finanzierung nicht gar zu groß ist, auch die Möglichkeit von Venturecapital, also Beteiligungskapital von Investioren sollte geprüft werden. Damit ist eine Unabhängigkeit von Kreditinstituten gewährleistet.

Gleich zum 2. Teil des Tests.

http://www.existxchange.de/

Auch dieses Forum ist ein Unterprojekt eines Existenzgründerportals. Es zeichnet sich unserer Ansicht nach durch eine umfangreiche und gut sortierte Kategoriewahl sowie durch eine mittel hohe Anzahl an Beiträgen aus. Die genaue Anzahl der Forenbeiträge konnte nur geschätzt (circa 380) werden. Derzeit sind mehr als 1.000 Mitglieder registriert. Die Qualität und Seriosität der Beiträge oder als gut überwunden, leider konnte nicht festgestellt werden, wie viele Moderatoren in diesem Forum tätig sind und auf welche Qualifikationen sie zurückblicken können. Allerdings haben wir auch einen Steuerberater im Forum gefunden, der allerdings nach weiterführender Recherche kein Steuerberater ist, sondern der Verwandte eines Steuerberaters, welcher nur für die Kanzlei des Steuerberaters die Webseite vermarktet, erstellt und betreut. Weiterhin viel uns bei der Überprüfung des Forums auf, dass der Seitenaufbau um das Forum sehr unübersichtlich gestaltet wurde. Daher rutscht das Forum sehr tiefen auf die anzuzeigende Seite und verliert damit sein Interesse. Zwei große Werbepartner bestimmen den Blick des Benutzers sowie viele kleine Informationboxen und auch ein im oberen Bereich platzierter Textlinksblock, der sehr ablenkend wirkt.

Testergebnis existxchange.de

Übersichtlichkeit: ausreichend

Seriosität und Qualität: befriedigend bis gut

Anzahl der Beiträge: befriedigend

Werbeaufkommen: ausreichend

Gesamtergebnis: noch befriedigend (Schulnote)

Adresse: http://www.existxchange.de/forum-existenzgruendung/

http://www.impulse-gruenderzeit.de/

Das Gründermagazin im Impuls betreibt unter obiger Adresse ein Forum für Existenzgründer, was wir selbstverständlich auch getestet haben. Sofort fiel auf, dass die Kategorien nicht unbedingt umfassend und vollständig für die Fragen von Existenzgründern eingerichtet worden. Außerdem stellt man auch schnell fest, dass nicht sehr viele Beiträge im Forum vorhanden sind und bedauerlicherweise auch kein Moderator wirklich auf irgendwelche Fragen antwortete. Sehr oft findet man dann im Forum einfach nur Werbetexter von irgendwelchen Firmen, mit irgendwelchen Internetadressen oder dubiose Angebote. Das ist natürlich sehr schade für die Redaktionen und das Magazin, welches gerade Existenzgründern helfen soll. Insgesamt sind sogar 42 Beiträgeforum enthalten sowie 53 Benutzer angemeldet. Sehr positiv fällt auf, dass keine Bannerwerbung oder Textwerbung und Forum untergebracht ist.die Qualität der Beiträge ist aufgrund der fehlenden Operationen meist sehr dünnen und der werbe lasst ich, so dass man eigentlich nicht von einer Beantwortung mit qualitativ hochwertigen Texten ausgehen kann. Die Betreiber sollten ihrer auf den Missbrauch des Forums achten und doch abend ein Mal und qualifizierte Beiträge löschen. Wir haben das einfach so gehandhabt, indem wir auf unseriöse Angebote oder vermeintliche Franchisekonzepte geantwortet haben und in dieser Antwort die einzelnen Punkte und Argumente des Autors widerlegt oder dementiert haben. So kann jeder Leser im Nachgang die unseriösen Angebote aufgrund dieser Kommentare erkennen.

Testergebnis impulse-gruenderzeit.de

Übersichtlichkeit: sehr gut

Seriosität und Qualität: ausreichend bis ungenügend

Anzahl der Beiträge: mangelhaft

Werbeaufkommen: befriedigend, da zwar keine Banner- oder Textwerbung, aber dafür viele Werbeposts bzw. Spamposts

Gesamtergebnis: befriedigend (Schulnote)

Adresse: http://www.impulse-gruenderzeit.de/forum/

http://www.gruenderblatt.de/

Dieses Portal zur Existenzgründung bietet im allgemeinen sehr viele Checklisten, Informationen und Angebote für Existenzgründer an. Natürlich darf da ein Forum nicht fehlen. Das Forum ist insgesamt in logische Kategorien und Unterforen gegliedert, so dass der Existenzgründer schnell seine passende Kategorie findet und einen Text oder seine Frage veröffentlichen kann. Übersichtlich werden aber die letzten drei Artikel unterhalb jeder Kategorie veröffentlicht, alle Artikel können durch einen Mausklick auf die Überschrift der Kategorie angezeigt werden. Die Moderatoren sind sehr schnell über eine Moderatorliste recherchierbar. Leider ist auch hier kein zugelassener Steuerberater, Rechtsanwalt oder zumindest ein Existenzgründungsberater beziehungsweise Unternehmensberater oder aber auch Kfw Gründungsberater vertreten. Werbung ist nur in Form von Textwerbung am Fuß jeder Seite vorhanden. Die Textwerbung kann allerdings vom Leser schneller identifiziert werden, da sie in denen Farben der Internetseite gehalten wurde. Mit mehr als 800 Beiträgen und über 400 zugelassenen Mitgliedern ist dieses Forum in der Mittelklasse der von uns getesteten Foren anzusiedeln.

Testergebnis gruenderblatt.de

Übersichtlichkeit: gut

Seriosität und Qualitäten: gut bis befriedigend

Anzahl der Beiträge: befriedigend

Werbeaufkommen: gut, da nur Textwerbung am Fuß der Seiten

Gesamtergebnis: gut (Schulnote)

Adresse: http://www.gruenderblatt.de/forum/

http://www.starternetzwerk.de/

Mit mehr als 750 Beiträgen wurden ungefähr 450 Mitgliedern ist dieses Forum wohl auch nicht unbedingt klein. Übersichtlich angeordnete Kategorien sowie eine einfache und schnelle Bedienung zeichnen das Forum aus. Nicht ganz so gut hat uns die Qualität der Beiträge, die umfangreicher Werbung auf der Internetseite sowie die teilweise irrelevante oder unpassende Auswahl der Kategorien gefallen. Darüber hinaus existiert zwar eine Liste der Mitglieder und auch der Anteil der von ihnen geschriebenen Beiträge, es ist jedoch nicht ersichtlich, welche Qualifikation die Mitglieder besitzen, so dass die Qualität und Seriosität des Forums dadurch abgewertet wird.

Testergebnis starternetzwerk.de

Übersichtlichkeit: gut

Seriosität und Qualitäten: befriedigend

Anzahl der Beiträge: befriedigend

Werbeaufkommen: befriedigend, da Textwerbung an mehreren Stellen im Forum

Gesamtergebnis: befriedigenden (Schulnote)

Adresse: http://www.starternetzwerk.de/component/option,com_smf/Itemid,26/

http://www.existenzgruenderforum.de/

Dieses Forum hat keine weiteren Angebote, so wie alle anderen getesteten Seiten. Die Internetseite stellt schlich und einfach das Forum dar. Im Gegensatz zu den anderen verglichenen Websites, stellt das Forum das auch Projekt da. bei dieser Seite handelt es sich noch um eine sehr junge Seite,  daher ist es für uns verwunderlich, dass bereits über 600 Beiträge von circa 200 Benutzern geschrieben wurden. Im Allgemeinen ist das Forum übersichtlich gegliedert, in manchen Stellen vielleicht so detailliert mit Kategorien versehen. Die Anzahl derer Moderatoren lässt nicht unbedingt auf die Qualität der Moderatoren schließen, was durch uns nicht feststellbar war. Wir haben zumindest keine zugelassenen Berater, Steuerberater oder Rechtsanwälte gefunden. Im allgemeinen strotzt dieses Forum vor Textwerbung. Auf einer Seite haben wir 4 Textlinkblöcke gezählt, was eindeutig auf das Ziel der Seite schließen lässt. Der Betreiber sollte dahingehend etwas mehr Qualität an den Tag legen.

Testergebnis existenzgruenderforum.de

Übersichtlichkeit: gut

Seriosität und Qualitäten: mangelhaft

Anzahl der Beiträge: befriedigend

Werbeaufkommen: mangelhaft, da Textwerbung an mehreren Stellen im Forum

Gesamtergebnis: ausreichend (Schulnote)

Adresse: http://www.existenzgruenderforum.de/

Nach einer Recherche im Internet und der Suche nach Informativen und hilfreichen Foren zum Thema Existenzgründung, Selbstständigkeit, Geschäftsidee oder Fördermittel haben wir einige Seiten mit angeschlossenen Diskussionsforen gefunden. Aber nicht jedes Forum ist gleichzeitig ein gutes Forum, so dass wir große Unterschiede feststellen mussten. In einigen war sehr viel Werbung enthalten, welche niemand kommentierten oder gelöscht hatten. Andere Foren waren einfach noch zu neuen, so dass die Leser bisher sehr wenige Beiträge und Antworten vorgefunden haben. Wiederum andere Foren sind schlichtweg unübersichtlich und schlecht geordnet und sortiert. Im Folgenden möchten wir einige Foren kurz vorstellen und die vor und Nachteile dieser Foren beschreiben. Selbstverständlich können Sie gern weitere Foren in unserem Kommentar hier veröffentlichen.

Was bewerten wir?

Wir bewerten in den unterschiedlichen Foren:

  • die Übersichtlichkeit des Forums,
  • die Seriosität der Beiträge,
  • das Werbeaufkommen im Forum,
  • die Anzahl der geschriebenen Beiträge sowie
  • die Qualität der Moderatoren.

Folgende Existenzgründerforen haben wir uns angesehen und im ersten Teil der Reihe bewertet

http://www.gruenderlexikon.de/

Eigentlich nennt sich der Esel zuletzt doch heute soll es einmal anders sein. Wir betreiben selbstverständlich auch ein Forum, welches von einem Steuerberater und Kfw Gründungsberater (Dipl. Betriebswirt) regelmäßig moderiert wird. Von Zeit zu Zeit kommen auch andere Experten vorbei und Antworten sporadisch auf ihre Beiträge. Derzeit schaffen wir es noch jeden Beitrag fachlich zu beantworten, so dass auch Werbeposts kein Problem in unserem Forum sind, denn derartige Beiträge werden von uns gelöscht oder entsprechend korrigiert und kommentiert. Das Beitragsaufkommen ist zur Zeit noch überschaubar, jedoch stetig steigenden. Mit derzeit (Stand: 19.11.2008) 751 Beiträge liegen wir eher im mittleren Drittel der Foren. Durch zugelassene Steuerberater und Betriebswirte kann das Forum auf eine seriöse Beitragserfassung zurückblicken.

Testergebnis gruenderlexikon.de

Übersichtlichkeit: sehr gut

Seriosität und Qualität: sehr gut, da qualitativ hochwertig, durch durchzugelassene Berater

Anzahl der Beiträge: befriedigend

Werbeaufkommen: gut, da nur Bannerwerbung, keine Werbebeiträge oder Spamposts

Gesamtergebnis: gut (Schulnote)

Adresse: http://www.gruenderlexikon.de/forum/

http://www.foerderland.de/

Das Forum von foerderland.de beschäftigt sich ebenfalls ausschließlich mit Existenzgründer und deren Probleme. Was uns jedoch aufgefallen ist, dass es sehr viele verschiedene Kategorien und Unterforen gibt, was das Forum auf den ersten Blick etwas unübersichtlich gestaltete. Insgesamt haben wir sieben Unterforen mit insgesamt 29 Kategorien gezählt. Das ist für den kleinen auf den ersten Blick sehr viel, so dass er nicht recht weiß wo er suchen oder wo er seinen Beitrag veröffentlichen soll. Die Seriosität und Qualität der einzelnen Beiträge konnte stichprobenartig geprüft werden und wurde von uns als befriedigend bis gut befunden. Sehr auffällig ist, dass ein derartig großes Forum mit mehr als 8000 Beiträgen und mehr als 2000 registrierten Benutzern nur auf zwei Moderatoren zugreift. Jeder dieser Moderatoren hat nicht mehr als 50 Beiträge bisher geschrieben, was bei insgesamt mehr als 8000 Beiträgen verschwindend gering ist und daher aus unserer Sicht nicht unbedingt zu einer hohen Qualität beiträgt. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass viele andere Leser, Firmen oder Berater Beiträge beantworten, dabei jedoch nicht auf die Seriosität oder Qualität geachtet werden kann. Dies hängt wahrscheinlich mit dem doch recht groß gewordenen Forum zusammen. Zum Werbeaufkommen ist festzustellen, dass jeder Beitrag Werbung enthält und auch unter jedem Forum und fast jeder Übersicht ein großer Werbeblock mit Textwerbung vorhanden ist. Das lenkt im allgemeinen die Besuche ab, denn es wird hierauf Werbung klickt und der eigentliche Sinn und Zweck, die eigentliche Absicht des Besuches wird etwas verschleiert auf andere Seiten umgelenkt. Textwerbung bietet sich daher in einem Forum nicht unbedingt für Antwort suchende Benutzer an.

Testergebnis foerderland.de

Übersichtlichkeit: befriedigend, da sehr viele Beiträge, in sehr vielen Kategorien

Seriosität und Qualität: befriedigend, da nur zwei Moderatoren, keine zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwälte

Anzahl der Beiträge: gut

Werbeaufkommen: befriedigend, da mehrere Textwerbeblöcke, keine Werbebeiträge oder Spampost

Gesamtergebnis: befriedigend (Schulnote)

Adresse: http://www.foerderland.de/forum/

http://forum.bmwi.de

Das Forum des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie beschäftigt sich nur in einem kleinen unter Forum mit dem Thema Existenzgründung im Handwerk, sowie mit den Fördermitteln Gründungszuschuss und Ich-AG. Hier heißt das Forum unglücklicherweise immer noch Ich-AG, welche ja seit dem erstem August 2006 durch die Neugründung Zuschuss abgelöst wurde, so dass es für die Besucher nur irreführend ist. das Forum ist ansonsten übersichtlich sortiert und verzeichnet in den beiden genannten Kategorien mehr als 4000 Beiträge. Leider war es uns nicht möglich, den Status der Moderatoren herauszubekommen. Nach unserer Anmeldung und einem seriösen Post auf eine Frage eines Benutzers, mussten wir recht schnell feststellen, dass innerhalb von 5 Minuten unser Beitrag gelöscht wurde. Das ist von unserer Seite als nicht unbedingt sinnvoll einzuschätzen, da man scheinbar auf dieser öffentlich-rechtlichen Seite nur Fragende zulässt und die Antwortenden sehr eng stürmisch betrachtet. sicher ist hier das Problem der Werbung gegeben, da dies auf öffentlich-rechtlichen Seiten eben nicht sein darf. Aber an Forum lebt unseres Erachtens von den Fragen der Besucher, welche eben zu ihrem Thema eine Antwort wünschen und gleichzeitig von den Antworten der Experten, welche ja nun nicht über aus öffentlichrechtlicher Einstellung sein können. Somit sollte man auch damit rechnen, dass freie Berater, Steuerberater, Rechtsanwälte oder andere Gründungsberater hier einen Beitrag schreiben möchten und ihre Internetadresse in dem definierbaren Feldhomepage eintragen. Alles in allem ist das sehr engstirnig, wird allerdings auch nicht vom Bundesministerium überwacht, sondern von einer anderen Firma, welche wahrscheinlich keine Ahnung von der Materie der Existenzgründung hat.

Testergebnis bmwi.de

Übersichtlichkeit: befriedigend, da nur zwei relevante Unterforen

Seriosität und Qualität: befriedigen, da sehr enger und kritische Auswahl der Moderatoren, Moderatoren nicht prüfbar

Anzahl der Beiträge: gut

Werbeaufkommen: sehr gut, keine Werbung

Gesamtergebnis: gut (Schulnote)

Adresse: http://forum.bmwi.de

 

 

Eins sollte von vornherein klar sein: Wer unter keinen Umständen in die Arbeitslosigkeit oder ein Angestelltenverhältnis zurück gehen möchte, der braucht sich um die Arbeitslosenversicherung keine Gedanken zu machen. Das betrifft in der Regel die Existenzgründer, die eine todsichere Geschäftsidee haben oder bereits viele Aufträge, über eine große Zahl an Stammkunden oder Abnehmern verfügen. Die Existenzgründung ist in diesen Fällen so gut wie gesichert, so dass eine zusätzliche finanzielle Absicherung durch eine freiwillige Arbeitslosenversicherung nicht mehr nötig ist. Alle andern Gründer können noch bis zum 31.12.2010 unmittelbar und parallel zur Existenzgründung bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung stellen. Der Antrag kann zusammen mit dem Antrag auf Gewährung eines Gründungszuschusses gestellt und abgegeben werden.

Voraussetzungen für die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit

Nicht jeder Unternehmer darf sich versichern, genau genommen nur Existenzgründer, so dass eine nachträglicher Abschluss der Versicherung für bereits selbständige nicht möglich ist. Für Existenzgründer gelten darüber hinaus folgende Mindestvoraussetzungen:

  • Es muss eine selbständige oder gewerbliche Tätigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche aufgenommen und angemeldet werden
  • der Selbständige hat während der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate Arbeitslosenbeiträge gezahlt oder
  • Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Mutterschaftsgeld erhalten

So lange haben Sie für den Antrag

Zeit Für alle Personen, die sich in Zukunft selbständig machen wollen gilt die 1 Monats Frist, d.h. innerhalb eines Monats nach dem Beginn der unternehmerischen Tätigkeit muss der Antrag gestellt sein.

Was kostet die Arbeitslosenversicherung?

Derzeit schlägt die freiwillige Arbeitslosenversicherung mit monatlich 17,33 EUR (20,50 EUR West) zu buche.

Wie kann der Existenzgründer die freiwillige Arbeitslosenversicherung für sich nutzen?

Wie der Name schon durchscheinen lässt, sichert die staatliche Arbeitslosenversicherung den Existenzgründer und später den selbständigen Unternehmer gegen das Risiko einer drohenden Arbeitslosigkeit ab. Notwendigerweise muss der Gründer erst 12 Monate in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben, um einen neuen Anspruch auf ALG I entstehen zu lassen. Jedem Jungunternehmer muss dabei bewusst sein, das der Existenzgründerzuschuss i.d.R. nach 9 Monaten abläuft. Die restlichen 3 Monate muss der Unternehmer in der Selbständigkeit mit keinen oder nur geringen Geldeingängen überbrücken. Der Unternehmer kann also im Falle der Geschäftsaufgabe seine Arbeitslosigkeit bei der zuständigen Arbeitsagentur melden und wird somit wieder in den Pool der Arbeitssuchenden aufgenommen. Positiv dabei, er hat wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld. So kann der ehemalige Selbständige eine gewisse Zeit nach der Geschäftsaufgabe finanziell überbrücken.

Welche Gründe können zur Arbeitslosigkeit führen?

Die Gründe können, ebenso wie bei einem Arbeitnehmer verschieden sein. Eine mangelnde Rentabilität oder Wirtschaftlichkeit des Unternehmens sind ebenso wie gesundheitliche Probleme des Unternehmers Gründe für eine Gewerbeabmeldung und somit der Inanspruchnahme der Arbeitslosenversicherung. Selbst psychische oder private Probleme des Gründers gepaart mit der Unvereinbarkeit seines gewerblichen Handelns sind Gründe, um die Arbeitslosigkeit einzuläuten, so die Bundesarbeitsagentur für Arbeit auf unsere Anfrage hin.

Müssen die Gründe der Arbeitslosigkeit durch den Selbstständigen nachgewiesen werden?

Freilich ist eine lapidare Begründung nach dem Motto: "Ich habe keine Lust mehr auf diese Tätigkeit." eine sehr fragliche und nicht zu akzeptierende Begründung der Gewerbeabmeldung und somit der Inanspruchnahme der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Triftige gesundheitliche Gründe oder gar eine bevorstehende Operation, welche eine Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit nicht zulässt, werden wohl ohne Frage von der Bundesagentur für Arbeit akzeptiert. Unsere Recherche hat darüber hinaus ergeben, dass ein Arbeitspapier der Bundesagentur für Arbeit kein besonderes Feld für die Angabe von Gründen der Inanspruchnahme der gesetzlichen Versicherung vorsieht.

So nutzen Sie die Arbeitslosenversicherung auch für den unvorhergesehenen Krankheitsfall

Somit müssen wir unsere Eingangsthese geringfügig ändern und stellen fest, dass die Arbeitslosenversicherung nicht nur für Existenzgründer mit durchaus verständlichen und biologisch normalen Existenzängsten eine sinnvolle Absicherung darstellt, sondern auch Existenzgründer mit gesundheitlichen Problemen eine zusätzliche Sicherheit für die Zukunft bietet.

Wie reagieren die Krankenkassen im Fall der Nutzung der Arbeitslosenversicherung?

Sollte der Existenzgründer gesundheitlich bedingt die Arbeitslosenversicherung nutzen, um etwa eine Operation in Ruhe über sich ergehen lassen zu können, erhält er innerhalb der ersten sechs Wochen seiner Krankheit Arbeitslosengeld. Sollte der Genesungsprozess über sechs Wochen hinausgehen, zahlt danach die Krankenkasse wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch Krankengeld. Somit kann der Existenzgründer mit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung auch einen komplizierten gesundheitlichen Eingriff finanziell überbrücken, da das oben beschriebene Krankengeld nichts mit dem freiwilligen Krankengeld während der unternehmerischen Tätigkeit zu tun hat.

Fazit

Für alle Existenzgründer, die keine finanzielle Absicherung im Vorfeld schaffen oder bilden können, bietet sich die freiwillige gesetzliche Arbeitslosenersicherung an, um nicht nur die drohende wirtschaftliche Pleite abzusichern, sondern um zudem einen persönlichen gesundheitlichen Kollaps zu begegnen. So kann zur Krankenversicherung ein sehr preisgünstiger und zuverlässiger Schutz auf staatlicher Basis genutzt werden.

Einnahme-Überschuss-Rechner haben zum Jahreswechsel einen großen Vorteil gegenüber Bilanzierenden. Einnahmen werden nicht bei Rechnungsstellung sondern erst bei der Bezahlung erfasst. Durch ein längeres Zahlungsziel oder eine spätere Rechnungsstellung können so Einnahmen in das Jahr 2009 geschoben werden. Für Betriebsausgaben gilt das gleiche, sie werden zum Zeitpunkt der Bezahlung erfasst. Der Unternehmer kann daher den Einkauf von Büromaterial bereits im Dezember erledigen. Dazu zählen bspw. Toner für Drucker, Kopierer oder Fax; Papier, Ordner. eBay-Händler können ihren Bestand an Verpackungs- und Versandmaterialien aufstocken. Ebenfalls sollte das Warenlager überprüft werden. Waren, die sich saisonbedingt am Anfang des Jahres gut verkaufen lassen, können ohne weiteres bereits im Dezember eingekauft werden. Erfolgt die Bezahlung der Rechnungen noch im Dezember, mindert sich der Gewinn um diese Beträge. Die erstmals 2008 wirksame Regelung für das geringwertige Wirtschaftsgut bietet zum Jahresende ebenfalls Sparpotenzial. Ein am 25.12. für 950,- EUR (netto) angeschaffter Laptop muss in dem GWG Sammelposten 2008 erfasst und über 5 Jahre abgeschrieben werden. Dabei gilt nicht die zeitanteilige Abschreibung, was bedeutet, dass der Labtop mit der vollen Jahresabschreibung von 190,- EUR zuberücksichtigen ist und nicht mit einem zwölftel davon. So kann sich auch die neue GWG Abschreibung auf die Höhe der Betriebsausgabe 2008 auswirken und somit den Unternehmensgewinn beeinflussen.

Selbständige Unternehmer können sich schon seit dem 1.02.2006 befristet bis zum 31.12.2010, und unter bestimmten Voraussetzungen, freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern. Der monatliche Beitrag von 17,33 EUR (in den alten Bundesländern 20,50 EUR) ist vor allem für Existenzgründer überschaubar. Mit diesem geringen Beitrag können Gründer das Risiko des Scheiterns abmildern.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme

Genau wie der Arbeitnehmer bei der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses, muss auch der Unternehmer einen wichtigen Grund für die Abmeldung seines Gewerbes haben. Ein Arbeitsberater der Bundesagentur für Arbeit in Leinefelde sagte uns im Gespräch am 03.11.08, das wichtige Gründe bspw. wirtschaftliche oder gesundheitliche Gründe sein können. "Keine Lust mehr auf das ausgeübte Gewerbe" zählt laut Arbeitsberater übrigens nicht zu den wichtigen und triftigen Gründen einer Geschäftsaufgabe oder Gewerbeabmeldung und einer danach zu beanspruchenden Arbeitslosenversicherung.

Muss der wichtige Grund nachgewiesen werden?

Der Grund für die Aufgabe der Selbständigkeit muss nach unserer Recherche nicht explizit nachgewiesen werden. Im Netz wurde ein Arbeitspapier der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. Daraus ist ersichtlich, dass es bei der Dateneingabe kein Feld für den Grund der Beendigung gibt. In der Arbeitsanweisung kann nachvollzogen werden, dass das Feld § 28a SGB III und der Grund Selbständigkeit auszuwählen ist. Im § 28a SGB III ist die freiwillige Weiterversicherung geregelt.

Praxisbeispiele im Gründerforum unserer Seite

Hier können SIe weitere Fälle und Beispiel zu obigem Thema verfolgen. Auch interessante Webseiten zu den Themen Sperrfrist . Erst kürzlich haben wir einen Artikel mit dem Thema Krankheit nach Geschäftsaufgabe mit Arbeitslosenversicherung verfasst.

Wir wünschen Ihnen nicht, aus gesundheitlcihen Gründen das Gewerbe abmelden zu müssen, wenn es aber dennoch passiert, wünschen wir Ihnen, eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abgeschlossen zu haben.

Ein Existenzgründer muss seine Selbständigkeit aus gesundheitlichen Gründen aufgeben, also sein Gewerbe abmelden. Er hat aber zu Beginn seiner Selbständigkeit eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abgeschlossen, die er nach der Geschäftsaufgabe in Anspruch nimmt. Der ehemalige Unternehmer hat dadurch Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben. Tritt nun ein Krankheitsfall ein, wird der einstige Unternehmer wie jeder andere Arbeitslose behandelt. Er muss der Arbeitsagentur die Krankschreibung übermitteln und erhält für max. 6 Wochen das Arbeitslosengeld weiter. Sollte die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen andauern, zahlt die Krankenkasse Krankengeld, so die Auskunft der Bundesagentur für Arbeit.

Zuerst eine gute Nachricht für Existenzgründer: Wer den Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit erhält, ist nicht automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Demgegenüber sind per Gesetz Selbständige bestimmter Tätigkeitsgruppen wie freiberufliche Lehrer und Dozenten, Hebammen, Künstler und Handwerker pflichtversichert.

Sind alle Handwerker pflichtversichert?

Pflichtversichert sind alle Gründer zulassungspflichtiger Handwerksbetriebe bspw. Maurer, Zimmerer, Bäcker oder Kraftfahrzeugtechniker. Gründer aus den nicht zulassungspflichtigen Handwerksbetrieben sind auch nicht in der Rentenversicherung pflichtversichert. Dazu zählen Uhrmacher, Schneider, Fliesenleger oder auch Gebäudereiniger.

Rentenversicherungspflicht bei Einstellung von Arbeitnehmern?

Der Unternehmer stellt einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer ein. Übt dieser Arbeitnehmer eine Tätigkeit im Zusammenhang mit der Selbständigkeit aus, endet die Pflichtversicherung für den Unternehmer. Das gilt auch bei der Einstellung von mehr als einem geringfügig Beschäftigten, etwa bei einem 400 EUR Job.

Gibt es eine Befreiung von der Rentenversicherung für Neueinsteiger?
Gründer mit nur einem Auftraggeber, die zum ersten Mal versicherungspflichtig werden, können sich für max. 3 Jahre von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Hier erhalten Sie die kostenlose Broschüre der Deutschen Rentenversicherung mit dem Titel:

Selbständig – wie die Rentenversicherung Sie schützt (870 kb, PDF, Stand: 3/2008, 3. Auflage, Nr. 502)

Freiwillig in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichern?

Unternehmer, die nicht pflichtversichert sind, können sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Dabei kann der Unternehmer seine Beitragshöhe flexibel zwischen dem Mindestbeitrag von 79,60 EUR und dem Höchstbeitrag von 1.054,70 EUR wählen. Die freiwillige Versicherung kann jederzeit unterbrochen oder beendet werden.

Alternative: Private Rentenversicherung

Unternehmer, die weder pflichtversichert sind, noch freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen möchten, haben die Möglichkeit eine private Rentenversicherung zu wählen.

Nachteile der Privaten Rentenversicherung

Als schwierig und zeitaufwändig stellt sich die Wahl der richtigen Versicherung heraus. Dies resultiert aus der Vielfalt der Tarife und den vielen Anbietern im privaten Versicherungsmarkt. Auch die Beratung ist eher einseitig, da die Versicherungsmakler provisionsabhängig von ihrer Gesellschaft bezahlt werden. Es wird also in den seltensten Fällen ein Rentenversicherungsprodukt mit dem einer anderen Gesellschaft verglichen, da dies im großen Wettbewerb und im hart umkämpften Versicherungsmarkt zu Provisionseinbußen der Makler und Vertreter führen würde. Daher sollte der Selbständige selbst Rentenversicherungsprodukte oder seine Altersvorsorgekonzept innerhalb der Branche, der Anbieter und Tarife vergleichen, um vor dem Gespräch mit einem Versicherungsmakler einen eigenen Überblick und ein Grundverständnis erhält.

Vorteile der Privaten Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung ist eine sichere Geldanlage bei der eine Gesundheitsprüfung, anders wie bei Lebensversicherungen, nicht gemacht werden muss. Die Rente wird lebenslang ausgezahlt, also sollte der Versicherte mindestens 100 Jahre alt werden. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung genießen die großen privaten Versicherungsunternehmen in Deutschland ein gewisses Vertrauen durch die Bevölkerung. Der gesetzlichen Rentenversicherung eilt da eher der Ruf nach, dass die künftigen Renten nicht sicher seien, die Vorsorge ein Fass ohne Boden sei oder die Beiträge zweckentfremdet eingesetzt und damit das soziale System der gesetzlichen Rentenversicherung in´s wanken gebracht würde. Wer kann, sollte sich daher der privaten Altersvorsorge bedienen oder dies zumindest zusätzlich zur gesetzlichen Versicherung machen. Als weiterer Vorteil ist die höhere Rendite der privaten gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung zu sehen.

Was gilt für die Altervorsorge in der Nebentätigkeit?

Unternehmer sind, egal ob sie im Haupt- oder Nebengewerbe tätig sind und soweit sie nicht anderweitig pflichtversichert sind, für die Altersvorsoge selbst zuständig.

Die Vor- und Nachteile der Rentenversicherung

Folgende Seite hilft Ihnen, das schwierige Thema der Rentenversicherung gerade als Selbständiger zu verstehen und für Ihre persönliche Situation einschätzen zu können.

Unser Internettipp zum Thema Rentenversicherung:

http://www.finanzen.de/rentenversicherung.html

Existenzgründer im Online-Bereich können beim Erstellen ihres Impressums leicht Fehler begehen. Diese Fehler können zu einer berechtigten Abmahnung führen und kosten den Gründer dann viel Geld. Vermeiden kann der Jungunternehmer diese Fehler, wenn er sich den Leitfaden des Justizministeriums zur Hand nimmt. Mit dem am 7.10.2008 veröffentlichten Leitfaden zur Impressumspflicht auf Internetseiten, will das Justizministerium der Abmahnwelle entgegentreten. Mit diesem Leitfaden soll jeder Onlineunternehmer in die Lage versetzt werden, sein Impressum an die gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetztes (TMG) anzupassen. Der Händler kann mit der Anleitung die Schwachstellen in seinem Impressum aufdecken und eliminieren. Das Justizministerium weist aber daraufhin, dass der Leitfaden keine rechtliche Verbindlichkeit hat.

Er kann nur das Risiko einer berechtigten Abmahnung minimieren. Zu finden ist der Leitfaden unter: http://www.bmj.de/musterimpressum

Impressumsassistent

Natürlich bietet das Netz auch die Möglichkeit, sich kostenlos ein Impressum zu erstellen. Mit dem Impressumsassistenten werden die wichtigsten Fragen gestellt und abgeklärt. Heraus kommt ein fertiges Impressum, welches der Gründer übernehmen kann.

Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen wollen, können ab 1. Oktober 2008 mit einem neuen Zuschuss rechnen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat dem Gründercoaching Deutschland einen neuen Baustein, den Zuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit, hinzugefügt. Nur Gründer, die entweder Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld erhalten, sind förderfähig.

1. Wer hat Anspruch auf diesen Zuschuss?

Dieser Zuschuss wird Existenzgründern innerhalb des ersten Jahres für in Anspruch genommene Expertenhilfe gezahlt. Das bedeutet bei einer Gründung zum 15.01.09, kann dieser Zuschuss bis zum 14.01.10 beantragt und in Anspruch genommen werden.

2. Wie hoch ist der Zuschuss?

Das Beratungshonorar des Experten darf max. 4.000 EUR betragen. Davon werden 90% das entspricht 3.600 EUR als Zuschuss gewährt. Die restlichen 10% gleich 400 EUR muss der Gründer selbst tragen.

3. Wo muss der Antrag gestellt werden?

Den Antrag muss der Jungunternehmer bei seinem zuständigen Regionalpartner, i.d.R. ist das die zuständige IHK oder Handwerkskammer, stellen.

4. Wie kommt der Antrag zur KfW?

Der Existenzgründer stellt dem Regionalpartner der KfW seine Geschäftsidee vor. Dieser prüft ab, ob die Fördervoraussetzungen eingehalten worden sind. Wenn die formalen und inhaltlichen Gegebenheiten erfüllt sind, sendet der Regionalpartner den Antrag und sein positives Votum an die KfW.

5. Wie geht es bei der KfW weiter?

Die KfW entscheidet allein auf Basis des Votums vom Regionalpartner und sendet dem Gründer die Zusage.

6. Förderzusage, und was dann?

Nach der Förderzusage kann sich der Existenzgründer einen Gründercoach aussuchen. Der Coach muss allerdings in der KfW-Beraterbörse gelistet und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet sein. Der Jungunternehmer schließt dann mit dem Berater einen schriftlichen Vertrag über den Inhalt des Coachings und die Höhe des Tageshonorars ab.

7. Wie kommt der Berater an sein Geld?

Nach Beendigung des Coachings erstellt der Berater einen Coachingbericht und eine Gesamtrechnung. 10% der Gesamtrechnung muss der Existenzgründer dem Berater überweisen. Dann reicht der Gründer den Coachingbericht, die Gesamtrechnung und die Kopie des Zahlungsbeleges über den Eigenanteil bei der KfW ein. Die KfW zahlt dann den Zuschuss für die Beratung an den Gründercoach aus.

Franchise bietet für Existenzgründer große Vorteile. Das Konzept wurde schon zigfach erprobt und der Franchisegeber bietet im Allgemeinen sowohl eine Einarbeitungszeit als auch ein bereits bewährte Verfahren.

Mehr über Franchising und den richtigen Businessplan für Franchisingnehmer haben wir bei existxchange gefunden. Nutzer sollten sich von der Werbung nicht abschrecken lassen, sondern direkt zu dem informativen Artikel über Franchising gehen.

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.existxchange.de

Bankprobleme www.bafin.de
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit www.existenzgruender.de
Infos zum Businessplan
www.bizzplan.net | www.gruenderberatung24.de
Coaching und Beratung zur Existenzgründung
www.althilftjung.de | www.gruenderberatung24.de
Finanzamt Software www.elsterformular.de
Finanzierung www.business-angels.de
Fördermittel und Förderdatenbank www.foerderdatenbank.de
Geschäftsideen durch Franchise
www.franchise-net.de | www.franchisedirekt.com | www.franchise-world.de
Geschäftsideen mit eBay www.auktionsideen.de
Grenzüberschreitende Arbeit www.euro-sofac.com | www.innoregio.net
Günstige und gebrauchte Betriebsausstattung www.zoll-auktion.de
Gründung aus der Hochschule www.exist.de
Gebrauchte Maschinen und Anlagen www.netbid.de/auktionen/
Investitionsrechner www.investitionsmehrkosten.de
KfW Bank www.kfw-mittelstandsbank.de
Mietfahrzeuge www.easycar.de | www.budget.de | www.sixt.de
Online-Magazin www.impulse.de | www.gruenderstadt.de
Schufa www.schufa.de
Software zur Existenzgründung www.softwarepaket.de
Statistiken für Branchen, Deutschland und Bundesländer www.destatis.de
Unternehmensnachfolge oder Unternehmenskauf www.nexxt.org
Verband der Bürgschaftsbanken www.vdb-info.de
Vorwahlen, Bank- und Postleitzahlen http://w3logistics.com/infopool
Weiterbildung www.akademie.de

Weitere interessante Adresse zur Existenzgründung finden Sie unter http://www.gruendungskatalog.de/

Existenzgründer, die einen akademischen Hintergrund besitzen, können u.U. mit dem Förderprogramm vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, dem Exist-Gründerstipendium in ihre Selbständigkeit starten. Angesprochen sollten sich Wissenschaftler, Hochschulabsolventen und Studenten. Unter Gründerstipendium finden Sie die ausführliche Beschreibung.